Innenausbau
Umbau Erlebniswelt
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Vertrag und Ausführung Die Bedingungen des Hauptauftrages gelten auch für alle Nachtragsaufträge. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Massen sind zur Materialbeschaffung zu überprüfen. Im nachstehenden Leistungsverzeichnis ist jeweils - wenn nicht ausdrücklich anders beschrieben - die Lieferung und Montage der einzelnen Arbeiten in fix und fertiger Arbeit, einschl. Einrichten der Baustelle für die jeweils ausgewiesenen Leistungen, einschl. der zugehörigen Nebenleistungen sowie Vorhaltung aller für die Ausführung erforderlichen Geräte und Gerüste ausgeschrieben. Terminplanung Der AN hat, wenn nicht anders vereinbart, nach Vertragsabschluss einen detaillierten Terminplan auf der Grundlage des Rahmenterminplanes vorzulegen. Jede Terminverzögerung, die der AN nicht zu vertreten hat, ist der Bauleitung des Auftraggebers innerhalb von 48 Stunden schriftlich mitzuteilen, auch wenn angenommen wird, dass der Verzug oder die Verzugsgründe bekannt sind. Baustellenordnung Zu Anordnungen auf der Baustelle ist nur die Bauleitung berechtigt. Der Auftragnehmer hat vor Arbeitsbeginn einen verantwortlichen Vertreter zu benennen. Jeder Wechsel bedarf der Zustimmung der Bauleitung. Mit der Benennung des verantwortlichen Vertreters bestätigt der Auftragnehmer, dass dieser mit der Bauordnung und den speziellen Unfallverhütungsvorschriften vertraut ist. Der Bauherr haftet nicht für Verluste oder Beschädigungen jeglicher Art. Bei der Baustelle handelt es sich um eine innerstädtische Baustelle im Bestand. Für die Kalkulation und Vorbereitung ist dringend ein Vor-Orttermin zu empfehlen. Des weiteren sind die beigefügten Anlagen zur Logistik und Ordnung auf der Baustelle zu berücksichtigen. Sauberkeit Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle von seinen Arbeiten herrührenden Verunreinigungen (anfallender Bauschutt, Materialreste, Verpackungsmaterial, Rückstände usw.) im Bereich des Bauobjekts und des Baugrundstücks regelmäßig zu beseitigen. Die Baustelle muss täglich besenrein gereinigt werden und ist zum Wochenende (Freitags) zu säubern, jeglicher Müll ist dabei zu entfernen, um ein sicheres Arbeiten verschiedener Gewerke zur selben Zeit und auf begrenztem Raum zu ermöglichen. Die Entsorgung von Bau? und Verpackungsabfällen erfolgt bauseits und ist nicht vom Auftragnehmer (AN) zu kalkulieren oder zu bepreisen. Entsprechende Entsorgungscontainer werden vom Auftraggeber bereitgestellt. Der AN ist verpflichtet, die anfallenden Abfälle nach Abfallart bzw. gemäß Abstimmung mit der Bauleitung zu trennen. Anfallende größere Abfallmengen sind rechtzeitig vorab anzukündigen, damit ein geeigneter Entsorgungsweg organisiert werden kann. Verzögerungen oder Stillstände, die aufgrund mangelnder Abstimmung oder fehlender Entsorgungsmöglichkeiten entstehen, liegen im Verantwortungs? und Risikobereich des AN. Baustellenverhältnisse Der Auftragnehmer hat sich vor Angebotsabgabe über die genauen Baustellenverhältnisse und auch die Zufahrtstraße zum Grundstück kundig zu machen. Er kann sich ansonsten nicht auf Unkenntnis berufen. Es ist zu beachten, dass auch andere am Bau beteiligte Firmen Lagerflächen benötigen. Alle eingesetzten Geräte müssen geräuscharm und gedämpft nach dem neuesten Stand der Technik ausgerüstet sein. Der AN hat die Inanspruchnahme der BE-Flächen terminlich mit den anderen am Bau beteiligten Firmen und der Bauleitung zu koordinieren. Beweissicherung Zum Zwecke des Baustellenbetriebes zur Verfügung gestellte private Flächen sind in ihrem ursprünglichen Zustand zurückzugeben. Vor dem Beginn der Baustelleneinrichtung ist der Zustand der Flächen auf dem Grundstück gemeinsam mit Vertretern des Bauherrn, Architekten und Auftragnehmer im Beweissicherungsverfahren zu dokumentieren. Für die Bereiche der Baustelleneinrichtung im öffentlichen Raum hat der AN ohne gesonderte Vergütung ggfs. erforderliche Beweissicherungsverfahren zu veranlassen. Sonstiges Evtl. Bedenken gegen die Ausführungsart bzw. Leistungsbeschreibung sind vor Ausführung der Arbeiten schriftlich geltend zu machen. Baustrom und Bauwasser werden kostenlos vom AG zur Verfügung gestellt. Der jeweilige Anschluss ist Teil der Leistung des AN. Dokumentation Zu Übermitteln ist nach Beendigung der Arbeiten und mit Einreichen der Schlussrechnung eine vollständige Projektdokumentation in digitaler Form. Vertragsbedingungen Es gelten die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen in all ihren Teilen (VOB). Die Ausführung der Leistungen hat in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden DIN- und EN Normen, den Regeln der Fachverbände, Verordnungen der Baubehörden sowie den Herstellerangaben zu erfolgen. Sie gelten vollinhaltlich als Ergänzung der Leistungsbeschreibung. Die Allgemeinen und einschlägigen Bauvorschriften und DIN-Normen sind bei der Ausführung zu berücksichtigen. Die Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft sind einzuhalten. Stundenlohnarbeiten werden nach Stundenverrechnungssätzen nur zum Nachweis und Freigabe durch die Bauleitung berücksichtigt. Die Stundennachweise hierfür sind täglich zu führen und innerhalb von drei Werktagen dem Auftraggeber zur Bestätigung vorzulegen. Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sowie Erschwerniszuschläge sind nicht in die Stundenverrechnungssätze mit einzubeziehen. Sie werden auch nicht vergütet. Evtl. Bedenken gegen die Ausführungsart bzw. Leistungsbeschreibung sind vor Ausführung der Arbeiten schriftlich geltend zu machen. Der Auftragnehmer (AN) hat sämtliche Leistungen unter Einhaltung der geltenden brandschutztechnischen Vorschriften, insbesondere der VStättVO sowie des beigefügten Brandschutzkonzepts, auszuführen. Alle eingesetzten Materialien und Bauteile müssen den geforderten Baustoffklassen entsprechen, insbesondere: DIN 4102-1: mindestens B1 (schwer entflammbar), sofern nicht anders gefordertDIN EN 13501-1: mindestens A2 bzw. A1 (nicht brennbar), sofern erforderlichAbweichungen sind nur nach vorheriger schriftlicher Freigabe durch den Auftraggeber (AG) zulässig. Der AN hat für alle eingesetzten Materialien und Systeme geeignete Nachweise (z. B. Prüfzeugnisse, Klassifizierungen, Herstellerzertifikate) vorzulegen. Elektrotechnische Installationen sind gemäß den einschlägigen Normen, insbesondere DIN VDE 0100 sowie der MLAR, auszuführen. Revisionsöffnungen für technische Komponenten sind vorzusehen, dauerhaft zugänglich auszuführen und in den Werk- und Bestandsplänen eindeutig zu kennzeichnen. Die Einhaltung der Brandschutzanforderungen ist Voraussetzung für die Abnahme. Bei Nichteinhaltung kann die Abnahme verweigert werden; daraus entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des AN. Die Baumaßnahmen für die Krombacher Erlebniswelt in Krombach-Kreuztal sind durch die Vielzahl an Gewerken sowohl zeitlich als auch räumlich gewissen Einschränkung/ Herausforderungen unterlegen. Daher ist eine klar kommunizierte Ablaufplanung aller Gewerke Vorraussetzung für einen reibungsarmen Ablauf. Sollten aus Sicht des Auftragnehmers einzelne Elemente in den ausgeschriebenen Einzelpositionen fehlen oder Verbesserungsvorschläge hinsichtlich Funktionalität, Konstruktion oder Gestaltung bestehen, sind diese im Rahmen des Angebots aktiv mit aufzuführen und zu berücksichtigen. Herstellervorschläge zur konstruktiven oder gestalterischen Optimierung sind ausdrücklich erwünscht. Sie können bei Zustimmung und schriftlicher Freigabe durch den Auftraggeber in die Ausführung übernommen werden.
Vertrag und Ausführung
01 Vorbereitungen und Schutzmassnahmen
01
Vorbereitungen und Schutzmassnahmen
01.01 Baustelleneinrichtung und Schutzmaßnahmen
01.01
Baustelleneinrichtung und Schutzmaßnahmen
02 Trockenbauarbeiten
02
Trockenbauarbeiten
Alle Trockenbaukonstruktionen sind im eingebauten Zustand entsprechend den Anforderungen des Brandschutzkonzepts sowie der VStättVO auszuführen. Die erforderlichen Feuerwiderstandsklassen und Baustoffklassen sind durch den AN eigenständig zu berücksichtigen und nachzuweisen.
Alle Trockenbaukonstruktionen sind im eingebauten
Die Spachtelung sämtlicher sichtbarer Flächen der nachfolgenden Positionen hat in Qualitätsstufe Q3 gemäß Merkblatt Nr. 2 der Industriegruppe Gipsplatten im Bundesverband der Gips- und Gipsbauplattenindustrie e.V., malerfertig für Anstrich zu erfolgen.
Die Spachtelung sämtlicher sichtbarer Flächen der
02.01 Innenwände - Trockenbauwände
02.01
Innenwände - Trockenbauwände
02.02 GK-Abhangdecke
02.02
GK-Abhangdecke
02.03 Metall-Abhangdecke (Designoberfläche: Wasserwelle)
02.03
Metall-Abhangdecke (Designoberfläche: Wasserwelle)
02.04 Austausch Zu- und Abluftgitter
02.04
Austausch Zu- und Abluftgitter
02.05 Tankbier Exponat ? Verkleidung
02.05
Tankbier Exponat ? Verkleidung
03 Bodenbelagsarbeiten
03
Bodenbelagsarbeiten
03.01 Eventualposition: Instandsetzung Holzfußboden Braustube
03.01
Eventualposition: Instandsetzung Holzfußboden Braustube
04 Malerarbeiten
04
Malerarbeiten
04.01 Außenputzarbeiten Bereich Brunnen
04.01
Außenputzarbeiten Bereich Brunnen
04.02 Putzarbeiten Akustikdecke
04.02
Putzarbeiten Akustikdecke
04.03 Malerarbeiten Grundierung
04.03
Malerarbeiten Grundierung
04.04 Malerarbeiten Wände
04.04
Malerarbeiten Wände
04.05 Malerarbeiten Decken
04.05
Malerarbeiten Decken
04.06 Lackierarbeiten
04.06
Lackierarbeiten
05 Möbelbauarbeiten
05
Möbelbauarbeiten
05.01 Austausch Holztüren WCs Braustube
05.01
Austausch Holztüren WCs Braustube
05.02 Blende mit Möbeltür als Nischenverdeckung (Vorraum WCs)
05.02
Blende mit Möbeltür als Nischenverdeckung (Vorraum WCs)
05.03 Sitzbankanlage Braustube
05.03
Sitzbankanlage Braustube
05.04 Aufarbeitung Bestandstische
05.04
Aufarbeitung Bestandstische
05.05 Thekenverkleidung, gefliest
05.05
Thekenverkleidung, gefliest
05.06 Empfangstresen neues Thekenblatt
05.06
Empfangstresen neues Thekenblatt
06 Raumausstattung
06
Raumausstattung
06.01 Akustik-Deckensegel
06.01
Akustik-Deckensegel
06.02 Teppich Auslegware
06.02
Teppich Auslegware
06.03 Polsterarbeiten
06.03
Polsterarbeiten
06.04 Vorhänge + Vorhangschienen
06.04
Vorhänge + Vorhangschienen
07 Beleuchtung
07
Beleuchtung
07.01 Lichtplanung (Planungsleistung)
07.01
Lichtplanung (Planungsleistung)
07.02 Beleuchtung Elemente
07.02
Beleuchtung Elemente
08 Sonstiges
08
Sonstiges
08.01 Reinigungsarbeiten
08.01
Reinigungsarbeiten
08.02 Stundenlohnarbeiten
08.02
Stundenlohnarbeiten