Dachelemente
Winsen
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Vertragsbedingungen Angebotsgrundlagen Das Angebot muss vollständig sein. Mit dem eingereichten Angebot bekundet der Bieter sein volles Einverständnis zu den in der Ausschreibung genannten Grundlagen. Mit der Angebotsabgabe ist der Bieter für eine Frist von mindestens 30 Kalendertagen, gerechnet vom Ende der Angebotsfrist, in vollem Umfang an sein Angebot gebunden. Nach Prüfung der Angebotsunterlagen wird der Zuschlag durch den Auftraggeber für die ausgeschriebene Leistung erteilt. Vertragsgrundlagen (in Auszügen) Die Regelungen der VOB Teil B: "Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen" sowie der VOB Teil C "Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)" geltend in der zum Zeitpunkt des wirksamen Vertragsschlusses geltenden Fassung als vereinbart, soweit individualvertraglich nichts Abweichendes vereinbart wurde. Sofern individualvertraglich abweichende Vereinbarungen getroffen wurden, gehen diese den Bestimmungen der VOB Teil B und VOB Teil C ausdrücklich vor. Subsidiär und vertragsergänzend gelten die Bestimmungen der VOB Teil B und VOB Teil C. Etwaige "Allgemeine Geschäftsbedingungen" des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass mindestens ein weisungsbefugter, deutschsprachiger Mitarbeiter dauerhaft vor Ort ist. Soweit der Auftragnehmer nicht gewährleistet, dass dauerhaft ein weisungsbefugter, deutschsprachiger Mitarbeiter vor Ort ist, wird der Auftraggeber ohne weitere Ankündigung die notwendige Kommunikation durch die Herbeiziehung eines Dolmetschers veranlassen. Die hierdurch entstehenden Kosten hat der Auftragnehmer zu tragen. Vertragsstrafe Gerät der Auftragnehmer mit den vereinbarten Ausführungsfristen in Verzug, hat er für jeden Arbeitstag der schuldhaften Fristüberschreitung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,3% auf den jeweils entfallenen Endbetrag der Bruttoauftragssumme zu zahlen. Die Vertragsstrafe ist in der Gesamthöhe auf maximal 5% der Bruttoauftragssumme begrenzt. Dem Auftraggeber bleibt die Geltendmachung über die Vertragsstrafe hinausgehender Schadensersatzansprüche vorbehalten. Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber bzgl. des vertragsgegenständlichen Bauvorhabens terminliche Verpflichtungen gegenüber den zukünftigen Eigentümern eingegangen ist und eingehen wird, deren Nichterfüllung gravierende Schadensersatz- und Vertragsstrafenansprüche zur Folge haben können, für die der Auftragnehmer in Gestaltung des Schadensersatzes zur Haftung gezogen werden kann. Abnahme Die Regelungen zur Abnahme gemäß § 12 VOB/B gelten als vereinbart. Mängelansprüche Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt insgesamt 5 Jahre und 9 Monate. Mangelbeseitigung Für Mängel, die während der Ausführung auftreten, gilt § 4 Abs. 7 VOB/B. Sollte der Auftragnehmer, bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen, der Mängelbeseitigung nicht nachkommen, gelten die Rechtsfolgen entsprechend § 13 Abs. 5 VOB/B. Schadenbeseitigung am eigenen Gewerk Es wird vereinbart, dass der Auftragnehmer Schäden von Dritten an seinem Gewerk auf Verlangen des Auftraggebers während der Bauzeit beseitigt. Die Vergütung hierfür erfolgt auf Basis der erbrachten / erforderlichen Leistung und der im Leistungsverzeichnis vereinbarten Vertragspreise. Bekämpfung der Schwarzarbeit und Arbeitnehmerschutz Der Auftragnehmer trägt Sorge dafür, dass sich jeder seiner auf der Baustelle Beschäftigten im Sinne des § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) gegenüber den Zollbehörden ausweisen kann. Auf Verlangen sind die Ausweispapiere auch dem Auftraggeber vorzulegen. Handelt es sich beim vorliegenden Gewerk um ein stehendes bzw. zulassungspflichtiges Gewerbe, muss die Eintragung in der Handwerksrolle dem Auftraggeber unaufgefordert ausgehändigt werden. Liegt diese Information nicht vor, wird eine Auszahlung bereits gestellter oder zu stellender Rechnungen nicht erfolgen. Skontofristen gelten in diesem Fall als ausgesetzt. Des Weiteren verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Regelungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) zu befolgen. Vorstehende Regelungen gelten insbesondere auch für vom Auftragnehmer beauftragte Nachunternehmer. Sonstiges Der Auftragnehmer hat ihm übergebene Gegenstände gem. § 4 Abs. 5 Satz 1 VOB/B bis zur Abnahme vor Beschädigung und Diebstahl zu schützen. Beschädigungen und Schwund, die durch unsachgemäßen Umgang bzw. Lagerung mit vorgenannten Produkten seitens des Auftragnehmers entstehen, werden durch den Auftraggeber in Rechnung gestellt. Entsprechendes gilt für vom Auftragnehmer beim Auftraggeber gelagerte und/oder abgestellte Materialien. Datenschutzerklärung Unserer Datenschutzerklärung können sie auf unserer Homepage abrufen. (http://datenschutz-lieferanten.reihenhaus.de/) Zahlungsvereinbarungen (in Auszügen) Die Preise sind Festpreise für die Dauer der Bauzeit, § 313 BGB bleibt davon unberührt. Als Sicherheit für die vertragsgemäße Ausführung wird ein Sicherheitseinbehalt in Höhe von 10 v. H. der Bruttoabrechnungssumme gemäß § 17 Abs. 6 Nr. 1 VOB/B vereinbart. Dieser wird in den Abschlagszahlungen einbehalten. Der Auftragnehmer kann gemäß § 17 Abs. 3 VOB/B eine Sicherheit durch eine andere ersetzen. Im Falle der Ablösung durch eine Vertragserfüllungsbürgschaft ist das Formblatt 421 (VHB Bund Ausgabe 2017 – Stand 2019) zu verwenden. Die Verpflichtung zur Einzahlung des Sicherheitseinbehaltes auf ein Sperrkonto nach § 17 Abs. 6 VOB/B wird ausgeschlossen. Auftragserweiterungen sind, als separat ausgewiesener Titel/Position sowie in kumulierter Form mit dem Hauptauftrag abzurechnen. Vertraglich im Hauptauftrag sowie einer möglichen Auftragserweiterung nicht vorgesehene Leistungen, Mengenmehrungen und Stundenlohnarbeiten sind gemäß § 14 Abs. 1 Satz 4 VOB/B getrennt abzurechnen. Diese Leistungen sind einmal pro Monat in kumulierter Form abzurechnen. Wird eine im Vertrag nicht vorgesehene Leistung erforderlich, muss der Auftragnehmer den Anspruch gemäß § 2 Abs. 6 VOB/B dem Auftraggeber ankündigen, bevor er mit der Ausführung der Leistung beginnt. Rückgabe der Sicherheit für die Vertragserfüllung gemäß § 17 Abs. 8 Nr. 1 VOB/B über 10 v. H. der Bruttoabrechnungssumme nach Fertigstellung und Abnahme der mangelfreien Leistung und gegen Stellung einer Sicherheit für Mängelansprüche. Der Auftragnehmer leistet an den Auftraggeber eine Sicherheit für Mängelansprüche über 5% der Bruttoschlussrechnungssumme einschließlich der Nachträge. In Höhe der Sicherheit für Mängelansprüche erfolgt zunächst ein Sicherheitseinbehalt in Form eines Abzugs von der geprüften Bruttoschlussrechnungssumme. Der Auftragnehmer kann die Sicherheit für Mängelansprüche gemäß § 17 Abs. 3 VOB/B durch eine andere ersetzen. Die Verpflichtung zur Einzahlung des Sicherheitseinbehaltes auf ein Sperrkonto nach § 17 Abs. 6 VOB/B wird ausgeschlossen. Es wird ein Rückgabezeitpunkt gemäß § 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B nach Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche vereinbart. Für die Stellung der Bürgschaft ist das Formblatt 422 (VHB Bund Ausgabe 2017 – Stand 2019) zu verwenden. Liegt dem Auftraggeber eine projektübergreifende Sicherheit für Mängelansprüche vor, wird diese als gültig anerkannt. Sofern in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart worden ist, gilt hinsichtlich der Leistung von Sicherheiten für die Vertragserfüllung und für Mängelansprüche § 17 VOB/B. Zusätzliche Vertragsbedingungen Arbeitsgerüst Gerüste bei den einzelnen Hausgruppen werden vom Auftraggeber unentgeltlich zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassen. Der Auftragnehmer hat bei der Benutzung seiner Sorgfaltspflicht nachzukommen und Verschmutzungen (z.B. Putzrückstände, etc.), die sich durch seine Arbeiten ergeben zu entfernen. Beschädigungen durch unsachgemäße Benutzung werden in Rechnung gestellt. Bauabfall / Müllentsorgung Anfallender, selbstverursachter, arbeitsbedingter Bauabfall und Müll ist selbst zu entsorgen. Dies gilt auch für Bauabfall und Müll, der bei vom Auftraggeber bereitgestellten Lieferungen entsteht. Baustrom, Bauwasser und Toiletten Dem Auftragnehmer wird zusätzlich Baustrom, Bauwasser und Toiletten gemäß § 4 Abs. 4 VOB/B unentgeltlich zur Benutzung oder Mitbenutzung an einem zentralen Punkt überlassen. Für den Transport bzw. Weiterleitung an die benötigte Lage im Baufeld ist der Auftragnehmer selbst verantwortlich. Strom- und Wasserkosten für Schlafcontainer, Bürocontainer, Waschcontainer und vergleichbare Einrichtungen sind vom Auftragnehmer zu tragen. Die Kosten für den Verbrauch und den Messer oder Zähler trägt der Auftragnehmer, daher sind die Messer und Zähler beim Auf- bzw. Abbauen zusammen mit dem Auftraggeber zu protokollieren. Die Kosten werden bei der Schlussrechnung abgezogen. Behinderungen im Bauablauf/ Abstimmung mit anderen Beteiligten Es ist mit Behinderungen im Bauablauf, aufgrund gleichzeitig laufender Arbeiten anderer Gewerke zu rechnen. Der Auftragnehmer stimmt seine Arbeiten - sofern erforderlich - mit anderen Auftragnehmern und mit der örtlichen Bauleitung des Auftraggebers ab. Diese Abstimmungen oder Behinderungen daraus bedingen keine Mehrforderungen. Dokumentation Der Auftragnehmer hat die von Ihm geleistete Arbeit anhand von Skizzen, Fotos, Bautagebuch, usw. zu dokumentieren, auch mit Blick auf die spätere Abrechnung. Lager- und Arbeitsplätze Flächen für die Baustelleneinrichtung und Lagerflächen stehen innerhalb des Baufeldes nur in begrenztem Umfang zur Verfügung. Die Nutzung der Flächen ist nach Rücksprache mit dem Auftraggeber möglich. Stoffe / Bauteile Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass sämtliche zur Herstellung des Werkes erforderlichen Produkte, ein CE-Kennzeichen tragen. Außerdem müssen die zur Herstellung des Werkes erforderlichen Produkte die Anforderungen der jeweiligen Landesbauordnung sowie der nationalen Normen erfüllen. Verhinderung von Baulärm Die Baustelle liegt in der Nähe von Wohnbebauung, daher sollen die Bauarbeiten so ausgeführt werden, dass eine Belästigung der Anlieger durch den Baubetrieb insbesondere durch Baulärm, Staub und Verschmutzung auf ein Minimum beschränkt wird.
Vertragsbedingungen
Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Der Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus den allgemeinen technischen Vertragsbedingungen (ATV). DIN 18334 - Zimmer- und Holzbauarbeiten und weiterführenden technischen Regeln. Ergänzend sind folgende ATV zu berücksichtigen: DIN 18299 - Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art DIN 18338 - Dachdeckungs- und Dachdichtungsarbeiten DIN 18339 - Klempnerarbeiten DIN 18351 - Vorgehängte hinterlüftete Fassaden Ergänzend zu den in VOB Teil C aufgeführten Normen gelten: DIN 4074           - Sortierung von Holz nach der Tragfähigkeit DIN 4102           - Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen DIN 4108           - Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden DIN 18202         - Toleranzen im Hochbau - Bauwerke DIN 18203         - Toleranzen im Hochbau - Bauteile aus Holz- und Holzwerkstoffen DIN EN 312       - Spanplatten - Anforderungen DIN EN 1993      - Eurocode 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten DIN EN 1995      - Eurocode 5: Bemessung und Konsruktion von Holzbauten DIN EN 13986    - Holzwerkstoffe zur Verwendung im Bauwesen Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V. (ZVDH) - Grundregeln für Dachdeckungen, Abdichtungen und Außenwandbekleidungen - Fachregeln für Dachdeckungen, Abdichtungen und Außenwandbekleidungen - Fachregeln für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk - Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen - Merkblatt Wärmeschutz bei Dach und Wand - Merkblatt Einbauteile für Dach und Wand - Merkblatt Solartechnik für Dach und Wand - Hinweise zur Lastermittlung - Hinweise Holz- und Holzwerkstoffe - Fachinformation Windsoglasten auf Dächern - Fachinformation Windlasten auf Dächern mit Dachziegel- und Dachsteindeckung Zusätzlich zu beachtende technische Regeln und Vorschriften: - produktspezifische Hersteller-Verarbeitungsvorschriften - allgemein anerkannte Regeln der Technik - Bauordnung der Länder - Arbeitsschutzgesetze und zugeordnete Verordnungen - Arbeitsstättenverordnung - Berufsgenossenschaftliche Vorschriften Es gilt die jeweils aktuelle Fassung bei Auftragserteilung, bei Widersprüchen haben diese Vorrang vor den DIN Vorschriften.
Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Änderungen Leistungsverzeichnis - 120m2 Wohntraum (KfN) Versionsnummer Versionsnummern dienen der internen Nachverfolgung von baubeschreibungsrelevanten Änderungen im Leistungsverzeichnis und werden über alle Haustypen und Gewerke hinweg einheitlich gepflegt. Auf Grund dieser gewerkeübergreifenden Pflege können sich Versionsnummern ändern, ohne das ein Leistungsverzeichnis dadurch betroffen ist. Version R2.6 (KfN) keine Änderung erfolgt. Hinweis: Ab Version R2.7 entfällt zukünftig der Zusatz (KfN), die Bauweise entspricht allerdings weiterhin dem Standard. Version R2.7 keine Änderung erfolgt. Technische Änderungen Laufende technische Änderungen, welche nicht baubeschreibungsrelevant sind und mit der Änderung im Leistungsverzeichnis über alle Versionen zur Anwendung kommen. Ortgangausbildung Abmessungen (Untersicht):              545 525 mm Stand: 17 April 2025 Ortgangausbildung - Firstpunkt Abmessungen (Leiste):                    545 525 mm Stand: 17 April 2025 Traufkeil Traufkeil in Dachneigung geschnitten, liefern und montieren Abmessungen (b / h):                      230 / 70-0 mm ca. 300 / 80 mm Stand: 17 April 2025 Brandwandabschnitt (120m2 Wohntraum) Die Wärmedämmung über der zweischaligen Gebäudetrennwand ist durch Wärmedämmung mit den gleichen technischen Eigenschaften zu ersetzen, jedoch zusätzlich. Schmelzpunkt:                               >1000°C Abmessungen (b / h):                      300 / 200 mm Schmelzpunkt:                               >1000°C Abmessungen (b / h):                      300 / 80 mm Stand: 27 Mai 2025 Kabeldurchführung - Erdungskabel Zusätzlich ist die Durchführung mittels Abdeckfolie dauerhaft zu schützen. Die Folie wird nicht entfernt.     Stand: 26 Juni 2025 Kabeldurchführung - Gleichstromkabel Zusätzlich ist die Durchführung mittels Abdeckfolie dauerhaft zu schützen. Die Folie wird nicht entfernt.     Stand: 26. Juni 2025 Kabeldurchführung - Gleichstromkabel, Versatzkonstruktion Zusätzlich ist die Durchführung mittels Abdeckfolie dauerhaft zu schützen. Die Folie wird nicht entfernt.     Stand: 26. Juni 2025
Änderungen Leistungsverzeichnis - 120m2 Wohntraum (KfN)
Projektspezifische Besonderheiten / Hinweise - Reihenhaus [ X ] allgemeiner Hinweis Bei Unklarheiten ist immer der Auftraggeber zu informieren, um diese frühzeitig zu klären und Verzögerungen bei der Bauausführung zu vermeiden. [ X ] Windlastzone (WLZ) Das Projekt liegt in der Windlastzone - 2 [ X ] Schneelastzone (SLZ) Das Projekt liegt in der Schneelastzone - 2 Die charakteristische Schneelast (sk in kN/m2) beträgt - 85 [ X ] KfN-Bauweise Das Projekt wird in der KfN-Bauweise ausgeführt, die ausführungsspezifischen Punkte sind zu beachten. [  ] Schallschutz Die Schallschutzmaßnahmen der einzelnen Hausgruppen sind den Planungsunterlagen zu entnehmen. [ x ] Photovoltaikanlage (Quartierstrom) Es sind die jeweiligen Planunterlagen bzgl. der Anordnung der Photovoltaikanlage der einzelnen Hausgruppen zu beachten. Die Solarkabel und die Potentialausgleichskabel dürfen / sollen im Bereich der zweischaligen Haustrennwand über den Dachfirst geführt werden, wenn die Planungen es erfordern. Es sind in der Regel keine zusätzlichen Öffnungen in der Firstkonstruktion vorhanden / erforderlich. [x ] Versatzkonstruktion Durch den Versatz in der Hausgruppe und die Leitungsführung der Verkabelung der Photovoltaikanlage über den Versatz, ist ein zusätzliches Leerrohr einzubauen und durch das Element, über die Wand und den Ortgang nach oben zu führen. Die Änderung betrifft folgende Hausgruppe Hausnummer          C15 / C16 [ x ] Haustyp 120m2 - Wohntraum (Brandschutzanforderungen) Durch die Brandschutzanfordernungen muss eine Brandwand (Leistungsverzeichnis: Dachelemente) ausgeführt werden. Es ist darauf zu achten, dass die entsprechenden Maßfenster auch in Abhängigkeit der Schallschutzanforderungen verwendet werden. Es sind die Planunterlagen der Dachelemente sowie die Schallschutzmaßnahmen der einzelnen Hausgruppen zu beachten. Die Änderung betrifft folgende Hausgruppe Hausnummer          C14 / C15
Projektspezifische Besonderheiten / Hinweise - Reihenhaus
01 120m2 - Wohntraum (KfN)
01
120m2 - Wohntraum (KfN)
01.01 Dachelemente - 120m2
01.01
Dachelemente - 120m2
01.02 Sonstiges- 120m2
01.02
Sonstiges- 120m2
02 Sonstiges
02
Sonstiges
02.01 Regiestunden
02.01
Regiestunden
02.02 Kranarbeiten
02.02
Kranarbeiten