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Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis
Hinweis zur Bezeichnung "oder gleichwertig"
Die verwendeten Formulierungen wie insbesondere "o.glw.", "oder glw.",
"oder gleichwertiger Art" bedeuten im Sinne von § 7 EU Abs. 2 VOB/A
(2019) bzw. § 7 Abs. 2 VOB/A (2019) "oder gleichwertig".
Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis
Hinweis zur Bezugnahme auf Normen Bei Bezugnahme technischer Spezifikationen auf nationale Normen,
europäische Normen und harmonisierte Normen, sind diese im Sinne von §
7a EU, Abs. 2 VOB/A als "oder gleichwertig" zu verstehen. Sämtliche
nachgenannten Normen sind Mindestanforderungen.
Der Nachweis (§ 7a EU Abs. 3 Nr. 1 VOB/A) der Gleichwertigkeit erfolgt
durch den Auftragnehmer und ist in Form eines Prüfberichtes oder
Zertifikates von einer akkreditierten Konformitätsbewertungsstellen
vorzulegen. Die Kosten sind einzukalkulieren.
Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Zusätzliche
Kosten für Übersetzung etc. sind einzukalkulieren.
Hinweis zur Bezugnahme auf Normen
Weitere Besondere Vertragsbedingungen 10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen
10.3 Die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt wird
Vertragsbestandteil.
10.4 Nachweise und Kontrollen
Ich/wir verpflichte/n mich/uns dem Auftraggeber/Besteller ein Auskunfts-
und Prüfungsrecht nach § 7 Abs. 1 und 2 HVTG einzuräumen. Ich/wir
verpflichte/n mich/uns darüber hinaus, meine/unsere
Nachunternehmen/Verleihunternehmen vertraglich zu verpflichten, dem
Auftraggeber/Besteller dieses Auskunfts- und Prüfungsrecht ebenfalls zu
gewähren und die vertragliche Verpflichtung zur Gewährung des Auskunfts-
und Prüfungsrechts auf alle weiteren Nachunternehmen/Verleihunternehmen
zu übertragen.
10.8 Angebotspreise
In die Einheitspreise ist die Lieferung frei Baustelle, einschl.
Verpackung, Entsorgungskosten für Verpackungsmaterialien, Transport- und
Montageversicherung und betriebsfertige Montage der Anlagen und
Rohrleitungen einzurechnen.
Die in den folgenden Abschnitten getroffenen Festlegungen gelten für
alle ausgeschriebenen Arbeiten und sind in die Einheitspreise
einzurechnen, falls diese nicht schon durch Einheitspreise von
Leistungspositionen abgegolten sind.
Die angebotenen Einheitspreise und Pauschalen enthalten alle zur
Erbringung der fertigen Leistung notwendigen Arbeiten, Stofflieferungen,
Montagen, Gerüste, Hilfeleistungen, Transporte, Löhne, Gemeinkosten etc.
Sofern für diese Teilleistungen keine separaten Positionen ausgewiesen
sind, sind sie in die Einheitspreise einzurechnen.
Alle Einheitspreise bzw. Pauschalpreise sind Festpreise bis zum
31.08.2028.
Evtl. Nachträge sind vom Auftragnehmer auf der Basis der
Original-Kalkulation anzubieten. Zur Prüfung der Nachträge auf
Angemessenheit der Preise, sind vom Auftragnehmer die Kalkulationen der
einzelnen Nachtragsleistungen mit Kostenbelegen der Zulieferteile etc.
vorzulegen. Wenn bei Nachträgen oder sonstigen wesentlichen Abweichungen
von der vorgegebenen Leistung über die Verrechnung keine Einigkeit
erzielt werden kann, werden im Beisein der beiden Vertragsparteien die
Original-Kalkulationsunterlagen zur Preisfindung herangezogen. Kommt
eine Einigung über die Vergütung bei einem Nachtragsangebot nicht
zustande, so kann der Auftraggeber für die im Nachtragsangebot erfasste
Leistung Angebote anderer Unternehmer einholen. Lässt sich eine danach
bestehende Preisdifferenz nicht bereinigen, kann der Auftraggeber die
vom Nachtragsangebot erfasste Leistung anderweitig vergeben, ohne dass
dies zugunsten des Auftragnehmers die Folgen einer Kündigung
hinsichtlich der Gesamtleistung auslöst.
10.9 Besonderheiten bei der Ausführung
Der Bieter muss sich wegen der gestellten Aufgaben vor Angebotsabgabe
auf die Arbeiten, die Lage der vorhandenen Baulichkeit sowie die
Transport- und Arbeitsverhältnisse eingehend informieren. Eine
Ortsbesichtigung wird daher dringend empfohlen.
10.10 Vertragsbestandteile
Vertragsbestandteile werden:
1. die Leistungsbeschreibung
2. die Besonderen Vertragsbedingungen einschl. Weitere Besondere
Vertragsbedingungen
3. die Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von
Bauleistungen
4. ggf. Erklärung über den Einsatz von Nachunternehmen
5. die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen
6. die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen
(VOB/C neueste Fassung)
7. die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von
Bauleistungen
(VOB/B neueste Fassung)
Von den vorstehend genannten Bestimmungen geht im Falle eventuell
untereinander bestehender Widersprüchlichkeit immer die vorher genannte,
den nachfolgenden in der Anwendbarkeit vor.
10.12 Ausführungsfristen
Hinsichtlich der Ausführungsfristen gelten die Einzel- und
Fertigstellungsfristen. Zu Beginn der Bauabwicklung wird mit allen
beteiligten Firmen ein detaillierter Bauzeitenplan abgestimmt, der dann
Vertragsbestandteil wird. Die Vertragstermine für die
Gesamtfertigstellung sowie etwaige Einzel- und Zwischentermine sind bei
der Aufstellung der Bauzeitenpläne zu berücksichtigen und hierfür
verbindlich.
10.14 Stundenlohnarbeiten
10.14.1
Stundenlohnarbeiten werden grundsätzlich nur nachvorheriger Genehmigung
durch den AG bzw. die örtliche Bauüberwachung vergütet.
Stundenlohnzettel sind werktäglich der örtlichen Bauüberwachung zur
Prüfung vorzulegen.
10.14.2
Stellt sich später heraus, dass die im Stundenlohn anerkannten
Leistungen Bestandteil von Vertragsleistungen sind oder bereits
anderweitig berücksichtigt wurden, so werden sie nicht vergütet. Dies
gilt auch rückwirkend bis zur Leistung der Schlusszahlung.
10.15 Zahlungsbedingungen
Für VE01 gilt:
Zahlungen erfolgen gem. Baufortschritt nach Vorlage geprüfter Aufmaße.
10.19 Bauausführung und Baustellenabwicklung
10.19.1
Der Auftragnehmer sichert die Ausführung sämtlicher in Auftrag gegebener
Leistungen in meisterhafter Arbeit, entsprechend dem Stand der Baukunst
und den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu. Die technischen
Bestimmungen für Bauleistungen (VOB/C - neueste Fassung) und die
einschlägigen DIN-Vorschriften gelten als Mindeststandard.
10.19.2
Der Auftragnehmer hat sich für die Ausführung seiner Leistungen von den
maßgeblichen gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen selbst Kenntnis
zu verschaffen und ist für ihre Einhaltung verantwortlich.
10.19.3
Über etwaige Widersprüche in den zur Ausführung für Bauleistungen
zugrunde zu legenden Unterlagen hat der Auftragnehmer den Auftraggeber
oder seine Beauftragten unverzüglich zu informieren.
10.19.4
Die vom Auftragnehmer gefertigten Detailpläne oder sonstige
Ausführungszeichnungen sowie etwa von ihm stammende statische oder
sonstige Berechnungen und Nachweise sind dem Auftraggeber
schnellstmöglich zur schriftlichen Genehmigung vorzulegen. Eine
Genehmigung durch den Auftraggeber schränkt jedoch die alleinige
Verantwortung des Auftragnehmers für die fachliche und sachliche
Qualität für die sich auf diese Unterlagen gründenden Leistungen des
Auftragnehmers nicht ein.
10.19.5
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, evtl. in der Baudurchführung
entstehende Abweichungen von den Ausführungszeichnungen aktenkundig zu
machen.
10.19.6
Ergeben sich infolge von Abweichungen von den technischen
Vertragsgrundlagen durch den Auftragnehmer bei den Arbeiten
nachfolgender Unternehmer Mehrkosten, so hat sie der für die
Nichteinhaltung der technischen Vertragsgrundlagen verantwortliche
Auftragnehmer dem Auftraggeber zu erstatten, auch wenn keine Rüge
erfolgte. Weitergehende Mängelansprüche des Auftraggebers bleiben
hiervon unberührt.
10.19.7
Entsprechend § 4 Abs. 3 VOB/B hat der Auftragnehmer Bedenken gegen die
vorgesehene Art der Ausführung etc. dem Auftragnehmer unverzüglich -
möglichst schon vor Beginn der Arbeiten - schriftlich mitzuteilen.
Ergänzend dazu hat der Auftragnehmer Bedenken gegen die vorgesehene Art
der Ausführung oder wegen Arbeiten und Lieferungen, die im
Leistungsverzeichnis nach seiner Meinung nicht eindeutig genug oder
überhaupt nicht aufgeführt sind, vor Beginn der Arbeiten schriftlich
vorzubringen.
10.19.8
Der Auftragnehmer hat auf allen relevanten Unterlagen, wie
Lieferscheine, Prüfprotokolle, Prüfzeugnisse, Bescheinigungen,
Bautagebuch, Aufmaßen, Planunterlagen, Datenblättern etc., die vom
Auftraggeber vorgegebene Projektbezeichnung zu verwenden. Diese ist:
Stadt Weiterstadt - Eigenbetrieb Stadtwerke
Kläranlage Weiterstadt
Neubau 4. Reinigungsstufe
VE01 - Erweiterter Rohbau
10.21 Arbeits- und Gesundheitsschutz
Durch die Anwendung der BaustellV auf die vorliegenden geplanten
Arbeiten ergeben sich eine Reihe von Verpflichtungen für den Bauherrn.
U. a. ist durch den Bauherrn ein Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkoordinator zu bestellen, der z. B. den Sicherheits-
und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) ausarbeitet.
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan wird dem beauftragten
Unternehmen mit der Auftragsvergabe übersandt bzw. wird auf der
Baustelle ausgehängt. Der Auftragnehmer wird in die Inhalte des
SiGe-Planes eingewiesen und ist verpflichtet, die Inhalte an
verantwortliche Personen und die Beschäftigten weiterzugeben. Der
Auftragnehmer hat die im SiGe-Plan genannten Hinweise bei seiner Planung
zu berücksichtigen (siehe auch § 5 Baustellenverordnung). Die Hinweise
basieren im Wesentlichen auf allgemeine staatliche und
berufsgenossenschaftlichen Vorschriften. Anforderungen die darüber
hinausgehen, werden explizit in den Ausschreibungsunterlagen genannt.
Die wichtigsten Hinweise für eine arbeitsschutzgerechte Durchführung der
Arbeiten werden nachfolgend genannt.
Es wird nochmals besonders darauf hingewiesen, dass die zuvor genannten
durch den Auftraggeber veranlassten Maßnahmen zur Erfüllung der Vorgaben
der BaustellV den Auftragnehmer von seinen Verpflichtungen nach § 3
ArbSchG und BGV A1 nicht befreit. Die Aufgaben des Koordinators und die
Vorgaben und Hilfestellungen des SiGe-Planes dienen, wie bereits
beschrieben, im Wesentlichen dazu, den Sicherheits- und
Gesundheitsschutz der Beschäftigten durch einen hinsichtlich des
Arbeitsschutzes optimierten Bauablauf zu verbessern.
10.21.7 Absturzkanten und -sicherungen
Alle während des Baus entstehenden Absturzkanten sind zu sichern.
Grundsätzlich wird als Absturzkante durch den SiGeKo zunächst jede Kante
ab einer Höhe von 1,50 m festgelegt, d. h. ab dieser Höhe sind
Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dies gilt insbesondere für sämtliche
Bockgerüste, Schalungen oder sonstige Arbeitsplattformen. Abweichungen
hiervon sind durch den Unternehmer nur durch fachgerechte
Gefährdungsbeurteilungen (inkl. Risikobeurteilung nach Nohl) zu belegen.
Grundsätzlich ist durch den Unternehmer zu beachten, dass kollektive
Maßnahmen wie z. B. Gerüst, Schutznetz etc. vor individuellen Maßnahmen
stehen. Der Einsatz von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz ist
ohnehin grundsätzlich auf der Baustelle verboten, wenn nicht die
Regelungen der BGR 198 und 199 umgesetzt werden und eine Abstimmung mit
dem SiGeKo erfolgt ist.
10.21.8 Gefahrenbereiche
Der Unternehmer ist verpflichtete, sämtliche Gefahrenbereiche zu
sichern. Die Sicherung hat so zu erfolgen, dass zu keiner Zeit das
Personal der Kläranlage oder Unbefugte Zugang in den Arbeitsbereich des
Auftragnehmers haben und dadurch durch Maschinen, Baumaterial etc.,
behindert oder gar geschädigt werden. Der Transport von schwebenden
Lasten über Bereiche der bestehenden Anlagen, wo sich Beschäftigte
aufhalten können ist nur unter Anwendung entsprechende Schutzmaßnahmen
(z. B. Räumung der Gebäude) durchzuführen.
10.21.9 Vorlage von Unterlagen
Der beauftragte SiGeKo hat u. a. die Aufgabe, die Unternehmen
stichprobenartig zu überprüfen, ob Sie Ihren staatlichen und
berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen nachkommen. Hierzu wird der
SiGeKo den beauftragten Unternehmen diverse Unterlagen zukommen lassen.
Alle Unternehmer haben die Verpflichtung, diese Unterlagen zur Kenntnis
zu nehmen, zu bearbeiten und auf der Baustelle vorzuhalten bzw. wenn
angegeben, dem SiGeKo zurück zu senden. Die Nichterfüllung stellt einen
Verstoß gegen den Bauvertrag dar.
Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen
Weitere Besondere Vertragsbedingungen
Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten 1. Vorbemerkungen
Die "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen" ergänzen die VOB,
Teil C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen) gemäß § 8a (3) VOB/A
bzw. § 8a EU (3) VOB/A. Sie werden ebenfalls Vertragsbestandteil und
sind der Kalkulation sowie der Bauausführung zu Grunde zu legen.
Der Auftragnehmer hat diese "Zusätzlichen Technischen
Vertragsbedingungen" auch mit allen Nachunternehmern zu vereinbaren.
Die nachstehenden Leistungen sind in die Einheitspreise einzurechnen,
sofern nicht hier oder in der Leistungsbeschreibung andere Festlegungen
getroffen sind.
2. Allgemeines
2.1 Örtliche Verhältnisse
Der Bieter/Auftragnehmer hat sich vor Angebotsabgabe durch Einsicht in
alle Pläne, Bodengutachten etc. und über alle Verhältnisse der Baustelle
zu informieren (Zufahrten, Lagerplätze, Strom- und Wasseranschluss,
Grundwasserabsenkung). Eine Ortsbesichtigung wir dringend empfohlen.
Flächen für Baustelleneinrichtung, Lagerplätze, provisorische Zufahrten
etc., stehen nur begrenzt zur Verfügung. Bei Arbeiten auf Betriebs- und
Firmengeländen müssen die betrieblichen Abläufe auf dem Betriebs- und
Firmengelände während der Bauzeit aufrechterhalten werden!
Der Auftragnehmer hat diese Verhältnisse ebenso wie durch
Witterungsverhältnisse ggf. verursachte Erschwernisse bei der
Preisgestaltung zu berücksichtigen.
2.8 Arbeitssicherheit
Bei der Durchführung der Arbeiten sind die einschlägigen Vorschriften
zur Arbeitssicherheit zu beachten.
Insbesondere wird auf folgende Richtlinien hingewiesen:
DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"
DGUV Vorschrift 22 "Abwassertechnische Anlagen"
DGUV Regel 103-004 "Sicherheitsregeln für Arbeiten in umschlossenene
Räumen von abwassertechnischen Anlagen"
Vor Beginn der Arbeiten ist die Freigabe durch den Kläranlagenbetrieb
einzuholen.
2.9 Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination
Der Auftraggeber wird entsprechend den Vorgaben der Baustellenverordnung
einen Sicherheits- und Gesundheitsschutz Koordinator (SiGeKo) stellen.
Folgende Unterlagen sind mit dem Beginn der Baustelleneinrichtung auf
der Baustelle zur Einsicht (für den
Auftraggeber, die Berufsgenossenschaften, das RP-Darmstadt, den
SiGe-Koordinator etc.) vorzuhalten:
die Gefährdungsbeurteilung nach § 4 ArbSchG
mit mindestens folgendem Inhalt:
Festlegung von Arbeitsbereichen und Tätigkeiten
Ermitteln der Gefährdungen,
Beurteilungen der Gefährdungen,
Festlegen konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen,
Durchführung der Maßnahmen,
Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen,
Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung.
eine Abbruchanweisung (falls erforderlich: Die Abbruchanweisung stellt
die Grundlage für einen gefahrlosen Abbruch und Rückbau dar).
Benennung des/der Erst-Helfer.
Mind. 10 % der Beschäftigten, einer jeglichen Firma, auf der Baustelle
müssen ausgebildete Erst-Helfer sein. Die aktuellen Erst-Helfer
Bescheinigungen sind auf der Baustelle zur Einsicht vorzuhalten.
4. Technische Vorschriften und Richtlinien
Für die Ausführung der Arbeiten gelten insbesondere folgende
Vorschriften als ,,Zusätzliche Technische Vorschriften" in der jeweils
neuesten Fassung:
4.1 Baustelleneinrichtung, Verkehrssicherung
4.1.1 Straßenverkehrsordnung - StVO vom 6. März 2013 mit Allgemeiner
Verwaltungsvorschrift (VwV- StV0) vom 26. Januar 2001
4.1.2 Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen RSA,
Ausgabe 1995
4.1.3 Unfallverhütungsvorschriften ,,Bauarbeiten" DGUV Regel 38 (BGV
C22) und ASR
4.1.4 ZTV-SA 97
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die
Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen
4.1.5 Richtlinien für Umleitungsbeschilderung (RUB 92)
Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten
Sonstige Ergänzungen (ZTV) Ergänzend zu den als Anlage den Ausschreibungsunterlagen beigefügten
"Zusätzlichen Technichen Vertragsbedingungen" (ZTV) gelten nachfolgende
Festlegungen.
Aufwendungen die sich durch die ZTV ergeben sind, soweit sie nicht in
der Leistungsbeschreibung gesondert aufgeführt sind, in die
Einheitspreise einzurechnen.
1. Bemusterung:
Der Auftragnehmer (AN) hat alle im Leistungsverzeichnis beschriebenen
Produkte/Fabrikate/Typen rechtzeitig, jedoch spätestens zwei Wochen vor
Ausführungsbeginn und unter Beachtung der Lieferzeiten, mit dem
Auftraggeber / der Bauüberwachung abzustimmen.
Ebenso sind für alle Materialien, Baustoffe etc., die zur
Entscheidungshilfen für den Auftraggeber (AG) einer Bemusterung bedürfen
rechtzeitig vor Ausführungsbeginn Muster vorzulegen und mit dem
Auftraggeber (AG) / der Bauüberwachung abzustimmen.
2. Arbeiten auf Nachweis:
Tagelohnarbeiten dürfen nur auf ausdrückliche Anordnung der
Bauüberwachung ausgeführt werden. Tagelohnberichte müssen täglich, auch
bei fortlaufender Arbeit, der Bauüberwachung zur Kontrolle vorgelegt
werden. Sollte sich zu einem späteren Zeitpunkt ergeben, dass für
Tagelohnarbeiten auch Leistungspostionen vorhanden sind, werden diese
Arbeiten nach den entsprechenden Positionen des Leistungsverzeichnisses
/ Angebotes abgerechnet.
In die einzelnen Positionen der Tagelohnarbeiten sind sämtliche
Kleinwerkzeuge bis zur Bohrmaschine, Winkelschleifer, Umformer und
Rüttler sowie Nägel, Holzkeile etc. enthalten.
In den Stundenlohnsätzen sind alle Nebenkosten wie Sozialkosten,
Winterzulagen, Lohnzulagen, Auslösungen, Fahrkosten, Geschäftskosten,
Wagnis und Gewinn, Versicherungen etc. enthalten.
Bei Tagelohnarbeiten werden Aufsichtsstunden nicht besonders vergütet.
Kosten für Bauleitung und anderes technisches und kaufmännisches
Personal ist in die Einheitspreise einzurechnen.
Bei den Geräteeinsätzen sind auch Miete, Reparatur und alle
Verbrauchsstoffe sowie das Bedienungpersonal enthalten. Es werden nur
die reinen Einsatzzeiten vergütet. Stillstandskosten, An- und
Abfahrtszeiten werden nicht vergütet und sind in die Einheitspreise
einzurechnen.
Bei Stofflieferungen sind Lieferscheine vorzulegen, die von der
Bauüberwachung abzuzeichnen sind.
Sonstige Ergänzungen (ZTV)
Allgemeine Baubeschreibung (ABB) Lage der Baustelle
Die Kläranlage Weiterstadt befindet sich am westlichen Bebauungsrand der
Stadt Weiterstadt.
Die postalische Anschrift der Kläranlage lautet:
Kläranlage Weiterstadt
Spitalwiese 1
64331 Weiterstadt
Die Zufahrt zur Kläranlage erfolgt über die Straße Am Aulenberg. Die
Zufahrt zur Erweiterungsfläche erfolgt über die Straße Schlimmergraben.
Das Gelände ist weitgehend eben und hochwasserfrei.
Der bauzeitliche Grundwasserstand wird vom Baugrundgutachter mit 99,00
mNN angegeben.
Die Arbeiten müssen unter laufendem Betrieb der Kläranlage erfolgen. Es
ist eine bauliche Abgrenzung zwischen dem Baustellenbereich und dem
Kläranlagengelände vorzusehen. Hierdurch ergeben sich Erschwernisse bzw.
besondere Anforderungen an Rücksichtnahme und Sicherheitsmaßnahmen, die
zu jeder Zeit von den ausführenden Firmen zu gewährleisten sind. Alle
auf dem Gelände der Kläranlage tätigen Firmen stellen durch ihre
Angebotsabgabe den Betreiber von Haftungsansprüchen auf Grund der
Gefährdungen durch Arbeiten im Abwasserreinigungsanlagenbereich
ausdrücklich frei.
Umfang der geplanten Maßnahmen
Die Kläranlage Weiterstadt wird zur weitergehenden Phosphor- und
Spurenstoffelimination mit einer 4. Reinigungsstufe ausgebaut.
Die Maßnahme ist in 3 Vergabeeinheiten (VE) aufgeteilt. Diese sind.
VE01: Erweiterter Rohbau
VE02: Verfahrenstechnik
VE03: EMSR-Technik
Die Ausführungen der Arbeiten, insbesondere der drei Vergabeeinheiten,
finden teilweise zeitgleich statt bzw. sind mit vielen Schnittstellen
eng verknüpft und untereinander in vielen Schnittpunkten voneinander
abhängig.
Parkmöglichkeiten für Firmenangehörige stehen auf dem Kläranlagengelände
nicht zur Verfügung. Hierfür sind außerhalb des Anlagengeländes
geeignete Parkmöglichkeiten durch den Auftragnehmer bereit zu stellen.
Die Baustelleneinrichtungsflächen und als Aushublager vorgesehenen
Flächen sind dem beigefügten Plan A1.8 Baustelleneinrichtung zu
entnehmen. Die Aufteilung der Flächen für die ausführenden Firmen ist im
Zuge des Projektfortschritts abzustimmen und anzupassen. Die Firmen
haben ihren Baustelleneinrichtungsbereich mit Bauzaun einzuzäunen und
diesen Bereich vor Diebstahl zu schützen. Der Auftraggeber haftet nicht
für entwendetes Material, Geräte etc.
Die Ausführung der Arbeiten auf dem Gelände der Bestandskläranlage
können zu folgenden Zeiten erfolgen:
Montag bis Donnerstag: 7:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 7:00 bis 12:00 Uhr
Ausnahmen hiervon können mit dem Auftraggeber abgestimmt werden. Ein
Anspruch auf abweichende Arbeitszeiten besteht jedoch nicht.
Die Ausführung erfolgt insbesondere auf dem Grundstück der Kläranlage
Weiterstadt, Stadt Weiterstadt. Nördlich des Grundstücks befindet sich
die Erweiterungsfläche für die 4. Reinigungsstufe. Für die Ausführung
der Arbeiten auf der Erweiterungsfläche gibt es vom Auftraggeber
hinsichtlich der Uhrzeit keine Vorgaben.
Der gesamte Baubereich ist sehr beengt.
Sämtliche Verschmutzungen durch Fahrzeugverkehr des Auftragnehmers
innerhalb und außerhalb des Kläranlagengeländes müssen von diesem
laufend beseitigt werden. Hierfür ist ggf. eine Kehrmaschine vorzuhalten
und einzusetzen.
Dem Bieter wird eine Ortsbesichtigung empfohlen.
Folgende Neubau- bzw. Umbaumaßnahmen sind geplant:
Vorab-Maßnahmen, Provisorien
Im gesamten Baufeld einschließlich der Baustelleneinrichtungsfläche
werden zunächst der Oberboden abgeschoben und in Mieten aufgesetzt. Nach
Abschluss der Arbeiten wird der Oberboden auf nicht versiegelte Flächen
wieder angedeckt und eingesät. Überschüssige Oberbodenmassen werden zu
Verwertung abgefahren.
Auf dem Gelände der Bestandskläranlage sind zur Herstellung der
Baufreiheit im Vorfeld zu den dortigen Bauarbeiten Suchschlitze zur
Ortung der Kabel und Leitungen auszuführen und diese anschließend teils
umzulegen bzw. zurückzubauen. Ebenso sind vorhandene
Oberflächenbefestigungen zurückzubauen.
Abzweigschacht 4. RS:
In der Ablaufleitung der Nachklärung im nördlichen Bereich der
Bestandskläranlage wird ein offener Abzweigschacht als
Stahlbetonfertigteilschacht angeordnet. Er wird direkt in den Verlauf
der bestehenden Leitung eingebaut. Dafür wird diese freigelegt und
mittels einer provisorischen Leitung DN 500 am Rand der Baugrube für das
Schachtbauwerk entlanggeführt. Anschließend wird der Leitungsteil in der
Baugrubenmitte rückgebaut. Der Schacht wird gesetzt und die Schieber
werden montiert. Schließlich wird die Ablaufleitung an das
Schachtbauwerk angeschlossen. Der alte Kanal zum Schlimmergraben bleibt
als Umfahrungsleitung erhalten.
Vom Abzweigschacht 4. RS quert ein Kanal DN 600 das Grabenprofil des
Schlimmergrabens und führt zum neuen Pumpwerk 4. Reinigungsstufe auf der
Erweiterungsfläche.
Über 2 Schieber können die Kanalstrecken abgesperrt werden.
Pumpwerk 4. RS
Die Kläranlagenerweiterung erfordert "hydraulische Höhe", um
durchflossen werden zu können. Dazu wird im östlichen Bereich der
Erweiterungsfläche das Pumpwerk 4. Reinigungsstufe errichtet.
Um eine trockene Baugrube herzustellen, wird eine Spundwand wasserdicht
umlaufend ins Schloss gerammt. Die Spundwände werden vorgebohrt. Eine
Unterwasserbetonsohle dichtet die Baugrube ab. Um die
Auftriebssicherheit der Unterwasserbetonsohle sicherzustellen, wird die
Unterwasserbetonsohle mit temporären GEWI-Pfählen rückverankert.
Der neue Verbindungskanal DN 600 mündet aus östlicher Richtung kommend
in das Pumpwerk und verteilt das Abwasser über einer Verteilerrinne auf
2 westlich angeordnete Kammern, in denen jeweils 2 Tauchmotorpumpen
installiert werden. An der Verteilrinne zu den beiden Pumpenkammern
befindet sich eine Überlaufschwelle, über die der Zulauf zum Pumpwerk in
den Ablauf der vierten Reinigungsstufe entlastet werden kann. Die
Verteilerrinne, sowie die Ablaufrinne sind mit rutschhemmenden
Gitterrosten begehbar gestaltet. Die Pumpenkammern sind zur Sicherung
gegen Absturz mit einem umlaufenden Ge-länder eingefasst.
Tuchfilter
Die Tuchfilterhalle kann nach Fertigstellung des Pumpwerks 4. RS sowie
des Kellergeschosses des Maschinengebäudes errichtet werden. Das Gebäude
wird über die durchgehende Bodenplatte gegründet und in geböschter
Baugrube errichtet.
Die Tuchfilterhalle wird westlich des Pumpwerks 4. RS angeordnet. In
einer Halle aus Stahlbeton werden drei Becken mit Tuchfilterzellen
einschließlich Zu- und Ablaufrinnen errichtet. Das Pumpwerk 4. RS
fördert den Abwasserstrom in die Sammelrinne der Tuchfilterhalle. Von
hier fällt das Abwasser über eine Überfallschwelle in eine Mischrinne
und wird weiter in die Zulaufrinne vor den Tuchfiltern gelenkt. Die
Aufteilung erfolgt aus der Zulaufrinne über 3 elektrisch betriebene
Schieber. Jede Straße verfügt über einen Notüberlauf. Das filtrierte
Abwasser wird in einen Steigschacht am jeweiligen Betonbecken geleitet
und anschließend in einer dahinter angeordneten Ablaufrinne
zusammengeführt. Die Öffnung zwischen Steigschacht und Ablaufrinne ist
jeweils durch einen elektrisch betriebenen Schieber absperrbar
gestaltet. Die Steigschächte verfügen je über einen Notüberlauf.
Im Gebäude ergeben sich zwei Ebenen. Auf der oberen Ebene sind die
Gerinne mit rutschhemmenden Gitterrosten begehbar gestaltet. Von hier
sind die Schieber und Aggregate der Tuchfilterbecken bedienbar. Die
Filterräume, einschließlich Steigschacht, sind nach oben offen einsehbar
und mit einem umlaufenden Geländer gegen Absturz gesichert. Des Weiteren
gibt es einen trockenen, abgedeckten Schacht, über den die
Fällmittelleitungen in die Tuchfilterhalle geführt werden.
Der Zugang zu der oberen Ebene kann über die tiefergelegene Westseite
sowie über die Ostseite erfolgen. Am westlichen Zugang erreicht man
zuerst den tiefergelegenen Wartungsbereich, hier können Teile der
Filtereinheiten über einen Einträgerbrückenkran angehoben und abgesetzt
werden. Die Zufahrt in die Halle ist über ein Tor sowie über eine
Zugangstür auf der Gebäudewestseite möglich. Von dort gibt es innen
einen Gitterrost-Treppenaufgang auf die zu- bzw. ablaufseitigen Rinnen
um die Filterkammern. An der Ostseite befindet sich eine Fluchttür mit
außen angebrachtem Podest, Geländer und Sicherheitssteigleiter.
Die Tuchfilterhalle wird als Hallenkonstruktion mit Stahlbetonstützen
mit wärmegedämmtem Pultdach aus Trapez-Sandwich-Elementen ausgeführt.
Die Fassade wird konstruktiv wärmegedämmt. Sie wird verputzt bzw. z.T.
mit Aluwellprofilen verkleidet. Im Dachbereich erfolgt die Verkleidung
der Fassade mittels HPL-Platten.
Abzweigschacht Ozon, Abzweigschacht GA
Der Ablaufstrom der Tuchfilteranlage wird über zwei Schachtbauwerke zur
GAK-Filteranlage geführt. Der Abzweigschacht Ozon ermöglicht eine
zukünftige Erweiterung der vierten Reinigungsstufe. Über den
GAK-Filterschacht wird die Aktivkohlefiltration angebunden.
Beide Schachtbauwerke werden als rechteckige
Stahlbetonfertigteilschächte gefertigt. Sie werden als Fertigteile
angeliefert und mittels Autokran in die vorbereiteten Baugruben
eingehoben.
Der Abzweigschacht Ozon wird über die durchgehende Bodenplatte gegründet
und wird in geböschter Baugrube errichtet. Der Abzweigschacht GAK bindet
tief in das Grundwasser ein und wird in gemeinsamer Baugrube mit dem
GAK-Filter errichtet.
GAK-Filter
Nördlich des Tuchfilters wird der GAK-Filter errichtet.
Die Baugrube des GAK-Filters bindet in den Grundwasserspiegel ein. Um
eine trockene Baugrube herzustellen, wird eine Spundwand wasserdicht
umlaufend ins Schloss gerammt. Die Spundwände werden vorgebohrt. Eine
Unterwasserbetonsohle dichtet die Baugrube ab. Um die
Auftriebssicherheit der Unterwasserbetonsohle sicherzustellen, wird die
Unterwasserbetonsohle mit temporären GEWI-Pfählen rückverankert.
Unter der Hochspannungsleitung können die Spunddielen nicht auf GOK
angesetzt werden, um den geforderten Abstand von 3,0 m zur
stromführenden Leitung nicht zu unterschreiten. Hier wird ein Voraushub
auf 99,10 müNN vorgesehen.
Der GAK-Filter wird als klassischer Raumfilter mit 6 parallelen
Filterzellen ausgeführt. Das Abwasser wird über eine Dükerleitung in
eine Verteilerrinne vor Kopf der 6 Filterkammern geleitet. Die
Filterkammern sind als Einschichtfilter mit einem 2,5 m starken
Filterbett aus granulierter Aktivkohle gefüllt und werden abwärts
durchströmt. Das Filtermaterial liegt auf einem Düsenboden aus
Stahlbetonfertigteilplatten. Der Ablauf gelangt in je einen Steigschacht
und läuft über eine Ablaufschwelle in die Sammelrinne. Der
Klarwasserablauf wird durch den Spülwasserspeicher geleitet. Von Zeit zu
Zeit ist eine Rückspülung der Filter notwendig. Diese erfolgt
nacheinander mit Druckluft und mit Spülwasser. Als Spülwasser wird
Filterablauf verwendet. Die Ablaufsammelleitung DN 600 wird durch den
Spülwasserspeicher geführt. Dessen Wasserspiegel wird durch eine
Überfallschwelle begrenzt, hinter der die Ablaufleitung zum
Kläranlagenauslauf liegt. Das Spülwasser wird in den
Schlammwasserspeicher geleitet.
Der GAK-Filter wird als wasserundurchlässiges Stahlbetonbauwerk in
Massivbauweise errichtet. Der Filterboden in den Filterzellen wird aus
Stahlbetonfertigteilelementen mit einschraubbaren Filterkerzen
vorgesehen. Zwischen den Filterzellen und den Behältern für Spülwasser
und Schlammwasser befindet sich der Maschinenraum mit den Aggregaten und
Rohrleitungen. Erreichbar ist dieser über einen überdachten
Treppenabgang. Dieser hat ein Pultdach und ist in Anlehnung an die
übrigen Hochbauteile gestaltet. Die massive Decke über dem Maschinenraum
ist über außenliegende Treppenaufgänge erreichbar. Der Spülwasser- und
der Schlammwasserspeicher werden mit GFK-Elementen abgedeckt.
Maschinengebäude 4. RS
Das Maschinengebäude 4. RS wird südlich des Tuchfilters errichtet. Es
beinhaltet die Räumlichkeiten für die Mengenmessungen, die
Abwasser-Beprobung, Labor und Leitwarte für die 4. Reinigungsstufe, die
Brauchwasseraufbereitung, das Schlammwasserpumpwerk für den Tuchfilter,
die Fällmittel-Dosierstation, die Fällmittel-Tankanlage (Außenbereich),
die Niederspannungsunterverteilung der 4. Reinigungsstufe sowie einen
Besprechungsbereich.
Die Baugrube des Maschinengebäudes 4. RS bindet in den
Grundwasserspiegel ein. Um eine trockene Baugrube herzustellen, wird
eine Spundwand wasserdicht umlaufend ins Schloss gerammt. Die Spundwände
werden vorgebohrt. Eine Unterwasserbetonsohle dichtet die Baugrube ab.
Um die Auftriebssicherheit der Unterwasserbetonsohle sicherzustellen,
wird die Unterwasserbetonsohle mit temporären GEWI-Pfählen
rückverankert.
Das Gebäude ist als unterkellertes 2-geschossiges Massivgebäude
ausgeführt. Das Kellergeschoss besteht aus einer "weißen Wanne". Die
Bedachung wird als Pultdach mit Ausrichtung nach Süden und PV-Modulen
ausgeführt. Die Außenwände werden verputzt und teilweise mit
Wellblechtrapeztafeln verkleidet. Die Innenwände werden verputzt,
gestrichen und teilweise gefliest. Das Maschinengebäude wird
wärmegedämmt. Nach Fertigstellung des Rohbaus des Maschinengebäudes wird
sukzessive zum Baufortschritt die maschinentechnische Ausrüstung
eingebaut.
Fällmittelstation
Westlich des Maschinengebäudes 4. RS wird die Fällmittelstation
angeordnet. Auf einem Stahlbetonfundament werden zwei doppelwandige
Fällmitteltanks aus PEHD und ein Befüllschrank aufgestellt. Vor der
Fällmittelstation wird eine bauaufsichtlich zugelassene Betankungsfläche
aus flüssigkeitsdichtem Tankstellenpflaster mit einer entsprechenden
Zulassung für wassergefährdende Stoffe hergestellt. Die Abfüllfläche
erhält ein Ablaufelement, an das Entwässerungsleitungen, zwei
Topfschächte mit PE-Auskleidung und eine Kanalleitung zwischen den
Schächten als Rückhalteeinrichtung angeschlossen sind. Die
Fällmittel-Dosierpumpen werden in zwei Dosierschränken im Dosierraum
(Erdgeschoss Maschinengebäude 4. RS) montiert. Von jedem Dosierschrank
führen Dosierleitungen zu den beiden Dosierstellen "NKB 1" und "NKB 2"
im Nachklärbecken-Verteilerbauwerk (Verteiler 3) sowie zur Dosierstelle
vor dem Tuchfilter.
NSHV
Auf dem Gelände der Bestandskläranlage wird südlich des
Trübwasserbeckens eine neue NSHV-Station errichtet.
Umbau Verteiler 3
Die Fällmitteldosierung erfolgt zukünftig u.a. in die beiden
Ablaufkammern des Verteilers 3 auf dem Gelände der Bestandskläranlage.
Dazu wird das Verteilerbauwerk mit einem Beton-Bediensteg mit
Treppenaufgang versehen. Der Betonsteg wird als Fertigteil auf die Wände
des Verteilers aufgelegt. Das Verteilerbauwerk wird insgesamt abgedeckt.
Unterhalb des Bedienstegs wird eine Turbulenzpumpe mit zwei
Druckleitungen installiert.
Umbau Schlammentwässerungsgebäude
Im Schlammentwässerungsgebäude auf dem Gelände der Bestandskläranlage
ist derzeit ein Fällmitteltank mit Dosiereinrichtung aufgestellt.
Oberhalb des Tanks befindet sich eine Stahlbühne sowie die
Dosiereinrichtungen. Die Stahlbühne ist über eine Tür zugänglich. Nach
Inbetriebnahme der neuen Fällmittelanlage werden der Fällmitteltank und
ein HCl-Behälter sowie die Stahlbühne rückgebaut. Die Tür wird ausgebaut
und die Wandaussparung zugemauert. In der Westseite des Gebäudes wird
eine 2-flügelige Zugangstür eingebaut. Der Raum erhält eine
Abluftanlage. Der Boden wird zur ebenerdigen Befahrung aufgefüllt. Die
Oberfläche entwässert über einen Bodeneinlauf und erhält einen
Einstreubelag. Die Wände erhalten einen neuen Anstrich. Der Umbau
erfolgt am Ende der Baumaßnahme.
Der westlich von Bio-P Becken 1 stehende Fällmitteltank wird ebenfalls
gereinigt und rückgebaut. Die Dosierleitungen sowie die oberirdisch
verlaufenden Schutzrohre der bestehenden FM-Trasse werden rückgebaut.
Verhalten auf der Kläranlage
Alle auf der Kläranlage tätigen Firmen sind verpflichtet, bei all ihren
Tätigkeiten den reibungslosen Kläranlagenbetrieb zu beachten und
möglichst keine Störungen oder Behinderungen zu verursachen.
Alle Arbeiten sind eng mit dem Kläranlagenbetreiber bzw. der örtlichen
Bauüberwachung abzustimmen.
Personen des Auftragnehmer oder seiner Nachunternehmer dürfen sich nur
im direkten Bereich der Baustelle bzw. auf den zur ordnungsgemäßen
Baustellenabwicklung notwendigen Wegen des Kläranlagengeländes
aufhalten. Der Auftragnehmer hat sein Personal und seine Nachunternehmer
entsprechend anzuweisen und die Einhaltung dieser Regelung fortlaufend
zu überwachen.
Die "Anweisung für Fremdfirmen", ist von allen Firmen und
Nachunternehmer, die auf dem Gelände des Klärwerks und in den Gebäuden
der Kläranlage tätig sind (s. Anhang) zu beachten. Der Auftragnehmer
verpflichtet sich diese rechtzeitig weiterzugeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber gemäß ZVB (Zusätzliche
Vertragsbedingungen) berechtigt ist, einzelne Personen des
Auftragnehmers (auch leitendes Personal) auf der Baustelle abzulehnen
und deren Ersatz zu fordern!
EINWEISUNG
für Fremdfirmen, die auf dem Gelände und in den Gebäuden der Kläranlage
Weiterstadt tätig sind
1. Der Auftragnehmer ist für die vollständige Einhaltung der
nachfolgenden Punkte sowohl bei eigenem Personal als auch für alle
seine Nachunternehmer voll verantwortlich. Er hat einen leitenden
projektverantwortlichen Mitarbeiter zu benennen, der vor Ort für die
Einhaltung aller Punkte verantwortlich ist.
2. Alle Einrichtungen für den Baubetrieb haben sich dem laufenden
Betrieb der Kläranlage unterzuordnen.
3. Der Kläranlagenbetrieb darf in keinem Bereich durch den
Auftragnehmer, dessen Angestellte und Mitarbeiter, oder durch
Maßnahmen der vorerwähnten Personen gestört werden.
4. Alle den Betrieb evtl. beeinflussenden Maßnahmen sind der
Kläranlagenleitung rechtzeitig vor Arbeitsbeginn bekannt zu geben.
5. Dem Personal des Auftragnehmers ist es verboten, irgendwelche
Anlagen und Gebäude außerhalb der Baustelle ohne jeweils
ausdrückliche Genehmigung der Kläranlagenleitung zu betreten.
6. Werkseigene WC- und Sanitäranlagen stehen dem Auftragnehmer nicht
zur Verfügung.
7. Der Montageleiter/Vorarbeiter ist für die Sicherheit
verantwortlich. Dies gilt sowohl für die Sicherheit seiner
Mitarbeiter als auch für die Sicherheit Dritter sowie für den Fall, dass
die Mitarbeiter irgendwelche der Sicherheiten dienenden Vorrichtungen
oder Einrichtungen entfernen oder beschädigen oder Vorschriften und
Anordnungen missachten.
8. Der Auftragnehmer ist allein dafür verantwortlich, dass die
polizeilichen, baurechtlichen und berufsgenossenschaftlichen
Bestimmungen eingehalten werden. Er haftet für sämtliche Personen-,
Sach- und Vermögensschäden, die schuldhaft aus Anlass seiner Arbeiten
oder deren Folgen entstehen.
9. Der Auftragnehmer hat alle zur Sicherheit der Baustelle
erforderlichen Maßnahmen unter voller Eigenverantwortung zu ergreifen
und haftet für sämtliche aus der Unterlassung solcher Maßnahmen dem
Auftraggeber oder dessen Beauftragten Vertreter erwachsenden
unmittelbaren oder mittelbaren Schäden.
10. In Bezug auf Sauberkeit und Ordnung am Bau ist der Auftragnehmer
für alle seine Mitarbeiter und Nachunternehmer verantwortlich.
11. Brand- und Explosionsschutz:
In besonders feuergefährdeten Zonen ist Rauchen oder Arbeiten mit
funkenbildenden Gerätschaften unbedingt zu vermeiden und nur auf
ausdrückliche Anordnung des Vorgesetzten zulässig. Eine schriftliche
Gestattung durch die Kläranlagenleitung ist zuvor einzuholen.
12. Arbeiten an Maschinen dürfen nur ausgeführt werden, wenn diese
vorher freigeschaltet wurden. Dieses ist jeweils vorher mit der
Betriebsführung der Kläranlage abzustimmen bzw.
durch diese ausdrücklich freigeben zu lassen.
Allgemeine Baubeschreibung (ABB)
Termine Die Arbeiten werden zu unterschiedlichen Terminen ausgeführt.
Siehe Rahmenterminplan.
Maschinengebäude: 09.2026 - 06.2027
Pumpwerk: 08.2026 - 12.2026
Tuchfilter: 07.2026 - 12.2026
GAK-Filter: 10.2026 - 09.2027
NSV: 04.2026 - 05.2026
Termine
06 Maschinengebäude
06
Maschinengebäude
Die Herstellung des Maschinengebäudes (MG) erfolgt in Die Herstellung des Maschinengebäudes (MG) erfolgt in
einer geböschten Baugrube.
Das Maschinengebäude besteht aus:
Kellergeschoss
Erdgeschoss
Obergeschoss
Dachgeschoss
An die Ostseite des Maschinengebäudes schließen sich
mehrere Schächte an.
Auf der Nordseite des Maschinengebäudes schließt sich
der Schlammwasserschacht an. Dieser liegt großteils
unterhalb des NSUV-Raums.
Im Außenbereich direkt neben dem Maschinengebäude
befindet sich die Fällmittelstation bestehend aus 2
Fällmitteltanks auf einem Stahlbetonfundament, der
Abfüllfläche und einem Befüllschrank.
Das Maschinengebäude erhält ein Satteldach mit
Trapez-Profilen sowie eine Außenfassade mit Dämmung
(teils hinterlüftet, teils Wärmedämmverbundsystem).
Bauwerksabmessungen (i. L.):
Länge: ca. 19,4 m
Breite: ca. 11,1 m
Breite einschl.
Schlammwasserschacht: ca. 12,95 m
OK Bodenplatte: ca. 97,55 müNN
OK Deckenplatte Erdgeschoss: ca. 101, 65 bzw.
100,8 müNN
OK Deckenplatte Obergeschoss: ca. 105,4 müNN
OK Deckenplatte Dachgeschoss: ca. 109,15 müNN
OK Satteldach: :ca. 109,58 bis 111,36 müNN
Die Herstellung des Maschinengebäudes (MG) erfolgt in
Die Herstellund der Bodenplatte ( ca. 10,8 x 4,66 m) Die Herstellund der Bodenplatte ( ca. 10,8 x 4,66 m)
der Fällmittelanlage erfolgt zeitlich nach Verfüllung
der verbauten Baugrube des Maschinengebäudes.
Die Oberfläche der Bodenplatte wird mit einem
zweiseitigen Gefälle in Richtung der beiden Außenseiten
ausgebildet. Zur Aufnahme der Tanks werden zwei runde
Fundamente (r ca. 3,8 m) hergestellt.
Vor der Fällmittelstation wird eine bauaufsichtlich
zugelassene Betankungsfläche (ca. 5,7 x 3,9 m)
hergestellt, die alle Anforderungen im Umgang mit
wassergefährdenden Stoffen erfüllen muss. Sie wird aus
flüssigkeitsdichtem Tankstellenpflaster mit einer
entsprechenden Zulassung für wassergefährdende Stoffe
hergestellt.
Zur Entwässerung der Abfüllfläche befindet sich in der
Absenkrinne ein Ablaufelement, über das das auf der
Abfüllfläche und dem Tankfundament ankommende
Niederschlagswasser abgeleitet wird. Wenn beim Befüllen
eines Tanks eine Leckage auftritt, dienen die
Abfüllfläche sowie das Ablaufelement, die
Entwässerungsleitungen, zwei Topfschächte mit
PE-Auskleidung und eine Kanalleitung zwischen den
Schächten als Rückhalteeinrichtung. Die Kanalleitung
zwischen den 2 Kanalschächten wird in DA 630, SDR 17
ausgeführt, so dass das erforderliche Volumen
aufgefangen werden kann.
Die Herstellund der Bodenplatte ( ca. 10,8 x 4,66 m)
06.05 Baustahl / Einbauteile
06.05
Baustahl / Einbauteile
07 Pumpwerk 4.RS
07
Pumpwerk 4.RS
Das Pumpwerk 4. RS ist als separates Gebäude östlich Das Pumpwerk 4. RS ist als separates Gebäude östlich
des Tuchfilters ausgeführt.
Das Pumpwerk 4. RS besteht aus einer Zulaufrinne, einer
Notentlastungsrinne und zwei Pumpenkammern. Die
Herstellung findet in einer verbauten Baugrube statt.
Im ausgebauten Zustand erhalten die beiden
Pumpenkammern ein umlaufendes Geländer. Sie werden
nicht abgedeckt. Die Pumpenkammern verfügen über je ein
Zwischenpodest, von dem Steigkästen auf die Sohle der
Pumpenkammern führen.
Die Zulauf- sowie die Notentlastungsrinne werden mit
Gitterrosten abgedeckt.
Bauwerksabmessungen:
Länge: ca. 6,9 m
Breite: ca. 7,2 m
OK Bodenplatte: ca. 98,9 müNN
OK Bedienbereich (Gitterroste): ca. 101,88 müNN
Das Pumpwerk 4. RS ist als separates Gebäude östlich
07.03 Baustahl / Einbauteile / Erdung
07.03
Baustahl / Einbauteile / Erdung
08 Tuchfilter
08
Tuchfilter
Für die Tuchfilteranlage wird eine Hallenkonstruktion Für die Tuchfilteranlage wird eine Hallenkonstruktion
errichtet. Die Herstellung der Tuchfilterhalle erfolgt
in einer geböschten Baugrube.
Die Halle besteht aus einem gefliesten Zugangsbereich
und einem höher liegendem Bereich, in welchem sich die
3 Filterkammern sowie Zu-, Ablaufgerinne etc. befinden.
Die beiden Bereiche sind im ausgebauten Zustand über
zwei Stahltreppen verbunden.
Im ausgebauten Zustand erhalten die 3 Filterkammern
ein umlaufendes Geländer. Sie werden nicht abgedeckt.
Die Zu- und Ablaufgerinne werden vollständig mit
Gitterrosten abgedeckt.
Die Tuchfilterhalle erhält ein Satteldach mit
Sandwich-Profilen sowie eine Außenfassade mit Dämmung
(teils hinterlüftet, teils Wärmedämmverbundsystem).
Bauwerksabmessungen:
Länge gesamt: ca. 17,3 m
Breite: ca. 8,2 m
OK Bodenplatte: ca. 99,95 müNN
OK Zugangsebene: ca. 101,70 müNN
OK Bedienebene (Gitterroste): ca. 104,65 müNN
OK Satteldach: ca. 109,27 bis 110,34 müNN
Für die Tuchfilteranlage wird eine Hallenkonstruktion
08.03 Baustahl / Einbauteile / Erdung
08.03
Baustahl / Einbauteile / Erdung
09 GAK-Filter
09
GAK-Filter
Die Herstellung der granulierten Aktivkohlefiltration Die Herstellung der granulierten Aktivkohlefiltration
(GAK-Filtration) erfolgt in einer geböschten Baugrube.
Der GAK-Filter besteht aus:
Zugangsbereich
Zwischengeschoss
Kellergeschoss
Lüftungsräume
Lauffläche im Außenbereich
Der Zugangsbereich, Zwischen- und Kellergeschoss sind
über mehrere Stahlbetontreppen miteinander verbunden.
Der Zugangsbereich und die Lüftungsräume erhalten ein
Satteldach mit Trapez-Profilen sowie eine Außenfassade
mit Dämmung (teils hinterlüftet, teils
Wärmedämmverbundsystem). Die Lüftungsräume haben einen
separaten Zugang.
An die Westtseite des GAK-Filters schließen sich die 6
Filterkammern, Zulaufrinne, Ablaufrinne etc. an. Diese
sind über zwei Stahlbetontreppen und die Lauffläche im
Außenbereiche, welche gleichzeitig die Stahlbetondecke
des Kellergeschosses ist, zugänglich.
An die nordöstliche und südöstliche Ecke des GAK-Filter
schließen sich der Filtrat- und der
Schlammwasserspeicher an. Beide erhalten eine
tonnenförmige GFK-Abdeckung mit Zugangs- und
Montageöffnungen.
Bauwerksabmessungen:
Länge: ca. 21,9 m
Breite: ca. 20,6 m
OK Bodenplatte: ca. 96,65 müNN
OK RFB Zwischengeschoss: ca. 98,50 müNN
OK Deckeplatte Zugangsbereich: ca. 101,65 müNN
OK Deckenplatte Lüftungsräume: ca. 103,05
OK Deckenplatte KG: ca. 103,05 müNN
OK Satteldach: ca. 106.78 biw 107,2 müNN
Die Herstellung der granulierten Aktivkohlefiltration
Erschernisse durch die geringe Arbeitshöhe im Bereich Erschernisse durch die geringe Arbeitshöhe im Bereich
des Strommasts einschl. Schutzstreifen wie insbesondere
geteilte Ausführung der Schalung und Betonierabschnitte
sind in die jeweiligen Positionen einzukalkulieren.
Erschernisse durch die geringe Arbeitshöhe im Bereich
09.03 Baustahl / Einbauteile / Erdung
09.03
Baustahl / Einbauteile / Erdung
11 Niederspannungsverteilung (NSV)
11
Niederspannungsverteilung (NSV)
Die Niederspannungsverteilung (NSV) ist als separates Die Niederspannungsverteilung (NSV) ist als separates
Gebäude westlich des vorhandenen Betriebsgebäudes im
Bereich der Bestandskläranlage ausgeführt.
Die Herstellung findet in einer geböschten Baugrube
statt.
Die NSV wird zwischen dem Trafogebäude auf der einen
Seite und ÜSS-Eindickung und Trübwasserbecken auf der
anderen Seite hergestellt. Der lichte Abstand zwischen
NSV und Trafostation beträgt ca. 2,4 m. Der lichte
Abstand zwischen NSV und ÜSS-Eindickung bzw.
Trübwasserbecken beträgt ca. 1,0 bis 3,7 m. Die
Platzverhältnisse sind daher sehr beengt.
Die Zufahrt zur NSV erfolgt über die derzeitige
Hauptzufahrt der Kläranlage oder über die vorhandene
Überfahrt des Schlimmergrabens, vorbei am
Schlammentwässerungsgebäude, entlang zwischen
Heizznetrale/BHKW und ÜSS-Eindickung und vorbei am
Betriebsgebäude. Die licht Durchfahrtsbreite der
vorhandenen Überfahrt des Schlimmergrabens beträgt ca.
3 m.
Die NSV befindet sich außerhalb des Arbeitsbereichs des
Baukrans. Die Erschwernis für die Ausführung der
Arbeiten ohne Kran Baukran oder Mobilkran sind
einzukalkulieren.
Die NSV erhält ein gedämmtes Flachdach sowie eine
gedämmte und verputzte Außenfassade. Für die
Aufstellung der Schaltschränke wird bauseits ein
Doppelboden eingebaut.
Der Zugang im ausgebauten Zustand erfolgt über ein
Zugangspodest mit Treppe.
Bauwerksabmessungen (i. L.):
Länge gesamt: ca. 8,5 m
Breite gesamt: ca. 2,0 m
OK Bodenplatte: ca. 101,05 müNN
OK Decke: ca. 105,4 müNN
OK Attika: ca. 105,7 müNN
Die Niederspannungsverteilung (NSV) ist als separates
11.03 Baustahl / Einbauteile / Erdung
11.03
Baustahl / Einbauteile / Erdung
12 Abzweigschächte
12
Abzweigschächte
Die Ausführung des Stahlbeton erfolgt in Die Ausführung des Stahlbeton erfolgt in
Sichtbetonqualität.
Die Fertigbetonbauteile haben folgende Anforderungen
hinsichtlich der Oberflächenbeschaffenheit gemäß DBV
Merkblatt Sichtbeton, aktuelle Fassung aufzuweisen:
Sichtbetonklasse: SB3
Textur: T2
Porigkeit: P3
Farbtongleichheit: FT2
Ebenheit: E2
Arbeits- und Schalhautfugen: AF3
Schalhautklasse: SHK2
Die vorgesehenen Schal- und Betonarbeiten sind darauf
auszulegen.
Die Schalung ist mit leicht saugenden Platten zu
beplanken. Die ZTV´s in den Vorbemerkungen zum Betonbau
sind zu berücksichtigen und einzukalkulieren.
Die erf. Aushebe- und Transportanker aus Edelstahl
mind. WSt.-Nr. 1.4571 nach Wahl des AN sind ind die
einzelnen Positionen einzukalkulieren; bauaufsichtlich
zugelassen, Tragfähigkeit entsprechend der Belastung,
einschließlich Kunststoffabdeckkappen.
Der erforderliche Baustahl (Flächenbewehrung,
Gitterträger, Auflagerbewehrung etc.) wird jeweils über
eine separate Position vergütet.
Das Stahlbetonfertigteil ist nach den statischen und
konstruktiven Vorgaben gemäß statischer Berechnung zu
fertigen.
Vor der Fertigung ist ein Baustellenaufmaß durch den AN
durchzuführen. Die Maße sind der Fertigung zu Grunde zu
legen. Für die Herstellung sind Element- und
Verlegepläne durch den AN anzufertigen und der
Bauüberwachung 2-fach vorzulegen. Nach Berücksichtigung
der Prüfeintragungen sind die überarbeiteten
Planunterlagen dem Prüftstatiker des AG 2-fach
vorzulegen. Die Kosten sind in die einzelnen Positionen
einzukalkulieren.
Die Transport- und Montagekosten sind in die einzelnen
Positionen einzukalkulieren.
Die Ausführung des Stahlbeton erfolgt in
Für die Montage der Fertigteile sind vom AN eine Für die Montage der Fertigteile sind vom AN eine
schriftliche Arbeits- und Montageanweisung zu erstellen
und dem AG bzw. dem SiGe-Koordinator rechtzeitig vor
Beginn der Arbeiten vorzulegen. Die Arbeits- und
Montageanweisungen müssen auf der Baustelle dem
Personal zugänglich gemacht werden. Die Kosten sind
einzukalkulieren.
In den Anweisungen sind insbesondere aufzunehmen:
- Gewichte der Teile
- das Lagern der Teile
- die Anschlagpunkte der Teile
- das Transportieren und die beim Transport
einzuhaltende
Transportlage
- Der Einbau der zur Montage/Demontage erforderlichen
Hilfskonstruktionen
- die Reihenfolge der Montage/Demontage und das
Zusammen-
fügen der Bauteile
- die Tragfähigkeit der einzusetzenden Hebezeuge
- Angabe erforderlicher Maßnahmen
zur Gewährleistung der Tragfähigkeit und
Standsicherheit
von Bauwerk und Bauteilen, auch während der
einzelnen
Montagezustände, zur Erstellung von Arbeitsplätzen
und
deren Zugängen, gegen Abstürzen oder Abrutschen
Beschäftigter bei der Montage, gegen Herabfallen von
Gegenständen;
- Skizzen, Zeichenungen etc. mit Darstellung der
Arbeitsplätze,
Zugänge, Standorte der Hebezeuge etc..
Für die Montage der Fertigteile sind vom AN eine
12.01 Abzweigschacht 4. RS
12.01
Abzweigschacht 4. RS
12.02 Abzweigschacht Ozon
12.02
Abzweigschacht Ozon
12.03 Abzweigschacht GAK
12.03
Abzweigschacht GAK