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Allgemeine Beschreibung der Leistungen Abwasseranlage Wettringen - Umbau Kläranlage Wettringen
Bauliche Anlagenteile
Allgemeine Baubeschreibung :
Eine Ortsbesichtigung ist vor Angebotsabgabe dringend zu empfehlen!
Hinweis:
Der Bieter dieser Maßnahme wird im Folgenden auch als "Auftragnehmer" bzw. "AN" bezeichnet.
1. Vorhabensträger
Vorhabensträger für die geplante Maßnahme "Umbau Kläranlage Wettringen" ist die
Gemeinde Wettingen, An der Kirche 3, 91631 Wettringen.
Im Folgenden "Auftraggeber" oder "AG" genannt.
2. Begründung und Umfang der Maßnahme
Die Abwasserbehandlungsanlage Wettringen besteht derzeit aus einer Scheibentauchkörperanlage und reinigt das Abwasser des Ortsteils Wettringen. Durch den geplanten Anschluss zweier weiterer Ortsteile (OT Grüb und Gailnau) und der Realisierung einer privaten Maßnahme im Bereich einer bisher noch unbebauten Gewerbefläche muss die Anlage von 800 EW auf 2.500 Einwohnerwerte (=EW) erweitert werden.
Für den Anschluss der Gewerbefläche an die Kläranlage ist die Inbetriebnahme der neuen Anlage eine wesentliche Bedingung. Daher ist die EInhaltung der nachfolgend aufgeführten Vertragstermine auch für diese Maßnahme sehr bedeutsam und zwingend erforderlich.
Im einzelnen ist die Errichtung folgender Bauwerke vorgesehen:
Rechengebäude freistehend
Kombibecken aus Stahlbeton
Filtratspeicher (Rundbehälter aus Stahlbeton)
Betriebsgebäude (freistehend) in Massivbauweise
Weiterhin sind sämtliche Schächte und Leitungen für die neuen Anlagenteile herzustellen sowie die nötigen Oberflächenbefestigungen.
Das bestehende Vorklärbecken südlich der neuen Anlagenteile wird nach Inbetriebnahme der neuen Anlage zum Schlammspeicher umgebaut. Ebenso wird im Bereich der aktuell noch in Betrieb befindlichen Scheibentauchkörperanlage der o.g. Filtratspeicher errichtet.
Ebenso ist eine Erschließung der Anlage mit Trinkwasser und Glasfaser geplant.
Die Gesamtbaumaßnahme wird insgesamt in mehrere Vergabeeinheiten (VE) aufgeteilt:
VE 1: Bauliche Anlagenteile (beinhaltet u.a. Erd-, Stahlbeton-, Maurer-, Ausbauarbeiten sowie Leitungsbau und Oberflächenwiederherstellung)
Die weiteren Vergabeeinheiten werden vorausichtlich wie nachfolgend beschrieben lauten und demnächst in jeweils separater Vergabe ausgeschrieben:
VE 2: Maschinelle Ausrüstung der Anlagen
VE 3 Ausrüstung Rechen-Sandfang
VE 4: Elektrotechnische Ausrüstung der Anlagen
Die VE 1 ist der Gegenstand dieses Leistungsverzeichnisses. Es beinhaltet alle Bauleistungen zur Realisierung der Gesamtmaßnahme. Die einzelnen Positionen sind dem nachfolgenden Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Es sind unter anderem folgende Leistungen zu erbringen:
Erd- und Abbrucharbeiten
Grundwasserhaltung
Herstellung Kombibecken aus Stahlbeton
Bau von Betriebs- und Rechengebäude
Herstellung der Ortbetonschächte im Bereich des Einlaufhebewerks ("Schnecke")
Leistungen zum Umbau des bestehenden Vorklärbeckens (=VKB) (zum Schlammspeicher)
Bau eines Filtratspeichers aus Stahlbeton (nach Außerbetriebnahme und Rückbau des momentan in Betrieb befindlichen Scheibentauchkörpers)
Schlosserarbeiten
Verlegung verschiedener Rohrleitungen und Kanäle
Oberflächenwiederherstellung
Die Lieferung und Montage der Anlagentechnik inklusive elektrischer Ausrüstung ist nicht Teil dieses Auftrages. Die genannten Leistungen werden in separaten Ausschreibungen behandelt.
3. Lage und Zufahrt zur Baustelle
Wettringen ist überörtlich erreichbar über die St 2247 (von Norden aus Richtung St 2419 (Wörnitz-Rothenburg), von Süden aus Richtung Schnelldorf kommend, erreichbar. Überregional ist Wettringen über die BAB A 6 und Ausfahrt 47 "Schnelldorf" bzw. die BAB 7 Ausfahrt 109 "Wörnitz" erreichbar. Die Weiterfahrt erfolgt über die bereits genannten Staatsstraßen.
KA Wettringen
Die Kläranlage befindet sich am nördlichen Ortsrand von Wettringen, direkt am Gewässer Tauber. Die Zufahrt auf das Gelände der Kläranlage führt über die Staatstraße St2247, die Kleinansbacher Straße und den Mühlenweg. Aufgrund der Lage direkt am Gewässer befindet sich das Baufeld in einem wassersensiblen Bereich. Das ist Ausführung der Arbeiten besonders zu berücksichtigen,
Hinweis Suche via Kartenviewer:
Für die Suche des Baufelds im Internet via Kartenviewer (z. B. bayernatlas.de) nutzen Sie folgende Koordinaten:
UTM: 32U 584172, 5457267
Hinweise zur Befahrung des Baufelds:
Die Baumaßnahme findet auf öffentlichen Grundstücken statt. Das Grundstück ist über öffentliche Straßen erreichbar.
Der Verkehr für Anlieger (auch Landwirtschaft) ist bei den Bauarbeiten zu beachten und soweit möglich aufrechtzuerhalten. Sollten Zufahrten zu den Privatgrundstücken nicht möglich sein, so ist dies zwischen Baustellenpersonal und Anlieger zeitnah abzustimmen. Die Verkehrsführung ist rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten mit den zuständigen Behörden und der Bauleitung des AG abzusprechen.
Die bestehende Kläranlage befindet sich im Baufeld der ausgeschriebenen Leistungen. Der Betrieb der Anlage darf durch die Durchfürhung der Bauarbeiten nicht beeinträchtigt werden. Jegliche Eingriffe im Bereich der bestehenden Anlage sind vorab mit dem Betreiber und der Bauleutung abzustimmen. Ebenso die zur Materiallagerung verwendeten Flächen.
Die nördlichen Teile (Zulaufbereich, Rechengebäude und Kombibecken) der neuen Kläranlage werden im Bereich des aufgelassenen früheren Schönungsteiches gebaut. Eine Absenkung des aktuellen Wasserspiegels sowie ein Abtrag des abgesetzten Schlammes sind vor Beginn der weiteren Arbeiten durch den AN durchzuführen.
4. Ablauffolge und Ausführungstermine
Für die Durchführung der Maßnahme gelten folgende Ausführungsfristen
Baubeginn: 14.09.2026
Zwischentermin: 02.11.2027
(Termin für Inbetriebnahme der neuen Kläranlage und Fertigstellung aller Leistungen aus VE 1 mit Ausnahme der Leistungen zum Umbau der bestehenden Vorklärbecken (=VKB) zum Schlammspeicher und der Leistungen am neuen Filtratspeicher)
Beginn Leistungen AN im Bereich VKB Bestand und Filtratspeicher: ab 01.03.2028
Bauende: 29.07.2028
Die Fertigstellungsfristen für die einzelnen Bauteile/Abschnitte aus dem unten erwähnten Bauablaufplan stellen verbindliche Vertragsfristen dar und sind vom AN einzuhalten aufgrund der Abhängigkeiten zu Aufträgen Dritter!
Parallel zu den Arbeiten des AN werden ebenfalls die Leistungen der weiteren Vergabeeinheiten (s. Beschreibung unter OZ 2 - oben) (Maschinelle und Elektrotechnische Ausrüstung der Anlagen) ausgeführt.
Der AN hat auf die parallel ausgeführten Arbeiten Rücksicht zu nehmen und darf diese nicht behindern. Ein Bauablaufplan liegt den Ausschreibungsunterlagen bei und ist bei der Kalkulation sowie bei der Ausführung zu berücksichtigen.
5. Lage der Versorgungsleitungen
Vor Beginn der Arbeiten hat sich der Auftragnehmer von allen beteiligten Spartenträgern einweisen zu lassen. Die jeweiligen Maßgaben zur Sicherung der Leitungen sind bei der Ausführung zu beachten.
Vor Beginn der Arbeiten ist durch den AN die tatsächliche Lage der Sparten im direkten Arbeitsbereich durch Suchgräben festzustellen und zu dokumentieren. Die bekannten Sparten sind in den beiliegenden Plänen dargestellt.
Die Vorgaben der jeweiligen Spartenträger zur Durchführung von Arbeiten im Bereich der Leitungen sowie ggf. besondere Auflagen sind zu beachten.
6 Baustelleneinrichtung:
Als Baustelleneinrichtungsflächen können dem Auftragnehmer nach Absprache Bereiche im Umgriff der bestehenden Kläranlage zur kostenfreien Nutzung durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden.
Zu berücksichtigen sind hierbei die bestehenden Anlagenteile sowie die Betriebswege, die für den Betrieb der Anlage zwingend freizuhalten sind.. Die Anlage befindet sich während der gesamten Bauzeit im Betrieb. Daher sind die durch den AN zu belegenden Bereiche vor Einrichtung der Baustelle mit dem AG abzustimmen.. Zu beachten ist, dass ein störungsfreier Betrieb der alten Anlage weiterhin gewährleistet sein muss. Darüber hinaus gehende
Darüber hinaus wird dem AN eine Fläche (Wiesenfläche) mit einer Größe von ca. 800 m2 südwestlich der Zufahrt zur Kläranlage zur Lagerung von Aushub oder Schüttgut durch den AG zur Verfügung gestellt (Entfernung zum Baufeld beträgt einfach ca. 150m). Das Herrichten (Oberbodenabtrag mit seitlicher Lagerung, ggf. Befestigung der Zufahrt) sowie das Wiederherstellen der Aushublagerflächen (Oberboden seitlich gelagert wieder andecken, Zufahrt rückbauen etc.) der Fläche ist in die Baustelleneinrichtung einzurechnen.
Die Lagerung von Aushub aus Rechengebäude und Kombibecken ist auf der Fläche nördlich der beiden Bauwerke (aktuell aufgelassener Teich angedacht. Diese ist im Zuge der Bauvorbereitung duch den AN zu räumen; ggf. ist eine (teilweise) Flächenbefestigung erforderlich zur bauzeitlichen Nutzung)
Werden darüber hinaus weitere Flächen zur Erbringung der Leistung oder für Teile der Baustelleneinrichtung benötigt, hat sich der Auftragnehmer diese in Eigenintiative zu suchen, anfallende Kosten zu tragen und in diese in die Einheitspreise einzurechnen.
Sämtliche Leistungen für die Baustelleneinrichtung wie z.B. Materialien, Geräte, Bauunterkünfte, Lagercontainer, Baustrom, Bauwasser, Absperrungen usw., inklusive deren Vorhaltung und Beseitigung nach Abschluss der Arbeiten, sind in die Einheitspreise des Leistungsverzeichnisses einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Für die Versorgung der Baustelle (Strom, Wasser) ist der Auftragnehmer verantwortlich und hat sich ohne gesonderte Vergütung um die Einrichtung und Beseitigung der notwendigen Anlagen zu kümmern. Für die Versorgung sind die lokalen Versorgungsträger als Ansprechpartner zu kontaktieren. Die Kläranlage Wettringen besitzt derzeit noch keinen Trinkwasseranschluss sondern nur einen Brauchwasseranschluss über einen bestehenden Brunnen.
Zur Baustelleneinrichtung zählt auch ein Bürocontainer für Baustellentermine, Besprechungen etc., welcher durch den AN mindestens einmal wöchentlich zu säubern ist. Dieser ist im Titel Baustelleneinrichtung aufgeführt.
Um den Fertigstellungstermin zu gewährleisten ist die Baustelle ausreichend mit Personal und Gerät zu besetzen.
7. Baugrundverhältnisse
Für die beabsichtigte Baumaßnahme liegt eine Baugrunduntersuchung eines durch den AG beauftragten Sonderfachmanns vor. Die Baugrunduntersuchung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die kompletten Unterlagen der zurvor genannten Baugrunduntersuchung sind der Preisermittlung zu Grunde zu legen.
Der überschüssige/verdrängte Boden ist durch den Auftragnehmer gemäß der aufgeführten LV-Positionen auf der bereitgestellten oder durch den AN gewählten Lagerfläche als Haufwerke mit einer Einzelgröße von maximal 500 m3 für eine abfallrechtliche Beprobung gemäß LAGA PN98 zwischenzulagern. Die in der Baugrunduntersuchung beschriebenen Homogenbereiche können auf gemeinsamen Haufwerken gelagert werden.
Die Beprobung und Deklarationsanalytik ist von einer durch den Auftragnehmer bestellten und vom Auftraggeber anerkannten Fachfirma durchführen zu lassen.
Die Ergebnisse der Untersuchung sind dem Auftraggeber umgehend vorzulegen.
Hydrogeologische Verhältnisse:
Die genauen Angaben hierzu sind der Baugrunduntersuchung in Anlage zu entnehmen.
Das Schichten- und Niederschlagswasser soll mittels offener Wasserhaltung abgeleitet werden.
Geotechnische Kategorie nach DIN 4020: Kategorie 2
Einteilung von Homogenbereichen:
Die erkundeten Bodenschichten im Baufeld sind durch ihre Eigenart mit Grabwerkzeugen, sowie Hydraulikbagger ohne gesonderte Arbeiten wie Aufbruch, etc. lösbar. Der Boden ist in folgende Homogenbereiche definiert: O, B1, B2, B3, B4, X1, X2
Es ist gesondert darauf hinzuweisen, dass das untersuchte Grundwasser im Bereich der Kläranlage stark Beton angreifende Eígenschaften nach DIN 4030 aufgrund eines hohen Sulfatgehaltes aufweist. Ausführungen des Betons in XA2 ist erforderlich.
Altlasten:
Im Rahmen der Baugrunderkundung durch den Sonderfachmann des AG wurde aus dem gewonnen Bodenmaterial Mischproben angefertigt und eine orientierende abfalltechnische Untersuchung durchgeführt.
Die Einstufung der untersuchten Mischproben ergab maximale Zuordnungswerte nach LAGA M 20 von Z2 aufgrund des hohen PH-Wertes und Sulfatgehaltes im Eluat. Gemäß DepV ergeben sich Zuordnungswerte der DK 0.
Auffälliger Aushub (modriger Geruch, Pflanzenreste, Farbe, Konsistenz, etc.) ist separat zu fassen und für eine Beprobung zu lagern.
Es liegen keine Erkenntnisse über Altlastenverdachtsflächen im Bereich der Baumaßnahme vor.
8. Vermessungsarbeiten
Vor Beginn der Bauarbeiten werden dem Auftragnehmer die Zwangspunkte der Maßnahme zur Absteckung digital (UTM) übergeben.
Alle Vermessungsarbeiten während der Baumaßnahme sind vom Auftragnehmer auszuführen.
Alle durch den Auftragnehmer erstellten, neuen Anlagenteile, inklusive sämtlicher Anschlussleitungen, Bauwerke und Schächte, sind im Zuge der Arbeiten bzw. nach Fertigstellung der Arbeiten tachymetrisch einzumessen und darzustellen (siehe hierzu Leistungsverzeichnis).
Auf die tachymetrische Einmessung von nach Beendigung der Arbeiten nicht mehr nachvollziehbaren Messpunkten wie Hausanschlussabzweigen, Krümmer etc. unmittelbar vor Verfüllung der Baugrube wird hier gesondert hingewiesen. Eine nachträgliche Vermessung wird vom Auftraggeber nicht akzeptiert.
Für die Höhenlage der gesamten Bauwerke, Kanäle und Straßen ist der Auftragnehmer alleine verantwortlich. Alle bestehenden Oberflächen sind vor Beginn der Aufbrucharbeiten so aufzumessen, dass eine genaue Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes möglich ist.
9. Wasserhaltung
Das anfallende Grundwasser sowie Wassereintritt wird über offene Wasserhaltungen abgeleitet.
Die Genehmigung der Grundwasserabsenkung sowie Einleitung des gefassten Wassers (Grund- und Schichtenwasser) in ein Gewässer wurde durch den AG bereits beantragt. Die Auflagen der Fachbehörde sind durch den AN zu befolgen. Das Gutachten zur Genehmigung der Wasserhaltung (Teil der Wasserrechtlichen Genehmigung der neuen Kläranlage) wird dem AN durch den AG nach Auftragserteilung ausgehändigt.
Zur Ableitung des zufließenden Wassers ist vorgesehen, das gepumpte Grundwasser über ein Absetzbecken einem Vorfluter wieder zuzuführen. Hierzu ist das Absetzbecken in der Nähe zum Vorfluter aufzustellen, um dort das gesammelte Grundwasser über Schläuche kontrolliert in den Vorfluter einzuleiten. Entsprechende Zulaufleitungen zum Absetzbecken sind für die Ausführung der Bauarbeiten so zu verlegen, dass sie den Bauablauf nicht behindern.
Das anfallende Tag-/Niederschlagswasser ist vom AN von der Baugrube durch geeignete Maßnahmen (Nebenleistung) fernzuhalten. Bei diesbezüglichen Versäumnissen wird die Gesamtfördermenge durch Festsetzung des AG reduziert.
Nebenleistungen bei Grundwasserhaltung sind:
Alle nicht in Leistungspositionen erfassten Rohrleitungen
Alle Armaturen und Messeinrichtungen, soweit nicht ausgeschrieben
Einrichtungen zum Verteilen der Wassermengen auf die einzelnen
Reinigungskomponenten (z.B. Absetzcontainer) sowie Mess- und Alarmeinrichtungen
10. Allgemeine Angaben zur Bauausführung
Kanalarbeiten und Leitungsverlegung:
Der AN hat sich während der gesamten Baumaßnahme mit geeigneten Mitteln gegen Rückstau aus dem bestehenden Kanalnetz zu sichern.
Hierdurch entstehende Erschwernisse sind in die Einheitspreise einzurechnen. Ausgenommen davon sind gesondert als Leistungsposition aufgeführte Arbeiten (Abmauerungen, Absperrungen, Provisorien).
Alle Zu- und Abläufe in Gräben oder Vorfluter sind mit Wasserbaupflaster nach Angabe des AG zu befestigen.
Alle Einbindungen in Bauwerke und Schächte werden entweder über die zugehörigen Einbindepositionen der jeweiligen Rohrleitungen oder über Kernbohrung und Ringraumdichtung vergütet. Eine doppelte Vergütung erfolgt nicht. Alle Einbindungen müssen dicht gegen drückendes Wasser ausgeführt werden. Notwendige Zusatzmaßnahmen bei den Einbindepositionen wie Quellfugenbänder etc. sind in die Einbindepositionen einzukalkulieren.
Das Kürzen von neu verlegten Rohren ist prinzipiell in die Leitungspositionen ohne gesonderte Vergütung einzukalkulieren, soweit nicht gesondert erwähnt.
Auf die farbliche Trennung zwischen Schmutz- (z.B. Orange) und Oberflächenwasserleitungen (z.B. Blau) wird erhöhter Wert gelegt. Diese Trennung ist zwingend durchzuführen.
Bei allen neu verlegten Leitungen und Schächten ist die Dichtigkeit mittels Druckprüfungen nachzuweisen.
Grundsätzlich sind sämtliche Schächte so anzulegen, dass ein Ausgleichsring für die Anpassung der Schachtdeckel erforderlich ist. Der Abstand zwischen Oberfläche und dem ersten Auftritt im Schacht darf nicht mehr als 50 cm betragen.
Erdarbeiten:
Alle Aushubarbeiten sind bezogen auf ihren Leistungsbereich profilgerecht ohne gesonderten Zuschlag herzustellen. Soweit nicht im Leistungsverzeichnis separat erfasst, erfolgt für die Ausbildung von Gefällen, Neigungen, Mulden etc. keine gesonderte Vergütung.
Auf die teils beengten Verhältnisse durch bestehende Anlagen und Bauwerke bei der Herstellung von Gräben und Baugruben wird hiermit ausdrücklich hingewiesen. Hierdurch ist ggf. der Einsatz von Greifwerkzeugen oder Ähnlichem notwendig. Dies ist bei der Kalkulation zu beachten und in die entsprechenden Einheitspreise einzukalkulieren.
Kipp- und Deponiegebühren sind in die jeweiligen Einheitspreise einzukalkulieren,
soweit nicht ausdrücklich anders beschrieben.
Die Baugrubensohle bzw. die einzubringende Kiesfilterschicht ist ausreichend zu verdichten bzw. zu stabilisieren.
Der Oberboden (Homogenbereich O) ist grundsätzlich separat für eine Wiederverwendung zu lagern. Auffüllungen, d. h. Aushub mit Kalkstein-, Ziegel-, Beton-, Asphalt-, oder anderen anthropogenen Beimengungen sind separat für eine gesonderte Beprobung zu lagern. Die Erschwernisse sind in die jeweiligen Einheitspreise einzukalkulieren.
Auffälliger Aushub (modriger/ beißender Geruch, Pflanzenreste, Farbe, Konsistenz,
etc.) ist separat zu fassen und für eine Beprobung zu lagern.
Aufgrund potentiell anstehender Bodenarten von mürben Fels und felsartigen Schichten sind auf der Baustelle passende Tieflöffel mit Zähnen für die vorgesehenen Grabgeräte vorzuhalten.
Verlängerung oder Unterbrechung:
Eine Verlängerung der Bauzeit ist nur dann möglich, wenn in Folge von zusätzlich geforderten Leistungen oder durch unvorhergesehene, vom AN nicht zu vertretende Behinderungen für den AN erhebliche Mehrbelastungen entstehen. Die Zusatztage bedürfen der Anerkennung des AG. Will der AN Ausfallzeiten, die seiner Meinung nach vom AG zu vertreten sind, geltend machen, so hat er diese spätestens am nächsten Tag beim AG (Bautagebericht) zu Protokoll zu geben. Später vorgebrachte Anträge werden nicht anerkannt. Es hat eine schriftliche Ansage beim AG zu erfolgen, wobei die entsprechenden Eintragungen in den Bautageberichten als Grundlage dienen.
Das Bautagebuch ist lückenlos, ausreichend ausführlich und täglich zu führen.
Bei Bauzeitüberschreitungen, die der AN zu vertreten hat, sind die bei der Bauausführung angefallenen bauzeitabhängigen Kosten vom AN zu tragen. Die vom AG verauslagten Kosten und Gebühren werden dabei dem AN in Rechnung gestellt bzw. mit dessen berechtigten Forderungen verrechnet.
Sonstige Hinweise:
Die Bauarbeiten sind unter Beachtung der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften mit geeigneten Geräten und Materialien durchzuführen.
Alle Ausbau- und Wiederherstellungspositionen gelten ohne gesonderte Zulage auch für den Einbau in Kleinflächen.
Ist im Leistungsverzeichnis bei einer Teilleistung eine Bezeichnung für ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zusatz "oder gleichwertiger Art" verwendet worden, ist das Fabrikat auch dann anzugeben, wenn der Bieter das vorgeschlagene Produkt anbieten will.
Alle Nachunternehmer sind vor der Ausführung von Leistungen auf der Baustelle vom Auftraggeber genehmigen zu lassen. Unterlässt der AN dieses, so ist der AG berechtigt den Nachunternehmer von der Baustelle zu verweisen. Der Auftraggeber hat das Recht, ohne weitere Nennung von Gründen Subunternehmer nicht zuzulassen.
Fahrbahnverschmutzungen sind ständig mit geeignetem Gerät zu entfernen. Die Kosten hierfür sind in die entsprechenden Einheitspreise einzukalkulieren.
Die fachgerechte Absperrung von Lagerflächen, Gerät und Material sowie offene Baugruben und Leitungsgräben sind, soweit nicht anders beschrieben, in die Einheitspreise einzurechnen.
Auch die Beantragung bei der Verkehrsbehörde und die entsprechenden Gebühren werden nicht gesondert vergütet.
Sofern dem Auftragnehmer Unterlagen, Pläne und dergleichen, zur fach- und termingerechten Ausführung seines Auftrages fehlen, muss er diese beim AG schriftlich anfordern.
Der Auftragnehmer ist, soweit im Leistungsverzeichnis oder im Zuge der Auftragsabwicklung keine andere schriftliche Regelung getroffen wird, verpflichtet, die für die Erbringung seiner Leistung notwendigen Maße am Bau zu prüfen.
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom AG ausdrücklich als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. Über Art und Umfang dieser Unterlagen ist Einvernehmen herzustellen.
Bei Unterbrechung der Arbeiten (nach erbrachter Tagesleistung) sind Baugruben, Gräben, Kopflöcher, Material und Gerät in geeigneter Weise zu sichern und zu kennzeichnen.
11. Bauablauf:
Der AN hat seine Arbeiten gemäß der vorgegebenen Vertragstermine (s. Besondere Vertragsbedingungen der Ausschreibung im Formblatt VHB 214.H) und des Bauablaufplans einzutakten und auszuführen.
Spätestens 14 Tage nach Auftragserteilung ist durch den AN ein verbindlicher Bauzeitenplan für die ausgeschriebenen Arbeiten vorzulegen.
Folgender Grobablauf ist für die Leistungen der vorliegenden Ausschreibung vorgesehen:
Einholung der Spartenauskunft durch den AN.
Baustelleneinrichtung durch AN.
Vorbereitungsarbeiten (Schönungsteich) und Herstellung des Kombibeckens samt Wasserhaltung und Erdarbeiten
Bau des Rechengebäudes (Rohbau) samt Schächte Zulauf
Bau des Betriebsgebäudes (Rohbau)
Nachlaufend zu den Gebäuden sind jeweils die Ausbauarbeiten samt weiterer Ausrüstung durchzuführen
Leitungsbau (Wasser, Abwasser, Schlamm, sonstige Sparten
Oberflächenherstellung samt Leistungen Rohbau für Phosphatfällung
Einzäunung
Leistungen an bestehenden VKB und Filtratspeicher
Restarbeiten/Räumung der Baustelle
Unmittelbar nach der Fertigstellung der einzelnen Gebäude/Bauteile erfolgen Leistungen Dritter aus den weiteren Vergabeeinheiten. Der geplante Ablauf ist in der Anlage "Bauablaufplan" dargestellt. Die genauen Termine werden jedoch durch die jeweiligen Auftragnehmer erst noch festgelegt.
Schnittstellen zu anderen Gewerken:
Die Baumaßnahmen der weiteren Vergabeeinheiten kommen teilweise gleichzeitig zur Ausführung. Hierdurch ist mit Behinderungen durch paralle llaufende Arbeiten anderer Firmen zu rechnen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Ausführung der Arbeiten mit den anderen Ausführenden eigenverantwortlich abzustimmen und zu koordinieren. Detaillierte Abstimmungen hierzu erfolgen in den wöchentlichen Baubesprechungen.
Änderungen am vorbeschriebenen Ausführungsterminen, sowie die parallele Ausführung von Arbeiten bedürfen grundsätzlich der Zustimmung des Auftraggebers und der Bauleitung!
12. Dokumentation
Vom Auftragnehmer ist eine ausführliche Dokumentation aller erstellten Leistungen gemäß Leistungsverzeichnis zu erbringen.
Die Ausarbeitung einer aussagekräftigen Fotodokumentation mit der Erstellung von mindestens 5 Digitalbildern je Arbeitstag sowie das Führen eines Betriebstagebuches sind erforderlich, werden hierbei aber nicht gesondert vergütet.
13. Planunterlagen
Die den Vergabeunterlagen beiligenden Planunterlagen stellen die zeichnerische Umsetzung der ausgeschriebenen Leistungen dar. Die Planunterlagen sind Bestandteil der Leistungs-
beschreibung.
Der Auftragnehmer ist, soweit im Leistungsverzeichnis oder im Zuge der Auftragsabwicklung keine andere schriftliche Regelung getroffen wird, verpflichtet, die für die Erbringung seiner Leistung notwendigen Maße am Bau zu prüfen.
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom AG ausdrücklich als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind.
Bei Widersprüchen zwischen den Zeichnungen (Ausschreibung) und LV gilt die Leistungsposition vor der Zeichnung! Nicht jedoch bei der Ausführung.
Bei Diskrepanzen zwischen Kurz- und Langtext gilt der mit der beiliegenden Zeichnung übereinstimmende Teil des Textes.
14. Abrechnung
Die Abrechnung der Leistungen hat auf Grundlage des nachfolgenden Leistungsverzeichnisses zu erfolgen. Die Rechnung ist ggf. nach Vorgabe des AG in einzeln Bereiche zu unterteilen (z.B. nach Bauwerken).
Über die Abstimmung bei Schnittstellen ist Rücksprache mit dem AG zu halten. Korrekturen und notwendige Anpassungen sind ohne gesonderte Vergütung zu übernehmen.
Die Vergütung des Aushubes erfolgt prinzipiell im Oberbodenbereich ab Unterkante
Oberboden und im befestigten Bereich ab Oberkante der bestehenden ungebundenenTragschichten.
Die Sicherung, sowie die Erschwernisse durch neu erstellte Anlagenteile, wie Schächte, Schieber oder Leitungen werden nicht gesondert vergütet.
Generell wird bei allen Positionen nach den Abrechnungsvorschriften der VOB/C bzw. den gesondert festgelegten Aufmaßfestlegungen abgerechnet.
Es wird jedoch nicht mehr vergütet als tatsächlich ausgeführt.
Alle Ausbau- und Wiederherstellungspositionen gelten auch für den Ein- und Ausbau in Kleinflächen. Ein gesonderter Zuschlag erfolgt hierfür nicht, wenn im LV nicht anders beschrieben.
Grundsätzlich beinhalten alle Positionen sämtliche Nebenleistungen, die für einen vollständigen Leistungsumfang benötigt werden. In sämtliche Positionen ist die erforderliche Materiallieferung grundsätzlich enthalten und einzukalkulieren, soweit dies nicht ausdrücklich anders beschrieben wurde.
In die Positionen für Asphaltschichten sind die erforderlichen Vor- und Nachbehandlungen (Absanden, Absplitten) einschließlich der restlosen Entfernung der jeweiligen Stoffe ohne gesonderte Vergütung einzukalkulieren, sofern nicht anders im LV beschrieben.
In die Positionen für Einbauteile (Gitterroste, Geländer, Schieber, Drosseleinrichtung) ist auch die Erstellung einer Montagezeichnung zur Freigabe durch den Auftraggeber einzukalkulieren.
Die Zeichnungen sind mindestens 4 Wochen vor Beginn der Fertigung vorzulegen!
Abschlagsrechnungen dürfen nur in einem zeitlichen Abstand von min. 4 Wochen gestellt werden.
15. Abnahme:
Nach Fertigstellung der beauftragten Leistungen erfolgt eine gemeinsame förmliche Abnahme. Dem Auftraggeber sind die Bestandspläne sowie die Baustellendokumentation für die gesamte Baumaßnahme in digitaler Form in Absprache mit dem AG auszuhändigen. (Vergütung und genaue Ausführung siehe Leistungsverzeichnis).
Sämtliche Hausanschlüsse sind in Lage (Stationierung) und Höhe einzumessen.
Die Einmessskizzen sind dem Auftraggeber in 2-facher Ausfertigung zu übergeben und in die Bestandspläne mit einzuarbeiten.
Die entstehenden Kosten sind in die Position für Kanalanstich bzw. Kanalabzweig bzw. Bestandsplan einzukalkulieren.
Auf die digitale Einmessung von nicht mehr zugänglichen Zwangspunkten vor der Baugrubenverfüllung wir hier nochmals hingewiesen.
16. Sonstige Hinweise:
Der Vertrag wird vollumfänglich mit dem Inhalt und Festlegungen der VOB Teil B und Teil C geschlossen.
Der Betrieb des Kanalnetzes und der Kläranlage darf durch die Arbeiten nicht beeinträchtigt werden. Die Erschwernisse durch Arbeiten unter Abwasser sind in die entsprechenden Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Der AN hat alle Vorkehrungen zu treffen, um eine Verschmutzung des Grundwassers durch den Baubetrieb auszuschließen. Für dennoch verursachte Schäden durch verunreinigtes Grundwasser haftet ausschließlich der AN.
Die fachgerechte Absperrung von Lagerflächen, Gerät und Material sowie offene Baugruben und Leitungsgräben sind, soweit nicht anders beschrieben, in die Einheitspreise einzurechnen.
Der Auftragnehmer hat die Ausführung der einzelnen Gewerke und Subunternehmer, soweit eingesetzt, in eigener Verantwortung aufeinander abzustimmen.
Der AN verpflichtet sich an der Teilnahme wöchentlicher Jour-Fixe-Termine zur Abstimmung der Arbeiten mit dem AG, sowie beauftragter Dritter.
Die nach den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen/ Vorschriften erforderlichen Eigenüberwachungs- und Eignungsprüfungen gehören zu den vertraglichen Leistungen, die durch die vereinbarten Preise abgegolten sind.
Ansätze im Leistungsverzeichnis für Prüfungen sind nur für, vom Auftraggeber veranlasste Kontrollprüfungen, vorgesehen.
Nach Fertigstellung der gesamten Baumaßnahme sind die Bestandspläne und die gesamte Dokumentation für die gesamte Baumaßnahme in digitaler Form in Absprache mit dem AG auszuhändigen. (Vergütung und genaue Ausführung siehe Leistungsverzeichnis).
Die späteste Vorlage muss mit der Abnahme erfolgen!
Bei den nachfolgend aufgelisteten Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV) wird darauf hingewiesen, dass unabhängig der hierin geregelten Vertragsfristen ausschließlich die Regelfristen nach VOB gelten.
Sofern dem Auftragnehmer Unterlagen, Pläne und dergleichen, zur fach- und termingerechten Ausführung seines Auftrages fehlen, muss er diese beim AG schriftlich anfordern.
Der Auftragnehmer ist, soweit im Leistungsverzeichnis oder im Zuge der Auftragsabwicklung keine andere schriftliche Regelung getroffen wird, verpflichtet die für die Erbringung seiner Leistung notwendigen Maße am Bau zu prüfen.
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom AG ausdrücklich als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. Über Art und Umfang dieser Unterlagen ist Einvernehmen herzustellen.
Alle in den Vorbemerkungen, in der BVB (Besondere Vertragsbedingungen) und in der BAB (Baubeschreibung) genannten Leistungen und Forderungen sind, auch ohne weitere Erwähnung in den Positionsbeschreibungen (Beschreibung der Teilleistungen nach Positionen), in die entsprechenden Positionen des jeweiligen Titels einzurechnen.
Allgemeine Beschreibung der Leistungen
09 Rechengebäude
09
Rechengebäude
09.04 Zimmererarbeiten
09.04
Zimmererarbeiten
09.05 Dachhaut und Spenglerarbeiten
09.05
Dachhaut und Spenglerarbeiten
10 Betriebsgebäude
10
Betriebsgebäude
10.07 Zimmerer
10.07
Zimmerer
10.08 Dachdecker
10.08
Dachdecker