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Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Allgemeine Vertragsbestimmungen
Es gelten die "Allgemeinen Vertragsbestimmungen" des
Auftraggebers,
welche als gesondertes (separates) Dokument zum
Leistungsverzeichnis verbindlich gilt.
Allgemeine Vertragsbestimmungen
Umlagekosten
Der AN trägt folgende Umlagekosten, wobei es sich bei
den angegebenen Beträgen jeweils um Nettobeträge
handelt. Für den Umfang und die Pflicht einer etwaigen
Umsatzsteuerzahlung gelten die gesetzlichen
Bestimmungen.
Baustrom / Bauwasser: 0,30% vom Netto
Baureinigung: 0,30% vom Netto
Bauwesenversicherung: 0,30% vom Netto
Bauschild: 0,15% vom Netto
Die Abzüge beziehen sich auf die jeweiligen
Abrechnungssummen, zzgl. zum Endbetrags
des Leistungsverzeichnisses / der Auftragssumme des
Werkvetrages.
Umlagekosten
Ausführungszeiten- und fristen
Der AN berücksichtigt bei der Bepreisung des
Leistungsverzeichnis folgende Ausführungszeiten- und
fristen
Baubeginn: nach Vereinbarung
vor. Bauende: nach Vereinbarung
Der Ablauf selbst orientiert sich anhand eines
Bauzeitenplans, welcher fortlaufend fortgeschrieben
wird.
Bei den Ausführunszeiten ist eine Toleranz/Abweichung
von ca. 20% bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
Werden im Bauvertrag/Werkvertrag abweichende Termine
vereinbart, so gelten die Terimine und Fristen
im Werkvertrag übergeordnet.
Ausführungszeiten- und fristen
Bauvorhaben
Umbau/Aufstockung Wohnobjekt
Bertramstraße 16 / Zimmermannstr. 10
65185 Wiesbaden
Allgemein
Das mit einem Bestandsgebäude bereits bebaute
Grundstück befindet sich in der Bertramstraße 16 /
Zimmermannstr. 10 in 65185 Wiesbaden.
Eckdaten zum Objekt im Bestand:
- derzeit aus den Geschossen KG - 5.OG (DG, als reiner
Abstellraum)
- derzeit 20 Wohneinheiten und einige wenige
Büroeinheiten im Erdgeschoss
Geplante Umnutzung:
Das Objekt soll wie folgt verändert werden:
- die beabsichtigte Umnutzung der Büroeinheiten im EG
zu Wohneinheiten
- die Aufstockung des Gebäudes um 2 weitere
Wohngeschosse (5.OG und 6.OG)
- bei Fertigstellung wird das Objekt somit insgesamt
42 Wohneinheiten aufweisen
- somit wird das Objekt um 22 neue Wohneinheiten
erweitert.
Das Objekt wird in 2 Gebäudeteile unterteilt, einmal
Bertramstraße sowie einmal um die Ecke die
Zimmermanstraße. Das Kellergeschoss ist als
Abstellfläche und für die Technikzentralen vorgesehen.
Im Erdgeschoss befinden sich die neu zu planenden
Wohneinheiten, 2 Treppenhäuser im Bestand sowie
eine Durchfahrt (Gebäudeteil Zimmermannstraße), zum
Innenhof mit gewissen Parkplatzflächen.
Die Etagen 1.OG bis 4.OG verfügen über Wohneinheitem
im Bestand, welche grundsätzlich unberührt
bleiben. Das derzeitige 5.OG dient als Abstellfläche
und soll im Zuge der Baumaßnahmen als ein
Vollgeschoss für Wohnzwecke umgebaut werden. Ein
weiteres 6.OG wird ebenso mit aufgestockt um diese
Etage mit Wohneinheiten auszubauen. In der obersten
Etage sind teilweise Laubengänge zudem verfügbar.
Das Objekt verfügt zudem über einen Innenhof, in
welche KFZ Parkplatzflächen ausgewiesen werden.
Lage und Erschließung Grundstück
Das Objekt liegt ca. 2,3 km vom Stadtkern entfernt.
Erschlossen wird das Grundstück über die Bertramstraße
und Zimmermannstraße.
Energiestandard
Der Ausbau hat im Grunde gemäß den
Mindestanforderungen des GEG / KfW-EH55 Standard zu
erfolgen.
Baukörper / Baukonstruktion
Massive Errichtung, überwiegend aus
Mauerwerksaußenwänden.
Geschossdecken ggf. aus Holzbalkendeckenkonstruktionen
im Grunde (vermutlich) im Bestand.
Innenwände aus Mauerwerk sowie
Trockenbaukonstruktionen.
Betonwände/Betonkonstruktionen ebenfalls gegeben.
Geschossdecken der Stockwerksaufstockung in Beton.
Barrierefreiheit
k. A.
Baustelleneinrichtung
Der AN ist verpflichtet, die eigene
Baustelleneinrichtung gemeinsam mit der Bauleitung des
AG und mit allen
am Bau Beteiligten vor Beginn der Arbeiten so
festzulegen, dass Störungen und Änderungen während der
Bauzeit vermieden werden. Für die
Baustelleneinrichtung stehen nur vom AG freigegebene
Flächen in
Abstimmung zur Verfügung. Wenn Baustelleneinrichtungen
die Leistungserbringung anderer behindert, so
sind diese Einrichtungen nach Aufforderung durch die
Bauleitung des AG ohne besondere Vergütung zu
verlegen bzw. zu entfernen. WC´s, Bauwasser und
Baustrom werden nach Absprache bauseitig gestellt und
über eine Umlage abgerechnet.
Koordinationspflicht
Ein Großteil der Gewerke greift bezüglich zu
erbringender Leistungen zeitlich und räumlich direkt
ineinander.
Es wird verlangt, sich im Bauablauf Gewerke
übergreifend eigenverantwortlich direkt zu informieren
und
abzustimmen. Es finden zusätzliche regelmäßige
Koordinierung's- bzw. Baubesprechungen statt, die vom
Bauleiter des AG organisiert und geleitet werden.
Unfallverhütungsmaßnahmen
Der AN hat alle zur Sicherung der Baustelle und des
Baubetriebes erforderlichen Maßnahmen entsprechend
den gesetzlichen, polizeilichen und
Unfallverhütungsvorschriften eigenverantwortlich und
unverzüglich zu
veranlassen. Andienungsverkehr zur Baustelle darf
ausschließlich auf separat ausgewiesenen Wegen und
Flächen auf dem Grundstück erfolgen.
Bauschuttbeseitigung
Der AN hat die Baustelle ständig rein zu halten und
sämtlichen von seiner Arbeit herrührenden Schutt und
sonstigen Abfall täglich zu beseitigen. Die Entsorgung
des Bauschuttes erfolgt in Eigenregie des AN. Kommt
der AN dieser Verpflichtung nicht nach, gehen
sämtliche daraus entstehenden Kosten zu seinen Lasten.
Abkürzungen in der Ausschreibung
- AG Auftraggeber
- AN Auftragnehmer
- o.glw. oder gleichwertig
- KW Kalenderwoche
- EP Einheitspreis
- vorh. vorhanden
- GOF Geländeroberfläche
Projektbeteiligte
Bauherr:
RQI Immobilien AG
Dantestraße 4
65189 Wiesbaden
Projektsteuerung:
SBPM Salvamoser Bau- und Projektmanagement
Rintheimer Straße 23 - Eingang C
76131 Karlsruhe
Architekten:
A.G.S Architekten
Neulandstraße 11
77855 Achern
Tragwerksplanung:
iBM - Ingenieurbüro Memic
Dürkheimer Str. 105
68309 Mannheim
TGA Planung:
DAMBAN Ingenieurbüro
Gutenstetter Str. 8F
90449 Nürnberg
Brandschutz:
Atelier abc
Im Wörtel 31
68199 Mannheim
Schallschutz:
Ingenieurbüro MAN
Emser Str. 55
65195 Wiesbaden
Thermische Bauphysik:
A-PHYS Ingenieurgesellschaft mbH
Am Paradeplatz 20
69126 Heidelberg
Bauvorhaben
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für
Bauleistungen (ATV)
Nieder- und Mittelspannungsanlagen mit Nennspannungen
bis 36 kV - DIN 18382
0.1 Angaben zur Baustelle
0.1.1 Die Energieversorgung (Kabel) für die
Niederspannungshauptversorgung (bis zum
Außen-Kabelverteilschrank und von hier bis zum HAK)
des Bauvorhabens wird durch den VNB (von der
örtlichen Netzstation) eingespeist, von hier aus
erfolgt die (kundeneigenen) Versorgungsanbindung bis
zur
Technikzentrale. Die hierfür vorgesehene Zählung
erfolgt im selben Objekt.
0.1.2 Eine Telekommunikationsversorgung erfolgt über
den Telekommunikationsanbieter.
0.2 Angaben zur Ausführung
0.2.1 Das bauseitige Bereitstellen von Gerüste,
Hebebühnen und dergleichen werden nicht vorausgesetzt
und ist im Grunde nicht anzunehmen. Sollten während
der Baumaßnahme ggf. Gerüste, Hebebühnen von
Fremdgewerken zur Nutzung vorhanden sein, so ist die
Nutzung dieser eigenständig abzustimmen und zu
koordinieren. Eine bauseitige Bereitstellung von
Gerüste, Arbeitsbühnen, ist aber nicht vorgsehen.
0.2.2 Das Gebäude wird im Bestand ertüchtigt und ist
in 2 Bauteilen unterteilt. Das Objekt verfügt über
Unterkellerungen (Technikräume; Kellerabteile),
Erdgeschoss sowie weitere Obergeschosse.
0.2.3 Vom AG werden dem AN gegenüber die
Ausführungsunterlagen (Ausführungspläne) wie Grundrisse
und Schemen bereitgestellt, soweit im Auftragsumfang
enthalten.
Dies beinhaltet Unterlagen wie:
- Stromkreislisten/Stromlaufpläne
- Anlagenschematas
- Ausführungspläne der ELT/NT-Installation in Maßstab
1:50
- Anlagenbeschreibung (im Leistungsverzeichnis)
- Leistungsverzeichnis
0.2.4 Ausschreibungsunterlagen zur Bepreisung sind als
"GAEB" Schnittstellen zu behandeln und
weiterzuleiten, CAD-Unterlagen als "DWG" sowie "PDF"
Dateien.
0.2.5 Es sind die brandschutztechnischen Anforderungen
der Landesbauordnung sowie der MLAR
einzuhalten, samt den Bestimmungen aus dem
Brandschutzkonzept.
0.2.6 Die elektrotechnische Netzversorgung erfolgt aus
dem öffentlichen Niederspannungsnetz des SW-Netz
Wiesbaden. Die Netzform gilt als TN-C-Netz, 400V, der
zentrale Einspeisepunkt ist der jeweilige
Hausanschlusspunkt im Gebäude.
0.2.7 Für den Anschluss an das Niederspannungsnetz
gelten die "Technischen Anschlussbedingungen
(TAB)" samt den hierfür gültigen Ergänzungen /
Hinweisen und Forderungen des Netzversorgers.
0.2.8 Das Objekt verfügt nicht über Anlagen der
besonderen Art.
0.2.9 Die zentrale Versorgung erfolgt über die
Zähleranlage im jeweiligen Technikraum (Untergeschoss),
dem sind weitere Unterverteilungen für die gegebenen
Versorgerbereiche sternförmig nachgeschalten. Die
Lage und Ausführung der Schaltanlagen sind aus den
Ausführungsunterlagen zu entnehmen.
0.2.10 Der elektrische Hausanschluss (für je
Gebäudeteil) ist für den Leistungsbedarf von
138kVA/200A
ausgelegt im Bestand (nach Rücksprache mit dem VNB ist
dieser Wert anzuwenden).
Eine Telekommunikationsverbindung erfolgt über die
Telekom.
0.2.11 Als Überspannungsschutz in der
Niederspannungshauptverteilung/Zählerplatz kommt ein
Grobschutz
zu tragen, in den übrigen (nachgeschalteten)
Unterverteilungen ein Mittelschutz.
0.2.12 Die Verkabelung der Stromkreisleitungen
erfolgen als klassische Mantelleitungsverkabelung.
Die Trassierungen erfolgen i. d. R. via
Kabeltragsysteme. Die unterirdischen Verlegesysteme
(im Erdreich),
wie etwa für Außenleuchten oder für die Schranke (o.
Ä.) erfolgen via Erdmantelleitungen, welche für das
Erdreich zugelassen sind.
0.2.13 Anforderungen an die Schwingungsdämpfung von
Anlagenteilen sind gemäß den anerkannten Regeln
der Technik (DIN-Normenreihen, VDI, etc.) einzuhalten,
soweit erforderlich.
0.2.14 Als Montageuntergrund sind grundsätzlich
Stahlbetonwände sowie Mauerwerkswände anzunehmen.
In den jeweiligen Wohneinheiten zudem auch als
Trockenbaukonstruktion anzunehmen.
0.2.15 Anzahl, Art und Umfang der Werk- und
Montageplanung ist durch den AN unter Berücksichtigung
der
DIN VDI 6026 Blatt 1 zu berücksichtigen.
0.2.16 Die Ausführungsplanung erfolgt in Maßstab 1:50
0.2.17 Für die Installationskomponente im sichtbarem
Bereich (der Endmontage) ist jeweils ein
Musterexemplar durch den AN bereitzustellen und in die
Einheitspreise bereits mit einzukalkulieren. Die
Musterexemplare sind vor Installation/Einbau mit der
örtlichen Bauüberwachung abzustimmen.
0.2.18 Die Prüfanforderungen sind gemäß den
anerkannten Regeln der Technik, wie u. A. der DIN EN,
VDE,
VDI und IEC Normen und Bestimmungen einzuhalten.
0.2.19 Die Anzahl und Art der geforderten Messungen
sind gemäß den anerkannten Regeln der Technik der
DIN EN, VDI, VDE und IEC Normen und Bestimmungen zu
berücksichtigen.
0.2.20 Art und Umfang der Einweisung der jeweilgen zu
errichtenden Anlagen des AN sind auskömmlich
insoweit zu tätigen, so dass das eingewiesene örtliche
zuständige Personal die jeweilien Anlagen
uneingeschränkt bedienen kann. Zur Einweisung ist
jeweils ein Einweisungsprotokoll zu erstellen und von
allen Beteiligten entgegenzuzeichnen. Das
Einweisungsprotokoll samt Anlagen ist an alle hier
beteiligten
Personnen zu verteilen.
0.2.21 Die Revisionsunterlagen/Dokumentationen sind
1-fach in digitaler Form auf USB-Stick sowie 2-fach in
Papierform an den AG auszuhändigen.
Vor der Montage:
- Montagepläne (Grundrisse, Schemen, evtl. Detailpläne)
- Fabrikatslisten der einzubauenden Geräte und
Komponenten mit allen technischen
Angaben.
Zur Bestandsdokumentation:
- Bestandszeichnungen (Darstellung der ausgeführten
Anlage in den Bauplänen),
- Stückliste, enthalten alle Schalt- und
Verteilungsanlagen sowie elektrotechnische
Geräte.
- Stromlaufpläne/Schaltpläne über Schalt- und
Verteileranlagen.
- Funktionsbeschreibungen der Anlagen.
- Protokolle über durchgeführte Messungen,
- Ersatzteilliste,
- Zulassungsbescheide
- Abnahmeprotokoll des Sachverständigen
Weiterer Umfang regeln die ZTV, die VOB/C und die
Leistungsposition.
Die Vollständigkeit der Revisionsunterlagen ist
Voraussetzung zur Schlussrechnungszahlung.
0.2.24 Vorgaben aus Sachverständigengutachten, wie
etwa einem Brandschutzkonzept,
Sachverständigenbegehungen in Bezug auf
sicherheitstechnischen relevanten Anlagen, sowie von
ggf.
erforderlichen und relevanten Prüfsachverständigen
sind durch den AN zu berücksichtigen. Der AN hat sich
hier eigenverantwortlich in Abstimmung mit der
örtlichen Bauüberwachung nach dem Sachstand zu
erkundigen.
Sonstige Angaben
Konformität
Die Konformität sowie die erforderlichen Qualitäten
der Bauprodukte sind durch die jeweiligen gültigen
Erklärungen/Bauartnachweise/bauaufsichtlichen
Prüfzeugnisse nachzuweisen.
Montage und Installation Allgemein
Die Anlagen sind unter Berücksichtigung der
letztgültigen Bestimmungen z. B. VdS, DIN, VDE, UVV,
TAB,
VDI, NAV und Zulassungsbescheinigungen auszuführen.
Ändern sich Unterlagen während der Bauzeit, ist
die Anwendung mit der Objektüberwachung und Bauherrn
abzustimmen.
Es sind nur bauaufsichtlich zugelassene
Dübel/Bauprodukte/Komponente zu verwenden. Protokolle,
von im
Zulassungsbescheid geforderten Einbauprüfungen, sind
der Objektüberwachung / dem AG unaufgefordert
vorzulegen.
Leitungen im freien sind generell UV-beständig
auszuführen oder gegen UV-Strahlung zu schützen.
Zuleitung zu Gewerke-Schaltschränken einschließlich
Auflegen auf den Klemmen des Schaltschrankes
werden durch den AN ausgeführt.
Bei Verwendung von Stahlpanzerrohr oder verzinktem
bzw. Edelstahlrohr für die Elektroinstallation sind die
offenen Rohrenden mit Kabelschutztüllen fachgerecht zu
versehen.
Einführen und Auflegen auf Klemmen aller ankommenden
und abgehenden Kabel und Leitungen und deren
Adern sind im Einheitspreis des Bauteils enthalten.
Für jede Geräteart wird nur ein Fabrikat verwendet.
Bei der Ausführung der Schaltschränke /
Verteileranschlagen / Schaltanlagen ist darauf zu
achten, dass die
von den Schaltgeräten entwickelte Wärme abgeführt wird.
Sofern in den Zeichnungen nicht anders vorgegeben
wird, sind Steckdosen und Schalter in folgende Höhen,
Mitte oberstes Gerät, über Oberkante Fertigfußboden
gemäß den DIN 18015 Anforderungen zu montieren:
Schalter 1,05 m; Steckdosen 0,30 m; FR-Steckdosen 1,05
m.
Sofern in den Zeichnungen nicht anders vorgegeben
wird, sind sichtbare Installationsteile auf gleicher
Höhe
oder übereinander zu montieren.
Steckdosenkombinationen auf 0,30 m Höhe sind immer
waagrecht,
Schalter/Steckdosenkombinationen auf 1,05 m Höhe immer
senkrecht zu installieren.
Bei Schaltern und Tastern ist grundsätzlich auf eine
einheitliche Wippenstellung zu achten. Schalter sind
dabei so zu setzen, dass bei oben bündiger Wippe mit
dem Rahmen das betreffende Gerät bzw. die
betroffene Leuchte ausgeschaltet ist.
Bei Drehstromsteckdosen ist grundsätzlich ein
einheitliches Rechtsdrehfeld herzustellen, es sei
denn, die
Herstellervorgaben von Geräte / Maschinen geben eine
abweichende Vorgabe vor (solch Abweichungen sind
immer in Abstimmung mit der Objektüberwachung / mit
dem AG abzustimmen).
Der AN ist verpflichtet, die Trassenführung vor der
Montage mit allen anderen Gewerken, insbesondere
Heizung, Lüftung, Sanitär und Klima zu koordinieren.
Bei der Installation von Kabel und Leitungen mit
Funktionserhalt sind Befestigungssysteme zu verwenden,
die zusammen mit dem Kabel eine entsprechend dem
Funktionserhalt gültige Bescheinigung aufweisen.
Schellen, Ausleger, etc. werden in gleichmäßigen
Abständen angeordnet.
Bohrungen bis 30 mm Durchmesser sind in den
Einheitspreisen kalkulatorisch zu berücksichtigen, da
diese
nicht gesondert vergütet werden.
Bei Unterputzinstallation sind Schalter,
Anschlussdosen etc. mit Schraubbefestigung zu liefern.
Nur mit
Krallen befestigte Schalter und Steckdosen werden
nicht abgenommen.
Soweit möglich und sinnvoll, sollen Abzweigdosen an
Kabelrinnen angeordnet und raumweise
zusammengefasst werden (bei Bedarf/Notwendigkeit).
Die Anlagenteile sind einschl. aller erforderlichen
Prüf- und Abnahmekosten (EVU, Sachverständige etc.)
sowie Nebenleistungen zu erbringen.
Transportwege
Transportwege für alle größeren Anlagenteile auf der
Baustelle und im Gebäude, z. B. für Schaltschränke u.
Ä. sind vom AN freizuhalten. Es werden bauseitig keine
Sicherung der Transportwege für Anlagenteile /
Bauteile des AN sichergestellt sowie vom AG auch nicht
vergütet. Diese sind durch den AN in Koordination
und Absprache mit den anderen Gewerke-Handwerkern zu
tätigen.
Leistungen und Kosten zu Transport/Verpackung sind in
den Einheitspreisen durch den AN zu
berücksichtigen.
Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV
Von der ATV abweichend vorgesehenen Regelungen, welche
hier nicht aufgelistet sind, sind in den
jeweiligen Leistungsbeschreibungen Im
Leistungsverzeichnis vereinzelt aufgeführt. Diese sind
durch den AN
zu berücksichtigen.
Abfall und Entsorgung
Die Entsorgung von Produktions- und Montageabfälle,
sowie demontierter Stoffe oder Bauteile erfolgt nach
den gesetzlichen Vorschriften. Gesetzlich
vorgeschriebene Entsorgungsnachweise sind der
Objektüberwachung unaufgefordert vorzulegen. Folgende
Baustoffe dürfen u. A. bei der Baumaßnahme nicht
verwendet werden:
- asbesthaltige Baustoffe,
- FCKW-, HFCKW oder CFCI-haltige Baustoffe
- Bauteile, die unter Verwendung von FCKW-, HFCKW oder
CFCI produziert werden.
- Bauteile aus Tropenhölzern, usw.
Die Abdeckungen der Elektroinstallations-Schächte
(Holzbretter, o. Ä.) sind nach deren Entfernung durch
den AN zu entsorgen.
Alle der Baumaßnahme betreffenden Abfälle, wie
Montageabfälle, Verpackungsabfälle, etc. sind im
Verantwortungsbereich des AN und sind durch ihm
fachgerecht zu entsorgen und in den Einheitspreisen zu
kalkulatorisch zu berücksichtigen. Diese werden durch
den AG nicht gesondert vergütet.
Baustelleneinrichtung
Die Baustelleneinrichtung ist durch den AN
eigenständig zu stellen und in den Einheitspreisen zu
berücksichtigen. Die Aufstellung und Verortung der
Baustelleneinrichtung erfolgt in Abstimmung mit der
örtlichen Bauüberwachung bzw. mit dem AG.
Sollte der AN einen Lagercontainer vor Ort benötigen,
so ist dieser sowie etwaige Umsetzarbeiten während
des Baufortschritts bereits in den Einheitspreisen zu
berücksichtigen (wird nicht vom AG separat vergütet).
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für
Anlagenbeschreibung
KGR 440 Starkstromanlagen
KGR 443 Niederspannungsschaltanlagen
Grundlagen
Die Niederspannungsversorgung erfolgt aus dem
öffentlichen Niederspannungsnetz des SW-Netz
Wiesbaden. Die Übergabe zu Grundstück (Übergabe
VNB/Objekt) erfolgt in den jeweiligen
Hausanschlussschrank im UG Technikraum, von welche aus
die Zählerblöcke gespeist werden.
Von den Zähleranlagen erfolgt die sternförmige
Versorgung der jeweiligen Einheiten. Jede Wohneinheit
erhält eine Unterverteilung, innerhalb der Einheit
(Unterputz). Für den Allgemeinbereich (Außen und Innen)
werden Unterverteilungen im Technikraum vorgesehen
(Aufputz).
Energieversorgung VNB
Berechnungs- und Auslegungsgrundlagen gemäß der
örtliche TAB (Standort Wiesbaden)
des SW-Netz Wiesbaden.
Der Planung wurde die elektrische Leistungsbilanz wie
folgt rechnerisch ermittelt:
- Bertramstraße 16: 142 kW, gem. DIN 18015 Kurve A
- Zimmermannstr. 10: 130 kW, gem. DIN 18015 Kruve B
Nach Rücksprache mit dem SW-Netz sind für beide
Gebäudeteile jeweils ein Hausanschluss von
138 kVA/200A vorzusehen (dies wird seitens SW-Netz als
prakiktabel betrachtet).
Zähleinrichtung
Die Verbrauchserfassung erfolgt zentral für die
Gebäude jeweils.
Die Netzversorgung ab der
Niederspannungshauptverteilung erfolgt als 400 V-Netz
und wird gemäß der
DIN VDE 0100 Teil 444 als TN-Netz installiert.
Der Zentrale Erdungspunkt (ZEP) wird in der
Zähleranlage errichtet.
Die elektrische Anlage wird nach den notwendigen und
gültigen DIN / DIN VDE Vorschriften, den
technischen Anschlussbedingungen (TAB) des jeweiligen
Versorgungsnetzbetreibers (VNB) sowie der
Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) geplant,
dimensioniert und ausgeführt.
Der Nachweis des selektiven Geräteverhaltens, der
Kurzschlussfestigkeit der eingesetzten Betriebsmittel
und Kurzschlussschutzgewährleistung der eingesetzten
Betriebsmittel mit Pesonenschutz gegen elektrischen
Schlag ist darzulegen. Die Netzberechnungsdaten sowie
die vollständige Dokumentation sind an den AG zu
übergeben.
Für den Brandschutz werden die bauaufsichtlichen
Richtlinien und die Vorgaben aus dem
Brandschutzkonzept beachtet. Grundsätzlich werden alle
Kabel, Leitungen und Kabelverlegesysteme, die
Brandabschnitte, Flucht- und Rettungswege queren durch
bauaufsichtlich zugelassene Brandschotts
gesichert.
KGR 444 Niederspannungsinstallationsanlagen
Abgehend von der Zähleranlage erfolgt die sternförmige
Versorgung der einzelnen Versorgungsbereiche
über Kabeltrassen (Kabelrinnensystem/Kabelleitersystem
im Gebäude) zu den jeweiligen Unterverteilungen.
Zähleranlage
Die Zähleranlage ist gemäß Ausführungsplanung in
folgenden Zählerschränke unterteilt um die
ordnungsgemäße Unterbringung im Technikraum zu
realisieren (in Anbetracht der notwendigen
Arbeitsbereiche gemäß der TAB):
- 2 x Zählerschrank mit 6 DPZ
- 2 x Zählerschrank mit 4 DPZ + APZ
Für die EG Einheiten werden die ursprünglichen
Zählerplätze der Gewerbeeinheiten wiederverwendet.
Seitens VNB sind Dreipunktzähler (DPZ) zu verwenden.
Trassierung
Für die Haupt- und Steigleitungen werden
halogenhaltige Kabel des Typs NYM (bis 16 mm² Cu)
eingesetzt.
Weiterhin erfolgt zur Minimierung gegenseitiger
Rückwirkungen eine getrennte Verlegung der Stark- und
Schwachstromleitungen.
Als Mindestquerschnitt für Haupt- und Steigleitungen
wird 16 mm² Cu gewählt. Die Querschnittsfestlegung
erfolgt nach der zulässigen Strombelastbarkeit
entsprechend VDE 0298.
Folgende Kabelanlagen sind gemäß Planstand vorgesehen:
- Zuleitungen für Zähleranlagen NYM-J 5x35mm² oder
größer
- Hauptleitungen NYM-J 5x16mm²
- E-Ladeinfrastruktur NYY-J 5x6mm²
- Stromkreisleitungen NYM-J 3x1,5mm² bis 5x2,5mm²
- Durchlauferhitzer o. Ä. NYM-J 5x6mm² oder größer
- Sonstige Anlagen NYM-J 3x2,5mm²
- Jalousie-Leitungen HO5RN-F 4x0,75mm², schwarz
- Fernmeldeleitung J-Y(ST)Y 4x2x0,8mm²
- Koaxialkabel LCD120 A+ oder Ähnlich
- Netzwerkkabel Kat. 7 Duplex orange oder Ähnlich
Der Ausbau der Kabeltrassen erfolgt mittels
Kabelrinnen (ggf. Sammelhalterschnellen) welche im
Deckenbereich des KG sichtbar angebracht werden, bei
gemeinsamen Trassen für Stark- und
Schwachstromanlagen werden Trennstege eingesetzt. Für
die Verlegung der Steigleitungen werden
Kabelleitern eingesetzt. Hierbei sind
dieVersorgungsleitunge in den vertikal und horizontal
Trassierungen mit
einem Verlegeabstand von 1De des Kabeldurchmessers zu
beachten (auf Kabelrinnen / auf Steigleitungen,
o. Ä. zwecks Zuleitungen zu den Unterverteilungen) um
Kabelerwärmungen zu reduzieren (und ggf.
notwendige Querschnittserhöhungen zu vermeiden).
Die Einheiten im Erdgeschoss werden direkt über die
Kellergeschossdecke zwischen KG/EG mittels der
jeweilig zugehörigen Kabelanlagen versorgt
(Einzelstiche zu der jeweiligen Einheit).
Steigschacht-Trassierung für die Etagen 5.OG und 6.OG:
Diese erfolgen über neue über die Innenhof-Fassade zu
errichtende Steigschächte. Dieser werden jeweils an
der Fassade neu errichtet, von welche die Steigtrassen
vom KG aus bis zum 5.OG hochgeführt werden,
dann über eine Zwischen-Installationsebene zwischen
4.OG und 5.OG horizontal bis zu den jeweilig
vorgesehene Steigpunkten geführt werden, und von hier
aus wieder vertikal bis zum 6.OG.
Die Verlegung erfolgt in den Technikräumen sowie im KG
Bereich allgemein als Aufputz via KuPa-Rohre.
Die Verlegung in den Wohneinheiten erfolgt Unterputz
in den Wänden/Decken, sowie als
Aufbodeninstallation auf Oberkante Rohboden (innerhalb
Dämmebene, unterhalb Estrich) oder bei Bedarf
innerhalb Abhangdecken (im Erdgeschoss möglich).
In den Treppenhäusern erfolgt die Installation
Unterputz (ergänzende Maßnahmen betreffend, wie die
Beleuchtungsinstallation sowie RAA-Anlagen).
In den Außenanlagen erfolgt die Verlegung der
Erdleitungen innerhalb des Erdreichs in ausreichender
Frosttiefe (mindestens 0,80m) und mit dafür
zugelassenen UV-beständigen Leitungen.
Die Steigleitungen werden in zu den übrigen
TGA-Leitungen separaten Steigpunkten geführt und
entsprechend der Brandschutzqualität des
durchdringenden Bauteils geschottet.
Leitungen für sicherheitsrelevante Anlagen sind als
Leitungen mit Funktionserhalt in E30 bzw. in E90 zu
verlegen. Die Verlegung der Leitungen erfolgt separat
mittels zugelassener Leitungsverlegesysteme.
Die Abgänge für die einzelnen Unterverteilungen werden
(je nach Anlagengröße) mit SLS-Schalter 3-polig
E-Charakteristik 63A (für Wohneinheiten gemäß DIN
18015) abgesichert. Die Gewerbeeinheiten sowie die
Unterverteilungen für die Allgemeinbereiche je nach
tatsächlichen Erfordernis / gemäß Planung.
Unterverteilungen/Stromkreise
Die Unterverteilungen werden als Unterputzverteilungen
realisiert (mit ingesamt 4 reihen mit je 12
Teilungseinheiten).
Sofern nicht anders beschrieben, werden alle
Einbaugeräte nach Anlagengruppen zusammengefasst, d. h.
nach Stromkreisen für die Beleuchtung, für Steckdosen
und Kraftstromanschlüsse getrennt angeordnet. Bei
FI-Schutzschaltern wird von einem Nennfehlerstrom von
max. 30 mA ausgegangen.
Die Verkabelung des Gebäudes erfolgt sternförmig von
der jeweiligen Unterverteilung des
Versorgungsbereiches mittels halogenhaltiger
Feuchtraum-Mantelleitung NYM-J in nachfolgend
aufgeführten
Mindestquerschnitten:
Leuchten Stromkreise = 1,5 mm² Cu
Steckdosenstromkreise = 2,5 mm² Cu
Kombinierte Leuchten-/ Steckdosenstromkreise = 2,5 mm²
Cu (bei Bedarf)
Die Absicherung der Beleuchtung, Putzsteckdosen und
der allgemeinen Steckdosenstromkreise erfolgt über
Leitungsschutzschalter (LSS) 10 A bzw. 16 A mit
B-Abschaltcharakteristik.
EDV-Verbraucher werden mit FI-LSS der Charakteristik
C, 30 mA, 16A abgesichert.
Die Ausstattung der Räume erfolgt gemäß freigegebener
Werk- und Montageplanung.
Installationsgeräte
Die Installationsgeräte wie Schalter, Steckdosen, etc.
erfolgen in den Wohneinheiten generell als
Unterputzinstallation, mit einem einheitlichem
Schalterprogramm.
Die Installation im Untergeschoss gesamtheitlich
erfolgt Aufputz (einheitliches Schalterprogramm).
In den Treppenhäusern / Fluren erfolgt die Montage der
Installationen in Unterputz (bei Notwendigkeit
einzelner Komponente mittels Aufputzgehäuse in
Aufputz, nach örtlicher Absprache).
Installationszonen
Sind gemäß der DIN 18015 zu berücksichtigen, bezüglich:
- Wandtrassierungen
- Bodentrassierungen (einschl. Sammlung von
Bodentrassen)
- Deckentrassierungen
- Höhe der Installationskomponente
- Installation nebst Laibungen / Türen / Fenstern /
Ecken
- Installationen über Arbeitsplatten / Küchenzonen /
Nassbereiche
Schutzbereiche Badinstallation
Die jeweligen Schutzbereiche in einer Badinstalaltion
gemäß der DIN VDE 0100-701 sind zu berücksichtigen
KGR 445 Beleuchtungsanlagen
Allgemeinbeleuchtung Innen/Außen
Als Lichtquellen werden vorrangig Lampen mit hoher
Lichtausbeute und langer Lebensdauer gewählt. Als
Leuchtmittel kommen LED-Leuchten zum Einsatz.
Folgende Beleuchtungsstärken werden hierfür
herangezogen:
Verkehrsflächen Außenbereich: 1 - 10 lx
Technik / E-Anschluss / Werkstatt: 200 lx
Wohn- und Schlafräume: 75 - 150 lx (bauseits)
Sanitärbereich Wohnbereich: 200 lx (bauseits)
Außenparkplätze: 1 - 20 lx
Lagerraum: 100 lx
Treppenhaus: 100 lx
Flure (Verkehrsflächen Allgemeinbereich): 100 lx
Die Beleuchtungsschaltung in den Gemeinschaftsflächen
allgemeinerfolgen mittels Beleuchtungsanlagen mit
integrierter Sensorik (als Präsenzmeldung). In den
Technik- und Nebenräumen werden zudem hierfür
passende Feuchtraum-Langfeldleuchten mit integrierten
Bewegungsmeldern/Präsenzmeldern vorgesehen.
Die Außenbelechtung des Objeks wird via
Dämmerungsschalter oder Jahresschaltuhr geschalten,
wahlweise
(ggf. in Abstimmung offen). In den Wohneinheiten
erfolgt die Beleuchtungsschaltung ebenfalls manuell,
welche zudem bauseits / Bewohnerseits gestellt wird
(und im Auftragsvolumen nicht enthalten ist).
446 Blitzschutz- und Erdungsanlagen
Es erfolgt keine Ertüchtigung der Erdungsanlage
generell im Bestand, da die gesamte Erdungsanlage nicht
angerührt wird, lediglich Objektbezogen
ertüchtigt/erweitert/angebunden wird.
Äußerer Blitzschutz
Die Blitzschutzanlage ist in der Planung/Ausschreibung
auf Dach nicht berücksichtigt / nicht erforderlich.
Erdungsanlage
Der Ring- und Fundamenterder wird als Erdungsanlage
für den Potentialausgleich herangezogen
gemäß DIN 18014, welche vermutlich im Bestand so
gegeben sein müsste. Die Erdungsanlage ist bei den
Maßnahmen messtechnisch auf korrekte Funktion zu
prüfen.
Potentialausgleich
In der Bodenplatte ist ggf. ein
Funktionspotentialausgleichsleiter (Fundamenterder)
zum Zwecke der
Potentialsteuerung im Bestand erhalten (keine Einsicht
möglich, da bereits bebaut).
Überspannungsschutz / Innerer Blitzschutz
Die elektrischen Anlagen des Gebäudes erhalten einen
gestaffelten, koordinierten Überspannungsschutz.
Hierzu wird im Kabelverteilschrank sowie Zähleranlage
ein 3-poliger Kombiableiter des Typ 1 gemäß DIN EN
61643-11 vorgesehen, mit energetischer Koordination
nach DIN V VDE 0185-4 zu Typ 2 und Typ 3 Ableiter
sowie direkt zu den Endgeräten (Vorsicherungsfrei).
Für die vereinzelten Unterverteilungen werden 4-polige
Überspannungsschutzgeräte Typ 2 der Anforderungsklasse
C vorgesehen.
Alle Leitungen, die von außen nach innen geführt
werden, werden direkt nach Gebäudeeintritt mit einem
Überspannungsschutz versehen.
490 Sonstiges
Elektrische Heizkörper
Die jeweiligen Handtuchheizkörper in den Bädern der
Wohneinheiten werden elektrisch betrieben und via
Schuko-Steckdosen (welche durch den
Gewerke-Elektriker/AN) versorgt.
Die Handtuchhalterheizkörper selbst werden durch das
Heizung- und Sanitär-Gewerk geliefert und montiert.
Raumlufttechnik
Gemäß Planstand sind für gewisse Wohneinheiten
Badabluftventilatoren vorgesehen, welche ektrisch
anzusteuern sind, über den Stromkreis des jeweiligen
Badezimmers.
Brandschottungen/Schottsysteme
Das Brandschutzkonzept, die Landesbauorndung sowie die
MLAR sind hierbei zu berücksichtigen.
Trassierungen welche notwendige Flure queren, sind
dementsprechend brandschutztechnisch zu ertüchtigen
(mittels Promatverkofferungen).
Steigpunkte/Steigschächte sind auskömmlich
brandschutztechnisch gemäß bauaufsichtliche
Prüfzeugnisse
des DiBt zu schotten (bei gemeinsamen Steigschächten
mit weiteren TGA-Gewerken sind diese zuvor
abzustimmen).
Elektrische Rollläden / Sonnenschutz
Elektrische Rollläden sind gegeben und sind für die
elektrische Verkabelung zu berücksichtigen.
Fußbodenheizung
Nicht vorhanden. Beheizung erfolgt konventionell über
Heizkörper.
Heizungsanlagen / Zentrale
Die elektrische Versorgung der einzelnen Komponente
des Gewerkes Heizung sind zu berücksichtigen.
E-Ladeinfrastruktur
Für die 6 KFZ Parkplätze sind Ladestationen
(Wallboxen) für die Parkplätze als Vorbereitung
eingeplant.
Die tatsächliche Errichtung dieser einschl. der
Wallboxen erfolgt nicht umfassend. Es erfolgt
lediglich die
Vorbereitung in den Verteileranlagen sowie die
Bereitstellung jener Zuleitungen bis zu den
Parkplätzen.
Die Parkplätze befinden sich im Innenhof.
Photovoltaikanlage
Eine Vorhaltung oder Vorbereitung zur PV-Anlage ist
nicht gegeben.
Toranlage
Hierfür ist eine elektrische Versorgung vorzusehen.
KGR 450 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
451 Telekommunikationsanlagen
Die Telekommunikationsversorgung erfolgt aus dem
öffentlichen Netz (Telekom).
Von den jeweiligen Telekom-HÜP/APL erfolgt eine
Versorgung der jeweiligen Wohneinheiten via
Fernmeldeverkabelung bis zu den jeweiligen
Medienunterverteilungen.
In der Meidenverteilung erfolgt die Anbindung und
somit Übergabe an eine TAE Dose.
452 Such- und Signalanlagen
Das Objekt wird mit einer Audio Sprech- und
Klingelanlage ausgestattet.
An den jeweiligen Haupteingängen wird jeweils eine
Türstation verortet. In jeder Wohneinheit wird eine
Audio-Sprechstelle bei der Wohneinheitstüre
vorgesehen. Außenseitig zu jeder Einheit wird nebst
jeweiliger
Hauseingangstür ein Klingeltaster vorgesehen. Die
Versorgung der Klingelanlage erfolgt immer zentral über
den E-Technikraum, wo die jeweiligen Netzteile in den
allgemeinen Unterverteiler vorgesehen werden für das
gesamte Klingelnetz.
Der Türöffner wird an der Haupteingangstüre des
Objekts verortet.
Die Verkabelung und Verdrahtung erfolgt mittels eines
JY(ST)Y 4x2x0,8 oder gleichwertig, gemäß
Schema-Zeichnung der Ausführungsplanung.
Klingentableau ist in der Türstation am Haupteingang
integriert, von welche auch die Klingel zu bedienen
sind
(Anzahl der Klingel inkl. der Bestands-Wohnungen). Die
jeweiligen Endstellen (Gegensprechstellen) sind in
den einzelnen Klingeltastungen der Türstation
individuell zuzuorden, in Rahmen der Werk- und
Montageplanung.
Schließanlage selbst für die Toranlage erfolgt
bauseits durch den Torlieferanten.
Schematische Zuordnung Klingelanlage:
- Klingelanlage nebst Durchfahrt: für WE6 - WE8
- Klingelanlage Haustür Zimmermannstr.: für
Zimmermannstr. + WE42 Bertramstr.
- Klingenlanage Haustür Bertramstr.: Für Einheiten
Bertramstr. ohne WE42
Aufbau:
Klingeltaster werden bauseits bereitgestellt, so dass
ein Türlautsprecher-Modul in die Briefkastenanlage
integriert wird durch den AN zur Anbindung an eine
fremde Klingeltableau-Briefkastenanlage.
Klingelanlage für die Tordurchfahrt wird lediglich
gesamtheitlich errichtet (mit 3 Klingeltaster).
455 Fernseh- und Antennenanlagen
Die Fernsehversorgung erfolgt über das
Kabelfernsehnetz (welcher im Bestand existiert).
Erweiterungsmaßnahmen sind hier nicht vorgesehen
vorab, eine vom AN eigenständige Prüfung der
möglichen Schaltstellen ist eigenständig zu erfolgen.
Die öffentliche Enspeisung/Erschließung erfolgt bis zu
den jeweiligen HÜP im Technikraum.
Die sternförmige Verteilung zu den jeweiligen
Wohneinheiten erfolgt über ein Koaxialkabelnetz,
welche für
die Breitbandversorgung des Kabelnetzversorgers als
zugelassen gilt.
Die Versorgung der Wohneinheiten (Übergabe
Wohneinheit) erfolgt in den jeweiligen
Medienverteilungen.
Herin erfolgt die Setzung eines BK-Verteilers, welche
als Schnittstelle gilt.
Von hier aus erfolgt die Verteilung innerhalb der
Wohneinheit bis zu den jeweiligen Anschlussdosen.
Für die jeweiligen Enddosen sind dementsprechende
Abschlusswiderstände vorzusehen,
für durchgeschliffene Anschlusdosen, dementsprechende
Berücksichtigung bei der Wahl der Anschlussdose.
Hierbei ist auf Freigabe durch den Kabelnetzversorger
vor Abruf/Bestellung und Einbau der Anschlussdosen
sowie der weiteren Komponente zu achten!
456 Gefahrenmeldeanlagen
Brandmeldeanlage (BMA)
In den Wohnräumen werden batteriebetriebene autarke
Rauchwarnmelder vorgesehen, gemäß
Mindestausstattung, ohne Aufschaltung auf die
Feuerwehr.
Hier sind die Vorgaben der HBO §14 Abs.2 zur
Rauchmelderpflicht zu berücksichtigen.
Rauch-/Wärmeabzugsanlage (RWA)
Gemäß aktuellem Brandschutzkonzept sind für beide
Treppenhäuser jeweils Rauchabzugsanlagen
vorgesehen. Diese werden gemäß DIN 18232 und den
Vorgaben der MBO / LBO vorgesehen. In Hessen
ergänzend zur HBO §33.
Ausbau:
- wirksame Öffnungsfläche bauseits
- RWA Zentrale in oberster Etage
- Akkupack, Notstrom für 72h gem. EN 12101-10
- RWA Taster mind. im EG und oberster Etage
- RWA Steuereinheit / Motorsteuerung
- Wind- und Regenwächter, Montage auf Dach
- Rauchmelder für TRH bei RWA Zentrale
- Steuerung nach EN 12101-9
457 Übertragungsnetze
Im Rahmen der technischen Anlagen wird eine
anwendungsneutrale Kommunikationskabelanlage als
strukturierte Verkabelung vorgesehen. Die
strukturierte Verkabelung beinhaltet eine einheitliche
Sekundärverkabelung nach dem Prinzip einer
nutzungsunabhängigen Vorverkabelung. Dieses System
gestattet die Nutzung heutiger sowie zukünftiger
Kommunikationssysteme und wird gemäß den Vorgaben
der EN 50173 und EN 50174 geplant.
Die Netzwerkverkabelung erfolgt immer in den
jeweiligen Wohneinheiten intern und besteht aus:
- Multimediaverteiler mit einem integrierten Patchfeld
- jeweils eine UAE Anschlusseinheit RJ45 in der
Wohneinheit (Anzahl gemäß Planung)
Die Verkabelung selbst via Kat.7 Leitungen, Duplex.
Hinweis Glasfasernetz
Keine Abstimmungen / Vorrrüsten gegeben.
Anlagenbeschreibung
Hinweistext Fabrikatsabfragen
In einigen Leistungspositionen werden
Fabrikatsabfragen vorgenommen. In diesen Positionen
hat der Bieter
die Möglichkeit ein gleichwertiges Fabrikat zum
genannten Leitfabrikat anzubieten. Sollte hier keine
Eintragung durch den Bieter erfolgen, gilt das
Leitfabrikat als angeboten.
Wird ein gleichwertiges Fabrikat angeboten, ist die
Gleichwertigkeit mit dem Angebot nachzuweisen. Die
vergleichbaren Merkmale sind schriftlich zu
dokumentieren und dem Angebot beizufügen.
Für alle Systemkomponente ist ein einheitliches
Fabrikat / Typ
anzubieten, ausgenommen sind Positionen, in welche
gesonderte Fabrikate und Typen benannt werden.
Von den Systemkomponenten abweichende und
vergleichbare Fabrikate / Typen sind bei Kabel,
Leitungen
und Installationsmaterial möglich.
Hinweistext Fabrikatsabfragen
01 Starkstromanlagen
01
Starkstromanlagen
01.01 Niederspannungsschaltanlagen
01.01
Niederspannungsschaltanlagen
01.02 Niederspannungsinstallation
01.02
Niederspannungsinstallation
01.03 Beleuchtungsanlagen
01.03
Beleuchtungsanlagen
02 Erdung- und Blitzschutzanlagen
02
Erdung- und Blitzschutzanlagen
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für
Bauleistungen (ATV)
Blitzschutzanlagen - DIN 18384
0.1 Angaben zur Baustelle
0.1.1 Die Blitzschutzanlage ist im Grunde unberührt,
da es sich um einen Innenausbau sowie eine
Aufstockung handelt, ohne Änderung der Außenanlagen /
Fundamente / Grundkörper des Objekts.
0.2 Angaben zur Ausführung
0.2.1 Es sind keine Arbeiten im Außenbereich hierzu
gegeben.
Es erfolgt eine Generalsanierung des Gebäudetraktes,
die allgemeine Erdungsanlage im Fundament sowie
etwaige Blitzschutzeinrichtungen (äußere) sind hiervon
unberührt.
0.2.2 Die "allgemeine Baubeschreibung" gibt nähere
Auskunft über die Bauart des Gebäudes.
0.2.3 Art und Beschaffenheit des Untergrundes gemäß
der allgemeinen Baubeschreibung.
0.2.4 Dachgewerk keine Relevanz
0.2.5 Außenputz keine Relevanz
0.2.6 Dach als Satteldach und als Flachdach ausgebildet
0.2.7 Sämtliche größere Metallteile befinden sich
innerhalb des Gebäudes,
wie Heizungszentrale, Sanitärtechnik und E-Technikraum.
0.2.8 Das Baufeld wird wahrscheinlich von metallenen
Versorgungsleitungen erschlossen (unersichtlich im
Bestand).
0.2.9 Die Erschließung des Baufelds im Bestand ist
nicht auskömmlich untersuchbar.
0.2.10 Im Zuge des Innenausbaus / der Sanierung werden
neue Erdbefestigungsanschlusspunkte für
etwaige metallische Anlagen benötigt. Die
Fundamenterdungsanlagen im Bestand bleibt unberührt,
vielmehr
wird die bestehende Erdungsanlage wiederverwendet.
0.2.11 Die Erdung von sämtlichen Wasser- und Gasrohren
sowie sonstigen metallischen Bauteilen (welche
gemäß den Vorschriften der DIN / VDE Normungen
vorgeschrieben sind) an die Erdung angebunden. Der
Trennungsabstand zu metallischen Bauteilen sind
einzuhalten.
0.2.12 Ein Prüfbuch ist hierfür vorgesehen. Dieser ist
durch den AN zu liefern.
0.3 Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV
0.3.1 Von dieser ATV abweichende Regelungen, welche in
den jeweiligen Leistungsbeschreibungen
vermerkt sind, sind zu berücksichtigen.
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für
02.02 Erdungsanlagen
02.02
Erdungsanlagen
03 Fernmelde- und informationstechn. Anlage
03
Fernmelde- und informationstechn. Anlage
03.01 Telefonanlage
03.01
Telefonanlage
03.02 Such- und Signalanlagen
03.02
Such- und Signalanlagen
03.03 Fernsehanlage
03.03
Fernsehanlage
03.04 Gefahrenmeldeanlagen
03.04
Gefahrenmeldeanlagen
03.05 Übertragungsnetze
03.05
Übertragungsnetze
04 Brandschutz
04
Brandschutz
04.01 Brandschutztechnische Arbeiten
04.01
Brandschutztechnische Arbeiten
05 Sonstiges
05
Sonstiges
05.01 Baustelleneinrichtung
05.01
Baustelleneinrichtung
05.02 Prüfungen und Abnahmen
05.02
Prüfungen und Abnahmen
05.03 Stundenlohnarbeiten
05.03
Stundenlohnarbeiten
05.04 Wartung
05.04
Wartung
05.05 Sonstiges
05.05
Sonstiges