Grundleitungen
Veterinärstr. 8 München
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Objektkurzbeschreibung Objektkurzbeschreibung Bauherr: Annette und Patrick Reich Ohmstraße 11 80802 München Baugrundstück: Veterinärstraße 8 80539 München Kurzbaubeschreibung Ein bestehendes, unter Denkmalschutz stehendes Mehrfamilienhaus (Baujahr ca. 1830, Aufstockung ca. 1927, Teilunterkellerung ca. 1800) wird umfassend saniert, zu einem Einfamilienhaus umgebaut und durch rückwärtige Neubauten sowie eine vollständige Unterkellerung erweitert. 1. Umbau Bestandsgebäude Unterfangung der Außenwände Unterkellerung bislang nicht unterkellerter Gebäudeteile Abbruch bestehender Kellertreppe und Neubau Kellertreppe inkl. Anbau EG Herstellung neuer WU-Bodenplatte über gesamte Bestandsfläche Abbruch Decke über KG unter Erhalt bestehendes Gewölbe Einbau neuer Deckenkonstruktion Abfangung tragender Wände Herstellung Aufzugschacht inkl. Aufzug Teilabbruch Innenwände und neue Türöffnungen Teilabbruch Decke DG, Verstärkung Holzbalkendecken Dachgeschossausbau: Dämmung, Verstärkung und Verkleidung Dachtragwerk Abbruch bestehender Gauben Einbau Dachflächenfenster Anbau Balkone 2. Energetische Sanierung Bestandsgebäude Erneuerung Fenster und Außentüren Außenwanddämmung (Dämmputz, teilweise innenseitig) Erneuerung Innenputze Feuchtesanierung Keller inkl. Abdichtung außen teilweise Injektion / Verpressung innen Komplette Erneuerung TGA: Elektro Heizung Lüftung Klimatisierung Innentüren: Ergänzung, Aufarbeitung und teilweise Erneuerung nach historischem Vorbild 3. An- und Neubauten Anbauten am Denkmal Erweiterung Treppenhaus mit neuer Kellertreppe (eingeschossiger Massivbau, Blechdach) Verbindungsgang zum Neubau (eingeschossig, einseitig verglast) Verbindungssteg im 1. OG Neubau südliche Grundstücksgrenze Zweigeschossiger Massivbau mit Satteldach Dach als "Sargdeckel"-Konstruktion (geneigte Stahlbetondecke mit Dachaufbau) Verbindungsgebäude östliche Grundstücksgrenze Eingeschossig mit Flachdach und Dachterrasse Großflächige Schiebefensteranlage über gesamte Breite Unterkellerung Vollständige Unterkellerung aller Bauteile (Bestand und Neubau) Umschließung durch Bohrpfahlwände inkl. Unterfangung Nachbarbebauung und Wasserhaltung Unterkellerung Hof / Zwischenbau: Wellness- und Poolbereich Tieferlegung Bodenplatte 4. Denkmalschutz / Bestandserhalt Nicht erneuert werden: Stuckfassade Veterinärstraße inkl. Dachaufbau Ein Holzfenster 3. OG Teilweise Innentürzargen und Türblätter Bemalte Dielenböden 1. und 2. OG Treppenhaus vollständig (Holztreppe, Podeste, Geländer) Bestandsdachtragwerk Hinweis: Diese Bauteile sind während der Bauzeit zu schützen. Schutzmaßnahmen sind vor Ausführung abzustimmen. Baustellensituation Lage: Veterinärstraße 8, München Zufahrt über: Veterinärstraße Kaulbachstraße Zusätzliche Zufahrt: Flurstück Nr. 3542 (Geh- und Fahrtrecht) Nutzung durch Dritte jederzeit zu berücksichtigen Gefährdungen und Beeinträchtigungen sind auszuschließen Anlieferung/Abtransport nur nach Abstimmung Bauleitung Baustelleneinrichtung: Lagerflächen Veterinärstraße und Kaulbachstraße nur eingeschränkte Flächen auf Grundstück Kranstellung: Untendreher im späteren Hofbereich Hinweis: Baustelleneinrichtung im Detail abzustimmen sehr eingeschränkte Parkmöglichkeiten Empfehlung: Besichtigung der Baustelle vor Angebotsabgabe dringend empfohlen Gebäudedaten Bestand KG, EG, 1.-3. OG, Zwischengeschoss, DG Traufhöhe: ca. 14,10 m Firsthöhe: ca. 18,40 m Nutzung ca. 660 m² Neubau KG, EG, 1. OG, DG Traufhöhe: ca. 6,00 m Firsthöhe: ca. 9,65 m Zwischengebäude EG + Dachterrasse Brüstung ca. 4,20 m Nutzung Bestand KG: Technik, Lager, Ruheraum EG: Eingang, Küche, Esszimmer OG: Kinderzimmer, Bäder, Ankleiden OG: Elternbereich, Bad, HWR OG: Wohnen, Bar, WC, Abstellraum DG/Zwischengeschoss: Arbeiten, Bad Nutzung Neubau KG: Wellness, Technik, Lager EG: Durchgang, Essen, Garage, Müll OG: Multifunktion, Bad, Terrasse OG: Galerie
Objektkurzbeschreibung
01 Sanitäre Kanalbauarbeiten außerhalb Gebäude
01
Sanitäre Kanalbauarbeiten außerhalb Gebäude
Allgemeine Vertragsbedingungen VERTRAGSBEDINGUNGEN VERTRAGSINHALT Vertragsbestandteile sind das Auftragsschreiben (= Bauvertrag), das Leistungsverzeichnis einschl. Vertragsbedingungen und der ergänzenden techn. Vorbemerkungen, Planungs- und Ausführungs- unterlagen, die "VOB" Teil B und C in der bei Vertragsabschluß gültigen Fassung sowie das Angebot des Auftragnehmers. Die Liefer- und Geschäftsbedungungen des Auftragnehmers. Die Liefer- und Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers sind ohne Gültigkeit, wenn sie den vorliegenen Vertragsbedingungen widersprechen. 2. PREISE Die dem Vertrag zugrundeliegenden Einheitspreise sind Festpreise einschl. aller Lohn-, Gehalts- und Materialkosten, sowie Nebenkosten. Materialpreis- oder Lohnerhöhungen während der Ausführungszeit dürfen nicht nachgefordert werden. Die Kosten für das Einrichten der Baustelle, Vorhalten und notwendiger Gerüste und Geräte sind in den Einheitspreisen enthalten, sofern nicht im LV eine eigene Position dafür vorgesehen ist. Massenänderungen infolge von Planungs- bzw. Ausführungsänderungen verändern die Einheitspreise nicht. Die Abrechnung erfolgt nach den Einheitspreisen des Leistungsverzeichnisses aufgrund eines vor Ort erstellten Aufmaßes. 3. AUFÜHRUNGSFRISTEN Die im Terminplan enthaltenen, bzw. auf Blatt 1 des Leistungsverzeichnisses oder im Bauvertrag festgelegten Fristen gelten als Vertragsfristen. Bei schuldhafter Überschreitung der Ausführungsfristen ist der Auftraggeber berechtigt, für jeden Werktag der Fristüberschreitung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,3% der Auftragssumme, insgesamt jedoch höchstens 5% der Auftragssumme einzubehalten. 4. ABNAHME UND GEWÄHRLEISTUNG Die Abnahme wird nach Beendigung aller Arbeiten im Beisein von Auftraggeber, Auftragnehmer und Projektierungsbüro vor Ort durchgeführt. Für später unzugängliche Teile hat der Auftragnehmer rechtzeitig eine vorläufige Abnahme zu beantragen. Die Gewährleistungsfrist beträgt gemäß § 638 BGB 5 Jahre vom Tag der Abnahme der Leistung durch den Auftraggeber; im übrigen richtet sich die Gewährleistung nach § 13 VOB/B Teilabnahmen bewirken den Beginn der Gewährleistungsfrist nicht. 5. VERGÜTUNG Abschlagszahlungen werden in Höhe von 90 % des Wertes der jeweils erbrachten Leistung (prüffähige Aufstellung lt. § 14 VOB/B muß beigefügt sein) innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungseingang gewährt. Die Schlußrechnung ist unverzüglich nach Fertigstellung der Leistung in prüffähiger Form (§ 14 VOB/B) in dreifacher Ausfertigung vorzulegen: Die Schlußzahlung erfolgt nach den Bestimmungen und mit der Wirkung des § 16 VOB/B in Höhe von 95 % des anerkannten Rechnungsbetrages. Der Differenzbetrag in Höhe von 5 % des Rechnungsbetrages gilt als vereinbarte Sicherheitsleistung, die unverzinslich 2 Jahre vom Tage der mängelfreien Abnahme an gerechnet einbehalten wird. Es steht dem Auftragnehmer frei, über diesen Betrag eine unbefristete, unwiderrufliche und unbedingt selbstschuldnerische Bankbürgschaft bereit zu stellen. Sämtliche Rechnungen (Abschlags- und Schlußrechnung) sind in 3-facher Ausfertigung einzureichen bei Fa. SANI-PLAN GmbH, Heubergstr. 13 A, 83075 Bad Feilnbach-Au. Der Autragnehmer hat mit Einreichung der Schlußrechnung Bestandspläne 3-fach kostenlos mitzuliefern. 6. GESETZLICHE VORSCHRIFTEN Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Ausführung seiner Leistung den jeweils gültigen gesetzlichen und polizeilichen Vorschriften nachzukommen. Er haftet bei Nichtbeachtung der Vorschriften allein für alle sich hieraus ergebenden Strafen Unfälle sowie Personen- oder Sachschäden. Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von allen Haftpflichtansprüchen, die durch seine Arbeiten entstehen können, frei. Der Auftraggeber haftet nicht für Verluste oder Beschädigungen durch Feuer, Wasser oder dergleichen, an Materialien oder Gegenständen, die dem Auftragnehmer oder seinen Leuten gehören, sowie an Arbeiten, solange sie nicht vom Auftraggeber übernommen sind. Der Auftragnehmer erklärt mit der Abgabe seines Angebotes, daß er Mitglieder der zuständigen Berufsgenossenschaft ist und seinen Beitragsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
Allgemeine Vertragsbedingungen
Technische Vorbemerkungen TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN TIEFBAU UND GRUNDLEITUNGEN Die Ausführung der Anlagen hat unter Berücksichtigung der einschlägigen DIN-Normen, VDI-Richtlinien, der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen nach dem jeweiligen Stand der Technik zu erfolgen. Genehmigungen und Auflagen für Arbeiten, die der Überwachung und Kontrolle der zuständigen Behörden unterliegen, sind vor Montagebeginn einzuholen. Dem Auftragnehmer obliegt die Überprüfung der ihm übergebenen Ausführungs-, Schlitz-und Grundleitungspläne in Verbindung mit den Ausschreibungsunterlagen gemäß VOB. Etwaige Bedenken über die gewählte Ausführung sind schriftlich anzuzeigen. Die Ausführungsunterlagen entsprechen dem Planungsstand bei Übergabe. Die sich danach ergebenden Änderungen hat der Auftragnehmer mit der Bauleitung abzustimmen und die Ausführungsplanung entsprechend festzuschreiben. Der Auftragnehmer hat sich in Verbindung mit der Bauleitung mit den anderen am Bau beteiligten Firmen so abzustimmen, damit es zu keiner Behinderung der jeweiligen Gewerke kommt. Bei allen wesentlichen Positionen sind bestimmte Fabrikate und Typen vorgeschrieben, welche vom Bauherrn und Planer in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht als die am besten geeignete befunden worden sind. Der Bieter ist daher verpflichtet, diese Produkte anzubieten und einzubauen. Vor Bestellung und Montagebeginn sind alle sichtbaren Teile, die für die Architektur von Bedeutung sind, mit der Bauleitung bzw. Planer nochmals auf Verwendung und Einbau abzustimmen. Auf Anforderung sind Muster zur Verfügung zu stellen bzw. Besichtigungsmöglichkeiten zu nennen. Nach Fertigstellung der Arbeiten sind vom Auftragnehmer Bestandspläne und Unterlagen in 3-facher Ausfertigung zu übergeben. Ansonsten gelten die vorstehenden Vertragsbedingungen. Desweiteren sind folgende DIN-Normen zu beachten: DIN 1960 VOB Verdingungsordnung für Bauleistungen; Teil A; Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen DIN 1961 VOB Verdingungsordnung für Bauleistungen; Teil B; Allgemeine Vertragsbedin- gungen für die Ausführung von Bauleistungen DIN 1986 Entwässerungsanlagen für Teil 1..32 Gebäude und Grundstücke; div. Bestimmungen für Bau, Betrieb und Wohnung DIN 4033 Ausführung von Ent-wässerungskanälen und Leitungen aus vorgefertigten Rohren (Wasserdichtheitsprüfung) DIN 4109 Schallschutz von Abwasser- Wasserversorgungsanlagen DIN 19534 Rohre und Formteile mit Steck- muffen aus PVC-hart für Abwasserkanäle DIN 1230 Steinzeugrohre und Formteile mit Muffe DIN 18306 Entwässerungskanalarbeiten DIN 18300 einschl. der nötigen Erdarbeiten DIN 18381 VOB, Verdingungsordnung für Bau- leistungen; Teil C; Allgemeine technische Vorschriften für Bau- leistungen; Gas-, Wasser- und Abwasser-Installationsarbeiten innerhalb von Gebäuden VBG 1..126 Unfallverhütungsvorschriften der ge- werblichen Berufsgenossenschaften; Diverse Sachbereiche und Branchen VBG 1 Unfallverhütungsvorschriften der ge- werblichen Berufsgenossenschaften; allgemeine Vorschriften NEBENLEISTUNGEN Nebenleistungen, die ohne sep. Erwähnung im Leistungsverzeichnis, dennoch zur vertraglichen Leistung gehören und nicht sep. vergütet werden: - Messen, Anzeichnen und Abstecken von Rohrtrassen - Schutz- und Sicherungsmaßnahmen für Mensch und Geräte, Sichern gegen Tagwasser, Säubern aller benötigten Arbeits- und Lagerflächen - Spülen aller neu verlegten Kanalleitungen und Anschlußstellen - Der Auftragnehmer hat sich eigenverantwortlich über event. auf dem Grundstück vorhandenen Leitungen zu informieren. ERDARBEITEN: Grundlage für die Ausführung der Entwässerungskanäle und der Erdarbeiten sind DIN 18 306 und DIN 18 300 sowie alle sonstigen neuesten DIN-Vorschriften. Dem Bieter wird angeraten, vor Abgabe seines Angebotes die Art und Beschaffenheit der Baustelle, deren räumliche Verhältnisse, Zufahrten, Lager- und Arbeitsräume sowie Gelände und Bodenbeschaffenheit in Augenschein zu nehmen. Nachträglich gestellte Forderungen können nicht berücksichtigt werden.
Technische Vorbemerkungen
01.01 Grundleitungs- u. Kanalbauarbeiten außerhalb von Gebäuden
01.01
Grundleitungs- u. Kanalbauarbeiten außerhalb von Gebäuden
01.02 Schmutz- und Regenwasserleitungen außerhalb von Gebäuden
01.02
Schmutz- und Regenwasserleitungen außerhalb von Gebäuden
01.03 Inliner-Sanierung
01.03
Inliner-Sanierung
01.04 Regiearbeiten
01.04
Regiearbeiten
02 Sanitäre Grundleitungen innerhalb von Gebäuden
02
Sanitäre Grundleitungen innerhalb von Gebäuden
Allgemeine Vertragsbedingungen VERTRAGSBEDINGUNGEN VERTRAGSINHALT Vertragsbestandteile sind das Auftragsschreiben (= Bauvertrag), das Leistungsverzeichnis einschl. Vertragsbedingungen und der ergänzenden techn. Vorbemerkungen, Planungs- und Ausführungs- unterlagen, die "VOB" Teil B und C in der bei Vertragsabschluß gültigen Fassung sowie das Angebot des Auftragnehmers. Die Liefer- und Geschäftsbedungungen des Auftragnehmers. Die Liefer- und Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers sind ohne Gültigkeit, wenn sie den vorliegenen Vertragsbedingungen widersprechen. 2. PREISE Die dem Vertrag zugrundeliegenden Einheitspreise sind Festpreise einschl. aller Lohn-, Gehalts- und Materialkosten, sowie Nebenkosten. Materialpreis- oder Lohnerhöhungen während der Ausführungszeit dürfen nicht nachgefordert werden. Die Kosten für das Einrichten der Baustelle, Vorhalten und notwendiger Gerüste und Geräte sind in den Einheitspreisen enthalten, sofern nicht im LV eine eigene Position dafür vorgesehen ist. Massenänderungen infolge von Planungs- bzw. Ausführungsänderungen verändern die Einheitspreise nicht. Die Abrechnung erfolgt nach den Einheitspreisen des Leistungsverzeichnisses aufgrund eines vor Ort erstellten Aufmaßes. 3. AUFÜHRUNGSFRISTEN Die im Terminplan enthaltenen, bzw. auf Blatt 1 des Leistungsverzeichnisses oder im Bauvertrag festgelegten Fristen gelten als Vertragsfristen. Bei schuldhafter Überschreitung der Ausführungsfristen ist der Auftraggeber berechtigt, für jeden Werktag der Fristüberschreitung eine Vertragsstrafe in Höhe von 5% der Auftragssumme, insgesamt jedoch höchstens 10% der Auftragssumme einzubehalten. 4. ABNAHME UND GEWÄHRLEISTUNG Die Abnahme wird nach Beendigung aller Arbeiten im Beisein von Auftraggeber, Auftragnehmer und Projektierungsbüro vor Ort durchgeführt. Für später unzugängliche Teile hat der Auftragnehmer rechtzeitig eine vorläufige Abnahme zu beantragen. Die Gewährleistungsfrist beträgt gemäß § 638 BGB 5 Jahre vom Tag der Abnahme der Leistung durch den Auftraggeber; im übrigen richtet sich die Gewährleistung nach § 13 VOB/B Teilabnahmen bewirken den Beginn der Gewährleistungsfrist nicht. 5. VERGÜTUNG Abschlagszahlungen werden in Höhe von 90 % des Wertes der jeweils erbrachten Leistung (prüffähige Aufstellung lt. § 14 VOB/B muß beigefügt sein) innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungseingang gewährt. Die Schlußrechnung ist unverzüglich nach Fertigstellung der Leistung in prüffähiger Form (§ 14 VOB/B) in dreifacher Ausfertigung vorzulegen: Die Schlußzahlung erfolgt nach den Bestimmungen und mit der Wirkung des § 16 VOB/B in Höhe von 95 % des anerkannten Rechnungsbetrages. Der Differenzbetrag in Höhe von 5 % des Rechnungsbetrages gilt als vereinbarte Sicherheitsleistung, die unverzinslich 2 Jahre vom Tage der mängelfreien Abnahme an gerechnet einbehalten wird. Es steht dem Auftragnehmer frei, über diesen Betrag eine unbefristete, unwiderrufliche und unbedingt selbstschuldnerische Bankbürgschaft bereit zu stellen. Sämtliche Rechnungen (Abschlags- und Schlußrechnung) sind in 3-facher Ausfertigung einzureichen bei Fa. SANI-PLAN GmbH, Heubergstr. 13 A, 83075 Bad Feilnbach-Au. Der Autragnehmer hat mit Einreichung der Schlußrechnung Bestandspläne 3-fach kostenlos mitzuliefern. 6. GESETZLICHE VORSCHRIFTEN Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Ausführung seiner Leistung den jeweils gültigen gesetzlichen und polizeilichen Vorschriften nachzukommen. Er haftet bei Nichtbeachtung der Vorschriften allein für alle sich hieraus ergebenden Strafen Unfälle sowie Personen- oder Sachschäden. Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von allen Haftpflichtansprüchen, die durch seine Arbeiten entstehen können, frei. Der Auftraggeber haftet nicht für Verluste oder Beschädigungen durch Feuer, Wasser oder dergleichen, an Materialien oder Gegenständen, die dem Auftragnehmer oder seinen Leuten gehören, sowie an Arbeiten, solange sie nicht vom Auftraggeber übernommen sind. Der Auftragnehmer erklärt mit der Abgabe seines Angebotes, daß er Mitglieder der zuständigen Berufsgenossenschaft ist und seinen Beitragsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
Allgemeine Vertragsbedingungen
Technische Vorbemerkungen TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN TIEFBAU UND GRUNDLEITUNGEN Die Ausführung der Anlagen hat unter Berücksichtigung der einschlägigen DIN-Normen, VDI-Richtlinien, der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen nach dem jeweiligen Stand der Technik zu erfolgen. Genehmigungen und Auflagen für Arbeiten, die der Überwachung und Kontrolle der zuständigen Behörden unterliegen, sind vor Montagebeginn einzuholen. Dem Auftragnehmer obliegt die Überprüfung der ihm übergebenen Ausführungs-, Schlitz-und Grundleitungspläne in Verbindung mit den Ausschreibungsunterlagen gemäß VOB. Etwaige Bedenken über die gewählte Ausführung sind schriftlich anzuzeigen. Die Ausführungsunterlagen entsprechen dem Planungsstand bei Übergabe. Die sich danach ergebenden Änderungen hat der Auftragnehmer mit der Bauleitung abzustimmen und die Ausführungsplanung entsprechend festzuschreiben. Der Auftragnehmer hat sich in Verbindung mit der Bauleitung mit den anderen am Bau beteiligten Firmen so abzustimmen, damit es zu keiner Behinderung der jeweiligen Gewerke kommt. Bei allen wesentlichen Positionen sind bestimmte Fabrikate und Typen vorgeschrieben, welche vom Bauherrn und Planer in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht als die am besten geeignete befunden worden sind. Der Bieter ist daher verpflichtet, diese Produkte anzubieten und einzubauen. Vor Bestellung und Montagebeginn sind alle sichtbaren Teile, die für die Architektur von Bedeutung sind, mit der Bauleitung bzw. Planer nochmals auf Verwendung und Einbau abzustimmen. Auf Anforderung sind Muster zur Verfügung zu stellen bzw. Besichtigungsmöglichkeiten zu nennen. Nach Fertigstellung der Arbeiten sind vom Auftragnehmer Bestandspläne und Unterlagen in 3-facher Ausfertigung zu übergeben. Ansonsten gelten die vorstehenden Vertragsbedingungen. Desweiteren sind folgende DIN-Normen zu beachten: DIN 1960 VOB Verdingungsordnung für Bauleistungen; Teil A; Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen DIN 1961 VOB Verdingungsordnung für Bauleistungen; Teil B; Allgemeine Vertragsbedin- gungen für die Ausführung von Bauleistungen DIN 1986 Entwässerungsanlagen für Teil 1..32 Gebäude und Grundstücke; div. Bestimmungen für Bau, Betrieb und Wohnung DIN 4033 Ausführung von Ent-wässerungskanälen und Leitungen aus vorgefertigten Rohren (Wasserdichtheitsprüfung) DIN 4109 Schallschutz von Abwasser- Wasserversorgungsanlagen DIN 19534 Rohre und Formteile mit Steck- muffen aus PVC-hart für Abwasserkanäle DIN 1230 Steinzeugrohre und Formteile mit Muffe DIN 18306 Entwässerungskanalarbeiten DIN 18300 einschl. der nötigen Erdarbeiten DIN 18381 VOB, Verdingungsordnung für Bau- leistungen; Teil C; Allgemeine technische Vorschriften für Bau- leistungen; Gas-, Wasser- und Abwasser-Installationsarbeiten innerhalb von Gebäuden VBG 1..126 Unfallverhütungsvorschriften der ge- werblichen Berufsgenossenschaften; Diverse Sachbereiche und Branchen VBG 1 Unfallverhütungsvorschriften der ge- werblichen Berufsgenossenschaften; allgemeine Vorschriften NEBENLEISTUNGEN Nebenleistungen, die ohne sep. Erwähnung im Leistungsverzeichnis, dennoch zur vertraglichen Leistung gehören und nicht sep. vergütet werden: - Messen, Anzeichnen und Abstecken von Rohrtrassen - Schutz- und Sicherungsmaßnahmen für Mensch und Geräte, Sichern gegen Tagwasser, Säubern aller benötigten Arbeits- und Lagerflächen - Spülen aller neu verlegten Kanalleitungen und Anschlußstellen - Der Auftragnehmer hat sich eigenverantwortlich über event. auf dem Grundstück vorhandenen Leitungen zu informieren. ERDARBEITEN: Grundlage für die Ausführung der Entwässerungskanäle und der Erdarbeiten sind DIN 18 306 und DIN 18 300 sowie alle sonstigen neuesten DIN-Vorschriften. Dem Bieter wird angeraten, vor Abgabe seines Angebotes die Art und Beschaffenheit der Baustelle, deren räumliche Verhältnisse, Zufahrten, Lager- und Arbeitsräume sowie Gelände und Bodenbeschaffenheit in Augenschein zu nehmen. Nachträglich gestellte Forderungen können nicht berücksichtigt werden.
Technische Vorbemerkungen
02.01 Grundleitungs- u. Kanalbauarbeiten innerhalb von Gebäuden
02.01
Grundleitungs- u. Kanalbauarbeiten innerhalb von Gebäuden
02.02 Grundleitungen innerhalb von Gebäuden aus HD-PE für SW + Lüftung
02.02
Grundleitungen innerhalb von Gebäuden aus HD-PE für SW + Lüftung
02.03 Medienrohre
02.03
Medienrohre
02.04 Regiearbeiten
02.04
Regiearbeiten