Abdichtungsarbeiten
WG-0218 Zollern 12
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Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Dachabdichtungsarbeiten 1 Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18338 Dachdeckungs-/Dachdichtungsarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: AGI: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e. V. bga: Beratungsstelle für Gussasphaltanwendung e. V., DBV: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e. V., Deutsche Bauchemie e. V., DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., DIN: Deutsches Institut für Normung e. V., FLL: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V., GDA: Gesamtverband der Aluminiumindustrie e. V., RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., vdd: Industrieverband Bitumen-Dach- und Dichtungsbahnen e. V., ZVDH: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e. V. Aufgrund der unterschiedlichen Auffassungen zur Bedeutung der koexisistierenden Regelwerke DIN 18531 und Fachregeln für Dächer mit Abdichtungen des Deutschen Dachdeckerhandwerks wird klargestellt, dass eine Ausführung, die in völliger Übereinstimmung mit den Fachregeln des Dachdeckerhandwerks steht, aufgrund der langen und positiven Erfahrung, die mit der Anwendung dieses Regelwerks einhergeht, als nicht mangelbehaftet und technisch gleichwertig zur DIN 18531 betrachtet wird. 2 Vorbereitung und Planung Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind. Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen. Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen. Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen. Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, Unterstützungen, Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben. Soweit der AN wartungspflichtige Anlagen, Bauelemente oder -leistungen ausführt, wird er unaufgefordert und rechtzeitig vor Abnahme seiner Leistungen dem AG Wartungsverträge vorlegen, die für die Dauer des Gewährleistungszeitraums alle zur Erhaltung der Gewährleistungsansprüche des AG erforderlichen Leistungen enthalten, und um ggf. bestehende bauaufsichtliche Anforderungen an regelmäßige Wartungen und Prüfungen zu erfüllen. Der AN prüft im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung eigenverantwortlich die bauseitige Untergrundbeschaffenheit auf Eignung für die beschriebenen Abdichtungsarbeiten. Die Untergrundeignungsprüfung bezieht sich dabei neben der ggf. erforderlichen Haftzugfestigkeit auf Ebenheit, Toleranzen, Materialverträglichkeiten und Planität bzw. das erforderliche Gefälle von Flächen, um spätere Pfützen auf der Abdichtung zu vermeiden. Die Überprüfung hat auch hinsichtlich der Materialkompatibilität zu geplanten Folgeleistungen zu erfolgen. Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN eine Werkstatt- und Montageplanung zu erstellen und dem AG vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Bestandteil der Werkstatt- und Montageplanung des AN sind u. a.: Erarbeitung sämtlicher Detailpunkte, Elementstöße, Verbindungen, Befestigungen, toleranzaufnehmende Anschlüsse, Berechnung und Ausführung der Windsogsicherung für Dachbeläge und -befestigungen, Bemessung, Anzahl und Anordnung von Notüberläufen, bauphysikalische Berechnungen (soweit nicht vorhanden), wie z. B. Berechnungen zu Dampfdurchgang, Bauteilfeuchte und Wärmedämmwerten aller von ihm gedämmten oder mit Dampfsperren oder -bremsen zu versehenden Einbaubereiche. Ihm nicht bekannte Eingabewerte für die Berechnung fragt der AN beim AG bei Erfordernis ab, Prüfung vorhandener und geplanter Anschlusshöhen, auch für Anstaubewässerung und erkennbar nachfolgende Dachbeläge. Vor Ausführung der Arbeiten hat der AN die genannten Höhen und die Maßgenauigkeit des Rohbodens eigenverantwortlich durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen ist der Auftraggeber zu verständigen. 3 Ausführung und Konstruktion 3.1 Allgemeine Hinweise Sofern in den der Ausschreibung beigefügten Unterlagen keine anderen Qualitäten beschrieben sind, gelten Anwendungsklasse 2 und im Regelwerk des Dachdeckerhandwerks genannte Abdichtungsbaustoffe als Mindestqualität vereinbart. Der AN überprüft vor Ausführungsbeginn unaufgefordert die Anforderungen an erforderliche Abdichtungen in Bezug auf: Bodenbeschaffenheit/Versickerungsfähigkeit, Eindringtiefe/Eintauchtiefe, Wasserbeanspruchungsklasse, Rissklasse, Rissüberbrückungsklasse, sowie bei Fugen auf die Verformungsklassen anhand der Setzungsberechnungen des Statikers und/oder des Baugrundgutachters. AG-seitige Angaben zu Art und Ausführung der Abdichtungsarbeiten sind vom AN auf Grundlage des aktuellen Normungsstandes zu prüfen oder, soweit nicht vorhanden, selbstständig zu erarbeiten. Der AN hat ausreichend Vorhaltematerial bereitzuhalten, um bei witterungsbedingten Unterbrechungen die zum Teil fertiggestellten Leistungen bis zur Übergabe zu schützen. Die Entfernung von Tagwasser gehört zu den Leistungen des AN. Untergründe müssen vor Arbeitsausführung vollständig abgetrocknet sein. Dies gilt bei Trapezblechen auch für die Tiefsicken, um langfristig entstehenden Weißrost zu vermeiden. 3.2 Besondere Anforderungen an die Ausführung der Dachabdichtungsarbeiten Die Abdichtung ist so aufzubringen und ggf. zu schützen, dass bei Arbeitsunterbrechungen kein Niederschlagswasser in den Schichtaufbau gelangen kann. Die Sicherung durch provisorische Abdeckungen ist besonders im Bereich von Durchdringungen der Dachhaut vorzunehmen. Soweit die Lage von Dacheinläufen und Notüberläufen eine Anstaubewässerung während der Bauzeit des AN für den Dachabdichtungsaufbau auf der Dampfsperre erwarten lässt, ist die Dampfsperre vom AN als Notabdichtung auszuführen. Werden Dampfsperren als Notabdichtung verwendet, muss vor zeitlich versetzter Ausführung nachfolgender Abdichtungsarbeiten vom AN zunächst unaufgefordert eine Dichtheitsprüfung erfolgen. Ein Prüfprotokoll ist dem AG zu übergeben. Es ist vom AN durch Schutzmaßnahmen sicherzustellen, dass die Abdichtung im Bereich von Zugängen, Austritten und Wartungswegen während der Bauzeit nicht durch scharfkantige Transport- und Arbeitsgeräte beschädigt werden kann. Mängel und Schäden an bereits abgenommenen Abdichtungsflächen müssen sofort nach Erkennen und vor ihrer Ausbesserung dem AG gemeldet werden. 3.3 Planung, Konstruktion und Bemessung Sämtliche Dachneigungen sind grundsätzlich mit mindestens 2 % Gefälle auszuführen. Neben dem Quergefälle ist auch ein Längsgefälle von mindestens 1 % vorzusehen. Die Gefälleausbildung ist, wenn nicht innerhalb der Konstruktion vorgesehen, mittels Gefälledämmung herzustellen. Zur Entlastung von Anschlüssen und Fugen ist ein ausreichendes Gegengefälle von > 1,00 m Länge vorzusehen. Das Gefälle ist so zu planen, dass die konstruktiven Dehnungs- und Bewegungsfugen im Bereich der Hochpunkte liegen und kein Wasser auf der Abdichtungsfläche verbleibt. Dächer sind, soweit in der nachfolgenden Leistungsbeschreibung nicht abweichend angegeben, in der Anwendungsklasse K2 nach DIN 18531 oder in Analogie nach Flachdachrichtlinie auszuführen. Die Oberkante von Maschinenfundamenten und Aufständerungen für Technikgeräte muss mindestens 50 cm über dem Dachaufbaupaket einschließlich Oberflächenschutz liegen, um die Revisionierbarkeit der Abdichtungen auch unter Gerätesockeln zu gewährleisten. Sind diese Vorgaben nicht einzuhalten, teilt der AN dies dem AG rechtzeitig vor Ausführung der Arbeiten mit und meldet Bedenken hiergegen an. Technische Anlagen, die auf der Dachfläche aufgestellt werden, sollen nach Möglichkeit auf Fundamentplatten, die auf der Abdichtung liegen, aufgestellt werden. Eine Durchdringung der Abdichtung mit Stützenfüßen, Geländerpfosten etc. soll vermieden werden. Bei gedämmten Dachaufbauten erfragt der AN unaufgefordert die Lage von Maschinenfundamenten rechtzeitig vor Ausführung. Die Wärmedämmung unter den Fundamentplatten ist druckfest und in mindestens 40 mm Mehrstärke gegenüber der nebenliegenden Gefälledämmung in waagerechter Oberfläche auszubilden, um das Zusammendrücken und eine Pfützenbildung unterhalb der Maschinenfundamente zu vermeiden. Findet der AN andere Ausführungen auf der Baustelle vor, so teilt er dies dem AG rechtzeitig vor Ausführung mit. Der AN überprüft vor Ausführungsbeginn unaufgefordert die Anforderungen an erforderliche Abdichtungen in Bezug auf: Wasserbeanspruchungsklasse, Rissklasse, Rissüberbrückungsklasse, sowie bei Fugen auf die Verformungsklassen. AG-seitige Angaben zu Art und Ausführung der Abdichtungsarbeiten sind vom AN auf Grundlage des aktuellen Normungsstandes zu prüfen oder, soweit nicht vorhanden, selbstständig zu erarbeiten. 3.4 Untergrund Fertigteilplattenfugen sind vor dem Einbau von Abdichtungen vom AN oberflächeneben zu vermörteln und mit einem mindestens 20 cm breiten Schleppstreifen zu versehen. Erforderlichenfalls sind zur Überbrückung größerer Distanzen Blechstreifen oder -winkel zu verwenden. Bei Verwendung von nicht bitumen- bzw. ölbeständigen Kunststoffbahnen sind ggf. bei Sanierungsmaßnahmen vorhandene Reste solcher Materialien vollständig zu entfernen oder durch Trennlagen abzudecken. Der Untergrund für die Dachbeläge ist entsprechend den Anforderungen zu reinigen. Pfützen sind vom AN im Rahmen seiner Leistungen mit Polymerheißbitumen auszugleichen. 3.5 Dachhaut Dächer mit Abdichtungen auf wasserdurchlässigen Dämmschichten mit Dampfsperren sind in der Dämmebene nach DIN 18531-1, Punkt 6.15 in Felder von ca. 100,00 m2 Größe, jedoch je Dachablaufeinzonierungsbereich, zu zonieren, um eventuelle Unterläufigkeiten eingrenzen zu können. Der AN hat Revisionspläne für die Zonierung zu erstellen und dem AG zu übergeben. Die Bekiesung von Dachflächen darf erst nach einer Sichtprüfung durch die Bauleitung erfolgen, der AN schuldet bei allseitig umschlossenen Dachflächen eine Probe-Anstaubewässerung zum Nachweis der Dichtigkeit. 3.6 Dämmungen und Dampfsperren Diffusionsäquivalente Luftschichtdicke (sd-Wert) und Begriffe: diffusionsoffen: 0,50 m < sd Dampfbremse: 0,50 m < sd < 1.500 m Dampfsperre: sd > 1.500 m Dampfbremsen und Dampfsperren sind konvektionsdicht zu verlegen, durchdringende Befestigungen sind nur dann zulässig, wenn die Durchdringungen ihrerseits überdeckt werden. An wärmegedämmten Attiken sind Dampfsperren bis auf die Oberseiten hochzuführen. Um Dachabläufe herum sind Dämmungen im Durchmesser der Abdichtungsflansche so weit in der Höhe zu reduzieren, dass durch die Flansche keine Aufdickung entsteht, die den Wasserablauf behindert. Wärmedämmungen sind > 50 cm um Dachabläufe herum mineralisch und nicht brennbar auszubilden. Soweit Fundamente haustechnischer Anlagen auf der Dachhaut zu liegen kommen, ist die Druckfestigkeit der Wärmedämmung im Hinblick auf die zu erwartenden Flächengewichte zu wählen. Dämmstoffplatten sollen mit Stufenfalz versehen sein. Sind solche Platten nicht erhältlich, ist die Dämmung 2-lg. mit versetzten Stößen auszuführen. Sofern die Fugen von Wärmedämmplatten nicht dicht gestoßen sind, sind sie durch Schäumen oder Stopfen nachzudämmen. Alle mit der konstruktiven Dachdecke homogen verbundenen Bauteile, z. B. Attiken, Aufkantungen etc., sind nach vorherigem Aufbringen der Dampfsperre auch ohne besondere Erwähnung wärmezudämmen. Bei Öffnungen in der Dachfläche (z. B. an Lichtbändern, Lüftern etc.) sind die freien Ränder der Wärmedämmung zu kaschieren. Polystyrolschaumdämmplatten für Umkehrdächer sind nur in extrudierter Herstellung zu verwenden. Es sind unter ökologischen Aspekten nur kohlenstoffgeschäumte extrudierte Polystyroldämmstoffplatten zulässig. 3.7 Mechanische Befestigungen Mechanische Befestigungen auf nagelbaren Untergründen sind entsprechend den Flachdachrichtlinien vorzunehmen. Soweit mechanische Befestigungen auf Spannbetonbauteilen ausgeführt werden sollen, holt der AN unaufgefordert vom AG Auskunft darüber ein, wie an den Spannbetonbauteilen befestigt werden kann. Bei mehrlagigen Abdichtungen sind Befestigungselemente ausschließlich in Überdeckungsbereichen vorzusehen. 3.8 Einbauten, Einbauteile Alle Durchführungen und Abläufe, die Folien- oder Bahnenabdichtungen durchdringen, sind mit Klebe- bzw. Klemmflansch abzudichten. Gegebenenfalls erforderliche Verstärkungen sind zu beachten. Der Abstand von Einbauteilen untereinander und zu aufgehenden Bauteilen muss mindestens 30 cm betragen, um ein ordnungsgemäßes Eindichten der Flansche zu gewährleisten. Sind Bauteile in geringerem Abstand eingebaut, so teilt der AN dies dem AG rechtzeitig vor Ausführung mit und meldet Bedenken hiergegen an. Dies betrifft insbesondere auch Dunstrohre und Einläufe an Attiken. Dacheinläufe müssen revisionierbar, d. h. Abdeckungen (z. B. Roste) herausnehmbar sein. Der AN prüft das Vorhandensein erforderlicher Notüberläufe und - zumindest überschlägig - deren Bemessung. 3.9 Fugen/Anschlüsse Stöße und Fugen sind so auszuführen, dass Dehnungen bei gleichzeitiger Sicherstellung der Wasserdichtheit spannungsfrei aufgenommen werden können. Bewegungsfugen sind durchgehend anzuordnen, hiervon sind auch Dampfsperren betroffen. Der AN erfragt unaufgefordert die zu erwartenden Fugenbewegungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn, um Abdichtungsschlaufen erforderlicher Größe ausbilden zu können. Soweit in der Leistungsbeschreibung nicht anders beschrieben, ist die Ausführung von Abdeckungen und Ortgangausbildungen so zu wählen, dass an der Fassade keine Verschmutzungen durch herablaufendes Wasser entstehen können. Überstände sollen mindestens 40 mm betragen, wenn an anderer Stelle nichts Abweichendes geregelt ist. Abdichtungen auf der Oberseite von Attiken sind bis auf die Außenseite zu führen, sodass die Wandköpfe oder Attiken dachseitig vollständig eingedichtet sind. Metallanschlüsse, die in der wasserführenden Ebene bituminös eingedichteter Dächer liegen, müssen einen Schutzanstrich gegen Bitumenkorrosion erhalten. Der Schutzanstrich ist mindestens 2 cm über die wasserführende Ebene zu führen. 3.10 Schutzschichten und -maßnahmen Im Gegensatz zu Schutzschichten dienen Schutzmaßnahmen dem vorübergehenden Schutz der Abdichtung durch geeignete Maßnahmen während der Bauarbeiten, in Abhängigkeit von der Beanspruchung. Sie müssen auf die erwartete Dauer des maßgebenden Bauzustandes abgestimmt sein. Material, Art und Dichte von Schutzschichten sind in Abhängigkeit von den zu erwartenden Beanspruchungen und den örtlichen Gegebenheiten auszuwählen. Besondere Aufmerksamkeit ist bei Verwendung abgleitfähiger Schutzschichten oder -lagen nötig, da diese vom ausführenden Personal immer wieder gerne einmal an die Wand genagelt werden und damit die gerade erstellten Abdichtungen zerstört werden. Kies kommt ausschließlich als gewaschener Rollkies zur Ausführung, Bruchkies, Grobsplitt oder Schotter sind nicht zulässig. 3.11 Lichtkuppeln, Rauchabzüge, Dachausstiege Weichen die angebotenen RWA-Anlagen im Falle eines Nebenangebotes von den ausgeschriebenen Anforderungen ab, sind mindestens die verlangten aerodynamisch wirksamen Rauchabzugsflächen zu erbringen. Das gilt auch dann, wenn in der Ausschreibung lediglich die Rahmengröße vorgegeben ist. Der AN führt, auch bei Verwendung der AG-seitig vorgegebenen RWA, unaufgefordert und rechtzeitig vor Ausführung den Nachweis der geometrisch wirksamen Öffnungsfläche. 3.11.1 Vollständigkeit Je Dachebene ist mindestens eine Lichtkuppel/RWA mit einem Dachausstiegsbeschlag zu versehen. Sofern in der nachfolgenden Leistungsbeschreibung keine näheren Angaben zur Betätigungsart von Rauchabzügen vorgegeben sind, ist von elektrisch betätigte Anlagen mit Lüftungsfunktion auszugehen. Im Leistungsumfang von RWAs sind je nach System folgende Komponenten zu liefern und einzubauen: Auslösetaster, Steuerung, Akkupufferung und Hubvorrichtung im 2-Wege-System, Motor und Schaltplan bei elektrisch betriebenen RWAs (Unterputz-Verkabelung und Lüftungstaster sowie elektrisches Verdrahten erfolgen bauseitig), Auslösestation, Leitungen, angeblockte Thermatik bei Auslösung über eine CO2-Patrone, Inbetriebnahmebescheinigung und Abnahme durch anerkannten Sachverständigen. Sind Lichtkuppeln beschrieben, so verstehen sie sich einschließlich Holzbohlenkranz, Eindeckrahmen, Montage- und Anschlussset, Beschlägen, Betätigungsstangen etc. als vollständige, eingebaute und in die Dachabdichtung eingearbeitete Leistung. Innere Zierbekleidungen/Laibungsbekleidungen sind nur dann Leistungsbestandteil, wenn sie ausdrücklich beschrieben sind. 3.11.2 Einbau von Lichtkuppeln Der AN prüft unaufgefordert vor Bestellung der Lichtkuppeln und Aufsatzkränze, ob eine Freigabe des Herstellers für die vorhandene Dachneigung vorliegt. In den Anschlussbereichen ist eine Kerndämmung vorzunehmen; das gilt auch dann, wenn Dämmplatten in anderen Dicken ausgeschrieben sind. Alle Randanschlüsse zur Dampfsperre/Dampfbremse sind vollflächig dicht zu verkleben. 3.11.3 Ausführung der Anschlüsse Soweit Innenverkleidungen ausgeschrieben sind, sind diese als Fertigprodukte aus dem Lieferprogramm des Dachflächenherstellers zu verwenden. 3.11.4 RWA und motorisch betätigte Lichtkuppeln Im Leistungsumfang des AN sind bei Ausführung von RWAs je nach System folgende Komponenten zu liefern und einzubauen: Elektrisch ausgelöste oder betätigte RWA, Kuppeln und Dachflächenfenster müssen in ihrer Steuerung über mindestens einen freien, nicht belegten potenzialfreien Steuerungskontakt für "auf" und "zu" verfügen, um so die Möglichkeit zum Abschluss an BMA-Buskoppler zu ermöglichen und um damit in eine Brandfall-Steuerungsmatrix einbezogen werden zu können, Auslösestation, Leitungen, angeblockte Thermatik bei Auslösung über eine CO2-Patrone, Inbetriebnahmebescheinigung und Abnahme durch anerkannten Sachverständigen. Die folgenden Schnittstellen für Lieferung und Montage sind für elektromotorisch betätigte Dachflächenfenster und Lichtkuppeln zu beachten: Aufsetzkranz: AN, Eindichten: AN, RWA, Kuppel, Dachflächenfenster: AN, Motor, Antrieb: AN, Steuerung: AN, Taster ("Scheibe einschlagen", grau): AN, UP-Verkabelung: bauseitig, 230-V-Anschlusspunkt: bauseitig, elektr. Verdrahtung, Schaltung: bauseitig in Abstimmung mit AN, Inbetriebnahme, ggf. Prüfbuch, ggf. Sachverständigenabnahme: AN. Sofern in der nachfolgenden Leistungsbeschreibung keine näheren Angaben zur Betätigungsart von Rauchabzügen vorgegeben sind, ist von elektrisch betätigen Anlagen mit Lüftungsfunktion auszugehen. Dachflächenfenster mit elektromotorischer Lüftungsfunktion, die außerhalb von Wohneinheiten (bspw. in Treppenräumen) zum Einbau gelangen, sind mit Wind- und Regenwächtern auszustatten. Sind diese weder im Leistungspositionstext beschrieben noch bauseitig vorhanden, bietet der AN diese dem AG rechtzeitig vor Ausführungsbeginn als zusätzliche Leistung an. 3.12 Sanierung Bei Dacherneuerungsarbeiten darf grundsätzlich nur so weit gearbeitet werden, dass bei Tagwasseranfall und jeden Arbeitstag zu Arbeitsende die vollständige Dichtigkeit des Daches gewährleistet ist. 3.13 Absturzsicherungen Die wärmegedämmte Ausführung von Absturzsicherungen in wärmegedämmten Dächern gehört ebenso zu den Leistungen des AN wie das Einarbeiten in die Abdichtung. 3.14 Beläge und begehbare Dächer 3.14.1 Balkon- und Terrassenbeläge aus Holz Balkonbeläge aus Holz werden ausschließlich mit thermobehandelten, dauerhaltbar gemachten einheimischen Harthölzern für Belag und Unterkonstruktion ausgeführt. Sämtliche Hölzer mit FSC-Siegel. Belag aus Thermoholzdielen in gleichmäßigen Längen, nach Möglichkeit nicht unter 2,50 m Einzellänge im laufenden Verband, planeben verlegt. Materialstärke > 25 mm. Befestigung mittels gleichmäßig-kontrolliert eingesenkter Edelstahlschrauben mit geometrischem Schraubbild. Unterkonstruktion aus thermobehandelten, FSC-zertifizierten Kanthölzern mit Mindestkantenlänge 80 mm. Dränlage aus feuchtigkeitsunempfindlichen Auflagern aus XPS-Dämmstoff, Auflagergröße mindestens 12 x 12 cm. Alle Belagoberflächen und Stirnseiten geölt.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
01 Vorbereitende Arbeiten
01
Vorbereitende Arbeiten
01.__. 1 Untergrundprüfung FD Hauptdach, Balkone, TG Vollflächige Prüfung des Untergrunds auf Eignung zum Aufbau einer flächigen Dachabdichtung in Bezug auf: Ebenheit/Pfützenbildung Vorhandenes Gefälle Verbliebene Befestigungsmittel, Nägel, Schraubköpfe Risse im Untergrund Feuchtigkeit im Untergrund Entwässerungsmöglichkeit Tagwasser während der Ausführung der Abdichtungsarbeiten Die Leistung ist vom AN 5 Arbeitstage vor Beginn der Abdichtungsarbeiten zu erbringen, ggf. bestehende Bedenken gegen die Vorleistung sind dem AG unverzüglich anzuzeigen.
01.__. 1
Untergrundprüfung FD Hauptdach, Balkone, TG
1,700.00
m2
01.__. 2 Untergrund reinigen, FD Hauptdach, Balkone, TG Vorhandenen Untergrund, waage- oder senkrecht von groben Verschmutzungen reinigen. Diese Position gelangt nur nach ausdrücklicher Leistungsabforderung durch die Bauleitung zur Ausführung/Abrechnung! Zweck: Vorbereitu g für Abdichtung Vorleistung: Freilegen der abzudichte den Flächen Folgeleistung: Abdichtung Untergrund: MW, Beton
01.__. 2
Untergrund reinigen, FD Hauptdach, Balkone, TG
1,700.00
m2
01.__. 3 Ausgleich Heißbitumen<1,0m2 Untergrundausgleich von Pfützen mit Heißbitumen zur Herstellung eines weitgehend ebenen und pfützenfreien Untergrunds. Pfützengröße: < 1,00 m2
01.__. 3
Ausgleich Heißbitumen<1,0m2
25.00
St
01.__. 4 Toleranzausgleich Untergrund Heißbitumen Toleranzausgleich vorhandener Decken-, bzw. Bodenplatten mit folgendem Leistungsumfang, jedoch ohne flächige Stemm- und/oder Fräsarbeiten an der Vorleistung. Leistungsumfang Nivellement zur Feststellung vorhandener Toleranzen Abgleich mit ggf. herzustellendem Gefälle Teilflächiger Ausgleich von Pfützen und Unebenheiten bis 25 mm Höhe nach Erfordernis mit Spachtelmasse oder Heißbitumen nach Wahl des AN Zweck: Untergrund orbereitung zur Vermeidung späterer Pfützenbild ng Vorleistung: Betondecke, bzw. -bodenplatte mit zulässigen Toleranzen nach DIN 18202 Folgeleistung: Dampfsper e, bzw. 1. Abdichtung lage Aufmaß und Abrechnung gelten für die gesamte abzudichtende Fläche; Ausführung des Toleranzausgleichs lediglich punktuell/ teilflächig nach örtlicher Erfordernis.
01.__. 4
Toleranzausgleich Untergrund Heißbitumen
450.00
m2
02 Retention Hauptdach gedämmt
02
Retention Hauptdach gedämmt
02.__. 1 Hauptdach , WD 260 mm 3-lag, Komplettleistung: Gefälleloses Warmdach nach DIN 18531 als Retentionsdach bestehend aus: - Voranstrich bituminös auf mineralischem Untergrund - 1-lagige bituminöse Abdichtung V60S4 + Al01 als Dampfsperre und Notabdichtung mit Alu-Einlage - 260 mm Wärmedämmung aus Polyurethan-Hartschaumplatten PUR/PIR, Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit ? = 0,035 W/(mK), Bezeichnung nach DIN EN 13165/DIN 4108-10, EPS-035-DAA - 2-lagige bituminöse Abdichtung nach Angaben der Flachdachrichtlinien, Oberlage mit Wurzelschutz nach FLL-Richtlinien, Unterlage als Kaltselbstklebebahn, fachgerecht verlegt und verschweißt. Einbauort: Hauptdächer Haus B + C + D
02.__. 1
Hauptdach , WD 260 mm 3-lag, Komplettleistung:
610.00
m2
02.__. 2 Probe-Anstaubewässerung Probe-Anstaubewässerung der fertiggestellten Dachhaut einschl. aller Anschlüsse, technische Abnahme durch die Bauleitung und Kosten für den Wasserverbrauch. Anstauhöhe: ca. 10 cm Anstaudauer: 5 Tage
02.__. 2
Probe-Anstaubewässerung
610.00
m2
02.__. 3 Attikaabdeckung Dreischichtplatte 21 mm i. Gefälle Schalungsaufkantung an Attiken i. Gefälle. Leistungsbestandteile: inkl. Oberseitige Dämmung > 50 mm WLS 035 inkl. Dreischichtplatte 21 mm Attikaaufkantung, i. Gefälle inkl. Gefälle UK Vorleistung: Unterkonstruktion Aufkeile Folgeleistung: Attikaverblechung Ausladung: horizontal 60 cm i. Gefälle Einbauort: Attika - Hauptdach Haus B + C + D
02.__. 3
Attikaabdeckung Dreischichtplatte 21 mm i. Gefälle
235.00
m
02.__. 4 Attikaaufkantung,2lg.bitum.,PIR,H/B=55cm/ 55cm Abdichtungsaufkantung vertikal an Attiken. Leistungsbestandteile Voranstrich und Dampfsperre bis Außenkante Attikakrone Wärmedämmschicht, vertikal, mechanisch befestigt Wärmedämmkeil im Kehlbereich 2-lg. bituminöse Dachabdichtung bis Außenkante der Attikakrone einschl. mechanischer Befestigung Vorleistung: Attika, Stb. oder MW Folgeleistung: Attikaverblechung Wärmedämmung: Polyurethan-Hartschaumplatte (PIR), >= 50 mm, WLS 935 Aufkantungshöhe: bis ca. 55 cm/ horizontal 55 cm Einbauort: Attika - Hauptdach Haus B + C + D
02.__. 4
Attikaaufkantung,2lg.bitum.,PIR,H/B=55cm/ 55cm
235.00
m
02.__. 5 Zonierung,Dachabdichtg,Felder <100 m2 Zulage zur Dachabdichtung für Unterteilungen der Dachflächen Ausführung durch vollflächiges Einschweißen von Abkantungen der Abdichtung in Hälfte der Dämmstoffstärrke mit Anschluss an Dampfsperre/Notabdichtung, 4 Felder Feldgöße: < 100 m2 gem. DIN 18531-1, Punkt 6.15 um Einläufe herum Einbauort: Hauptdächer Haus B + C + D Je Dach: 2 Felder < 100 m2
02.__. 5
Zonierung,Dachabdichtg,Felder <100 m2
6.00
St
02.__. 6 Zulage Hauptdach , Eckausbildungen 3-lag, Komplettleistung: Zulage Hauptdach , senkr. Eckausbildungen für 3-lag, Komplettleistung: fachgerecht verlegt und verschweißt. Einbauort: Hauptdächer Haus B + C + D
02.__. 6
Zulage Hauptdach , Eckausbildungen 3-lag, Komplettleistung:
44.00
St
02.__. 7 Zulage Brandüberschlagsstreifen A1 Zulage Brandüberschlagsstreifen A1 Zulage zur Dachabdichtung mit EPS-/PIR-Dämmung für die Ausbildung eines Brandüberschlagsstreifens im Bereich von Brandwänden und Durchdringungen. Dämmung: Mineralwolle (MW) nach DIN EN 13162 Schmelzpunkt; >= 1000 °C Einbauort: Hauptdächer Haus B + C + D
02.__. 7
Zulage Brandüberschlagsstreifen A1
14.00
m
02.__. 8 Dachdurchdringung,Klebeflansch,<500 cm2 Anarbeiten von Dachabdichtung an bauseitige, runde und eckige Durchdringungen wie Rohre, Ausführung mit Klebeflansch. Querschnitt: < 500 cm2 Einbauort: Hauptdächer Haus B + C + D
02.__. 8
Dachdurchdringung,Klebeflansch,<500 cm2
30.00
St
02.__. 9 Dachdurchdringung,Klebeflansch, <2000 cm2 Anarbeiten von Dachabdichtung an bauseitige, runde und eckige Durchdringungen wie Gebavenbtlüfter. Ausführung mit Klebeflansch. Querschnitt: < 2000 cm2 Einbauort: Hauptdächer Haus B + C + D
02.__. 9
Dachdurchdringung,Klebeflansch, <2000 cm2
10.00
St
02.__. 10 Gebavent Flachdachentlüfter l/B 500 x300 x H 655 mm Gebafresh KOMBI GFR 2 tlg.oder gl. w. Dachhaubenkombination inkl. Lüftungsleitung einschließlich zentralem Abluftventilator in "plug & play" Ausführung und optionaler Abluftleitung für Schmutzwasser. Kasten: Stahl verzinkt inkl. Innenisolierung und Schalldämpfer inkl. Dachhaube inkl. Dachdurchführung unter dem gebafresh KOMBI GFR 300 mm. ERP konform (Ökodesign-Richtlinie 2018) gemäß EU-Verordnung 1253/2014. Technische Daten: Volumenstrom: 1026 m3/h Druckerhöhung: 130 Pa Differenzdruck einstellbar: 50-220 Pa Voreingestellt: 160 Pa Anschlusspannung: 230 V Nennleistungsaufnahme: 121 W Rohranschluss gebafresh GFR 200: 200 mm Abmessungen Sammelkasten: 500 x300 x655 mm Gesamthöhe inkl. Haube: 600 mm Ang. Fabrikat:
02.__. 10
Gebavent Flachdachentlüfter l/B 500 x300 x H 655 mm
8.00
St
02.__. 11 Flachdachentlüfter,NW 100mm Flachdachentlüfterelement zum Anschluss in die Flachdachabdichtung einschl. Klebeflansch, Aufstockelement und Abdeckhaube. Nennweite: bis ca. 100 mm Ang. Fabrikat:
02.__. 11
Flachdachentlüfter,NW 100mm
18.00
St
02.__. 12 Notüberlauf,PVC,DN 100 Flachdach-Notüberlauf DN 100 zum Anschluss in die Flachdachabdichtung einschl. Klebeflansch, Aufstockelement und Abdeckhaube. Material: ALU Rohr + mit Flansch Nennweite: bis ca. 100 mm Ablaufrohr: L= 600 mm
02.__. 12
Notüberlauf,PVC,DN 100
9.00
St
02.__. 13 Schwanenhals f. Leitungsdurchtritt DN75 Schwanenhals f. Leitungsdurchtritt DN75 liefern, einbauen, abdichten PV Anlage: Dach
02.__. 13
Schwanenhals f. Leitungsdurchtritt DN75
3.00
St
02.__. 14 Exten. Dachb. als Retentionsdach, kompl. Extensive Dachbegrünung für Flachdächer als Rtetentionsdach mit 0° Dachneigung, inkl. Komplettaufbau ab Oberkante Dachdichtung, Gesamtaufbauhöhe von ca. 16 cm. Leistungsbestandteile inkl. : Trenn-, Schutz- und Speichervlies Retentionsboxen Kombikontrollschacht über den bauseitigen Dacheinläufen mit Drossel Saug- und Kapillarvlies Extensivsubstrat als Tragschicht, Dicke 10cm Sprossenansaat Vorleistung: durchwurzelungsfeste Dachabdichtung Folgeleistung: endfertig Schutz-/Speichervlies: Recycling Kunststofffasern, ca. 300 g/m2 Retentionsboxen: HDPE-Recycling-Regenerat, d ca. 8 cm, ca. 3,6 kg/m2 Permaneneter Wasserspeicher von 3 l/m² bzw. 6 l/m² abhängig von der Verlegeseite Kapillarsäulen: Kapillarsäulen zum Transport von gespeichertem Regenwasser aus der Dränebene in die Substratschicht, 2 Stk./m² Kontrollschächte: n. Erfordernis   Kunststoff, Schachtwände mit Einlaufschlitzen, Querschnitt ca. 37x37 cm Drosseln: Ablaufdrosseln für bauseitige Abläufe Saug- und Kapiilarvlies: PES Nadelvlies als Filterschicht und zur horizontalen Wasserverteilung auf den WRB, Gewicht mind. 500 g/m2, Festigkeitsklasse: GRK4 Extensivsubstrat: als Vegetationstragschicht für Extensivbegrünungen, auf Dachflächen strukturstabilisiert für breites Pflanzenspektrum geeignet, liefern und mit einer verdichteten Schichthöhe von 8 cm einbauen Ansaat: Kräutersaatgut und Sedumsprossen Gesamtaufbauhöhe: ca. 16 cm Einbauhöhe: bis 19 m über OK Gelände Richtqualität: OPTIGRÜN - Retentionsdach Drossel extensiv Ang. Fabrikat: Einbauort: Hauptdach Haus B + C + D
02.__. 14
Exten. Dachb. als Retentionsdach, kompl.
610.00
02.__. 15 Randausbildung,Kies,Fangleiste,B=40cm Randausbildung mit Kiesschüttung aus Grobkies auf Schutzlage, Trennung durch Kiesfangleiste. Zweck: Trennung Dachbegrünung zu Dachrändern, Brandwänden, Lichtkuppeln und sonstigen Durchdringungen Körnung: 16-32 mm Einbaustärke: ca. 16 cm Breite: bis ca. 40 cm Kiesfangleiste: L-Winkel aus verzinktem Stahlblech, gelocht, L-Profil, H= 150 mm Einbauhöhe: bis 20 m über OK Gelände Einbauort: Hauptdach Haus B + C + D
02.__. 15
Randausbildung,Kies,Fangleiste,B=40cm
235.00
m
02.__. 16 Absturzsicherung als Seilsystem, Haus B Zulage zur Ausführung des zuvor beschriebenen Warmdachaufbaus für die Installation eines überfahrbaren Seilsystems als Absturzsicherung. Ständig nutzbare Flachdachabsturzsicherung zur Befestigung der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz als Anschlageinrichtung im Rückhalte- bzw. Auffangsystem mit beweglichen Anschlagpunkten in Ausstattungsklasse 2 (BG-Bau, DGUV 201-056) nach DIN 4426 und DIN EN 795. Liefern und gemäß Herstellervorgaben fachgerecht montieren. Stützen mit Formteil, passend zur Dachabdichtung, fachgerecht eindichten. Die Montage ist gemäß DGUV zu dokumentieren. Dachaufbauhöhe: bis ca. 30 cm Fläche Flachdach: 30 m x 12 m Einbauort: Hauptdach Haus B
02.__. 16
Absturzsicherung als Seilsystem, Haus B
1.00
psch
02.__. 17 Absturzsicherung als Seilsystem, Haus C Zulage zur Ausführung des zuvor beschriebenen Warmdachaufbaus für die Installation eines überfahrbaren Seilsystems als Absturzsicherung. Ständig nutzbare Flachdachabsturzsicherung zur Befestigung der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz als Anschlageinrichtung im Rückhalte- bzw. Auffangsystem mit beweglichen Anschlagpunkten in Ausstattungsklasse 2 (BG-Bau, DGUV 201-056) nach DIN 4426 und DIN EN 795. Liefern und gemäß Herstellervorgaben fachgerecht montieren. Stützen mit Formteil, passend zur Dachabdichtung, fachgerecht eindichten. Die Montage ist gemäß DGUV zu dokumentieren. Dachaufbauhöhe: bis ca. 30 cm Fläche Flachdach: 19 m x 10 m Einbauort: Hauptdach Haus C
02.__. 17
Absturzsicherung als Seilsystem, Haus C
1.00
psch
02.__. 18 Absturzsicherung als Seilsystem, Haus D Zulage zur Ausführung des zuvor beschriebenen Warmdachaufbaus für die Installation eines überfahrbaren Seilsystems als Absturzsicherung. Ständig nutzbare Flachdachabsturzsicherung zur Befestigung der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz als Anschlageinrichtung im Rückhalte- bzw. Auffangsystem mit beweglichen Anschlagpunkten in Ausstattungsklasse 2 (BG-Bau, DGUV 201-056) nach DIN 4426 und DIN EN 795. Liefern und gemäß Herstellervorgaben fachgerecht montieren. Stützen mit Formteil, passend zur Dachabdichtung, fachgerecht eindichten. Die Montage ist gemäß DGUV zu dokumentieren. Dachaufbauhöhe: bis ca. 30 cm Fläche Flachdach: 18 m x 10 m Einbauort: Hauptdach Haus D
02.__. 18
Absturzsicherung als Seilsystem, Haus D
1.00
psch
02.__. 19 Absturzsicherung als Einzelanschlagpunkt Zulage zur Ausführung des zuvor beschriebenen Warmdachaufbaus für die Installation einer Flachdachabsturzsicherung, bestehend aus Einzelanschlagpunkten (Sekuranten), wärmegedämmt gem. DIN EN 795 und Bau-BG. Ständig nutzbare Flachdachabsturzsicherung zur Befestigung der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz als Anschlageinrichtung im Rückhalte- bzw. Auffangsystem mit Einzelanschlagpunkten in Ausstattungsklasse 1 (BG-Bau, DGUV 201-056) nach DIN 4426 und DIN EN 795. Liefern und gemäß Herstellervorgaben fachgerecht montieren. Stützen mit Formteil, passend zur Dachabdichtung, fachgerecht eindichten. Die Montage ist gemäß DGUV zu dokumentieren. Einbauort: Hauptdächer n. Bedarf
02.__. 19
Absturzsicherung als Einzelanschlagpunkt
O
4.00
St
02.__. 20 Absturzsicherung BauderSECUTEC Flachdachgeländer BARRIER G 75 Durchdringungsfreier Seitenschutz für Gründächer, als Komplett-Geländersystem aus Aluminium zur Kollektivsicherung für Insp.- u. Wartungszwecke nach DIN EN 13374 Klasse A. Ausstattungsklasse 3 (BG-Bau, DGUV 201-056) Leistungs- und Funktionsanforderungen: - Neigung: 75 Grad - Sicherung durch zwei Betongewichte je 12,5 kg Material: Beton mit Armierung aus Synthetikfasern - Einbau der Betongewichte hintereinander - Rohre (Hand-/Knielauf) in Rohrhalter eingelegt - Material Geländer: Aluminium - Material Schutzkappen: PP - Pfostenabstand: max. 2.500 mm - Oberkante Holm über Aufstellfläche: 1.126 - 1.206 mm - Durchmesser Geländerholme: 36 mm - Höhenverstellbereich: 80 mm - Länge Ausleger: 1.500 mm - Geländerpfosten / Ausleger 45 x 25 mm - Gewichte Abmessungen: 390 x 390 x 93 mm - Gewichte Höhe gestapelt: 149 mm - Gewichte Länge hintereinander: 790 mm Liefern und gemäß Herstellervorgaben fachgerecht auf geeignetem Flachdachaufbau montieren, Rückseite Betonattika. Ang. Fabrikat:
02.__. 20
Absturzsicherung BauderSECUTEC Flachdachgeländer BARRIER G 75
A
235.00
m
02.__. 21 Flachdachfenster,3-fach Glas,opal ESG, 100 x150 cm Flachdachfenster mit der Funktion der Belichtung, elektrischer Rauchableitung (RWA) und als Dachausstieg mit manueller Öffnung. Als thermisch getrenntes, wärmebrückenfreies, ebenes Tageslichtelement mit mind. 5° Neigung, durchsturzsicher, vorgerichtet für Motoröffner mit verdeckter Kabelführung für integrierter RWA-Anlage, Aufbau Rohdecke, Trockenbau Nachbearbeitung Produkt: ESSERTEC essersky oder gleichwertig Zweck: Belichtung, Entrauchung (RWA) u. Dachausstieg in den Treppenhäusern Vorleistung: Öffnung in Rohdecke Folgeleistung: Laibung Gipskarton Nenngröße: 100 x150 cm Bestehend aus: Kuppel: 3-fach Wärmeschutzverglasung opal, Ur-Wert: 0,89 W/m² K, durchsturzsicher Baustoffklasse: E nach DIN EN 13501 Keilrahmen: Keilrahmen zur Verbesserung der Selbstereinigung (5° Neigung) Aufsetzkranz: Stahl-Aufsetzkranz mit Wandanschlusschiene, wärmegedämmt, H= ca. 50 cm RWA: RWA-Zentrale (Steuerung) für Anschluss an 230V Netz mit Akku und Antrieb Dachaustieg: Lichtkuppel bei Öffnung arretiert, Öffnungswinkel bis 80°, Griff zum öffnen und schließen, inkl. Leiteraufhängung Einbauort: Haupt- und Nebentreppenhäuser Hauptdach Haus B + C + D
02.__. 21
Flachdachfenster,3-fach Glas,opal ESG, 100 x150 cm
3.00
St
03 Dachaufbau TG-Decke u. Balkone, ungedämm
03
Dachaufbau TG-Decke u. Balkone, ungedämm
03.__. 1 Abdichtung 3-lag, Komplettleistung: Gefällelose Abdichtung 3-lag auf Betondecken + Aufkantungen 2-lag bestehend aus: - Voranstrich bituminös auf mineralischem Untergrund - 1-lagige bituminöse Abdichtung V60S4 + Al01 als Dampfsperre und Notabdichtung mit Alu-Einlage - 2-lagige bituminöse Abdichtung nach Angaben der Flachdachrichtlinien, mit Wurzelschutz nach FLL-Richtlinien, fachgerecht verlegt und verschweißt. - Dachanschluss an den aufgehenden Bauteilen, entlang der Attiken, Abschlüsse und Wänden mit passenden Randstreifen, Zuschnitt nach Erfordernis, einschl. der erforderlichen Randfixierung und verschweißen des Randstreifens mit dem Dachbelag. Anschluss nach Erfordernis mit Pressprofil oder als Flüssigkunststoffabdichtung. Einbauort: TG-Decke u. Balkone    Haus B + C + D
03.__. 1
Abdichtung 3-lag, Komplettleistung:
775.00
m2
03.__. 2 Überdeckung ISO-Korb-Balkon- Loggiaanschlüsse Abdichtungsüberdeckung der beweglichen Anschlussfuge von Balkon- und Loggienfertigteilen. Leistungsbestandteile Säubern Fuge/ISO-Korb überdecken mit Schleppstreifen Hochflexible, 2-lg. Flüssigabdichtung mit Vlieseinlage B= 50 cm Schutzabdeckung aus Z-förmig gekantetem 1,0 mm Aluminiumblech, Z = 200 mm Zweck: Abdichtung, Vermeidung von Hinterläufigkeit Vorleistung: Fertigteil mit Isokorbanschluss Fugentyp: I nach DIN 18.531 Verformung: VK 3-E nach DIN 18533-1 Abwicklung: ca. 30 cm Breite gesamt
03.__. 2
Überdeckung ISO-Korb-Balkon- Loggiaanschlüsse
205.00
m
04 Dachaufbau TG-Decke, Laubengänge u. Terr
04
Dachaufbau TG-Decke, Laubengänge u. Terr
04.__. 1 Warmdach Loggia, TG Decke, WD 120 mm 3-lag, Komplettleistung: Gefälleloses Warmdach bestehend aus: - Voranstrich bituminös auf mineralischem Untergrund - 1-lagige bituminöse Abdichtung V60S4 + Al01 als Dampfsperre und Notabdichtung mit Alu-Einlage - 120 mm Wärmedämmung aus Polyurethan-Hartschaumplatten PUR/PIR, Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit ? = 0,023 W/(mK), Bezeichnung nach DIN EN 13165/DIN 4108-10, PUR-023-DAA - 2-lagige bituminöse Abdichtung nach Angaben der Flachdachrichtlinien, Oberlage mit Wurzelschutz nach FLL-Richtlinien, Unterlage als Kaltselbstklebebahn, fachgerecht verlegt und verschweißt. - Dachanschluss an den aufgehenden Bauteilen, entlang der Attiken, Abschlüsse und Wänden mit passenden Randstreifen, Zuschnitt nach Erfordernis, einschl. der erforderlichen Randfixierung und verschweißen des Randstreifens mit dem Dachbelag. Anschluss nach Erfordernis mit Pressprofil oder als Flüssigkunststoffabdichtung. Einbauort: TG-Decke, Laubengänge und Terrassen   Haus B + C + D
04.__. 1
Warmdach Loggia, TG Decke, WD 120 mm 3-lag, Komplettleistung:
155.00
m2
05 Flüssigabdichtung
05
Flüssigabdichtung
05.__. 1 Flüssigabdicht.,2K-Abdichtungsharz,PMMA Flüssigabdichtung aus 2-komponentigem, pigmentiertem Abdichtungsharz einschl. Einbetten Spezialvlies, 2 x 20 cm Abwicklung Zweck: Bauwerksabdichtung nach DIN 18531 auf Flachdächern und Balkonen Vorleistung: Beton oder Estrich Folgeleistung: Schutzvlies bei Auflegen bzw. Aufständern von Fremdbelägen Materialbasis: Polymethylmethacrylatbasis (PMMA) Untergrundvorb.: Anrauhen oder Schleifen, frei von Unebenheiten Vliesdichte: 110 g/m2 Abdichtungsverbrauch: 3-4 kg/m2 Trockenschichtdicke: mind. 2,10 mm Einbau: auf bis zu 90° geneigten Flächen Eigenschaften: naht- und fugenlos, temperaturflexibel, wasserdicht, perforationsbeständig, uv-beständig, Alkali-beständig, elastisch rissüberbrückend, durchwurzelungsfest Baustoffklasse: B2/E nach DIN 4102 bzw. EN 13501 Einbauort: Balkone, Terrassen, Laubengänge, TG-Decke, Weitere Haus B + C + D
05.__. 1
Flüssigabdicht.,2K-Abdichtungsharz,PMMA
260.00
m2
06 Plattenbeläge
06
Plattenbeläge
06.__. 1 Betonplatten für Wartungwege,40x40x4cm Betonplatten für Wartungswege einschl. Unterbau. Zweck: Begehung der Dachfläche zu Wartungszwecken bei nicht begehbaren Dachflächen Vorleistung: Dachabdichtung Folgeleistung: endfertig Plattengröße: ca. 40x40x4 cm Unterbau: Kies-/Splittbett auf Trennlage Rutschfestigkeit: R11 Max. zulässige Nutzlast: 1 KN gem. DIN 1055-3 Einbauhöhe: bis 19 m über OK Gelände Einbauort: Hauptdach bis PV Anlage
06.__. 1
Betonplatten für Wartungwege,40x40x4cm
75.00
m2
07 Wartung
07
Wartung
07.__. 1 Wartung extensiv begrünte Dachflächen Wartung von extensiv begrünten Flachdachflächen Leistungsumfang Sichtprüfung Beseitigung Verunreinigungen und Laub Beseitigung Kiesverwehungen Durcharbeiten Bewuchs, Entfernen nicht erwünschter Aussamungen Mähen, Düngen, Nachsaat/Nachpflanzung bei Fehlstellen Reinigung Abläufe und Rinnen Reinigung von Be- und Entlüftungsöffnungen Prüfung und ggf. Erneuerung dauerelast. Fugen Einschl. Wartungsdokumentation zum Erhalt der Gewährleistung. Wartungszyklen: 1-2-mal jährlich Abrechnung: jährlich nach m2 Dachfläche
07.__. 1
Wartung extensiv begrünte Dachflächen
O
610.00
m2
07.__. 2 Wartung RWA Prüfung und Wartung von RWA-Anlagen einschl. aller Anbauteile und Funktionsbestandteile nach GUV/ASR/BGV und zum Erhalt der Gewährleistung. Fehlerbericht und Prüfbuchdokumentation durch anerkannten Sachverständigen. Wartungszyklus: 1-mal jährlich Abrechnung: je St RWA pro Jahr
07.__. 2
Wartung RWA
O
3.00
St