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Net total EUR
ATV nach DIN 18299
0.1 Angaben zur Baustelle
0.1.1 Lage der Baustelle
Bauvorhaben: Umbau und Moderniesierung
Straße: Goltsteinstraße 29
PLZ/Ort: 40211 Düsseldorf
Baubeschreibung:
Umbau und Modernierung eines Bürogebäudes der
Goltsteinstraße 29 in Düsseldorf
Grundlagen:
Für die Kalkulation stehen zur Veranschaulichung die
folgenden Zeichnungen zur Verfügung:
siehe Ausführungsplanung PGH
0.1.2 Besondere Belastungen aus Immissionen, besondere
oder klimatische oder betriebliche Bedingungen
- Hauptwindrichtung: (1)
- max. Schalldruckbelastung: VDI-Richtlinie 2058 und
dieTechnische Anleitung Lärm (TA-Lärm) dürfen nicht
überschritten werden
0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlage
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau eines
Bürogebäude:
Die gesamte Nutzfläche beträgt: ca. 5200m2
Anzahl Geschosse: 7 Geschosse (Untergeschoss,
Erdgeschoss,1.-5. Obergeschoss)
Höhe aller Geschosse: ca. 23m
Die Bebauung befindet sich in einem
Kerngebiet, Dorf- und Mischgebiet:
allgemeinem Wohn- und Kleinsiedlungsgebiet:
Die nach Vorgabe der Genehmigungsbehörde aufgestellten
Anforderungen sind einzuhalten. Soweit nicht bekannt
gelten die Anforderungen nach TA-Lärm / VDI 2058 wie
folgt:
6-22 Uhr / 22 - 6 Uhr
Industriegebiet: bis
70 dB(A) / bis 70 dB(A)
Gewerbegebiet: bis
65 dB(A) / bis 50 dB(A)
Kerngebiet, Dorf- und Mischgebiet: bis
60 dB(A) / bis 45 dB(A)
allgemeinem Wohn- und Kleinsiedlungsgebiet: bis
55 dB(A) / bis 40 dB(A)
reinem Wohngebiet: bis
50 dB(A) / bis 35 dB(A)
Kurgebiet, für Krankenhäuser u. Pflegeanstalten: bis
45 dB(A) / bis 35 dB(A)
0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle
Siehe AGB des AG
0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen
Siehe AGB des AG
0.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von
Transporteinrichtungen und Transportwegen, z.B.
Montageöffnungen
- Heizzentrale: UG
- WWB: dezentral
- RLT-Zentrale: 1.OG / Dach
- Hauanschlußraum Sanitär: UG
- Hauanschlußraum Elektro: UG
Montage, Montagehilfsmittel, Ausführung:
Alle Geräte und Aggregate sind so anzubieten, daß sie
durch vorhandene Montageöffnungen oder Türen evtl. in
Einzelteile zerlegt, an den Verwendungsort
transportiert werden können. Sie sind so anzuordnen,
daß die Bediengung und Wartung in einfacher Art und
Weise ordnungsgemäß vorgenommen werden kann.
0.1.7 Anschlüsse für Wasser, Abwasser und Baustrom
werden vom Auftraggeber an zentraler Stelle auf der
Baustelle bereit gestellt
0.1.8 Räume und Flächen zur Mitbenutzung durch den
Auftragnehmer
-/-
0.1.9 Bodenverhältnisse
-/-
0.1.10 Hydrologische Werte
-/-
0.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften
Das Austreten wassergefährdender Stoffe aus Leitungen,
Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen, Umschlagen
oder Verwenden wassergefährdender Stoffe oder aus
Fahrzeugen ist unverzüglich dem Auftraggeber und über
diesen der Unteren Wasserbehörde anzuzeigen.
0.1.12 Besondere Vorgaben für die Abfallentsorgung /
Abwasserentsorgung
-/-
0.1.13 Schutzgebiete, Schutzzeiten
-/-
0.1.14 Baumschutz, Schutz von Verkehrs- und
Vegetationsflächen, Bauteilen, Bauwerke usw.
-/-
0.1.15 Im Baugelände vorhandene Anlagen, Ver- und
Entsorgungsleitungen
-/-
0.1.16 Hindernisse im Bereich der Baustelle
- / - ggf. (1)
0.1.17 Kampfmittel
-/-
0.1.18 Ggf. getroffene Maßnahmen
-/-
0.1.19 Besondere Anordnungen der Eigentümer von Kabeln,
Leitungen, Straßen, Kanäle etc.
-/-
0.1.20 Schadstoffbelastung von Bauteilen
Es sind keine Belastungen bekannt.
Hinweis vorliegende Gutachten (1)
0.1.21 Vom Auftraggeber veranlasste Vorarbeiten / Art
und Zeit
-/-
0.1.22 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle
Auf der Baustelle werden gleichzeitig mit der
Erstellung der in dieser Leistungsbeschreibung
aufgeführten Leistungen andere Arbeiten des technischen
und nichttechnischen Ausbaus und des Rohbaus
durchgeführt.Gegen Verschmutzung und Beschädigungen
anderer Bauteile sowie zur Vermeidung der Gefährdung
von Personen sind vom AN der Verkehrssitte
entsprechende und zumutbare Vorkehrungen zu treffen
(Abdeckungen, Hinweisschilder, Absperrungen usw.).
0.2. Angaben zur Ausführung
0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte,
Arbeitsunterbrechungen
Die Baumaßnahme wird in einem Zuge durchgeführt.
Übliche Unterbrechungen nach Baufortschritt im Rahmen
der Gewerkeabhängigkeiten sind anzunehmen.
Fertiginstallationen und Inbetriebnahmearbeiten
müssennach der eigentlichen Ausführung, kurz vor Bezug
des Gebäudes, durchgeführt werden. Restarbeiten
geringen Umfangs nach Fertigstellung,
0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung
Arbeiten im laufenden Betrieb, Arbeiten im Bereich von
Verkehrswegen
-/-
0.2.3 Besondere Anforderungen an Arbeiten im
kontaminierten Bereich
-/-
0.2.4 Besondere Anforderungen an die
Baustelleneinrichtung (Nebenleistung gem. VOB)
Lager- und Aufenthaltsflächen im Gebäude bedürfen der
räumlichen und schriftlichen Zustimmung des AG
0.2.5 Besonderheiten bei der Verkehrsregelung
-/-
0.2.6 Auf- und Abbau sowie Vorhalten von Gerüsten, die
nicht Nebenleistung sind.
Der Auftragnehmer hat alle für die Durchführung seiner
Leistungen erforderlichen Gerüste, Scherenbühnen und
Hebezeuge im erforderlichen Umfang und in der nach den
UVV- Vorschriften erforderlichen Ausführung für die
Zeit seiner Ausführung vorzuhalten und zu unterhalten.
Die Kosten hierfür sind in der Kalkulation der Leistung
zu berücksichtigen. Eine zusätzliche Vergütung für
Montagegerüste, Hilfskonstruktionen und Insgemeinkosten
erfolgt nicht. Die zu kalkulierende Montagehöhe ist den
Hinweisen zur Baustelle, der Anlagenbeschreibung bzw.
den Höhenangaben der Einzelpositionen der
Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
0.2.7 Mitbenutzung fremder Gerüste
Nicht vorgesehen.
0.2.8 Überlassung von Gerüsten und Hebezeugen für
andere Unternehmer
Nicht vorgesehen.
0.2.9 Verwendung wiederaufbereiteter Stoffe
Nicht vorgesehen.
0.2.10 Anforderungen an wiederaufbereitete oder nicht
genormte Stoffe
Nicht genormte Stoffe oder Bauteile dürfen nicht
verwendet werden
0.2.11 Besondere Anforderungen an Art, Güte und
Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile
Anforderungen aus Zertifizierungen
-/- ggf. Zertifizierung eintragen
0.2.12 Art und Umfang der verlangten Gütenachweise
Befestigungen von Lüftungskanälen und Rohren nur mit
zugelassenen Metalldübeln. Wand- und
Deckendurchführungen sind gemäß DIN 4109 und LAR
neuster Fassung auszuführen. Schweißarbeiten dürfen nur
von Schweißern durchgeführt werden, die ihre Eignung
durch eine Prüfung nachgewiesen haben, im Besitz
gültiger Prüfbescheinigungen sind und durch fachlich
geeignetes Aufsichtspersonal überwacht werden.
ggf. ergänzen, Art der Zert. angeben (1).
0.2.13 Verwendung und Verwertung von auf der Baustelle
gewonnenen Stoffen
nicht vorgesehen
0.2.14 Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem
Bereich des Auftraggebers zu entsorgende Stoffe
normaler Bauschutt
0.2.15 Von Auftraggeber beigestellte Stoffe
Nicht vorgesehen.
0.2.16 Abladen, Lagern und Transport von Bauteilen
durch den Auftraggeber
Nicht vorgesehen.
0.2.17 Leistungen für andere Unternehmer /
Weitervergabe an Nachunternehmer
-/-
z.B. Das Herstellen von Bühne die von anderen Gewerken
genutzt werden
0.2.18 Mitwirken beim Einstellen von Anlagenteilen und
der Inbetriebnahme von Anlagen im Zusammenwirken mit
anderen Beteiligten
Gemeinsame Intebriebnahme und Probebetriebe im üblichem
Umfang sind vorzusehen
-/-
0.2.19 Benutzung von Teilen der Leistung vor der
Abnahme
Nicht vorgesehen. ggf. (1)
0.2.20 Wartung der Anlage während der
Gewährleistungszeit
Wartungsverträge für die Dauer der Gewährleistung sind
gemäß Leistungsverzeichnis anzubieten sowie den
Revisionsunterlagen hinzuzufügen.
0.2.21 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen
-/-
ATV nach DIN 18299
ATV nach DIN 18380 - Heizanlagen und zentrale
Wassererwärmungsanlagen
0.1 Angaben zur Baustelle
0.1.1 - 0.1.7 siehe ATV DIN 18299 0.1.2 und 0.1.3
0.2 Angaben zur Ausführung
0.2.1 Anzahl, Art, Lage, Maße, Stoffe und Ausbilung der
herzustellenden Anlagen
siehe Leistungsverzeichnis, bzw. Anlagenbeschreibung
0.2.2 Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden
Installation der anlageninternen elektrischen Leitungen
einschließlich Auflegen der Klemmen
Angaben zu den erforderlichen
Elektroinstallationsarbeiten für die MSR- Funktionen
sind dem für die Elektroinstallation beauftragtem AN
sowie der Fachbauleitung des AG in Form von Kabellisten
und Angaben zum Einbauort (Schema + Lageskizze)
rechtzeitig zu übergeben. Die Übergabe hat eine Woche
nach Auftragserteilung unaufgefordert zu erfolgen,
soweit im Verhandlungsprotokoll kein anderer Zeitpunkt
definiert wird.
0.2.3 Art und Wärmebedarf anderer, nicht zur
vertraglichen Leistung gehörender Wärmeverbraucher
-/-
0.2.4 Geforderte Druckstufen für Anlagenteile
Alle Anlagenteile sind mindestens in der Druckstufe >=
PN 6 zu liefern, sofern in der Leistungsbeschreibung
keine höheren technischen Anforderungen definiert sind.
0.2.5 Beibringen von Genehmigungen, Prüfungen und
Abnahmen, z.B. Behälterprüfungen nach der
Betriebssicherheitsverordung (BetrSichV)
Für alle relevanten Anlagen, bzw. Anlagenteile sind die
der zuständigen Genehmigungsbehhörde oder
Sachverständigen geforderten Prüf- bzw.
Abnahmebescheinigungen vorzulegen.
0.2.6 Zerstörungsfreie Prüfungen bei Hochdruckleitungen
und schwer zugänglichen Leitungen
Vor dem Schließen der Schlitze und der
Installations-Schächte ist die Anlage, je nach
Erfordernis, im Ganzen oder in Teilabschnitten einer
sachgemäßen Dichtheitsprobe zu unterziehen. Ihre
Dichtheit muß durch die Bauleitung
abgenommen werden und ist schriftlich zu bestätigen.
Eine besondere Vergütung für eine Dichtheitsprobe in
Teilabschnitten erfolgt nicht.
0.2.7 Anzahl, Art und Maße von Mustern und
Musterkonstruktionen. Ort der Anbringung
Der Auftraggeber behält sich vor, Bauteile zu
bemustern.
0.2.8 Art und Umfang von Winterbaumaßnahmen
Der NU hat die eigene Leistung vor Winterschäden zu
schützen
0.2.9 Schutz von Bau- und Anlagenteilen,
Einrichtungsgegenständen und dergleichen
Besondere, über Umfang der in VOB, Teil B, ⌡ 4, Nr.5
hinausgehende Maßnahmen.
Schutz vor Winterschäden / Grundwasser
0.2.10 Minderung der Wärmeleistung der Raumheizflächen
durch Heizkörperverkleidungen oder sonstige Maßnahmen
-/-
0.2.11 Besondere Anforderungen an Wand- und
Deckendurchführungen
Bauteile gegen Erdreich:
Gas- und Druckwasserdicht als Mindestanforderung. Um
die Anforderungen der DIN 4109 / 4100 einzuhalten, sind
alle Wand- und Deckendurchführungen mit Schutzrohren
auszuführen. Der Ringspalt zwischen Schutzrohr und
Medienrohr ist mind. 30 mm stark mit nicht brennbarem
Material auszustopfen. Die Kosten für diese
Mindestanforderung sind entsprechend einzukalkulieren
und werden nicht gesondert vergütet.
0.2.12 Anforderungen an den Brand-, Schall-, Wärme-,
Feuchte-, und Strahlenschutz sowie an die
Luftdichtheitder Gebäudehülle
Art und Umfang erforderlicher Maßnahmen:
Wärme- und Schallschutzdämmung gemäß LAR sowie der
Hinweise zur VOB C DIN 18421.
Alle Rohrleitungen erhalten als Mindestanforderung eine
Wärmedämmung bzw. Schwitzwasserdämmung mit der in GEG,
DIN 1988 / 1986 bzw. TRVO vorgeschriebenen Dämmstärke.
Die Rohrleitungen sind so zu verlegen, dass sie einzeln
gedämmt werden können.
Hinsichtlich des Brandschutzes gelten die Anforderungen
der Landes- Bauordnung (LBO und der LAR). Leitungen,
die Brandabschnitte überbrücken, erhalten zugelassene
Brandschutzeinrichtungen mit Prüfzeugnis und
Zulassungsbescheid. Der AN hat dem AG die Prüfzeugnisse
und Zulassungsbescheide zulassungspflichtiger
Anlagenteile unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.
Der NU ist verantwortlich für den der Zulassung
entsprechenden Verschluß der Restquerschnitte. Die
Arbeiten sind in entsprechender LV-Position erfasst
bzw. werden nach entsprechender Vorgabe anderweitig
erbracht. Abdeckrosetten sichtbarer
Rohrleitungsaustritte sind mit den Einheitspreisen
abgegolten.
0.2.13 Anforderungen an die auf den Rohfußboden zu
verlegenden Leitungen
Leitungen sind vor der Estrichverlegung auf
Beschädigungen zu prüfen. Die Dichtheitkeit ist über
Druckproben nachzuweisen.
0.2.14 Anforderung an die Wärmedämmung der auf dem
Rohfußboden verlegten Leitungen
Wärme- und Schallschutzdämmung gemäß LAR sowie der
Hinweise zur VOB C DIN 18421. Alle Rohrleitungen
erhalten als Mindestanforderung eine Wärmedämmung bzw.
Schwitzwasserdämmung mit der in GEG, DIN 1988 / 1986
bzw. TRVO vorgeschriebenen Dämmstärke. Die
Rohrleitungen sind so zu verlegen, dass sie einzeln
gedämmt werden können.
0.2.15 Besondere physikalische und chemische
Beanspruchungen, denen Stoffe und bauteile nach dem
Einbau ausgesetzt sind.
-/-
0.2.16 Art und Umfang von Korrosionsschutzmaßnahmen
Alle Profilstahlkonstruktionen sind zu grundieren,
sofern in der Anlagen-/Leistungsbeschreibung nicht
anders beschrieben.
Profilstahlkonstruktionen aus verzinktem Stahl /ohne
Anstrich, sofern in der Anlagen- /
Leistungsbeschreibung nicht anders beschrieben.
Korrosionsgefährdete Rohrleitungen aus Stahl, an denen
bestimmungsgemäß eine Taupunktunterschreitung nicht
ausgeschlossen werden kann, sind zur Sicherung gegen
Aussenkorrosion vor den Dämmarbeiten mit einem
zweifachen Anstrich, der auch der Anlagentemperatur
stand hält, zu streichen. Der Anstrich muss
umweltschonend und prüfamtlich zugelassen sein. Dies
ist in den Einheitspreisen zu berücksichtigen.
Hochwertige Mindeststandards nach AGI Arbeitsblatt
gelten als vereinbart.
0.2.17 Art und Kennzeichnung von Rohrleitungen
Die Rohrleitungen erhalten Kennzeichnungen und
Bezeichnungsschilder im erforderlichen Umfang. Sie
erhalten Richtungspfeile nach Erfordernis. Diese sind
in die Einheitspreise einzukalkulieren. Der Text der
Bezeichnungsschilder ist mit dem Auftraggeber
abzustimmen.
0.2.18 Art und Umfang von Provisorien
-/-
0.2.19 Zeitpunkte der Inbetriebnahmen
Ggf. stufenweise, genaue Termine werden im
Bauzeitenplan bekannt gegeben.
0.2.20 Vorgaben zur Aufschaltung auf die
Gebäudeautomation
Art und Umfang der zu liefernden Unterlagen.
- ergänzen
Der Auftragnehmer ist zur Mitarbeit bei der
Terminkoordination mit der Bauleitung und den anderen
am Bau beteiligten Gewerken verpflichtet. Die Kosten
dafür sind in die Einheitspreise einzurechnen. Die von
Auftragnehmer zu erstellenden Unterlagen sind
rechtzeitig einzureichen.
0.2.21 Durchführung von Funktionsmessungen
Im Rahmen der Inbetriebnahme und Einregulierung der
Anlage sind die geforderten Wassermengen und
Temperaturen nachzuweisen. Das Anfertigen der
Messprotokolle, die Einweisung des Wartungs- und
Bedienungspersonals in die Bedienung der Anlage, die
Einregulierung der Kessel- , Brenner- und Schaltanlage
ist im Auftragsumfang enthalten.
Im Rahmen der Inbetriebnahme und Einregulierung der
Heizungsanlagen ist eine Abnahmeprüfung nach VDI 3809
Blatt 1 durchzuführen.
Das Wartungs- und Bedienungspersonal ist einzuweisen.
Zeitpunkte der Einweisung:
1. Einweisung während der Inbetriebnahme
2. Einweisung nach der Abnahme durch den AG
Die Kosten hierfür sind mit den Einheitspreisen
abgegolten.
0.2.22 Art und Umfang der zu liefernden Unterlagen
Die Registereinteilung der Rev.- Unterlagen hat gemäß
Vorgabe des AG zu erfolgen. Aufbau gemäß VDMA
Einheitsblatt.
Die Revisionsunterlagen sind rechtzeitig vor der
Abnahme 2-fach zur Prüfung und Freigabe einzureichen.
In den Revisionszeichnungen sind in übersichtlicher
Darstellung von allen verbleibenden Einbauten bzw.
Änderungen anzufertigen. Sie tragen die Bezeichnungen
'Revisionszeichnung' und erhalten die schriftliche
Bestätigung der Übereinstimmung mit der örtlichen
Bauausführung.Die gemäß Prüfbemerkungen überarbeiteten
Unterlagen sind dem AG im Rahmen der Abnahme in
vertraglicher Anzahl zu übergeben. Ohne geprüfte
Unterlagen kann keine Endabnahme erfolgen. Die
Erstellung der Revisions- und Bestandsunterlagen ist in
die Einheitspreise einzukalkulieren.
0.2.23 Art, Verfahren und Umfang des Spülens von
Rohrleitungen
Spülen von der im LV beschriebenen Rohrmaterialien gem.
gültigen DIN-Normen. Das Spülen muss so früh wie
möglich nach Verlegung der Leitungen und im Anschluss
an die Druckprüfung erfolgen. Das für die Spülung
verwendete Trinkwasser muss gefiltert und wenn die
Möglichkeit des Verbleibs in der Anlage besteht nach
VDI 2035 enthärtet sein.
Je nach Anlagengröße und Leitungsführung ist
abschnittsweise zu spülen. Die Leitungslänge je
Spülabschnitt soll 100 m nicht überschreiten. Dabei
sollte die Spülrichtung von unten nach oben und die
Spülfolge strangweise vom nächstgelegenen zum
entferntesten Strang eingehalten werden. Jeder Strang
wird stockwerkweise von unten nach oben gespült. Die
Spüldauer richtet sich nach der Leitungslänge und soll
je laufenden Meter 15 Sek. nicht unterschreiten. Das
Spülen der Leitungen ist in den Einheitspreisen zu
berücksichtigen und wird nicht gesondert vergütet.
0.2.24 Angebot eines Wartungsvertrages
Wartungsverträge für die Dauer der Gewährleistung sind
gemäß Leistungsverzeichnis anzubieten.
Mindestumfang Leistungsprogramm gemäß VDMA.
0.2.25 Art und Umfang der dem Auftragnehmer für die
Beurteilung und Ausführung der Anlage zu liefernden
Planunterlagen und Berechnungen
Dem AN wird nach Auftragserteilung eine
Ausführungsplanung in Form von Grundrissen, Schnitten
und Schemata, sowie Berechnungen übergeben.
Erstellung der Montage-, Werkstatt- und Detailpläne
durch den AN. Diese müssen das Projekt kennzeichnen und
sind zu nummerieren. Sie müssen den vereinbarten
Verteilerschlüssel aufweisen. Geänderte Unterlagen sind
durch einen Index zu kennzeichnen. Bei Planänderungen
ist die Plannummer beizubehalten. In den
Montagezeichnungen sind alle Bauteile maßstäblich
dazustellen und mit Bezugsmaßen zum Baukörper zu
bemaßen. Die Unterlagen sind vorzulegen, so dass vor
Beginn der Ausführung eine Überprüfung und Genehmigung
durch Auftraggeber bzw. seine Beauftragten möglich ist.
Die Prüfbemerkungen hat der Auftragnehmer bei der
Erstellung seiner endgültigen Montageunterlagen zu
berücksichtigen. Bauteile wie benötigten Fundamente und
Revisionstüren, die durch andere Gewerke hergestellt
werden, sind rechtzeitig in erforderlichen Größe,
Ausführung und Lage anzugeben.
0.2.26 Möglichkeiten zur Aufnahme von Kräften
wandhängender Bauteile und Apparate, z. B. in
Trockenbauwände
Statische Nachweise der Abhangkonstruktionen und
Befestigungen durch den AN. Gewichte und Abnessungen
zur statisch Bestimmung der Bauwerke sind vom AN 2-fach
zur Verfügung zu stellen.
0.2.27 Art und Umfang von Zustandsprüfungen vorhandener
Rohrleitungen und Anlagenteile
-/-
0.2.28 Beschaffenheit des Füllwassers
Das Füllwasser der Heizungsanlage ist gemäß VDI 2035
aufzubereiten. Die Kälteanlagen bzw.
Kreislaufverbundsysteme sind gemäß Leistungsverzeichnis
zu füllen.
0.2.29 Bauteilfertigung nach Ausführungsplan oder nach
örtlichem Aufmaß
im Verantwortungsbereich des AN, in der Regel nach
örtlichem Aufmaß
0.2.30 Art, Beschaffenheit und Festigkeit des
Untergrundes, z. B. Stahl, Beton, verputztes oder
unverputztes Mauerwerk, Holz
siehe ATV DIN 18299 0.1.3
0.2.31 Anzahl, Art, Maße und Ausbildung von Abschlüssen
und Anschlüssen an angrenzenden Bauteilen, z. B.
luftdichte Anschlüsse
siehe Leistungsverzeichnis, bzw. Anlagenbeschreibung
0.2.32 Art, Lage, Maße und Ausbildung von Bewegungs-
und Bauwerksfugen
-/-
siehe Leistungsverzeichnis, bzw. Anlagenbeschreibung
0.2.33 Anzahl, Art, Lage und Maße von herzustellenden
oder zu schließenden Aussparungen
siehe Leistungsverzeichnis, bzw. Anlagenbeschreibung
0.2.34 Anzahl, Art, Lage, Maße und Massen von
Installations- und Einbauteile
siehe Leistungsverzeichnis, bzw. Anlagenbeschreibung
und
Für den meßtechnischen Nachweis der Leistungen hat der
Auftragnehmer die erforderlichen Vorrichtungen
(Meßtaschen, Tauchhülsen, Paßstücke) für den Anschluß
von Meßgeräten einzubauen.
(1) wenn gemeinsames LV siehe ATV DIN 18379 0.2.33
0.2.35 Gestaltung und Einteilung von Flächen sowie
Raster- und Fugenausbildung
-/-
siehe Leistungsverzeichnis, bzw. Anlagenbeschreibung
0.2.36 Anzahl, Art, Lage, Maße und Beschaffenheit von
geneigten, gebogenen oder andersartig geformter Flächen
-/-
siehe Leistungsverzeichnis, bzw. Anlagenbeschreibung
0.2.37 Vorgezogenes oder nachträgliches Herstellen von
Teilen der Leistung
siehe ATV DIN 18299 0.2.1 und 0.2.19
ATV nach DIN 18380 - Heizanlagen und zentrale
ATV nach DIN 18421 - Dämm- und Brandschutzarbeiten an
technischen Anlagen
0.1 Angaben zur Baustelle
Siehe Angaben zur Ausführung DIN 18299
0.1.1 - 0.1.7 siehe ATV DIN 18299 0.1.2 und 0.1.3
0.2 Angaben zur Ausführung
0.2.1 Art und Stoffe der zu dämmenden Objekte
Heizungsrohrleitungen -
in Technikzentralen
(X) Mineralfaser-Dämmschalen mit verzinktem
Blechmantel
( ) Mineralfaser-Dämmschalen mit PVC-Mantel
in sichtbaren Bereichen
( ) Mineralfaser-Dämmschalen mit verzinktem
Blechmantel
( ) Mineralfaser-Dämmschalen mit PVC-Mantel
( ) Mineralfaser-Dämmschalen mit Aluminiumfolie
in stoßgefährdeten Bereichen
(X) Mineralfaser-Dämmschalen mit verzinktem
Blechmantel
( ) Mineralfaser-Dämmschalen mit PVC-Mantel
in Schächten und abgehängten Decken
(X) Mineralfaser-Dämmschalen mit Aluminiumfolie
in Fußbodenaufbauten / Estrichlagen
( ) Kompaktdämmhülsen
in Vorwänden und Wandschlitzen
(X) Mineralfaser-Dämmschalen mit Aluminiumfolie
0.2.2 Dämmstoffe
Dämmstoffe aus Mineralfasermatten dürfen nur in der
Baustoffklasse A 1 und A 2 nach DIN 4102 mit einer
Wärmeleitfähigkeit von 0,035 W/mk bzw. 0,040 W/mk bei
einer Mitteltemperatur von 10°C nach DIN 18165
verwendet werden und müssen AGI- Arbeitsblatt Q 132
entsprechen. Dämmstoffe aus Schäumen dürften nur in der
Baustoffklasse B 1 für Schläuche und B 2 für Platten
verwendet werden und müssen AGI- Arbeitsblatt Q 134
entsprechen.
0.2.3 Art, Maße, Stoffe und Konstruktionen der
Ummantelungen und Brandschutzmaßnahme
In den einzelnen Positionen beschrieben
0.2.4 Besondere Dämmstoffeigenschaften
In den Einzelpositionen beschrieben. Es ist
hydrophobierte Mineralwolle zu verwenden.
0.2.5 Anforderungen an Dämm- und Brandschutzsysteme
hinsichtlich des Brand- Schall-, Wärme-, Feuchte und
Strahlenschutz
Wärme- und Schallschutzdämmung gemäß LAR sowie der
Hinweise zur VOB C DIN 18421. Alle Rohrleitungen
erhalten als Mindestanforderung eine Wärmedämmung bzw.
Schwitzwasserdämmung mit der in GEG, DIN 1988 / 1986
bzw. TRVO vorgeschriebenenDämmstärke. Die Rohrleitungen
sind so zu verlegen, dass sie einzeln gedämmt werden
können.
Durchführungen durch Wände sind
schallisoliert(Ummantelung mit nicht brennbarer 30mm
starker Mineralfasermatte - sichtbare stirnseitig mit
Blenden zu versehen resp. abzukleben) auszuführen.
Hinsichtlich des Brandschutzes gelten die Anforderungen
der Landes- Bauordnung (LBO und der LAR). Leitungen,
die Brandabschnitte überbrücken, erhalten zugelassene
Brandschutzklappen bzw. Brandschutzeinrichtungen mit
Prüfzeugnis und Zulassungsbescheid. Der AN hat dem AG
die Prüfzeugnisse und Zulassungsbescheide
zulassungspflichtiger Anlagenteile unaufgefordert zur
Verfügung zu stellen. Der AN ist verantwortlich für den
der Zulassung entsprechenden Verschluß der
Restquerschnitte. Die Arbeiten sind in entsprechender
LV-Position erfasst bzw. werden nach entsprechender
Vorgabe anderweitig erbracht. Abdeckrosetten sichtbarer
Rohrleitungsaustritte sind mit den Einheitspreisen
abgegolten.
0.2.6 Schutz der Dämmung gegen mechanische und andere
äußere Einwirkungen. Anforderungen aus Windlaste, aus
Störfall- und Brandschutzkonzepten
-/-
0.2.7 Bedingungen, die für die Beurteilung und
Ausführung der Dämmungen erforderlich sind, z. B.
Betriebs- und Umgebungstemperatur
-/-
0.2.8 Bereiche mit Behinderungen und Erschwernissen, z.
B. beengte Arbeitsräume, Unterschreitung der
Mindestabstände nach DIN 4140
-/-
0.2.9 Ausführungseinschränkungen wie Unzulässigkeit von
Schweißarbeiten, Bohrungen und direktem metallischem
Kontakt mit dem Objekt sowie Gewichtsbeschränkungen für
Dämm- und Brandschutzsysteme
-/-
0.2.10 Betriebsweise nach DIN 4140
Die Dämmung ist so auszuführen, dass die bei An- und
Abfahren der Anlagen auftretenden Dehnungen ohne
Deformation der Dämmung und der Ummantelung aufgenommen
werden. Die zugrunde zu legenden Anlagenparameter sind
durch den AN vor Beginn der Arbeiten zu erfragen bzw.
den entsprechenden Unterlagen der Gewerke H/L/S zu
entnehmen.
0.2.11 Besondere physikalische und chemische
Beanspruchungen, denen Stoffe und bauteile nach dem
Einbau ausgesetzt sind
-/-
0.2.12 Ausführungsvorschriften des Auftraggebers
- DIN 18241
- DIN 4140
- AGI Arbeitsblätter
- LÜAR
- GEG
- DIN 1988
- LAR
- LBO
- MLAR
- TRVO
jeweils neuste Fassung
0.2.13 Bei Dämmungen: Anzahl, Art und Maße
Dämmung ohne Ummantelung / Zulagen:
Art, Anzahl und Abmessungen von Bogen, Knicken,
Übergangsstücken, Stutzen und Formstücken an Kanälen,
bei Dämmung aus Hartschaumm, sind einzukalkulieren
sofern keine separaten LV-Positionen ausgewiesen sind.
Dämmung mit Ummantelung aus PVC oder Alu Grobkorn /
Zulagen:
Art, Anzahl und Abmessungen von Bögen, Knicken,
Übergangsstücken, Hosenstücken, Endstellen, Stutzen,
Ausschnitten bei Dämmungen mit Ummantelung aus Blech
auch von Stirnseiten, Konussen, konischen Bögen,
Passstücken, Tragekonstruktionen, Abflachungen,
Blenden, Einsätzen, Regenabweisern, Übergangsstücken
sowie Konussen und Formstücken an Kanälen sind
einzukalkulieren sofern keine separaten LV-Positionen
ausgewiesen sind.
0.2.14 Bei Brandschutzmaßnahmen: Anzahl, Art, Lage und
Maße der zu schützenden Bauteile, der zu schließenden
Ausparungen sowie der Einbauteile, Abhängungen und
Sonderkonstruktionen
siehe Leistungsverzeichnis bzw. Anlagenbeschreibung
0.2.15 Anzahl, Art, Lage, Maße und Ausbildung von
Abschlüssen und Anschlüssen an angrenzenden Bauteilen
siehe Leistungsverzeichnis, bzw. Anlagenbeschreibung
0.2.16 Schutz von Bau- und Anlagenteilen,
Einrichtungsgegenständen und dergleichen
-/-
0.2.17 Vorgezogenes oder nachträgliches Herstellen von
Teilen der Leistung
siehe ATV DIN 18299 0.2.1 und 0.2.19
ATV nach DIN 18421 - Dämm- und Brandschutzarbeiten an
1 420 Wärmeversorgungsanlagen
1
420 Wärmeversorgungsanlagen
1.01 Wärm- und Kälteerzeugungsanlage
1.01
Wärm- und Kälteerzeugungsanlage
1.02 Rohrleitungen - Edelstahl Mapress Therm
1.02
Rohrleitungen - Edelstahl Mapress Therm
1.03 Rohrleitungen Stahlrohr Kälte
1.03
Rohrleitungen Stahlrohr Kälte
1.04 Befestigungssysteme
1.04
Befestigungssysteme
1.05 Wärmedämmung und Brandschutz
1.05
Wärmedämmung und Brandschutz
1.06 Heizkörper und Zubehör
1.06
Heizkörper und Zubehör
1.07 Fußbodenheizung PYD
1.07
Fußbodenheizung PYD
1.08 Technische Einrichtungsgegenstände
1.08
Technische Einrichtungsgegenstände
1.09 Besondere Arbeiten
1.09
Besondere Arbeiten