Elektroarbeiten
Umbau und Umnutzung Stadtbach 21 zu KITA/KIGA
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BAUBESCHREIBUNG ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN SICHERHEITS- UND BAUSTELLENEINRICHTUNG 1. Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertig“, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. 2. Angaben zu Stoffen und Bauteilen Baustromverteiler müssen mindestens der Schutzart IP 43, die ggf. dazu gehörenden Messeinrichtungen IP 54 entsprechen 3. Angaben zur Ausführung Allgemeines Baustelleneinrichtung auf Grasnarbe oder Humus ist nicht gestattet. Die Kronen- und Wurzelbereiche von Bäumen sind frei zu halten. Das gilt auch für Materiallagerungen. Vorhandene Grenzsteine und Vermessungsmarkierungen sind mit Beginn der Arbeiten im Zuge der Baustelleneinrichtung bis zum Räumen der Baustelleneinrichtung zu sichern. Vor Beginn der Arbeiten hat sich der Auftragnehmer über den Verlauf von Leitungen, Kabel usw. (unter- und überirdisch) zu informieren. Notwendige Umlegungen sind rechtzeitig vom Auftragnehmer zu beantragen. Baustellen- und endgültige Anschlüsse müssen grundsätzlich zugänglich bleiben und geschützt werden. Im Zweifel ist vom Auftragnehmer an den Auftraggeber ein Hinweis zu geben, erforderlichenfalls ist eine Festlegung zu treffen. Werden durch die Baustelleneinrichtung Rechte Dritter - insbesondere von Nachbarn - für die Dauer der Bauarbeiten oder vorübergehend und kurzfristig beeinträchtigt, ist der Bauherr oder die Bauleitung unverzüglich zu informieren. Das gilt auch im Zweifel über das Vorliegen von Rechten oder bei zu vermutenden Beeinträchtigungen bzw. bei Beschädigung vorhandener Bauwerke oder Bauteile. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Winterschäden zu treffen. Dazu gehört auch die ggf. erforderliche Kontrolle der Baustelle, insbesondere der Schutz der Messeinrichtungen unabhängig von deren Rechtsträgerschaft. Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten: Der Auftraggeber ist über den beabsichtigten Abbau der Baustelleneinrichtung oder von wesentlichen Teilen derselben zu informieren. Nicht mehr benötigte Teile der Baustelleneinrichtung sind unverzüglich zu entfernen. Nach Abbau der Baustelleneinrichtung sind das dafür benötigte Gelände bzw. die genutzten baulichen Anlagen und Gebäude in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, soweit technisch möglich und falls nichts anderes vereinbart ist. Werden öffentliche Flächen über das vorgesehene Maß hinaus (zeitlich oder räumlich) auf Veranlassung des Auftragnehmers in Anspruch genommen, hat dieser die entsprechende Abstimmung mit den Behörden vorzunehmen (z.B. Sondernutzungserlaubnis nach StVO) und die erhöhten Gebühren zu tragen. 4. Angaben zur Abrechnung In den Preis einzurechnen sind Gebühren im Zusammenhang mit der beschriebenen Baustelleneinrichtung, soweit sie nicht vom Auftragnehmer zu tragen sind. Vom Auftraggeber zu tragende Gebühren im Zusammenhang mit der beschriebenen Baustelleneinrichtung werden gegen Nachweis erstattet. 5. Sonstige Angaben Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
BAUBESCHREIBUNG
BAUBESCHREIBUNG ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN NIEDERSPANNUNGSSANLAGEN - KABEL, VERLEGESYSTEME NIEDERSPANNUNGSANLAGEN VERTEILERSYSTEME - EINBAUGERÄTE GEBÄUDESYSTEMTECHNIK LEUCHTEN UND LAMPEN SICHERHEITSBELEUCHTUNGSANLAGEN ELEKTROAKUSTISCHE ANLAGEN - SPRECHANLAGEN KOMMUNIKATIONSNETZE GEFAHRENMELDEANLAGEN 1. Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertig“, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. 2. Angaben zur Baustelle Lage und Transportwege Die Arbeiten sind in folgenden Geschossen auszuführen: Untergeschoss, Erdgeschoss und Obergeschoss Gerüste Gerüste/Fassadengerüste für eine Arbeitshöhe bis zu 4,5 m sind in die Leistungen, für die diese Gerüste erforderlich sind, einzurechnen. Anschlüsse Anschlüsse des Energieversorgungsunternehmens (EVU) sind auf dem Grundstück vorhanden. Art: Hausanschluss, vorhandene Leistung wird noch bekannt gegeben Lage: Untergeschoss TRH Die Anschlussbedingungen (max. Anschluss) sind vom Auftragnehmer beim EVU zu erfragen. Anschlüsse der Telekommunikation zur Datenfernübertragung sind auf dem Grundstück vorhanden. Art: Hauseinführung vorhanden, Hausanschluss wird beantragt Lage: Untergeschoss TRH 3. Angaben zu Stoffen und Bauteilen Dokumentation: Es ist eine Dokumentation anzufertigen und nach Baufortschritt unaufgefordert zu übergeben. Die Übergabe erfolgt digital und mit Gliederungsverzeichnis und Ordnerstruktur. Die Dokumentation ist dem Baufortschritt gemäß fortzuschreiben. Die Dokumentation umfasst lückenlos folgende Nachweise der eingebauten Bauprodukte, Materialien und Bauarten: Produktdatenblätter, Technische Merkblätter, Sicherheitsdatenblätter, abZ, abP, Leistungserklärungen, Übereinstimmungsnachweise, Lieferscheine, Herkunftsnachweise, Umwelt-Produktdeklarationen (EPD), Reinigungsanweisungen, etc. Das eingebaute Material muss dem Muster entsprechen; eine Bestätigung des Musters durch den Auftraggeber ist einzuholen. Die Lieferung von Zubehör und Ersatzteilen muss für die Dauer von zehn Jahren gesichert sein. Alle verwendeten Kunststoffe müssen alterungs- und lichtbeständig sowie mindestens schwer entflammbar sein. Ihre Widerstandsfähigkeit gegen chemische und atmosphärische Einflüsse, gegen Wärme und Kälte, und ihr elastisches Verhalten müssen dem Verwendungszweck dauerhaft entsprechen. 4. Angaben zur Ausführung Allgemeines Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Wenn bauseitige Vorleistungen erforderlich sind, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig die erforderlichen Angaben möglichst in Verbindung mit Detailzeichnungen zu übergeben. Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen. Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen. Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen (i.d.R. ohne Lösungsmittel) abzudichten. Im Zweifel ist Rücksprache mit der Bauleitung erforderlich. Bevor der Auftragnehmer gemäß ATV Abschnitt 3 Stemm-, Fräs- und Bohrarbeiten mit dem Auftraggeber bzw. der Bauleitung abstimmt, muss er die geplanten Schlitze oder Durchbrüche an den betreffenden Stellen anzeichnen. Zur Abwicklung des Bauvorhabens ist die Zusammenarbeit mit anderen Gewerken erforderlich. Dies gilt auch für die gemeinsame Nutzung von Aussparungen, Schlitzen und Kanälen. Es sind nur die vorgesehenen Schlitze, Aussparungen, Durchbrüche zu belegen. Im Zweifel ist die Bauleitung zu konsultieren. Das Erstellen von Schlitzen an Mauerwerk darf nur mit Mauerfräsen vorgenommen werden. Stemmarbeiten sind mit geeignetem Werkzeug unter möglichster Schonung der Bauwerke auszuführen. Es ist darauf zu achten, dass Schornsteine und Luftschächte nicht beschädigt werden, gegebenenfalls ist ein anderer Leitungsweg zu wählen. Verteilungsanlagen, Sicherheitsschalter und sonstige zur Sicherheit dienende Betriebsmittel sind zu beschriften. Beschriftungen müssen dauerhaft angebracht sein. Eine handschriftliche Ausführung ist nicht zulässig. Alle Verteilungen müssen einen Schaltplan in einer Schaltbildtasche enthalten. Codierte Bezeichnungen sind zu erläutern. Das Verlegen von Leerrohren und Einbauteilen, z.B. Einbautöpfe für Einbauleuchten, in Schalungen für Ortbetonbauteile hat in Abstimmung mit dem Auftragnehmer für die Betonarbeiten zu erfolgen. Die erforderliche Bereitstellung von Personal ist frühzeitig einzuplanen. Die Stoßstellen der Mantelrohre oder Kabelkanäle müssen gegen flüssigen Beton dicht sein. Schalungsstützen für Kabel oder Rohrenden müssen korrosionsgeschützt sein. Wenn in der Leistungsbeschreibung und den Ausführungsplänen keine abweichenden Vorgaben gemacht werden, sind die allgemeinen Steckdosen 30 cm, Arbeitsplatzsteckdosen 115 cm und Lichtschalter 105 cm über dem Fertigfußboden anzubringen. Die Maße sind jeweils Achsmaße, bei senkrecht angeordneten Kombinationen für den obersten Schalter. Für Leistungen anderer Auftragnehmer, wie z.B. Heizung, Klima, Lüftung, Sanitär, Tür-, Fenster- und Rollladenantriebe, Rauchabzugsanlagen, Fördertechnik, Verfahrenstechnik usw. sind alle erforderlichen Kabel, Leitungen und Dosen bis an die jeweilige Anschlussschnittstelle zu verlegen. Der Anschluss der betreffenden Anlagen und Geräte sowie deren Inbetriebnahme gehören zur Leistung des jeweiligen Auftragnehmers. Leitungen Der Auftragnehmer darf sich nicht auf die Farbkennzeichnung einer ihm unbekannten Anlage verlassen. Bei Installationen bei Umbauten und Sanierungen, die als Bestand belassen werden, ist sorgfältig zu prüfen, welche Ader als Schutzleiter verwendet wurde. Nach Fertigstellung der Installationen sind auch sämtliche Anschlüsse der alten Anlage zu prüfen, um Verwechslungen von Außen- und Schutzleiter sowie unbefugte Eingriffe Dritter auszuschließen. Alte und neue Systeme dürfen keinesfalls in einem Rohr gemeinsam verlegt sein. Alle Kabel, Adern und Klemmen sind deutlich, unverlierbar, übersichtlich und systematisch in Klemmkästen, Verbrauchern, Verteilungen und Plänen zu beschriften. Reservekabel und -adern sind darüber hinaus auf eigene Klemmen zu führen. Auch für den Fall, dass Installationsrohre vor dem Betonieren mit Leitungen versehen werden, müssen die Rohre die Festigkeitsanforderungen nach DIN VDE 0100-520 erfüllen. Risiko und Beweislast für beim Betoniervorgang zerdrückte oder eingedrückte Schutz- oder Installationsrohre liegen beim Auftragnehmer. Das Verlegen von Leerrohren und Einbauteilen, z.B. Einbautöpfe für Einbauleuchten, in Schalungen für Ortbetonbauteile hat in Abstimmung mit dem Auftragnehmer für die Betonarbeiten zu erfolgen. Die erforderliche Bereitstellung von Personal ist frühzeitig einzuplanen. Die Stoßstellen der Mantelrohre oder Kabelkanäle müssen gegen flüssigen Beton dicht sein. Schalungsstützen für Kabel oder Rohrenden müssen korrosionsgeschützt sein. Die Verlegung der Verteilungsleitungen hat nach den Installationsplänen zu erfolgen. Abweichungen dürfen nur nach Rücksprache mit dem Auftraggeber erfolgen. In Bereichen mit mechanischer Beanspruchung für Kabel und Leitungen sind diese in Panzerrohr zu verlegen. Leitungen in Wänden dürfen nur horizontal oder vertikal verlegt werden, das schräg über Wandflächen verlaufende Verlegen ist unzulässig. Leitungen unter Decken müssen rechtwinklig auf Wände zulaufen. Die Installationszonen nach DIN 18015-3 sind zu beachten. Leitungen in Böden, auch in Hohl- und Doppelböden, dürfen nur parallel bzw. senkrecht zu den Wänden verlegt werden, schräg verlaufende Leitungen sind unzulässig. Der Auftragnehmer hat für seine Zwecke installierte Kabelzugrohre, Wanddurchführungen und dergleichen mit Verbindung zum Außenbereich während der Bauausführung gegen eindringendes Wasser, Schmutz und Kleintiere sicher abzudichten. Bei der Montage von Installationsrohren für geschlossene Verlegung ist leichtes Auswechseln bzw. Einziehen zu gewährleisten. Knicke oder enge Bögen sind nicht erlaubt. Bei größeren Längen bzw. mehr als 3 Bögen sind Zugkästen vorzusehen. Abweichend von Abschnitt 3.2.3 ATV DIN 18382 sind alle Leerrohre mit Zugdraht auszurüsten. Stegleitungen dürfen nur verwendet werden, wenn eine andere Leitungsart wegen der vorhandenen Unter- und Deckkonstruktion nicht möglich ist und der Auftraggeber seine Einwilligung gegeben hat. Es ist eine Reserveader zusätzlich zu verlegen. Für Deckenauslässe sind spezielle Auslässe für Stegleitungen zu verwenden. Feuchtraumleitungen auf Putz sollen mit Greif-Isolierschellen (gleicher Abstand, max. 30 cm) befestigt werden. Bei mehr als drei parallel verlaufenden Leitungen sind Registerschienen zu verwenden. Kabeldurchführungen in Decken und Wänden sind grundsätzlich durch Schutzrohre (putzbündig, abgedichtet) herzustellen. Für jede Leitung ist in der Regel ein eigenes Rohr zu verlegen. Bei senkrechter Verlegung in Schichten sind Schellen mit Druck- und Gegenwanne zu verwenden. In Werkstätten, Lagerräumen und dergleichen sind die Leitungen bis 2,50 m über OKF durch eine offene Kunststoff- oder Stahlpanzerrohr-Umhüllung zu schützen. Kabelträgersysteme (Kabelpritschen) sind mit Formstücken für horizontale oder vertikale Richtungsänderungen einzubauen. Gitterträger sind nur nach Absprache mit dem Auftraggeber zugelassen. Wenn in der Leistungsbeschreibung nichts Abweichendes vorgegeben wird, sind Kabelträgersysteme mit Wandkonsolen zu befestigen. Abhängungen von den Decken bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung durch die Bauleitung. Leitungen in Zwischendecken oder Trockenbauwänden, die nicht auf Kabelpritschen liegen, sind mit Schellen zu befestigen oder in Kunststoffrohren zu verlegen. Bodenkanäle Bodenkanäle und -verteilungen in Estrich mit Anforderungen an den Schallschutz dürfen keine starre Verbindung mit der Rohdecke haben. Es sind nur Nivellierschrauben mit Dämmelementen zu verwenden. Bodenkanäle und -verteilungen im Estrich dürfen sich beim Einbringen des Estrichs nicht verformen und müssen gegen das Eindringen von Estrichmörtel oder Fließestrich gesichert sein. Zu öffnende, mit dem Fußboden abschließende Bauteile sind während der Montagezeit gegen Verschmutzungen und Beschädigungen durch Dritte zu schützen und ggf. provisorisch zu schließen. Alle Bauteile des Bodenkanalsystems sind auf die Nutzung der Bodenfläche abzustimmen, insbesondere auf zu erwartende Punktlasten. Verteilungen, Dosen, Geräte Schalter und Steckdosen, sowie Einsätze für Kombinationen müssen mit Tragringen ausgerüstet sein und sind mit Schrauben in den Isolierstoff-Unterputzdosen zu befestigen. Spreizklemmenbefestigung als alleinige Halterung ist nicht zugelassen. Beim Anbringen von Schaltern und Steckdosen ist auf die Öffnungsrichtung der Türen zu achten. Isolierstoffdosen und -kästen müssen mit eingepressten Metall-Gewindebuchsen für die Deckelbefestigung ausgestattet sein. Dosen und Kästen mit im Kunststoff eingeschnittenem Gewinde sind nicht zugelassen. Im Zuge der Rohrverlegung dürfen Kästen und Dosen nicht festgegipst werden, sondern diese sind – soweit notwendig – nur behelfsmäßig zu befestigen. Erst nach Beendigung der Verputzarbeiten sind Dosen und Kästen genau putzeben zu richten und so im Mauerwerk zu befestigen, dass ein einwandfreier Sitz gewährleistet wird. Bei Unterputzdosen und Auslässen in gefliesten Wänden ist auf den Fliesenschnitt zu achten oder durch entsprechende Verlegung eine Lagekorrektur durch den Fliesenleger im Fliesenraster zu ermöglichen. Alle freien Kabelenden der Deckenauslässe sind mit Lüsterklemmen zu versehen. Alle Deckenauslässe sind mit Deckenhaken zu versehen, wenn in der Leistungsbeschreibung keine andere Befestigung vorgeschrieben ist oder Auslässe nicht ausdrücklich für Unterbauleuchten vorgesehen sind. Alle Leuchten sind mit den entsprechenden Lampen bzw. Leuchtmitteln zu bestücken. Für alle Unterverteilungen und Verteilungen sind einheitliche Schlösser vorzusehen. In Hauptverteilungen sind Schlösser nach Vorschrift des zuständigen EVU einzubauen. Auch bauseits gelieferte Motorschutzgeräte müssen auf die Nennstromstärke des jeweils zu schützenden Motors eingestellt werden. Die Überprüfung der Relais hat nach Vorschrift der Herstellerfirma zu erfolgen. 5. Angaben zur Abrechnung Die Abrechnung gemäß Abschnitt 5.2.1 ATV DIN 18382 bzw. Abschnitt 5.2.1 ATV DIN 18386 bezieht sich auf die tatsächlich nach technischen Erfordernissen verlegten Leitungen, Rohre und Kanäle und dergleichen. Über die technischen Erfordernisse hinausgehende und damit unnötige Längen und dadurch verursachte unwirtschaftliche Verlegung gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Wenn keine Abrechnung gemäß Abschnitt 5 ATV DIN 18299 nach Zeichnung möglich ist, ist ein baubegleitendes und prüfbares Aufmaß zu erstellen, das unaufgefordert und rechtzeitig vor Verdeckung der Leistungen durch nachfolgende Leistungen der Bauleitung zur Prüfung vorzulegen. Ein prüfbares Aufmaß erfordert die eindeutige Zuordnung der Maße zu den Positionen des Leistungsverzeichnisses, gegliedert nach Räumen, Anlagenteilen, Leitungssträngen und dergleichen, in Verbindung mit vorzulegenden Aufmaßzeichnungen, so dass alle Maße problemlos nachvollziehbar sind. 6. Sonstige Angaben Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelleanwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung. Folgende Ausführungszeichnungen sind der Leistungsbeschreibung im Originalmaßstab beigefügt: siehe Baubeschreibung
BAUBESCHREIBUNG
1 Sicherheits- und Baustelleneinrichtung
1
Sicherheits- und Baustelleneinrichtung
1.01 Baustelleneinrichtung, Standard, Ausbau Einrichten der Baustelle für sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen, außer den in den nachfolgenden Positionen gesondert beschriebenen Teilen der Baustelleneinrichtung. Zur Baustelleneinrichtung gehören auch: - alle zur Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften notwendigen Schutzvorkehrungen und Maßnahmen - alle notwendigen Tagesunterkünfte - alle erforderlichen Gerüste/Raumgerüste, für den Eigengebrauch bis 6.00 m über Gelände bzw. Fußboden sind mit einzurechnen. - Absturzsicherungen dürfen nicht aus dem Baukörper herausstehen, um Vermessungs-, Gerüst- und Ausbauarbeiten nicht zu behindern. Der Pauschalbetrag für das Einrichten der Baustelle wird anteilig in Höhe des Wertes des jeweils nachgewiesenen Einrichtungsstandes vergütet. Vorhalten der Baustelleneinrichtung für sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen für die Dauer der vertraglich vereinbarten Bauzeit. Räumen der Baustelle von der Baustelleneinrichtung des AN nach Durchführung seiner Leistungen nach Beendigung der gesamten Baumaßnahme für sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen. Ausführung in Abstimmung mit der Objektüberwachung. Die Baustelleneinrichtung beinhaltet des Weiterem die gesamte Einrichtung der Baustelle mit allen erforderlichen Baumaschinen, Geräten, Baukran, und sonstigen Hebezeugen, Treppengerüste, Absturzsicherungen, Werkzeugen, Hilfsmittel.
1.01
Baustelleneinrichtung, Standard, Ausbau
1.00
psch
2 Elektroinstallationen Leistungsbeschreibung: Gesamthafte, funktionsfähige Elektroinstallation für den Umbau des Erd- und Obergeschosses zu einer Kindertageseinrichtung lt. folgender Beschreibung. Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum heutigen Zeitpunkt gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Auf nicht beschriebene Leistungen ist hinzuweisen.
2
Elektroinstallationen Leistungsbeschreibung: Gesamthafte, funktionsfähige Elektroinstallation für den Umbau des Erd- und Obergeschosses zu einer Kindertageseinrichtung lt. folgender Beschreibung. Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum heutigen Zeitpunkt gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Auf nicht beschriebene Leistungen ist hinzuweisen.
2.01 R-001 GRUPPENRAUM 1 KRIPPE (EG) 7 Stk. Steckdose 1 Stk. Netzwerkdose 5 Stk. Lichtauslauss Decke 2 Stk. Lichtschalter/ Steuerung Licht 1 Stk. Rauchmelder (Funk vernetzt) - Anschluss Raumthermostat FBH
2.01
R-001 GRUPPENRAUM 1 KRIPPE (EG)
1.00
psch
2.02 R-002 RUHEBEREICH 1 KRIPPE (EG) 2 Stk. Steckdose 1 Stk. Lichtauslauss Decke 1 Stk. Lichtauslass Wand 1 Stk. Lichtschalter/ Steuerung Licht 1 Stk. Rauchmelder (Funk vernetzt) - Anschluss Raumthermostat FBH
2.02
R-002 RUHEBEREICH 1 KRIPPE (EG)
1.00
psch
2.03 R-003 GRUPPENRAUM 2 KRIPPE (EG) 7 Stk. Steckdose 1 Stk. Netzwerkdose 5 Stk. Lichtauslauss Decke 2 Stk. Lichtschalter/ Steuerung Licht 1 Stk. Rauchmelder (Funk vernetzt) - Anschluss Raumthermostat FBH
2.03
R-003 GRUPPENRAUM 2 KRIPPE (EG)
1.00
psch
2.04 R-004 RUHEBEREICH 2 KRIPPE (EG) 2 Stk. Steckdose 1 Stk. Lichtauslauss Decke 1 Stk. Lichtauslass Wand 1 Stk. Lichtschalter/ Steuerung Licht 1 Stk. Rauchmelder (Funk vernetzt) - Anschluss Raumthermostat FBH
2.04
R-004 RUHEBEREICH 2 KRIPPE (EG)
1.00
psch
2.05 R-005 SPIELFLUR KRIPPE (EG) 2 Stk. Steckdose 6 Stk. Lichtauslauss Decke 3 Stk. Präsenzmelder 1 Stk. Rauchmelder (Funk vernetzt) 2 Stk. Sicherheitsleuchte 1 Stk. Rettungswegleuchte - Anschluss Raumthermostat FBH
2.05
R-005 SPIELFLUR KRIPPE (EG)
1.00
psch
2.06 R-006 EING./ GARD. KRIPPE (EG) 2 Stk. Steckdose 2 Stk. Lichtauslauss Decke 1 Stk. Präsenzmelder 1 Stk. Rauchmelder (Funk vernetzt) 1 Stk. Sicherheitsleuchte 1 Stk. Rettungswegleuchte 1 Stk. Druckknopfmelder Hausalarm (blau) - Anschluss Raumthermostat FBH
2.06
R-006 EING./ GARD. KRIPPE (EG)
1.00
psch
2.07 R-007 TRH EG KITA (EG) 1 Stk. Steckdose 2 Stk. Lichtauslauss Decke 3 Stk. Lichtauslauss Wand 2 Stk. Präsenzmelder 1 Stk. Rauchmelder (Funk vernetzt) 1 Stk. Sicherheitsleuchte 2 Stk. Rettungswegleuchte 1 Stk. Klingelanlage aussen (über Telefonanlage) - Anschluss Raumthermostat FBH - Anschluss Plattformlift
2.07
R-007 TRH EG KITA (EG)
1.00
psch
2.08 R-008 LEITUNG (EG) 5 Stk. Steckdose 2 Stk. Netzwerkdose 1 Stk. Lichtauslauss Decke 1 Stk. Lichtschalter/ Steuerung Licht 1 Stk. Rauchmelder (Funk vernetzt) 1 Stk. Brandwarnanlage - Brandwarnzentrale - Anschluss Raumthermostat FBH
2.08
R-008 LEITUNG (EG)
1.00
psch
2.09 R-009 PERS./BESPR. (EG) 9 Stk. Steckdose 1 Stk. Steckdose für Durchlauferhitzer 1 Stk. Starkstromanschluss 1 Stk. Netzwerkdose 2 Stk. Lichtauslauss Decke 1 Stk. Lichtauslass Wand 1 Stk. Lichtschalter/ Steuerung Licht 1 Stk. Rauchmelder (Funk vernetzt) - Anschluss Raumthermostat FBH
2.09
R-009 PERS./BESPR. (EG)
1.00
psch
2.10 R-010 ESSEN KRIPPE U3 (EG) 5 Stk. Steckdose 1 Stk. Steckdose für Durchlauferhitzer 3 Stk. Lichtauslauss Decke 1 Stk. Lichtschalter/ Steuerung Licht 1 Stk. Rauchmelder (Funk vernetzt) - Anschluss Raumthermostat FBH
2.10
R-010 ESSEN KRIPPE U3 (EG)
1.00
psch
2.11 R-011 SANITÄR KRIPPE (EG) 2 Stk. Steckdose 1 Stk. Steckdose für Durchlauferhitzer 3 Stk. Lichtauslauss Decke 1 Stk. Lichtschalter/ Steuerung Licht - Anschluss Raumthermostat FBH
2.11
R-011 SANITÄR KRIPPE (EG)
1.00
psch
2.12 R-012 EING./ FLUR/ TRH ALLGEMEIN (EG) 1 Stk. Steckdose (2 Stk. Lichtauslauss Decke) Anschluss bestehend, neu Anschluss Präsenzmelder (2 Stk. Lichtauslass Wand) Anschluss bestehend (2 Stk. Lichtschalter/ Steuerung Licht) Anschluss bestehend, neuer Taster 2 Stk. Präsenzmelder 1 Stk. Rauchmelder (Funk vernetzt) 1 Stk. Sicherheitsleuchte 1 Stk. Rettungswegleuchte 1 Stk. Druckknopfmelder Hausalarm (blau)
2.12
R-012 EING./ FLUR/ TRH ALLGEMEIN (EG)
1.00
psch
2.13 R-013 WC BARRIEREFREI (EG) (1 Stk. Lichtauslauss Decke) Anschluss bestehend (1 Stk. Lichtschalter/ Steuerung Licht) Anschluss bestehend, neuer Taster
2.13
R-013 WC BARRIEREFREI (EG)
1.00
psch
2.14 R-013 WC BARRIEREFREI (EG) 1 Stk. Steckdose für Durchlauferhitzer
2.14
R-013 WC BARRIEREFREI (EG)
O
1.00
psch
2.15 R-014 PUTZRAUM (EG) 3 Stk. Steckdose 1 Stk. Steckdose für Durchlauferhitzer (1 Stk. Lichtauslauss Decke) Anschluss bestehend (1 Stk. Lichtschalter/ Steuerung Licht) Anschluss bestehend, neuer Taster 1 Stk. Unterverteiler Elektro
2.15
R-014 PUTZRAUM (EG)
1.00
psch
2.16 R-015 GRUPPENRAUM 1 KIGA (OG) 7 Stk. Steckdose 1 Stk. Netzwerkdose 5 Stk. Lichtauslauss Decke 2 Stk. Lichtschalter/ Steuerung Licht 1 Stk. Rauchmelder (Funk vernetzt) - Anschluss Raumthermostat Heizkörper
2.16
R-015 GRUPPENRAUM 1 KIGA (OG)
1.00
psch
2.17 R-016 KLEINGRUPPENRAUM 1 KIGA (OG) 2 Stk. Steckdose 2 Stk. Lichtauslauss Decke 1 Stk. Lichtschalter/ Steuerung Licht 1 Stk. Rauchmelder (Funk vernetzt) - Anschluss Raumthermostat Heizkörper
2.17
R-016 KLEINGRUPPENRAUM 1 KIGA (OG)
1.00
psch
2.18 R-017 GRUPPENRAUM 2 KIGA (OG) 7 Stk. Steckdose 1 Stk. Netzwerkdose 4 Stk. Lichtauslauss Decke 2 Stk. Lichtschalter/ Steuerung Licht 1 Stk. Rauchmelder (Funk vernetzt) - Anschluss Raumthermostat Heizkörper
2.18
R-017 GRUPPENRAUM 2 KIGA (OG)
1.00
psch
2.19 R-018 KLEINGRUPPENRAUM 2 KIGA (OG) 3 Stk. Steckdose 3 Stk. Lichtauslauss Decke 1 Stk. Lichtschalter/ Steuerung Licht 1 Stk. Rauchmelder (Funk vernetzt) - Anschluss Raumthermostat Heizkörper
2.19
R-018 KLEINGRUPPENRAUM 2 KIGA (OG)
1.00
psch
2.20 R-019 SPIELFLUR KIGA (OG) 2 Stk. Steckdose 6 Stk. Lichtauslauss Decke 3 Stk. Präsenzmelder 1 Stk. Rauchmelder (Funk vernetzt) 2 Stk. Sicherheitsleuchte 1 Stk. Rettungswegleuchte - Anschluss Raumthermostat Heizkörper
2.20
R-019 SPIELFLUR KIGA (OG)
1.00
psch
2.21 R-020 EING./ GARD. KIGA (OG) 2 Stk. Steckdose 3 Stk. Lichtauslauss Decke 1 Stk. Präsenzmelder 1 Stk. Rauchmelder (Funk vernetzt) 1 Stk. Sicherheitsleuchte 1 Stk. Rettungswegleuchte - Anschluss Raumthermostat Heizkörper
2.21
R-020 EING./ GARD. KIGA (OG)
1.00
psch
2.22 R-021 TRH OG KITA (OG) 1 Stk. Steckdose 2 Stk. Lichtauslauss Decke 3 Stk. Lichtauslauss Wand 1 Stk. Präsenzmelder 1 Stk. Rauchmelder (Funk vernetzt) 1 Stk. Sicherheitsleuchte 1 Stk. Rettungswegleuchte - Anschluss Raumthermostat Heizkörper - Anschluss Plattformlift
2.22
R-021 TRH OG KITA (OG)
1.00
psch
2.23 R-022 MEHRZWECKRAUM (OG) 4 Stk. Steckdose 1 Stk. Netzwerkdose 3 Stk. Lichtauslauss Decke 1 Stk. Lichtschalter/ Steuerung Licht 1 Stk. Rauchmelder (Funk vernetzt) - Anschluss Raumthermostat Heizkörper
2.23
R-022 MEHRZWECKRAUM (OG)
1.00
psch
2.24 R-023 MATERIAL (OG) 1 Stk. Steckdose 1 Stk. Lichtauslauss Decke 1 Stk. Lichtschalter/ Steuerung Licht - Anschluss Raumthermostat Heizkörper
2.24
R-023 MATERIAL (OG)
1.00
psch
2.25 R-024 KÜCHE KIGA (OG) 9 Stk. Steckdose 1 Stk. Steckdose für Durchlauferhitzer 2 Stk. Starkstromanschluss 1 Stk. Netzwerkdose 2 Stk. Lichtauslauss Decke 1 Stk. Lichtauslass Wand 1 Stk. Lichtschalter/ Steuerung Licht 1 Stk. Rauchmelder (Funk vernetzt) - Anschluss Raumthermostat Heizkörper
2.25
R-024 KÜCHE KIGA (OG)
1.00
psch
2.26 R-025 SANITÄR KIGA (OG) 2 Stk. Steckdose 1 Stk. Steckdose für Durchlauferhitzer 3 Stk. Lichtauslauss Decke 1 Stk. Lichtschalter/ Steuerung Licht - Anschluss Raumthermostat Heizkörper
2.26
R-025 SANITÄR KIGA (OG)
1.00
psch
2.27 R-026 TRH OG ALLGEMEIN (OG) 1 Stk. Steckdose (2 Stk. Lichtauslauss Decke) Anschluss bestehend, neu Anschluss Präsenzmelder 2 Stk. Lichtauslass Wand 2 Stk. Präsenzmelder 1 Stk. Rauchmelder (Funk vernetzt) 1 Stk. Sicherheitsleuchte 1 Stk. Rettungswegleuchte
2.27
R-026 TRH OG ALLGEMEIN (OG)
1.00
psch
2.28 R-027 PUTZRAUM (OG) (1 Stk. Steckdose) Anschluss bestehend, neue Abdeckung 1 Stk. Steckdose (1 Stk. Steckdose für Durchlauferhitzer) Anschluss bestehend, neuer Aufputzkörper (1 Stk. Lichtauslauss Decke) Anschluss bestehend (1 Stk. Lichtschalter/ Steuerung Licht) Anschluss bestehend, neuer Taster 1 Stk. Unterverteiler
2.28
R-027 PUTZRAUM (OG)
1.00
psch
2.29 R-028 WC PERSONAL DAMEN (OG) (1 Stk. Steckdose) Anschluss bestehend, Abdeckung neu (2 Stk. Lichtauslass Wand) Anschluss bestehend (1 Stk. Lichtschalter/ Steuerung Licht) Anschluss bestehend, neuer Taster
2.29
R-028 WC PERSONAL DAMEN (OG)
1.00
psch
2.30 R-028 WC PERSONAL DAMEN (OG) 1 Stk. Steckdose für Durchlauferhitzer
2.30
R-028 WC PERSONAL DAMEN (OG)
O
1.00
psch
2.31 R-029 WC PERSONAL HERREN (OG) (1 Stk. Steckdose) Anschluss bestehend, Abdeckung neu (3 Stk. Lichtauslass Wand) Anschluss bestehend (1 Stk. Lichtschalter/ Steuerung Licht) Anschluss bestehend, neuer Taster
2.31
R-029 WC PERSONAL HERREN (OG)
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2.32 R-029 WC PERSONAL HERREN (OG) 1 Stk. Steckdose für Durchlauferhitzer
2.32
R-029 WC PERSONAL HERREN (OG)
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1.00
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2.33 R-030 KELLER TRH (UG) 1 Stk. Zählerschrank mit 4 Zählerplätzen, inkl. bestehenden Hausanschlusskasten zurückbauen und entsorgen - Anschluss Potentialausgleich
2.33
R-030 KELLER TRH (UG)
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2.34 R-031 TECHNIK (UG) Fernwärmeanschluss vorhanden
2.34
R-031 TECHNIK (UG)
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