Fliesenarbeiten
URIG Seniorenwohnen Borsum
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Deckblatt LEISTUNGSVERZEICHNIS VOM            11.02.2025 GEWERK:        240_Fliesenarbeiten BAUVORHABEN:        Neubau - URIG Borsum - Mehrfamilienhaus mit Seniorenwohnen & Zahnarztpraxis AUFTRAGGEBER:    Volksbank eG | Geschäftsstelle Zingel             Kennedydamm 10                                                31134 Hildesheim                                                vertr. d. Herrn Schäfer und Herrn Alder Die Zuschlagsfrist endet am 30.03.2025. Bis zum Ablauf der Frist bleibt der Bieter an sein Angebot gebunden. Der Zuschlag wird durch den Auftraggeber erteilt. Der Unterzeichnete erbietet sich, aufgrund genauer Prüfung der Verhältnisse den Vertragsgegenstand nach unterschriftlicher Anerkennung aller Vertragsbestandteile, unter Bindung bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist, zu den in diesem Leistungsverzeichnis angebotenen Einheitspreisen um die voraussichtliche Gesamtsumme        . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Euro in Worten:    . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Euro auszuführen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . , den . . . . . . . . . . . . . .    . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     Bieter, Stempel und Unterschrift
Deckblatt
A Anlagen zum Leistungsverzeichnis A Anlagen zum Leistungsverzeichnis Diesem Leistungsverzeichnis (nachfolgend LV genannt) sind die unten genannten Anlagen (Pläne/Texte/Bilder) als PDF beigefügt oder werden über einen Download-Link / Planserver zur Verfügung gestellt. Bei Unklarheiten bzgl. der Vollständigkeit ist umgehend Rücksprache mit ausschreibenden Büro bei Nennung der Vergabenummer zu halten. Sämtliche Anlagen sind zur Angebotskalkulation heranzuziehen. Alle benannten Unterlagen werden bei Auftragserteilung Vertragsbestandteil. A.1 Architekten: Planung mit Plannummer (Index könnte je nach aktuellem Stand abweichen) 05_A_MA_12_00_001_b_EG_Ausbau.pdf 05_A_MA_12_01_001_b_OG_Ausbau.pdf 05_A_MA_12_-1_001_b_UG_Ausbau.pdf 05_A_MA_12_02_001_b_DG_Ausbau.pdf 05_A_MA_21_ABC_001_b_Schnitte_ABC.pdf 05_A_MA_32_RB_001_b_Raumblatt TRH 05_A_MA_32_RB_--_001_a_Raumblatt Badezimmer und Wcs BE_Plan.pdf 05_A_M-A_13_-1_001 05_A_M-A_13_00_001 05_A_M-A_13_01_001 05_A_M-A_13_02_001
A Anlagen zum Leistungsverzeichnis
B Kurz-Baubeschreibung B Kurz-Baubeschreibung B.1 Beschreibung des Bauvorhabens: Neubau URIG Borsum: Auf dem Grundstück in der Gemeinde Harsum wird auf einer Bruttogrundfläche (BGF) im Erdgeschoss von ca. 495m² eine attraktive Wohn- und Gemeinschaftswelt entstehen. Insgesamt wird ein Gebäude mit einer BGF von ca. 1.660m² errichtet. Diese beinhaltet das Untergeschoss, Erdgeschoss, Obergeschoss, sowie das Dachgeschoss.Die Nutzfläche umfasst ca. 1.350m². Das Gebäude soll außen sowie innen eine eigene Architektursprache sprechen. Es soll gleichzeitig öffentliche und private Bereiche schaffen. Das Wohnen im Alter soll im Vordergrund stehen, jedoch sind auch Wohnungen für Familie, Einzelpersonen oder Paare möglich. Die Wohnform der WG oder der Wohnungen dienen nicht als *Heim*, sondern lediglich der Unterstützung der Gemeinschaft durch öffentliche Zonen und zum stärkeren Sicherheitsgefühl der Bewohner. Die Bewohner können ihr Leben selbständig und selbstbestimmt führen. Durch den Regionalbezug zur Umgebung wird das Gebäude geprägt. Die öffentlichen Zonen und Gemeinschaftsbereiche bestimmen das Gebäude. Mit auskragenden Balkonen, aussagenden, raffen und ortsbezogenen Materialien wird dieses Konzept unterstützt und nach außen hin repräsentiert. Die Energieversorgung des Objekts ist über erneuerbare Energien, Geothermie in Kombination mit einer Wärmepumpe gesichert. Die Wohnungen sowie die WG erhalten Wechsellüfter. Ebenso ist eine Kühlung durch Betonkerntemperierung, in den Dachgeschossen Klimageräte in der Abhangdecke, vorgesehen. Mit der Sicherheits- und Gesundheitskoordination wurde beauftragt: Wird bei Auftragserteilung bekannt gegeben. Durch den SiGeKo wird eine Baustellenordnung übergeben. Anzahl und Höhe der geplanten Geschosse: UG bis 1.OG und DG Angaben zur Örtlichkeit Anschrift der Baustelle: URIG Borsum Lange Straße 1 31177 Borsum Lage des Grundstücks: Gemeinde Harsum, OT Borsum Flur 3 | Flurstück 417/5, 468/39, 469/27, 469/28 Hinweis: Die Flurstücksnummern und Flächen der Flurstücke sind vom Katasteramt vorab vergeben und werden durch Eintragung in das Liegenschaftskataster erst bestätigt. Besondere Umstände: Das Grundstück liegt an der Hauptverkehrskreuzung des Ortes Borsum und ist von 3 Straßen umgeben. Die Bestandsflächen sind mittels Fotoprotokoll zu dokumentieren und dann zu schützen. Nach Fertigstellung der Arbeiten ist der Schutz zu entfernen und die Flächen sind in Ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen. Liegenschaft: Lageplan: B.2 Visualisierungen: Visualisierung kann von der endgültigen Ausführung abweichen B.3 Termine und Fristen Vorgesehener Beginn der Baumaßnahme:Februar 2025 Geplante Fertigstellung der Gesamtbaumaßnahme: Juli 2026 Weitere Angaben: Das Bauvorhaben ist nicht in Bauabschnitte unterteilt. Geplanter Bauablauf: Siehe Bauablaufplan B.4 Ergänzende Angaben zur Baustelle Baugrund siehe Anlage Baugrundgutachten Zufahrtsmöglichkeiten: Über die Bundesstraße B494 und dann über die Aseler- oder Harsumer Straße. Transportmittel für Transport der Baustoffe auf der Baustelle: Alle Baustellentransporte, auch vertikal, sind vom Auftragnehmer in eigener Regie durchzuführen und bei Erfordernis mit den anderen Baubeteiligten abzustimmen. Falls vorhandene Fördermittel und Hebezeuge anderer Unternehmen mit benutzt werden sollen, ist dies selbstständig mit den jeweiligen Unternehmen abzustimmen und abzurechnen. Kosten für alle Baustellentransporte sind in den Einheitspreisen mit zu kalkulieren. Lagerplätze: Es stehen keine Parkflächen und nur begrenzt Lagerflächen auf dem Grundstück zur Verfügung. Für die eigene Leistung benötigte Lagerflächen sind selbstständig herzurichten und nach Abschluss der Arbeiten wieder zu räumen. Eine Abstimmung mit anderen am Bau beteiligten Firmen erfolgt im Rahmen der Baubesprechung mit der Bauleitung. Der Auftragnehmer hat nur die ihm zugewiesenen Flächen einzunehmen. Werden im öffentlichen Straßenraum Lagerflächen ö.ä. benötigt, sind diese rechtzeitig und ordnungsgemäß selbstständig zu beantragen und den Vorschriften entsprechend zu sichern. Die Kosten hierfür trägt der Auftragnehmer. Dies ist in der Kalkulation zu berücksichtigen. Alle genutzten / überfahrenen Flächen des öffentlichen Straßenraumes inkl. Gehwege sind mit geeigneten Materialien (z.B. lasterverteilende Stahlplatten, Sandbett etc.) vor Beschädigungen zu schützen. Vor Baubeginn ist der Zustand der öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Bordsteine, Gehwege) zu dokumentieren (Fotos inkl. Beschriftung) und der Bauleitung zu übermitteln. Der Aufwand für die vor genannten Leistungen wird nicht gesondert vergütet und ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Eine Eigenmächtige Inanspruchnahme von Grundstücks- und Gebäudeflächen darf nicht erfolgen. Geräte/Einrichtungen: Der AN hat die für seine Arbeiten erforderlichen Hebezeuge Werzeugcontainer Büro-Container Schutt- und Müllcontainer (inkl. regelmäßigem Abtransport) auf eigene Kosten selbst zu stellen / vorzuhalten / abzutransportieren. Die Position v.g. Gerätschaften und Einrichtungen auf dem Grundstück ist mit der Bauleitung im Vorfeld anhand eines Baustellen-Einrichtungsplanes abzustimmen.  Der Baustellen-Einrichtungsplan ist vom AN mindestens 1 Woche vor Ausführungsbeginn vorzulegen. Alle erf. Maßnahmen wie Absperrungen etc. bei Nutzung des öffentlichen Raumes sind in Eigenregie auf eigene Kosten zu beantragen und auszuführen. Dies ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Soweit keine gesonderten Ansätze in der Leistungsbeschreibung enthalten sind, hat der AN sämtliche für die eigene Leistung erforderliche Baustelleneinrichtung in die Einheitspreise einzukalkulieren, die über die bauseits vorgesehene Herstellung und Unterhaltung von Baustraßen, Baubeleuchtung, der Verkehrswege und sanitärer Einrichtungen hinausgeht, insbesondere die Maßnahmen von Umwelt- und Gewässerschutz und die Entsorgung von sämtlichem Schutt und Abwässern etc. sind mit einzukalkulieren. Veränderungen der Baustelleneinrichtung und der Abbau von Großgeräten dürfen während der Bauzeit nur nach Abstimmung mit der örtlichen Objektüberwachung erfolgen. Der AN hat eigenverantwortlich dafür zu sorgen, dass sein Material und Werkzeug auf die Baustelle geliefert wird und an den notwendigen Einbauort befördert wird. Firmenbauschilder dürfen nur in Absprache mit dem Bauherren und der Bauleitung aufgestellt bzw. angebracht werden. Ver- und Entsorgungsleitungsanschlüsse für: Wasser: Der Anschluss Hauptverteiler wird bauseits errichtet und unterhalten. Verteilung an Arbeitsstätte durch die einzelnen Gewerke in Eigenregie. Strom: Der Anschluss Hauptverteiler wird bauseits errichtet und unterhalten. Die Unterverteiler auf dem Baugrundstück und im Gebäude werden bauseits errichtet und zur Nutzung bereitgestellt. Verteilung an der Arbeitsstätte durch die jeweiligen Gewerke in Eigenregie. Erforderliche weitere Verteiler (Erweiterungen der Steckplätze) sind durch die Gewerke selbst zu stellen. Schutz vorhandenen Bewuchses: Bäume dürfen nicht beschädigt oder entfernt werden. Koordination und Kooperation mit fachlich Beteiligten: Es werden mehrere Unternehmen gleichzeitig auf der Baustelle tätig sein. Die terminliche Koordination und Kooperation mit weiteren fachlich Beteiligten ist einzukalkulieren.
B Kurz-Baubeschreibung
C Kalkulationshinweise C Kalkulationshinweise C.1 Ausführungsunterlagen: Vom AN sind ohne besondere Aufforderung zu liefern: Werkstattpläne (Montagepläne) in digitaler Ausfertigung (PDF) mindestens 2 Wochen vor Ausführungsbeginn. Vom AG werden Ausführungspläne über einen Planserver als Datei (pdf) zur Verfügung gestellt. Druckkosten sind in der eigenen Kalkulation zu berücksichtigen. C.2 Gleichwertigkeitsnachweise / Produktangaben: Sofern Produktangaben in den Positionen ausgeschrieben sind, gelten diese als Leitprodukt. Sollte in den jeweiligen Positionen vom Bieter nicht anderes angegeben werden, gelten die Leitprodukte als angeboten. Sollten Alternativ-Produkte angeboten werden, sind Nachweise über deren Gleichwertigkeit der Bauleitung unaufgefordert min. 2 Wochen vor Einbau zur Prüfung / Freigabe vorzulegen. C.3 Objektdokumentation Die vollständige gewerkespezifische Objektdokumentation (z.B. Bezugs- und Herstellernachweise, Fachunternehmer- und Fachbauleitererklärung, Entsorgungsnachweise, Pflege-, Wartungs- und Inbetriebnahme-Unterlagen, Dokumentationspläne, Verwendbarkeitsnachweise (abZ, abP), Übereinstimmungserklärungen etc.) ist min. 2 Wochen vor dem Abnahmetermin dem AG zur Prüfung vorzulegen C.4 Arbeitsberichte: Der AN hat täglich Arbeitsberichte zu führen und wöchentlich der Bauleitung in digitaler Form (als pdf-Datei) vorzulegen. C.5 Abrechnung / Aufmaß Nach Abgabe des Grundangebotes wird nach technischen Gesprächen ein Pauschal-Festpreisvertrag angestrebt. C.6 Baustellenkoordination / Bauberatungen Der AN hat zu den wöchentlichen Koordinierungsbesprechungen, die der AG regelmäßig durchführt (wöchentlich), für die Dauer der Ausführungszeit einen bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Der Beratungstermin wird vom AG festgelegt. C.7 Lärm Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Lärmemission der Baugeräte und Baumaschinen durch entsprechende Schallschutzmaßnahmen auf ein Mindestmaß zu beschränken. Hierbei sind die allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Schutz gegen Baulärm in der neuesten Fassung sowie die gültige Lärmschutzverordnung zu beachten. Bei allen Arbeiten ist die Ausführung zu wählen und in die Einheitspreise einzukalkulieren, die die geringstmögliche Staub- und Lärmbelastung garantiert. Der Betrieb von Rundfunkgeräten, CD-Playern, etc. ist an den Arbeitsstätten untersagt. C.8 Sauberkeit / Entsorgung von Abfall nach DIN 18299, Verpackungsmaterialien Restmaterialien und Bauabfälle jeglicher Art sind durch alle am Bau tätigen Gewerke umgehend selbstständig zu entfernen und einer fachgerechten Entsorgung zuzuführen. Sie können zum Sortieren kurzzeitig, jedoch nur in Absprache mit der Bauleitung des AG, zwischengelagert werden. Täglich ist die Baustelle aufzuräumen und besenrein zu verlassen. Die Kosten sind einzukalkulieren. Bei auftretenden Missständen sind die Anweisungen der Bauleitung zu befolgen. Sollte ein Nichtbefolgen, auch einzelner Personen oder Firmen, durch den Auftraggeber oder dessen Bauleitung festgestellt und ohne deutliche Verbesserung angemahnt werden, behält sich der Auftraggeber vor, Ersatzmaßnahmen zu veranlassen. Die Kosten hierfür werden ohne weitere Ankündigung auf alle am Bau tätigen Gewerke gleichermaßen umgelegt und von den Rechnungen abgezogen. Dies gilt hiermit ausdrücklich als vertraglich geregelt. Alternativ zum Abfahren ist das Entsorgen in geeignete, auf der Baustelle lagernde Abfalltransportbehälter des Auftragnehmers zulässig. Es obliegt in diesem Fall dem jeweiligen Auftragnehmer selber dafür zu sorgen, dass keine Unbefugten Abfälle in diese Behälter füllen. Der Aufstellort der Abfallcontainer ist mit der Bauleitung abzustimmen. Sollte aus Platzgründen eine Container-Stellung nicht möglich sein, entfällt diese Alternative. Wege, Straßen und Plätze sind von Bauschutt und sonstigen Reststoffen freizuhalten. Sollten Wege und Straßen beschädigt worden sein, ist unverzüglich die Bauleitung zu informieren. Falls erforderlich werden Beschädigungen auf Kosten des Verursachers entfernt. Werkzeuge und Baustoffe sind täglich wegzuräumen. Unbefugte dürfen keinen ungehinderten Zugang haben. Der Auftragnehmer haftet für die sichere Verwahrung seiner Werkzeuge und Baustoffe. Der AG legt besonderen Wert auf die Sauberkeit auf der Baustelle. Der AG ist überzeugt davon, dass sich durch eine saubere und übersichtliche Baustelle Unfälle vermeiden lassen. Daher wird folgendes System zur Kontrolle der Baustellensauberkeit eingeführt: Einmal wöchentlich, und zwar jeden Freitag in der Zeit zwischen 13:00 und 17:00 Uhr, meldet der AN seine Arbeitsbereiche bei der Bauüberwachung des AG als "besenrein freigeräumt" frei. Der AN erhält darauf hin von der Bauüberwachung des AG eine entsprechende Freimeldebestätigung "Müllschein". Diese Freimeldebestätigung wird als Anlage der Schlussrechnung beigelegt. Ist der AN nicht bis Freitag auf der Baustelle, muss er sich am letzten Arbeitstag der entsprechenden Woche von der Bauüberwachung des AG den o.g. Müllschein ausstellen lassen. Grundsätzlich bleibt es der Bauüberwachung des AG überlassen, ob der Müllschein sofort oder erst nach Besichtigung der entsprechenden Arbeitsbereiche ausgestellt wird. Pro Woche und pro AN ist ein Müllschein ausreichend. Dies zu entscheiden ist jedoch Sache der BÜ des AG. Sofern der AN während der gesamten Woche nicht auf der Baustelle war, reicht es aus, wenn er der Bauüberwachung des AG einmal wöchentlich, und zwar jeweils Freitags in der Zeit zwischen 13:00 und 17:00 Uhr, eine entsprechende Mitteilung macht. Nach Abschluss der Bauarbeiten ist das Baugrundstück in sauberem Zustand zu hinterlassen. Dazu gehört das Abfahren des Mülls und des Schutts sowie das Beseitigen von übriggebliebenen Baumaterialien. Kommt der AN dieser Verpflichtung nach dem Bauablauf in angemessener Frist nicht nach, dann ist der AG berechtigt, die Reinigung und Entsorgung auf Kosten des AN durchführen zu lassen. C.9 Sicherheitsvorschriften Die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften (Unfallverhütungsvorschriften (DGUV), insb. die UVV-Bauarbeiten) sowie die Bestimmungen der Bauaufsichtsbehörde und des Gewerbeaufsichtsamtes sind zu beachten, ebenso die staatlichen Sicherheitsvorschriften (Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz und einschlägige Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, Betriebssicherheitsverordnung, PSABenutzungsV und LastenhandhabungsV) sowie die Anforderungen nach §§ 5 und 6 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung). Der Auftragnehmer übernimmt für seinen Leistungsumfang die Verantwortung zur Einhaltung der v.g. Vorschriften. Der / Die von ihm zu benennende Fachbauleiter(in) / Sicherheitsbeauftragte / Fachkraft hat sich entsprechend auf der Baustelle zu verhalten und mit der örtlichen Bauleitung, dem SiGeKo und dem Auftraggeber zu koordinieren. Auf der Baustelle sind alkoholhaltige Getränke verboten. Das Rauchen während der Arbeiten ist, insbesondere innerhalb von Räumlichkeiten, nicht gestattet!
C Kalkulationshinweise
D Bauleitererklärung D Bauleitererklärung Bauleitererklärung: Gem. der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen vom 10. Juni 1998 bitten wir Sie die auf der Baustelle verantwortlichen Mitarbeiter namentlich anzugeben. Es werden die Pflichten des Bauleiters nach Landesbauordnung übernommen. Name:    _____________________________         (Name des Mitarbeiters)         _____________________________         (Firmenstempel und Unterschrift des Mitarbeiters)
D Bauleitererklärung
E Allgemeine Vorbemerkungen E Allgemeine Vorbemerkungen Dem Angebot ist eine Erklärung in der die angebotene Konstruktion beschrieben ist, beizufügen . Die im Text angegebenen Produkte und Qualitätsmerkmale bedeuten, dass als Grundlage des Angebotstextes das Produkt der genannten Firma gewählt wurde. Der Anbieter kann unter Voraussetzung der mindestens gleichen Qualität anderer Erzeugnisse anbieten, sofern er zusammen mit der Angebotsabgabe die Gleichwertigkeit der anderen Erzeugnisse nachweisen kann. In den jeweiligen Freiräumen der Bieterangaben ist die Materialbezeichnung / Güte bzw. die Herstellerfirma zu benennen. Werden diese Freistellen nicht ausgefüllt, so gelten die Textvorgaben der Leistungsbeschreibung als verbindlich angeboten. Grundlage für die Ausführung und Abrechnung ist die VOB Teil B und C neueste Fassung. Als Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche werden für die vertragliche Leistung folgende Verjährungsfristen vereinbart: Für alle Leistungen gilt eine Gewährleistung entsprechend § 1 3 VOB / B . Bereiche, welche vor der Schlussabnahme in Benutzung gehen bzw. vom Auftragnehmer wegen Folgearbeiten nicht in zumutbarem Maß geschützt werden können, erfolgt auf Antrag eine Teilabnahme .
E Allgemeine Vorbemerkungen
1 Fliesenarbeiten
1
Fliesenarbeiten
1. 1 Vorbemerkungen
1. 1
Vorbemerkungen
1. 2 Vorbereitende Maßnahmen
1. 2
Vorbereitende Maßnahmen
1. 3 Abdichtungsarbeiten
1. 3
Abdichtungsarbeiten
1. 4 Estricharbeiten
1. 4
Estricharbeiten
1. 5 Bodenfliesen
1. 5
Bodenfliesen
1. 6 Sockelfliesen
1. 6
Sockelfliesen
1. 7 Wandfliesen
1. 7
Wandfliesen
1. 8 Fugen und Schienen
1. 8
Fugen und Schienen
1. 9 Sonstige Arbeiten
1. 9
Sonstige Arbeiten
1.10 Stundenlohnarbeiten
1.10
Stundenlohnarbeiten