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Leistungsverzeichnis
über erweiterte Rohbauarbeiten
Bauvorhaben: SAS - Schule am Stadtpark
Neubau einer Mensa sowie Sanierungs- und Umbaumaßnahmen an
einer Grundschule
Schulstraße 22
23568 Lübeck
Auftraggeber: Hansestadt Lübeck
vertreten durch:
Gebäudemanagement Bereich 5.651.12
Mühlendamm 14
23552 Lübeck
Angebot über: erweiterte Rohbauarbeiten
BAUBESCHREIBUNG
1. Allgemeines
Mit der "Aufgabenstellung vom 22.04.2020" des GMHL, wurde die Planungen
zur Erweiterung und Sanierung der "Grundschule am Stadtpark der
Hansestadt Lübeck" (SAS) ausgelöst.
Wesentliche Ziele der Maßnahme sind u.a. dringend notwendige
Sanierungsmaßnahmen auszuführen und Defizite des Raumprograms durch
einen Anbau auszugleichen. Der Anbau soll größtmöglich und im Konsens
mit den FB Stadtplanung und Denkmalpflege der HL ausgeführt werden.
Mit dem vorliegenden Entwurf wurde die Aufgabenstellung planerisch
umgesetzt und baurechtlich genehmigt.
Sanierung der Bestandsgebäude
Die Sanierung umfasst folgende bautechnischen Maßnahmen:
Baumaßnahmen zur brandschutztechnischen Ertüchtigung
Baumaßnahmen zur haustechnischen Ertüchtigung
Schadstoffsanierungen
Baumaßnahmen zum Unfallschutz
Baumaßnahmen zur Verkehrswegesicherung
Instandsetzungen inkl. statischer Ertüchtigungen
Änderungen von Raumbezügen und inneren Strukturen zur Umsetzung der
Anforderungen aus dem Raumprogramm
Berücksichtigung ökologischer Belange (PV-Anlage, Dachbegrünungen,
grünes Klassenzimmer)
Interimsmaßnahmen zur Bauausführung im laufenden Betrieb
Neubau
Der Neubau, der im Wesentliche die Speiseversorgung (Mensa) aufnimmt,
wird künftig auch für Schulveranstaltungen genutzt und verbindet das
"Mädchengebäude" mit dem "Knabengebäude". Die Verbindung erfolgt auf der
Ebene des Kellergeschosses. Dies führt zu einer Reduzierung von
"Angsträumen" im KG und lässt das Neubauvolumen erheblich in den
Hintergrund treten um das historische Gebäudeensemble möglichst wenig zu
stören.
Eine Sitzstufenanlage vor der Mensafassade, verbindet den Außenbereich
formal mit dem Innenbereich des Speiseraumes. Hier finden im Sommer
Schulveranstaltungen statt. Der Bereich wird zum "Amphitheater".
2. Beschreibung der baulichen Anlage (Bestand)
Die Schulanlage besteht aus mehreren Einzelgebäuden, dem
"Mädchengebäude", dem "Knabengebäude" und der "Turnhalle". Alle Gebäude
sowie der Schulhof stehen unter Denkmalschutz. Nördlich des
Schulgeländes befindet sich ein Spielplatz mit angrenzendem "Bolzplatz".
Diese Flächen werden von der Schule in den Pausen genutzt. Auf dem
Bolzplatz wird vor der Sanierung der Schulgebäude, eine Containeranlage
als Interimslösung für die Bauzeit errichtet. Diese nimmt jeweils die
Klassen und Räume auf, die während der Sanierung der einzelnen
Schulgebäude nicht genutzt werden können.
Informationen zum Gebäude und der Schule:
Flächen:
Schulgebäude Mädchen: 1558,6 m² (BGF)
Schulgebäude Jungen: 968,1 m² (BGF)
Sporthalle (inkl. Trafo): 417,04 m² (BGF)
Grundstück:
Gemarkung/ Flur/ Flurstück: St. Gertrud/ Flur 5/ Flurstück 202/1
Grundstücksfläche: 2876 m² (ohne Trafo)
Bebauungsplan: nicht vorhanden; Erhaltungssatzung
Baurechtlich sind die Gebäude als "Sonderbau" einzuordnen (LBO-SH §2
Abs. 4 Nr. 13).
Gebäude aktuell (Bestand):
Schulgebäude, Sporthalle und Schulhof der Schule am Stadtpark stehen
unter Denkmalschutz.
Der denkmalgeschützte Bestand wurde mit einer restauratorischen
Befunderhebung im Juli 2020 dokumentiert (butt restaurierungen GmbH,
Lübeck).
Mädchengebäude:
Bei dem Schulgebäude der ehem. Mädchenschule handelt es sich um ein voll
unterkellertes, 3,5 geschossiges Gebäude mit Vollklinkerfassade mit
Zierornamenten/Ziergesimsen und Satteldach aus dem Jahr 1886.
Erschlossen wird das Schulgebäude über einen schulhofseitig angeordneten
Treppenraum, welcher vom Keller- bis zum Dachgeschoss durchläuft. In
Verlängerung des Treppenraumes befindet sich ein notwendiger Flur, von
dem die Klassenräume erschlossen werden. An der Nordfassade befindet
sich des Weiteren eine außenliegende Fluchttreppe in Form einer
Wendeltreppe (Erdgeschoss bis 2. Obergeschoss).
Im Kellergeschoss befinden sich neben Technik- und Abstellräumen die
Sanitäranlagen der Schule.
Im Erdgeschoss sind derzeit die Verwaltung sowie zwei Klassenräume
angeordnet.
Im ersten Obergeschoss befinden sich 4 Klassenräume, im zweiten
Obergeschoss 2 Klassenräume und eine Aula.
Im Dachgeschoss sind zwei Lagerräume angeordnet- ein zweiter baulicher
Rettungsweg ist hier derzeit nicht vorhanden.
Knabengebäude:
Bei dem Gebäude der ehem. Knabenschule handelt es sich um ein
teilunterkellertes, 3,5 geschossiges Gebäude, ebenfalls mit
Vollklinkerfassade mit Zierornamenten/ Ziergesimsen und Satteldach mit
Bitumeneindeckung aus dem Jahr ca.1900.
Erschlossen wird das Schulgebäude über einen schulhofseitig angeordneten
Treppenraum, welcher vom Keller- bis zum Dachgeschoss durchläuft.
Senkrecht zum Treppenraum gelegen befindet sich ein notwendiger Flur,
von dem die Klassenräume erschlossen werden. Ein zweiter baulicher
Rettungsweg ist noch nicht vorhanden, wird aber geschaffen.
Das vorherige Brandschutzkonzept für das Gebäude wurde 2012 genehmigt
und anschließend baulich umgesetzt. Für die aktuelle Baumaßnahme liegt
ein überarbeitetes und genehmigtes Brandschutzkonzept vor.
Im Kellergeschoss befinden sich neben Technik- und Abstellräumen aktuell
zwei WC Anlagen.
Im Erdgeschoss sind derzeit die Interimsmensa (offene Ganztagsschule),
ein Computer- sowie ein Klassenraum angeordnet.
Im ersten Obergeschoss befinden sich 3 Klassenräume und ein Büro der
offenen Ganztagsschule, im zweiten Obergeschoss 3 Klassenräume und ein
Lehrmittelraum.
Das Dachgeschoss ist nicht ausgebaut und hat eine geringe lichte
Raumhöhe.
Planung: Raumzuordungen und Nutzungen werden nun gemäß anliegender
Planung verändert.
Bauhistorie Schulgebäude Mädchen (soweit nachvollziehbar):
1886: Baujahr
2007: Heizungsanlage saniert; Dach gedämmt
Sanitärbereiche saniert
2010: Brandschutzkonzept baulich umgesetzt
Außenliegende Fluchttreppe als Wendeltreppe (2. baulicher Rettungsweg)
2019: Einbau Mobile Trennwand Aula
Bauhistorie Schulgebäude Knaben (soweit nachvollziehbar):
1868: Baujahr "1. St. Gertrud Knabenschule"
1887: Aufstockung
1908: Anbau Treppenhauskern/ Windfang
1973: Kindergartenräume im Erdgeschoss
2006: Heizungsanlage saniert; Dach gedämmt
2012: bauliche Umsetzung Brandschutzkonzept
2015: Einbau von zwei WCs im Kellergeschoss
Bauhistorie Turnhalle (soweit nachvollziehbar):
1886: Baujahr
1958: Anbau Umkleideräume / Einbau einer Trafostation
2006: Heizungsanlage saniert; Dach gedämmt, Deckenstrahlheizung
Sanitärbereich saniert, Fenster innenseitig mit Isolierverglasung
ausgestattet
2022: Es finden Sicherungs- und Vorab-Sanierungsmaßnahmen am Dach statt
Bauhistorie Grundstück (soweit nachvollziehbar):
2018: Umsetzung Trennsystem (Regenwasser/ Schmutzwasser)
3. Schulbetrieb
Bei der Schule am Stadtpark handelt es sich um eine 2,5-zügige
Grundschule mit ca. 240 Schülern, die von 12 Lehrkräften unterrichtet
werden. Unterstützt wird das Team von einer Sonderpädagogin, 2
Integrationshelferinnen und einer Schularbeiterin.
Von 7:30 bis 16 Uhr findet die sog. offene Ganztagsschule mit
Mittagstisch und Nachmittagsaktivitäten statt. Hier nehmen ca. 180
Kinder teil, ca.120 davon nehmen die Mittagsversorgung in Anspruch. Die
Ganztagsbetreuung erlebt einen erheblichen Zulauf.
Zum Zeitpunkt der Sanierung sind die Gebäude am Baufeld mindestens
teilweise in Nutzung. Während des Neubaus der Mensa bleiben beide
Schulgebäude und die Turnhalle in Betrieb. Die einzelnen Gebäude werden
dann für die Zeit der jeweiligen Sanierung freigezogen.
4. Bauabschnitte
Die Baumaßnahmen werden in verschiedenen Abschnitten und im laufenden
Betrieb ausgeführt. Hierzu sind besondere Sicherungs- und
Interimsmaßnahmen erforderlich.Eine Containeranlage mit 8 Klassen- bzw.
Betreuungsräumen nimmt die Funktionen der jeweiligen Umbaubereiche auf.
BA1: Begonnen wird mit dem Neubau der Mensa, da für diesen
Flächenzuwachs kein Ersatzraum geschaffen werden muss. Zu diesem ersten
Abschnitt, gehört auch die Sanierung des WC-Bereiches im Keller des
Mädchengebäudes. Hier sind Nachgründungen auszuführen.
BA2: Dann, nach Aufstellung der Containeranlage auf dem Ballsportfeld
des angrenzenden Spielplatzes, werden die TGA-Systeme und Räume des
Mädchengebäudes, zeitgleich mit der Turnhalle saniert.
BA3: Im Anschluss wird das Knabengebäude bearbeitet.
Die Bearbeitung der Außenanlagen erfolgt dann nach Rückbau der
Containeranlage und Fertigstellung der Gebäude.
Die entsprechenden Ausführungszeiträume und Bauabschnitte sind bei der
Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen und dem anliegenden
Terminplan zu entnehmen. Es werden diesbezüglich keine gesonderten
Lager-, Vorhaltekosten und Preissteigerungen vergütet.
5. Baustelleneinrichtung und Baubetrieb
WICHTIG:
Die Bauteile, die nicht erneuert werden, sind umfänglich vor
Beschädigungen, auch durch Staub und Wasser, zu schützen. Hierzu werden
entsprechende Schutzmaßnahmen beauftragt (siehe LV). Die Wirksamkeit der
Schutzmaßnahmen ist durch den Auftragnehmer zu gewährleisten und zu
kontrollieren.
Es dürfen keine Sanitärräume im Gebäude und keine Räume als z.B.
Personal-, Lager- und/oder Pausenraum genutzt werden.
In den Schulgebäuden und auf dem Gelände herrscht RAUCHVERBOT.
Eine Mißachtung des Rauchverbotes gilt als Mißachtung des Hausrechtes
und kann mit einem Verweis von der Baustelle geahndet werden.
Der Schulhof steht für die Baustelleneinrichtung nicht zur Verfügung.
Die Zufahrtsmöglichkeiten zur Baustelle und die Flächen für die
Baustelle sind sehr begrenzt und eingeschränkt. Es stehen keine
gesonderten Parkplätze für z.B. Firmenfahrzeuge zur Verfügung.
Auf den ausgewiesenen Flächen können nur sehr begrenzt Materialien,
Maschinen etc. vor dem Knabengebäude gelagert werden. Alle Lagerungen
und Baustelleneinrichtungen (BE) sind mit der Bauleitung abzustimmen und
dürfen NUR auf den dafür vorgesehenen Flächen gemäß BE-Plan erfolgen.
Alle Flächen, die nicht zum Baufeld oder der ausgewiesenen
Einrichtungsfläche gehören, dürfen nicht befahren oder beschädigt
werden. Vom AN verursachte Beschädigungen sind von diesem auf eigene
Kosten zu beseitigen. Dies gilt besonders im Hinblich auf den Baumschutz
und den Schutz von Verkehrsflächen im Hinblick auf die fortlaufende
Schulnutzung.
Alle evtl. erforderlichen Genehmigungen (.z.B. Anlieferungen,
Sperrungen, etc.) sind vom Auftragnehmer selbstständig und rechtzeitig
bei den Behörden einzuholen.
6. Lärmintensive Arbeiten
Lärmintensive Arbeiten dürfen nur zu den regulären Arbeitszeiten, nach
vorheriger Abstimmung mit der Bauleitung ausgeführt werden.
Abweichungen von der regulären Arbeitszeit bedürfen ebenfalls der
Zustimmung der Bauleitung.
Die Reguläre Arbeitszeit ist von Mo. - Fr., jeweils von 7:00-17:00 Uhr.
7. Beteiligung an der Bauüberwachung durch z.B. den Prüfingenieur u.
SiGeKo
Als Sonderbau wird die Baumaßnahme von einem Prüfingenieur für
Baustatik, einem Sachverständigen für Brandschutz und einem SiGeKo
begleitet und kontrolliert. Den Anweisungen der Ing. ist auf der
Baustelle Folge zu leisten.
Zur Kontrolle folgender Maßnahmen ist die Bauleitung UND der Prüfing.
mind. zwei Tage vorher zu benachrichtigen:
- Bewehrung der Stahlbetonbauteile jedes Betonierabschnittes
- Holzkonstruktion mit allen Verbindungen
- Stahlbauteile nach der Montage, vor der Bekleidung
- Fertigteile nach der Montage, vor dem Verguss
- Bauteile für ausreichende Feuerwiderstandsdauer der tragenden Bauteile
- abschließende Bauzustandsbesichtigung des Rohbaus
- Trockenbauteile vor dem Verschließen (z.B. Wände, Decken, Schächte).
Evtl. aus dieser Forderung entstehende Mehrkosten, sind in die
betreffenden Einheitspreise einzurechnen.
Auch ist gemäß Absprache mit der Bauleitung der Bereich für
Denkmalpflege/Archäologie einzubinden. Das gilt besonders für die
Tiefbauarbeiten und Eingriffe in den Bestand.
Bei Auffälligkeiten ist die Bauleitung sofort zu informieren.
8. Allgemeine Hinweise des Bereiches Archäologie und Denkmalpflege
Allgemeiner Hinweis des Bereichs Archäologie und Denkmalpflege, Abt.
Archäologie, zu Baumaßnahmen auf dem Gebiet der Hansestadt Lübeck (in
der Innenstadt besteht aufgrund des Grabungsschutzgebietes grundsätzlich
Genehmigungspflicht nach § 12 DSchG):
Aufgrund älterer archäologischer Funde/Untersuchungen ist im Bereich des
o.g. Bauvorhabens mit archäologischen Kulturdenkmälern aus vor- und
frühgeschichtlicher Zeit, dem Mittelalter und der Neuzeit zu rechnen.
Baubegleitende archäologische Untersuchungen sind vorzusehen. Daher
ist es wichtig, den Bereich Archäologie und Denkmalpflege möglichst
rechtzeitig, spätestens jedoch 2 Wochen vorher, unter Nennung der
ausführenden Baufirma mit Bauleiter über den Beginn der Erdarbeiten zu
informieren. Sollten dabei Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung gemäß
den Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes SH erkannt werden, ist gemäß
den Bestimmungen dieses Gesetzes zu verfahren. Funde sind gem. §15 DSchG
S-H dem Bereich
Archäologie und Denkmalpflege als oberer Denkmalschutzbehörde
unverzüglich anzuzeigen.
Befunde können sein: Steinbefunde aus Natur- und Kunststeinen,
Holzkonstruktionen, Urnen- oder Körpergräber, Erdverfärbungen und Gruben
unterschiedlicher Art und Größe. Der Inhalt dieser Stellungnahme ist
auch der ausführenden Baufirma und ggfls. Nachunternehmern mitzuteilen.
Hinweis auf § 14 DSchG: Sollten bei Eingriffen umfangreichere
archäologische Maßnahmen erforderlich sein, besteht eine Kostenpflicht
für den Verursacher (hier Auftraggeber).
Ungenehmigte Maßnahmen, die vorsätzlich archäologische Kulturdenkmäler
zerstören oder beschädigen, können nach §19 DSchG als Straftat geahndet
werden.
Mitteilungen sind telefonisch an die Abteilung Archäologie, Meesenring
8, 23566 Lübeck, Tel.: (0451) 122-7155 oder per e-mail:
archaeologie@luebeck.de zu richten.
9. Termine
Ausführungsfristen: (siehe Terminplan in der Anlage)
Bei der Kalkulation ist zu beachten, dass die einzelnen Bereiche
zeitversetzt, d.h. zu unterschiedlichen Zeiten, ausgeführt werden (s.
Terminplan).
Leistungsverzeichnis
09 Putzarbeiten - DIN 18 350 - Neubau
Mensa BA1
09
Putzarbeiten - DIN 18 350 - Neubau
Mensa BA1
09.01 Putzarbeiten - DIN 18 350 - Innen
09.01
Putzarbeiten - DIN 18 350 - Innen
10 Putzarbeiten - DIN 18 350 - Knaben-/
Mädchengebäude BA2/3
10
Putzarbeiten - DIN 18 350 - Knaben-/
Mädchengebäude BA2/3
ZTV - Alle Bereiche Putzarbeiten
Allgemein:
Für die Arbeiten in den Räumen werden keine Gerüste zur
Verfügung gestellt. Der Einsatz von eigenen
Rollgerüsten ist in die Einheitspreise
einzukalkulieren.
Alle Putz- und Ausbesserungsarbeiten sind bezüglich Art
und Umfang, vor Ort mit der Bauleitung festzulegen. Bei
Ausbesserungsarbeiten sind die zu verwendenden Putze
dem Bestand anzupassen. Es dürfen ohne gesonderte
Genehmigung KEINE gipshaltigen Materialien verwendet
werden.
In den Altbauten sind i.d.R. um Ausbesserungsarbeiten
auszuführen. Entsprechende Mehraufwendungen durch den
Wechsel der Arbeitsbereiche sind in den Einheitspreisen
zu berücksichtigen.
Soweit in diesem Leistungsverzeichnis auf DIN-, EN-
oder ISO-Normen verwiesen wird, gilt jeweils die zum
Zeitpunkt der Ausführung aktuelle und gültige Fassung,
sofern nicht ausdrücklich eine bestimmte Ausgabe
genannt ist.
ZTV - Alle Bereiche Putzarbeiten
10.01 Putzarbeiten - DIN 18 350 - Innen
10.01
Putzarbeiten - DIN 18 350 - Innen
10.02 Putzarbeiten - DIN 18 350 - Außen
10.02
Putzarbeiten - DIN 18 350 - Außen