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Net total EUR
01 Vorbemerkungen
01
Vorbemerkungen
Vorbemerkungen
Vorbemerkungen
Allgemeine Vorbemerkungen 1. Änderungsvorschläge der beschriebenen Ausführungsart können bevorzugt werden, sind aber nur in einem getrennten Angebot zulässig.
2. Bedenken gegen die beschriebene Ausführungsart hat der Bieter bereits schriftlich bei Angebotsabgabe geltend zu machen. Andernfalls wird davon ausgegangen, daß die von ihm später vorgeschlagene Art der Ausführung mindestens gleichwertig ist und keine höheren Kosten verursacht. In jedem Fall kann der Auftraggeber die beschriebene Leistungsart zu dem eingesetzten Preis verlangen.
3. Leistungseinschränkende Änderungen im Leistungsverzeichnis, sowie Änderungen und Streichungen in den anderen Vertragsbestandteilen durch den Bieter sind rechtsunwirksam.
4. Es gilt Einheitspreisvertrag, wenn der Auftraggeber im Bauvertrag nicht Pauschalpreisvertrag vorschreibt.
5. Die Zuschlags(Binde)frist beträgt 4 Wochen, wenn sonst nichts anderes vereinbart ist.
6. Die Wahl unter den Bietern behält sich der Auftraggeber vor, ebenso eine Teilung der Arbeit. 7. Vertragsgrundlage ist die VOB/B in der neuesten Fassung, jedoch gelten bei Widersprüchen vorrangig:
a) Der Bauvertrag
b) die Angaben des Prüfstatikers
c) die Pläne von Architekt, Statiker und Fachingenieuren
d) die statische Berechnung
8. Die allgemeinen Vertragsbestimmungen werden, wie üblich in vereinfachter Form gehandhabt und geben dem Bieter kein klagbares Recht.
9. Geschäftsbedingungen des Bieters können nur anerkannt werden, soweit sie den Bestimmungen dieses Vertrages nicht wiedersprechen.
10. Die Einheitspreise sind absolute Festpreise bezüglich Lohn, Material und sonstige Einflüsse während der gesamten Bauzeit.
11. Montieren, Versetzen, Verlegen, Einbauen, Ausführen und Ähnliches, samt den dafür erforderlichen Geräten und dergleichen ist grundsätzlich bei allen Positionen im Einheitspreis enthalten. Dabei sind die bestehenden DIN-Normen, die anerkannten Regeln der Technik und die Verarbeitungsvorschriften der Hersteller von Stoffen und Bauteilen einzuhalten. Aufwendungen für die Befestigung von Bauteilen sowie Maßnahmen zur Weiterarbeit bei Frost und Schnee werden nicht besonders vergütet.
12. Bei Wegfall einzelner Positionen erhält der Auftragnehmer keine Entschädigung. Mehr- oder Mindermassen -auch über 10%- sind kein Grund zu Änderungen der Einzelpreise.
13. Überhöhte Preise von Bedarfspositionen ohne, oder mit geringen Massen im Leistungsverzeichnis und mit wesentlich größeren Massen bei der Ausführung, werden bei der Abrechnung nur bis zur Höhe der ortsüblichen Preise anerkannt.
14. Die Maße der zur Verfügung gestellten Pläne hat der Auftragnehmer auf Maßfehler, bzw. bei vorhandenen Ausführungen auf Übereinstimmung mit den Plänen zu prüfen. Eventuelle Unstimmigkeiten sind der Bauleitung schriftlich mitzuteilen. Für nicht gemeldete Maßunstimmigkeiten haftet der Auftragnehmer.
15. Als Fachbauleiter im Sinne der LBO gilt der Auftragnehmer
16. Zur Einhaltung der Unfallverhütungsmaßnahmen hat der Auftragnehmer alle mit seiner Arbeit verbundenen Verpflichtungen selbständig und in voller Verantwortung, sowie deren Einhaltung zu überwachen. Die Bestellung eines SIGEKO entbindet den AN nicht von seinen Pflichten zur Einhaltung sämtlicher, relevanter Sicherheitsvorschriften.
17. Der Strom- und Wasseranschluss sowie die Verbrauchskosten werden vom Bauherrn gestellt, wenn nichts anderes vereinbart ist. Die Verteilung auf der Baustelle ist Sache des Unternehmers.
18. Verunreinigungen durch Arbeiten hat der Auftragnehmer unaufgefordert zu beseitigen. Kommt er diesen Verpflichtungen nicht nach, so wird die Beseitigung von der Bauleitung auf seine Kosten veranlasst.
19. Für die Gewährleistung wird eine Verjährungsfrist von fünf Jahren festgelegt. Kommt der Auftragnehmer seiner Gewährleistungspflicht nicht nach oder ist Gefahr im Verzug, so ist der Auftraggeber berechtigt, die Arbeiten ohne vorherige Ankündigung auf Kosten des Auftragnehmers vornehmen zu lassen. Es wird ein Gewährleistungseinbehalt von 5% festgelegt. Dieser ist durch eine Bankbürgschaft ablösbar.
20. Stundenlohnarbeiten dürfen nur mit Genehmigung der Bauleitung ausgeführt werden. Die Rapporte sind zeitnah, d.h. spätestens am nächsten Werktag der Bauleitung vorzulegen.
21. Lohnkosten (Taglohnarbeiten) einschließlich aller Lohnneben- und Fahrtkosten sowie sämtlichen Zuschlägen und Handmaschinen.
22. Für Stundenlohnsätze gilt auch ein eventuelles Abgebot, wenn nichts anderes vereinbart wird.
23. Der Personaleinsatz bei Stundenlohnarbeiten ist auf die auszuführende Leistung abzustimmen. Zum Beispiel dürfen für Hilfsarbeiten nur Helferstunden verrechnet werden.
24. Änderungen der ursprünglichen Vertragsbestandteile sind nur gültig, wenn sie im Bauvertrag vereinbart werden.
25. Gewertet werden nur die ausgefüllten Original- Leistungsverzeichnisse!
26. Materiallieferungen frei Baustelle.
27. Abschlags- und Schlußrechnungen sind in doppelter Ausführung einzureichen. 28. Skonto-Fristen auf Schlußrechnungen, beginnen nach erfolgter Rechnungsprüfung.
Allgemeine Vorbemerkungen
Allg. Hinweise zur Baustelle Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Abbrucharbeiten für den Neubau in der Aaraustr. 87 in 72762 Reutlingen. Das Grundstück befindet sich am Ende einer Anwohnerstrasse (Sackgasse).
Das Gebäude ist geräumt.
Eine Besichtigung vor Ort ist in Absprache mit der Bauleitung möglich und wird empfohlen.
Ein Schadstoffgutachten liegt vor.
Zur Lagerung von Materialien und zum Aufstellen von Mannschaftscontainern wird eine Fläche ausgewiesen.
Die Nutzung dieser Fläche bedarf der Zustimmung durch die Bauleitung.
Baustellenzufahrt:
Die Baustellenzufahrt erfolgt über die Aauraustrasse.
Auf die beteiligten Handwerker werden folgende Verbrauchskosten umgelegt:
Bauwasser
Baustrom
Bauleistungsversicherung
Sanitäreinrichtungen
Baustellenverordnung:
Die Baustelle unterliegt der Baustellenverordnung vom 10.06.1998. Durch den Bauherrn wird ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator bestellt.
Alle notwendigen Sicherungsmaßnahmen zum Schutz von Personen und Sachen sind unter voller eigener Verantwortung zu ergreifen, zuverlässig und solide durchzuführen, laufend zu unterhalten, soweit vorhanden unbedingt zu belassen und ggfs. zu vervollständigen. Schutzeinrichtungen, Geräte und Maschinen etc. müssen den Arbeits- und Unfallverhütungsvorschriften der BG und der Betriebssicherheitsverordnung entsprechen.
Die Einhaltung der Vorschriften, insbesondere die Erfüllung der Vorgaben des
- Arbeitsschutzes
- der Arbeitsstättenverordnung
-der Arbeitsstättenrichtlinie
ist vertragliche Pflicht des AN. Der AN hat vor Beginn der Baumaßnahme eine Gefährdungsanalyse gemäß § 5Arbeitsschutzgesetz zu erstellen.
Werbung:
Eigenwerbung ist auf dem gesamten Baustellengelände, Bauzaun, an der Fassade oder an den Gerüsten ist nur in Absprache mit der Bauleitung möglich. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
Baustellenbesetzung:
Die Baustelle ist während der gesamten Bauphase durchgängig mit einer deutschsprachigen AN-Bauleitung zu besetzen.
Genehmigungen:
Es ist Aufgabe des AN, alle für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen Benachrichtigungen der behördlichen Stellen, Polizei, Ordnungsamt usw. vorzunehmen und die entsprechenden Genehmigungen einzuholen. Etwaige Behördenauflagen sind zu erfüllen.
Zum Schutz unserer Umwelt ist der Auftragnehmer dazu verpflichtet, den anfallenden Bauschutt, evtl. anfallende Bodenaushubmaterialien und weitere abgebrochene Materialien gemäß ihrer jeweiligen Vorschriften zur
Entsorgung und gemäß des Abfallbeseitigungsgesetzes (AbfG) sowie des Landesabfallgesetzes (LAbfG)
zu entsorgen. Der Auftragnehmer hat außerdem zu bescheinigen, dass das anfallende Abbruchgut auf einer dazu gesetzlich zugelassenen Deponie entsorgt wird. Ebenso sind eingereichte Rechnungen zusammen mit Bescheinigungen vorzulegen, die belegen, dass die Deponie- und Containergebühren seitens des Auftragsnehmers bezahlt wurden.
Das Entzünden von Holz oder Feuer generell ist auf der Baustelle untersagt.
Es gilt GRUNDSÄTZLICH Rauchverbot!
Die Baustelle ist vor Beginn der Abbrucharbeiten entsprechend zu sichern, sodass Unbefugte keinen Zugang zur Baustelle erhalten. Bauzäune, Absperrungen, Gerüste und sonstige Sicherheitsmaßnahmen sind vor Beginn der Tätigkeit bis nach Abschluss und endgültiger Räumung der Baustelle nach Beendigung der Abbrucharbeiten aufzustellen bzw. durchzuführen. Montagekosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Im Falle von Umleitungen ist das Ordnungsamt rechtzeitig vom Auftragnehmer zur Abstimmung mit einzubeziehen.
Der Auftragnehmerverpflichtet sich, die Baustelle in einem ordentlichen Zustand zu halten. Arbeitsmaterialien und Maschinen sind geordnet zu lagern. Anfallender Schutt ist auf eine vom Auftragnehmer zu wählende öffentliche Bauschutt - Deponie abzufahren.
Mit seiner Unterschrift bestätigt der Bieter, dass er sich mit den Gegebenheiten umfassend befasst hat, dass er die Vorbemerkungen und alle damit einhergehenden Bedingungen akzeptiert, dass er sich ausgiebig mit der Örtichkeit der Maßnahme beschäftigt hat und dass keine Unklarheiten bestehen.
Allg. Hinweise zur Baustelle
02 Abbrucharbeiten
02
Abbrucharbeiten
02.__.0010 Baustelleinrichtung Herstellen der Baustelleneinrichtung für die Abbrucharbeiten einschl. Transport, Abtransport und Einrichten aller für die Baumaßnahmen notwendigen Maschinen, Geräte und Betriebsmittel, inkl. Vorhaltung und Räumen
Der Bieter hat sich an Ort und Stelle über die Möglichkeiten der Baustelleneinrichtung zu unterrichten. Vor Einrichtung der Baustelle ist der Arbeitsablauf mit der Bauleitung zu koordinieren.
Kennzeichnung der Baustelle:
Baustelle nach den Vorschriften der StVO mit den erforderlichen Verkehrs- und Hinweiszeichen, Schutz- und Sicherheitseinrichtungen kennzeichnen oder absperren (einschl. vorübergehendem Entfernen oder Ungültigmachen von Verkehrszeichen und Leuchteinrichtungen).
Hierfür benötigtes Gerät vorhalten und beleuchten, einschl. der Betriebskosten für die gesamte Bauzeit
02.__.0010
Baustelleinrichtung
1.00
psch
02.__.0020 Rodung von vorh. Sträuchern, Hecken, Bepflanzungen etc. im Bereich des Arbeitsraums für Gerüststellung etc.
Nach Angabe der Bauleitung!
02.__.0020
Rodung von vorh. Sträuchern, Hecken, Bepflanzungen etc. im Bereich des Arbeitsraums
1.00
psch
02.__.0030 Bauzaun, inkl. Zahlenschloss Bauzaun liefern aufstellen, unterhalten und abbauen, Stahlrahmen, h=2,00 m
Bauzaun inkl. 2 aufschiebbaren Torelementen aus mobilen Stahlrahmenelementen mit Rundstahlfüllstäben - Gitterfüllung, Stützfüßen aus Beton, inkl. sämtlicher Verbindungen, Kupplungen etc. vorhalten und unterhalten.
Inkl. Zahlenschloss zur Sicherung der Torelemente, sowie Beleuchtung und Beschilderung
02.__.0030
Bauzaun, inkl. Zahlenschloss
100.00
lfm
02.__.0040 Komplette Räumung des Gebäudes als Abbruchvorbereitung/ Zusätzliche Demontagearbeiten im UG In diese Position sind alle Kosten für die Demontage und Entsorgung der nachfolgend aufgelisteten Punkte inkl. verbliebener Reste einzukalkulieren, wie z.B.
- vorh. Fliesenbelag im UG ausbauen und entsorgen
-vorh. Gasheizung inkl. der vorhandenen Verrohrung ausbauen und entsorgen
-Nut-und Feder-Holzdecke im UG demontieren und entsorgen
-vorh. Holzwand im UG zw. Gym und Gästezimmer ausbauen und entsorgen
-vorh. Video-Sprechanlage am Eingang ausbauen und lagern
-vorh. PV-Anlage auf Garagendach teilweise demontieren und in Garage lagern
-vorh. Tresor im UG versetzen nach Angabe des Bauherrn
- Altegräte, Kopierer, Papierreste, Ordner, etc.
- Lacke, Beizen, etc.
- Möbel und Teppiche
Die Leistung versteht sich einschl. Laden, Abtransport und aller Deponie- und Entsorgungsgebühren.
02.__.0040
Komplette Räumung des Gebäudes als Abbruchvorbereitung/ Zusätzliche Demontagearbeiten im UG
1.00
psch
02.__.0050 Abbruch Wohnhaus bis auf OK RFB Erdgeschoß ca. 900 m³ umbauter Raum
Länge: ca. 14,00m
Breite: ca. 13,00m
Höhe: ca. 7,0m.
Die abzubrechenden Materialen müssen entsprechend ihrer Deponie- und Entsorgungsrichtlinien sortiert, in Containern gelagert und abtransportiert werden. Entsorgung des gesamten Abbruchmaterials, einschl. aller Entsorgungskosten und - gebühren.
Es handelt sich um ein Fertighaus aus dem Jahr 1978
Verbaut wurden damals standardmäßig verwendete Materialien.
Das komplette Fertighaus wird bis auf Oberkante Rohfussboden im Erdgeschoss abgebrochen, inkl. aller darin verbauten Materialien, wie z.B. Dachziegel, Holzdachstuhl, Fliesen, Natursteinbelag, Teppiche etc., sowie aller Sanitärgegenstände aus Küche und Bad, bestehende Gas-Heizungsanlage, Heizkörper, Holz fenster, Terrasse, Installations- und Elektroleitungen, Kamin, Regenfallrohre/ -rinnen, Außensimse etc.
Ein offene Stahltreppe mit Holstufen belegt führt ins UG und muss ebenfalls demontiert und entsorgt werden.
Schadstoffgutachten liegt bei.
02.__.0050
Abbruch Wohnhaus bis auf OK RFB Erdgeschoß
1.00
psch
02.__.0060 Abbruch Vordach Hauseingang Abbruch Vordach Hauseingang aus Stahlbeton
Länge: ca. 12,00m
Breite: ca. 1,50m
Höhe: ca. 0,20m.
Entsorgung des gesamten Abbruchmaterials, einschl. aller Entsorgungskosten und- gebühren.
02.__.0060
Abbruch Vordach Hauseingang
1.00
psch
02.__.0070 Ausbau aller Fenster in den Untergeschossen Ausbau aller vorhandenen Holzfenster unterschiedlicher Abmessungen im 1. und 2. Untergeschoss lt. Plan, inkl Entsorgung
02.__.0070
Ausbau aller Fenster in den Untergeschossen
L
1.00
02.__.0080 Abbruch Hofbefestigungen Abbruch Hofbefestigungen - soweit erforderlich-
Alle Hofbefestigungen aus Pflastersteinen, Stahlbeton einschl. aller Stützmauern, Randsteine, Hoftöpfe, Entwässerungsrinnen, Treppenstufen etc.
Die Begrenzungen zu öffentlichen und benachbarten Flächen sind zu schützen. Der Aufwand hierfür ist in die Pauschale einzukalkulieren.
02.__.0080
Abbruch Hofbefestigungen
1.00
psch
03 Erdarbeiten
03
Erdarbeiten
Hinweis Die nachfolgenden Positionen beziehen sich auf evtl. Arbeiten im Außenbereich (Erneuerung Schmutzwasserleitung etc.)
Hinweis
03.__.0010 Mutterbodenabtrag ca. 20-25cm stark, seitl. Lagerung auf dem Grundstück.
03.__.0010
Mutterbodenabtrag
1.00
m³
03.__.0020 Baugrubenaushub bis Bodenklasse 5 einschl. laden, abfahren und Deponiegebühren.
03.__.0020
Baugrubenaushub bis Bodenklasse 5
1.00
m³
03.__.0030 Baugrubenaushub bis Bodenklasse 6 Baugrubenaushub Bodenklasse 6
als Zulage zur Aushubposition
03.__.0030
Baugrubenaushub bis Bodenklasse 6
O
1.00
m³
03.__.0040 Zulage für Pos. 03.0010 für Schadstoffklassifizierung Z 1.1 Zulage zum Baugrubenaushub für die Entsorgung einschl. aller Deponiegebühren.
03.__.0040
Zulage für Pos. 03.0010 für Schadstoffklassifizierung Z 1.1
1.00
m³
03.__.0050 Zulage für Pos. 03.0010 für Schadstoffklassifizierung Z 1.2 Zulage zum Baugrubenaushub für die Entsorgung einschl. aller Deponiegebühren.
03.__.0050
Zulage für Pos. 03.0010 für Schadstoffklassifizierung Z 1.2
1.00
m³
04 Taglohnarbeiten - Ausführung nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung!
04
Taglohnarbeiten - Ausführung nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung!
04.__.0010 Vorarbeiter
04.__.0010
Vorarbeiter
10.00
StWo
04.__.0020 Facharbeiter
04.__.0020
Facharbeiter
10.00
StWo
04.__.0030 Helfer
04.__.0030
Helfer
10.00
StWo
04.__.0040 LkW bis 14 to. inkl. Bedieung
04.__.0040
LkW
5.00
StWo
04.__.0050 Kompressor
04.__.0050
Kompressor
5.00
StWo
04.__.0060 Hydraulikbagger inkl. Bedienung
04.__.0060
Hydraulikbagger
5.00
StWo
04.__.0070 Zulage für Meiseleinsatz
04.__.0070
Zulage für Meiseleinsatz
2.00
StWo