Rohbau BP14
GEWOBA Bremen, Bremer Punkt
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03 Betonarbeiten - Systemhaus
03
Betonarbeiten - Systemhaus
Globale Angaben zum Bauvorhaben Globale Angaben zum Bauvorhaben Neubau von fünf Mehrfamilienhäusern Projektadresse:  Luzerner Straße, Baseler Straße,  Am Siek in 28325 Bremen Es handelt sich um ein Projekt der punktuellen Innenentwicklung/ Nachverdichtung in Bremen, viergeschossiges Mehrfamilienhaus in Holzhybridbauweise, nicht unterkellert. Kubatur Gebäude ca. 14 x 14 x 14 m, Gebäudeklasse 4. Typ S mit 7 Whg., Typ L mit 10 Whg. und Typ XS mit 12 Whg. und 1 GE. Die Wohnungstypen sind konzeptionell vordefiniert, wählbar aus vorgeplanten rd.20 Grundrisstypologien der Grundrissfibel und wurden in gemeinsamer Planungsphase zum Bauantrag bedarfsgerecht angepasst. Je Neubau kommt zudem eine Fahrrad- und Mülleinhasung als Nebengebäude zur Ausführung, sowie bei BP11 eine Parkplatzanlage. Lageplan mit fünf Bauzonen und Bestandsgebäuden In diesem Leistungsverzeichnis  handelt es sich ausschließlich um den Neubau von einem viergeschossigen Mehrfamilienhaus in Holzhybridbauweise.
Globale Angaben zum Bauvorhaben
Allgemeine Angaben zum Objekt 1. Sämtliche Leistungen/Positionen sind einschließlich Herstellung, Lieferung an den Einbauort und Einbau zu kalkulieren inkl. aller dafür notwendigen Geräte, Maschinen, Hebezeuge, Schalung etc.  2. Beim Einbau sämtlicher Materialien, Halbzeuge, Bauteile, Elemente sind die Einbauvorschriften / Herstellerrichtlinien zu beachten.  3. Während der gesamten Arbeiten einzelner Gewerke sind angrenzende und umliegende Bauteile und vorhandene Außenanlagen umfassend vor Beschädigung zu schützen. Die Schutzmaterialien gehen nach Gebrauch in das Eigentum des AN über. 4. Alle während der Bauzeit erforderlichen Gerüste (ausgenommen Fassadengerüst) bis zu einer Arbeitshöhe von 2,65m sind einzukalkulieren und vorzuhalten. Die Ausführung ist nach den Vorschriften der DIN 4420 und DIN 4422, der Gerüstordnung, den Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft und der geltenden baupolizeilichen Vorschriften zu erstellen. Auf Übereinstimmung mit der SiGe-Planung ist zu achten. 5. Vorschriftsmäßiges Entsorgen von Abfall inkl. Deponiekosten/Gebühren: Sämtlicher während der Bauarbeiten anfallender Abfall wird Eigentum des AN und ist von diesem zu entsorgen. Die Entsorgung von Abfall nach den Abschnitten 4.1.11 und 4.1.12 ATV DIN 18299 hat regelmäßig, zum Abschluss der jeweiligen Arbeitswoche, zu erfolgen. Alternativ ist der zu entsorgende Abfall zum Abfahren in geeignete, auf der Baustelle lagernde, Abfalltransportbehälter des Auftragnehmers zulässig. Es obliegt in diesem Fall dem jeweiligen Auftragnehmer, selber dafür zu sorgen, dass keine unbefugten Abfälle in diese Behälter gelangen. 6. Die Sicherheitsbestimmungen gemäß Baustellenverordnung und SiGe-Plan sind zu berücksichtigen und zwingend einzuhalten. 7. Die durch das Vermessungsbüro bzw. den AN angebrachten Höhenbezugspunkte (Meterstriche, Marken, etc.) sind während der Bauausführung zu schützen und bei evtl. Beschädigung auf eigene Kosten neu zu setzen. 8. Der anfällige Mehraufwand für die Bearbeitung von Bauteilen, welche bei der Ausführung zusätzliche oder abweichende Bearbeitungen gegenüber dem Leistungsbeschrieb enthalten, können nicht geltend gemacht werden. Ausgenommen sind Leistungen, welche vor Ausführung angemeldet und genehmigt werden. 9. Weiterhin ist in die Preise einzurechnen: witterungsbedingte Erschwernisse und Mehraufwendungen ständige Reinigung der durch die eigene Arbeiten verschmutzten Straßen und Wege, mindestens jedoch täglich; Sicherungsmaßnahmen für arbeitszeitlich oder technologisch bedingte Unterbrechungen der eigenen Arbeiten; 10. Abrechnung Die Abrechnung erfolgt nach Plänen der Ausführungsplanung und Aufmaß vor Ort. Alle Aufmaße sind von der Bauleitung abzuzeichnen. Leistungen, die nicht im LV erfasst sind, müssen als Nachtrag oder mittels Entscheidungsvorlage vor Ausführung der Bauleitung schriftlich zur Freigabe vorgelegt werden. 11. Ausführungsunterlagen / Freigaben Dem AN überlassenen Planunterlagen sind vor der Ausführung hinsichtlich Maße und Detailangaben eigenverantwortlich zu prüfen; auftretende Unstimmigkeiten oder Bedenken sind dem AG unverzüglich mitzuteilen. Alle zur Freigabe der Ausführung seitens des AN selbst vorzulegenden Pläne, Unterlagen und Prüfzeugnisse sind dem AG kostenfrei, 1-fach digital und 3-fach in Papierform bei statisch erforderlicher Prüfung, rechtzeitig, jedoch mindestens 2 Wochen vor Montagebeginn zu übergeben. 12. Unterlagen zur Abnahme  Nach Fertigstellung seiner Leistungen und bei Abnahme hat der AN folgende Unterlagen schriftlich in 3-facher Ausfertigung zu übergeben: Fachbauleitererklärungen, Revisionspläne / Bestandspläne, vertraglich vereinbarte Nachweise über bestimmte Eigenschaften von Baustoffen etc. eine vollständige Aufstellung der eingebauten Bauprodukte mit zugehörige Zulassungs- und Konformitätsbescheinigungen sowie zugehörige Hersteller-, Fabrikats-, Typen- und Bestellbezeichnung lückenlose Bautagesberichte über gesamten Baustellenbetriebs- und Bauzeitraum. 13. Fundamentenerder Die Ausführung des Fundamentenerders femäß DIN 18014 ist nicht Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen und erfolgt durch ein seperates Gewerk.
Allgemeine Angaben zum Objekt
03.01 Beton- und Stahlbetonarbeiten
03.01
Beton- und Stahlbetonarbeiten
03.02 Betonfertigteile
03.02
Betonfertigteile
03.03 Bewehrung und Einbauteile
03.03
Bewehrung und Einbauteile
03.04 Perimeterdämmung, Abdichtungen
03.04
Perimeterdämmung, Abdichtungen
03.05 Montage
03.05
Montage
03.06 Balkone
03.06
Balkone
03.07 Durchdringungen
03.07
Durchdringungen
03.08 Grundleitungen
03.08
Grundleitungen
03.09 Stundenlohnarbeiten
03.09
Stundenlohnarbeiten