Rohbauarbeiten
Umbau eines Einfamilienhauses Sauerbruchstraße 23
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Allgemeine Bedingungen ALLGEMEINE BEDINGUNGEN 1.Vertragsbestandteile Bestandteile des Angebotes und des Werkvertrages sind: a) die Leistungsbeschreibung, b) die Besonderen Vertragsbedingungen, c) etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen, d) etwaige Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen, e) die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für  Bauleistungen, f) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die  Ausführung von Bauleistungen. g) die VOB - Teil B und C- neueste Fassung (  VOB " als Ganzes") Bei Abweichungen oder evtl. Widersprüchen zwischen den einzelnen Vertragsbestandteilen gelten diesein der genannten Reihenfolge. 2.Das Angebot muss vollständig ausgefüllt undrechtsverbindlich unterschrieben sein. Alternativ-Angebote               in gleichwertiger Qualität sind erwünscht. Sie sind getrennt vom Hauptangebot abzugeben. Soweit                       erforderlich, sind Pläne oder Zeichnungen beizufügen. Dem Wahlvorschlag sind die Bedingungen des            Hauptangebotes zugrunde zu legen.Vermeintliche Unklarheiten in den Ausschreibungsunterlagen hat                 der Bieter bis zur Angebotsabgabe zu klären. Eigene Ausführungs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen                und sogenannte Auftragsbestätigungen des Bieters haben keine Gültigkeit und werden nicht                              Vertragsbestandteil. 2.aSofern eine Abrechnung zum Pauschalpreis vorgesehenist, wird der Bieter die dem Angebotzugrundeliegenden Massen überprüfen und etwaige Massenabweichungen innerhalb einer zuvereinbarenden Frist nach dem Vergabezuschlag schriftlich anzeigen. Erfolgt eine solche schriftlicheAnzeige nicht innerhalb der vereinbarten Frist, bleibt der Pauschalpreis unverändert. Fristgerechtangezeigte Massenabweichungen führen zur Änderung des in der Vergabeverhandlung festgelegtenPauschalpreises unter Zugrundelegung der im Angebot ausgewiesenen Einheitspreise und unterBerücksichtigung des in der Vergabeverhandlung vereinbarten Nachlasses. 3. Vor Abgabe des Angebotes hat sich der Auftragnehmerüber die Lage und Beschaffenheit der Baustelle,über An- und Abfuhrmöglichkeiten, Wasser- und Stromversorgung zu unterrichten. SpätereNachforderungen aus Versäumnis oder Irrtum werden nicht anerkannt. 4.Die Zeichnungen, die der Ausschreibung zugrundeliegen, können in meinem Büro oder bei der örtlichen Bauleitung eingesehen werden. Nachforderungen, die auf Unkenntnis der Zeichnungen zurückzuführen sind, werden nicht anerkannt. 5. Der Unternehmer hat den gesetzlichenVerpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben, der Beiträge zu den Sozialversicherungen sowie den Verpflichtungen aus den Tarifforderungen, Tarifverträgen und sonstigen lohnrechtlichen Vereinbarungen und Bestimmungen nachzukommen. Hierüber sind evtl. von Auftragnehmer entsprechende Bescheinigungen vorzulegen. 5.aDer AN hat eine Freistellungsbescheinigung des fürihn zuständigen Finanzamtes zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 b Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) vorzulegen. Bei Nichtvorlageerfolgt ein Abzug von 15 % der geprüften Bruttorechnungssumme nach Abzug des Sicherheitseinbehal-tes. 6.Die Baustelleneinrichtungen, einschl. derHerstellung und Vorhaltung der Baustrom- und Bauwasseranschlüsse und sonstigen dazugehörigen Einrichtungen für geordneten Baustellenbetrieb während der Gesamtbauzeit, wird durch die anteilige Nebenkostenbeteiligung im Bauvertrag geregelt.           Die eigene Baustelleneinrichtung ist mit denEinheitspreisen abgegolten. 6.1 Sollte die Baustelleneinrichtung von einem anderenUnternehmer geliefert und unterhalten werden, so hat sich der Auftragnehmer an den Verbrauchskosten für Strom/Wasser nach seiner Verbrauchshöhe zu beteiligen, ebenso anteilig an den Kosten der Baustelleneinrichtung und Vorhaltung. Zwischenzähler hat der Auftragnehmer auf jeden Fall auf seine Kosten zu installieren. 7.Die Arbeiten werden getrennt nach Titelnausgeschrieben. Der Auftraggeber behält sich vor, die Arbeitengetrennt nach Titeln zu vergeben. 8.Die Einheitspreise des Angebotes sind getrennt nachMaterial und Arbeitslohn einzusetzen, falls dies soausgewiesen wird. 9. Falls vom Auftraggeber oder der BauleitungMaterialproben verlangt werden, sind diese kostenlos undrechtzeitig zu beschaffen. Werden Materiallieferungen bauseits vorgenommen, so wird diesesausdrücklich erwähnt. 10. Sämtliche auf der Baustelle lagernden eigenenBaustoffe sowie die Baustelle selbst sind vom Unternehmer zu bewachen. Für Diebstähle und Zerstörungen an bereits von ihm fertiggestellten Bauteilen haftet der Unternehmer bis zurAbnahme. 11. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass dieBaustelle ständig in geordnetem Zustand ist. Eigene Verunreinigungen und Bauschutt sind zubeseitigen und abzufahren. Kommt der Unternehmer diesen Pflichten nicht nach, behält sich derAuftraggeber vor, Bauschutt und dgl. auf Kosten der Unternehmen abfahren zu lassen. 12. Die Gewährleistungsfrist,bzw die Frist für Mängelansprüche regelt sich nach § 13 VOB Teil B und beträgt            4 Jahre. Die Frist beginnt für alle Auftragnehmer mit dem Tag der mängelfreien Abnahme.                          Der Auftragnehmer hat festgestellte Mängel nach Aufforderung  unverzüglich          und auf seine Kosten zu beheben. Kommt er dieser Aufforderung innerhalb von 14 Tagen nicht nachoder ist Gefahr im Verzug, ist der Auftraggeber berechtigt, die Arbeit ohne vorherige Ankündigung aufGefahr und Kosten des Auftragnehmers durchführen zu lassen. 13. Wird die im Bauvertrag vereinbarte Fertigstellungsfrist durch Verschulden des Auftragnehmers überschritten, so kann vom Auftraggeber für jeden Werktag der Überschreitung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % der Abrechnungssumme verlangt werden und von der Vergütung einbehalten                              werden, bis zur Höchstsumme von 5% der Auftragssumme.                                                                                    Dies gilt auch für die im Bauvertrag ausdrücklich als solche vereinbarten vertraglichen Einzelfristen. 14. Bei Arbeiten jeder Art hat sich der Auftragnehmer selbst zu vergewissern, ob und wo auf der Baustelle Kabel oder Versorgungsleitungen sowie Marksteine vorhanden sind. Er hat alle Maßnahmen zum Schutz der Anlagen selbstverantwortlich zu treffen und uneingeschränkt für von ihm verursachte Schäden zu haften. 15. Abtretungen von Forderungen des Auftragnehmers ausdiesem Vertrag sind ohne Zustimmung des Auftraggebers ausgeschlossen. 16.Die Angebotspreise sind für die Dauer dervereinbarten Ausführungsfrist Festpreise. Die Frist beginnt mitdem Tage des Bauvertragsabschlusses. 17.Eigene Bauschilder dürfen nicht aufgestellt werden.Jede Baustelle erhält ein gemeinsames Bauschild. Größe und Gestaltung wird vom Auftraggeber bestimmt. Die Kosten werden anteilig auf alle beteiligten Handwerker umgelegt, sofern der AG ein Schild anbringen lassen will 18. Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfasst sind, müssen vor Ausführung in Form eines Nachtragangebotes dem Auftraggeber zur Kenntnis gebracht werden. Über die Höhe des Einheitspreises           ist in jedem Fall vor Ausführung Einigkeit zu erzielen. 19.Preisabsprachen mit anderen Handwerkern sind unzulässig. 20. Gemäß der Bauordnung  hat der Bieter bei Auftragserteilung einen Fachbauleiter an der Baustelle zu bestimmen. 21.Für die Dauer der Bauzeit wurde vom Bauherrn eine Bauwesenversicherung abgeschlossen. Jeder Unternehmer hat 0,40 % seiner Abrechnungssumme zu leisten. Der Abzug wird bei der Schlussrechnungsprüfung vorgenommen. 22.Die Bezahlung erfolgt gemäß Zahlungsplan der am Bau fertiggestellten Arbeiten gegen Vorlage von prüfungsfähigen Zwischenrechnungen.Der Sicherheitseinbehalt bei Abschlagszahlungen beträgt 10%                  gemäß VOB Teil B Absatz 6. Eventuell vereinbarte Skonti werden zusätzlich in Abzug gebracht. Aufmaße sind grundsätzlich zusammen mit der Bauleitung zu erstellen. Die Schlußzahlung erfolgt nach               Abnahme der Arbeiten und Prüfung der eingereichten Schlussrechnung. Abschlagszahlungen sowie Rechnungen werden in den nach VOB/B vorgeschriebenen Zeiträumen beglichen. 5 % der Schlussrechnungssumme werden als Sicherheit für die Dauer der Frist für Mängelansprüche, also 4 Jahre nach Abnahme des Gewerkes eingehalten. Die Gewährleistungssumme kann durch eine unbefristete Bankbürgschaft ersetzt werden, welche die Erklärung gemäss VOB/B § 17Nr. 4 enthalten muss. Die Bürgschaft muss von einem dem Auftraggeber als tauglich anerkannten Bürgen ausgestellt sein (z.B. Deutsche Großbank- oder Sparkasse). 23.Im Falle der Auftragserteilung kann vom Auftraggeber eine Auftragserfüllungsbürgschaft einer Deutschen Grossbank oder Sparkasse in Höhe von 10 % der Bruttoauftragssumme vor Ausführungsbeginn verlangt werden. 24.Der Auftragnehmer hat vor Ausführung seiner Arbeiten die Vorleistungen, die auf seine Arbeit Einfluss haben, zu prüfen. Falls die Vorleistung mangelhaft ist, muss der AG schriftlich benachrichtigt werden. 25.Falls ein Auftragnehmer einen Subunternehmer einschalten möchte, ist in jedem Fall das Einverständnisdes Auftraggebers erforderlich. 26.Die Abnahme der geleisteten Arbeiten erfolgt nach mängelfreier Fertigstellung der gesamten Leistung. Der Auftragnehmer hat hier rechtzeitig schriftlich bei dem Auftraggeber die Abnahme seiner Leistungen zu beantragen. 27. Der Auftragnehmer trägt die alleinige Haftung für die Einhaltung aller berufsgenossenschaftlichen, gesetzlichen und polizeilichen Bestimmungen für sein Gewerk. 28.Der Auftraggeber ist nicht an das Mindestangebot gebunden. Er behält sich vor, einzelne Titel evtl. getrennt zu vergeben. 29.Der Auftragnehmer legt vor Arbeitsaufnahme folgende Bescheinigungen vor: - Bestätigung über bezahlte Steuern und entrichtete Beiträge an Sozialversicherung und   Berufsgenossenschaft. - Nachweis über die Eintragung in die Handwerksrolle. - Unbedenklichkeitsbescheinigung. 30.Die Unterschrift unter Stundenlohnzettel gilt nicht als Rechnungsanerkennung. Es bleibt die Prüfung vorbehalten, ob es sich um Stundenlohn- oder Vertragsarbeiten handelt. 31.Der Auftragnehmer hat unverzüglich nach Erhalt des Auftrages den Nachweis einer für die gesamte Laufzeit des Vertrages geltenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindest-Schaden-Deckungssumme von Euro 250.000,00 durch eine entsprechende Bescheinigung des Versicherers zu führen. 32.Nebenkostenregelung. Für bauseitige Zurverfügungstellung von           Bauwesenversicherung, Baustrom, Bauwasser sowie Bauschuttcontainern werden folgende anteiligen           Nebenkostenbeteiligungen von der Schlussrechnungssumme in Abzug gebracht: Bauwasser  0,20 % Baustrom 0,30 % Bauwesenversicherung  0,40 %           Schuttcontainer           Umlage nach Inanspruchnahme ....................................................... ....................................................... . Datum und Unterschrift des Bieters:
Allgemeine Bedingungen
Bei dem Gebäude Sauerbruchstraße 23 handelt es sich um Bei dem Gebäude Sauerbruchstraße 23 handelt es sich um ein eingeschossiges Fertighaus aus den 1970er Jahren mit ausgebautem Dachgeschoss, welches auf einem massiven Keller errichtet wurde. Es soll komplett modernisiert und saniert werden. Im Bereich der bestehenden Terrasse im Innenwinkel des Gebäudes soll ein 1-geschossiger Anbau mit Dachterrasse errichtet werden. Die Baugenehmigung liegt vor. Außen- und Innenwände des Fertighauses wurden ehemals in Holzständerbauweise errichtet, die Decke über dem Erdgeschoss ist eine Holzbalkendecke. Die Grundrisse in Erd- und Dachgeschoss sollen verändert werden. Es werden verschiedene Innenwände entfernt oder verändert. Es ist der Einbau einer raumhohen Dachgaube geplant, über die der Zugang zur neuen Dachterrasse ermöglicht wird. Eine statische Berechnung liegt vor. Der gartenseitige Anbau ist in massiver Bauart geplant. Neue, nicht tragende Innenwände werden als Metallständer-Trockenbau-Wände errichtet. Bäder und Küche werden neu hergerichtet und mit neuen Objekten, Armaturen, bzw. Küchenelementen ausgestattet. Die Installationen der Steigestränge bleiben dabei erhalten. Die Elektroinstallationen werden soweit möglich beibehalten und ergänzt. Schalter und Dosen werden komplett erneuert. Das Gebäude wird aktuell vom Keller bis zum Dachgeschoss über eine Fußbodenheizung mit einer Gas-Heizungsanlage beheizt. Die Warmwasserversorgung wird ebenfalls über diese Anlage betrieben. Es ist geplant, diese durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe zu ersetzen.
Bei dem Gebäude Sauerbruchstraße 23 handelt es sich um
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__.0001 Baustelleneinrichtung allgemein Für das Einrichten und Räumen der Baustelle sowie das Vorhalten von Geräten, Maschinen, Absperrungen o. Ähnl. wird für sämtliche aufgeführten Leistungen, sofern nicht in gesonderten Positionen beschrieben, eine Pauschale vergütet. Die Baustelle ist in einem ordentlichen Zustand zu halten. Anfallender Bauschutt, Abbruch- , Rest- bzw. Verpackungsmaterial, Verbrauchsmaterial für Schutzmaßnahmen, Probestücke, Sondermüll und Abfälle besonderer Deponierung etc. sind baubegleitend bzw. täglich restlos, ohne besondere Aufforderung und auf Kosten des Auftragnehmers zu beseitigen, dabei sind die aktuellen Vorschriften für Abfallentsorgung und Recycling zu beachten.
01.__.0001
Baustelleneinrichtung allgemein
L
1.00
psch
01.__.0002 Toilettenanlage Stück Toilette Chemie-Toilette mit Handwaschbecken und Desinfektion auf dem Grundstück aufstellen und für die Dauer der Bauzeit vorhalten. Es ist ebenfalls für die wöchentliche Reinigung der Toilette zu sorgen. Grundstandzeit 4 Wochen.
01.__.0002
Toilettenanlage
1.00
Stk
01.__.0003 Verlängerungswoche für die Pos.Toilettenanlage Verlängerungswochen für die Pos.Toilettenanlage, voraussichtlich 16 Wochen
01.__.0003
Verlängerungswoche für die Pos.Toilettenanlage
1.00
Wo
01.__.0004 Wasseranschluss Wasseranschluss von vorhandener Wasserleitung im KG herstellen. Der Standort ist mit der Bauleitung abzustimmen.
01.__.0004
Wasseranschluss
O
1.00
Stk
02 Erdarbeiten
02
Erdarbeiten
02.__.0001 Bodenaushub für Baugrube Anbau Bodenaushub der Baugrube, 1. Aushub  für Gründungswand vor bestehender Kellerwand, Tiefe ca. 2,35 m, einseitiger Arbeitsbereich ca. 1,00 m und Böschung 45°. Nach Fertigstellung der Fundamente und Gründungswand, Verfüllen und Verdichten der Baugrube: 2. Aushub für Gründungswand unter Außenwand Anbau, Tiefe ca. 1,40 m,  beidseitiger Arbeitsbereich und Böschung 45.° Bei dem Bodenaushub handelt es sich um tragenden Boden unter einer Bestandsterrasse, evtl. mit Schotterschicht; ansonsten Boden der Bodenklasse 3-4. Der Boden ist seitlich zu lagern und nach dem 1. Arbeitsgang wieder einzubringen und zu verdichten. Restmengen verbleiben auf dem Grundstück und sind für den Aufbau der neuen Terrasse vor dem Anbau anzuschütten. Nach dem 2. Arbeitsgang ist ebenso zu verfahren. Abrechnung nach Aushubprofilen.
02.__.0001
Bodenaushub für Baugrube Anbau
58.139
02.__.0002 Bodenaushub für Bodenplatte Garage Bodenaushub in einer Stärke von ca. 0,50 m für Gründung einer neuen Garage vornehmen. Bei dem Bodenaushub handelt es sich um tragenden Boden des vorhandenen Baugrunds. Dieser ist für den Aufbau der neuen Terrasse vor dem neuen Anbau anzuschütten.
02.__.0002
Bodenaushub für Bodenplatte Garage
6.93
02.__.0003 Erdaushub für Fundamente Anbau Bodenaushub für Fundamente per Handschachtung. Bei dem Bodenaushub handelt es sich um tragenden Boden des vorhandenen Baugrunds. Der Boden ist für die Fundamente des Anbaus auszuheben und für den Aufbau der neuen Terrasse vor dem Anbau anzuschütten. Es handelt sich um Boden der Bodenklasse 3-4. Fundamentquerschnitt:  a. 0,40 x 0,50 m, bzw. gemäß Statik Abrechnung nach Aushubprofilen.
02.__.0003
Erdaushub für Fundamente Anbau
4.669
02.__.0004 Erdaushub für Fundamente Garage Bodenaushub für Fundamente der Garage und erforderlichen Arbeitsraum. Bei dem Bodenaushub handelt es sich um tragenden Boden des vorhandenen Baugrunds. Nach Fertigstellung der Fundamente ist der Arbeitsraum wieder zu verfüllen; überschüssiger Boden ist für den Aufbau der neuen Terrasse ( gartenseitig vor dem Anbau) anzuschütten. Es handelt sich um Boden der Bodenklasse 3-4. Fundamentquerschnitt:  0,50*0,80 - 2,00 m; Höhe an den kurzen Seiten abgetreppt bis UK Bestandsfundament des Hauses. Zwischen den Fundamenten der kurzen Seiten Höhe = 0,80 cm. Abrechnung nach Aushubprofilen.
02.__.0004
Erdaushub für Fundamente Garage
10.34
02.__.0005 Gründungsbereiche verdichten Gründungsbereiche verdichten (Dpr> 95%), bestehend aus Sand mitteldichter Lagerung (Bodenklasse 3). Die entsprechenden Nachweise sind vorzulegen.
02.__.0005
Gründungsbereiche verdichten
3.85
03 Betonarbeiten
03
Betonarbeiten
03.01 Betonarbeiten Anbau
03.01
Betonarbeiten Anbau
03.02 Betonarbeiten Garage
03.02
Betonarbeiten Garage
04 Mauerwerksarbeiten
04
Mauerwerksarbeiten
04.01 Mauerwerksarbeiten Anbau
04.01
Mauerwerksarbeiten Anbau
04.02 Mauerwerksarbeiten Garage
04.02
Mauerwerksarbeiten Garage
04.03 Klinkerfassade - Anpassungen
04.03
Klinkerfassade - Anpassungen
05 Abdichtungsarbeiten Bodenplatte EG
05
Abdichtungsarbeiten Bodenplatte EG
05.__.0001 EMAILLIT BV express / Beton / VA lösemittelhaltig EMAILLIT BV extra (lösemittelhaltiger Kaltbitumenvoranstrich) auf vorbereiteter ter, sauber abgefegter Bodenplatte gut deckend aufbringen. Verbrauch: ca. 0,3 kg/m² Hinweis: gemäß BG Bau nur im Freien zu verwenden.
05.__.0001
EMAILLIT BV express / Beton / VA lösemittelhaltig
31.252
05.__.0002 Abdichtung Bodenplatte Anbau, 2-lagig Abdichtung der Bodenplatte, 2-lagig liefern und herstellen, mit: 1 Lage G200 S4+ 1 Lage PYE 200 S4 , mind. 10 cm Überlappung bei Stößen und lagenweise versetzte Ausrichtung kreuzweise.
05.__.0002
Abdichtung Bodenplatte Anbau, 2-lagig
31.252
05.__.0003 Aufkantung an den Wandanschlüssen Aufkantung an den Wandanschlüssen 15 cm hoch, die zweilagige Abdichtung stufenweise hochführen und vollflächig einschweißen.
05.__.0003
Aufkantung an den Wandanschlüssen
8.365
m
06 Estricharbeiten
06
Estricharbeiten
06.__.0001 Heizestrich, CT 25 - S 70 H 45 Schwimmender Zementestrich auf vorhandener Dämmung, bestehend aus einer Trägerplatte PS/PST 33/30mm, als Heizestrich liefern und einbauen; inkl. PE-Folie. Heizrohrsystem der Firma Uponor mit Leitelementen erfolgt bauseits. Der Estrich wird unter Beimischung von Glasvliesfasern hergestellt. Die Bewehrung mit Estrichgittern entfällt. Oberfläche planeben abgezogen, als Unterbau für im Dünnbett verlegte Fliesen-, Textil- und Parkettbeläge herstellen. Das erforderliche Zementestrichzusatzmittel wird vom Heizungsbauer zur Verfügung gestellt. Bauart :                   A Überdeckung der Heizelemente :  45 mm Festigkeitsklasse :  CT 25 Estrichdicke :          i.M. 65 mm In fix und fertiger Arbeit
06.__.0001
Heizestrich, CT 25 - S 70 H 45
31.252
06.__.0002 Zementestrich ( Heizest. ) - Mehr-/Minderstärke 10mm Differenzpreis für 10 mm Estrich-Mehr- bzw. Minderstärke des Zementestriches als Heizestrich.
06.__.0002
Zementestrich ( Heizest. ) - Mehr-/Minderstärke 10mm
31.252
06.__.0003 Dämmung 30 mm Dämmplatten EPS 040 DES sg., Styropor d = 30 mm, liefern und fachgerecht auf der abgedichteten Betonbodenfläche verlegen.
06.__.0003
Dämmung 30 mm
31.252
06.__.0004 Zusatzmittel für schnelleres Abbinden des Estrich Zusatzmittel für schnelleres Abbinden des Estrich bzw. Erzielen der Belegreife für Fliesen innerhalb von 10 Tagen.
06.__.0004
Zusatzmittel für schnelleres Abbinden des Estrich
O
31.252
07 Abbrucharbeiten innen
07
Abbrucharbeiten innen
07.__.0001 Rückbau GK-Beplankung Dachschrägen, Drempel Rückbau GK-Beplankung an Dachschrägen und Drempel, inkl. Dampfsperre und Dämmeinlage, zur Freilegung für statische Verstärkungsmaßnahmen. Abbruchmaterial zum Container schaffen und fachgerecht entsorgen, inkl. Entsorgungskosten. Ein Teilrückbau hat bereits stattgefunden.
07.__.0001
Rückbau GK-Beplankung Dachschrägen, Drempel
17.692
07.__.0002 Rückbau abgehängte Decke Rückbau abgehängte Decke unter Kehlbalkenlage zur Freilegung für statische Verstärkungsmaßnahmen. Abbruchmaterial zum Container schaffen und fachgerecht entsorgen, inkl. Entsorgungskosten. Ein Teilrückbau hat bereits stattgefunden.
07.__.0002
Rückbau abgehängte Decke
11.40
07.__.0003 Rückbau von Wandteilen im Sanitärbereich Rückbau von Wandteilen oder Vorsatzschalen im Sanitärbereich, bestehend aus Holzfaser- oder GK-Platten auf Holz- oder Metallständerwerk, nach Angabe durch die Bauleitung. Abbruchmaterial zum Container schaffen und fachgerecht entsorgen, inkl. Entsorgungskosten.
07.__.0003
Rückbau von Wandteilen im Sanitärbereich
6.15
08 Holz-Ständer-Bau-Arbeiten EG
08
Holz-Ständer-Bau-Arbeiten EG
08.01 Mittelwand in "Wohnen 1"
08.01
Mittelwand in "Wohnen 1"
08.02 Durchgang "Arbeiten" zu "Wohnen 2"
08.02
Durchgang "Arbeiten" zu "Wohnen 2"
08.03 Neuer Sturzträger HEA 100 - Schlafen EG
08.03
Neuer Sturzträger HEA 100 - Schlafen EG
08.04 Fensteröffnung vergrößern - Wohnen 1
08.04
Fensteröffnung vergrößern - Wohnen 1
08.07 Fensteröffnungen verändern - EG Küche und WC
08.07
Fensteröffnungen verändern - EG Küche und WC
08.08 Öffnung für Hauseingangstür verkleinern
08.08
Öffnung für Hauseingangstür verkleinern
09 Stundenlohnarbeiten
09
Stundenlohnarbeiten
09.__.0001 Stundensatz, Facharbeiter Stundensatz Facharbeiter, für event. erforderliche Arbeiten, die nicht im LV erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, inkl. aller Nebenkosten wie Fahrtkosten, Bereitstellung von Maschinen und Werkzeugen etc.
09.__.0001
Stundensatz, Facharbeiter
10.00
h
09.__.0002 Stundensatz Helfer, Stundensatz Helfer, für event. erforderliche Arbeiten, die nicht im LV erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, inkl. aller Nebenkosten wie Fahrtkosten, Bereitstellung von Maschinen und Werkzeugen etc.
09.__.0002
Stundensatz Helfer,
10.00
h