Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten folgende Regelungen:
1. Standardisierte Leistungsbeschreibung:
Dieses Leistungsverzeichnis (LV) wurde mit der Standardisierten Leistungsbeschreibung Hochbau, Version 021 (2018), herausgegeben vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW), erstellt.
2. Unklarheiten, Widersprüche:
Bei etwaigen Unklarheiten oder Widersprüchen in den Formulierungen gilt nachstehende Reihenfolge:
1. Folgetext einer Position (vor dem zugehörigen Grundtext)
2. Positionstext (vor den Vorbemerkungen)
3. Vorbemerkungen der Unterleistungsgruppe
4. Vorbemerkungen der Leistungsgruppe
5. Vorbemerkungen der Leistungsbeschreibung
3. Material/Erzeugnis/Type/Systeme:
Bauprodukte (z.B. Baumaterialien, Bauelemente, Bausysteme) werden mit dem Begriff Material bezeichnet, für technische Geräte und Anlagen werden die Begriffe Erzeugnis/Type/Systeme verwendet.
4. Bieterangaben zu Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme:
Die in den Bieterlücken angebotenen Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme entsprechen mindestens den in der Ausschreibung bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten technischen Anforderungen.
Angebotene Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme gelten für den Fall des Zuschlages als Vertragsbestandteil. Änderungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Auf Verlangen des Auftraggebers weist der Bieter die im Leistungsverzeichnis bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten technischen Anforderungen vollständig nach (Erfüllung der Mindestqualität).
5. Beispielhaft genannte Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme:
Sind im Leistungsverzeichnis zu einzelnen Positionen zusätzlich beispielhafte Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme angeführt, können in der Bieterlücke gleichwertige Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme angeboten werden. Die Kriterien der Gleichwertigkeit sind in der Position beschrieben.
Setzt der Bieter in die Bieterlücke keine Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme seiner Wahl ein, gelten die beispielhaft genannten Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme als angeboten.
6. Zulassungen:
Alle verwendeten Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme haben alle für den projektspezifischen Verwendungszweck erforderlichen Zulassungen oder CE-Kennzeichen.
7. Leistungsumfang:
Jede Bezugnahme auf bestimmte technische Spezifikationen gilt grundsätzlich mit dem Zusatz, dass auch rechtlich zugelassene gleichwertige technische Spezifikationen vom Auftraggeber anerkannt werden, sofern die Gleichwertigkeit vom Auftragnehmer nachgewiesen wird.
Alle beschriebenen Leistungen umfassen auch das Liefern der zugehörigen Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme einschließlich Abladen, Lagern und Fördern (Vertragen) bis zur Einbaustelle.
Sind für die Inbetrieb- oder Ingebrauchnahme einer erbrachten Leistung besondere Überprüfungen, Befunde, Abnahmen, Betriebsanleitungen oder Dokumentationen erforderlich, sind etwaige Kosten hierfür in die Einheitspreise einkalkuliert.
8. Nur Liefern:
Ist ausdrücklich nur das Liefern vereinbart, ist der Transport bis zur vereinbarten Abladestelle (Lieferadresse) und das Abladen in die Einheitspreise einkalkuliert.
9. Nur Verarbeiten oder Versetzen/Montieren:
Ist ausdrücklich nur das Verarbeiten oder Versetzen/Montieren von Materialien/Erzeugnissen/Typen/Systemen vereinbart, ist das Fördern (Vertragen) von der Lagerstelle oder von der Abladestelle bis zur Einbaustelle in den jeweiligen Einheitspreis der zugehörigen Verarbeitungs- oder Versetz-/Montagepositionen einkalkuliert.
10. Geschoße:
Alle Leistungen gelten ohne Unterschied der Geschoße.
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten folgende Regelungen:
1. Standardisierte Leistungsbeschreibung:
Dieses Leistungsverzeichnis (LV) wurde mit der Standardisierten Leistungsbeschreibung Hochbau, Version 021 (2018), herausgegeben vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW), erstellt.
2. Unklarheiten, Widersprüche:
Bei etwaigen Unklarheiten oder Widersprüchen in den Formulierungen gilt nachstehende Reihenfolge:
1. Folgetext einer Position (vor dem zugehörigen Grundtext)
2. Positionstext (vor den Vorbemerkungen)
3. Vorbemerkungen der Unterleistungsgruppe
4. Vorbemerkungen der Leistungsgruppe
5. Vorbemerkungen der Leistungsbeschreibung
3. Material/Erzeugnis/Type/Systeme:
Bauprodukte (z.B. Baumaterialien, Bauelemente, Bausysteme) werden mit dem Begriff Material bezeichnet, für technische Geräte und Anlagen werden die Begriffe Erzeugnis/Type/Systeme verwendet.
4. Bieterangaben zu Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme:
Die in den Bieterlücken angebotenen Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme entsprechen mindestens den in der Ausschreibung bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten technischen Anforderungen.
Angebotene Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme gelten für den Fall des Zuschlages als Vertragsbestandteil. Änderungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Auf Verlangen des Auftraggebers weist der Bieter die im Leistungsverzeichnis bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten technischen Anforderungen vollständig nach (Erfüllung der Mindestqualität).
5. Beispielhaft genannte Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme:
Sind im Leistungsverzeichnis zu einzelnen Positionen zusätzlich beispielhafte Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme angeführt, können in der Bieterlücke gleichwertige Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme angeboten werden. Die Kriterien der Gleichwertigkeit sind in der Position beschrieben.
Setzt der Bieter in die Bieterlücke keine Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme seiner Wahl ein, gelten die beispielhaft genannten Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme als angeboten.
6. Zulassungen:
Alle verwendeten Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme haben alle für den projektspezifischen Verwendungszweck erforderlichen Zulassungen oder CE-Kennzeichen.
7. Leistungsumfang:
Jede Bezugnahme auf bestimmte technische Spezifikationen gilt grundsätzlich mit dem Zusatz, dass auch rechtlich zugelassene gleichwertige technische Spezifikationen vom Auftraggeber anerkannt werden, sofern die Gleichwertigkeit vom Auftragnehmer nachgewiesen wird.
Alle beschriebenen Leistungen umfassen auch das Liefern der zugehörigen Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme einschließlich Abladen, Lagern und Fördern (Vertragen) bis zur Einbaustelle.
Sind für die Inbetrieb- oder Ingebrauchnahme einer erbrachten Leistung besondere Überprüfungen, Befunde, Abnahmen, Betriebsanleitungen oder Dokumentationen erforderlich, sind etwaige Kosten hierfür in die Einheitspreise einkalkuliert.
8. Nur Liefern:
Ist ausdrücklich nur das Liefern vereinbart, ist der Transport bis zur vereinbarten Abladestelle (Lieferadresse) und das Abladen in die Einheitspreise einkalkuliert.
9. Nur Verarbeiten oder Versetzen/Montieren:
Ist ausdrücklich nur das Verarbeiten oder Versetzen/Montieren von Materialien/Erzeugnissen/Typen/Systemen vereinbart, ist das Fördern (Vertragen) von der Lagerstelle oder von der Abladestelle bis zur Einbaustelle in den jeweiligen Einheitspreis der zugehörigen Verarbeitungs- oder Versetz-/Montagepositionen einkalkuliert.
10. Geschoße:
Alle Leistungen gelten ohne Unterschied der Geschoße.
12 Abdichtungen bei Betonflächen und Wänden
Abdichtungen bei Betonflächen und Wänden
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen:
Ausmaß- und Abrechnungsregeln:
Hoch- und Tiefzüge bis 30 cm werden in ihrem Ausmaß dem Ausmaß der waagrechten Abdichtung zugezählt und zusätzlich mit einer Aufzahlung für die Erschwernisse verrechnet. Hoch- und Tiefzüge über 30 cm werden in ihrem Ausmaß dem Ausmaß der lotrechten Abdichtung zugezählt.
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen:
Ausmaß- und Abrechnungsregeln:
Hoch- und Tiefzüge bis 30 cm werden in ihrem Ausmaß dem Ausmaß der waagrechten Abdichtung zugezählt und zusätzlich mit einer Aufzahlung für die Erschwernisse verrechnet. Hoch- und Tiefzüge über 30 cm werden in ihrem Ausmaß dem Ausmaß der lotrechten Abdichtung zugezählt.
12.12 Waagrechte Abdichtungen
12.13 Lotrechte Abdichtungen
21 Schwarzdeckerarbeiten
1. Dachneigung:
Sämtliche Positionen gelten ohne Unterschied der Dachneigung bis 22 Grad.
2. Dachaufbau:
Die Reihenfolge der ausgeschriebenen Dachschichten muss nicht dem tatsächlichen Dachaufbau entsprechen.
Die tatsächliche Reihenfolge wird vom Auftraggeber festgelegt.
3. Ausmaß- und Abrechnungsregeln:
Abgerechnet wird die belegte oder abgedichtete Fläche ohne Übergriffe. Beim Zusammenstoß von waagrechter und lotrechter Abdichtung (Hochzüge) werden Übergriffe nicht gesondert vergütet. Wenn Flächen zusammenstoßen, ist von der Schnittlinie zu messen, auch wenn der Übergang durch Keile oder Hohlkehlen hergestellt wird.
Mehrlagige Ausführungen werden je Lage nach den entsprechenden Positionen abgerechnet.
1. Dachneigung:
Sämtliche Positionen gelten ohne Unterschied der Dachneigung bis 22 Grad.
2. Dachaufbau:
Die Reihenfolge der ausgeschriebenen Dachschichten muss nicht dem tatsächlichen Dachaufbau entsprechen.
Die tatsächliche Reihenfolge wird vom Auftraggeber festgelegt.
3. Ausmaß- und Abrechnungsregeln:
Abgerechnet wird die belegte oder abgedichtete Fläche ohne Übergriffe. Beim Zusammenstoß von waagrechter und lotrechter Abdichtung (Hochzüge) werden Übergriffe nicht gesondert vergütet. Wenn Flächen zusammenstoßen, ist von der Schnittlinie zu messen, auch wenn der Übergang durch Keile oder Hohlkehlen hergestellt wird.
Mehrlagige Ausführungen werden je Lage nach den entsprechenden Positionen abgerechnet.
21.30 Sonderkosten
21.31 Warmdach
21.34 Tiefgaragenabdichtungen
21.37 Sicherungssystem zum Anseilen von Arbeitnehmern mit PSA
Sicherungssystem zum Anseilen von Arbeitnehmern mit PSA
21.85 Sonderleistungen Schwarzdecker
Sonderleistungen Schwarzdecker
21.90 Regieleistungenmern mit PSA
Regieleistungenmern mit PSA
23 Bauspenglerarbeiten
Dachneigung:
Sämtliche Positionen gelten ohne Unterschied der Dachneigung bis 40 Grad.
Gerüstungen:
Schutzgerüste und Fassadengerüste werden gesondert verrechnet.
Zusammenwirken auf der Baustelle:
Der Auftragnehmer wird das Einvernehmen mit anderen Professionisten, die vom Auftraggeber bekanntgegeben werden, rechtzeitig herstellen und mit dem Auftraggeber abstimmen.
Abkürzungen:
Anstelle der Abkürzung NW für Nennweite wird gemäß ÖNORM die Abkürzung DN verwendet.
Blechdicken:
Es gelten Mindestblechdicken gemäß ÖNORM.
Zuschnittsbreiten:
2/3-Zuschnittsbreiten werden bei verzinktem Stahlblech mit 65 cm, bei allen anderen Blecharten mit 67 cm verrechnet.
Feste Verbindungen:
Feste Verbindungen werden bei verzinktem Stahlblech, verzinntem Edelstahl und Kupferblech genietet und gelötet, bei Zinkblech nur gelötet, bei Aluminium und beschichtetem Blech genietet und gedichtet.
Saumbleche - Winkelsäume:
Die Traufenkante wird entweder in einem Saumstreifen, Einhängestreifen und/oder Haftstreifen (eigene Position) oder in einer im Gefälle geschnittenen Rinne eingehängt, der hintere Teil wird durch Nagelung befestigt.
Saum-, Einhänge- und Haftstreifen:
Diese werden im Abstand von 10 cm mit Nägeln auf der Unterlage versetzt befestigt. Bei Wandabdeckungen mit zwei Tropfkanten wird der Saumstreifen beidseitig montiert, wobei die innere und äußere Saumstreifenlänge addiert verrechnet wird.
Dachichsen:
Die Befestigung erfolgt durch Hafter.
Einfassungen:
Giebel-, First- und Feuermauereinfassungen (Ortgangbleche) werden an einer Seite mit einer Tropfkante ausgebildet, mit verzinkten Drahtsplinten in einem Abstand von höchstens 33 cm befestigt (Einschnitte werden gesondert verrechnet), soweit nicht ein durchgehender Einhängestreifen (Saumstreifen) ausgeschrieben ist. Die obere Kante der Einfassungen überragt die Dachdeckung. Auf der Dachseite wird ein der Dachdeckung entsprechender Wasserfalz hergestellt. Ein zusätzlich angebogener Stehfalz wird mit einer Aufzahlung verrechnet. Die Befestigung erfolgt mit Blechhaftern. Bei Schwarzdächern (Klebedächern) wird auf der Dachseite für das Ankleben der Dachabdichtung ein mindestens 15 cm breiter Streifen angebogen.
Die Befestigung der Bleche auf der Dachfläche erfolgt durch Nagelung, Hafter oder Nagelung in Schlitzlöchern. Die Traufkanten von Einfassungen, Abdeckungen oder Saumblechen werden in durchgehenden Saumstreifen (eigene Position) eingehängt.
Brustbleche:
Brustbleche (Anschluss oder Abschlussbleche bei aufgehenden Bauteilen) werden durch Falzen oder mit einer festen Verbindung, nach Wahl des Auftragnehmers, verbunden. Die Befestigung erfolgt mit Blechhaftern oder dachseitig in durchgehenden Saumstreifen (eigene Position).
Rauchfangeinfassungen:
Bei Einfassungen von Rauch- oder Lüftungsfängen, Lichtkuppelkränzen, Dachfenstern und dergleichen werden die Seitenteile mit einem der Dacheindeckung entsprechenden Wasserfalz, einem die Dachdeckung überragenden Stehfalz, einem Wasserlauf und einem Wandhochzug hergestellt. Die Seitenteile werden mit dem oberen Teil durch einfache Fälze und mit dem unteren Teil durch Doppelfälze verbunden. Anstelle der Fälze darf auch eine feste Verbindung hergestellt werden. Bei Schwarzdächern (Klebedächern) werden nur feste Verbindungen ausgeführt. Auf der Dachseite wird für das Ankleben ein mindestens 15 cm breiter Streifen angebogen. Einfassungen von am First stehenden Fängen müssen nicht mit einem Stehfalz hergestellt werden.
First- oder Gratbleche:
Auf beiden Seiten wird ein angereifter Umschlag angebogen. Die Nähte werden dem Gefälle entsprechend überdeckt. Die Befestigung erfolgt mit Firstklammern aus verzinktem Bandeisen, mindestens 25/3 mm, mit einem der Unterkonstruktion entsprechenden Befestigungsmittel im Abstand von höchstens 1 m.
Putzleiste:
Die obere Kante wird aufgebogen, der gebogene Teil, auf welchem der Putz aufliegt, weist ein Gefälle nach außen auf, an die untere Kante wird ein angereifter Umschlag angebogen. Die Befestigung erfolgt mit Mauerhaken oder Nägeln nach Wahl des Auftragnehmers.
Steckputzleiste (Patentputzleiste):
Die obere Kante wird aufgebogen, der gebogene Teil, auf welchem der Putz aufliegt, weist ein Gefälle nach außen auf, der untere Teil wird taschenförmig ausgebildet, damit die Putzleiste auf die Einfassung aufgesteckt werden kann. Die Befestigung erfolgt mit Mauerhaken oder Nägeln nach Wahl des Auftragnehmers.
Kittleiste:
Die obere Kante wird in 45 Grad und 1 cm breit nach außen gebogen, an die untere Kante wird ein angereifter Umschlag angebogen, die Befestigung wird unter besonderer Berücksichtigung der Ausführungsdetails hergestellt. Die Befestigung erfolgt mit Mauerhaken oder Nägeln nach Wahl des Auftragnehmers.
Dachneigung:
Sämtliche Positionen gelten ohne Unterschied der Dachneigung bis 40 Grad.
Gerüstungen:
Schutzgerüste und Fassadengerüste werden gesondert verrechnet.
Zusammenwirken auf der Baustelle:
Der Auftragnehmer wird das Einvernehmen mit anderen Professionisten, die vom Auftraggeber bekanntgegeben werden, rechtzeitig herstellen und mit dem Auftraggeber abstimmen.
Abkürzungen:
Anstelle der Abkürzung NW für Nennweite wird gemäß ÖNORM die Abkürzung DN verwendet.
Blechdicken:
Es gelten Mindestblechdicken gemäß ÖNORM.
Zuschnittsbreiten:
2/3-Zuschnittsbreiten werden bei verzinktem Stahlblech mit 65 cm, bei allen anderen Blecharten mit 67 cm verrechnet.
Feste Verbindungen:
Feste Verbindungen werden bei verzinktem Stahlblech, verzinntem Edelstahl und Kupferblech genietet und gelötet, bei Zinkblech nur gelötet, bei Aluminium und beschichtetem Blech genietet und gedichtet.
Saumbleche - Winkelsäume:
Die Traufenkante wird entweder in einem Saumstreifen, Einhängestreifen und/oder Haftstreifen (eigene Position) oder in einer im Gefälle geschnittenen Rinne eingehängt, der hintere Teil wird durch Nagelung befestigt.
Saum-, Einhänge- und Haftstreifen:
Diese werden im Abstand von 10 cm mit Nägeln auf der Unterlage versetzt befestigt. Bei Wandabdeckungen mit zwei Tropfkanten wird der Saumstreifen beidseitig montiert, wobei die innere und äußere Saumstreifenlänge addiert verrechnet wird.
Dachichsen:
Die Befestigung erfolgt durch Hafter.
Einfassungen:
Giebel-, First- und Feuermauereinfassungen (Ortgangbleche) werden an einer Seite mit einer Tropfkante ausgebildet, mit verzinkten Drahtsplinten in einem Abstand von höchstens 33 cm befestigt (Einschnitte werden gesondert verrechnet), soweit nicht ein durchgehender Einhängestreifen (Saumstreifen) ausgeschrieben ist. Die obere Kante der Einfassungen überragt die Dachdeckung. Auf der Dachseite wird ein der Dachdeckung entsprechender Wasserfalz hergestellt. Ein zusätzlich angebogener Stehfalz wird mit einer Aufzahlung verrechnet. Die Befestigung erfolgt mit Blechhaftern. Bei Schwarzdächern (Klebedächern) wird auf der Dachseite für das Ankleben der Dachabdichtung ein mindestens 15 cm breiter Streifen angebogen.
Die Befestigung der Bleche auf der Dachfläche erfolgt durch Nagelung, Hafter oder Nagelung in Schlitzlöchern. Die Traufkanten von Einfassungen, Abdeckungen oder Saumblechen werden in durchgehenden Saumstreifen (eigene Position) eingehängt.
Brustbleche:
Brustbleche (Anschluss oder Abschlussbleche bei aufgehenden Bauteilen) werden durch Falzen oder mit einer festen Verbindung, nach Wahl des Auftragnehmers, verbunden. Die Befestigung erfolgt mit Blechhaftern oder dachseitig in durchgehenden Saumstreifen (eigene Position).
Rauchfangeinfassungen:
Bei Einfassungen von Rauch- oder Lüftungsfängen, Lichtkuppelkränzen, Dachfenstern und dergleichen werden die Seitenteile mit einem der Dacheindeckung entsprechenden Wasserfalz, einem die Dachdeckung überragenden Stehfalz, einem Wasserlauf und einem Wandhochzug hergestellt. Die Seitenteile werden mit dem oberen Teil durch einfache Fälze und mit dem unteren Teil durch Doppelfälze verbunden. Anstelle der Fälze darf auch eine feste Verbindung hergestellt werden. Bei Schwarzdächern (Klebedächern) werden nur feste Verbindungen ausgeführt. Auf der Dachseite wird für das Ankleben ein mindestens 15 cm breiter Streifen angebogen. Einfassungen von am First stehenden Fängen müssen nicht mit einem Stehfalz hergestellt werden.
First- oder Gratbleche:
Auf beiden Seiten wird ein angereifter Umschlag angebogen. Die Nähte werden dem Gefälle entsprechend überdeckt. Die Befestigung erfolgt mit Firstklammern aus verzinktem Bandeisen, mindestens 25/3 mm, mit einem der Unterkonstruktion entsprechenden Befestigungsmittel im Abstand von höchstens 1 m.
Putzleiste:
Die obere Kante wird aufgebogen, der gebogene Teil, auf welchem der Putz aufliegt, weist ein Gefälle nach außen auf, an die untere Kante wird ein angereifter Umschlag angebogen. Die Befestigung erfolgt mit Mauerhaken oder Nägeln nach Wahl des Auftragnehmers.
Steckputzleiste (Patentputzleiste):
Die obere Kante wird aufgebogen, der gebogene Teil, auf welchem der Putz aufliegt, weist ein Gefälle nach außen auf, der untere Teil wird taschenförmig ausgebildet, damit die Putzleiste auf die Einfassung aufgesteckt werden kann. Die Befestigung erfolgt mit Mauerhaken oder Nägeln nach Wahl des Auftragnehmers.
Kittleiste:
Die obere Kante wird in 45 Grad und 1 cm breit nach außen gebogen, an die untere Kante wird ein angereifter Umschlag angebogen, die Befestigung wird unter besonderer Berücksichtigung der Ausführungsdetails hergestellt. Die Befestigung erfolgt mit Mauerhaken oder Nägeln nach Wahl des Auftragnehmers.
23.01 Unterlagen für spätere Arbeiten
Unterlagen für spätere Arbeiten
23.40 Saum-, Ichsen- u.Anschlussbleche, Aluminium
Saum-, Ichsen- u.Anschlussbleche, Aluminium
23.41 Dach- und Wanddeckungen, Aluminium (Al.)
Dach- und Wanddeckungen, Aluminium (Al.)
23.42 Rinnen, Aluminium (Al.)
23.43 Ablauf- und Dunstrohre, Aluminium (Al.)
Ablauf- und Dunstrohre, Aluminium (Al.)
23.46 Kaltdach-Lüftungsverblechung, Aluminium
Kaltdach-Lüftungsverblechung, Aluminium
23.47 Schnee- und Eisschutz, Aluminium (Al.)
Schnee- und Eisschutz, Aluminium (Al.)
23.48 Flachdacheinfassung, Aluminium (Al.)
Flachdacheinfassung, Aluminium (Al.)
23.70 Sonstiges
23.90 Regieleistungen
56 Dachflächenfenster, Lichtkuppeln, Lichtbänder
Dachflächenfenster, Lichtkuppeln, Lichtbänder
Verarbeitungsrichtlinien:
Die Verarbeitungsrichtlinien des Erzeugers werden eingehalten. Es werden nur die dem System zugehörigen Bauteile und Materialien verwendet.
Wärmedurchgangskoeffizient:
Die jeweils angegebenen Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) werden nicht überschritten.
Standardfarbe:
Standardfarben nach Wahl des Auftraggebers beziehen sich auf Farben, für die der Hersteller keinen Aufpreis verrechnet.
Sonderfarben werden mit einer Aufzahlung verrechnet.
Auf Anforderung des Auftraggebers werden Unterlagen über die zur Wahl stehenden Standardfarben vorgelegt.
Verarbeitungsrichtlinien:
Die Verarbeitungsrichtlinien des Erzeugers werden eingehalten. Es werden nur die dem System zugehörigen Bauteile und Materialien verwendet.
Wärmedurchgangskoeffizient:
Die jeweils angegebenen Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) werden nicht überschritten.
Standardfarbe:
Standardfarben nach Wahl des Auftraggebers beziehen sich auf Farben, für die der Hersteller keinen Aufpreis verrechnet.
Sonderfarben werden mit einer Aufzahlung verrechnet.
Auf Anforderung des Auftraggebers werden Unterlagen über die zur Wahl stehenden Standardfarben vorgelegt.
56.03 Dachflächenfenster aus Kunststoff
Dachflächenfenster aus Kunststoff
56.04 Eindeckrahmen, Stockverlängerung, Leibung
Eindeckrahmen, Stockverlängerung, Leibung
56.05 Zubehör für Dachflächenfenster
Zubehör für Dachflächenfenster