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Net total EUR
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen
Inhalt der Leistungsbeschreibung ist die technische Ausrüstung von einem Wohngebäude mit insgesamt 31 Wohnungen auf einem Untergeschoss mit Tiefgarage.
Das Bauvorhaben befindet sich in Hamburg im Winterhuder Weg 75.
Es handelt sich um eine Neubaumaßnahme.
1. Lage der Baustelle, Zufahrtsmöglichkeiten
Der Auftragnehmer und seine Beschäftigten, sowie die von ihm beauftragten Nachunternehmer und Lieferanten handeln eigenverantwortlich.
Der Auftragnehmer hat für die Sicherheit der Fahrzeuge, Geräte und Materialien eigenverantwortlich zu sorgen, er gewährleistet die Einhaltung der polizeilichen Vorschriften im Baustellenbereich und haftet für Schäden, die durch eigenes Fehlverhalten verursacht werden.
2. Ausführung
2.1 Allgemeines
Über die Transport-, Lager- und Arbeitsbedingungen sowie über den Zustand der zu bearbeitenden Bauteile und der Befestigungsuntergründe etc. hat sich der Bieter vor Angebotsabgabe vor Ort zu informieren. Unkenntnis hierüber berechtigt zu keinerlei Mehrforderungen des Bieters. Alle für die Ausführung der Arbeiten bedeutsamen Bestimmungen und Vorschriften, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften der Bauberufsgenossenschaften sind einzuhalten. Anfallender Schutt sowie Verpackungsmaterial ist ordnungsgemäß zu beseitigen und zu entsorgen.
2.2 Montagepersonal
Die Arbeitsweise und die Auswahl der eingesetzten Geräte ist den besonderen Erfordernissen der Baustelle anzupassen. Es dürfen nur Handwerker eingesetzt werden, die für den hier beschriebenen Einsatzbereich geeignet sind.
Um unnötigen Bauleitungsaufwand für mehrmaliges Wiederholen von Einweisungen und Anordnungen zu vermeiden und dadurch hervorgerufene Fehlerquellen sowie deren Folgen auszuschalten, ist ein personeller Austausch der Obermonteure nicht gestattet oder nur nach Rücksprache mit der Bauleitung erlaubt.
2.3 Ausführungs- und Montageplanung
Der Auftragnehmer erhält vom AG eine Ausführungsplanung als Grundlage für die vom AG zu erstellende Montageplanung. Ausführungsdetails sind jedoch vom AN im Rahmen der Montageplanung ohne Planvorgaben zu erbringen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, mit der Bauleitung vor Ausführungsbeginn die Baudurchführung, die Ausführungsart, sowie sämtliche Ausführungsdetails abzustimmen.
Der Auftragnehmer hat Montagepläne im Maßstab 1 : 50 sowie auf Anforderung vermaßte Werkzeichnungen nach eigener örtlicher Bauaufnahme als Übersicht M. 1:10, Details bis M. 1:1 nach Maßgabe des AG anzufertigen und der Bauleitung zur Genehmigung vorzulegen. Weiterhin sind die Schemata, Schaltpläne etc. im Rahmen der Werkplanung zu erstellen. Die Ausführung erfolgt ausschließlich nach den von der Bauleitung freigegebenen Montagezeichnungen. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden.
Dies entbindet den AN nicht von seiner eigenen Prüfungs- und Hinweispflicht.
2.4 Leistungsverzeichnis
Die technischen Angaben dieses Leistungsverzeichnisses stellen qualitative Mindestanforderungen dar, die nicht unterschritten werden dürfen. Soweit andere Vorschriften, Normen und sonstige Regeln der Technik höhere Anforderungen stellen, sind diese mit der Bauleitung rechtzeitig zu erörtern und ggf. zu erfüllen. Angebote, die auch nur in Teilbereichen den gestellten Mindestanforderungen nicht gerecht werden, können wegen Unvollständigkeit von der Wertung ausgeschlossen werden.
2.5 Materiallieferung und -lagerung
Lagerflächen im Gebäude und in den Außenanlagen stehen nur in begrenztem Umfang zur Verfügung. Welche Flächen als Lager zur Verfügung stehen, entscheidet die örtliche Bauleitung. Materialien sind ausschließlich in solchen Mengen anzuliefern, wie sie kurzfristig zu verarbeiten sind. Den Anweisungen der Bauleitung zur Materiallagerung ist unbedingt Folge zu leisten. Kommt ein AN der einmaligen Aufforderung, störendes Material zu beseitigen oder umzulagern nicht nach, so kann die örtliche Bauleitung das Umlagern durch eine andere Firma veranlassen. Die Kosten trägt die Firma, der die lagernden Materialien gehören. Bei ihr bleibt auch das Risiko der Beschädigung und des Diebstahls.
2.6 Unterkünfte
Räume im Gebäude können nicht als Mannschaftsunterkunft zur Verfügung gestellt werden. Für die Unterkünfte seiner Arbeitskräfte ist jeder AN selbst verantwortlich. Die Aufstellung von Bauwagen ist rechtzeitig mit der Bauleitung abzustimmen.
2.7 Baustrom, Bauwasser
Baustrom- und Bauwasser werden vom AG im Rahmen der örtlichen Verfügbarkeit gegen Kostenbeteiligung bereitgestellt.
2.8 Baureinigung
Auf die Verpflichtung zur Beseitigung des bei der Durchführung der eigenen Arbeiten anfallenden Bauschutts und Verpackungsmaterials etc. gem. VOB wird ausdrücklich hingewiesen. Jeder AN hat seinen Arbeitsbereich täglich, spätestens zum Feierabend zu säubern, den Unrat mit eigenen Mitteln aus dem Gebäude zu schaffen und zur eigenen Verwendung abzufahren. Bei Stemmarbeiten anfallender Schutt sowie brennbare Verpackungsmaterialien sind umgehend zu entfernen.
Kommen die AN den vorbeschriebenen Verpflichtungen nicht nach, wird die örtliche Bauleitung ggfs. die Reinigungsarbeiten durch eine geeignete Firma durchführen lassen und die anfallenden Kosten nach einem vom AG nach eigenem Ermessen festgelegten Verteilungsschlüssel umlegen.
2.9 Brandschutz
Bei Arbeiten mit feuergefährlichen Materialien, sowie in Bereichen mit erhöhter Brandlast sind bei Arbeiten mit offener Flamme ( Löt-, Brenn- und Schweißarbeiten) oder Funkenflug und Arbeiten mit Winkelschleifmaschinen sind vom Auftragnehmer die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu beachten, so insbesondere das Stellen von erforderlichen Brandwachen sowie Neben- leistungen.
Brennbare Materialreste oder Verpackungsmaterialien sind unverzüglich von der Baustelle zu schaffen.
2.10 Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten sind lediglich nach vorheriger Ankündigung des AN und ausdrücklicher Aufforderung der Bauleitung zu den beauftragten Stundensätzen durchzuführen. Der AN hat die Erstschrift der bescheinigten Stundenlohnzettel der Rechnung beizufügen. Diese müssen das Datum, die Bezeichnung der Baustelle, die Namen, die Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe der Arbeitskräfte, die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft und die Art der Leistung enthalten.
Der Bieter bestätigt, dass die aufgeführten Lohnstundensätze unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt worden sind und die üblichen Berechnungsmerkmale vollständig beinhalten.
3. Bauablauf und Termine
Die Baumaßnahme ist zügig durchzuführen, Unterbrechungen sind auszuschließen, mit abschnittsweiser Ausführung, Behinderungen, Rücksichtnahmen und mit mehrmaligem An- und Abrücken ist dennoch zu rechnen.
Der AN hat ein Bautagebuch zu führen, in dem täglich die geleisteten Arbeiten, Zahl- und Art der Arbeitskräfte, sowie besondere Vorkommnisse einzutragen sind. Das Bautagebuch ist dem Bauleiter zur Unterschrift vorzulegen, eine Durchschrift ist auszuhändigen. Darüber hinaus ist der AN verpflichtet, an den regelmäßig stattfindenden Baubesprechungen teilzunehmen.
4. Angebot
Das Angebot ist vollständig abzugeben. Unvollständige Angebote können von der Wertung ausgeschlossen werden. Alle angebotenen Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschl. Abladen, Transportieren und Lagern auf der Baustelle, wenn in der Leistungsbeschreibung nicht anders vermerkt ist.
Das Angebot ist für den AG kostenfrei. Die Vergabe erfolgt freihändig. Der AG behält sich vor Titel einzeln zu vergeben.
Bedenken gegen ausgeschriebene Leistungen sind vom Bieter bei Angebotsabgabe schriftlich und mit Gegenvorschlägen vorzubringen. Geschieht das nicht, übernimmt der Bieter die volle Gewähr für die angebotene Leistung im Sinne von § 13 VOB/B. Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe, dass er über den Umfang der geplanten Leistungen vollständig informiert ist und dass Unklarheiten im Angebotstext, die zu Mehrforderungen führen können, nicht gegeben sind. Es ist grundsätzlich die komplette Leistung einschl. aller Nebenleistungen gem. VOB/C anzubieten.
Auf allgemein gültige Begriffe wie liefern, herstellen und einbauen wird in der Leistungsbeschreibung weitgehend verzichtet. Es ist dennoch grundsätzlich die fertige Leistung einschl. Lieferung aller Materialien, allen Nebenleistungen und der für die Durchführung eigener Leistungen erforderlichen Vermessungsleistungen anzubieten.
Der Wortlaut des vom AG übergebenen Leistungsverzeich- nisses ist grundsätzlich verbindlich. Der Einheitspreis des Angebotes ist maßgebend. Das gilt auch dann, wenn das Produkt aus Menge und Einheitspreis z.B. durch Rechen- oder Eingabefehler fehlerhaft ist.
Der AN hat die Vereinbarung von Preisen für nicht im Vertrag vorgesehene Leistungen vor der Ausführung anzubieten. Versäumt er dieses, so setzt der AG marktübliche Preise nach billigem Ermessen ein, falls es sich um noch nicht beschriebene Leistungen handelt.
Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe, dass er sich von den örtlichen Gegebenheiten bezüglich Lage, Anfahrt, Arbeits- und Lagerplätze etc. überzeugt hat und alle in den Vorbemerkungen und Vertragsbedingungen beschriebenen Leistungen und Bedingungen bei der Preisbildung berücksichtigt hat.
5. Baustelleneinrichtung
Kosten für die zur Durchführung der vertraglichen Leistungen erforderliche Baustelleneinrichtung einschl. Lieferung, Auf- und Abbau sowie Vorhaltung sind grundsätzlich bei der Preisbildung zu berücksichtigen und in die Einheitspreise einzurechnen. Hierzu gehören auch sämtliche
- Arbeits- und Lagerplätze
- Mannschaftsunterkünfte
- Baumaschinen und Geräte
- Container und Magazine
- Transporteinrichtungen,
- Hilfskonstruktionen
- Arbeitsbühnen
- Bauaufzüge
- Schuttrutschen und Rampen
- Sicherheitseinrichtungen wie Absperrungen, Abdeckungen, Umwehrungen
- Ausleuchtung der eigenen Arbeitsbereiche
jeweils im Zusammenhang mit den vertraglichen Leistungen.
6. Abrechnung
Es können Abschlagsrechnungen nach Baufortschritt gestellt werden. Mit jeder AR ist die abgerechnete Menge durch Aufmaße, gekennzeichnet und berechnet, nachzuweisen.
Mit der Unterschrift unter sein Angebot erkennt der Auftragnehmer an, dass diese Regelungen Vertragsbestandteil werden.
7. Pauschalierung
Der AG behält sich vor, die Maßnahme auf Basis der vorhandenen Planung nach erfolgter Massenprüfung und Prüfung des erforderlichen Leistungsumfangs durch den AN die Beauftragung zu pauschalieren.
Allgemeine Vorbemerkungen
Technische Vertragsbedingungen Lüftung Technische Vertragsbedingungen Lüftung
Diese Vorbemerkungen umfassen besondere Richtlinien und Bedingungen für die Ausarbeitung des Angebotes und für die Ausführung der Lüftungsinstallation.
1. Grundlage der Ausführung
Grundlage für die Ausführung der RLT-Installation sind hierfür alle relevanten DIN-, VDI- und VDE- Richtlinien.
Desweiteren alle Arbeitsblätter des VDMA, die UVV und Arbeitsstättenverordnung mit den dazu gehörigen Richtlinien.
Das Gebäude wird als Effizienshausstandard 55 errichtet.
Eine Zertifizierung des Gebäudes wird nicht angestrebt.
2. Schallschutz
Der Schallschutz auf Grundlage der DIN 4109 unter Berücksichtigung der zulässigen Werte gemäß DIN 4109- Beiblatt 2 für einen erhöhten Schallschutz.
Der innere Schallschutz zwischen den Wohneinheiten erfolgt unter Berücksichtigung der erhöhten Anforderungen nach der DIN 4109, Teil 5: 2020-08.
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Befestigung von Luftkanälen und sonstigen Anlagenteilen nur an dafür geeigneten Bauwerken erfolgt. Sollten hierzu Unklarheiten bestehen, sind diese vor Ausführung mit der Bauleitung zu klären.
Sämtliche Kanäle, Rohrleitungen, Armaturen, Aggregate, z.B. Ventilatoren, Kompressoren etc. sind körperschall- gedämmt zu installieren.
Sämtliche Befestigungen sind schallentkoppelt herzustellen, Luftkanalbefestiger bzw. Kanalhalter mit Schalldämmelement o. ä..
Der zulässige Schalldruckpegel in schutzbedürftigen Räumen darf die Maximalwerte gemäß DIN 4109/A2 nicht überschreiten:
Wohn- und Schlafräume max. 27dB(A)
3. Brandschutz am Arbeitsplatz
Bei Arbeiten mit feuergefährlichen Materialien sowie in Bereichen mit erhöhter Brandlast sind bei Arbeiten mit offener Flamme oder Funkenflug vom Auftragnehmer die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu beachten, so insbesondere das Stellen von erforderlichen Brandwachen sowie Nebenleistungen.
Brennbare Materialreste oder Verpackungsmaterialien sind unverzüglich von der Baustelle zu schaffen.
Diese Leistungen sind in die EP einzurechnen.
4. Korrosionsschutz
Sämtliche nicht korrosionsgeschützten Bauteile sind vom Auftragnehmer allseitig mit einem Grund- und Deckanstrich in verschiedenen Farben als Rostschutz zu streichen.
Diese Leistung ist in die EP einzurechnen.
5. Einbaubedingungen
Einbauteile sind spannungsfrei zu montieren. Die Bedienelemente von Absperrarmaturen und sonstigen Einbauteilen z.B. Brandschutzklappen, sind handgerecht zu montieren.
Die Brandschutzklappen, Drosselorgane sind in ständig zugänglichen Räumen zu installieren und im Klartext zu beschildern. Das gilt nicht für wartungsfreie Deckenschotts gemäß DIN 18017 Teil 3.
Anschlüsse für Schwitzwasserableitungen sind unmittelbar an die hierfür vorgesehenen Ablaufstellen zu führen. Ein den Druckverhältnissen der Geräte angepaßter Verschluß ist zu berücksichtigen. Reinigungsdeckel sind in der erforderlichen Anzahl einzubauen.
Diese Leistungen sind in die EP einzurechnen.
Bei dem Einbau von Aggregaten ist auf gute Revisions- möglichkeit zu achten, das Aus- und Einbauen von Aggregaten für Wartungs- und Raparaturarbeiten muss gewährleistet sein.
Rohr- und Kanalenden sind nach erfolgter Verlegung/Installation gegen Staubeintrag zu schützen.
6. Luftgeschwindigkeiten
Die Kanalgeschwindigkeit darf in Hauptkanälen 7 m/s, in Anschlusskanälen 3,0 m/s nicht überschreiten.
7. Muster und Probeausführungen
Der Auftraggeber behält sich vor zu verlangen, dass einzelne Leistungen vor der Ausführung oder Bestellung bemustert werden. Hierfür erfolgt keine besondere Vergütung.
8. Reinigung
Vor Montage sind bei Bedarf alle Kanäle und Anlagenteile zu reinigen.
Offen Kanäle sind zu verschließen, um das Eindringen von Staub während der Bauphase zu vermeiden.
9. Beschilderung
Im Untergeschoss sind Absperrorgane, Geräte, Aggregate und sonstige Einbauteile zu beschildern.
Die Schilder müssen alterungsbeständig und gut lesbar sein. Schaltschrankbezeichnungen müssen mit der allge- meinen Anlagenbeschilderung übereinstimmen.
Die Anordnung von Klebefolien als Medienfließrichtungs- kennzeichnung ist gemeinsam mit der Bauleitung festzu- legen.
Farbe von Schildern und Klebefolien nach Festlegung mit der örtlichen Bauleitung gemäß DIN 2403. Schilder graviert und mit Schraubbefestigung in Abstimmung mit den übrigen technischen Gewerken.
Technische Vertragsbedingungen Lüftung
Alternative Fabrikate Alternative Fabrikate
Der Bieter kann abweichend zum LV alternative Fabrikate in seinen Angebot berücksichtigen.
Alternativen sind in einer Fabrikatsliste aufzuführen.
Alternative Fabrikate
besondere Vertragsbedingungen Baustelleneinrichtung durch den AG
• Bautoilette
• Bauzaun
• Baustrom
• Bauwasser
Der AN ist verantwortlich, rechtzeitig die Zugänglichkeit des Grundstücks sowie die Einsatzmöglichkeiten seiner Maschinen und Werkzeuge zu prüfen.
Die Baustelle befindet sich in einem Innenhof. Es können bei der Rohinstallation nur mit 2 Fahrzeugen für eine vom AG beantragte Halteverbotszone geparkt werden. Anlieferungen erfolgen an der Straße, Trageweg sind rund 25 Meter bis zum Grundstück
besondere Vertragsbedingungen
01 Lüftungsinstallationen Wohnen
01
Lüftungsinstallationen Wohnen
01.01 Komponenten
01.01
Komponenten
01.02 Luftrohre
01.02
Luftrohre
01.03 Luftdurchlässe
01.03
Luftdurchlässe
01.04 Lüftungsgeräte
01.04
Lüftungsgeräte
01.05 Dämmung
01.05
Dämmung
02 Lüftung Untergeschoss
02
Lüftung Untergeschoss
02.01 Absperr- und Reguliereinrichtungen
02.01
Absperr- und Reguliereinrichtungen
02.02 Luftkanäle und -rohre, Schalldämpfer
02.02
Luftkanäle und -rohre, Schalldämpfer
02.03 Luftdurchlässe
02.03
Luftdurchlässe
02.04 Lüftungsgerät
02.04
Lüftungsgerät
02.05 Lüftersteuerung
02.05
Lüftersteuerung
03 Übergeordnet
03
Übergeordnet
03.__.001 Montageplanung Montageplanung
Der AN hat, im Rahmen der Auftragsabwicklung, die für die Ausführung erforderlichen Montage- und Werkstatt- planungen zu erstellen, um einen ungehinderten Einbau und ordnungsgemäßen Betrieb, auch in Koordination mit den Bau-, Ausbau und anderen Haustechnikgewerken, zu gewährleisten.
Die vom AN zu erstellenden Montageplanungen haben auf dem letztgültigen Stand der Architekturplanung zu erfolgen. Hierbei sind erforderliche Planfortsschreib- ungen (Aktualisierungen und Anpassungen) der TGA- Ausführungspläne an die aktuelle Planung Architektur vom AN vorzunehmen sowie Prüfung der in Architektenplänen dargestellten Revisionsöffnungen auf Vollständigkeit und Lage, ggf. Angabe von erforder- lichen Ergänzungen oder Veränderungen.
Der AN erhält die TGA-Ausführungspläne des Fach- ingenieurs im AutoCAD-Format.
Die vom AN zu erstellenden Montageplanungen, müssen alle Leistungen voll erschöpfend darstellen und detailliert klären.
Dabei sind alle gültigen DIN-Normen, VDE-Bestimmungen, VDMA-, VdS- und VDI-Richtlinien, behördliche Bestimmungen, Gesetze, Verordnungen, fachliche Weisungen und Auflagen der Baugenehmigung zu beachten.
Die Werk- und Montageplanung ist digital vorzulegen.
Zur Werk-/Montageplanung gehören u.a.
- Grundrissplanungen im Maßstab 1:50
mit Dimensions- und Leistungsangaben (z.B. l/s, m³/h,kW, etc.) für alle Leitungs-/ Kanalführungen
Bezugsmaße (Höhenkoten und seitliche Abstände) zum Baukörper (Massivbauteile) und / oder Gebäudeachsen für alle Leitungs-/ Kanalführungen
Koordination der Leitungswege mit allen TGAGewerken
Darstellung aller Einbaukomponenten
Fabrikats- und Typenangaben für wesentliche Einbaukomponenten
Einbaustellen von Mess-, Regel- und Stellorganen
Angaben zur Art der Wärmedämmung
Darstellung aller Brandschutztechnischer Einbauten
Darstellung aller erforderlichen Revisionsöffnungen für Betrieb, Wartung und Prüfungen
- Technikzentralen im Maßstab 1:20 mit Schnitten
Darstellung aller Geräte / Komponenten mit Abmessungen, Gewichten, Schall- und Leistungsangaben
Darstellung der erforderlichen Gerätewartungsflächen· Dimensions- und Leistungsangaben (z.B. l/s, m³/h, kW, etc.) für alle Leitungs-/ Kanalführungen
Bezugsmaßen (Höhenkoten und seitliche Abstände) zum Baukörper (Massivbauteile) und / oder Gebäudeachsen für alle Geräte und Leitungs-/Kanalführungen
- Detail-/ Konstruktionszeichnungen
- Schachtbelegungspläne mit Darstellung der gewählten Befestigungskonstruktionen in Koordination mit allen haustechnischen Gewerken sowie nachrichtlicher Darstellung der Installationen der Fremdgewerke
- Schnittzeichnungen an Installationsschwerpunkten in Koordination mit allen haustechnischen Gewerken sowie nachrichtlicher Darstellung der Installationen der Fremdgewerke
- Schalt-, Regel- und Strangschemen
- Überprüfung/ Nachrechnung und Fortschreibung der Berechnungsunterlagen des AG
- Berechnungen für
Auslegungen der gewählten technischen Einbauteile
Rohr- und Kanalquerschnitte gemäß Montageplanung
Druckverluste gemäß Montageplanung
Drossel- und Einstellwerte gemäß Montageplanung
- Fabrikats- und Typenangaben mit technische Daten für alle Einbaukomponenten
- Detailangaben zum Einbau der gewählten brandschutz- technischen Einrichtungen mit entsprechenden Prüfzeugnissen
- Stromlaufpläne
- Fundamentpläne
- Angaben für alle erforderlichen Fremdleistungen durch andere Gewerke
- Koordination über alle haustechnischen Gewerke, mit Sichtvermerk der anderen Gewerke
- Prüfung der in den Architektenplänen dargestellten Revisionsöffnungen auf Vollständigkeit und Lage, ggf. Angabe von erforderlichen Ergänzungen oder Veränderungen.
Die vom AN herzustellenden Unterlagen sind dem AG rechtzeitig vor Ausführung der betreffenden Bauleistung und vor Bestellung von Geräten und Einbauteilen vorzulegen bzw. zu übermitteln.
Die Gegenzeichnung der Pläne und Unterlagen hat den Charakter der Kenntnisnahme und erfolgt im wesentlichem im Hinblick auf die Einhaltung der vertraglich geforderten Leistungen. Sicht- und Freigabevermerke des AG auf den Unterlagen des AN entbinden diesen nicht von seiner eigenen Verantwortung und Gewährleistungs- pflicht.
03.__.001
Montageplanung
1.00
Psch
03.__.002 Inbetriebnahme und Einregulierung Inbetriebnahme und Einregulierung aller Ventilatoren und Lüftungsanlagen zusammen mit dem Gewerk Elektro sowie aller anderen Komponenten wie Jalousieklappen, Brandschutzklappen, Volumenstromregler etc..
Bestandteil ist die Inbetriebnahme und
die Einstellung aller Drehzahlen,
Luftmengen, Druck und Temperaturen.
(Zu- und Abluft)
Alle eingestellten Werte sind zu pro-
tokollieren und den Bestandszeichnungen
beizufügen.
Einzelne Messwerte sind im Rahmen der
Abnahme nach Aufforderung vorzulegen.
03.__.002
Inbetriebnahme und Einregulierung
1.00
Psch
03.__.003 Potentialausgleich Potentialausgleich aller lüftungstech-
nischen Anlagenteile wie z.B. Zentral-
geräte, Lüftungskanäle u.a. mit Anbindung
an nächstgelegener Potentialausgleichs-
schiene.
03.__.003
Potentialausgleich
1.00
Psch
03.__.004 Einweisung Lüftungsanlage Die Einweisungspflicht in die Anlagentechnik unterliegt komplett dem Auftragnehmer Lüftung.
Das Bedienungspersonal kann zur Einweisung bereits während der Montagezeit auf der Baustelle sein und nimmt auch an Technikbesprechungen teil.
Zur Einweisung müssen die kompletten Revisionsunterlagen vorliegen. Dieses betrifft insbesondere die erforderlichen Gerätebeschreibungen, Anlagen- und Funktionsbeschreibungen, Schemata, Wartungslisten und behördliche Prüfbescheinigungen.
Für die Einweisung sind vom AN Lüftung entsprechende Protokolle zu erstellen und durch den Betreiber unter- zeichnen zu lassen. Aus diesen Protokollen muss eindeutig hervorgehen, dass der Eingewiesene in die Lage versetzt wurde, die Anlage zu betreiben.
03.__.004
Einweisung Lüftungsanlage
1.00
Psch
03.__.005 Feststellung der Luftströmung Feststellung der Luftströmung in
einem Raum mittels Rauchprobe (nicht
Prüfröhrchen).
03.__.005
Feststellung der Luftströmung
O
1.00
Stk
03.__.006 Obermonteurstunde Lohnarbeiten kommen für nichtvorhersehbare
Arbeiten und nur auf besondere Anweisung der
örtlichen Bauleitung zur Anwendung.
Diese dürfen nur nach Genehmigung durch die
örtliche Bauleitung ausgeführt werden.
Die Stundenlohnarbeiten sind täglich zur Absi-
cherung in 3- facher Ausfertigung vorzulegen.
Eine Ausfertigung ist später der Abrechnung bei-
zulegen. Die erste Ausfertigung bleibt beim Un-
terzeichner und ein Exemplar beim Unternehmer
Für zusätzliche Stemm- und Abbruch-/Abriss-
arbeiten werden grundsätzlich nur Helfer-
stunden anerkannt.
Nichtanerkannte Tagelohnzettel gelten als nicht
ausgeführt.
In den Stundenlohnsätzen sind alle Zuschläge
enthalten.
Obermonteurstunde/Vorarbeiter
03.__.006
Obermonteurstunde
O
1.00
h
03.__.007 Monteurstunde Monteurstunde,
sonst wie vor beschrieben.
03.__.007
Monteurstunde
O
1.00
h
03.__.008 Helferstunde Helferstunde,
sonst wie vor beschrieben.
03.__.008
Helferstunde
O
1.00
h
03.__.009 Bezeichnungsschilder Bezeichnungsschilder aus Kunststoff, mit
schwarzer Schrift auf weißem Grund, ge-
schraubt oder geklebt als Hinweisschilder
für Absperrungen in Verteilungsleitungen
oder ähnlich, Schildgröße: 50 x 100 mm,
Fabrikat: Müpro
oder glw.
03.__.009
Bezeichnungsschilder
O
1.00
Stk
03.__.010 Fließrichtungspfeile Hinweisbeschilderung als geklebte Folie,
als Fließrichtungspfeile
03.__.010
Fließrichtungspfeile
O
1.00
Stk
03.__.011 Revisionsunterlagen Lüftung digital Revisionsunterlagen
digital auf Datenträger CD/ USB-Stick im DWG- und PDF-Format im wesentlichen mit allen Geschoß-, Schema- und Schnittzeichnungen zur Darstellung der Lüftungsanlage, den Datenblättern für alle Maschinen- und elektr. Bauelemente, Einregulierungsprotokolle (auch des Schaltschrankes), dem Elektroplan sowie eine Anlagenbeschreibung mit Bedienungsanleitung liefern und dem Auftraggeber aushändigen.
Die Unterlagen sind mind. 3 Wochen vor der Inbetriebnahme zu überreichen.
03.__.011
Revisionsunterlagen Lüftung digital
1.00
Stk
03.__.012 Revisionsunterlagen Lüftung als Ausdruck Revisionsunterlagen,
wie vor, jedoch 1-fach in Papierform als farbige Ausdrucke.
03.__.012
Revisionsunterlagen Lüftung als Ausdruck
O
1.00
Stk
03.__.013 Wartung Durchführung aller Wartungstätigkeiten zur Sicherstellung des Gewährleistungsanspruchs der Gesamtanlage.
Vorlage einer Wartungsliste unterteilt nach periodischen Tätigkeiten mit Angabe der
Zeitabstände und nach Bedarf durchzuführenden Tätigkeiten, gem. VDMA-Richtlinien,
Herstellerangaben und anerkannten
Regeln der Technik, Sicherstellen der Funktions-
und Leistungsfähigkeit, Vermeiden von Anlagenstillständen durch frühzeitiges Erkennen
sich anbahnender Schäden, Beseitigen von Schwachstellen, Kostenlose Störungsbehebung
mit 24 Stunden Notdiensteinsatz und Garantieaustausch, protokollarische Auflistung aller Wartungsergebnisse. Kosten für An- und Abfahrt und Auslösung sind in dieser Position enthalten.
Wartungskosten für 1 Jahr.
03.__.013
Wartung
O
5.00
Psch