Fliesen- und Plattenarbeiten
Umbau Büro- und Ärztehaus
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06 Fliesenarbeiten
06
Fliesenarbeiten
Vorbemerkungen Die ausgeschriebenen Fliesen- und Plattenarbeiten sind als vollständig fertige Leistung auszuführen. Dies umfasst sämtliche Materiallieferungen, die Montage, die Herstellung aller erforderlichen Anschlüsse sowie das Abladen und Umsetzen von Material zum Einbauort mit gegebenenfalls erforderlichen Zwischentransporten. Ferner sind alle für die Ausführung erforderlichen Maschinen, Geräte und Hilfsmittel Bestandteil der Leistung und vom Nachunternehmer (NU) zu liefern, vorzuhalten sowie nach Abschluss der Arbeiten wieder abzutransportieren. Die in den „Vorbemerkungen“ aufgeführten Leistungen werden nicht gesondert vergütet. Sofern keine gesonderten Ansätze in der Leistungsbeschreibung vorhanden sind, sind diese vom NU bei der Angebotsbearbeitung zu berücksichtigen und in das Angebot einzurechnen. Der Nachunternehmer muss als Fachfirma im Zuge der Angebotserstellung die Beschreibung der verlangten Leistung auf ihre fachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Eindeutigkeit prüfen, falls erforderlich auf einem Beiblatt seine Berichtigungen, Ergänzungen oder Erläuterungen dem AG einreichen. Insbesondere sind folgende Leistungen vom NU zu berücksichtigen und auszuführen: • Lieferung, Transport zum Einsatzort, Verarbeitung sowie Einbau aller notwendigen Materialien und Befestigungsmittel. • sämtliche, fachgerechten Anschlussarbeiten an angrenzende Bauteile oder Werkstoffe • Anfallender Materialverschnitt, sowie die Anpassung an Boden- und Wanddurchdringungen, Revisionsöffnungen etc. sind zu berücksichtigen • Starke Unebenheiten am Untergrund sind dem AG vor Beginn der Fliesen- und Plattenarbeiten anzuzeigen. • das Belegen von Kleinflächen, Nischen u.ä. • Maßnahmen zum Schutz von vorhandenen Bauteilen während der Ausführung der Arbeiten vor Verschmutzung und Beschädigung, das gilt  besonders für Dichtungen • Schutzmaßnahmen zur Sicherung der Arbeitsplätze sind zu jedem Zeitpunkt sicherzustellen. • Abschneiden und Entsorgen des Randdämmstreifens • Der NU verpflichtet sich, nach Aufforderung, an wöchentlichen Koordinationsbesprechungen auf der Baustelle teilzunehmen. • Anfallendes Restmaterial wird Eigentum des Auftragnehmers und ist vorschriftsgemäß abzutransportieren und zu entsorgen. • Stellung von Gerüsten oder Arbeitsbühnen für Arbeiten auch über 3,50 m Höhe, sowie Weiterrücken im Zuge der Arbeiten Der NU hat dem AG auf Anforderung Muster und Probeverlegeflächen der vorgesehenen Materialien und Teile sowie gewünschte Alternativen vorzulegen bzw. herzustellen. Die Vorlage von Mustern, deren Beschaffung sowie Vorstellung zur Genehmigung ist vom NU so rechtzeitig vorzunehmen, dass eine termingerechte Disposition der ausgesuchten Stoffe unter Berücksichtigung von Produktions- und Lieferfristen erfolgen kann.
Vorbemerkungen
06.01 Untergrundvorbereitung
06.01
Untergrundvorbereitung
06.02 Fliesenarbeiten
06.02
Fliesenarbeiten
06.03 Profile / Sonstiges
06.03
Profile / Sonstiges