Blitzschutz- und Erdungsanlage
Wilhelmsburgkaserne Ulm
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Objekt: Neubau von zwei Unterkunftsgebäuden und ein NIUKS-Gebäude, Wilhelmsburg-Kaserne NIUKS-Gebäude Nr. 46       Gebäude Nr. 47       Gebäude Nr. 48 Objektanschrift:         Stuttgarter Straße 199, 89081 Ulm (Wilhelmsburg Kaserne) Bauherr:                    Staatliches Hochbauamt Ulm, Grüner Hof 2, 89073 Ulm In der Wilhelmsburg-Kaserne Ulm werden zwei neue Unterkunftsgebäude (Nr. 47, 48) sowie ein NIUKS-Gebäude (Nr. 46) zu Lager- und Umkleidezwecken errichtet. NIUKS steht für "Nicht Unterkunftspflichtige Soldaten". Die zwei neuen Unterkunftsgebäude Nr. 47 und Nr.48 werden als Wohngebäude erstellt: Gebäudemaße Nr. 47: zirka 60,10 x 14,34 x 17,85 m Gebäudemaße Nr. 48: zirka 42,60 x 14,34 x 17,85 m Die Gebäude werden mit jeweils vier oberirdischen Vollgeschossen und jeweils einem Untergeschoss realisiert. Die Gebäude sind in Holzmodulbauweise auf je einem massiven Untergeschoss aus Stahlbeton zu errichten. Die beiden Gebäude Nr. 47 und Nr. 48 umfassen Einzelunterkünften mit eigenen Nasszellen, Gruppen- unterkünfte, barrierefreie Unterkünfte, Spindräume und Funktionsräume wie: UvD-Dienstraum, Gemeinschaftsraum, Teeküchen, WC-Räume, Bettwäschelager, Kleidertrocknungsräume, Reinigungsmittelräume, Technikräume sowie ein Raum zur freien Verfügung. Die Dächer der Gebäude werden als Flachdach mit einer extensiven Dachbegrünung ausgeführt und erhalten CPC-Kollektoren (Vakuum-Röhren-Kollektoren) zur Beheizung der Gebäude.  Die Fassaden werden als hinterlüftete Konstruktion mit vertikal verlaufenden Holzlamellen auf den opaken Wandflächen ausgeführt. Im Bereich der Fenster sind die Fassaden mit dunklen Metallpaneelen verkleidet. Das neue NIUKS-Gebäude wird als Nichtwohngebäude erstellt: Gebäudemaße: zirka 60,65 x 14,31 x 15,62 m Das Gebäude wird mit vier oberirdischen Vollgeschossen und nicht unterkellert in Holzrahmenbauweise realisiert. Die Gründung wird über eine Stahlbetonbodenplatte auf Streifenfundamenten ausgeführt. Seitlich an den Gebäudeenden werden Stahlbetontreppenräume und Funktionsräume in Massivbauweise realisiert. Die Treppenhäuser, Sanitärräume, Technikräume und Kleidertrocknungsräume werden fertig ausgebaut.  Die großflächigen Bereiche zum Aufstellen der Spinde erhalten einen rohbauähnlichen Ausbauzustand mit beschichteten Estrichflächen, innenseitig verkleideten Außenwänden und  sichtbaren Holzstützen und  -unterzügen. Das Gebäude ist für einen zukünftigen Ausbau zum Bürogebäude ausgelegt. Das Dach wird als Flachdach mit einer extensiven Dachbegrünung ausgeführt und erhält eine PV-Anlage. Die Holzrahmen an der Fassadenseite werden innenseitig mit Gipsfaserplatten beplankt und gestrichen. Im Zwischenraum der Holzrahmen wird eine nicht brennbare Mineralwolledämmung eingebaut. Auf der hinterlüfteten Unterkonstruktion aus Holzlatten werden die vertikal verlaufenden Holzlamellen an den opaken Wandflächen angebracht. Im Bereich der Fenster sind die Fassaden mit dunklen Metallpaneelen verkleidet. 1. ALLGEMEINES 1.1 Abkürzungen AN = Auftragnehmer, Nachunternehmer/Subunternehmer, Bieter AG = Auftraggeber, Generalunternehmer 1.2 Grundlagen Diese AVL gelten als besondere Vertragsbedingung, ergänzend zu den AGB des Auftraggebers und der VOB. Sollten einzelne Bestimmungen der Leistungsbeschreibung unwirksam werden, bleiben die übrigen verbindlich. 2. KALKULATIONSHINWEISE 2.1 Allgemeines Die Druckkosten sowie sonstige Kosten der Erstellung des Angebotes sind Sache des Bieters und werden nicht vergütet. Das Angebot ist vorrangig im Datenaustausch-Format GAEB 2000 p.84 oder GAEB 90 d.84 bei dem AG einzureichen. Alternativ dazu ist das Angebot im PDF-Format oder in Papierform einzureichen. Zur Wahrung einer einheitlichen Verdingungsunterlage darf der Text des Leistungsverzeichnisses nicht verändert werden. Bei willkürlichen Änderungen der Texte des Leistungsverzeichnisses behält sich die ausschreibende Stelle ausdrücklich vor, derartige Angebote auszusondern und vom Zuschlag auszuschließen. Die Bieter können aber nach anderen Ausführungsarten oder Stoffen suchen, wobei die Gestaltungsabsicht sowie die technische Qualität der vorliegenden Planung nicht verändert werden darf. Dies ist in einer als Nebenangebot gekennzeichneten, gesonderten Anlage zu tun. Der AN hat sich vor Abgabe des Angebotes durch Besichtigung des Baugeländes Klarheit über die Örtlichkeiten zu verschaffen. Die Entscheidung zur Anwendung der einzelnen Positionen aus der Leistungsbeschreibung trifft die örtliche Bauleitung des AG, d.h., es besteht kein Anspruch auf die Anwendung der beschriebenen Positionen und Teilleistungen. Die im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Massen basieren auf einer groben Schätzung.  Abweichungen von den genannten Massen sind zu erwarten und berechtigen nicht zu Preisänderungen, auch für den Fall, dass einzelne Positionen gänzlich entfallen. Sämtliche Preise gelten Abschnitts- und bauteilübergreifend. Der AG hat einen internetbasierten Projektraum eingerichtet. Dieser dient der Dokumentation und dem Austausch von Dokumenten und Planunterlagen. Der AG stellt dem AN die notwendigen Zugänge zum Projektraum zur Verfügung. Alle zur Ausführung durch den AG erstellten Planunterlagen sind bzw. werden im Projektraum abgelegt und sind dort eigenverantwortlich durch den AN zu entnehmen. Die Vervielfältigung in Papierform und die Kostenübernahme dafür liegen im Verantwortungsbereich des AN. Der Auftragnehmer muss die ihm übergebenen Ausführungsunterlagen unverzüglich nach Einstellung in den Projektraum auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen. Die Planungsunterlagen stellen die formal-gestalterischen Anforderungen an die Konstruktion und die technischen Anlagen dar. Auch wenn die Unterlagen vom Auftraggeber gestellt werden, trägt der AN die Verantwortung für die fachgerechte Ausführung. Sämtliche vom AN erstellen Unterlagen, Montagepläne usw., sind vom AN in den Projektraum einzustellen. Nach Freigabe stellt der AN den aktuellsten Stand ggfs. korrigiert dem AG nochmals zu Verfügung. Zur Qualitätssicherung der Gesamtbaumaßnahme und zu deren Dokumentation hat der AG ein online basiertes Tool, Docma MM, zur Mängelbeseitigung und Dokumentation eingerichtet. Der AN wird für die Ihm angekündigten Mängel die Dokumentation über das eingerichtete Tool eigenständig vornehmen. 2.2 Vollständigkeit der angebotenen Leistung Der AN muss als Fachfirma bei der Kalkulation die Beschreibung der verlangten Leistung auf Ihre fachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Eindeutigkeit überprüfen. Falls erforderlich, muss er auf einem Beiblatt seine Berichtigungen, Erläuterungen oder Ergänzungen einreichen. 2.3 Medienversorgung auf der Baustelle Der AG stellt die Abwasser-, Wasser- und Stromversorgung ab einem zentralen Übergabepunkt zur Verfügung und sorgt für die erforderlichen WC-Einrichtungen, Beleuchtungen der Verkehrswege. 2.4 Angebotsinhalte Grundsätzlich müssen die angebotenen Preise der einzelnen Positionen und Titel, die fertige Vertragsleistung einschließlich aller erforderlichen Vor-, Neben- und Nachleistungen beinhalten. Die Lieferung der benötigten Stoffe sowie Materialien, Antransport- und Abtransport sowie horizontalen und vertikalen Transporte auf der Baustelle bis zu Verwendungsstelle ist ebenfalls einzukalkulieren. Weiterhin sind die erforderlichen Hebezeuge, Gerüste und Werkzeugkosten einzukalkulieren. Auch wenn Leistungen nicht ausdrücklich oder besonders im Einzelnen nicht erwähnt werden, jedoch zur sach- und fachgerechten Herstellung der vollständigen Leistung erforderlich sind, um die in den AVL, TVL, bzw. allg. Baubeschreibung angeführten Angaben und Anforderungen zu erfüllen, sind diese im Angebot einzukalkulieren.. In die Angebotspreise sind darüber hinaus folgende Leistungen einzurechnen, soweit nicht in separaten Positionen ausgeschrieben und für die Leistungserbringung des  AN erforderlich sind: - Alle erforderlichen bau- und sicherheitstechnischen Prüfungen, Zulassungen, Genehmigungen, Nachweise   und Abnahmen die vom AN eigenverantwortlich veranlasst werden müssen, sowie deren Durchführung. - Einhalten der Ordnung auf der Baustelle und den Zufahrtswegen; hierzu gehört auch die umgehende   Beseitigung von Verunreinigungen. - Bauleitung: Die Anwesenheit eines deutschsprachigen bauführenden Ingenieurs, Meisters, Obermonteurs   oder Vorarbeiters, der alle Arbeiten überwacht und bei Baubesprechungen den AN verantwortlich vertritt   und als LBO-Fachbauleiter bestellt wird. - Bauschuttentsorgung: Die vollständige Entsorgung des enstehenden Bauschutts samt aller dafür   erforderlichen Aufwendungen, Geräte, Werkzeuge- und Entsorgungsgebühren inkl. freie Rücksendung   notwendiger Verpackung usw., - Umlagerung: Die Umlagerung von Baustoffen, Baugeräten bei  Erfordernis sind zu berücksichtigen. Bei zeitlich abschnittsweiser Durchführung der Leistung, insbesondere auch bei Leistungen geringen Umfangs, entsprechend den örtlichen Gegebenheiten oder anderen sich ergebenden Notwendigkeiten, kann vom AN aus Unterbrechung usw. kein Anspruch auf zusätzliche Vergütung abgeleitet werden. Die Abrechnung der zeitlich versetzten Leistungen erfolgt gemäß der LV-Position ohne Zuschlag. Die Angebotspreise sind grundsätzlich Festpreise über die angegebene Vertragslaufzeit. 2.5  Fabrikate In der Regel gelten die im Leistungsverzeichnis angegebenen Fabrikate als Leitfabrikate zur Definition der geforderten optischen und qualitativen Eigenschaften. Soweit im LV die Möglichkeit besteht, ein gleichwertiges Fabrikat anzubieten sind vom Bieter die angebotene Fabrikate auszufüllen bzw. zu ergänzen. Der Nachweis der Gleichwertigkeit der angebotenen Fabrikate obliegt dem AN. Alternativen können nur anerkannt werden, sofern diese formal und fachtechnisch mit dem Inhalt der Leistungsbeschreibung gleichwertig sind und keine zusätzlichen Kosten für den AG nach sich ziehen. Gelingt der Gleichwertigkeitsnachweis dem AN nicht, gelten die vom Bieter eingesetzten Einheitspreise für die vom Auftraggeber geforderten Fabrikate und Typen. Sofern der AN Bedenken gegen die vorgesehene und beschriebene Art der Ausführung oder gegen zu verwendende Materialien, Konstruktionen usw. hat, ist er verpflichtet diese mit seiner Begründung und ggf. Alternativvorschlägen mit entsprechenden Kostenangaben bei Angebotsabgabe schriftlich mitzuteilen oder den Angebotsunterlagen als gesondertes Schriftstück beizufügen. 3. AUSFÜHRUNGSHINWEISE 3.1 Abrechnungshinweise Eine Abrechnung kann ausschließlich auf der Grundlage der vom AN gefertigten und von der Bauleitung abgezeichneten Aufmaße erfolgen. Diese sind stets so rechtzeitig dem AG zur Genehmigung vorzulegen, dass die vorgesehene Abrechnung ungehindert erfolgen kann. Abrechnungen ohne nachvollziehbare und unterschriebene Aufmaße werden zurückgewiesen. 3.2 Tagelohnarbeiten An dieser Stelle wird auf die VOB §15 Nr. 3 verwiesen. Die Taglohnzettel sind unmittelbar spätestens am darauffolgenden Tag bei der Bauleitung einzureichen. Bei verspätet eingereichten Taglohnzettel findet die VOB §15 Nr. 5 Anwendung. Die Taglohnzettel müssen detaillierten Angaben über die Leistungen und die Lage im Gebäude enthalten. Sie müssen vollständig und prüfbar sein, wobei alle Lohn- und Materialanteile erkennbar ausgewiesen sein müssen. Sollte die Prüfbarkeit nicht gegeben sein, behält sich der AG das Recht vor, die Taglohnzettel zurückzuweisen. Bei Vergütung von Leistungen, die von der Bauleitung des AG auf Nachweis in Auftrag gegeben werden, werden  Aufwendungen gem. § 15 Nr.1, Abs. 2 VOB/B nicht gesondert vergütet. Es wird die tatsächliche Arbeitszeit auf der Baustelle ohne An- und Abfahrten vergütet. Die ausgewiesenen Stundensätze gelten grundsätzlich für alle Gewerke dieses Leistungsverzeichnisses. Bei der Abrechnung gelten die vereinbarten Auftragskonditionen. 3.3 Umlagen Der AG erhebt beim AN folgende Umlagen: Nebenkostenumlage, gesamt: 1,8 % (für Strom 0,6% / Wasser 0,6% / Sanitäreinrichtungen 0,6%) Bauleistungsversicherung:       0,5 % Die Beträge werden bei den Abschlagszahlungen und zur Zahlung der Schlussrechnung an den AN in Abzug gebracht.
Objekt: Neubau von zwei Unterkunftsgebäuden und ein NIUKS-Gebäude,
Zusätzliche Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung Für Blitzschutz-, Überspannungsschutz- und Erdungsanlagen 1     Geltungsbereich und Ausführungsgrundlagen Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus ATV/DIN 18384 - Blitzschutz-, Überspannungsschutz- und Erdungsanlagen. Der AG überträgt dem AN nachfolgende Teilleistungen zur Erstellung des vorbezeichneten Bauvorhabens unter alleiniger bautechnischer Verantwortung. Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung einschließlich dem Herstellen durch Zusammenfügen der Stoffe und Bauteile, sowie dem kompletten Einbauen und Befestigen am Gebäude unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften unter Beachtung sämtlicher Unfallverhütungsvorschriften als beschrieben. 2      Angaben zur Ausführung 2.1      Allgemeines Die Ausführungszeichnungen (Blitzschutzplanung, etc.) werden dem AN 1-fach via Planserver zur Verfügung gestellt. Die Bestimmung der Reihenfolge der Herstellung der einzelnen Bauteile erfolgt in Abstimmung mit dem AG. Daraus resultierende zusätzlich technologisch bedingte Maßnahmen gelten als Nebenleistungen. 2.2      Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtungsflächen Den Ausschreibungsunterlagen ist als Anlage ein BE-Plan bzw. ein Logistikkonzept beigefügt. Die darin enthaltene Leistung wird durch den AG erbracht und betrieben. Ggf. zusätzlich vom AN gewünschte Baustelleneinrichtung bedarf der Zustimmung des AG. Hierauf hat der AN keinen Anspruch. Ebenso Wasser und Strom frei Zapfstelle gegen entsprechender Kostenbeteiligung. Der Auf- und Abbau der Baustelleneinrichtung erfolgt bauseits. Die Verkehrswege zu den Einrichtungen sind vom AN kostenfrei herzustellen. Die wöchentliche Reinigung der WC-Container ist Sache des AG. Für die ausreichende Beleuchtung in seinem Einsatzbereich hat der AN auf seine Kosten während der gesamten Bauzeit (Zeitraum der Erfüllung seiner Leistung) zu sorgen. Die Leistungen beinhalten, das Auf- und Abbauen, das Umstellen inkl. Sicherung gegen Diebstahl. 2.3 Baustellenverkehr, Verkehrssicherungspflicht Der AN ist verpflichtet, auf den durch den Baustellenverkehr beanspruchten öffentlichen und privaten Straßen einschließlich der Gehwege jegliche Beschädigungen oder Verschmutzungen durch eigene Leistungen zu vermeiden bzw. auf seine Kosten unverzüglich beseitigen zu lassen. Nicht genehmigte Straßensperrungen sind dem Auftragnehmer untersagt. Die Verkehrssicherungspflicht gemäß UVV und StVO im gesamten Baufeld sowie in den unmittelbar angrenzenden öffentlichen Bereichen obliegt ausschließlich dem AN. Wenn der AN diesen Pflichten nicht nachkommt, ist der AG berechtigt, nach erfolgloser Mahnung und Fristsetzung die notwendigen Maßnahmen auf Kosten des AN selbst durchführen zu lassen und dem Auftragnehmer zu berechnen. 2.4      Personal Der AN verpflichtet sich den erforderlichen Blitzschutz und Erdung in der jeweils benötigten Menge und Umfang termingerecht auf der Baustelle zu verlegen. Der AN verpflichtet sich, den von der Bauleitung zu erstellenden Abruf- bzw. Terminplan einzuhalten. Die Personalstärke ist dem Baufortschritt anzupassen. Der Auftragnehmer wird nur solche Fach- und Hilfskräfte für die Erfüllung des Auftrages einsetzen, die mit den allgemeinen Bauvorschriften, den Unfallverhütungsvorschriften einschl. Der Gerüstbauordnung vertraut sind und eine Gewähr für ihre Einhaltung bieten. Werden Arbeitnehmer eingesetzt, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, muss ständig eine der deutschen Sprache kundige, fachlich geeignete, weisungsbefugte Person als Ansprechpartner unmittelbar vor Ort sein. 2.5      Blitzschutz-, Überspannungsschutz- und Erdungsanlagen Die vereinbarten Preise gelten auch dann, wenn keine kontinuierlichen Ganztageseinsätze möglich sind. Die Blitzschutzarbeiten müssen der DIN EN 62305 (VDE 0185-305) entsprechen. Das Einbringen der  inneren Blitzschutzanlage ohne Verbindungsklemmen ist unzulässig. Verbindungsklemmen sind so zu fixieren, dass ein Verschieben der inneren Blitzschutzanlage während des Betonieren ausgeschlossen ist. Die Aufstellung von Hilfs- und Montagegerüsten hat durch den AN zu erfolgen. Soweit vorhandene Gerüste vom AG dürfen durch den AN benutzt werden. Der AG ist aus der Zurverfügungstellung bzw. Benutzung durch den AN in keiner Weise haftbar. Eine Ausfertigung der Messprotokolle der Blitzschutz- und Erdungsanlage ist dem Auftraggeber zu übergeben. Der Einbau von nicht planmäßig vorgesehenen Komponenten oder Bauteilen der Blitzschutzanlage kann nur im Einvernehmen und nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch die örtliche Bauleitung des AG erfolgen. Zulagen, die auf Grund von mangelhaft verlegter Blitzschutzanlage erforderlich werden, gehen zu Lasten des AN. Es werden nur Zulagen vergütet, die der AG von der Bauherrschaft vergütet erhält. Eventuell fehlerhafte, d.h. Von den geprüften Plänen abweichende Leistungen müssen von dem AN kostenlos in Ordnung gebracht werden. Vom abnehmenden Ingenieur zusätzlich verlangte Blitzschutzanlagen wird unter der Voraussetzung vergütet, dass der AN dies auf den Plänen vermerkt und dem AG gemeldet hat. Dies gilt jedoch nicht für zusätzliche Komponenten oder Bauteile der Blitzschutzanlage, die auf falsche oder fehlerhafte Vertragsleistungen zurückzuführen sind. 3      Preisinhalte Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgesehen ist, gilt in Ergänzung der DIN-18384 als Nebenleistungen: Alle Verbindungsklemmen für Bewehrungen St/Zn zum Verbinden von Betonstahl-Matten oder Bewehrungsstäben mit Rundleitern, für T-, Kreuz- und Parallelverbindungen, Verbindung ca. alle 2 m Alle Parallelverbinder (mit Schrauben) wie Punkt zuvor Alle Universalverbinder für Kreuz-, T- und Parallelverbindungen bzw. Doppelleiter-Anschluss wie Punkt zuvor Alle Dachleitungshalter flach mit Kiesschüttung, Beton gefüllt, für Rundleiter Rd8, einschließlich Zubehör zur Befestigung der Fangleitung Alle Dehnungsstücke zum temperaturbedingten Längsausgleich für längere Leitungen bei Haltern mit loser Leitungsführung Lieferung und Einbau von sonstigen Hilfs- und Verbrauchsstoffen Anfertigung von Dokumentation und Durchgangsmessung der gesamten Fundamenterderanlage nach DIN 18014, inkl. Ausführungspläne und Fotografien der gesamten Erdungsanlage und ihrer wichtigsten Anschluss- und Verbindungsstellen. Messgeräte nach DIN EN 61557-4 VDE 0413-4 sind zu verwenden Das Beseitigen von arbeitsbedingten Abfällen jeglicher Art (z.B. Metallische Abfälle usw.) aus dem Bereich der Schalflächen 4      Abrechnungshinweise 5      Revisionsunterlagen In den Einheitspreisen enthalten ist die vollständige Darstellung der vertragsmäßig erstellten Leistung in Form von Revisionsunterlagen. Die Revisionsunterlagen sind 1-fach digital im PDF-Format, bei Plänen im PDF- und DWG/DXF-Format abzugeben. Diese müssen im Einzelnen enthalten: - Fachbauleitererklärung - Fachunternehmerbescheinigung - Errichterbescheinigung für alle Brandschutzrelevante Bauteile im Einzelnen. - alle erforderlichen Dokumentationen, Messungen und Protokolle für die Blitzschutzanlagen
Zusätzliche Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung
1 Blitzschutz- und Erdungsanlage
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Blitzschutz- und Erdungsanlage
Äußerer Blitzschutz: Die Blitzschutzanlage wird nach den Bestimmungen der VDE 0185 sowie auf Grundlage der Zentralanweisung B1-18100-6502 (Blitz- und Überspannungsschutz) errichtet. Der Fundamenterder wird nach Vorgaben der DIN 18014 ausgeführt. Das Gebäude erhält einen Ringerder, welcher unter der Sauberkeitsschicht aus nichtrostendem Edelstahl V4A, mit einer Maschenweite von 10x10m errichtet wird. Zudem werden die Ringerder zwischen den Gebäuden  48  bis  46 untereinander verbunden. Die Ausführung der äußeren Blitzschutzanlage erfolgt gemäß Zentralanweisung B1-18100-6502 innerhalb der Blitzschutzklasse III. In der Bodenplatte wird ein Fundamenterder mit einer Maschenweite von 15x15m errichtet und mit dem Ringerder verbunden. Auf dem Dach werden die Fangeinrichtungen durch ein Maschennetz untereinander verbunden. Die Ableitungen werden hinter der Fassade zur Erdungsanlage geführt und als isolierte Hochspannungsleitungen (HVI) ausgeführt. Die Montage der Trennstellen erfolgt innerhalb Trennstellenkästen (UP) in der Fassade auf Erdniveau. Die Blitzschutzanlage schützt alle Bauteile auf dem Dach. Hierzu werden höhere Fangspitzen aufgestellt. Alle Weiteren metallischen Bauteile auf dem Dach sind mit in den Potentialausgleich mitaufzunehmen.
Äußerer Blitzschutz:
1. 1 Erdungsanlagen in Rohbau
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Erdungsanlagen in Rohbau
1. 2 Blitzschutz-/Erdungsanlagen, Sonstiges
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Blitzschutz-/Erdungsanlagen, Sonstiges