To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.
Submit your bid
until
Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Objekt: Neubau von zwei Unterkunftsgebäuden und ein NIUKS-Gebäude,
Wilhelmsburg-Kaserne
NIUKS-Gebäude Nr. 46 Gebäude Nr. 47 Gebäude Nr. 48
Objektanschrift: Stuttgarter Straße 199, 89081 Ulm (Wilhelmsburg
Kaserne)
Bauherr: Staatliches Hochbauamt Ulm, Grüner Hof 2,
89073 Ulm
In der Wilhelmsburg-Kaserne Ulm werden zwei neue Unterkunftsgebäude (Nr.
47, 48) sowie ein NIUKS-Gebäude (Nr. 46) zu Lager- und Umkleidezwecken
errichtet. NIUKS steht für "Nicht Unterkunftspflichtige Soldaten".
Die zwei neuen Unterkunftsgebäude Nr. 47 und Nr.48 werden als
Wohngebäude erstellt:
Gebäudemaße Nr. 47: zirka 60,10 x 14,34 x 17,85 m
Gebäudemaße Nr. 48: zirka 42,60 x 14,34 x 17,85 m
Die Gebäude werden mit jeweils vier oberirdischen Vollgeschossen und
jeweils einem Untergeschoss realisiert. Die Gebäude sind in
Holzmodulbauweise auf je einem massiven Untergeschoss aus Stahlbeton zu
errichten.
Die beiden Gebäude Nr. 47 und Nr. 48 umfassen Einzelunterkünften mit
eigenen Nasszellen, Gruppen- unterkünfte, barrierefreie Unterkünfte,
Spindräume und Funktionsräume wie: UvD-Dienstraum, Gemeinschaftsraum,
Teeküchen, WC-Räume, Bettwäschelager, Kleidertrocknungsräume,
Reinigungsmittelräume, Technikräume sowie ein Raum zur freien Verfügung.
Die Dächer der Gebäude werden als Flachdach mit einer extensiven
Dachbegrünung ausgeführt und erhalten CPC-Kollektoren
(Vakuum-Röhren-Kollektoren) zur Beheizung der Gebäude. Die Fassaden
werden als hinterlüftete Konstruktion mit vertikal verlaufenden
Holzlamellen auf den opaken Wandflächen ausgeführt. Im Bereich der
Fenster sind die Fassaden mit dunklen Metallpaneelen verkleidet.
Das neue NIUKS-Gebäude wird als Nichtwohngebäude erstellt:
Gebäudemaße: zirka 60,65 x 14,31 x 15,62 m
Das Gebäude wird mit vier oberirdischen Vollgeschossen und nicht
unterkellert in Holzrahmenbauweise realisiert. Die Gründung wird über
eine Stahlbetonbodenplatte auf Streifenfundamenten ausgeführt. Seitlich
an den Gebäudeenden werden Stahlbetontreppenräume und Funktionsräume in
Massivbauweise realisiert. Die Treppenhäuser, Sanitärräume, Technikräume
und Kleidertrocknungsräume werden fertig ausgebaut. Die großflächigen
Bereiche zum Aufstellen der Spinde erhalten einen rohbauähnlichen
Ausbauzustand mit beschichteten Estrichflächen, innenseitig verkleideten
Außenwänden und sichtbaren Holzstützen und -unterzügen. Das Gebäude
ist für einen zukünftigen Ausbau zum Bürogebäude ausgelegt.
Das Dach wird als Flachdach mit einer extensiven Dachbegrünung
ausgeführt und erhält eine PV-Anlage. Die Holzrahmen an der
Fassadenseite werden innenseitig mit Gipsfaserplatten beplankt und
gestrichen. Im Zwischenraum der Holzrahmen wird eine nicht brennbare
Mineralwolledämmung eingebaut. Auf der hinterlüfteten Unterkonstruktion
aus Holzlatten werden die vertikal verlaufenden Holzlamellen an den
opaken Wandflächen angebracht. Im Bereich der Fenster sind die Fassaden
mit dunklen Metallpaneelen verkleidet.
1. ALLGEMEINES
1.1 Abkürzungen
AN = Auftragnehmer, Nachunternehmer/Subunternehmer, Bieter
AG = Auftraggeber, Generalunternehmer
1.2 Grundlagen
Diese AVL gelten als besondere Vertragsbedingung, ergänzend zu den AGB
des Auftraggebers und der VOB.
Sollten einzelne Bestimmungen der Leistungsbeschreibung unwirksam
werden, bleiben die übrigen verbindlich.
2. KALKULATIONSHINWEISE
2.1 Allgemeines
Die Druckkosten sowie sonstige Kosten der Erstellung des Angebotes sind
Sache des Bieters und werden nicht vergütet.
Das Angebot ist vorrangig im Datenaustausch-Format GAEB 2000 p.84 oder
GAEB 90 d.84 bei dem AG einzureichen. Alternativ dazu ist das Angebot im
PDF-Format oder in Papierform einzureichen.
Zur Wahrung einer einheitlichen Verdingungsunterlage darf der Text des
Leistungsverzeichnisses nicht verändert werden. Bei willkürlichen
Änderungen der Texte des Leistungsverzeichnisses behält sich die
ausschreibende Stelle ausdrücklich vor, derartige Angebote auszusondern
und vom Zuschlag auszuschließen. Die Bieter können aber nach anderen
Ausführungsarten oder Stoffen suchen, wobei die Gestaltungsabsicht sowie
die technische Qualität der vorliegenden Planung nicht verändert werden
darf. Dies ist in einer als Nebenangebot gekennzeichneten, gesonderten
Anlage zu tun.
Der AN hat sich vor Abgabe des Angebotes durch Besichtigung des
Baugeländes Klarheit über die Örtlichkeiten zu verschaffen.
Die Entscheidung zur Anwendung der einzelnen Positionen aus der
Leistungsbeschreibung trifft die örtliche Bauleitung des AG, d.h., es
besteht kein Anspruch auf die Anwendung der beschriebenen Positionen und
Teilleistungen.
Die im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Massen basieren auf einer
groben Schätzung. Abweichungen von den genannten Massen sind zu
erwarten und berechtigen nicht zu Preisänderungen, auch für den Fall,
dass einzelne Positionen gänzlich entfallen. Sämtliche Preise gelten
Abschnitts- und bauteilübergreifend.
Der AG hat einen internetbasierten Projektraum eingerichtet. Dieser
dient der Dokumentation und dem Austausch von Dokumenten und
Planunterlagen.
Der AG stellt dem AN die notwendigen Zugänge zum Projektraum zur
Verfügung. Alle zur Ausführung durch den AG erstellten Planunterlagen
sind bzw. werden im Projektraum abgelegt und sind dort
eigenverantwortlich durch den AN zu entnehmen.
Die Vervielfältigung in Papierform und die Kostenübernahme dafür liegen
im Verantwortungsbereich des AN.
Der Auftragnehmer muss die ihm übergebenen Ausführungsunterlagen
unverzüglich nach Einstellung in den Projektraum auf Vollständigkeit und
Richtigkeit prüfen. Die Planungsunterlagen stellen die
formal-gestalterischen Anforderungen an die Konstruktion und die
technischen Anlagen dar. Auch wenn die Unterlagen vom Auftraggeber
gestellt werden, trägt der AN die Verantwortung für die fachgerechte
Ausführung.
Sämtliche vom AN erstellen Unterlagen, Montagepläne usw., sind vom AN in
den Projektraum einzustellen. Nach Freigabe stellt der AN den
aktuellsten Stand ggfs. korrigiert dem AG nochmals zu Verfügung.
Zur Qualitätssicherung der Gesamtbaumaßnahme und zu deren Dokumentation
hat der AG ein online basiertes Tool, Docma MM, zur Mängelbeseitigung
und Dokumentation eingerichtet.
Der AN wird für die Ihm angekündigten Mängel die Dokumentation über das
eingerichtete Tool eigenständig vornehmen.
2.2 Vollständigkeit der angebotenen Leistung
Der AN muss als Fachfirma bei der Kalkulation die Beschreibung der
verlangten Leistung auf Ihre fachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und
Eindeutigkeit überprüfen. Falls erforderlich, muss er auf einem Beiblatt
seine Berichtigungen, Erläuterungen oder Ergänzungen einreichen.
2.3 Medienversorgung auf der Baustelle
Der AG stellt die Abwasser-, Wasser- und Stromversorgung ab einem
zentralen Übergabepunkt zur Verfügung und sorgt für die erforderlichen
WC-Einrichtungen, Beleuchtungen der Verkehrswege.
2.4 Angebotsinhalte
Grundsätzlich müssen die angebotenen Preise der einzelnen Positionen und
Titel, die fertige Vertragsleistung einschließlich aller erforderlichen
Vor-, Neben- und Nachleistungen beinhalten.
Die Lieferung der benötigten Stoffe sowie Materialien, Antransport- und
Abtransport sowie horizontalen und vertikalen Transporte auf der
Baustelle bis zu Verwendungsstelle ist ebenfalls einzukalkulieren.
Weiterhin sind die erforderlichen Hebezeuge, Gerüste und Werkzeugkosten
einzukalkulieren.
Auch wenn Leistungen nicht ausdrücklich oder besonders im Einzelnen
nicht erwähnt werden, jedoch zur sach- und fachgerechten Herstellung der
vollständigen Leistung erforderlich sind, um die in den AVL, TVL, bzw.
allg. Baubeschreibung angeführten Angaben und Anforderungen zu erfüllen,
sind diese im Angebot einzukalkulieren..
In die Angebotspreise sind darüber hinaus folgende Leistungen
einzurechnen, soweit nicht in separaten Positionen ausgeschrieben und
für die Leistungserbringung des AN erforderlich sind:
- Alle erforderlichen bau- und sicherheitstechnischen Prüfungen,
Zulassungen, Genehmigungen, Nachweise
und Abnahmen die vom AN eigenverantwortlich veranlasst werden müssen,
sowie deren Durchführung.
- Einhalten der Ordnung auf der Baustelle und den Zufahrtswegen; hierzu
gehört auch die umgehende
Beseitigung von Verunreinigungen.
- Bauleitung: Die Anwesenheit eines deutschsprachigen bauführenden
Ingenieurs, Meisters, Obermonteurs
oder Vorarbeiters, der alle Arbeiten überwacht und bei
Baubesprechungen den AN verantwortlich vertritt
und als LBO-Fachbauleiter bestellt wird.
- Bauschuttentsorgung: Die vollständige Entsorgung des enstehenden
Bauschutts samt aller dafür
erforderlichen Aufwendungen, Geräte, Werkzeuge- und
Entsorgungsgebühren inkl. freie Rücksendung
notwendiger Verpackung usw.,
- Umlagerung: Die Umlagerung von Baustoffen, Baugeräten bei Erfordernis
sind zu berücksichtigen.
Bei zeitlich abschnittsweiser Durchführung der Leistung, insbesondere
auch bei Leistungen geringen Umfangs, entsprechend den örtlichen
Gegebenheiten oder anderen sich ergebenden Notwendigkeiten, kann vom AN
aus Unterbrechung usw. kein Anspruch auf zusätzliche Vergütung
abgeleitet werden. Die Abrechnung der zeitlich versetzten Leistungen
erfolgt gemäß der LV-Position ohne Zuschlag.
Die Angebotspreise sind grundsätzlich Festpreise über die angegebene
Vertragslaufzeit.
2.5 Fabrikate
In der Regel gelten die im Leistungsverzeichnis angegebenen Fabrikate
als Leitfabrikate zur Definition der geforderten optischen und
qualitativen Eigenschaften. Soweit im LV die Möglichkeit besteht, ein
gleichwertiges Fabrikat anzubieten sind vom Bieter die angebotene
Fabrikate auszufüllen bzw. zu ergänzen.
Der Nachweis der Gleichwertigkeit der angebotenen Fabrikate obliegt dem
AN.
Alternativen können nur anerkannt werden, sofern diese formal und
fachtechnisch mit dem Inhalt der Leistungsbeschreibung gleichwertig sind
und keine zusätzlichen Kosten für den AG nach sich ziehen.
Gelingt der Gleichwertigkeitsnachweis dem AN nicht, gelten die vom
Bieter eingesetzten Einheitspreise für die vom Auftraggeber geforderten
Fabrikate und Typen.
Sofern der AN Bedenken gegen die vorgesehene und beschriebene Art der
Ausführung oder gegen zu verwendende Materialien, Konstruktionen usw.
hat, ist er verpflichtet diese mit seiner Begründung und ggf.
Alternativvorschlägen mit entsprechenden Kostenangaben bei
Angebotsabgabe schriftlich mitzuteilen oder den Angebotsunterlagen als
gesondertes Schriftstück beizufügen.
3. AUSFÜHRUNGSHINWEISE
3.1 Abrechnungshinweise
Eine Abrechnung kann ausschließlich auf der Grundlage der vom AN
gefertigten und von der Bauleitung abgezeichneten Aufmaße erfolgen.
Diese sind stets so rechtzeitig dem AG zur Genehmigung vorzulegen, dass
die vorgesehene Abrechnung ungehindert erfolgen kann. Abrechnungen ohne
nachvollziehbare und unterschriebene Aufmaße werden zurückgewiesen.
3.2 Tagelohnarbeiten
An dieser Stelle wird auf die VOB §15 Nr. 3 verwiesen. Die Taglohnzettel
sind unmittelbar spätestens am darauffolgenden Tag bei der Bauleitung
einzureichen. Bei verspätet eingereichten Taglohnzettel findet die VOB
§15 Nr. 5 Anwendung.
Die Taglohnzettel müssen detaillierten Angaben über die Leistungen und
die Lage im Gebäude enthalten. Sie müssen vollständig und prüfbar sein,
wobei alle Lohn- und Materialanteile erkennbar ausgewiesen sein müssen.
Sollte die Prüfbarkeit nicht gegeben sein, behält sich der AG das Recht
vor, die Taglohnzettel zurückzuweisen.
Bei Vergütung von Leistungen, die von der Bauleitung des AG auf Nachweis
in Auftrag gegeben werden, werden Aufwendungen gem. § 15 Nr.1, Abs. 2
VOB/B nicht gesondert vergütet. Es wird die tatsächliche Arbeitszeit auf
der Baustelle ohne An- und Abfahrten vergütet.
Die ausgewiesenen Stundensätze gelten grundsätzlich für alle Gewerke
dieses Leistungsverzeichnisses. Bei der Abrechnung gelten die
vereinbarten Auftragskonditionen.
3.3 Umlagen
Der AG erhebt beim AN folgende Umlagen:
Nebenkostenumlage, gesamt: 1,8 % (für Strom 0,6% / Wasser 0,6% /
Sanitäreinrichtungen 0,6%)
Bauleistungsversicherung: 0,5 %
Die Beträge werden bei den Abschlagszahlungen und zur Zahlung der
Schlussrechnung an den AN in Abzug gebracht.
Objekt: Neubau von zwei Unterkunftsgebäuden und ein NIUKS-Gebäude,
Zusätzliche Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung
Für Blitzschutz-, Überspannungsschutz- und
Erdungsanlagen
1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlagen
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus ATV/DIN
18384 - Blitzschutz-, Überspannungsschutz- und
Erdungsanlagen.
Der AG überträgt dem AN nachfolgende Teilleistungen zur
Erstellung des vorbezeichneten Bauvorhabens unter
alleiniger bautechnischer Verantwortung.
Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben
über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten
auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur
fertigen Leistung einschließlich dem Herstellen durch
Zusammenfügen der Stoffe und Bauteile, sowie dem
kompletten Einbauen und Befestigen am Gebäude unter
Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und
der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften unter
Beachtung sämtlicher Unfallverhütungsvorschriften als
beschrieben.
2 Angaben zur Ausführung
2.1 Allgemeines
Die Ausführungszeichnungen (Blitzschutzplanung, etc.)
werden dem AN 1-fach via Planserver zur Verfügung
gestellt.
Die Bestimmung der Reihenfolge der Herstellung der
einzelnen Bauteile erfolgt in Abstimmung mit dem AG.
Daraus resultierende zusätzlich technologisch bedingte
Maßnahmen gelten als Nebenleistungen.
2.2 Baustelleneinrichtung
Baustelleneinrichtungsflächen
Den Ausschreibungsunterlagen ist als Anlage ein BE-Plan
bzw. ein Logistikkonzept beigefügt. Die darin
enthaltene Leistung wird durch den AG erbracht und
betrieben.
Ggf. zusätzlich vom AN gewünschte Baustelleneinrichtung
bedarf der Zustimmung des AG. Hierauf hat der AN keinen
Anspruch.
Ebenso Wasser und Strom frei Zapfstelle gegen
entsprechender Kostenbeteiligung. Der Auf- und Abbau
der Baustelleneinrichtung erfolgt bauseits. Die
Verkehrswege zu den Einrichtungen sind vom AN
kostenfrei herzustellen.
Die wöchentliche Reinigung der WC-Container ist Sache
des AG.
Für die ausreichende Beleuchtung in seinem
Einsatzbereich hat der AN auf seine Kosten während der
gesamten Bauzeit (Zeitraum der Erfüllung seiner
Leistung) zu sorgen.
Die Leistungen beinhalten, das Auf- und Abbauen, das
Umstellen inkl. Sicherung gegen Diebstahl.
2.3 Baustellenverkehr, Verkehrssicherungspflicht
Der AN ist verpflichtet, auf den durch den
Baustellenverkehr beanspruchten öffentlichen und
privaten Straßen einschließlich der Gehwege jegliche
Beschädigungen oder Verschmutzungen durch eigene
Leistungen zu vermeiden bzw. auf seine Kosten
unverzüglich beseitigen zu lassen.
Nicht genehmigte Straßensperrungen sind dem
Auftragnehmer untersagt. Die Verkehrssicherungspflicht
gemäß UVV und StVO im gesamten Baufeld sowie in den
unmittelbar angrenzenden öffentlichen Bereichen obliegt
ausschließlich dem AN.
Wenn der AN diesen Pflichten nicht nachkommt, ist der
AG berechtigt, nach erfolgloser Mahnung und
Fristsetzung die notwendigen Maßnahmen auf Kosten des
AN selbst durchführen zu lassen und dem Auftragnehmer
zu berechnen.
2.4 Personal
Der AN verpflichtet sich den erforderlichen Blitzschutz
und Erdung in der jeweils benötigten Menge und Umfang
termingerecht auf der Baustelle zu verlegen. Der AN
verpflichtet sich, den von der Bauleitung zu
erstellenden Abruf- bzw. Terminplan einzuhalten. Die
Personalstärke ist dem Baufortschritt anzupassen.
Der Auftragnehmer wird nur solche Fach- und Hilfskräfte
für die Erfüllung des Auftrages einsetzen, die mit den
allgemeinen Bauvorschriften, den
Unfallverhütungsvorschriften einschl. Der
Gerüstbauordnung vertraut sind und eine Gewähr für ihre
Einhaltung bieten.
Werden Arbeitnehmer eingesetzt, die der deutschen
Sprache nicht mächtig sind, muss ständig eine der
deutschen Sprache kundige, fachlich geeignete,
weisungsbefugte Person als Ansprechpartner unmittelbar
vor Ort sein.
2.5 Blitzschutz-, Überspannungsschutz- und
Erdungsanlagen
Die vereinbarten Preise gelten auch dann, wenn keine
kontinuierlichen Ganztageseinsätze möglich sind.
Die Blitzschutzarbeiten müssen der DIN EN 62305 (VDE
0185-305) entsprechen. Das Einbringen der inneren
Blitzschutzanlage ohne Verbindungsklemmen ist
unzulässig. Verbindungsklemmen sind so zu fixieren,
dass ein Verschieben der inneren Blitzschutzanlage
während des Betonieren ausgeschlossen ist.
Die Aufstellung von Hilfs- und Montagegerüsten hat
durch den AN zu erfolgen. Soweit vorhandene Gerüste vom
AG dürfen durch den AN benutzt werden. Der AG ist aus
der Zurverfügungstellung bzw. Benutzung durch den AN in
keiner Weise haftbar.
Eine Ausfertigung der Messprotokolle der Blitzschutz-
und Erdungsanlage ist dem Auftraggeber zu übergeben.
Der Einbau von nicht planmäßig vorgesehenen Komponenten
oder Bauteilen der Blitzschutzanlage kann nur im
Einvernehmen und nach vorheriger schriftlicher
Genehmigung durch die örtliche Bauleitung des AG
erfolgen. Zulagen, die auf Grund von mangelhaft
verlegter Blitzschutzanlage erforderlich werden, gehen
zu Lasten des AN. Es werden nur Zulagen vergütet, die
der AG von der Bauherrschaft vergütet erhält.
Eventuell fehlerhafte, d.h. Von den geprüften Plänen
abweichende Leistungen müssen von dem AN kostenlos in
Ordnung gebracht werden. Vom abnehmenden Ingenieur
zusätzlich verlangte Blitzschutzanlagen wird unter der
Voraussetzung vergütet, dass der AN dies auf den Plänen
vermerkt und dem AG gemeldet hat. Dies gilt jedoch
nicht für zusätzliche Komponenten oder Bauteile der
Blitzschutzanlage, die auf falsche oder fehlerhafte
Vertragsleistungen zurückzuführen sind.
3 Preisinhalte
Soweit in der Ausschreibung und dem
Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgesehen ist,
gilt in Ergänzung der DIN-18384 als Nebenleistungen:
Alle Verbindungsklemmen für Bewehrungen St/Zn zum
Verbinden von Betonstahl-Matten oder Bewehrungsstäben
mit Rundleitern, für T-, Kreuz- und
Parallelverbindungen, Verbindung ca. alle 2 m
Alle Parallelverbinder (mit Schrauben) wie Punkt zuvor
Alle Universalverbinder für Kreuz-, T- und
Parallelverbindungen bzw. Doppelleiter-Anschluss wie
Punkt zuvor
Alle Dachleitungshalter flach mit Kiesschüttung, Beton
gefüllt, für Rundleiter Rd8, einschließlich Zubehör zur
Befestigung der Fangleitung
Alle Dehnungsstücke zum temperaturbedingten
Längsausgleich für längere Leitungen bei Haltern mit
loser Leitungsführung
Lieferung und Einbau von sonstigen Hilfs- und
Verbrauchsstoffen
Anfertigung von Dokumentation und Durchgangsmessung der
gesamten Fundamenterderanlage nach DIN 18014, inkl.
Ausführungspläne und Fotografien der gesamten
Erdungsanlage und ihrer wichtigsten Anschluss- und
Verbindungsstellen. Messgeräte nach DIN EN 61557-4 VDE
0413-4 sind zu verwenden
Das Beseitigen von arbeitsbedingten Abfällen jeglicher
Art (z.B. Metallische Abfälle usw.) aus dem Bereich der
Schalflächen
4 Abrechnungshinweise
5 Revisionsunterlagen
In den Einheitspreisen enthalten ist die vollständige
Darstellung der vertragsmäßig erstellten Leistung in
Form von Revisionsunterlagen. Die Revisionsunterlagen
sind 1-fach digital im PDF-Format, bei Plänen im PDF-
und DWG/DXF-Format abzugeben.
Diese müssen im Einzelnen enthalten:
- Fachbauleitererklärung
- Fachunternehmerbescheinigung
- Errichterbescheinigung für alle Brandschutzrelevante
Bauteile im Einzelnen.
- alle erforderlichen Dokumentationen, Messungen und
Protokolle für die Blitzschutzanlagen
Zusätzliche Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung
1 Blitzschutz- und Erdungsanlage
1
Blitzschutz- und Erdungsanlage
Äußerer Blitzschutz:
Die Blitzschutzanlage wird nach den Bestimmungen der
VDE
0185 sowie auf Grundlage der Zentralanweisung
B1-18100-6502 (Blitz- und Überspannungsschutz)
errichtet.
Der Fundamenterder wird nach Vorgaben der DIN 18014
ausgeführt.
Das Gebäude erhält einen Ringerder, welcher unter der
Sauberkeitsschicht aus nichtrostendem Edelstahl V4A,
mit einer
Maschenweite von 10x10m errichtet wird. Zudem werden
die
Ringerder zwischen den Gebäuden 48 bis 46
untereinander
verbunden. Die Ausführung der äußeren Blitzschutzanlage
erfolgt gemäß Zentralanweisung B1-18100-6502 innerhalb
der
Blitzschutzklasse III. In der Bodenplatte wird ein
Fundamenterder mit einer Maschenweite von 15x15m
errichtet
und mit dem Ringerder verbunden. Auf dem Dach werden
die
Fangeinrichtungen durch ein Maschennetz untereinander
verbunden. Die Ableitungen werden hinter der Fassade
zur
Erdungsanlage geführt und als isolierte
Hochspannungsleitungen (HVI) ausgeführt. Die Montage
der
Trennstellen erfolgt innerhalb Trennstellenkästen (UP)
in der Fassade auf Erdniveau. Die Blitzschutzanlage
schützt alle
Bauteile auf dem Dach. Hierzu werden höhere Fangspitzen
aufgestellt.
Alle Weiteren metallischen Bauteile auf dem Dach sind
mit in
den Potentialausgleich mitaufzunehmen.
Äußerer Blitzschutz:
1. 1 Erdungsanlagen in Rohbau
1. 1
Erdungsanlagen in Rohbau
1. 2 Blitzschutz-/Erdungsanlagen, Sonstiges
1. 2
Blitzschutz-/Erdungsanlagen, Sonstiges