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Allgemeine Projektbeschreibung Das Bauvorhaben umfasst die Errichtung eines modernen Mehrfamilienhaus-Komplexes, bestehend aus vier Bauteilen, mit insgesamt ca. 411 Wohneinheiten, davon 396 Einraumwohnungen. Ergänzend entstehen ein Parkettshop sowie ein Café mit 32 Sitzplätzen.
Das rechteckige Baufeld grenzt an den Vogelsanger Weg, über den auch die Erschließung des Neubaus erfolgt. Das Grundstück befindet sich auf dem Flurstück 142 und weist eine Fläche von7.768 m² auf.
Für die Bewohner und Besucher werden ca. 147 Stellplätze in der Tiefgarage vorgesehen, darunter 11 barrierefreie Stellplätze für Menschen mit Behinderung. Zudem entstehen ca. 355 Fahrradstellplätze, wovon 346 in der Tiefgarage in eigens vorgesehenen Fahrradständern untergebracht werden.
Aus der Tiefgarage und von außen gelangt man jeweils in die vier Bauteile. Alle Eingänge werden barrierefrei ausgeführt. Das Gebäude wird über den Vogelsanger Weg erschlossen.
Die Gebäudeteile haben zusammen einen Rauminhalt von 54.667,79 m³. Die Wohnfläche beträgt insgesamt ca. 11.207 m², während für Gewerbeflächen ca. 300 m² eingeplant sind.
Gebäudehöhen
Die Gebäudeabschlüsse für die jeweiliegen bauteile liegen bei:
Südriegel: +3,80 m ü. GOK
Nordriegel: +18,23 m ü. GOK
Westriegel: +24,03 m ü. GOK
Ostriegel: +24,03 m ü. GOK
Damit liegt das Bauvorhaben unterhalb der Hochhausgrenze und ist gemäß § 2 (3) BauO NRW 2018 der Gebäudeklasse 5 zuzuordnen.
Auf der Dachfläche des 1. Obergeschosses des Südriegels (Gebäude D) entsteht zudem eine Spiel- und Freizeitfläche für die Bewohner.
Allgemeine Projektbeschreibung
ATV + ZTV Metallbauarbeiten BESONDERE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ZTV)
METALLBAU- UND SCHLOSSERARBEITEN
1. ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN
Alle Konstruktionen sind entsprechend den anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen Normen, den statischen Erfordernissen sowie den Ausführungsunterlagen herzustellen.
Sämtliche Bauteile sind dauerhaft gebrauchstauglich, wartungsarm und für die zu erwartenden Beanspruchungen geeignet auszuführen.
Der Auftragnehmer hat sämtliche Anschlusspunkte, Einbausituationen und Untergründe vor Fertigungsbeginn zu prüfen.
2. AUSFÜHRUNGSKLASSE NACH DIN EN 1090
Für sämtliche tragenden und absturzsichernden Stahlkonstruktionen gilt mindestens:
Ausführungsklasse EXC2 nach DIN EN 1090.
Der Auftragnehmer hat die hierfür erforderlichen Zertifizierungen vorzuhalten und auf Verlangen vorzulegen.
3. STATISCHE NACHWEISE
Für folgende Bauteile sind prüffähige statische Nachweise einschließlich Befestigungsnachweise vorzulegen:
* Balkongeländer
* Terrassengeländer
* Geländer Tiefgaragenrampe
* Treppenhausgeländer
* Zaunanlage auf Dachflächen
* Technikeinhausung
* Stahlunterkonstruktionen
Die statischen Nachweise sind Bestandteil der Leistung.
4. KORROSIONSSCHUTZ
Sämtliche Stahlbauteile im Außenbereich sind feuerverzinkt nach DIN EN ISO 1461 auszuführen.
Korrosionsschutzklasse mindestens C3-H.
Bauteile im Bereich von Tiefgaragenrampen oder dauerhaft erhöhter Feuchtebeanspruchung sind mindestens für Korrosivitätsklasse C4-H auszulegen.
Hohlprofile sind mit geeigneten Be- und Entlüftungsöffnungen für den Verzinkungsvorgang auszuführen.
Verzinkungsfehler, Läufer, Aschenester oder scharfkantige Zinknasen sind unzulässig.
5. DUPLEXSYSTEM
Pulverbeschichtete Bauteile sind als Duplexsystem auszuführen:
* Feuerverzinkung
* Oberflächenvorbehandlung
* Pulverbeschichtung
Mindestschichtdicke Pulverbeschichtung: 80 µm.
Farbton gemäß Architektenvorgabe.
Glanzgrad seidenmatt.
Alternativ ausgeschriebene Nasslackierungen sind in gleichwertiger Qualität auszuführen.
6. SCHWEISSARBEITEN
Schweißarbeiten dürfen ausschließlich von qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt werden.
Sichtschweißnähte sind durchgehend auszuführen und zu verschleifen.
Kerben, Einbrandkerben und Schweißspritzer sind nicht zulässig.
7. SICHTFLÄCHEN
Für sämtliche sichtbaren Bauteile gelten erhöhte Anforderungen.
Nicht zulässig sind:
* Kratzer
* Schleifriefen
* Dellen
* Verzug
* Beschichtungsfehler
* Farbunterschiede innerhalb zusammenhängender Bauteile
Die Oberflächenqualität muss innerhalb eines Bauteiltyps einheitlich sein.
8. BEFESTIGUNGSMITTEL
Sämtliche Befestigungsmittel sind Bestandteil der Leistung.
Im Außenbereich sind ausschließlich korrosionsbeständige Befestigungsmittel aus Edelstahl A4 oder gleichwertig zu verwenden.
Die Eignung sämtlicher Befestigungsmittel ist durch Zulassungen oder Bemessungsnachweise nachzuweisen.
9. ZAUNANLAGE AUF GRÜNDACH
Die Zaunanlage ist auf dem vorhandenen Dachaufbau zu errichten.
Die Dachabdichtung darf nicht beschädigt werden.
Erforderliche Lastverteilplatten, Auflagerkonstruktionen, Schutzlagen und Trennlagen sind Bestandteil der Leistung.
Der Auftragnehmer hat die zulässigen Dachlasten zu berücksichtigen.
Durchdringungen der Dachabdichtung sind nur zulässig, wenn sie ausdrücklich geplant und freigegeben wurden.
10. AUFLASTGELÄNDER AUF TERRASSEN
Die Geländer sind als auflastgehaltene Absturzsicherungen auszuführen.
Die Standsicherheit ist durch prüffähige Nachweise zu belegen.
Auflagerflächen sind so auszubilden, dass keine Beschädigung der Abdichtung oder Schutzlagen entsteht.
Erforderliche Schutzmatten und Lastverteilplatten sind Bestandteil der Leistung.
11. TECHNIKAUFSTÄNDERUNG
Die aufgeständerte Stahlkonstruktion einschließlich Gitterrostebene ist für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten auszulegen.
Gitterroste sind gegen Ausheben zu sichern.
Einzelne Gitterroste müssen zu Wartungszwecken demontierbar bleiben.
12. TERRASSENTRENNWÄNDE
Trespa-Platten sind gemäß Herstellervorgaben zu befestigen.
Temperaturbedingte Bewegungen sind konstruktiv zu berücksichtigen.
Schnittkanten sind dauerhaft gegen Feuchtigkeitseinwirkung zu schützen.
Befestigungen sind möglichst verdeckt auszuführen.
13. GELÄNDER
Geländerhöhen gemäß Landesbauordnung und Ausführungsplanung.
Stababstände und Öffnungsmaße müssen den geltenden Sicherheitsanforderungen entsprechen.
Geländer sind lot- und fluchtgerecht zu montieren.
14. TREPPENHAUSGELÄNDER
Handläufe aus Edelstahl-Rundrohr sind durchgehend auszubilden.
Stoßstellen sind bündig auszuführen.
Handlaufenden sind gemäß Planung geschlossen auszubilden.
15. MASS- UND EINBAUTOLERANZEN
Es gelten die Anforderungen der DIN 18202.
Zusätzlich gelten:
Fluchtabweichungen sichtbarer Geländer maximal ± 5 mm auf 10 m Länge.
Höhenabweichungen angrenzender Geländerfelder maximal ± 3 mm.
16. DOKUMENTATION
Vor Abnahme sind vorzulegen:
* statische Nachweise
* Befestigungsnachweise
* Materialzeugnisse
* Schweißnachweise
* Korrosionsschutznachweise
* CE-Konformitätsunterlagen
* Wartungs- und Pflegeanleitungen
* Revisionsunterlagen
17. ABNAHME
Die Abnahme erfolgt erst nach vollständiger Fertigstellung sämtlicher Leistungen und Vorlage aller geforderten Unterlagen.
Festgestellte Mängel sind vor Abnahme vollständig zu beseitigen.
ATV + ZTV Metallbauarbeiten
Vorbemerkungen: Technische Bearbeitung
Die für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen erforderliche technische Bearbeitung ist Bestandteil der Leistung. Hierzu gehören insbesondere die Erstellung der erforderlichen Werkstatt- und Montagezeichnung sowie die Abstimmung mit der Tragwerksplanung und der Bauleitung. Die hierfür anfallenden Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Transport und Baulogistig
Sämtliche Kosten für Transport, Anlieferung, Entladung, innerbetrieblichen Transport, erforderliche Hebevorgänge, Zwischenlagerung sowie den Schutz der Bauteile bis zum Einabu sind Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen und mit den Einheitspreisen abgegolten.
Vorbemerkungen:
01 Schlosserarbeiten im Gebäudeinneren
01
Schlosserarbeiten im Gebäudeinneren
01.01 Schlosserarbeiten in den Treppenhaus
01.01
Schlosserarbeiten in den Treppenhaus
01.02 Schachtabdeckungen
01.02
Schachtabdeckungen
01.03 Sonstige Schlosserarbeiten
01.03
Sonstige Schlosserarbeiten
02 Schlosserarbeiten im Bereich der Fassade
02
Schlosserarbeiten im Bereich der Fassade
02.01 Außengeländer Terrassen auf Brüstung
02.01
Außengeländer Terrassen auf Brüstung
02.02 Brüstungsgeländer Balkone
02.02
Brüstungsgeländer Balkone
02.03 Aufständerungssystem für Technik - Bigfoot-System
02.03
Aufständerungssystem für Technik - Bigfoot-System
02.04 Terrassentrennwände
02.04
Terrassentrennwände
02.05 Zaunanlage (Stabgitterzaun) Decke über EG Haus D
02.05
Zaunanlage (Stabgitterzaun) Decke über EG Haus D
02.06 Sonstige
02.06
Sonstige
03 Schlosserarbeiten im Bereich Tiefgaragenrampe
03
Schlosserarbeiten im Bereich Tiefgaragenrampe
03.01 Außengeländer Decke TG
03.01
Außengeländer Decke TG