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Unit price EUR
Net total EUR
Das Folgende Leistungsverzeichnis beinhaltet die Rohbauarbeiten zum Neub
au des Werkstattgebäudes der Conerus Schule.
Die Stahlbeton- und Maurerarbeiten wurde gem. VOB geschossweise ausgesch
rieben. Somit wiederholen sich gleiche Positionen in diesen Bereichen. D
em Bieter ist die Möglichkeit gegeben, den unterschiedlichen Aufwand der
Bauarbeiten in den unterschiedlichen Geschossen bei der Kalkulation zu
berücksichtigen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für
Bauleistungen (ZTV) - DIN 18299
0.1 Angaben zur Baustelle
0.1.1 Lage der Baustelle bzw. Baustellen:
Adressen:
Conerus-Schule
Schulstraße 55
26506 Norden
0.1.2 Art und Lage der baulichen Anlagen:
Gebäudemaße Länge 52,0 m, Breite 27,0 m, Höhe 8,5 m (2 Etagen)
Das Bauvorhaben besteht aus einem massiven zweigeschossigen Gebäude mit
Flachdach. Die Gründung erfolgt mit biegesteifen Platte und Streifenfund
amenten. Das Gebäude wird in konventioneller Bauweise in mit Ortbetondec
ken und zweischaligen, verblendeten Wänden aus einer Hintermauerschale a
us KS und einer Luftschichtdämmung aus Mineralwolle errichtet. Der Innen
ausbau erfolgt mit leichten Trennwänden und abgehängten Decken.
Die Baustelle ist allseitig unmittelbar von Schulgelände umgeben. Die Sc
hule hat auf dem Schulgelände Hausrecht. Die Angrenzenden Schulgebäude s
ind in vollständigem Betrieb.
0.1.3 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle:
Über die Verkehrsführung und -situation hat sich der AN eigenverantwortl
ich zu informieren. Der Bauzaun wird bis 5 m um den neuen Baukörper erri
chtet, zzgl. Lagerflächen.Die südlich der Baustelle befindliche Fläche z
ur sog. Bauhalle wird mittels Bauzaun vom restlichen Schulgelände abgetr
ennt, muss jedoch zu Anlieferzwecken auch durch die Schule genutzt werde
n. Diese Fläche ist grundsätzlich von Lagermaterial, Müll und Fahrzeugen
freizuhalten.
Mögliche Einschränkungen wie Lastbeschränkungen oder Nutzungsverbote für
LKW und Schwerlasttransporte auf den Zufahrtsstraßen zur Baustelle sind
vom AN bei Angebotserstellung zu überprüfen und die Folgen einzukalkuli
eren.
Die Straßen / Wege sind immer offen und sauber zu halten / regelmäßig zu
von Verschmutzungen des eigenen Verkehrs zu säubern. Diese Kosten sind
einzukalkulieren
Auf dem Grundstück wird von der Straße bis zum Baufeld eine geschotterte
Baustraße mit ca. 3,50 m Breite angelegt. Der Bauzaun ist nach Feierabe
nd durch die Gewerke geschlossen zu halten.
0.1.4 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen:
Innerhalb der gesicherten Flächen sind die nicht zu Lagerzwecken vorgese
henen Flächen für den Verkehr und die Montage anderer Gewerke freizuhalt
en. Maschinen und Material sind innerhalb der gesicherten Flächen zu lag
ern und zu sichern.
Lagerung außerhalb dieser Fläche, insbesondere im Wurzelbereich geschütz
ter Bäume ist unzulässig. Durch den AG erfolgt keine weitere Verkehrssic
herung zum
Befahren der Baustelle.
0.1.5 Wasser, Energie, Abwasser:
Wasser- und Baustromanschlüsse werden durch das "Gewerk Bauhauptarbeiten
und Elektroinstallation " in dem Baufeld gestellt und unterhalten. Die
Zuleitung von der Hauptentnahmestelle zur Verbrauchsstelle ist Sache jed
es einzelnen AN. Die Kosten des Verbrauches werden gem. Festlegung der b
esonderen Vertragsbedingungen umgelegt.
Eine evtl. Beheizung von Containern / Tagesunterkünften mit Baustrom ist
nicht in der Zurverfügungstellung enthalten. Hierfür ist ein Zwischenzä
hler zu stellen und zu installieren und die Kosten sind gesondert nach V
erbrauch zu zahlen.
0.1.6 Lage und Ausmaß überlassener Flächen und Räume:
Innerhalb der gesicherten Fläche werden den Auftragnehmern Lagerflächen
zur Verfügung gestellt. WC's werden durch den "Baucontainer" zur Verfügu
ng gestellt und unterhalten. Aufenthaltsräume für die Beschäftigten des
Auftragnehmers werden durch den Auftraggeber nicht zur Verfügung gestell
t.
0.1.7 Bodenverhältnisse, Baugrund und seine
Tragfähigkeit, Ergebnisse v. Bodenuntersuchungen: liegt vor; für alle Ge
werke nach Bedarf beim AG abrufbar.
0.1.8 Entsorgung, Abwasser und Abfall:
Die Baustelle ist werktäglich aufzuräumen. Eine Umlage für die Baustelle
nreinigung / Entsorgung wird nicht erhoben.
Es gilt VOB/C DIN 18299 Abschnitt 4.1.11 + 4.1.12. Die Beseitigung und A
bfuhr des Bauschutts, der Reststoffe und unnötig lagernder Materialien w
ird durch
den jeweiligen AN selbst getragen. Sollte wider Erwarten Abfall des AN a
uch nach
Aufforderung durch die Bauleitung nicht kurzfristig vom AN entsorgt sein
, wird hierfür ein Entsorgungsunternehmen beauftragt. Die dadurch entste
henden Kosten werden dann beim AN in Abzug gebracht. Verpackungsmaterial
und Reststoffe etc. sind Eigentum des AN und fachgerecht zu entsorgen.
Das Vergraben und Verbrennen von Schutt und Abfall im Baubereich ist nic
ht gestattet.
0.1.9 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen etc.:
Die befahrenen Verkehrsflächen sind nach ausgeübter Verschmutzung ohne b
esondere Aufforderung arbeitstäglich zu reinigen. Der Wurzelbereich im
Baufeld befindlicher Bäume darf nicht mit schwerem Gerät überfahren oder
als Lagerfläche verwendet werden.
0.1.10 Im Baugelände vorhandene Anlagen:
Das Gelände ist frei.
0.1.11 Vermutete Kampfmittel im Bereich der Baustelle:
keine, das Gelände ist kampfmittelfrei.
0.1.12 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle
Um einen reibungslosen Ablauf der Baumaßnahme und die terminliche Koordi
nierung der Gewerke zu erreichen, ist die Teilnahme an den regelmäßig st
attfindenden Baubesprechungen während der Arbeiten auf der Baustelle
in jedem Falle erforderlich. Die Baubesprechungen beginnen immer pünktli
ch zum
angegebenen Termin. Auf der Baustelle gilt die Baustellenordnung des Bau
herrn.
0.1.13 Art der Vorarbeiten durch den Auftraggeber:
keine
0.2 Angaben zur Ausführung
0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte:
Vor Baubeginn wird zur Koordinierung und Überwachung des Baufortschritts
ein Bauzeitenplan durch den Planer erstellt. Dabei liegt die Entscheidu
ng über die
Angemessenheit der jeweiligen Einzelfristen beim AG bzw. dem bevollmächt
igten Planer.
0.2.2 Besonderheiten der Regelung und Sicherung des
Verkehrs, ggf. auch, inwieweit der AG die Durchführung der erforderliche
n Maßnahmen übernimmt:
Es gilt Punkt 0.1.3
Der Auftraggeber übernimmt keine der erforderlichen Maßnahmen.
0.2.3 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge,
Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen durch den Auf
tragnehmer:
Die erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste als Standgerüste, die nich
t als Nebenleistung lt. VOB gelten werden bauseits gestellt.
Weiterführend gelten folgende Vertragsbedingungen:
Ergänzend zu den allgemeinen technischen Vertragsbedingungen der VOB
werden folgende zusätzliche technische Vertragsbedingungen vereinbart.
Schulbetrieb:
Die Baustelle befindet sich auf einem im Betrieb befindlichen Schulgelän
de.
Die Schule übt das Hausrecht auf diesem Gelände aus.
Durch den Betrieb der Baustelle ist die Störung des Schulbetriebs seiten
s des AN auf das notwendige Minimum zu begrenzen. Gefährdungen der Schül
er durch ungesicherte Arbeitsbereiche oder starke Schall- oder Staubemis
sionen sind zu vermeiden. Der Bauzaun ist stets geschlossen zu halten. I
n den Prüfungszeiten sind laute und lärmende Arbeiten mit der Schule abz
ustimmen.
An- und abfahrender PKW und LKW-Verkehr ist auf dem Schulgelände besonde
rs umsichtig und ggf. mit Begleitperson abzuwickeln.Es ist bei Lieferung
en eine eindeutige Adresse als BAUSTELLE anzugeben. Lieferungen werden d
urch die Vertreter der Schule nicht entgegengenommen.
Baustelleneinrichtung:
Der Auftragnehmer hat die für seine Arbeiten notwendige Einrichtung der
Baustelle (sofern nicht als Position im LV aufgeführt) und die notwendig
en Mess- und Kontrollarbeiten, sowie die Sicherung seiner Leistung bis z
ur Abnahme als Nebenleistung in sein Angebot einzukalkulieren.
Regiearbeiten / Stundenlohnarbeiten
Die Regiearbeiten sind trotz der Stundensätze Positionen, auf die der Au
ftragnehmer keinen Anspruch hat. Gemeinkosten sind daher nicht auf sie
umzulegen.
Dies ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Alle Regiearbeiten sind
vom Auftragnehmer gem. VOB vor der Ausführung anzuzeigen. Es werden kei
ne Polier- und Vorarbeiterstunden akzeptiert.
Unfallschutz:
Der Auftragnehmer hat selbständig für die Einhaltung der Unfallschutzvor
schriften durch seine Mitarbeiter zu sorgen.
Zu beachten sind insbesondere die: Anweisungen des SIGEKO,
Unfallverhütungsvorschriften, Bauarbeiterschutzbestimmungen, Gerüstveror
dnung, Vorschriften der Aufsichtsbehörden, baurechtliche Bestimmungen, F
euer-, Gewerbe-, Verkehrs- und Gesundheitspolizeiverordnungen, örtliche
Vorschriften, Vorschriften des Bau- und Nachbarschaftsrechts, technische
Bedingungen der Strom-, Gas- und
Wasserlieferwerke, sowie des Telegraphenbaurechts.
Bauschild, Werbung:
Jeder AN erhält eine Firmenleiste am Bauschild, die Kosten gem. Festlegu
ng der Besonderen Vertragsbedingungen werden bei der SR in Abzug gebrach
t. Der AN hat nicht das Recht, eigene Werbeschilder anzubringen bzw. auf
zustellen.
Ausführungsfristen:
Einzelfristen werden nach Vergabe aktualisiert und durch den AG und den
AN einvernehmlich festgesetzt.
Der Bauherr schließt eine Bauwesenversicherung für das Objekt ab. Der AN
wird anteilig an den Kosten beteiligt. Der Anteil gem. Festlegung der B
esonderen Vertragsbedingungen wird bei der SR in Abzug gebracht.
Gemäß VOB/B § 16 (3) 1. wird die Zahlungsfrist der Schlussrechung aufgru
nd des Objektvolumens auf 60 Kalendertage verlängert.
Nach § 3 UVV Schulen ist der Unternehmer verpflichtet auf die Einhaltung
der UVV Schulen bei der Auftragsvergabe hinzuweisen.
Unternehmer ist im Sinne dieser Vorschrift wie nachfolgend beschrieben d
er Landkreis Aurich, die die Auftragnehmer informiert.
Kursiv gekennzeichnete Ergänzungen sind durch die Vergabestelle erfolgt.
Auszug DGUV 81 Schulen:
" Allgemeine Anforderungen:
§ 3. Der Unternehmer (Landkreis Aurich) hat im Hinblick auf die Sicherhe
it der Schülerinnen und Schüler dafür zu sorgen, dass alle baulichen Anl
agen und Einrichtungen der Schule nach den Bestimmungen des Abschnittes
III (der UVV-Schulen) errichtet, beschafft und in Stand gehalten werden.
"
dazugehörige Durchführungsanweisung:
"Zu § 3: Unternehmer im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift ist gemä
ß § 136 Abs. 3, Nr. 3 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) der Sachko
sten bzw. der Schulträger."
Auszug UVV Schulen:
" Auftragsvergabe
§ 4: Erteilt der Unternehmer (Landkreis Aurich) den Auftrag, bauliche An
lagen und Einrichtungen von Schulen zu planen, herzustellen oder zu ände
rn, hat er dem Auftragnehmer schriftlich aufzugeben, die in Abschnitt II
I (der UVV-Schulen) genannten Bestimmungen zu beachten und einzuhalten."
Der Bieter und spätere Auftragnehmer erklärt sich mit Abgabe des Angebot
es zur Einhaltung der DGUV 81-Schulen.
Das Folgende Leistungsverzeichnis beinhaltet die Rohbauarbeiten zum Neub
Die Ausschreibung enthält Hersteller-, Fabrikats- und T
ypenangaben- und abfragen.Angaben:In der Leistungsbesch
reibung sind ausnahmsweise Produktangaben enthalten, da
diese zum einen aufgrund statisch relevanter oder gest
alterisch erfotrderlicher Vorbemusterungen erfolgten un
d zum anderen der Auftragsgegenstand anders nicht hinre
ichend genau beschrieben werden kann.Gleichwertige Prod
ukte können angeboten werden.Abfragen:Folgende drei Pun
kte werden abgefragt:- Hersteller, angebotenes Fabrika
t, Typbezeichnung
Die Ausschreibung enthält Hersteller-, Fabrikats- und T
1 Bauvorbereitung und -betrieb Bauhauptarb
1
Bauvorbereitung und -betrieb Bauhauptarb
1.3 Kranaufstellplatz, Bauabstellflächen
1.3
Kranaufstellplatz, Bauabstellflächen
2 Stahlbetonbauarbeiten
2
Stahlbetonbauarbeiten
Die Abrechnung der Bewehrung und des Betons erfolgt nac
h Stahllisten und Schalplänen des Auftraggebers.Konstru
ktiv bedingter Mehraushub zur Erstellung Der Schalung u
nd Bewehrung wird nicht vergütet.
Die Abrechnung der Bewehrung und des Betons erfolgt nac
2.1 Stahlbetonbauarbeiten Gründung
2.1
Stahlbetonbauarbeiten Gründung
2.2 Sohlplatte
2.2
Sohlplatte
2.3 Aufzugsschacht, Gründung
2.3
Aufzugsschacht, Gründung
2.4 Sonstigens, Gründung
2.4
Sonstigens, Gründung
2.5 Stahlbetonarbeiten Erdgeschoss
2.5
Stahlbetonarbeiten Erdgeschoss
2.6 Obergeschoss
2.6
Obergeschoss
2.7 Öffungen
2.7
Öffungen
2.8 Treppen
2.8
Treppen
3 Maurerarbeiten
3
Maurerarbeiten
Zu beachten ist bei der Preisermittlung, dass gem. der
VOB/C zahlreiche Öffnungen < 2,5 m² übermessen worden s
ind. Es wird empfohlen, dies im Rahmen des Wettbewerbs
preismindernd zu berücksichtigen. Dies sollte daher bei
der Kalkulation beachtet werden.
Im Kalksandsteinmauerwerk Anzahl und Fläche der übermes
senen und somit vergüteten Öffnungen < 2,5 m²:
24 er Mauerwerk:
1,01 / 2,2265 m: 11 Stück 24,74 m²
0,76 / 2,2265 m 3 Stück 5,08 m²
1,01 / 2,35 m 10 Stück 23,74
m²
1,51 / 1,26 m 5 Stück 9,51 m²
1,01 / 1,06 m 8 Stück 8,56 m²
1,01/ 1,26 m 5 Stück 6,36 m²
Gesamt: 77,99 m²
17,5 er Mauerwerk:
1,01/2,265 1 Stück 2,29 m²
11,5er Verblendmauerwerk
1,51/1,59 m: 1 Stück 2,40 m²
Zu beachten ist bei der Preisermittlung, dass gem. der
3.1 Maurerarbeiten Erdgeschoss
3.1
Maurerarbeiten Erdgeschoss
3.2 Maurerarbeiten Obergeschoss
3.2
Maurerarbeiten Obergeschoss
3.3 Durchbrüche
3.3
Durchbrüche
3.4 Verblender
3.4
Verblender
4 Sonstiges
4
Sonstiges
4.1 Nachträgliche Kellerabichtung
4.1
Nachträgliche Kellerabichtung
4.2 Anpassarbeiten Sporthalle und Gebäude D
4.2
Anpassarbeiten Sporthalle und Gebäude D
4.3 Gaslager
4.3
Gaslager