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__.__.0010 Baustellenreinigung Baureinigung ist als jeweils die komplette Gebäude-, Grob-, Unterhalts- und Feinreinigung, wiederholte Endreinigung sowie Desinfektionsreinigung zur Abnahme. Der Leistungsumfang beinhaltet die gesamte Reinigung der Baumaßnahme. Hiernach sind sämtliche Flächen und Einbauten, welche im Innen- so wie Außenbereich einschl. sämtlicher Fassadenbauteile die nach Maßgabe des Vertrages erstellt werden, zu reinigen.
Die Endreinigung hat so zu erfolgen, dass die Nutzer das Gebäude sofort ohne weitere Reinigung nutzen können.
Wenn der Auftraggeber dies verlangt, sind Probeflächen (maximal 5 Stück) in Einzelgrößen bis zu 2,0 qm, je Reinigungsart, höchstens bis zu 1 % der zu bearbeitenden Fläche herzustellen. (inkl. Teilnahme Bauherr)
Der Leistungsumfang beinhaltet die Reinigung von Fassaden-, Boden-, Wand- und Deckenflächen sowie Armaturen, Objekte, Einbauten, Beschläge, TGA-Installationen, -Anlagen und Komponenten.
Alle Leistungen sind vom Auftragnehmer außen und innen gereinigt an den Auftraggeber zu übergeben. Darunter ist insbesondere zu verstehen:
Glaskleber, Etiketten und sonstige Beschriftungen sind überall mit einem auf die Oberfläche abgestimmten Pflegemittel zu entfernen.
Montageverunreinigungen wie Farbe, Fettabdrücke etc. sind überall zu entfernen.
Bauverunreinigungen, wie Mörtel, Zement etc., sind überall zu entfernen.
Staub und Bauschutt sind aus den Glas- und Fensterfälzen zu entfernen.
Schutzvorrichtungen und Schutzfolien sind nach Anweisungen des Auftraggebers durch den Auftragnehmer zu entfernen.
Qualität der Feinreinigung zu Bauübergabe: staubfrei, schlierenfrei, wasserfleckenfrei.
Reinigung Fassaden ist gem. Leistungsbeschreibung Fassaden auszuführen.
Vor Inbetriebnahme der Gesamtmaßnahme sind zudem auch alle technischen Anlagenteile, Kanäle auch innen, Leitungssysteme, Aggregate, Behälter, Pumpen, Verteiler und Armaturen, gründlich zu reinigen.
Die Grundreinigung der Gesamtmaßnahme inkl. aller Fassadenflächen und Fenster ist Teil der ausgeschriebenen Leistung und vom Auftragnehmer zu erbringen.
Der Auftragnehmer hat insbesondere sicherzustellen, dass einwandfreie (Grob-) Reinigungen von Technikzentralen und Flächen vor einem konstruktiven Verschluss (Abhangdecken, Vorwandinstallationen, TGA-Schächte etc.) durchgeführt werden.
Eine zusätzliche notwendige 2. Endreinigung, unter Berücksichtigung der erhöhten hygienischen Anforderungen in den Gebäuden, vor der Abnahme durch den Auftraggeber, wie das Reinigen, u. a. mit Wasser und neutralen Reinigungsmitteln, ist ebenfalls Teil der Leistung des Auftragnehmers.
Der Zeitpunkt der Endreinigung ist rechtzeitig vor Abnahme mit dem Auftraggeber einvernehmlich abzustimmen und festzulegen.
Es dürfen grundsätzlich keine Reinigungsmittel / Stoffe verwendet werden, die schadstoffhaltig sind. Dies sind insbesondere:
Lösungsmittel
Aromaten
Halogenen
Optischer Aufheller
Treibgase
Duftstoffe
Farbstoffe
Konservierungsstoffe
Reinigungsmittel und -methode sind gemäß den Pflegevorschriften für die jeweiligen Materialien und Oberflächen eigenverantwortlich zu wählen.
Kopien der Pflegeanweisungen sowie Produktblätter für alle zu verwendenden Putzmittel sind dem Auftraggeber gemäß Kapitel 11. Dokumentation auszuhändigen. Grundsätzlich sind materialgerechte Reinigungsmethoden zu verwenden.
Die Erstellung einer Reinigungs-, Unterhalts- und Wartungsempfehlung von einzelnen Elementen, wie z.B. Fenstern etc., ist Leistung des Auftragnehmers.
Die Bodenbeläge sind gemäß Vorgabe der Hersteller eingepflegt zu übergeben.
Bei der Reinigung von Verglasungen ist besonders darauf zu achten, dass geeignete Reinigungsmittel verwendet werden, die keine Kratzspuren auf den Gläsern verursachen.
Unmittelbar nach der Endreinigung ist eine Funktionsprüfung durch den Auftragnehmer durchzuführen. Es sind alle manuell und elektrisch angetriebenen, beweglichen Bauteile endgültig zu justieren sowie alle Kontaktstellen der Beschläge nach den Vorschriften der Beschlags-, Antriebs- und Sonnenschutzhersteller zu fetten oder zu ölen, was ebenfalls Leistung des Auftragnehmers ist
Für die Reinigungen sind vom Auftragnehmer die erforderlichen mobilen Hebebühnen, Leitern, Hilfsmittel etc. in die Reinigungskosten einzurechnen. Im Zuge der Gebäudeerstellung sind über die Rohbauphase, Ausbauphase sowie Inbetriebnahmephase laufende Unterhaltsreinigungen sämtlicher Bauteile,
Flächen, Einbauten etc. im Innenbereich sowie Außenbereich bis zur Übergabe an den AG durchzuführen. Der Gesamteindruck ist permanent in einem sauberen und reinen Zustand zu gewährleisten.
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Baustellenreinigung
1.00
psch