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Description
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Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Objektkurzbeschreibung Objektkurzbeschreibung
Bauherr:
Annette und Patrick Reich
Ohmstraße 11
80802 München
Baugrundstück:
Veterinärstraße 8
80539 München
Kurzbaubeschreibung
Ein bestehendes, unter Denkmalschutz stehendes Mehrfamilienhaus
(Baujahr ca. 1830, Aufstockung ca. 1927, Teilunterkellerung ca. 1800)
wird umfassend saniert, zu einem Einfamilienhaus umgebaut
und durch rückwärtige Neubauten sowie eine vollständige Unterkellerung erweitert.
1. Umbau Bestandsgebäude
Unterfangung der Außenwände
Unterkellerung bislang nicht unterkellerter Gebäudeteile
Abbruch bestehender Kellertreppe und Neubau Kellertreppe inkl. Anbau EG
Herstellung neuer WU-Bodenplatte über gesamte Bestandsfläche
Abbruch Decke über KG unter Erhalt bestehendes Gewölbe
Einbau neuer Deckenkonstruktion
Abfangung tragender Wände
Herstellung Aufzugschacht inkl. Aufzug
Teilabbruch Innenwände und neue Türöffnungen
Teilabbruch Decke DG, Verstärkung Holzbalkendecken
Dachgeschossausbau:
Dämmung, Verstärkung und Verkleidung Dachtragwerk
Abbruch bestehender Gauben
Einbau Dachflächenfenster
Anbau Balkone
2. Energetische Sanierung Bestandsgebäude
Erneuerung Fenster und Außentüren
Außenwanddämmung (Dämmputz, teilweise innenseitig)
Erneuerung Innenputze
Feuchtesanierung Keller inkl. Abdichtung außen
teilweise Injektion / Verpressung innen
Komplette Erneuerung TGA:
Elektro
Heizung
Lüftung
Klimatisierung
Innentüren:
Ergänzung, Aufarbeitung und teilweise Erneuerung
nach historischem Vorbild
3. An- und Neubauten
Anbauten am Denkmal
Erweiterung Treppenhaus mit neuer Kellertreppe
(eingeschossiger Massivbau, Blechdach)
Verbindungsgang zum Neubau
(eingeschossig, einseitig verglast)
Verbindungssteg im 1. OG
Neubau südliche Grundstücksgrenze
Zweigeschossiger Massivbau mit Satteldach
Dach als "Sargdeckel"-Konstruktion
(geneigte Stahlbetondecke mit Dachaufbau)
Verbindungsgebäude östliche Grundstücksgrenze
Eingeschossig mit Flachdach und Dachterrasse
Großflächige Schiebefensteranlage über gesamte Breite
Unterkellerung
Vollständige Unterkellerung aller Bauteile
(Bestand und Neubau)
Umschließung durch Bohrpfahlwände
inkl. Unterfangung Nachbarbebauung und Wasserhaltung
Unterkellerung Hof / Zwischenbau:
Wellness- und Poolbereich
Tieferlegung Bodenplatte
4. Denkmalschutz / Bestandserhalt
Nicht erneuert werden:
Stuckfassade Veterinärstraße inkl. Dachaufbau
Ein Holzfenster 3. OG
Teilweise Innentürzargen und Türblätter
Bemalte Dielenböden 1. und 2. OG
Treppenhaus vollständig (Holztreppe, Podeste, Geländer)
Bestandsdachtragwerk
Hinweis:
Diese Bauteile sind während der Bauzeit zu schützen.
Schutzmaßnahmen sind vor Ausführung abzustimmen.
Baustellensituation
Lage: Veterinärstraße 8, München
Zufahrt über:
Veterinärstraße
Kaulbachstraße
Zusätzliche Zufahrt:
Flurstück Nr. 3542 (Geh- und Fahrtrecht)
Nutzung durch Dritte jederzeit zu berücksichtigen
Gefährdungen und Beeinträchtigungen sind auszuschließen
Anlieferung/Abtransport nur nach Abstimmung Bauleitung
Baustelleneinrichtung:
Lagerflächen Veterinärstraße und Kaulbachstraße
nur eingeschränkte Flächen auf Grundstück
Kranstellung:
Untendreher im späteren Hofbereich
Hinweis:
Baustelleneinrichtung im Detail abzustimmen
sehr eingeschränkte Parkmöglichkeiten
Empfehlung:
Besichtigung der Baustelle vor Angebotsabgabe dringend empfohlen
Termin über ausschreibende Architektin
Gebäudedaten
Bestand
KG, EG, 1.-3. OG, Zwischengeschoss, DG
Traufhöhe: ca. 14,10 m
Firsthöhe: ca. 18,40 m
Nutzung ca. 660 m²
Neubau
KG, EG, 1. OG, DG
Traufhöhe: ca. 6,00 m
Firsthöhe: ca. 9,65 m
Zwischengebäude
EG + Dachterrasse
Brüstung ca. 4,20 m
Nutzung Bestand
KG: Technik, Lager, Ruheraum
EG: Eingang, Küche, Esszimmer
OG: Kinderzimmer, Bäder, Ankleiden
OG: Elternbereich, Bad, HWR
OG: Wohnen, Bar, WC, Abstellraum
DG/Zwischengeschoss: Arbeiten, Bad
Nutzung Neubau
KG: Wellness, Technik, Lager
EG: Durchgang, Essen, Garage, Müll
OG: Multifunktion, Bad, Terrasse
OG: Galerie
Objektkurzbeschreibung
Vorbemerkungen Abbrucharbeiten Die Ausführung der Abbrucharbeiten hat gemäß den Allgemeinen Vertragsbedingungen (VOB), insbesondere VOB/C, sowie den einschlägigen DIN-Normen, technischen Regeln und Unfallverhütungsvorschriften zu erfolgen. Maßgeblich sind insbesondere die Regelwerke für Abbruch-, Rückbau- und Entsorgungsarbeiten sowie die Vorschriften des Arbeits-, Immissions- und Umweltschutzes.
Es handelt sich um einen Teilabbruch im Bestand mit anschließender Aufstockung unter beengten innerstädtischen Verhältnissen und angrenzender Bebauung. Der Auftragnehmer hat sich vor Angebotsabgabe umfassend über die örtlichen Gegebenheiten, die vorhandene Bausubstanz sowie die statischen und konstruktiven Zusammenhänge zu informieren.
Die Abbrucharbeiten sind abschnittsweise, erschütterungsarm und unter besonderer Berücksichtigung der Standsicherheit des verbleibenden Gebäudes sowie der Nachbargebäude auszuführen. Erforderliche Sicherungs-, Abfang-, Aussteifungs- und Unterfangungsmaßnahmen sind in Abstimmung mit der Bauleitung und dem Tragwerksplaner zu planen und auszuführen, sofern sie nicht gesondert beschrieben sind.
Besondere Rücksicht ist auf die angrenzende Bebauung zu nehmen. Erschütterungen, Setzungen und Verformungen sind auf ein Minimum zu begrenzen. Bei Bedarf sind geeignete Überwachungsmaßnahmen (z. B. Rissmonitoring, Erschütterungsmessungen) vorzusehen.
In die Einheitspreise sind sämtliche Nebenleistungen einzukalkulieren, insbesondere Baustelleneinrichtung unter beengten Platzverhältnissen, Absperrungen, Schutzmaßnahmen, Abdeckungen, Staubschutz, Lärmschutz, Erschütterungsschutz, Transportlogistik, Zwischenlagerung sowie Abtransport und Entsorgung sämtlicher anfallender Materialien.
Aufgrund der innerstädtischen Lage ist mit eingeschränkten Lager- und Bewegungsflächen zu rechnen. Der Materialtransport ist entsprechend zu organisieren. Erforderliche Maßnahmen wie händischer Abbruch, Einsatz von Kleingeräten oder abschnittsweiser Rückbau sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Öffentliche Verkehrsflächen sowie angrenzende Grundstücke sind jederzeit zu sichern und sauber zu halten. Erforderliche Genehmigungen, Absperrungen, Schutzgerüste, Fußgängerschutzmaßnahmen und Verkehrsführungen sind rechtzeitig herzustellen und in die Einheitspreise einzukalkulieren, sofern sie durch die Leistung des Auftragnehmers erforderlich werden.
Vor Beginn der Abbrucharbeiten sind sämtliche betroffenen Leitungen und Installationen in Abstimmung mit den zuständigen Stellen außer Betrieb zu nehmen, zu sichern oder umzulegen. Beschädigungen an verbleibenden Leitungen und Bauteilen sind zu vermeiden.
Schadstoffbelastete Baustoffe sind gemäß den geltenden Vorschriften zu erfassen, auszubauen, zu deklarieren und zu entsorgen. Die einschlägigen Regelwerke sind einzuhalten. Erforderliche Nachweise und Entsorgungsdokumentationen sind zu führen und vorzulegen.
Der Rückbau hat selektiv zu erfolgen. Anfallende Materialien sind nach Stoffgruppen getrennt zu erfassen und einer ordnungsgemäßen Verwertung oder Entsorgung zuzuführen.
Angrenzende und verbleibende Bauteile sind vor Beschädigungen, Verschmutzungen und Feuchtigkeitseinwirkungen zu schützen. Erforderliche Schutzmaßnahmen sind rechtzeitig vorzusehen.
Durchbrüche, Öffnungen und freigelegte Bauteile sind während der Bauphase standsicher zu sichern. Nicht mehr benötigte Öffnungen sind gemäß Vorgabe fachgerecht zu verschließen.
Der Auftragnehmer hat sich vor Angebotsabgabe umfassend über sämtliche erschwerenden Randbedingungen zu informieren. Hierzu zählen insbesondere die beengten Platzverhältnisse, die innerstädtische Lage, die eingeschränkte Zugänglichkeit, die Nachbarbebauung, die Bauzustände des Bestands sowie die abschnittsweise Ausführung der Abbrucharbeiten.
Alle hieraus resultierenden Erschwernisse, insbesondere hinsichtlich Logistik, Transport, Geräteeinsatz, Bauablauf, Sicherungsmaßnahmen sowie Arbeitserschwernisse, gelten als bekannt und sind vollständig in die Einheitspreise einzukalkulieren. Dies gilt ausdrücklich auch für einen erhöhten Aufwand durch händischen Rückbau, abschnittsweises Arbeiten, eingeschränkten Geräteeinsatz sowie erforderliche Zwischenlagerungen.
Nachträge aufgrund von beengten Platzverhältnissen, eingeschränkter Zugänglichkeit, innerstädtischer Lage, Nachbarbebauung, erhöhtem Sicherungsaufwand oder erschwerter Baustellenlogistik sind ausgeschlossen, sofern diese Umstände bei sorgfältiger Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und örtlichen Gegebenheiten erkennbar waren.
Der Auftragnehmer hat den Bestand eigenverantwortlich zu prüfen. Unklarheiten oder Widersprüche sind vor Angebotsabgabe anzuzeigen. Spätere Mehrforderungen aufgrund unzureichender Kenntnis des Bestands oder der örtlichen Verhältnisse werden nicht anerkannt, sofern diese bei üblicher fachlicher Sorgfalt erkennbar gewesen wären.
Die Wahl der Abbruchmethoden, Geräte und Bauabläufe obliegt dem Auftragnehmer. Hieraus resultierende Mehrkosten, insbesondere durch ungeeignete Geräteeinsätze oder nicht angepasste Bauverfahren, berechtigen nicht zu Nachforderungen.
Erforderliche Sicherungs-, Schutz- und Hilfsmaßnahmen, die sich aus dem Bauablauf oder den örtlichen Gegebenheiten ergeben, sind Bestandteil der vertraglichen Leistung, auch wenn sie in den Einzelpositionen nicht gesondert beschrieben sind.
Stillstandszeiten, Behinderungen und Erschwernisse, die aus der Koordination mit anderen Gewerken, aus den örtlichen Verhältnissen oder aus der abschnittsweisen Ausführung resultieren, sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, sofern sie nicht ausdrücklich als gesondert vergütungspflichtig beschrieben sind.
Die Koordination mit den nachfolgenden Rohbauarbeiten sowie weiteren Gewerken ist Bestandteil der Leistung. Schnittstellen sind eigenverantwortlich zu berücksichtigen.
Eventuell aus diesen Vorbemerkungen entstehende Mehrkosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Vorbemerkungen Abbrucharbeiten
Allgemeines 1. Bauablauf / Bauzeitenplan
Die angegebenen Ausführungsfristen dienen der Einordnung der Leistungen in den vorgesehenen Bauablauf.
Der detaillierte Bauzeitenplan wird durch die Bauleitung des AG erstellt und fortgeschrieben.
Vertragsgrundlage wird der Bauzeitenplan der Bauleitung des AG.
Der Auftragnehmer hat seine Leistungen entsprechend den Vorgaben der Bauleitung zu koordinieren.
2. Mitwirkungspflicht des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer hat an der Erstellung und Fortschreibung des Bauzeitenplans mitzuwirken und auf Anforderung der Bauleitung des AG einen eigenen Terminplan für seine Leistungen vorzulegen.
3. Anpassung des Bauablaufs
Änderungen des Bauablaufs aus Gründen der Koordination verschiedener Gewerke bleiben vorbehalten, soweit sie dem Auftragnehmer zumutbar sind.
2. Prüfung der Unterlagen
Der Auftragnehmer hat die ihm übergebenen Unterlagen vor Beginn der Arbeiten zu prüfen. Unstimmigkeiten oder Bedenken gegen die vorgesehene Ausführung sind der Bauleitung unverzüglich mitzuteilen.
4. Anzeige von Behinderungen
Behinderungen im Bauablauf sind der Bauleitung unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
5. Bestandsunsicherheiten
Die Ausschreibungsunterlagen basieren auf dem derzeit bekannten Bestand. Abweichungen zwischen Planung und tatsächlich vorgefundenem Bestand sind möglich. Der Auftragnehmer hat den vorhandenen Bestand vor Beginn seiner Arbeiten zu prüfen und Unstimmigkeiten der Bauleitung unverzüglich mitzuteilen.
6. Anpassung des Bauablaufs bei Bestandseingriffen
Bei Arbeiten im Bestand können Anpassungen des Bauablaufs erforderlich werden. Der Auftragnehmer hat seine Leistungen entsprechend den Vorgaben der Bauleitung zu koordinieren.
7. Freilegung / Untersuchung des Bestands
Bei Eingriffen in bestehende Bauteile können zusätzliche Untersuchungen oder Freilegungen erforderlich werden. Diese erfolgen nach Anordnung der Bauleitung.
8. Schutz vorhandener Bauteile
Vorhandene Bauteile, die nicht Gegenstand der Leistung sind, sind vom Auftragnehmer während der Arbeiten zu schützen.
9. Beengte Baustellenverhältnisse
Die Baustelle befindet sich in beengten innerstädtischen Verhältnissen. Lager- und Arbeitsflächen stehen nur in begrenztem Umfang zur Verfügung. Der Auftragnehmer hat seine Baustelleneinrichtung entsprechend zu planen und die Arbeiten darauf abzustimmen.
10. Transport innerhalb des Gebäudes
Materialtransporte innerhalb des Gebäudes sowie das Einbringen von Materialien in die jeweiligen Arbeitsbereiche sind Bestandteil der Leistung des Auftragnehmers.
11. Abstimmung der Gewerke
Die Arbeiten sind mit den parallel tätigen Gewerken abzustimmen. Behinderungen durch andere Gewerke sind im üblichen Rahmen der Baustellenkoordination hinzunehmen.
12. Anlieferung / Zufahrt
Anlieferungen sind mit der Bauleitung abzustimmen. Einschränkungen durch örtliche Verkehrsverhältnisse sind zu berücksichtigen.
13. Sauberkeit der Baustelle
Der Auftragnehmer hat seinen Arbeitsbereich während der Bauzeit sauber zu halten und Bauschutt regelmäßig zu entfernen.
14. Nebenleistungen
Alle zur ordnungsgemäßen Ausführung der Arbeiten erforderlichen Nebenleistungen, auch wenn sie in der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich erwähnt sind, sind Bestandteil der Leistung des Auftragnehmers.
15.
Die Ausführung der vertraglichen Leistungen hat in
Übereinstimmung mit den allgemeinen Vertragsbedingungen
(VOB), den Fachregeln der Verbände,den Verordnungen der
Baubehörden sowie den Hinweisen des
Werkstofflieferanten zu erfolgen. Sie gelten
vollinhaltlich als Ergänzung der Leistungsbeschreibung.
Allgemeines
Hinweis zur Vergabe Hinweis zum Angebot und zur Vergabe
Die nachfolgend beschriebenen Leuitungen sind in Gliederungspunkte aufgeteilt, die auch in Einzellosen angeboten und/ oder beauftragt werden können
Wird seitens des Anbieters nicht zu allen Gliederungspunkten ein Angebot erstellt, sind dennoch immer die Positionen der Baustelleneinrichtung sowie der Stundenlohnarbeiten auszufüllen
Hinweis zur Vergabe
02 Abbrucharbeiten
02
Abbrucharbeiten
Standardbesch Teilabbruch erschütterungsarm Geräteeinsatz bis 0,2t Bei den Leistungen handelt es sich um einen Teilabbruch, das Abbruch-/Demontageverfahren ist frei wählbar und ist bei Vertragsabschluss durch den AN vorzulegen, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, der Einsatz von Geräten ist möglich, Gesamtgewicht bis 0,2 t.
Standardbesch Teilabbruch erschütterungsarm Geräteeinsatz bis 0,2t
Standardbesch Abbruch Sicherheitsanweis. Der AN hat sich vor Arbeitsbeginn bei den Versorgungsunternehmen davon zu überzeugen, dass alle Leitungen (z. B. Strom, Gas, Wasser, Wärme) vom Netz getrennt und verschlossen sind, die Abbrucharbeiten müssen von einem fachlich geeigneten Vorgesetzten geleitet werden, dieser muss während der Arbeiten ständig auf der Baustelle anwesend sein oder einen qualifizierten Vertreter bestimmen, Gefahrenbereiche sind festzulegen und gegen Betreten zu sichern, für die Arbeiten muss auf der Baustelle eine schriftliche Abbruchanweisung vorliegen, die Arbeiten sind entsprechend den darin enthaltenen Festlegungen durchzuführen, vor einer Unterbrechung der Arbeiten ist dafür zu sorgen, dass keine gefahrdrohenden Zustände (z. B. hängende Teile, Schrägstellung von Bauteilen) bestehen bleiben.
Standardbesch Abbruch Sicherheitsanweis.
Standardbesch Abbruch Stoffe nach Arten trennen in Behälter
sammeln Anfallende Stoffe nach Arten trennen und in Behälter des AN sammeln.
Standardbesch Abbruch Stoffe nach Arten trennen in Behälter
sammeln
Bauzeiten Bauzeiten
Einzelne Abbrucharbeiten sind zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen des Baufortschritts auszuführen:
- Abbruch Bodenaufbau über Gewölbe, im 3.OG und DG
Dies ist in den jeweiligen Positionen beschrieben.
Der zeitliche Versatz ist in die Einheitspreise einzurechnen und auch in die Pos. der Baustelleneinrichtung, die nur einmal vergütet wird.
Bauzeiten
Standardbesch Regelungen Abbruch Für Vorbereitung und Ausführung der Leistungen gelten die Regelungen der DIN 18459 ATV - Abbruch- und Rückbauarbeiten.
Standardbesch Regelungen Abbruch
Standardbesch Abbruch mehrgeschossig Keller Mauerwerk Holzbalkendecke Das Bauwerk ist mehrgeschossig und unterkellert, 4 Vollgeschosse, Mauerwerksbau, mit Holzbalkendecken.
Standardbesch Abbruch mehrgeschossig Keller Mauerwerk Holzbalkendecke
Standardbesch Abbruch Baugrundunters. beiliegend Baugrunduntersuchungen wurden durchgeführt, die Ergebnisse liegen bei.
Standardbesch Abbruch Baugrundunters. beiliegend
Standardbesch Abbruch Lage Wohngebiet 2seitig Das Bauwerk liegt in einem Wohngebiet, ist 2-seitig angebaut.
Standardbesch Abbruch Lage Wohngebiet 2seitig
Standardbesch Abbruch Zufahrt Baust öffentl.Straße Nutzung AG Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über eine öffentliche Straße, die Einholung der Genehmigung für die Nutzung durch Fahrzeuge erfolgt durch den AG, die Kosten der Nutzung trägt der AG.
Standardbesch Abbruch Zufahrt Baust öffentl.Straße Nutzung AG
Standardbesch Abbruch Ltg ausbauen Suchschlitz Vorh. Ver-/Entsorgungsleitungen bis zur Grundstücksgrenze ausbauen, der Ausbau wird gesondert vergütet, das Trennen, Freischalten erfolgt bauseits, Lage durch Suchschlitze erkunden, die Erkundung wird gesondert vergütet.
Standardbesch Abbruch Ltg ausbauen Suchschlitz
Standardbesch Abbruch Baugrundunters. beiliegend Baugrunduntersuchungen wurden durchgeführt, die Ergebnisse liegen bei.
Standardbesch Abbruch Baugrundunters. beiliegend
Standardbesch Anschluss Wasser vorh. Verbrauch AG Anschluss für Wasser ist auf der Baustelle vorh., die Kosten für den Verbrauch trägt der AG.
Standardbesch Anschluss Wasser vorh. Verbrauch AG
Standardbesch Anschluss Strom 230V vorh. Verbrauch AG Anschluss für Strom, 230 V, ist im Gebäude vorh., die Kosten für den Verbrauch trägt der AG.
Standardbesch Anschluss Strom 230V vorh. Verbrauch AG
Standardbesch Abbruch Sicherheitsanweis. Der AN hat sich vor Arbeitsbeginn bei den Versorgungsunternehmen davon zu überzeugen, dass alle Leitungen (z. B. Strom, Gas, Wasser, Wärme) vom Netz getrennt und verschlossen sind, die Abbrucharbeiten müssen von einem fachlich geeigneten Vorgesetzten geleitet werden, dieser muss während der Arbeiten ständig auf der Baustelle anwesend sein oder einen qualifizierten Vertreter bestimmen, Gefahrenbereiche sind festzulegen und gegen Betreten zu sichern, für die Arbeiten muss auf der Baustelle eine schriftliche Abbruchanweisung vorliegen, die Arbeiten sind entsprechend den darin enthaltenen Festlegungen durchzuführen, vor einer Unterbrechung der Arbeiten ist dafür zu sorgen, dass keine gefahrdrohenden Zustände (z. B. hängende Teile, Schrägstellung von Bauteilen) bestehen bleiben.
Standardbesch Abbruch Sicherheitsanweis.
Standardbesch Abbruch Erschütt. begrenz Erschütterungen sind zu begrenzen, Grenzwerte DIN 4150.
Standardbesch Abbruch Erschütt. begrenz
Standardbesch Abbruch Schuttrutsche möglich Baustofftransport über Schuttrutschen ist möglich, Schuttrutschen außen am Gebäude anbringen.
Standardbesch Abbruch Schuttrutsche möglich
Standardbesch Abbruch Transportweg vertikal bis 5m horizontal 20-30m Transportweg von der Abbruchstelle zur Sammelstelle beträgt vertikal bis 5 m, horizontal über 20 bis 30 m.
Standardbesch Abbruch Transportweg vertikal bis 5m horizontal 20-30m
Standardbesch Abbruch Stoffe nach Arten trennen lagern Anfallende Stoffe nach Arten trennen und seitlich lagern.
Standardbesch Abbruch Stoffe nach Arten trennen lagern
Bei den nachfolgend beschriebenen Abbrucharbeiten Bei den nachfolgend beschriebenen Abbrucharbeiten handelt es sich um Teilabbruchabeiten an einem denkmalgeschützten Gebäude. Die abzubrechenden Bauteile befinden sich z.T. direkt angrenzend an zu erhaltenden Bauteile wie bemalte Dielen, Türzargen, Dachtragwerk etc. Letztere sind jederzeit und vor Beginn der Abbrucharbeiten ausreichend zu schützen. Vor Beginn der Arbeiten ist mit dem AG/ der Bauleitung des AG Vorort im Einzelnen festzzulegen wwelche Bauteile geschützt werden müssen und mit welchen Maßnahmen. Zu erhaltende Bauteile sind soweit möglich nicht fest mit dem Bauwerk verbunden (z.B. Türblätter) nach Angabe der Bauleitung des AG in einen Raum zu verbringen und dort geschützt (Türblätter liegend) einzulagern.
Bei den nachfolgend beschriebenen Abbrucharbeiten
02.__.0001 Untergrund reinigen Holz gründliches Reinigen des Bestandsdielenbodens vor dem nachfolgend beschriebenen Abdecken durch Absaugen mit Industriestaubsauger
02.__.0001
Untergrund reinigen Holz
150.00
m2
02.__.0002 Untergrund reinigen Holz lose Verunreinigung absaugen laden
transp. LKW AN bis 10km Reinigen des Untergrundes aus Holz, von grober Verschmutzung, von losen Verunreinigungen, durch Absaugen, für Bodenbelagsarbeiten, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße über 5 bis 7 m3, auf LKW des AN laden, transportieren, zur zugelassenen Lagerfläche des AG Transportweg bis 10km, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, die Entsorgung wird gesondert vergütet.
02.__.0002
Untergrund reinigen Holz lose Verunreinigung absaugen laden
transp. LKW AN bis 10km
150.00
m2
02.__.0003 Schutzbekl.-belag UK Hartfaserpl. D 6-9mm herstellen Schutzvorrichtung als Bekleidung/Belag für Bodenflächen, einschl. Unterkonstruktion, aus Hartfaserplatten auf Filzpappe und Kunststofffolie, Dicke über 6 bis 9 mm, herstellen, Abrechnung nach bekleideter/belegter Fläche.
02.__.0003
Schutzbekl.-belag UK Hartfaserpl. D 6-9mm herstellen
150.00
m2
02.__.0004 Schutzbekl.-belag UK Hartfaserpl. D 6-9mm herstellen Schutzvorrichtung als Bekleidung/Belag für Treppengeländer einschl. Handlauf, einschl. Unterkonstruktion, gewendelt, einseitig, aus Hartfaserplatten auf Filzpappe und Kunststofffolie, Dicke über 6 bis 9 mm, herstellen, Abrechnung nach bekleideter/belegter Fläche.
02.__.0004
Schutzbekl.-belag UK Hartfaserpl. D 6-9mm herstellen
75.00
m2
02.__.0005 Schutzbekl.-belag UK 1-2m2 Hartfaserpl. D 6-9mm herstellen Schutzvorrichtung als Bekleidung/Belag an Türöffnungen, einschl. Unterkonstruktion, Oberkante Öffnung bis 3 m, Einzelgröße über 1 bis 2 m2, aus Hartfaserplatten auf Filzpappe und Kunststofffolie, Dicke über 6 bis 9 mm, herstellen, Abrechnung nach bekleideter/belegter Fläche.
02.__.0005
Schutzbekl.-belag UK 1-2m2 Hartfaserpl. D 6-9mm herstellen
75.00
m2
02.__.0006 Schutzbekl.-belag UK 2-4m2 Hartfaserpl. D 6-9mm herstellen Schutzvorrichtung als Bekleidung/Belag an Türöffnungen, einschl. Unterkonstruktion, Oberkante Öffnung bis 3 m, Einzelgröße über 2 bis 4 m2, aus Hartfaserplatten auf Filzpappe und Kunststofffolie, Dicke über 6 bis 9 mm, herstellen, Abrechnung nach bekleideter/belegter Fläche.
02.__.0006
Schutzbekl.-belag UK 2-4m2 Hartfaserpl. D 6-9mm herstellen
75.00
m2
02.__.0007 Schutzbekl.-belag UK 1-2m2 Kunststofffolie D 0,4mm herstellen räumen Schutzvorrichtung als Bekleidung/Belag an Fensteröffnungen, einschl. Unterkonstruktion, Oberkante Öffnung bis 3 m, Einzelgröße über 1 bis 2 m2, aus Kunststofffolie, Foliendicke mind. 0,4 mm, herstellen und räumen, Abrechnung nach bekleideter/belegter Fläche.
02.__.0007
Schutzbekl.-belag UK 1-2m2 Kunststofffolie D 0,4mm herstellen räumen
25.00
m2
nachfolgend: Abbruch Deckenbekleidungen
nachfolgend: Abbruch Deckenbekleidungen
02.__.0008 Putz Balkendecke Schilfrohrmatte abbrechen nicht schadstoffbelastet 13kN/m3 D 3 cm v.Hand laden transp. LKW AN entsorgen AVV170904 Vergüt.Entsorg. AN Abbruch von Putz an Balkendecke, Kalk-Putzmörtel, einschl. Putzträger aus Schilfrohrmatten, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 13 kN/m3,
Abbruchdicke '3' cm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 3 m,
Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Untergrundbeschädigung, ohne Wasserfreisetzung,
aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
02.__.0008
Putz Balkendecke Schilfrohrmatte abbrechen nicht schadstoffbelastet 13kN/m3 D 3 cm v.Hand laden transp. LKW AN entsorgen AVV170904 Vergüt.Entsorg. AN
335.00
m2
02.__.0009 Deckenbekl. Holz/Holzwerkstoff abbrechen nicht schadstoffbelastet 7,5kN/m3 D 3 cm v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen AVV170904 Vergüt.Entsorg. AN Abbruch der Deckenbekleidung aus Holz/Holzwerkstoff, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Altholzkategorie A I, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 7,5 kN/m3,
Abbruchdicke '3' cm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes,
Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, ohne Funkenfreisetzung, ohne Untergrundbeschädigung, ohne Wasserfreisetzung,
aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
02.__.0009
Deckenbekl. Holz/Holzwerkstoff abbrechen nicht schadstoffbelastet 7,5kN/m3 D 3 cm v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen AVV170904 Vergüt.Entsorg. AN
10.00
m2
nachfolgend: Abbruch Bodenbeläge Sämtliche Bodenbeläge sind inkl. Sockelleisten/ -fliesen abzubrechen und zu entsorgen. Dies ist in die angebotenen Preise einzurechnen und wird nicht extra vergütet.
nachfolgend: Abbruch Bodenbeläge
02.__.0010 Massivholz-Parkettstäbe Holz/Holzwerkstoff abbrechen nicht
schadstoffbelastet D 2 cm 7,5kN/m3 v.Hand Stoffe laden
transp. LKW AN entsorgen AVV170201 Vergüt.Entsorg. AN Abbruch von Belag aus Massivholz-Parkettstäben aus Holz/Holzwerkstoff, genagelt, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Altholzkategorie A I,
Abbruchdicke '2' cm, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 7,5 kN/m3, Ausführung innerhalb des Bauwerks,
Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Untergrundbeschädigung, ohne Wasserfreisetzung,
aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170201 Holz,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
02.__.0010
Massivholz-Parkettstäbe Holz/Holzwerkstoff abbrechen nicht
schadstoffbelastet D 2 cm 7,5kN/m3 v.Hand Stoffe laden
transp. LKW AN entsorgen AVV170201 Vergüt.Entsorg. AN
125.00
m2
02.__.0011 wie vor jedoch zu einem späteren Zeitpunkt zu einem späteren Zeitpunkt
Abbruch Bodenbelag über Holzbalkendecke erst mit Baufortschritt:
Bodenbelag EG: mit Baumeisterarbeiten: nach Einbau temporäre Abstützung Gewölbe, vor Einbau Stahlkonstruktion
Bodenbelag DG: mit Zimmererarbeiten: vor Einbau Egänzung und Verstärkung Balkendecke über 3.OG
02.__.0011
wie vor jedoch zu einem späteren Zeitpunkt
H
120.00
m2
02.__.0012 Bodenbelag Laminat abbrechen nicht schadstoffbelastet 10kN/m3 D 0,4 cm v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen AVV170904 Vergüt.Entsorg. AN Abbruch von Bodenbelag aus Laminat, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, lose verlegt, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 10 kN/m3,
Abbruchdicke '0.4' cm, Ausführung innerhalb des Bauwerks,
Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Untergrundbeschädigung, ohne Wasserfreisetzung,
aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
02.__.0012
Bodenbelag Laminat abbrechen nicht schadstoffbelastet 10kN/m3 D 0,4 cm v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen AVV170904 Vergüt.Entsorg. AN
15.00
m2
02.__.0013 Bodenbelag Verbundlinoleum abbrechen nicht
schadstoffbelastet 10kN/m3 D 0,4 cm v.Hand Stoffe laden
transp. LKW AN entsorgen AVV170904 Vergüt.Entsorg. AN Abbruch von Bodenbelag aus Verbundlinoleum, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, geklebt, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 10 kN/m3,
Abbruchdicke '0.4' cm, Ausführung innerhalb des Bauwerks,
Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS 559,
aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
02.__.0013
Bodenbelag Verbundlinoleum abbrechen nicht
schadstoffbelastet 10kN/m3 D 0,4 cm v.Hand Stoffe laden
transp. LKW AN entsorgen AVV170904 Vergüt.Entsorg. AN
10.00
m2
02.__.0014 Bodenbelag PVC-Bodenbelag abbrechen nicht
schadstoffbelastet 10kN/m3 D 0,4 cm v.Hand Stoffe laden
transp. LKW AN entsorgen AVV170904 Vergüt.Entsorg. AN Abbruch von Bodenbelag aus PVC, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, geklebt, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 10 kN/m3,
Abbruchdicke '0.4' cm, Ausführung innerhalb des Bauwerks,
Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS 559,
aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
02.__.0014
Bodenbelag PVC-Bodenbelag abbrechen nicht
schadstoffbelastet 10kN/m3 D 0,4 cm v.Hand Stoffe laden
transp. LKW AN entsorgen AVV170904 Vergüt.Entsorg. AN
10.00
m2
02.__.0015 Bodenbelag PVC-Bodenbelag abbrechen schadstoffbelastet 10kN/m3 D 0,5 cm v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN ges.Vergüt.Entsorg. Abbruch von Bodenbelag aus PVC, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, schadstoffbelastet, Schadstoff Asbest TRGS 519,
Abfall ist gefährlich, geklebt, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 10 kN/m3,
Abbruchdicke '0.5' cm, Ausführung innerhalb des Bauwerks,
Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Untergrundbeschädigung, ohne Wasserfreisetzung,
aufgenommene Stoffe sammeln, verpacken, im staubdichten, geschlossenen Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren zur zugelassenen Lagerfläche des AN,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.
02.__.0015
Bodenbelag PVC-Bodenbelag abbrechen schadstoffbelastet 10kN/m3 D 0,5 cm v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN ges.Vergüt.Entsorg.
O
6.00
m2
02.__.0016 Abfall gefährlich AVV170605* schadstoffbelastet DKII LKW AN
transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN Bau- und Abbruchabfälle,
gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170605* Baustoff, asbesthaltig,
schadstoffbelastet, belastet nach Deponieverordnung für DK II, Schadstoff Asbest TRGS 519,
auf Baustelle lagernd, laden, mit LKW des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne Beschränkung, zum zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN gemäß beigefügtem Formblatt zu Entsorgungsanlagen-Nr, Sammelentsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist erforderlich, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Mengenermittlung nach Wiegekarte.
02.__.0016
Abfall gefährlich AVV170605* schadstoffbelastet DKII LKW AN
transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
O
3.00
kg
02.__.0017 Bodenbelag Fliese/Pl. D bis 10mm Mörtelbett Reste D 2cm
abbrechen nicht schadstoffbelastet 20kN/m3 v.Hand Stoffe
laden transp. LKW AN entsorgen bis 10km AVV170107
Vergüt.Entsorg. AN Abbruch des Bodenbelages, aus Steinzeugfliesen, kleinformatig, Dicke bis 10 mm, einschl. Mörtelbett, einschl. Entfernen von Kleberesten/Mörtelresten, Bettungsdicke 2 cm, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Werte gemäß Ersatzbaustoffverordnung 2023 sind eingehalten, Charakterisierung gemischter Bauschutt Klasse RC-1 nach EBV 2023, Anlage 1, Tabelle 1, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 20 kN/m3, Ausführung innerhalb des Bauwerks,
Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Untergrundbeschädigung, ohne Wasserfreisetzung,
aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zur Verwertungsanlage, Transportweg bis 10 km, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170107 Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
02.__.0017
Bodenbelag Fliese/Pl. D bis 10mm Mörtelbett Reste D 2cm
abbrechen nicht schadstoffbelastet 20kN/m3 v.Hand Stoffe
laden transp. LKW AN entsorgen bis 10km AVV170107
Vergüt.Entsorg. AN
20.00
m2
02.__.0018 Bodenbelag Polteppich abbrechen nicht schadstoffbelastet 10kN/m3 D 0,4 cm v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen AVV170904 Vergüt.Entsorg. AN Abbruch von Bodenbelag aus Polteppich, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, geklebt, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 10 kN/m3,
Abbruchdicke '0.4' cm, Ausführung innerhalb des Bauwerks,
Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Untergrundbeschädigung, ohne Wasserfreisetzung,
aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
02.__.0018
Bodenbelag Polteppich abbrechen nicht schadstoffbelastet 10kN/m3 D 0,4 cm v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen AVV170904 Vergüt.Entsorg. AN
20.00
m2
nachfolgend: Verkleidung Dachschräge abbrechen Verkleidung Dachschräge abbrechen inkl. Anschlüsse Leibungsverkleidungen an Gauben und Dachfenster.
nachfolgend: Verkleidung Dachschräge abbrechen
02.__.0019 Bekleidungspl Deckenschräge Gipspl. abbrechen nicht
schadstoffbelastet 10kN/m3 D 1,5 cm v.Hand Stoffe laden
transp. LKW AN entsorgen AVV170904 Vergüt.Entsorg. AN Abbruch von Bekleidungsplatten an Deckenschräge, aus Gipsplatten, einlagig, mit Spachtelung, beschichtet, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Abbruch Unterkonstruktion und Dämmung wird gesondert vergütet, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 10 kN/m3,
Abbruchdicke '1.5' cm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung im Dachgeschoss, Arbeitshöhe bis 3 m,
Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Untergrundbeschädigung, ohne Wasserfreisetzung,
aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
02.__.0019
Bekleidungspl Deckenschräge Gipspl. abbrechen nicht
schadstoffbelastet 10kN/m3 D 1,5 cm v.Hand Stoffe laden
transp. LKW AN entsorgen AVV170904 Vergüt.Entsorg. AN
80.00
m2
02.__.0020 Traglattung Wandbekl. Holz/Holzwerkstoff abbrechen nicht schadstoffbelastet B/H 30/50mm Abst. 320mm 5kN/m3 im Bauwerk v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen AVV170201 Vergüt.Entsorg. AN Abbruch der Traglattung der Wandbekleidung, aus Holz/Holzwerkstoff, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Altholzkategorie A I, Querschnitt der Traglatten B/H 30/50 mm, Traglattenabstand 320 mm, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 5 kN/m3, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes,
Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, ohne Funkenfreisetzung, ohne Wasserfreisetzung,
aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170201 Holz,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
02.__.0020
Traglattung Wandbekl. Holz/Holzwerkstoff abbrechen nicht schadstoffbelastet B/H 30/50mm Abst. 320mm 5kN/m3 im Bauwerk v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen AVV170201 Vergüt.Entsorg. AN
80.00
m2
02.__.0021 Grund-Tragprofil Dachschrägen-Deckenbekl. Stahlprofil verz
CD60/27 D 0,7mm abbrechen nicht schadstoffbelastet
78,5kN/m3 im Bauwerk v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN
entsorgen AVV170405 Vergüt.Entsorg. AN Abbruch des Grund- und Tragprofils der Dachschrägen-/Deckenbekleidung, aus Stahlprofil, verzinkt, CD 60/27, Blechdicke 0,7 mm, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 78,5 kN/m3, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 3 m,
Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS 559,
aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170405 Eisen und Stahl,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
02.__.0021
Grund-Tragprofil Dachschrägen-Deckenbekl. Stahlprofil verz
CD60/27 D 0,7mm abbrechen nicht schadstoffbelastet
78,5kN/m3 im Bauwerk v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN
entsorgen AVV170405 Vergüt.Entsorg. AN
O
80.00
m2
02.__.0022 Zwischensparrendämmung Mineralwolle abbrechen nicht
schadstoffbelastet 2,5kN/m3 D 14 cm v.Hand Stoffe laden
transp. LKW AN entsorgen AVV170604 Vergüt.Entsorg. AN Abbruch der Zwischensparrendämmung, Dämmschicht aus Mineralwolle, als Platte, mechanisch befestigt, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 2,5 kN/m3,
Abbruchdicke '14' cm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 2 m,
Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Untergrundbeschädigung, ohne Wasserfreisetzung,
aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170604 Dämmstoff,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
02.__.0022
Zwischensparrendämmung Mineralwolle abbrechen nicht
schadstoffbelastet 2,5kN/m3 D 14 cm v.Hand Stoffe laden
transp. LKW AN entsorgen AVV170604 Vergüt.Entsorg. AN
O
80.00
m2
02.__.0023 Zwischensparrendämmung Mineralwolle abbrechen schadstoffbelastet 2,5kN/m3 D 14 cm v.Hand Stoffe laden LKW AN ges.Vergüt.Entsorg. Abbruch der Zwischensparrendämmung, Dämmschicht aus Mineralwolle, als Platte, lose verlegt, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, schadstoffbelastet, Schadstoff alte Mineralwolle TRGS 521,
Abfall ist gefährlich, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 2,5 kN/m3,
Abbruchdicke '14' cm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 2 m,
Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS 559,
aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.
02.__.0023
Zwischensparrendämmung Mineralwolle abbrechen schadstoffbelastet 2,5kN/m3 D 14 cm v.Hand Stoffe laden LKW AN ges.Vergüt.Entsorg.
O
80.00
m2
02.__.0024 Abfall gefährlich AVV170603* schadstoffbelastet LKW AN transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN Bau- und Abbruchabfälle,
gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170603* Dämmstoff,
schadstoffbelastet, Schadstoff alte Mineralwolle TRGS 521,
auf Baustelle lagernd, laden, mit LKW des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne Beschränkung, zum zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN gemäß beigefügtem Formblatt zu Entsorgungsanlagen-Nr, Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist erforderlich, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Mengenermittlung nach Wiegekarte.
02.__.0024
Abfall gefährlich AVV170603* schadstoffbelastet LKW AN transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
O
280.00
kg
Abbruch Wandbeläge nachfolgend beschriebene Positionen
Abbruch der Wandbeläge im Bestandsgebäude (EG bis 4.OG)
ohne Beschädigung des Untergrundes
Abbruch Wandbeläge
Abbruch Putz Gewölbekeller nachfolgend beschriebene Position:
Abbruch des Bestandsputzes im bestehenden Gewölbe auf Wand- und Ziegelgewölbeflächen ohne Beschädigung des Untgergrundes
Abbruch Putz Gewölbekeller
02.__.0025 Putz Gewölbekeller abbrechen nicht schadstoffbelastet D bis zu 2 cm 13kN/m3 v.Hand laden transp. LKW AN entsorgen AVV170107 Vergüt.Entsorg. AN Abbruch von Putz an Außen- Innenwand und Gewölbe, innen, Kalk-Sandputz, ohne Putzträger, weiß getüncht im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Zuordnung LAGA Z 0 (uneingeschränkter Einbau),
Abbruchdicke '2' cm, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN
1991-1-1 13 kN/m3, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung im KG, Arbeitshöhe bis 3 m,
Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, ohne Funkenfreisetzung, ohne Untergrundbeschädigung, ohne Wasserfreisetzung,
aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170107 Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
02.__.0025
Putz Gewölbekeller abbrechen nicht schadstoffbelastet D bis zu 2 cm 13kN/m3 v.Hand laden transp. LKW AN entsorgen AVV170107 Vergüt.Entsorg. AN
100.00
m2
der nachfolgend beschriebene Putzabbruch als der nachfolgend beschriebene Putzabbruch als Komplettabbruch an Innenwänden und innenseitig an Aussenwänden ist aufgrund des vorliegenden Denkmalschutzes nur nach Freigabe des Denkmalschutzes / der Bauleitung des AG auszuführen
der nachfolgend beschriebene Putzabbruch als
02.__.0026 Putz Innenwand abbrechen nicht schadstoffbelastet D 3 cm 13kN/m3 v.Hand laden transp. LKW AN entsorgen AVV170107 Vergüt.Entsorg. AN Abbruch von Putz an Innenwand, Kalkzement-Normalputzmörtel (GP), ohne Putzträger, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Werte gemäß Ersatzbaustoffverordnung 2023 sind eingehalten, Charakterisierung gemischter Bauschutt Klasse RC-1 nach EBV 2023, Anlage 1, Tabelle 1,
Abbruchdicke '3' cm, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 13 kN/m3, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 2 m,
Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Untergrundbeschädigung, ohne Wasserfreisetzung,
aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170107 Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
02.__.0026
Putz Innenwand abbrechen nicht schadstoffbelastet D 3 cm 13kN/m3 v.Hand laden transp. LKW AN entsorgen AVV170107 Vergüt.Entsorg. AN
O
1,230.00
m2
02.__.0027 Untergrund prüfen auf Schad-Hohlstellen abklopfen Innenwand Untergrund prüfen auf Schad- und Hohlstellen, durch Abklopfen, Schadstellen und Rissverläufe markieren, an Innenwand, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
02.__.0027
Untergrund prüfen auf Schad-Hohlstellen abklopfen Innenwand
1,230.00
m2
nachfolgend: Putzabbruch in Kleinflächen der nachfolgend beschriebene Putzabbruch an Innenwänden und inneseitig an Aussenwänden wird nach Prüfung und nach Angabe der Bauleitung des AG in Kleinflächen ausgeführt. Dies ist in die angebotenen Preise einzurechnen.
nachfolgend: Putzabbruch in Kleinflächen
02.__.0028 Putz Innenwand abbrechen nicht schadstoffbelastet D 3 cm 13kN/m3 v.Hand laden transp. LKW AN entsorgen AVV170107 Vergüt.Entsorg. AN Abbruch von Putz an Innenwand, Kalkzement-Normalputzmörtel (GP), ohne Putzträger, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Werte gemäß Ersatzbaustoffverordnung 2023 sind eingehalten, Charakterisierung gemischter Bauschutt Klasse RC-1 nach EBV 2023, Anlage 1, Tabelle 1,
Abbruchdicke '3' cm, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 13 kN/m3, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 2 m,
Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Untergrundbeschädigung, ohne Wasserfreisetzung,
aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170107 Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
02.__.0028
Putz Innenwand abbrechen nicht schadstoffbelastet D 3 cm 13kN/m3 v.Hand laden transp. LKW AN entsorgen AVV170107 Vergüt.Entsorg. AN
250.00
m2
02.__.0029 Fliesen/Platten Wand Fliese/Pl. D bis 10mm abbrechen nicht schadstoffbelastet 20kN/m3 v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen AVV170103 Vergüt.Entsorg. AN Abbruch von Fliesen/Platten an Wand, aus Steinzeugfliesen, kleinformatig, Dicke bis 10 mm, einschl. Entfernen von Kleberesten/Mörtelresten, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Werte gemäß Ersatzbaustoffverordnung 2023 sind eingehalten, Charakterisierung gemischter Bauschutt Klasse RC-1 nach EBV 2023, Anlage 1, Tabelle 1, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 20 kN/m3, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 2 m,
Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Untergrundbeschädigung, ohne Wasserfreisetzung,
aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170103 Fliesen/Ziegel/Keramik,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
02.__.0029
Fliesen/Platten Wand Fliese/Pl. D bis 10mm abbrechen nicht schadstoffbelastet 20kN/m3 v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen AVV170103 Vergüt.Entsorg. AN
60.00
m2
02.__.0030 Fliesen/Platten Abmauerung Badewanne Fliese/Pl. D bis 10mm abbrechen nicht schadstoffbelastet 20kN/m3 v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen AVV170103 Vergüt.Entsorg. AN Abbruch von Fliesen/Platten an Abmauerung von Badewannen, aus Steinzeugfliesen, kleinformatig, Dicke bis 10 mm, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Werte gemäß Ersatzbaustoffverordnung 2023 sind eingehalten, Charakterisierung gemischter Bauschutt Klasse RC-1 nach EBV 2023, Anlage 1, Tabelle 1, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 20 kN/m3, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 2 m,
Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS 559,
aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170103 Fliesen/Ziegel/Keramik,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
02.__.0030
Fliesen/Platten Abmauerung Badewanne Fliese/Pl. D bis 10mm abbrechen nicht schadstoffbelastet 20kN/m3 v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen AVV170103 Vergüt.Entsorg. AN
2.00
m2
02.__.0031 Entfernen textiler Wandbespannung Entfernen von textiler Wandbespannung, einschl. der geklebten Unterlage aus gewebtem Stoff/Vlies, einschl. der Halte- und Abschlussleisten nicht schadstoffbelastet, von Wänden, inkl. Entsorgung
02.__.0031
Entfernen textiler Wandbespannung
20.00
m2
Der nachfolgend beschrieben Abbruch der Bodenaufbauten Der nachfolgend beschrieben Abbruch der Bodenaufbauten mit Schüttung etc. erfolgt ich Teilen von oben und in Teilen von unten.
Abbruch aller gesamter Aufbau der Unterböden, Fehlböden und Schüttung unter Erhalt der Holzbalken.
Einzurechnen ist die Demontage und Entsorgung von vernagelten Halteleisten etc. der Fehlböden (Einschubböden) ohne Beschädigung der Balken
Abbruch von oben:
Hier muss in Absprache mit der Bauleitung des AG nach Abbruch von Teilflächen durch temporäre Montage von OSB Platten die Arbeitssicherheit auch für Nachfolgegewerke gewährleistet bleiben.
Abbruch von unten:
hier handelt es sich um Teilbereiche mit unter Denkmalschutz stehenden bemalten Dielenböden. Diese bleibt erhalten, ein provisorische Montage mit Plattten ist nicht erforderlich, jedoch muss bi den Abbrucharbeiten von unten sichergestellt sein, dass die Dielen auch von unten nicht beschädigt werden.
Der nachfolgend beschrieben Abbruch der Bodenaufbauten
nachfolgend: Abbruch Bodenaufbau, Unterboden, Schüttung und Fehlboden nachfolgend: Abbruch Bodenaufbau, Unterboden, Schüttung und Fehlboden
Einzurechnen ist die Demontage und Entsorgung von vernagelten Halteleisten etc. der Fehlböden (Einschubböden) ohne Beschädigung des Untergrundes/ der Balken
nachfolgend: Abbruch Bodenaufbau, Unterboden, Schüttung und Fehlboden
02.__.0032 Unterboden Holz abbrechen nicht schadstoffbelastet D 3 cm 5kN/m3 v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen AVV170201 Vergüt.Entsorg. AN Abbruch des Unterbodens aus Holz, Nadelholz, genagelt, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Altholzkategorie A II,
Abbruchdicke '3' cm, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 5 kN/m3, Ausführung innerhalb des Bauwerks,
Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, ohne Funkenfreisetzung, ohne Untergrundbeschädigung, ohne Wasserfreisetzung,
aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, Behälter nach Leerung rückführen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170201 Holz,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
02.__.0032
Unterboden Holz abbrechen nicht schadstoffbelastet D 3 cm 5kN/m3 v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen AVV170201 Vergüt.Entsorg. AN
180.00
m2
02.__.0033 Dämmung zw. Lagerhölzern/Balken Kies abbrechen nicht schadstoffbelastet 14kN/m3 D 14 cm v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen AVV170504 Vergüt.Entsorg. AN Abbruch der Dämmung zwischen Lagerhölzern/Balken, Dämmschicht aus Kies, als Schüttung, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 14 kN/m3,
Abbruchdicke '14' cm, Ausführung innerhalb des Bauwerks,
Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Untergrundbeschädigung, ohne Wasserfreisetzung,
aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, Behälter nach Leerung rückführen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170504 Boden/Stein,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
02.__.0033
Dämmung zw. Lagerhölzern/Balken Kies abbrechen nicht schadstoffbelastet 14kN/m3 D 14 cm v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen AVV170504 Vergüt.Entsorg. AN
180.00
m2
02.__.0034 wie vor jedoch: Schüttung mit Schadstoffen belastet (PAK) Schüttung mit Schadstoffen belastet (PAK)
02.__.0034
wie vor jedoch: Schüttung mit Schadstoffen belastet (PAK)
H
180.00
m2
02.__.0035 Fehlboden Holz abbrechen nicht schadstoffbelastet D 3 cm 5kN/m3 v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen AVV170201 Vergüt.Entsorg. AN Abbruch des Fehlbodens aus Holz, Nadelholz, genagelt, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Altholzkategorie A II,
Abbruchdicke '3' cm, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 5 kN/m3, Ausführung innerhalb des Bauwerks,
Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, ohne Funkenfreisetzung, ohne Untergrundbeschädigung, ohne Wasserfreisetzung,
aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, Behälter nach Leerung rückführen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170201 Holz,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
02.__.0035
Fehlboden Holz abbrechen nicht schadstoffbelastet D 3 cm 5kN/m3 v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen AVV170201 Vergüt.Entsorg. AN
180.00
m2
02.__.0036 Fußboden OSB OSB/1 D 12mm Fußboden aus OSB-Platten, für allgemeine Zwecke, Verwendung im Trockenbereich, Nutzungsklasse 1 DIN EN 1995-1-1, Plattentyp OSB/1 DIN EN 300, Dicke 12 mm, auf vorh. Balkenlage sichtbar schrauben.
02.__.0036
Fußboden OSB OSB/1 D 12mm
180.00
m2
nachfolgend: Abbruch Bodenaufbau Schüttung und Fehlboden von unten nachfolgend: Abbruch Schüttung und Fehlboden von unten
Im Bereich der denkmalgeschützten bemalten Bodendielen (Teilbereiche 1. + 2. OG) müssen Fehlböden und Schüttungen von unten abgebrochen werden. Die Erschwernisse der Überkopfarbeit sind in die angebotenen Preise einzurechnen
nachfolgend: Abbruch Bodenaufbau Schüttung und Fehlboden von unten
02.__.0037 Fehlboden Holz abbrechen nicht schadstoffbelastet D 3 cm 5kN/m3 v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen AVV170201 Vergüt.Entsorg. AN Abbruch des Fehlbodens aus Holz, Nadelholz, genagelt, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Altholzkategorie A II,
Abbruchdicke '3' cm, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 5 kN/m3, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Erschwernis gemäß Vorbemerkungen,
Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, ohne Funkenfreisetzung, ohne Untergrundbeschädigung, ohne Wasserfreisetzung,
aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170201 Holz,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
02.__.0037
Fehlboden Holz abbrechen nicht schadstoffbelastet D 3 cm 5kN/m3 v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen AVV170201 Vergüt.Entsorg. AN
125.00
m2
02.__.0038 Dämmung zw. Lagerhölzern/Balken Kies abbrechen nicht schadstoffbelastet 14kN/m3 D 14 cm v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen AVV170904 Vergüt.Entsorg. AN Abbruch der Dämmung zwischen Lagerhölzern/Balken, Dämmschicht aus Kies, als Schüttung, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 14 kN/m3,
Abbruchdicke '14' cm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Erschwernis gemäß Vorbemerkungen,
Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Untergrundbeschädigung, ohne Wasserfreisetzung,
aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
02.__.0038
Dämmung zw. Lagerhölzern/Balken Kies abbrechen nicht schadstoffbelastet 14kN/m3 D 14 cm v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen AVV170904 Vergüt.Entsorg. AN
125.00
m2
02.__.0039 wie vor jedoch: Schüttung mit Schadstoffen belastet (PAK) Schüttung mit Schadstoffen belastet (PAK)
02.__.0039
wie vor jedoch: Schüttung mit Schadstoffen belastet (PAK)
H
125.00
m2
Bodenaufbau DG und EG abbrechen die nachfolgend beschriebenen Leistungen erfolgen erst zu einem späteren Zeitpunkt mit Baufortschritt
Bodenaufbau EG mit Holzbalkendecke über Gewölbe: mit Baumeisterarbeiten: nach Einbau temporärer Abstützung Gewölbe, vor Einbau Stahlkonstruktion.
Bei der beschriebenen Schüttung zwischen Holzbalken handelt es sich um Kies, Erde aber auch Auffüllmaterial, Ziegelreste etc. Dies ist im Angebot zu berücksichtigen
Bodenaufbau über 3.OG mit Zimmererarbeiten (Einbau von Verstärkungen und Ergänzungen der Holzbalkendecke.
Der zeitliche Versatz ist in die angebotenen Preise einzurechnen.
Bodenaufbau DG und EG abbrechen
02.__.0040 Unterboden Holz abbrechen nicht schadstoffbelastet D 3 cm 5kN/m3 v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen AVV170201 Vergüt.Entsorg. AN Abbruch des Unterbodens aus Holz, Nadelholz, genagelt, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Altholzkategorie A II,
Abbruchdicke '3' cm, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 5 kN/m3, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Erschwernis gemäß Vorbemerkungen,
Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, ohne Funkenfreisetzung, ohne Untergrundbeschädigung, ohne Wasserfreisetzung,
aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, Behälter nach Leerung rückführen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170201 Holz,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
02.__.0040
Unterboden Holz abbrechen nicht schadstoffbelastet D 3 cm 5kN/m3 v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen AVV170201 Vergüt.Entsorg. AN
120.00
m2
02.__.0041 Dämmung zw. Lagerhölzern/Balken Kies abbrechen nicht schadstoffbelastet 18kN/m3 D 14 cm v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen AVV170904 Vergüt.Entsorg. AN Abbruch der Dämmung zwischen Lagerhölzern/Balken, Dämmschicht aus Kies, als Schüttung, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 18 kN/m3,
Abbruchdicke '14' cm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Erschwernis gemäß Vorbemerkungen,
Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, ohne Funkenfreisetzung, ohne Untergrundbeschädigung, ohne Wasserfreisetzung,
aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, Behälter nach Leerung rückführen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
02.__.0041
Dämmung zw. Lagerhölzern/Balken Kies abbrechen nicht schadstoffbelastet 18kN/m3 D 14 cm v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen AVV170904 Vergüt.Entsorg. AN
120.00
m2
02.__.0042 wie vor jedoch: Schüttung mit Schadstoffen belastet (PAK) Schüttung mit Schadstoffen belastet (PAK)
02.__.0042
wie vor jedoch: Schüttung mit Schadstoffen belastet (PAK)
H
125.00
m2
02.__.0043 Fehlboden Holz abbrechen nicht schadstoffbelastet D 3 cm 5kN/m3 v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen AVV170201 Vergüt.Entsorg. AN Abbruch des Fehlbodens aus Holz, Nadelholz, genagelt, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Altholzkategorie A II,
Abbruchdicke '3' cm, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 5 kN/m3, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Erschwernis gemäß Vorbemerkungen,
Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, ohne Funkenfreisetzung, ohne Untergrundbeschädigung, ohne Wasserfreisetzung,
aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170201 Holz,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
02.__.0043
Fehlboden Holz abbrechen nicht schadstoffbelastet D 3 cm 5kN/m3 v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen AVV170201 Vergüt.Entsorg. AN
120.00
m2
nachfolgend Abbruch Holzbalkendecke über Gewölbe
nachfolgend Abbruch Holzbalkendecke über Gewölbe
02.__.0044 Balkendecke Holz/Holzwerkstoff abbrechen nicht schadstoffbelastet D 22 cm 7,5kN/m3 v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen AVV170201 Vergüt.Entsorg. AN Abbruch der Balkendecke aus Holz/Holzwerkstoff, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Altholzkategorie A II,
Abbruchdicke '22' cm, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 7,5 kN/m3, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 2 m, Erschwernis gemäß Vorbemerkungen,
Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS 559,
aufgenommene Stoffe sammeln, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170201 Holz,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
02.__.0044
Balkendecke Holz/Holzwerkstoff abbrechen nicht schadstoffbelastet D 22 cm 7,5kN/m3 v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen AVV170201 Vergüt.Entsorg. AN
55.00
m2
nachfolgend: Aufbau über 3.OG abbrechen Aufbau über 3.OG abbrechen:
höhergesetzten Teilbereich der Holzbalkendecke abbrechen sowie die darunterstehende Trennwand bis auf OK Niveau Holzbalkendecke 3.OG.
nachfolgend: Aufbau über 3.OG abbrechen
02.__.0045 Balkendecke Holz/Holzwerkstoff abbrechen nicht schadstoffbelastet D 22 cm 7,5kN/m3 v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen AVV170201 Vergüt.Entsorg. AN Abbruch der Balkendecke aus Holz/Holzwerkstoff, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Altholzkategorie A II,
Abbruchdicke '22' cm, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 7,5 kN/m3, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 2 m, Erschwernis gemäß Vorbemerkungen,
Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Untergrundbeschädigung, ohne Wasserfreisetzung,
aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße über 3 bis 5 m3, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, Behälter nach Leerung rückführen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170201 Holz,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
02.__.0045
Balkendecke Holz/Holzwerkstoff abbrechen nicht schadstoffbelastet D 22 cm 7,5kN/m3 v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen AVV170201 Vergüt.Entsorg. AN
O
20.00
m2
02.__.0046 Trennschnitt fräsen Beton T 70 mm nicht schadstoffbelastet v.Hand Trennschnitt, durch Fräsen, Untergrundfläche senkrecht, in unbewehrten Beton, Normalbeton, ohne Bekleidungen und Beschichtungen,
Tiefe Schnitt '70' mm, nicht schadstoffbelastet, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung innerhalb des Bauwerks, ohne Funkenfreisetzung, ohne Untergrundbeschädigung, ohne Wasserfreisetzung.
02.__.0046
Trennschnitt fräsen Beton T 70 mm nicht schadstoffbelastet v.Hand
O
20.00
m
02.__.0047 Innenwand Leichtbetonstein abbrechen nicht schadstoffbelastet
15kN/m3 D 36,5 cm v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN
entsorgen bis 10km AVV170107 Vergüt.Entsorg. AN Abbruch der Innenwand aus Mauerwerk aus Leichtbetonstein, einschl. Putz, 2-seitig, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Werte gemäß Ersatzbaustoffverordnung 2023 sind eingehalten, Charakterisierung gemischter Bauschutt Klasse RC-1 nach EBV 2023, Anlage 1, Tabelle 1, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 15 kN/m3,
Abbruchdicke '36.5' cm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 2 m,
Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Untergrundbeschädigung, ohne Wasserfreisetzung,
aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zur Verwertungsanlage, Transportweg bis 10 km, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170107 Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
02.__.0047
Innenwand Leichtbetonstein abbrechen nicht schadstoffbelastet
15kN/m3 D 36,5 cm v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN
entsorgen bis 10km AVV170107 Vergüt.Entsorg. AN
O
10.00
m2
02.__.0048 Trennschnitt fräsen Beton T 70 mm schadstoffbelastet v.Hand Trennschnitt, durch Fräsen, Untergrundfläche senkrecht, in unbewehrten Beton, Leichtbeton, ohne Bekleidungen und Beschichtungen,
Tiefe Schnitt '70' mm, schadstoffbelastet, Schadstoff PAK TRGS 524, DGUV-Regel 101-004, TRGS 551,
weitere Schadstoffe '
Schwermetalle '
Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Untergrundbeschädigung, ohne Wasserfreisetzung.
02.__.0048
Trennschnitt fräsen Beton T 70 mm schadstoffbelastet v.Hand
O
20.00
m
02.__.0049 Innenwand Leichtbetonstein abbrechen schadstoffbelastet
15kN/m3 D 11,5 cm v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN
ges.Vergüt.Entsorg. Abbruch der Innenwand aus Mauerwerk aus Leichtbetonstein, einschl. Putz, 2-seitig, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, schadstoffbelastet, Schadstoff PAK TRGS 524, DGUV-Regel 101-004, TRGS 551,
weitere Schadstoffe '
Schwermetalle'
Abfall ist gefährlich, belastet nach Deponieverordnung für DK II, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 15 kN/m3,
Abbruchdicke '11.5' cm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 2 m,
Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Untergrundbeschädigung, ohne Wasserfreisetzung,
aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren zur zugelassenen Lagerfläche des AN,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.
02.__.0049
Innenwand Leichtbetonstein abbrechen schadstoffbelastet
15kN/m3 D 11,5 cm v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN
ges.Vergüt.Entsorg.
O
10.00
m2
02.__.0050 Abfall gefährlich AVV170106* schadstoffbelastet LKW AN transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN Bau- und Abbruchabfälle, Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik,
gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170106* Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik,
schadstoffbelastet, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA, Schadstoff 2 Schwermetall TRGS 524, DGUV-Regel 101-004, Schadstoff PAK TRGS 524, DGUV-Regel 101-004, TRGS 551,
auf Baustelle lagernd, laden, mit LKW des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne Beschränkung, zum zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN gemäß beigefügtem Formblatt zu Entsorgungsanlagen-Nr, Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist erforderlich, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Mengenermittlung nach Wiegekarte.
02.__.0050
Abfall gefährlich AVV170106* schadstoffbelastet LKW AN transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
O
175.00
kg
02.__.0051 Schutzgeländer Holz H 0,9m nach vorbeschriebenem Abbruch des Aufbaus über 3.OG
Schutzgeländer, aus Holz, gehobelt, Höhe 0,9 m, als Absturzsicherung am Deckenrand montieren.
Die Absturzsicherung muss nach Abschluss der Abbrucharbeiten ür Nachfolgegewerke zur Verfügung stehen und klann erst nach Ergänzung der Decke durch den Zimmerer demontiert werden. Dies ist in den angebotenen Preis einzurechnen
02.__.0051
Schutzgeländer Holz H 0,9m
O
10.00
m
02.__.0052 Innenwand, Fenster, Tür abbrechen Innenwand, leichte Trennwand am obersten Treppenabsatz abbrechen und entsorgen inkl. ein Innenfenster, festverglast inkl. Vorhang und eine Stahl-Tür.
Es ist unbedingt darauf zu achten, dass das bestehende, direkt angrenzende Treppengeländer nicht beschädigt wird.
Abmessungen:
ca. 2,50 x 3,70m
Pauschal gem. Besichtigung/ Fotodokumentation.
02.__.0052
Innenwand, Fenster, Tür abbrechen
L
1.00
psch
02.__.0053 Innenwände, Türen, Fenster Dachgeschossausbau Innenwände unter Dachschräge, leichte Trennwände inkl. Schiebetür, Innefenster, festverglast, einflügelige Stahltür abbrechen und entsorgen.
Abmessungen ca. 2,80m, Höhe ca. 2,70m,
unter Dachschräge: ca. 3,00m, Höhe 1,20 bis 2,70m
Pauschal gem. Besichtigung/ Fotodokumentation.
02.__.0053
Innenwände, Türen, Fenster Dachgeschossausbau
L
1.00
psch
nachfolgend beschrieben: Abbruch komplett:
Installation Heizung, Sanitär, Lüftung, Elektro nachfolgend beschriebene Positionen:
Komplettabbruch der gesamten Installation HLS und Elektro nach Besichtigung und beiliegender Fotodokumentation als Pauschalpreis
inkl. Entsorgung.
nachfolgend beschrieben: Abbruch komplett:
Installation Heizung, Sanitär, Lüftung, Elektro
02.__.0054 Komplettabbruch Installation HLS Haustechnische Installation, Bestandsleitungen (Gas, Wasser, Abwasser im Kellergeschhoss komplett abbrechen und entsorgen inkl. Verbindungsteile, Zubehör etc.
Warmwasserspeicher demontieren und entsorgen inkl. Zubehör etc.
Nach Besichtigung/ beiliegenden Fotos als Pauschalpreis komplett
02.__.0054
Komplettabbruch Installation HLS
L
1.00
psch
02.__.0055 Komplettabbruch Installation Elektro Elektro Installationen demontieren und entsorgen
Aufputzleitungen, Schalter, Dosen in allen Räumen demontieren und entsorgen.
02.__.0055
Komplettabbruch Installation Elektro
L
1.00
psch
Abbruch komplett:
Bäder nachfolgend beschriebene Positionen:
Komplettabbruch von Bestandsbädern inkl. Entsorgung als Pauschalpreis nach beileigenden Fotos bzw. nach Besichtigung
Abbruch komplett:
Bäder
02.__.0056 Bad abbrechen EG Bad im EG komplett abbrechen inkl. Ausbau und Entsorgung von Waschtisch, Boiler, Spiegel, Accessoires, Armaturen etc.
Abbruch Wand- und Bodenfliesen wird getrennt vergütet.
als Pauschalpreis
02.__.0056
Bad abbrechen EG
1.00
St
02.__.0057 Küche abbrechen EG Küche EG: Spülarmatur und Elektroherd demontieren und entsorgen nach Besichtigung und beiliegender Fotodokumentation
als Pauschalpreis
02.__.0057
Küche abbrechen EG
1.00
St
02.__.0058 Bad abbrechen 1.OG Bad im 1.OG, komplett abbrechen inkl. Ausbau und Entsorgung von Badewanne, Waschtisch, Spiegel und Accessoires, Armaturen, Abmauerungen, etc.
Abbruch Wand- und Bodenfliesen wird getrennt vergütet.
als Pauschalpreis
02.__.0058
Bad abbrechen 1.OG
1.00
St
02.__.0059 WC abbrechen 1.OG WC im 1-OG, komplett abbrechen inkl. Ausbau und Entsorgung von Handwaschbecken und Armaturen etc. (das WC wurde bereits bauseits abgebrochen)
Abbruch Wand- und Bodenfliesen wird getrennt vergütet.
als Pauschalpreis
02.__.0059
WC abbrechen 1.OG
1.00
St
02.__.0060 Bad abbrechen 2.OG Bad im 2.OG, komplett abbrechen inkl. Ausbau und Entsorgung von Badewanne, Waschtisch, WC, Spülkasten, Armaturen, Accessoires, Abmauerungen, etc.
Abbruch Wand- und Bodenfliesen wird getrennt vergütet.
als Pauschalpreis
02.__.0060
Bad abbrechen 2.OG
1.00
St
02.__.0061 Küche abbrechen 2.OG Küche 2.OG: Gasboiler demontieren und entsorgen inkl. Rauchrohre, Anschlüsse an Kamin etc.
02.__.0061
Küche abbrechen 2.OG
1.00
St
02.__.0062 Küche abbrechen 3.OG Küche 3.OG: Ausgussbecken inkl. Armatur demontieren und entsorgen
02.__.0062
Küche abbrechen 3.OG
1.00
St
02.__.0063 Bad abbrechen 3.OG Bad im 3.OG, komplett abbrechen inkl. Ausbau und Entsorgung von Badewanne, Waschtisch, WC, Spülkasten, Gaseinzelofen, und -boiler, inkl. Rauchrohre, Anschlüsse an Kamin etc. Armaturen, Accessoires, Abmauerungen, etc.
Abbruch Wand- und Bodenfliesen wird getrennt vergütet.
als Pauschalpreis
02.__.0063
Bad abbrechen 3.OG
1.00
St
02.__.0064 Bad abbrechen DG Bad im DG, komplett abbrechen inkl. Ausbau und Entsorgung von Duschwanne, Waschtisch,Spiegel, Armaturen, Accessoires, Abmauerungen, etc.
Abbruch Wand- und Bodenfliesen wird getrennt vergütet.
als Pauschalpreis
02.__.0064
Bad abbrechen DG
1.00
St
02.__.0065 WC abbrechen DG WC im DG, komplett abbrechen inkl. Ausbau und Entsorgung von WC, Spülkasten Accessoires etc.
Abbruch Wand- und Bodenfliesen wird getrennt vergütet.
als Pauschalpreis
02.__.0065
WC abbrechen DG
1.00
St
02.__.0066 Küche abbrechen DG Küche D.OG: Einbauküche mitr Spülbecken inkl. Armatur, Kühlschrank, demontieren und entsorgen
02.__.0066
Küche abbrechen DG
1.00
St
02.__.0067 Heizkörper demontieren Heizkörper, Radiatoren und Konvektoren demontieren und enstorgen, inkl. Anschluss-nach Besichtigung/ beiliegender Fotodokumentation
als Pauschalpreis je Stück
02.__.0067
Heizkörper demontieren
12.00
St
02.__.0068 Elektroheizungen entsorgen Elektroheizungen (Nachtspeicheröfen) entsorgen,-nach Besichtigung/ beiliegender Fotodokumentation
als Pauschalpreis je Stück
02.__.0068
Elektroheizungen entsorgen
6.00
St
02.__.0069 Einzelraumöfen abbrechen Einzelraumöfen (Gas- und Holz Einzelraum/ Kachelöfen, Gas- Einzelraumheizer) in unterschiedlichen Gößen demontieren und entsorgen inkl. Heizeinsätze Anschluss- und Abgasleitungen nach Besichtigung und beiliegender Fotodokumentation
Die Entsorgung von vermutlich belastetem Material (asbesthaltige Dichtschnüre, PAK-haltige Verbrennungsrückstände, Dämmung mit alter Mineralwolle)
ist in den angebotenen Preis einzurechnen
als Pauschalpreis
02.__.0069
Einzelraumöfen abbrechen
6.00
St
02.__.0070 Holzinnentreppe demontieren und entsorgen freistehende Holzinnentreppe demontieren und entsorgen,
6 Steigungen inkl. Handlauf und Podest.
02.__.0070
Holzinnentreppe demontieren und entsorgen
L
1.00
psch
02.__.0071 fest montiert, 7 Steigungen fest montiert, 7 Steigungen
02.__.0071
fest montiert, 7 Steigungen
L
H
1.00
psch
02.__.0072 Dachgeschosswohnung Einbauten, Möbel ausbauen, entsorgen Einbauten (Einbauschränke, Wand- und Deckenlampen, lampen, Garderobenhaken), und Möbel ausbauen (Betten, Schrank, Schreibtisch, Sofa, Tisch, Stühle, Kühlschrank, Elektro-Kochfeld, Elektro Warmwasserspeicher, Elektro Radiator, Regale, lose Einrichtungsgegenstände und Textilien), entsorgen. Pauschal nach Fotodokumentation/ Besichtigung
02.__.0072
Dachgeschosswohnung Einbauten, Möbel ausbauen, entsorgen
L
1.00
psch
Abbruch komplett:
Innentüren beim nachfolgend beschriebenem Abbruch von Innentüren ist unbedingt mit der Bauleitung des AG vorort festzulegen, welche Türen und/ oder Teile von Türen (Türblätter, Beschläge etc.) zu erhalten sind. Diese müssen vor Beginn der Abbrucharbeiten geschützt bzw. eingelagert werden. Sollen Beschläge erhalten werden, ist das gesamte Türblatt zu schützen und mit Abrechnung nach Stundenaufwand in Abstimmung mit der Bauleitung einzulagern für eine spätere Demontage der Beschläge durch Fachfirma.
Abbruch komplett:
Innentüren
02.__.0073 Innentür Holz ausbauen und entsorgen Ausbauen und Entsorgen von Innentüren aus Holz, einflügelig, mit und ohne Lichtausschnitt aus Glas
inkl. Zargen, Beschlägen, etc.
als Totalabbruchmaßnahme
Größen von 0,60 x 1,80m bis 1,00 x 2,20
02.__.0073
Innentür Holz ausbauen und entsorgen
5.00
St
02.__.0074 Fenster Holz/Holzwerkstoff abbrechen nicht schadstoffbelastet
H 700 mm B 200 mm Rahmen-D 68 mm Glas-D 10 mm v.Hand
Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen bis 10km AVV170904
Vergüt.Entsorg. AN Abbruch des Fensters, des Einfachfensters, mit Verglasung, einteilig, aus Holz/Holzwerkstoff, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Altholzkategorie A II,
Höhe Blendrahmen '700' mm,
Breite Blendrahmen '200' mm,
Dicke Rahmen '68' mm,
Dicke Verglasung '10' mm, einschl. Blendrahmen, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 2 m,
Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Untergrundbeschädigung, ohne Wasserfreisetzung,
aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zur Verwertungsanlage, Transportweg bis 10 km, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
02.__.0074
Fenster Holz/Holzwerkstoff abbrechen nicht schadstoffbelastet
H 700 mm B 200 mm Rahmen-D 68 mm Glas-D 10 mm v.Hand
Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen bis 10km AVV170904
Vergüt.Entsorg. AN
2.00
St
nachfolgend: Gartenmauer auf Nachbargrundstück abbrechen nachfolgend: Gartenmauer auf Nachbargrundstück abbrechen. Es ist auf den Schutz der angrenzenden Oberflächen (Bodenbelag, Aussenwänd ezu achten), Beschädigungen sind auszuschließen.
Die Arbeiten müssen mit dem Nachbarn abgestimmt werden, dies muss vor Beginn des Abbruchs vom AG/ der Bauleitung des AG erfolgt sein. Dies sowie die Schutzmaßnahmen sind in den angebotenen Preis einzurechnen.
nachfolgend: Gartenmauer auf Nachbargrundstück abbrechen
02.__.0075 Gartenmauer abbrtechen, inkl. Fundamente und oberer Gartenmauer abbrechen, beidseitig verputzt, inkl. Fundament und oberer Abdeckung aus Ziegel. Gem. Besichtigung/ Fotodokumentation. Stärke 40cm.
02.__.0075
Gartenmauer abbrtechen, inkl. Fundamente und oberer
12.00
m2
03 Stundenlohnarbeiten
03
Stundenlohnarbeiten
03.__.0001 Vorarbeiter/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Vorarbeiter/-in
auf Anordnung des AG ausführen,
der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
03.__.0001
Vorarbeiter/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge
15.00
h
03.__.0002 Wie vor, jedoch Stundenlohnarbeiten durch Facharbeiter/-in; Stundenlohnarbeiten durch Facharbeiter/-in
03.__.0002
Wie vor, jedoch Stundenlohnarbeiten durch Facharbeiter/-in;
H
20.00
h
03.__.0003 Wie vor, jedoch Stundenlohnarbeiten durch Helfer/-in; Stundenlohnarbeiten durch Helfer/-in
03.__.0003
Wie vor, jedoch Stundenlohnarbeiten durch Helfer/-in;
H
20.00
h