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Bauvorhaben Umbau des Salzmann Quartiers, L - Riegel, Bauteil A mit 96 WE und 49 TG - Stellplätze.
Auftraggeber :
Cureus Nord GmbH
Schmalhorn 13
29308 Winsen (Aller)
1.1. Projektbeschreibung
Umbau der ehemaligen Salzmannfabrik in Kassel Bauteil A
Aus Industriegeschichte wird Lebensraum:
Die denkmalgeschützte Salzmannfabrik in Kassel wird im Rahmen einer umfassenden Revitalisierung zu einem modernen Wohnensemble mit 96 barrierefreien 1- bis 2-Zimmer-Wohnungen und einer Tiefgarage mit 49 Stellplätzen umgebaut. Ziel ist es, die historische Bausubstanz zu bewahren und gleichzeitig modernen, komfortablen und nachhaltigen Wohnraum zu schaffen. Dabei trifft der einzigartige Charme des Industriedenkmals auf zeitgemäße Architektur, hochwertige Ausstattung und modernste Energietechnik. Mit Liebe zum Detail, handwerklicher Präzision und Respekt vor der Geschichte entsteht ein Ort, der Vergangenheit und Zukunft verbindet - ein bedeutendes Projekt für die Stadt Kassel, dass die industrielle Identität des Quartiers erhält und gleichzeitig energetisch auf den neuesten Stand (Effizienzhaus 55 EE) gebracht wird.
1.2. Lage des Grundstücks
Die Anschrift des Baugrundstückes lautet:
Sandershäuser Straße 34
34123 Kassel
1.3. Bestand
Das Grundstück ist mit einen L - Riegel (Fabriksgebäude) bebaut .
1.4. Städtebauliches Konzept
Das insgesamt 5 - geschossige Fabriksgebäude steht teilweise unter Denkmalschutz (TG , EG, 1.OG, 2.OG und 3.OG).
1.5. Verkehrstechnische Erschließung
Die verkehrstechnische Erschließung erfolgt über die Sandershäuser Straße 34.
1.6. Planungskonzept, Projektdaten
Grundlage für die funktionsgerechte Planung sind die Vorschriften des Wohnungsbaus, die darüber hinausgehenden Vorschriften des Bundeslandes und der DIN 18040; sowie alle weiteren zur Errichtung des funktionstüchtigen Gebäudes gültigen Vorschriften, Normen und Gesetze.
Bauvorhaben
Allgemeine Vorbemerkungen Ausschreibung
Im Text des Leistungsverzeichnisses wird aus Gründen der Vereinfachung auf selbstverständliche Ausdrücke wie z. B.: liefern, fachgerecht, usw. verzichtet. Die
Ausführung jeder Position versteht sich demnach als die vorschriftsmäßige, ordentliche und gebrauchsfähige Erbringung der geforderten Leistung einschließlich aller notwendigen, aber nicht immer besonders erwähnten Nebenleistungen und Materiallieferung.
Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Fabrikate gelten als Qualitätsbeispiel und schaffen für alle Bieter eine einheitliche Kalkulationsgrundlage. Sie werden durch Angebotsabgabe Bestandteil des Angebotes. Der Anbieter hat die Möglichkeit, ein gleichartiges Erzeugnis anzubieten, wobei der Nachweis der Gleichwertigkeit durch den Auftraggeber verlangt werden kann. Die Bauleitung behält es sich vor, von allen zur Anwendung kommenden Stoffe Proben zu entnehmen und auf Qualität und Eignung prüfen zu lassen.
Die Leistungsbeschreibung dient der Preisfindung. Erkennt der Anbieter, dass Leistungen nicht erschöpfend beschrieben sind, so hat er dieses schriftlich mitzuteilen.
Art der Positionen
Eventualposition mit Gesamtpreis (Bedarfsposition)
Eventualposition mit GP sind als solche im LV gekennzeichnete Positionen mit Gesamtpreisansatz, bei denen zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht feststeht, ob bzw. von wem und in welchem Umfang sie zur Ausführung kommen. Die Entscheidung über die Ausführung der Eventualpositionen (Bedarfspositionen) trifft der Auftraggeber bei der Vergabe bzw. während der Bauzeit. Eventualpositionen (Bedarfspositionen) sind als Gesamtpreis anzubieten.
Eventualposition ohne Gesamtpreis
Eventualpositionen ohne GP sind als solche im LV gekennzeichnete Positionen ohne Gesamtpreisansatz, bei denen zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht feststellbar ist, ob und in welchem Umfang sie zur Ausführung kommen. Eventualpositionen sind nur als E.P. anzubieten, nicht als Gesamtpreis.
Alternativposition
Alternativpositionen sind als solche im LV gekennzeichnete Positionen ohne Gesamtpreisansatz. Sie können anstelle einer oder mehrerer anderer Grundpositionen zur Ausführung vorgesehen werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Auftraggeber in der Regel bei der Auftragserteilung. Ist die Entscheidung ausnahmsweise, z. B. aus technischen Gründen, erst nach der Auftragserteilung möglich, wird der AN rechtzeitig vom Auftraggeber darüber informiert. Alternativpositionen sind nur als E.P. anzubieten, nicht als Gesamtpreis.
Ablauf
Sämtliche Leistungen sind sach- und fachgerecht entsprechend der DIN-Normen, der Herstellerrichtlinien und den allgemein anerkannten Regeln der Technik auszuführen.
Der Auftragnehmer hat sämtlichen anfallenden Bauschutt und Baustellenabfälle, die durch ihn verursacht wurden (Reste und Verpackungen usw.), in regelmäßigen
Abständen zu beseitigen, andernfalls wird dies durch den Auftraggeber, bzw. durch den Auftraggeber beauftragte Fremdfirmen auf Kosten des Auftragnehmers veranlasst.
Für die beschriebenen Reinigungs-, Endschichtungs- und Entsorgungspositionen wird auf die gültigen Gesetze, örtlichen Verordnungen, Satzungen und Transportbestimmungen verwiesen, die bei den zuständigen Behörden zu erfragen sind. Behördliche Forderungen und Auflagen sind, soweit nicht besonders beschrieben, entsprechend einzukalkulieren.
Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile, einschl. Abladen und Lagern auf der Baustelle, wenn nicht anderes ausgeschrieben ist. Alle ausgeschriebenen Leistungen verstehen sich als abnahmefähig, in fix- und fertiger, fachgerechter Ausführung inkl. aller erforderlichen Materialien und Hilfsstoffe, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes ausgeschrieben.
Die Anlieferung aller zum Einsatz kommenden Werkstoffe und Materialien muss in der Originalverpackung erfolgen. Es sind die Richtlinien des Werkstoffherstellers zu
berücksichtigen. Bei Systemaufbauten dürfen nur die Stoffe eines Herstellers verwendet werden.
Sämtliche für die Erstellung der auszuführenden Arbeiten erforderlichen Baustellen-einrichtungsmaßnahmen, die nachfolgend nicht gesondert aufgeführt sind, gelten als Nebenleistung und werden nicht gesondert vergütet. Entsprechend benötigte Hebezeuge sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Eine mögliche Nutzung des Baukranes seitens des Rohbauunternehmers ist eigenverantwortlich abzustimmen.
Beschädigungen an den Zufahrts-, Rad- und Gehwegen sind vom AN durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden. Das Beseitigen von eventuell entstehenden Schäden geht zu Lasten des AN.
Das Gebäude ist bauseitig mit einem Bauzaun versehen. Der AN hat diesen entsprechend zu unterhalten und nach Beendigung seiner Arbeiten stets zu schließen. Das Anbringen von Werbeschildern an vorgenanntem Bauzaun ist aus statischen Gründen untersagt.
Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes über die Örtlichkeiten zu informieren (Zufahrtswege, Stellplätze Baustelleneinrichtung usw.).
Mit seiner Unterschrift unter dem ausgefüllte Leistungsverzeichnis erkennt der Auftragnehmer / Bieter an, dass diese Vorbemerkungen Bestandteil seines Angebotes sind und in den Einheitspreisen enthalten sind.
Ort, Datum, Stempel, Unterschrift des Bieters
Allgemeine Vorbemerkungen
Besondere Vorbemerkungen - Gerüstarbeiten Vor erster Aufstellung von Gerüstelementen erstellt der AN in Zusammenarbeit mit der örtlichen Bauleitung einen Gerüstplan. Hier werden die Unterbringung der Gerüsttreppen, Gerüstabfangung bereits im Vorfeld geplant um spätere Umbauten zu vermeiden. Der Gerüstplan ist im Vorfeld von der Bau- und Projektleitung Cureus Nord GmbH freizugeben. Die Planung durch den AN erfolgt kostenneutral.
Der für die Gerüstbauarbeiten verantwortliche Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass das Gerüst vor Übergabe an den Benutzer und nach konstruktiven Änderungen insbesondere auf die einwandfreie Beschaffenheit der Gerüstbauteile, Übereinstimmung mit der Regelausführung oder Übereinstimmung mit dem Brauchbarkeitsnachweis geprüft wird.
Der Gerüstersteller hat Gerüste nach Fertigstellung deutlich erkennbar und für die Dauer der Benutzung mit folgenden Angaben zu kennzeichnen:
DIN 4420
Gerüstgruppe und Nutzgewicht
Gerüstersteller.
Es wird ein tragfähiger Untergrund mit Unebenheiten im Bereich von +/-20 cm bereitgestellt. Bedenken hinsichtlich des Untergrundes, der vorgesehenen Ausführung und der Möglichkeit der Verankerung und Abstützung sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
Das Gerüst ist abschnittsweise im Zuge des Rohbaufortschritts aufzubauen. Entsprechend viele Anfahrten sind einzukalkulieren.
Das Abstützen der Gerüste über Lichtschächten ist mit den Einheitspreisen abgegolten. Eingänge, Hauseingänge und Einfahrten sind im vollen Öffnungsquerschnitt von Bauteilen der Gerüstanlage freizuhalten.
Werden mehrere Wandflächen eingerüstet, so sind grundsätzlich in jeder Belagsebene Übergänge an den Ecken vorzusehen. Die Übergänge sind mit dem Einheitspreis abgegolten.
Das Herstellen von ausreichenden, innenliegenden Treppenaufgängen und das Einrüsten von Vor- und Rücksprüngen in den Fassadenbereichen ist in den Einheitspreis mit einzukalkulieren.
Sofern im Leistungsverzeichnis nicht näher beschrieben, erfolgt die Gerüstverankerung nach den allgemeinen technischen Regeln. Im Zuge der Leistungserfüllung ist es Aufgabe des Auftragnehmers, sich fachkundig mit dem Auftraggeber oder dessen Vertreter über die Gerüstverankerung an der Fassade oder sonstigen Bauteilen abzusprechen. Aufteilung und Abstände der Gerüstanker gemäß DIN 4420 und statischen Nachweis unter Berücksichtigung baulicher und architektonischer Belange nach Wahl des Bieters. Die Verankerung ist so zu wählen, dass die Verankerungstechnik und das Schließen der Verankerungslöcher auf den Schichtenaufbau des Bauteilelementes abgestimmt sind. Alle erforderlichen Bohrlöcher für die Gerüstanker sind so zu schließen, dass ein Feuchtigkeitseintritt verhindert wird.
Verankerungslöcher sind mit Gerüststopfen in Farbe des Bauteilelementes fachgerecht zu verschließen. Schäden, die beim Herausdrehen der Gerüstanker entstehen, gehen zu Lasten des AN.
Werden Gerüste auf wasserführenden Flächen wie Vordächer, Dachterrassen und Flachdächer erstellt, hat der Auftragnehmer dafür zu sorgen, dass die wasserführende Eindichtung durch die Gerüstbelastung nicht perforiert bzw. beschädigt wird. Zusätzlicher lastverteilender Bohlenbelag auf Bautenschutzmatten/Dämmplatten ist mit einzukalkulieren. Diese Flächen dürfen nur im Rahmen der zulässigen Belastung genutzt werden. Im Zweifel ist die Bauleitung zu informieren.
Bohlen und Abdeckungen sind gegen Verschieben zu sichern.
Die Gerüste sind in einer Frist von 4 Tagen nach Freimeldung durch die Bauleitung abzubauen.
Die Gerüstdemontage ist mit dem Nachunternehmer der Fassadenarbeiten abzustimmen, um ein Schließen der Verankerungslöcher im Zuge des Abbaus zu ermöglichen.
Die Abrechnung der Gerüstarbeiten erfolgt nach tatsächlich eingerüsteter Fassadenfläche. Aufmaßtermine sind frühzeitig (mind. mit einer Woche Vorlauf) mit der Bauleitung zu vereinbaren.
Kosten für einen Konsolentausch 70 auf 30 sind in die Einheitspreisen einzukalkulieren, entfallen jedoch bei der Verwendung von Kombikonsolen.
Nebenleistungen, die zum werkgerechten Standard gehören, wie Entstauben, Ausbessern kleinerer Untergrundschäden u. ä., werden nicht extra aufgeführt, diese sind jedoch grundsätzlich zu kalkulieren und zu erfüllen. Maßnahmen zum Schutz vor Witterungseinflüssen der Materialien sind in den Einheits- preisen zu berücksichtigen und werden nicht gesondert vergütet. Sind sichtbare Mängel am Untergrund oder an Vorleistungen zu erkennen oder Schäden an der fertigen Leistung zu befürchten, ist der Auftragnehmer gemäß VOB, Teil B, DIN 1961, § 4 verpflichtet, schriftlich darauf hinzuweisen.
Bauleitung:
Der AN verpflichtet sich, einen der deutschen Sprache mächtigen örtlichen Fachbauleiter zu benennen, welcher ständig während der Ausführungen der Leistungen vor Ort ist und an den Baubesprechungen (ca. 1 x pro Woche) teilnimmt. Sollte der AN nach Einladung nicht an der Baubesprechungen teilnehmen, so wird für jedes Fernbleiben von den Baubesprechungen 300€ pauschal von der Schlussrechnungssumme einbehalten.
Aufmaß:
Spätestens zur Schlussrechnung sind die ausgeführten Leistungen sowie alle Massen in Aufmaßen zu dokumentieren; auch wenn ein Pauschalvertrag geschlossen wird.
Mengen / Massen:
Alle Massen sind vom AN anhand der ihm zur Kalkulation zur Verfügung gestellten Planunterlagen selbstständig zu prüfen. Sollten hierzu weitere Unterlagen benötigt werden, müssen diese beim Auftraggeber angefordert werden. Die Bodenarten und der -aufbau sowie die Belastungen der vorhandenen Böden sind dem Bodengutachten zu entnehmen. Eine Überprüfung der Mengen und Massen durch den Auftragnehmer hat der Angebotsabgabe vorauszugehen. Nachforderungen resultierend aus Verletzung der Prüfpflicht des Auftragnehmers werden nicht anerkannt.
Montage- und Werkplanungen:
Dem AN werden im Vorfeld der Baumaßnahme geprüfte und freigegebene Ausführungsunterlagen übergeben. Auf dieser Basis hat der AN Montage-/Werkplanungen auf eigene Kosten zu erstellen, auch wenn dies nicht ausdrücklich in den Leistungstexten gefordert wird.
Stundenlohnarbeiten:
Sollten Stundenlohnarbeiten notwendig und / oder angeordnet werden, so sind zur Abrechnung und Anerkennung dieser folgende Voraussetzungen als Vergütungsgrundlage zu erfüllen: schriftliche Anzeige mit voraussichtlichem Umfang der Leistung, Fotodokumentation (vor allem bei untergehenden oder später überdeckten Leistungen), Vorlage des Stundennachweises innerhalb von 1 Tag nach Leistungserbringung. Stundenlohnarbeiten sind nur nach vorheriger schriftlicher Ausführungsanzeige mit Bestätigung des AG, voraussichtlicher Aufwandsbenennung und schriftlicher Ausführungsbestätigung, wie oben angeführt, mit der jeweils nächsten Rechnung zur Abrechnung durch den AN vorzulegen. Für einfache Arbeiten sind immer Helferstunden zu verrechnen.
Reinigung:
Für die tägliche (bzw. nach bedarf) Reinigung und Sauberhaltung aller in Anspruch genommenen öffentlichen Einrichtungen, wie Gehwege, Straßen, Seitenräume und dergleichen, ist der Auftragnehmer verantwortlich.
Abnahme:
Dem Auftraggeber ist eine angemessene Nachfrist zur Abnahme zu setzen, sollte der AG keinen Abnahmetermin innerhalb der genannten Frist im Abnahmeverlangen des AN benennen. Einwände oder Bedenken gegen das vorliegende Leistungsverzeichnis oder einzelne Positionen in technischer Hinsicht sind vom Bieter bei Abgabe seines Angebots in schriftlicher Form vorzubringen und zu begründen. Im Auftragsfalle sind Preise für nicht im LV angebotene Leistungen unbedingt vor Ausführung anzubieten; versäumt der AN dieses, setzt der AG marktübliche Preise nach billigem Ermessen ein.
Mit der Abgabe des Angebots erkennt der Auftragnehmer/Bieter an, dass diese Vorbemerkungen Bestandteil seines Angebotes sind und in den Einheitspreisen enthalten sind.
Besondere Vorbemerkungen - Gerüstarbeiten
01 Fassadengerüst
01
Fassadengerüst
01.__.0001 Gerüstankerplan Erstellen eines Gerüstankerplanes auf Grundlage der konstruktiven Gegebenheiten der einzurüstenden Bauteile.
01.__.0001
Gerüstankerplan
L
1.00
psch
01.__.0002 Fassadengerüst, LK 3, W06 Arbeits- und Schutzgerüst nach DIN EN 12811-1 und DIN 4420-1 als längenorientiertes Standgerüst, Absturzgeländer gem. TRBS2121
Lastklasse: 3 (2,0kN/m²), Breitenklasse: W 06, alle Gerüstlagen genutzt.
Einrüstung für Fassadenarbeiten und Dacharbeiten, Standfläche waagerecht, Höhenabstand der Arbeitslagen 2,00 m, Gerüst mit Volleinrüstung als umlaufendes Gerüst inklusive Bordbrettern, äußerem Seitenschutz und Stirnseitenschutz, sowie lastverteilenden Bohlen unterhalb der Spindeln.
Gerüstsystem nach Wahl des AG.
An- und Abtransport, Montage, Vorhaltung und Demontage.
Ankergrund: Ziegelfassade, Putzfassade
Einzurüstende Höhe: bis ca. 18 m
Südturm ca. 36 m - sollten zum angebotenen Systemgerüst für diesen Einzelfall keine Typenstatik vorliegen, so ist eine prüffähige Einzelstatik zu erstellen (die Kosten hierfür sind in die EP mit einzukalkulieren und werden nicht separat vergütet).
Grundeinsatzzeit: 4 Wochen
01.__.0002
Fassadengerüst, LK 3, W06
5,900.00
m²
01.__.0003 Verlängerung der Vorhaltung - Fassadengerüst Verlängerung der Vorhaltung des Fassadengerüstes über die Grundstandzeit hinaus.
01.__.0003
Verlängerung der Vorhaltung - Fassadengerüst
32.00
Wo
01.__.0004 Podesttreppen für Gerüste Treppenaufgang für Gerüste, Lastklasse 3 (2,0 kN/m²), Verankerung am Gerüst, Treppenaufgang von Standfläche bis zur obersten Gerüstlage, Laufbreite ca. 75 cm, mit Podesten und Gerüstzugängen alle 2 m Höhe, einschließlich Außen- und Innengeländer mit entsprechenden Halterungen erstellen.
An- und Abtransport, Montage, Vorhaltung und Demontage.
Höhe: ca. 18 m
1x Podesttreppe für den Südturm, Höhe: 36 m
Grundeinsatzzeit: 4 Wochen
01.__.0004
Podesttreppen für Gerüste
4.00
Stk
01.__.0005 Gebrauchsüberlassung der Podesttreppe Verlängerung der Gebrauchsüberlassung der Podesttreppe je Stück und Woche über die Grundeinsatzzeit von 4 Wochen hinaus.
01.__.0005
Gebrauchsüberlassung der Podesttreppe
32.00
Wo
01.__.0006 Schutzdach Eingang, Breite ca. 2,50 m Aufbauen und Abbauen eines Schutzdaches für Eingänge mit einer lichten Breite bis ca. 2,50 m.
An- und Abtransport, Montage, Vorhaltung und Demontage.
Grundeinsatzzeit: 4 Wochen
01.__.0006
Schutzdach Eingang, Breite ca. 2,50 m
4.00
Stk
01.__.0007 Gebrauchsüberlassung Schutzdach Eingang, Breite ca. 2,50 m Verlängerung der Gebrauchsüberlassung des Schutzdaches je Stück und Woche über die Grundeinsatzzeit von 4 Wochen hinaus.
01.__.0007
Gebrauchsüberlassung Schutzdach Eingang, Breite ca. 2,50 m
32.00
Wo
01.__.0008 Innenliegender Rückenschutz Innenliegender Rückenschutz im Bereich der raumhohen Fensteranlagen als Absturzsicherung zum Gebäude hin als Zulage zu der vorgenannten Gerüstposition liefern und einbauen.
Grundvorhaltezeit: 4 Wochen
01.__.0008
Innenliegender Rückenschutz
O
1.00
m
01.__.0009 Verlängerung Vorhaltung für innenliegender Rückenschutz Verlängerung der Standzeit der vorgenannten Absturzsicherung für jede angefangene Woche über die Grundvorhaltezeit hinaus.
Der Preis wird auch bei verkürzten Standzeiten in Ansatz gebracht.
01.__.0009
Verlängerung Vorhaltung für innenliegender Rückenschutz
O
1.00
m/Wo
01.__.0010 Gerüstüberbrückung, 5 Meter, Gitterträger Überbrückung im Gerüst herstellen, mittels Gitterträger an das vorhandene Gerüst montieren, Öffnungsbreite ca. 5,00 m.
An- und Abtransport, Montage, Vorhaltung und Demontage.
Ausführungsort: Eingänge, Hausanschlüsse
Grundeinsatzzeit: 4 Wochen
01.__.0010
Gerüstüberbrückung, 5 Meter, Gitterträger
40.00
m
01.__.0011 Gebrauchsüberlassung Gerüstüberbrückung, 5 Meter Verlängerung der Gebrauchsüberlassung der Gerüstüberbrückung je Stück über die Grundeinsatzzeit von 4 Wochen hinaus.
01.__.0011
Gebrauchsüberlassung Gerüstüberbrückung, 5 Meter
32.00
Wo
01.__.0012 Gerüstüberbrückung, 9 Meter, Gitterträger Überbrückung im Gerüst herstellen, mittels Gitterträger an das vorhandene Gerüst montieren, Öffnungsbreite ca. 9,00 m.
An- und Abtransport, Montage, Vorhaltung und Demontage.
Ausführungsort: Turm Achse N-O
Grundeinsatzzeit: 4 Wochen
01.__.0012
Gerüstüberbrückung, 9 Meter, Gitterträger
36.00
m
01.__.0013 Gebrauchsüberlassung Gerüstüberbrückung, 9 Meter Verlängerung der Gebrauchsüberlassung der Gerüstüberbrückung je Stück über die Grundeinsatzzeit von 4 Wochen hinaus.
01.__.0013
Gebrauchsüberlassung Gerüstüberbrückung, 9 Meter
32.00
Wo
01.__.0014 Konsolen 30 cm 30 cm gebäudeseitig, komplett mit Gehbelagsplatten, an Gerüstlagen fachgerecht montieren und nach Fertigstellung der Fassadenarbeiten wieder demontieren und abtransportieren.
Mengenansatz: Für alle Geschosse insgesamt
Grundeinsatzzeit: 4 Wochen
01.__.0014
Konsolen 30 cm
O
1,100.00
m
01.__.0015 Vorhaltung 30 er Konsolen Vorhaltung 30 er Konsolen
01.__.0015
Vorhaltung 30 er Konsolen
O
32.00
Wo
01.__.0016 Wechselkonsole 32 / 64 Konsole 32 / 64 mit Wechselmöglichkeit für 1- oder 2-bohligen Aufbau, gebäudeseitig, komplett mit Gehbelagsplatten, an Gerüstlagen fachgerecht montieren und nach Fertigstellung der Fassadenarbeiten wieder demontieren und abtransportieren.
Mengenansatz: Für alle Geschosse insgesamt
Grundeinsatzzeit: 4 Wochen
01.__.0016
Wechselkonsole 32 / 64
O
1.00
m
01.__.0017 Vorhaltung 32 / 64 Wechselkonsole Vorhaltung 32 / 64 Wechselkonsole
01.__.0017
Vorhaltung 32 / 64 Wechselkonsole
O
32.00
Wo
01.__.0018 Lastturm / Absetzpodest Lastturm / Absetzpodest Raumgerüst.
Allround - Modulgerüst LK 3 - W 06 (Belastung bis 2,50 t) inkl. Seitenschutz.
Gerüstartikellieferung und Vorhaltung gemäß Angebotsbedingung. Auf - und Abbaumontagen sowie Transportleistungen.
Plattform : L = 6,54 m x B = 3,27 m x H = 4,00 m + 8,00 m
Inkl. Typenstatik oder prüffähiger Einzelstatik
Gebrauchsüberlassung für die gesamte Gerüststandzeit.
01.__.0018
Lastturm / Absetzpodest
1.00
Stck
01.__.0019 Dachfanggerüst Herstellen eines Dachfanggerüstes mit Schutznetzen gemäß den Vorgaben der BG Bau im Traufbereich bei Dächern über 20° bis 60° Neigung, höhengerecht für Ausführung der Dachdeckerarbeiten nach DIN 4420-1:2004-03.
An- und Abtransport, Montage, Vorhaltung und Demontage.
Grundeinsatzzeit: 4 Wochen
01.__.0019
Dachfanggerüst
220.00
m
01.__.0020 Gebrauchsüberlassung, Dachfanggerüst Verlängerung der Gebrauchsüberlassung des Dachfanggerüstes je m und Woche über die 4-wöchige Grundeinsatzzeit hinaus.
01.__.0020
Gebrauchsüberlassung, Dachfanggerüst
O
220.00
m/Wo
01.__.0021 Flächengerüst Flächengerüst 4,00 m hoch im 3. und 4. OG aufbauen.
Das Gerüst wird für die Betonsanierung der Decken, Unterzüge und Stützen eingebaut. Weiterhin wird es im Bereich der Oberlichter zum Einbau einer Deckenkonstruktion eingesetzt.
Das 3. OG ist noch unbebaut, das 4. folglich ebenso.
Die Brandwand und die Treppenhäuser sind noch nicht eingebaut.
Tragfähigkeit der Decken: max. 500 kg/m²
Gerüst inkl. Leitergang.
Grundvorhaltung: 4 Wochen
01.__.0021
Flächengerüst
O
1,350.00
m²
01.__.0022 Verlängerung der Vorhaltung Verlängerung der Vorhaltung über die 4 Wochen Grundvorhaltung hinaus.
01.__.0022
Verlängerung der Vorhaltung
O
32.00
Wo
01.__.0023 Wetterschutzdach Wetterschutzdach mit dem Fassadengerüst verbinden und aufbauen.
Inkl. Statik für die Konstruktion.
01.__.0023
Wetterschutzdach
2,200.00
m²
01.__.0024 Verlängerung der Vorhaltung Verlängerte Vorhaltung über die Grundstandzeit von 4 Wochen hinaus .
01.__.0024
Verlängerung der Vorhaltung
32.00
Wo
01.__.0025 Einhausung mit Folie Partielle Einhausung des Fassadengerüstes - nach Einweisung.
Vorhaltung der Folien jeweils 6 Monate.
01.__.0025
Einhausung mit Folie
O
3,000.00
m²
01.__.0026 Gerüstbekleidung, Schutznetz PP Vollflächige Gerüstbekleidung gemäß DIN 4420-1 als Sicht-, Witterungs- und Staubschutz mit Schutznetz.
Ausführung mit hochfestem Polypropylen (PP) nach DIN EN 1263-1, Energieaufnahme 4,2 kJ.
Farbe: beliebig
Baustoffklasse nach DIN 4102-1 : B1
Gebrauchsüberlassung bis 4 Wochen (Grundeinsatzzeit)
01.__.0026
Gerüstbekleidung, Schutznetz PP
5,900.00
m²
01.__.0027 Gebrauchsüberlassung Gerüstbekleidung Verlängerung der Gebrauchsüberlassung des Schutznetzes je m² und Woche über die Grundeinsatzzeit von 4 Wochen hinaus.
01.__.0027
Gebrauchsüberlassung Gerüstbekleidung
5,900.00
m²/W
02 Stundenlohnarbeiten
02
Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten sind grundsätzlich nur nach besonderer Aufforderung des AG für besondere Leistungen auszuführen.
Spätestens innerhalb von 1 Werktag müssen die Stundenzettel zur Abzeichnung vorgelegt werden.
Später vorgelegte Stundenzettel werden nicht anerkannt.
Für einfache Stundenlohnarbeiten wie z. B. Stemmarbeiten werden nur Stunden einer Hilfskraft anerkannt.
Der Bieter bestätigt, dass die aufgeführten Lohnstundensätze unter Beachtung der preisgerechten Vorschriften ermittelt worden sind und die üblichen Berechnungsmerkmale vollständig beinhalten.
In die Einheitspreisen sind sämtliche Nebenkosten wie z. B. für die An- und Abfahrt usw. einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Stundenlohnnachweise müssen folgende Angaben enthalten:
Ort und Datum sowie Dauer der Arbeiten (mit Uhrzeitangabe)
Anzahl der eingesetzten Arbeitskräfte
Art der ausgeführten Leistung
bei Maschinen- und Kfz - Einsatz Angaben zum Typ Materialverbrauch
Stundenlohnarbeiten
02.__.0001 Stundensatz Meister Stundenlohnarbeiten eines Meisters auf Anordnung des AG ausführen. Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen.
02.__.0001
Stundensatz Meister
O
1.00
Std
02.__.0002 Stundensatz Fachkraft Stundenlohnarbeiten eine Fachkraft auf Anordnung des AG ausführen. Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen.
02.__.0002
Stundensatz Fachkraft
O
1.00
Std
02.__.0003 Stundensatz Hilfskraft Stundenlohnarbeiten einer Hilfskraft auf Anordnung des AG ausführen. Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen.
02.__.0003
Stundensatz Hilfskraft
O
1.00
Std
02.__.0004 Stundensatz Auszubildende Stundenlohnarbeiten von Auszubildenden auf Anordnung des AG ausführen. Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen.
02.__.0004
Stundensatz Auszubildende
O
1.00
Std