Betoninstandsetzung
Umbau POHA-House Essen
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Projektbeschreibung POHA HOUSE ESSEN Projektbeschreibung GESCHOSSE Das Objekt hat 7 oberirdische Geschosse (EG, Zwischengeschoss ZG, 1.-4.OG, Dachgeschoss mit Spitz-boden) und ein Kellergeschoss. Das Dachgeschoss mit Spitzboden wird nicht genutzt. DENKMALSCHUTZ Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. Ein Maßnahmenkatalog, der alle denkmalrechtlich relevanten Eingriffe in den Bestand auflistet, wurde separat zu den Bauvorlagen bei der unteren Denkmalbehörde eingereicht und genehmigt. Dieser ist durch die ausführenden Unternehmen zwingend zu beachten. AUFZUG Im Objekt kommt ein Aufzug des Typs 2 gemäß DIN 81-70 zur Ausführung, der für einen Rollstuhlbenutzer mit einer Begleitperson ausgelegt ist. Er fährt die Stationen vom Kellergeschoss bis zum Dachgeschoss an. Für die Nutzer ist die Fahrt nur bis zum 4.OG möglich. Der Aufzug kann für die Bauzeit nicht als Bauaufzug genutzt werden. TREPPENHÄUSER Die im Objekt vorhandenen drei Treppenhäuser stehen teilweise unter Denkmalschutz. Die vorgefundenen historischen Absturzsicherungen werden durch ergänzende Konstruktionen auf die erforderlichen Umwehrungshöhen aus LBO NRW und Arbeitsstättenrichtlinie aufgestockt. ZUWEGUNGEN/GEBÄUDEEINGÄNGE : Eine barrierefreie und rollstuhlgerechte Zuwegung zum westlichen Erdgeschoss erfolgt über eine Rampenanlage im Bereich des Innenhofes. Von dort ist der Aufzug zudem barrierefrei und rollstuhlgerecht erreichbar. Ein zweiter Zugang zum westlichen Erdgeschoss befindet sich an der Südseite. Das östliche Erdgeschoss ist barrierefrei und rollstuhlgerecht über die Südseite zugänglich. Der zweite Zugang erfolgt über das Treppenhaus. Ein Teilbereich des östlichen ersten Obergeschosses ist nicht barrierefrei zugänglich und über das Treppenhaus oder eine interne Treppe im Flur der Cluster-Wohnung erreichbar. INSTANDSETZUNG TRAGWERK Das historische Tragwerk des auf 1927 datierten Stahlskelettbaus aus Unterzügen, Stützen und Rippendecken wird gem. Erfordernis und der im Rahmen der Ausführungsplanung zu detaillierten Maßnahmen der Tragwerksplanung instandgesetzt, ein zeitgemäßer konstruktiver Brandschutz sichergestellt und die vorgefundenen Beeinträchtigungen/Schwächungen behoben. Der historische Holzdachstuhl wird ebenfalls instandgesetzt wo erforderlich. Im Kellergeschoss werden schadhafte Stahlbetonunterzüge im Bereich der Gebäudaußenkanten durch zusätzliche Wände abgefangen und Deckenflächen instandgesetzt. GESCHOSSHÖHEN Die lichten Geschosshöhen sowie die Höhen der Fußbodenoberkanten variieren innerhalb des bestehenden Gebäudes aufgrund von bergbaubedingten Setzungen über den Nutzungszeitraum von fast 100 Jahren ab 1927. Zwischen den Gebäudeteile im Osten und Westen sind über die komplette Gebäudelänge verteilt ca. 10cm Höhenversatz vorzufinden. Bauzeitlich bedingte höhere Bautoleranzen ggü. den heutigen Standards schaffen weitere Herausforderungen auf die im Roh- und Ausbau situativ reagiert werden muss. Die in den Grundrissen angegebenen lichten Höhen und Oberkanten sind daher in Teilbereichen als gemittelt zu betrachten und vor der Werk- und Montageplanung - in jedem Falle im Rahmen der Vorleistungsprüfung/Arbeitsvorbereitung vor Ort zu überprüfen und ggfs. weitere Maßnahmen und Schnittstellen mit der Bauüberwachung zu besprechen. Zur Angebotslegung wird dieser Umstand berücksichtigt und entsprechend einkalkuliert. lichte Rohbauhöhen: EG WEST: ca. 4,15m EG OST: ca. 3,35m ZG OST: ca. 3,15m 1.OG OST: ca. 3,10m 1.OG WEST: ca. 3,90m 2.OG: ca. 3,50m 3.OG: ca. 3,40m 4.OG: ca. 3,30m UG WEST : ca. 2,60 UG OST: ca. 2,20m
Projektbeschreibung POHA HOUSE ESSEN
Allgemeine Vorbemerkungen (AVB) Allgemeine Vorbemerkungen (AVB) Lokale Randbedingungen Der AN hat sich vor Abgabe seines Angebotes über die Randbedingungen infolge der Lage des Bauvorhabens im Innenstadtbereich und insbesondere der Enge der Einfahrtsbereiche und speziellen Andienung in einer verkehrsberuhigten Zone zu informieren. Die Arbeiten erfolgen im Bestand unter beengten räumlichen Verhältnissen sowie erhöhten Anforderungen an Schutzmaßnahmen, Staubschutz, Erschütterungsminimierung, Baustellenlogistik und den Schutz historischer Bestandsbauteile. Erschwernisse hieraus sind in die Kalkulation einzurechnen. Im Bereich der Achse 1/G-H wird ein Podestgerüst mit Bauaufzug mit Haltestellen an den Fenster vom 1.-4.  OG eingerichtet, der für die Abbruch- und Rohbauarbeiten genutzt werden kann. Die Fenster wurden in jenem Bereich zurückgebaut und öffenbare Holzverschalungen als Verschluss der Einbringöffnungen hergestellt. Diese sind arbeitstäglich nach Nutzung wieder zu verschließen. Die Einbringöffnung befindet sich auf Höhe der Fensterbrüstungen der jeweiligen Geschosse. Der Bauaufzug ist mit dem Fabrikat GEDA 500 Z/ZP ausgeführt (Material-Traglast 850kg; Bühnengröße 1,40 m x 1,60 m x 1,80 m). Der Bauaufzug ist in Abstimmung mit den weiteren am Bau beteiligten Gewerken zu nutzen und die Nutzung rechtzeitig abzusprechen. Eine Garantie der alleinigen, dauerhaften oder durchgängigen Nutzung bestehet nicht. Daher ist die rechtzeitige Abstimmung im Rahmen der Baubesprechungen erforderlich. Der im Gebäude vorhandene Personenaufzug darf nicht als Bauaufzug genutzt werden. Sämtliche Materialtransporte innerhalb des Gebäudes sind durch den Auftragnehmer eigenständig zu organisieren und in die Kalkulation einzurechnen. Baustellenüberwachung Für die Bewachung und den Schutz der eigenen Baustelleneinrichtungsgegenstände, vorgehaltenen Materialien und Werkzeugen hat der Auftragnehmer eigenständig Sorge zu tragen. Aufstellplatz für Bauschutt-Container Aufstellflächen für Bauschutt-Container, Material und Lagerflächen werden bauseits im Innenhof auf dem Grundstück des Bauherrn bereitgestellt. Die Durchfahrtshöhe beträgt 3,50 m Die Flächen werden im Baustelleneinrichtungsplan, der durch den Auftragnehmer nach Auftragserteilung zu erstellen ist, gemeinsam abgestimmt. Die Flächen dürfen und können nur im Leistungszeitraum des Bieters genutzt werden. Die Flächen sind gegen Verschmutzung und Beschädigung der Pflasterflächen beim Aufstellen zu schützen und im Zeitraum der eigenen Arbeiten sauber zu halten. Die Pflasterflächen sowie die Schienen im Innenhof dürfen nicht verändert/beschädigt werden (Auflage der unteren Denkmalschutzbehörde). Zwischenlagerungen außerhalb der freigegebenen Lagerflächen sind nicht zulässig. Parkplätze Handwerker Der Auftragnehmer nutzt/disponiert eigenständig und auf seine Kosten Parkplätze im öffentlichen Straßenraum. Eine Garantie der Parkmöglichkeiten auf dem Grundstück des Bauherrn besteht aufgrund von beengten Platzverhältnissen ausdrücklich nicht. Toiletten Handwerker Es sind ausschließlich die eigenen Baustellentoiletten des Auftragnehmers zu benutzen. Anlieferungen von Baumaterialien Der Auftragnehmer ist ausschließlich für seine Anlieferungen verantwortlich, Pakete oder Baumaterialien können nicht durch den Auftraggeber angenommen werden. Anlieferungen, Materialtransporte sowie Entsorgungsfahrten sind eigenständig mit der Objektüberwachung abzustimmen. Baustrom und Bauwasser Ein Baustromanschluss wird durch den Auftraggeber im Keller zur Verfügung gestellt. Die weitere Versorgung auf dem Baufeld und im Gebäude ist durch den Auftragnehmer eigenständig sicherzustellen. Der Auftraggeber stellt zudem im Keller einen Trinkwasseranschluss zur Verfügung. Der Auftraggeber übernimmt die Kosten für Bauwasser und Baustrom. Sollte im Außenbereich die Abnahme von Bauwasser erforderlich werden, so disponiert der Auftragnehmer dies eigenständig über Standrohre und rechnet dies auf seine Kosten mit dem örtlichen Versorger ab. Staubentwicklungen sind auf das notwendige Mindestmaß zu reduzieren. Arbeitsbereiche sind bei staubintensiven Arbeiten ausreichend abzuschotten und zu schützen. Projektleitung, Baustellenleitung Der AN bestätigt mit seinem Angebot, dass er Unternehmer und Bauleiter im Sinne der BauO NRW ist. Bei Baubeginn ist dem AG und der Bauüberwachung schriftlich mitzuteilen, wer von Seiten des AN als verantwortlicher und zeichnungsberechtigter Bevollmächtigter (Projektleiter, Bauführer, Fachbauleiter etc.) eingesetzt ist. Der Bevollmächtigte muss während der Vertragsdauer und der Ausführung der Leistungen kurzfristig erreichbar sein. Er hat an allen Besprechungen teilzunehmen, zu denen der AG oder die Bauüberwachung einlädt und ist als Kontaktperson seiner Firma zur Entgegennahme von Anweisungen der Bauüberwachung und Auskunftserteilung verpflichtet. Ebenso ist der verantwortliche Baustellenleiter (Polier, Obermonteur bzw. Vorarbeiter) zu benennen. Er muss der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein und über eine Fachqualifikation zur ausgeschrieben Leistung verfügen. Bei auftretenden Differenzen kann von Seiten der Bauüberwachung entsprechender Personalaustausch verlangt werden. Während der gesamten Ausführung der eigenen Leistungen ist durch den Auftragnehmer mindestens ein deutschsprachiger Mitarbeiter vor Ort anwesend zu halten, um in arbeitstäglichen Abstimmungen zum Baubetrieb, zur Bautechnik sowie in einer Notsituation entsprechend handlungsfähig zu sein. Für Betoninstandsetzungsarbeiten sind ausschließlich Fachkräfte mit entsprechender Qualifikation und Erfahrung im Bereich Betoninstandsetzung einzusetzen. Bei Streitigkeiten trifft die Bauübewachung des Auftraggebers die endgültige Entscheidung. Tagesberichte und Baustoffnachweise Der AN ist verpflichtet, Bautagesberichte zu führen und das Original der Bauüberwachung zu übergeben. Die Bautagesberichte müssen die Angaben enthalten, die für die Ausführung oder Abrechnung des Vertrages von Bedeutung sein können, z.B. über Wetter, Temperatur, Zahl und Art der auf der Baustelle eingesetzten Großgeräte, den wesentlichen Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfangs), bestimmte Arten der Ausführung oder Abrechnung, besondere Abnahmen, Unterbrechung der Ausführung einschl. kürzerer Unterbrechungen der Arbeitszeit mit Angabe von Gründen, Unfälle, Behinderungen oder sonstige Vorkommnisse. Zusätzlich sind sämtliche Prüfungen, Freigaben, Haftzugprüfungen, Schichtdickenkontrollen sowie relevante Arbeitsschritte der Betoninstandsetzung zu dokumentieren und der Bauüberwachung auf Verlangen vorzulegen. Stundenlohnarbeiten Sollten Stundenlohnarbeiten anfallen, so müssen diese vor der Ausführung mit der Bauüberwachung besprochen und genehmigt werden. Spätestens alle drei Tage sind die Stundenlohnnachweis der Bauüberwachung vorzulegen. Nur unter diesen Bedingungen werden Stundenlohnarbeiten anerkannt. Nicht genehmigte Stundenlohnarbeiten werden grundsätzlich nicht vergütet. Vorleistungsprüfung Feststellungen von unsachgemäßer Ausführung der Vorleistungen, u.a. bzgl. der Überschreitung der zulässigen DIN-Toleranzen, sind der Bauüberwachung vor Beginn der Arbeiten schriftlich anzuzeigen. Sämtliche Maße und Bestandsgegebenheiten sind vor Ausführung eigenverantwortlich vor Ort zu prüfen. Abweichungen zwischen Bestand und Planung sind der Objektüberwachung unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Maßangaben aus Plänen entbinden den Auftragnehmer nicht von seiner Prüfpflicht. Bauleistungen Alle Bauleistungen sind gemäß VOB / C bzw. den allgemein anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Für die Betoninstandsetzungsarbeiten gelten zusätzlich die Vorgaben der DAfStb-Richtlinie "Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen", der ZTV-ING sowie die Angaben der Tragwerksplanung und Ausführungsplanung. Mitgeltende Normen und Regeln Es gelten immer die aktuellen ATV, Normen und allgemein anerkannten Regeln der Technik in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Übergabe Ausführungsplanung und Regelungen zu Vervielfältigungen Die Ausführungsplanung wird dem Auftragnehmer in digitaler Form zur Verfügung gestellt (PDF-Format, DWG-Format bei Bedarf). Eine Übergabe von Papierplänen erfolgt nicht. Der Auftragnehmer hat für rechtzeitige Vervielfältigung der Planunterlagen für seine eigenen Mitarbeiter in Papierform eigenständig Sorge zu tragen. Die Verwendbarkeitsnachweise über die Zulassung der Baustoffe, Bauprodukte und Bauarten ist dem Auftraggeber rechtzeitig vor Produktionsbeginn/Ausführungsstart zur Einsicht vorzulegen. Mit der Einsicht und Freigabe übernehmen der Auftraggeber und sein Planer keinerlei Verantwortung und Haftung. Sonstige Angaben Als Baustellensprache wird deutsch festgelegt. Ausländische Auftragnehmer mit ausländischen Arbeitnehmern sind verpflichtet, Aufsichtspersonal auf die Baustelle zu entsenden, das mit den geltenden deutschen Arbeitsschutz- und Unfallschutzvorschriften hinreichend vertraut sowie ermächtigt und befähigt ist, in deutscher Sprache abgefasste Anordnungen und Verfügungen entgegenzunehmen, zu verstehen und zu erfüllen. Eine mit der deutschen Sprache in Wort und Schrift vertraute verantwortliche Aufsichtsperson muss stets auf der Arbeitsstelle zugegen bzw. auf der Baustelle erreichbar sein. Für deutsche Auftragnehmer, welche ausländische Mitarbeiter einsetzen, gilt sinngemäß das gleiche. Für alle ausländischen Arbeitnehmer ist, falls erforderlich, eine gültige Arbeitserlaubnis der Bauüberwachung vorzulegen und auf der Baustelle vorzuhalten. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung. Alle optisch relevanten Materialen, sind vorab durch den Unternehmer mit dem Bauherrn zu bemustern und freizugeben.
Allgemeine Vorbemerkungen (AVB)
Zusätzliche Allgemeine Vertragsbedingungen (ZAV) Zusätzliche Allgemeine Vertragsbedingungen (ZAV) 1. Planunterlagen Dem Auftragnehmer wird von allen erforderlichen Bauplänen (des Planers) je eine PDF-Datei unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die genauen Mengen für die Materiallieferungen sind vom Auftragnehmer zu ermitteln. Bei der Überprüfung von Zeichnungen und sonstigen dem Auftragnehmer übergebenen Unterlagen festgestellte Unstimmigkeiten sind dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 2. Baubeginn Der Arbeitsbeginn ist dem Auftraggeber rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen. 3. Energieversorgung Bei Abbruch-, Erd-, Mauer-, Beton-, Stahlbeton- und Abwasserkanalarbeiten hat der Auftragnehmer für die zur Ausführung des Auftrages benötigten Anschlüsse für Strom und Wasser einschließlich Baustellenbeleuchtung zu sorgen. Alle Zuführungen der erforderlichen Versorgungsleitungen von den Hauptanschlüssen bis zu den Entnahmestellen, deren Vorhaltung und späterer Abbau müssen vom Auftragnehmer auf eigene Kosten erstellt bzw. vorgenommen werden. Dies ist in die Einheitspreise einzukalkulieren und wird nicht separat vergütet. 4. Kosten der Energieversorgung Strom und Wasser werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Alle Zuführungen der Versorgungsleitungen von den Hauptanschlüssen bis zu den Entnahmestellen, deren Vorhaltung und späterer Abbau müssen vom Auftragnehmer auf eigene Kosten erstellt bzw. vorgenommen werden. Für Arbeitsstellenbeleuchtung hat der Auftragnehmer zu sorgen. Dies ist in die Einheitspreise einzukalkulieren und wird nicht separat vergütet. Die Kosten des Verbrauchs von Strom und Wasser trägt der Auftraggeber. 5. Einrichtung der Baustelle / Sondernutzung öffentlicher Fläche Die Einrichtung der Baustelle und das Lagern von Materialien sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. Der Arbeitsablauf ist mit dem Auftraggeber abzustimmen. Eingänge und Einfahrten sind für den Verkehr freizuhalten. Die Absperrung und Kennzeichnung von Arbeitsstellen, der Einsatz von Verkehrsleittechnik bei halbseitigen Straßensperrungen sowie die Kennzeichnung von gesperrten Straßen und Umleitungen obliegen dem Auftragnehmer ohne gesonderte Vergütung, sofern die Leistungsbeschreibung nichts anderes vorsieht. Sollten für die Ausführung der eigenen Arbeiten Sondernutzungsgenehmigungen f.d. Nutzung des öffentlichen Straßenraumes erforderlich werden, so disponiert der Auftragnehmer dies eigenständig auf eigene Kosten. Dies ist in die Einheitspreise einzukalkulieren und wird nicht separat vergütet. 6. Verkehrssicherung Nach § 45 Abs. 6 StVO hat der Auftragnehmer vor Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, bei der Straßenverkehrsbehörde die erforderlichen Anordnungen zu beantragen. Sollte sich nachträglich herausstellen, dass zusätzlich Anforderungen an Absperrung, Beschilderung oder Beleuchtung zu stellen oder Mängel an den vorhandenen Einrichtungen zu beseitigen sind, so hat der Auftragnehmer die dadurch entstehenden Kosten zu tragen. 7. Sauberhaltung der Baustelle, Lagerflächen sowie Entsorgung und Wiederverwertung Die Baustelle ist in einem sauberen Zustand zu halten und mindestens einmal in der Woche besenrein zu säubern. Anfallender eigener Bauschutt, Abfälle und Verpackungsmaterialien sind den angefallenen Mengen entsprechend regelmäßig aus dem Gebäude zu schaffen und zu entsorgen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die vorgenannte Schutt- und Abfallbeseitigung von einem Dritten zu Lasten des Auftragnehmers ausführen zu lassen, falls diese nicht innerhalb von drei Arbeitstagen nach schriftlicher Aufforderung des Auftraggebers vorgenommen wird. Öffentliche Verkehrsflächen dürfen nur mit besonderer Zustimmung des Auftraggebers zur Lagerung von Aushubmengen oder Baustoffen benutzt werden. Mit der Zustimmung verbundene Auflagen sind ohne besondere Vergütung zu erfüllen. Gemäß den gesetzlichen Abfallbestimmungen müssen die zu entsorgenden Materialien aus den Aushub, Aufbruch ggfs. Abbruchpositionen einer geeigneten Wiederaufbereitungsanlage bzw. einer Deponie zugeführt werden (Trennung von Bau- und Abbruchabfällen). Nach Beauftragung ist dem Auftraggeber die endgültige Entsorgung mit den hierfür gesetzlich vorgeschriebenen Belegen und Nachweispapieren unaufgefordert nachzuweisen (Transportgenehmigung, Entsorgungsnachweis, Übernahme- bzw. Begleitschein, Wiegeschein). 8. Bevollmächtigter des Auftragnehmers, Baubesprechungen Für die Überwachung seiner Arbeiten hat der Auftragnehmer einen verantwortlichen, fachlich qualifizierten Bevollmächtigten für die gesamte Bauzeit bis zur Abnahme seiner ausgeführten Leistungen zu stellen. Der Bevollmächtigte ist vor Beginn der Arbeiten schriftlich zu benennen und muss befugt sein, mit dem Auftraggeber verbindliche Verhandlungen im Auftrage seiner Firma zu führen. Bei Neu-, Erweiterungs- und Umbauarbeiten ist der Auftragnehmer verpflichtet, an einer wöchentlich zur gleichen Zeit stattfindenden örtlichen Besprechung mit der Bauführung und allen am Bau tätigen Auftragnehmern selbst oder durch einen verantwortlichen und entscheidungsberechtigten Vertreter teilzunehmen. 9. Arbeitsstättenverordnung Die Verordnung über Arbeitsstätten Arbeitsstättenverordnung - in der jeweils geltenden Fassung ist einzuhalten.
Zusätzliche Allgemeine Vertragsbedingungen (ZAV)
Allgemeine Technische Vorbemerkungen für Betoninstandsetzungsarbeiten (ATV) Allgemeine Technische Vorbemerkungen für Betoninstandsetzungsarbeiten (ATV) Allgemeines Die Betoninstandsetzungsarbeiten umfassen die Instandsetzung und Ertüchtigung der vorhandenen Stahlbetonbauteile im Bestand gemäß Tragwerksplanung, Ausführungsplanung und den zugehörigen Gutachten. Die Arbeiten betreffen insbesondere: * Stahlbeton-Rippendecken * Stahlunterzüge * Stahlbetonunterzüge * Stützenbereiche * lokale Schadstellen * geschädigte Betonflächen * freigelegte Bewehrungen * konstruktive Verstärkungen Die Arbeiten erfolgen überwiegend als Überkopfarbeiten im Bestand und unter erhöhten Anforderungen an: * Schutzmaßnahmen * Staubschutz * Erschütterungsminimierung * Schutz angrenzender Bauteile * Koordination mit anderen Gewerken Sämtliche Arbeiten sind mit besonderer Sorgfalt auszuführen. Vorhandene historische Bauteile, angrenzende Oberflächen, technische Anlagen sowie bereits fertiggestellte Leistungen anderer Gewerke sind während der Arbeiten ausreichend zu schützen. Beschädigungen gehen zu Lasten des Auftragnehmers und sind fachgerecht instand zu setzen. Regelwerke / Vorschriften Sämtliche Betoninstandsetzungsarbeiten sind gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Normen und Richtlinien auszuführen. Insbesondere gelten: * DAfStb-Richtlinie "Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen" * ZTV-ING Teil 3 Abschnitt 4 * DIN EN 1504 * DIN EN 206 in Verbindung mit DIN 1045 * DIN 18349 - Betonerhaltungsarbeiten (VOB/C) * Technische Regel Instandhaltung von Betonbauwerken (TR Instandhaltung) * Herstellervorschriften der eingesetzten Systeme * Angaben der Tragwerksplanung * Angaben der Ausführungsplanung Die Verarbeitung der Materialien hat ausschließlich nach den jeweiligen Herstellervorgaben zu erfolgen. Q ualifikation des Auftragnehmers Die Arbeiten dürfen ausschließlich durch Fachfirmen mit nachweislicher Erfahrung im Bereich Betoninstandsetzung ausgeführt werden. Der Auftragnehmer hat geeignetes Fachpersonal einzusetzen. Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Arbeiten die Qualifizierte Führungskraft gemäß DAfStb-Richtlinie zu benennen. Während der gesamten Ausführungszeit ist eine verantwortliche SIVV-Fachkraft ständig auf der Baustelle vorzuhalten. Kann diese aus wichtigem Grund nicht anwesend sein, ist unverzüglich eine gleichwertig qualifizierte Ersatzperson zu benennen. Die eingesetzte SIVV-Fachkraft hat einen gültigen SIVV-Nachweis einschließlich erforderlicher Fortbildungsnachweise zu besitzen. Die Nachweise sind der Objektüberwachung auf Verlangen vorzulegen. Eigen- und Fremdüberwachung Die Eigenüberwachung der Betoninstandsetzungsarbeiten ist entsprechend der DAfStb-Richtlinie durch das ausführende Unternehmen durchzuführen. Sie ist von der Qualifizierten Führungskraft zu planen und von einer verantwortlichen SIVV-Fachkraft auszuführen sowie fortlaufend zu dokumentieren. Die Eigenüberwachungsunterlagen sind auf der Baustelle vorzuhalten und der Objektüberwachung auf Verlangen vorzulegen. Die Fremdüberwachung ist durch eine vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) anerkannte Überwachungsstelle entsprechend den Vorgaben der DAfStb-Richtlinie durchzuführen. Die Bestätigung der Baustellenanzeige der beauftragten Überwachungsstelle ist der Objektüberwachung vor Beginn der Arbeiten vorzulegen. Standsicherheit während der Ausführung Vor Beginn der Schutz- und Instandsetzungsmaßnahmen ist durch den Auftraggeber schriftlich festzulegen, wer die Beurteilung der Standsicherheit während der Ausführung verantwortlich übernimmt. Mit der Ausführung der Arbeiten darf erst begonnen werden, nachdem die verantwortliche Person für die Beurteilung der Standsicherheit benannt wurde. Erforderliche Maßnahmen zur Sicherstellung der Standsicherheit, insbesondere temporäre Sicherungen, Abstützungen, Entlastungen oder erforderliche Bauzustände, sind zu beachten und umzusetzen. Der Auftragnehmer hat seine Arbeiten so auszuführen, dass die Standsicherheit des Bauwerks zu keiner Zeit beeinträchtigt wird. Werden während der Arbeiten zusätzliche Schäden, erhöhte Querschnittsverluste, statisch relevante Abweichungen oder nicht dokumentierte Bewehrungen festgestellt, ist die Objektüberwachung unverzüglich zu informieren. Die Arbeiten im betroffenen Bereich sind bis zur Freigabe einzustellen. Untergrundvorbereitung Lose, hohl liegende, gerissene oder geschädigte Betonbereiche sind vollständig zu entfernen. Die Untergrundvorbereitung hat erschütterungsarm und unter Vermeidung weiterer Schädigungen des Bestandes zu erfolgen. Betonabträge und Stemmarbeiten sind erschütterungsarm auszuführen. Der Einsatz schwerer Abbruchgeräte ist nur nach Zustimmung der Objektüberwachung zulässig. Vorhandene frühere Reprofilierungs-, Spachtel- oder Instandsetzungsstellen sind vollständig zu entfernen, sofern diese keinen tragfähigen Untergrund bilden. Labile Betonteile sind durch Stemmen bis maximal zur Mitte der vorhandenen Längsbewehrung zu entfernen. Weitergehende Stemmtiefen sind vor Beginn der Arbeiten mit der Objektüberwachung sowie dem Tragwerksplaner / Ersteller des Instandsetzungskonzeptes abzustimmen und freizugeben. Bei den Betoninstandsetzungsarbeiten ist eine mittlere Stemmtiefe von 35 mm einzukalkulieren. Zusätzliche Stemmtiefen infolge tieferliegender Schadstellen oder konstruktiver Erfordernisse sind vor Ausführung der Objektüberwachung anzuzeigen. Freigelegte Bewehrungen sind vollständig freizulegen und zu reinigen. Die Reinigung der Bewehrung hat mindestens im Reinheitsgrad SA 2½ zu erfolgen. Vor Beginn der Reprofilierungsarbeiten ist der Untergrund fachgerecht vorzubereiten. Nicht tragfähige Untergründe sind vollständig zu entfernen. Die gestemmten Betonbereiche sind zur Verbesserung des Haftverbundes durch Strahlen mit festem Strahlmittel vorzubereiten. Haftzugfestigkeit Vor Aufbringen der Instandsetzungssysteme sind Haftzugprüfungen durchzuführen. Die geforderten Haftzugwerte betragen: * Mittelwert = 1,5 N/mm² * Einzelwert = 1,0 N/mm² Die Prüfungen sind zu dokumentieren und der Objektüberwachung vorzulegen. Nach Abschluss der Untergrundvorbereitung und vor Beginn der Reprofilierungsarbeiten ist eine Freigabe der vorbereiteten Flächen durch die Objektüberwachung einzuholen. Bewehrung Freigelegte Bewehrungen sind auf Schäden und Querschnittsverluste zu prüfen. Korrodierte oder geschädigte Bewehrungen sind gemäß Vorgaben der Tragwerksplanung zu ergänzen oder zu verstärken. Vor dem Reprofilieren ist ein geeigneter Korrosionsschutz aufzubringen. Reprofilierung / Spritzmörtel Die Reprofilierung der Betonflächen erfolgt im Nassspritzverfahren mit systemzugelassenem Spritzmörtel. Vorgesehen ist: * MC Nafufill KM 250 oder gleichwertig. Die Verarbeitung hat entsprechend den Herstellervorschriften sowie den Vorgaben der Planung zu erfolgen. Die Schichtdicken sind gemäß Planung einzuhalten. Zusätzliche Schichtdicken infolge tieferer Betonabträge, lokaler Vertiefungen oder konstruktiver Erfordernisse dürfen nur nach Abstimmung mit der Objektüberwachung und der Tragwerksplanung ausgeführt werden. Nachbehandlung Die instandgesetzten Flächen sind entsprechend den Herstellervorschriften nachzubehandeln und vor zu schneller Austrocknung, Feuchtigkeit, Frost sowie mechanischer Beschädigung zu schützen. Die Verarbeitung der Instandsetzungssysteme darf nur innerhalb der vom Hersteller vorgegebenen Temperatur- und Feuchtigkeitsbereiche erfolgen. Dokumentation Sämtliche Arbeitsschritte der Betoninstandsetzung sind durch den Auftragnehmer zu dokumentieren. Die Dokumentation umfasst insbesondere: * Haftzugprüfungen * Schichtdickenkontrollen * Materialnachweise * Bautagesberichte * Fotodokumentation * Freigaben Die Dokumentation ist fortlaufend während der Ausführung zu führen und nach Abschluss der Arbeiten vollständig an den Auftraggeber zu übergeben. Musterflächen Vor Beginn der großflächigen Arbeiten ist auf Verlangen der Objektüberwachung eine Musterfläche anzulegen. Die Musterfläche dient der Abstimmung von: * Oberfläche * Struktur * Verarbeitung * Schichtaufbau * Farbwirkung Erst nach Freigabe der Musterfläche dürfen die weiteren Arbeiten ausgeführt werden. Stahlträgerrost im Bestand - Korrosionsschutz- und Brandschutzarbeiten Oberhalb der Hofdurchfahrt befindet sich ein Stahlträgerrost zur Abtragung der Lasten der vier aufgehenden Geschosse sowie des Dachstuhls. Der Stahlträgerrost besteht aus vier parallel angeordneten Hauptträgern mit einer Stützweite von l = 10,65 m zwischen den Auflagern sowie zwei anschließenden Feldern mit l = 2,175 m. Die Gesamtbreite des Trägerrostes beträgt b = 11,04 m. Bei den Hauptträgern handelt es sich gemäß Bestandsplänen um drei Doppel-T-Träger mit einer Höhe von ca. 1,6 m bzw. 1,0 m sowie einen Kasten-Träger mit einer Höhe von ca. 1,0 m. Die äußeren Stegbereiche der Hauptträger sind ausbetoniert. Teilweise sind verstärkte genietete Flansche vorhanden. Detaillierte Abmessungen wurden vor Ort nicht vollständig aufgenommen. Weitere Stahlbauteile der Konstruktion weisen ebenfalls ausbetonierte Stegbereiche auf. Im mittleren Feld sowie über den Mittelauflagern sind Querträger angeordnet. Zusätzlich sind die Feldbereiche durch weitere Stahlträger an der Flanschunterseite ausgesteift. Es handelt sich um eine genietete Stahlkonstruktion. Stellenweise wurden Nieten augenscheinlich durch Schrauben ersetzt.
Allgemeine Technische Vorbemerkungen für Betoninstandsetzungsarbeiten (ATV)
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
Vorbemerkungen Vorbemerkungen Die Baustelleneinrichtung ist entsprechend den örtlichen Gegebenheiten sowie den Anforderungen der ausgeschriebenen Leistungen eigenverantwortlich durch den Auftragnehmer herzustellen, vorzuhalten und nach Abschluss der Arbeiten vollständig zurückzubauen. Die Kosten für die Baustelleneinrichtung sind mit in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Arbeiten erfolgen im denkmalgeschützten Bestandsgebäude unter beengten räumlichen Verhältnissen sowie erhöhten Anforderungen an: Schutzmaßnahmen Staubschutz Erschütterungsminimierung Baustellenlogistik Schutz historischer Bestandsbauteile Erschwernisse hieraus sowie Behinderungen durch parallel arbeitende Gewerke (ggfs. Abbruchunternehmer oder Rohbauer in Teilbereichen) sind auf die Einheitspreise umzulegen bzw. einzurechnen. Die Koordination der Gewerke erfolgt in regelmäßigen Baubesprechungen. Sämtliche erforderlichen Nebenleistungen, Schutzmaßnahmen, Sicherungsmaßnahmen, Transporteinrichtungen, Abschottungen sowie Einrichtungen zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Baustellenbetriebes sind in die Einheitspreise einzurechnen, soweit hierfür keine gesonderten Positionen vorgesehen sind. Beschädigungen an vorhandenen Oberflächen, historischen Bauteilen, Pflasterflächen, Fassaden, Treppenhäusern oder angrenzenden Bauteilen gehen zu Lasten des Auftragnehmers und sind fachgerecht instand zu setzen, bzw. deren Instandsetzung entsprechenden Fachunternehmen nach Abstimmung mit der Bauüberwachung zu beauftragen. Der Auftragnehmer hat die Baustelle während der gesamten Bauzeit in einem sauberen und verkehrssicheren Zustand zu halten.
Vorbemerkungen
01.__.0001 Belüftung von Staubschutz-Einhausungen Belüftung der Arbeitsbereiche bei der Verwendung von Staubschutz-Einhausungen im Rahmen von Strahlarbeiten mit Frischluft im Rahmen der eigenen Arbeiten. pauschal für den Zeitraum der eigenen Leistungserbringung in allen betroffenen Arbeitsbereichen
01.__.0001
Belüftung von Staubschutz-Einhausungen
L
1.00
psch
01.__.0002 Bau-Ventilator/Bau-Luftreiniger Liefern, Aufstellen und betriebsfertiges Anschließen von mobilen Bau-Luftreinigern für die eigenen Arbeiten mit späterem Abtransport und Rückbau. Die Geräte müssen für den Dauerbetrieb geeignet sein und eine stufenlos regelbare Luftfördermenge besitzen. Gehäuse aus schlagfestem Kunststoff oder pulverbeschichtetem Stahlblech, mit Tragegriffen und optionalen Fahrrollen. Luftansaugung mit Grobstaubfilter (mind. Filterklasse ISO Coarse 80 %) und Feinfilter (mind. ePM1 80 % / HEPA H13 optional). Anschlussmöglichkeit für flexible Schläuche oder Abluftkanäle. Integrierte Filterüberwachung (Differenzdruckanzeige oder Warnleuchte). Netzanschluss 230 V, 50 Hz. Luftleistung: mind. 1 000 - 3 000 m³/h. Schallpegel < 70 dB(A) in 1 m Abstand. Lieferung inklusive aller erforderlichen Filtereinsätze und Bedienungsanleitung. Die erforderliche Anzahl von Luftreinigern für die ausführung der eigenen Arbeiten des Auftragnehmers ist in diese Position einzukalkulieren und wird mit dieser Position pauschal berücksichtigt.
01.__.0002
Bau-Ventilator/Bau-Luftreiniger
L
1.00
psch
01.__.0003 Fahrbare Gerüste, bis LK 5, bis ca. 4,15 m Höhe Fahrbare Arbeitsgerüste in ausreichender Anzahl für den Zeitraum der eigenen Arbeiten an Decken, Unterzügen, Rippendecken und Wandbereichen liefern, montieren, vorhalten, mehrfach umsetzen und nach Abschluss der Arbeiten demontieren. Arbeitshöhe bis ca. 5,0 m. Je nach Bedarf bis Lastklasse 5 nach DIN EN 12811-1 (4,5 kN/m² geeignet für Betonarbeiten) Einschließlich aller erforderlichen Beläge, Sicherungen, Seitenschutz, Fahrrollen sowie aller erforderlichen Nebenleistungen. Die Gerüste sind entsprechend den örtlichen Gegebenheiten und den Arbeiten im Bestandsgebäude auszubilden.
01.__.0003
Fahrbare Gerüste, bis LK 5, bis ca. 4,15 m Höhe
L
1.00
psch
01.__.0004 Schuttrutsche für Bauschutt an vorhandenem Podestgerüst Liefern, montieren und betriebsfertig aufstellen einer Schuttrutsche zum Abtransport von Bauschutt und Betonresten, an einem vorhandenen Podestgerüst zu befestigen. Ausführung: Schuttrutsche aus widerstandsfähigem Kunststoff oder verzinktem Stahl, bestehend aus trichterförmigen Einzelelementen, mit stabilen Verbindungsketten. Sichere Befestigung an vorhandenem Podestgerüst gemäß Herstellerangaben und den gültigen Sicherheitsvorschriften (DGUV, BauStellV). Die Rutsche ist so zu montieren, dass ein gefahrloser, staubarmer und zielgerichteter Abwurf in geeignete Sammelbehälter gewährleistet ist. Nach Abschluss der Arbeiten Demontage und Abtransport der Schuttrutsche. Leistungsumfang beinhaltet: Lieferung der kompletten Rutschenanlage Montage an vorhandenem Podestgerüst einschließlich aller Befestigungsmittel Kontrolle der sicheren Befestigung und Funktionsprüfung Reinigung, Demontage und Abtransport nach Gebrauch Vorhaltung der Rutsche für die Dauer der Betoninstandsetzung und eigenen Arbeiten Höhe: ca. 19 lfm
01.__.0004
Schuttrutsche für Bauschutt an vorhandenem Podestgerüst
19.00
m
01.__.0005 Temporäre Abstützung Unterzug / Lastabtragung herstellen Liefern, Vorhalten, Umsetzen und Rückbauen einer temporären Abstützkonstruktion für geschädigte Stahlbetonunterzüge einschließlich seitlicher Abstützung sowie Durchstützung in die darunterliegenden Geschosse gemäß statischer Erfordernis. Die Abstützung ist über mindestens zwei darunterliegende Ebenen lastabtragend auszubilden. Ausführung einschließlich aller erforderlichen Baustützen, Träger, Kanthölzer, Lastverteilplatten, Aussteifungen und Sicherungsmaßnahmen. Die Konstruktion ist so herzustellen und vorzuhalten, dass die vorgesehenen Betoninstandsetzungs- und Verstärkungsarbeiten an den Unterzügen unter erhöhten Sicherheitsanforderungen durchgeführt werden können. Die Ausführung der Abstützkonstruktion hat in Abstimmung mit der Bauleitung sowie der Tragwerksplanung zu erfolgen. Einschließlich Auf- und Abbau der Abstützung, Vorhaltung für die Dauer der Instandsetzungsarbeiten, Anpassungen an den Bauablauf sowie sämtlicher Nebenleistungen und Befestigungsmittel. Abrechnung je lfdm Unterzug bis 4,50m lichte Deckenhöhe. Einsatzort: Achse B-C / 3-4 im 3. OG und 4. OG.
01.__.0005
Temporäre Abstützung Unterzug / Lastabtragung herstellen
36.60
m
02 Qualitätssicherung
02
Qualitätssicherung
02.__.0001 Dokumentation Um die sachgemäße Durchführung der Baumaßnahme zu belegen muss der AN eine lückenlose Dokumentation der Eigenüberwachung erstellen. Der Umfang der Eigenüberwachung ist in der DafStb-Richtlinie "Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen - Teil 3" in der jeweils gültigen Fassung geregelt. Sie sollte zusätzlich mindestens folgende Unterlagen in digitaler Form enthalten: - Inhaltsverzeichnis - Qualifikationsnachweise des Unternehmens und des Personals - Prüfzeugnisse aller verwendeten Materialien - Technische Merkblätter oder Ausführungsanweisungen aller verwendeten Materialien - Lieferscheine aller verwendeten Materialien - Entsorgungsnachweise aller ausgebauten, abgetragenen und entsorgten Materialien - Aufmaß- und Revisionspläne sowie Massenermittlung bzgl. der letztendlich umgesetzten Maßnahmen an den instandgesetzten Flächen mit den entsprechend umgesetzten Maßnahmen - Berichte der Fremdüberwachung - Bericht der AN-eigenen Qualitätskontrolle - Dokumentation des Baustellenablaufs (Bautagebuch) - Überwachung der Ausführung nach DafStb-Richtlinie "Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen - Teil 3 Anhang A" und deren Dokumentation - Tägliche Dokumentation der Verarbeitung der Materialien mit Zuordnung zu den hergestellten Flächen mit detaillierten Angaben zu dem Personal, Material, Verarbeitung, Umgebungsbedingungen, w/z Wert, Nachbehandlung und Rückstellproben. - Gefährdungsbeurteilung f.d. Umfang der eigenen Arbeiten - arbeitstägliche Fotodokumentation der Baustelle Zusammenstellung in digitaler Form (USB-Stick, keine CDs) auf Datenträger oder über Downloadlink oder bauherrenseitige Cloud (Visoplan CDE). Mit Datum der Fertigstellungsanzeige (mind. 1 Woche vor Abnahme der eigenen Leistung des AN) sind die Unterlagen zu übergeben.
02.__.0001
Dokumentation
L
1.00
psch
02.__.0002 Fremdüberwachung durch eine anerkannte Überwachungsstelle Die Betoninstandsetzungsarbeiten sowie die eingesetzten Stoffe und Stoffsysteme sind entsprechend der DAfStb-Richtlinie "Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen" durch eine anerkannte Überwachungsstelle fremdüberwachen zu lassen. Vor Beginn der Arbeiten ist die Instandsetzungsmaßnahme der anerkannten Überwachungsstelle durch das ausführende Unternehmen schriftlich anzuzeigen. Änderungen des Bauablaufs sowie längere Arbeitsunterbrechungen sind der Überwachungsstelle ebenfalls mitzuteilen. Die Fremdüberwachung umfasst insbesondere die Einsichtnahme und Prüfung folgender Unterlagen: Bautagebuch Prüfprotokolle und Eigenüberwachungsunterlagen Ausführungsunterlagen einschließlich Leistungsverzeichnis Arbeitsanweisungen Eignungs-, Übereinstimmungs- und Verwendbarkeitsnachweise Herstellerangaben und Verarbeitungsvorschriften der eingesetzten Stoffe und Stoffsysteme Lieferscheine Mischanweisungen, soweit erforderlich Aufzeichnungen über die Funktionskontrollen der eingesetzten Maschinen und Geräte Im Rahmen der Fremdüberwachung sind insbesondere folgende Kontrollen und Prüfungen durchzuführen: personelle und gerätemäßige Ausstattung der Baustelle Qualifikation der verantwortlichen Führungskraft sowie des Baustellenfachpersonals Zustand und Lagerung der gelieferten Baustoffe Beschaffenheit und Funktionsfähigkeit der eingesetzten Maschinen und Geräte ordnungsgemäße Ausführung entsprechend den Arbeitsanweisungen und Herstellervorgaben Untergrundvorbereitung Oberflächenbeschaffenheit und Rautiefe Untergrundfeuchte Frischmörteleigenschaften Oberflächenzugfestigkeit (Haftzugfestigkeit) Betondeckung Korrosionsschutz der Bewehrung Schichtdicken Festmörteleigenschaften Endzustand des Oberflächenschutzsystems Lufttemperatur relative Luftfeuchte Bauteiltemperatur Taupunkttemperatur Erforderliche Probenahmen sind entsprechend der DAfStb-Richtlinie durchzuführen, eindeutig zu kennzeichnen und zu protokollieren. Über jede Baustellenbegehung ist ein Überwachungsbericht anzufertigen. Nach Abschluss der Baumaßnahme ist ein abschließender Überwachungsbericht mit den wesentlichen Feststellungen, den Ergebnissen der durchgeführten Prüfungen sowie einer Gesamtbewertung der Fremdüberwachung zu erstellen. Die Berichte sind der Bauüberwachung unverzüglich nach Vorliegen zu übergeben. Die Überwachungsberichte sind entsprechend den Vorgaben der DAfStb-Richtlinie aufzubewahren. Die Baustelle ist entsprechend der DAfStb-Richtlinie als überwachte Baustelle zu kennzeichnen. Einschließlich sämtlicher Kosten der anerkannten Überwachungsstelle, aller Prüfungen, Probenahmen, Überwachungsberichte, Dokumentationen sowie aller erforderlichen Nebenleistungen.
02.__.0002
Fremdüberwachung durch eine anerkannte Überwachungsstelle
L
1.00
psch
02.__.0003 Haftzugprüfungen durchführen Vor Aufbringen der Instandsetzungssysteme sind Haftzugprüfungen an den vorbereiteten Betonuntergründen fachgerecht durchzuführen. Die geforderten Haftzugwerte nachzuweisen: Mittelwert = 1,5 N/mm² Mindest-, bzw. Kleinstwert = 1,0 N/mm² Je Geschoss sind mindestens 5 Haftzugprüfungen durchzuführen. Die Prüfungen sind zu dokumentieren und der Bauleitung sowie dem Tragwerksplaner / Ersteller der Instandsetzungsmaßnahmen vorzulegen. Einschließlich aller erforderlichen Geräte, Gerüste, Prüfmittel sowie sämtlicher Nebenleistungen.
02.__.0003
Haftzugprüfungen durchführen
50.00
St
03 Schutzmaßnahmen
03
Schutzmaßnahmen
03.__.0001 Schutzmaßnahmen für Wand- und angrenzende Bauteilflächen Schutz von Wandflächen sowie sonstiger nicht zu bearbeitender und angrenzender Bauteilflächen während sämtlicher Arbeitsgänge, insbesondere bei Durchführung von Strahl-, Stemmarbeiten und Spritzarbeiten, fachgerecht herstellen. Die Schutzmaßnahmen sind mit Baufolien, Kunststofffolien mit einer Dicke > 0,1 mm oder gleichwertigen Schutzmaterialien auszuführen. Die Folien sind mittels Dachlatten oder gleichwertigen Befestigungssystemen fachgerecht anzubringen, vorzuhalten und nach Abschluss der Arbeiten rückstandslos zu entfernen. Die Ränder sämtlicher Schutzmaßnahmen sind staubdicht zu verkleben. Einschließlich Vorhalten, Umsetzen, Entfernen, Erneuern bzw. Austauschen beschädigter Schutzmaßnahmen während der gesamten Ausführungszeit der eigenen Arbeiten, fachgerechter Abtransport und Entsorgung sämtlicher Schutzmaterialien sowie aller erforderlichen Nebenleistungen.
03.__.0001
Schutzmaßnahmen für Wand- und angrenzende Bauteilflächen
4,000.00
03.__.0002 Schutzmaßnahmen für Fenster- und Türflächen herstellen Schutz sämtlicher Fenster- und Türflächen einschließlich Rahmen sowie sonstiger empfindlicher Bauteilflächen während sämtlicher Arbeitsgänge, insbesondere bei Durchführung von Strahl-, Stemm- und Spritzarbeiten, fachgerecht herstellen. Die Schutzmaßnahmen sind mit Hartfaserplatten (3,2mm) und Kunststofffolien mit einer Dicke > 0,1 mm oder gleichwertigen Schutzmaterialien auszuführen. Fenster- und Türflächen sind vollständig abzudecken und gegen Beschädigungen aller Art zu schützen. Rahmen, Anschlussbereiche sowie Randbereiche sind fachgerecht abzukleben und zu befestigen. Stöße der Folien sind zu überlappen und staubdicht zu verkleben. Die Schutzkonstruktionen sind mittels Dachlattenrahmen in den Leibungen herzustellen und fachgerecht zu verkeilen. Verschraubungen an Fenstern, Türen oder Leibungen sind nicht zulässig. Bei Gebäudeeingangs- und Treppenhauszugangstüren sind die Schutzkonstruktionen durch Abklebungen herzustellen. Das Öffnen der Gebäudeeingangs- und Treppenhauszugangstüren muss während der gesamten Ausführungszeit jederzeit gewährleistet bleiben. Erforderliche Anpassungen, Zwischenabbauten sowie Wiederherstellungen der Schutzmaßnahmen zwischen den einzelnen Arbeitsgängen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Folgende Leistungen sind in die Einheitspreise einzurechnen: Herstellen und Einbauen von Dachlattenrahmen Beplankung mit Hartfaserplatten Abkleben der zu schützenden Flächen mit Folie ggfs. Zwischenabbau und Wiederaufbau der Schutzmaßnahmen je nach eigens gewähltem Bauablauf Demontage nach Abschluss der Arbeiten ggfs. Erneuern beschädigter Schutzmaßnahmen während der Ausführung der eigenen Arbeiten sämtliche Befestigungs- und Nebenleistungen Beschädigungen am Bauwerk infolge nicht fachgerechter Schutzmaßnahmen gehen zu Lasten des Auftragnehmers und sind fachgerecht, bzw. durch einen Fachbetrieb in Abstimmung mit der Bauüberwachung zu beheben. Die Schutzmaßnahmen müssen sämtlichen Anforderungen der einzelnen Arbeitsgänge entsprechen, insbesondere bei Strahl-, Stemm-, Beschichtungs- und Spritzarbeiten. Einschließlich Vorhalten, Umsetzen, Entfernen, Abtransport und fachgerechter Entsorgung sämtlicher Schutzmaterialien sowie aller erforderlicher Nebenleistungen.
03.__.0002
Schutzmaßnahmen für Fenster- und Türflächen herstellen
750.00
03.__.0003 Schutzabdeckung Pflasterflächen im Bereich der Einfahrt herstellen Vorhandene Pflasterflächen im Außenbereich der Einfahrt, der Arbeits- und Transportzonen gegen Verschmutzungen, Beschädigungen sowie Eindringen von Strahlgut, Spritzmörtel und sonstigen Baustoffen fachgerecht schützen. Zum Schutz des vorhandenen Pflasterbelags sind geeignete Schutzmaßnahmen gegen Beschädigungen durch Strahlarbeiten, Spritzbetonarbeiten, Container, Schuttrutschen, Baustellenverkehr, Hebezeuge sowie sonstige Geräte und Baustelleneinrichtungen herzustellen. Hierzu sind stabile Gittergewebeplanen, Schutzfolien sowie geeignete druck- und stoßfeste Schutzlagen, z. B. Schwerlast-Gummimatten, Holzbohlen oder OSB-Platten mit Geotextilunterlage oder gleichwertig, vollflächig auszulegen. Die Stöße sind dicht zu überlappen und mit Gewebeklebeband staub- und wasserdicht zu verkleben. An aufgehenden Bauteilen sind die Schutzlagen fachgerecht anzuschließen, abzudichten sowie gegen Verrutschen und gegen Witterungseinflüsse zu sichern. Die Schutzmaßnahmen sind vor Beginn der Arbeiten herzustellen, während der gesamten Ausführungszeit der eigenen Arbeiten funktionsfähig vorzuhalten und bei Beschädigungen unverzüglich zu erneuern bzw. instand zu setzen. Nach Abschluss der Instandsetzungsarbeiten sind sämtliche Schutzmaßnahmen rückstandslos zu entfernen und die Pflasterflächen sauber und unbeschädigt zu übergeben. Eventuelle Schäden infolge unzureichender Schutzmaßnahmen gehen zu Lasten des Auftragnehmers und sind fachgerecht, bzw. durch einen Fachbetrieb in Abstimmung mit der Bauüberwachung zu beheben. Einschließlich aller Befestigungs- und Nebenleistungen.
03.__.0003
Schutzabdeckung Pflasterflächen im Bereich der Einfahrt herstellen
220.00
04 Untergrundvorbereitung / Betonabtrag
04
Untergrundvorbereitung / Betonabtrag
04.__.0001 Betonoberflächen untersuchen, Schadstellen markieren und dokumentieren Gesamte Betonoberflächen an Deckenunterseiten, Rippendecken, Unterzügen und Treppenflächen durch Abklopfen mit Hammer sowie visuelle Untersuchung auf Schad- und Hohlstellen überprüfen. Feststellen und Kennzeichnen von: Ausbrüchen korrodierter Bewehrung Hohllagen Rissen Fehlstellen Kiesnestern einbetonierten Fremdkörpern Abplatzungen freiliegender Bewehrung Oberflächendefekten vorhandenen Reprofilierungs- und Spachtelstellen im Bestand losen und nicht tragfähigen Betonbereichen Lose Betonteile sind im Zuge der Untersuchung zu entfernen. Korrodierende Bewehrungen, korrodierende Stahleinbauten sowie sonstige Störkörper sind im Bereich der Schadstellen entsprechend den Anforderungen der TR-Instandhaltung freizulegen und aufzunehmen, soweit Rostansatz oder Schädigungen erkennbar sind. Ist die Korrosion der Bewehrung an mehr als der Hälfte des Umfangs fortgeschritten, so ist der Beton bis ca. 2 cm hinter die Bewehrung zu entfernen. Die Bewehrung darf hierbei nicht beschädigt werden. Die Schadstellen sind entsprechend der Richtlinie des DAfStb zu erfassen, mit wetterfester Farbe zu kennzeichnen und zu nummerieren. Die markierten Schadstellen sind vor Beginn der weiteren Arbeiten durch die Bauüberwachung sowie der Tragwerksplanung freizugeben. Die Schadstellen sind entsprechend den Vorgaben der Bauüberwachung in einem Schadstellenkataster digitaler Ausfertigung zu dokumentieren. Das anfallende Abbruchmaterial ist fachgerecht entsprechend den gesetzlichen/behördlichen Vorschriften zu entsorgen. Entsorgungsnachweise sind der Bauüberwachung unaufgefordert vorzulegen. Einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen. Die Leistung umfasst sämtliche zu untersuchenden Betonoberflächen der Deckenunterseiten einschließlich der Rippen, der abgesenkten Bereiche sowie der Unterzüge mit ihren Seitenflächen.
04.__.0001
Betonoberflächen untersuchen, Schadstellen markieren und dokumentieren
4,950.00
04.__.0002 Betonabtrag Schadstellen bis 0,01 m² Lose und geschädigte Betonteile sowie vorhandene Reprofilierungs- und Spachtelstellen im Bereich der markierten Schadstellen bis auf den gesunden Kernbeton fachgerecht und erschütterungsarm abstemmen. Korrodierende Bewehrungen, korrodierende Stahleinbauten sowie sonstige Störkörper sind im Bereich der Schadstellen entsprechend den Anforderungen der TR-Instandhaltung freizulegen und aufzunehmen, soweit Rostansatz oder Schädigungen erkennbar sind. Ist die Korrosion der Bewehrung an mehr als der Hälfte des Umfangs fortgeschritten, so ist der Beton bis ca. 2 cm hinter die Bewehrung zu entfernen. Die Bewehrung darf hierbei nicht beschädigt werden. Die Schadstellen sind entsprechend der Richtlinie des DAfStb zu erfassen, mit wetterfester Farbe zu kennzeichnen und zu nummerieren. Die markierten Schadstellen sind vor Beginn der weiteren Arbeiten durch die Bauleitung freizugeben. Die Schadstellen sind entsprechend den Vorgaben der Bauleitung in einem Schadstellenkataster in 2-facher Ausfertigung zu dokumentieren. Die Abtragtiefe der Schadstellen beträgt im Mittel 35 mm. Die Schadstellen sind unregelmäßig über die Bauteilflächen verteilt. Das anfallende Abbruchmaterial ist fachgerecht entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu entsorgen. Entsorgungsnachweise sind der Bauüberwachung auf Verlangen vorzulegen. Einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen.
04.__.0002
Betonabtrag Schadstellen bis 0,01 m²
40,000.00
St
04.__.0003 Betonabtrag Schadstellen bis 0,05 m² Wie zuvor in Position 02.02 beschrieben, jedoch für Schadstellengrößen bis 0,05 m². Einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen.
04.__.0003
Betonabtrag Schadstellen bis 0,05 m²
20,000.00
St
04.__.0004 Betonabtrag Schadstellen bis 0,1 m² Wie zuvor beschrieben, jedoch für Schadstellengrößen bis 0,1 m². Einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen.
04.__.0004
Betonabtrag Schadstellen bis 0,1 m²
6,000.00
St
04.__.0005 Betonabtrag Schadstellen bis 0,25 m² Wie zuvor beschrieben, jedoch für Schadstellengrößen bis 0,25 m². Einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen.
04.__.0005
Betonabtrag Schadstellen bis 0,25 m²
500.00
St
04.__.0006 Betonabtrag Schadstellen bis 0,5 m² Wie zuvor beschrieben, jedoch für Schadstellengrößen bis 0,5 m². Einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen.
04.__.0006
Betonabtrag Schadstellen bis 0,5 m²
100.00
St
04.__.0007 Zulage Mehrtiefe Betonabtrag bis 0,01 m² Zulage Mehrtiefe Betonabtrag bis 0,01 m² Wie zuvor beschrieben, jedoch als Zulage je zusätzliche 10 mm Mehrtiefe. Einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen.
04.__.0007
Zulage Mehrtiefe Betonabtrag bis 0,01 m²
20,000.00
St
04.__.0008 Zulage Mehrtiefe Betonabtrag bis 0,05 m² Zulage Mehrtiefe Betonabtrag bis 0,05 m² Wie zuvor beschrieben, jedoch als Zulage je zusätzliche 10 mm Mehrtiefe. Einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen.
04.__.0008
Zulage Mehrtiefe Betonabtrag bis 0,05 m²
10,000.00
St
04.__.0009 Zulage Mehrtiefe Betonabtrag bis 0,1 m² Zulage Mehrtiefe Betonabtrag bis 0,1 m² Wie zuvor beschrieben, jedoch als Zulage je zusätzliche 10 mm Mehrtiefe. Einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen.
04.__.0009
Zulage Mehrtiefe Betonabtrag bis 0,1 m²
3,000.00
St
04.__.0010 Zulage Mehrtiefe Betonabtrag bis 0,25 m² Zulage Mehrtiefe Betonabtrag bis 0,25 m² Wie zuvor beschrieben, jedoch als Zulage je zusätzliche 10 mm Mehrtiefe. Einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen.
04.__.0010
Zulage Mehrtiefe Betonabtrag bis 0,25 m²
250.00
St
04.__.0011 Zulage Mehrtiefe Betonabtrag bis 0,5 m² Zulage Mehrtiefe Betonabtrag bis 0,5 m² Wie zuvor beschrieben, jedoch als Zulage je zusätzliche 10 mm Mehrtiefe. Einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen.
04.__.0011
Zulage Mehrtiefe Betonabtrag bis 0,5 m²
50.00
St
04.__.0013 Beton- und Bewehrungsflächen strahlen Vorhandene Betonflächen an Decken, Rippendecken und Unterzügen sowie freigelegte Bewehrungen im Bereich der Schadstellen mittels geeignetem Strahlverfahren und festem Strahlmittel fachgerecht strahlen und reinigen. Lose Bestandteile, labile Bereiche, Verschmutzungen, Zementschlämme, Korrosionsrückstände sowie nicht tragfähige Bestandteile sind vollständig zu entfernen. Artfremde sowie den Haftverbund mindernde Schichten sind vollständig abzutragen und zu entfernen. Die Reinigung der Bewehrung hat mindestens im Reinheitsgrad Sa 2½ nach DIN EN ISO 12944-4 zu erfolgen. Anschließend sind die Flächen gründlich zu entstauben. Die Betonoberflächen sind durch Absaugen bzw. Abblasen mit ölfreier Druckluft nachzureinigen und bis zur Weiterbearbeitung vor erneuter Verschmutzung zu schützen. Die Untergrundvorbereitung hat entsprechend den Anforderungen der nachfolgenden Betoninstandsetzungsarbeiten zu erfolgen. Der Untergrund muss tragfähig, sauber sowie frei von Staub, Öl, losen Teilen und sonstigen trennend wirkenden Stoffen sein. Zementschlämme ist vollständig zu entfernen, sodass das Korngerüst des Untergrundes kuppenartig freiliegt Die vorbereiteten Oberflächen müssen folgende Haftzugfestigkeiten aufweisen: Mittelwert = 1,5 N/mm² Mindest-, bzw. Kleinstwert = 1,0 N/mm² Nach der Untergrundvorbereitung muss der Untergrund mindestens die Oberflächenzugfestigkeit aufweisen, die der weitere Systemaufbau erfordert. Erschwernisse infolge der Geometrie von Rippendecken und Unterzügen sowie erforderliche Tiefenreinigungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Leistung umfasst sämtliche zu strahlenden Betonoberflächen der Deckenunterseiten einschließlich der Rippen, der abgesenkten Bereiche sowie der Unterzüge einschließlich deren Seitenflächen. Die Abrechnung erfolgt nach der tatsächlich gestrahlten Betonoberfläche (Abwicklungsfläche). Anfallender Strahlschutt geht in das Eigentum des Auftragnehmers über und ist fachgerecht entsprechend den behördlichen/gesetzlichen Vorschriften zu entsorgen. Das Strahlgut ist von den umgebenden Flächen aufzunehmen, zu sammeln, abzufahren und einschließlich sämtlicher Deponie- und Entsorgungskosten fachgerecht zu entsorgen. Die fachgerechte Entsorgung ist der Bauübeerwachung unaufgefordert mittels Entsorgungsnachweisen vorzulegen. Die örtlich geltenden Immissionsschutzbestimmungen sind zu beachten. Einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen.
04.__.0013
Beton- und Bewehrungsflächen strahlen
4,950.00
05 Betoninstandsetzung
05
Betoninstandsetzung
05.__.0001 Korrosionsschutz der Bewehrung Freigelegte und entrostete Bewehrungsstähle unmittelbar nach dem Strahlen mit einer zweikomponentigen, mineralischen Korrosionsschutzbeschichtung fachgerecht beschichten. Die Beschichtung ist in zwei Arbeitsgängen entsprechend den Herstellervorschriften des eingesetzten Systems auszuführen. Bei +20 °C ist zwischen dem ersten und zweiten Arbeitsgang die systemabhängige Überarbeitungszeit einzuhalten. Die Verarbeitungsvorschriften des Produktherstellers sind zu beachten. Die verwendete Korrosionsschutzbeschichtung muss gemäß DIN EN 1504-7 zertifiziert sein und mit dem eingesetzten Betonersatzsystem abgestimmt sein. Die verwendeten Stoffe und Stoffsysteme müssen den Anforderungen der ZTV-ING entsprechen. Ausführung z. B. mit Nafufill MK, Hersteller MC-Bauchemie oder gleichwertig. Einschließlich sämtlicher Vorbereitungen, Materiallieferungen sowie aller erforderlichen Nebenleistungen. Abrechnung nach lfdm Bewehrung bis Durchmesser 30mm.
05.__.0001
Korrosionsschutz der Bewehrung
1,500.00
m
05.__.0002 Schadstellen bis 0,01 m² aufarbeiten Vorbereitete Schadstellen an Decken, Rippendecken, Unterzügen und Treppenflächen bis 0,01 m² fachgerecht mit systemzugelassenem Betonersatzsystem vorbereitend schließen. Die Verarbeitung hat entsprechend den Vorgaben der Tragwerksplanung, der technischen Vorbemerkungen sowie den Herstellervorschriften des eingesetzten Systems zu erfolgen. Ausführung mit kunststoffmodifiziertem Betonersatzsystem bzw. Konstruktionsmörtel, Fabrikat MC Nafufill KM 250 oder gleichwertig. Die Schadstellen sind lagenweise hohlraumfrei zu verfüllen und an den Bestand anzuarbeiten. Die Tiefe der Schadstellen beträgt im Mittel 35 mm. Einschließlich sämtlicher Vorbereitungen sowie aller erforderlichen Nebenleistungen.
05.__.0002
Schadstellen bis 0,01 m² aufarbeiten
40,000.00
St
05.__.0003 Zulage Mehrtiefe Schadstellen bis 0,01 m² Leistung wie der Vorposition beschrieben beschrieben, jedoch für zusätzliche Aufarbeitungstiefen Abrechnung je cm Mehrtiefe.
05.__.0003
Zulage Mehrtiefe Schadstellen bis 0,01 m²
20,000.00
St
05.__.0004 Schadstellen bis 0,05 m² aufarbeiten Leistung wie in Position 5.2 zuvor in voller Länge beschrieben, jedoch für Schadstellengrößen bis 0,05 m².
05.__.0004
Schadstellen bis 0,05 m² aufarbeiten
20,000.00
St
05.__.0005 Zulage Mehrtiefe Schadstellen bis 0,05 m² Leistung wie der Vorposition beschrieben, jedoch für zusätzliche Aufarbeitungstiefen Abrechnung je cm Mehrtiefe.
05.__.0005
Zulage Mehrtiefe Schadstellen bis 0,05 m²
10,000.00
St
05.__.0006 Schadstellen bis 0,10 m² aufarbeiten Leistung wie in Position 5.2 zuvor in voller Länge beschrieben, jedoch für Schadstellengrößen bis 0,10 m².
05.__.0006
Schadstellen bis 0,10 m² aufarbeiten
6,000.00
St
05.__.0007 Zulage Mehrtiefe Schadstellen bis 0,10 m² Leistung wie der Vorposition beschrieben, jedoch für zusätzliche Aufarbeitungstiefen Abrechnung je cm Mehrtiefe.
05.__.0007
Zulage Mehrtiefe Schadstellen bis 0,10 m²
3,000.00
St
05.__.0008 Schadstellen bis 0,25 m² aufarbeiten Leistung wie in Position 5.2 zuvor in voller Länge beschrieben, jedoch für Schadstellengrößen bis 0,25 m².
05.__.0008
Schadstellen bis 0,25 m² aufarbeiten
500.00
St
05.__.0009 Zulage Mehrtiefe Schadstellen bis 0,25 m² Leistung wie der Vorposition beschrieben, jedoch für zusätzliche Aufarbeitungstiefen Abrechnung je cm Mehrtiefe.
05.__.0009
Zulage Mehrtiefe Schadstellen bis 0,25 m²
250.00
St
05.__.0010 Schadstellen bis 0,50 m² aufarbeiten Leistung wie in Position 5.2 zuvor in voller Länge beschrieben, jedoch für Schadstellengrößen bis 0,50 m².
05.__.0010
Schadstellen bis 0,50 m² aufarbeiten
100.00
St
05.__.0011 Zulage Mehrtiefe Schadstellen bis 0,50 m² Leistung wie der Vorposition beschrieben, jedoch für zusätzliche Aufarbeitungstiefen Abrechnung je cm Mehrtiefe.
05.__.0011
Zulage Mehrtiefe Schadstellen bis 0,50 m²
50.00
St
05.__.0012 Zulage Bewehrung ergänzen Zulage zur Betoninstandsetzung für das Ergänzen geschädigter oder korrodierter Bewehrungen gemäß Vorgaben der Tragwerksplanung. Die Ergänzung der Bewehrung erfolgt nur nach Freigabe durch den Tragwerksplaner / Ersteller des Instandsetzungskonzepts. Einschließlich Zuschneiden, Einbauen, Befestigen sowie aller erforderlichen Nebenleistungen. Abrechnung je lfdm Bewehrung bis Durchmesser 28mm.
05.__.0012
Zulage Bewehrung ergänzen
O
300.00
m
05.__.0013 Betoninstandsetzung im Nassspritzverfahren SRM / spritzrau Betoninstandsetzung an Stahlbeton-Rippendecken, Deckenunterseiten und Unterzügen im Nassspritzverfahren SRM fachgerecht ausführen. Die vorhandenen Stege der Stahlbeton-Rippendecke sind dreiseitig mit Spritzmörtel aufzudicken. Ausführung mit systemzugelassenem Konstruktionsmörtel für konstruktive Betoninstandsetzungen, Fabrikat MC Nafufill KM 250 oder gleichwertig. Die Verarbeitung hat entsprechend den Vorgaben der Tragwerksplanung, Ausführungsplanung, den Herstellervorschriften sowie den einschlägigen technischen Regelwerken zu erfolgen. Die Betonunterlage ist vor dem Aufbringen des Spritzmörtels ausreichend vorzunässen. Zum Zeitpunkt des Mörtelauftrags muss der Untergrund mattfeucht, jedoch nicht wassergesättigt sein. Der Spritzmörtel ist hohlraumfrei und lagenweise aufzubringen. Die Arbeiten umfassen insbesondere: Reprofilierung geschädigter Betonflächen Überarbeitung der freigelegten Schadstellen lagenweisen Auftrag des Spritzmörtels Herstellen der erforderlichen Schichtdicken Nacharbeiten der Oberflächen Nachbehandlung der instandgesetzten Flächen Bei mehrlagiger Ausführung sind die Herstellervorgaben hinsichtlich Wartezeiten und Nachbehandlung einzuhalten. Die Oberfläche ist spritzrau zu belassen. Der Betonersatz ist gegen zu schnelles Austrocknen zu schützen und fachgerecht nachzubehandeln. Die Entsorgung des anfallenden Rückprallguts ist einzukalkulieren. Der Mörtel muss feuerbeständig gemäß DIN 4102-2 sein. Prüfzeugnisse, Verwendbarkeitsnachweise sowie Konformitätserklärungen sind vor Beginn der Arbeiten der Bauleitung vorzulegen. Bauteil: Unterseite Stahlbeton-Rippendecke (incl. Abwicklung der Rippen, Abwicklung der Unterzüge sowie der Ausfachung/Deckenfläche) Abrechnung je m² behandelte Fläche (incl. Abwicklung der Rippen, Abwicklung der Unterzüge sowie der Ausfachung/Deckenfläche) Auftragsdicke: 25 mm Mittlere Schichtdicke: bis 25 mm Einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen. Oberflächenqualität: spritzrau
05.__.0013
Betoninstandsetzung im Nassspritzverfahren SRM / spritzrau
4,250.00
05.__.0014 Zulage / Oberfläche rau abgezogen Zulage zur Grundposition "Nassspritzverfahren", jedoch mit rau abgezogener Oberfläche.
05.__.0014
Zulage / Oberfläche rau abgezogen
O
4,250.00
05.__.0015 Zulage / Oberfläche geglättet Zulage zur Grundposition "Nassspritzverfahren", jedoch mit geglätteter Oberfläche (z. B. mit einem Edelstahlglätter).
05.__.0015
Zulage / Oberfläche geglättet
O
4,250.00
05.__.0016 Zulage / Oberfläche abgerieben Zulage zur Grundposition "Nassspritzverfahren", jedoch mit mit abgeriebener Oberfläche (bspw. abreiben mit einem feinporigen, trockenen Schwamm).
05.__.0016
Zulage / Oberfläche abgerieben
O
4,250.00
05.__.0017 Kantenschalung an Rippen herstellen Beidseitige Kantenschalungen an Rippenbereichen für Betoninstandsetzungs- und Verstärkungsarbeiten fachgerecht herstellen. Die Schalungen sind entsprechend der vorhandenen Rippengeometrie auszuführen. Die Rippenbereiche weisen unterschiedliche Breiten auf und sind im Mittelbereich schmaler sowie in den Endbereichen breiter auslaufend ausgebildet. In den Einheitspreis sind sämtliche erforderlichen Arbeiten einzurechnen, insbesondere Herstellen, Vorhalten und Rückbauen der beidseitigen Schalungen (Abrechnung je lfdm Rippe/Unterzug, beidseitig eingeschalt), Anpassungen an die wechselnde Rippengeometrie, mehrfache Schalungsvorgänge, Nacharbeiten der Kanten- und Oberflächenbereiche sowie sämtliche Nebenleistungen. Feldabmessungen der Rippendecken (i.d.R. 2x2m) Ausführungsort: EG bis 4.OG
05.__.0017
Kantenschalung an Rippen herstellen
1,750.00
m
05.__.0018 Kantenschalung an Unterzügen b/h 25/47 herstellen Leistung wie zuvor in voller Länge beschrieben, jedoch für Unterzüge b/h 25/47 cm. Ausführungsort: EG bis 4.OG
05.__.0018
Kantenschalung an Unterzügen b/h 25/47 herstellen
155.00
m
05.__.0019 Kantenschalung an Unterzügen b/h 37/47 herstellen Leistung wie zuvor in voller Länge beschrieben, jedoch für Unterzüge b/h 37/47 cm Ausführungsort: EG bis 4.OG
05.__.0019
Kantenschalung an Unterzügen b/h 37/47 herstellen
75.00
m
05.__.0020 Kantenschalung an Unterzügen b/h 40/47 herstellen Leistung wie zuvor in voller Länge beschrieben, jedoch für Unterzüge b/h 40/47 cm. Ausführungsort: EG bis 4.OG
05.__.0020
Kantenschalung an Unterzügen b/h 40/47 herstellen
485.00
m
05.__.0021 Kantenschalung an Unterzügen b/h 50/47 herstellen Leistung wie zuvor in voller Länge beschrieben, jedoch für Unterzüge b/h 50/47 cm. Ausführungsort: EG bis 4.OG
05.__.0021
Kantenschalung an Unterzügen b/h 50/47 herstellen
240.00
m
05.__.0022 Kantenschalung an Unterzügen b/h 30/47 herstellen Leistung wie zuvor in voller Länge beschrieben, jedoch für Unterzüge b/h 30/47 cm. Ausführungsort: UG
05.__.0022
Kantenschalung an Unterzügen b/h 30/47 herstellen
10.00
m
06 Rippen- und Unterzugsverstärkungen / statische Ertüchtigungen
06
Rippen- und Unterzugsverstärkungen / statische Ertüchtigungen
Decke über EG Decke über EG
Decke über EG
06.__.0001 Betonstabstahl Bst 500S (A) Zusätzliche Verstärkungsbewehrung für Unterzüge und Rippenbereiche in den markierten Verstärkungs- und Schadstellenbereichen entsprechend den Vorgaben der Tragwerksplanung liefern und fachgerecht einbauen. Die Bewehrung ist fachgerecht in die vorhandene Konstruktion einzubinden. Einbauort: Stahlbeton-Rippendecke im Rasterbereich sowie in den markierten Verstärkungsbereichen der Decke über dem EG. Die Deckentragwerke bestehen aus Stahlbeton-Rippendecken in Rasterbauweise. Die Arbeiten erfolgen überwiegend als Überkopfarbeiten bei einer Arbeitshöhe von ca. 4,15 m. Sämtliche Erschwernisse infolge der Arbeitshöhe, der beengten Arbeitsbereiche, der vorhandenen Bestandskonstruktion, der Rastergeometrie der Rippendecke sowie der Überkopfarbeiten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Einschließlich Zuschneiden, Biegen der Bewehrung nach Stahlliste, Verlegen, Herstellen der erforderlichen Übergreifungen, Abstandhalter, Befestigungen, Anschlüsse, Einbinden in die vorhandene Konstruktion sowie aller erforderlichen Nebenleistungen. Erforderliche Hebe- und Montagegeräte für Transport, Handling und Verlegung der Mattenbewehrung sind in die Einheitspreise in ausreichender Anzahl und Qualität einzukalkulieren.
06.__.0001
Betonstabstahl Bst 500S (A)
3.00
ton
06.__.0002 Einbauen und Einkleben von Bewehrungsanschlüssen Bohrungen für Bewehrungsanschlüsse, Anschlussbewehrungen und Klebeanker entsprechend den Vorgaben der Tragwerksplanung herstellen. Bohrmehl ist vollständig zu entfernen. Bewehrungsanschlüsse fachgerecht einbauen und mit zugelassenem Injektionssystem kraftschlüssig einkleben. Ausführung mit Injektionssystem Hilti HIT-HY 200-A oder gleichwertig. Die konstruktiven Anschlussstäbe Ø12 sind zur Verankerung in Hauptunterzüge bzw. Stützen einzubohren und zu verkleben. Die Verarbeitung hat entsprechend den Zulassungen und Herstellervorschriften des eingesetzten Systems zu erfolgen. Einschließlich Reinigen der Bohrlöcher, Einbringen des Injektionssystems sowie aller erforderlichen Nebenleistungen.
06.__.0002
Einbauen und Einkleben von Bewehrungsanschlüssen
152.00
St
06.__.0003 Einbauen und Einkleben von Bewehrungsbügeln Ø8 Bohrungen für Bewehrungsbügel entsprechend den Vorgaben der Tragwerksplanung herstellen. Bohrmehl ist vollständig zu entfernen. Bewehrungsbügel Ø8 entsprechend den Vorgaben der Tragwerksplanung fachgerecht einbauen, mit zugelassenem Injektionssystem kraftschlüssig einkleben und in die vorhandene Konstruktion einbinden. Die Bügel sind von unten durch die vorbereiteten Bohrungen zu führen und oberseitig fachgerecht umzulegen bzw. umzuklappen. Ausführung mit Injektionssystem Hilti HIT-HY 170 oder gleichwertig. Die Verarbeitung hat entsprechend den Zulassungen und Herstellervorschriften des eingesetzten Systems zu erfolgen. Einschließlich Reinigen der Bohrlöcher, Einbringen des Injektionssystems, Verlegen, Befestigen sowie aller erforderlichen Nebenleistungen.
06.__.0003
Einbauen und Einkleben von Bewehrungsbügeln Ø8
856.00
St
06.__.0004 Betoninstandsetzung Unterzüge b/h = 20/26 cm Betoninstandsetzung und Verstärkung der Unterzüge b/h = 20/26 cm im Trockenspritzverfahren fachgerecht herstellen. Die Unterzüge sind beidseitig um ca. 50 mm sowie an der Unterseite um ca. 70 mm aufzudicken. Ausführung mit systemzugelassenem Spritzbeton gemäß DIN 18551 / DIN EN 14487 entsprechend den Vorgaben der Tragwerksplanung und den Herstellervorschriften, z. B. Sakret SB 8 P oder gleichwertig. Der Spritzbeton muss die Anforderungen an den Brandschutz erfüllen. Die Verarbeitung hat lagenweise und hohlraumfrei zu erfolgen. Einschließlich Herstellen der erforderlichen Schichtdicken, Nacharbeiten der Oberflächen, Nachbehandlung sowie aller erforderlichen Nebenleistungen. Die Oberfläche kann spritzrau verbleiben oder für nachfolgende Feinspachtel- bzw. Oberflächenbearbeitungen vorbereitet werden. Sämtliche Maßnahmen zur fachgerechten Nachbehandlung des Spritzbetons gegen zu schnelles Austrocknen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Anfallendes Rückprallgut ist aufzunehmen und fachgerecht zu entsorgen.
06.__.0004
Betoninstandsetzung Unterzüge b/h = 20/26 cm
126.00
m
06.__.0005 Betoninstandsetzung Unterzüge b/h = 40/47 cm Leistung wie zuvor in voller Länge beschrieben, jedoch für Unterzüge b/h = 40/47 cm.
06.__.0005
Betoninstandsetzung Unterzüge b/h = 40/47 cm
15.00
m
06.__.0006 Einschalung der Oberseiten von Unterzügen und Rippenbereichen herstellen Einschalungen für die Oberseiten der bewehrten Unterzüge und Rippenbereiche entsprechend den Vorgaben der Tragwerksplanung fachgerecht herstellen, vorhalten und nach Abschluss der Arbeiten wieder rückbauen. Die Schalungen sind entsprechend den vorgesehenen Betonier- und Verstärkungsarbeiten auszubilden. Die Schalung wird auf dem Rohfußboden im 1.OG aufgestellt. Einschließlich sämtlicher erforderlicher Schalungsmaterialien, Unterstützungen, Aussteifungen, Anpassungen an die vorhandene Bestandskonstruktion, Aussparungen, Befestigungen, Vorhaltung, Rückbau sowie aller erforderlichen Nebenleistungen. Sämtliche Erschwernisse infolge der beengten Arbeitsbereiche, der vorhandenen Bestandskonstruktion sowie der Arbeiten im Bereich der Stahlbeton-Rippendecke sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Abrechnung je lfdm Unterzug/Rippe (beidseitig eingeschalt)
06.__.0006
Einschalung der Oberseiten von Unterzügen und Rippenbereichen herstellen
45.00
m
06.__.0007 Betonieren der Oberseiten von Unterzügen und Rippenbereichen Betonieren der Oberseiten von bewehrten Unterzügen und Rippenbereichen entsprechend den Vorgaben der Tragwerksplanung fachgerecht ausführen. Ausführung mit Beton C25/30 entsprechend den statischen und konstruktiven Anforderungen als Aufbeton im 1.OG auf den Rohboden. Schichtdicke Aufbeton: bis 60mm. Die Arbeiten umfassen insbesondere Einbringen, Verdichten, Nachbehandeln sowie Herstellen der erforderlichen Anschlüsse an den Bestand. Sämtliche Maßnahmen zur fachgerechten Nachbehandlung des Spritzbetons gegen zu schnelles Austrocknen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Einschließlich sämtlicher erforderlicher Nebenleistungen.
06.__.0007
Betonieren der Oberseiten von Unterzügen und Rippenbereichen
5.00
06.__.0008 Zulage / Oberfläche rau abgezogen Zulage zur Grundposition "Nassspritzverfahren oder Trockenspritzverfahren ", jedoch mit rau abgezogener Oberfläche.
06.__.0008
Zulage / Oberfläche rau abgezogen
O
125.00
06.__.0009 Zulage / Oberfläche geglättet Zulage zur Grundposition "Nassspritzverfahren", jedoch mit geglätteter Oberfläche (z. B. mit einem Edelstahlglätter).
06.__.0009
Zulage / Oberfläche geglättet
O
125.00
06.__.0010 Zulage / Oberfläche abgerieben Zulage zur Grundposition "Nassspritzverfahren", jedoch mit mit abgeriebener Oberfläche (bspw. abreiben mit einem feinporigen, trockenen Schwamm).
06.__.0010
Zulage / Oberfläche abgerieben
O
125.00
Decke über KG
Decke über KG
06.__.0011 STB ǀ Kelleraußenwand ǀ Unterzug temporär abfangen Temporäre Abfangungs- und Unterstützungsmaßnahmen für bestehende Unterzüge im Bereich der Kelleraußenwände herstellen, vorhalten und nach Abschluss der Arbeiten wieder zurückbauen. Die Abfangung ist entsprechend den statischen Erfordernissen und dem Bauablauf so auszubilden, dass die Lastabtragung während der Ausführung jederzeit gewährleistet ist und die Standsicherheit der Bestandskonstruktion nicht beeinträchtigt wird. Einschließlich Lieferung, Einbau, Vorhaltung und Rückbau sämtlicher erforderlicher Abfangungs- und Unterstützungselemente, wie Stahlstützen, Träger, Pressen, Lastverteilungskonstruktionen, Aussteifungen, Befestigungsmittel sowie aller Nebenleistungen. Erforderliche Anpassungen an die örtlichen Gegebenheiten sowie abschnittsweise Ausführung entsprechend dem Bauablauf sind in den Einheitspreis einzukalkulieren. Einbauort: Kelleraußenwände Stützenfabrikat: PERI Multiprop MP350 (3 Stk. je lfdm) o.glw.
06.__.0011
STB ǀ Kelleraußenwand ǀ Unterzug temporär abfangen
O
20.00
lfm
06.__.0012 Betoninstandsetzung Unterzüge b/h 30/47 Betoninstandsetzung und Verstärkung der Unterzüge b/h = 30/47 cm im Trockenspritzverfahren fachgerecht herstellen. Die Unterzüge sind beidseitig um ca. 50 mm sowie an der Unterseite um ca. 70 mm aufzudicken. Ausführung mit systemzugelassenem Spritzbeton gemäß DIN 18551 / DIN EN 14487 entsprechend den Vorgaben der Tragwerksplanung und den Herstellervorschriften, z. B. Sakret SB 8 P oder gleichwertig. Der Spritzbeton muss die Anforderungen an den Brandschutz erfüllen. Die Verarbeitung hat lagenweise und hohlraumfrei zu erfolgen. Einschließlich Herstellen der erforderlichen Schichtdicken, Nacharbeiten der Oberflächen, Nachbehandlung sowie aller erforderlichen Nebenleistungen. Die Oberfläche kann spritzrau verbleiben oder für nachfolgende Feinspachtel- bzw. Oberflächenbearbeitungen vorbereitet werden. Sämtliche Maßnahmen zur fachgerechten Nachbehandlung des Spritzbetons gegen zu schnelles Austrocknen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Anfallendes Rückprallgut ist aufzunehmen und fachgerecht zu entsorgen.
06.__.0012
Betoninstandsetzung Unterzüge b/h 30/47
20.00
m
06.__.0013 Einbauen und Einkleben von Bewehrungsanschlüssen Bohrungen für Bewehrungsanschlüsse, Anschlussbewehrungen und Klebeanker entsprechend den Vorgaben der Tragwerksplanung herstellen. Bohrmehl ist vollständig zu entfernen. Bewehrungsanschlüsse fachgerecht einbauen und mit zugelassenem Injektionssystem kraftschlüssig einkleben. Ausführung mit Injektionssystem Hilti HIT-HY 200-A oder gleichwertig. Die konstruktiven Anschlussstäbe Ø12 sind zur Verankerung in Hauptunterzüge bzw. Stützen einzubohren und zu verkleben. Die Verarbeitung hat entsprechend den Zulassungen und Herstellervorschriften des eingesetzten Systems zu erfolgen. Einschließlich Reinigen der Bohrlöcher, Einbringen des Injektionssystems sowie aller erforderlichen Nebenleistungen.
06.__.0013
Einbauen und Einkleben von Bewehrungsanschlüssen
25.00
St
06.__.0014 Einbauen und Einkleben von Bewehrungsbügeln Ø8 Bohrungen für Bewehrungsbügel entsprechend den Vorgaben der Tragwerksplanung herstellen. Bohrmehl ist vollständig zu entfernen. Bewehrungsbügel Ø8 entsprechend den Vorgaben der Tragwerksplanung fachgerecht einbauen, mit zugelassenem Injektionssystem kraftschlüssig einkleben und in die vorhandene Konstruktion einbinden. Die Bügel sind von unten durch die vorbereiteten Bohrungen zu führen und oberseitig fachgerecht umzulegen bzw. umzuklappen. Ausführung mit Injektionssystem Hilti HIT-HY 170 oder gleichwertig. Die Verarbeitung hat entsprechend den Zulassungen und Herstellervorschriften des eingesetzten Systems zu erfolgen. Einschließlich Reinigen der Bohrlöcher, Einbringen des Injektionssystems, Verlegen, Befestigen sowie aller erforderlichen Nebenleistungen.
06.__.0014
Einbauen und Einkleben von Bewehrungsbügeln Ø8
100.00
St
06.__.0015 Einschalung der Oberseiten von Unterzügen herstellen Einschalungen für die Oberseiten der bewehrten Unterzüge entsprechend den Vorgaben der Tragwerksplanung fachgerecht herstellen, vorhalten und nach Abschluss der Arbeiten wieder rückbauen. Die Schalungen sind entsprechend den vorgesehenen Betonier- und Verstärkungsarbeiten auszubilden. Die Schalung wird auf dem Rohfußboden im EG aufgestellt. Einschließlich sämtlicher erforderlicher Schalungsmaterialien, Unterstützungen, Aussteifungen, Anpassungen an die vorhandene Bestandskonstruktion, Aussparungen, Befestigungen, Vorhaltung, Rückbau sowie aller erforderlichen Nebenleistungen. Sämtliche Erschwernisse infolge der beengten Arbeitsbereiche, der vorhandenen Bestandskonstruktion sowie der Arbeiten im Bestand sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
06.__.0015
Einschalung der Oberseiten von Unterzügen herstellen
10.00
m
06.__.0016 Betonieren der Oberseiten von bewehrten Unterzügen Betonieren der Oberseiten von bewehrten Unterzügen entsprechend den Vorgaben der Tragwerksplanung fachgerecht ausführen. Ausführung mit Beton C25/30 entsprechend den statischen und konstruktiven Anforderungen als Aufbeton. Schichtdicke Aufbeton: ca. 60 mm. Die Arbeiten umfassen insbesondere Einbringen, Verdichten, Nachbehandeln sowie Herstellen der erforderlichen Anschlüsse an den Bestand. Sämtliche Maßnahmen zur fachgerechten Nachbehandlung des Betons gegen zu schnelles Austrocknen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Einschließlich sämtlicher erforderlicher Nebenleistungen.
06.__.0016
Betonieren der Oberseiten von bewehrten Unterzügen
1.00
06.__.0017 Betonboden im Bereich der Stützen einschneiden Vorhandenen Betonboden im Bereich der Stahlbetonstützen zur Freilegung der Fundamentanschlüsse entsprechend den Vorgaben der Ausführungsplanung mit Fugenschneider fachgerecht einschneiden. Die Schnitte sind geradlinig und in ausreichender Tiefe auszuführen, sodass ein erschütterungsarmes Aufbrechen der Betonflächen möglich ist. Einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen. Abrechnung: lfdm
06.__.0017
Betonboden im Bereich der Stützen einschneiden
4.00
m
06.__.0018 Betonboden im Bereich der Stützen abbrechen Betonboden im Bereich der Stahlbetonstützen bis zur Fundamentoberkante fachgerecht abbrechen und aufnehmen. Die Arbeiten dienen der Freilegung der Fundamentanschlüsse für die nachfolgenden Betoninstandsetzungsarbeiten. Der erforderliche Handaushub im unmittelbaren Arbeitsbereich der Stützen ist Bestandteil dieser Leistung. Einschließlich Aufnehmen, Verladen, Abtransport und fachgerechter Entsorgung des anfallenden Abbruchmaterials sowie aller erforderlichen Nebenleistungen.
06.__.0018
Betonboden im Bereich der Stützen abbrechen
1.00
06.__.0019 Vorhandene Bewehrung entrosten Freigelegte Bewehrung entsprechend den Vorgaben der DAfStb-Richtlinie fachgerecht entrosten. Die Reinigung hat bis zum Reinheitsgrad Sa 2½ gemäß DIN EN ISO 12944-4 zu erfolgen. Einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen.
06.__.0019
Vorhandene Bewehrung entrosten
20.00
m
06.__.0020 Zusätzliche Bewehrung liefern und einbauen Zusätzliche Bewehrung entsprechend den Vorgaben der Tragwerksplanung liefern und fachgerecht einbauen. Die Leistung umfasst Längsbewehrungen, Bügel sowie sonstige konstruktive Bewehrungen. Einschließlich Zuschneiden, Biegen, Verlegen, Befestigen, Einbinden in die vorhandene Konstruktion sowie aller erforderlichen Nebenleistungen.
06.__.0020
Zusätzliche Bewehrung liefern und einbauen
0.125
t
06.__.0021 Korrosionsschutz auf Bewehrung aufbringen Freigelegte und entrostete Bewehrungsstähle unmittelbar nach dem Strahlen mit einer zweikomponentigen, mineralischen Korrosionsschutzbeschichtung fachgerecht beschichten. Die Beschichtung ist in zwei Arbeitsgängen entsprechend den Herstellervorschriften des eingesetzten Systems auszuführen. Bei +20 °C ist zwischen dem ersten und zweiten Arbeitsgang die systemabhängige Überarbeitungszeit einzuhalten. Die Verarbeitungsvorschriften des Produktherstellers sind zu beachten. Die verwendete Korrosionsschutzbeschichtung muss gemäß DIN EN 1504-7 zertifiziert sein und mit dem eingesetzten Betonersatzsystem abgestimmt sein. Die verwendeten Stoffe und Stoffsysteme müssen den Anforderungen der ZTV-ING entsprechen. Ausführung z. B. mit Nafufill MK, Hersteller MC-Bauchemie oder gleichwertig. Einschließlich sämtlicher Vorbereitungen, Materiallieferungen sowie aller erforderlichen Nebenleistungen. Abrechnung nach lfdm Bewehrung bis Durchmesser 30mm.
06.__.0021
Korrosionsschutz auf Bewehrung aufbringen
20.00
m
06.__.0022 Schalung der Stützen herstellen Schalungen für die Betoninstandsetzung der Stahlbetonstützen im Bereich der Fundamentanschlüsse fachgerecht herstellen, vorhalten und nach Abschluss der Arbeiten wieder rückbauen. Einschließlich Eckausbildungen, Aussteifungen, Aussparungen, Befestigungen, Schalungsmaterialien, Vorhaltung, Ausschalen sowie aller erforderlichen Nebenleistungen.
06.__.0022
Schalung der Stützen herstellen
6.00
06.__.0023 Betoninstandsetzung der Stützen herstellen Betoninstandsetzung der Stahlbetonstützen im Bereich der Fundamentanschlüsse entsprechend den Vorgaben der Tragwerksplanung fachgerecht herstellen. Ausführung mit Beton C25/30. Der Beton ist lagenweise einzubringen, fachgerecht zu verdichten und nachzubehandeln. Die geforderte Betonüberdeckung von ca. 70 mm ist einzuhalten. Einschließlich Herstellen der erforderlichen Schichtdicken, Nacharbeiten der Oberflächen, Nachbehandlung sowie aller erforderlichen Nebenleistungen.
06.__.0023
Betoninstandsetzung der Stützen herstellen
0.75
06.__.0024 Arbeitsraum verfüllen Die im Bereich der Stahlbetonstützen freigelegten Arbeitsräume nach Abschluss der Betoninstandsetzungsarbeiten mit geeignetem Schottermaterial lagenweise verfüllen und fachgerecht verdichten. Die Verdichtung ist entsprechend den Anforderungen der Ausführungsplanung und den einschlägigen technischen Regelwerken auszuführen. Einschließlich Lieferung des Schottermaterials, lagenweisem Einbau, Verdichten sowie aller erforderlichen Nebenleistungen.
06.__.0024
Arbeitsraum verfüllen
0.80
06.__.0025 Betonboden im Bereich der Stützen wiederherstellen Die zuvor geöffneten Betonbodenflächen im Bereich der Stahlbetonstützen nach Abschluss der Betoninstandsetzungsarbeiten entsprechend dem Bestand mit Beton C25/30 wiederherstellen. Die Oberfläche ist höhengleich an den vorhandenen Betonboden anzuschließen. Einschließlich Verdichten, Nachbehandlung, Nacharbeiten der Oberfläche sowie aller erforderlichen Nebenleistungen.
06.__.0025
Betonboden im Bereich der Stützen wiederherstellen
0.20
07 Deckenverstärkungen / zusätzliche Ertüchtigungen der Deckenfelder
07
Deckenverstärkungen / zusätzliche Ertüchtigungen der Deckenfelder
07.__.0001 Betonstahlmatten Bst 500 M (A) Mattenbewehrung BSt 500 M, Typ Q257A bzw. Q424A, gemäß den Vorgaben der Tragwerksplanung liefern und fachgerecht in den Deckenfeldern zwischen Rippen und Unterzügen einbauen. Die Ausführung hat entsprechend den Bewehrungsplänen sowie den statischen Vorgaben zu erfolgen. Einbauort: Stahlbeton-Rippendecke im Rasterbereich sowie in den markierten Verstärkungsbereichen der Decke über dem EG. Die Deckentragwerke bestehen aus Stahlbeton-Rippendecken in Rasterbauweise. Die Arbeiten erfolgen überwiegend als Überkopfarbeiten bei einer Arbeitshöhe bis ca. 4,50 m. Sämtliche Erschwernisse infolge der Arbeitshöhe, der beengten Arbeitsbereiche, der vorhandenen Bestandskonstruktion, der Rastergeometrie der Rippendecke sowie der Überkopfarbeiten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Einschließlich Zuschneiden, Verlegen, Herstellen der erforderlichen Übergreifungen, Abstandhalter, Befestigungen, Anschlüsse, Einbinden in die vorhandene Konstruktion sowie aller erforderlichen Nebenleistungen. Erforderliche Hebe- und Montagegeräte für Transport, Handling und Verlegung der Mattenbewehrung sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Matten: Q257A ca. 1.194 kg Q424A ca. 85 kg Abrechnung: nach Nachweis
07.__.0001
Betonstahlmatten Bst 500 M (A)
1.30
ton
07.__.0002 Haken- und Anschlussbewehrung ǀ Bohrungen und Einkleben mit Injektionsmörtel Bohrungen für Anschluss- und Hakenbewehrungen entsprechend den Vorgaben der Tragwerksplanung herstellen. Bohrmehl vollständig entfernen und Bohrlöcher gemäß Zulassung und Herstellervorschriften vorbereiten. Einbau und Montage der Anschlussbewehrung mittels Injektionsmörtel Hilti HIT-HY 200-R V3 oder gleichwertig gemäß Europäischer Technischer Bewertung ETA-19/0600 nach EAD 330087-00-0601 in Beton der Festigkeitsklassen C12/15 bis C50/60. Ausführung des Anschlusses durch geschultes, zertifiziertes Baustellenfachpersonal und Fachbetriebe mit gültigem Eignungsnachweis. Bohrlocherstellung und Montage entsprechend ETA und Herstellervorschriften, zulässig in: hammergebohrten Löchern mit automatischer Selbstreinigung (SAFEset), hammergebohrten Löchern mit Bohrlochreinigung, pressluftgebohrten Löchern mit Bohrlochreinigung, diamantgebohrten Löchern mit Aufrauen der Bohrlochwand gemäß Zulassung. Einschließlich Bohrarbeiten, Bohrlochreinigung, Injektionsmörtel, Einsetzen der bauseits bzw. gesondert vergüteten Anschlussbewehrung, aller Hilfsstoffe, Werkzeuge und Nebenleistungen. Incl. Lieferung, das Zuschneiden, Biegen und Verlegen der Bewehrung (bis 100kg Bewehrung gem. Stahllisten) als Bestandteil dieser Position.
07.__.0002
Haken- und Anschlussbewehrung ǀ Bohrungen und Einkleben mit Injektionsmörtel
780.00
St
07.__.0003 Deckenverstärkungen im Nassspritzverfahren SRM bis 50 mm herstellen Betoninstandsetzung und Deckenverstärkungen an Stahlbeton-Rippendecken, Deckenunterseiten und Unterzügen im Nassspritzverfahren SRM bis 50mm fachgerecht ausführen. Die vorhandenen Stege der Stahlbeton-Rippendecke sind dreiseitig mit Konstruktionsmörtel aufzudicken. Ausführung mit systemzugelassenem Konstruktionsmörtel für konstruktive Betoninstandsetzungen, Fabrikat MC Nafufill KM 230 oder gleichwertig. Die Verarbeitung hat entsprechend den Vorgaben der Tragwerksplanung, Ausführungsplanung, den Herstellervorschriften sowie den einschlägigen technischen Regelwerken zu erfolgen. Der bestehende Betonuntergrund ist vor dem Aufbringen des Spritzmörtels ausreichend vorzunässen. Zum Zeitpunkt des Mörtelauftrags muss der Untergrund mattfeucht, jedoch nicht wassergesättigt sein. Der Spritzmörtel ist hohlraumfrei und lagenweise aufzubringen. Die Arbeiten umfassen insbesondere Reprofilierung geschädigter Betonflächen, Überarbeitung der freigelegten Schadstellen, lagenweisen Auftrag des Spritzmörtels, Herstellen der erforderlichen Schichtdicken, Nacharbeiten der Oberflächen sowie Nachbehandlung der instandgesetzten Flächen. Bei mehrlagiger Ausführung sind die Herstellervorgaben hinsichtlich Wartezeiten und Nachbehandlung einzuhalten. Die Oberfläche ist spritzrau zu belassen. Der Betonersatz ist gegen zu schnelles Austrocknen zu schützen und fachgerecht nachzubehandeln. Die Entsorgung des anfallenden Rückprallguts ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Der Mörtel muss feuerbeständig gemäß DIN 4102-2 sein. Prüfzeugnisse, Verwendbarkeitsnachweise sowie Konformitätserklärungen sind vor Beginn der Arbeiten der Bauleitung vorzulegen. Bauteil: Stahlbeton-Rippendecken, Deckenunterseiten und Unterzüge Mittlere Schichtdicke: bis 50 mm. Einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen.
07.__.0003
Deckenverstärkungen im Nassspritzverfahren SRM bis 50 mm herstellen
245.00
07.__.0004 Zulage / Oberfläche rau abgezogen Zulage zur Grundposition "Nassspritzverfahren", jedoch mit rau abgezogener Oberfläche.
07.__.0004
Zulage / Oberfläche rau abgezogen
O
245.00
07.__.0005 Zulage / Oberfläche geglättet Zulage zur Grundposition "Nassspritzverfahren", jedoch mit geglätteter Oberfläche (z. B. mit einem Edelstahlglätter).
07.__.0005
Zulage / Oberfläche geglättet
O
245.00
07.__.0006 Zulage / Oberfläche abgerieben Zulage zur Grundposition "Nassspritzverfahren", jedoch mit mit abgeriebener Oberfläche (bspw. abreiben mit einem feinporigen, trockenen Schwamm).
07.__.0006
Zulage / Oberfläche abgerieben
O
245.00
07.__.0007 Durchbrüche ǀ Öffnungen in Deckenflächen Bestand ǀ Beton schließen Vorhandene Durchbrüche und Öffnungen in Bestandsdecken aus Beton nach erfolgtem Abbruch und Rückbau der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) fachgerecht schließen. Schließen der Öffnungen mit geeignetem Verguss- bzw. Reparaturbeton (Sackware) einschließlich Untergrundvorbereitung, Reinigen der Anschlussflächen, Herstellen des kraftschlüssigen Verbundes sowie sämtlicher Nebenleistungen. Öffnungsgröße: von 0,01 bis 0,10 m² Deckenstärke: bis 22 cm Brandschutzanforderung: F90-AB Ausführung entsprechend den Anforderungen des Brandschutzes sowie den geltenden technischen Regelwerken. Einbauorte: alle Geschosse, diverse Räume. Hinweis: Sämtliche Erschwernisse aus unterschiedlichen Geschosshöhen, eingeschränkten Zugänglichkeiten sowie erforderlichen Transport- und Hebevorgängen innerhalb des Gebäudes sind in den Einheitspreis einzukalkulieren. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht.
07.__.0007
Durchbrüche ǀ Öffnungen in Deckenflächen Bestand ǀ Beton schließen
21.00
St
08 Stützen Betoninstandsetzung
08
Stützen Betoninstandsetzung
08.__.0001 STB ǀ Stützen ǀ Bohrlöcher schließen ǀ C25/30 STB ǀ Stützen ǀ Bohrlöcher schließen ǀ C25/30 Vorhandene Kernbohrlöcher, Aussparungen und Rückbauöffnungen in Stahlbetonstützen nach Abschluss der Sanierungs- und Verstärkungsarbeiten fachgerecht schließen. Untergrund vorbereiten, lose Bestandteile entfernen, Haftflächen reinigen und die Öffnungen mit Beton C25/30 verfüllen und verdichten. Oberfläche bündig zum Bestand herstellen. Bohrlochdurchmesser: ca. 11 cm Bohrlochtiefe: ca. 25 cm Einschließlich aller erforderlichen Vorarbeiten, Schalhilfen, Verdichtungsarbeiten, Nachbehandlung sowie sämtlicher Nebenleistungen. Einbauort: UG, EG Abrechnung je Bohrloch
08.__.0001
STB ǀ Stützen ǀ Bohrlöcher schließen ǀ C25/30
8.00
St
08.__.0002 Grundbeschichtung / Korrosionsschutz auf Stahlbauteile herstellen Schadhafte Betonbereiche an freigestemmten Bestandsstützen fachgerecht instand setzen (hier wurde seinerzeit die Betondeckung überprüft). Geschädigten, losen und nicht tragfähigen Beton abtragen, Untergrund reinigen und für die Instandsetzung vorbereiten. Anschließend Fehlstellen mit Beton C25/30 bzw. geeignetem Betonersatzsystem gemäß Ausführungsplanung und Herstellervorgaben ergänzen und die Oberflächen bündig an den Bestand anarbeiten. Abmessungen der Instandsetzungsbereiche: Tiefe: bis ca. 20 cm Breite: bis ca. 150 cm Länge: bis ca. 65 cm Einschließlich aller erforderlichen Vorarbeiten, Untergrundvorbereitung, Schalhilfen, Verdichtungsarbeiten, Nachbehandlung, Entsorgung des anfallenden Abbruchmaterials sowie sämtlicher Nebenleistungen. Einbauort: UG, EG
08.__.0002
Grundbeschichtung / Korrosionsschutz auf Stahlbauteile herstellen
8.00
St
09 Betoninstandsetzung, Korrosions-, Brandschutz / Verbundträger, Stahlnietträger Innenhofdurchfahrt
09
Betoninstandsetzung, Korrosions-, Brandschutz / Verbundträger, Stahlnietträger Innenhofdurchfahrt
Vorbemerkungen / Ausführungsbeschreibung Die Brandschutz- und Korrosionsschutzarbeiten an den vorhandenen genieteten Stahlbauteilen des Stahlträgerrostes oberhalb der Hofdurchfahrt sind gemäß Brandschutzkonzept, Tragwerksplanung, Ausführungsplanung sowie den Herstellervorschriften des eingesetzten Korrosionsschutz- und Brandschutzsystems auszuführen. Das gesamte Brandschutz-, Korrosionsschutz- und Instandsetzungskonzept ist zu beachten. Die Fläche der Hofdurchfahrt beträgt ca. 171 m². Die Höhe bis Unterkante Stahlträger beträgt ca. 4,67 m, die Höhe bis Unterkante Stahlbetondecke ca. 5,65 m. Die auszuführenden Massen sind den beigefügten Planunterlagen zu entnehmen (Bestandstragwerkspläne von 1927, Hr. Knoblauch, Architekturpläne sowie Tragwerksplanung EPF_5_EG_TWP_XX_GR). Bestand Stahlträgerrost Der vorhandene historische Stahlträgerrost oberhalb der Hofdurchfahrt dient zur Abtragung der Lasten der aufgehenden vier Vollgeschosse sowie des Dachtragwerks und ist Bestandteil der bestehenden Tragkonstruktion. Die historische genietete Stahlkonstruktion ist vollständig zu erhalten und bei sämtlichen Arbeiten entsprechend zu schützen. Der Stahlträgerrost besteht aus vier parallel angeordneten genieteten Hauptträgern mit einer mittleren Stützweite von ca. 10,65 m zwischen den Auflagerpunkten sowie zwei anschließenden Randfeldern von jeweils ca. 2,18 m. Die Gesamtbreite des Trägerrostes beträgt ca. 11,04 m. Gemäß den Bestandsunterlagen sind die Hauptträger am westlichen Ende im Bestandsgebäude aufgelagert. Am östlichen Ende kragen die Hauptträger frei aus. Das statische System entspricht somit einem Zweifeldträger mit auskragendem Endfeld. Die Hauptkonstruktion besteht gemäß den Bestandsunterlagen aus drei genieteten Doppel-T-Hauptträgern mit Bauhöhen von ca. 1,60 m bzw. 1,00 m sowie einem genieteten Kastenträger mit einer Bauhöhe von ca. 1,00 m. Teilbereiche der Stege der Hauptträger sowie weiterer Stahlprofile sind ausbetoniert. Darüber hinaus weisen einzelne Hauptträger abschnittsweise verstärkte genietete Flanschbereiche auf. Detaillierte Profilabmessungen sind den Bestandsunterlagen zu entnehmen. Zwischen den Hauptträgern sind ca. 9 Querträger angeordnet, welche die Lasten der darüberliegenden Konstruktion auf die Hauptträger übertragen. Zur horizontalen und räumlichen Aussteifung der Stahlkonstruktion sind zwischen den Hauptträgern genietete Windverbände bzw. Kreuzverbände mit Diagonalstäben angeordnet. Die Konstruktion weist darüber hinaus zahlreiche Knotenbleche, Anschlussbleche, Laschen, Steifen (Steg- und Flanschversteifungen), Auflagerbleche, Flanschverstärkungen, Stege, Flansche, Nietverbindungen sowie vereinzelt nachträglich eingebaute Schraubverbindungen auf. Sämtliche vorgenannten Stahlbauteile sind Bestandteil der Korrosionsschutz- und Brandschutzarbeiten. Hierzu gehören insbesondere sämtliche sichtbaren und nicht unmittelbar einsehbaren Stahloberflächen, Flanschunterseiten, Stegbereiche, Nietköpfe, Anschlussbereiche, Knotenpunkte, Verstärkungen sowie sämtliche konstruktionsbedingten Eck-, Hohl- und Zwischenbereiche, soweit diese zugänglich sind. Überschlägige Bestandsmengen (Orientierungswerte) Zur Kalkulation können auf Grundlage der Bestandsunterlagen überschlägig folgende Mengen angesetzt werden: Hauptträger: 4 Stück, Gesamtlänge ca. 60 lfm Querträger: ca. 9 Stück, Gesamtlänge ca. 50-55 lfm Windverbände / Diagonalverbände / Kreuzverbände: ca. 130-150 lfm Knotenbleche: ca. 60-80 Stück Anschluss- und Laschenbleche: ca. 90-120 Stück Steifen (Steg- und Flanschversteifungen): ca. 40-60 Stück Die vorgenannten Mengen stellen überschlägige Orientierungswerte für die Angebotskalkulation dar und begründen keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Der Auftragnehmer hat die vorhandene Stahlkonstruktion anhand der Bestandsunterlagen sowie durch örtliches Aufmaß vor Angebotsabgabe eigenverantwortlich zu überprüfen. Sämtliche für die vollständige Ausführung der Korrosionsschutz- und Brandschutzarbeiten erforderlichen Stahlbauteile einschließlich Hauptträger, Querträger, Windverbände, Diagonalverbände, Knotenbleche, Anschlussbleche, Laschen, Steifen, Auflagerbleche, Verstärkungsbleche, Flansche, Stege, Nietköpfe, Schraubverbindungen, Auflagerbereiche, Anschlussdetails sowie sämtlicher konstruktionsbedingter Stahlbauteile gelten unabhängig von ihrer Darstellung oder Mengenangabe als Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen und sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Ausführung Die vorhandenen Stahlbauteile sind vor Beginn der Korrosionsschutz- und Brandschutzarbeiten fachgerecht vorzubereiten. Lose Bestandteile, Korrosion, Verschmutzungen sowie nicht tragfähige Altbeschichtungen sind vollständig zu entfernen. Besondere Aufmerksamkeit ist den schwer zugänglichen Bereichen, genieteten Verbindungen, Knotenpunkten, Anschlussblechen, Laschen, Flanschen, Stegen, Verstärkungsblechen, Steifen sowie den Übergängen zwischen Stahl- und Betonbauteilen zu widmen. Die Ausführung hat unter besonderer Berücksichtigung der historischen genieteten Stahlkonstruktion zu erfolgen. Beschädigungen der historischen Konstruktion sind auszuschließen. Die Ausführung der Korrosionsschutz- und Brandschutzbeschichtungen hat ausschließlich mit bauaufsichtlich zugelassenen und systemgeprüften Beschichtungs- und Brandschutzsystemen zu erfolgen. Sämtliche Schichtdicken sind entsprechend den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfzeugnissen sowie Herstellervorgaben einzuhalten, zu dokumentieren und nachzuweisen. Die Verarbeitung darf ausschließlich durch geschulte und zertifizierte Fachbetriebe erfolgen. Die Arbeiten erfolgen überwiegend im Bestand und größtenteils als Überkopfarbeiten. Erschwernisse infolge der vorhandenen historischen Konstruktion, der großen Profilquerschnitte, der zahlreichen Nietverbindungen, der Knoten- und Anschlussbereiche, der eingeschränkten Zugänglichkeit, der Arbeitshöhen sowie der Überkopfarbeiten sind vollständig in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Hofdurchfahrt ist während der gesamten Bauzeit für Feuerwehr-, Rettungs- und Einsatzfahrzeuge jederzeit freizuhalten. Die Arbeiten sind daher abschnittsweise in mindestens zwei Bauphasen auszuführen, sodass jederzeit mindestens eine Fahrspur der Hofdurchfahrt nutzbar bleibt. Sämtliche Arbeits-, Gerüst-, Schutz-, Strahl-, Korrosionsschutz- und Brandschutzarbeiten einschließlich aller erforderlichen Gerüstumsetzungen, Schutzmaßnahmen, Abschottungen und Anpassungen an den Bauablauf sind abschnittsweise auszuführen und mit den Einheitspreisen abgegolten. Die einschlägigen Vorschriften des Arbeits-, Gesundheits-, Umwelt- und Immissionsschutzes sind einzuhalten. Anfallende Strahlmittel, Reinigungsrückstände, Altbeschichtungen sowie sonstige Abfälle sind entsprechend den gesetzlichen Vorschriften fachgerecht zu sammeln, abzutransportieren und zu entsorgen. Entsorgungsnachweise sind der Objektüberwachung auf Verlangen vorzulegen.
Vorbemerkungen / Ausführungsbeschreibung
09.__.0001 Arbeits- und Schutzgerüst für Abschalungs- und Spritzbetonarbeiten im Außenbereich Arbeits-, Schutz- und Montagegerüste für Betoninstandsetzungs- und Spritzbetonarbeiten im Bereich der Stahlträger mit darüberliegender Stahlbetondecke fachgerecht herstellen, in ausreichender Anzahl vorhalten, umsetzen und nach Abschluss der Arbeiten wieder rückbauen. Die Gerüste sind entsprechend den statischen, konstruktiven sowie arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen auszubilden und ausreichen abzuplanen und die Beläge abzudecken. Die Gerüstkonstruktion muss sämtliche Arbeiten für Betoninstandsetzung, Spritzbetonarbeiten, Nachbehandlung sowie Oberflächenbearbeitung ermöglichen. Die Arbeiten erfolgen überwiegend als Überkopfarbeiten. Die Höhe bis Unterkante Stahlträger beträgt ca. 4,67 m, die Höhe bis Unterkante Stahlbetondecke ca. 5,65 m. Die Arbeiten sind abschnittsweise auszuführen, sodass die Hofdurchfahrt jederzeit für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge nutzbar bleibt. Hierzu ist die Ausführung in mindestens zwei Bauabschnitten bzw. auf jeweils einer Seite der Durchfahrt vorzusehen. Sämtliche Erschwernisse infolge der vorhandenen Bestandskonstruktion, der beengten Arbeitsbereiche, der Arbeitshöhen, der abschnittsweisen Bauausführung sowie der erforderlichen Freihaltung der Feuerwehr- und Rettungszufahrt sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Einschließlich aller Beläge, Seitenschutzmaßnahmen, Aussteifungen, Abplanungen,  Gerüstverankerungen, Gerüstlagen, Anpassungen, Umsetzungen sowie aller erforderlichen Nebenleistungen.
09.__.0001
Arbeits- und Schutzgerüst für Abschalungs- und Spritzbetonarbeiten im Außenbereich
L
1.00
psch
09.__.0002 Farbton vorhandener Stahlbeschichtung bestimmen Farbton der vorhandenen Beschichtung an Stahlträgern (voraussichtlich RAL 7032 / Kieselgrau) und Stahlbauteilen mittels geeignetem Farbmessgerät ermitteln. Einschließlich Auswertung der Messung, Festlegung des Farbtons sowie Dokumentation der Messergebnisse.
09.__.0002
Farbton vorhandener Stahlbeschichtung bestimmen
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1.00
psch
09.__.0003 Putzabtrag im Randstreifen der Abhangdecke (Rabitzdecke) in der Durchfahrt Vorhandene Rabitzdecke mit Putzschichten im Randstreifen der abgehängten Decke im Bereich der Durchfahrt einschließlich des dahinterliegenden losen Füllmaterials, Schutts und nicht tragfähiger Bestandteile fachgerecht abtragen, ausräumen und entfernen. Die Arbeiten sind erschütterungsarm und in Handarbeit auszuführen. Lose und nicht tragfähige Bestandteile sind vollständig bis auf tragfähigen Untergrund zu entfernen. Leistungsumfang: Abtragen der vorhandenen Rabitzdecke mit Putzschichten mit einer Dicke von bis zu ca. 5 cm. Ausräumen und Entfernen des oberhalb der Rabitzdecke vorhandenen losen Füllmaterials, Schutts und der Mörtelreste bis zu einer Tiefe von ca. 10 cm. Schonende Freilegung der Hohlräume ohne Beschädigung der angrenzenden Bauteile. Besondere Sorgfalt und Schutzmaßnahmen im Bereich der vorhandenen Fassadensteine bzw. des Natursteinmauerwerks. Arbeitsbereich: Randstreifen der abgehängten Decke in der Durchfahrt. Arbeitsbreite: bis ca. 1,10 m. Arbeitshöhe: bis ca. 5,00 m. Das anfallende Abbruchmaterial einschließlich Putz, Schutt, Füllmaterial und sonstiger Ausbaustoffe ist aufzunehmen, abzufahren und entsprechend den geltenden gesetzlichen Vorschriften fachgerecht zu entsorgen. Sämtliche Erschwernisse infolge der Arbeitshöhe, der beengten Verhältnisse im Durchfahrtsbereich sowie der Arbeiten über Kopf sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
09.__.0003
Putzabtrag im Randstreifen der Abhangdecke (Rabitzdecke) in der Durchfahrt
31.00
m
09.__.0004 Stahlflächen Strahlen SA 2½ Vorhandene genietete Stahlbauteile des Stahlträgerrostes oberhalb der Hofdurchfahrt mittels geeignetem Strahlverfahren fachgerecht reinigen und strahlen. Die Stahloberflächen sind mindestens im Reinheitsgrad SA 2½ gemäß DIN EN ISO 8501-1 vorzubereiten. Die Arbeiten umfassen sämtliche Stahlbauteile einschließlich Anschlüsse, Knotenpunkte, Flansche, Stege, Nieten, Übergänge zwischen Stahl- und Betonbauteilen sowie schwer zugänglicher Bereiche. Lose Bestandteile, Verschmutzungen, Korrosion sowie nicht tragfähige Altbeschichtungen sind vollständig zu entfernen. Besondere Aufmerksamkeit ist den Bereichen mit fehlender bzw. beschädigter Beschichtung sowie den genieteten Verbindungen zu widmen. Die Ausführung ist auf die vorhandene historische Stahlkonstruktion abzustimmen. Einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen.
09.__.0004
Stahlflächen Strahlen SA 2½
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1.00
psch
09.__.0005 Grundbeschichtung / Korrosionsschutz auf Stahlbauteile herstellen Grundbeschichtung / Korrosionsschutzsystem auf vorbereitete Stahlbauteile des vorhandenen Stahlträgerrostes fachgerecht aufbringen. Die Ausführung hat entsprechend den Vorgaben der Tragwerksplanung, des Brandschutzkonzeptes, den Zulassungen sowie den Herstellervorschriften des eingesetzten Systems zu erfolgen. Ausführung mit systemgeprüfter Grundbeschichtung der Fa. Rudolf Hensel GmbH, Fabrikat Hensogrund 1K AK. Die Stahloberflächen müssen vor Ausführung der Beschichtungsarbeiten mindestens im Reinheitsgrad SA 2½ gemäß DIN EN ISO 8501-1 vorbereitet sein. Die Verarbeitung hat unter Berücksichtigung der klimatischen Randbedingungen zu erfolgen. Tauwasserbildung an den Stahlbauteilen ist auszuschließen. Erforderliche Schichtdicken sind einzuhalten, zu dokumentieren und nachzuweisen. Die Verarbeitung darf ausschließlich durch geschulte und zertifizierte Fachbetriebe erfolgen. Die Vorgaben der Rudolf Hensel GmbH sowie der Zulassung ETA-20/1228 und aBG Z-19.51-2313 sind zwingend zu beachten. Einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen.
09.__.0005
Grundbeschichtung / Korrosionsschutz auf Stahlbauteile herstellen
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1.00
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09.__.0006 Brandschutzbeschichtung R90 auf Stahlbauteile herstellen Brandschutzbeschichtung auf Stahlbauteile des vorhandenen Stahlträgerrostes fachgerecht herstellen. Die Stahlkonstruktion ist entsprechend den Anforderungen des Brandschutzkonzeptes in Feuerwiderstandsklasse R90 auszuführen. Ausführung mit zugelassenem und systemgeprüftem Brandschutzsystem der Fa. Rudolf Hensel GmbH, Fabrikat HENSOTHERM 421 KS (DE). Die Verarbeitung hat entsprechend den Herstellervorschriften, Zulassungen sowie den Vorgaben des Brandschutzkonzeptes zu erfolgen. Alle verwendeten Materialien müssen untereinander verträglich und systemgeprüft sein. Die erforderlichen Trockenschichtdicken sind entsprechend den Zulassungen einzuhalten, zu dokumentieren und nachzuweisen. Die Verarbeitung darf ausschließlich durch geschulte und zertifizierte Fachbetriebe erfolgen. Die Vorgaben der Rudolf Hensel GmbH sowie der Zulassung ETA-20/1228 und aBG Z-19.51-2313 sind zwingend zu beachten. Einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen.
09.__.0006
Brandschutzbeschichtung R90 auf Stahlbauteile herstellen
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1.00
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09.__.0007 Deckbeschichtung / Überzugslack auf Stahlbauteile herstellen Deckbeschichtung / Überzugslack auf brandschutzbeschichtete Stahlbauteile fachgerecht aufbringen. Ausführung mit systemgeprüftem Überzugslack der Fa. Rudolf Hensel GmbH, Fabrikat Hensotop 2K PU. Die Deckbeschichtung muss mit dem verwendeten Korrosionsschutz- und Brandschutzsystem kompatibel und zugelassen sein. Die Verarbeitung hat gemäß den Herstellervorschriften des eingesetzten Systems zu erfolgen. Der Farbton ist vor Ausführung an der vorhandenen Bestandsbeschichtung mittels geeignetem Farbmessgerät zu ermitteln und mit der Objektüberwachung abzustimmen (voraussichtlich RAL 7032 / Kieselgrau). Die Deckbeschichtung ist im ermittelten Bestandsfarbton auszuführen. Erforderliche Schichtdicken sind einzuhalten und nachzuweisen. Die Verarbeitung darf ausschließlich durch geschulte und zertifizierte Fachbetriebe erfolgen. Einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen.
09.__.0007
Deckbeschichtung / Überzugslack auf Stahlbauteile herstellen
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1.00
psch
09.__.0008 Betoninstandsetzung an Stahlbetondecke und Unterzügen Betoninstandsetzung an Stahlbetondecke und den Stahlbetonverbundträgern herstellen Betoninstandsetzung an den vorhandenen Stahlbetondecken und Unterzügen im Bereich des Stahlträgerrostes fachgerecht herstellen. Ausführung mit kunststoffmodifiziertem Betonersatzsystem bzw. Konstruktionsmörtel, Fabrikat MC Nafufill KM 230. Die Verarbeitung hat entsprechend den Vorgaben der Tragwerksplanung, den technischen Vorbemerkungen, den Herstellervorschriften sowie den einschlägigen technischen Regelwerken zu erfolgen. Die Betonunterlage ist vor dem Aufbringen des Betonersatzsystems ausreichend vorzunässen. Zum Zeitpunkt der Verarbeitung muss der Untergrund mattfeucht, jedoch nicht wassergesättigt sein. Die Schadstellen sind lagenweise hohlraumfrei zu reprofilieren und an den Bestand anzuarbeiten. Die Arbeiten umfassen insbesondere: Reprofilierung geschädigter Betonflächen Überarbeitung freigelegter Schadstellen Herstellen der erforderlichen Schichtdicken Nacharbeiten der Oberflächen Nachbehandlung der instandgesetzten Flächen Bei mehrlagiger Ausführung sind die Herstellervorgaben hinsichtlich Wartezeiten und Nachbehandlung einzuhalten. Der Betonersatz ist gegen zu schnelles Austrocknen zu schützen und fachgerecht nachzubehandeln. Das eingesetzte System muss für konstruktive Betoninstandsetzungen geeignet und feuerbeständig sein. Prüfzeugnisse, Verwendbarkeitsnachweise sowie Konformitätserklärungen sind der Bauleitung auf Verlangen vorzulegen. Die Leistung umfasst auch die Betoninstandsetzung der Unterzugseitenflächen bei Unterzughöhen bis ca. 1,00 m. Die Leistung umfasst sämtliche instandzusetzenden Betonoberflächen der Stahlbetondecke einschließlich der abgesenkten Bereiche beidseitig der Stahlbetonverbundträger sowie deren Seitenflächen. Diese Flächen sind bei der Mengenermittlung und Kalkulation vollständig zu berücksichtigen. Der hieraus resultierende Mehraufwand für die Bearbeitung der Seitenflächen, die Schichtdickenherstellung sowie die Überkopfarbeiten ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Erforderliche Abschalungen und Kantenschalungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Arbeiten erfolgen überwiegend als Überkopfarbeiten im Bestand. Sämtliche Erschwernisse infolge der Arbeitshöhen, der vorhandenen Stahlträgerkonstruktion, der beengten Arbeitsbereiche, der Unterzuggeometrie sowie der abschnittsweisen Bauausführung sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen.
09.__.0008
Betoninstandsetzung an Stahlbetondecke und Unterzügen
410.00
09.__.0009 Zulage / Oberfläche rau abgezogen Zulage zur Grundposition "Nassspritzverfahren", jedoch mit rau abgezogener Oberfläche.
09.__.0009
Zulage / Oberfläche rau abgezogen
O
410.00
09.__.0010 Zulage / Oberfläche geglättet Zulage zur Grundposition "Nassspritzverfahren", jedoch mit geglätteter Oberfläche (z. B. mit einem Edelstahlglätter).
09.__.0010
Zulage / Oberfläche geglättet
O
410.00
09.__.0011 Zulage / Oberfläche abgerieben Zulage zur Grundposition "Nassspritzverfahren", jedoch mit mit abgeriebener Oberfläche (bspw. abreiben mit einem feinporigen, trockenen Schwamm).
09.__.0011
Zulage / Oberfläche abgerieben
O
410.00
10 Traufgesims
10
Traufgesims
10.__.0006 Kantenschalungen am Traufgesims herstellen Kantenschalungen am Traufgesims für Betoninstandsetzungs- und Verstärkungsarbeiten fachgerecht herstellen. Die Schalungen sind entsprechend der vorhandenen Geometrie des Traufgesimses auszuführen. In den Einheitspreis sind sämtliche erforderlichen Arbeiten einzurechnen, insbesondere Herstellen, Vorhalten und Rückbauen der Schalungen, Anpassungen an die vorhandene Geometrie, Ausbilden der Kanten, Nacharbeiten der Kanten- und Oberflächenbereiche sowie sämtliche Nebenleistungen.
10.__.0006
Kantenschalungen am Traufgesims herstellen
2.00
m
10.__.0007 Betoninstandsetzung Traufgesims Betoninstandsetzung des Stahlbeton-Traufgesimses fachgerecht ausführen. Ausführung mit systemzugelassenem Konstruktionsmörtel für konstruktive Betoninstandsetzungen, Fabrikat MC Nafufill KM 230 oder gleichwertig. Die Verarbeitung hat entsprechend den Vorgaben der Tragwerksplanung, der Ausführungsplanung, den Herstellervorschriften sowie den einschlägigen technischen Regelwerken zu erfolgen. Die Betonunterlage ist vor dem Aufbringen des Konstruktionsmörtels ausreichend vorzunässen. Zum Zeitpunkt des Mörtelauftrags muss der Untergrund mattfeucht, jedoch nicht wassergesättigt sein. Der Konstruktionsmörtel ist hohlraumfrei und lagenweise aufzubringen. Die Verarbeitung des Konstruktionsmörtels erfolgt im Handauftragsverfahren mit der Kelle oder wahlweise im Nassspritzverfahren nach Wahl des Auftragnehmers. Die Arbeiten umfassen insbesondere: lagenweisen Auftrag des Konstruktionsmörtels, Herstellen der erforderlichen Schichtdicken, Nacharbeiten der Oberflächen, Nachbehandlung der instandgesetzten Flächen. Bei mehrlagiger Ausführung sind die Herstellervorgaben hinsichtlich Wartezeiten und Nachbehandlung einzuhalten. Die Oberfläche ist entsprechend dem vorhandenen Bestand nachzuarbeiten. Der Betonersatz ist gegen zu schnelles Austrocknen zu schützen und fachgerecht nachzubehandeln. Prüfzeugnisse, Verwendbarkeitsnachweise sowie Konformitätserklärungen sind vor Beginn der Arbeiten der Bauleitung vorzulegen. Bauteil: Stahlbeton-Traufgesims. Mittlere Schichtdicke: bis 25 mm.
10.__.0007
Betoninstandsetzung Traufgesims
3.00
10.__.0008 Farbliche Anpassung und Angleichung des Traufgesimses an Bestand Beschichtung der instandgesetzten Betonflächen des Stahlbeton-Traufgesimses mit einem deckenden Fassadenanstrich entsprechend dem vorhandenen Bestand fachgerecht herstellen. Ausführung mit MC-Color Flair pure, Fabrikat MC-Bauchemie oder gleichwertig. Der Farbton ist an den vorhandenen Bestand anzupassen und vor Ausführung mit der Bauleitung abzustimmen. Die Arbeiten umfassen die erforderliche Untergrundvorbereitung, eine systembedingte Grundierung, soweit erforderlich, sowie einen mindestens zweilagigen deckenden Beschichtungsaufbau. Die Beschichtung muss wasserdampfdiffusionsoffen, karbonatisierungsbremsend, UV- und witterungsbeständig sowie frost- und frosttausalzbeständig sein. Die Verarbeitung hat entsprechend den Herstellervorschriften zu erfolgen. Einschließlich sämtlicher Materialien, Farbtonanpassungen an den Bestand sowie aller erforderlichen Nebenleistungen.
10.__.0008
Farbliche Anpassung und Angleichung des Traufgesimses an Bestand
3.00
11 Stundenlohnarbeiten
11
Stundenlohnarbeiten
11.__.0001 Polier Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte dürfen nur auf besondere Anordnung der Bauleitung ausgeführt werden. Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen, insbesondere den tatsächlichen Lohn einschließlich vermögenswirksamer Leistungen, Zuschläge für Gemeinkosten, Sozialkassenbeiträge, Winterbauumlage sowie sämtliche Lohn- und Gehaltsnebenkosten. Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Überstunden werden gesondert vergütet.
11.__.0001
Polier
25.00
h
11.__.0002 Facharbeiter wie vor jedoch Facharbeiter
11.__.0002
Facharbeiter
50.00
h
11.__.0003 Bauhelfer wie vor jedoch: ǀ Bauhelfer
11.__.0003
Bauhelfer
50.00
h