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Allgemeine Beschreibung des Bauvorhaben Vogelsanger Höfe in Düsseldorf Das Bauvorhaben umfasst die Errichtung eines modernen Mehrfamilienhaus-Komplexes, bestehend aus vier Bauteilen, mit insgesamt ca. 411 Wohneinheiten, davon 396 Einraumwohnungen. Ergänzend entstehen ein Parkettshop sowie ein Café mit 32 Sitzplätzen.
Das rechteckige Baufeld grenzt an den Vogelsanger Weg, über den auch die Erschließung des Neubaus erfolgt. Das Grundstück befindet sich auf dem Flurstück 142 und weist eine Fläche von 7.768 m² auf.
Für die Bewohner und Besucher werden ca. 147 Stellplätze in der Tiefgarage vorgesehen, darunter 11 barrierefreie Stellplätze für Menschen mit Behinderung. Zudem entstehen ca. 355 Fahrradstellplätze, wovon 346 in der Tiefgarage in eigens vorgesehenen Fahrradständern untergebracht werden.
Aus der Tiefgarage und von außen gelangt man jeweils in die vier Bauteile. Alle Eingänge werden barrierefrei ausgeführt. Das Gebäude wird über den Vogelsanger Weg erschlossen.
Die Gebäudeteile haben zusammen einen Rauminhalt von 54.667,79 m³. Die Wohnfläche beträgt insgesamt ca. 11.207 m², während für Gewerbeflächen ca. 300 m² eingeplant sind.
Allgemeine Beschreibung des Bauvorhaben Vogelsanger Höfe in Düsseldorf
ZTV Maler-, Lackier- und Tapezierarbeiten Maler-, Lackier-, und Tapezierarbeiten
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Vorschriften / Richtlinien / Merkblätter
Für diesen Leistungsbereich gelten als Vertragsgrundlage:
- Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB Teil B) in ihrer jeweils neuesten Fassung
- Die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen - ATV (VOB Teil C) in der jeweils neuesten Fassung
- Die allgemein anerkannten Regeln der Technik in der bei Abnahme gültigen Fassung. Hierzu gehören insbesondere die DIN-, EN-, und ISO-Normen, auch soweit sie nicht in der VOB Teil C benannt sind.
Hierzu gehören weiterhin:
a) Erlässe, Merkblätter und Richtlinien für den jeweiligen Leistungsbereich / Gewerk
b) Verarbeitungshinweise der Material- und Produkthersteller sowie der Fachverbände und Gemeinschaften
c) Zulassungen sowie Empfehlungen der Fachverbände und Arbeitskreise
d) die für das Bauvorhaben gültige Landesbauordnung mit allen zutreffenden Durchführungsverordnungen und Sonderbau- richtlinien
e) die Ausführungsrichtlinien der Bauaufsichtsbehörde, techn. Bestimmungen etc.
f) die für das Bauvorhaben vorliegende Baugenehmigung mit den hierzu erteilten Auflagen und vorhandenen bautechnischen Nachweisen / Gutachten
g) die UVV der Berufsverbände
Allgemeine Ausführungshinweise
Der Bieter hat mit Abgabe des Angebotes vorhandene Bedenken, die aus der Leistungsbeschreibung und den Planunterlagen abzuleiten sind, anzuzeigen. Spätere Einwände entbinden nicht von der Gewährleistung und berechtigen nicht zu Nachforderungen. Sollten sich Widersprüche zwischen Leistungsbeschreibung, Planunterlagen, Gutachten etc. ergeben, so sind diese vom Bieter mit dem Angebot aufzuzeigen, ansonsten ist die qualitativ
hochwertigere Ausführung zu realisieren.
In den Preisen ist enthalten, was zur vollständigen, funktionsfähigen und termingerechten Ausführung der ange- botenen Leistungen und Lieferungen notwendig ist sowie alle sonstigen Kosten, die zur Erfüllung sämtlicher Vertrags- bedingungen anfallen, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind.
Mit dem Angebot sollen Prospekte und Datenblätter übergeben werden. Sämtliche sichtbaren Teile sind vor Ausführung mit dem AG zu bemustern. Zur Leistung der AN gehört, wenn vom AG gewünscht, die Herstellung von Mustern als Vorstufe zur endgültigen Ausführung.
Alle Maße sind am Bau zu nehmen oder zu überprüfen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen nach DIN ist der Auftraggeber zu verständigen. Dies gilt insbesondere für vorhandene und vorgesehene Oberflächenbeschaffenheiten.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die erforderlichen Nachweise (allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis und die entsprechenden Leistungserklärungen) vorzulegen.
Der NU hat seine Arbeiten rechtzeitig mit allen am Bau Beteiligten zu koordinieren.
Bei baustellenbedingten Arbeitsunterbrechungen oder Arbeitsbeschränkungen besteht kein Anspruch auf Vergütung.
Erforderliche Arbeits- und Schutzgerüste bis 4m Arbeitshöhe bzw. Sicherungsmaßnahmen während der Bauzeit, sowie Schutzmaßnahmen der hergestellten Leistungen gehören zum Leistungsumfang des Bieters, sofern sie nicht gesondert als LV-Position beschrieben sind und werden nicht gesondert vergütet.
Für alle auszuführenden Leistungen können kostengünstigere Alternativen angeboten werden. Die Wahl der Materialien obliegt dem Bieter sofern der Auftraggeber nicht die Verwendung spezieller Fabrikate bzw. Qualitäten vorschreibt. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter mit der Bemusterung nachzuweisen. Der Ausführung sind immer die jeweils höheren Forderungen zugrunde zulegen.
Besondere Hinweise
Toleranzen:
Die fertige Fläche ist, auch unter ungünstigen Lichtbedingungen, als ansatzfreie, wellen- und vertiefungsfreie, Oberfläche herzustellen.
Material:
Es dürfen nur Produkte mit einer Leistungserklärung des Herstellers verarbeitet werden. Zur einwandfreien, fachgerechten Ausführung sind die Ausführungshinweise der Technischen Merkblätter bzw. die Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers zu beachten. Es dürfen nur ökologisch unbedenkliche Stoffe und Materialien verwendet werden, die nicht im Verdacht stehen gesundheits- gefährdende Substanzen zu beinhalten oder freizusetzen. Alle Stoffe und Materialien und anderes dürfen keine voll- bzw. teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe enthalten. Die örtlichen Emissions- und Wasserschutzvorschriften sind zu beachten. Farbreste dürfen nicht in Entwässerungsstellen entleert werden, sondern sind wie die leeren Farbeimer vom AN in eigener Verantwortung sachgemäß zu entsorgen.
Untergrund:
Der Auftragnehmer ist verpflichtet die zu bearbeitenden Flächen auf Eignung, ggf. haftungsminderde Stoffe und Einhaltung der geforderten Ebenheitstoleranzen zu überprüfen. Über fehlerhafte Vorleistungen ist der AG zu informieren. Ohne zusätzliche Vergütung sind alle Untergründe vor Beginn der Arbeiten so vorzubereiten, dass ein fachgerechtes Arbeiten möglich ist. Es sind alle lose und schlecht haftenden Substanzen, Schalölreste Mörtel-und Betongrad zu entfernen und Unebenheiten auszugleichen.
Oberfläche:
Die Oberfläche ist blasen- und nasenfrei sowie herzustellen. Es ist auf eine gleichmäßige Oberflächengestaltung zu achten. Ansätze gelten als erheblicher Mangel.
Anschlüsse:
Gebäude-, Bauteil- und Dehnungsfugen sind nach den Regeln der Technik anzulegen bzw. aus dem Untergrund zu übernehmen und auszubilden. Zur Leistung des AN gehören außerdem das Ausspritzen aller Anschlussfugen mit überstreichfähigen elastischen Dichtstoffen.
Schutz:
Alle Bauteile incl. Beschläge, deren Flächen nicht zu bearbeiten sind, müssen durch geeignete Maßnahmen vor Verschmutzen und Beschädigung geschützt werden.
ZTV Maler-, Lackier- und Tapezierarbeiten
Vorbemerkungen Malerarbeiten Der Leistungsumfang in der Tiefgarage umfasst ausschließlich die Beschichtung der nicht gedämmten Deckenuntersichten/Unterzüge sowie Wandflächen. Gedämmte Decken- und Wandflächen sind nicht Bestandteil der Leistung.
Die Bodenflächen in den Technikräumen sind mit einem staubbindenden Bodenanstrich zu beschichten.
Die Boden- und Wandflächen der Aufzugsunterfahrten sind mit einem öl- und säurebeständigen Beschichtungssystem auszuführen.
Die Ausführung hat nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den einschlägigen DIN-Normen und den Verarbeitungsvorschriften der jeweiligen Hersteller zu erfolgen.
Untergrundprüfungen, Untergrundvorbereitungen, Abdeck- und Schutzmaßnahmen sowie erforderliche Nebenleistungen gemäß VOB/C sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Erforderliche Rollgerüste, fahrbare Arbeitsbühnen oder vergleichbare Zugangseinrichtungen sind vom Auftragnehmer zu liefern, vorzuhalten und nach Beendigung der Arbeiten zu entfernen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt hierfür nicht. Die aus den Planunterlagen ersichtlichen Raumhöhen sind bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen.
Vorbemerkungen Malerarbeiten
01 Haus A
01
Haus A
01.01 Maler- und Tapezierarbeiten Treppenhäuser/Flure
01.01
Maler- und Tapezierarbeiten Treppenhäuser/Flure
01.02 Maler- und Tapezierarbeiten Wohnungen
01.02
Maler- und Tapezierarbeiten Wohnungen
01.03 Anstrich auf metallische Oberflächen Innen
01.03
Anstrich auf metallische Oberflächen Innen
01.04 Anstrich auf metallische Oberflächen Außen
01.04
Anstrich auf metallische Oberflächen Außen
02 Haus B
02
Haus B
02.01 Maler- und Tapezierarbeiten Treppenhäuser/Flure
02.01
Maler- und Tapezierarbeiten Treppenhäuser/Flure
02.02 Maler- und Tapezierarbeiten Wohnungen
02.02
Maler- und Tapezierarbeiten Wohnungen
02.03 Anstrich auf metallische Oberflächen Innen
02.03
Anstrich auf metallische Oberflächen Innen
02.04 Anstrich auf metallische Oberflächen Außen
02.04
Anstrich auf metallische Oberflächen Außen
03 Haus C
03
Haus C
03.01 Maler- und Tapezierarbeiten Treppenhäuser/Flure
03.01
Maler- und Tapezierarbeiten Treppenhäuser/Flure
03.02 Maler- und Tapezierarbeiten Wohnungen
03.02
Maler- und Tapezierarbeiten Wohnungen
03.03 Anstrich auf metallische Oberflächen Innen
03.03
Anstrich auf metallische Oberflächen Innen
03.04 Anstrich auf metallische Oberflächen Außen
03.04
Anstrich auf metallische Oberflächen Außen
04 Haus D
04
Haus D
04.01 Maler- und Tapezierarbeiten Treppenhäuser/Flure
04.01
Maler- und Tapezierarbeiten Treppenhäuser/Flure
04.02 Maler- und Tapezierarbeiten Wohnungen
04.02
Maler- und Tapezierarbeiten Wohnungen
04.03 Anstrich auf metallische Oberflächen Innen
04.03
Anstrich auf metallische Oberflächen Innen
04.04 Anstrich auf metallische Oberflächen Außen
04.04
Anstrich auf metallische Oberflächen Außen
05 Untergschoss
05
Untergschoss
05.01 Wände und Böden
05.01
Wände und Böden
05.02 Türen
05.02
Türen