Estricharbeiten
Wasserwerk Beesen
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1 Allgemeines
1
Allgemeines
1. 1 Baustelleneinrichtung / Bauvorbereitung / Dokumentation
1. 1
Baustelleneinrichtung / Bauvorbereitung / Dokumentation
1. 3 Verrechnungssätze / Stundenlohnarbeiten
1. 3
Verrechnungssätze / Stundenlohnarbeiten
2 Rohwasserpumpwerk
2
Rohwasserpumpwerk
Vorbemerkung Bauumfang Das LV umfasst die notwendigen Umbauarbeiten für das neue Rohwasserpumpwerk. Die Leistung umfasst die Herstellung von Aufbetonflächen; Estrichen und Bodenbelägen auf den rohbauseitig erstellten bzw. vorhandenen, einschließlich erforderlicher Anarbeitungen (z.B. Dreieckskehlen an aufgehenden Bauteilen), Abdichtungslagen, Bauteilfugen, Abstellungen. In Vorbereitung auf die Baumaßnahme ist dem AG /BÜ der konzipierte Fugen- und Gefälleplan zu bestätigen; sowie das geplante Fußbodenbeschichtungssystem (Produkt- und Datenblätter) rechtzeitig zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Der AN hat rechtzeitig vor Beginn der Ausführung ein Bodenflächennivellement durchzuführen und zu dokumentieren, um evtl. Bodenunebenheiten festzustellen. Änderungen von Einbauhöhen sind mit dem AN /BÜ rechtzeitig abzustimmen. Ebenfalls rechtzeitig vor Baubeginn sind Lagerungsflächen für Materialien sowie Aufstellbereiche für Misch- und Fördereinrichtungen mit dem AN /BÜ abzustimmen. Während der Ausführung ist zu beachten, dass Öffnungen von Abläufen, Rohren u. dgl. fachgerecht zu schließen sind und dass Einrichtungsgegenstände und Installationen vor Verschmutzung geschützt werden. Eventuelle Folienabdeckungen sind in die LV-Positionen mit einzukalkulieren. Eventuelle Verunreinigungen sind umgehend zu beseitigen. Trennfugen, Bewegungsfugen und Anschlussfugen an andere Bauteile sind von Mörtelbrücken und Verunreinigungen, die die Funktion der Fugen beeinträchtigen, freizuhalten. Notwendige Fugen sind nach einem Fugenplan anzulegen. Die einzelnen Felder sind ohne Arbeitsunterbrechung herzustellen. Randstreifen dürfen nicht vor der Verlegung der Bodenbeläge entfernt werden. Die Randstreifen werden nach den Bodenbelagsarbeiten entfernt. Metallteile wie Abläufe, Rohre, Standkonsolen, Trennschienen u. dgl. dürfen keine starre Verbindung mit dem Estrich besitzen; sie sind mit Dämmstreifen zu ummanteln und ggf. gegen chemische Einflüsse aus dem Estrich zu schützen. Stofflasten sind gemäß Arbeitsstättenrichtlinie ASR A 3.6 Punkt 4.2 (5) zu vermeiden bzw. zu minimieren. Alle eingesetzten Bauprodukte müssen mit dem blauen Engel/ RAL-UZ Zeichen versehen oder nach dem AgBB-Schema geprüft worden sein. Die geprüften Bauprodukte bieten die Gewähr, dass die mögliche VOC-Abgabe auf ein Minimum reduziert ist. Als Ziel für Innenräume wird ein TVOC-Wert von kleiner 300 mg/m3 Raumluft (hygienisch unbedenklich) vorgegeben. Das Gefahrstoff-Informationssystem der BG-Bau liefert mit den sogenannten Giscodes und Produkt-Codes wichtige Hinweise zum Lösemittelgehalt von Bauprodukten aller Art. Folgende Materialien oder Inhaltsstoffe sind von der Verwendung ausgeschlossen: - FCKW und HFCKW - Halogenierte Treibmittel oder Lösemittel in Schäumen - Neue Stoffe, wie z.B. Nanoteilchen, deren gesundheitliche Wirkung noch unklar ist. - Eingesetzte Bauprodukte dürfen keine krebserzeugenden, erbgut- oder fruchtschädigenden Bestandteile enthalten. - Bekannte Schadstoffe wie Asbest, alte künstliche Fasern (KMF), PAK, PCP, Lindan, PCB und Schwermetalle sind grundsätzlich in Bauprodukten nicht zugelassen.
Vorbemerkung
Pläne und Unterlagen Nachfolgend aufgeführte Pläne und zusätzliche Unterlagen liegen den Vergabeunterlagen als PDF-Dateien bei. Gebäudeplanung - Ausführungspläne Plan W 105 - Lageplan Plan W 107 - Baustelleineinrichtung Plan W 202 - Grundrisse Plan W 204 - Dachaufsicht Plan W 209 - Estrichfugen Plan W 210 - Schnitt A-A Plan W 214 - Schnitt 1-1, 2-2 Plan W 230 - Details Plan W 235 - Gitterroste
Pläne und Unterlagen
Technische und rechtliche Grundlagen Allgemeine technische Vertragsbedingungen 2.1 VOB VOB Teil B und C, in ihrer jeweils neuesten Fassung 2.2 VOB C - im besonderen: DIN 18299 Allg. Regelungen für Bauarbeiten jeder Art Soweit in den Einzelpositionen nichts anderes vorgesehen ist, gelten in Ergänzung zur vorstehenden DIN folgende Einzelangaben zu Nebenleistungen und Besonderen Leistungen. Mit den Preisen abgegolten sind u.a.: - erforderliche Schutz- und Sicherungsmaßnahmen entsprechend dem beigefügten Arbeits- und Sicherheitsplan, wie die Herstellung, Vorhaltung und der Rückbau von partiellen baulichen Abtrennungen von kontaminierten Bereichen oder sonstige technisch-konstruktiven Aufwendungen - bereitstellen und vorhalten persönlicher Schutzausrüstung für tätiges Personal und Gäste DIN 18353 Estricharbeiten DIN 18365 Fußbodenbelagsarbeiten DIN 18336 Abdichtungsarbeiten DIN 18459 Abbruch- und Rückbauarbeiten 2.3 Weitere Normen (ATV) DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten aller Art DIN 206 Eigenschaften von Beton DIN 1045 Beton DIN 1048 Prüfverfahren für Estriche DIN 13318 Estrich Begriffe, dreisprachig DIN 13813 Estrichmassen - Eigenschaften und Anforderungen DIN 18560 Arten und Ausführungen von Estrichen DIN 18202 Ebenheitstoleranzen DIN 2812 Beständigkeit gegen Flüssigkeiten DIN 16165 Rutschhemmung 2.4 Weitere technische Regeln BEB-Hinweisblätter des Bundesverbands Estrich und Belag (BEB) DGUV Informationen 208-022 - Rutschhemmung 2.5 Planungs- und Ausführungsgrundlage Planzeichnungen gemäß Anlage zu diesem Leistungsverzeichnis Statische Berechnungen nebst Planungsunterlagen des Ib STB i.d.F.v. Schadstoffgutachten 2.7 Berufsgenossenschaftliche Regelungen und Informationen Regeln der Bauberufsgenossenschaft (BBG) Unfallverhütungsvorschriften der Bauberufsgenossenschaft (UVV) 2.8 Weitere Rechtliche Vorschriften Regelungen und Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind zu beachten, bei den zutreffenden Tätigkeiten umzusetzen und im Rahmen des Nachweisführung zu dokumentieren: Rechtsvorschriften Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGVU) Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Betriebssicherungsverordnung (BetrSichV) Baustellenverordnung (BaustellV) PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) Unfallverhütungsvorschrift (UVV)
Technische und rechtliche Grundlagen
Ergänzungen für Estrich- und Beschichtungsarbeiten Vor, während und nach der gesamten Estrich- und Beschichtungsarbeiten sind die Oberflächen- und Lufttemperatur sowie die Luftfeuchtigkeit laufend zu kontrollieren und der Taupunkt zu bestimmen. Die gemessenen Werte sind in ein Protokoll bzw. Bautagebuch einzutragen und der Bauleitung nach Fertigstellung der Arbeiten zu übergeben. Liegen die Werte außerhalb der vom Materialhersteller vorgegebenen Grenzwerte, sind mit der Bauleitung weitere Maßnahmen abzusprechen.
Ergänzungen für Estrich- und Beschichtungsarbeiten
Hinweis: STLB-Bau Positionen in diesem LV wurden u.a. mittels Standardbeschreibungen des STLB-Bau erstellt. Das STLB-Bau orientiert sich an den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen in der VOB/C. Grundsätzlich ist daher auch im STLB-Bau die gebrauchsfertige Leistung beschrieben. Dies bedeutet, dass regelmäßig die fertige Leistung erwartet wird. Eingeschlossen sind somit auch die Lieferung der Stoffe nach VOB/C ATV DIN 18.299 und alle Tätigkeiten wie herstellen, montieren, anschließen usw., die zur restlosen Erfüllung der Leistung gehören, auch wenn diese nicht ausdrücklich erwähnt werden. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Leistungen in den Texten ausdrücklich als gesondert zu erbringen erwähnt sind.
Hinweis: STLB-Bau
Hinweise: Maße Örtliche Inaugenscheinnahme und Überprüfung der maßlichen Gegebenheiten des Einbauzustands sind zu überprüfen. Dies ist rechtzeitig jedoch mindestens 2 Wochen vor Beginn der Arbeiten vorzunehmen.
Hinweise: Maße
2. 1 Vorbereitende Maßnahmen
2. 1
Vorbereitende Maßnahmen
2. 2 Abdichtungsarbeiten
2. 2
Abdichtungsarbeiten
2. 3 Dämmarbeiten
2. 3
Dämmarbeiten
2. 4 Beton-/ Estricharbeiten
2. 4
Beton-/ Estricharbeiten
2. 6 Sonstiges
2. 6
Sonstiges
2. 7 Dokumentation
2. 7
Dokumentation
3 Sandfiltration
3
Sandfiltration
Vorbemerkung Bauumfang Das LV umfasst Arbeiten an der ehemaligen Mehrschichtfilteranlage, welche für den Umbau des Gebäudes zur Sandfiltrationsanlage notwendig werden. Die Leistung umfasst die Herstellung von Aufbetonflächen; Estrichen und Bodenbelägen auf den rohbauseitig erstellten bzw. vorhandenen, einschließlich erforderlicher Anarbeitungen (z.B. Dreieckskehlen an aufgehenden Bauteilen), Abdichtungslagen, Bauteilfugen, Abstellungen. In Vorbereitung auf die Baumaßnahme ist dem AG /BÜ der konzipierte Fugen- und Gefälleplan zu bestätigen; sowie das geplante Fußbodenbeschichtungssystem (Produkt- und Datenblätter) rechtzeitig zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Der AN hat rechtzeitig vor Beginn der Ausführung ein Bodenflächennivellement durchzuführen und zu dokumentieren, um evtl. Bodenunebenheiten festzustellen. Änderungen von Einbauhöhen sind mit dem AN /BÜ rechtzeitig abzustimmen. Ebenfalls rechtzeitig vor Baubeginn sind Lagerungsflächen für Materialien sowie Aufstellbereiche für Misch- und Fördereinrichtungen mit dem AN /BÜ abzustimmen. Während der Ausführung ist zu beachten, dass Öffnungen von Abläufen, Rohren u. dgl. fachgerecht zu schließen sind und dass Einrichtungsgegenstände und Installationen vor Verschmutzung geschützt werden. Eventuelle Folienabdeckungen sind in die LV-Positionen mit einzukalkulieren. Eventuelle Verunreinigungen sind umgehend zu beseitigen. Trennfugen, Bewegungsfugen und Anschlussfugen an andere Bauteile sind von Mörtelbrücken und Verunreinigungen, die die Funktion der Fugen beeinträchtigen, freizuhalten. Notwendige Fugen sind nach einem Fugenplan anzulegen. Die einzelnen Felder sind ohne Arbeitsunterbrechung herzustellen. Randstreifen dürfen nicht vor der Verlegung der Bodenbeläge entfernt werden. Die Randstreifen werden nach den Bodenbelagsarbeiten entfernt. Metallteile wie Abläufe, Rohre, Standkonsolen, Trennschienen u. dgl. dürfen keine starre Verbindung mit dem Estrich besitzen; sie sind mit Dämmstreifen zu ummanteln und ggf. gegen chemische Einflüsse aus dem Estrich zu schützen. Stofflasten sind gemäß Arbeitsstättenrichtlinie ASR A 3.6 Punkt 4.2 (5) zu vermeiden bzw. zu minimieren. Alle eingesetzten Bauprodukte müssen mit dem blauen Engel/ RAL-UZ Zeichen versehen oder nach dem AgBB-Schema geprüft worden sein. Die geprüften Bauprodukte bieten die Gewähr, dass die mögliche VOC-Abgabe auf ein Minimum reduziert ist. Als Ziel für Innenräume wird ein TVOC-Wert von kleiner 300 mg/m3 Raumluft (hygienisch unbedenklich) vorgegeben. Das Gefahrstoff-Informationssystem der BG-Bau liefert mit den sogenannten Giscodes und Produkt-Codes wichtige Hinweise zum Lösemittelgehalt von Bauprodukten aller Art. Folgende Materialien oder Inhaltsstoffe sind von der Verwendung ausgeschlossen: - FCKW und HFCKW - Halogenierte Treibmittel oder Lösemittel in Schäumen - Neue Stoffe, wie z.B. Nanoteilchen, deren gesundheitliche Wirkung noch unklar ist. - Eingesetzte Bauprodukte dürfen keine krebserzeugenden, erbgut- oder fruchtschädigenden Bestandteile enthalten. - Bekannte Schadstoffe wie Asbest, alte künstliche Fasern (KMF), PAK, PCP, Lindan, PCB und Schwermetalle sind grundsätzlich in Bauprodukten nicht zugelassen.
Vorbemerkung
Pläne und Unterlagen Nachfolgend aufgeführte Pläne und zusätzliche Unterlagen liegen den Vergabeunterlagen als PDF-Dateien bei. Gebäudeplanung - Ausführungspläne Plan W 105 - Lageplan Plan W 107 - Baustelleineinrichtung Plan W 302 - UG Teil A Plan W 303 - UG Teil B Plan W 304 - EG Teil A Plan W 305 - EG Teil B Plan W 306 - OG Teil A Plan W 307 - OG Teil B Plan W 308 - Dachaufsicht Plan W 309 - Estrichfugen Plan W 310 - Schnitt A-A Teil A Plan W 311 - Schnitt A-A Teil B Plan W 314 - Schnitt 1-1, 2-2 Plan W 320 - Ansicht Nord Plan W 321 - Ansicht Süd Plan W 322 - Ansichten Ost West Plan W 330 - Details Dach Plan W 331 - Details Plan W 334 - Gitterroste 1 Plan W 335 - Gitterroste 2 Plan W 336 - Gitterroste 3 Plan W 337 - Gitterrosttreppen und Geländer
Pläne und Unterlagen
Technische und rechtliche Grundlagen Allgemeine technische Vertragsbedingungen 2.1 VOB VOB Teil B und C, in ihrer jeweils neuesten Fassung 2.2 VOB C - im besonderen: DIN 18299 Allg. Regelungen für Bauarbeiten jeder Art Soweit in den Einzelpositionen nichts anderes vorgesehen ist, gelten in Ergänzung zur vorstehenden DIN folgende Einzelangaben zu Nebenleistungen und Besonderen Leistungen. Mit den Preisen abgegolten sind u.a.: - erforderliche Schutz- und Sicherungsmaßnahmen entsprechend dem beigefügten Arbeits- und Sicherheitsplan, wie die Herstellung, Vorhaltung und der Rückbau von partiellen baulichen Abtrennungen von kontaminierten Bereichen oder sonstige technisch-konstruktiven Aufwendungen - bereitstellen und vorhalten persönlicher Schutzausrüstung für tätiges Personal und Gäste DIN 18353 Estricharbeiten DIN 18365 Fußbodenbelagsarbeiten DIN 18336 Abdichtungsarbeiten DIN 18459 Abbruch- und Rückbauarbeiten 2.3 Weitere Normen (ATV) DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten aller Art DIN 206 Eigenschaften von Beton DIN 1045 Beton DIN 1048 Prüfverfahren für Estriche DIN 13318 Estrich Begriffe, dreisprachig DIN 13813 Estrichmassen - Eigenschaften und Anforderungen DIN 18560 Arten und Ausführungen von Estrichen DIN 18202 Ebenheitstoleranzen DIN 2812 Beständigkeit gegen Flüssigkeiten DIN 16165 Rutschhemmung 2.4 Weitere technische Regeln BEB-Hinweisblätter des Bundesverbands Estrich und Belag (BEB) DGUV Informationen 208-022 - Rutschhemmung 2.5 Planungs- und Ausführungsgrundlage Planzeichnungen gemäß Anlage zu diesem Leistungsverzeichnis Statische Berechnungen nebst Planungsunterlagen des Ib STB i.d.F.v. Schadstoffgutachten 2.7 Berufsgenossenschaftliche Regelungen und Informationen Regeln der Bauberufsgenossenschaft (BBG) Unfallverhütungsvorschriften der Bauberufsgenossenschaft (UVV) 2.8 Weitere Rechtliche Vorschriften Regelungen und Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind zu beachten, bei den zutreffenden Tätigkeiten umzusetzen und im Rahmen des Nachweisführung zu dokumentieren: Rechtsvorschriften Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGVU) Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Betriebssicherungsverordnung (BetrSichV) Baustellenverordnung (BaustellV) PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) Unfallverhütungsvorschrift (UVV)
Technische und rechtliche Grundlagen
Ergänzungen für Estrich- und Beschichtungsarbeiten Vor, während und nach der gesamten Estrich- und Beschichtungsarbeiten sind die Oberflächen- und Lufttemperatur sowie die Luftfeuchtigkeit laufend zu kontrollieren und der Taupunkt zu bestimmen. Die gemessenen Werte sind in ein Protokoll bzw. Bautagebuch einzutragen und der Bauleitung nach Fertigstellung der Arbeiten zu übergeben. Liegen die Werte außerhalb der vom Materialhersteller vorgegebenen Grenzwerte, sind mit der Bauleitung weitere Maßnahmen abzusprechen.
Ergänzungen für Estrich- und Beschichtungsarbeiten
Hinweis: STLB-Bau Positionen in diesem LV wurden u.a. mittels Standardbeschreibungen des STLB-Bau erstellt. Das STLB-Bau orientiert sich an den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen in der VOB/C. Grundsätzlich ist daher auch im STLB-Bau die gebrauchsfertige Leistung beschrieben. Dies bedeutet, dass regelmäßig die fertige Leistung erwartet wird. Eingeschlossen sind somit auch die Lieferung der Stoffe nach VOB/C ATV DIN 18.299 und alle Tätigkeiten wie herstellen, montieren, anschließen usw., die zur restlosen Erfüllung der Leistung gehören, auch wenn diese nicht ausdrücklich erwähnt werden. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Leistungen in den Texten ausdrücklich als gesondert zu erbringen erwähnt sind.
Hinweis: STLB-Bau
Hinweise: Maße Örtliche Inaugenscheinnahme und Überprüfung der maßlichen Gegebenheiten des Einbauzustands sind zu überprüfen. Dies ist rechtzeitig jedoch mindestens 2 Wochen vor Beginn der Arbeiten vorzunehmen.
Hinweise: Maße
3. 1 Vorbereitenden Maßnahmen
3. 1
Vorbereitenden Maßnahmen
3. 2 Abdichtungsarbeiten
3. 2
Abdichtungsarbeiten
3. 3 Dämmarbeiten
3. 3
Dämmarbeiten
3. 4 Beton-/ Estricharbeiten
3. 4
Beton-/ Estricharbeiten
3. 6 Sonstiges
3. 6
Sonstiges
3. 7 Dokumentation
3. 7
Dokumentation
4 UF / AK / CaCO3
4
UF / AK / CaCO3
Vorbemerkung Bauumfang Das LV umfasst Arbeiten an der ehemaligen Aktivfilterhalle, welche für den Umbau des Gebäudes zur UF/ AK/ CaCO3 notwendig werden. Die Leistung umfasst die Herstellung von Aufbetonflächen; Estrichen und Bodenbelägen auf den rohbauseitig erstellten bzw. vorhandenen, einschließlich erforderlicher Anarbeitungen (z.B. Dreieckskehlen an aufgehenden Bauteilen), Abdichtungslagen, Bauteilfugen, Abstellungen. In Vorbereitung auf die Baumaßnahme ist dem AG /BÜ der konzipierte Fugen- und Gefälleplan zu bestätigen; sowie das geplante Fußbodenbeschichtungssystem (Produkt- und Datenblätter) rechtzeitig zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Der AN hat rechtzeitig vor Beginn der Ausführung ein Bodenflächennivellement durchzuführen und zu dokumentieren, um evtl. Bodenunebenheiten festzustellen. Änderungen von Einbauhöhen sind mit dem AN /BÜ rechtzeitig abzustimmen. Ebenfalls rechtzeitig vor Baubeginn sind Lagerungsflächen für Materialien sowie Aufstellbereiche für Misch- und Fördereinrichtungen mit dem AN /BÜ abzustimmen. Während der Ausführung ist zu beachten, dass Öffnungen von Abläufen, Rohren u. dgl. fachgerecht zu schließen sind und dass Einrichtungsgegenstände und Installationen vor Verschmutzung geschützt werden. Eventuelle Folienabdeckungen sind in die LV-Positionen mit einzukalkulieren. Eventuelle Verunreinigungen sind umgehend zu beseitigen. Trennfugen, Bewegungsfugen und Anschlussfugen an andere Bauteile sind von Mörtelbrücken und Verunreinigungen, die die Funktion der Fugen beeinträchtigen, freizuhalten. Notwendige Fugen sind nach einem Fugenplan anzulegen. Die einzelnen Felder sind ohne Arbeitsunterbrechung herzustellen. Randstreifen dürfen nicht vor der Verlegung der Bodenbeläge entfernt werden. Die Randstreifen werden nach den Bodenbelagsarbeiten entfernt. Metallteile wie Abläufe, Rohre, Standkonsolen, Trennschienen u. dgl. dürfen keine starre Verbindung mit dem Estrich besitzen; sie sind mit Dämmstreifen zu ummanteln und ggf. gegen chemische Einflüsse aus dem Estrich zu schützen. Stofflasten sind gemäß Arbeitsstättenrichtlinie ASR A 3.6 Punkt 4.2 (5) zu vermeiden bzw. zu minimieren. Alle eingesetzten Bauprodukte müssen mit dem blauen Engel/ RAL-UZ Zeichen versehen oder nach dem AgBB-Schema geprüft worden sein. Die geprüften Bauprodukte bieten die Gewähr, dass die mögliche VOC-Abgabe auf ein Minimum reduziert ist. Als Ziel für Innenräume wird ein TVOC-Wert von kleiner 300 mg/m3 Raumluft (hygienisch unbedenklich) vorgegeben. Das Gefahrstoff-Informationssystem der BG-Bau liefert mit den sogenannten Giscodes und Produkt-Codes wichtige Hinweise zum Lösemittelgehalt von Bauprodukten aller Art. Folgende Materialien oder Inhaltsstoffe sind von der Verwendung ausgeschlossen: - FCKW und HFCKW - Halogenierte Treibmittel oder Lösemittel in Schäumen - Neue Stoffe, wie z.B. Nanoteilchen, deren gesundheitliche Wirkung noch unklar ist. - Eingesetzte Bauprodukte dürfen keine krebserzeugenden, erbgut- oder fruchtschädigenden Bestandteile enthalten. - Bekannte Schadstoffe wie Asbest, alte künstliche Fasern (KMF), PAK, PCP, Lindan, PCB und Schwermetalle sind grundsätzlich in Bauprodukten nicht zugelassen.
Vorbemerkung
Pläne und Unterlagen Nachfolgend aufgeführte Pläne und zusätzliche Unterlagen liegen den Vergabeunterlagen als PDF-Dateien bei. Gebäudeplanung - Ausführungspläne Plan W 105 - Lageplan Plan W 107 - Baustelleineinrichtung Plan W 402 - UG Teil A Plan W 403 - UG Teil B Plan W 404 - EG Teil A Plan W 405 - EG Teil B Plan W 406 - OG Teil A Plan W 407 - OG Teil B Plan W 408 - Dachaufsicht Plan W 409 - Estrichfugen Plan W 410 - Schnitt A-A Teil A Plan W 411 - Schnitt A-A Teil B Plan W 414 - Schnitt 1-1, 2-2 Plan W 420 - Ansicht Nord Plan W 421 - Ansicht Süd Plan W 422 - Ansichten Ost West Plan W 430 - Details Dach Plan W 431 - Details Plan W 434 - Gitterroste 1 Plan W 435 - Gitterroste 2 Plan W 436 - Gitterroste 3 Plan W 437 - Gitterrosttreppen und Geländer
Pläne und Unterlagen
Allgemeine technische Vertragsbedingungen 2.1 VOB VOB Teil B und C, in ihrer jeweils neuesten Fassung 2.2 VOB C - im besonderen: DIN 18299 Allg. Regelungen für Bauarbeiten jeder Art Soweit in den Einzelpositionen nichts anderes vorgesehen ist, gelten in Ergänzung zur vorstehenden DIN folgende Einzelangaben zu Nebenleistungen und Besonderen Leistungen. Mit den Preisen abgegolten sind u.a.: - erforderliche Schutz- und Sicherungsmaßnahmen entsprechend dem beigefügten Arbeits- und Sicherheitsplan, wie die Herstellung, Vorhaltung und der Rückbau von partiellen baulichen Abtrennungen von kontaminierten Bereichen oder sonstige technisch-konstruktiven Aufwendungen - bereitstellen und vorhalten persönlicher Schutzausrüstung für tätiges Personal und Gäste DIN 18353 Estricharbeiten DIN 18365 Fußbodenbelagsarbeiten DIN 18336 Abdichtungsarbeiten DIN 18459 Abbruch- und Rückbauarbeiten 2.3 Weitere Normen (ATV) DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten aller Art DIN 206 Eigenschaften von Beton DIN 1045 Beton DIN 1048 Prüfverfahren für Estriche DIN 13318 Estrich Begriffe, dreisprachig DIN 13813 Estrichmassen - Eigenschaften und Anforderungen DIN 18560 Arten und Ausführungen von Estrichen DIN 18202 Ebenheitstoleranzen DIN 2812 Beständigkeit gegen Flüssigkeiten DIN 16165 Rutschhemmung 2.4 Weitere technische Regeln BEB-Hinweisblätter des Bundesverbands Estrich und Belag (BEB) DGUV Informationen 208-022 - Rutschhemmung 2.5 Planungs- und Ausführungsgrundlage Planzeichnungen gemäß Anlage zu diesem Leistungsverzeichnis Statische Berechnungen nebst Planungsunterlagen des Ib STB i.d.F.v. Schadstoffgutachten 2.7 Berufsgenossenschaftliche Regelungen und Informationen Regeln der Bauberufsgenossenschaft (BBG) Unfallverhütungsvorschriften der Bauberufsgenossenschaft (UVV) 2.8 Weitere Rechtliche Vorschriften Regelungen und Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind zu beachten, bei den zutreffenden Tätigkeiten umzusetzen und im Rahmen des Nachweisführung zu dokumentieren: Rechtsvorschriften Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGVU) Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Betriebssicherungsverordnung (BetrSichV) Baustellenverordnung (BaustellV) PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) Unfallverhütungsvorschrift (UVV)
Allgemeine technische Vertragsbedingungen
Vor, während und nach der gesamten Estrich- und Beschichtungsarbeiten sind die Oberflächen- und Lufttemperatur sowie die Luftfeuchtigkeit laufend zu kontrollieren und der Taupunkt zu bestimmen. Die gemessenen Werte sind in ein Protokoll bzw. Bautagebuch einzutragen und der Bauleitung nach Fertigstellung der Arbeiten zu übergeben. Liegen die Werte außerhalb der vom Materialhersteller vorgegebenen Grenzwerte, sind mit der Bauleitung weitere Maßnahmen abzusprechen.
Vor, während und nach der gesamten Estrich- und
Positionen in diesem LV wurden u.a. mittels Standardbeschreibungen des STLB-Bau erstellt. Das STLB-Bau orientiert sich an den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen in der VOB/C. Grundsätzlich ist daher auch im STLB-Bau die gebrauchsfertige Leistung beschrieben. Dies bedeutet, dass regelmäßig die fertige Leistung erwartet wird. Eingeschlossen sind somit auch die Lieferung der Stoffe nach VOB/C ATV DIN 18.299 und alle Tätigkeiten wie herstellen, montieren, anschließen usw., die zur restlosen Erfüllung der Leistung gehören, auch wenn diese nicht ausdrücklich erwähnt werden. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Leistungen in den Texten ausdrücklich als gesondert zu erbringen erwähnt sind.
Positionen in diesem LV wurden u.a. mittels
Örtliche Inaugenscheinnahme und Überprüfung der maßlicher Gegebenheiten des Einbauzustands sind zu überprüfen. Dies ist rechtzeitig jedoch mindestens 2 Wochen vor Beginn der Arbeiten vorzunehmen.
Örtliche Inaugenscheinnahme und Überprüfung der
4. 1 Vorbereitende Maßnahmen
4. 1
Vorbereitende Maßnahmen
4. 2 Abdichtungsarbeiten
4. 2
Abdichtungsarbeiten
4. 3 Dämmarbeiten
4. 3
Dämmarbeiten
4. 4 Beton-/ Estricharbeiten
4. 4
Beton-/ Estricharbeiten
4. 7 Sonstiges
4. 7
Sonstiges
4. 8 Dokumentation
4. 8
Dokumentation
5 Umkehrosmose
5
Umkehrosmose
Vorbemerkung Bauumfang Das LV umfasst Arbeiten an dem ehemaligen Werkstattgebäude, welche für den Umbau des Gebäudes zur Umkehrosmose notwendig werden. Die Leistung umfasst die Herstellung von Aufbetonflächen; Estrichen und Bodenbelägen auf den rohbauseitig erstellten bzw. vorhandenen, einschließlich erforderlicher Anarbeitungen (z.B. Dreieckskehlen an aufgehenden Bauteilen), Abdichtungslagen, Bauteilfugen, Abstellungen. In Vorbereitung auf die Baumaßnahme ist dem AG /BÜ der konzipierte Fugen- und Gefälleplan zu bestätigen; sowie das geplante Fußbodenbeschichtungssystem (Produkt- und Datenblätter) rechtzeitig zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Der AN hat rechtzeitig vor Beginn der Ausführung ein Bodenflächennivellement durchzuführen und zu dokumentieren, um evtl. Bodenunebenheiten festzustellen. Änderungen von Einbauhöhen sind mit dem AN /BÜ rechtzeitig abzustimmen. Ebenfalls rechtzeitig vor Baubeginn sind Lagerungsflächen für Materialien sowie Aufstellbereiche für Misch- und Fördereinrichtungen mit dem AN /BÜ abzustimmen. Während der Ausführung ist zu beachten, dass Öffnungen von Abläufen, Rohren u. dgl. fachgerecht zu schließen sind und dass Einrichtungsgegenstände und Installationen vor Verschmutzung geschützt werden. Eventuelle Folienabdeckungen sind in die LV-Positionen mit einzukalkulieren. Eventuelle Verunreinigungen sind umgehend zu beseitigen. Trennfugen, Bewegungsfugen und Anschlussfugen an andere Bauteile sind von Mörtelbrücken und Verunreinigungen, die die Funktion der Fugen beeinträchtigen, freizuhalten. Notwendige Fugen sind nach einem Fugenplan anzulegen. Die einzelnen Felder sind ohne Arbeitsunterbrechung herzustellen. Randstreifen dürfen nicht vor der Verlegung der Bodenbeläge entfernt werden. Die Randstreifen werden nach den Bodenbelagsarbeiten entfernt. Metallteile wie Abläufe, Rohre, Standkonsolen, Trennschienen u. dgl. dürfen keine starre Verbindung mit dem Estrich besitzen; sie sind mit Dämmstreifen zu ummanteln und ggf. gegen chemische Einflüsse aus dem Estrich zu schützen. Stofflasten sind gemäß Arbeitsstättenrichtlinie ASR A 3.6 Punkt 4.2 (5) zu vermeiden bzw. zu minimieren. Alle eingesetzten Bauprodukte müssen mit dem blauen Engel/ RAL-UZ Zeichen versehen oder nach dem AgBB-Schema geprüft worden sein. Die geprüften Bauprodukte bieten die Gewähr, dass die mögliche VOC-Abgabe auf ein Minimum reduziert ist. Als Ziel für Innenräume wird ein TVOC-Wert von kleiner 300 mg/m3 Raumluft (hygienisch unbedenklich) vorgegeben. Das Gefahrstoff-Informationssystem der BG-Bau liefert mit den sogenannten Giscodes und Produkt-Codes wichtige Hinweise zum Lösemittelgehalt von Bauprodukten aller Art. Folgende Materialien oder Inhaltsstoffe sind von der Verwendung ausgeschlossen: - FCKW und HFCKW - Halogenierte Treibmittel oder Lösemittel in Schäumen - Neue Stoffe, wie z.B. Nanoteilchen, deren gesundheitliche Wirkung noch unklar ist. - Eingesetzte Bauprodukte dürfen keine krebserzeugenden, erbgut- oder fruchtschädigenden Bestandteile enthalten. - Bekannte Schadstoffe wie Asbest, alte künstliche Fasern (KMF), PAK, PCP, Lindan, PCB und Schwermetalle sind grundsätzlich in Bauprodukten nicht zugelassen.
Vorbemerkung
Pläne und Unterlagen Nachfolgend aufgeführte Pläne und zusätzliche Unterlagen liegen den Vergabeunterlagen als PDF-Dateien bei. Gebäudeplanung - Ausführungspläne Plan W 105 - Lageplan Plan W 107 - Baustelleineinrichtung Plan W 502 - UG Teil A Plan W 503 - UG Teil B Plan W 504 - EG Teil A Plan W 505 - EG Teil B Plan W 506 - OG Teil A Plan W 507 - OG Teil B Plan W 508 - Dachaufsicht Plan W 509 - Estrichfugen Plan W 510 - Längsschnitte Teil A Plan W 511 - Längsschnitte Teil B Plan W 514 - Schnitt 1-4 Plan W 520 - Ansicht Nord Plan W 521 - Ansicht Süd Plan W 522 - Ansichten Ost West Plan W 530 - Details Sockel Plan W 531 - Details Dach Plan W 532 - Details Plan W 534 - Gitterroste Plan W 535 - Gitterrosttreppe und Geländer
Pläne und Unterlagen
Technische und rechtliche Grundlagen Allgemeine technische Vertragsbedingungen 2.1 VOB VOB Teil B und C, in ihrer jeweils neuesten Fassung 2.2 VOB C - im besonderen: DIN 18299 Allg. Regelungen für Bauarbeiten jeder Art Soweit in den Einzelpositionen nichts anderes vorgesehen ist, gelten in Ergänzung zur vorstehenden DIN folgende Einzelangaben zu Nebenleistungen und Besonderen Leistungen. Mit den Preisen abgegolten sind u.a.: - erforderliche Schutz- und Sicherungsmaßnahmen entsprechend dem beigefügten Arbeits- und Sicherheitsplan, wie die Herstellung, Vorhaltung und der Rückbau von partiellen baulichen Abtrennungen von kontaminierten Bereichen oder sonstige technisch-konstruktiven Aufwendungen - bereitstellen und vorhalten persönlicher Schutzausrüstung für tätiges Personal und Gäste DIN 18353 Estricharbeiten DIN 18365 Fußbodenbelagsarbeiten DIN 18336 Abdichtungsarbeiten DIN 18459 Abbruch- und Rückbauarbeiten 2.3 Weitere Normen (ATV) DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten aller Art DIN 206 Eigenschaften von Beton DIN 1045 Beton DIN 1048 Prüfverfahren für Estriche DIN 13318 Estrich Begriffe, dreisprachig DIN 13813 Estrichmassen - Eigenschaften und Anforderungen DIN 18560 Arten und Ausführungen von Estrichen DIN 18202 Ebenheitstoleranzen DIN 2812 Beständigkeit gegen Flüssigkeiten DIN 16165 Rutschhemmung 2.4 Weitere technische Regeln BEB-Hinweisblätter des Bundesverbands Estrich und Belag (BEB) DGUV Informationen 208-022 - Rutschhemmung 2.5 Planungs- und Ausführungsgrundlage Planzeichnungen gemäß Anlage zu diesem Leistungsverzeichnis Statische Berechnungen nebst Planungsunterlagen des Ib STB i.d.F.v. Schadstoffgutachten 2.7 Berufsgenossenschaftliche Regelungen und Informationen Regeln der Bauberufsgenossenschaft (BBG) Unfallverhütungsvorschriften der Bauberufsgenossenschaft (UVV) 2.8 Weitere Rechtliche Vorschriften Regelungen und Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind zu beachten, bei den zutreffenden Tätigkeiten umzusetzen und im Rahmen des Nachweisführung zu dokumentieren: Rechtsvorschriften Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGVU) Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Betriebssicherungsverordnung (BetrSichV) Baustellenverordnung (BaustellV) PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) Unfallverhütungsvorschrift (UVV)
Technische und rechtliche Grundlagen
Ergänzungen für Estrich- und Beschichtungsarbeiten Vor, während und nach der gesamten Estrich- und Beschichtungsarbeiten sind die Oberflächen- und Lufttemperatur sowie die Luftfeuchtigkeit laufend zu kontrollieren und der Taupunkt zu bestimmen. Die gemessenen Werte sind in ein Protokoll bzw. Bautagebuch einzutragen und der Bauleitung nach Fertigstellung der Arbeiten zu übergeben. Liegen die Werte außerhalb der vom Materialhersteller vorgegebenen Grenzwerte, sind mit der Bauleitung weitere Maßnahmen abzusprechen.
Ergänzungen für Estrich- und Beschichtungsarbeiten
Hinweis: STLB-Bau Positionen in diesem LV wurden u.a. mittels Standardbeschreibungen des STLB-Bau erstellt. Das STLB-Bau orientiert sich an den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen in der VOB/C. Grundsätzlich ist daher auch im STLB-Bau die gebrauchsfertige Leistung beschrieben. Dies bedeutet, dass regelmäßig die fertige Leistung erwartet wird. Eingeschlossen sind somit auch die Lieferung der Stoffe nach VOB/C ATV DIN 18.299 und alle Tätigkeiten wie herstellen, montieren, anschließen usw., die zur restlosen Erfüllung der Leistung gehören, auch wenn diese nicht ausdrücklich erwähnt werden. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Leistungen in den Texten ausdrücklich als gesondert zu erbringen erwähnt sind.
Hinweis: STLB-Bau
Hinweise: Maße Örtliche Inaugenscheinnahme und Überprüfung der maßlichen Gegebenheiten des Einbauzustands sind zu überprüfen. Dies ist rechtzeitig jedoch mindestens 2 Wochen vor Beginn der Arbeiten vorzunehmen.
Hinweise: Maße
5. 1 Vorbreitende Maßnahmen
5. 1
Vorbreitende Maßnahmen
5. 2 Abdichtungsarbeiten
5. 2
Abdichtungsarbeiten
5. 3 Dämmarbeiten
5. 3
Dämmarbeiten
5. 4 Beton-/ Estricharbeiten
5. 4
Beton-/ Estricharbeiten
5. 7 Sonstiges
5. 7
Sonstiges
5. 8 Dokumentation
5. 8
Dokumentation
6 Reinwasserbehälter
6
Reinwasserbehälter
Vorbemerkung Bauumfang Das LV umfasst die Arbeiten an dem Neubau des Reinwasserbehälters. Die Leistung umfasst die Herstellung von Aufbetonflächen; Estrichen und Bodenbelägen auf den rohbauseitig erstellten bzw. vorhandenen, einschließlich erforderlicher Anarbeitungen (z.B. Dreieckskehlen an aufgehenden Bauteilen), Abdichtungslagen, Bauteilfugen, Abstellungen. In Vorbereitung auf die Baumaßnahme ist dem AG /BÜ der konzipierte Fugen- und Gefälleplan zu bestätigen; sowie das geplante Fußbodenbeschichtungssystem (Produkt- und Datenblätter) rechtzeitig zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Der AN hat rechtzeitig vor Beginn der Ausführung ein Bodenflächennivellement durchzuführen und zu dokumentieren, um evtl. Bodenunebenheiten festzustellen. Änderungen von Einbauhöhen sind mit dem AN /BÜ rechtzeitig abzustimmen. Ebenfalls rechtzeitig vor Baubeginn sind Lagerungsflächen für Materialien sowie Aufstellbereiche für Misch- und Fördereinrichtungen mit dem AN /BÜ abzustimmen. Während der Ausführung ist zu beachten, dass Öffnungen von Abläufen, Rohren u. dgl. fachgerecht zu schließen sind und dass Einrichtungsgegenstände und Installationen vor Verschmutzung geschützt werden. Eventuelle Folienabdeckungen sind in die LV-Positionen mit einzukalkulieren. Eventuelle Verunreinigungen sind umgehend zu beseitigen. Trennfugen, Bewegungsfugen und Anschlussfugen an andere Bauteile sind von Mörtelbrücken und Verunreinigungen, die die Funktion der Fugen beeinträchtigen, freizuhalten. Notwendige Fugen sind nach einem Fugenplan anzulegen. Die einzelnen Felder sind ohne Arbeitsunterbrechung herzustellen. Randstreifen dürfen nicht vor der Verlegung der Bodenbeläge entfernt werden. Die Randstreifen werden nach den Bodenbelagsarbeiten entfernt. Metallteile wie Abläufe, Rohre, Standkonsolen, Trennschienen u. dgl. dürfen keine starre Verbindung mit dem Estrich besitzen; sie sind mit Dämmstreifen zu ummanteln und ggf. gegen chemische Einflüsse aus dem Estrich zu schützen. Stofflasten sind gemäß Arbeitsstättenrichtlinie ASR A 3.6 Punkt 4.2 (5) zu vermeiden bzw. zu minimieren. Alle eingesetzten Bauprodukte müssen mit dem blauen Engel/ RAL-UZ Zeichen versehen oder nach dem AgBB-Schema geprüft worden sein. Die geprüften Bauprodukte bieten die Gewähr, dass die mögliche VOC-Abgabe auf ein Minimum reduziert ist. Als Ziel für Innenräume wird ein TVOC-Wert von kleiner 300 mg/m3 Raumluft (hygienisch unbedenklich) vorgegeben. Das Gefahrstoff-Informationssystem der BG-Bau liefert mit den sogenannten Giscodes und Produkt-Codes wichtige Hinweise zum Lösemittelgehalt von Bauprodukten aller Art. Folgende Materialien oder Inhaltsstoffe sind von der Verwendung ausgeschlossen: - FCKW und HFCKW - Halogenierte Treibmittel oder Lösemittel in Schäumen - Neue Stoffe, wie z.B. Nanoteilchen, deren gesundheitliche Wirkung noch unklar ist. - Eingesetzte Bauprodukte dürfen keine krebserzeugenden, erbgut- oder fruchtschädigenden Bestandteile enthalten. - Bekannte Schadstoffe wie Asbest, alte künstliche Fasern (KMF), PAK, PCP, Lindan, PCB und Schwermetalle sind grundsätzlich in Bauprodukten nicht zugelassen.
Vorbemerkung
Pläne und Unterlagen Nachfolgend aufgeführte Pläne und zusätzliche Unterlagen liegen den Vergabeunterlagen als PDF-Dateien bei. Gebäudeplanung - Ausführungspläne Plan W 105 - Lageplan Plan W 107 - Baustelleineinrichtung Plan W 602 - UG Plan W 604 - EG Plan W 606 - OG Plan W 608 - Dachaufsicht Plan W 609 - Estrichfugen Plan W 610 - Querschnitte Plan W 614 - Längsschnitte Plan W 620 - Ansichten Plan W 630 - Details Dach Plan W 631 - Details Plan W 632 - Stahlbetontreppe Plan W 635 - Gitterroste
Pläne und Unterlagen
Technische und rechtliche Grundlagen Allgemeine technische Vertragsbedingungen 2.1 VOB VOB Teil B und C, in ihrer jeweils neuesten Fassung 2.2 VOB C - im besonderen: DIN 18299 Allg. Regelungen für Bauarbeiten jeder Art Soweit in den Einzelpositionen nichts anderes vorgesehen ist, gelten in Ergänzung zur vorstehenden DIN folgende Einzelangaben zu Nebenleistungen und Besonderen Leistungen. Mit den Preisen abgegolten sind u.a.: - erforderliche Schutz- und Sicherungsmaßnahmen entsprechend dem beigefügten Arbeits- und Sicherheitsplan, wie die Herstellung, Vorhaltung und der Rückbau von partiellen baulichen Abtrennungen von kontaminierten Bereichen oder sonstige technisch-konstruktiven Aufwendungen - bereitstellen und vorhalten persönlicher Schutzausrüstung für tätiges Personal und Gäste DIN 18353 Estricharbeiten DIN 18365 Fußbodenbelagsarbeiten DIN 18336 Abdichtungsarbeiten DIN 18459 Abbruch- und Rückbauarbeiten 2.3 Weitere Normen (ATV) DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten aller Art DIN 206 Eigenschaften von Beton DIN 1045 Beton DIN 1048 Prüfverfahren für Estriche DIN 13318 Estrich Begriffe, dreisprachig DIN 13813 Estrichmassen - Eigenschaften und Anforderungen DIN 18560 Arten und Ausführungen von Estrichen DIN 18202 Ebenheitstoleranzen DIN 2812 Beständigkeit gegen Flüssigkeiten DIN 16165 Rutschhemmung 2.4 Weitere technische Regeln BEB-Hinweisblätter des Bundesverbands Estrich und Belag (BEB) DGUV Informationen 208-022 - Rutschhemmung 2.5 Planungs- und Ausführungsgrundlage Planzeichnungen gemäß Anlage zu diesem Leistungsverzeichnis Statische Berechnungen nebst Planungsunterlagen des Ib STB i.d.F.v. Schadstoffgutachten 2.7 Berufsgenossenschaftliche Regelungen und Informationen Regeln der Bauberufsgenossenschaft (BBG) Unfallverhütungsvorschriften der Bauberufsgenossenschaft (UVV) 2.8 Weitere Rechtliche Vorschriften Regelungen und Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind zu beachten, bei den zutreffenden Tätigkeiten umzusetzen und im Rahmen des Nachweisführung zu dokumentieren: Rechtsvorschriften Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGVU) Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Betriebssicherungsverordnung (BetrSichV) Baustellenverordnung (BaustellV) PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) Unfallverhütungsvorschrift (UVV)
Technische und rechtliche Grundlagen
Ergänzungen für Estrich- und Beschichtungsarbeiten Vor, während und nach der gesamten Estrich- und Beschichtungsarbeiten sind die Oberflächen- und Lufttemperatur sowie die Luftfeuchtigkeit laufend zu kontrollieren und der Taupunkt zu bestimmen. Die gemessenen Werte sind in ein Protokoll bzw. Bautagebuch einzutragen und der Bauleitung nach Fertigstellung der Arbeiten zu übergeben. Liegen die Werte außerhalb der vom Materialhersteller vorgegebenen Grenzwerte, sind mit der Bauleitung weitere Maßnahmen abzusprechen.
Ergänzungen für Estrich- und Beschichtungsarbeiten
Hinweis: STLB-Bau Positionen in diesem LV wurden u.a. mittels Standardbeschreibungen des STLB-Bau erstellt. Das STLB-Bau orientiert sich an den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen in der VOB/C. Grundsätzlich ist daher auch im STLB-Bau die gebrauchsfertige Leistung beschrieben. Dies bedeutet, dass regelmäßig die fertige Leistung erwartet wird. Eingeschlossen sind somit auch die Lieferung der Stoffe nach VOB/C ATV DIN 18.299 und alle Tätigkeiten wie herstellen, montieren, anschließen usw., die zur restlosen Erfüllung der Leistung gehören, auch wenn diese nicht ausdrücklich erwähnt werden. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Leistungen in den Texten ausdrücklich als gesondert zu erbringen erwähnt sind.
Hinweis: STLB-Bau
Hinweise: Maße Örtliche Inaugenscheinnahme und Überprüfung der maßlichen Gegebenheiten des Einbauzustands sind zu überprüfen. Dies ist rechtzeitig jedoch mindestens 2 Wochen vor Beginn der Arbeiten vorzunehmen.
Hinweise: Maße
6. 1 Vorbereitende Maßnahmen
6. 1
Vorbereitende Maßnahmen
6. 2 Abdichtungsarbeiten
6. 2
Abdichtungsarbeiten
6. 3 Dämmarbeiten
6. 3
Dämmarbeiten
6. 4 Beton-/ Estricharbeiten
6. 4
Beton-/ Estricharbeiten
6. 7 Sonstiges
6. 7
Sonstiges
6. 8 Dokumentation
6. 8
Dokumentation
7 Spülwasserbehandlung
7
Spülwasserbehandlung
Vorbemerkung Bauumfang Das LV umfasst die notwendigen Umbauarbeiten an der Spülwasserbehandlung. Die Leistung umfasst die Herstellung von Aufbetonflächen; Estrichen und Bodenbelägen auf den rohbauseitig erstellten bzw. vorhandenen, einschließlich erforderlicher Anarbeitungen (z.B. Dreieckskehlen an aufgehenden Bauteilen), Abdichtungslagen, Bauteilfugen, Abstellungen. In Vorbereitung auf die Baumaßnahme ist dem AG /BÜ der konzipierte Fugen- und Gefälleplan zu bestätigen; sowie das geplante Fußbodenbeschichtungssystem (Produkt- und Datenblätter) rechtzeitig zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Der AN hat rechtzeitig vor Beginn der Ausführung ein Bodenflächennivellement durchzuführen und zu dokumentieren, um evtl. Bodenunebenheiten festzustellen. Änderungen von Einbauhöhen sind mit dem AN /BÜ rechtzeitig abzustimmen. Ebenfalls rechtzeitig vor Baubeginn sind Lagerungsflächen für Materialien sowie Aufstellbereiche für Misch- und Fördereinrichtungen mit dem AN /BÜ abzustimmen. Während der Ausführung ist zu beachten, dass Öffnungen von Abläufen, Rohren u. dgl. fachgerecht zu schließen sind und dass Einrichtungsgegenstände und Installationen vor Verschmutzung geschützt werden. Eventuelle Folienabdeckungen sind in die LV-Positionen mit einzukalkulieren. Eventuelle Verunreinigungen sind umgehend zu beseitigen. Trennfugen, Bewegungsfugen und Anschlussfugen an andere Bauteile sind von Mörtelbrücken und Verunreinigungen, die die Funktion der Fugen beeinträchtigen, freizuhalten. Notwendige Fugen sind nach einem Fugenplan anzulegen. Die einzelnen Felder sind ohne Arbeitsunterbrechung herzustellen. Randstreifen dürfen nicht vor der Verlegung der Bodenbeläge entfernt werden. Die Randstreifen werden nach den Bodenbelagsarbeiten entfernt. Metallteile wie Abläufe, Rohre, Standkonsolen, Trennschienen u. dgl. dürfen keine starre Verbindung mit dem Estrich besitzen; sie sind mit Dämmstreifen zu ummanteln und ggf. gegen chemische Einflüsse aus dem Estrich zu schützen. Stofflasten sind gemäß Arbeitsstättenrichtlinie ASR A 3.6 Punkt 4.2 (5) zu vermeiden bzw. zu minimieren. Alle eingesetzten Bauprodukte müssen mit dem blauen Engel/ RAL-UZ Zeichen versehen oder nach dem AgBB-Schema geprüft worden sein. Die geprüften Bauprodukte bieten die Gewähr, dass die mögliche VOC-Abgabe auf ein Minimum reduziert ist. Als Ziel für Innenräume wird ein TVOC-Wert von kleiner 300 mg/m3 Raumluft (hygienisch unbedenklich) vorgegeben. Das Gefahrstoff-Informationssystem der BG-Bau liefert mit den sogenannten Giscodes und Produkt-Codes wichtige Hinweise zum Lösemittelgehalt von Bauprodukten aller Art. Folgende Materialien oder Inhaltsstoffe sind von der Verwendung ausgeschlossen: - FCKW und HFCKW - Halogenierte Treibmittel oder Lösemittel in Schäumen - Neue Stoffe, wie z.B. Nanoteilchen, deren gesundheitliche Wirkung noch unklar ist. - Eingesetzte Bauprodukte dürfen keine krebserzeugenden, erbgut- oder fruchtschädigenden Bestandteile enthalten. - Bekannte Schadstoffe wie Asbest, alte künstliche Fasern (KMF), PAK, PCP, Lindan, PCB und Schwermetalle sind grundsätzlich in Bauprodukten nicht zugelassen.
Vorbemerkung
Pläne und Unterlagen Nachfolgend aufgeführte Pläne und zusätzliche Unterlagen liegen den Vergabeunterlagen als PDF-Dateien bei. Gebäudeplanung - Ausführungspläne Plan W 105 - Lageplan Plan W 107 - Baustelleineinrichtung Plan W 702 - UG Plan W 750 - UG untere Schnittebene Plan W 751 - UG obere Schnittebene Plan W 752 - EG Plan W 704 - EG untere Schnittebene Plan W 706 - EG obere Schnittebene Plan W 708 - Dachaufsicht Plan W 709 - Estrichfugen Plan W 710 - Schnitte 1-1, 2-2 Plan W 711- Schnitte 3-3,4-4 Plan W 715 - Schnitt C-C Plan W 720 - Ansichten Plan W 730 - Details Dach Plan W 731 - Details Plan W 735 - Gitterrosttreppe
Pläne und Unterlagen
Technische und rechtliche Grundlagen Allgemeine technische Vertragsbedingungen 2.1 VOB VOB Teil B und C, in ihrer jeweils neuesten Fassung 2.2 VOB C - im besonderen: DIN 18299 Allg. Regelungen für Bauarbeiten jeder Art Soweit in den Einzelpositionen nichts anderes vorgesehen ist, gelten in Ergänzung zur vorstehenden DIN folgende Einzelangaben zu Nebenleistungen und Besonderen Leistungen. Mit den Preisen abgegolten sind u.a.: - erforderliche Schutz- und Sicherungsmaßnahmen entsprechend dem beigefügten Arbeits- und Sicherheitsplan, wie die Herstellung, Vorhaltung und der Rückbau von partiellen baulichen Abtrennungen von kontaminierten Bereichen oder sonstige technisch-konstruktiven Aufwendungen - bereitstellen und vorhalten persönlicher Schutzausrüstung für tätiges Personal und Gäste DIN 18353 Estricharbeiten DIN 18365 Fußbodenbelagsarbeiten DIN 18336 Abdichtungsarbeiten DIN 18459 Abbruch- und Rückbauarbeiten 2.3 Weitere Normen (ATV) DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten aller Art DIN 206 Eigenschaften von Beton DIN 1045 Beton DIN 1048 Prüfverfahren für Estriche DIN 13318 Estrich Begriffe, dreisprachig DIN 13813 Estrichmassen - Eigenschaften und Anforderungen DIN 18560 Arten und Ausführungen von Estrichen DIN 18202 Ebenheitstoleranzen DIN 2812 Beständigkeit gegen Flüssigkeiten DIN 16165 Rutschhemmung 2.4 Weitere technische Regeln BEB-Hinweisblätter des Bundesverbands Estrich und Belag (BEB) DGUV Informationen 208-022 - Rutschhemmung 2.5 Planungs- und Ausführungsgrundlage Planzeichnungen gemäß Anlage zu diesem Leistungsverzeichnis Statische Berechnungen nebst Planungsunterlagen des Ib STB i.d.F.v. Schadstoffgutachten 2.7 Berufsgenossenschaftliche Regelungen und Informationen Regeln der Bauberufsgenossenschaft (BBG) Unfallverhütungsvorschriften der Bauberufsgenossenschaft (UVV) 2.8 Weitere Rechtliche Vorschriften Regelungen und Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind zu beachten, bei den zutreffenden Tätigkeiten umzusetzen und im Rahmen des Nachweisführung zu dokumentieren: Rechtsvorschriften Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGVU) Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Betriebssicherungsverordnung (BetrSichV) Baustellenverordnung (BaustellV) PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) Unfallverhütungsvorschrift (UVV)
Technische und rechtliche Grundlagen
Technische und rechtliche Grundlagen Vor, während und nach der gesamten Estrich- und Beschichtungsarbeiten sind die Oberflächen- und Lufttemperatur sowie die Luftfeuchtigkeit laufend zu kontrollieren und der Taupunkt zu bestimmen. Die gemessenen Werte sind in ein Protokoll bzw. Bautagebuch einzutragen und der Bauleitung nach Fertigstellung der Arbeiten zu übergeben. Liegen die Werte außerhalb der vom Materialhersteller vorgegebenen Grenzwerte, sind mit der Bauleitung weitere Maßnahmen abzusprechen.
Technische und rechtliche Grundlagen
Hinweis: STLB-Bau Positionen in diesem LV wurden u.a. mittels Standardbeschreibungen des STLB-Bau erstellt. Das STLB-Bau orientiert sich an den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen in der VOB/C. Grundsätzlich ist daher auch im STLB-Bau die gebrauchsfertige Leistung beschrieben. Dies bedeutet, dass regelmäßig die fertige Leistung erwartet wird. Eingeschlossen sind somit auch die Lieferung der Stoffe nach VOB/C ATV DIN 18.299 und alle Tätigkeiten wie herstellen, montieren, anschließen usw., die zur restlosen Erfüllung der Leistung gehören, auch wenn diese nicht ausdrücklich erwähnt werden. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Leistungen in den Texten ausdrücklich als gesondert zu erbringen erwähnt sind.
Hinweis: STLB-Bau
Hinweise: Maße Örtliche Inaugenscheinnahme und Überprüfung der maßlichen Gegebenheiten des Einbauzustands sind zu überprüfen. Dies ist rechtzeitig jedoch mindestens 2 Wochen vor Beginn der Arbeiten vorzunehmen.
Hinweise: Maße
7. 1 Vorbereitende Maßnahmen
7. 1
Vorbereitende Maßnahmen
7. 2 Abdichtungsarbeiten
7. 2
Abdichtungsarbeiten
7. 3 Dämmarbeiten
7. 3
Dämmarbeiten
7. 4 Beton-/ Estricharbeiten
7. 4
Beton-/ Estricharbeiten
7. 7 Sonstiges
7. 7
Sonstiges
7. 8 Dokumentation
7. 8
Dokumentation