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Allgemeine Vorbemerkungen (AVB) Allgemeine Vorbemerkungen (AVB) für Bauleistungen
Allgemeine Vorbemerkungen (AVB)
Anlage: AVB - Allgemeine Vorbemerkungen, PRISMA Zentrum für Regionalentwicklung GmbH, Otto-Lilienthal-Straße 2, 88046 Friedrichshafen, Deutschland.
Die Anlage ist dem Angebot vom AN anerkannt unterschrieben beizulegen.
Ende der Allgemeine Vorbemerkungen (AVB) für Bauleistungen
Allgemeine Vorbemerkungen (AVB)
ZTV Sicherheits- und Baustelleneinrichtung Zusätzliche Technische Vorbemerkungen -
Sicherheits- und Baustelleneinrichtung
Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Baustromverteiler müssen mindestens der Schutzart IP 43, die ggf. dazu gehörenden Messeinrichtungen IP 54 entsprechen
Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Baustelleneinrichtung auf Grasnarbe oder Humus ist nicht gestattet. Die Kronen- und Wurzelbereiche von Bäumen sind frei zu halten. Das gilt auch für Materiallagerungen.
Vorhandene Grenzsteine und Vermessungsmarkierungen sind mit Beginn der Arbeiten im Zuge der Baustelleneinrichtung bis zum Räumen der Baustelleneinrichtung zu sichern.
Vor Beginn der Arbeiten hat sich der Auftragnehmer über den Verlauf von Leitungen, Kabel usw. (unter- und überirdisch) zu informieren. Notwendige Umlegungen sind rechtzeitig vom Auftragnehmer zu beantragen. Baustellen- und endgültige Anschlüsse müssen grundsätzlich zugänglich bleiben und geschützt werden. Im Zweifel ist vom Auftragnehmer an den Auftraggeber ein Hinweis zu geben, erforderlichenfalls ist eine Festlegung zu treffen.
Werden durch die Baustelleneinrichtung Rechte Dritter - insbesondere von Nachbarn - für die Dauer der Bauarbeiten oder vorübergehend und kurzfristig beeinträchtigt, ist der Bauherr oder die Bauleitung unverzüglich zu informieren. Das gilt auch im Zweifel über das Vorliegen von Rechten oder bei zu vermutenden Beeinträchtigungen bzw. bei Beschädigung vorhandener Bauwerke oder Bauteile.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Winterschäden zu treffen. Dazu gehört auch die ggf. erforderliche Kontrolle der Baustelle, insbesondere der Schutz der Messeinrichtungen unabhängig von deren Rechtsträgerschaft.
Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten:
Der Auftraggeber ist über den beabsichtigten Abbau der Baustelleneinrichtung oder von wesentlichen Teilen derselben zu informieren.
Nicht mehr benötigte Teile der Baustelleneinrichtung sind unverzüglich zu entfernen.
Nach Abbau der Baustelleneinrichtung sind das dafür benötigte Gelände bzw. die genutzten baulichen Anlagen und Gebäude in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, soweit technisch möglich und falls nichts anderes vereinbart ist.
Werden öffentliche Flächen über das vorgesehene Maß hinaus (zeitlich oder räumlich) auf Veranlassung des Auftragnehmers in Anspruch genommen, hat dieser die entsprechende Abstimmung mit den Behörden vorzunehmen (z.B. Sondernutzungserlaubnis nach StVO) und die erhöhten Gebühren zu tragen.
Angaben zur Abrechnung
Aufmaß
Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufmaß. Mehrleistungen einschließlich der Folgeleistungen gehen zu Lasten des schuldhaft handelnden Verursachers.
Die im Folgenden ausgeschriebenen Positionen verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders beschrieben, incl. Materiallieferung und Montage bzw. Verarbeitung
Sonstige Angaben
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Ende der Zusätzlichen Technische Vorbemerkungen -
Sicherheits- und Baustelleneinrichtung
ZTV Sicherheits- und Baustelleneinrichtung
ZTV Beton- und Mauerarbeiten Zusätzliche Technische Vorbemerkungen -
Beton- und Mauerarbeiten
Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Überwachung, Abnahme
Der Auftragnehmer hat nach DIN 1045 die Güte der Baustoffe und des Betons vor Baubeginn und während der Bauausführung fortlaufend und auf Verlangen der Baubehörde und der örtlichen Bauleitung nachzuweisen.
Sofern nicht anders beschrieben, werden die statische Berechnung und die Bewehrungspläne durch ein Ingenieurbüro geliefert. Vor dem Betonieren hat der Unternehmer so rechtzeitig den zuständigen Statiker und Prüfingenieur zur Abnahme zu verständigen, dass bei der Ausführung keine Verzögerungen entstehen.
Der Unternehmer haftet in vollem Umfang für die von ihm ausgeführten Arbeiten. Abweichungen von Maßen, Gewichten insbesondere aber von Stahlgüten, Durchmessern und Anzahl von Stahleinlagen sind nicht zulässig.
Die Mindestanforderungen der DIN 4102, 4108, 4109 und der Wärmeschutzverordnung, jeweils gültigen Fassung, sind einzuhalten.
Bei B2-Baustellen hat der AN mit der Fertigstellung des Rohbaues mindestens einen Vorbericht der B2-Überwachung vorzulegen.
Überwachung des Einbaus von Beton der Überwachungsklasse 2 DIN 1045-3 durch eine anerkannte Überwachungsstelle ist vom AN an den erforderlichen Stellen in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Betonarbeiten
Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Allgemeines
Im Beton dürfen keine organischen Verunreinigungen (Holz, Kohle u. dgl.) enthalten sein.
Betonschalungssteine dürfen nur nach Zustimmung der Bauleitung verwendet werden, falls diese Leistung nicht ausdrücklich ausgeschrieben ist.
Dämmplatten aus Polystyrol-Hartschaum müssen zur Vermeidung von Schwindfugen ausreichend abgelagert sein. Die Bauleitung kann einen Nachweis über das Herstellungsdatum verlangen.
Im Bereich sich kreuzender Bewehrung (Haupt- und Nebenunterzug mit Stützen) sowie für die darunter zu betonierenden Bauteile ist das Größtkorn entsprechend zu begrenzen. Diese Regelung geht dem Einhalten der genormten Anteile von Überkorngrößen vor.
Der Einsatz von Dichtungsmitteln (DM) für wasserundurchlässigen Beton bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die Bauleitung.
Dämmplatten zur Verhütung von Wärmebrücken sind dicht zu stoßen und mit nicht rostenden Ankern zu befestigen bzw. einzubetonieren.
Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Die nach ATV DIN 18299 Abschnitt 4.1.11 durch den Auftragnehmer zu beseitigenden Verunreinigungen beziehen sich auch auf die Verunreinigung der öffentlichen Verkehrswege durch Fahrzeuge und Maschinen des Auftragnehmers oder seiner Subunternehmer. Solche Verunreinigungen sind durch geeignete Maßnahmen möglichst zu vermeiden. Trotzdem auftretende Verunreinigungen sind so rechtzeitig zu beseitigen, dass durch sie keine Gefährdung des öffentlichen Verkehrs entstehen kann.
Der Auftragnehmer hat eine eventuell erforderliche Aufgrabungserlaubnis der Rechtsträger einzuholen.
Es obliegt grundsätzlich dem Auftragnehmer, die Reihenfolge der Herstellung der einzelnen Bauteile zu bestimmen. Daraus resultierende zusätzlich technologisch bedingte Maßnahmen, wie Schalungsausschnitte, Bewehrungsanschlüsse, Abstellungen, gelten als Nebenleistungen.
Auf frisch betonierten Decken dürfen keine Arbeiten ausgeführt werden. Dies gilt im Besonderen für das Lagern von Material, Aufstellen von Gerüsten etc.; bei niedrigen Temperaturen verlängern sich die Belastungsfristen auf frisch betonierten Decken entsprechend.
Vor dem Betonieren sind die Hohlräume von Hochlochziegeln so abzudecken, dass kein Beton in die Hohlräume eindringen kann.
Das Verlegen von Rohren, z.B. Leerrohre für elektrische Leitungen, sanitäre Installationen, und Einbauteilen, z.B. Einbautöpfe für Einbauleuchten und spezielle Anker und Befestigungsunterteile wird unter Anwesenheit der betreffenden Unternehmen erfolgen und ist diesen zu gestatten. Ein rechtzeitiger Leistungsabruf ist vom AN einzukalkulieren. Auf die entsprechende Fixierung ist zu achten.
Die Flächen von Konstruktionsteilen, die Gleitlager aufnehmen sollen, sind grundsätzlich eben und glatt herzustellen.
Dafür sind die statischen Vorgaben einzusehen.
Stahlbetondecken sind beim betonieren einzunivelieren und sauber waagrecht abzugleichen.
Ausgeschalte Betonflächen sind zu entgraten und Kiesnester sind auszubessern.
Schalung
Das Aufbringen von Trennmitteln im Sprühverfahren nach Einbringung der Bewehrung bedarf der Zustimmung der Bauleitung; die Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers sind dazu vorzulegen.
Die Löcher der Schalungsabstandhalter sind nach dem Ausschalen zu schließen. Bei WU-Wänden sind diese entsprechend den Systemvorgaben WU zu verschließen. Handelt es sich bei den Stahlbetonwänden um Trennwände zwischen einzelnen Nutzungseinheiten, dann sind die Löcher der Schalungsabstandhalter mit entsprechend akustisch und oder auf Anforderung Brandschutztechnisch geeignetem Material zu verschließen.
Werden zur Herstellung von Aussparungen Schaumkörper in die Schalung eingebaut, sind sie beim Ausschalen restlos zu entfernen. Das Ausbrennen von Schalungen für Aussparungen ist untersagt.
Hilfsstützen sind grundsätzlich als verbleibende Teile der Schalung auszubilden. Ein nachträgliches Einziehen ist nur mit Zustimmung der Bauleitung zulässig.
Tragende Bauteile wie Balken und Unterzüge, die durch die Schalung und das zu betonierende Bauteil belastet werden und die noch nicht die erforderliche Tragfähigkeit erreicht haben, sind abzustützen.
Wenn in den Positionen nichts anderes angegeben ist, verstehen sich die Einheitspreise einschließlich Schalung und Stirnschalung (Gründung, Wände, Decken, Fertigteile, Öffnungen herstellen und schließen, etc..), ausgenommen: bei Platten und Decken wird die Deckenrandschalungen in gesonderten Positionen erfasst.
Sichtbeton
Sofern im Leistungsverzeichnis nichts anders angegeben wird, ist Sichtbeton in der Sichtbetonklasse SB 2 gemäß DBV-Merkblatt Sichtbeton auszuführen.
Eine nachträgliche Ausbesserung von Fehlstellen ist ohne vorherige Abstimmung mit der Bauleitung untersagt.
Bewehrung
Abstandhalter müssen dem DBV-Merkblatt Abstandhalter entsprechen.
Die Bewehrung darf beim Betonieren nicht betreten werden, geeignete Laufstege sind vorzusehen.
Die Angaben über die Überdeckung der Bewehrung sind den Ausführungsplänen für die Bewehrung und den Schalungszeichnungen zu entnehmen. Aus Gründen des Brandschutzes oder der Gefahr der schnellen Karbonatisierung des Betons können wesentlich höhere Werte als die Mindestwerte nach EC2 gefordert sein.
Bei Kragplatten im Außenbereich ist die Bewehrung so aufzubiegen, dass auch im Bereich von Tropfkanten oder gefasten Kanten die Mindestbetondeckung garantiert ist.
Der Auftragnehmer vereinbart rechtzeitig die Termine für vorgeschriebene Abnahmen mit der Baubehörde bzw. dem Statiker oder Prüfingenieur. Die Bauleitung ist darüber zu informieren.
Eine Ausfertigung des Abnahmeprotokolls der Bewehrung ist dem Auftraggeber zu übergeben
Stahlbetonfertigteile
Für Stahlbetonfertigteile hat der Auftragnehmer ohne besondere Aufforderung den Lieferschein nach DIN EN 1992/ NA: 2013 der Bauleitung vorzulegen. Konstruktionszeichnungen sind auf Verlangen zu liefern.
Werden statische Nachweise vom Auftragnehmer gefordert, so umfasst die Leistung auch:
Anforderungen an die Auflager Berücksichtigung der Anhängelasten Angabe der Verbindungsmittel Befestigungspunkte für provisorische Umwehrungen Montageabsteifungen einschließlich Befestigungspunkte oder -linien
Kennzeichnungen nach DIN EN 1992/ NA: 2013 müssen im Montagezustand lesbar sein.
Gründungen
Vor Einbringen des Betons bzw. von Sauberkeits- oder kapillarbrechenden Schichten ist grundsätzlich die Zustimmung der Bauleitung einzuholen.
Es darf nur auf ein ungestörtes Planum bzw. eine Fundamentsohle aus gewachsenem Erdreich gegründet werden. Die Fläche ist von losen Bestandteilen zu befreien.
Stellt sich beim Aushub des Erdreichs für Fundamente heraus, dass wegen ungeeigneten Untergrundes die in den Plänen vorgegebene Gründungstiefe nicht eingehalten werden kann, ist die Bauleitung davon zu unterrichten.
Vor dem Betonieren ist mit der Bauleitung ein gemeinsames Aufmaß der Fundamenttiefe durchzuführen.
Rohrleitungen dürfen durch Fundamente nicht belastet werden. Aussparungen sind vorzunehmen.
Anschlussbögen für Grundleitungen in Bodenplatten sind mit einer flexiblen Umhüllung zu versehen.
Vor der Durchführung von Unterfangungen ist die Bauleitung rechtzeitig zu verständigen, damit eine unmittelbare Überwachung vorgenommen werden kann.
Bei Unterfangungen bestehender Fundamente ist der Beton über höherliegende Einfüllöffnungen einzubringen und intensiv zu verdichten. Nach 30 - 45 Minuten ist zwecks Schließung der eventuellen Setzung ohne nochmalige Verdichtung fließfähiger Beton nachzufüllen oder Quellmörtel zu verwenden. Vertikale Trennfugen sind anzuordnen.
Fugen
Die Herstellung von Arbeitsfugen ist mit dem Architekten und Tragwerksplaner abzustimmen. Das Zement-Merkblatt B 22 Arbeitsfugen ist zu beachten.
Transportbeton
Das Reinigen von Maschinen und Fahrzeugen für Transportbeton darf nur an mit der Bauleitung abgestimmten Stellen auf der Baustelle erfolgen.
Werke, von denen Frischbeton bezogen wird müssen der Güteüberwachung unterliegen, im übrigen gelten die Richtlinien für die Herstellung und Lieferung von Transportbeton.
Blitzschutz
Das Einlegen von Fundamenterdern sowie Blitzschutzleitungen in Stahlbetonbauteilen wird bauseits durch eine Blitzschutzfirma organisiert die vor dem Betonieren jeweils durch den Auftragnehmer rechtzeitig zu verständigen ist.
ELT-Einlegearbeiten
In alle Stahlbetonbauteile sind Installationsrohre, Leerrohre, Elektrodosen o.ä. einzubauen. Soweit dies keine Leistung des Auftragnehmers ist, erfolgt der Einbau dieser Installationen durch die jeweilige Installationsfirma. Der Bauunternehmer ist verpflichtet, der Bauleitung rechtzeitig (mit einem Vorlauf von 5 Arbeitstagen) den Einbautermin bekanntzugeben und die Schalung bis zum Einbau der Installation offenzuhalten. Entsprechende Angaben sind in den Ausführungs- bzw. Aussparungsplänen zu finden.
Mauerarbeiten
Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Allgemeines
Auf der Baustelle lagernde Baustoffe, auch Steine und Ziegel, sind durch Abdecken mit Folie, Planen oder dergleichen gegen Niederschläge zu schützen.
Steine/Ziegel unterschiedlicher Festigkeitsklassen, Rohdichte, Wärmeleitfähigkeit sind auf der Baustelle eindeutig gekennzeichnet getrennt zu lagern.
Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Wände dürfen nur aus dem in der Leistungsbeschreibung, dem Standsicherheitsnachweis und den Ausführungszeichnungen angegebenen Steinen ausgeführt werden. Mischmauerwerk, auch durch verwenden einzelner von den Vorgaben abweichender Steine ist unzulässig.
Sofern die Hersteller für das zu verwendende großformatige Steinmaterial Passstücke anbieten, sind diese grundsätzlich zu verwenden.
Wenn Steine für Passstücke getrennt werden müssen, weil die Industrie für das zu verwendende Steinmaterial keine fertigen Passstücke anbietet, dann ist das Trennen nur durch materialgerechte Verfahren, z.B. Sägen bei Porenbeton oder Leichtziegel, zulässig.
Wenn bei Wänden, deren Dicke ein Steinmaß beträgt, die bündige Seite nicht aus den Ausführungsunterlagen entnommen werden kann, ist die betreffende Angabe vor Beginn der Ausführung beim Auftraggeber oder dessen Objektüberwacher zu erfragen.
Nicht tragende innere Trennwände, die nicht zur Gebäudeaussteifung herangezogen werden, sind grundsätzlich erst nach Fertigstellung des Rohbaus einzubauen, soweit baustellenbezogen nichts anderes festgelegt ist. Im Regelfall bleibt die Wahl der starren Wandanschlüsse (Nut, Verzahnung, Anker) dem Auftragnehmer überlassen. Werden bei Stumpfstoßtechnik Flachstahlanker eingebaut, so sind sie grundsätzlich mit einer Einzellänge von 30 cm und im Abstand von maximal 25 cm mittig in die Lagerfuge einzubauen.
Nichtragende innere Trennwände dürfen auch nach Fertigstellung und Ingebrauchnahme dauerhaft keinen Belastungen aus Deckenplatten, Unterzügen, Balken und dergleichen ausgesetzt werden. Deshalb ist darauf zu achten, dass es zu keiner starren Verbindung der Wand zu Decke, Unterzug, Balken oder dergleichen kommt und ein der noch zu erwartenden Durchbiegung dieser Bauteile entsprechender gleitender Deckenanschluss ausgebildet wird.
Die Ausführung von Stoßfugen hat nach den Herstellervorschriften zu erfolgen. Das Schließen breiterer Stoßfugen durch nachträgliches Ausmörteln gilt insbesondere bei Außenwänden aus hochdämmenden Steinen als schwerwiegender Mangel.
Alle groben Verschmutzungen am Mauerwerk sind täglich zu entfernen, bevor der Abbindeprozess abgeschlossen ist. Spezielle Reinigungsverfahren bei starker Verschmutzung sind vor Ausführung mit dem Auftraggeber festzulegen.
Horizontale Mauerwerksdichtungen sind unabhängig von der Planung dann in ihrer Höhenlage zu verändern, wenn sich bei der Bauausführung eine Änderung der Höhe des Geländes, z.B. durch Anschüttung, Wegebau, erkennen lässt, die von der Planung abweicht. Der Auftragnehmer hat in diesem Fall vor Ausführung die Bauleitung zu verständigen.
Nach Möglichkeit sind Dünnbettfugen auszubilden.
Lose Ausblühungen sind durch trockenes Bürsten (keine Metallbürsten) zu beseitigen.
Ungeschützte Bauteile aus Aluminium dürfen keinen Kontakt mit Zement- oder Kalkmörtel haben. Nicht korrosionsgeschützte Stahlteile dürfen nur mit reinem Zementmörtel eingesetzt oder umhüllt werden.
Für Kabel- oder ähnliche Abschottungen in Mauer- und Deckenöffnungen mit Brandschutzforderungen sind spezielle quellfähige Brandschutzmörtel zu verwenden. Die Eignung ist nachzuweisen. Das gilt entsprechend für Dichtungsmassen in Randbereichen und für Ringspalten sowie für Leerschotte und Nachinstallationselemente (Keile o.ä.)
Öffnungen und Durchbrüche sind für die Dauer der eigenen Arbeiten zu sichern. Die Sicherung darf erst nach Anweisung durch die Bauleitung des AG entfernt werden. Bei Öffnungen und Durchbrüchen in Dachflächen beinhaltet dies auch den Schutz vor Wassereintrag.
Installationsschächte dürfen erst nach Freigabe durch die Bauleitung geschlossen werden.
Angaben zur Abrechnung
Aufmaß
Für Stahlbetonfertigteile gilt der Angebotspreis für Herstellung, Lieferung und Montage einschließlich Hilfs- und Schutzgerüste.
Bei Durchbrüchen oder Schneidarbeiten in Mauerwerk, Beton oder Stahlbeton, die nach dem Längenmaß abgerechnet werden, ist die gemäß Zeichnung oder Angabe auszuschneidende Länge für die Abrechnung maßgebend. Technologische Zwischenschnitte werden nicht gesondert abgerechnet.
Die im Folgenden ausgeschriebenen Positionen verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders beschrieben, incl. Materiallieferung und Montage bzw. Verarbeitung und Schrägschnitten.
Sofern in den einzelnen Positionen nicht anders beschrieben, erfolgt die Abrechnung des Bewehrungsstahles nur nach den Stahllisten des Statikers ohne Verschnitt.
Unterstützungsböcke werden mit Einheitspreisen für Betonstahlmatten abgerechnet, soweit im Leistungsverzeichnis keine gesonderte Position dafür vorgesehen sind.
Bodentiefe aber nicht deckengleiche Öffnungen in Außenwandabschnitten mit einer Länge im Grundriss über 1,5 m werden grundsätzlich und ausschließlich über Unterzugpositionen abgerechnet.
Kleinflächen sind über die Einheitspreise der jeweiligen Position mit abgegolten.
Sonstige Angaben
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Ende der Zusätzlichen Technische Vorbemerkungen -
Mauer- und Betonarbeiten
ZTV Beton- und Mauerarbeiten
02 Beton- und Stahlbetonarbeiten PTS Abschnitt A-C ff.
02
Beton- und Stahlbetonarbeiten PTS Abschnitt A-C ff.
AB Beton- und Stahlbetonarbeiten Ausführungsbeschreibung Beton- und Stahlbetonarbeiten
Allgemeines
Die Anlage besteht aus elf Baukörpern, die auf einer teilweise miteinander verbindenden Tiefgarage stehen. Die einzelnen Baukörper haben zwei bzw. drei Obergeschosse. Die Konstruktion ist eine Mischbauweise mit einem Untergeschoss, einem Erdgeschoss und zwei bzw. drei Obergeschossen. Die Außenwände sind in Stahlbeton. Die TG-Decke wird nicht in WU-Bauweise errichtet. Sie wird nachträglich bituminös abgedichtet.
Die Decken sind Flachdecken, die teilweise punktgestützt, teilweise auf Wänden, Scheiben und Unterzügen aufliegen.
WU Konstruktion
Die WU Ausbildung ist mit einem Abdichtungssystem z.B. Vistona, Wolfseal od.glw. vorgesehen und wird funktional ausgeschrieben. Es ist zu berücksichtigen, dass Gebäudedehnfugen ausgebildet werden sollen.
Angaben für den WU-Beton je nach Anforderungsklasse sind von der ausführenden Abdichtungsfirma einzukalkulieren bzw. einzuholen.
Oberflächen / Sichtbetonanforderungen
Grundsätzlich gilt, dass sichtbar bleibende Wand- und Decken, Deckenstirnseiten, Wandkronen, freie Wandenden, Tür- und Fensterlaibungen, Aussparungen, Durchbrüche, Nischen, etc., in der gleichen Oberflächenqualität wie die sichtbaren Flächen des jeweiligen Bauteils herzustellen sind.
UG1 Untergeschosse / Tiefgaragen
Sichtbare Außenwände und Decken (innen): SB1 Erdzugewandte Außenwände: ohne Anforderung
E0-E3 Oberirdische Bauten
Alle Stahlbetonwände und Decken (innen): SB2 Außenwände Fassade: ohne Anforderung (außen) - Innen SB2 Alle Stahlbetonwände; Decken; Podeste Treppenhäuser: SB3 (Zulage)
Zur Erreichung der Sichtbetonklassen sind Zulagen ausgeschrieben. Die entsprechenden Flächen sind in der Planungs- und Arbeitsvorbereitungszeit des AN vor Ausführung mit der Bauleitung im Detail abzustimmen.
Für Fluchten von Stützenreihen gilt für die zulässige Abweichung von der Flucht DIN 18 202, Tabelle 3, Zeile 7, mit einem max. Meßpunktabstand von zwei Stützenentfernungen.
Bei verschiedenen Oberflächenanforderungen an den Vorder- und Rückseiten von Wänden gelten die Festlegungen für Lage und Anordnung der Spannstellen der jeweils höherwertigen Oberfläche für beide Seiten.
Alle Oberseiten von Bodenplatten, Decken sowie Außenseiten von Wänden zur Aufnahme von Abdichtungslagen und Dämmungen sind frei von Graten, klaffenden Rissen, Kiesnestern, Schalölrückständen, stetig verlaufend und abgerieben, herzustellen. Die Oberflächen müssen den Anforderungen der aktuell gültigen Dachdeckerrichtlinien für eine bituminöse Abdichtung entsprechen.
Schalung / Ecken / Kanten
UG1 Tiefgarage, Nebenräume
Eckbereiche und Kanten sind mit Dreikantleisten herzustellen.
UG1 Treppenkerne, E0-E3
Sind ohne Dreikantleisten herzustellen. Eckbereiche und Kanten sind vom AN sofern in den Positionen nicht anderst beschrieben in einem Eckradius von 90° scharfkantig herzustellen; Deckenplattentrennfugen mit Trapezleisten.
Tragwerk, Statik und Bewehrung und Unterstellung
Bauzustände sind durch den Auftragnehmer nachzuweisen und entsprechend auf der Baustelle zu Unterstellen. Die Unterstellungen für Bauzustände sind explizit in die jeweiligen Positionen einzukalkulieren.
Vom Auftragnehmer sind für alle Bauzustände die dafür notwendigen statischen Nachweise einschließlich der u.U. erforderlichen Lastermittlung zu erbringen.
Für alle Fertigteile sind rechtzeitig vor Herstellung dem Prüfingenieur die entsprechenden Elementpläne und dazugehörige Bewehrungspläne zur Prüfung vorzulegen.
Zur Festlegung der Toleranzen im Hochbau findet die Norm DIN 18202 Anwendung.
Bewehrungsabnahme
Die Bewehrungsabnahmen erfolgen durch den Tragwerksplaner oder Prüfingenieur.
Die Anmeldung zur Abnahme der einzelnen Konstruktionsteile hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass eine Verzögerung der Ausführungsfristen ausgeschlossen ist.
Der Bauleiter des AN hat eine Vorabnahme durchzuführen, sowie an der Abnahme mit dem Tragwerksplaner oder Prüfingenieur teilzunehmen.
Falsch verlegte Bewehrung ist auf Kosten des AN auszubessern. Eine erneute Abnahme ist auf Kosten des AN zu beantragen.
Besondere Hinweise
Für das Schweißen von Betonstahl nach DIN EN ISO 17660 hat die ausführende Firma einen Schweißnachweis vorzulegen.
Stahleinbauteile
Alle Einbauteile sind präzise und verschiebungssicher in der Schalung zu befestigen. Die Lage ist vom Vermesser des AN abzunehmen, die Vermessungsprotokolle sind der Objektüberwachung unverzüglich zu übergeben.
Es kommen grundsätzlich feuerverzinkte Stahlteile zum Einbau, sofern in den einzelnen Positionen nichts anderes erwähnt bzw. Edelstahl gefordert wird.
Alle Stahleinbauteile müssen an den seitlichen Anschlussflächen zum Beton Schaumstoffstreifen von ca. 5 mm Dicke erhalten, so dass bei Schweißarbeiten entstehende Wärme keine Betonabplatzungen zur Folge haben kann.
Nach dem Ausschalen der Betonbauteile ist die Schaumfüllung in den Ankerschienen restlos zu beseitigen.
Betongüten
Die seitens der Statik angegebenen Betongüten sind zu beachten. Der Regelschnitt für die Betongüten (siehe ZSZ Detailschnitt) ist einzuhalten, das Ausfliessen des Betons mit höherer Betongüte z.B. an Stützen ist vom AN umzusetzen.
zu Beachten
Alle oben beschriebenen Spezifikationen sind dringend zu beachten und in den jeweiligen Einheitspreis einzukalkulieren.
Ende der Ausführungsbeschreibung Stahlbetonarbeiten
AB Beton- und Stahlbetonarbeiten
02.02 Beton- und Stahlbetonarbeiten PTS Abschnitt C
02.02
Beton- und Stahlbetonarbeiten PTS Abschnitt C
03 Dämmungen/Entsorgen/Winterbau PTS Abschnitt C.
03
Dämmungen/Entsorgen/Winterbau PTS Abschnitt C.
03.02 Dämmungen/Entsorgen/Winterbau PTS Abschnitt C
03.02
Dämmungen/Entsorgen/Winterbau PTS Abschnitt C
04 Blitzschutz- und Erdung/HSE/Entwässerung PTS Abschnitt C
04
Blitzschutz- und Erdung/HSE/Entwässerung PTS Abschnitt C
04.02 Blitzschutz- und Erdung/HSE/Entwässerung PTS Abschnitt C
04.02
Blitzschutz- und Erdung/HSE/Entwässerung PTS Abschnitt C
05 Taglohnarbeiten PTS Abschnitt C
05
Taglohnarbeiten PTS Abschnitt C
05.02 Taglohnarbeiten PTS Abschnitt C
05.02
Taglohnarbeiten PTS Abschnitt C
06 Kranfahrer
06
Kranfahrer
06.02 Kranfahrer PTS Abschnitt C
06.02
Kranfahrer PTS Abschnitt C