Baustoffe
Umgestaltung Conerus Schule Norden
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Das Folgende Leistungsverzeichnis beinhaltet die Rohbauarbeiten zum Neub au des Werkstattgebäudes der Conerus Schule. Die Stahlbeton- und Maurerarbeiten wurde gem. VOB geschossweise ausgesch rieben. Somit wiederholen sich gleiche Positionen in diesen Bereichen. D em Bieter ist die Möglichkeit gegeben, den unterschiedlichen Aufwand der Bauarbeiten in den unterschiedlichen Geschossen bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ZTV) - DIN 18299 0.1 Angaben zur Baustelle 0.1.1 Lage der Baustelle bzw. Baustellen: Adressen: Conerus-Schule Schulstraße 55 26506 Norden 0.1.2 Art und Lage der baulichen Anlagen: Gebäudemaße Länge 52,0 m, Breite 27,0 m, Höhe 8,5 m (2 Etagen) Das Bauvorhaben besteht aus einem massiven zweigeschossigen Gebäude mit Flachdach. Die Gründung erfolgt mit biegesteifen Platte und Streifenfund amenten. Das Gebäude wird in konventioneller Bauweise in mit Ortbetondec ken und zweischaligen, verblendeten Wänden aus einer Hintermauerschale a us KS und einer Luftschichtdämmung aus Mineralwolle errichtet. Der Innen ausbau erfolgt mit leichten Trennwänden und abgehängten Decken. Die Baustelle ist allseitig unmittelbar von Schulgelände umgeben. Die Sc hule hat auf dem Schulgelände Hausrecht. Die Angrenzenden Schulgebäude s ind in vollständigem Betrieb. 0.1.3 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle: Über die Verkehrsführung und -situation hat sich der AN eigenverantwortl ich zu informieren. Der Bauzaun wird bis 5 m um den neuen Baukörper erri chtet, zzgl. Lagerflächen.Die südlich der Baustelle befindliche Fläche z ur sog. Bauhalle wird mittels Bauzaun vom restlichen Schulgelände abgetr ennt, muss jedoch zu Anlieferzwecken auch durch die Schule genutzt werde n. Diese Fläche ist grundsätzlich von Lagermaterial, Müll und Fahrzeugen freizuhalten. Mögliche Einschränkungen wie Lastbeschränkungen oder Nutzungsverbote für LKW und Schwerlasttransporte auf den Zufahrtsstraßen zur Baustelle sind vom AN bei Angebotserstellung zu überprüfen und die Folgen einzukalkuli eren. Die Straßen / Wege sind immer offen und sauber zu halten / regelmäßig zu von Verschmutzungen des eigenen Verkehrs zu säubern. Diese Kosten sind einzukalkulieren Auf dem Grundstück wird von der Straße bis zum Baufeld eine geschotterte Baustraße mit ca. 3,50 m Breite angelegt. Der Bauzaun ist nach Feierabe nd durch die Gewerke geschlossen zu halten. 0.1.4 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen: Innerhalb der gesicherten Flächen sind die nicht zu Lagerzwecken vorgese henen Flächen für den Verkehr und die Montage anderer Gewerke freizuhalt en. Maschinen und Material sind innerhalb der gesicherten Flächen zu lag ern und zu sichern. Lagerung außerhalb dieser Fläche, insbesondere im Wurzelbereich geschütz ter Bäume ist unzulässig. Durch den AG erfolgt keine weitere Verkehrssic herung zum Befahren der Baustelle. 0.1.5 Wasser, Energie, Abwasser: Wasser- und Baustromanschlüsse werden durch das "Gewerk Bauhauptarbeiten und Elektroinstallation " in dem Baufeld gestellt und unterhalten. Die Zuleitung von der Hauptentnahmestelle zur Verbrauchsstelle ist Sache jed es einzelnen AN. Die Kosten des Verbrauches werden gem. Festlegung der b esonderen Vertragsbedingungen umgelegt. Eine evtl. Beheizung von Containern / Tagesunterkünften mit Baustrom ist nicht in der Zurverfügungstellung enthalten. Hierfür ist ein Zwischenzä hler zu stellen und zu installieren und die Kosten sind gesondert nach V erbrauch zu zahlen. 0.1.6 Lage und Ausmaß überlassener Flächen und Räume: Innerhalb der gesicherten Fläche werden den Auftragnehmern Lagerflächen zur Verfügung gestellt. WC's werden durch den "Baucontainer" zur Verfügu ng gestellt und unterhalten. Aufenthaltsräume für die Beschäftigten des Auftragnehmers werden durch den Auftraggeber nicht zur Verfügung gestell t. 0.1.7 Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit, Ergebnisse v. Bodenuntersuchungen: liegt vor; für alle Ge werke nach Bedarf beim AG abrufbar. 0.1.8 Entsorgung, Abwasser und Abfall: Die Baustelle ist werktäglich aufzuräumen. Eine Umlage für die Baustelle nreinigung / Entsorgung wird nicht erhoben. Es gilt VOB/C DIN 18299 Abschnitt 4.1.11 + 4.1.12. Die Beseitigung und A bfuhr des Bauschutts, der Reststoffe und unnötig lagernder Materialien w ird durch den jeweiligen AN selbst getragen. Sollte wider Erwarten Abfall des AN a uch nach Aufforderung durch die Bauleitung nicht kurzfristig vom AN entsorgt sein , wird hierfür ein Entsorgungsunternehmen beauftragt. Die dadurch entste henden Kosten werden dann beim AN in Abzug gebracht. Verpackungsmaterial und Reststoffe etc. sind Eigentum des AN und fachgerecht zu entsorgen. Das Vergraben und Verbrennen von Schutt und Abfall im Baubereich ist nic ht gestattet. 0.1.9 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen etc.: Die befahrenen Verkehrsflächen sind nach ausgeübter Verschmutzung ohne b esondere Aufforderung arbeitstäglich zu reinigen. Der Wurzelbereich im Baufeld befindlicher Bäume darf nicht mit schwerem Gerät überfahren oder als Lagerfläche verwendet werden. 0.1.10 Im Baugelände vorhandene Anlagen: Das Gelände ist frei. 0.1.11 Vermutete Kampfmittel im Bereich der Baustelle: keine, das Gelände ist kampfmittelfrei. 0.1.12 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle Um einen reibungslosen Ablauf der Baumaßnahme und die terminliche Koordi nierung der Gewerke zu erreichen, ist die Teilnahme an den regelmäßig st attfindenden Baubesprechungen während der Arbeiten auf der Baustelle in jedem Falle erforderlich. Die Baubesprechungen beginnen immer pünktli ch zum angegebenen Termin. Auf der Baustelle gilt die Baustellenordnung des Bau herrn. 0.1.13 Art der Vorarbeiten durch den Auftraggeber: keine 0.2 Angaben zur Ausführung 0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte: Vor Baubeginn wird zur Koordinierung und Überwachung des Baufortschritts ein Bauzeitenplan durch den Planer erstellt. Dabei liegt die Entscheidu ng über die Angemessenheit der jeweiligen Einzelfristen beim AG bzw. dem bevollmächt igten Planer. 0.2.2 Besonderheiten der Regelung und Sicherung des Verkehrs, ggf. auch, inwieweit der AG die Durchführung der erforderliche n Maßnahmen übernimmt: Es gilt Punkt 0.1.3 Der Auftraggeber übernimmt keine der erforderlichen Maßnahmen. 0.2.3 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen durch den Auf tragnehmer: Die erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste als Standgerüste, die nich t als Nebenleistung lt. VOB gelten werden bauseits gestellt. Weiterführend gelten folgende Vertragsbedingungen: Ergänzend zu den allgemeinen technischen Vertragsbedingungen der VOB werden folgende zusätzliche technische Vertragsbedingungen vereinbart. Schulbetrieb: Die Baustelle befindet sich auf einem im Betrieb befindlichen Schulgelän de. Die Schule übt das Hausrecht auf diesem Gelände aus. Durch den Betrieb der Baustelle ist die Störung des Schulbetriebs seiten s des AN auf das notwendige Minimum zu begrenzen. Gefährdungen der Schül er durch ungesicherte Arbeitsbereiche oder starke Schall- oder Staubemis sionen sind zu vermeiden. Der Bauzaun ist stets geschlossen zu halten. I n den Prüfungszeiten sind laute und lärmende Arbeiten mit der Schule abz ustimmen. An- und abfahrender PKW und LKW-Verkehr ist auf dem Schulgelände besonde rs umsichtig und ggf. mit Begleitperson abzuwickeln.Es ist bei Lieferung en eine eindeutige Adresse als BAUSTELLE anzugeben. Lieferungen werden d urch die Vertreter der Schule nicht entgegengenommen. Baustelleneinrichtung: Der Auftragnehmer hat die für seine Arbeiten notwendige Einrichtung der Baustelle (sofern nicht als Position im LV aufgeführt) und die notwendig en Mess- und Kontrollarbeiten, sowie die Sicherung seiner Leistung bis z ur Abnahme als Nebenleistung in sein Angebot einzukalkulieren. Regiearbeiten / Stundenlohnarbeiten Die Regiearbeiten sind trotz der Stundensätze Positionen, auf die der Au ftragnehmer keinen Anspruch hat. Gemeinkosten sind daher nicht auf sie umzulegen. Dies ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Alle Regiearbeiten sind vom Auftragnehmer gem. VOB vor der Ausführung anzuzeigen. Es werden kei ne Polier- und Vorarbeiterstunden akzeptiert. Unfallschutz: Der Auftragnehmer hat selbständig für die Einhaltung der Unfallschutzvor schriften durch seine Mitarbeiter zu sorgen. Zu beachten sind insbesondere die: Anweisungen des SIGEKO, Unfallverhütungsvorschriften, Bauarbeiterschutzbestimmungen, Gerüstveror dnung, Vorschriften der Aufsichtsbehörden, baurechtliche Bestimmungen, F euer-, Gewerbe-, Verkehrs- und Gesundheitspolizeiverordnungen, örtliche Vorschriften, Vorschriften des Bau- und Nachbarschaftsrechts, technische Bedingungen der Strom-, Gas- und Wasserlieferwerke, sowie des Telegraphenbaurechts. Bauschild, Werbung: Jeder AN erhält eine Firmenleiste am Bauschild, die Kosten gem. Festlegu ng der Besonderen Vertragsbedingungen werden bei der SR in Abzug gebrach t. Der AN hat nicht das Recht, eigene Werbeschilder anzubringen bzw. auf zustellen. Ausführungsfristen: Einzelfristen werden nach Vergabe aktualisiert und durch den AG und den AN einvernehmlich festgesetzt. Der Bauherr schließt eine Bauwesenversicherung für das Objekt ab. Der AN wird anteilig an den Kosten beteiligt. Der Anteil gem. Festlegung der B esonderen Vertragsbedingungen wird bei der SR in Abzug gebracht. Gemäß VOB/B § 16 (3) 1. wird die Zahlungsfrist der Schlussrechung aufgru nd des Objektvolumens auf 60 Kalendertage verlängert. Nach § 3 UVV Schulen ist der Unternehmer verpflichtet auf die Einhaltung der UVV Schulen bei der Auftragsvergabe hinzuweisen. Unternehmer ist im Sinne dieser Vorschrift wie nachfolgend beschrieben d er Landkreis Aurich, die die Auftragnehmer informiert. Kursiv gekennzeichnete Ergänzungen sind durch die Vergabestelle erfolgt. Auszug DGUV 81 Schulen: " Allgemeine Anforderungen: § 3. Der Unternehmer (Landkreis Aurich) hat im Hinblick auf die Sicherhe it der Schülerinnen und Schüler dafür zu sorgen, dass alle baulichen Anl agen und Einrichtungen der Schule nach den Bestimmungen des Abschnittes III (der UVV-Schulen) errichtet, beschafft und in Stand gehalten werden. " dazugehörige Durchführungsanweisung: "Zu § 3: Unternehmer im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift ist gemä ß § 136 Abs. 3, Nr. 3 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) der Sachko sten bzw. der Schulträger." Auszug UVV Schulen: " Auftragsvergabe § 4: Erteilt der Unternehmer (Landkreis Aurich) den Auftrag, bauliche An lagen und Einrichtungen von Schulen zu planen, herzustellen oder zu ände rn, hat er dem Auftragnehmer schriftlich aufzugeben, die in Abschnitt II I (der UVV-Schulen) genannten Bestimmungen zu beachten und einzuhalten." Der Bieter und spätere Auftragnehmer erklärt sich mit Abgabe des Angebot es zur Einhaltung der DGUV 81-Schulen.
Das Folgende Leistungsverzeichnis beinhaltet die Rohbauarbeiten zum Neub
Die Ausschreibung enthält Hersteller-, Fabrikats- und T ypenangaben- und abfragen.Angaben:In der Leistungsbesch reibung sind ausnahmsweise Produktangaben enthalten, da diese zum einen aufgrund statisch relevanter oder gest alterisch erfotrderlicher Vorbemusterungen erfolgten un d zum anderen der Auftragsgegenstand anders nicht hinre ichend genau beschrieben werden kann.Gleichwertige Prod ukte können angeboten werden.Abfragen:Folgende drei Pun kte werden abgefragt:- Hersteller,  angebotenes Fabrika t, Typbezeichnung
Die Ausschreibung enthält Hersteller-, Fabrikats- und T
1 Bauvorbereitung und -betrieb Bauhauptarb
1
Bauvorbereitung und -betrieb Bauhauptarb
1.3 Kranaufstellplatz, Bauabstellflächen
1.3
Kranaufstellplatz, Bauabstellflächen
2 Stahlbetonbauarbeiten
2
Stahlbetonbauarbeiten
Die Abrechnung der Bewehrung und des Betons erfolgt nac h Stahllisten und Schalplänen des Auftraggebers.Konstru ktiv bedingter Mehraushub zur Erstellung Der Schalung u nd Bewehrung wird nicht vergütet.
Die Abrechnung der Bewehrung und des Betons erfolgt nac
2.1 Stahlbetonbauarbeiten Gründung
2.1
Stahlbetonbauarbeiten Gründung
2.2 Sohlplatte
2.2
Sohlplatte
2.3 Aufzugsschacht, Gründung
2.3
Aufzugsschacht, Gründung
2.4 Sonstigens, Gründung
2.4
Sonstigens, Gründung
2.5 Stahlbetonarbeiten Erdgeschoss
2.5
Stahlbetonarbeiten Erdgeschoss
2.6 Obergeschoss
2.6
Obergeschoss
2.7 Öffungen
2.7
Öffungen
2.8 Treppen
2.8
Treppen
3 Maurerarbeiten
3
Maurerarbeiten
Zu beachten ist bei der Preisermittlung, dass gem. der VOB/C zahlreiche Öffnungen < 2,5 m² übermessen worden s ind. Es wird empfohlen, dies im Rahmen des Wettbewerbs preismindernd zu berücksichtigen. Dies sollte daher bei der Kalkulation beachtet werden. Im Kalksandsteinmauerwerk Anzahl und Fläche der übermes senen und somit vergüteten Öffnungen < 2,5 m²: 24 er Mauerwerk: 1,01 / 2,2265 m: 11 Stück   24,74 m² 0,76 / 2,2265 m   3 Stück   5,08 m² 1,01 / 2,35 m                 10 Stück            23,74 m² 1,51 / 1,26 m                   5 Stück      9,51 m² 1,01 / 1,06 m                   8 Stück    8,56 m² 1,01/  1,26 m                   5 Stück     6,36 m² Gesamt:    77,99 m² 17,5 er Mauerwerk: 1,01/2,265   1 Stück   2,29 m² 11,5er Verblendmauerwerk 1,51/1,59 m: 1 Stück       2,40 m²
Zu beachten ist bei der Preisermittlung, dass gem. der
3.1 Maurerarbeiten Erdgeschoss
3.1
Maurerarbeiten Erdgeschoss
3.2 Maurerarbeiten Obergeschoss
3.2
Maurerarbeiten Obergeschoss
3.3 Durchbrüche
3.3
Durchbrüche
3.4 Verblender
3.4
Verblender
4 Sonstiges
4
Sonstiges
4.1 Nachträgliche Kellerabichtung
4.1
Nachträgliche Kellerabichtung
4.2 Anpassarbeiten Sporthalle und Gebäude D
4.2
Anpassarbeiten Sporthalle und Gebäude D
4.3 Gaslager
4.3
Gaslager