Fliesenleger
VO.B14 Wohnanlage Vorchdorf
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Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
00 Ständige Vertragsbestimmung LB
00
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Ständige Vertragsbestimmung LB
00.07 Allgemeine Bestimmungen BauKG
00.07
Z
Allgemeine Bestimmungen BauKG
00.11 Angebotsbestimmungen
00.11
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Angebotsbestimmungen
00.12 Umstände der Leistungserbringung
00.12
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Umstände der Leistungserbringung
00.13 Hebegeräte
00.13
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Hebegeräte
00.15 Besondere Bestimmungen des Auftraggebers
00.15
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Besondere Bestimmungen des Auftraggebers
00.16 Besondere Bestimmungen für den Einzelfall
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Besondere Bestimmungen für den Einzelfall
24 Fliesen- und Plattenlegearbeiten
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Fliesen- und Plattenlegearbeiten
Version 11, 2003-09 Ständige Vertragsbestimmungen: Höhen: Positionen, welche Leistungen an Wänden betreffen, sind, wenn nicht anders angegeben, mit einer Höhe bis 2,7 m kalkuliert. Die Abgeltung der Erschwernisse für alle Leistungen einschließlich etwaiger Vorbereitungsarbeiten bei Höhen über 2,7 m ist mit Aufzahlungen geregelt. Dabei bezieht sich die Aufzahlung auf den gesamten Wandbelag jener Wände oder Wandteile, die über 2,7 m hoch belegt werden. Verlegung: Wenn nicht anders angegeben, erfolgt die Verlegung der Wand- oder Bodenbeläge auf Schnitt oder Bund nach Wahl des Auftraggebers. Im Wandbereich wird an den Einbauteilen, z.B. Auslässen, die Aufteilung bestimmt (Fuge oder Fliesenmitte). Soweit keine Kantenschutzwinkel angeordnet wurden (eigene Position), werden Außenecken (falls vom Hersteller lieferbar) mit Fliesen mit überglasierten Kanten oder mit Gehrung (Joly) ausgebildet. Mörtel, Dünnbettmörtel: Wenn nicht anders angegeben, ist das Verlegen auf vorbereitetem Untergrund mit Mörtel beziehungsweise Dünnbettmörtel ohne besondere Eigenschaften, auf Zementbasis, ohne Kunststoffvergütung kalkuliert. Verfugung: Wenn nicht anders angegeben, sind die Verfugungen bei allen Belägen mit handelsüblichem Fugenmörtel auf Zementbasis, ohne besonderen Eigenschaften, Farbe weiß oder grau nach Wahl des Auftraggebers, Fugenbreiten entsprechend den Platten 3 bis 7 mm, in den Einheitspreis einkalkuliert. Anschlussfugen: Anschlussfugen zwischen Wand- und Fußbodenflächen, Wandflächen und Einbauteilen sowie Ichsen betragen mindestens 5 mm und werden mit elastischem Fugenmaterial ausgefüllt und gesondert verrechnet. Frostbeständigkeit: Die Frostbeständigkeit des Materials für den Ort der Verwendung wird vom Auftragnehmer gewährleistet. Gekrümmte Flächen: Gekrümmte Flächen werden ohne Aufzahlung verrechnet. Innenräume: Mit dem Begriff Innenräume sind nicht bewitterte und nicht frostgefährdete Belagsflächen gemeint. Außenflächen, Außenbereich: Mit dem Begriff Außenflächen oder Außenbereich sind bewitterte und frostgefährdete Belagsflächen gemeint. Zusätzliche Vertragsbestimmungen: 1. Das Anarbeiten an sämtliche aufgehende Gebäudeteile, Einbauten und Einbindung (z.B. Gully, Rinnen, Sauberlaufmatten,etc.) ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. 2. Alle Preise gelten ohne Unterschied der Grundriss und Wandformen, der Neigung, der Größe der Räume oder der Größe der Einzelflächen inkl. Verschnitt. 3. Die Abrechnung erfolgt in Längen, Breiten und Höhen nach Planmaßen. Wo keine Planmaße vorhanden sind, sind Naturmaße zu nehmen, ohne Anrechnung von Maß- u. Erschwerniszuschlägen. Die Verfliesung der Wände erfolgt bis Unterkante abgehängte Decke bzw. nach Angaben AG. 4. Alle nicht belegten Flächen werden im Einzelausmaß von mehr als 0,5 m2, alle Türen im Zargenaußenmaß und alle Durchgängen im Ausmaß der Mauerlichte abgezogen. Leibungsflächen weren hinzugerechnet. 5. Die Verlegung der keramischen Bodenplatten erfolgt auf Fließ- bzw. Zementestrich, die Wandfliesen auf  GK-Ständerwänden, Stahlbetonwänden, Stahlbetonfertigteilwänden (Hohlwänden) und verputzten Mauerwerk, eine Tiefengrundierung und bei nicht erreichen des erforderlichen Haftzugwertes der Wand- oder Bodenoberflächen sind entsprechende Massnahmen in die Einheitspreise einzukalkulieren. 6. Die Verlegung des Wand- u. Bodenbelages erfolgt im Dünnbettverfahren, notwendige Ausgleichsspachtelungen, bis zu einer erforderlichen Stärke von 6mm sind in den Einheitspreis einzukalkulieren. 7. Bei der Verlegung von Wand - u. Bodenbelägen, mehrfärbig und in Muster, sind etwaige Mehrkosten in den Einheitspreis einzukalkulieren. 8. Das Herstellen der Bemusterung sowie Lieferung von Musterplatten nach Aufforderung durch den Architekten ist kostenlos. 9. Ausschnitte und Bohrungen bei Fliesenflächen für Elektrodosen, Sanitänschlüsse, WC-Anschlüsse etc sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. 10. Entgegen den allgemeinen Vorbemerkungen lt. LG 24 sind Verlege- und Arbeitshöhen bis 2,90m ohne Aufzahlung in die Einheitspreise einzukalkulieren.

Version 11, 2003-09 Ständige Vertragsbestimmungen: Höhen: Positionen, welche Leistungen an Wänden betreffen, sind, wenn nicht anders angegeben, mit einer Höhe bis 2,7 m kalkuliert. Die Abgeltung der Erschwernisse für alle Leistungen einschließlich etwaiger Vorbereitungsarbeiten bei Höhen über 2,7 m ist mit Aufzahlungen geregelt. Dabei bezieht sich die Aufzahlung auf den gesamten Wandbelag jener Wände oder Wandteile, die über 2,7 m hoch belegt werden. Verlegung: Wenn nicht anders angegeben, erfolgt die Verlegung der Wand- oder Bodenbeläge auf Schnitt oder Bund nach Wahl des Auftraggebers. Im Wandbereich wird an den Einbauteilen, z.B. Auslässen, die Aufteilung bestimmt (Fuge oder Fliesenmitte). Soweit keine Kantenschutzwinkel angeordnet wurden (eigene Position), werden Außenecken (falls vom Hersteller lieferbar) mit Fliesen mit überglasierten Kanten oder mit Gehrung (Joly) ausgebildet. Mörtel, Dünnbettmörtel: Wenn nicht anders angegeben, ist das Verlegen auf vorbereitetem Untergrund mit Mörtel beziehungsweise Dünnbettmörtel ohne besondere Eigenschaften, auf Zementbasis, ohne Kunststoffvergütung kalkuliert. Verfugung: Wenn nicht anders angegeben, sind die Verfugungen bei allen Belägen mit handelsüblichem Fugenmörtel auf Zementbasis, ohne besonderen Eigenschaften, Farbe weiß oder grau nach Wahl des Auftraggebers, Fugenbreiten entsprechend den Platten 3 bis 7 mm, in den Einheitspreis einkalkuliert. Anschlussfugen: Anschlussfugen zwischen Wand- und Fußbodenflächen, Wandflächen und Einbauteilen sowie Ichsen betragen mindestens 5 mm und werden mit elastischem Fugenmaterial ausgefüllt und gesondert verrechnet. Frostbeständigkeit: Die Frostbeständigkeit des Materials für den Ort der Verwendung wird vom Auftragnehmer gewährleistet. Gekrümmte Flächen: Gekrümmte Flächen werden ohne Aufzahlung verrechnet. Innenräume: Mit dem Begriff Innenräume sind nicht bewitterte und nicht frostgefährdete Belagsflächen gemeint. Außenflächen, Außenbereich: Mit dem Begriff Außenflächen oder Außenbereich sind bewitterte und frostgefährdete Belagsflächen gemeint.

Zusätzliche Vertragsbestimmungen:

1. Das Anarbeiten an sämtliche aufgehende Gebäudeteile, Einbauten und Einbindung (z.B. Gully, Rinnen, Sauberlaufmatten,etc.) ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. 2. Alle Preise gelten ohne Unterschied der Grundriss und Wandformen, der Neigung, der Größe der Räume oder der Größe der Einzelflächen inkl. Verschnitt. 3. Die Abrechnung erfolgt in Längen, Breiten und Höhen nach Planmaßen. Wo keine Planmaße vorhanden sind, sind Naturmaße zu nehmen, ohne Anrechnung von Maß- u. Erschwerniszuschlägen. Die Verfliesung der Wände erfolgt bis Unterkante abgehängte Decke bzw. nach Angaben AG. 4. Alle nicht belegten Flächen werden im Einzelausmaß von mehr als 0,5 m2, alle Türen im Zargenaußenmaß und alle Durchgängen im Ausmaß der Mauerlichte abgezogen. Leibungsflächen weren hinzugerechnet. 5. Die Verlegung der keramischen Bodenplatten erfolgt auf Fließ- bzw. Zementestrich, die Wandfliesen auf  GK-Ständerwänden, Stahlbetonwänden, Stahlbetonfertigteilwänden (Hohlwänden) und verputzten Mauerwerk, eine Tiefengrundierung und bei nicht erreichen des erforderlichen Haftzugwertes der Wand- oder Bodenoberflächen sind entsprechende Massnahmen in die Einheitspreise einzukalkulieren. 6. Die Verlegung des Wand- u. Bodenbelages erfolgt im Dünnbettverfahren, notwendige Ausgleichsspachtelungen, bis zu einer erforderlichen Stärke von 6mm sind in den Einheitspreis einzukalkulieren. 7. Bei der Verlegung von Wand - u. Bodenbelägen, mehrfärbig und in Muster, sind etwaige Mehrkosten in den Einheitspreis einzukalkulieren. 8. Das Herstellen der Bemusterung sowie Lieferung von Musterplatten nach Aufforderung durch den Architekten ist kostenlos. 9. Ausschnitte und Bohrungen bei Fliesenflächen für Elektrodosen, Sanitänschlüsse, WC-Anschlüsse etc sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.

10. Entgegen den allgemeinen Vorbemerkungen lt. LG 24 sind Verlege- und Arbeitshöhen bis 2,90m ohne Aufzahlung in die Einheitspreise einzukalkulieren.

24.02 Vorbereiten des Untergrundes
24.02
Z
Vorbereiten des Untergrundes
24.11 Wandfliesen in Innenräumen
24.11
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Wandfliesen in Innenräumen
24.12 Bodenfliesen in Innenräumen
24.12
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Bodenfliesen in Innenräumen
24.14 Stufenbeläge, Innenräume und Außenbereiche
24.14
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Stufenbeläge, Innenräume und Außenbereiche
24.15 Sockel in Innenräumen und Außenbereichen
24.15
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Sockel in Innenräumen und Außenbereichen
24.16 Elastische Fugen, Aufzahlungen
24.16
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Elastische Fugen, Aufzahlungen
24.54 Sonstige Leistungen, Aufzahlungen
24.54
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Sonstige Leistungen, Aufzahlungen
24.55 Regieleistungen
24.55
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Regieleistungen