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Allgemeine Vorbemerkungen
Es handelt sich um folgendes Bauvorhaben:
Neubau Wohngebäude mit Tiefgarage & Teilsanierung Vordergebäude.
Baustellenadresse: Rheinstraße 20 a, 64283 Darmstadt
Geplant ist die Errichtung eines 8-geschossigen Wohngebäudes mit
Tiefgarage sowie der Abbruch und die Teilsanierung eines bestehenden
Vordergebäudes.
Der Neubau wird gemäß den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im
Standard Effizienzhaus 40 mit QNG-Zertifizierung realisiert. Die
Zertifizierung erfolgt durch das BiRN - Bau-Institut für
Ressourceneffizientes und Nachhaltiges Bauen GmbH, Lichtenhaidestraße
11a, 96052 Bamberg.
Das neu zu errichtende Gebäude umfasst insgesamt 56 Wohn-einheiten
(Gesamt-Wohnfläche ca. 1941m² im Neubau), die teilweise mit Terrassen
und Balkonen ausgestattet sind. Im Untergeschoss werden
Fahrradstellplätze (ca. 58m²) sowie Abstellräume (ca. 308m²) für die
Bewohner vorgesehen. Die PKW-Stellplätze in der Tiefgarage (ca. 520m²)
sind über einen Autoaufzug erreichbar.
Das Bestandsgebäude wird im Zuge der Sanierung gemäß den Vorgaben des
GEG im Standard Effizienzhaus 55 ausgeführt.
Im bestehenden Gebäude sind Büros, Fitnessräume, Praxen sowie Wohnungen
vorgesehen.
Sämtliche für die Ausführungsarbeiten erforderlichen Maßnahmen wie
Baustelleneinrichtung, Hilfs-, Befestigungs- und Verbindungsmittel
jeglicher Art sind mit in die einzelnen Positionen einzukalkulieren.
Alle Massen sind Circa-Massen. Mehr- oder Mindermengen berechtigen nicht
zu Änderungen an den EP-Preisen.
Entfallen Leistungen komplett, berechtigen diese nicht zu
Schadensersatzforderungen.
Die Arbeitszeiten/ Ausführungszeiten, als auch der Bauablauf sind vor
Beginn der Arbeiten mit der örtlichen Bauleitung detailliert
abzustimmen.
Erforderliche Sicherungsmaßnahmen aller Art und Güte sind, sofern nicht
gesondert beschrieben, in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Arbeitsbereiche sind entsprechend zu schützen und nach Beendigung der
Arbeiten besenrein zu hinterlassen.
Anlage zu den Ausschreibungsunterlagen:
- Architektenpläne
- Baubeschreibung
- Fachgutachten und techn. Konzepte
Bautagebuch
Der AN ist verpflichtet ein Bautagebuch zu führen und der Bauleitung
täglich unaufgefordert vorzulegen. In dem Bautagebuch sind aufzuführen:
Wetter, Temperatur, Arbeitsbeginn und -ende, Anzahl der Arbeitskräfte,
ausgeführte Arbeiten, Geräteeinsatz, besondere Vorkommnisse,
Bauteilfertigstellungen, Bauunterbrechungen, Anlieferung von Baustoffen
und Bauteilen, etc.
Unterkünfte
Unterkünfte und Aufenthaltsräume werden vom AG nicht zur Verfügung
gestellt und sind im Gebäude grundsätzlich nicht gestattet. In der
Baustelleneinrichtung sind nur im begrenztem Umfang Flächen zur
Aufstellung von Material- und Aufenthaltscontainern des AN
vorhanden.
Verkehrsswege
Die Verkehrswege und Fluchtwege im Anlieferungs- und Baustellen-bereich,
sowie im Gebäude sind stets freizuhalten.
Andienung der Baustelle
Die Andienung von Materialien erfolgt ausschließlich über die Zufahrt
Adelungsstraße.
Baubeleuchtung
Der AN ist während der Ausführungsarbeiten für die Bereitstellung und
den Betrieb der erforderlichen Arbeitsplatzbeleuchtung im
gewerksrelevanten Bereich verantwortlich.
Ausführung der Arbeiten
Die Ausführung der Arbeiten erfolgen durch den AN unter Berücksichtigung
der allgemeinen "UVV Bauarbeiten".
Die Vorgaben der BG BAU sind zu beachten. Ein Abzug des leitenden
Baustellenpersonals darf nur mit Zustimmung des AG erfolgen.
Besprechungen
Der AN ist zur Teilnahme an erforderlichen Aufmaß- und
Koordinierungsterminen, mit anderen am Bau vertretenen Firmen und Büros
verpflichtet. Des Weiteren hat der AN die Teilnahme eines
Fachbauleiters, leitenden Monteurs oder Projektleiters mit ausreichenden
Entscheidungsbefugnissen an den bei Bedarf stattfindenden
Baubesprechungen sicher zu stellen.
Ruhezeiten und Vermeidung von Lärm
Auf die Einhaltung der gesetzlichen Ruhezeiten sowie die Vermeidung
lärmintensiver Arbeiten und Arbeitstechniken ist besonders zu achten.
Unmittelbar anzuwenden sind die Vorgaben der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV-Baulärm), des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der 32. Verordnung zum
BImSchG (EU-Richtlinie 2000/14/EG). Überschreitungen der zulässigen
Immissionsrichtwerte sind durch geeignete organisatorische, technische
und bauliche Maßnahmen gemäß der "Schalltechnischen Untersuchung -
Immissionsschutz | Baulärm von 3L Akustik (Anhang)" zu verhindern bzw.
zu minimieren.
Verschluss der Baustelle
Die Bauzäune sind ständig geschlossen zu halten. Der AN hat mit darauf
zu achten, dass Unbefugten der Zugang zur Baustelle zu jeder Zeit
verwehrt bleibt. Insbesondere bei Verlassen der Baustelle sind
Absperrung bzw. Tore zu kontrollieren und dauerhaft zu verschließen.
Schadhafte Teile der Absperrung sind umgehend der Bauleitung zu melden.
Sprachkenntnisse auf der Baustelle
Ein Mitarbeiter mit ausreichenden Deutschkenntnissen muss während der
Ausführung anwesend sein, um eine reibungslose Kommunikation
sicherzustellen.
Arbeitsschutz & SiGeKo
AG-seitig ist ein Sicherheitskoordinator für Arbeits- und
Gesundheitsschutz für die Baustelle bestellt. Der AN hat 2 Wochen vor
Leistungsaufnahme von sich aus Kontakt mit diesem aufzunehmen, um einen
Termin auf der Baustelle zu vereinbaren. Mit ihm ist die
Arbeitsvorbereitung des AN abzustimmen. Die Hinweise des
SiGe-Koordinators und die Aufgaben des Sicherheits- und
Gesundheits-Schutzplanes sind der gem. der Baustellenverordnung zu
berücksichtigen. Grundsätzlich gelten für die Durchführung der Arbeiten
alle gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften in der
jeweils gültigen Fassung. Auf die Verordnung über Sicherheit und
Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) wird besonders
hingewiesen.
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) wird vom
bestellten SiGe-Koordinator erarbeitet. Die Arbeit des SiGe-Koordinators
entbindet den AN nicht, seinen arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen
nachzukommen: z. B. Beachtung und Einhaltung von:
- Arbeitsschutzgesetz
- PSA-Benutzungsverordnung
- Betriebssicherheitsverordnung
- Lastenhandhabungsverordnung
- Arbeitsstättenverordnung
- sämtliche Unfallverhütungsvorschriften.
Der AN ist verpflichtet, sein Personal den jeweiligen Gefährdungen
entsprechend, mit den notwendigen Schutzausrüstungen auszustatten. Alle
am Bau Beschäftigten müssen diese Schutzausrüstung tragen. Für die
Durchsetzung ist der direkte Vorgesetze der Mitarbeiter zuständig.
Der SiGe-Plan und die Baustellenverordnung werden dem AN im Rahmen einer
Sicherheitsbelehrung weitergegeben.
Der SiGe-Koordinator führt regelmäßig Sicherheitsbegehungen mit den
weisungsbefugten des AN durch, damit festgestellte Sicherheitsmängel
umgehend abgestellt werden können.
QNG-Zertifizierung
Das Bauvorhaben ist nach den Kriterien des Qualitätssiegels Nachhaltiges
Gebäude (QNG-PLUS) zu zertifizieren. Für das jeweilige Gewerk sind alle
Anforderungen hinsichtlich nachhaltiger Materialien, energieeffizienter
Ausführung, Schallschutz und Abfallmanagement einzuhalten und
nachzuweisen. Die Einhaltung und Dokumentation der QNG-Vorgaben sowie
die fristgerechte Vorlage aller erforderlichen Nachweise und Unterlagen
gemäß den QNG-Zertifizierungsdokumenten (Anhang) sind sicherzustellen.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
Ausführungsgrundlage
Die Ausführung der Innenputzarbeiten erfolgt nach den jeweils gültigen
Fassungen folgender Regelwerke und Vorschriften:
- DIN 18299 (Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art)
- DIN 18350 (Putz- und Stuckarbeiten)
- DIN 18550-2 (Innenputze)
- DIN 18202 (Toleranzen im Hochbau)
- DIN EN 998-1 (Putzmörtel für Innen- und Außenputze)
- DIN EN 13914-2 (Ausführung von Innenputzarbeiten)
- DIN EN 13501-1 (Brandverhalten von Bauprodukten)
- VOB, Teil B und Teil C
- GEG (Gebäudeenergiegesetz) und GEG-Nachweis
- Landesbauordnung (LBO), bauaufsichtliche Zulassung
(Verwendbarkeitsnachweis), Brandschutzkonzept und alle relevanten
Sonderbauvorschriften sowie weitere einschlägige EN-/DIN-Normen,
Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowie anerkannte Regeln
der Technik.
- Merkblatt "Putzoberflächen im Innenbereich - Qualitätsstufen für
abgezogene, glatte und gefilzte Putze" des Deutschen Stuckgewerbebundes
- Arbeitsstättenrichtlinien, Unfallverhütungsvorschriften, behördliche
Erlasse und Gesetze
Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Abnahme gültigen Fassungen.
Unterschreitungen der Leistungs- und Funktionsanforderungen sind nicht
zulässig. Maßgeblich für die Gleichwertigkeit sind die technischen
Spezifikationen und Herstellervorgaben. Nachweise sind vorzugsweise mit
dem Angebot, spätestens jedoch vor Ausführung zur Freigabe einzureichen.
Systemvorgaben und Ausführung
Die Ausführung der Innenputzarbeiten erfolgt als abgestimmtes System
gemäß Herstellervorgaben. Alle verwendeten Materialien müssen
systemkompatibel und vorzugsweise von einem Hersteller stammen.
Die produktspezifischen Hersteller-Verarbeitungsvorschriften sind
vorrangig zu beachten. Ebenheitsabweichungen: Flächenfertig nach DIN
18202, Tabelle 3, Zeile 7. Bei wechselnden oder besonders beanspruchten
Untergründen ist Armierungsgewebe nach Systemvorgaben und den
anerkannten Regeln der Technik einzubauen. Vor Einputzen von
Metallteilen ist die Materialverträglichkeit zu beachten.
Die Grundierung ist als eigene Leistung auszuführen und im Einheitspreis
enthalten.
Der Wandputz ist unten ca. 1-2 cm über Rohfußboden zu begrenzen und darf
aus Gründen des Feuchteschutzes nicht bis auf den Rohbetonboden
herabreichen. Bei Ausführung eines Negativsockels ist der Putz ca. 6 cm
über OKFFB zu begrenzen.
Bei Anschlüssen an Bauteile (Beton, Mauerwerk, Trockenbau) ist ein
Kellenschnitt vorzusehen. Fenster, Türzargen, Verglasungen und
angrenzende Bauteile sind abzukleben. Klebebänder dürfen keine
Beschichtungen angreifen und müssen rückstandsfrei entfernbar sein.
Höhenbezugspunkte (Meterrisse) dürfen nicht überputzt werden und sind
ggf. auszusparen. Rohre, Einbauten u. dgl. sind durch elastische Fugen
vom Putz zu trennen, wenn Bewegungen oder thermische Längenänderungen zu
erwarten sind.
Elektrodosen, Auslässe und Einbauteile sind vor dem Putzen zu
kennzeichnen und nach dem Putzen freizulegen und zu reinigen.
Materialreste dürfen nicht in Ausgussbecken, Toiletten oder auf dem
Gelände entsorgt werden.
Untergrundvorbereitung und Einlagen
Die Untergründe sind vor Beginn der Putzarbeiten gemäß den Vorgaben des
jeweiligen Putzherstellers und den anerkannten Regeln der Technik
vorzubereiten. Hierzu zählen insbesondere Reinigung, Grundierung und
ggf. das Aufbringen eines geeigneten Haftgrundes.
Gewebeeinlagen sind an rissegefährdeten Stellen gemäß Systemvorgaben und
den anerkannten Regeln der Technik einzubringen.
Nachweise und Herstelleranforderungen
Güteüberwachung für verwendete Materialien
Qualitätsmanagement des Herstellers nach DIN EN ISO 9001
Umweltmanagement des Herstellers nach DIN EN ISO 14001
Energiemanagement nach DIN EN ISO 50001
Ökobilanz (EPD) für verwendete Materialien
Brandschutz
Brandschutzprüfung nach DIN CEN/TS 1187, Klassifizierung nach DIN EN
13501-5 (BROOF (t1)), soweit relevant.
Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind amtliche Nachweise
(Prüfzeugnis, Prüfbescheid, allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der
Bauleitung zu übergeben. Die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR)
ist bei brandschutztechnischen Anforderungen an Wände und Decken zu
beachten. Vorgaben aus dem Brandschutzkonzept sind einzuhalten.
Baustellenorganisation und Ausführung
Vor Ausführungsbeginn ist mit dem Auftraggeber die Lagerung des
Materials auf der Baustelle abzustimmen.
Das Auf- und Abbauen sowie das Vorhalten der Gerüste für Arbeiten bis
2,80 m Höhe sind in die Leistungen einzurechnen.
Bei Abnahme sind die Räume besenrein zu übergeben, Abklebungen und
Schutzabdeckungen zu entfernen und zu entsorgen.
Anfallender Abfall wird Eigentum des Auftragnehmers und ist gemäß den
örtlichen Bestimmungen zu entsorgen.
Bauteilschutz und Entsorgung
Alle im Arbeitsbereich befindlichen Türen, Fenster und besonders zu
schützende Bauteile sind mittels Kunststofffolie (mindestens 0,2 mm
dick) und UV-beständigem Klebeband abzudecken und während der
Putzarbeiten vorzuhalten. Türen und Fenster müssen auch im abgeklebten
Zustand zu öffnen sein. Anfallender Abfall wird Eigentum des ANs und ist
gemäß den örtlichen Bestimmungen zu entsorgen. Nach Beendigung der
Putzarbeiten ist der Bauteilschutz fachgerecht zu entfernen und zu
entsorgen.
Allgemeine Hinweise
Unklarheiten sind spätestens mit Angebotsabgabe schriftlich anzuzeigen.
Alle Leistungen sind als komplette, funktionsfähige Einheiten
anzubieten.
"Herstellen", "Liefern" oder "Einbauen"
Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge "Herstellen", "Liefern"
oder "Einbauen" nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge
unter Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und
Technik, der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen sowie der
Ausführungsbestimmungen nach den DIN-Normen der ATV-VOB, Teil C, als
beschrieben.
Allgemeine Vorbemerkungen
1 Innenputz
1
Innenputz
1. 1 Wand
1. 1
Wand
1. 2 Decke
1. 2
Decke
2 Bestand
2
Bestand
2. 1 Wand
2. 1
Wand
2. 2 Decke
2. 2
Decke
3 Stundensatz
3
Stundensatz
3.__. 10 gemittelter Stundensatz
3.__. 10
gemittelter Stundensatz
O
1.00
Std