Innenputzarbeiten
Hannover-Kronsrode, 1600-VK0027, Baufeld C5
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Allgemeine Vorbemerkungen Projektbeschreibung Das Bauvorhaben Kronsrode Süd Baufeld C5 umfasst 76 frei finanzierte und 58 öffentlich gefördert Wohneinheiten. Die insgesamt 134 Mietwohnungen verfügen über ein Untergeschoss mit Abstellräumen, einer Tiefgarage für 40 Kraftfahrzeuge sowie diverser Fahrradabstellflächen. Der Gebäudekomplex besteht aus zwei zusammenhängenden viergeschossigen Gebäudekörpern die im Süden durch vier und im Norden durch sechs Einzelhäuser sowie vier integrierte Stadthäuser (Maisonetten über 3 Ebenen) gegliedert werden. Acht der zehn Häuser stehen auf dem verbindenden Untergeschoss mit Tiefgarage. Zwei der südlichen Häuser sind nicht unterkellert. Im begrünten Innenhof befindet sich ein Trafohaus mit einer überdachten Sitzlandschaft als Aufenthaltsbereich. Die Erschließungen der Häuser verbinden den Straßen- und Hofbereich miteinander. Die Haupteingänge werden durch Rampen im Vorgartenbereich barrierefrei erreicht. Das Erdgeschossniveau der Wohneinheiten wird teilweise durch innenliegende Rampen im Treppenhaus barrierefrei erreicht. Die Hauseingänge werden mit einem leicht zurückspringenden, witterungsgeschützten Vorbereich ausgestattet. Bauablauf Die Erdarbeiten werden in zwei Abschnitten ausgeführt. Zunächst wird die Baugrube mit einer Abböschung von 60 bzw. 70 Grad bis zum Grobplanum hergestellt. Die Baugrube hat einen Höhenversatz am Übergang von Haus C und Haus D und umfasst neben allen unterkellerten Bereichen auch die Fläche für eine Rigole an Haus F. Anschließend wird das Feinplanum hergestellt, dies geschieht in einem separaten Abschnitt (Erdarbeiten 2) da diese Leistung eventuell bereits vom Rohbauunternehmen ausgeführt wird. Die Baustelleneinrichtung wird vor bzw. im Zuge des zweiten Abschnitts der Erdarbeiten eingerichtet. Eine Containeranlage wird straßenseitig im Bereich der nicht unterkellerten Häuser H und G errichtet, hierzu werden zuvor die Schmutz- und Regenwasserschächte und -leitungen in diesem Bereich verlegt. Im Innenhof sind zwei Kräne des Rohbauers vorgesehen. Diese decken das gesamte Baufeld ab. Bei Bedarf z.B. zur Steigerung der Hublasten oder der Arbeitsleistung müssen diese durch mobile Kräne ergänzt werden. Die Rohbauarbeiten des Untergeschosses finden in parallelen Abschnitten statt. Priorität hat hierbei einerseits die Fertigstellung des Bereichs am Übergang von Haus I (unterkellert) und Haus H (nicht unterkellert), um die Gründungsarbeiten der nichtunterkellerten Häuser H und G zu ermöglichen. Des Weiteren hat die Fertigstellung des UG Haus F mit der Rigole im Bereich der Baustellenzufahrt Priorität, um die Baustellenzufahrt, den Bau des Trafohauses und ebenfalls der Häuser H und G nicht zu erschweren. Das Trafohaus im Innenhof ist vor dem 01.08.2027 fertig zu stellen. Es wird unmittelbar nach diesem Termin technisch ausgestattet und in Betrieb genommen, anschließend wird es den bis dahin genutzten mobilen Trafo ersetzen. Während der abschnittsweisen Verfüllung der Untergeschosse werden die Schmutz- und Regenwasserschächte und -grundleitungen verlegt. Die Rohbauarbeiten der oberirdischen Geschossen werden weiterhin in parallelen Abschnitten fortgeführt. Die Fertigstellungen erfolgen jeweils nach kompletten Häusern bzw. Hauspaaren (A+B, C+D etc.). So wird parallel ein getakteter Ablauf der Folgeleistungen zur Fertigstellung der Gebäudehülle, des Ausbaus und der Technischen Gebäudeausstattung gewährleistet. Baustelle Die Zu- und Ausfahrt auf das Baufeld ist nur beschränkt über die Baustellenzufahrt möglich. Die Zufahrt der Baustelleneinrichtungsfläche wird mit einer verdichteten Schotterschicht hergerichtet. Aufgrund der engen Platzverhältnisse ist auf dem Baufeld selbst kein Wendehammer herstellbar, so dass die Baustellenfahrzeuge, je nach Größe, rückwärts ein- oder ausfahren müssen. Das Parken ist auf dem Baufeld nicht gestattet. Zusätzlich zur Grundstücksfläche steht aufgrund eines Sondernutzungsrechtes ein umlaufender Streifen von ca. 5m der Baustelle zur Verfügung. Entlang der westlichen Straße "Am Bargerdquo; ist dieses Recht jedoch eingeschränkt. Die drei dauerhaft nutzbaren Straßenseite dienen temporären Lagerungen, Wegen und Trassen sowie einer Containeranlage. Grundsätzlich sind durch die ausführenden Firmen Flächen nur nach vorheriger Abstimmung und Freigabe verfügbar. Baustelleneinrichtung Die allgemeine Baustelleneinrichtung umfasst allgemeine Einrichtungen wie Bauzäune, Sanitäranlagen, Baubeleuchtung, Baustrom- und Wasseranschlüsse. Es wird ein Arbeitsgerüst entlang der Fassaden zur Verfügung gestellt. An der Straße "Scheerenbleckrdquo; an der südlichen Grundstücksseite wir eine zweigeschossige Containeranlage errichtet. Hier stehen den ausführenden Firmen nach Absprache Bürocontainer zur Verfügung. Die Einrichtung der Container kann mit dem Gewerk Baustelleneinrichtung auf eigene Kosten vereinbart oder selbst mitgebracht werden. Stellplätze für eigene Bürocontainer stehen aufgrund der beengten Verhältnisse nicht zur Verfügung. Temporär können nach Absprache einzelne Materialcontainer aufgestellt werden. Alle Arbeitsmittel wie Hebezeug, Mobilkräne, Rollgerüste innen und außen, etc. sind durch die jeweiligen ausführenden Firmen selbst bereit zu halten und in die Einheitspreise einzukalkulieren. Im Baufeld werden durch das Gewerk Erweiterter Rohbau für dessen eigene Leistungen zwei Kräne errichtet.
Allgemeine Vorbemerkungen
Objektbeschreibung nach Bauteilen und Kostengruppen KG 310 Baugrube Gemäß dem Bodengutachten liegt der Baugrubenaushub in der Bodenklasse 6-7 (Fels). KG 320 Gründung Die Gründung erfolgt im Bereich des Untergeschosses (Haus A-F, I und J) als Flachgründung mit einer WU-Sohlplatte auf einer Sauberkeitsschicht. Die Außenwände werden ebenso in WU-Qualität ausgeführt. Das Untergeschoss wird so als geschlossene WU-Konstruktion ausgeführt. Die Untergeschoss-Decke wird nicht aus WU-Beton ausgeführt, sondern erhält im Außenbereich eine oberseitige Abdichtung. Im Untergeschoss (Treppenhäuser, Technik und Abstellflächen) wird unterseitig sowie an den Begrenzungswänden eine Perimeterdämmung mit einer umlaufenden Flankendämmung (Anschluss Tiefgarage) vorgesehen. Die Tiefgarage wird ebenso mit einer WU-Sohlplatte (ungedämmt) gegründet. Die Häuser G und H sind nicht unterkellert und die Gründung erfolgt mit einer Stahlbeton-Bodenplatte und einer umlaufenden Frostschürze. KG 330 Außenwände Die Außenwände werden straßenseitig als zweischaliges Mauerwerk bzw. Stahlbeton mit Vorsatzschale ausgebildet. Die Innenhofbereiche und Loggien werden mit Klinkerriemchen oder als WDVS-Fassade ausgeführt. Die horizontale Fassadengliederung wird durch eine sichtbare Bänderung im Bereich der Geschossdecken (Klinker und WDVS) betont. Der sichtbare Klinker an den straßenseitigen Fassaden wird mittels Mauerwerksanker und Konsolankern geschossweise an eine Stahlbeton-Aufkantung an die Deckenbereiche gehängt. Die horizontale Gliederung der Fassade soll durch einen Wechsel zwischen Normal- und Fußsortierung des Ziegelverblenders sowie durch eine leichte Farbunterscheidung des Klinkers erfolgen und so die Bänder gestalterisch hervorheben. Teilbereiche (Betonfertigteile der Loggien und Dachterrassen sowie Fassadenteile im Innenhof) werden mit Riemchenfassaden geplant, welche aus dem Vollstein geschnitten werden. Die Gebäudeecken, die aufgrund des Baufelds von einem 90° Winkel abweichen, werden aus Klinker-Formsteinen (Sonderformate) gemauert. Die Innenhöfe erhalten eine WDVS-Fassade mit zwei hochwertigen unterschiedlichen Putzstrukturen. Das Thema der horizontalen Bänder im Zwischenbereich der Geschossdecken wird hier aufgegriffen, wodurch diese Bereiche entsprechend einen linierten Strukturputz (Besenstrich) erhalten. Durch den Einsatz von feinstrukturiertem Putz in unterschiedlichen Farben an den restlichen Flächen entsteht hier, wie auch an der Klinkerfassade, eine horizontale Gliederung der Geschosse. Die Treppenhäuser werden mit einer Stahlbeton-Außenwand geplant. Ein besonderes Detail in der Fassadengestaltung liegt bei den Hauseingängen: Eine markante Rundung als Einschnitt in die Kubatur, welche durch ein Klinkerrelief betont wird. Das Ziel bei der Umsetzung der Fassadenkurve im Nordriegel besteht darin, den Anforderungen des Städtebaus sowohl gestalterisch als auch wirtschaftlich und bautechnisch gerecht zu werden. Daraus resultiert eine Segmentierung der Fassade, mit der kleinstmöglichen Anzahl an Segmenten (Stahlbeton und Mauerwerk), um die Baulinie annähernd halten zu können. Ferner wurden die Knickpunkte so platziert, dass sie entweder an Fensterlaibungen anschließen oder an Kubatur-Rücksprüngen liegen. Die Fenster sind als bodentiefe, warmgrau folierte Kunststofffenster mit Dreifachverglasung geplant. Die erforderliche Absturzsicherung wird durch einen Brüstungsriegel gewährleistet. Im Erdgeschoss werden die Fenster mit einem Rollladenkasten für den Sonnen- und Einbruchschutz geplant. Alle weiteren Fenster erhalten eine Sonnenschutzverglasung. Die Absturzsicherungen der Balkone, Loggien und Dachterrassen werden als Flachstahlgeländer ausgeführt, wobei sich die Staketen jeweils im Wechsel um 45° zueinander verdrehen. Dies dient dem Sichtschutz und der Privatheit. Hierbei ergibt sich ein Spiel der optischen Öffnung bzw. Schließung je nach Einblickwinkel. Die Fallrohre im Bereich der Klinkerfassade werden frei revisionierbar in verblechten Fassadentaschen ausgeführt und dem Klinker farblich angeglichen. Die Fallrohre im Innenhof und in den Loggien und Balkonen werden Aufputz farblich an die Fassaden angepasst geplant. KG 340 Innenwände Das Gebäude wird in massiver Bauweise geplant. Die Stahlbetondecken werden von Mauerwerks- und Stahlbetonwänden getragen. Die Trennung der Häuser erfolgt durch Mauerwerkswände. Das Haus B und C sowie das Haus G und H trennt eine gebäudehohe Stahlbetonbrandwand. Die Treppenhaus- und Wohnungstrennwände werden umfassend als Kalksandsteinwände bzw. Betonwände geplant. Sie werden nach Vorgaben des Brandschutzes in Brandwandqualität ausgeführt. Alle nicht tragenden Innenwände werden als Metallständerwände mit Gipskarton-Beplankung ausgeführt, deren Oberflächen tapeziert oder gefliest werden. KG 350 Decken Die Geschossdecken werden als Stahlbetondecken ausgebildet. Die Bodenbeläge werden auf schwimmendem Estrich oberhalb der Fußbodenheizung verlegt. Die Wohnbereiche werden mit PVC-freiem Vinylboden und die Bäder und Treppenhäuser mit Fliesen belegt. Somit ergibt sich für die Wohngeschosse ein 17cm starker Fußbodenaufbau. Lediglich im Erdgeschoss der nicht unterkellerten Häuser G und H ist aufgrund der zusätzlichen Dämmung ein abweichender Bodenaufbau von 28cm vorgesehen. Die Decke über der Tiefgarage im Innenhof wird als Stahlbetondecke ausgeführt. Aufgrund des umlaufenden Geländeniveaus und dessen barrierefreien Anschlüssen verspringt die Decke über der Tiefgarage zwischen dem Süd- und Nordriegel. Unterzüge und Konsolen fangen die innenhofseitigen Gebäudeaußenwände in der Tiefgarage ab. Die Tiefgarage wird natürlich be- und entlüftet, sodass hierfür Lüftungsbauwerke und Lichtschächte geplant wurden. Das Untergeschoss befindet sich in der thermischen Hülle - ausgenommen die Tiefgarage und der Fahrradraum. Die Decke außerhalb der Bereiche der Abstellräume wird ober- und unterseitig mit einer Flankendämmung versehen. Die Treppenläufe der notwendigen Treppenhäuser aus Stahlbetonfertigteilen werden mit Tronsolen von den Ortbetonpodesten und -decken entkoppelt. Die Treppengeländer werden als zweiteilige Flachstahl-Staketen mit Obergurt seitlich ins Treppenauge gehängt. KG 360 Dächer Das Dach wird als Flachdach mit einer umlaufenden Attika ausgebildet. Die Dachflächen werden als Retentionsdach mit einem Systemaufbau für extensive Begrünung geplant. Gemäß Bebauungsplan wird die erforderliche Fläche für Photovoltaikanlagen bereitgestellt. Jedes Treppenhaus verfügt über einen Dachausstieg zu Wartungszwecken. Das Untergeschoss ragt teilweise über den Umriss des Erdgeschosses hinaus. Somit ergeben sich in diesem Bereich Flachdächer, deren Aufbauhöhen gemäß Planung der Freianlagen variieren. Die Deckenplatten der Loggien und Balkone werden durch ISO-Körbe thermisch von den Geschossdecken getrennt. Die Freisitze erhalten einen aufgeständerten Werksteinbelag überwiegend mit barrierefreien Zugang.
Objektbeschreibung nach Bauteilen und Kostengruppen
Allgemeine Vertragsbedingungen Bestandteil dieses Vertrags zwischen dem Auftraggeber (AG) und dem Auftragnehmer (AN) sind, sofern in den Leistungsbeschreibungen nicht abweichend beschrieben, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) und die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C) bestenhend insbesondere aus der DIN 18299 sowie gewerkespezifischen Bestimmungen, in der aktuellen Fassung. Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Allgemeine Vertragsbedingungen
Besondere Vertragsbedingungen Bautageberichte Es sind für jeden Arbeitstag Bautageberichte zu erstellen und wöchentlich bei der Bauüberwachung des AG unaufgefordert digital einzureichen. Hier sind die Anzahl der vor Ort tätigen Mitarbeiter, Arbeitszeit, Maschineneinsatz, Wetterbedingungen sowie Tätigkeiten und Arbeitsfortschritt festzuhalten. Arbeitsablauf und Koordinationsgespräche Die Reihenfolge der einzelnen Arbeiten ist mit der Bauüberwachung abzustimmen. Der Auftragnehmer hat seine Leistungserbringung mit den weiteren tätigen Gewerken, die seine eigene Leistung technisch oder organisatorisch berühren, so abzustimmen, dass die eigene Leistung und die eigenen Ausführungstermine in Bezug auf die Detailausführungsschritte und Funktionsgerechtigkeit ordnungsgemäß erfolgen. Die dabei üblicherweise anstehenden Arbeitsabfolgen, technischen Abhängigkeiten und zeitlich getrennten Einzelschritte von Teilleistungen sind bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Regelmäßige Koordinationsgespräche im Rahmen einer Baubesprechung mit allen Gewerken finden wöchentlich statt. Die Teilnahme eines vertretungsbefugten, auskunftsfähigen, deutschsprachigen Mitarbeiters ist erforderlich und Vertragsbestandteil. Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten sind vor Beginn der Arbeiten der Bauüberwachung anzuzeigen und durch den AG freizugeben. Auf den unterschriebenen Stundenlohnnachweisen sind die entsprechenden Mitarbeiter namentlich aufzuführen. Anzugeben sind Art und Umfang der Leistung mit Datum der Ausführung. Weiterhin sind die Stundenlohnarbeiten zu begründen. Schuttbeseitigung Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Baustelle während der Ausführungsfrist seiner Leistungen in einem sauberen Zustand zu halten. Sämtlicher anfallender Bauschutt aus dem Leistungsbereich des Auftragnehmers (Materialschutt, Verpackungsmaterialien usw.) ist entsprechend der Bauschuttmenge arbeitstägig abzufahren und vorschriftsmäßig zu entsorgen. Die hierfür anfallenden Kosten sind in die betreffenden Einzelpositionen mit einzurechnen. Es werden vom AG keine Müllcontainer gestellt. Eigene Müllcontainer auf der Baustelleneinrichtungsfläche müssen mit der Bauüberwachung des AG abgestimmt werden. Kommt der Auftragnehmer dieser Pflicht trotz Aufforderung und Fristsetzung nicht nach, ist der Auftraggeber berechtigt, durch einen Dritten die Baustelle reinigen und den Bauschutt entsorgen zu lassen. Die dafür anfallenden Kosten werden dem Auftragnehmer vom Auftraggeber in Rechnung gestellt. Lärm- und staubverursachende Arbeiten Zur Gewährleistung eines möglichst geräuscharmen Baubetriebes ist die günstige Aufstellung der Baumaschinen zu beachten und ggf. sind Abschirmungsmaßnahmen zum Einhalten der zulässigen Richtwerte vorzusehen. Grundsätzlich dürfen nur schallgedämpfte Geräte eingesetzt werden. Die Vorgaben der AVV Baulärm sind einzuhalten. Maschinen und Geräte sind mit einer wirksamen Absaugung zu versehen, Stäube sind an der Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen. Das trockene Fegen / Kehren in Innenräumen ist untersagt. Die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche ist zu verhindern. Ablagerungen sind zu vermeiden. Zur Beseitigung werden Feucht- bzw. Nassverfahren oder saugende Verfahren durchgeführt. Einrichtungen zum Scheiden, Erfassen von Stäuben entsprechend dem Stand der Technik. Die Einrichtungen sind regelmäßig zu warten und zu prüfen. Diese Maßnahmen sind u.a. zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen erforderlich. Die Aufwendungen hierfür sind in den Einheitspreisen der entsprechenden Leistungspositionen zu berücksichtigen. Verschmutzungen, Beschädigungen Der Unternehmer haftet in vollem Umfang für die durch ihn verursachte Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit und für Beschädigungen der von ihm benutzten Zufahrtsstraßen (öffentliche Verkehrswege). Verunreinigungen der Straße sind sofort zu beseitigen. Umweltverträglichkeit, Besondere Anforderungen an Stoffe und Bauteile Sämtliche eingesetzten Baustoffe und Baukonstruktionen müssen - soweit möglich - schadstofffrei bzw. -arm sein. Bauaufsichtliche Zulassungen und Prüfzeugnisse und sonstige Verwendbarkeitsnachweise etc. sind rechtzeitig vor entsprechenden Materialdispositionen und Fertigungsbeginn zu beschaffen und jederzeit auf der Baustelle vorzuhalten. Die Eigenschaften / Zulassungen aller verwendeten Materialien sind durch Prüfzeugnisse / Normen / Europäische Technische Bewertungen nachzuweisen. Alle angebotenen Baustoffe, -Systeme sind gem. Herstellervorschriften so auszuführen, dass eine Herstellergarantie für das Gesamtsystem erhalten bleibt. Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle Parallel zu den Arbeiten des AN werden mit zunehmendem Baufortschritt weitere Unternehmer auf dem Baufeld bzw. im Gebäude tätig sein. Teile der allgemeinen BE und der zentralen Erschließung sind gemeinsam zu nutzen, z.B. Zufahrten, Sanitäranlagen und Baustelleneinrichtung. Materialanlieferung Um einen geregelten Ablauf des Baustellenverkehrs zu erreichen, hat sich der Auftragnehmer bei Materialanlieferungen mit den anderen Baubeteiligten vor Ort abzustimmen. Hierzu dienen u.a. die wöchentlichen Baubesprechungen. Das Einrichten der eigenen Lagerflächen und das Abladen von Material ist rechtzeitig abzustimmen. Kräne / Hebezeug Durch den AG wird dem Rohbaugewerk die Standfläche für 2 Kräne zur Verfügung gestellt. Sonstiges Hebezeug zum Heben sämtlicher Lasten und Materialien, das für die Erbringung aller Leistungen aus den nachfolgend beschriebener Positionen notwendig ist, wird ebenfalls nicht gesondert vergütet, es ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Bei der Standortwahl von Auftragnehmern für eigene Mobilkräne und bei der Wahl der Größe bzw. Länge der Kranausladung, hat dieser eigenverantwortlich, rechtzeitig vor Baubeginn und auf eigene Kosten erforderliche und hieraus bedingte Einverständniserklärungen der Nachbarn und Eigentümer der überfahrenen Grundstücke für die Überfahrung mit dem Ausleger einzuholen. Sanitärräume Sanitär-/ WC-Container werden erst nach den Erdarbeiten mit Beginn der Rohbauarbeiten vom AG zur Verfügung gestellt. Bis zu diesem Zeitpunkt wird vom AG eine Trocken-WC-Kabine vorgehalten. Die Einrichtung der zur Verfügung gestellten Sanitäranlagen ist pfleglich zu behandeln und in einem gereinigten Zustand zu hinterlassen. Entstandene Schäden, die der AN zu verantworten hat, werden dem AN in Rechnung gestellt. Bauzaun Die Schließung der Baustelleneinrichtungsfläche erfolgt mit einem umlaufenden Bauzaun. Dieser ist stets geschlossen zu halten. Nach arbeitstäglicher Beendigung der Arbeiten sind die Tore eigenverantwortlich durch alle Gewerke zu verschließen und zu sichern. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Bewachung und Überwachung der Unterkünfte, Baustofflager und Geräte besteht nicht. Baubeleuchtung Der Auftraggeber sorgt für eine Grundbeleuchtung der Verkehrswege auf der Baustelle, sowohl im als auch außerhalb des Gebäudes. Die Arbeitsplatzbeleuchtung ist Leistung des jeweiligen Auftragnehmers. SiGeKo / SiGe-Plan Der Auftraggeber beauftragt einen Sicherheits- und Gesundheitsschutz -Koordinator (SiGeKo) gem. BaustellV. Die Auflagen und die Hinweise des SiGe-Koordinators sind durch den Auftragnehmer und seiner Nachunternehmer zu beachten. Die Verpflichtungen des Auftragnehmers gem. NBauO  § 55 Bauleiterin und Bauleiter bleiben hiervon ausdrücklich unberührt und entlasten nicht von den Verpflichtungen des Auftragnehmers. Der SiGeKo erstellt einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) sowie  ein Anschreiben zum SiGe-Plan, das von den Unternehmern auszufüllen und zurückzusenden ist. Während der gesamten Bauzeit werden durch den SiGeKo Begehungen in regelmäßigen Abständen durchgeführt und protokolliert. Auf besondere Anforderung hat der AN diesen Begehungen mit einem vertretungsbefugten, auskunftsfähigen, deutschsprachigen Mitarbeiter teilzunehmen. Der AN verpflichtet sich, Beanstandungen und sicherheitstechnische Mängel unverzüglich zu beseitigen. Die einschlägigen Sicherheitsvorschriften sind einzuhalten, bspw.: ArbStättV Verordnung über Arbeitsstätten ASR Arbeitsstätten-Richtlinien UVV Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften VBG Vorschriften der Berufsgenossenschaften für Sicherheit u. Gesundheit bei der Arbeit (Altbestand) BGV Berufsgenossenschaftliche Vorschriften für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BGR Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BGI Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit u. Gesundheit bei der Arbeit Insbesondere auf die Pflichterfüllung des AN gem. § 5 BaustellV wird hingewiesen. Maße Vor Ausführung sind alle Maße am Bau zu überprüfen. Nachforderungen aus Unkenntnis der Örtlichkeiten werden grundsätzlich nicht anerkannt. Das örtliche Aufmessen hat so frühzeitig zu erfolgen, dass evtl. erforderliche Korrekturen der Vorleistung durchgeführt werden können, ohne dass die Ausführungsfristen des Auftragnehmers davon betroffen werden. Höhen, Achsen Die Höhenangaben in den Plänen beziehen sich auf einen Höhenpunkt. Bauseitig wird durch den Vermesser des Bauherrn 1 Achssystem zur Verfügung gestellt. In jedem Haus wird auf jedem Geschoss an 1 Stelle Meterrisse eingemessen. Der Meterriss ist für alle Nachfolgeunternehmer verbindlich. Weitere Höhen für die Erbringung der eigenen Leistungen hat der AN eigenverantwortlich und selbständig einzumessen und zu übertragen. Komplettleistungen Alle im Folgenden beschriebenen Leistungen verstehen sich als Komplettleistungen inkl. Montage, Liefern aller erforderlichen Materialien, Hilfs- und Betriebsstoffe, Befestigungsmittel, Schutzmaßnahmen, Einbau- und Montagehilfen usw. soweit diese nicht gesondert ausgeschrieben sind. Die erforderlichen Leistungen sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Witterung Einschränkungen des Baubetriebes durch Witterungseinflüsse, mit denen während der Bauausführungszeit normalerweise gerechnet werden muss, gelten nicht als Behinderung und sind vom AN bei der Kalkulation seines Angebotes entsprechend zu berücksichtigen.
Besondere Vertragsbedingungen
01 Putz- und Stuckarbeiten DIN 18350 - Innenputz
01
Putz- und Stuckarbeiten DIN 18350 - Innenputz
01.01 Innenputz
01.01
Innenputz
02 Stundenlohnarbeiten
02
Stundenlohnarbeiten
02.__.0001 Stundenlohn Vorarbeiter
02.__.0001
Stundenlohn Vorarbeiter
10.00
h
02.__.0002 Stundenlohn Facharbeiter
02.__.0002
Stundenlohn Facharbeiter
10.00
h
02.__.0003 Stundensatz Helfer
02.__.0003
Stundensatz Helfer
10.00
h