To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.
Submit your bid
until
Your bid will be sent to the tendering company as soon as you submit it.
Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Beschreibung der Maßnahme Beschreibung der Maßnahme
______________________________________________
1. Allgemein
Die Wieland Werke AG plant die Erneuerung der technischen Wärmeversorgungs- und Lüftungsanlage in Gebäude 92 am nördlichen Ende des Werkes in Vöhringen – bisher wurde die Anlage mit dem Medium Dampf versorgt. Die aktuelle Maßnahme ist die Vorbereitung der Medienversorgung und dient der Anbindung von Gebäude 92 an das Nahwärmenetz auf dem Gelände.
Die Anbindung über die Werksstraße erfolgt auf einer bauseitigen Medienbrücke (Stahlkonstruktion). Auf dem Dach Gebäude 36 wird ebenfalls bauseits eine Stahlunterkonstruktion errichtet.
Der Leistungsumfang umfasst die Anbindung an das vorhandene Werksnetz auf dem Technikpodest in Gebäude 36 und die Leitung wird bis auf das Dach Gebäude 92 geführt. Die Modernisierung der Technischen Gebäudeausrüstung in Gebäude 92 ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
Das Technikpodest liegt auf einer Höhe von ca. 16 m in Gebäude 92 und ist über eine (enge) Stahltreppe zugänglich. Für den Zugang auf das Dach wird ein Treppenturm aufgebaut.
2. Technische Gebäudeausrüstung
Die Anbindung der neuen Versorgungsleitung erfolgt an die vorhandene Nahwärmeleitung DN 150 auf dem Technikpodest. Die Leitung wird durch bauseits hergestellte Öffnung im Dach ins Freie geführt. Auf dem Dach wird eine Stahlunterkonstruktion errichtet, an die das Leitungsnetz abgehängt wird. Aktuell werden 2 Leitungen montiert – die Auslegung und Trassenplanung erfolgt für insgesamt 4 Leitungen DN 150 (2 Reserveleitungen).
Die Befestigung der Leitungen erfolgt mit Los-, Gleitlager und Festpunkten an der Stahlunterkonstruktion. Kompensatoren werden nicht vorgesehen, die Längendehnung der Leitungen wird über U- und L-förmige Dehnungsschenkel aufgenommen.
Die Leitungen im Freien werden mit 100 mm Dämmung verkleidet und mit einer Blechabdeckung ummantelt.
Die Nahwärmeleitungen werden nach der Druckprüfung ungefüllt an den Auftraggeber übergeben.
Termine
Montagebeginn KW 25/2026
Montageende KW 37/2026
Beschreibung der Maßnahme
Besondere Vertragsbedingungen Besondere Vertragsbedingungen
für Bauleistungen des Auftragnehmers (AN) für die Wieland-Werke AG (AG)
1. Grundlage für die Leistungen des AN sind die für das jeweilige Gewerk anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften, insbesondere Umwelt, Gefahrgut- und Unfallverhütungsvorschriften sowie Normen, die allgemein anerkannten Regeln der Technik und die von uns geforderten Vorgaben.
2. Lager- und Arbeitsplätze, Wasser- und Stromanschluss werden dem AN vom AG auf dem Baugrundstück im für die jeweiligen Arbeiten des AN in begrenztem Umfang kostenlos bereitgestellt
3. Mängelansprüche verjähren nach mindestens fünf (5) Jahren ab Abnahme.
4. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 10 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, sofern diese anfällt) in der vom Auftraggeber vorgesehenen Form zu leisten.
Alternativ können Abschlagszahlungen bzw. Teilrechnungen unter Abzug eines Sicherheitseinbehalts von 10 % ausbezahlt werden.
Diese Regelung ist gesondert zu vereinbaren.
5. Zur Abwicklung von Gewährleistungsansprüchen werden von der Gesamtauftragssumme inklusive der beauftragten Nachträge 5 % für die Dauer der Gewährleistungsfrist zuzüglich einer 6‑monatigen Abwicklungsfrist einbehalten.
Dieser Betrag muss vom Auftragnehmer durch eine unbefristete, selbstschuldnerische Gewährleistungsbürgschaft einer Bank abgelöst werden, unter Verzicht auf die Einreden der Anfechtbarkeit und der Vorausklage gemäß § 770 Abs. 1 BGB. Die Bank darf sich nicht durch Hinterlegung des Betrags von der Bürgschaftsverpflichtung befreien.
Die Bürgschaft darf keine Bedingung enthalten, die den Bürgen verpflichtet, auf erstes Anfordern zu zahlen.
6. Nachtragsangebote sind prüfbar mind. 2 Wochen vor geplantem Beginn der entsprechenden Arbeiten schriftlich dem AG, Projektleitung und Einkauf zur Genehmigung vorzulegen. Führt der AN solche Arbeiten ohne die vorherige schriftliche Bestellungserweiterung des AG durch, hat der AN keinen Anspruch auf deren Vergütung.
7. Kurzfristig notwendig werdende Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach vorheriger Genehmigung der Bauleitung ausgeführt werden und sind täglich zu rapportieren.
8. Abschlagszahlungen/Teilrechnungen sind kumuliert und exakt nach der Nummerierung der Leistungsverzeichnisse zu stellen; separate Nummerierungen werden nicht akzeptiert. AZ sind mit entsprechenden Aufmaßen zu belegen. Mit der 1. Rechnung ist eine gültige Freistellungsbescheinigung zu übergeben. Ohne die genannten Unterlagen für Rechnungen und Schlussrechnungen wird die Zahlungsfrist bis zur Vorlage ausgesetzt.
9. Ein Zahlungsplan kann bei mehr als einer Abschlagszahlung bzw. Teilrechnung in Abstimmung mit dem Auftraggeber vereinbart werden.
10. Rechnungen nebst Anlagen sind an die Anschrift des Auftraggebers per E-Mail an invoice@wieland.com zu verschicken. Die Zahlung von Rechnungen erfolgt innerhalb von 60 Tagen netto ab
Rechnungseingang.
11. Der AN haftet für alle Schäden, die durch von ihm eingesetzten Mitarbeiter sowie durch die von ihm
eingebrachten Arbeitsmittel dem Auftraggeber oder Dritten aus oder im Zusammenhang mit der Auftragsabwicklung entstehen.
Der AN unterhält eine Montage-, Produkt- und Betriebshaftpflicht-Versicherung in Höhe von mindestens 5 Mio. €, insbesondere für Sach- und Personenschäden, und weist diese dem AG vor Vertragsabschluss durch Vorlage einer Erklärung des Versicherungsunternehmens.
12. Vor Aufnahme der Tätigkeiten muss vom Montageleiter eine schriftliche Bestätigung über die durchgeführte Sicherheitsbelehrung seiner Mitarbeiter anhand des beigefügten Arbeitsschutzmerkblattes vorliegen. Diese werden vom AG, bzw. durch ihn beauftragte Personen durchgeführt
13. Der AN wird das Werk förmlich Abnehmen und ein schriftliches Abnahmeprotokoll erstellen, wenn es im Wesentlichen Mangelfrei erbracht ist. Zur mangelfreien Erbringung gehört auch die Zurverfügungstellung aller vereinbarten und notwendigen Dokumente und Nachweise. Abgeschlossene Leistungen können nach den einzelnen Bauphasen teilabgenommen. Die vorbehaltlose Bezahlung von Abschlagszahlungen/Teilrechnungen keine Abnahme dar.
14. Überschreitet der AN vereinbarte Termine, hat der AN den AG eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,25% je Werktag, höchstens jedoch 5,0% der Netto-Auftragssumme, einschließlich etwaig beauftragter Nachträge, zu bezahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Die Vertragsstrafe kann bis zur Schlussrechnung geltend gemacht werden und muss vorher nicht vorbehalten werden.
15. Bei Einheitspreisverträgen erfolgt das Aufmaß nach den freigegebenen Ausführungsplänen. Sollte dies nicht möglich sein, so ist mit der Projektleitung ein örtliches Aufmaß vorzunehmen. Nicht sichtbare Leistungen sind durch den AN unaufgefordert per Foto zu dokumentieren.
16. Die Baustelle und die angrenzenden Verkehrs- und Grundstücksflächen sind zum Ende einer jeden Arbeitswoche unaufgefordert aufzuräumen und in einen besenreinen Zustand zu versetzen.
17. Bei der Anlieferung von Material und Anlagenkomponenten müssen Mitarbeiter des AN vor Ort sein. Für das Abladen und den Transport der Komponenten an den Einsatzort ist der AN verantwortlich. Die in Auftrag gegebenen Arbeiten führt der AN technisch und organisatorisch in eigener Verantwortung durch; hierzu gehört auch die Gewährleistung der Arbeitssicherheit der Mitarbeiter des AN.
18. Der AN erhält alle Projektunterlagen, wie z.B. Pläne, Berechnungen usw. digital.
Sollte die Übergabe der Projektunterlagen in Papier gewünscht sein, so sind diese kostenpflichtig.
19. Ohne die vorherige schriftliche Genehmigung des AG ist der AN nicht berechtigt, zur Herstellung des Werks Dritte zu beauftragen. Beabsichtigt der AN Dritte zur Herstellung des Werks zu beauftragen hat er dies dem AG vier (4) Wochen vor Aufnahme der Arbeiten schriftlich zur Genehmigung anzuzeigen.
20. Werbung des AN am Gebäude und am Bauzaun ist nicht zugelassen. Wird von WW eine Bautafel aufgestellt, kann auf Wunsch die Anbringung eines einheitlichen Firmenschildes mit der Verrechnung von pauschal 150 € erfolgen.
21. Der AN hat seine Arbeiten mit allen anderen AN so zu koordinieren, dass keine hindernden Umstände eintreten. Neben dem AG ist auch das zuständige Ingenieurbüro dazu berechtigt,
Anordnungen gegenüber dem AN zu treffen, dieses ist aber nicht dazu berechtigt,
Zahlungen entgegenzunehmen, Werke abzunehmen oder Nachtragsangebote anzunehmen.
22. Der Auftragnehmer hat einen verbindlichen Baufristenplan unter Berücksichtigung der vertraglich
vereinbarten Einzelfristen aufzustellen und spätestens zwei Wochen nach Auftragserteilung dem
Auftraggeber zu übergeben. Nach Zustimmung des Auftraggebers wird dieser Baufristenplan Vertragsbestandteil.
23. Für das vorliegende Bauvorhaben wird ein Sicherheits - und Gesundheitsschutzplan (SiGe - Plan)
erstellt. Darin werden die anzuwendenden Arbeitsschutzbestimmungen, besondere Maßnahmen
bei besonders gefährlichen Arbeiten ggf. betriebliche Tätigkeiten auf oder in der Nähe des
Baugeländes dokumentiert.
Der SiGe- Plan wird auf der Baustelle für alle zugänglich und wettergeschützt angebracht und nach
Möglichkeit den beteiligten Unternehmen rechtzeitig vor Aufnahme der Arbeiten als PDF-Format
per E- Mail übermittelt. Die Angaben im Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan müssen von allen
am Bauvorhaben Beteiligten beachtet werden.
Alle beteiligten Unternehmen sind verpflichtet, die Einhaltung ihrer allgemeinen und
bauvorhabenbezogenen Arbeitsschutzmaßnahmen zu überwachen. Die Überwachung ist auf
Verlangen des Koordinators nachzuweisen. Der Koordinator führt regelmäßig Begehungen auf der
Baustelle durch, dabei wird die Umsetzung der getroffenen Maßnahmen kontrolliert. Auf Verlangen
des Koordinators (bei wichtigen Gründen) nimmt ein verantwortlicher Vertreter des Auftragnehmers
an der Begehung teil.
24. Zahlungskonditionen:
· Abschlagszahlungen/Teilrechnungen nach Leistungsstand
· Materialrechnungen bei Anlieferung in unserem Werk mit Eigentumsübergang
· Jeweils innerhalb 60 Tagen netto
Besondere Vertragsbedingungen
01 Technische Installationen Heizung
01
Technische Installationen Heizung
01.01 Vorbereitende Maßnahmen
01.01
Vorbereitende Maßnahmen
01.02 Leitungen mit Zubehör
01.02
Leitungen mit Zubehör
01.03 Befestigungen / Konstruktion / Bezeichnungen
01.03
Befestigungen / Konstruktion / Bezeichnungen
01.04 Besondere Leistungen
01.04
Besondere Leistungen
01.05 Dämmarbeiten Heizungsinstallation
01.05
Dämmarbeiten Heizungsinstallation
01.06 Stundenlohnarbeiten
01.06
Stundenlohnarbeiten