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Net total EUR
01 Vorbemerkung
01
Vorbemerkung
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen:
Durch die in dem Leistungsverzeichniss angebotenen Einheits- und Gesamtpreise sind sowohl die in §2(1) VOB benannten Bedingungen und alle im LV benannten Vorbemerkungen, Beschreibungen und Hinweise abgegolten.
Grundlage für Ausführung, Baustoffe und Abrechnung bilden:
die allgemeinen Vertragsbedingungen für Bauleistungen
die allgemein anerkannten Regeln der Technik,
die Leistungsbeschreibung,
die VOB Teil B+C (in ihrer neuesten Fassung).
In den Angebotspreisen sind alle Kosten für die An- und Abfuhr, Gestellung und Vorhaltung aller erforderlichen Geräte, Maschinen und Fahrzeuge einzukalkulieren.
Der AN hat sich für die Kalkulation über den Leistungsumfang anhand der Ausführungszeichnungen und über die Baustelle durch einen Ortstermin zu informieren.
Allgemeine Vorbemerkungen
Auftraggeber / Bauort Auftraggeber / Bauort:
Angaben zum Auftraggeber (AG):
Bauherr und Auftraggeber ist die
Enrichment Technology Company Limited
Zweigniederlassung Deutschland
Stetternicher Staatsforst
52428 Jülich
www.enritec.com
Angaben zur Baustelle:
Stetternicher Staatsforst
52428 Jülich
Das Bauvorhaben liegt an einer ausgebauten Straße. Auf dem Grundstück befinden sich bereits andere Gebäude.
Das Grundstück ist nur über das Betriebsgelände der ETC-D zu erreichen.
Die zu überdachende Fläche ist an drei Seiten von Gebäuden eingefasst wodurch eine Art Innenhof entsteht. Das bedeutet das der Einbauort des Dachs nur von einer Seite zugänglich ist.
Es gelten folgende Zufahrtsregelungen:
Zufahrt nur über ETC Hauptwache mit Anmeldung.
Erste Anmeldung mit gültigem Personalausweis und Besuchertraining ( ca. 20 Minuten ).
Danach vereinfachte Anmeldung ( ca. 5 Minuten ).
Um sich frei auf dem Gelände bewegen zu können ist eine zusätzliche Schulung durch die Abteilung Security notwendig ( ca. 15 Minuten ).
Ansonsten nur in Begleitung auf dem Betriebsgelände.
Transporte über 30 Tonnen nur über das FZJ Gelände möglich.
Mit vorheriger schriftlicher Anmeldung bei ETC mindestens 1 Tag vorher ( Fahrzeug, Firma, Kennzeichen, Name Fahrer ).
Es sind keine Fotohandys, Laptops, USB Stick usw. auf dem Gelände gestattet.
Der Bieter hat sich an Ort und Stelle über die Zufahrtsmöglichkeit zum und innerhalb des Baugeländes zu unterrichten. Vor Einrichten der Baustelle ist der Arbeitsablauf mit der Bauleitung zu koordinieren.
Auftraggeber / Bauort
Baubeschreibung Baubeschreibung:
Es sollen am Betriebsstandort der ETC-D Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude durchgeführt werden.
Das Gebäude ist ca 18 Jahre alt.
Hierbei wird eine neue Absaugung außen an der Halle installiert. Diese soll eine Überdachung und Fundamentierung erhalten. Die erforderlichen Erd- und Stahlbauarbeiten der Überdachung sind diesem Leistungsverzeichnis beschrieben.
Neben den Bauteilbeschreibungen dienen die beiliegenden Planunterlagen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) zur Beschreibung der Merkmale des vereinbarten Werkes, die nicht oder nur ungenau verbal beschreibbar sind, wie z.B. die Gestaltung und Anordnung der Räume in den Grundrissdarstellungen sowie das äußere Erscheinungsbild in den Ansichtszeichnungen.
Die Pläne enthalten aussagekräftige Angaben wie Maße der Räume und Angaben zur Raumnutzung.
Die Darstellungen in den Planunterlagen sind Vertragsbestandteil und werden nicht unbedingt zusätzlich in den Bauteilbeschreibungen erwähnt. Bei Widersprüchen zwischen Bauteilbeschreibung und Planunterlagen sind diese vor Vergabeverhandlung zu klären und schriftlich festzuhalten.
Baubeschreibung
Leistungsumfang Leistungsumfang:
Angefragt sind die kompletten Ausführungsleistungen gemäß beiliegenden Leistungsbeschreibungen, Grundrissplänen, zugehörigen Schnitten und Ansichten
inkl. der in der Kostengruppe genannten Planungsleistungen.
Die Bauweisen sind vom Anbieter bei der Angebotsabgabe zu erläutern. Nebenangebote sind in einem separaten Angebot anzubieten.
Behördliche Auflagen zum Bauschein, die über das beschriebene Leistungsvolumen hinausgehen, sind gegebenenfalls konstruktiv und kalkulatorisch zu berücksichtigen soweit vor Angebotsabgabe bekannt.
Die nachfolgende Ausschreibung beinhaltet die vollständige, gebrauchsfähige Erstellung der
geforderten Leistung.
Für die angebotenen Leistungen übernimmt der AN die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen u. Nebenleistungen, die sich bei den Positionen zwangsläufig ergeben, auch wenn sie im LV nicht ausdrücklich erwähnt sind. Diese sind in die entsprechenden LV-Positionen einzukalkulieren.
Alle aufgeführten Leistungen, auch die in den textl. Vorbemerkungen, Vertragsbedingungen und Vereinbarungen beschriebenen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Grundsätzlich hat die Ausführung der zu errichtenden Bauleistungen allen gesetzlichen Bestimmungen und Normen
(wie z. B.-DIN-Vorschriften und alle leistungsgemäß anzuwendenden sonstigen DIN-, EN, die Technischen und Herstellervorschriften, die allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik VOB, GUV, LAGA, KOK-Richtlinen usw. ) zu entsprechen.
Grundlage für Angebot, Ausführung und Abrechnung sind die im LV genannten Leit-DIN-Vorschriften und alle leistungsgemäß anzuwendenden sonstigen DIN-, EN, die Technischen und Herstellervorschriften, die allgemein annerkannten Regeln der Bautechnik, soweit diese durch LV-Text nicht ersetzt sind.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet für alle beabsichtigten oder angeordneten Leistungsänderungen oder Zusatzleistungen schriftliche Entscheidungsvorlagen beim Auftraggeber vorzulegen, in denen die neu auszuführende Leistung sowie die
terminlichen und preislichen Auswirkungen detailliert erfasst sind.
Leistungsumfang
ZTV-Sicherheits- und Baustelleneinrichtung ZTV-Sicherheits- und Baustelleneinrichtung:
Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten:
Der Auftraggeber ist über den beabsichtigten Abbau der Baustelleneinrichtung oder von wesentlichen Teilen derselben zu informieren.
Nicht mehr benötigte Teile der Baustelleineinrichtung sind unverzüglich zu entfernen.
Nach Abbau der Baustelleneinrichtung sind das dafür benötigte Gelände bzw. die genutzten baulichen Anlagen und Gebäude in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, falls nichts anderes vereinbart ist.
Der AN hat die Verkehrssicherung der Baustelle zu beaufsichtigen.
Dazu gehört auch die laufende Kontrolle der Sicherungseinrichtungen.
Die zeitlichen Abstände der Kontrollen richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten.
Die Verkehrssicherungspflicht beinhaltet ebenfalls den Winterdienst, den der AN durchzuführen hat.
Die Nutzung der Teile der Baustelleneinrichtung durch einzelne Auftragnehmer wird in den Besonderen Vertragsbedingungen bauvorhabenbezogen festgelegt.
Baustraßen werden von allen am Bau Beteiligten für diese kostenfrei benutzt.
Statische und gründungstechnische Berechnungen für das Aufstellen von, Kränen, Silos u. dgl. sind in den Preis einzurechnen.
Die Geschäftssprache auf der Baustelle ist Deutsch.
Der Vorarbeiter, Bauleiter, Fachbauleiter des AN muss die Deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
Bei nicht geeigneter Qualifikation kann der AG einen Austausch vom Personal verlangen.
Der Auftragnehmer stellt bis zur endgültigen Fertigstellung seiner vertraglichen Leistungen den verantwortlichen Fachbauleiter und benennt schriftlich vor Beginn der Arbeiten eine hierfür geeignete Person.
Ein Wechsel dieser Person ist dem Auftraggeber rechtzeitig schriftlich anzukündigen.
ZTV-Sicherheits- und Baustelleneinrichtung
Ausführungsunterlagen Ausführungsunterlagen:
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer Ausführungsunterlagen zur Verfügung.
Der Bieter hat für die Ausführung die kompletten Unterlagen, welche auch für die Angebotserstellung dienten jederzeit auf der Baustelle griffbereit zu halten.
Dazu gehören das Angebot mit kompletter Beschreibung der Leistungen, sowie alle Zeichnungen.
Die Ausführung kann nur dann den geforderten Maßstäben entsprechen, wenn deren Definition jederzeit vorliegt.
Zum Nachweis der Verwendung der eingesetzten Materialien sind Umverpackungen und Gebinde zur Prüfung der geforderten Güten, Hersteller etc. der Bauleitung vorzulegen.
Diese Prüfung wird protokolliert. Der Auftragnehmer erhält eine Bestätigungskopie.
Es muss immer eine die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschende Person als Ansprechpartner vor Ort sein.
Ausführungsunterlagen
Preise, Nachträge, Kalkulation, Abrechnung Preise:
Alle Preise verstehen sich, soweit nicht in der Position anders beschrieben, inkl. Lieferung und Montage
Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einzelpreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.
Alle Einzelpreise sind Nettopreise. Die Mehrwertsteuer ist gesondert auszuweisen. Sie ist mit dem zum Zeitpunkt der Abnahme gültigen Steuersatz zu berechnen.
Alle angebotenen Einheitspreise sind Festpreise auf die Dauer der Bauzeit.
Anmerkungen zur Preisbildung:
Strom und Wasser kann beim AG bezogen werden. Der AN kann sich an der vorhandenen Infrastruktur anschließen.
Kosten für Verbrauch von Strom = übernimmt der AG ( ETC )
Kosten für Verbrauch von Wasser = übernimmt der AG ( ETC )
In die Preise sind einzurechnen:
witterungsbedingte Erschwernisse, mit denen bei Abgabe des Angebots während der Ausführungszeit normalerweise gerechnet werden muss,
Staubschutz für Füllen und Transport von Containern u. dgl.,
normale witterungsbedingte Tagwasserhaltung
Sicherungsmaßnahmen für arbeitszeitlich oder technologisch bedingte Unterbrechung der eigenen Arbeiten,
geeignete Schutzmaßnahmen für alle Bauteile und Einrichtungen, soweit sie bei der Ausführung erforderlich sind und nicht ausdrücklich als Leistungsposition aufgeführt werden, (bis zur Abnahme)
Sicherungsmaßnahmen gegen unbefugtes Betreten des Arbeitsbereiches,
Brandschutztechnische Maßnahmen z.B. beim Brennschneiden. Das Brennschneiden ist vor der Ausführung anzumelden. Im Einzelfall wird entschieden, welche Maßnahmen (Feuerlöscher, Feuerwache etc.) beigestellt werden muss. Eine Feuerwache wird nicht durch den Bauherrn gestellt und wird falls erf. Leistungsinhalt. Weitere Maßnahmen sind vom AN beizustellen.
arbeitstäglicher Verschluss des Objekts,
Herstellen von Probeflächen und Ansetzen von Farbproben sowie Probe- Anstriche auf Verlangen der Bauleitung, falls das Anlegen einer Musterfläche nicht als LV-Position ausgeführt ist.
statische Aussteifungen und deren Bemessung für Bauteile während des Transportes, während des Aufbaus, während der Bauzeit.
Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet und gehören ohne Erwähnung zur vertraglichen Leistung.
Die Entsorgung aller Abbruchmaterialien ist in die jeweilige Position bezüglich des Abbruchs einzukalkulieren
Nachträge:
Macht der Auftragnehmer Nachtragsforderungen geltend, sind diese substantiiert darzulegen und gleichzeitig mit Abgabe des Angebotes zu begründen.
Dem Nachtragsangebot ist eine Kalkulation beizulegen, die entweder auf Basis des Hauptangebotes oder auf Basis der Urkalkulation nachvollziehbar sein muss.
Die Kalkulation ist mindestens in Material und Lohnanteil aufzuteilen.
Kalkulation:
Dem Angebot ist die Urkalkulation in einem verschlossenen Umschlag beizulegen, um im Zweifelsfall eine Einsicht zu ermöglichen.
Abrechnung:
Alle Abrechnungen sind kumulierend aufzubauen. Allen Abrechnungen, auch A- Kontoforderungen, sind prüfbare Aufmaße, Zeichnungen oder andere geeignete Nachweise beizulegen.
Andere Regelungen sind ausgeschlossen und führen zur Zurückweisung der Rechnung!
Bei Abschluss eines Pauschalvertrages wird vor Vertragsabschluss ein Zahlungsplan vereinbart.
A-Kontoforderungen können bis maximal 90% der Gesamtleistung gestellt werden.
Die Schlussrechnung kann erst nach erfolgter förmlicher Abnahme und bei Feststellung erheblicher Mängel erst nach anerkannter Mängelbeseitigung gestellt werden.
WICHTIGER HINWEIS:
Die Angebotspreise (Einheitspreise) sind Festpreise bis zur Abrechnung der Leistungen, unabhängig von Lohn-/Materialpreissteigerungen im Bau- und Baunebengewerbe.
Der AN muss technisch und personell in der Lage sein, die beschriebene Leistung in dem genannten Zeitrahmen abzuwickeln.
Preise, Nachträge, Kalkulation, Abrechnung
Hinweispflicht des Bieters Hinweispflicht des Bieters:
Der Bieter hat die beschriebenen Leistungen auf ihre Vollständigkeit, fachliche Richtigkeit und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu prüfen und die einzelnen Leistungen entsprechend anzubieten. In den Positionstexten nicht aufgeführte Einzelteile, die zur Erbringung der beschriebenen Leistung erforderlich sind, werden nicht gesondert vergütet, sie sind vom Bieter in die EP´s einzurechnen. Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind mit einer entsprechenden Begründung dem Angebot beizufügen.
Bestehen seitens des Unternehmers hinsichtlich der gewählten Konstruktionsart der Ausführung und der vorgesehenen Materialien Bedenken, oder werden seitens des Unternehmers andere Vorschläge, betreffend Konstruktion bzw. des Materials gemacht, so müssen dieselben bis spätestens Angebotsabgabe eingereicht werden. Bedenken zu den in den Ausschreibungsunterlagen vorgesehenen Ausführungen sind schriftlich darzustellen und zu begründen. Werden vom Bieter einzelne Positionen oder Abschnitte des Leistungsverzeichnisses als technisch mangelhaft angesehen, ist er verpflichtet, darauf in Form eines Nebenangebotes oder anderweitig hinzuweisen.
Hinweispflicht des Bieters
Subunternehmer Subunternehmer:
Der Auftragnehmer ist grundsätzlich verpflichtet die Arbeiten im eigenen Betrieb und mit eigenem Personal durchzuführen.
Mit der Abgabe des Angebotes ist ohne weitere Erwähnung bestätigt, dass der Anbieter qualifziert ist alle Leistungen ordnungs- und normgerecht durchzuführen!
Subunternehmer (Nachunternehmer) sind dem AG rechtzeitig vorher namentlich zu benennen und durch den AG genehmigen zu lassen.
Die Nichtangabe des Einsatzes von Nachunternehmern kann zur Vertragsauflösung ohne Anspruch auf entgangenen Gewinn führen.
Aufgrund behördlicher Vorgaben ist ein Einsatz von Mitarbeitern folgender Nationalitäten nicht möglich (dies gilt auch für Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit.):
Afghanistan (Islamische Republik Afghanistan)
Albanien
Algerien (Demokratische Volksrepublik Algerien)
Armenien (Republik Armenien)
Aserbaidschan (Republik Aserbaidschan)
Bosnien-Herzegowina
China (Volksrepublik China), ab 01.07.1997 einschließlich Sonderverwaltungsregion (SVR) Hongkong, ab 20.12.1999 einschließlich Sonderverwaltungsregion (SVR) Macau
Georgien
Irak (Republik Irak)
Iran (Islamische Republik Iran)
Kasachstan (Republik Kasachstan)
Kirgisistan (Kirgisische Republik)
Korea (Demokratische Volksrepublik Korea)
Kosovo
Kuba (Republik Kuba)
Laos (Demokratische Volksrepublik Laos)
Libanon (Libanesische Republik)
Libyen
Mazedonien
Moldau (Republik Moldau)
Montenegro
Pakistan (Islamische Republik Pakistan)
Russische Föderation
Serbien
Sudan (Republik Sudan)
Syrien (Arabische Republik Syrien)
Tadschikistan (Republik Tadschikistan)
Turkmenistan
Ukraine
Usbekistan (Republik Usbekistan)
Vietnam (Sozialistische Republik Vietnam)
32. Weißrussland (Republik Weißrussland)
Subunternehmer
Gefahrenschutz Gefahrenschutz:
Die Unfallverhütungsvorschriften und sonstige Arbeitsschutzvorschriften sind einzuhalten.
Vor Arbeitsunterbrechung der Arbeiten ist dafür zu sorgen, dass keine gefahrdrohenden Zustände (z.B. hängende Teile, Schrägstellung von Bauteilen, Schutz gegen Regen, Wind, Sturm) bestehen bleiben. Die Gefahrenbereiche sind festzulegen und gegen Betreten zu sichern.
Verkehrssicherungsmaßnahmen:
Während der gesamten Durchführung der Arbeiten ist die Verkehrssicherheit sämtlicher Wege, Lagerflächen, Zufahrten etc. zu gewährleisten. Hierzu zählt auch die Baubeleuchtung.
Dies gilt sowohl für die öffentlichen Verkehrsflächen, wie für die Baustelle und Baustelleneinrichtungsfläche.
Die Arbeiten sind so auszuführen, dass der öffentliche Verkehr nicht behindert oder sogar gefährdet wird. Es ist Sache des Auftragnehmers, alle verkehrsregelnden Maßnahmen im Einvernehmen mit der Gemeinde und dem AG vorzunehmen. (z.B. bei Spezialtransporten o.ä.)
Es ist Sache des Auftragnehmers alle notwendigen Beschilderungen, Beleuchtungen usw. zur Sicherung der Baustelle bzw. der eigenen Baustelleneinrichtung aufzustellen.
Die Zufahrten zu den Nachbargrundstücken dürfen nicht behindert werden.
Verschmutzungen von öffentlichen Verkehrswegen durch Baustellenfahrzeuge sind zu vermeiden. Gegebenenfalls müssen die Reifen der Fahrzeuge vor dem Verlassen der Baustelle gereinigt werden.
Gefahrenschutz
Bauprodukte, Material, Fabrikate Bauprodukte, Material, Fabrikate:
Für die in den folgenden Positionen benannten Leistungen werden Baustoffe bzw. Produkte beschrieben und auch vorgeschlagen. Wie in den Vorbemerkungen bereits erwähnt, handelt es sich um Vorschläge und Leitprodukte die auch als gleichwertige Art angeboten werden können.
Bei der Auswahl der Baustoffe ist auf die Verwendung besonders umweltfreundlicher Materialien zu achten. Bei allen zu verwendenden Materialien, Einbauten, Oberflächen und Baustoffen ist ein Nachweis beizubringen, der Auskunft über eventl. Schadstoffe und Belastungen für die Umwelt gibt (Datenblätter). Ausdünstungen und Gerüche sind zu vermeiden.
Sollen andere Materialien als im Leistungsverzeichnis aufgeführt verwendet, so ist deren Gleichwertigkeit zu den ausgeschriebenen Produkten durch Analysewerte (Prüfberichte von amtlich anerkannten Prüfinstituten oder gleichwertige Werkzeugnisse) mit Abgabe des Angebotes zu belegen bzw. durch den zuständigen Fachplaner zu bestätigen. Die Bauleitung ist berechtigt, Materialproben zur Analyse zu entnehmen. Die Kosten der Analyse trägt der Auftraggeber. Es dürfen nur die Produkte/Systeme eines Materialherstellers angeboten werden.
Wird in der Leistungsbeschreibung ein Fabrikat mit dem Zusatz "oder gleichwertiger Art" vorgegeben, so muss ein Fabrikat gleichwertiger Art nicht zwingend angeboten werden; die Gleichwertigkeit ist als Mindestforderung zu verstehen.
Über die Gleichwertigkeit entscheidet allein der AG.
Ist ein Fabrikat nach dem Zusatz "oder gleichwertiger Art" in den vorgesehen Freiraum für
"Angebotenes Fabrikat: " vom Bieter
nicht eingetragen, so gilt im Falle der Auftragserteilung das vom Auftraggeber eingetragene Fabrikat als vereinbart. Die Gleichwertigkeit ist auf Verlangen durch Prüfzeugnisse, Prospekte, Muster oder anderweitig darzulegen.
Kriterien der Prüfung und Zulassung müssen in ihrer Gesamtheit erfüllt sein. Vorgeschriebene Prüfungen nach DIN- oder EN-Normen müssen nachweisbar sein.
Bauprodukte, Material, Fabrikate
Schutz der Gewerke Schutz der Gewerke:
Der Schutz der Gewerke bis zur vollständigen Abnahme ist in die jeweiligen Einheitspreise einzurechnen. Hierbei sind über das Maß von Schutzfolien und Abdeckungen hinaus auch Schutzvorkehrungen gegen Anprall und Anstoß in Form von Platten, Verkleidungen, Provisorien, Balken, Gummimatten etc. entsprechend einzukalkulieren.
Die rückstandslose Beseitigung ist ebenfalls einzurechnen. An dieser Stelle wird nochmals ein besonderer Hinweis auf die UV-Einwirkung auf Folien und die damit verbundene Versprödung hingewiesen. Es ist bekannt, dass Schutzfolien im Außenbereich nicht geeignet sind mechanische Beschädigungen abzuhalten und darüber hinaus bei zu später Entfernung nicht nur unlösbare Rückstände hinterlassen, sondern auch einen Einfluss auf die Farboberfläche des fertigen Produktes haben. Diese Folien sind somit rechtzeitg zu entfernen und ggf. gegen einen geeigneten Schutz auszutauschen.
Schutz der Gewerke
Müllentsorgung, Baustellenreinigung Müllentsorgung, Baustellenreinigung:
Die an die Baustelle angrenzenden öffentlichen Straßen, Wege und Flächen sind täglich von, durch die Bodebeschichtungsarbeiten verursachten,. Verschmutzungen zu reinigen.
Die hierfür anfallenden Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Sämtliche geltende Umweltschutzbestimmungen zu Wasserschutz, Luftreinhaltung, Lärmemissionen und Abfallbeseitigung sind einzuhalten:
Die Entsorgung des Mülls ist arbeitstäglich auszuführen. Das heißt, dass Müll aus Verpackungen, Paletten, Materialresten usw. täglich von der Baustelle entfernt werden müssen. Aufgrund der zeitlichen und räumlichen Gegebenheit besteht keine Möglichkeit, Müll auf der Baustelle zu lagern.
Müllentsorgung, Baustellenreinigung
Toleranzen Toleranzen:
Für diesen Leistungsbereich gilt die DIN 18202.
Toleranzen werden nach DIN 18202 bewertet.
Anzusetzen sind die erhöhten Toleranzen.
Stellt der AN im Rahmen der Ausführung seiner Leistungen hiervon abweichende Toleranzen fest, so ist der AG hierüber inkl. der daraus resultierenden Konsequenzen (z.B. Änderung der Konstruktion; Kosten etc.) unverzüglich schriftlich zu informieren.
Toleranzen
Schallschutz Schallschutz:
Beim Schallschutz sind grundsätzlich die erhöhten Anforderungen gem. Beiblatt 2 zur DIN 4109 (aktuelle Fassung) zu beachten
Schallschutz
Qualitätssicherung, Wartung, Pflege Qualitätssicherung:
Gemäß Landesbauordnung bedürfen Bauprodukte einer Bestätigung ihrer Übereinstimmung mit den technischen Regeln, den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen, den allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen oder den Zustimmungen im Einzelfall.
Die Bestätigung der Übereinstimmung gehört zum Leistungsumfang des AN und hat unaufgefordert schriftlich zu erfolgen.
Wartung und Pflege:
Vom AN sind über alle von ihm gelieferten Produkte, die zur Sicherstellung einer dauerhaften Funktionstüchtigkeit und Lebensdauer einer regelmäßigen Wartung bedürfen, Benutzerinformationen für den AG zu erstellen, die aus Produktinformation, Bedienungsanleitung und Wartungsanleitung bestehen müssen.
Insbesondere müssen die Benutzerinformationen Angaben zu folgenden Themen beinhalten:
Produktinformationen
Bedienungsanleitung (Angaben zu bestimmungsgemäßer Verwendung und Fehlgebrauch)
Wartungsanleitung
Reinigung und Pflege
Instandhaltung
Die Benutzerinformationen sind dem AG in schriftlicher Form nach Abschluss der vertraglichen Leistungen zu übergeben.
Qualitätssicherung, Wartung, Pflege
Termine, Ausführungsfristen, Abnahme Termine:
Baubeginn
Betonieren Bodenplatte KW40 /2026
Aufsetzen Stahlstützen KW45 /2026
und Längsriegel
Einbau Maschine Bauherr KW47 /2026
Einbau Querriegel und
Eindeckung des Daches KW48 /2026
Fertigstellung KW50 /2026
Vertragsbauzeitenplan:
Der Auftraggeber behält sich vor, das Ende der Ausführungsfrist und etwaiger Einzelfristen datumsmäßig im Vertrag festzulegen. Bei Sonderkonstruktionen sind die Lieferfristen mit dem Bauherrn abzustimmen.
Soweit bei Vertragsabschluss nichts anderes vereinbart wird, gelten die Termine aus dem Bauzeitenplan.
Gemäß VOB/B §5 (2) hat der Auftragnehmer binnen 12 Tagen nach Abruf der Leistungen durch den Auftraggeber mit den Arbeiten zu beginnen.
Der Leistungsabruf nach VOB/B ist dem Bauzeitenplan übergeordnet!
Dem Angebot ist ein Grobterminplan beizulegen.
Abnahme:
-Produktdatenblätter
-bauaufsichtliche Zulassung/ Zertifikate
-Konfomitätsbescheinigung
-Fachunternehmerbescheinigung
-Abnahmebescheinigung
Termine, Ausführungsfristen, Abnahme
02 Ingenieurleistungen
02
Ingenieurleistungen
02.__.0001 Werkplanung und techn. Bearbeitung Stahlbau Vorlage einer prüffähigen und aussagekräftigen Werkplanung und Vorlage von zugehörigen statischen Nachweisen zur Stahlbau- und Fassadenunterkonstruktion.
Werkplanung auf Basis der Ausführungsplanung des Architekten und der Statik
DWG und DXF Pläne werden übergeben
- falls erf. Umrechnung der bauseitigen Statik
- Erstellung von Werk-und Montageplänen
Aus den Darstellungen müssen Konstruktion, Maße, Einbau, Befestigung und Bauanschlüsse der Bauteile sowie die Einbaufolge erkennbar sein (DIN 18360, Zif.3.1.1.3).
Bauvorlagen sind die wesentlichen Konstruktionszeichnungen, Montageunterlagen und die Standsicherheitsnachweise.
Technische Bearbeitung für den gesamten Umfang der Fassadenkonstruktion:
Erstellung der Werkplanung, Montagepläne, Werkstatt- und Detailpläne, ergänzende statische Nachweise sowie die Montagezustände, Konstruktionszeichnungen sowie die Regeldetails basierend auf den Plänen und in
Verbindung mit den Werk- und Detailplänen des Architekten.
Außerdem müssen angegeben werden: Maßstäbe, Baustoffe, Verbindungsmittel, Hinweise auf zugehörige Zeichnungen und sonstige Baubelege; auch Belastungspläne sowie Vermerke über Änderungen sind erforderlichenfalls mitzuliefern.
02.__.0001
Werkplanung und techn. Bearbeitung Stahlbau
1.00
PAU
02.__.0002 Werkplanung Dach Vorlage einer prüffähigen und aussagekräftigen Werkplanung als Fortführung der Ausführungsplanung und Vorlage von zugehörigen Nachweisen und Prospekten
Werkplanung auf Basis der Ausführungsplanung des Architekten und der Statik
DWG und DXF Pläne werden übergeben
Aus den Darstellungen müssen Konstruktion, Maße, Einbau, Befestigung und Bauanschlüsse der Bauteile sowie die Einbaufolge erkennbar sein (DIN 18360, Zif.3.1.1.3).
Außerdem müssen angegeben werden: Maßstäbe, Baustoffe, Verbindungsmittel, Hinweise auf zugehörige Zeichnungen und sonstige Baubelege; auch Belastungspläne sowie Vermerke über Änderungen sind erforderlichenfalls mitzuliefern.
Dacheindeckung in Trapezblech SAB 70R/800-1,0mm Negativlage.
Mindestneigungen und ABdichtungsmaßnahmen bei Querstößen sind nach DIN EN 1090 zu beachten.
Die Verlegung der Elemente erfolgt auf der Stahlunterkonstruktion
Spannweite von Querträger zu Querträger bis ca. 2,50m
Die Bearbeitung umfasst u.a.:
- Dachaufbau,
-Erstellen von Verlegeplänen, mit Darstellung von Aufkantungen, An- und Abschlüssen
- Verbindungsmittel
- Entwässerungsberechnung inkl. Bemessung der Vorhangrinne und Regenfallrohre
02.__.0002
Werkplanung Dach
1.00
PAU
02.__.0003 Revisionsunterlagen Objektdoku Vorlage von Revisionsunterlagen und Objektdokumentationen zu allen Materialien und Bauteilen.
Inkl. Zulassungsbescheide, Nachweise, Datenblätter, Übereinstimmungserklärungen, Prüfprotokolle, Abnahmeprotokolle, Fachbauleitererklärung, Fachunternehmererklärung.
Zwischenabnahmen.
Pflege- und Wartungsanleitungen.
-Alle Gewerke mit Fabrikaten
-alle Prüf- und Wartungsfristen
-alle Ersatzteillisten
Die Revisionsunterlagen sind in zweifacher Ausfertigung in Ordnern mit Inhaltsverzeichnis und als PDF Dokument rechtzeitig vor der Abnahme dem Bauherrn zur Prüfung und Einsicht zu übergeben.
02.__.0003
Revisionsunterlagen Objektdoku
1.00
PAU
02.__.0004 Baustelleneinrichtungsplan Baustelleneinrichtungsplan auf der Grundlage des beiliegenden Lageplan.
Die für die Baustelleneinrichtung zu nutzenden Flächen, Lagerflächen, freizuhaltenden Flächen und dergleichen sind im Baustelleneinrichtungsplan unter Angabe des Verwendungszweckes anzulegen.
Die Nutzung von Hubgeräten wie Autokräne, Baustellenkräne, Bühnen etc. ist zuvor mit dem Bauherrn abzustimmen.
Ein Überschwenken des Krans, auch das theoretisch mögliche Überschwenken des Krans über das Nachbargrundstück ist aus sicherheitstechnischen Gründen nicht möglich.
02.__.0004
Baustelleneinrichtungsplan
1.00
PAU
03 Betonarbeiten
03
Betonarbeiten
03.__.0001 Sauberkeitsschicht C 16/20, d=5 cm Sauberkeitsschicht aus unbewehrtem Beton unter der Bodenplatte
Betongüte : C 16 / 20
Dicke : 5 cm
03.__.0001
Sauberkeitsschicht C 16/20, d=5 cm
60.00
m²
03.__.0002 Trennlage, PE-Folie 0,3 mm 2-lagig Trennlage bzw. Gleitlage auf Sauberkeitsschickt mit PE-Folie; Stöße überlappt.
2-lagig
Foliendicke : : 0,3 mm
Stoßüberlappung : 15 cm
03.__.0002
Trennlage, PE-Folie 0,3 mm 2-lagig
60.00
m²
03.__.0003 Bodenplatte C 30/37, Stb, d=25 cm Bodenplatte freitragend aus Stahlbeton
auf Trennlage und Sauberkeitsschicht,
Ausführung eben
Betonage auf freier Fläche
Bewehrung in gesonderter Position.
Oberfläche glätten
Betongüte : : C 30/37
Expositionsklassen : XC4, XM2, WF
Überwachungsklasse : ÜK2
Plattendicke : 25 cm
03.__.0003
Bodenplatte C 30/37, Stb, d=25 cm
15.00
m³
03.__.0004 Randschalung der Bodenplatte Randschalung der Bodenplatte in Richtung des Bestandspflasters und des Tores
aus Schaltafeln oder Schalbrettern, rauh
Deckplatte d = 25 cm
einschl. Absteifung
03.__.0004
Randschalung der Bodenplatte
10.00
m
03.__.0005 Betonstabstahl B500 S(B) Ortbeton Betonstabstahl B 500 S(B), Durchmesser D=16mm
Kreuzweise oben und unten, a=15cm
03.__.0005
Betonstabstahl B500 S(B) Ortbeton
3,000.00
KG
04 Schlosserarbeiten / Stahlbau
04
Schlosserarbeiten / Stahlbau
04.__.0001 Stahlbau S235 Haupttragwerk Halle/Vordach Lieferung und Erstellung der Stahlkontruktion Tragwerk Stützen, Träger und Unterkonstruktion Dach bestehend aus:
Stahlträger aus Profilstahl,
inkl. aller erforderlichen Querschnitte und Aussteifungsverbände, so wie Kleinteile
Anzahl Gesamtgewicht
Stützen IPE 330 4
Längsträger IPE 330 2
Querriegel HEA160 2
Querriegel U 160 2
Verbände 8
Anteil Kleinteile wird mit 10% angenommen und ist in den EP einzukalkulieren.
Korrosionsschutz nach DIN
Endbeschichtung in RAL 7016 Antrazitgrau
Einschl. Nacharbeiten der Beschichtung nach
Korrosionsschutz nach DIN
Einbauort : auf Bodenplatte 25cm
Einbauhöhe : bis 9,00m
Profile : siehe Statik
Stahlsorte
nach EN 10027-1 : S235 JR
Werkstoffnummer
nach EN 10027-2 : 1.0038
Ausführungsklasse : EXC 2
Schweißeigungsnachweis gemäß
DIN EN 1090-2:2018
DIN 18800 T7
Alle Schweißnähte a>=5mm
Schrauben 10.9 HV EN 14399-4
Alle Schrauben sind nicht rostend auszuführen.
inkl. Lieferung und Montage einschl. aller:
-Anschlüße
-Knotenpunkte
-Auflager
-Fuß-/Kopfbleche
-Stöße
-Windverbände
-Spannschlösser
Hierzu ist die beiliegende Statik in diese Position einzukalkulieren.
Die Anschlüße inkl. Bleche, Knotenpunkte und Verbindungsmittel, Anker usw. ergeben sich aus der beiliegenden Statik.
Die Details sind einzukalkulieren.
Die Abrechnung erfolgt auf Nachweis nach Tonnage (Lieferschein)
04.__.0001
Stahlbau S235 Haupttragwerk Halle/Vordach
3,500.00
kg
04.__.0002 Zulage Verzinkung Zulage zur Position Stahlbau Haupttragwerk für die Auführung in verzinkter Ausführung
Mindestschichtdicke von Zinküberzügen gemäß EN ISO 1461:
Materialdicke 0 bis 1,5 mm: Überzugsdicke > 45 µm
Materialdicke 1,5 bis 3,0 mm: Überzugsdicke > 55 µm
Materialdicke 3,0 bis 6,0 mm: Überzugsdicke > 70 µm
Materialdicke > 6,0 mm: Überzugsdicke > 85 µm
04.__.0002
Zulage Verzinkung
O
3,500.00
kg
04.__.0003 Trapezblech, SAB 70R/800-1,0mm Netgativlage Trapezblechkonstruktion herstellen wie
folgt:
- Herstellung und Abstimmung von Verlegeplänen, mit Darstellung von Aufkantungen, An- und Abschlüssen
- Ergänzung der bauseitigen Statik durch
Nachweise, z.B. bezüglich Windsogverankerung
-Verlegung gem. Statik als Positivlage
- alle Bleche feuerverzinkt
- Oberseite mit Schutzschicht
- Unterseite farbig, nach Standardfarbkarte des Herstellers
- Zuschnitt gemäß der tatsächlichen Dachform
Bauhöhe : 70 mm
Blechdicke : 1,0 mm
z.B. SAB 70R/800 oder gleichwertig
Unterkonstruktion Stahlbau
Stahlgüte S 320 GD
04.__.0003
Trapezblech, SAB 70R/800-1,0mm Netgativlage
60.00
m²
04.__.0004 Randabschluss,Trapezprofil,Versteifung Randabschluss für Stahltrapezblech mit
versteifendem Profil, feuerverzinkt,
Beschichtung wie Trapezblech, einschl.
Befestigung.
04.__.0004
Randabschluss,Trapezprofil,Versteifung
30.00
M
05 Dachabdichtung Dach
05
Dachabdichtung Dach
05.__.0001 Ausbildung Traufpunkt Systemkonforme Ausbildung Traufpunkt bestehend aus:
-Sichtschutzprofil
-Rinneneinlaufprofil
-Traufkantprofil Statik
-Rinnenhalter
-Stahlblechauffütterung zwischen den Rinnenhaltern
sichtbare Teile Bandbeschichtung PVDF RAL 9006
05.__.0001
Ausbildung Traufpunkt
6.50
m
05.__.0002 Wandanschlussprofil für Anschluss an aufgehende
Wandbauteile (parallel) Wandanschlussprofil Wand/Dach für Anschluss an aufgehende Wandbauteile parallel zur Spannrichtung der Dachelemente
aus bandverzinktem Stahlblech Z 275
Die Wand hier ist eine Sandwich-Fertigteilwand mit einer vorgehangenen Beton-Vorsatzschale.
Blechdicke: '.......1,5...' mm
Zuschnitt: '....250......' mm,
Anzahl der Kantungen: '.....3.....' einschließlich Versiegelung zur Wandfläche mit
dauerelastischem, neutralvernetzenden Silikondichtstoff.
einschließlich Verbindungsmittel
liefern und montieren
05.__.0002
Wandanschlussprofil für Anschluss an aufgehende
Wandbauteile (parallel)
20.00
m
05.__.0003 Wandanschlussprofil für Anschluss an aufgehende
Wandbauteile (quer) Wandanschlussprofil Wand/Dach für Anschluss an aufgehende Wandbauteile quer zur Spannrichtung der Dachelemente als Schleppblech
aus bandverzinktem Stahlblech Z 275
Die Wand hat an dieser Stelle eine Trespa-Vorhangfassade.
Blechdicke: '.......1,5...' mm
Zuschnitt: '....250......' mm,
Anzahl der Kantungen: '.....3.....' einschließlich Versiegelung zur Wandfläche mit
dauerelastischem, neutralvernetzenden Silikondichtstoff.
einschließlich Verbindungsmittel
liefern und montieren
05.__.0003
Wandanschlussprofil für Anschluss an aufgehende
Wandbauteile (quer)
6.50
m
05.__.0004 Schnitte auf der Baustelle Schnitte auf der Baustelle
[x] Längsschnitte
[x ] Querschnitte
[x ] Schrägschnitte
mit geeigneten Schneidwerkzeugen ohne Funkenflug ausführen
Zulage
05.__.0004
Schnitte auf der Baustelle
O
5.00
m
05.__.0005 Querstoßausbildung Querstoßausbildung der Trapezbleche, wenn eine Verlegung in kompletter Länge nicht möglich ist.
einschließlich doppelter Abdichtung der Überlappung mit Dichtband
liefern und montieren
05.__.0005
Querstoßausbildung
O
6.50
m
05.__.0006 Schneefangprofil Schneefangprofil
aus bandverzinktem Stahlblech Z 275
Blechdicke: 1,00 mm
Zuschnitt: '....250......' mm,
Anzahl der Kantungen: '....3......' Oberflächenausführung:
25 µm PVDF Farbton '....9006......' /RSL
einschließlich Verbindungsmittel
und
Halter für Schneefangprofil
aus bandverzinktem Stahlblech Z 275
Blechdicke: 1,50 mm
A-Seite wie Außenseite Dachelemente
liefern und montieren
05.__.0006
Schneefangprofil
O
6.50
m
05.__.0007 Hängerinne, halbrund, Ti-Zinkbl.,NG 333 Dachrinne als halbrunde Hängerinne,
inkl. Rinnenhalter.
Wulstdurchmesser : Klasse X
Zuschnitt : 333 mm
Höhe Rinnenvorderseite : OKF ca. 5,00m
ab OKFF Bopl.
Gelände -0,50m
Material : Titan-Zinkblech
Blechdicke : 0,8 mm
Rinnenhalter : verzinkter Stahl HA
05.__.0007
Hängerinne, halbrund, Ti-Zinkbl.,NG 333
6.50
m
05.__.0008 Bewegungsausgleich, Hä-Ri, NG 33 Bewegungsausgleich für halbrunde oder rechteckige Hängedachrinne als Schiebenahtelement am Hochpunkt Verbindung durch weichlöten.
Material : Titanzink
Zuschnitt : 333
05.__.0008
Bewegungsausgleich, Hä-Ri, NG 33
1.00
Stk
05.__.0009 Rinneneinlauf Rinneneinlaufblech Zink
Zuschnitt: 200 mm
3 mal gekantet
Abmessung: 15/50/120/15
mit hinterem Wasserfalz
05.__.0009
Rinneneinlauf
6.50
m
05.__.0010 Rinneneinhangstutzen,Form G,TiZn,DN100 Rinneneinhangstutzen, konisch und gerade für Dachrinnen.
Material : Titan-Zinkblech
Form : kreisförmig
Nenngröße : für Fallrohr DN 100
Rinne : Zuschnitt 333 mm
05.__.0010
Rinneneinhangstutzen,Form G,TiZn,DN100
2.00
Stk
05.__.0011 Laubfangkorb, verzinkter Draht Laubfangkorb aus verzinktem Draht für
den Ablauf der Hängedachrinnen.
DN 100
05.__.0011
Laubfangkorb, verzinkter Draht
2.00
St
05.__.0012 Endböden Zink 333er Material: Zink
in die Rinnen dicht eingelötet
05.__.0012
Endböden Zink 333er
2.00
Stk
05.__.0013 Fallrohr, rund, Titan-Zinkblech, DN 100 Fallrohr, kreisförmig, für
Dachentwässerungsanlagen, Dachrinnen
etc., inkl. der Rohrschellen mit
doppeltem Scharnier, sowie aller
Zubehör- und Befestigungsteile.
Befestigungsuntergrund : Isopaneele
Material : Titan-Zinkblech
Blechdicke : 0,7 mm
Nenngröße : DN 100
Nahtausführung : Klasse X
unterhalb des Vordaches bis an die Fassade zurückführen
Einschließlich Abhängung Fallrohr in der horizontalen
05.__.0013
Fallrohr, rund, Titan-Zinkblech, DN 100
7.50
m
05.__.0014 Bögen, rund, Titan-Zinkblech, DN 100 Bögen für Fallrohr
Material : Titan-Zinkblech
Blechdicke : 0,7 mm
Nenngröße : DN 100
Nahtausführung : Klasse X
05.__.0014
Bögen, rund, Titan-Zinkblech, DN 100
4.00
Stk
05.__.0015 Standrohre DN 100, Stahl feuerverz. rund, mit Reinigungsöffnung und Standrohrkappe
nach DIN 1123
Material: Stahl, feuerverzinkt mit
zusätzlicher Innenbeschichtung
Abmessung: DN 100 mm
Länge: 1.000 mm
zum Anschluss der Regenfallrohre an die
Grundleitungen
Bef.-Element:Rohrschellen
Unterkonstruktion: Stahl
05.__.0015
Standrohre DN 100, Stahl feuerverz.
O
1.00
Stk
05.__.0016 Anschluss an bestehender Regenfallleitung DN150 Herstellen Anschluss der neuen Regenfallleitung DN100 an die bestehenden Regenfallleitungen DN150
05.__.0016
Anschluss an bestehender Regenfallleitung DN150
1.00
Stk
99 Bedarfspositionen KGR 300
99
Bedarfspositionen KGR 300
Verrechnungssätze für Löhne Stundenlohn arbeiten dürfen nur auf ausdrückliche Anweisung des AG durchgeführt werden. Dies geht nicht im Havariefall.
Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Nebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige soziale Kosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
Ein Anspruch auf die im Leistungsverzeichnis unverbindlich aufgeführte Anzahl von Stundenlohnarbeiten besteht nicht. Paragraph 2 Nr. 3 VOB/B gilt für angehängte Stundenlohnarbeiten nicht.
Die Stunden Zettel müssen arbeitstäglich der Bauleitung zur Prüfung und Erwirkung der Unterschrift vorgelegt werden. Später eingehende Nachweise werden nicht mehr gegengezeichnet. Hier erfolgt die Prüfung dem Grunde und der Höhe nach.
Stundennachweise müssen folgende Informationen enthalten:
-die Firmenbezeichnung
-den Namen sowie den Wohnsitz
-das Datum, der Name (in Druckschrift) und die Unterschrift des ausführenden Mitarbeiters
-das Datum, der Name und die Unterschrift des Abnehmenden
-die Bezeichnung der Baustelle
-die Art der Leistung
-die Namen der Arbeitskräfte, deren Berufsbezeichnung (Facharbeiter, Helfer etc.), Lohn- und Gehaltsgruppe
-die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, gegebenfalls aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags-, und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen.
-Die Arbeitsunterbrechungen, Beginn und Ende der Arbeitszeit.
-Den Material Aufwand.
Sind die Informationen nicht vollständig enthalten, können die Stundennachweise als nicht prüfbar abgelehnt werden. Die Bescheinigung per Unterschrift der Bauleitung bezieht sich auf den Umfang der ausgeführten Leistungen und gilt nicht als Rechnungsanerkenntnis. Die Freigabe zur Abrechnung erfolgt durch Unterschrift des Auftraggebers.
Die Originale der Stundenlohn-Zettel behält der Auftraggeber. die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer.
Verrechnungssätze für Löhne
99.__.0001 Stundenlohn 1 nur auf besondere Anweisung der Bauleitung
einschl. aller Zuschläge, Auslösung usw.
für Meister (Nur mit Nachweis der Qualifikation)
99.__.0001
Stundenlohn 1
20.00
H
99.__.0002 Stundenlohn 2 nur auf besondere Anweisung der Bauleitung
einschl. aller Zuschläge, Auslösung usw.
für Facharbeiter
99.__.0002
Stundenlohn 2
40.00
H
99.__.0003 Stundenlohn 3 wie vor, für Bauhelfer
99.__.0003
Stundenlohn 3
40.00
H
99.__.0004 Bühnen außen einzukalkulieren sind:
-Anfuhr
-Abfuhr
-Mietgebühr
-Einweisung
-pers. Schutzausrüstung für jeden Benutzer
-Wartung und Zulassung
Immer 2 Personen für die Nutzung einplanen bzgl. Notablass.
H bis 11 m
99.__.0004
Bühnen außen
3.00
T
99.__.0005 Einsatz Stapler einzukalkulieren sind:
-Anfuhr
-Abfuhr
-Mietgebühr
-Einweisung
-pers. Schutzausrüstung für jeden Benutzer
-Wartung und Zulassung
3 Tonnen
99.__.0005
Einsatz Stapler
3.00
T
99.__.0006 Einsatz Manitou einzukalkulieren sind:
-Anfuhr
-Abfuhr
-Mietgebühr
-Einweisung
-pers. Schutzausrüstung für jeden Benutzer
-Wartung und Zulassung
Immer 2 Personen für die Nutzung einplanen bzgl. Notablass.
99.__.0006
Einsatz Manitou
3.00
T