Gebäudereinigung
Wohnbauprojekt Schlosspark Bochum-Weitmar QA
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Allgemeine Vertragsbedingungen Allgemeine Vertragsbedingungen Die Allgemeinen Vertragsbedingungen können jederzeit auf unserer Homepage eingesehen und runtergeladen werden. https://www.freundlieb.de/avb/
Allgemeine Vertragsbedingungen
Vorbemerkungen zur Baustelle Bauvorhaben: Wohnbauprojekt Schlosspark Bochum-Weitmar,                    Schlossstr. 95, Bochum                                   Quartier A Ausschreibung: 4524 Reinigung Im Bereich Schlosspark Bochum-Weitmar entstehen 4 Wohn-Quartiere. Hier ausgeschrieben ist das Quartier A, Wohnbauprojekt mit Endinvestor Viva West, Gelsenkirchen. Die Anfahrt zum Baugebiet erfolgt über die Schlossstraße von Süden (Kreuzung mit der Hattinger Straße). Das Quartier A besteht aus den Mehrfamilienhäusern A1, A2, A3, A4.1, A4.2, A4.3, A4.4, welche sämtlich auf der darunter liegenden Tiefgarage und den Kellern aufstehen. Die Tiefgarage und die Keller werden als Ortbetonkonstruktion / Halbfertigteile errichtet. Der Einsatz von Hohlkammerwänden im KG ist durchgängig vorgesehen, die Decke über KG wird als Filigrandecke mit Aufbeton erstellt. Im EG werden die Häuser A4.4, A4.3, A4.2, A4.1 als Kita genutzt, alle weiteren Geschosse sowie die kompletten Häuser A3, A2 und A1 werden als Wohngebäude erstellt. Die Geschosse ab EG werden hinsichtlich der tragenden Wände in KSV-MW errichtet, die Treppenhäuser und Aufzugsschächte komplett in Hohlkammerwände, in dieser Bauweise auch statisch erforderliche Betonwände. Die Innenwände der Wohnungen werden mehrheitlich in Trockenbauweise ausgeführt. Als Voll-Fertigteile werden die Treppenläufe sowie die Balkon- und Loggiaanlage errichtet.
Vorbemerkungen zur Baustelle
Zusätzliche Vorbemerkungen 4524 Gewerk Bauschlussreinigung ZUSÄTZLICHE VORBEMERKUNGEN Bestandteil dieser Ausschreibung sind die Arbeiten zur Bauschlussreinigung. Der Ausschreibung, Ausführung und Abrechnung liegen die einschlägigen DIN-Vorschriften, die VOB und die anerkannten Regeln der Bautechnik zugrunde. Stundenverrechnungssätze beinhalten alle Lohnnebenleistungen. Tagelohnarbeiten sind umgehend am Tage der Ausführung, spätestens jedoch 1 Tag nach der Ausführung der Bauleitung des AG zur Gegenzeichnung vorzulegen. Nachträglich vorgelegte Tagelohnzettel werden nicht anerkannt. Folgende Vorgaben sind in die EP einzurechnen: -   Reinigungsarbeiten sind sorgfältig und ohne Schädigung     der zu bearbeitenden oder angrenzenden Flächen unter     Verwendung von umweltverträglichen Reinigungsmitteln     und nicht oberflächenangreifenden Hilfsmitteln durch-     zuführen. -   Teilleistungen sind ggf. mit der Bauleitung abzustimmen. -   Entfernen von Aufklebern und Abklebungen sind einzukalkulieren. -   Bei allen Flächen ist das Entfernen extremer Verschmutzungen mit einem Anteil     von 20% der Gesamtflächen einzukalkulieren. -   Vorhandene Verkratzungen/Beschädigungen an den Oberflächen sind durch den AN im Zuge der Arbeiten unbedingt vorab und unverzüglich bei der örtlichen     Bauleitung anzuzeigen und  schriftlich zu protokollieren.     Verkratzungen, die erst nachträglich bei den Bauherren-     abnahmen festgestellt werden, werden dem AN angelastet. -   Notwendige Hubsteigereinsätze sind in die Positionen     einzukalkulieren, sofern Sie nicht in gesonderten Positionen abgefragt sind. Die nachfolgend aufgeführten Positionen sind durch den AN eigenverantwortlich vorab am Objekt zu überprüfen. Vor Angebotsabgabe ist ein Ortstermin anzuraten.
Zusätzliche Vorbemerkungen
LV-Anlagen (zum Download) Pläne: 1. Grundrisse 2. Ansichten 3. Schnitte 4. Details 5. HLS und Elektro
LV-Anlagen (zum Download)
01 Reinigung
01
Reinigung
01.01 Wohnungen innen
01.01
Wohnungen innen
01.02 Fenster- und Fassadenflächen
01.02
Fenster- und Fassadenflächen
01.03 Treppenhäuser
01.03
Treppenhäuser
01.04 Keller- und Technikräume
01.04
Keller- und Technikräume
01.05 Tiefgarage
01.05
Tiefgarage
01.06 Außenflächen
01.06
Außenflächen
01.07 Kita
01.07
Kita
01.08 Sonstiges
01.08
Sonstiges