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ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR BAULEISTUNGEN ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR BAULEISTUNGEN
AVB Fassung 2025
Vertragsgrundlage für die Ausführung der Bauleistungen zwischen der Bauherengemeinschaft Postler/Buchmayer als Auftraggeber (AG ) und dem Auftragnehmer ( AN ) ist die VOB Teil B + C in ihrer neuesten Fassung, soweit im folgenden nicht anders vereinbart.Die Auftragserteilung erfolgt zum Pauschalpreis. Der Leistungsumfang ist vor Auftragserteilung verbindlich festzulegen.Ausführungszeichnungen stellt der AG zweifach zur Verfügung. Weitere Exemplare sind vom AN zu vergüten.Der Rohbauunternehmer ist verpflichtet, die für die Baustelle erforderlichen Ver- und Entsorgungsleitungen herzustellen und für die Dauer der gesamten Bauzeit zu unterhalten, sowie den anderen, am Bauvorhaben tätigen Firmen zur Verfügung zu stellen. Die Kosten der Herstellung trägt der Rohbauunternehmer, die umlagefähigen Verbrauchskosten trägt er entsprechend Ziff. 5 anteilmäßig.Die Umlagekosten für Strom, Wasser, Schutt, Reinigung usw. werden im Verhältnis der Abrechnungssumme anteilig auf die beteiligten Firmen umgelegt.Der Auftragnehmer trägt die Gefahr entsprechend § 644 BGB bis zur Abnahme.Der Auftragnehmer stellt den Fachbauleiter im Sinne der jeweils gültigen Landesbauordnung. Der Fachbauleiter ist namentlich zu nennen.Für die vom AN zu vertretende verspätete Fertigstellung des Werkes ist eine Vertragsstrafe von werktäglich 0,2 % der Auftragssumme zu zahlen. Der Höchstsatz der Vertragsstrafe beträgt 5 % der Auftragssumme. Der Vorbehalt der Vertragsstrafe kann bis zur Fälligkeit der Schlußzahlung geltend gemacht werden. Eine verwirkte Vertragsstrafe kann von der Schlußzahlung abgezogen werden. Die Geltendmachung eines über die Vertragsstrafe hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.Die Gewährleistung richtet sich nach VOB Teil B § 13. Die Gewährleistungszeit beträgt fünf Jahre.Bei Abschlagszahlungen werden 10 % als Sicherheit einbehalten. Für die Dauer der Gewährleistung beträgt der Einbehalt 5 % der Abrechnungssumme. Der Sicherheitsbetrag für die Gewährleistung kann durch Bankbürgschaften abgelöst werden. Andere Sicherheiten sind ausgeschlossen. Sollte sich der z.Zt. gültige Mehrwertsteuersatz erhöhen, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, die bis daher erbrachten Leistungen mit dem bisherigen Mehrwertsteuersatz abzurechnen.
Die Bankbürgschaft muss nachfolgende Voraussetzungen erfüllen :
Die Bank übernimmt zugunsten des AG die selbstschuldnerische Bürgschaft.Die Bank verpflichtet sich zur Zahlung auf erste Anforderung durch den AG.Die Bürgschaft darf keine Hinterlegungsklausel enthalten.Die Bürgschaft muß unbefristet sein.Ein Muster des Bürgschaftstextes kann vom AG zur Verfügung gestellt werden.
12. Abtretung der dem AN gegenüber dem AG zustehenden Forderungen an Dritte sind nicht zulässig.
13. Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Neuss, für AN, die Minderkaufleute nach § 4 HGB sind, gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
Anerkannt
_____________________________
Rechtsverbindliche Unterschrift
Firmenstempel
ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR BAULEISTUNGEN
Sonstige Vorbemerkungen ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
Das Bauvorhaben liegt an einer ausgebauten Straße.
Der Bieter hat sich an Ort und Stelle über die Zufahrtsmöglichkeiten innerhalb des
Baugeländes zu unterrichten. Vor Einrichten der Baustelle ist der Arbeitsablauf mit
der Bauleitung zu koordinieren.
Grundlage für Ausführung, Baustoffe und Abrechnung bilden:
1. die allgemeinen Vertragsbedingungen für Bauleitungen ( AVB neueste Fassung)
2. die allgemein anerkannten Regeln der Technik
3. die Leistungsbeschreibung
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
1.0. Bohlen und Randleisten
Bohlen sind in Längsrichtung mit Entspannungsnuten zu versehen.
2.0. Titanzink
Bei Traufblechen, Dachrinnen, Abschlußblechen, Wandanschlußblechen, Stoßschutzblechen,
die im Bereich ungeschützter Bitumendachbahnen unmittelbaren Kontakt untereinander haben,
sind die Zinkteile gegen auftretende Bitumen-Oxydation zu schützen.
Mögliche Anstriche sind:
Inertol 49 W
Plastikol 2 (AIB)
Hydrolan FS-2
Metalle sind gegen schädigende Einflüsse angrenzender Stoffe, z.B. aus Glas-
vlies-Bitumendachbahn zu schützen.
3.0. Zink- und Bleiverwahrungen
in Dachflächen sind im Farbton der Dachdeckung zu streichen AUSGENOMMEN
ZINKBLECHE IN ANTHRAZITFARBENEN DÄCHERN.
4.0. Fassadenverkleidungen
Der Untergrund besteht teilweise aus Mauerwerk und teilweise aus Beton.
Für den Einbau vorgesehene Befestigungsmaterialien haben nach den neuesten
Richtlinien aus korrosionsbeständigem Material zu sein.
Eine bauaufsichtliche Zulassung und der statische Nachweis sind vom Unternehmer
zu erbringen.
Im Angebot sind alle erforderlichen, nicht ausdrücklich genannten Kleinteile,
Unterlegbänder, Unterfütterungen, Ausgleiche von Toleranzen, Anschlüsse,
dauerelastische Dichtungen usw. ohne besondere Vergütung erhalten.
Nach Fertigstellung der Fassadenarbeiten sind diese, falls erforderlich, auf
Anforderung der Bauleitung reinigen.
5.0. Pflegeanweisungen
Der Auftragnehmer hat bei Abnahme Pflegeanweisungen bzw. Bedienungs-
anleitungen für Terrassenbelag, Fassadenverkleidung, etc. zu übergeben.
6.0. Durchdringungen
Alle Durchdringungen der Unterspannbahnen sind mit einem Folienklemmring
auszubilden.
7.0. Befestigungsmittel
Alle Befestigungsmittel im Fassadenbereich sind aus nichtrostendem Stahl herzustellen.
KAUFMÄNNISCHE VORBEMERKUNGEN
Der Kalkulation liegen folgende Stundenlohnsätze einschl. sämtlicher Zuschläge und
Wegekosten zugrunde :
1. Facharbeiter €..................../ je Stunde
2. Helfer €..................../ je Stunde
Diese Lohnsätze sind für alle evtl. notwendig werdenden zusätzlichen Arbeiten verbindlich.
Die Herausnahme einzelner Positionen oder Titel aus dem Leistungsverzeichnis ohne
Veränderung der EP-Preise bleibt vorbehalten.
Der AN hat bei Kolonnenwechsel die Zustimmung der Bauleitung des AG einzuholen.
Falls Zustimmung erfolgt, weist der AN die Kolonne selbst ein.
Bei eigenmächtigem Wechsel der Kolonnen trägt der AN die Kosten für eventuell erforderlich
werdenden Abriß, Ersatz etc.
-----------------------------------------, den --------------------------
Ort Datum
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Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift
Sonstige Vorbemerkungen
01 Dachdeckerarbeiten
01
Dachdeckerarbeiten
01.01 Abdichtung Betonflächen (EG und nichtunterkellerte Bereiche, etc)
01.01
Abdichtung Betonflächen (EG und nichtunterkellerte Bereiche, etc)
01.02 Balkonabdichtung / Dachterrassenabdichtung
01.02
Balkonabdichtung / Dachterrassenabdichtung
01.03 Balkon- und Dachterrassenbeläge
01.03
Balkon- und Dachterrassenbeläge
01.04 Dachabdichtung Hauptdach über Staffelgeschoss
01.04
Dachabdichtung Hauptdach über Staffelgeschoss
01.05 Dachbegrünung über Staffelgeschoss
01.05
Dachbegrünung über Staffelgeschoss
01.06 Dachabdichtung Hauptdach über 2. OG
01.06
Dachabdichtung Hauptdach über 2. OG
01.07 Dachbegrünung Hauptdach über 2. OG
01.07
Dachbegrünung Hauptdach über 2. OG
01.08 Zinkdach Staffelgeschoß
01.08
Zinkdach Staffelgeschoß
01.09 Flachdacheinbauten
01.09
Flachdacheinbauten
01.10 Klempnerarbeiten / Fassadenarbeiten
01.10
Klempnerarbeiten / Fassadenarbeiten
01.11 Sonstige Anschlüsse
01.11
Sonstige Anschlüsse
01.13 Stundenlohnarbeiten
01.13
Stundenlohnarbeiten