Trockenbauarbeiten
Erweiterung und Sanierung des Kreishauses in Ratzeburg
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01. Baubeschreibung Das Kreishaus in Ratzeburg soll am Standort in der Barlachstraße in Ratzeburg in den nächsten Jahren erweitert und als moderne Verwaltung umgebaut werden. Das Bestandsgebbäude wurde Ende der 1970er Jahre errichtet und 1980 eröffnet. Es steht seit 2016 mit samt den Außenanlagen unter Denkmalschuz. 01.1 Städtebauliche Einbindung des Neubaus Leitidee ist es, einen kompakten Solitär hangseitig vor das südliche Hufeisen des Kreishauses zu stellen, der sich baukörperlich stark am Bestand orientiert. Dies gilt sowohl für die Bezugnahme auf die differenzierte Geschossigkeit und Traufhöhe der zwei- und dreigeschossigen Riegel des Bestandes wie auch die Abmessungen des südlichen Hofes. Dessen Innenkanten werden übernommen, um gemeinsam mit dem Neubau einen neuen vergrößerten Hofraum entstehen zu lassen. Mit der konsequenten Anbindung an die Höhen des Bestandes und unter Ausnutzung der talseitigen natürlich belichteten Nutzflächen von 1. und 2. Untergeschoss, kann die gewünschte Programmfläche abgebildet werden. Als große Qualität wird die Möglichkeit der fußläufigen Nord-Südquerung der parkartigen Liegenschaft gesehen. Durch das Zurückschieben des Baus von der Schulstraße bleiben Treppenaufgang, Solitärbäume und der Hang in ihrer Wirkung erhalten. Aufgrund der Positionierung des Haupteingangs des Neubaus im neuen vergrößerten Südhof wird auf eine Belebung des attraktiven Außenraums gesetzt. Durch die Orientierung des neuen Kreistagssaals nach Südwesten zur Schulstraße, der wichtigen innerörtlichen Umgehung, setzt der Neubau ein deutliches Zeichen und repräsentiert so die politische Funktion des Hauses mit Kreistagssaal und Fraktionsräumen. Die Zuwegung in den Neubau kann über den bestehenden Haupteingang und den daran anschließenden großen zentralen Hof oder über das grüne Band der bestehenden Nord-Süd Verbindung direkt in den Neubau erfolgen. 01.2 Gestaltung Der Neubau bezieht sich in seiner äußeren Erscheinung auf den denkmalgeschützten Altbau, interpretiert die jeweiligen Gestaltungsthemen zeitgemäß neu. Vorgeschlagen wird ein kompakter geziegelter Baukörper mit einem Wechsel von Band- und Lochfassade und flachem Gründach. So entsteht aus Alt- und Neubau ein architektonisches Gesamtensemble. Der Neubau reagiert auf den Bestand durch Gliederung der Baumasse mittels Zurückschneidens einzelner Geschosse. Im Inneren entwickeln sich völlig neue räumliche Qualitäten. Ein Atrium mit Glasdach reicht über die drei oberen Geschosse und belichtet und belüftet auf natürlichem Weg die Flur- und Kommunikationsflächen. Es entsteht ein vom Bestand abweichendes, modernes lichtdurchflutetes innenräumliches Konzept, das auch als Foyer für den Kreistagssaal und die multifunktional nutzbare Ebene der Säle und Konferenzräume dient. Die plastische Durcharbeitung der Bandfassade, eines der gestalterischen Hauptthemen des Denkmals, sind baugeschichtlich klar erkennbar und sollen nach unserem Verständnis nicht imitiert, sondern in zeitgemäßer Weise weiterentwickelt werden. Ein neues Zeichen setzt die zweigeschossige Fassade des Kreistagssaals mit ihren Sonnen- und Blendschutz Elementen, die einen großzügigen Blick auf den Küchensee ermöglichen. Das denkmalgeschützte Bestandsgebäude bleibt in seiner äußeren Gestaltung unverändert. Im Zuge der Sanierungsmaßnahmen wird die Ziegelfassade nach außen nicht verändert. Erneuerung und Sanierung der Fenster, Fassaden und Dachflächen erfolgen gem. den bestehenden gestalterischen Ausführungen. 01.3 Grundstück und Zufahrt Das Grundstück liegt auf der Altstadt Insel der Stadt Ratzeburg zwischen den Straßen Barlachstraße im Osten, der Schulstraße im Süden und der Wasserstraße im Westen. Die Anschrift der Baumaßnahme lautet: Barlachstraße 2 23909 Ratzeburg Die Zufahrt zur Neubaubaustelle erfolgt über die Wasserstraße. Zufahrt zum Bestand erfolgt sowohl über die Wasserstraße als auch über die Barlachstraße. 01.4 Bauabschnitte Die Maßnahme teilt sich in die Abschnitte Neubau [N] und Haupthaus [H] wobei mit dem Neubau als Erweiterungsbau begonnen wird. Das Haupthaus befindet sich beim Beginn der Arbeiten für den Neubau noch für ca. 6 Monate im Betrieb. Nach den Rohbauarbeiten für den Neubau beginnen dann auch die Arbeiten für die Sanierung des Haupthauses. Bei Vergabeeinheiten in denen Leistungen für Neubau und Bestand enthalten sind ist davon auszugehen, dass diese beiden Bauabschnitte zeitlich unabhängig voneinander ausgefüht werden. Es ist damit zu rechnen, dass eine zeitliche Unterbrechung der Leistungen auf der Baustelle zwischen Neubau und Haupthaus liegen wird.
01. Baubeschreibung
02. Zusätzlich Technische Vertragsbedingungen [ZTV] 02. Zusätzlich Technische Vertragsbedingungen [ZTV] 02.1 Allgemein 02.1.1 Ausschreibungsunterlagen Der Bieter ist verpflichtet, die Ausschreibungsunterlagen, Texte und ggf. Zeichnungen lt. Inhaltsverzeichnis auf Vollständigkeit zu überprüfen. Konstruktionsmerkmale und Beschreibungen, die auf bestimmte Hersteller / Anbieter schließen lassen, auch wenn diese nicht benannt werden, dienen lediglich der Erläuterung des geforderten Konstruktionsprinzips und sind grundsätzlich unter dem Vorbehalt " oder gleichwertiger Art " zu betrachten. Die Gleichwertigkeit ist durch Nachweise und/oder Muster auf Verlangen des Auftraggebers zu belegen. (Sonstiges siehe Besondere Vertragsbedingungen) 02.1.2 Angebotsinhalt Das Angebot umfasst grundsätzlich die Lieferung, Lagerung, Beförderung zur Einbaustelle, Herstellen der beschriebenen Leistung einschl. Arbeitsvorbereitung und aller erforderlichen Neben- und Nacharbeiten. Für die Ausführung und für die Herstellung der ausgeschriebenen Leistung sind die Pläne des Architekten sowie der beteiligten Fachplaner zugrunde zu legen. Darüber hinaus sind alle unmittelbar mit dem LV und den sonstigen Ausschreibungsunterlagen in Verbindung stehenden Vorschriften, wie z.B. die für die Gewerke maßgeblichen DIN-/ EN-Normen, die CE-Kennzeichnung, der Stand der Technik, Bestimmungen der Bauaufsicht, UVVs o.ä., in der jeweils neuesten Fassung zugrunde zu legen und alle damit verbundenen Kosten in die entsprechenden Einheitspreise einzukalkulieren. Die Normen stellen Mindestanforderungen dar, die in keinem Falle unterschritten werden dürfen. 02.2 Baustelleneinrichtung Von Seiten des Auftraggebers wird eine zentrale Baustelleneinrichtung zur Verfügung gestellt. Diese umfasst im Kern nachfolgende Bestandteile: WC- und Sanitärcontainer Besprechungsräume für die Baubesprechungen Stellflächen für Materialcontainer (jedoch in eingeschränktem/beengtem Maß) Bauzaun um die gesamte Baustelle einschließlich 2 Toren Bauwasser Baustrom Genauere Einzelheiten sind dem als Anlage beigefügten Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen. Der Bauherr stellt keine Aufenthalts- und Lagerräume zur Verfügung. Aufgrund der terminlichen Abhängigkeiten können ebenfalls Räume des Bauwerks weder als Unterkunft- noch als Lagerräume genutzt werden. Sollte der AN solche Räume zur Erbringung seiner Leistungen benötigen, so hat er dieses bei der Kalkulation seiner Baustelleneinrichtung zu berücksichtigen. Die Lagerung feuergefährlicher Stoffe bedarf einer ausdrücklichen Zustimmung der Objektüberwachung. Werden durch Fahrzeuge des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen öffentliche Straßen, Wege und Plätze infolge der Bauarbeiten verschmutzt, sind diese unverzüglich im Rahmen der Verkehrssicherung zu reinigen. Alle Baustellentransporte zum Einbauort, in die 5 Geschosse des Neubaus bzw. 7 Geschosse des Haupthauses (2.UG, 1.UG, EG, 1.OG, 2.OG, 3.OG, 4.OG ), auch vertikal, sind bei Erfordernis mit den anderen Baubeteiligten abzustimmen, falls vorhandene Fördermittel und Hebezeuge mitbenutzt werden sollen. Eine sachkundige Bedienung aller Geräte muss jederzeit durch geschultes Personal gewährleistet werden. Bauteile aus eigenen oder fremden Leistungen, die bereits Endprodukte darstellen, sind - soweit erforderlich - besonders zu schützen. An ihnen dürfen keine Kennzeichen, Beschriftungen u. dgl. angebracht werden. Der AN hat nach Beräumung die Baustelleneinrichtungsfläche wieder in den vorgefundenen Zustand zu versetzen, Leitungen und Fundamente des AN sind zu entfernen. 02.3 Ausführung 02.3.1 Ausführungsunterlagen Der Auftragnehmer erhält nach Auftragserteilung die baufreien Ausführungspläne ausschließlich digital über einen Zugang auf die digitale Projektplattform. Die Pläne sind durch den AN zu vervielfältigen und zu plotten, es werden keine Papierpläne übergeben. Einzukalkulieren in das Angebot sind eigene Kopierkosten auch für Index - Pläne. Subunternehmer des ANs erhalten die Plandateien oder Papierpläne durch den AN. Die Genehmigungsplanung, Schal- und Bewehrungspläne, Statikpläne, statische Berechnungen u.ä. werden nur über die Projektplattform zum Zwecke der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen an den AN übergeben. Dies betrifft auch die Planindizes. Die Ausfertigungen als Plots oder Papierpausen sind durch den AN direkt bei einem Kopierservice zu beauftragen oder eigenständig zu erstellen. Werkplanungen, statische Berechnungen und die Dokumentationen sind in digitaler Form als PDF-Datei über den Projektserver zur Verfügung zu stellen. Der AG stellt eine kostenfreie digitale Projektplattform als Austauschplattform (Poolarserver) zur Verfügung. Für den Plan und Dokumentenaustaus ist die vorgegebene Plan- und Dokumentencodierung zu verwenden. 02.3.2 Baustellenbesetzung/Teilnahme an Baubesprechung Die Baustellensprache ist deutsch. Der AN hat auf der Baustelle mindestens einen deutsch sprechenden Mitarbeiter vorzuhalten. Die Teilnahme an der wöchentlichen Bauberatung durch einen entscheidungsbefugten und deutschsprechenden Vertreter des AN vor und während der eigenen Tätigkeiten ist vertragliche Grundleistung und dementsprechend einzukalkulieren. Ca. 4 Wochen vor Aufnahme der Arbeiten ist ein Vorbegehungstermin einzuplanen, um die Vorleistungen zu sichten und eventuelle Mängel anzuzeigen. Der AN hat die Vorunternehmerleistung ggf. gemeinsam mit der Objektüberwachung des AGs zu prüfen und die Leistung des Vorunternehmers als direkte Vorleistung für seine Arbeiten ggf. mit abzunehmen. Der AN wird ggf. auch Teilbereiche der Vorleistung zum Baustart übernehmen. 02.3.3 Gerüste Bei der Kalkulation der Baustelleneinrichtung ist davon auszugehen, dass folgende Gerüsttypen seitens des Gewerks Gerüstbauarbeiten bauseitig gestellt werden: Fassadengerüste: Die Fassadengerüste werden in Standard 2 m-Lagen erstellt. Konsolen zum Neubau werden mit 30 cm Breite für den Rohbau von Beginn an montiert. Es wird einmalig die Konsole unter Rücksprache mit der Bauüberwachung zurückgebaut. Ein Umsetzen der Höhenlagen der Konsolausleger ist nicht vorgesehen. Die Fassadengerüste stehen mit ca. 45 cm vor der AK-Betonwandscheibe (Abstand von Auslegerkonsole zu Beton-AK 15 cm). Es werden keine Schalungsgerüste auf den Innenwandseiten für die Bewehrungsarbeiten u. dgl. gestellt. Dachfanggerüste: Es wird jeweils in Deckenstirnebene eine Absturzsicherung vorgesehen. Es wird eine Gerüstüberhöhung gestellt - Dachfanggerüste in Form von Netzen werden bauseitig nur für das Haupthaus vorgehalten. Raumgerüste: Für folgende Räume/ Gebäudeteile werden Raumgerüste gestellt: Neubau Foyer Haupthaus Foyer Die Treppenräume werden bauseitig nicht eingerüstet. Der Aufzugs- und Technikschacht werden bauseitig nicht eingerüstet. Für die Putzarbeiten und Nachbehandlungen der Ortbetonwandscheiben werden bauseitig keine Gerüste gestellt. Eventuell notwendige Traggerüste sind in den jeweiligen Positionen der Deckenschalungen zu kalkulieren. Alle anderen für die eigenen Arbeiten notwendigen Gerüste sind unter Beachtung der VOB/C im Rahmen der Hauptposition der Baustelleneinrichtung bzw. in den entsprechenden Positionen zu kalkulieren. Für das Aufrechterhalten der Betriebssicherheit ist der jeweilige Nutzer verantwortlich. Gerüste sind sauber zu halten (Schmutz, Staub, Bauschutt) und arbeitstäglich zu reinigen; dabei ist die Fassade vor Staub und Wasser zu schützen. Das Anbringen von Schwenkarmaufzügen u. dgl. darf nur an den dafür vorgesehenen Punkten und nach Abstimmung mit dem Aufsteller der Gerüste oder mit der Bauleitung erfolgen. Bauseitig stehen keine zusätzlichen Materialaufzüge zur Verfügung. 02.3.4 Anpassung der Ausführung Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Auftrag des Auftraggebers das Projekt den tatsächlichen Gegebenheiten bzw. eventuellen baulichen Änderungen der Baustelle anzupassen. Alle Einzelheiten des Projektes, Dimensionierung, Maße usw. sind auf ihre Übereinstimmung mit dem Bau laufend zu überprüfen. Die Verantwortung des Auftraggebers wird damit nicht eingeschränkt. 02.3.5 Vorgesehene Arbeitsabschnitte Die Leistungen sind gemäß Bauzeitenplan auszuführen. Von einer durchgehenden Tätigkeit auf der Baustelle ist nicht auszugehen. Die Ausführung erfolgt in den Abschnitten Neubau und Haupthaus (Sanierung). Bei der Vergabe von Leistungen für den Neubau und das Haupthaus in einem Auftrag hat die Abrechnung des Titels Neubau und des Titels Haupthaus in getrennten Abschlags- und Schlussrechnungen zu erfolgen. 02.3.6 Zulässige Toleranzen Allgemein zulässige Toleranzen entsprechend DIN 18 202. Erhöhte Anforderungen werden ggf. in einzelnen Positionen aufgeführt. 02.3.7 Maße Maßkontrollen sind, soweit es der Baufortschritt zulässt, so frühzeitig zu nehmen, dass evtl. erforderliche Korrekturen der Vorleistung durchgeführt werden können, ohne dass die Termine des Auftragnehmers davon betroffen werden. Dieses ist eigenverantwortlich zu organisieren. Alle Maße, die für die Herstellung, Ausführung und Abrechnung notwendig sind, hat der AN eigenverantwortlich am Bau zu nehmen bzw. vor Ausführung zu prüfen. Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Objektüberwachung abzustimmen, insbesondere wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden. 02.3.8 Zustandsfeststellung bzw. Bewehrungsabnahmen (§ 4 Abs. 10 VOB/B) Im Zuge der Ausführung der Arbeiten ist der Objektüberwachung durch den Auftragnehmer das Schließen von Bauteilen und Konstruktionen bzw. vor Abbau von Gerüsten rechtzeitig, jedoch mind. 24 Stunden vorher anzuzeigen. Bauteile, die nach der Errichtung nicht mehr einzusehen sind (konstruktive Bewehrungen, Einbauten, Abdichtungen hinter Verfüllungen u. dgl.), sind vor dem Verdecken, Verfüllen oder weiterem Verbau durch die Objektüberwachung einer Zustandsfeststellung gemäß § 4 Abs. 10 VOB/B zu unterziehen. Das Ergebnis ist gemeinsam schriftlich niederzulegen. Werden Elemente ohne vorherige Anzeige überbaut, so behält sich der AG den Rückbau zur Feststellung zu Lasten des AN vor. Die Abnahme statisch erforderlicher Bewehrungen werden durch den Prüfingenieur durchgeführt. Termine hierfür sind eigenverantwortlich mit entsprechendem Vorlauf abzustimmen. 02.4 Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten sind nur auf Anweisung des AG auszuführen. Für nicht ausdrücklich abgeforderte Stundenlohnarbeiten besteht keinerlei Vergütungsanspruch des AN. 02.5 Baustellendokumentation 2.5.1 Dokumentation der verbauten Materialien Eine Dokumentation der verwendeten Bauprodukte und eingesetzten Verfahren ist ergänzend zu Punkt 2.7 im Rahmen der Leistungen des Auftragnehmers als Nebenleistung zu erbringen. Grundsätzlich sind die Dokumentationsunterlagen (Datenblätter, Zulassungen, Gebrauchsanweisungen, etc.) auf Verlangen des AG, vor der ersten Verwendung auf der Baustelle, jedoch spätestens zum Zeitpunkt der VOB-Abnahme vorzulegen. Ein Nichtvorliegen der kompletten Unterlagen wird als wesentlicher Mangel gewertet. Sofern es sich um Nachweise handeln, die eine Schutzqualität (Brandschutz, Schallschutz, Absturzsicherung etc.) bescheinigen und bei der Abnahme fehlen, wird die Abnahme verweigert. Sollten die eingebauten Produkte nachzuweisende Schutzeigenschaften haben, sind die entsprechend en Prüfberichte und Nachweise im Rahmen der Werkplanung vor Verwendung auf der Baustelle vorzulegen. Sollte der Auftragnehmer die Dokumentationsunterlagen nicht im vertraglichen Umfang vorlegen, wird die Dokumentation auf Kosten des Auftragnehmers durch den Auftraggeber erstellt. Bis zur Feststellung der tatsächlich entstandenen Kosten wird gem. §641 (2) BGB die doppelte Höhe der geschätzten Kosten für die Erstellung der Dokumentation von den Forderungen des Auftragnehmers in Abzug gebracht. Hierbei werden mindestens Kosten in Höhe von 5.000,- € netto für die Erstellung einer Dokumentation kalkuliert. Die Dokumentation ist als PDF-Dokument digital über den Projektserver zu übergeben. Alle Datenblätter und Nachweise müssen eindeutige Bezeichnungen enthalten sowie einen konkreten Positionsverweis auf die in der Ausschreibung verwendeten Positionsbezeichnungen. Der Umfang erstreckt sich auf alle wesentlichen Bestandteile der Leistungen, alle Hilfsstoffe, die die Funktion der Gesamtkonstruktion sichern (z.B. Folien, Abdichtungen, Profile, Klebebänder, Versiegelungen etc.) Weiterhin übergibt der AN dem AG unaufgefordert vor Inbetriebnahme entsprechende Pflege- und Reinigungsanweisungen. Die Übergabe der Anweisungen lässt sich der AN vom AG quittieren. 02.5.2. Bautagesberichte Der AN hat täglich Bautagesberichte zu führen und dem AG wöchentlich abgestimmt in digitaler Form als PDF zu übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung, die Abrechnung und die terminlichen Auswirkungen des Auftrages von Bedeutung sein können. Insbesondere sind die durch die Bauüberwachung veranlassten Stundenlohnarbeiten im jeweiligen Bautagesbericht anzugeben. Über besondere Vorkommnisse ist der AG zusätzlich arbeitstäglich zu informieren. 2.6 Wartungsverträge Für alle sicherheitsrelevanten und technischen Anlagen werden im Leistungsverzeichnis die Wartungsarbeiten und/oder Prüfungen abgefragt. Die Wartungsangebote für alle vier Jahre werden in der Angebotsauswertung berücksichtigt. Die Beauftragung der wiederkehrenden Wartung erfolgt jedoch seperat. 02.7 Allgemeine Vorbemerkungen für nachhaltiges Bauen gemäß DGNB & QNG NWG Das Bauvorhaben wird als nachhaltiges Gebäude geplant und ausgeführt. Für den Bauherren sind daher die Umweltverträglichkeit der Bauprodukte, die Qualität der Ausführung, der Verzicht auf Schadstoffe sowie die Minimierung von Umweltbelastungen durch die Baustelle besonders wichtig. Mit Fertigstellung des Gebäudes beabsichtigt der Bauherr eine Zertifizierung nach DGNB sowie QNG durchführen zu lassen. Diese beinhaltet vor allem eine Überprüfung der eingesetzten Bauprodukte sowie umfangreiche Messungen zur Schadstoffbelastung. Die vom Bauherrn in der Planung definierten Vorgaben und Einschränkungen zu Baustoffen und Bauprodukten sind zwingend einzuhalten. Der Bieter ist aufgefordert, möglichst umweltfreundliche und schadstoffarme Baustoffe und Bauprodukte einzusetzen. Die Bauprodukte und -materialien sollen so gewählt werden, dass Dauerhaftigkeit, Instandhaltungsfreundlichkeit, Rückbaufähigkeit und Reinigungsfreundlichkeit gewährleistet werden. 02.7.1 Deklaration Alle Produkte sind mindestens 21 Tage vor Bestellung durch den Unternehmer zu benennen. Die Einreichung hat über die bereitgestellte Deklarationsliste zu erfolgen. Die Nachweise (Sicherheitsdatenblätter oder Herstellererklärungen) sind digital vorzulegen. Produktdatenblätter und Technische Merkblätter sind digital vorzulegen. 02.7.2 Freigabe Es dürfen nur freigegebene Bauprodukte eingesetzt werden. Die Freigabe erfolgt auf Grundlage der vorzulegenden Nachweise: technischen Datenblätter, Sicherheitsdatenblätter (soweit für das Produkt vorhanden) und Umweltdeklarationen (kurz: EPD, soweit für das Produkt vorhanden). Diese sind zur Vermeidung von Verzögerungen spätestens 21 Tage vor der Bestellung einzureichen. Der Anbieter verpflichtet sich, alle Produkte mit Nachhaltigkeitsanforderungen entsprechend der Festlegung zur Deklaration vollständig und gesammelt zu deklarieren und mit den geforderten Unterlagen zu übergeben. Grundsätzlich sind alle Produkte mit Sicherheitsdatenblatt durch den Unternehmer zu benennen und einzureichen. Unvollständig eingereichte Produkte werden nicht bearbeitet. Der AG behält sich vor bei Austauschen einmal freigegebener Produkte eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr zu berechnen. Bei Unklarheiten über den Einsatz eines Produktes ist unbedingt vor dem Einbau Rücksprache mit der Bauleitung zu halten. Sollte der Anbieter nicht freigegebene Produkte verwenden, sind diese Produkte auf eigene Kosten vollständig zu entfernen und auszutauschen. 02.7.3 Produkte mit Sicherheitsdatenblättern Produkte mit Sicherheitsdatenblättern sind grundsätzlich zu deklarieren. Dies gilt auch, wenn keine Anforderung an der Position genannt ist. Zusätzlich gelten mindestens folgende Vorgaben. Sind in den Positionen oder Titeln höhere Anforderungen genannt, gelten jene. PU-Systeme nicht schlechter als GIS-Code PU10 oder RU1. RE-Systeme nur GIS-Code RE05, RE 10 und RE20. Vor Ort eingesetzte Lacke und Farben auf nicht mineralischen Untergründen VOC <10%. Vor Ort eingesetzte dekorative Farben und Beschichtungen auf nicht mineralischen Untergründen nur mit Blauer Engel DE-UZ 12a oder gleichwertig. Farben und Beschichtungen auf mineralischen Untergründen mit ELF-Zertifikat. Bitumenprodukte haben GIS-Code BBP10. Kunstschaumdämmstoffe sind ohne (teil)halogenierte Treibmittel und ohne Chlorparaffine (SCCP, MCCP, LCCP) hergestellt. Kunststoffe ohne Stabilisatoren mit Blei, Cadmium und Zinn-Verbindungen. Holz-Öle nur GIS-Code Ö10. Montageschäume sind nur für Fugen in WDVS gemäß abZ zulässig. Montageschäume für die Fenster- und Türenmontage gemäß Leistungsverzeichnis. Für Betontrennmittel/Schalöl nur GIS-Code BTM 01 und BTM 05 02.7.4 Vorgaben zum Einsatz von Holz Alle eingesetzten Hölzer, Holzprodukte oder Holzwerkstoffe müssen ein FSC- oder PEFC-Zertifikat sowie das dazugehörige CoC Zertifikat haben. Es ist die Lieferkette (CoC) sicherzustellen und nachzuweisen. Alle Verarbeiter von Holz- und Holzprodukten haben eine Erklärung abzugeben, dass Sie nur Produkte mit gültigem Zertifikat bestellt und verarbeitet haben. Dies erfolgt auf Firmenpapier mit Nennung der Baustelle, Auflistung der Lieferscheine (Lieferscheinnummer) und Bestätigung, dass nur zertifiziertes Holz eingesetzt wurde. 02.7.5 Vorgaben zum Einsatz von Naturstein Es darf nur Naturstein verwendet werden, der frei von Kinder- und Zwangsarbeit ist. Dies ist erfüllt bei Steinen aus der EU (CE-Kennzeichnung notwendig) und Steinen mit dem WIN=WIN Fair Stone Siegel. 02.7.6 Vorgaben zum Einsatz von Beton Es sollte nach Möglichkeit Beton verwendet werden, der CSC (Concrete Sustainability Council) zertifiziert ist. Hier besteht eine Transparenz über den Herstellungsprozess, die Wertschöpfungskette und über die Auswirkungen auf das soziale und ökologische Umfeld. 02.7.7 Mengennachweise Mit Fertigstellung der Arbeiten ist ein Mengen- und Massennachweis zu führen. Dieser dient zur abschließenden Feststellung der real im Gebäude verbauten Produktmengen. Der Mengen- und Massennachweis kann auf Grundlage der LV Mengen und Massen erfolgen, die um Mehr- oder Mindermengen ergänzt werden. 02.7.8 Vorgaben Baustelle Abfälle auf der Baustelle sind weitgehend zu vermeiden. Die dennoch anfallenden Abfälle sind sortenrein in mineralische Abfälle, Wertstoffe, gemischte Baustellenabfälle, Problemabfälle und asbesthaltige Abfälle zu sortieren. Eine lärmarme Baustelle ist grundsätzlich anzustreben. Dazu sind soweit technisch möglich lärmarme Baumaschinen und Geräte einzusetzen. In den Schutzzeiten Wochentags 20:00 bis 6:00 Uhr sowie am Wochenende ist Baustellenlärm prinzipiell auszuschließen. Maschinen und Geräte sind mit einer wirksamen Absaugung zu versehen, Stäube sind an der Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen. Die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche ist, soweit technisch möglich, zu verhindern. Ablagerungen sind zu vermeiden. Zur Beseitigung von Staub sind Feucht- bzw. Nassverfahren oder saugende Verfahren einzusetzen. Die Einrichtungen zum Abscheiden, Erfassen von Stäuben haben dem Stand der Technik zu entsprechen und sind regelmäßig zu warten. Es ist sicherzustellen, dass der Boden nicht durch chemische Verunreinigungen kontaminiert wird. Es ist auszuschließen, dass kein mit folgenden H-Sätzen und dem Gefahrensymbol gekennzeichneter Stoff in Kontakt mit der Umwelt kommt: H300, H310, H330 Akute Toxizität H340 Keimzell-Mutagenität Muta. 1A / 1B H341 Keimzell-Mutagenität Muta.  2 H350 Karzinogenität Carc. 1A / 1B H351 Karzinogenität Carc. 2 H360 Reproduktionstoxizität Rep. 1A /1B H361 Reproduktionstoxizität Rep. 1A /1B H400 akut gewässergefährdend H400, H410, H411, H412, H413 chronisch gewässergefährdend H420 Ozonschicht schädigend H334 Sensibilisierung der Atemwege H317 Sensibilisierung der Haut PTB-Eigenschaft persistent, bioakkumulierend und toxisch vPvB-Eigenschaft sehr persistent und sehr bioakkumulierend Der Boden auf und um die Baustelle ist soweit technisch möglich vor unnötigen Verdichtungen zu schützen. 02.7.9 Anlage Schadstoffvorgaben GRUNDSÄTZLICHE VORGABE: maximaler Anteil 0,1 % besonders besorgniserregenden Stoffe nach CLP- / REACH Verordnung mit sensibilisierenden, humantoxischen oder umweltgefährdenden Eigenschaften oder besonders besorgniserregende Stoffe. Ende der Zusätzlich Technischen Vertragsbedingungen [ZTV]
02. Zusätzlich Technische Vertragsbedingungen [ZTV]
03. Mitgeltende Normen und Regeln 03. Mitgeltende Normen und Regeln 03.1. Allgemeine Hinweise Dem Vertrag und dessen Abwicklung liegen die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen ( DIN 1961 ) gemäß VOB/B , die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV), bestehend aus den Allgemeinen Regelungen für Bauarbeiten jeder Art ( ATV DIN 18299), sowie die gewerkespezifischen Bestimmungen (ATV) gemäß VOB/C zugrunde. Für die Ausführung der vertraglichen Leistungen sind darüber hinaus folgende Vorschriften zu beachten: die Landesbauordnung Gesetze und Verordnungen Bestimmungen und Richtlinien überörtlicher und örtlicher Stellen die Unfallverhütungsvorschriften die bau- und gewerbeamtlichen Vorschriften Arbeitsstättenrichtlinien und die Bestimmungen des zuständigen Überwachungsvereins e. V. die Planungsunterlagen des Fachingenieurs und des Architekten, soweit sie für die auszuführenden Arbeiten zutreffen Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. 03.2. Trockenbauarbeiten Der sachliche Geltungsbereich für die Trockenbauarbeiten ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus ATV / DIN 18 340.
03. Mitgeltende Normen und Regeln
04. Anlagen zur Ausschreibung Die Zeichnungen sind Anlagen der Ausschreibung und nicht zur Ausführung freigegeben. Der Ausschreibung liegen folgende Pläne als Anlage bei und sind Bestandteil des Angebotes: Allgemeine Anlagen: Anlage 0001 Baustelleneinrichtungsplan A5La-XX-BE200-0001 Grundrisse Anlage 0008 Gründung Achse 1 - 5 A5Gr-N1-GR50-0008 Anlage 0009 Gründung Achse 5 - 8 A5Gr-N2-GR50-0009 Anlage 0010 2. Untergeschoss Achse 1 - 5 A5Gr-N1-2U50-0010 Anlage 0011 2. Untergeschoss Achse 5 - 8 A5Gr-N2-2U50-0011 Anlage 0012 1. Untergeschoss Achse 1 - 5 A5Gr-N1-1U50-0012 Anlage 0013 1. Untergeschoss Achse 5 - 8 A5Gr-N2-1U50-0013 Anlage 0014 Erdgeschoss Achse 1 - 5 A5Gr-N1-EG50-0014 Anlage 0015 Erdgeschoss Achse 5 - 8 A5Gr-N2-EG50-0015 Anlage 0016 1. Obergeschoss Achse 1 - 5 A5Gr-N1-1O50-0016 Anlage 0017 1. Obergeschoss Achse 5 - 8 A5Gr-N2-1O50-0017 Anlage 0018 2. Obergeschoss Achse 1 - 5 A5Gr-N1-2O50-0018 Anlage 0019 2. Obergeschoss Achse 5 - 8 A5Gr-N2-2O50-0019 Anlage 0020 Dachaufsicht Achse 1 - 5 A5Gr-N1-DA50-0020 Anlage 0021 Dachaufsicht Achse 5 - 8 A5Gr-N2-DA50-0021 Schnitte Anlage 0050 Neubau Schnitt AA A5Sn-NX-AA50-0050 Anlage 0051 Neubau Schnitt BB A5Sn-NX-BB50-0051 Anlage 0052 Neubau Schnitt CC A5Sn-NX-CC50-0052 Anlage 0053 Neubau Schnitt DD A5Sn-NX-DD50-0053 Anlage 0080-Fassadenschnitt 1-1 A5Fs-NX-1120-0080 Anlage 0081-Fassadenschnitt 2-2 A5Fs-NX-2220-0081 Anlage 0082-Fassadenschnitt 3-3 A5Fs-NX-3320-0082 Anlage 0083-Fassadenschnitt 4-4 A5Fs-NX-4420-0083 Anlage 0084-Fassadenschnitt 5-5 A5Fs-NX-5520-0084 Anlage 0085-Fassadenschnitt 6-6 A5Fs-NX-6620-0085 Deckenspiegel Anlage 0090-Deckenspiegel 2U Achse 1-5 A5Ds-N1-2U50-0090 Anlage 0091-Deckenspiegel 2U Achse 5-8 A5Ds-N1-2U50-0091 Anlage 0092-Deckenspiegel 1U Achse 1-5 A5Ds-N1-1U50-0092 Anlage 0093-Deckenspiegel 1U Achse 5-8 A5Ds-N1-1U50-0093 Anlage 0094-Deckenspiegel EG Achse 1-5 A5Ds-N1-EG50-0094 Anlage 0095-Deckenspiegel EG Achse 5-8 A5Ds-N1-EG50-0095 Anlage 0096-Deckenspiegel 1O Achse 1-5 A5Ds-N1-1O50-0096 Anlage 0097-Deckenspiegel 1O Achse 5-8 A5Ds-N1-1O50-0097 Anlage 0098-Deckenspiegel 2O Achse 1-5 A5Ds-N1-2O50-0098 Anlage 0099-Deckenspiegel 2O Achse 5-8 A5Ds-N1-2O50-0099 Gewerkespezifische Anlagen Anlage 0203 - Dachausstieg A5De-NX-X10-0203 Anlage 0204 - Lichtkuppel _ Rauchabzug TRHS A5De-NX-X10-0204 Anlage 0205 - Sattel-Lichtband quer A5De-NX-X10-0205 Anlage 0306 - Fenster Sturz Regel A5De-NX-X5-0306 Anlage 0600 - Aufbau Abhangdecken Neubau A5De-NX-X10-0600 Anlage 0602 - Deckenstirn - EG_1.OG_ Achse 4_5 A5De-NX-X10-0602 Anlage 0603 - Deckenstirn - 1.OG_2.OG_ Achse 4_5 A5De-NX-X10-0603 Anlage 0604 - Deckenstirn - EG_1.OG_ Achse B_C A5De-NX-X10-0604 Anlage 0605 - Deckenstirn - 1.OG_2.OG_ Achse B_C A5De-NX-X10-0605 Anlage 0700 - Typenschlüssel Wände Neubau A5De-NX-X5-0700 Anlage 0702 - Übersicht Innenwandbeläge 2.UG A5De-NX-2U200-0702 Anlage 0703 - Übersicht Innenwandbeläge 1.UG A5De-NX-2U200-0703 Anlage 0704 - Übersicht Innenwandbeläge EG A5De-NX-2U200-0704 Anlage 0705 - Übersicht Innenwandbeläge 1.OG A5De-NX-2U200-0705 Anlage 0706 - Übersicht Innenwandbeläge 2.OG A5De-NX-2U200-0706 Anlage 0716 - Anschlüsse Wandverkleidungen A5De-NX-X5-0716 Anlage 0719 - Anschlüsse Holz-Glas-Trennwand vertikal A5De-NX-X5-0719 Anlage 0720 - Übersicht Trockenbauwände 2.UG A5De-NX-2UXXX-0720 Anlage 0721 - Übersicht Trockenbauwände 1.UG A5De-NX-1UXXX-0721 Anlage 0722 - Übersicht Trockenbauwände EG A5De-NX-EGXXX-0722 Anlage 0723 - Übersicht Trockenbauwände 1.OG A5De-NX-1OXXX-0723 Anlage 0724 - Übersicht Trockenbauwände 2.OG A5De-NX-2OXXX-0724 Anlage 0729 - Prinzip Trockenbauanschlüsse 1 A5De-NX-X5-0729 Anlage 0730 - Prinzip Trockenbauanschlüsse 2 A5De-NX-X5-0730 Skizzen Anlage 5101 - Wandabsorber Typen Neubau A5Sk-NX-XX20-5101 Bauzeiten: Ausführungsfristen
04. Anlagen zur Ausschreibung
00 Konstruktionsbeschreibungen
00
Konstruktionsbeschreibungen
00.00 Konstruktionsbeschreibungen
00.00
Konstruktionsbeschreibungen
01 Vorbereitende Arbeiten
01
Vorbereitende Arbeiten
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
02 Trockenbauwände
02
Trockenbauwände
02.01 Wände
02.01
Wände
02.02 Wandabsorber
02.02
Wandabsorber
03 Trockenbaudecken
03
Trockenbaudecken
03.01 glatte Innendecken
03.01
glatte Innendecken
03.02 Akustikputzdecken
03.02
Akustikputzdecken
03.03 Innendecken Akustik
03.03
Innendecken Akustik
09 Sonstiges und Stundenlohnarbeiten
09
Sonstiges und Stundenlohnarbeiten
09.01 Sonstiges
09.01
Sonstiges
09.02 Stundenlohnarbeiten
09.02
Stundenlohnarbeiten