Erdarbeiten
Vitos Riedstadt
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Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen 1. Sicherheitsmaßnahmen Die Ausführung sämtlicher Arbeiten ist unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften und unter besonderer Beachtung der Maßnahmen für die Unfallverhütung durchzuführen. Kommt der AN dieser Verpflichtung nicht nach, so ist der AG berechtigt, die Ausführungsfehler sowie die mangelhaften Sicherheitsmaßnahmen durch Dritte beseitigen zu lassen. 2. Aufsichtspersonal Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Leitung aller Arbeiten auf der Baustelle einen bevollmächtig-ten Vertreter zu stellen. Dieser Vertreter muss u.a. berechtigt sein, selbstständig Weisungen in Emp-fang zu nehmen und Anordnungen in Bezug auf die Ausführung treffen zu können. 3. Baueinmessung, Meterrisse, Nivellements Der AN haftet für die Einhaltung aller Flucht- und Baulinien sowie Höheneinmessungen die in den behördlichen oder sonstigen vorliegenden Planunterlagen eingetragen sind und mit seinem Gewerk in Verbindung stehen. Örtliche Einmessungen sind danach vorzunehmen. Alle Maße und Eintragungen in den Planunterlagen sind vor Beginn der Ausführung zu überprüfen. Übernommene Festpunkte, wie Meterrisse usw. sind örtlich zu kontrollieren und festgestellte Abweichungen oder Bedenken vor Ausführung der Arbeiten schriftlich dem Auftraggeber mitzuteilen. 4. Werkstoffprüfung und Einhaltung der DIN-Normen Der AN haftet für die normgerechte Ausführung seiner Leistungen. Für nicht den Normen entsprechende Ausführungen müssen entsprechende Zulassungen vorliegen. Die Ausführungen dieser abweichenden Leistungen sind in jedem Falle vorher mit dem Auftraggeber abzustimmen. 5. Arbeits- und Schutzgerüste Die Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft, insbesondere Unfallverhütungsvorschriften sind genauestens einzuhalten. 6. Maßnahmen gegen schädliche Witterungseinflüsse Zum Schutz gegen schädliche Witterungseinflüsse aller Art sind, jahreszeitlich unabhängig, für die Durchführung und Sicherung aller Bauleistungen, soweit erforderlich, entsprechend Vorkehrungen zu treffen. 7. Hilfeleistungen Hilfeleistungen der am Bau mit beschäftigten Unternehmen sind in vertretbarem Rahmen und ggf. nur auf deren Kosten zu gewähren. Ihre Verrechnung erfolgt allein zwischen den beteiligten Firmen, auch wenn die örtlichen Bauleitung Anordnung trifft. 8. Verpackungsmaterial Verpackungen aller Art bleiben Eigentum des Unternehmers. Der Abtransport aller Verpackungs- und Restmaterialien einschl. der Beseitigung des Bauschutts des Unternehmers ist Angelegenheit des Unternehmers und geht ausschl. zu seinen Lasten. 9. Planunterlagen Die Planunterlagen für dieses Bauvorhaben, sind soweit dem AN nicht bereits vorliegend, jederzeit, nach Absprache mit der Bauleitung einzusehen. Die beiligende Ausführungsplanung ist noch nicht an die aktuelle Statik angepasst, Die LV-Texte sind vorrangig. Die aktualisierte Planung wird im Laufe des Vergabevelaufs vorgelegt. 10. Änderungsvorschläge Vorschläge für geeignetere Materialwahl sowie wirtschaftlichere konstruktive Lösungen in Anbetracht der gestellten Bedingungen sind bereits mit der Angebotsabgabe bekanntzugeben. 11. Baustelleneinrichtung Baustrom- und Bauwasseranschluss wird vom Auftraggeber eingerichtet und zur Verfügung gestellt. Der AN hat für die sonstige Einrichtung seiner eigenen BE selbst zu sorgen. Das evtl. Aufstellen von Mannschaftsunterkünften, Materialcontainer etc. sowie erforderliche Flächen für Materiallagerung sind in jedem Falle vorher mit der Bauleitung abzustimmen. Die Belegung von Räumen innerhalb des Bauwerks sind ebenfalls mit der Bauleitung abzustimmen. Die vom AN benutzten Räume und Örtlichkeiten sind ständig in einem aufgeräumten und gesäuberten Zustand zu hinterlassen. Allgemeine Vorbemerkungen für Ausschreibung Rohbauarbeiten anerkannt:. ................................................ ....................................................... . (Ort, Datum)      (Firmenstempel u. rechtsverb. Untersch.)
Allgemeine Vorbemerkungen
02 Erdarbeiten
02
Erdarbeiten
02.__. 1 Fundamentaushub Erdaushub für Fundamente und Frostschürze herstellen, Boden BKL 3-5 abfahren und entsorgen, LAGA gemäß beiliegendem Bodengutachten
02.__. 1
Fundamentaushub
50.00
02.__. 2 Wiederverfüllung Seitlich gelagerten Boden wieder einbauen und verdichten, Einbau hinter den Winkelsteinen oder im Bereich überbauter Bauteile, incl. Verdichtungsnachweis nach Vorgabe des Architekten
02.__. 2
Wiederverfüllung
20.00
02.__. 4 Zulage Fundamentaushub, Bodenklasse 6 Zulage Fundamentaushub, Bkl.6, lösen und aufladen
02.__. 4
Zulage Fundamentaushub, Bodenklasse 6
O
1.00
02.__. 5 Zulage Fundamentaushub, Bodenklasse 7 Zulage Fundamentaushub, Bkl.7, lösen und aufladen
02.__. 5
Zulage Fundamentaushub, Bodenklasse 7
O
1.00
02.__. 6 Zulage Fundamentaushub von Hand Zulage Fundamentaushub von Hand, lösen und aufladen
02.__. 6
Zulage Fundamentaushub von Hand
O
1.00
02.__. 7 Zulage Verwertung nach LAGA Z 1 Verwertung von Boden / Auffüllung, ordnungsgemäß und fachgerecht gemäß den genannten Gesetzen, Richtlinien und Vorschriften, als Zulage. Kontamination: LAGA Z 1
02.__. 7
Zulage Verwertung nach LAGA Z 1
O
1.00
t
02.__. 8 Zulage Verwertung nach LAGA Z 1.1 wie vor jedoch LAGA Z 1.1
02.__. 8
Zulage Verwertung nach LAGA Z 1.1
O
1.00
t
02.__. 9 Zulage Verwertung nach LAGA Z 2 wie vor jedoch LAGA Z 2
02.__. 9
Zulage Verwertung nach LAGA Z 2
O
1.00
t
03 Entwässerungkanalarbeiten
03
Entwässerungkanalarbeiten
03.__. 1 Rohrgrabenaushub Bkl. 2-5, lösen Rohrgrabenaushub für Grundleitungen und Schächte, innerhalb und außerhalb von Gebäuden, Aushub für Seiten- und Hauptverfüllung seitlich lagern, nach Einbau der Grundleitungen und Schächte in Schichtstärken von maximal 25 cm verfüllen und intensiv verdichten mit bis 100 % der einfachen Proctordichte. Im Bereich der Rohrleitungen darf nur steinloses Material verfüllt werden. In die Einheitspreise sind alle Nebenarbeiten einzurechnen, wie zusätzliche Vertiefungen, Planie der Grabensohle, sowie die Beseitigung des überschüssigen Aushubmaterials entsprechend des Leitungs- und Bettungsvolumens. Grundlage sind geböschte Gräben nach DIN 4124 Rohrgrabentiefe : bis 1,50 m Bodenklasse : 2 - 5
03.__. 1
Rohrgrabenaushub Bkl. 2-5, lösen
240.00
03.__. 2 Boden laden und entsorgen Laden und abfahren des überschüssigen Rohrgabenaushubes auf eine noch vom AN zu bezeichnende Kippe, einschl. Deponiegebühr. LAGA Z0
03.__. 2
Boden laden und entsorgen
100.00
t
03.__. 3 Zulage Rohrgrabenaushub, Bodenklasse 6 Zulage Rohrgrabenaushub, Bkl.6, lösen und aufladen
03.__. 3
Zulage Rohrgrabenaushub, Bodenklasse 6
O
1.00
03.__. 4 Zulage Rohrgrabenaushub von Hand Rohrgrabenaushub von Hand als Zulage herstellen.
03.__. 4
Zulage Rohrgrabenaushub von Hand
O
1.00
04 Stahlbetonarbeiten
04
Stahlbetonarbeiten
04.__. 1 Mineralgemisch Liefern und Einbauen von Mineralgemisch 8/32 als Unterbau der Bodenplatte als kapillarbrechende Schicht, incl. feiner Sandschicht als Sauberkeitssschicht Stärle nache Erfordernis und planerischer Vorgabe
04.__. 1
Mineralgemisch
O
1.00