Außenputzarbeiten
Umbau eines Einfamilienhauses Sauerbruchstraße 23
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Allgemeine Bedingungen ALLGEMEINE BEDINGUNGEN 1.Vertragsbestandteile Bestandteile des Angebotes und des Werkvertrages sind: a) die Leistungsbeschreibung, b) die Besonderen Vertragsbedingungen, c) etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen, d) etwaige Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen, e) die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für  Bauleistungen, f) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die  Ausführung von Bauleistungen. g) die VOB - Teil B und C- neueste Fassung (  VOB " als Ganzes") Bei Abweichungen oder evtl. Widersprüchen zwischen deneinzelnen Vertragsbestandteilen gelten diesein der genannten Reihenfolge. 2.Das Angebot muss vollständig ausgefüllt undrechtsverbindlich unterschrieben sein. Alternativ-Angebote               in gleichwertiger Qualität sind erwünscht. Sie sind getrennt vom Hauptangebot abzugeben. Soweit                        erforderlich, sind Pläne oder Zeichnungen beizufügen. Dem Wahlvorschlag sind die Bedingungen des           Hauptangebotes zugrunde zu legen.Vermeintliche Unklarheiten in den Ausschreibungsunterlagen hat                   der Bieter bis zur Angebotsabgabe zu klären. Eigene Ausführungs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen               und sogenannte Auftragsbestätigungen des Bieters haben keine Gültigkeit und werden nicht                             Vertragsbestandteil. 2.aSofern eine Abrechnung zum Pauschalpreis vorgesehenist, wird der Bieter die dem Angebotzugrundeliegenden Massen überprüfen und etwaige Massenabweichungen innerhalb einer zuvereinbarenden Frist nach dem Vergabezuschlag schriftlich anzeigen. Erfolgt eine solche schriftlicheAnzeige nicht innerhalb der vereinbarten Frist, bleibt der Pauschalpreis unverändert. Fristgerechtangezeigte Massenabweichungen führen zur Änderung des in der Vergabeverhandlung festgelegtenPauschalpreises unter Zugrundelegung der im Angebot ausgewiesenen Einheitspreise und unterBerücksichtigung des in der Vergabeverhandlung vereinbarten Nachlasses. 3. Vor Abgabe des Angebotes hat sich der Auftragnehmerüber die Lage und Beschaffenheit der Baustelle,über An- und Abfuhrmöglichkeiten, Wasser- und Stromversorgung zu unterrichten. SpätereNachforderungen aus Versäumnis oder Irrtum werden nicht anerkannt. 4.Die Zeichnungen, die der Ausschreibung zugrundeliegen, können in meinem Büro oder bei der örtlichen Bauleitung eingesehen werden. Nachforderungen, die auf Unkenntnis der Zeichnungen zurückzuführen sind, werden nicht anerkannt. 5. Der Unternehmer hat den gesetzlichenVerpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben, der Beiträge zu den Sozialversicherungen sowie den Verpflichtungen aus den Tarifforderungen, Tarifverträgen und sonstigen lohnrechtlichen Vereinbarungen und Bestimmungen nachzukommen. Hierüber sind evtl. von Auftragnehmer entsprechende Bescheinigungen vorzulegen. 5.aDer AN hat eine Freistellungsbescheinigung des fürihn zuständigen Finanzamtes zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 b Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) vorzulegen. Bei Nichtvorlageerfolgt ein Abzug von 15 % der geprüften Bruttorechnungssumme nach Abzug des Sicherheitseinbehal-tes. 6.Die Baustelleneinrichtungen, einschl. derHerstellung und Vorhaltung der Baustrom- und Bauwasseranschlüsse und sonstigen dazugehörigen Einrichtungen für geordneten Baustellenbetrieb während der Gesamtbauzeit, wird durch die anteilige Nebenkostenbeteiligung im Bauvertrag geregelt.           Die eigene Baustelleneinrichtung ist mit denEinheitspreisen abgegolten. 6.1 Sollte die Baustelleneinrichtung von einem anderenUnternehmer geliefert und unterhalten werden, so hat sich der Auftragnehmer an den Verbrauchskosten für Strom/Wasser nach seiner Verbrauchshöhe zu beteiligen, ebenso anteilig an den Kosten der Baustelleneinrichtung und Vorhaltung. Zwischenzähler hat der Auftragnehmer auf jeden Fall auf seine Kosten zu installieren. 7.Die Arbeiten werden getrennt nach Titelnausgeschrieben. Der Auftraggeber behält sich vor, die Arbeitengetrennt nach Titeln zu vergeben. 8.Die Einheitspreise des Angebotes sind getrennt nachMaterial und Arbeitslohn einzusetzen, falls dies soausgewiesen wird. 9. Falls vom Auftraggeber oder der BauleitungMaterialproben verlangt werden, sind diese kostenlos undrechtzeitig zu beschaffen. Werden Materiallieferungen bauseits vorgenommen, so wird diesesausdrücklich erwähnt. 10. Sämtliche auf der Baustelle lagernden eigenenBaustoffe sowie die Baustelle selbst sind vom Unternehmer zu bewachen. Für Diebstähle und Zerstörungen an bereits von ihm fertiggestellten Bauteilen haftet der Unternehmer bis zurAbnahme. 11. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass dieBaustelle ständig in geordnetem Zustand ist. Eigene Verunreinigungen und Bauschutt sind zubeseitigen und abzufahren. Kommt der Unternehmer diesen Pflichten nicht nach, behält sich derAuftraggeber vor, Bauschutt und dgl. auf Kosten der Unternehmen abfahren zu lassen. 12. Die Gewährleistungsfrist,bzw die Frist für Mängelansprüche regelt sich nach § 13 VOB Teil B und beträgt             4 Jahre. Die Frist beginnt für alle Auftragnehmer mit dem Tag der mängelfreien Abnahme.                                    Der Auftragnehmer hat festgestellte Mängel nach Aufforderung  unverzüglich          und auf seine Kosten zu beheben. Kommt er dieser Aufforderung innerhalb von 14 Tagen nicht nachoder ist Gefahr im Verzug, ist der Auftraggeber berechtigt, die Arbeit ohne vorherige Ankündigung aufGefahr und Kosten des Auftragnehmers durchführen zu lassen. 13. Wird die im Bauvertrag vereinbarteFertigstellungsfrist durch Verschulden des Auftragnehmers überschritten, so kann vom Auftraggeber für jeden Werktag der Überschreitung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % der Abrechnungssumme verlangt werden und von der Vergütung einbehalten                              werden,bis zur Höchstsumme von 5% der Auftragssumme.                                                                                    Dies gilt auch für die im Bauvertrag ausdrücklich als solche vereinbarten vertraglichen Einzelfristen. 14. Bei Arbeiten jeder Art hat sich der Auftragnehmerselbst zu vergewissern, ob und wo auf der Baustelle Kabel oder Versorgungsleitungen sowie Marksteine vorhanden sind. Er hat alle Maßnahmen zum Schutz der Anlagen selbstverantwortlich zu treffen und uneingeschränkt für von ihm verursachte Schäden zu haften. 15. Abtretungen von Forderungen des Auftragnehmers ausdiesem Vertrag sind ohne Zustimmung des Auftraggebers ausgeschlossen. 16.Die Angebotspreise sind für die Dauer dervereinbarten Ausführungsfrist Festpreise. Die Frist beginnt mitdem Tage des Bauvertragsabschlusses. 17.Eigene Bauschilder dürfen nicht aufgestellt werden.Jede Baustelle erhält ein gemeinsames Bauschild. Grösse und Gestaltung wird vom Auftraggeber bestimmt. Die Kosten werden anteilig auf alle beteiligten Handwerker umgelegt, sofern der AG ein Schild anbringen lassen will 18. Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfasst sind, müssen vor Ausführung in Form eines Nachtragangebotes dem Auftraggeber zur Kentniss gebracht werden. Über die Höhe des Einheitspreises           ist in jedem Fall vor Ausführung Einigkeit zu erzielen. 19.Preisabsprachen mit anderen Handwerkern sind unzulässig. 20. Gemäss der Bauordnung  hat der Bieter bei Auftragserteilung einen Fachbauleiter an der Baustelle zu bestimmen. 21.Für die Dauer der Bauzeit wurde vom Bauherrn eine Bauwesenversicherung abgeschlossen. Jeder Unternehmer hat 0,40 % seiner Abrechnungssumme zu leisten. Der Abzug wird bei der Schlussrechnungsprüfung vorgenommen. 22.Die Bezahlung erfolgt gemäß Zahlungsplan der am Bau fertiggestellten Arbeiten gegen Vorlage von prüfungsfähigen Zwischenrechnungen.Der Sicherheitseinbehalt bei Abschlagszahlungen beträgt 10%                  gemäß VOB Teil B Absatz 6. Eventuell vereinbarte Skonti werden zusätzlich in Abzug gebracht. Aufmaße sind grundsätzlich zusammen mit der Bauleitung zu erstellen. Die Schlußzahlung erfolgt nach               Abnahme der Arbeiten und Prüfung der eingereichten Schlussrechnung. Abschlagszahlungen sowie Rechnungen werden in den nach VOB/B vorgeschriebenen Zeiträumen beglichen. 5 % der Schlussrechnungssumme werden als Sicherheit für die Dauer der Frist für Mängelansprüche, also 4 Jahre nach Abnahme des Gewerkes eingehalten. Die Gewährleistungssumme kann durch eine unbefristete Bankbürgschaft ersetzt werden, welche die Erklärung gemäss VOB/B § 17Nr. 4 enthalten muss. Die Bürgschaft muss von einem dem Auftraggeber als tauglich anerkannten Bürgen ausgestellt sein (z.B. Deutsche Grossbank- oder Sparkasse). 23.Im Falle der Auftragserteilung kann vom Auftraggeber eine Auftragserfüllungsbürgschaft einer Deutschen Grossbank oder Sparkasse in Höhe von 10 % der Bruttoauftragssumme vor Ausführungsbeginn verlangt werden. 24.Der Auftragnehmer hat vor Ausführung seiner Arbeiten die Vorleistungen, die auf seine Arbeit Einfluss haben, zu prüfen. Falls die Vorleistung mangelhaft ist, muss der AG schriftlich benachrichtigt werden. 25.Falls ein Auftragnehmer einen Subunternehmer einschalten möchte, ist in jedem Fall das Einverständnisdes Auftraggebers erforderlich. 26.Die Abnahme der geleisteten Arbeiten erfolgt nach mängelfreier Fertigstellung der gesamten Leistung. Der Auftragnehmer hat hier rechtzeitig schriftlich bei dem Auftraggeber die Abnahme seiner Leistungen zu beantragen. 27. Der Auftragnehmer trägt die alleinige Haftung für die Einhaltung aller berufsgenossenschaftlichen, gesetzlichen und polizeilichen Bestimmungen für sein Gewerk. 28.Der Auftraggeber ist nicht an das Mindestangebot gebunden. Er behält sich vor, einzelne Titel evtl. getrennt zu vergeben. 29.Der Auftragnehmer legt vor Arbeitsaufnahme folgende Bescheinigungen vor: - Bestätigung über bezahlte Steuern und entrichtete Beiträge an Sozialversicherung und   Berufsgenossenschaft. - Nachweis über die Eintragung in die Handwerksrolle. - Unbedenklichkeitsbescheinigung. 30.Die Unterschrift unter Stundenlohnzettel gilt nicht als Rechnungsanerkennung. Es bleibt die Prüfung vorbehalten, ob es sich um Stundenlohn- oder Vertragsarbeiten handelt. 31.Der Auftragnehmer hat unverzüglich nach Erhalt des Auftrages den Nachweis einer für die gesamte Laufzeit des Vertrages geltenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindest-Schaden-Deckungssumme von Euro 250.000,00 durch eine entsprechende Bescheinigung des Versicherers zu führen. 32.Nebenkostenregelung. Für bauseitige Zurverfügungstellung von           Bauwesenversicherung, Baustrom, Bauwasser sowie Bauschuttcontainern werden folgende anteiligen           Nebenkostenbeteiligungen von der Schlussrechnungssumme in Abzug gebracht: Bauwasser  0,20 % Baustrom 0,30 % Bauwesenversicherung  0,40 %           Schuttcontainer           Umlage nach Inanspruchnahme ....................................................... ....................................................... . Datum und Unterschrift des Bieters:
Allgemeine Bedingungen
Bei dem Gebäude Sauerbruchstraße 23 handelt es sich um Bei dem Gebäude Sauerbruchstraße 23 handelt es sich um ein eingeschossiges Fertighaus aus den 1970er Jahren mit ausgebautem Dachgeschoss, welches auf einem massiven Keller errichtet wurde. Es soll komplett modernisiert und saniert werden. Im Bereich der bestehenden Terrasse im Innenwinkel des Gebäudes soll ein 1-geschossiger Anbau mit Dachterrasse errichtet werden. Die Baugenehmigung liegt vor. Außen- und Innenwände des Fertighauses wurden ehemals in Holzständerbauweise errichtet, die Decke über dem Erdgeschoss ist eine Holzbalkendecke. Die Grundrisse in Erd- und Dachgeschoss sollen verändert werden. Es werden verschiedene Innenwände entfernt oder verändert. Es ist der Einbau einer raumhohen Dachgaube geplant, über die der Zugang zur neuen Dachterrasse ermöglicht wird. Eine statische Berechnung liegt vor. Der gartenseitige Anbau ist in massiver Bauart geplant. Neue, nicht tragende Innenwände werden als Metallständer-Trockenbau-Wände errichtet. Bäder und Küche werden neu hergerichtet und mit neuen Objekten, Armaturen, bzw. Küchenelementen ausgestattet. Die Installationen der Steigestränge bleiben dabei erhalten. Die Elektroinstallationen werden soweit möglich beibehalten und ergänzt. Schalter und Dosen werden komplett erneuert. Das Gebäude wird aktuell vom Keller bis zum Dachgeschoss über eine Fußbodenheizung mit einer Gas-Heizungsanlage beheizt. Die Warmwasserversorgung wird ebenfalls über diese Anlage betrieben. Es ist geplant, diese durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe zu ersetzen.
Bei dem Gebäude Sauerbruchstraße 23 handelt es sich um
01 Putzarbeiten und Farbbeschichtung außen
01
Putzarbeiten und Farbbeschichtung außen
01.__.0001 Fassadenflächen prüfen und abbürsten Prüfen der Fassadenflächen / des Untergrundes, ob dieser fest, eben, trocken, fett- und staubfrei ist. Die Fassade besteht aus einer Klinkervorsatzschale mit Farbanstrich. Eventuelle Verunreinigungen durch Abbürsten mit scharfer Bürste beseitigen. Die dauerhafte Verträglichkeit des Putzes auf einer eventuell vorhandenen Beschichtung ist zu prüfen.
01.__.0001
Fassadenflächen prüfen und abbürsten
140.959
01.__.0002 Lüftungsgitter entfernen, Öffnungen schließen Vorhandene Lüftungsgitter im Klinkermauerwerk entfernen und die Öffnungen mit geeignetem Dämmmaterial schließen. Größe ca. 20 x 7 cm Lüftungsgitter fachgerecht entsorgen, inkl. Entsorgungskosten.
01.__.0002
Lüftungsgitter entfernen, Öffnungen schließen
35.00
Stk
01.__.0003 Sockelflächen prüfen Prüfen der Sockelflächen / des Untergrundes, ob dieser fest, eben, trocken, fett- und staubfrei ist. Eventuelle Verunreinigungen durch Abbürsten mit scharfer Bürste beseitigen. Die dauerhafte Verträglichkeit des Putzes auf einer eventuell vorhandenen Beschichtung ist zu prüfen.
01.__.0003
Sockelflächen prüfen
36.843
01.__.0004 Armierungsschicht Armierungsschicht auf vorhandene Klinker-Außenwand wie folgt aufbringen: - Klinker-Außenwand grundieren - Klinker-Außenwand mit Armierungs-/Beschichtungsmörtel   beschichten - in frische Schicht alkalibeständiges Armierungsgewebe   bahnenweise, mit 10 cm Überlappung der Stöße einarbeiten Bauteil: Außenwand im Bestand Art des Untergrunds: Klinker mit Farbbeschichtung, Armierung: alkalibeständigem Armierungsgewebe gem. DIN EN 13914-2 Überdeckung Stoß: 100 mm Schichtdicke Armierung: ca. 5 mm Art des Auftrags: frisch in frisch Anforderung: volldeckend, auch über Lüftungsschlitze Oberflächenbearbeitung: gerieben DIN 18550-2 Folgeschicht: mineralischer Oberputz Angeb. Fabrikat/System: KEIM Turado mit KEIM Glasfaser-Gittermatte o.glw.
01.__.0004
Armierungsschicht
140.959
01.__.0005 Gewebeeckwinkel Gewebeeckwinkel aus Kunststoff mit alkalibeständigem Armierungsgewebe zur Eckausbildung von Außenecken an Gebäudekanten, Fenster- und Türöffnungen lot- und fluchtrecht unter der Flächenarmierung in Armierungsmörtel einbetten. Produkt:  Knauf Gewebeeckwinkel 100/150 ; 100/230 o. glw.
01.__.0005
Gewebeeckwinkel
49.34
m
01.__.0006 Diagonalarmierung an Ecken von Öffnungen Diagonalarmierung an Ecken von Öffnungen in Form eines Gewebeeckpfeils aus alkalibeständigem Armierungsgewebe, Maschenweite ca. 6x6 mm, Größe: 400 x 330 mm als zusätzliche Verstärkung unter der Flächenarmierung anbringen. Produkt: Knauf Gewebeeckpfeil o. glw.
01.__.0006
Diagonalarmierung an Ecken von Öffnungen
38.00
Stk
01.__.0007 Kunststoffprofil für Bauteilanschluss Einbauen eines Kunststoffprofiles mit 100 mm breitem Armierungsgewebe zur Herstellung eines Putzab- und Putzanschlusses an Bauteile, die nicht überputzt werden. Produkt: Knauf Gewebeleiste Putzabschluss 10 mm o.glw.
01.__.0007
Kunststoffprofil für Bauteilanschluss
48.38
m
01.__.0008 APU-Leiste für Fensteranschluss Liefern und Montieren einer Anputzleiste mit Gummi-Lippe aus Kunststoff mit integriertem, alkalifestem Glasfasergewebe und selbstklebender PE-Lasche zum Anbringen der Schutzfolie. Das Profil muss in den festgelegten Bereichen vollflächig und fluchtrecht in die Armierungsschicht eingebettet werden. Erzeugnis / System: Knauf o.glw.
01.__.0008
APU-Leiste für Fensteranschluss
49.34
m
01.__.0009 Sockelanschlussprofil Sockelanschluss aus Edelstahl-Profilen, zur Trennung von Wand- und Sockelbereich Form Profil: Sockelanschlussprofil Material Profil: Edelstahl Dicke Putzauftrag: 5 mm Angeb. Fabrikat:
01.__.0009
Sockelanschlussprofil
43.04
m
01.__.0010 Mineralischer Oberputz Edelputz als Oberputz, mineralisch, an Wandflächen der Vorposition Bauteil: Außen-Wand Art des Untergrunds: Armierungsschicht DIN EN 13914-2 Mörtelart: Edelputzmörtel (CR) DIN EN 998-1, Körnung 1 mm Putzbinder: mineralisch Festigkeitsklasse: CS II DIN EN 998-1 Kapillare Wasseraufnahme: W1 DIN EN 998-1 Oberflächenbearbeitung: Reibeputz DIN 18550-2 Farbe: weiß Angeb. Fabrikat:  KEIM Turado o. glw.
01.__.0010
Mineralischer Oberputz
140.959
01.__.0011 Leibungen, Oberputz Leibungen, Aussparungen, Nischen unter 2,5 m² , sind nach Längenmaß zu berechnen. Oberputzputzauftrag wie in der Vorposition, jedoch in Leibungen etc. Leibungstiefe:    bis 15 cm
01.__.0011
Leibungen, Oberputz
49.34
m
01.__.0012 Zulage für mittlere Tönung Zulage für mittlere Tönung Zulage für zuvor beschriebene Position für Ausführung mit mittlerer Farbtönung. Hinweis: Durch den Einsatz von hochwertigen, lichtechten Farbpigmenten kann es bei bestimmten Farbtönen zu Farbtonzuschlägen kommen.
01.__.0012
Zulage für mittlere Tönung
O
140.959
01.__.0013 Egalisationsanstrich Neue Oberputzflächen mit einem Egalisationsanstrich  versehen. Produkt:  z.B. KEIM Sodalit, pilz- und algenwidrig, o.glw.
01.__.0013
Egalisationsanstrich
140.959
01.__.0014 Leibungen in Klinkerfassade ergänzen Leibungen, welche durch veränderte Fensteröffnungen Fehlstellen aufweisen, durch Ergänzen oder Einkürzen einzelner Steine begradigen und gemäß Bestand verfugen. Klinkersteine sind aus dem Bestand vorhanden und zu verwenden. Aufwand nach Stunden
01.__.0014
Leibungen in Klinkerfassade ergänzen
49.34
h
01.__.0015 Sockel Bestand Farbbeschichtung Sockelflächen mit Altfarbe, neu beschichten, wie folgt: - Grundierung mit KEIM Contact-Plus o. glw. als Haftbrücke - Grundanstrich mit KEIM Granital, max. 20% verdünnt mit   KEIM Fixativ o.glw. - Deckanstrich mit KEIM Granital o. glw., unverdünnt Farbsystem mit hervorragender Diffusionsoffenheit (sd-Wert < 0,01m), nicht filmbildend, mineralisch matt, nicht brennbar ( Klasse A2-s1,d0 nach EN 13501-1 lt. Klassifizierungsbericht), hitzebeständig, antistatisch, UV-beständig in allen Komponenten (lichtecht), hohe Witterungsbeständigkeit, beständig gegen Industrieabgase und sauren Regen, hoch wasserabweisend extrem dampfdurchlässig, pilz- und algenwidrig dank idealem Feuchtehaushalt, umweltfreundlich - ohne Zusatz von Lösemitteln und Topfkonservierungsmitteln leicht verstreichbar durch thixotrope Einstellung Farbtonbeständigkeit: A1 (Fb-Code gemäß BFS-Merkblatt-Nr. 26) Farbgebung: ähnlich RAL 7024 oder nach Bemusterung
01.__.0015
Sockel Bestand Farbbeschichtung
36.843
01.__.0016 Sockelputz Anbau Sockelputz vollflächig aufbringen, zuziehen und nach dem Ansteifen unter Verwendung von sehr wenig Wasser strukturieren. Wasseraufnahme Klasse: W2 - Norm Wasseraufnahme: DIN EN 1015-18 - Wasserdampfdiffusionswiderstandszahl    (µ-Wert): = 25 - Druckfestigkeitskategorie: CS IV (= 6 N/mm²) - Norm Druckfestigkeit: DIN EN 1015-11 - Haftzugfestigkeit: = 0,08 N/mm² - Norm Haftzugfestigkeit: DIN EN 1015-12 - Bruchbild Haftzugfestigkeit: A,B,C - Klassifikation nach: DIN EN 998-1 - Putztyp: GP Fabrikat: KEIM Porosan-Trass-Zementputz o. glw.
01.__.0016
Sockelputz Anbau
5.067
01.__.0017 Sockel Anbau Farbbeschichtung Sockelflächen neu ( Anbau ), wie folgt beschichten: - Grundierung mit KEIM Contact-Plus o. glw. als Haftbrücke - Grundanstrich mit KEIM Granital, max. 20% verdünnt mit   KEIM Fixativ o.glw. - Deckanstrich mit KEIM Granital o. glw., unverdünnt Farbsystem mit hervorragender Diffusionsoffenheit (sd-Wert < 0,01m), nicht filmbildend, mineralisch matt, nicht brennbar ( Klasse A2-s1,d0 nach EN 13501-1 lt. Klassifizierungsbericht), hitzebeständig, antistatisch, UV-beständig in allen Komponenten (lichtecht), hohe Witterungsbeständigkeit, beständig gegen Industrieabgase und sauren Regen, hoch wasserabweisend extrem dampfdurchlässig, pilz- und algenwidrig dank idealem Feuchtehaushalt, umweltfreundlich - ohne Zusatz von Lösemitteln und Topfkonservierungsmitteln leicht verstreichbar durch thixotrope Einstellung Farbtonbeständigkeit: A1 (Fb-Code gemäß BFS-Merkblatt-Nr. 26) Farbgebung: ähnlich RAL 7024 oder nach Bemusterung
01.__.0017
Sockel Anbau Farbbeschichtung
5.067
01.__.0019 Entsorgung Bauschutt Entsorgung des durch die eigenen Arbeiten anfallenden Bauschutts, wie z.B. Putzreste, Verpackungsmaterial und Abschnitte. Die Entsorgung hat fachgerecht unter Beachtung der örtlichen Vorschriften zu erfolgen. Die Kosten umfassen das Sammeln, Verladen und die Deponiegebühren.
01.__.0019
Entsorgung Bauschutt
1.00
psch
01.__.0020 Schutzmaßnahmen Fenster und Türen Fenster- und Türelemente sowie sonstige zu schützende Bauteile (z.B. Dachflächen, Bodenbeläge, Pflanzen) vor Beginn der Arbeiten mit geeigneter Folie oder Planen abdecken und abkleben. Die Schutzmaßnahmen müssen so ausgeführt werden, dass keine Verschmutzungen oder Beschädigungen an den Bauteilen entstehen. Nach Beendigung der Arbeiten sind alle Schutzfolien und Klebebänder rückstandslos zu entfernen und fachgerecht zu entsorgen.
01.__.0020
Schutzmaßnahmen Fenster und Türen
50.00
02 Holzschutz
02
Holzschutz
02.__.0001 Dachkasten streichen Dachkasten mit Altbeschichtung, bestehend aus Nut- und Federschalung, sorgfältig schleifen, grundieren und 2 x deckend mit Holzschutzlasur beschichten Farbangabe durch den Architekten
02.__.0001
Dachkasten streichen
41.407
03 Garage
03
Garage
03.__.0001 Untergrund reinigen Reinigen des Untergrunds von grober Verschmutzung, z.B. Gips-, Mörtel-, Farbreste oder Öl. Ausführung: Untergrund reinigen Art des Untergrunds: KS-Mauerwerk
03.__.0001
Untergrund reinigen
34.875
03.__.0002 Leichtputz Typ I, zweilagig Kalk-Zement-Leichtputz nach DIN EN 998-1 (Leichtputz Typ I) sowie DIN 18557, Trockenrohdichten von 1.000 bis 1.300 kg/m3, mit rein mineralischem Leichtzuschlag, für außen, als Unter- und Oberputz aufbringen. DIN 18550: P II; DIN EN 998-1: LW, CS II, Wc2. Körnung: 0 - 1,3 mm Fabrikat:  KEIM Porosil o. glw. Eine Armierungseinlage ist vorzusehen und wird gesondert aufgeführt.
03.__.0002
Leichtputz Typ I, zweilagig
34.875
03.__.0003 Leichtputz Typ I Leibungen Leichtputz Typ I wie vor, jedoch auf Leibungen Tiefe Leibung: max. 170 mm
03.__.0003
Leichtputz Typ I Leibungen
12.51
m
03.__.0004 Armierungsschicht Armierungsschicht auf Unterputzlage aufbringen: - Armierungs-/Beschichtungsmörtel auftragen - in frische Schicht alkalibeständiges Armierungsgewebe   bahnenweise, mit 10 cm Überlappung der Stöße einarbeiten Bauteil: Außenwand Garage Art des Untergrunds: Porenbeton Armierung: alkalibeständigem Armierungsgewebe gem. DIN EN 13914-2 Überdeckung Stoß: 100 mm Schichtdicke Armierung: ca. 3 mm Art des Auftrags: frisch in frisch Anforderung: volldeckend Oberflächenbearbeitung: gerieben DIN 18550-2 Folgeschicht: mineralischer Oberputz Angeb. Fabrikat/System:  KEIM Turado mit KEIM Glasfaser-Gewebeeinlage o. glw.
03.__.0004
Armierungsschicht
37.002
03.__.0005 Diagonalarmierung an Ecken von Öffnungen Diagonalarmierung an Ecken von Öffnungen in Form eines Gewebeeckpfeils aus alkalibeständigem Armierungsgewebe, Maschenweite ca. 6x6 mm, Größe: 400 x 330 mm als zusätzliche Verstärkung unter der Flächenarmierung anbringen. Produkt: Knauf Gewebeeckpfeil o. glw.
03.__.0005
Diagonalarmierung an Ecken von Öffnungen
4.00
Stk
03.__.0006 Eckputzprofil Edelstahl Eckputzprofil Edelstahl V2A für Putzstärke 20 mm liefern und an allen Außenecken, auch Tor- und Türöffnungen, montieren.
03.__.0006
Eckputzprofil Edelstahl
17.91
m
03.__.0007 Sockelanschlussprofil Sockelanschluss aus Edelstahl-Profilen, zur Trennung von Wand- und Sockelbereich Form Profil: Sockelanschlussprofil Material Profil: Edelstahl Dicke Putzauftrag: 20 mm Angeb. Fabrikat:
03.__.0007
Sockelanschlussprofil
11.00
m
03.__.0008 Zulage für mittlere Tönung Zulage für mittlere Tönung Zulage für zuvor beschriebene Position für Ausführung mit mittlerer Farbtönung. Hinweis: Durch den Einsatz von hochwertigen, lichtechten Farbpigmenten kann es bei bestimmten Farbtönen zu Farbtonzuschlägen kommen.
03.__.0008
Zulage für mittlere Tönung
O
34.875
03.__.0009 Egalisationsanstrich Neue Oberputzflächen mit einem Egalisationsanstrich  versehen. Produkt:  z.B. KEIM Sodalit, pilz- und algenwidrig, o.glw.
03.__.0009
Egalisationsanstrich
34.875
03.__.0010 Leibungen, Egalisationsanstrich Leibungen, Aussparungen, Nischen unter 2,5 m² , sind nach Längenmaß zu berechnen. Egalisationsanstrich wie in der Vorposition, jedoch in Leibungen etc. Leibungstiefe:    bis 15 cm
03.__.0010
Leibungen, Egalisationsanstrich
12.51
m
03.__.0011 Sockelputz Sockelputz mit Hand oder Maschine vollflächig aufbringen, zuziehen und nach dem Ansteifen unter Verwendung von sehr wenig Wasser strukturieren. Wasseraufnahme Klasse: W2 - Norm Wasseraufnahme: DIN EN 1015-18 - Wasserdampfdiffusionswiderstandszahl    (µ-Wert): = 25 - Druckfestigkeitskategorie: CS IV (= 6 N/mm²) - Norm Druckfestigkeit: DIN EN 1015-11 - Haftzugfestigkeit: = 0,08 N/mm² - Norm Haftzugfestigkeit: DIN EN 1015-12 - Bruchbild Haftzugfestigkeit: A,B,C - Klassifikation nach: DIN EN 998-1 - Putztyp: GP Fabrikat: KEIM Porosan-Trass-Zementputz o. glw.
03.__.0011
Sockelputz
3.85
03.__.0012 Sockel Garage Farbbeschichtung Sockelflächen neu ( Garage ), wie folgt beschichten: - Grundierung mit KEIM Contact-Plus o. glw. als Haftbrücke - Grundanstrich mit KEIM Granital, max. 20% verdünnt mit   KEIM Fixativ o.glw. - Deckanstrich mit KEIM Granital o. glw., unverdünnt Farbsystem mit hervorragender Diffusionsoffenheit (sd-Wert < 0,01m), nicht filmbildend, mineralisch matt, nicht brennbar ( Klasse A2-s1,d0 nach EN 13501-1 lt. Klassifizierungsbericht), hitzebeständig, antistatisch, UV-beständig in allen Komponenten (lichtecht), hohe Witterungsbeständigkeit, beständig gegen Industrieabgase und sauren Regen, hoch wasserabweisend extrem dampfdurchlässig, pilz- und algenwidrig dank idealem Feuchtehaushalt, umweltfreundlich - ohne Zusatz von Lösemitteln und Topfkonservierungsmitteln leicht verstreichbar durch thixotrope Einstellung Farbtonbeständigkeit: A1 (Fb-Code gemäß BFS-Merkblatt-Nr. 26) Farbgebung: ähnlich RAL 7024 oder nach Bemusterung
03.__.0012
Sockel Garage Farbbeschichtung
3.85
04 Stundenlohnarbeiten
04
Stundenlohnarbeiten
04.__.0001 Stundensatz, Facharbeiter Stundensatz Facharbeiter, für eventuell erforderliche Arbeiten, die nicht im LV erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, inkl. aller Nebenkosten wie Fahrtkosten, Bereitstellung von Maschinen und Werkzeugen etc.
04.__.0001
Stundensatz, Facharbeiter
10.00
h
04.__.0002 Stundensatz Helfer Stundensatz Helfer, für eventuell erforderliche Arbeiten, die nicht im LV erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, inkl. aller Nebenkosten wie Fahrtkosten, Bereitstellung von Maschinen und Werkzeugen etc.
04.__.0002
Stundensatz Helfer
10.00
h