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Bill of Quantities
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Description
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Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Angebotsbedingungen Vorbemerkung Leistungsverzeichnis
Wir laden Sie hiermit zur Angebotsabgabe für die beschriebenen Arbeiten ein.
Angebote gehen in das Eigentum des Bauherrn über und werden nicht vergütet.
ANGEBOTSABGABE / AUFLISTUNG BIETERANGABEN
Bauvorhaben: Rosenberg DUO
Silberburgstraße 80
70176 Stuttgart
Das Angebot ist im GAEB XML Format (X84) per E-Mail abzugeben.
Mit dem Angebot sind die Bietertextergänzungen mit allen relevanten Informationen wie:
Fabrikats- und Typenangaben zu angebotenen Materialien und Bauteilen
Nachweise der Gleichwertigkeit
Zulassungen und Prüfbescheinigungen
Qualifikationsnachweise
u.a.
zu bearbeiten und abzugeben. Dazu sind die Bietertextergänzungen in den jeweiligen Positionen zu nutzen. Bei Positionen, in denen die als Richtqualität ausgeschriebenen Fabrikate und Typen angeboten werden, sind diese ausdrücklich zu bestätigen, ansonsten gilt das ausgeschriebene Fabrikat als angeboten. Bei Positionen mit Fabrikatsangaben ohne Bietertextergänzung, ist die ausgeschriebene Leistung zu bepreisen. Etwaige Alternativen sind als Nebenangebot im Anschreiben zu beschreiben und zu bepreisen.
Allgemeiner Kalkulationshinweis:
Sämtliche zeitabhängigen Baustellengemeinkosten für den Betrieb der Baustelle sind, sofern nicht ausdrücklich gesondert beschrieben, in den Leistungspositionen einzupreisen. Dies betrifft alle Baustellengemeikosten, die in den Formblätter zur Preisermittlung, EFB 221 unter Punkt 2.1, bzw. EEFB 222 unter Punkt 3.1 einzutragen sind. Dementsprechend sind die BGK auf o.g. Formblättern mit 0% bzw. 0€ auszuweisen. Einzelkosten von Teilleistungen (EKT) für Leistungsgeräte, Gerätekosten, wie zm Beispiel Mischanlagen, Bohrgeräte, Aggregate etc. sind bei den jeweiligen Leistungspositionen einzukalkulieren.Der AN hat die EFB Blätter ausgefüllt dem Angebot beizufügen.
Angebotsbedingungen
Übersicht / Abkürzungen im LV Übersicht / Abkürzungen im LV
Vereinfachte Schreibweise
AG = Auftraggeber
AN = Auftragnehmer (Bieter)
Im Leistungsverzeichnis können folgende Abrechnungseinheiten zur Anwendung kommen
h = Stunde,
d = Tag,
Wo = Woche,
Mt = Monat,
a = Jahr,
cm = Zentimeter,
cm2 = Quadratzentimeter,
m = Meter,
m2 = Quadratmeter,
m3 = Kubikmeter,
l = Liter,
St = Stück,
kg = Kilogramm,
t = Tonne,
mh = Meter x Stunde,
md = Meter x Tag,
mWo = Meter x Woche,
mMt = Meter x Monat,
ma = Meter x Jahr,
m2d = Quadratmeter x Tag,
m2Wo = Quadratmeter x Woche,
m2Mt = Quadratmeter x Monat,
m3d = Kubikmeter x Tag,
m3Wo = Kubikmeter x Woche,
m3Mt = Kubikmeter x Monat,
Sth = Stück x Stunde,
Std = Stück x Tag,
StWo = Stück x Woche,
StMt = Stück x Monat,
td = Tonne x Tag,
tWo = Tonne x Woche,
tMt = Tonne x Monat.
Übersicht / Abkürzungen im LV
Allgemeine Angaben zum Bauvorhaben 1. ALLGEMEIN
Bauvorhaben: Rosenberg DUO Stuttgart
Neubau Wohnanlage mit 91 Wohneinheiten und Tiefgarage, Silberburg-/Rosenbergstraße in 70176 Stuttgart
In zentraler Lage im Stuttgarter Westen entsteht auf dem Flurstück 7784 neben dem neu gestalteten Diakonissenplatz das Projekt PANDION LIV mit einer 5- bzw. 6-geschossigen Wohnbebauung mit 91 Wohneinheiten in 2 Gebäuden. In Gebäude A (Rosenbergstraße 27A, 27B und 31A) entstehen 32 Wohneinheiten, aufgeteilt auf Erdgeschoss, 3 Obergeschosse und ein Staffelgeschoss. Haus B (Silberburgstraße 76, 78 und 80) verfügt über 59 Wohneinheiten, auf Erdgeschoss, 4 Obergeschosse und ein Staffelgeschoss verteilt. Die Obergeschosse der Gebäude werden durch Treppenhäuser und Aufzugsanlagen erschlossen. Die Untergeschosse sind über das jeweilige Treppenhaus zugänglich, ohne separaten Ausgang ins Freie. Neben Haustechnikräumen befinden sich in den UG's Haustechnik-, Müll-, private Abstell-, Lager-, Kinderwagen- und Gehhilfenräume, Fahrradstellplätze. Die bestehende 2-geschossige Tiefgarage wird in großen Teilen erhalten und dafür erweitert.
Das L-förmige Haus A in Massivbauweise mit Holzbaufassade bis 3.OG und Holzhybridbauweise des Staffelgeschosses hat eine Gesamtabmessung (BxL) von ca. 35,50 x 35,50 m.
Die durchschnittliche Geschosshöhe liegt bei ca. 3,11 m.
Der Riegel von Haus B in Massivbauweise hat eine Gesamtabmessung (BxL) von ca. 16,75 x 85 m.
Die durchschnittliche Geschosshöhe liegt bei ca. 3,15 m.
Baumaßnahme
Art der Baumaßnahme Neubau
Gebäude
Gebäude zur Nutzung als: Wohngebäude
Haus A
Gesamtanzahl Geschosse: 4 Vollgeschosse (inkl. EG) + 1 Staffelgeschoss
davon Untergeschosse: 2 Untergeschosse als Tiefgarage
Dachform: Flachdach
Dachneigung < 2°
Höhe Attika über OKG: bis ca. 17,80m (fertig)
Haus B
Gesamtanzahl Geschosse: 5 Vollgeschosse (inkl. EG) + 1 Staffelgeschoss
davon Untergeschosse: 2 Untergeschosse als Tiefgarage im UG1 und Keller UG2
Dachform: Flachdach
Dachneigung < 2°
Höhe Attika über OKG: bis ca. 20,80m (fertig)
voraussichtliche Ausführungstermine:
Haus A
Baubeginn: April 2026
Ende Rohbau Oktober 2026
Fassadenarbeiten September 2026 bis Februar 2027
Innenausbau Oktober 2026 bis Juli 2027
Außenanlagen April 2027 bis Juli 2027
Abnahme Bauherr Juli 2027
Haus B
Baubeginn: Oktober 2026
Ende Rohbau Juni 2027
Fassadenarbeiten Juni 2027 bis Dezember 2027
Innenausbau September 2027 bis August 2028
Außenanlagen März 2028 bis August 2028
Abnahme Bauherr August 2028
Gesamtfertigstellung August 2028
Lage der Baustelle:
Die Baustelle liegt in Stuttgart-West, Ecke Silberburg-/Rosenbergstraße.
Die Baustelle ist über öffentliche Straßen zu erreichen.
Die Zufahrt zum Grundstück befindet sich in der Rosenberstraße, die Tiefgaragenzufahrt in der Silberburgstraße.
Örtliche Bedingungen
Eine Ortsbegehung ist nach vorheriger Absprache mit der Bauleitung möglich.
Folgende Erschwernisse sind zu beachten:
Zufahrtsrampe zur TG am Grundstückszugang
angrenzende Baufelder vorhanden (Schwenkbereiche Baukräne)
keine Lagermöglichkeiten auf dem Grundstück bzw. nur nach Abstimmung mit der Bauleitung und Beachtung der statisch bewerteten Maximallasten
Hinweise der Stadt Stuttgart für Firmen und Handwerksbetriebe:
Teilbau- und Baugenehmigung gemäß Anlage.
Stand: .....2025
Sofern nicht einzeln beschrieben, sind Sondermaßnahmen aufgrund dieser Erschwernisse in die Positionen miteinzukalkulieren.
Allgemeine Angaben zum Bauvorhaben
Besondere Vertragsbedingungen Besondere Vertragsbedingungen
Angebot
Die Bauleistungen werden i.d.R. mittels Einheitspreisverträgen beauftragt. Gleichwohl behält sich der Auftraggeber vor, mit demjenigen Bieter, der das wirtschaftlichste Angebot angeboten hat und dem somit der Auftrag zusteht, eine nachträgliche Pauschalierung vorzunehmen, sowohl für eine gesamte als auch für Teile einer Leistung. Sind die anzubietenden Leistungen in Teilbereichen durch allgemeine oder differenzierte Beschreibungen oder nach Leistungsprogramm (funktionale Ausschreibung) so bestimmt, dass mit einer Änderung bei der Ausführung nicht zu rechnen ist, wird ein Pauschalpreis vereinbart.
Koordinationsgespräche
Besprechungen zwischen Objektüberwachung des AG und dem Auftragnehmer finden wöchentlich im Bauüberwachungsbüro des AG statt. Der Auftragnehmer hat hierzu den Fachbauleiter, bzw. einen kompetenten Vertreter zu entsenden. Die Teilnahme an den Baubesprechungen stellt eine vertragliche Verpflichtung des AN dar.
Vertreter des Auftragnehmers auf der Baustelle
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf der Baustelle einen bevollmächtigten Vertreter (Fachbauleiter) einzusetzen. Die Benennung des Fachbauleiters hat vor Ausführungsbeginn zu erfolgen. Der Wechsel des Fachbauleiters des AN ist rechtzeitig vorher mit Begründung anzukündigen. Der Fachbauleiter bzw. sein Vertreter müssen der deutschen Schrift und Sprache kundig sein. Der Fachbauleiter ist ausreichend zu bevollmächtigen, so dass er den Baubetrieb verantwortlich leiten kann. Wenn er nicht uneingeschränkt befugt ist, für und gegen den Unternehmer Verbindlichkeiten einzugehen, muss auf Anforderung des AG binnen 24 Stunden ein derartiger Bevollmächtigter zur Verfügung stehen.
Für die Bauausführung muss vor Ort ständig eine ordnungsgemäße und fachkundige, deutschsprachige Aufsicht (Polier) gewährleistet sein, die darüber zu wachen hat, dass die anerkannten Regeln der Technik beachtet und umsetzt und die im Bauwesen erforderliche Sorgfalt angewandt werden.
Der AG kann, sofern ein einwandfreies Zusammenarbeiten mit dem Vertreter oder sonstigen Angestellten des Unternehmens nicht möglich ist, deren Ablösung verlangen.
Der Bauleiter des AN übernimmt ohne gesonderte Vergütung auch die Pflichten der Bauleitung nach Landesbauordnung (LBO BW).
Bautagesberichte
Der AN hat täglich Bautagesberichte über die jeweils erbrachten Leistungen zu führen und wöchentlich dem AG zu übergeben.
Die Bautagesberichte müssen mindestens folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung der Baumaßnahme, Auftraggeber, Auftragnehmer
- Wetter, Temperatur
- Anzahl und Art der eingesetzten Baugeräte und Arbeitskräfte
- Angabe von ggf. eingesetzten Nachunternehmern
- Beschreibung der durchgeführten Leistungen mit Beginn und
Ende von Leistungen größeren Umfangs
- besondere Vorkommnisse (Abnahmen, Unterbrechung von
Leistungen, Behinderungen etc.)
- sowie alle sonstigen Angaben, die für die Ausführung und
Abrechnung der vertraglichen Leistungen von Bedeutung sind.
Behinderung und Unterbrechung der Ausführung
Stellt der AN während der Ausführung fest, dass er voraussichtlich Ausführungsfristen oder Termine nicht einhalten kann, so hat er dies mit Begründung unverzüglich der Bauleitung schriftlich mitzuteilen. Die Beweislast, dass er eine Terminüberschreitung nicht zu vertreten hat, liegt beim AN.
Terminplanung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf Anforderung durch den AG alle Angaben zu machen, die zur terminlichen Steuerung des Projektes erforderlich sind (z.B. Dauer von Vorgängen, Abhängigkeiten, geplante bzw. vorhandene Kapazitäten).
Die Festlegungen des Auftraggebers, z.B. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen, sind zu berücksichtigen.
2 Wochen nach Auftragserteilung sind die Terminplanung (Balkendiagramm) des AN sowie detaillierte Vorüberlegungen zur Abwicklung der Baustelle vorzulegen. Die Terminplanung ist entsprechend des Baufortschrittes unter Beachtung der Vertragstermine fortzuschreiben und mit der Objektüberwachung des AG abzustimmen.
Winterbau
Für die Ausführung der Rohbau- und Fassadenarbeiten ist zu beachten, dass diese auch in der Winterperiode erfolgen. Sämtliche witterungsbedingten Erschwernisse und Schutzmaßnahmen sowie ggf. erforderliche Zusatzleistungen zur Sicherung der Ausführungsqualität während der kalten Jahreszeit (z.B. Frostschutz, Beheizung, Abdeckung, Trocknung etc.) sind im Angebot mit zu berücksichtigen.
Besondere Hinweise:
Die Baustelle wird nicht zwingend winterfest gemacht - notwendige Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich einzuplanen.
Ein Anspruch auf gesonderte Vergütung für witterungsbedingte Zusatzaufwendungen besteht nicht, sofern diese nicht ausdrücklich als besondere Leistungen vereinbart wurden.
Die Einhaltung der technischen Regeln und Herstellervorgaben (z.B. Mindesttemperaturen für Beton- oder Mauerwerksarbeiten) ist auch bei winterlichen Bedingungen sicherzustellen.
Es wird erwartet, dass der Bieter die Ausführung unter Berücksichtigung der saisonalen Witterungsverhältnisse plant und alle erforderlichen Aufwendungen in seinem Angebotspreis einkalkuliert.
Planungsunterlagen der Architekten
Das Gesamtprojekt wird hinsichtlich Pläne papierlos abgewickelt. Daher werden sämtliche Pläne in digitaler Form (.pdf / .dwg) zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung aller Pläne erfolgt auf einem gemeinsamen internetbasierenden Planungsportal. Ausdrucke für den Eigengebrauch sind auf eigene Kosten zu erstellen.
Ausführungsunterlagen des Auftragnehmers
Die Planvorlage der Werk- und Montageplanung des AN hat in Abstimmung mit der Objektüberwachung des AG und dem Architekten so rechtzeitig zu erfolgen, dass die vertraglich vereinbarten Ausführungstermine unter Berücksichtigung der Planprüfung und der Materialdisposition nicht gefährdet werden.
Die Pläne sind digital im pdf- und dwg- Format den Architekten rechtzeitig, spätestens jedoch 4 Wochen vor Beginn der Ausführung zur Prüfung vorzulegen.
Tragwerksrelevante Themen sind eigenverantwortlich dem Tragwerksplaner und dem Prüfstatiker vorzulegen. Im Schriftverkehr müssen die Objektüberwachung des AG und die Architekten des AG im Verteiler sein. Zeichnungen, Berechnungen oder andere Unterlagen, die der AN nach Vertrag, Technischen Vertragsbedingungen oder gewerblicher Verkehrssitte zu beschaffen hat, sind in deutscher Sprache auf der Grundlage der Planung anzufertigen. Diese Unterlagen haben alle Angaben zu enthalten, die zur fachtechnischen Prüfung und zur Beurteilung der Übereinstimmung mit LV und Projekt erforderlich sind. Grundsätzlich sind alle Konstruktionen und Details, die für die Beurteilung einer fachgerechten und dem LV entsprechenden Ausführung nötig sind, in Form von maßstabsgerechten Konstruktionszeichnungen mit allen erforderlichen Angaben festzulegen.
Werden von den Architekten, oder Tragwerksplaner (bei statisch relevanten Plänen) Korrekturen vorgenommen, so hat der Auftragnehmer diese in seine Originalpläne/-unterlagen zu übernehmen und danach digital im pdf - und dwg-Format vorzulegen.
Für aktuelle Pläne als Grundlage für seine Werkstatt- und Montageplanung besteht eine Holschuld des AN. Der AN verpflichtet sich, seine Planunterlagen mit dem Plankopf und dem Planschlüssel nach Vorgabe des AG zu versehen.
Die Fertigung und Montage darf erst nach gestalterischer Freigabe durch den AG oder dessen Erfüllungsgehilfen aufgenommen werden. Planfreigaben durch den AG stellen jedoch keine Anordnung der Forderung im Sinne § 2 Nr.5 und 6 VOB/B dar und befreien den mangelhaften planenden Auftragnehmer nicht von Mängelansprüchen, sofern der Auftraggeber sich nicht über Bedenken hinwegsetzt.
Revisionsunterlagen des Auftragnehmers
Als Revisionsunterlagen sind alle Ausführungszeichnungen und Unterlagen in Ordnern geordnet, mit Inhaltsverzeichnis versehen und durch Register getrennt in folgender Anzahl zu übergeben:
1-fach digital und 3-fach in Papierform. Zeichnungen sind digital jeweils in den Formaten .dxf, .dwg und .pdf auf geeignetem Datenträger (CD oder DVD) zu speichern, alle anderen Unterlagen im Format .pdf. Zeichnungen in Papierform sind in Farbe zu plotten.
Übergabe der Revisionsunterlagen spätestens 2 Kalenderwochen vor der geplanten Abnahme. Dazu gehören die vom AN erstellten Ausführungszeichnungen, technische Datenblätter sämtlicher eingesetzter Systeme und Produkte, Prüfzeugnisse, Pflege- und Bedienungshinweise, Ergebnisse von TÜV-, Brandschutz-, Güteprüfungen, Übereinstimmungserklärungen, Fachbauleitererklärungen und Bautagesberichte in gebundener Form.
Haftung
Der AN haftet für alle durch ihn und seine Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden. Er ist für Mängel seiner Leistungen und etwaige Folgeschäden schadensersatzpflichtig, sofern er sie zu vertreten hat.
Sicherheit
Die Vorschriften zur Sicherung des Baubetriebs, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften und die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen sind zu beachten und umzusetzen. Die gemäß Baustellenverordnung notwendigen Angaben sind dem SiGe-Koordinator zu übermitteln (Gefährdungsbeurteilung ect.), Anweisungen des SiGe-Koordinators sind zu befolgen und Beanstandungen/Mängel umgehend zu beseitigen. Bei Nichtbeachtung von sicherheitstechnischen Anordnungen behält sich der AG das Recht vor ohne Vorankündigung, die Mängel auf Kosten des Verursachers durch Dritte zu beheben.
Auskunftspflicht
Der AN hat den AG ständig über den Stand der vorbereitenden Arbeiten sowie die Bestell- und Lieferstatus seiner Lieferanten zu informieren. Ereignisse, die eine termingerechte Ausführung gefährden sind dem AG unverzüglich mitzuteilen. Der AG hat das Recht bei den Lieferanten selbstständig Informationen zum Bestell u. Lieferstatus einzuholen. Der AN hat den AG diesbezüglich zu unterstützen und sämtliche Auskünfte zu erteilen.
Bauschild/Werbung
Ohne schriftliche Zustimmung des AG darf der AN darf keine Werbung auf der Baustelle anbringen. Bei Missachtung darf der AG die angebrachte Werbung auf Kosten des Verursachers durch Dritte entfernen lassen. Der AN darf von der Baustelle ohne schriftliche Zustimmung des AG nichts veröffentlichen, soweit darauf nicht nur Leistungen oder Mitarbeiter des AN der dessen AN erkennbar sind.
QNG-Zertifizierung (EH 40)
Das Bauvorhaben wird gemäß den Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) in Verbindung mit dem Effizienzhausstandard EH 40 geplant und umgesetzt. Sämtliche Leistungen sind unter Berücksichtigung der damit verbundenen Anforderungen auszuführen.
Die ausführenden Unternehmen sind verpflichtet, die in diesem Zusammenhang erforderlichen Nachweise, Dokumentationen und qualitätssichernden Maßnahmen zu unterstützen und zu berücksichtigen. Hierzu zählen insbesondere:
- die Einhaltung ökologischer, soziokultureller und funktionaler Anforderungen gemäß QNG-Kriterienkatalog,
- die Verwendung zertifizierter, emissionsarmer Baustoffe gemäß den QNG-Vorgaben (z.B. Produktdatenblätter, Umweltdeklarationen),
- die Mitwirkung bei der Erstellung der erforderlichen Nachweisdokumentation,
- die Unterstützung bei möglichen Prüfungen oder Begehungen durch Auditoren oder Zertifizierungsstellen.
- Die Vorgaben des Nachhaltigkeitsauditors sowie des Energieberaters sind verbindlich umzusetzen.
Eventuelle Mehrkosten für Leistungen, die zur Erfüllung der QNG/EH40-Anforderungen erforderlich sind und die aus der Planung oder Leistungsbeschreibung eindeutig hervorgehen, sind im Angebot zu berücksichtigen.
Material/Bemusterung
Hinweis zur Bemusterung und Übergabe von Produktdatenblättern vor Ausführung
Vor Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen sind sämtliche einzusetzenden Materialien, Produkte und Systeme dem Auftraggeber bzw. dem Planer/Auditor zur Bemusterung vorzulegen und vorab zur Freigabe einzureichen. Dies betrifft insbesondere Produkte, die relevant für Nachhaltigkeitsanforderungen (z.B. QNG), bauphysikalische Nachweise, Gestaltungsvorgaben oder Funktionalität sind.
Folgende Punkte sind dabei verbindlich zu beachten:
1. Bemusterungspflicht:
Vor Beginn der Ausführung ist eine Bemusterung der vorgesehenen Produkte/Materialien durchzuführen. Die Ausführung darf erst nach schriftlicher Freigabe erfolgen.
2. Produktdokumentation:
Für alle relevanten Materialien sind vorab folgende Unterlagen unaufgefordert einzureichen:
- Technische Datenblätter
- Sicherheitsdatenblätter (falls erforderlich)
- Umwelt- und Gesundheitsdeklarationen (z.?B. EPDs, Emissionsprüfberichte), sofern gefordert
- Herstellerkonformitäten oder Nachweise gemäß LV-/Projektanforderungen
3. Nachhaltigkeitsanforderungen:
Produkte müssen ggf. besondere Anforderungen hinsichtlich Emissionen, Nachhaltigkeit oder Zertifizierbarkeit erfüllen. Entsprechende Nachweise sind vor Auswahl vorzulegen.
4. Materialmuster:
Auf Verlangen des Bauherrn sind Materialmuster in ausreichender Anzahl und Qualität kostenlos zur Verfügung zu stellen. Diese dienen der optischen, haptischen und technischen Beurteilung.
5. Fristen:
Die Einreichung der Unterlagen sowie die Durchführung der Bemusterung haben so frühzeitig zu erfolgen, dass keine Verzögerung der Bauausführung entsteht.
Eine Ausführung ohne vorherige Freigabe der bemusterten Materialien ist unzulässig. Eventuelle Nachbesserungen oder Ersatzleistungen aufgrund nicht abgestimmter Ausführungen erfolgen auf Kosten des Auftragnehmers.
Besondere Vertragsbedingungen
ZTV Gerüstarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Gerüstarbeiten
1 Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18451 Gerüstarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzend hierzu Das Ankersystem ist auf die Dämmstärke anzupassen.
die statisch nachgewiesene Verankerungskonstruktion (z. B. Gerüstrohr mit integrierter Stockschraube),
der Einsatz wärmedämmender Hülsen, die zum Verbleib in der Dämmschicht bestimmt sind, um ein beschädigungsfreies Entfernen der Anker beim Abrüsten zu garantieren,
sowie das fachgerechte Verschließen der Ankerpunkte mittels Verschlussstopfen nach der Demontage.
gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung:
DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.,
TRBS: Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 2121-1
BFGB: Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz.
Quellenverzeichnis wichtiger Anforderungen:
Regelausführung für Systemgerüste (vorgefertigte Bauteile)
DIN EN 12810-1 Fassadengerüste aus vorgefertigten Bauteilen - Teil 1: Produktfestlegung
DIN EN 12810-2 Fassadengerüste aus vorgefertigten Bauteilen - Teil 2: Besondere Bemessungsverfahren und Nachweise
2 Vorbereitung und Planung
Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, Unterstützungen, Tragrüstungen, Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet.
Rechtzeitig vor Beginn der Gerüstbauarbeiten führt der AN unaufgefordert zu folgenden Themen Klärung mit dem AG herbei:
ggf. erforderliches abschnittsweises Abrüsten,
erforderliche Arbeitshöhen, Höhe letzte Gerüstlage,
Lage der Gerüstverankerung,
Art der Gerüstverankerung (z. B. Dauergerüstanker),
Art des Verschließens der Gerüstankerlöcher,
Lage der Leitergänge und ggf. Treppentürme,
Belastungsfähigkeit des Untergrundes,
beabsichtigte Nutzung des Gerüstes und erwartete Lasten/Belastungen,
ggf. Höhenversprünge bzw. Gefälle in Gerüststandfläche,
Erfordernis für Belagsverbreiterungen,
ggf. erforderliche Schutzabdeckungen auf Abdichtungsflächen,
ggf. erforderliche vorgezogene Abdichtungen unterhalb von Gerüstaufstandsflächen.
3 Ausführung und Konstruktion
3.1 Allgemeine Hinweise
Rüstungen sind erst nach Aufforderung durch den AG ab- oder umzubauen. Rüstungen sind spätestens 3 Tage nach Freimeldung zu demontieren/umzubauen und unverzüglich abzufahren. Nach dieser Frist geht die Gefahrtragung für die Beschädigung noch eingerüsteter Bauteile auf den AN über.
Werden die geforderten Absprachen zur Arbeitsausführung nicht vom AN herbeigeführt, so ist dieser dem AG gegenüber schadensersatzpflichtig.
3.2 Gebrauchsüberlassung
Die Rüstung und sämtliche Sicherheitsvorrichtungen (z. B. Beleuchtung, Abschrankungen, Brustwehr, Staubschutzfolien oder -netze) sind regelmäßig, jedoch mindestens in wöchentlichen Abständen, vom AN zu kontrollieren. Die Rüstung ist anderen Unternehmern zur Ausführung ihrer Arbeiten zu überlassen. Sie ist so zu erstellen, dass sie von allen am Bau beteiligten Gewerken ohne Umbauarbeiten gefahrlos genutzt werden kann.
3.3 Ausführung
Die Rüstung ist so aufzustellen, dass das ungefährdete Betreten und Passieren der Baustelle für Bewohner und Handwerker möglich ist. Alle Eingänge und Zuwegungen sowie Flucht- und Rettungswege sind in voller Breite von der Rüstung freizuhalten bzw. zu überbauen.
Je Gerüstabschnitt ist ein Montagepunkt für einen Schwenkarmaufzug vorzurichten.
Die Verankerungstechnik und das Schließen der Verankerungslöcher müssen auf den Schichtaufbau des Bauteils und auf das Fassadensystem abgestimmt sein. Auf Verlangen des AG ist ein Verankerungsplan zu erstellen und mit dem AG abzustimmen.
Bei Gerüststellung auf wasserführenden Flächen (z. B. Vordächer, Flachdächer, Dachterrassen) sind durch den AN erforderliche Schutzmaßnahmen für wasserführende Eindichtungen und Maßnahmen zur Lastverteilung einzukalkulieren und vorzusehen. Eine Beschädigung oder Perforierung dieser Schichten ist zu vermeiden. Diese Flächen dürfen nur im Rahmen der zulässigen Belastung genutzt werden.
Je separat abzurüstende Fassadenseite ist mindestens ein Leitergang vorzusehen. Grundsätzlich ist mindestens ein Leitergang je Fassade und Himmelsrichtung vorzusehen. Die Rüstung ist so zu erstellen, dass die Gerüstlagen auch bei Höhenversetzen des Untergrundes in selber Höhe durchlaufen.
Nach TRBS 2121-1 ist - sofern realisierbar - je 50,00 m Gerüstlänge ein Höhenzugang über Treppen oder Aufzüge erforderlich. Sind diese nicht ausgeschrieben, weist der AN den AG auf die Erfordernis der Treppentürme rechtzeitig vor Gerüststellung unaufgefordert hin.
Der AN informiert sich vor Ausführung der Einrüstung, welche Fassadenbereiche zur Befestigung der Rüstung freigegeben sind. Unabhängig von der jeweiligen Fassadenkonstruktion (z. B. Holzhybridfassade mit WDVS oder Massivwand mit WDVS) sind geeignete, temporäre Sondergerüstanker zur Aufnahme der Horizontalkräfte einzusetzen. Das gewählte Ankersystem ist zwingend auf die jeweiligen Dämmstärken und die spezifischen Fassadenaufbauten des Objekts anzupassen.
Zum Leistungsumfang (ohne gesonderte Vergütung, in die EP einzukalkulieren) gehören:
die statisch nachgewiesene Verankerungskonstruktion (z. B. Gerüstrohr mit integrierter Stockschraube),
der Einsatz wärmedämmender Hülsen, die zum Verbleib in der Dämmschicht bestimmt sind, um ein beschädigungsfreies Entfernen der Anker beim Abrüsten zu garantieren,
sowie das fachgerechte Verschließen der Ankerpunkte mittels Verschlussstopfen (abgestimmt auf die Fassadenfarbe/Oberfläche) nach der Demontage.
Für Metallgerüste sind Maßnahmen gegen eine statische Aufladung (z. B. Blitzeinschlag) vorzusehen.
Staubschutzfolien oder -netze sind in einheitlicher Farbe neuwertig einzubauen. Beschädigte Netze oder Folien sind unaufgefordert vom AN auszutauschen.
3.4 Gerüststatik und statische Nachweise
Die Gerüststatik ist so auszulegen, dass der AG an jeder Straßenseite ein Blow-up-Poster von mindestens 24,00 m2 Größe anbringen kann.
Der AN prüft rechtzeitig vor Ausführungsbeginn, ob die vorgesehenen Gerüstkonstruktionen von der Typenstatik des von ihm verwendeten Gerüsts abgedeckt sind oder ob objekt- oder konstruktionsbezogene Nachweise erstellt werden müssen. Sind solche Nachweise erforderlich, so erstellt der AN sie unaufgefordert und zu eigenen Lasten in prüffähiger Form und veranlasst unaufgefordert und zu seinen Lasten die Prüfung seiner statischen Nachweise.
Für die oben genannten Sondergerüstanker hat der AN rechtzeitig vor Ausführungsbeginn einen objektbezogenen statischen Nachweis in prüffähiger Form zu erstellen oder die Abdeckung durch eine vorhandene Typenstatik/Zulassung nachzuweisen.
Ist dem AN die Art, Beschaffenheit und Tragfähigkeit des Gerüstuntergrundes nicht ausdrücklich vom AG angegeben worden, so holt der AN vor Ausführungsbeginn unaufgefordert alle zur Beurteilung der Tragfähigkeit des Untergrundes erforderlichen Informationen ein.
ZTV Gerüstarbeiten
01 Haus A
01
Haus A
01.01 Vorbereitende Leistungen
01.01
Vorbereitende Leistungen
01.02 Arbeitsgerüste
01.02
Arbeitsgerüste
01.03 Sonderkonstruktionen und -formen
01.03
Sonderkonstruktionen und -formen
01.04 Raumgerüste/Arbeitsplattformen
01.04
Raumgerüste/Arbeitsplattformen
02 Haus B
02
Haus B
02.01 Vorbereitende Leistungen
02.01
Vorbereitende Leistungen
02.02 Arbeitsgerüste
02.02
Arbeitsgerüste
02.03 Sonderkonstruktionen und -formen
02.03
Sonderkonstruktionen und -formen
02.04 Raumgerüste/Arbeitsplattformen
02.04
Raumgerüste/Arbeitsplattformen
03 Stundenlohnarbeiten
03
Stundenlohnarbeiten
ABRECHNUNGSHINWEIS Stundenlohnarbeiten Stundenlöhne enthalten die Zulagen für Feiertags-, Samstags- und Sonntagsarbeit sowie für Überstunden.
Mit den Stundenlöhnen sind im Weiteren Fahrkosten, Aufwendungen für Verpflegung, Übernachtung sowie Kleinmaterialien, Einsatz von Kleinmaschinen und Verbrauchsmaterialien usw. abgegolten.
Ein Anspruch auf Ableistung der nachstehend genannten Stunden besteht generell nicht.
Ein Vergütungsanspruch für Zeitaufwendungen entsteht nur, wenn die voraussichtlich benötigten Aufwendungen vor Arbeitsausführung von der Bauleitung bestätigt/beauftragt wurden.
Für einfache Tätigkeiten, wie Transport, Reinigung, Stemm- und Abbrucharbeiten etc., gelangen grundsätzlich nur die Stundensätze für Bauhelfer zur Abrechnung.
Die vom AN angegebenen Stundensätze werden als Grundlage wechselseitiger Zeitaufwandsverrechnung zwischen AN und AG herangezogen.
ABRECHNUNGSHINWEIS Stundenlohnarbeiten
03.__.0010 Stundensatz: Fachwerker Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
Fachwerker
03.__.0010
Stundensatz: Fachwerker
O
0.00
h
03.__.0020 Stundensatz: Bauhelfer Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
Bauhelfer
03.__.0020
Stundensatz: Bauhelfer
O
0.00
h