01 Schotterrasen nach FLL-Regelbauweise SR2
Schotterrasen nach FLL-Regelbauweise SR2
01.__.0010 Lieferung Schotterrasen-Baustoffgemisch nach FLL-Regelbauweise SR2 Lieferung von Baustoffgemisch für die Vegetationstragschicht eines Schotterrasens gemäß der „Richtlinie für Planung, Bau und Pflege von durchgrünten Flächenbefestigungen“ der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL), Regelbauweise „SR2“.
Anforderungen an das Material:
Gerüstbaustoff: ausschließlich frostbeständige, druckfeste Gesteinskörnungen (nur gebrochenes Material), ohne Bindemittel, Korngrößenverteilung 0/45. Unsortierte Baustoffgemische, Recyclingmaterial sowie Rundkorngemische sind nicht zulässig.Feinanteil (Korndurchmesser < 0,063 mm) im eingebauten Zustand: max. 5 Masse-%Sandanteil (Korndurchmesser 0,063 – 2 mm): 25 – 35 Masse-%Anteil organischer Substanz in der Vegetationstragschicht: 1 – 3 Masse-%Anforderungen an die Tragfähigkeit nach Einbau und Verdichtung:
Untergrund / Planum: Verformungsmodul Ev2 ≥ 25 MN/m²Vegetationstragschicht: Verformungsmodul Ev2 = 45 – 60 MN/m²Schichtdicke der Vegetationstragschicht: 25 – 30 cm.
Das Material wird aus Gerüstbaustoff und Zuschlagstoffen entsprechend der FLL-Richtlinie gemischt und geliefert.
Saatgut von Gräsern und Kräutern bzw. Saatgut-Mischungen gemäß DIN 18917 „Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Rasen und Saatarbeiten“ und FLL-„Regel-Saatgut-Mischungen (RSM)“. Einzusetzen ist die Saatgut-Mischung „RSM 7.2 Landschaftsrasen – Trockenlagen“, sofern nicht anders vorgeschrieben.
Liefermenge ca. 100 m³ gemäß Bedarfsmeldung, Liefertermin 28.09.2026.
Lieferung Schotterrasen-Baustoffgemisch nach FLL-Regelbauweise SR2