Naturwerksteinarbeiten
Vogelsanger Höfe Düsseldorf
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Allgemeine Projektbeschreibung Das Bauvorhaben umfasst die Errichtung eines modernen Mehrfamilienhaus-Komplexes, bestehend aus vier Bauteilen, mit insgesamt ca. 411 Wohneinheiten, davon 396 Einraumwohnungen. Ergänzend entstehen ein Paketshop sowie ein Café mit 32 Sitzplätzen. Das rechteckige Baufeld grenzt an den Vogelsanger Weg, über den auch die Erschließung des Neubaus erfolgt. Das Grundstück befindet sich auf dem Flurstück 142 und weist eine Fläche von7.768 m² auf. Für die Bewohner und Besucher werden ca. 147 Stellplätze in der Tiefgarage vorgesehen, darunter 11 barrierefreie Stellplätze für Menschen mit Behinderung. Zudem entstehen ca. 355 Fahrradstellplätze, wovon 346 in der Tiefgarage in eigens vorgesehenen Fahrradständern untergebracht werden. Aus der Tiefgarage und von außen gelangt man jeweils in die vier Bauteile. Alle Eingänge werden barrierefrei ausgeführt. Das Gebäude wird über den Vogelsanger Weg erschlossen. Die Gebäudeteile haben zusammen einen Rauminhalt von 54.667,79 m³. Die Wohnfläche beträgt insgesamt ca. 11.207 m², während für Gewerbeflächen ca. 300 m² eingeplant sind. Gebäudehöhen Die Gebäudeabschlüsse für die jeweiliegen Bauteile liegen bei: Südriegel: +3,80 m ü. GOK Nordriegel: +18,23 m ü. GOK Westriegel: +24,03 m ü. GOK Ostriegel: +24,03 m ü. GOK Damit liegt das Bauvorhaben unterhalb der Hochhausgrenze und ist gemäß § 2 (3) BauO NRW 2018 der Gebäudeklasse 5 zuzuordnen. Auf der Dachfläche des 1. Obergeschosses des Südriegels (Gebäude D) entsteht zudem eine Spiel- und Freizeitfläche für die Bewohner.
Allgemeine Projektbeschreibung
ZTV Naturwerksteinarbeiten Natursteinbeläge ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN Vorschriften / Richtlinien / Merkblätter Für diesen Leistungsbereich gelten als Vertragsgrundlage: -   Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung    von Bauleistungen (VOB Teil B) in ihrer jeweils neuesten    Fassung -   Die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen - ATV    (VOB Teil C) in der jeweils neuesten Fassung -   Die allgemein anerkannten Regeln der Technik in der bei    Abnahme gültigen Fassung. Hierzu gehören insbesondere    die DIN-, EN-, und ISO-Normen, auch soweit sie nicht in der    VOB Teil C benannt sind. Hierzu gehören weiterhin: a)   Erlässe, Merkblätter und Richtlinien für den jeweiligen    Leistungsbereich / Gewerk b)   Verarbeitungshinweise der Material- und Produkthersteller    sowie der Fachverbände und Gemeinschaften c)   Zulassungen sowie Empfehlungen der Fachverbände und    Arbeitskreise d)   die für das Bauvorhaben gültige Landesbauordnung mit allen    zutreffenden Durchführungsverordnungen  und Sonderbau-    richtlinien e)   die Ausführungsrichtlinien der Bauaufsichtsbehörde, techn.    Bestimmungen etc. f)   die für das Bauvorhaben vorliegende Baugenehmigung mit    den hierzu erteilten Auflagen und vorhandenen bautech-    nischen Nachweisen / Gutachten g)   die UVV der Berufsverbände Allgemeine Ausführungshinweise Der Bieter hat mit Abgabe des Angebotes vorhandene Bedenken, die aus der Leistungsbeschreibung und den Planunterlagen abzuleiten sind, anzuzeigen. Spätere Einwände entbinden nicht von der Gewährleistung und berechtigen nicht zu Nachforderungen. Sollten sich Widersprüche zwischen Leistungsbeschreibung, Planunterlagen, Gutachten etc. ergeben, so sind diese vom Bieter mit dem Angebot aufzuzeigen, ansonsten ist die qualitativ hochwertigere Ausführung zu realisieren. Vor Angebotsabgabe hat sich der AN vor Ort über den vorhandenen Zustand des Untergrundes zu informieren. In den Preisen ist enthalten, was zur vollständigen, funktionsfähigen und termingerechten Ausführung der ange- botenen Leistungen und Lieferungen notwendig ist sowie alle sonstigen Kosten, die zur Erfüllung sämtlicher Vertrags- bedingungen anfallen, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind. Alle Maße sind am Bau zu nehmen oder zu überprüfen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen nach DIN ist der Auftraggeber zu verständigen. Die vom AG angegebenen Meterrissmarken und Achsen sind in Eigenverantwortung zu übernehmen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die erforderlichen Nachweise (z.B. allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis und die entsprechenden Leistungserklärungen) vorzulegen. Der NU hat seine Arbeiten rechtzeitig mit allen am Bau Beteiligten zu koordinieren. Bei baustellenbedingten Arbeitsunterbrechungen oder Arbeitsbeschränkungen besteht kein Anspruch auf Vergütung. Erforderliche Schutzmaßnahmen der hergestellten Leistungen gehören zum Leistungsumfang des Bieters. Für alle auszuführenden Leistungen können kostengünstigere  Alternativen angeboten werden. Die Wahl der Materialien obliegt dem Bieter sofern der Auftraggeber nicht die Verwendung spezieller Fabrikate bzw. Qualitäten vorschreibt. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter mit der Bemusterung nachzuweisen. Der Ausführung sind immer die jeweils höheren Forderungen zugrunde zulegen. Besondere Hinweise Werk- und Montageplanung: Sofern keine Verlegeplanung des Architekten vorliegt, ist diese vom Bieter zu liefern und zur Freigabe vorzulegen. Material: Es dürfen nur genormte und zugelassene Baustoffe und Bauteile (CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung) verwendet werden. Die verwendeten Baustoffe müssen hinsichlich Qualität, Abmessungen und Baustoffklasse der Baubeschreibung bzw. dem Leistungsverzeichnis entsprechen. Die Verlegetemperatur muß den Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers (Kleber und Spachtelmasse) entsprechen. Untergrund: Der Auftragnehmer ist verpflichtet die zu bearbeitenden Flächen  auf Eignung, ggf. haftungsmindernde Stoffe  und Einhaltung der geforderten Ebenheitstoleranzen zu überprüfen. Über fehlerhafte Vorleistungen ist der AG zu informieren. Vor Belegung des Untergrundes ist eigenverantwortlich eine Restfeuchtmessung vorzunehmen. Ist die Restfeuchte zu hoch, ist zeitversetzt eine zusätzliche CEM-Zweitprüfung vorzunehmen. Alle Untergründe sind vor Beginn der Arbeiten so vorzubereiten, dass eine fachgerechte Herstellung des Belags möglich ist. Es sind alle lose und schlecht haftenden Substanzen, Schalölreste Mörtel- und Betongrad zu entfernen und Unebenheiten auszu- gleichen. Oberfläche: Elemente aus verschiedenen Chargen innerhalb einer zusammenhängenden Flächen sind nicht zulässig. Die Natursteinbeläge sind flächig nach Zeichnung oder Angaben des Auftraggebers zu verlegen mit einem einheitlichen, gleichen Fugenbild (Kreuzfuge, Verband, Diagonalverlegung). Schrägschnitte, die bei der Diagonalverlegung in verstärktem Maße vorhanden sind, werden nicht  zusätzlich abgerechnet, wenn diese Verlegeart explizit ausgeschrieben ist. Es ist ausschließlich mit Naßschneidegerät zu arbeiten. Alle sichtbaren Ecken und Kanten erhalten Oberflächen- behandlungen. Art und Ausführung siehe Leistungsverzeichnis Alle Oberflächen sind vor der Endabnahme, einschl. der Beseitigung von Zementschleier zu reinigen. Pflegehinweise sind unmittelbar vor Fertigstellung zu übergeben. Anschlüsse: Gebäude-, Bauteil- und Dehnungsfugen sind nach den Regeln der Technik anzulegen bzw. aus dem Untergrund zu übernehmen und geradlinig mit Profilen auszubilden. Bei Überschreiten der zulässigen Feldgrößen werden die auszuführenden Bereiche in geeignete Rechtecke in Abstimmung mit dem Architekten aufgeteilt und fachgerecht getrennt. Stufen- und Podestbeläge dürfen keine starren Anschlüsse zur Wand erhalten. Sofern nicht im LV beschrieben, ist das Anarbeiten an Einbauteile, Stützen etc in die Einheitspreise einzurechnen. An Türen, Fenstern, Durchführungen und Einbauteilen sind umlaufend elastische Verfugungen anzuordnen. Beim Übergang von Boden- zu Wandfliesen/Sockelleisten sind ebenso alterungs- und temperaturbeständige elastische Verfugungen vorzusehen. Schutz: Alle angrenzenden Bauteile, deren Flächen nicht zu bearbeiten sind, müssen durch geeignete Maßnahmen vor Verschmutzen und Beschädigungen geschützt werden. Sich daraus ergebende Kosten sind einzukalkulieren. Witterung: Der Temperaturempfehlung zur Verarbeitung der Baustoffe ist gem. Herstellervorgaben zu folgen. Muster: Farb- und Oberflächenmuster sind in einer solchen Größe anzusetzen, dass eine Beurteilung der Oberflächen möglich ist. Ist ein Ansetzen von Mustern auf örtlichen Untergründen nicht möglich, so sind, sofern nichts anderes gefordert, vom Auftragnehmer geeignete Muster mit einer Mindestgröße von 1,00 x 1,00 m anzufertigen. Alle sich daraus ergebenden Kosten sind einzurechnen.
ZTV Naturwerksteinarbeiten
01 Haus A
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Haus A
01.01 Flure, Schleusen
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Flure, Schleusen
01.02 Treppenhäuser / Eingang
01.02
Treppenhäuser / Eingang
01.03 Innenfensterbänke
01.03
Innenfensterbänke
02 Haus B
02
Haus B
02.01 Flure, Schleusen
02.01
Flure, Schleusen
02.02 Treppenhäuser / Eingang
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Treppenhäuser / Eingang
02.03 Innenfensterbänke
02.03
Innenfensterbänke
03 Haus C
03
Haus C
03.01 Flure, Schleusen
03.01
Flure, Schleusen
03.02 Treppenhäuser / Eingang
03.02
Treppenhäuser / Eingang
03.03 Innenfensterbänke
03.03
Innenfensterbänke
04 Haus D
04
Haus D
04.01 Flure, Schleusen
04.01
Flure, Schleusen
04.02 Treppenhäuser / Eingang
04.02
Treppenhäuser / Eingang
04.03 Innenfensterbänke
04.03
Innenfensterbänke