Gebäudereinigung
Wilsdruff - Oberschule Sanierung und Brandschutzmaßnahmen
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BAUMASSNAHME: SANIERUNG OBERSCHULE WILSDRUFF BAUMASSNAHME:    OBERSCHULE WILSDRUFF                                     SANIERUNG – BA2:  NORD-OST-FLÜGEL Gemarkung, Flurstück: Wilsdruff, 625 Bauort:    Gezinge 12, 01723 Wilsdruff Bauherr:  Stadtverwaltung Wilsdruff, Nossener Str. 20, 01723 Wilsdruff  VORBEMERKUNGEN: DIESES LEISTUNGSVERZEICHNIS HAT DIE LOS-NR.: "01A":  BAUHAUPTLEISTUNGEN IM BAUABSCHNITT 2  Dieses Los wird gemeinsam mit den Losen 01B (Bauhauptleistungen im Bauabschnitt 3) und 01C (Bauhauptleistungen im Bauabschnitt 4)  vergeben. Die Angebotsabgabe erfolgt losübergreifend. Daher sind von den Bietern Angebote für alle drei Lose einzureichen. Angebote, die nicht alle drei Lose umfassen, werden nicht berücksichtigt. Allgemeine Grundlagen  Grundlage für die Vergabe, Ausführung und Abrechnung der ausgeschriebenen Leistungen sind sämtliche einschlägigen Gesetze, Verordnungen, Normen, Richtlinien, technischen Bestimmungen sowie die anerkannten Regeln der Technik der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union in ihrer jeweils gültigen Fassung.  Ergänzend gelten insbesondere das Sächsische Vergabegesetz (SächsVergabeG) sowie die Sächsische Vergabedurchführungsverordnung (SächsVergabeDVO) in der jeweils gültigen Fassung. Die Einhaltung aller einschlägigen Vorschriften wird vorausgesetzt und ist vom Auftragnehmer während der gesamten Vertragslaufzeit sicherzustellen. Gegenstand des Loses  Gegenstand dieses Loses sind insbesondere folgende Bauleistungen:  Baustelleneinrichtung (BE), Gerüstbauarbeiten, Mauerarbeiten,  Beton- und Stahlbetonarbeiten, Abdichtungsarbeiten gegen Wasser,  Stahlbauarbeiten, Abbrucharbeiten, Putzarbeiten, Estricharbeiten  Gebäudereinigungsarbeiten  Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus den Positionen dieses Leistungsverzeichnisses sowie den zugehörigen Planungs- und Vertragsunterlagen. Preisangaben und Angebotswertung  Gemäß den Bestimmungen der VOB sind für sämtliche Positionen des Leistungsverzeichnisses Einheitspreise (EP) anzubieten. Die Vollständigkeit der Preisangaben ist Voraussetzung für die Wertung und Vergleichbarkeit der Angebote.  Alle Einheitspreise sind nachvollziehbar, marktgerecht und auf Grundlage einer ordnungsgemäßen und auskömmlichen Kalkulation anzusetzen. Vertragsbestandteil  Die vorliegenden Vorbemerkungen sind Bestandteil des Angebots und werden im Auftragsfall Vertragsbestandteil. Sie sind bei der Kalkulation, Preisbildung und Ausführung der Leistungen uneingeschränkt zu berücksichtigen. Baustelleneinrichtung und Nebenleistungen  Soweit im Leistungsverzeichnis keine gesonderten Positionen vorgesehen sind, sind sämtliche Kosten für das Einrichten, Vorhalten, Betreiben und Räumen der Baustelle sowie alles was der Biter für die Ausführung seiner Leistungen notwendigen Büro- und Baustellenkosten benötigt, in die Einheitspreise und Gesamtpreise einzukalkulieren.  Die Bereitstellung und Unterhaltung dieser Einrichtungen obliegt dem Auftragnehmer. Besondere Hinweise zur Angebotswertung  Wichtiger Hinweis zur Preisprüfung und Angebotswertung  Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt insbesondere unter Berücksichtigung der angebotenen Einheitspreise (EP).  Dabei werden auch die Einheitspreise von Bedarfs-, Eventual-, Alternativ- und Wahlpositionen in die Angebotswertung einbezogen. Die Bieter werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Einheitspreise sachgerecht, marktüblich und auf Grundlage einer ordnungsgemäßen Kalkulation anzusetzen sind.  Spekulative Preisgestaltungen, insbesondere die Verlagerung von Kosten auf Eventual- oder Alternativpositionen sowie unausgewogene Preisansätze, können im Rahmen der Angebotsprüfung und Wertung berücksichtigt werden. Verbindlichkeit der Vergabeunterlagen  Die in der Technischen Baubeschreibung enthaltenen allgemeinen und gewerkspezifischen Vorgaben für die Angebotserstellung und Leistungsausführung sind verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen und bei der Angebotsbearbeitung sowie Ausführung vollumfänglich zu beachten. Form der Angebotsabgabe  Wichtiger Hinweis  Das Angebot ist fristgerecht als rechtsverbindlich unterschriebenes Papieroriginal einzureichen.  Zusätzlich ist dem Angebot eine digitale GAEB-Datei beizufügen. Die Inhalte der GAEB-Datei müssen vollständig mit dem eingereichten und unterschriebenen Papierangebot übereinstimmen.  Bei Abweichungen zwischen Papierangebot und digitaler Fassung ist die Wertung nach den Vorgaben der Vergabeunterlagen vorzunehmen. Zusätzliche Vertragsbedingungen  Ergänzend zu den Bestimmungen der VOB, insbesondere der VOB/C (ATV - Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen), gelten die: ZOV (Zusätzliche Organisatorische Vertragsbedingungen) ZTV (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen)  Die ZOV sowie die jeweils zutreffenden ZTV sind Bestandteil der Vergabeunterlagen und den Ausschreibungsunterlagen als Anlagen beigefügt.  Maßgeblich sind die dem jeweiligen Gewerk zugeordneten ZTV.  Beispiel: Gewerk 012 – Mauerarbeiten: Anwendung der ZTV Z12 – Mauerarbeiten  Für alle weiteren Gewerke gelten die jeweils zugehörigen ZTV in der für die Ausschreibung gültigen Fassung.  Sämtliche Regelwerke sind in ihrer zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Fassung zu beachten und einzuhalten. BIETER.................................................................... ....................................................................  (Nur Firmenname und Anschrift eintragen)
BAUMASSNAHME: SANIERUNG OBERSCHULE WILSDRUFF
GRUNDSÄTZE FÜR DIE BAUAUSFÜHRUNG ALLER BUABSCHNITTE GRUNDSÄTZE FÜR DIE BAUAUSFÜHRUNG BITTE RICHTIG LESEN (gilt als Bestandteil des Bauauftrages) Geltungsbereiche der Baumaßnahme: Bauabschnitt 2: Nordostflügel Bauabschnitt 3: Südostflüge Bauabschnitt 4: Nordwestflügel Jeder Bauabschnitt besteht aus den Räumen des jeweiligen Flügels vom Kellergeschoss bis zum 2. Obergeschoss Die Ausführung der Bauarbeiten in dieser Baumaßnahme erfolgt im laufenden Betrieb der Oberschule Wilsdruff. Die Bauzeit wird im Bauablaufplan festgehalten, welcher als Bestandteil des Bauauftrages gilt. Zur Gewährleistung eines möglichst störungsfreien und sicheren Schulbetriebs während der Bauzeit behält sich der Auftraggeber vor, die Ausführung der Bauleistungen innerhalb der jeweiligen Bauabschnitte zusätzlich in mehrere Teilbauabschnitte zu untergliedern und diese zeitlich gestaffelt ausführen zu lassen. Der Auftragnehmer hat seine Leistungen entsprechend dieser Bauablauforganisation zu planen, zu koordinieren und auszuführen. Ein Anspruch auf eine zusammenhängende oder uneingeschränkte Bearbeitung eines gesamten Bauabschnitts besteht insoweit nicht. Auf diese besondere Ausführungsmodalität wurde der Bieter bereits im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich hingewiesen. Mit Abgabe seines Angebots bestätigt der Bieter, von den vorgesehenen abschnittsweisen und gegebenenfalls weitergehenden Unterteilungen in Teilbauabschnitte Kenntnis genommen zu haben und diese hinsichtlich Bauablauf, Koordination und Ausführung uneingeschränkt anzuerkennen. Darüber hinaus ist dem Bieter bekannt, dass es aus bautechnischen, bauablaufbedingten oder organisatorischen Gründen erforderlich sein kann, einzelne Leistungen, die einem anderen Bauabschnitt zugeordnet sind, im Zuge der Ausführung eines Bauabschnitts vorgezogen oder mitausführen zu lassen. Der Bieter erklärt bereits mit Angebotsabgabe sein uneingeschränktes Einverständnis mit einer solchen bauablaufbedingten Anpassung der Leistungsreihenfolge sowie der abschnittsübergreifenden Ausführung einzelner Leistungen. Hieraus können keine Ansprüche auf zusätzliche Vergütung, Behinderung oder Störung des Bauablaufs hergeleitet werden, soweit diese Maßnahmen im Rahmen einer ordnungsgemäßen Bauablauforganisation erfolgen. Der Bieter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Schulbetrieb und insbesondere die Durchführung von Prüfungen uneingeschränkt Vorrang vor den Bauarbeiten haben. An den vom Auftraggeber festgelegten Prüfungstagen sind sämtliche Bau-, Montage-, Transport-, Lade-, Entlade- sowie sonstige Arbeiten, die geeignet sind, Lärm, Erschütterungen oder sonstige Störungen des Prüfungsbetriebs zu verursachen, strikt untersagt. Der Auftragnehmer hat seine Personal-, Geräte- und Bauablaufplanung hierauf vollständig auszurichten. Ansprüche auf Mehrvergütung, Bauzeitverlängerung, Behinderungsanzeigen oder sonstige Entschädigungen aufgrund dieser Einschränkungen sind ausgeschlossen. Für den Zeitraum der Abschlussprüfungen der 10. Klassen wird für das betreffende Schulgebäude ein absolutes Betretungsverbot angeordnet. Das Betreten des Gebäudes durch den Auftragnehmer, dessen Beschäftigte, Nachunternehmer, Lieferanten sowie sonstige Erfüllungsgehilfen ist in diesem Zeitraum ausnahmslos untersagt. Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Verstöße gegen diese Vorgaben stellen eine wesentliche Vertragsverletzung dar und berechtigen den Auftraggeber zur unverzüglichen Anordnung der Einstellung der Arbeiten sowie zur Geltendmachung weiterer vertraglicher und gesetzlicher Ansprüche. Im Laufe der Bauzeit ist der Zugang zu den oberen Geschossen ausschließlich über die neuen Fluchttreppe im Anbau 2 zu erfolgen. Die Nutzung der Innentreppe im Altbau durch die Beteiligten ist streng verboten. Im äußersten Notfall (Brand, Flucht etc.) darf diese Innentreppe natürlich genutzt werden. Beeinträchtigungen des Gebäudebetriebs durch die Arbeit an den anderen Bauteilen bzw. Abschnitten sind total zu vermeiden. Besonderes Augenmerk ist auf die Sicherung der Baustelle zu lenken, da sie einen Anziehungspunkt für Schülerinnen und Schüler darstellt. Ständige Kontrolle durch Bauüberwachung, SIGE-Koordination und Bauleitung der Firmen müssen ein Höchstmaß an Sicherheit für den Betrieb des Objektes als Oberschule gewährleisten. In die Sicherheitskonzeption für die Baustelle sind, auf Grund der besonderen Situation in diesem Fall, außer den Baufirmen der Bauherr und die Schulleitung einzubeziehen. Es soll eine kooperative Zusammenarbeit mit der Schule. Im Notfall sind alle, die sich im Haus befinden, verpflichtet, der Schule bei der Evakuierung oder ähnliche Maßnahmen zu helfen. Die Vorschriften des Kinderschutzgesetzes und des Jugendgesetztes des Freistaats Sachsen und des Bundes sind wörtlich einzuhalten. Falsches Verhalten wird polizeilich angezeigt. Das Rauchen ist im Gebäude und auf dem gesamten Grundstück streng verboten. Alle beteiligten Firmen sind verpflichtet, der Bauüberwachung eine Namensliste ihrer Mitarbeiter und der Mitarbeiter ihrer Subunternehmer zu übergeben, die sich auf der Baustelle halten. Namen, die nicht auf der Liste stehen, gelten als fremde Personen und erhalten Hausverbot. Für Daten der Firmen gilt das Datenschutzgesetz von 28.05.2018. Diese Daten dürfen NUR im Rahmen und für Zwecke der Baumaßnahme verwendet werden. Unter Beachtung des Datenschutzgesetzes von 28.05.2018 erklärt sich der Bieter jetzt schon als einverstanden, wenn er den Auftrag bekommt, dass seine Daten an allen notwendigen Beteiligten, Träger öffentlichen Belange und andere Personen übergeben werden dürfen, die mit der Baumaßnahme zu tun haben.  Die Daten des Auftragnehmers dürfen auf der Bautafel erscheinen. Mit der Unterzeichnung des Angebotsschreibens durch den Bieter gelten die o. g. Grundsätze als anerkannt. Wenn der Bieter oder der spätere Auftragnehmer diese Grundsätze nicht anerkennt, wird sein Angebot automatisch ausgeschlossen, da es sich in diesem Fall um Ablehnung von wichtigen Gesetzen handelt.
GRUNDSÄTZE FÜR DIE BAUAUSFÜHRUNG ALLER BUABSCHNITTE
VORBEMERKUNGEN FÜR LEISTUNGEN NACH ZEITAUFWAND Vorbemerkung – Leistungen nach Zeitaufwand Gilt für alle Leistungsbereiche und Gewerke Leistungen, die nicht ausdrücklich im Leistungsverzeichnis (LV) beschrieben, enthalten oder durch die ausgeschriebenen Positionen abgegolten sind, gelten als zusätzliche Leistungen und werden gesondert nach tatsächlichem Zeitaufwand vergütet. Die Ausführung solcher Leistungen darf erst nach vorheriger Prüfung und ausdrücklicher Freigabe durch die Bauüberwachung erfolgen. Ohne entsprechende Freigabe besteht keine Verpflichtung zur Ausführung der betreffenden Leistungen. Die Vergütung erfolgt auf Grundlage der vereinbarten Verrechnungssätze für Personal, Geräte und sonstige erforderliche Leistungen sowie der tatsächlich angefallenen Materialkosten. Der entstandene Aufwand ist durch entsprechende Nachweise zu dokumentieren. Klarstellung: Mit den Einheitspreisen des Leistungsverzeichnisses sind ausschließlich die im LV beschriebenen Leistungen abgegolten. Alle darüberhinausgehenden, zusätzlich angeordneten oder aufgrund nicht vorhersehbarer Umstände erforderlich werdenden Leistungen stellen gesondert zu vergütende Leistungen nach Zeitaufwand dar und dürfen nur nach vorheriger Freigabe durch die Bauüberwachung ausgeführt werden. Hinweis: Die Ausführung einer zusätzlichen Leistung ohne vorherige Freigabe der Bauüberwachung begründet keinen Anspruch auf sofortige Durchführung und ist vor Leistungsbeginn mit der Bauüberwachung abzustimmen und freizugeben.
VORBEMERKUNGEN FÜR LEISTUNGEN NACH ZEITAUFWAND
GEBÄUDEREINIGUNGSARBEITEN GEBÄUDEREINIGUNGSARBEITEN
GEBÄUDEREINIGUNGSARBEITEN
33 GEBÄUDEREINIGUNGSARBEITEN
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GEBÄUDEREINIGUNGSARBEITEN
BAUZWISCHENREINIGUNG INNEN BAUZWISCHENREINIGUNG INNEN
BAUZWISCHENREINIGUNG INNEN
33. 1 BAUZWISCHENREINIGUNG INNEN
33. 1
BAUZWISCHENREINIGUNG INNEN
LEISTUNGEN NACH ZEITAUFWAND LEISTUNGEN NACH ZEITAUFWAND
LEISTUNGEN NACH ZEITAUFWAND
33. 3 LEISTUNGEN NACH ZEITAUFWAND
33. 3
LEISTUNGEN NACH ZEITAUFWAND