__.__.0010 Beweissicherungsverfahren Durchführung eines Beweissicherungsverfahrens im Zeitraum vor, während und nach Beendigung der Baumaßnahme zur Feststellung von Schäden an baulichen Anlagen im Baubereich sowie in angrenzenden Bereichen.
Das Beweissicherungsverfahren ist gemäß DIN 4123 von einem unabhängigen, bei Gericht zugelassenen Sachverständigen durchzuführen. Die Beweissicherung ist in Form einer dokumentarischen Berichterstattung, mit beigefügten Foto- und Videoaufnahmen durchzuführen.
Vorschaugutachten:
Beweissicherung für im Baubereich und im Zufahrtsbereich zur Baustelle vorhandener Bauwerke, Zäune, Gebäude, Wege, Straßen usw. einschließlich der als Zufahrten genutzten Straßen und Wege unter besonderer Beachtung schon vorhandener Schäden an Bäumen, an baulichen Anlagen oder deren Verschmutzung. Schadensgefährdete oder beschädigte Bereiche sind im Detail zu dokumentieren. Über den Umfang der Bauschäden ist ein vom jeweiligen Eigentümer/Baulastträger gegengezeichnetes Protokoll zu erstellen. Die Unterlagen sind vor Baubeginn dem AG zu übergeben.
Nachschaugutachten:
Nach Abschluss der Bauarbeiten ist ein Nachgutachten über entstandene Schäden bzw. sonstige Veränderungen zu erstellen (Schadensgutachten). Die Protokolle über die Entlastung, vom jeweiligen Eigentümer abgezeichnet, sind zu übergeben.
Die Dokumentation ist 2-fach zu fertigen und dem AG 1 x im Original und 1 x als Farbkopie zu übergeben.
Beweissicherungsverfahren