Stahlbauarbeiten
Werkhalle Nordheim
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Globale Angaben zum Bauvorhaben Name und Anschrift des Bauherren: Wiener Immo KG Ringstraße 5 74226 Nordheim Vertreter des Bauherrn: ReWied GmbH König-Wilhelm-Straße 80 74360 Ilsfeld Tel.:                 +49 7062 51234 0 Fax:                +49 7062 51234 99 eMail:             info@rewied.de Web:               www.rewied.de Beschreibung des Bauvorhabens: Geplant ist die Revitalisierung einer bestehenden Produktionshalle aus massiven Stützen mit Holzdachkonstruktion. Der Neubau besteht aus einem Werkstattbereich mit Empore und Balkon sowie einem Lagerhallenbereich welche durch eine F-90 Wand mit Stahlverbandstützen und Mauerwerk voneinander getrennt sind. Die seitlich angelagerte Garage erhält eine neue Dachkonstruktion und Fassadenverkleidung mit Tor. Die Bestandshalle wird bauseits entkernt und bis auf die Tragkonstruktion komplett zurückgebaut. Neue Fundamente, Sockel und Bodenplatte werden erstellt und eine neue Gebäudehülle errichtet. Termine und Fristen Vorgesehener Beginn der Baumaßnahme:   01.09.2026 Geplante Dauer der Baumaßnahme:            10 Monate Angaben zur Örtlichkeit Anschrift der Baustelle:                           Maybachsctraße 3                                                                                      74226 Nordheim Angaben zur Baustelle Bauwasseranschluss:                                        auf dem Baugrundstück vorhanden Baustromanschluss:                                           auf dem Baugrundstück vorhanden Lagerfläche für Baumaterialien:              auf dem Baugrundstück vorhanden Baugrund Art des Baugrunds:              Bodenklasse 3-6 gemäß DIN 18300 Vorfluter:                                     Anschluss an vorhandene öffentliche Kanalisation Angaben zum Bauwerk        Halle:                                       Garage: Breite:                                                 ca. 26,60 m (AK Fas.)    ca. 9,50 m (AK Fas.) Länge:                                                ca. 36,70 m (AK Fas.)    ca. 7,30 m (AK Fas.) Traufhöhe:                                        ca. +8,40 m (OK Da.)    ca. + 5,30 m (OK Da.) Firsthöhe:                                          ca. +10,70 m (OK Da.)  ca. + 6,50 m (OK Da.) Achsmaß:                                          ca. 6,00 m                              - Dachform:                                         Satteldach                              Satteldach Anzahl der Dachflächen:       2                                                   2 Dachneigung:                                 10°                                15°
Globale Angaben zum Bauvorhaben
Besondere Vertragsbedingungen Kalkulationsgrundlage sind die nachfolgend aufgeführte Pläne: - Grundrisse 001, Index d vom 15.04.2026 - Ansichten 002, Index d vom 15.04.2026 - Einhausung 003, Index a vom 15.04.2026 Alle Positionen sind als Komplettleistung zu kalkulieren inkl. Herstellung, Lieferung und Montage einschl. aller hierfür erforderlicher Pläne, Montagehilfsmittel und Unfallschutzmaßnahmen. Art und Umfang der Leistung (§ 1 VOB/B) Die Vertragsleistung umfasst alle Leistungen und Lieferungen, die erforderlich sind, um das Gewerk funktionsfähig herzustellen. Unvollständigkeiten, Unklarheiten und Widersprüche sind dahingehend aufzulösen, dass eine den übrigen Vorschriften des Vertrages entsprechender funktionsfähiger Leistung geschuldet wird. Ausführungsunterlagen (§ 3 Abs. 5 und 6 VOB/B) Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. Sämtliche Maße sind vom Auftragnehmer am Bau zu prüfen. Der Auftragnehmer hat auf Verlangen des Auftraggebers einen Baustelleneinrichtungsplan und ein Geräteverzeichnis zu erstellen und dem Auftraggeber zu übergeben. Der Auftragnehmer hat auf Verlangen des Auftraggebers einen Bauterminplan für seine Leistungen zu erstellen und dem Auftraggeber zu übergeben. Dieser Bauterminplan muss auf der Basis des vom Auftraggeber vorgelegten Bauzeitenplans erstellt werden. Ist in den Angebotsunterlagen kein Bauterminplan des Auftraggebers enthalten, dann muss der Bauterminplan des Auftragnehmers die Abhängigkeiten zu Vorleistungen anderer Gewerke berücksichtigen und - sofern erforderlich - Trockenzeiten, Lieferzeiten und dergleichen enthalten. Grundlage ist der in der Angebotsanfrage angegebene oder später vertraglich vereinbarte Baustart- und Bauendtermin, sowie die vereinbarten Zwischentermine für die vom Auftragnehmer vertraglich zu erbringenden Leistungen. Werbung (§ 4 Abs. 1 VOB/B) Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Umweltschutz (§ 4 Abs. 2 und 3 VOB/B) Der Auftragnehmer hat zum Schutz der Umwelt, Landschaft und Gewässer die durch die Arbeiten verursachten Beeinträchtigungen auf das unvermeidliche Mindestmaß zu beschränken. Der Auftragnehmer hat behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Benutzung von Arbeitsplätzen (§ 4 Abs. 4 VOB/B) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die notwendigen unbefestigten Arbeitsplätze gemäß § 4 Abs. 4 VOB/B die sich unmittelbar auf dem Baugrundstück ausserhalb des Baufeldes befinden unentgeltlich zur Verfügung. Eine ausreichende Befestigung der Flächen für die Zwecke des Auftragnehmers ist in den Angebotspreis der betreffenden Leistungen einzurechnen. Darüber hinaus kann der Auftraggeber dem Auftragnehmer keine unbefestigten Arbeitsplätze auf der Baustelle gemäß § 4 Abs. 4 VOB/B zur Verfügung stellen. Der dadurch möglicherweise verursachte Mehraufwand ist in den Angebotspreis der betreffenden Leistungen einzurechnen. Der Auftragnehmer versichert mit der Abgabe seines Angebotes, dass er sich über die örtlichen Platzverhältnisse vor Angebotsabgabe informiert hat und eventuell daraus entstehende Mehrkosten im Angebot berücksichtigt hat. Benutzung von Lagerplätzen (§ 4 Abs. 4 VOB/B) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die notwendigen unbefestigten Lagerflächen gemäß § 4 Abs. 4 VOB/B die sich unmittelbar auf dem Baugrundstück, ausserhalb des Baufeldes befinden unentgeltlich zur Verfügung. Eine ausreichende Befestigung der Flächen für die Zwecke des Auftragnehmers ist in den Angebotspreis der betreffenden Leistungen einzurechnen. Darüber hinaus kann der Auftraggeber dem Auftragnehmer keine unbefestigten oder bestigte Lagerplätze auf der Baustelle gemäß § 4 Abs. 4 VOB/B zur Verfügung stellen. Der dadurch möglicherweise verursachte Mehraufwand ist in den Angebotspreis der betreffenden Leistungen einzurechnen. Der Auftragnehmer versichert mit der Abgabe seines Angebotes, dass er sich über die örtlichen Platzverhältnisse vor Angebotsabgabe informiert hat und eventuell daraus entstehende Mehrkosten im Angebot berücksichtigt hat. Benutzung von Zufahrtswegen (§ 4 Abs. 4 VOB/B) Für die Benutzung von Zufahrtswegen gelten folgende Einschränkungen: Die vorhandenen Zufahrtswege zum Baugrundstück bestehen aus öffentlichen Strassen. Die örtlichen Strassen-, Platzverhältnisse, eventuelle Gewichtsbeschränkungen sind vor Angebotsabgabe durch den Auftragnehmer zu prüfen. Mehraufwand für Herstellen, Unterhalten und Entfernen von Baustrassen, Wege die der Auftragnehmer für die Durchführung seiner Leistungen auf dem Baugrundstück benötigt, ist in den Angebotspreis der betreffenden Leistungen einzurechnen. Sollten hierdurch Einschränkungen für den Auftragnehmer entstehen, ist der möglicherweise verursachte Mehraufwand in den Angebotspreis der betreffenden Leistungen einzurechnen. Benutzung von Wasser- und Energieanschlüssen (§ 4 Abs. 4 VOB/B) Die Anschlussanlagen für Wasser, Abwasser und Energie werden, sofern im Leistungsverzeichnis nichts beschrieben ist, kostenlos auf dem Baugrundstück bauseits gestellt. Die Verbrauchskosten für die Durchführung der vertraglichen Leistung (ausgenommen Heizkosten für Aufenthalts- Büro-, Lagercontainer und Räume des Auftragnehmers) werden vom Auftraggeber übernommen. Für die Heizkosten des Auftragnehmer verbleibt die Möglichkeit zur Abrechnung nach dem tatsächlich entstandenem Aufwand; die hierfür notwendigen Mess- und Zähleinrichtungen hat der Auftragnehmer auf eigene Kosten zu stellen und diese sowie den Verbrauch zu dokumentieren. Die Abrechnung erfolgt durch die dokumentierte Verbrauchsmessung und wird mit einem Verwaltungskostenzuschlag von 8 % von der Schlußrechnungssumme abgezogen. Baureinigung und Abfallbeseitigung Dem Auftragnehmer obliegt die Baureinigung nach Abschnitt 4.1 der DIN 18299 (aktuelle Fassung) und der einschlägigen gewerkespezifischen Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C). Kommt der AN dem innerhalb einer angemessenen, ihm gesetzten Frist samt Kündigungsandrohung nicht nach, ist der Auftraggeber zur Teilkündigung und anschließenden Selbstbeseitigung auf Kosten des Auftragnehmers berechtigt. Dabei werden vom Auftraggeber die tatsächlich entstandenen Kosten zugrunde gelegt und zuzügl. ein Verwaltungskostenzuschlag von 8 % erhoben. Der Auftragnehmer wird sich bemühen, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden. Der Auftragnehmer trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Bau- und Abbruchabfälle nach den geltenden Vorschriften getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen. Die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. sind dem Auftraggeber vorzulegen. Weitervergabe an Nachunternehmer (§ 4 Abs. 8 VOB/B) Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Name, Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers dem Auftraggeber schriftlich bekannt zu geben. Beabsichtigt der Auftragnehmer Leistungen zu übertragen, auf die sein Betrieb eingerichtet ist, hat er vorher die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers gemäß § 4 Abs. 8 Nr. 1, Satz 2 VOB/B einzuholen. Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass der Nachunternehmer die ihm übertragenen Leistungen nicht weitervergibt, es sei denn, der Auftraggeber hat zuvor schriftlich zugestimmt. Bei Verstößen des Auftragnehmers oder der von ihm beauftragten Nachunternehmer gegen die sich aus dem Vertrag ergebenden Bedingungen für die Beauftragung von Nachunternehmern, hat der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe gemäß besonders anzufertigender Urkunde zu zahlen. Ausführung der Leistung (§ 4 Abs. 10 VOB/B) Für die Teile der Leistung, die durch die weitere Ausführung der Prüfung und Feststellung entzogen werden, wird die gemeinsame Feststellung auf der Baustelle über deren Zustand, ihre Vertragsmäßigkeit sowie deren Art und Umfang verlangt. Der Auftragnehmer hat die gemeinsame Feststellung rechtzeitig zu beantragen. Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B) Für die Ausführungsfristen wird der den Vergabeunterlagen beigefügte Bauzeitenplan verbindlich vereinbart. Die im Bauzeitenplan enthaltenen Zwischenfristen sind Vertragsfristen und werden als solche gekennzeichnet. Sollte in den Vergabeunterlagen kein Bauzeitenplan beiliegen gelten die genanten Ausführungsfristen als verbindlich, diese können jedoch in den Vertragsverhandlungen in gemeinsamer Abstimmung neu vereinbart werden. Gültig sind dann die vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen, Start-, Zwischen- und Endtermine der vertraglich zu erbringenden Leistungen des Auftragnehmers. Vertragsstrafe (§ 11 VOB/B) Termine Der Auftraggeber ist berechtigt, für jeden Fall der vom Auftragnehmer verschuldeten Überschreitung des Endtermins und Zwischenterminen als Vertragsstrafe 0,3 % der Netto-Auftragssumme je Werktag der Überschreitungszeit geltend zu machen, insgesamt jedoch höchstens 5 % der Netto-Auftragssumme. Die Vertragsstrafe für die nicht fristgerechte Erfüllung kann neben dem Anspruch auf Erfüllung geltend gemacht werden. Dem Auftragnehmer bleibt der Mitverursachungs-/ Mitverschuldenseinwand erhalten. Die nach dem vorstehenden Absatz fällig werdende Vertragsstrafe ist dann nicht verwirkt, wenn die in diesem Vertrag vereinbarte Ausführungsfrist eingehalten wird. Das gilt nicht, wenn durch die vom Auftragnehmer zu vertretende Versäumung einzelner Einzelfristen der im Bauzeitenplan festgelegte Arbeitsbeginn für andere Gewerke verschoben wird oder dem Auftraggeber ein Verzugsschaden entsteht. Der bei der Abnahme auszusprechende Vorbehalt der Geltendmachung kann noch bis zur Fälligkeit der Schlussrechnung erklärt werden. Die besondere Wichtigkeit und deren Bedeutung, zur Einhaltung von einzelnen Zwischenterminen für das Bauvorhaben und deren Pönalisierung, wird falls Erforderlich in der Niederschrift zur Auftragsverhandlung festgehalten. Schwarzarbeit Der Auftraggeber ist berechtigt, für jeden vom Auftragnehmer auf der Baustelle eingesetzten Schwarzarbeiter als Vertragsstrafe 0,2 % der Netto-Auftragssumme je Werktag und Mann geltend zu machen, insgesamt jedoch höchstens 10 % der Netto-Auftragssumme, maximal aber 250.000,-EUR. Die Vertragsstrafe ist spätestens bei der Abnahme vorzubehalten und kann von der sich aus der Schlussrechnung ergebenden noch offenen Werklohnforderung des Auftragnehmers in Abzug gebracht werden. Abreden Wenn es sich bei dem Auftragnehmer um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt und er aus Anlass der Vergabe eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 3 % der Auftragssumme an den Auftraggeber zu zahlen. Ansprüche auf einen höheren Schadensersatz bleiben unberührt. Wenn es sich bei dem Auftragnehmer um einen Nichtkaufmann handelt und er aus Anlass der Vergabe eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 3 % der Auftragssumme an den Auftraggeber zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer, niedrigerer Höhe nachgewiesen wird. Verteilung der Gefahr (§ 7 VOB/B), Bauwesenversicherung Vom Auftraggeber beigestellte Baustoffe hat der Auftragnehmer gegen Diebstahl und andere Schäden zu schützen. Der AG hat eine Bauwesenversicherung abgeschlossen, welche die Leistungen des Auftragnehmers mit abdeckt. Die Selbstbeteiligung beträgt pro Versicherungsfall 500 Euro. Sofern der AN durch einen Versicherungsfall betroffen ist, trägt er diesen Selbstbehalt im Verhältnis zum Auftraggeber. Der Auftragnehmer beteiligt sich an der Versicherungsprämie mit 0,3 % der Brutto-Schlußrechnungssumme. Der Betrag kommt von der Brutto-Schlussrechnung in Abzug. Haftung (§ 10 Abs. 2 VOB/B) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eigenverantwortlich alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen im eigenen Leistungsbereich zu treffen, um Schäden von Personen und Sachen innerhalb des Baugeländes und des Baubereichs abzuwenden (Verkehrssicherungspflicht). Der Arbeitnehmer stellt den Arbeitgeber im Innenverhältnis von sämtlichen Schadensersatzansprüchen aus schuldhafter Verkehrssicherungspflichtverletzung im eigenen Leistungsbereich frei, insbesondere bei etwaigen von ihm schuldhaft verursachten Schäden an Nachbargebäuden oder -grundstücken (vgl. § 10 Abs. 2, Satz 1, Halbsatz 2 VOB/B). Der Auftragnehmer hat Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschäden entstanden sind, dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Abnahme (§ 12 VOB/B) Die Abnahme erfolgt förmlich unter Erstellung eines von beiden Vertragspartnern zu unterzeichnenden Protokolls. Die Abnahme ist innerhalb einer Frist von zwölf Werktagen nach Fertigstellungsmeldung durch den Auftragnehmer durchzuführen, wenn einer der Vertragspartner die Vornahme der Abnahme verlangt. Wenn sich die Vertragspartner über den Abnahmetermin nicht einigen, wird dieser vom Auftraggeber unter Beachtung einer ausreichenden und § 12 Abs. 1 VOB/B beachtenden Frist festgesetzt und der Auftragnehmer hierzu geladen. Die Abnahme kann auch in Abwesenheit des Auftragnehmers durchgeführt werden, wenn der Abnahmetermin vereinbart war oder der Auftraggeber mit genügender Frist hierzu geladen hatte. Das Ergebnis der Abnahme ist dem Auftragnehmer dann alsbald mitzuteilen. Die Abnahme kann wegen nicht vollständig erbrachter Leistung oder wesentlicher Mängel verweigert werden. Wird die Abnahme in dieser Weise verweigert, so hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach Leistungserbringung oder Mängelbeseitigung wiederum schriftlich die Fertigstellung mitzuteilen. Mängelansprüche und deren Verjährung (§ 13 Abs. 1, 4 und 7 VOB/B) Die Sachmängelhaftung bestimmt sich nach § 13 VOB/B. Als Verjährungsfrist für Mängelansprüche wird generell die Dauer von 5 Jahren, beginnend ab der Abnahme, vereinbart. Diese Dauer der Gewährleistung wird ausdrücklich auch vereinbart für wartungsrelevante Teile, selbst wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Wartung derselben nicht übertragen hat. Die Sachmängelhaftung bestimmt sich nach § 13 VOB/B. Als Verjährungsfrist für Mängelansprüche wird für Dachdeckungsarbeiten die Dauer von 7 Jahren, beginnend ab der Abnahme, vereinbart. Die Sachmängelhaftung bestimmt sich nach § 13 VOB/B. Als Verjährungsfrist für Mängelansprüche wird für Dachdichtungsarbeiten die Dauer von 10 Jahren und 1 Monat, beginnend ab der Abnahme, vereinbart. Abrechnung (§ 14 VOB/B) Ein Aufmaß wird entsprechend ATV DIN 18299 Abschnitt 5 generell nur dann durchgeführt, wenn keine Zeichnungen vorliegen, denen die ausgeführte Leistung entspricht. Das Aufmaß wird von den Vertragspartnern gemeinsam genommen und ist bei Einvernehmen anerkannte Berechnungsgrundlage für die Abrechnung. Beiden Vertragspartnern wird deshalb das Recht zum Bestreiten des Aufmaßergebnisses nicht genommen. Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen Aufmaßunterlagen müssen alle Maße, die zur Prüfung einer Rechnung nötig sind, unmittelbar zu ersehen sein. Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnlicher Abrechnungsbelege erhält der Auftraggeber, die Durchschriften der Auftragnehmer. Bei Aufmaß und Abrechnung sind Längen und Flächen mit zwei Stellen nach dem Komma, Rauminhalte und Gewichte mit drei Stellen nach dem Komma zu berechnen. Geldbeträge sind auf zwei Stellen nach dem Komma zu runden. Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss oder Schlussrechnung zu bezeichnen. Die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren. Alle Rechnungen sind in 2-facher Ausfertigung und an den Auftraggeber adressiert einzureichen. Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind in 2facher Ausfertigung den Rechnungen beizufügen. Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer aufzuführen; der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt. Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem beim Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet. In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben. Die Schlussrechnung ist vom Auftragnehmer in prüfbarer Form in Abhängigkeit der Ausführungsfrist zwischen Arbeitsbeginn auf der Baustelle und Fertigstellung, wie nachstehend aufgelistet nach Fertigstellung vorzulegen. Ausführungsfrist Monate  späteste Vorlage Schlussrechnung Tage             < 3                                                       14             > 3                                                       21             > 6                                                       28             > 9                                                       35             > 12                                                      42 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung ( 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Stundenlohnarbeiten (§ 15 VOB/B) Für im Vertrag nicht vorgesehene Leistungen (Nachträge) gilt § 2 Abs. 6 VOB/B. Für diese sind grundsätzlich mengenbezogene Einheitspreise anzubieten. Eine Abrechnung als Stundenlohnarbeiten ist nur nach vorheriger schriftlicher Anmeldung unter Angaben der Leistungen und ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Bei Stundenlohnarbeiten gelten die vereinbarten Verrechnungssätze unabhängig von der Anzahl der geleisteten Stunden. Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3 VOB/B enthalten: das Datum, die Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle, die Art der Leistung, die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn oder Gehaltsgruppe, die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und die Gerätekenngrößen. Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer. Wenn die Stundenlohnarbeiten beim Auftraggeber nicht angeldet und freigegeben wurden, ist die Abzeichnung von Stundenlohnzetteln durch den Auftraggeber oder den Bauleiter und die damit verbundene Anerkenntniswirkung betreffend, nur Art und Umfang der erbrachten Leistung. Es bleibt die Prüfung vorbehalten, ob es sich bei den bescheinigten Arbeiten überhaupt um vergütungspflichtige Leistungen handelt und ob diese dann auf Stundenlohn- oder Einheitspreisbasis abzurechnen sind. Zahlungen, Vorauszahlungen (§ 16 VOB/B) Der Anspruch auf Schlusszahlung wird innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Schlussrechnung fällig. Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet. Als Tag der Zahlung gilt bei Überweisung von einem Konto der Tag, an dem das Geldinstitut den ausführbaren Zahlungsauftrag erhalten hat. Die Zahlungsfrist ist gewahrt, wenn der Auftraggeber innerhalb der Zahlungsfristen einen Verrechnungsscheck per Post an den Auftragnehmer abgesandt hat. Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber an den für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft. Der Auftragnehmer erhält Abschlagszahlungen entsprechend dem Bruttowert der jeweils durch prüfbare, an den Auftraggeber adressierte Rechnung nachgewiesenen vertraglichen Leistungen abzüglich eines 10%igen Einbehalts. Das Bautagebuch ist der Schlussrechnung beizufügen. Die Aufrechnung mit vom Auftraggeber bestrittenen Gegenansprüchen des Auftragnehmers ist ausgeschlossen. Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B) Sicherheit für die vertragsgemäße Erfüllung der Leistungen Der Auftraggeber darf als Sicherheit für die vertragsgemäße Erfüllung der Leistungen bis zur Abnahme 10 % der Bruttoauftragssumme (einschl. erteilter Nachtragsaufträge) einbehalten. Der Einbehalt darf vom Auftragnehmer gegen Übergabe einer unbedingten, unbefristeten, unwiderruflichen selbstschuldnerischen und hinterlegungsklauselfreien Bürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers abgelöst werden. Sicherheit für die vertragsgemäße Erfüllung der Sachmängelansprüche Der Auftraggeber darf als Sicherheit für die vertragsgemäße Erfüllung der Sachmängelansprüche auf die Dauer der Gewährleistungszeit zuzüglich der sich durch Hemmung oder Neubeginn ergebenden Verlängerung, beginnend mit der Abnahme der Bauleistung, 5 % der Bruttoabrechnungssumme einbehalten. Änderung der Vertragspreise Lohn- und Stoffpreisgleitklauseln (Material- und Transportgleitklauseln) werden nicht vereinbart. Die vereinbarten Preise sind - von § 2 Abs. 3 VOB/B und sonst in der VOB/B vorgesehenen wie auch sich sonst nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen ergebenden Preisänderungsmöglichkeiten abgesehen - Festpreise. Sollte es bei vorhandenen Leistungspositionen Änderungen von Baustoffen geben, wird für die Preisänderung, die Differenz des Nettolistenpreises des Herstellers herangezogen. Für die Anpassung des Lohnanteiles ist die Urkalkulation der betroffenen Position vorzulegen. Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (§ 18 VOB/B) Für die Auslegung des Vertrags ist ausschließlich der in deutscher Sprache verfasste Wortlaut der Vergabeunterlagen verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Besondere Vertragsbedingungen
Grundlagen, Vorbereitung und Ausführung 1 Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18335 Stahlbauarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: AGI: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e. V., bauforumstahl e. V., BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V., Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz, Bundesverband Korrosionsschutz e. V., BVM: Bundesverband Metall Vereinigung Deutscher Metallhandwerke, DASt: Deutscher Ausschuss für Stahlbau, DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., DIN: Deutsches Institut für Normung e. V., DVS: Deutscher Verband für Schweißen und verwandte Verfahren e. V., IFBS: Internationaler Verband für den Metallleichtbau e. V., Institut Feuerverzinken GmbH, Industrieverband Feuerverzinken e. V., ISER: Informationsstelle Edelstahl Rostfrei, RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. 2 Vorbereitung und Planung Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind. Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen. Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen und den Plänen durch Nivellement festzustellen. Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, Unterstützungen, Tragrüstungen (mit Ausnahme von Traggerüsten der Klasse B nach DIN EN 12812), Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben. Soweit der AN wartungspflichtige Anlagen, Bauelemente oder -Leistungen ausführt, wird er unaufgefordert und rechtzeitig vor Abnahme seiner Leistungen dem AG Wartungsverträge vorlegen, die für die Dauer des Gewährleistungszeitraums alle zur Erhaltung der Gewährleistungsansprüche des AG erforderlichen Leistungen enthalten, und um ggf. bestehende bauaufsichtliche Anforderungen an regelmäßige Wartungen und Prüfungen zu erfüllen. Im Rahmen der Werkstatt- und Montageplanung erstellt der AN prüffähige statische Berechnungen für alle Konstruktionen und Verankerungen. Diese sind rechtzeitig vor Ausführungsbeginn vom AN beim Prüfingenieur einzureichen. Ändert der AN vom AG vorgegebene Konstruktionen, so trägt er die Kosten und die Koordinationsverpflichtung für die von ihm verursachten Änderungen in der Statik sowie für die Prüfung der Statik. Der AN erstellt im Zuge seiner Werkstatt- und Montageplanung prüffähige Befestigungsnachweise für Fassaden, Dachtrapezbleche und ggf. Dachabdichtungen. Er reicht diese zur Freigabe beim Prüfingenieur ein. Alle erforderlichen konstruktiven Angaben, Stahlgüten etc. für die Werkstatt- und Montageplanung hat der AN, soweit diese nicht den beigefügten Unterlagen zu entnehmen sind, eigenverantwortlich und unaufgefordert zu erfragen bzw. bei AG-seitiger Vorgabe zu plausibilisieren. 3 Ausführung und Konstruktion 3.1 Allgemeine Hinweise zur Ausführung und Konstruktion Verzinkte Bleche müssen frei von Feuchtigkeit oder Nässe bleiben, um die Bildung von Weißrost zu vermeiden. Werden sie nicht innerhalb eines Arbeitstages nach Anlieferung verarbeitet, sind sie unter Dach zu lagern. Nässebeaufschlagte Bauteile dürfen nicht vor Abtrocknung in unzugänglichen und/oder dampfdichten Bereichen verbaut werden. Der AN hat mit Angebotsabgabe, spätestens jedoch 5 Tage nach der Auftragserteilung, die für die an ihn beauftragten Arbeiten erforderlichen Schweißnachweise seiner Mitarbeiter dem AG unaufgefordert vorzulegen. Strahlmittelrückstände sind umgehend aus dem Arbeitsraum wie auch aus den umliegenden Bereichen, Poren, Fugen und dergleichen sowie von den Gerüstböden zu entfernen. Metallspäne sind unmittelbar nach Entstehung zu entfernen. Arbeiten mit dem Trennschleifer sind in geringerer Entfernung als 5,00 m von Glasscheiben oder Putzfassaden nicht zulässig. 3.2 Konstruktive Ausführung Ein in die Zeichnungen eingetragenes und der Planung zugrunde liegendes Ausführungsraster ist verbindlich und darf ohne schriftliche Zustimmung des AGs nicht verändert werden. Alle in den statischen Unterlagen enthaltenen Maßangaben sind Mindestabmessungen. Sollen Dachdichtungen um Kanten und Ecken geführt werden, sind diese zu brechen (abzufasen). Bei Dachtragwerken ist vom AN unaufgefordert mit dem AG zu klären, ob und wo Sekurantensicherungen für spätere Arbeiten über Dach erforderlich werden. Die dafür ggf. erforderlichen Unterkonstruktionen sieht der AN nach Erfordernis der Absturzsicherung vor. Verbindungen sind nach Möglichkeit auf der Baustelle geschraubt und nicht geschweißt herzustellen. Erforderliche werkseitige Vorleistungen (z. B. Bohrungen) sind im Zuge der Werkstatt- und Montageplanung entsprechend vorzusehen und herzustellen, sodass der Aufwand der Bearbeitung an bereits korrosionsgeschützen Teilen minimiert wird. Stahlkonstruktionen sind aus Walz- und Schweißprofilen als Träger, Stützen, Aussteifungen, Windverbände usw. zur Aufnahme von Böden, Decken und Fassadenkonstruktionen herzustellen. Sämtliche Einbauteile, wie Fuß- und Kopfplatten, Konsolen, Stegplatten, Bohrungen, Befestigungsmittel, Kleineisenteile, Schweißverbindungen, Knotenbleche, Bolzen etc., sind in den Preis mit einzurechnen, da diese nicht gesondert beschrieben sind, sofern nicht in nachfolgenden Leistungspositionen abweichend beschrieben. Die Stahlkonstruktion ist so zu planen und auszuführen, dass sie den brandschutztechnischen Anforderungen genügt. Das Herstellen und Schließen von Öffnungen in Massivbauteilen zur Verankerung oder Durchführung von Stahlprofilen usw. ist einzurechnen. 3.3 Trapezblechprofile Für Bekleidungen mit Trapezblechprofilen ist zu beachten: Falls aus der Planung oder der Leistungsbeschreibung nicht ersichtlich, ist mit dem AG rechtzeitig vor Materialdisposition abzusprechen, welcher Oberflächenschutz erforderlich ist und welche Seite der Trapezblechprofile wasserführend ist, Eine Kranentladung darf nur mit Kantenschutzwinkeln und Gurten erfolgen, Für den Zeitraum der Lagerung sind die Herstellervorschriften, insbesondere in Bezug auf die Auflager und den Schutz der Beschichtung, einzuhalten. Nicht innerhalb eines Arbeitstages verarbeitete verzinkte Bleche sind unter Dach zu lagern. Es sind vom AN statische Nachweise für alle Anschlüsse, Abschlüsse, Aufkantungen und Durchbrüche sowie der Nachweis der Schubfestigkeit zu erbringen, Durchbrüche und Aussparungen sind werkseitig durch Laser- oder Wasserstrahlschneiden herzustellen. Alle Schnittkanten sind nachzubehandeln zur Wiederherstellung eines Korrosionsschutzes. 3.4 Stahlleichtbau/Wärmedämmung Der AN klärt rechtzeitig vor Ausführung alle Erfordernisse aus Bauphysik und Schlagregendichtigkeit und schlägt auf der Basis der AG-Erfordernisse die Oberflächenvergütung der Leichtbauteile vor. Stirnseiten kerngedämmter Bauteile sind prinzipiell dampfdiffusionsdicht zu verschließen. Bei kalten, durchlüfteten Konstruktionen sind alle Anschlüsse regendicht, jedoch belüftet und hinterlüftet auszuführen. Bei wärmegedämmten Konstruktionen für später beheizte Räume sind alle Anschlüsse wasser- und dampfdiffusionsdicht auszuführen. Systeme und Systemkomponenten, die herstellerseitg dampfdiffusionsdichte Anschlüsse und Details bieten, sind handwerklichen Ausführungen auf der Baustelle vorzuziehen. Der AN berücksichtigt dies bei seiner System- und Materialauswahl. Für die Montage ist, sofern nicht an anderer Stelle abweichend beschrieben, stets von verdeckter, in untergeordneten Bereichen von kaum erkennbarer Befestigung auszugehen. Alle Ausschnitte mit Kantenlängen > 1,00 m sind unabhängig von der Herstellerempfehlung mit Auswechselungen der Unterkonstruktion oder Hilfsrahmen zu verstärken. 3.5 Material, Güte Es ist mindestens Baustahl der Güte S 235 JR vorzusehen, sofern keine höhere Stahlgüte erforderlich ist. Stahl- und Stahlverbundkonstruktionen sind mit einem werkseitig aufgebrachten Korrosionsschutz zu liefern. Dieser kann, sofern in den Planunterlagen keine anderen Forderungen beschrieben sind, als Feuerverzinkung mit einer Schichtdicke von mindestens 80 μm oder als Anstrichsystem ausgeführt werden. Alle Verbindungsmittel (Schrauben, Muttern usw.) sind entsprechend feuerverzinkt zu verwenden. Baustellenverbindungen, Fehlstellen und Beschädigungen sind auf der Baustelle mit einem der Konstruktion und der sonstigen Beschichtung entsprechenden Korrosionsschutz zu versehen. Stahlkonstruktionen sind im Innenbereich korrosionsschutzgrundiert, im Außenbereich und in Feucht- und Nassräumen mindestens feuerverzinkt, auszuführen. 3.6 Oberflächen-/Korrosionsschutz Bei vorgesehenen Brandschutzbeschichtungen ist die Grundierung auf das vorgesehene nachfolgende Brandschutz-Beschichtungssystem abzustimmen. Für ggf. vom AN auszuführende Beschichtungen auf feuerverzinkten Oberflächen muss die Haftung des aufzubringenden Beschichtungsstoffes durch entsprechende AN-seitige Untergrundvorbehandlung sichergestellt werden. Feuerverzinkte Teile sind nicht zu fetten, sondern anderweitig (z. B. im Chromsäurebad) zu passivieren. Schweißschlacken und Rauchniederschläge sind vor dem Feuerverzinken zu beseitigen. Zinknasen dürfen nicht abgeschlagen oder abgeschnitten werden, ein manuelles Bearbeiten oder Abschmelzen ist jedoch zulässig und ggf. notwendig. Ist Schweißen nur auf zinkfreiem Untergrund zulässig, sind die Flanken auf einer Breite von mindestens 10 mm vollständig von Zink zu befreien. Bereiche und Oberflächen, die nach dem Zusammenbau nicht erreichbar sind, müssen vor dem Zusammenbau mit einem Korrosionsschutzsystem versehen werden. Wenn jedoch Berührungsflächen von Stahlteilen untereinander sowie mit anderen Baustoffen ungeschützt bleiben sollen, müssen die Spalten vom AN gegen das Eindringen von Feuchtigkeit abgesichert sein. Die Schutzwirkung des Korrosionsschutzes von Verbindungsmitteln muss der Schutzwirkung des Korrosionsschutzes der verbundenen Bauteile entsprechen. Kontaktkorrosion durch Verbindungen unterschiedlicher metallischer Oberflächen/Bauteile ist zwingend zu vermeiden. Insoweit holt der AN rechtzeitig vor Ausführungsbeginn beim AG Auskünfte über vorhandene bzw. anzuschließende Bauteile und deren Materialität ein. 3.7 Fugen/Anschlüsse/Einbauteile Bei der Bemessung und Ausführung sind entsprechende Lastreserven und zusätzliche Befestigungsmöglichkeiten für spätere Nachinstallationen und Erweiterungen zu berücksichtigen. Für Mängelansprüche des Auftraggebers gilt § 13 VOB, Teil B.
Grundlagen, Vorbereitung und Ausführung
10 Baustelleneinrichtung
10
Baustelleneinrichtung
10.__.0010 Einrichten der Baustelle Einrichten und Räumen der Baustelleneinrichtung für sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen. Die Baustelleneinrichtung umfasst alle für den Bau notwendigen Baugeräte, Hilfsmittel und Leistungen, die nicht in Einheitspreisen für Einzelleistungen abgegolten werden und nicht nach VOB zu den Nebenleistungen gehören. Flächen für Baustofflagerung, Personal- und Baustofflagerräume und Geräteaufstellung können innerhalb des Grundstückes nicht (oder nur sehr wenig) zur Verfügung gestellt werden. Die Baumaterialien können nur in kleineren Mengen auf öffentlicher Fläche gelagert werden. Der Pauschalbetrag beinhaltet, wenn nicht anschließend Einheitspreise vereinbart werden: Beifahren, herstellen, einrichten, anlegen, verwahren, unterhalten, beleuchten, heizen, bewachen, vorhalten, abbauen, beseitigen, wieder entfernen, aufräumen, reinigen, jeweils sinngemäß von Baubüros, Polierbude, Aufenthaltsräume, WC-Abborte, Werkräume und Gerätehütten etc.. Laderampen, Kippen und Gruben, Schutz-, Lehr-, Arbeitsgerüste, Bautreppen, Abschrankungen, Verkehrszeichen, Warnlaternen, Lagerflächen, Maschinen, Geräte, Schutz von Licht- und sonstigen Masten, Vorkehrungen gegen Beschädigungen an benachbartem Eigentum und Sicherung der Baustelle. Der abzugebende Preis versteht sich als Pauschalpreis für die Durchführung und Unterhaltung sämtlicher vorgeschriebener Arbeiten während der gesamten Bauzeit. Eine Baustelleneinrichtungsskizze ist vor Baubeginn der Bauleitung unaufgefordert vorzulegen.
10.__.0010
Einrichten der Baustelle
1.00
psch
11 Stahlbauarbeiten
11
Stahlbauarbeiten
Grundlagen Grundlage der Bauleistungen ist die VOB Teil B und C. Die Stahlbauarbeiten sind nach dem neuesten Stand der Technik gemäß den einschlägigen Vorschriften, Regelwerken und Normen jeweils in der aktuell gültigen Fassung auszuführen. Insbesondere einzuhalten sind die Anforderungen und Bedingungen der Normenreihe DIN EN 1090 Teil 1 und 2. Schweißarbeiten dürfen nur von Betrieben ausgeführt werden, die im Besitz der "Bescheinigung über die Herstellerqualifikation zum Schweißen von Stahlbauten nach DIN EN 1090 " -Klasse "EXC2 " - sind. Diese Bescheinigung ist vor dem Vertragsabschluss dem Auftraggeber vorzulegen. Alle Stahlprofile sind, wenn nicht anders angegeben, in der Stahlgüte S235JR 1.0038 nach DIN EN 10025-2 einzusetzen. Stahlprofile mit der Angabe S355 sind in der Stahlgüte S355J2+N 1.0577+N nach DIN EN 10025-2 einzusetzen. Die entsprechenden Werkprüfzeugnisse sowie die nach der Bauregelliste erforderlichen Prüfungen sind mit einzukalkulieren. Für alle Verschraubungen gilt, wenn nicht anders angegeben: Sechskantschraube nach DIN 7990, mindestens Festigkeitsklasse 4.6 nach DIN EN ISO 898-1, Muttern nach DIN EN ISO 4034, mindestens Festigkeitsklasse 5 bei <=M16 und mindestens Festigkeitsklasse 4 oder 5 bei > M16 nach DIN EN 20898-2 Scheiben nach DIN 7989-1 und -2 mindestens Härteklasse 100. Für Verschraubungen mit Angabe 10.9 gilt: Sechskantschraube nach DIN EN 14399-4, Festigkeitsklasse 10.9 nach DIN EN ISO 898-1, Muttern nach DIN EN 14399-4, Festigkeitskl. 10 nach DIN EN 20898-2 Scheiben nach DIN EN 14399-6, DIN 6917, DIN 6918, Härteklasse 300. Sind im Plan profilbezogene Anschlusstypen nach DSTV (z.B. IS 16 2) bezeichnet, dann sind diese Anschlüsse nach "Typisiert Anschlüsse im Stahlhochbau" DSTV auszuführen! Bei Beanspruchung in Dickenrichtung (z.B. Stirnbleche biegesteifer Verbindungen) ist die DASt-Richtlinie 014 ist zu beachten. Stahloberflächenvorbereitungsgrad Sa 2 1/2 nach DIN EN 12944-4. Der Korrosionschutz ist nach EN ISO 12944-5, maschinell durch Strahlen mit Stahlkies (Qualität SA 2 ½) zu entrosten und erhalten eine einmalige 1K Grundbeschichtung RAL 9010 (80μm) als Vorbereitung für die Endbeschichtung. Profilblechverarbeitung bzw. Montage nach IFBS-Richtlinie und Herstellerangabe.
Grundlagen
Bemessungen Bestehende Konstruktion bemessen für nachfolgende Lasten: - Bodenschneelast 850 N/qm - Photovoltaik ohne Aufständerung (max.) 150 N/qm - Installationen Halle (nicht möglich) 0 N/qm - Kranbahnträger 32.000 N - Erdbebenzone 0 - Windlasten nach DIN Neue Stahlkonstruktion bemessen für nachfolgende Lasten: - Zwischendecke 3.000 N/qm - Installation Zwischendecke 200 N/qm Ausführung gemäß DIN EN 1090 Tragwerk Gebäude Ausführungsklasse EXC2 Materialgüte S235 JR Hohlprofile nach EN 10210 warmgefertigt Toleranzen gem. DIN 18202
Bemessungen
11.__.0010 Statische Nachweise Statische Nachweise an nicht zum Tragwerk gehörende Konstruktionen als besondere Leistungen nach HOAI im Bereich der Leistungsphase 4. Statische Nachweise für - Geländer - Fassaden - Anschlüsse an das Tragwerk Die statischen Nachweise umfassen sämtliche Bereiche der zu erstellenden Bauteile unter Beachtung der Werkund Detailplanung der Architekten und Ingenieure. Die Unterlagen sind zur Prüfung und Genehmigung beim Auftraggeber einzureichen. Nach Genehmigung hat der Auftragnehmer die statischen Nachweise bei den Behörden (hier im besonderen Prüfingenieur) einzureichen. Einschließlich: - Vervielfältigungen
11.__.0010
Statische Nachweise
1.00
psch
11.__.0020 Werkstattplanung im Stahlbau Werkstattplanung im Stahlbau als besondere Leistungen nach HOAI im Bereich der Leistungsphase 5: - Werkstattzeichnungen im Stahlbau einschließlich Stücklisten Die Werkstattplanung umfasst sämtliche Bereiche der zu erstellenden Bauteile der Stahlbaukonstruktionen unter Beachtung der Werk- und Detailplanung der Architekten und Ingenieure. Die Pläne sind zur Prüfung und Genehmigung beim Auftraggeber einzureichen. Nach Genehmigung hat der Auftragnehmer die Pläne mit den statischen Detail- und ggf. Montageberechnungen bei den Behörden (hier im besonderen Prüfingenieur) einzureichen. Einschließlich: - Vervielfältigungen
11.__.0020
Werkstattplanung im Stahlbau
1.00
psch
11.__.0030 Dokumentation Dokumentation, Zusammenstellen aller Unterlagen, Zertifikate, Werkszeugnisse und Nachweise für die ausgeführten Leistungen.
11.__.0030
Dokumentation
1.00
psch
11.__.0040 Fassaden-UK (Halle) Fassaden-UK (Halle) bestehend aus: 380 m Winkelprofile an Betonstützen gedübelt 52 m Ortgangwinkel als Sonderkantteil, t= 4 mm 4 Stk. Tür-UK aus Quadratrohr-Hohlprofilen 4 Stk. Tor-UK aus Quadratrohr-Hohlprofilen 28 Stk. Fenster-UK aus Quadratrohr-Hohlprofilen
11.__.0040
Fassaden-UK (Halle)
13.50
t
11.__.0050 Zulage für Sonderkantteile Zulage für Sonderkantteile, t= 4 mm, Z= 400 mm 1 Kantung
11.__.0050
Zulage für Sonderkantteile
52.00
m
11.__.0060 Zulage für Hohlprofile Zulage für Hohlprofile nach EN 10210
11.__.0060
Zulage für Hohlprofile
7.50
t
11.__.0070 Zulage für Dübel W-BS/S Zulage für Dübel W-BS/S 10x80 S, fv
11.__.0070
Zulage für Dübel W-BS/S
600.00
St
11.__.0080 Zulage für Dübel W-FAZ Zulage für Dübel W-FAZ Pro/S M12x85, fv
11.__.0080
Zulage für Dübel W-FAZ
220.00
St
11.__.0090 Zwischenbühne Zwischenbühne bestehend aus: 5 Stk. Bühnen-Hauptträger 60 Stk. Bühnen-Nebenträger 1 Stk. Treppen-UK (2-läufig)
11.__.0090
Zwischenbühne
10.50
t
11.__.0100 Zulage für Dübel W-FAZ Zulage für Dübel W-FAZ Pro/S M16x145, fv
11.__.0100
Zulage für Dübel W-FAZ
24.00
St
11.__.0110 Hallen-Trennwand Hallen-Trennwand bestehend aus: 5 Stk. Verbundstützen Feuerwiderstandsklasse R-90
11.__.0110
Hallen-Trennwand
8.00
t
11.__.0120 Zulage für Kopfbolzdübel KB 19/100 Zulage für Kopfbolzdübel KB 19/100
11.__.0120
Zulage für Kopfbolzdübel KB 19/100
680.00
St
11.__.0130 Zulage Bewehrung B 500 SA Zulage Bewehrung B 500 SA Stabstahl + Bügel als Bewehrungskörbe
11.__.0130
Zulage Bewehrung B 500 SA
1,500.00
kg
11.__.0140 Zulage Kammerbeton C 25/30 Zulage Kammerbeton C 25/30 einschl. einlegen von Dreikantleisten an den Kanten
11.__.0140
Zulage Kammerbeton C 25/30
5.00
m3
11.__.0150 Zulage für Halfenschiene HM 38/17 Zulage für Halfenschiene HM 38/17
11.__.0150
Zulage für Halfenschiene HM 38/17
100.00
m
11.__.0160 Balkonkonstruktion Balkonkonstruktion bestehend aus: 4 Stk. Kragträger mit Stütze biegesteif verschweißt und HV-Stoß zur thermischen Trennung ("Galgenkonstruktion") 6 Stk. Belagsträger 1 Stk. Deckenverband
11.__.0160
Balkonkonstruktion
2.00
t
11.__.0170 Zulage für biegesteifen Stoß Zulage für biegesteifen Stoß
11.__.0170
Zulage für biegesteifen Stoß
4.00
St
11.__.0180 Zulage für Dübel W-FAZ Zulage für Dübel W-FAZ Pro/S N16x145, fv
11.__.0180
Zulage für Dübel W-FAZ
30.00
St
11.__.0190 Zulage für Schöck-Isokorb Zulage für Schöck-Isokorb zur thermischen Trennung einschl. Dämmelementen 1 x Typ S-N-D 22 1 x Typ S-V-D 22
11.__.0190
Zulage für Schöck-Isokorb
4.00
St
11.__.0200 Stahlkonstruktion für Garage Stahlkonstruktion für Garage bestehend aus: 8 Stk. Dachpfetten 6 Stk. Dachträger 10 Stk. Dachstützen 6 Stk. Dachverbände 1 Stk. Vertikalverband 20 m Fassadenwinkel als Sonderkantteil, t= 4 mm
11.__.0200
Stahlkonstruktion für Garage
4.00
t
11.__.0210 Zulage für Sonderkantteil Zulage für Sonderkantteil, t= 4mm, Z= 180 m, 1 Kantung
11.__.0210
Zulage für Sonderkantteil
20.00
m
11.__.0220 Zulage für Dübel W-FAZ Zulage für Dübel W-FAZ Pro/S M16x145, fv
11.__.0220
Zulage für Dübel W-FAZ
40.00
St
11.__.0230 Sämtliche Stahlteile vortrocknen Sämtliche Stahlteile vortrocknen, metallisch rein strahlen (SA 2,5) und nach Werkstattfertigung mit ca. 40 my Schichtstärke grundieren.
11.__.0230
Sämtliche Stahlteile vortrocknen
1,030.00
m2
11.__.0240 Lieferung von Ankerplatten Lieferung von Ankerplatten für die Verbundstützen frei Baustelle. Einbau, genaues Ausrichten und Ausnivellieren erfolgt bauseits! (Abrufzeit ca. 1-2 Wochen)
11.__.0240
Lieferung von Ankerplatten
5.00
St
11.__.0250 Zusätzliche An-u. Abfahrt für Vordachmontage Zusätzliche An-u. Abfahrt für Vordachmontage einschl. erforderliche Geräte
11.__.0250
Zusätzliche An-u. Abfahrt für Vordachmontage
1.00
St
12 Dach
12
Dach
12.01 Statische Berechnung
12.01
Statische Berechnung
12.02 Sandwich-Dachelemente / Halle
12.02
Sandwich-Dachelemente / Halle
12.03 Sandwich-Dachelemnte / Garage
12.03
Sandwich-Dachelemnte / Garage
12.04 Oberlicht / Halle
12.04
Oberlicht / Halle
13 Flaschnerarbeiten
13
Flaschnerarbeiten
13.01 Entwässerungsplanung
13.01
Entwässerungsplanung
13.02 Halle
13.02
Halle
13.03 Garage
13.03
Garage
14 Wand
14
Wand
14.01 Statische Berechnung und Verlägepläne
14.01
Statische Berechnung und Verlägepläne
14.02 Außenwände / Halle
14.02
Außenwände / Halle
14.03 Außenwände / Garage
14.03
Außenwände / Garage
14.04 Haupttrennwand Achse C/1-7
14.04
Haupttrennwand Achse C/1-7
16 Fensterarbeiten
16
Fensterarbeiten
16.__.0010 Kunststoff-Fenster 3,50 x 1,03 DK Kunststoff-Fenster Mehr-Kammer-System, flächenversetzt mit 2 Anschlagdichtungen. Kunststoff: Mehr-Kammer-System auf PVC, Farbe weiß Profilstärke: 70-80 mm Schlagregen-Beanspruchungsguppe C. Stahlverstärkungen: Rahmen-und Flügelprofile sind generell mit verzinkten Stahlaussteifungen versehen. Beschlag: Einhand-Dreh-Kipp-Beschlag mit Fehlbedienungssperre Fenstergriffe: Standard Fensterbank: äußere Alu-Fensterbank mit seitlichen Aufkantungen, EV1 eloxiert, Tiefe ca. 220 mm Verglasung: 3-Scheiben Isolierglas aus 3 x Float, Ug 0,7 W/qmK Die Montage und Abdichtung erfolgt entspr. den RAL-Montagerichtlinien, einschl. erforderlichen Anschlußverfugungen. - Größe: 3,50 x 1,03 m RBM 3-teilig, 3 Drehkipp
16.__.0010
Kunststoff-Fenster 3,50 x 1,03 DK
1.00
St
16.__.0020 Kunststoff-Fenster 3,50 x 1,03 FV Kunststoff-Fenster wie vor - Größe: 3,50 x 1,03 m RBM 3-teilig, 3 Fest
16.__.0020
Kunststoff-Fenster 3,50 x 1,03 FV
10.00
St
16.__.0030 Kunststoff-Fenster 1,15 x 1,50 DK Kunststoff-Fenster wie vor - Größe: 1,15 x 1,50 m RBM 1-teilig, Drehkipp
16.__.0030
Kunststoff-Fenster 1,15 x 1,50 DK
11.00
St
16.__.0040 Zulage für Einbruchschutz RC2 Zulage für Einbruchschutz in Widerstandsklasse RC2 "einbruchhemmend" einschl. Verglasung als P4A-Glas, nicht verklebt, Hallenbereich A-C/1-7.
16.__.0040
Zulage für Einbruchschutz RC2
3.00
St
16.__.0050 Kunststoff-Fenster 0,72 x 1,03 DK Kunststoff-Fenster wie vor - Größe: 0,72 x 1,03 m RBM 1-teilig, Drehkipp
16.__.0050
Kunststoff-Fenster 0,72 x 1,03 DK
4.00
St
16.__.0060 Zulage Sichtschutzverglasung Zulage Sichtschutzverglasung für zuvor beschriebene Fensterelemente, Milchglas, satiniertes Glas o. ähnlich.
16.__.0060
Zulage Sichtschutzverglasung
4.00
St
16.__.0070 Zulage für Einbruchschutz RC2 Zulage für Einbruchschutz in Widerstandsklasse RC2 "einbruchhemmend" einschl. Verglasung als P4A-Glas, nicht verklebt, Hallenbereich A-C/1-7.
16.__.0070
Zulage für Einbruchschutz RC2
4.00
St
16.__.0080 Aluminium Balkontürelement 2,96 x 2,82 DK Aluminium Balkontürelement - Größe: 2,96 x 2,82 m RBM 3-teilig, 3 Drehkipp
16.__.0080
Aluminium Balkontürelement 2,96 x 2,82 DK
1.00
St
16.__.0090 Zulage für Einbruchschutz RC2 Zulage für Einbruchschutz in Widerstandsklasse RC2 "einbruchhemmend" einschl. Verglasung als P4A-Glas, nicht verklebt, Hallenbereich A-C/1-7.
16.__.0090
Zulage für Einbruchschutz RC2
1.00
St
16.__.0100 Aluminium Balkontürelement 4,26 x 2,82 DK Aluminium Balkontürelement - Größe: 4,26 x 2,82 m RBM 4-teilig, 4 Drehkipp
16.__.0100
Aluminium Balkontürelement 4,26 x 2,82 DK
1.00
St
16.__.0110 Zulage für Einbruchschutz RC2 Zulage für Einbruchschutz in Widerstandsklasse RC2 "einbruchhemmend" einschl. Verglasung als P4A-Glas, nicht verklebt, Hallenbereich A-C/1-7.
16.__.0110
Zulage für Einbruchschutz RC2
1.00
St
16.__.0120 Zulage Reedkontakt Zulage Reedkontakt um ein unbefugtes Öffnen der Fenster zu überwachen, an allen Öffnungsflügeln der Fenster mit RC2-Ausführung, E-Anschluss bauseits.
16.__.0120
Zulage Reedkontakt
13.00
St
16.__.0130 Innere Verleistung Innere Verleistung, Farbton wie Fensterrahmen.
16.__.0130
Innere Verleistung
198.00
m
16.__.0140 Zulage für innere und äußere Folierung Zulage für innere und äußere Folierung und Beschichtung Fensterbank im Standardfarbton ähnlich RAL 7016 anthrazitgrau.
16.__.0140
Zulage für innere und äußere Folierung
1.00
psch
Außen-Raffstore Außen-Raffstore Es ist kein Sonnenschutz vorgesehen.
Außen-Raffstore
16.__.0150 Alu Tür T30 2,20 x 2,23 Alu-Tür T-30 thermisch getrennt, RAL-beschichtet, angeschlagen mit Zapfenbändern, ausgerüstet mit Einsteckschloss für bauseitigen Profilzylinder sowie innerem Alu-Drücker und äußerem Alu-Drücker oder Knopf, Türöffnung nach außen. Die Verglasung erfolgt mit 2-Scheiben-Wärmeschutzglas mit 2 x VSG, Ug = 1,1 W/qmK, Montage entsprechend den RAL-Montagerichtlinien, einschl. erforderlichen Anschlußverfugungen. Größe: 2,20 x 2,23 m RBM 2-teilig, 1 Gehflügel, lichte Durchgangsbreite 1 m 1 Bedarfsflügel
16.__.0150
Alu Tür T30 2,20 x 2,23
1.00
St
16.__.0160 Mehrpreis für Panikschloss Mehrpreis für Panikschloss
16.__.0160
Mehrpreis für Panikschloss
1.00
St
16.__.0170 Mehrpreis für Obertürschließer Mehrpreis für Obertürschließer mit Gleitschiene.
16.__.0170
Mehrpreis für Obertürschließer
1.00
St
16.__.0180 Zulage für Einbruchschutz RC2 Zulage für Einbruchschutz in Widerstandsklasse RC2 "einbruchhemmend" einschl. Verglasung als P4A-Glas, nicht verklebt, Hallenbereich A-C/1-7.
16.__.0180
Zulage für Einbruchschutz RC2
1.00
St
16.__.0190 Zulage Reedkontakt Zulage Reedkontakt um ein unbefugtes Öffnen der Fenster zu überwachen, an allen Öffnungsflügeln der Fenster mit RC2-Ausführung, E-Anschluss bauseits.
16.__.0190
Zulage Reedkontakt
1.00
St
16.__.0200 Alu-Tür 1,20 x 2,23 Alu-Tür keine Brandschutzanforderungen thermisch getrennt, RAL-beschichtet, angeschlagen mit Zapfenbändern, ausgerüstet mit Einsteckschloss für bauseitigen Profilzylinder sowie innerem Alu-Drücker und äußerem Alu-Drücker oder Knopf, Türöffnung nach außen. Die Verglasung erfolgt mit 2-Scheiben-Wärmeschutzglas mit 2 x VSG, Ug = 1,1 W/qmK, Montage entsprechend den RAL-Montagerichtlinien, einschl. erforderlichen Anschlußverfugungen. Größe: 1,20 x 2,23 m RBM 1-teilig, 1 Gehflügel, lichte Durchgangsbreite 1 m
16.__.0200
Alu-Tür 1,20 x 2,23
1.00
St
16.__.0210 Mehrpreis für Panikschloss Mehrpreis für Panikschloss
16.__.0210
Mehrpreis für Panikschloss
1.00
St
16.__.0220 Mehrpreis für Obertürschließer Mehrpreis für Obertürschließer mit Gleitschiene.
16.__.0220
Mehrpreis für Obertürschließer
1.00
St
17 Tore und Stahltüren
17
Tore und Stahltüren
17.__.0010 Sektionaltor Achse 1/A-B 4,00 x 3,69 m Sektionaltor Achse 1/A-B (Halle) bestehend aus Torsektionen in verzinktem und beschichtetem Stahlblech mit 60 mm PU-Hartschaumkern. Farbton außen: RAL 9002 Farbton innen: RAL 9002 Alle Sektionen mit Verstärkungen für Beschlagsbefestigungen, einschl. aller erforderlichen Beschlagsteile. EPDM-Gummidichtungen im Sturz- und Bodenbereich, an den Vertikalschienen und zwischen den einzelnen Torsektionen. Rahmen und Laufschienen verzinkt. Standardsturzbeschlag mit Normalumlenkung Sturzhöhe mind. 500 mm. Elektro-Antrieb auskuppelbar, 400 Volt, Schlaffseilsicherung, Totmannschaltung, 1 Drucktaster innen. Kompl. Elektro-Installation einschl. Haupt- und Notausschalter bauseits. Größe: 4,00 x 3,69 m lichte Durchfahrt
17.__.0010
Sektionaltor Achse 1/A-B 4,00 x 3,69 m
1.00
St
17.__.0020 Zulage für Verglasungssektion Zulage für Verglasungssektion mit thermisch getrennten Alu-Profilen E6/EV1 eloxiert, Verglasung mit 3-fach Acryl-Doppelverglasung.
17.__.0020
Zulage für Verglasungssektion
1.00
St
17.__.0030 Zulage für außenseitige Farbbeschichtung Zulage für außenseitige Farbbeschichtung der Toranlage ohne Verglasungssektionen Farbton: RAL-Standardfarbton.
17.__.0030
Zulage für außenseitige Farbbeschichtung
1.00
St
17.__.0040 Zulage für beidseitige Farbbeschichtung der Rahmen Zulage für beidseitige Farbbeschichtung der Alurahmen im Bereich der Verglasungssektionen Farbton: RAL-Standardfarbton.
17.__.0040
Zulage für beidseitige Farbbeschichtung der Rahmen
1.00
St
17.__.0050 Zulage für Niedrigsturzbeschlag Zulage für Niedrigsturzbeschlag um die optimale lichte Durchfahrtshöhe von 3,69 m zu erhalten.
17.__.0050
Zulage für Niedrigsturzbeschlag
1.00
St
17.__.0060 Zulage für mechanische Schubriegel Zulage für mechanische Schubriegel als Aufhebelschutz, einschl. Microschalter für E-Kontakt, E-Anschluss bauseits. Eine Einstufung in eine Einbruchklassifizierung ist bei diesem Tortyp nicht möglich.
17.__.0060
Zulage für mechanische Schubriegel
1.00
St
17.__.0070 Zulage für Impulssteuerung Zulage für Impulssteuerung, einschl. selbstüberwachende Unfallschutzkontaktleiste.
17.__.0070
Zulage für Impulssteuerung
1.00
St
17.__.0080 Zulage für Funksteuerung mit 1 Ch. Zulage für Funksteuerung mit 1-Kanal-Empfänger.
17.__.0080
Zulage für Funksteuerung mit 1 Ch.
O
1.00
St
17.__.0090 Zulage für 2-Kanal-Handsender Zulage für 2-Kanal-Handsender.
17.__.0090
Zulage für 2-Kanal-Handsender
O
1.00
St
17.__.0100 Zulage für stationäre Lichtschranke Zulage für stationäre Lichtschranke.
17.__.0100
Zulage für stationäre Lichtschranke
O
1.00
St
17.__.0110 Komplette AP-Verdrahtung Komplette AP-Verdrahtung des E-Antriebes mit Taster und Lichtschranke bis zum bauseitigen Übergabepunkt mit CE-Stecker (max. Entfernung zum Schaltkasten 0,50 m).
17.__.0110
Komplette AP-Verdrahtung
1.00
St
17.__.0120 Zulage für Nothaspelkette Zulage für Nothaspelkette zur Betätigung der Toranlage im Brandfall bzw. bei Stromausfall.
17.__.0120
Zulage für Nothaspelkette
1.00
St
17.__.0130 Sektionaltor Achse 1/D-E, 7/D-E 4,00 x 4,17 m Sektionaltor Achse 1/D-E und Achse 7/D-E (Halle) bestehend aus Torsektionen in verzinktem und beschichtetem Stahlblech mit 60 mm PU-Hartschaumkern. Farbton außen: RAL 9002 Farbton innen: RAL 9002 Alle Sektionen mit Verstärkungen für Beschlagsbefestigungen, einschl. aller erforderlichen Beschlagsteile. EPDM-Gummidichtungen im Sturz- und Bodenbereich, an den Vertikalschienen und zwischen den einzelnen Torsektionen. Rahmen und Laufschienen verzinkt. Standardsturzbeschlag mit Normalumlenkung Sturzhöhe mind. 500 mm. Elektro-Antrieb auskuppelbar, 400 Volt, Schlaffseilsicherung, Totmannschaltung, 1 Drucktaster innen. Kompl. Elektro-Installation einschl. Haupt- und Notausschalter bauseits. Größe: 4,00 x 4,17 m lichte Durchfahrt
17.__.0130
Sektionaltor Achse 1/D-E, 7/D-E 4,00 x 4,17 m
2.00
St
17.__.0140 Zulage für Verglasungssektion Zulage für Verglasungssektion im Alu-Rahmen ohne thermische Trennung E6/EV1 eloxiert, Verglasung mit 3-fach Acryl-Doppelverglasung.
17.__.0140
Zulage für Verglasungssektion
O
2.00
St
17.__.0150 Zulage für außenseitige Farbbeschichtung Zulage für außenseitige Farbbeschichtung der Toranlage ohne Verglasungssektionen Farbton: RAL-Standardfarbton.
17.__.0150
Zulage für außenseitige Farbbeschichtung
2.00
St
17.__.0160 Zulage für beidseitige Farbbeschichtung der Rahmen Zulage für beidseitige Farbbeschichtung der Alurahmen im Bereich der Verglasungssektionen Farbton: RAL-Standardfarbton.
17.__.0160
Zulage für beidseitige Farbbeschichtung der Rahmen
O
2.00
St
17.__.0170 Zulage für höhergeführte Laufschienen Zulage für höhergeführte Laufschienen Höherführung bis UK Dach.
17.__.0170
Zulage für höhergeführte Laufschienen
2.00
St
17.__.0180 Zulage Dachfolgebeschlag Zulage Dachfolgebeschlag 5 - 10 Grad Dachneigung.
17.__.0180
Zulage Dachfolgebeschlag
O
2.00
St
17.__.0190 Zulage für mechanische Schubriegel Zulage für mechanische Schubriegel als Aufhebelschutz, einschl. Microschalter für E-Kontakt, E-Anschluss bauseits.
17.__.0190
Zulage für mechanische Schubriegel
O
2.00
St
17.__.0200 Zulage für Impulssteuerung Zulage für Impulssteuerung, einschl. selbstüberwachende Unfallschutzkontaktleiste.
17.__.0200
Zulage für Impulssteuerung
2.00
St
17.__.0210 Zulage für Funksteuerung mit 1 Ch. Zulage für Funksteuerung mit 1-Kanal-Empfänger.
17.__.0210
Zulage für Funksteuerung mit 1 Ch.
O
2.00
St
17.__.0220 Zulage für 2-Kanal-Handsender Zulage für 2-Kanal-Handsender.
17.__.0220
Zulage für 2-Kanal-Handsender
O
2.00
St
17.__.0230 Zulage für stationäre Lichtschranke Zulage für stationäre Lichtschranke.
17.__.0230
Zulage für stationäre Lichtschranke
O
2.00
St
17.__.0240 Komplette AP-Verdrahtung Komplette AP-Verdrahtung des E-Antriebes mit Taster und Lichtschranke bis zum bauseitigen Übergabepunkt mit CE-Stecker (max. Entfernung zum Schaltkasten 0,50 m).
17.__.0240
Komplette AP-Verdrahtung
2.00
St
17.__.0250 Zulage für Nothaspelkette Zulage für Nothaspelkette zur Betätigung der Toranlage im Brandfall bzw. bei Stromausfall.
17.__.0250
Zulage für Nothaspelkette
2.00
St
17.__.0260 Sektionaltor Achse 7/H-J 5,00 x 2,65 Sektionaltor Achse 7/H-J (Garage) bestehend aus Torsektionen in verzinktem und beschichtetem Stahlblech mit 40 mm PU-Hartschaumkern. Farbton außen: RAL 9002 Farbton innen: RAL 9002 Alle Sektionen mit Verstärkungen für Beschlagsbefestigungen, einschl. aller erforderlichen Beschlagsteile. EPDM-Gummidichtungen im Sturz- und Bodenbereich, an den Vertikalschienen und zwischen den einzelnen Torsektionen. Rahmen und Laufschienen verzinkt. Standardsturzbeschlag mit Normalumlenkung Sturzhöhe mind. 500 mm. Elektro-Antrieb auskuppelbar, 400 Volt, Schlaffseilsicherung, Totmannschaltung, 1 Drucktaster innen. Kompl. Elektro-Installation einschl. Haupt- und Notausschalter bauseits. Größe: ca. 5,00 x 2,65 m RBM
17.__.0260
Sektionaltor Achse 7/H-J 5,00 x 2,65
1.00
St
17.__.0270 Zulage für Verglasungssektion Zulage für Verglasungssektion im Alu-Rahmen ohne thermische Trennung E6/EV1 eloxiert, Verglasung mit 2-fach Acryl-Doppelverglasung.
17.__.0270
Zulage für Verglasungssektion
O
1.00
St
17.__.0280 Zulage für außenseitige Farbbeschichtung Zulage für außenseitige Farbbeschichtung der Toranlage ohne Verglasungssektionen Farbton: RAL-Standardfarbton.
17.__.0280
Zulage für außenseitige Farbbeschichtung
1.00
St
17.__.0290 Zulage für beidseitige Farbbeschichtung der Rahmen Zulage für beidseitige Farbbeschichtung der Alurahmen im Bereich der Verglasungssektionen Farbton: RAL-Standardfarbton.
17.__.0290
Zulage für beidseitige Farbbeschichtung der Rahmen
O
1.00
St
17.__.0300 Zulage Dachfolgebeschlag Zulage Dachfolgebeschlag 5 - 10 Grad Dachneigung.
17.__.0300
Zulage Dachfolgebeschlag
1.00
St
17.__.0310 Zulage für mechanische Schubriegel Zulage für mechanische Schubriegel als Aufhebelschutz, einschl. Microschalter für E-Kontakt, E-Anschluss bauseits.
17.__.0310
Zulage für mechanische Schubriegel
O
1.00
St
17.__.0320 Zulage für Impulssteuerung Zulage für Impulssteuerung, einschl. selbstüberwachende Unfallschutzkontaktleiste.
17.__.0320
Zulage für Impulssteuerung
1.00
St
17.__.0330 Zulage für Funksteuerung mit 1 Ch. Zulage für Funksteuerung mit 1-Kanal-Empfänger.
17.__.0330
Zulage für Funksteuerung mit 1 Ch.
O
1.00
St
17.__.0340 Zulage für 2-Kanal-Handsender Zulage für 2-Kanal-Handsender.
17.__.0340
Zulage für 2-Kanal-Handsender
O
1.00
St
17.__.0350 Zulage für stationäre Lichtschranke Zulage für stationäre Lichtschranke.
17.__.0350
Zulage für stationäre Lichtschranke
O
1.00
St
17.__.0360 Komplette AP-Verdrahtung Komplette AP-Verdrahtung des E-Antriebes mit Taster und Lichtschranke bis zum bauseitigen Übergabepunkt mit CE-Stecker (max. Entfernung zum Schaltkasten 0,50 m).
17.__.0360
Komplette AP-Verdrahtung
1.00
St
17.__.0370 Zulage für Nothaspelkette Zulage für Nothaspelkette zur Betätigung der Toranlage im Brandfall bzw. bei Stromausfall.
17.__.0370
Zulage für Nothaspelkette
1.00
St
17.__.0380 Einflügelige Stahltüre 1,26 x 2,23 m Einflügelige Stahltüre in grundierter, doppelwandiger isolierter Ausführung, einschl. Eckzarge, fix und fertig angeschlagen, mit Einsteckschloss für bauseitigen Profilzylinder. Drückergarnitur mit Kurzschild, Türblatt verzinkt und grundiert, d = 62 mm, 3-seitig gefälzt mit Dünnfalz und Mineralwollfüllung, Blechstärke 1,0 mm. Türausführung mit Lippendichtung. Ud = 1,5 W/qmK Baurichtmaß: 1,26 x 2,23 m RBM Durchgangsbreite bei 90 Grad Öffnung: 1 m Endbeschichtung bauseits
17.__.0380
Einflügelige Stahltüre 1,26 x 2,23 m
2.00
St
17.__.0390 Zulage für Ausführung mit Brandschutzanforderung T-30 Zulage für Ausführung mit Brandschutzanforderung T-30 Türe Achse A/1-2.
17.__.0390
Zulage für Ausführung mit Brandschutzanforderung T-30
1.00
St
17.__.0400 Zulage für Einbruchschutz RC2 Zulage für Einbruchschutz in Widerstandsklasse RC2 "einbruchhemmend" Türe Achse A/1-2
17.__.0400
Zulage für Einbruchschutz RC2
1.00
St
17.__.0410 Zulage Reedkontakt Zulage Reedkontakt um ein unbefugtes Öffnen der Türe zu überwachen, E-Anschluss bauseits. Türe Achse A/1-2
17.__.0410
Zulage Reedkontakt
1.00
St
17.__.0420 Mehrpreis für Alu-Drückergarnitur Mehrpreis für Alu-Drückergarnitur mit Kurzschild E6/EV1 eloxiert.
17.__.0420
Mehrpreis für Alu-Drückergarnitur
O
2.00
St
17.__.0430 Mehrpreis für absenkbare Bodendichtung Mehrpreis für absenkbare Bodendichtung.
17.__.0430
Mehrpreis für absenkbare Bodendichtung
O
2.00
St
17.__.0440 Zulage für Blockzarge Zulage für Blockzarge werkseitig mit Mineralwolle gedämmt, einschl. den erforderlichen Anschlußverfugungen.
17.__.0440
Zulage für Blockzarge
2.00
St
17.__.0450 Zulage für Panikschloss Zulage für Panikschloss (Drücker / Knauf)
17.__.0450
Zulage für Panikschloss
2.00
St
17.__.0460 Zulage für Panikschloss Zulage für Panikschloss (Drücker / Drücker)
17.__.0460
Zulage für Panikschloss
O
2.00
St
17.__.0470 Zulage für Obertürschließer mit Gleitschiene Zulage für Obertürschließer mit Gleitschiene.
17.__.0470
Zulage für Obertürschließer mit Gleitschiene
O
2.00
St
18 Ansctrich
18
Ansctrich
18.__.0010 Werkseitiger Deck- und Grundbeschichtungsaufbau Stahlkonstruktion im Innenbereich Werkseitiger Deck- und Grundbeschichtungsaufbau wie nachfolgend beschrieben, anstatt dem im Los 11 - Stahlbau enthaltenen Aufbau. Bestehend aus: - Werkstatt-Grund-Decklackierung ca. 80 my NDFT im Einschichtverfahren aufgebracht. Korrosionsschutz nach DIN EN ISO 12944, Schichtdickenmessung gemäß DIN EN ISO 2808, Vorbereitungsgrad P1 Korrosivitätskategorie ca. C2-M (kein Prüfzeugnis vorhanden) - Verbindungsmittel (Schrauben, Dübel etc.) bleiben unbeschichtet. Farbton: RAL 7016 "Anthrazitgrau" Beschädigungen werden bei der Montage ausgebessert. Verbindungsmittel (Schrauben, Dübel etc.) bleiben unbeschichtet. Optische Anforderungen dürfen an vorgenannten Anstrichaufbau nicht gestellt werden. Eventuelle Verschmutzungen sind bauseits zu reinigen.
18.__.0010
Werkseitiger Deck- und Grundbeschichtungsaufbau
1,030.00
m2
18.__.0020 Mehrpreis für Feuerverzinkung Stahlkonstruktion im Außenbereich Mehrpreis für Feuerverzinkung sämtlicher Stahlteile nach DIN EN ISO 1461 im Vordachbereich. ••- Balkon (Achse 1/A-B) - Garage Optische Unterschiede in der Verzinkungsfläche sind nicht auszuschließen. Nachbehandlungen sind durch uns nicht vorgesehen. Auf Grund den ab Mitte/Ende 2007 abgeänderten Zinklegierungsbestandteilen hat sich die Optik bezüglich Farbgebung und Oberflächenstruktur geändert. Wir bitten Sie, dies bei Ihrer Planung zu berücksichtigen.
18.__.0020
Mehrpreis für Feuerverzinkung
6.00
t
18.__.0030 Duplex-Beschichtung Duplex-Beschichtung der feuerverzinkten Konstruktion im Farbton RAL 7016 "Anthrazitgrau".
18.__.0030
Duplex-Beschichtung
6.00
t
19 Zwischendecke
19
Zwischendecke
19.__.0010 Deckenbelag aus OSB3 Platten Deckenbelag aus OSB3 Platten, verschraubt mit selbstbohrenden, galvanisch verzinkten Schrauben auf Stahlträgern. Verschraubung versenkt, Versenkungsbereiche vertieft, ohne Verspachtelungen. OSB3 Platten mit Nut und Feder, Oberfläche ungeschliffen, d = 25 mm Auslegung für Belastung von 500 kg/qm
19.__.0010
Deckenbelag aus OSB3 Platten
130.00
m2
19.__.0020 Zulage für Schnitte Zulage für Schnitte einschl. Verschnitt und Entsorgung.
19.__.0020
Zulage für Schnitte
23.00
m
19.__.0030 Zulage für Ausschnitte im Stützenbereich Zulage für Ausschnitte im Stützenbereich.
19.__.0030
Zulage für Ausschnitte im Stützenbereich
9.00
St
21 Schlosserarbeiten
21
Schlosserarbeiten
21.__.0010 Statische Bemessung Statische Bemessung sowie prüffähige Werkstattzeichnungen für nachfolgende Schlosserarbeiten, Detailabstimmung mit dem Architekten.
21.__.0010
Statische Bemessung
1.00
psch
21.__.0020 Treppenanlage Treppenanlage als 2-läufiger Aufstieg zur Zwischendecke Steigungen: 24 Laufbreite: 1,50 m Zwischenpodest: 1,50 x 1,30 m Podestbelag u. Stufen aus verzinkten Gitterrosten mit verstärkter Antrittskante, Rutschhemmung R11 Maschenweite ca. 33 x 11 mm Sämtliche Stahlteile werkseitig deckbeschichtet in RAL 7016 "Anthrazitgrau"
21.__.0020
Treppenanlage
1.00
St
21.__.0030 Treppen- und Emporengeländer Treppen- und Emporengeländer aus Flachstahlpfosten und eingeschweißten Rundrohrrahmen aus Stahl, mit werkseitiger Deckbeschichtung in RAL 7016 "Anthrazitgrau", Geländerfüllung mit eingeflochtenen Edelstahlseilnetz sowie durchgehenden Handlauf aus Edelstahl Geländerhöhe: 1,10 m
21.__.0030
Treppen- und Emporengeländer
30.00
m
21.__.0040 Zulage für Ausbildung von Abschlüssen Zulage für Ausbildung von Abschlüssen, Übergängen und Ecken für einen durchgängigen Handlauf.
21.__.0040
Zulage für Ausbildung von Abschlüssen
10.00
St
21.__.0050 Zulage für demontierbares Geländerfeld Zulage für demontierbares Geländerfeld Breite: ca. 1,50 m
21.__.0050
Zulage für demontierbares Geländerfeld
1.00
St
21.__.0060 Balkongeländer aus Flachstahlpfosten Balkongeländer aus Flachstahlpfosten und eingeschweißten Rundrohrrahmen aus Stahl, feuerverzinkt und duplexbeschichtet in RAL 7016 "Anthrazitgrau", Geländerfüllung mit eingeflochtenen Edelstahlseilnetz sowie durchgehenden Handlauf aus Edelstahl Geländerhöhe: 1,10 m
21.__.0060
Balkongeländer aus Flachstahlpfosten
15.00
m
21.__.0070 Zulage für Ausbildung von Abschlüssen Zulage für Ausbildung von Abschlüssen, Übergängen und Ecken für einen durchgängigen Handlauf.
21.__.0070
Zulage für Ausbildung von Abschlüssen
4.00
St
21.__.0080 Außentreppenanlage Außentreppenanlage als 2-läufiger Aufstieg zum Balkon. Steigungen: 24 Laufbreite: 1,00 m Zwischenpodest: 1,00 x 1,30 m Podestbelag und Stufen aus verzinkten Gitterrosten mit verstärkter Antrittskante, Rutschhemmung R11 Maschenweite ca. 33 x 11 mm Sämtliche Stahlteile feuerverzinkt und duplexbeschichtet in RAL 7016 "Anthrazitgrau".
21.__.0080
Außentreppenanlage
O
1.00
St
21.__.0090 Treppengeländer Treppengeländer wie unter Pos. 21.60 beschrieben.
21.__.0090
Treppengeländer
O
19.00
m
21.__.0100 Zulage für Ausbildung von Abschlüssen Zulage für Ausbildung von Abschlüssen, Übergängen und Ecken für einen durchgängigen Handlauf.
21.__.0100
Zulage für Ausbildung von Abschlüssen
O
8.00
St
21.__.0110 Balkonbelag Balkonbelag aus feuerverzinkten Gitterrosten mit Standardbefestigungsklemmen, Rutschhemmung R11 Maschenweite ca. 33 x 11 mm
21.__.0110
Balkonbelag
20.00
m2
21.__.0120 Zulage für Schnitte im Bereich der Balkontüren Zulage für Schnitte im Bereich der Balkontüren.
21.__.0120
Zulage für Schnitte im Bereich der Balkontüren
7.50
m
21.__.0130 Zulage für Ausschnitte Zulage für Ausschnitte im Bereich der Gländerpfosten.
21.__.0130
Zulage für Ausschnitte
22.00
St
29 Unfallschutz
29
Unfallschutz
29.01 Halle und Garage
29.01
Halle und Garage
29.02 Dachgeländer
29.02
Dachgeländer
30 Nachweisarbeiten
30
Nachweisarbeiten
Nachweisarbeiten für diverse Umbaumaßnahmen Nachweisarbeiten für diverse Umbaumaßnahmen wie zum Beispiel - Demontage der vorh. Kranbahnträger (A-C) - Ergänzungen/Aufdoppelungen im Bereich der Oberlichter - Unvorhergesehenes Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand auf Nachweis.
Nachweisarbeiten für diverse Umbaumaßnahmen
30.__.0010 Meister/Obermonteur Meister/Obermonteur
30.__.0010
Meister/Obermonteur
30.00
Std
30.__.0020 Facharbeiter/Monteur Facharbeiter/Monteur
30.__.0020
Facharbeiter/Monteur
60.00
Std
30.__.0030 Ingenieur Ingenieur
30.__.0030
Ingenieur
O
1.00
Std
30.__.0040 Techniker Techniker
30.__.0040
Techniker
O
1.00
Std
30.__.0050 An- und Abfahrt Montagebus An- und Abfahrt Montagebus
30.__.0050
An- und Abfahrt Montagebus
1.00
psch
30.__.0060 LKW 1,5 - 7,49 t Nutzlast, einschl. Fahrer LKW 1,5 - 7,49 t Nutzlast, einschl. Fahrer
30.__.0060
LKW 1,5 - 7,49 t Nutzlast, einschl. Fahrer
1.00
psch
30.__.0070 Schweißgerät Schweißgerät einschl. Elektroden Schneidbrenner einschl. Gas Säge einschl. Sägeblatt Trennschneider einschl. Scheiben
30.__.0070
Schweißgerät
20.00
Std
30.__.0080 Autokran bis max. 50 t Autokran bis max. 50 t, einschl. Fahrer.
30.__.0080
Autokran bis max. 50 t
O
1.00
Std
30.__.0090 Material frei Baustelle geliefert, ohne Montage Material frei Baustelle geliefert, ohne Montage für Umbau, Anschluss- und Verstärkungsarbeiten am Bestand - Endanschlag/Puffer Kranbahn - Verstärkungsrippen etc. - Materialkostenzuschlag 15 %
30.__.0090
Material frei Baustelle geliefert, ohne Montage
1.00
psch
30.__.0100 Fahrbare Teleskop-Hubarbeitsbühne Fahrbare Teleskop-Hubarbeitsbühne, geländegängig bis max. 15,00 m Arbeitshöhe.
30.__.0100
Fahrbare Teleskop-Hubarbeitsbühne
3.00
Tage
30.__.0110 An- und Abtransport Teleskop-Arbeitsbühne An- und Abtransport Teleskop-Arbeitsbühne.
30.__.0110
An- und Abtransport Teleskop-Arbeitsbühne
1.00
St