Heizung
VdW Goltsteinstraße 29, 40211 Düsseldorf
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ATV nach DIN 18299 0.1 Angaben zur Baustelle 0.1.1 Lage der Baustelle Bauvorhaben: Umbau und Moderniesierung Straße: Goltsteinstraße 29 PLZ/Ort: 40211 Düsseldorf Baubeschreibung: Umbau und Modernierung eines Bürogebäudes der Goltsteinstraße 29 in Düsseldorf Grundlagen: Für die Kalkulation stehen zur Veranschaulichung die folgenden Zeichnungen zur Verfügung: siehe Ausführungsplanung PGH 0.1.2 Besondere Belastungen aus Immissionen, besondere oder klimatische oder betriebliche Bedingungen - Hauptwindrichtung: (1) - max. Schalldruckbelastung: VDI-Richtlinie 2058 und dieTechnische Anleitung Lärm (TA-Lärm) dürfen nicht überschritten werden 0.1.3  Art und Lage der baulichen Anlage Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau eines Bürogebäude: Die gesamte Nutzfläche beträgt: ca. 5200m2 Anzahl Geschosse: 7 Geschosse (Untergeschoss, Erdgeschoss,1.-5. Obergeschoss) Höhe aller Geschosse: ca. 23m Die Bebauung befindet sich in einem Kerngebiet, Dorf- und Mischgebiet: allgemeinem Wohn- und Kleinsiedlungsgebiet: Die nach Vorgabe der Genehmigungsbehörde aufgestellten Anforderungen sind einzuhalten. Soweit nicht bekannt gelten die Anforderungen nach TA-Lärm / VDI 2058 wie folgt: 6-22 Uhr  / 22 - 6 Uhr Industriegebiet:                                  bis 70 dB(A) / bis 70 dB(A) Gewerbegebiet:                                    bis 65 dB(A) / bis 50 dB(A) Kerngebiet, Dorf- und Mischgebiet:                bis 60 dB(A) / bis 45 dB(A) allgemeinem Wohn- und Kleinsiedlungsgebiet:       bis 55 dB(A) / bis 40 dB(A) reinem Wohngebiet:                                bis 50 dB(A) / bis 35 dB(A) Kurgebiet, für Krankenhäuser u. Pflegeanstalten:  bis 45 dB(A) / bis 35 dB(A) 0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle Siehe AGB des AG 0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen Siehe AGB des AG 0.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und Transportwegen, z.B. Montageöffnungen - Heizzentrale: UG - WWB: dezentral - RLT-Zentrale: 1.OG / Dach - Hauanschlußraum Sanitär: UG - Hauanschlußraum Elektro: UG Montage, Montagehilfsmittel, Ausführung: Alle Geräte und Aggregate sind so anzubieten, daß sie durch vorhandene Montageöffnungen oder Türen evtl. in Einzelteile zerlegt, an den Verwendungsort transportiert werden können. Sie sind so anzuordnen, daß die Bediengung und Wartung in einfacher Art und Weise ordnungsgemäß vorgenommen werden kann. 0.1.7 Anschlüsse für Wasser, Abwasser und Baustrom werden vom Auftraggeber an zentraler Stelle auf der Baustelle bereit gestellt 0.1.8 Räume und Flächen zur Mitbenutzung durch den Auftragnehmer -/- 0.1.9 Bodenverhältnisse -/- 0.1.10 Hydrologische Werte -/- 0.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften Das Austreten wassergefährdender Stoffe aus Leitungen, Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen, Umschlagen oder Verwenden wassergefährdender Stoffe oder aus Fahrzeugen ist unverzüglich dem Auftraggeber und über diesen der Unteren Wasserbehörde anzuzeigen. 0.1.12 Besondere Vorgaben für die Abfallentsorgung / Abwasserentsorgung -/- 0.1.13 Schutzgebiete, Schutzzeiten -/- 0.1.14 Baumschutz, Schutz von Verkehrs- und Vegetationsflächen, Bauteilen, Bauwerke usw. -/- 0.1.15 Im Baugelände vorhandene Anlagen, Ver- und Entsorgungsleitungen -/- 0.1.16 Hindernisse im Bereich der Baustelle - / - ggf. (1) 0.1.17 Kampfmittel -/- 0.1.18 Ggf. getroffene Maßnahmen -/- 0.1.19 Besondere Anordnungen der Eigentümer von Kabeln, Leitungen, Straßen, Kanäle etc. -/- 0.1.20 Schadstoffbelastung von Bauteilen Es sind keine Belastungen bekannt. Hinweis vorliegende Gutachten (1) 0.1.21 Vom Auftraggeber veranlasste Vorarbeiten / Art und Zeit -/- 0.1.22  Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle Auf der Baustelle werden gleichzeitig mit der Erstellung der in dieser Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen andere Arbeiten des technischen und nichttechnischen Ausbaus und des Rohbaus durchgeführt.Gegen Verschmutzung und Beschädigungen anderer Bauteile sowie zur Vermeidung der Gefährdung von Personen sind vom AN der Verkehrssitte entsprechende und zumutbare Vorkehrungen zu treffen (Abdeckungen, Hinweisschilder,  Absperrungen usw.). 0.2. Angaben zur Ausführung 0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen Die Baumaßnahme wird in einem Zuge durchgeführt. Übliche Unterbrechungen nach Baufortschritt im Rahmen der Gewerkeabhängigkeiten sind anzunehmen. Fertiginstallationen und Inbetriebnahmearbeiten müssennach der eigentlichen Ausführung, kurz vor Bezug des Gebäudes, durchgeführt werden. Restarbeiten geringen Umfangs nach Fertigstellung, 0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung Arbeiten im laufenden Betrieb, Arbeiten im Bereich von Verkehrswegen -/- 0.2.3 Besondere Anforderungen an Arbeiten im kontaminierten Bereich -/- 0.2.4 Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung (Nebenleistung gem. VOB) Lager- und Aufenthaltsflächen im Gebäude bedürfen der räumlichen und schriftlichen Zustimmung des AG 0.2.5 Besonderheiten bei der Verkehrsregelung -/- 0.2.6 Auf- und Abbau sowie Vorhalten von Gerüsten, die nicht Nebenleistung sind. Der Auftragnehmer hat alle für die Durchführung seiner Leistungen erforderlichen Gerüste, Scherenbühnen und Hebezeuge im erforderlichen Umfang und in der nach den UVV- Vorschriften erforderlichen Ausführung für die Zeit seiner Ausführung vorzuhalten und zu unterhalten. Die Kosten hierfür sind in der Kalkulation der Leistung zu berücksichtigen. Eine zusätzliche Vergütung für Montagegerüste, Hilfskonstruktionen und Insgemeinkosten erfolgt nicht. Die zu kalkulierende Montagehöhe ist den Hinweisen zur Baustelle, der Anlagenbeschreibung bzw. den Höhenangaben der Einzelpositionen der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. 0.2.7 Mitbenutzung fremder Gerüste Nicht vorgesehen. 0.2.8 Überlassung von Gerüsten und Hebezeugen für andere Unternehmer Nicht vorgesehen. 0.2.9 Verwendung wiederaufbereiteter Stoffe Nicht vorgesehen. 0.2.10 Anforderungen an wiederaufbereitete oder nicht genormte Stoffe Nicht genormte Stoffe oder Bauteile dürfen nicht verwendet werden 0.2.11 Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile Anforderungen aus Zertifizierungen -/- ggf. Zertifizierung  eintragen 0.2.12 Art und Umfang der verlangten Gütenachweise Befestigungen von Lüftungskanälen und Rohren nur mit zugelassenen Metalldübeln. Wand- und Deckendurchführungen sind gemäß DIN 4109 und LAR neuster Fassung auszuführen. Schweißarbeiten dürfen nur von Schweißern durchgeführt werden, die ihre Eignung durch eine Prüfung nachgewiesen haben, im Besitz gültiger Prüfbescheinigungen sind und durch fachlich geeignetes Aufsichtspersonal überwacht werden. ggf. ergänzen,  Art der Zert. angeben (1). 0.2.13 Verwendung und Verwertung von auf der Baustelle gewonnenen Stoffen nicht vorgesehen 0.2.14 Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem Bereich des Auftraggebers zu entsorgende Stoffe normaler Bauschutt 0.2.15 Von Auftraggeber beigestellte Stoffe Nicht vorgesehen. 0.2.16 Abladen, Lagern und Transport von Bauteilen durch den Auftraggeber Nicht vorgesehen. 0.2.17 Leistungen für andere Unternehmer / Weitervergabe an Nachunternehmer -/- z.B. Das Herstellen von Bühne die von anderen Gewerken genutzt werden 0.2.18 Mitwirken beim Einstellen von Anlagenteilen und der Inbetriebnahme von Anlagen im Zusammenwirken mit anderen Beteiligten Gemeinsame Intebriebnahme und Probebetriebe im üblichem Umfang sind vorzusehen -/- 0.2.19 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme Nicht vorgesehen. ggf. (1) 0.2.20 Wartung der Anlage während der Gewährleistungszeit Wartungsverträge für die Dauer der Gewährleistung sind gemäß Leistungsverzeichnis anzubieten sowie den Revisionsunterlagen hinzuzufügen. 0.2.21  Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen -/-
ATV nach DIN 18299
ATV nach DIN 18380 - Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen 0.1 Angaben zur Baustelle 0.1.1 - 0.1.7  siehe ATV DIN 18299 0.1.2 und 0.1.3 0.2 Angaben zur Ausführung 0.2.1 Anzahl, Art, Lage, Maße, Stoffe und Ausbilung der herzustellenden Anlagen siehe Leistungsverzeichnis, bzw. Anlagenbeschreibung 0.2.2 Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Installation der anlageninternen elektrischen Leitungen einschließlich Auflegen der Klemmen Angaben zu den erforderlichen Elektroinstallationsarbeiten für die MSR- Funktionen sind dem für die Elektroinstallation beauftragtem AN sowie der Fachbauleitung des AG in Form von Kabellisten und Angaben zum Einbauort (Schema + Lageskizze) rechtzeitig zu übergeben. Die Übergabe hat eine Woche nach Auftragserteilung unaufgefordert zu erfolgen, soweit im Verhandlungsprotokoll kein anderer Zeitpunkt definiert wird. 0.2.3 Art und Wärmebedarf anderer, nicht zur vertraglichen Leistung gehörender Wärmeverbraucher -/- 0.2.4 Geforderte Druckstufen für Anlagenteile Alle Anlagenteile sind mindestens in der Druckstufe >= PN 6 zu liefern, sofern in der Leistungsbeschreibung keine höheren technischen Anforderungen definiert sind. 0.2.5 Beibringen von Genehmigungen, Prüfungen und Abnahmen, z.B. Behälterprüfungen nach der Betriebssicherheitsverordung (BetrSichV) Für alle relevanten Anlagen, bzw. Anlagenteile sind die der zuständigen Genehmigungsbehhörde oder Sachverständigen geforderten Prüf- bzw. Abnahmebescheinigungen vorzulegen. 0.2.6 Zerstörungsfreie Prüfungen bei Hochdruckleitungen und schwer zugänglichen Leitungen Vor dem Schließen der Schlitze und der Installations-Schächte ist die Anlage, je nach Erfordernis, im Ganzen oder in Teilabschnitten einer sachgemäßen Dichtheitsprobe zu unterziehen. Ihre Dichtheit muß durch die Bauleitung abgenommen werden und ist schriftlich zu bestätigen. Eine besondere Vergütung für eine Dichtheitsprobe in Teilabschnitten erfolgt nicht. 0.2.7 Anzahl, Art und Maße von Mustern und Musterkonstruktionen. Ort der Anbringung Der Auftraggeber behält sich vor, Bauteile zu bemustern. 0.2.8  Art und Umfang von Winterbaumaßnahmen Der NU hat die eigene Leistung vor Winterschäden zu schützen 0.2.9 Schutz von Bau- und Anlagenteilen, Einrichtungsgegenständen und dergleichen Besondere, über Umfang der in VOB, Teil B, ⌡ 4, Nr.5 hinausgehende Maßnahmen. Schutz vor Winterschäden / Grundwasser 0.2.10 Minderung der Wärmeleistung der Raumheizflächen durch Heizkörperverkleidungen oder sonstige Maßnahmen -/- 0.2.11 Besondere Anforderungen an Wand- und Deckendurchführungen Bauteile gegen Erdreich: Gas- und  Druckwasserdicht als Mindestanforderung. Um die Anforderungen der DIN 4109 / 4100 einzuhalten, sind alle Wand- und Deckendurchführungen mit Schutzrohren auszuführen. Der Ringspalt zwischen Schutzrohr und Medienrohr ist mind. 30 mm stark mit nicht brennbarem Material auszustopfen. Die Kosten für diese Mindestanforderung sind entsprechend einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. 0.2.12 Anforderungen an den Brand-, Schall-, Wärme-, Feuchte-, und Strahlenschutz sowie an die Luftdichtheitder Gebäudehülle Art und Umfang erforderlicher Maßnahmen: Wärme- und Schallschutzdämmung gemäß LAR sowie der Hinweise zur VOB C DIN 18421. Alle Rohrleitungen erhalten als Mindestanforderung eine Wärmedämmung bzw. Schwitzwasserdämmung mit der in GEG, DIN 1988 / 1986 bzw. TRVO vorgeschriebenen Dämmstärke. Die Rohrleitungen sind so zu verlegen, dass sie einzeln gedämmt werden können. Hinsichtlich des Brandschutzes gelten die Anforderungen der Landes- Bauordnung (LBO und der LAR). Leitungen, die Brandabschnitte überbrücken, erhalten zugelassene Brandschutzeinrichtungen mit Prüfzeugnis und Zulassungsbescheid. Der AN hat dem AG die Prüfzeugnisse und Zulassungsbescheide zulassungspflichtiger Anlagenteile unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Der NU ist verantwortlich für den der Zulassung entsprechenden Verschluß der Restquerschnitte. Die Arbeiten sind in entsprechender LV-Position erfasst bzw. werden nach entsprechender Vorgabe anderweitig erbracht. Abdeckrosetten sichtbarer Rohrleitungsaustritte sind mit den Einheitspreisen abgegolten. 0.2.13 Anforderungen an die auf den Rohfußboden zu verlegenden Leitungen Leitungen sind vor der Estrichverlegung auf Beschädigungen zu prüfen. Die Dichtheitkeit ist über Druckproben nachzuweisen. 0.2.14 Anforderung an die Wärmedämmung der auf dem Rohfußboden verlegten Leitungen Wärme- und Schallschutzdämmung gemäß LAR sowie der Hinweise zur VOB C DIN 18421. Alle Rohrleitungen erhalten als Mindestanforderung eine Wärmedämmung bzw. Schwitzwasserdämmung mit der in GEG, DIN 1988 / 1986 bzw. TRVO vorgeschriebenen Dämmstärke. Die Rohrleitungen sind so zu verlegen, dass sie einzeln gedämmt werden können. 0.2.15 Besondere physikalische und chemische Beanspruchungen, denen Stoffe und bauteile nach dem Einbau ausgesetzt sind. -/- 0.2.16 Art und Umfang von Korrosionsschutzmaßnahmen Alle Profilstahlkonstruktionen sind zu grundieren, sofern in der Anlagen-/Leistungsbeschreibung nicht anders beschrieben. Profilstahlkonstruktionen aus verzinktem Stahl /ohne Anstrich, sofern in der Anlagen- / Leistungsbeschreibung nicht anders beschrieben. Korrosionsgefährdete Rohrleitungen aus Stahl, an denen bestimmungsgemäß eine Taupunktunterschreitung nicht ausgeschlossen werden kann, sind zur Sicherung gegen Aussenkorrosion vor den Dämmarbeiten mit einem zweifachen Anstrich, der auch der Anlagentemperatur stand hält, zu streichen. Der Anstrich muss umweltschonend und prüfamtlich zugelassen sein. Dies ist in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Hochwertige Mindeststandards nach AGI Arbeitsblatt gelten als vereinbart. 0.2.17 Art und Kennzeichnung von Rohrleitungen Die Rohrleitungen erhalten Kennzeichnungen und Bezeichnungsschilder im erforderlichen Umfang. Sie erhalten Richtungspfeile nach Erfordernis. Diese sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Der Text der Bezeichnungsschilder ist mit dem Auftraggeber abzustimmen. 0.2.18 Art und Umfang von Provisorien -/- 0.2.19 Zeitpunkte der Inbetriebnahmen Ggf. stufenweise, genaue Termine werden im Bauzeitenplan bekannt gegeben. 0.2.20 Vorgaben zur Aufschaltung auf die Gebäudeautomation Art und Umfang der zu liefernden Unterlagen. - ergänzen Der Auftragnehmer ist zur Mitarbeit bei der Terminkoordination mit der Bauleitung und den anderen am Bau beteiligten Gewerken verpflichtet. Die Kosten dafür sind in die Einheitspreise einzurechnen. Die von Auftragnehmer zu erstellenden Unterlagen sind rechtzeitig einzureichen. 0.2.21 Durchführung von Funktionsmessungen Im Rahmen der Inbetriebnahme und Einregulierung der Anlage sind die geforderten Wassermengen und Temperaturen nachzuweisen. Das Anfertigen der Messprotokolle, die Einweisung des Wartungs- und Bedienungspersonals in die Bedienung der Anlage, die Einregulierung der Kessel- , Brenner- und Schaltanlage ist im Auftragsumfang enthalten. Im Rahmen der Inbetriebnahme und Einregulierung der Heizungsanlagen ist eine Abnahmeprüfung nach VDI 3809 Blatt 1 durchzuführen. Das Wartungs- und Bedienungspersonal ist einzuweisen.    Zeitpunkte der Einweisung:    1. Einweisung während der Inbetriebnahme    2. Einweisung nach der Abnahme durch den AG Die Kosten hierfür sind mit den Einheitspreisen abgegolten. 0.2.22 Art und Umfang der zu liefernden Unterlagen Die Registereinteilung der Rev.- Unterlagen hat gemäß Vorgabe des AG zu erfolgen. Aufbau gemäß VDMA Einheitsblatt. Die Revisionsunterlagen sind rechtzeitig vor der Abnahme 2-fach zur Prüfung und Freigabe einzureichen. In den Revisionszeichnungen sind in übersichtlicher Darstellung von allen verbleibenden Einbauten bzw. Änderungen anzufertigen. Sie tragen die Bezeichnungen 'Revisionszeichnung' und erhalten die schriftliche Bestätigung der Übereinstimmung mit der örtlichen Bauausführung.Die gemäß Prüfbemerkungen überarbeiteten Unterlagen sind dem AG im Rahmen der Abnahme in vertraglicher Anzahl zu übergeben. Ohne geprüfte Unterlagen kann keine Endabnahme erfolgen. Die Erstellung der Revisions- und Bestandsunterlagen ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. 0.2.23 Art, Verfahren und Umfang des Spülens von Rohrleitungen Spülen von der im LV beschriebenen Rohrmaterialien gem. gültigen DIN-Normen. Das Spülen muss so früh wie möglich nach Verlegung der Leitungen und im Anschluss an die Druckprüfung erfolgen. Das für die Spülung verwendete Trinkwasser muss gefiltert und wenn die Möglichkeit des Verbleibs in der Anlage besteht nach VDI 2035 enthärtet sein. Je nach Anlagengröße und Leitungsführung  ist abschnittsweise zu spülen. Die Leitungslänge je Spülabschnitt soll 100 m  nicht überschreiten. Dabei sollte die Spülrichtung von unten nach oben und die Spülfolge strangweise vom nächstgelegenen  zum entferntesten Strang eingehalten werden. Jeder Strang wird stockwerkweise von unten nach oben gespült. Die Spüldauer  richtet sich nach der Leitungslänge und soll je laufenden Meter 15 Sek. nicht unterschreiten. Das Spülen der Leitungen ist in den Einheitspreisen zu berücksichtigen und wird nicht gesondert vergütet. 0.2.24 Angebot eines Wartungsvertrages Wartungsverträge für die Dauer der Gewährleistung sind gemäß Leistungsverzeichnis anzubieten. Mindestumfang Leistungsprogramm gemäß VDMA. 0.2.25 Art und Umfang der dem Auftragnehmer für die Beurteilung und Ausführung der Anlage zu liefernden Planunterlagen und Berechnungen Dem AN wird nach Auftragserteilung eine Ausführungsplanung in Form von Grundrissen, Schnitten und Schemata, sowie Berechnungen übergeben. Erstellung der Montage-, Werkstatt- und Detailpläne durch den AN. Diese müssen das Projekt kennzeichnen und sind zu nummerieren. Sie müssen den vereinbarten Verteilerschlüssel aufweisen. Geänderte Unterlagen sind durch einen Index zu kennzeichnen. Bei Planänderungen ist die Plannummer beizubehalten. In den Montagezeichnungen sind alle Bauteile maßstäblich dazustellen und mit Bezugsmaßen zum Baukörper zu bemaßen. Die Unterlagen sind vorzulegen, so dass vor Beginn der Ausführung eine Überprüfung und Genehmigung durch Auftraggeber bzw. seine Beauftragten möglich ist. Die Prüfbemerkungen hat der Auftragnehmer bei der Erstellung seiner endgültigen Montageunterlagen zu berücksichtigen. Bauteile wie benötigten Fundamente und Revisionstüren, die durch andere Gewerke hergestellt werden, sind rechtzeitig in erforderlichen  Größe, Ausführung und Lage anzugeben. 0.2.26 Möglichkeiten zur Aufnahme von Kräften wandhängender Bauteile und Apparate, z. B. in Trockenbauwände Statische Nachweise der Abhangkonstruktionen und Befestigungen durch den AN. Gewichte und Abnessungen zur statisch Bestimmung der Bauwerke sind vom AN 2-fach zur Verfügung zu stellen. 0.2.27 Art und Umfang von Zustandsprüfungen vorhandener Rohrleitungen und Anlagenteile -/- 0.2.28 Beschaffenheit des Füllwassers Das Füllwasser der Heizungsanlage ist gemäß VDI 2035 aufzubereiten. Die Kälteanlagen bzw. Kreislaufverbundsysteme sind gemäß Leistungsverzeichnis zu füllen. 0.2.29 Bauteilfertigung nach Ausführungsplan oder nach örtlichem Aufmaß im Verantwortungsbereich des AN, in der Regel nach örtlichem Aufmaß 0.2.30 Art, Beschaffenheit und Festigkeit des Untergrundes, z. B. Stahl, Beton, verputztes oder unverputztes Mauerwerk, Holz siehe ATV DIN 18299 0.1.3 0.2.31 Anzahl, Art, Maße und Ausbildung von Abschlüssen und Anschlüssen an angrenzenden Bauteilen, z. B. luftdichte Anschlüsse siehe Leistungsverzeichnis, bzw. Anlagenbeschreibung 0.2.32 Art, Lage, Maße und Ausbildung von Bewegungs- und Bauwerksfugen -/- siehe Leistungsverzeichnis, bzw. Anlagenbeschreibung 0.2.33 Anzahl, Art, Lage und Maße von herzustellenden oder zu schließenden Aussparungen siehe Leistungsverzeichnis, bzw. Anlagenbeschreibung 0.2.34 Anzahl, Art, Lage, Maße und Massen von Installations- und Einbauteile siehe Leistungsverzeichnis, bzw. Anlagenbeschreibung und Für den meßtechnischen Nachweis der Leistungen hat der Auftragnehmer die erforderlichen Vorrichtungen (Meßtaschen, Tauchhülsen, Paßstücke) für den Anschluß von Meßgeräten einzubauen. (1) wenn gemeinsames LV siehe ATV DIN 18379  0.2.33 0.2.35 Gestaltung und Einteilung von Flächen sowie Raster- und Fugenausbildung -/- siehe Leistungsverzeichnis, bzw. Anlagenbeschreibung 0.2.36 Anzahl, Art, Lage, Maße und Beschaffenheit von geneigten, gebogenen oder andersartig geformter Flächen -/- siehe Leistungsverzeichnis, bzw. Anlagenbeschreibung 0.2.37  Vorgezogenes oder nachträgliches Herstellen von Teilen der Leistung siehe ATV DIN 18299 0.2.1 und 0.2.19
ATV nach DIN 18380 - Heizanlagen und zentrale
ATV nach DIN 18421 - Dämm- und Brandschutzarbeiten an technischen Anlagen 0.1 Angaben zur Baustelle Siehe Angaben zur Ausführung DIN 18299 0.1.1 - 0.1.7  siehe ATV DIN 18299 0.1.2 und 0.1.3 0.2 Angaben zur Ausführung 0.2.1 Art und Stoffe der zu dämmenden Objekte Heizungsrohrleitungen -   in Technikzentralen   (X) Mineralfaser-Dämmschalen mit verzinktem Blechmantel   ( ) Mineralfaser-Dämmschalen mit PVC-Mantel   in sichtbaren Bereichen   ( ) Mineralfaser-Dämmschalen mit verzinktem Blechmantel   ( ) Mineralfaser-Dämmschalen mit PVC-Mantel   ( ) Mineralfaser-Dämmschalen mit Aluminiumfolie   in stoßgefährdeten Bereichen   (X) Mineralfaser-Dämmschalen mit verzinktem Blechmantel   ( ) Mineralfaser-Dämmschalen mit PVC-Mantel   in Schächten und abgehängten Decken   (X) Mineralfaser-Dämmschalen mit Aluminiumfolie   in Fußbodenaufbauten / Estrichlagen   ( ) Kompaktdämmhülsen   in Vorwänden und Wandschlitzen   (X) Mineralfaser-Dämmschalen mit Aluminiumfolie 0.2.2 Dämmstoffe Dämmstoffe aus Mineralfasermatten dürfen nur in der Baustoffklasse A 1 und A 2 nach DIN 4102 mit einer Wärmeleitfähigkeit von 0,035 W/mk bzw. 0,040 W/mk bei einer Mitteltemperatur von 10°C nach DIN 18165 verwendet werden und müssen AGI- Arbeitsblatt Q 132 entsprechen. Dämmstoffe aus Schäumen dürften nur in der Baustoffklasse B 1 für Schläuche und B 2 für Platten verwendet werden und müssen AGI- Arbeitsblatt Q 134 entsprechen. 0.2.3 Art, Maße, Stoffe und Konstruktionen der Ummantelungen und Brandschutzmaßnahme In den einzelnen Positionen beschrieben 0.2.4 Besondere Dämmstoffeigenschaften In den Einzelpositionen beschrieben. Es ist hydrophobierte Mineralwolle zu verwenden. 0.2.5 Anforderungen an Dämm- und Brandschutzsysteme hinsichtlich des Brand- Schall-, Wärme-, Feuchte und Strahlenschutz Wärme- und Schallschutzdämmung gemäß LAR sowie der Hinweise zur VOB C DIN 18421. Alle Rohrleitungen erhalten als Mindestanforderung eine Wärmedämmung bzw. Schwitzwasserdämmung mit der in GEG, DIN 1988 / 1986 bzw. TRVO vorgeschriebenenDämmstärke. Die Rohrleitungen sind so zu verlegen, dass sie einzeln gedämmt werden können. Durchführungen durch Wände sind schallisoliert(Ummantelung mit nicht brennbarer 30mm starker Mineralfasermatte - sichtbare stirnseitig mit Blenden zu versehen resp. abzukleben) auszuführen. Hinsichtlich des Brandschutzes gelten die Anforderungen der Landes- Bauordnung (LBO und der LAR). Leitungen, die Brandabschnitte überbrücken, erhalten zugelassene Brandschutzklappen bzw. Brandschutzeinrichtungen mit Prüfzeugnis und Zulassungsbescheid. Der AN hat dem AG die Prüfzeugnisse und Zulassungsbescheide zulassungspflichtiger Anlagenteile unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Der AN ist verantwortlich für den der Zulassung entsprechenden Verschluß der Restquerschnitte. Die Arbeiten sind in entsprechender LV-Position erfasst bzw. werden nach entsprechender Vorgabe anderweitig erbracht. Abdeckrosetten sichtbarer Rohrleitungsaustritte sind mit den Einheitspreisen abgegolten. 0.2.6 Schutz der Dämmung gegen mechanische und andere äußere Einwirkungen. Anforderungen aus Windlaste, aus Störfall- und Brandschutzkonzepten -/- 0.2.7 Bedingungen, die für die Beurteilung und Ausführung der Dämmungen erforderlich sind, z. B. Betriebs- und Umgebungstemperatur -/- 0.2.8 Bereiche mit Behinderungen und Erschwernissen, z. B. beengte Arbeitsräume, Unterschreitung der Mindestabstände nach DIN 4140 -/- 0.2.9 Ausführungseinschränkungen wie Unzulässigkeit von Schweißarbeiten, Bohrungen und direktem metallischem Kontakt mit dem Objekt sowie Gewichtsbeschränkungen für Dämm- und Brandschutzsysteme -/- 0.2.10 Betriebsweise nach DIN 4140 Die Dämmung ist so auszuführen, dass die bei An- und Abfahren der Anlagen auftretenden Dehnungen ohne Deformation der Dämmung und der Ummantelung aufgenommen werden. Die zugrunde zu legenden Anlagenparameter sind durch den AN vor Beginn der Arbeiten zu erfragen bzw. den entsprechenden Unterlagen der Gewerke H/L/S zu entnehmen. 0.2.11 Besondere physikalische und chemische Beanspruchungen, denen Stoffe und bauteile nach dem Einbau ausgesetzt sind -/- 0.2.12  Ausführungsvorschriften des Auftraggebers -  DIN 18241 -  DIN 4140 -  AGI Arbeitsblätter -  LÜAR -  GEG -  DIN 1988 -  LAR -  LBO -  MLAR -  TRVO    jeweils neuste Fassung 0.2.13 Bei Dämmungen: Anzahl, Art und Maße Dämmung ohne Ummantelung / Zulagen: Art, Anzahl und Abmessungen von Bogen, Knicken, Übergangsstücken, Stutzen und Formstücken an Kanälen, bei Dämmung aus Hartschaumm, sind einzukalkulieren sofern keine separaten LV-Positionen ausgewiesen sind. Dämmung mit Ummantelung aus PVC oder Alu  Grobkorn / Zulagen: Art, Anzahl und Abmessungen von Bögen, Knicken, Übergangsstücken, Hosenstücken, Endstellen, Stutzen, Ausschnitten bei Dämmungen mit Ummantelung aus Blech auch von Stirnseiten, Konussen, konischen Bögen, Passstücken, Tragekonstruktionen, Abflachungen, Blenden, Einsätzen, Regenabweisern, Übergangsstücken sowie Konussen und Formstücken an Kanälen sind einzukalkulieren sofern keine separaten LV-Positionen ausgewiesen sind. 0.2.14 Bei Brandschutzmaßnahmen: Anzahl, Art, Lage und Maße der zu schützenden Bauteile, der zu schließenden Ausparungen sowie der Einbauteile, Abhängungen und Sonderkonstruktionen siehe Leistungsverzeichnis bzw. Anlagenbeschreibung 0.2.15  Anzahl, Art, Lage, Maße und Ausbildung von Abschlüssen und Anschlüssen an angrenzenden Bauteilen siehe Leistungsverzeichnis, bzw. Anlagenbeschreibung 0.2.16 Schutz von Bau- und Anlagenteilen, Einrichtungsgegenständen und dergleichen -/- 0.2.17  Vorgezogenes oder nachträgliches Herstellen von Teilen der Leistung siehe ATV DIN 18299 0.2.1 und 0.2.19
ATV nach DIN 18421 - Dämm- und Brandschutzarbeiten an
1 420 Wärmeversorgungsanlagen
1
420 Wärmeversorgungsanlagen
1.01 Wärm- und Kälteerzeugungsanlage
1.01
Wärm- und Kälteerzeugungsanlage
1.02 Rohrleitungen - Edelstahl Mapress Therm
1.02
Rohrleitungen - Edelstahl Mapress Therm
1.03 Rohrleitungen Stahlrohr Kälte
1.03
Rohrleitungen Stahlrohr Kälte
1.04 Befestigungssysteme
1.04
Befestigungssysteme
1.05 Wärmedämmung und Brandschutz
1.05
Wärmedämmung und Brandschutz
1.06 Heizkörper und Zubehör
1.06
Heizkörper und Zubehör
1.07 Fußbodenheizung PYD
1.07
Fußbodenheizung PYD
1.08 Technische Einrichtungsgegenstände
1.08
Technische Einrichtungsgegenstände
1.09 Besondere Arbeiten
1.09
Besondere Arbeiten