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ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN Teil A
1.1 Vertrags- /Rechtsgrundlagen
Die vorliegenden Vertragsbedingungen gelten für die Durchführung der angefragten Lieferung und Leistungen. Unter anderem sind die gesetzlichen Vorschriften, die Unfallverhütungsvorschriften sowie Anordnungen, der mit der Baumaßnahme befassten Behörden sowie Berufsgenossenschaften zu beachten. Sämtliche Arbeiten sind gemäß dem neusten Stand der Technik auszuführen.
Als Vertragsgrundlage gelten
· Bestellschreiben des Auftraggebers
· Allgemeine Einkaufsbedingungen des EnBW-Konzerns (Nov 2024)
· Zusätzliche Einkaufsbedingungen des EnBW-Konzerns (Nov. 2024)
· Protokolle der Vergabeverhandlungen
· die gültigen und einschlägigen Normen, Richtlinien und Merkblätter, jeweils in der bei Vergabe
gültigen Fassung
Für die Ausführung der nachfolgend beschriebenen Arbeiten gelten die anerkannten Regelwerke und Normen/Richtlinien, wie z.B.
ArbStättV Verordnung über Arbeitsstätten
CHV 1 Arbeitssicherheitsgesetz
TA-Lärm Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm
VOB
DGUV A1 Unfallverhütungsvorschrift „?Allgemeine Vorschriften“?
- Hersteller- und Verarbeitungsvorschriften
- Die allgemein anerkannten Regeln der Technik
- Die LBO Baden-Württemberg
- Baustellenordnung
1.2 Baubeschreibung
Das Umspannwerk befindet sich auf dem Grundstück (Flurstück 57) in Uhingen, umfasst eine Fläche von ca. 7500m2, ist etwa 90 m lang und ca. 80 m breit. Es grenzt im Süden an das Fließgewässer Fils und im Westen an den Bauhof der Stadtverwaltung Uhingen. Die Zufahrt zum Umspannwerk erfolgt über die Bleichereistraße, gegenüber befindet sich die Zufahrt zum Parkplatz des Kauflands. Das Flurstück befindet sich auf einer verfüllten Kiesgrube aus den 50er bis 60er Jahren und somit auf einer Altablagerung.
Die Netze BW GmbH plant ein neues Betriebsgebäude sowie weitere Anlagenteile im Umspannwerk Uhingen. Die Lage des geplanten Betriebsgebäudes befindet sich an der westlichen Flurstücksgrenze parallel zum aktuellen Betriebsgebäude auf der anderen Seite der Freiluftanlage. Es soll hierbei in einem Abstand von ca. 2,4 m zum westlichen Flurstück zu liegen kommen, auf welchem sich in einem Abstand von ca. 5 m von der Flurstücksgrenze das Nachbargebäude befindet.
Nördlich des geplanten Betriebsgebäudes sollen vier 20-kV E-Kompensationswannen (7,2 m x 4,4 m) in 2 Reihen platziert werden. Zwischen zwei E-Kompensationswannen in einer Reihe ist
eine kurze Brandwand (l = 4,4 m) und jeweils auf der Rückseite jeder Wanne eine lange Brand-wand (l = 7,2 m) geplant.
Im Norden des Grundstücks stehen momentan 3 Trafowannen. Diese sollen durch neuwertige Trafowannen in einer Reihe aus 4 Wannen (10,0 m x 6,4 m) ersetzt werden. Zwischen den
Wannen und an den Außenseiten der Wannen sind kurze Brandwände (l = 6,4 m) vorgesehen
1.3 Termine
Die Vergabe des Auftrags ist für Mitte August 2026 vorgesehen. Die Leistungen sind bis zum 15.09.2027 vollständig auszuführen. Die konkreten Zwischenfristen werden im Bietergespräch mit dem Auftragnehmer abgestimmt.
Hinweis: Die Baustelleneinrichtung ist vorab herzustellen und wird nach Fertigstellung des bauseits errichteten Betriebsgebäudes zusätzlich für die Lieferung und Montage der Fundamentwannen sowie weiterer Bauteile benötigt. Die Baustelleneinrichtung ist Teil dieses Leistungsverzeichnisses.
1.4 Angebotsabgabe
Der Angebotsabgabetermin und die einzureichende Stelle sind im Anschreiben zu dieser Ausschreibung genannt.
1.5 Standort der Anlage
UW Uhingen
Bleichereistraße 57
73066 Uhingen
1.5.1. Standortsicherheit
Auf dem Werksgelände besteht in den Anlagenbereichen strengstes Rauchverbot. Alle, auf der Baustelle eingesetzten Mitarbeiter des Auftragnehmers haben vor Beginn der Arbeiten an einer Einweisung über das Verhalten bei Arbeiten in Störfallanlagen teilzunehmen. Die Teilnahme wird schriftlich festgehalten. Eine Betriebsordnung wird den beauftragten Firmen übergeben.
1.6 Bewerbungsbedingungen
1.6.1 Bearbeitung
Die Bearbeitung und Abgabe von Angeboten ist kostenlos und unverbindlich.
Mit der Angebotsabgabe verpflichtet sich der Bieter ausdrücklich, im Falle der Auftragserteilung die angebotenen Lieferungen und Leistungen unter Anerkennung der Angebotsbestandteile zu den angebotenen Einheits- bzw. Pauschalpreisen auszuführen.
1.6.2 Alternativvorschläge
Die in der technischen Spezifikation dargelegten Anforderungen entbinden den Bieter nicht von der Verantwortung für die technisch beste Lösung.
Alternativvorschläge, die vom Bieter als günstiger gehalten werden, können mit entsprechender Begründung und klarer Kennzeichnung innerhalb der vorgegebenen Liefergrenzen als Alternative beigefügt werden.
Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen.
1.6.3 Angebotsunterlagen
Die Angebotsunterlagen sind vollständig vorzulegen und wo erforderlich durch weitere Angaben des Bieters zu ergänzen.
Die in nachfolgenden Kapiteln abgefragten Informationen sind vollständig anzugeben.
1.6.4 Informationspflicht, objektspezifische Anpassung
Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über Art und Umfang der Arbeiten, Örtlichkeiten und Zufahrtverhältnisse genau zu informieren.
Alle Einzelheiten, die nach der Meinung des Auftragnehmers nicht genügend klar und eindeutig aus den vorliegenden Unterlagen hervorgehen, aber für die Kalkulation der Preise wichtig sind, müssen vor der Abgabe des Angebotes durch Rückfragen beim Auftraggeber geklärt werden.
Nach Abgabe des Angebotes werden Forderungen des Bieters nicht mehr anerkannt, die mit Unkenntnis der Angebotsunterlagen oder der örtlichen Verhältnisse begründet werden.
Eine mögliche Mitbenutzung des öffentlichen Straßenraumes oder Freiflächen sind vom Bieter rechtzeitig mit den zuständigen Behörden abzustimmen. Die Einholung der dazu erforderlichen Genehmigung ist Sache des Bieters.
Die Verkehrssicherheitspflicht ist zu beachten.
Der ursprünglich Zustand der Straßenraumes ist nach Rückbau der Baustelleneinrichtung wiederherzustellen.
1.6.5 Bindefrist
Der Bieter hält sich an das unterbreitete Angebot für eine Frist von 12 Wochen ab dem Datum der Angebotsabgabe gebunden.
1.6.6 Rückfragen
Bei Rückfragen zur Angebotsausarbeitung ist anzusprechen:
Netze-BW GmbH
Frau Carolin Schlor
Schelmenwasenstr. 15
70567 Stuttgart
1.6.7 Vergabe von Teilleistungen
Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Teile des Angebotes ganz oder teilweise entfallen zu lassen sowie eventuell Lieferungen und Leistungen getrennt zu vergeben. Er behält sich vor, die Aufforderung zur Angebotsabgabe ganz oder teilweise aufzuheben, ohne dass dadurch irgendwelche Ansprüche des Bietes begründet werden.
1.7 Stundenlohnarbeiten
Nachweisarbeiten werden nur nach vorheriger Anordnung durch den Auftraggeber akzeptiert. Die Rapporte sind täglich zur Unterschrift vorzulegen.
1.7.1 Lohnnebenkosten
Lohnnebenkosten wie z.B. Auslösung, Wegegelder, Unterkunfts-, und Übernachtungsgelder, Kosten der Familienheimfahrten, Beförderungskosten und Wegezeitentschädigungen der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer usw. sind im Verrechnungssatz enthalten.
1.7.2 Zuschläge
Überstundenzuschläge für aufgrund von der Bauleitung angeordneten Arbeiten außerhalb der normalen Arbeitszeit werden auf Basis der nachstehenden Stundenlöhne in Anlehnung gemäß geltendem Tarifvertrag von der Bauherrschaft gesondert vergütet. Es gelten folgende Regelungen und Zuschläge :
Als tägliche Normalarbeitszeit gilt: Montag bis Freitag von 6:00 bis 19:00 Uhr, mit 8 Arbeits-stunden pro Tag
Als Mehrarbeitsstunden gelten alle Stunden, die von den gewerblichen Mitarbeitern des Auftragnehmers auf der Baustelle des Auftraggebers geleistet werden.
Für die 1. und 2. tägliche Mehrarbeitsstunde werden 25 %, für jede weitere tägliche Mehrarbeitsstunde werden 50 % vergütet.
Die Zuschlagsvergütung erfolgt ohne die Lohnnebenkosten.
Stundenlöhne:
- Ingenieur …?…?…?. €?/je Std
- Techniker …?…?…?. €?/je Std
- Obermonteur …?…?…?. €?/je Std
- Monteur …?…?…?. €?/je Std
- Helfer …?…?…?. €?/je Std
Über Stundenlohnarbeiten hat der Auftragnehmer Stundenzettel arbeitstäglich zur Bestätigung vorzulegen. Die erbrachte Leistung ist dabei genau zu beschreiben.
Die Anerkennung der Rapporte an der Verwendungsstelle/Baustelle bezieht sich lediglich auf die Richtigkeit der geleisteten Arbeitsstunden. Die sonstige Anerkennung der Leistung, insbesondere die Anerkennung der sachlichen Richtigkeit der Leistung bleibt stets der Prüfung vorbehalten.
Die Rechnungen über Überstunden sind getrennt von den Rechnungen über die sonstigen Leistungen aufzustellen; die bestätigten Stundenzettel sind beizufügen.
Überstundenzuschläge und dergleichen werden nur vergütet, wenn die Überstunden vom Bauherrn gefordert wurden.
Obermonteurstunden werden arbeitstäglich nur für 1 Obermonteur vergütet. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber aus internen Gründen mehrere Mitarbeiter mit dieser Qualifikation auf der Baustelle beschäftigt.
Der örtlichen Bauleitung ist unaufgefordert eine Liste der an den Taglohnarbeiten beteiligten Mitarbeiter mit Name und Qualifikationsbezeichnung einzureichen. Auf den Arbeitsnachweisen sind ebenfalls Name und Qualifikation anzugeben.
Für sämtliches auf der Baustelle eingesetztes Personal ist mindestens 5 Arbeitstage vor Arbeitsantritt vom Auftragnehmer eine schriftliche Bestätigung der ordnungsgemäßen Sozialversicherung mit Name, Vorname, Geburtstag und Sozialversicherungsnummer einzureichen.
Das Arbeitszeitgesetz ist einzuhalten.
2. Abnahme
Die Leistung wird förmlich abgenommen. Der Auftragnehmer hat die Abnahme rechtzeitig schriftlich zu beantragen. Der Auftragnehmer hat bei der Abnahme mitzuwirken und die erforderlichen Arbeitskräfte und Messgeräte zu stellen.
3. Gewährleistung
Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr, dass seine Leistungen die vertraglich zugesicherten Eigenschaften besitzen sowie den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Die Garantie umfasst außerdem die Güte und Zweckmäßigkeit des Materials und der Ausführung. Die Gewährleistung gilt für den gesamten Lieferumfang, also auch für Lieferungen und Leistungen von Subunternehmern des Auftragnehmers. Die Gewährleistung versteht sich in einer Weise, dass alle während der Gewährleistungszeit festgestellten Mängel in einer zu vereinbarenden angemessenen Frist kostenlos vom Auftragnehmer zu beseitigen sind.
Sofern der Auftragnehmer nachweislich nicht in der Lage sein sollte, den Mangel zu beheben, hat der Auftraggeber das Recht, auf Kosten des Auftragnehmers einen anderen Unternehmer mit der Beseitigung des Mangels zu beauftragen, eine angemessene Kaufpreisminderung zu verlangen oder, wenn die Beseitigung des Mangels nicht möglich ist, den Liefergegenstand als nicht vertragsgemäß zurückzuweisen.
4. Leistungen
Die Einheitspreise des LV umfassen die Preise für abgeschlossene Arbeiten einschließlich Materiallieferung und sämtliche Nebenleistungen, wenn im LV nicht anders bestimmt.
Zur Kalkulation der ausgeschriebenen Leistungen wird eine Ortsbesichtigung mit Vertretern des Auftraggebers empfohlen.
In den Angebotspreisen ist folgendes enthalten :
- Besprechungen auf der Baustelle einschließlich Abnahme
- Baustrom wird von EnBW bereitgestellt. Leitungen und Anschlusskästen sind in den Angebotspreis einzukalkulieren
- das für den Bauablauf notwendige Wasser kann aus dem vorhandenen Leitungsnetz entnommen werden. Schlauchleitungen zur Baustelle, sowie deren Vorhaltung sind einzukalkulieren.
- Beförderung des Materials an den Verwendungsort
- Absicherung der Arbeiter/innen gegen Unfälle
- Beseitigen des durch die Arbeiten entstandenen Bauschutts und Verpackungsmaterials, welches an der von der Bauleitung angegebenen Stelle zu lagern ist
- Stellung aller Hilfsmaterialien für Abstützungen, Verankerungen, Vermessungen, Montage- und Schutzgeräte
- Sauberhaltung der Zu- und Abfahrtswege
- Lager- und Arbeitsflächen, welche vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden, sind nach deren Gebrauch in ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben.
- Abdecken und Verwahren von Bauteilen, um deren Verschmutzung oder Beschädigung zu verhindern
- Geräte und Hebezeuge aller Art sind abweichend von der VOB vom Auftragnehmer zu stellen und mit den Einheitspreisen der aufgeführten Massen abgegolten
- Feuerwehrzufahrten sind ausnahmslos ständig aufrecht zu erhalten
- Vor Beginn der Arbeiten hat der Auftragnehmer einen Terminplan mit Ausführungsfristen und
-details mit dem Auftraggeber abzustimmen, zu erstellen und dem Auftraggeber zur Genehmigung vorzulegen.
- Die Einhaltung des Ablaufes bzw. eventuell erforderlicher Abweichungen sind wöchentlich zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber zu koordinieren.
5. Hinweise
Folgende Abkürzungen werden für die am Bau Beteiligten
verwendet:
AG = Auftraggeber
AN = Auftragnehmer
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
BESONDERE VORBEMERKUNGEN Teil B
1.0 WEITERE HINWEISE
Gegenstand der Ausschreibung sind
Erdarbeiten nach DIN 18 300 VOB/C:
Ramm-, Rüttel- und Pressarbeiten nach DIN 18 304 VOB/C:
Entwässerungskanalarbeiten nach DIN 18 306 VOB/C:
Drän- und Versickerungsarbeiten nach DIN 18 308 VOB/C:
Betonarbeiten nach DIN 18 331 VOB/C:
Mauerarbeiten nach DIN 18 330 VOB/C:
Abdichtung von erdberührten Baueilen nach DIN 18533 VOB/C:
Abdichtungsarbeiten nach DIN 18 336 VOB/C:
Stahlbauarbeiten nach DIN 18 335 VOB/C
Estricharbeiten nach DIN 18 353 VOB/C:
Leistungsbeschreibung und Pläne:
Grundlage des Angebotes sind die Leistungsbeschreibung in den Vorbemerkungen und Positionen sowie die beigefügten Pläne. Die Pläne dienen zur Übersicht. Der Bieter ist verpflichtet, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Positionen auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführbarkeit und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu prüfen. Dies gilt auch im Hinblick auf die vorgesehenen Verbindungen mit dem Bauwerk und den zu erwartenden Beanspruchungen.
Siehe auch sämtliche Anhänge wie u.a.:
- 33002_251128_UHING_Gehnemigung Lageplan
- 33002_251103_UW Uhingen_Entwurf Vorabzug_Grundrisse, Schnitte
- 20241018_UHING_RBS_Erweiterung_Geotechnisches_Gutachten
- UHING_Abbruchplan_251107
- TTU 0030_V12-4_Errichtung von Freiluft-Schaltanlagen 110 kV
- TTU 0032 V3-2 Anlagen 1 bis 8
- TTU 0032 V3-2_Errichtung von MS-RESPE-NOSPE
- TTU 1111_V_3-3_Legung MSPkabel für die Trafoableitung
2.0 NORMEN
Es gilt die VOB, die Herstellerempfehlungen, die allgemein
anerkannten Regeln der Technik, Merkblätter, sowie alle geltenden DIN-Normen über die auszuführenden Arbeiten und beschriebenen Materialien und der zu erwartenden üblichen Beanspruchungen.
3.0 Planunterlagen
Der Auftragnehmer hat sich vor Angebotsabgabe durch Besichtigungen der Baustelle ein genaues Bild über Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistungen zu verschaffen. Unklarheiten sind mit dem Auftraggeber vor Angebotsabgabe zu klären.
Falls einzelne Positionen des Leistungsverzeichnisses bzw. den Plänen aus technischen oder sachlichen Gründen unvollständig, unzweckmäßig oder nicht durchführbar sind, hat der Auftragnehmer die Bauleitung unter Beweisführung darauf aufmerksam zu machen.
Alle Maße hat der Auftragnehmer selbst am Bau zu nehmen. Unstimmigkeiten sind mit der Bauleitung rechtzeitig zu klären.
BESONDERE VORBEMERKUNGEN
Projektbeschreibung Projektbeschreibung
Im Umspannwerk Uhingen betreibt die Netze BW in einem Altbau (Baujahr 1972) eine 10-kV- und 30-kV-Schaltanlage mit entsprechenden E-Kompensationseinrichtungen, Sekundärtechnik, Eigenbedarfsverteilung, Weitverkehrs- und Batterieanlagen unterschiedlicher, älterer Baujahre. Die 110-kV-Anlage ist derzeit mit drei Transformatoren (2 x 110/30 kV und 1 x 110/10 kV) über DTC-Module an die Doppelsammelschiene angeschlossen. Das aktuelle Anlagenlayout des Umspannwerks ist dem Lageplan zu entnehmen.
Der Bauablauf ist unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit und
Projektlaufzeit vom AN zu planen. Der Endausbau ist gemäß den
vorliegenden Plänen und Richtlinien, die als Anlagen des
Technischen Teils beiliegen, auszuführen.
Der AN errichtet die für ihn notwendige Baustelleneinrichtung und
betreibt diese. Der AG nutzt die Baustelleneinrichtung mit. Dies bezieht
sich insbesondere auf die Mitnutzung des Besprechungszimmers für die
Baubesprechungen und die Mitnutzung der Küche und sanitären Anlagen.
Zur kollisionsfreien Planung soll das Projekt in BIM (Building
Information Modeling) geplant werden.
In dieser Leistungsbeschreibung sind alle dafür notwendigen
Tiefbauarbeiten, die Fundamentierungsarbeiten der Schaltanlage, das
Liefern aller Fertig- sowie Halbfertigteile aus Stahlbeton enthalten.
Weiterhin sind erforderliche Erschließungsmaßnahmen wie u.a.
Verkehrserschließung,
Kabeltiefbau, Zaunbau mit auszuführen.
Besonderheiten
Die Arbeiten erfolgen unterlaufendem Netzbetrieb. Entsprechende Sicherheitsmaßnahmen und Schaltabstimmungen sind zwingend mit Netze BW abzustimmen, einzuhalten und im Detailterminplan nachzuführen. Die Bauphasen sind so geplant, dass eine kontinuierliche Versorgungssicherheit gewährleistet bleibt.
Das Umspannwerk Uhingen befindet im
Kreis: Göppingen
Postleitzahl: 73066
Gemeinde: Uhingen
Gemarkung: 2025 Uhingen
Flurstück: 502/26
Flurstücks-Grenzen sind die Bleichereistraße 57.
Projektbeschreibung
Projektspezifische Vorbemerkungen Als Grundlage für die Kalkulation Projektspezifische Vorbemerkungen
Als Grundlage für die Kalkulation werden dem Bieter folgende
Unterlagen in digitaler Form übergeben:
Ordner: Planunterlagen zur Ausschreibung:
- Lagepläne
- Baugenehmigungsunterlagen
- Gerätefundamente
- Portalfundamente
- 110-kV Transformator-Fundament
- Brandwände 110-kV Transformator-Fundament
- Wanne für 20-kV Kompensationsanlage
- Kabelzugschächte
- Baugrundgutachten
- GTKB_Rückbau GWM Uhingen
Bei den übergebenen Planunterlagen handelt es sich um die derzeitig
Entwurfsplanung. Nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich dieser
Entwurf bis zur technischen & kommerziellen Klärungsphase ändert. Falls
diese o.g. Änderungen eintreffen, werden alle entsprechenden
Planunterlagen und das geändert Leistungsverzeichnis an den Bieter
übergeben.
Voraussichtliche Bauzeit der gesamt Baumaßnahme: 12 Monate
Geplante Inbetriebsetzung der Anlage: Q4 2027
Zu Beginn der Baustellentätigkeit muss die für die Baustelle verantwortliche Person (und die Vertretungen zum Zeitpunkt der Vertretung) die Bauleiterschulung der Netze BW besucht haben. Ein entsprechendes Zertifikat ist vorzuweisen. Ein Terminabstimmung ist hierfür unverzüglich nach der Vergabe zu erfolgen.
Projektspezifische Vorbemerkungen Als Grundlage für die Kalkulation
Bautechnik Die bautechnische Beschreibung für das Betriebsgebäude ist eine Aufzählung von notwendigen Leistungen, welche über einen definierten Einheitspreis abgerechnet werden.
Die Leistung umfasst die kompletten Arbeiten für ein neues Betriebsgebäude von der Baustelleneinrichtung, Einmessung, Aushub, etc. bis zur Schlussreinigung.
Eine Vergabe der auszuführenden Leistungen an Subunternehmer bedarf der schriftlichen Zustimmung des AG.
Wird in der Auftragsabwicklung eine nicht vorgesehene Leistung erforderlich, so hat der AN diese auf Verlangen des AG auszuführen, außer wenn sein Betrieb nicht auf derartige Leistungen eingerichtet ist. Die Vergütung richtet sich nach der VOB/B.
Bei SUB-Leistungen unter 50.000 Euro sind dem AG zwei Angebote und von mehr als 50.000 Euro mindestens drei Angebote vorzulegen.
Der Nachtrag ist vor der Ausführung mit Auszügen der Urkalkulation und den notwendigen Angeboten der Subunternehmer beim AG einzureichen.
Bautechnik
Sichtung / Ansprechpartner Der AN erhält vom AG die Unterlagen, mit welchen das Gebäude als Bauantrag eingereicht wurde.
Der AN hat sich anhand der Planunterlagen in das Projekt einzuarbeiten.
Er stellt hier für einen namentlichen benannten Ansprechpartner, welcher die Koordination beim AN übernimmt.
Sichtung / Ansprechpartner
Einarbeitung in Baugrundgutachten Das geotechnische Gutachten wird vom Auftraggeber in Zusammenarbeit mit der ausführenden Firma erarbeitet.
Vorgesehen sind Flachgründungen des Gebäudes als wasserdichte Kellerwanne.
Das Baugrundrisiko hinsichtlich der geotechnischen Eignung (einschließlich der Grundwasserverhältnisse) und hinsichtlich potenziell vorhandener Altlasten / Kontaminationen im Boden- und Grundwasserkörper sowie der Bodenluft trägt der AG.
Als Regelfall werden folgende Bodenverhältnisse vereinbart:
Die Aushubmassen entsprechen der Bodenklasse 3-5.
Die Standardgründung erfolgt mit einer max. zul. Bodenpressung von 100 kN/m² für
Die mittlere Frosteindringtiefe ist mit 1,0 m unter dem Gelände anzunehmen.
Definition und Vereinbarung:
- Boden im Sinne der VwV des Umweltministeriums Baden-Württemberg für die Verwertung von als Abfall eingestuftem Boden (vom 14.03.2007) wird definiert mit dem Zuordnungswert Z0 bis einschließlich Z1.2.
- Bauschutt im Sinne der vorläufigen Hinweise zum Einsatz von Baustoffrecyclingmaterial (vom 13.04.2004) wird definiert mit dem Zuordnungswerte Z 1.1 bis Z 2.
Abweichungen vom Regelfall gehen zu Lasten des AG und sind vom Einheitspreis nicht erfasst und werden als Nachtrag gesondert vergütet.
Einarbeitung in Baugrundgutachten
Allgemeine Anforderungen an Betriebsgebäude Allgemeines
Die DIN VDE 0101, Punkte zu Anforderungen an Gebäude sind zu beachten.
Sonnenschutz:
Technische Räume sind mit Sichtschutzlamellen gegen Sonneneinstrahlung zu schützen.
Einbruchschutz:
Alle Gebäudeöffnungen im Erdgeschoss (Türen, Fenster, Lüftungen,..) sind einbruchhemmend zu verschließen und auszustatten. Anforderung RC4.
Fenster:
Betriebsgebäude sollen mit je einem Fenstern (oder Außentür) je Raum ausgestattet werden. Raumlüftung wird über Kippmechanismus oder Schiebelamellen (im Fenster) realisiert.
Fenster werden als RC4 ausgeführt (ggfs. zusätzliche zertifiziertes Einbruchsgitter) und erhalten als Sichtschutz vorgesetzte Sichtschutzlamellen mit Insektenschutzgitter.
Brandschutz / Rauchschutz:
Wände von elektrischen Betriebsräumen müssen gegenüber angrenzenden Räumen feuerbeständig (F90-A) ausgeführt sein.
Decken von elektrischen Betriebsräumen müssen gegenüber anderen Räumen feuerbeständig (F90-A) ausgeführt werden. Decken die gleichzeitig das Dach bilden, müssen mindestens feuerhemmend (F30-A) ausgeführt werden.
Zwischenböden müssen so ausgeführt sein, dass der Ausbreitung eines Brandes entgegen gewirkt wird (F30).
Türen: Innentüren T30-A, rauchdicht (Dichtschließend - Sa)
Türe in Brandwand T90-A, rauchdicht (rauchdicht - S-200)
Wanddurchbrüche sind mit Brandabschottungen in Qualität der Wand zu verschließen, so dass Feuer und Rauch nicht in benachbarte Räume eindringen kann.
Entqualmung von Schaltanlagenräumen:
Schaltanlagenräume werden mit einer von außen zu öffnenden Tür als Entqualmungsöffnung ausgestattet (zum Absaugen von Rauchgasen). Bei Schaltanlagenräumen im Erdgeschoss kann die Fluchttüre genutzt werden.
Heizung:
Elektroheizungen werden mit Festanschluss an einer Dose eingebaut.
Jeder Raum wird über einen eigenen Thermostat geregelt.
Die Auslegung erfolgt auf +10°C durch den AN.
Die Möglichkeit der temporären Aufheizung auf 20°C durch eine technische Lösung ist vorzusehen.
Ausnahme: Batterieraum mit elektr. Rippenrohrheizkörper mit Temperaturfühler im Raum und Regelung von außen (siehe TTU 0033)
Kabeleinführungen:
Kabeleinführungen in Gebäude sind wasserdicht und mit Schutz gegen Kleintiere auszustatten. Ausführung mit System Hauff-Technik oder HLD.
Erdungsdurchführungen:
In den Gebäudeecken und mit Abstand von max. 15m sind isolierte Erdungsdurchführungen im Keller auszuführen. Ausführung mit Hauff HEA-I-M 12.
Allgemeine Anforderungen an Betriebsgebäude
ZTV Baustelleneinrichtung ZTV Baustelleneinrichtung
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
BAUSTELLENEINRICHTUNG
1. Allgemeines
Die in diesem Abschnitt beschriebenen Leistungen
umfassen:
das Anfahren, Aufstellen, Vorhalten und Abfahren einer
kompletten Baustelleneinrichtung für die
vertraglichen Leistungen.
die Aufstellung, Vorhaltung und Beseitigung eines
Bauzaunes, einschl. geforderter oder notwendiger Tore,
sofern der Bauzaun nicht durch eine separate Position
beschrieben ist.
den Abtransport des gesamten Bauschutts.
Zur Baustelleneinrichtung gehören alle zur fach- und
fristgerechten Durchführung der in diesem Projekt erfassten
Bauleistung notwendigen Geräte, Hebezeuge, Maschinen,
Transportmittel,Absperrungen, Sicherungsmaßnahmen, Beschilderung,
Versorgungseinrichtungen für Baustrom und Wasser
einschl. der Anschlussvorrichtungen, Unterkünfte, sanitären
Einrichtungen, Büroräume, soweit sie nicht in
separaten Positionen ausgeschrieben sind.
Zur Errichtung der Baustelle gehören auch das
Beschaffen und Anlegen erforderlicher Arbeits- und
Lagerplätze und alle Maßnahmen zur Verkehrssicherung im Bereich der
Baustelle. Die Leistungen sind mit einzukalkulieren.
Die Baustelle ist ständig sauber zu halten. Anfallender
Bauschutt ist regelmäßig zu sammeln und auf Kosten des
Auftragnehmers abzufahren und zu entsorgen.
Nach Beendigung der Arbeit hat der Auftragnehmer
sämtliche Baugeräte, aus der Arbeitsausführung übrig
gebliebene, überschüssige Baumaterial und die Abfälle
zu beseitigen. Die gesamte Baustelle und die vom
Auftragnehmer benutzten Flächen sind wieder in Ihren
ursprünglichen Zustand zu versetzen.
Der Auftragnehmer trägt allein die Verantwortung für
die Durchführung der Sicherheitsmaßnahmen auf der
Baustelle und für das Einhalten der
Unfallverhütungsvorschriften.
2. Besondere Vorschriften
Gerüste und Hebezeuge
Sämtliche notwendigen Gerüste und Hebezeuge (z.B.
Baukran) für die Erstellung der eigenen Leistung sind
Teil der Baustelleneinrichtung und werden nicht gesondert
vergütet, soweit sie nicht in separaten Positionen
ausgeschrieben sind. Sie sind anderen an der Baustelle
tätigen Firmen gegen Kostenbeteiligung (Kranstunde) zu
überlassen.
Sauberhalten der Baustelle
Kommt der AN seiner Verpflichtung, die Baustelle sauber
zu halten, nicht nach, ist der AG bzw. seine Bauleitung
berechtigt, nach zweimaliger schriftlicher Aufforderung
(Eintragung ins Bautagebuch) die Baustelle auf Kosten
des AN säubern zu lassen. Als Frist für das Säubern der
Baustelle gelten 3 Arbeitstage. Nach Abnahme der
vertraglichen Leistungen ist die Baustelle besenrein zu
übergeben. Während der Ausführung seiner vertraglichen Leistungen
obliegt das Sauberhalten der Baustelle grundsätzlich
und allgemein dem AN. Dies betrifft auch Schutt oder
Verschmutzungen, die von anderen auf der Baustelle
tätigen Firmen verursacht werden. Diese sind allerdings
vertraglich angehalten, Ihren Abfall oder Schutt selbst
zu entfernen.
Bauwasser
Bauwasseranschlüsse in genügender Anzahl, ausreichend
dimensioniert für die Versorgung des gesamten
Baustellenbetriebes, auch als Anschluss für
Fremdfirmen nutzbar (entstehende Kosten sind mit diesen
abzurechnen),
Einrichten, Vorhalten und Abbauen nach Fertigstellung
des gesamten
Bauvorhabens. Erforderliche Mess- und Zähleinrichtungen
sind vom AN zu stellen, anzuschließen und vorzuhalten.
Im Falle einer nicht vorhandenen Anschlussmöglichkeit
für Frisch- und Abwasser ist eine Vorhaltung- bzw.
Sammeleinrichtung
über die gesamte Bauzeit einzukalkulieren.
Baustrom
Stromanschlüsse für Baustrom in genügender Anzahl,
ausreichend dimensioniert für die Versorgung des
gesamten Baustellenbetriebes und abgesichert, auch als Anschluss
für Fremdfirmen nutzbar (entstehende Kosten sind mit
diesen abzurechnen), Einrichten, Vorhalten und Abbauen
nach Fertigstellung des gesamten Bauvorhabens.
Erforderliche Mess- und Zähleinrichtungen sind vom AN
zu stellen, anzuschließen und vorzuhalten. Im Falle einer nicht vorhandenen
Anschlussmöglichkeit für Baustrom ist ein Stromaggregat
über die gesamte Bauzeit einzukalkulieren.
Der AN hat die behördlichen Anträge für Einrichtung und
Beseitigung der Anlage zu stellen, Gebühren und
Nebenkosten sind im Pauschalpreis einzurechnen.
Kostenbeteiligungen
Kostenbeteiligung für den Verbrauch von Bauwasser und
Baustrom: Während der gesamten Bauzeit sind sämtliche
Verbrauchskosten vom AN zu tragen.
ZTV Baustelleneinrichtung
Spezielle Vorbemerkungen BE Spezielle Vorbemerkungen
Die Baustelleneinrichtung ist innerhalb des
Grundstückes in Absprache mit dem AG, dem jeweiligen
Betreiber der Anlage und der Bauleitung zu errichten.
In dem der Ausschreibung beiliegenden Lagepläne sind
die örtlichen Verhältnisse dargestellt.
Die Baustelleneinrichtung ist für Leistungen des AG/AN
und aller Folgewerke vorgesehen, soweit erforderlich.
Nach Räumen der Baustelleneinrichtung sind die
genutzten Flächen in den vorgefundenen Zustand
wiederherzustellen. Fundamente, Lagerplätze und
Arbeitsplätze für die Arbeitsvorbereitung usw. sind zu
beseitigen. Innerhalb von 2 Wochen nach der
Auftragserteilung hat der AN in einem Lageplan die
Baustelleneinrichtung für seine Leistungen einzutragen
und mit der örtlichen Bauleitung sowie Projektleitung
abzustimmen und nach Bestätigung verbindlich
einzuhalten. Vor Beginn der Ausführung ist mit dem AG
eine Zustandsbesichtigung der Zufahrtsstraßen, Wege und
Plätze vorzunehmen und schriftlich festzuhalten.
Alle nicht im Leistungsverzeichnis genannten Leistungen
der Baustelleneinrichtung sind als Nebenleistung in den
EP mit einzurechnen. Das ist u.a.:
Vorhaltung der Maschinen (Geräte, Kran, Werkzeuge, Hebezeuge
usw. einschl. Betriebsstoffe und Medienverbrauch
Taggleiche Reinigung der öffentlichen Straßen und
Verkehrsflächen, Zufahrtswege, der befestigten Flächen
innerhalb der Anlage und bei Bedarf der Baustraßen.
Notwendige Grabenüberfahrten über die gesamte Bauzeit
werden nicht gesondert vergütet, sondern mit den
Einheitspreisen abgegolten.
Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen nach den
Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und den behördlichen
Bestimmungen und gesetzlichen Regelungen.
Baustellenreinigung und Abfallbeseitigung aus dem
Bereich des AN.
Spezielle Vorbemerkungen BE
Spezielle Vorbemerkungen Kran Spezielle Vorbemerkungen Kran
Sollte der AN sich für die Nutzung eines Kranes entscheiden,
so müssen einige Punkte beachtet werden:
(Ein Kran ist Teil der Baustelleneinrichtung und wird nicht gesondert
vergütet)
Ein Überschwenken der Anlage ist nur dann zulässig, wenn sich die Katze
in ihrer innersten Endposition, also möglichst nahe an der Turmachse
befindet, oder wenn das System erkennt, dass keine Last am Haken
hängt und sich der Kran im zulässigen Hubbereich oberhalb der
Blitzschutzstange befindet.
Der Sicherheitsabstand von der Unterkante Haken zu der Oberkante der
Blitzschutzmasten beträgt 3,0m. D.h. der Haken muss beim Überschwenken
der Gesamtanlage ohne Last eine Höhe von 308,05m ü.NN haben.
OK Blitzschutzmast ca. 305,05m ü.NN
Der Turmdrehkran muss über ein elektronisches Arbeitsbereichs-
begrenzungssystem verfügen bzw. mit einem solchen System
ausgerüstet sein und der DIN EN ?14439 in der jeweils gültigen
Fassung entsprechen.
Das System muss mindestens folgende Funktionen erfüllen:
· Einrichtung von Sperrzonen / Verbotsbereichen zur
Begrenzung des Schwenk- und Katzfahrbereichs sowie
zur Definition zulässiger Höhenbereiche (Hakenhöhenbegrenzung)
· Automatische Überwachung des definierten Arbeitsbereichs
· Automatische Geschwindigkeitsreduktion bei Annäherung an
die Verbotsbereiche
· Abschaltung der Bewegungen beim Erreichen der Verbotsbereiche
· Speicherung und Parametrierung der Zonen vor Ort durch
autorisiertes, geschultes Personal
Spezielle Vorbemerkungen Kran
02 Teil 01: Hoch - Erd - und Tiefbauarbeiten - Betriebsgebäude
02
Teil 01: Hoch - Erd - und Tiefbauarbeiten - Betriebsgebäude
TTU0033 als Basis Die Beschreibung der Positionen ist gegenüber der TTU0033 gekürzt.
Es gilt die TTU0033.
TTU0033 als Basis
02.07 Gerüstbauarbeiten
02.07
Gerüstbauarbeiten