Bewehrungsstahl
UA Pittenbach, Hoch- u. Tiefbauarbeiten
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Leistungsverzeichnis Leistungsverzeichnis UA Pittenbach Westnetz GmbH Florianstraße 15-21 44139 Dortmund Kaufm. Ansprechpartner: Marco Gunnemann Mobil: +492314381334 Techn. Ansprechpartner: Frau Steinchen, Mobil: 0152 52684333 Teilprojektleitung Bautechnik: Nicole Kaspers Westnetz GmbH Spezialservice Strom Stationen Planen / Bau Mobil: 01743212873 Mail: nicole.kaspers@westnetz.de Projekt: Westnetz GmbH - UA Pittenbach Anfrage: Hoch- und Tiefbauarbeiten Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (AVB) der Westnetz GmbH Angebotstermin: Angebotsbindung: Bieter:                 ---------------------------------                 ---------------------------------                 Datum / Unterschrift    Stempel
Leistungsverzeichnis
1. Vorbemerkungen 1.Vorbemerkungen Die nachfolgenden Vorbemerkungen haben Gültigkeit für sämtliche Titel dieser Ausschreibung.                    - ES GELTEN DIE- - Allgemeinen Vertragsbedingungen der Westnetz GmbH. Es werden bei dieser Ausschreibung nur Firmen zugelassen, die als aufsichtführende Person der Arbeitsgruppe eine als elektrisch unterwiesene ausgebildete Person (EuP) für die Dauer der Arbeiten stellen können. Der Nachweis ist bei Abgabe des Angebotes an die Westnetz GmbH mit einzureichen. Aufenthalts- und Lagerräume werden vom Auftraggeber nicht zur Verfügung gestellt. Wasch- und WC Einrichtung werden ebenfalls nicht gestellt. Bei Arbeiten unter Aufsicht kann evtl. das WC an den Standorten mitgenutzt werden. Die Abstimmung erfolgt mit dem MA vor Ort. Prüfung der Anfrageunterlagen Der Auftragnehmer hat sich anhand der Seitenzahlen von der Vollständigkeit der Anfrageunterlagen zu überzeugen. Der Auftragnehmer hat auf bestehende Irrtümer und Unklarheiten in den Anfrageunterlagen unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Insbesondere für den Fall, dass ihm die vorgesehene Ausführung, die vorgesehenen Werkstoffe, Betriebseigenschaften oder sonstigen Anfrageinhalte nicht geeignet erscheinen, die gestellte Aufgabe betrieblich und wirtschaftlich zu lösen, begründete Hinweise zu machen und Alternativleistungen anzubieten. Dementsprechend kann sich der Auftragnehmer im Falle der Auftragserteilung nicht darauf berufen, dass die Anlage durch die Anfrage genau festgelegt und Abänderungen nicht möglich gewesen seien. Nach Angebotsabgabetermin können Einwendungen bezüglich Unklarheiten oder Widersprüche in den Anfrageunterlagen nicht mehr geltend gemacht werden. Punktfolgen in den Beschreibungen des Leistungsverzeichnisses sind vom Bieter auszufüllen. Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften als beschrieben. Hierbei bedeutet "Bauart" das Herstellen durch Zusammenfügen der Stoffe und Bauteile bis zur fertigen Leistung. Anfragen / Auskünfte / Abstimmungen Anfragen und Auskünfte, die die vorliegenden Anfrageunterlagen betreffen, sind in schriftlicher Form an den Auftraggeber zu richten. Verhandlungen und Abstimmungen, die während der Bearbeitung der Anfrage oder im Auftragsfall während der Abwicklung erforderlich werden, finden grundsätzlich beim Auftraggeber statt. Unfallverhütung Der Auftragnehmer hat alle zur Sicherung der Baustelle nach den gesetzlichen-, polizeilichen- und Unfallverhütungsvorschriften erforderlichen Maßnahmen unter voller eigener Verantwortung auszuführen, zu veranlassen und zu unterhalten. "Information der Arbeitssicherheit - Absperren von Gräben, Gruben und Schächten innerhalb von abgeschlossenen elektrischen Betriebsstätten" siehe Anhang. Die Richtlinien der DGUV-I 203-006 " Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen" sind einzuhalten. Allgemeiner Liefer- und Leistungsumfang Mit der Ausführung der Arbeiten ist unmittelbar nach Auftragserteilung (auch mündlicher) zu beginnen. Sofern in der Leistungsbeschreibung die Ausführung - nach besonderer Anordnung des Auftraggebers - vorgeschrieben ist, bedeutet dies, dass erst nach besonderer Aufforderung durch den Auftraggeber zu beginnen ist. Liefer- und Leistungsumfang sind - aufgeschlüsselt nach Titeln in dieser Anfrage - komponentenweise beschrieben. Für alle Titel gelten generell die in den folgenden Absätzen genannten allgemeinen Anforderungen und Leistungen. Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschl. Abladen und Lagern auf der Baustelle, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist. Der  Auftragnehmer verpflichtet sich ferner alle durch ihn verursachten Abfälle, Verunreinigungen, Bauschutt, Verpackungsmaterialien und Beschädigungen auf dem Baugrundstück, den umliegenden Grundstücken sowie den öffentlichen Verkehrswegen auf eigene Kosten zu beseitigen und fachgerecht zu entsorgen. Nach Beendigung der Bauarbeiten ist die Baustelle unverzüglich vom Auftragnehmer zu räumen, spätestens jedoch nach Abnahme der vertraglichen Leistungen durch den Auftraggeber. Befolgt der Auftragnehmer die dahingehende Aufforderung nicht unverzüglich, kann der Auftraggeber die Baustelle auf Kosten des Auftragnehmers selbst räumen. Zusätzliche Auftragsbedingungen "Transport und Lagerung" Dem Auftragnehmer obliegt der Transport aller Teile bis zur Einbaustelle, einschließlich Abladen auf der Baustelle. Zwischenlagerungen auf der Baustelle sollen möglichst vermieden werden. Die Anlieferung hat dem Baufortschritt zu entsprechen. Über die besonderen Verhältnisse beim Antransport informiert sich der Auftragnehmer selbstständig. Rollgelder für Stücksendungen sowie Kosten für Postsendungen werden vom Auftraggeber weder übernommen noch verauslagt. Es ist ferner die Aufgabe des Auftragnehmers sämtliche Materialien und Hilfsstoffe (dies gilt auch für Geräte und Container etc.) vor Beschädigung sowie vor Zugriff Fremder zu schützen. Arbeitszeit Der Auftragnehmer hat für die Einhaltung der geplanten Termine die tariflich vereinbarte Arbeitszeit seines Personals und seiner Hilfskräfte einzukalkulieren. Soweit eine darüber hinausgehende, unbedingt notwendige Arbeitszeit einer Genehmigung durch das zuständige Staatliche Gewerbeaufsichtsamt bedarf, ist dieser Antrag vom Auftragnehmer eigenverantwortlich zu stellen. Der Auftraggeber ist darüber zu unterrichten. Die aufsichtführende Person der Arbeitsgruppe des Auftragnehmers muss vor Aufnahme der Arbeiten den Nachweis als elektrisch unterwiesene Person (EuP) dem Aufsichtspersonal der Westnetz GmbH vorlegen. Der AN verpflichtet sich nur die eingewiesenen und belehrten Personen mind. für die Dauer der auszuf. Arbeiten in der Umspannanlage zu beschäftigen. Jede Veränderung ist dem AG sofort unaufgefordert anzuzeigen. Wartestunden etc. Wartestunden, die aus betrieblichen Gründen der Westnetz GmbH entstehen (Störungen, Umschaltungen), sind unverzüglich vom Betriebsmeister bzw. vom Aufsichtführenden mit Begründung bescheinigen zu lassen. Bei Stilllegung der Baustelle aus Gründen, die nicht im Verschulden der Westnetz GmbH liegen, ist der Auftragnehmer nicht berechtigt, Schadensersatzforderungen irgendwelcher Art zu stellen. Arbeitsnachweise /Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten sind nur NACH BESONDERER ABSPRACHE/ ANWEISUNG des zuständigen Westnetz GmbH Bauleiters auszuführen. Die Vergütung dieser Arbeiten erfolgt nach den im Rahmenvertrag festgelegten Stundenverrechnungssätzen. Die Lohnstundenarbeiten sind auf den entsprechenden Westnetz GmbH Arbeitsnachweisen aufzulisten und sofort am Tag der Ausführung der Westnetz GmbH Aufsicht bzw. dem zuständigen Bauleiter per E-Mail zur Unterschrift vorzulegen/ zu senden. Arbeitssicherheit / Personensicherheit Der Auftragnehmer ist als Unternehmer für Arbeits- und Unfallschutz verantwortlich. Dies bezieht sich auf seinen gesamten Arbeitsbereich und auf sein gesamtes Personal einschließlich Personal von Unterlieferanten. Der  Auftragnehmer hat sein Personal im erforderlichen Umfang zu versichern. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass alle gesetzlichen Vorschriften bzgl. Arbeitsschutz und Unfallverhütung sowie die maßgebenden Vorschriften der Berufsgenossenschaften, die allgemein anerkannten Regeln der Sicherheitstechnik und die Weisungen der örtlichen Bauleitung des  Auftraggebers eingehalten werden. Sicherheitstechnische Erfordernisse der Anlagenteile und Brandschutzmaßnahmen sind besonders zu beachten. ****Sicherheitsbereich**** ********************************************************************** Ein Teil der Arbeiten sind innerhalb der in Betrieb befindlichen Anlagen auszuführen. Arbeitsaufnahme und Durchführung dürfen nur mit Abstimmung der örtlichen Bauleitung und mit den Sicherheitsorganen der Westnetz GmbH erfolgen *********************************************************************** Sämtliche Arbeiten in der umzäunten Freiluftanlage dürfen nur unter Aufsicht einer Westnetz GmbH Elektrofachkraft  oder durch eine "Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)"durchgeführt werden. Die Arbeiten werden in "ABGESCHLOSSENEN ELEKTRISCHEN BETRIEBSSTÄTTEN" und teilweise in der Nähe von unter Spannung stehenden Teilen durchgeführt. Vor Beginn der Arbeiten erfolgt eine Belehrung und Einweisung durch den "ANLAGENVERANTWORTLICHEN" der Westnetz GmbH. Der AN verpflichtet sich, nur die eingewiesenen und belehrten Personen für die Dauer der auszuf. Arbeiten in der Schaltanlage zu beschäftigen. Jede Veränderung ist dem AG sofort unaufgefordert anzuzeigen. Die aufsichtführende Person der Arbeitsgruppe des AN muss der deutschen Sprache und Schrift mächtig sein. Der AN verpflichtet sich darüber hinaus ausdrücklich zur Beachtung und Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Berufsgenossenschaften, insbesondere der DGUV Vorschrift 3 (ELEKTRISCHE ANLAGEN UND BETRIEBSMITTEL) mit den darin geforderten Schutzabständen. DEN ANGABEN / ANWEISUNGEN DES WESTNETZ- AUFSICHTSPERSONALS IST UNBEDINGT FOLGE ZU LEISTEN ! Der zur Stellung der Aufsicht bzw. für die Belehrung und Einweisung (Einsatz eines EuP) durch den "ANLAGENVERANTWORTLICHEN" der Westnetz GmbH zuständige UA-Bereich ist rechtzeitig (mind. 5 Arbeitstage) vor Aufnahme der Arbeiten zu unterrichten. Abnahme Der Auftraggeber erklärt die Abnahme des Werkes, wenn die Lieferungen und Leistungen frei von Mängeln sind und die Beseitigung bis dahin festgestellter Mängel erfolgt ist. Soweit einzelne festgestellte Mängel nach Auffassung des Auftraggebers eine Abnahme des Werkes nicht ausschließen, werden diese in dem Protokoll vermerkt und mit einem verbindlichen Termin zur Beseitigung versehen. Die Gefahr für die Leistung und Lieferung geht erst nach erfolgter Abnahme auf den Auftraggeber über. Nachtragspositionen Nachtragspositionen, die im Zuge der Bauabwicklung aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen zu einer Änderung der Ausführung führen, sind nur nach BESONDERER ABSPRACHE/ ANWEISUNG des zuständigen Westnetz-Bauleiters in der Region auszuführen und sofort am gleichen Tag per E-Mail als Nachtragsangebot zu zusenden. Eine Rechnungsgestellung kann erst nach erfolgter Nachtragsbestätigung und Freigabe erfolgen. Gewährleistung Umfang und Dauer der Gewährleistung Der Auftragnehmer gewährleistet die vollständige Mängelfreiheit aller von ihm zu erbringenden Lieferungen und Leistungen, insbesondere eine einwandfreie konstruktive Ausführung, eine fachgerechte und einwandfreie Auswahl der verwendeten Werk- und Arbeitsstoffe, eine werkgerechte Ausführung und Bauart nach dem neuesten Stand der Technik. Eine dauerhafte Einhaltung der in den Leistungsbeschreibungen niedergelegten Eigenschaften, Leistungs- und Gütedaten wird zugesichert. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Gesamtanlage. Sie beträgt für die ausgeführten Arbeiten über die VOB hinaus, nach BGB 5 Jahre. Der Auftragnehmer ist in dieser Zeit verpflichtet, den Auftraggeber unaufgefordert über Mängel zu informieren. Art der Mängelbeseitigung Mängel an der Anlage, die nach  Abnahme festgestellt werden, hat der Auftragnehmer auf seine Kosten unverzüglich zu beseitigen. Dabei sind alle im Zusammenhang mit der Feststellung und Beseitigung des Mangels entstehenden Kosten vom Auftragnehmer zu tragen. Geltungsbereich der Gewährleistung Die Gewährleistung gilt für den gesamten Lieferumfang. Rechnungsstellung Die Abrechnung erfolgt über das GUTSCHRIFTVERFAHREN. Eine separate Rechnungsstellung erfolgt nicht.
1. Vorbemerkungen
2. Planunterlagen zur Ausschreibung 2. Planunterlagen zur Ausschreibung Anlagenplanung: 991pa01z04182v_dgn_Übersichtsplan_20260316.pdf 992pa03z04182v_dgn_Anlagenplan M1zu100_20260320.pdf 992pa03z04182v_dgn_Anlagenplan M1zu100_20260320.dwg 993psch04182v_dgn_Schnitt CC und DD_20260316.pdf 994psch04182v_dgn_Schnitt AA und BB20260316.pdf 995pa02z04182v_dgn_Fundamentplan_20260316.pdf 996pa02z04182v_dgn_Auf-und Abtragsplan_20260316.pdf 997pa02z04182v_dgn_Trassenplan_20260316.pdf 998pa02z04182v_dgn_Blitzschutzplan_20260316.pdf 999pa02z04182v_dgn_Anlagenplan M1zu200_20260320.pdf 999pa02z04182v_dgn_Anlagenplan M1zu200_20260320.dwg Gebäudeplanung: A-01d_Ausführungsplanung_Grundrisse_2026_03_16.pdf A-01d_Ausführungsplanung_Grundrisse_2026_03_16.dwg A-02b_Ausführungsplanung_Schnitte_2026_02_24.pdf A-02b_Ausführungsplanung_Schnitte_2026_02_24.dwg A-03a_Ausführungsplanung_Leitdetails_2026_02_24.pdf A-03a_Ausführungsplanung_Leitdetails_2026_02_24.dwg Schalpläne: S-01b_Schalplan_Bodenplatte_2026_02_24.pdf S-02e_Schalplan KG_2026.03.23.pdf S-03b_Schalplan_EG_2026_02_24.pdf Bewehrungspläne:B-01_Bewehrungsplan_Bodenplatte_2026_01_14.pdf B-02b_Bewehrungsplan W1, W2 und Stützen_2026.03.23.pdf B-03_Bewehrungsplan W3 und W4_2026.01.27.pdf B-04a_Bewehrungsplan W5 und UZ_2026.02.09.pdf B-05_Bewehrungsplan_Decke_KG_2026_01_14.pdf B-06_Bewehrungsplan_Decke_EG_2026_01_14.pdf B-07a_Bewehrung Fundamente und Kabelschacht Teil 1_2026.02.09.pdf B-08a_Bewehrung Fundamente und Kabelschacht Teil 2_2026.02.09.pdf Stahlbaupläne: ST-01_Stahlbauübersichtsplan_Treppen_Podeste_2026_01_13.pdf Fertigteilpläne: SB-01_Schal_Bewehrung_Fertigteiltreppe_2026_01_06 SB-02a_Fertigteil FT-01_2026.02.11 SB-03a_Fertigteil FT-02_2026.02.11 SB-04a_Fertigteil FT-03_2026.02.11 SB-05a_Fertigteil FT-04_2026.02.11 SB-06a_Fertigteil FT-05_2026.02.11 SB-07a_Fertigteil FT-06_2026.02.11 SB-08a_Fertigteil FT-07_2026.02.06 SB-09a_Fertigteil FT-08+FT-22_2026.02.11 SB-10a_Fertigteil FT-09 - FT-20+FT-23_2026.02.11 SB-11a_Fertigteil FT-21_2026.02.11 SB-12a_Fertigteil FT-24_2026.02.11 SB-13a_Fertigteil FT-25_2026.02.11 SB-14a_Fertigteil FT-26_2026.02.11 SB-15a_Fertigteil FT-27_2026.02.11 SB-16a_Fertigteil FT-28_2026.02.11 SB-17a_Fertigteil FT-29_2026.02.11 SB-18a_Fertigteil FT-30_2026.02.11 SB-19a_Fertigteil FT-31_2026.02.11 SB-20a_Fertigteil FT-32_2026.02.11 SB-21a_Fertigteil FT-33_2026.02.11 SB-22a_Fertigteil FT-34 - FT-39_2026.02.11 SB-23a_Fertigteil FT-40_2026.02.11 SB-24a_Fertigteil FT-41_2026.02.11 SB-25a_Fertigteil FT-42_2026.02.11 SB-26a_Fertigteil FT-43+46_2026.02.12 SB-27a_Fertigteil FT-44_2026.02.12 SB-28a_Fertigteil FT-45_2026.02.12 SB-29a_Fertigteil FT-47,48, 50-53_2026.02.12 SB-30a_Fertigteil FT-49_2026.02.12 SB-31a_Fertigteil FT-54_2026.02.12 SB-32a_Fertigteil FT-55_2026.02.12 SB-33a_Fertigteil FT-56_2026.02.12 SB-34_Fertigteil FT-A01 - A03_2026.01.26 SB-35_Fertigteil FT-A04 - A09_2026.01.26 SB-36_Fertigteil FT-A10-11_2026.01.26 SB-37_Fertigteil FT-A12-14_2026.01.26 Fundamente: Trafofundament: Statik+ Pläne: EFB 60-1.pdf E-Spulenfundament: Statik + Pläne EFB 61-1.pdf Portalfundamente: Pläne: EF101a-2.pdf, Statik: EFB 101a-0.pdf Trafofelder und sonstige Fundamente: Pläne: AF200-1.pdf, AF201-1.pdf, AF203-0.pdf, AF204-1.pdf, AF206-2.pdf Kampfmittelsondierung: 2025-10-14_ Bestätigung der Kampfmittelfreiheit 2025-11-19_Bestätigung der Kampfmittelfreiheit, FL Geomagnetik und Anomalienüberprüfung Baugrundgutachten: 2026-01-20_Geotechnischer Bericht_25237G-MH 2026-01-20_Deklarationsanalytik_25237Ua-MH 2026-01-22_Geotechnischer Bericht_25237G-MH_Seite A2.5 Fachbeitrag Naturschutz: 2025-12-12_FBN_Umspannanlage_Pittenbach.pdf 2025-12-12_FBN Karte UA Pittenbach_red.pdf
2. Planunterlagen zur Ausschreibung
3. Allgemeine Baubeschreibung 3. Allgemeine Baubeschreibung Die gesamten Baumaßnahmen finden auf dem Grundstück an der L12 zwischen Pittenbach und Pronsfeld statt. Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Westnetz GmbH. Betreiber der 110KV-Anlage ist ebenfalls die Westnetz GmbH. Das gesamte Grundstück wurde bisher für landwirtschaftliche Zwecke genutzt. Angaben zum Flurstück (siehe beiliegender Lageplan): Landkreis: Bitburg-Prüm Gemeinde: Pittenbach Gemarkung: Pittenbach Flur:55 Flurstück: 3/1 Eigentümer: Westnetz GmbH, Florianstraße 15-21, 44139 Dortmund Betreiber: Westnetz GmbH, Florianstraße 15-21, 44139 Dortmund Die Anfahrt kann erfolgen über: Autobahn A60 Richtung Prüm Bei Ausfahrt 4-Prüm auf B51 in Richtung Prüm/Pronsfeld/Köln fahren Ausfahrt Richtung L11 Links abbiegen auf B410 Rechts abbiegen auf Dorfstraße Weiter auf K112 Links abbiegen auf L12 Links abbiegen 3.1 Beschreibung der Maßnahme: Schalt- und Wartengebäude In dem, neu zu errichteten, Gebäude wird die gesamte Warten- und Steuertechnik der 110kV-Umspannanlage, die Notstrom-Batterien und ein WC - Raum untergebracht. Der Keller wird als weiße Wanne in WU-Bauweise ausgeführt. In dem Gebäude werden sich keine ständigen Arbeitsplätze befinden. Die Anlage wird nicht ständig mit Personal besetzt, sondern wird ferngesteuert. Es handelt es sich gemäß §2 Abs. 2 Nr. 9b des GEG 2020 um ein industrielles Bauwerk, das entsprechend seiner Zweckbestimmung aufgrund der anfallenden Prozesswärme der montierten Anlagenteile jährlich weniger als vier Monate beheizt wird. Lediglich in den Wintermonaten wird eine Zusatzbeheizung über eine Luftwärmepumpe. Um Tauwasser- und Schimmelbildung vorzubeugen, wird das Gebäude entsprechend dem Mindestwärmeschutz nach DIN 4108 gedämmt. Die Anforderungen aus Anlage 3 zu §19 des GEG bzw. DIN 4108-2, Tabelle 3, werden eingehalten. Das Regenwasser der Dachfläche des Schalt- und Wartengebäudes wird in einer Zisterne zur Nutzung zwischengespeichert und der Überlauf über die belebte Bodenzone zur Versickerung gebracht. Es ist geplant das Dach in Pultform mit Begrünung auszuführen. Die Dachbegrünung erfolgt nach Vorgaben des Fachbeitrages Naturschutz. Vor dem Gebäude werden zu Wartungszwecken ca.150m² in Ökopflaster befestigt. Materiallager Als Materiallager wird eine Fertigteilgarage in der Nähe des Betriebsgebäudes errichtet. Rückhaltewannen Die Rückhaltewannen für die beiden Trafos und E-Spulen werden nach dem Arbeitsblatt DWA - A 786, Tabelle 2, Zeile 7 (mit rechnerischem Nachweis der Dichtheit aus FD-Beton) hergestellt. Freiluftanlage In der Freiluftanlage werden Fundamente für die Rohrsammelschienen, Trenner, Betriebsmittel (wie Leistungsschalter, Wandler etc.) und Trafoaufführgerüste errichtet. Erdungsseile, Mittelspannungs- und Steuerkabel werden verlegt. Betriebswege Bauzeitliche Verkehrsflächen Im Bereich des Baufeldes liegen in Teilbereichen gering tragfähige Böden vor, die nicht zum Überfahren mit schweren Fahrzeugen geeignet und zudem witterungsempfindlich sind. Für die Dauer der Bauzeit ist eine Baustraße aus einer 25-50 cm dicken Schottertragschicht her zu richten. Nachbauzeitliche Verkehrsflächen Sollten, im Zuge der Bauausführung, ungünstige Witterungsverhältnisse dafür sorgen, dass die geforderte Tragfähigkeit des Bodens nicht erreicht wird, sind Maßnahmen zur Planumsstabilisierung vorzunehmen. Weitere Angaben dazu sind dem Bodengutachten zu entnehmen. Die geplante Anlagenstraße (Trafostraße/Betriebsweg) wird in hochbelastbarem Doppel-T- Ökopflaster, d=10c,  hergestellt. Das dort anfallende Regenwasser kann somit an Ort und Stelle versickern. Für den Betrieb und die Wartung der neuen Anlage im Betriebsgebäude wird ein  8m breiter Betriebsweg mit Ökopflaster d=8cm, LxB=40x20cm,  im Fischkrätmuster gebaut. Das dort anfallende Regenwasser kann ebenfalls oberflächig an Ort und Stelle versickert. Einfriedung Nach Beendigung der Arbeiten wir die gesamte Anlage mit einem Stabgittermattenzaun eingezäunt. Die Zufahrt zur Anlage wir durch eine 6m breites Anlagentor gesichert. (Diese Arbeiten sind der Ausschreibung nicht enthalten und werden gesondert beauftragt.) 3.2 Informationen zu den auszuführenden Arbeiten: Verkehrsverhältnisse / Lagerflächen während der Bauphase Stehen dem AN zur Verfügung. Die Lagerflächen sind beschränkt. Es dürfen ausnahmslos nur Flächen zu Lagerzwecken benutzt werden, die durch die örtliche Bauleitung  dem jeweiligen AN zugewiesen wurden. Die Flächen werden mit einem weiteren Bauunternehmen geteilt. Es gibt zwar ausgewiesene Flächen für  die jeweiligen Firmen, es kann aber zu Schnittstellen kommen. Aufstellung des Krans Die Koordinierung der Arbeiten erfolgt durch den AN. Ein Kranbuch ist gemäß DGUV zu führen und auf der Baustelle vorzuhalten. Ein Nachweis der Standsicherheit ist vorzulegen. Alle vom AN selbst errichteten Teile seiner Baustelleneinrichtung sind so auszuführen, dass Dritte dadurch nicht behindert werden. Bauzeitenplan Ergänzend zur üblichen Terminplanung hat der AN für den ihm übertragenen Leistungsbereich, jeweils bauteilweise, mit einem Vorlauf von 2 Wochen vor Ausführungsbeginn einen Bauablaufplan zu  erstellen, mit der Bauleitung abzustimmen und  monatlich zu aktualisieren oder bei jeder eintretenden Abweichung vom bestehenden Planstand. Basis für Terminplan, Personal- und Geräteeinsatzplanung ist die tarifliche Arbeitszeit. Soweit  gegebenenfalls erforderliche Mehrarbeit, die im Regelfall mit den Einheitspreisen abgegolten ist, einer  behördlichen Genehmigung bedarf, obliegt es dem AN, diese einzuholen und den AG hiervon zu  verständigen. Die ZVB zu § 5 VOB/B bleiben hiervon unberührt. festgelegte Termine und geplanter Ablauf Vor Baubeginn findet ein Bauauftaktgespräch am 10.06.2026 statt. Die Ausführung der Arbeiten ist von Juni 2026 bis Januar 2028 geplant. Baubeginn 15.06.2026 Fertigstellung Portalfundamente (mit Aushärtezeiten) 17.07.2026 Fertigstellung Trafowannen (mit Aushärtezeiten) 09.10.2026 Fertigstellung restlicher Fundamente und Wannen (mit Aushärtezeiten) 20.11.2026 Start der E-Montage 23.11.2026 Fertigstellung Schalthaus (bezugsfertig) 05.03.2027 Lieferung und Einbringung der Schaltanlage 01.05.2027 Inbetriebnahme der Anlage Ende 2027 Die Baustelle ist aufgrund des Terminplans ggf. mit zwei Arbeitskolonnen zu besetzten.Dies wird nicht gesondert vergütet. Bautagesberichte Es sind täglich Bautagesberichte zu führen und der örtlichen Bauüberwachung zeitnah zur Prüfung vorzulegen. Mindestangaben im Bautagesbericht sind Angaben zu Datum und Arbeitszeit, Witterungsverhältnisse, Temperatur, Anzahl des eingesetzten Personals, Maschineneinsatz, Materiallieferungen. Beschreibung der am jeweiligen Tag ausgeführten Arbeiten, Dokumentation besonderer Vorkommnisse oder Prüfungen und Anordnungen. Baustromanschluss Ein Baustromanschluss ist seitens des AN an den vom AG vorgegebenen Übergabepunkt herzustellen. Baustromverteiler müssen mindestens der Schutzart IP 43, die ggf. dazu gehörenden Messeinrichtungen IP 54 entsprechen. Bauwasseranschluss Bauwasseranschluss ist seitens des AN für die gesamte Bauzeit auch für Nutzung durch Drittfirmen  zu stellen. Der benötigte Bauwasseranschluss ist vom AN zu beantragen, herzustellen und zu unterhalten. Die  Abrechnung mit dem AG erfolgt auf Nachweis. Von den Zapfstellen bis zu den einzelnen Arbeitsplätzen ist durch den jeweiligen AN die Versorgung selbst  sicherzustellen. Müllentsorgung / Sanitär-Container Die Müllentsorgung einschl. Verpackungsmaterial sowie das Reinigen von Mannschaftsunterkünften,  Sanitär-Containern etc. sind durch den AN eigenverantwortlich entsprechend den Vorschriften  sicherzustellen. Bei Zuwiderhandlung behält sich der AG ausdrücklich das Recht vor, Maßnahmen zur  Reinigung und Müllentsorgung zu Lasten des AN anzuordnen. Durch den AN sind alle erforderlichen  Entsorgungsnachweise unaufgefordert der örtl. Bauleitung vorzulegen. Die Stellflächen werden durch die Bauleitung zugewiesen. Sanitär-Container sind durch den AN zentral vorzuhalten. Versorgungsleitungen Der AN hat sich vor Ausführung der Arbeiten ständig über die Lage von Leitungen, Kabeln, Drainagen, Kanälen  u.ä. beim AG und bei den für die Versorgungsanlagen zuständigen Trägern zu unterrichten. Die durch Nichtbeachtung der vorbeschriebenen Maßnahmen entstandenen Schäden gehen zu Lasten des  AN. Erdarbeiten Sämtliche Erdarbeiten werden nach Angaben des Bodengutachters ausgeführt. Nach Beendigung der Arbeiten wird die Oberfläche der Freiluftanlage wir mit dem vorhandenen Oberboden wieder angedeckt und als Rasenfläche neu angesäat. Abzurechnenden Massen sind mit einer Wichte von 1,5 t/m³ für Mutterboden 2,0 t/m³ für alle darunterliegenden Erdschichten 1,7 t/m³ für Sand 2,2 t/m³ für Schotter 1,5 t/m³ für Splitt und 2,4 t/m³ für Stahlbeton zu berechnen. Als Auflockerungsfaktor sind folgende Werte anzusetzen: Schicht I (Mutterboden): Faktor 1,20 - 20% Volumenzunahme Schicht II-IV (Auffüllung/Lehm): Faktor 1,30 - 30 % Volumenzunahme Schicht IV (devonischer Fels): Faktor 1,50 - 50% Volumenzunahme Baugrundgutachten Das beiliegende Bodengutachten und die dazugehörige Deklarationanalytik wird Vertragsbestandteil. Vorgaben aus dem Gutachten sind dem Bericht zu entnehmen und zu beachten. Erkennbare Leistungen sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen! Der Aufsteller des Braugrundgutachtens, Büro GTM Geotechnik Mittelrhein, wird seitens des AG auch für die baubegleitenden Baugrunduntersuchungen und Deklarationsanalysen beauftragt. Die dafür erforderlichen vor Ort Termine sind seitens des AN zeitnah mit dem baubegleitenden Büro und der Bauleitung bzw. des Anlagenverantwortlichen der Westnetz abzustimmen (siehe Kapitel 3.3.7 Baugrundgutachten) Fachbeitrag Naturschutz Seitens Fachbüro für Landespflege wurde ein Fachbeitrag Naturschutz für die Umbaumaßnahmen erstellt. Vorgaben aus dem Bericht bezüglich Natur und Umweltschutz sowie Vorgaben zur Bepflanzung sind dem Bericht zu entnehmen und zu beachten. Auswertung Kampfmittel Das Baufeld wurde im November 2025 auf das Vorhandensein von Kampfmitteln untersucht und freigegeben. Vermessung sind vorhanden und vor Beschädigung zu schützen. Dem AN werden einmalig zwei Hauptachsen (Betriebsweg und Trafoort) und ein Höhenpunkt zur Verfügung gestellt. Der AN hat die übergebenen Achs- und Höhenfestpunkte zu überprüfen und zu sichern! Material stellt der  AN. Der AN übernimmt diese und führt die Vermessungen eigenverantwortlich durch. Der AG behält sich vor, die Leistungen des AN jederzeit vermessungstechnisch zu prüfen. Der AN wird  sämtliche Leitungen, Bauteile etc., vor dem Überschütten oder Überbauen einmessen, dokumentieren und an den AG übermitteln. Erst nach erfolgtem  Einmessen kann der AN die Leitungen, technische Einrichtungen oder Bauwerke überschütten bzw. die Bauleistung fortführen. Die erforderlichen Aufwendungen sind mit einzukalkulieren. Abrechnung und Vergütung Die Vergütung der erbrachten Leistungen erfolgt über Rechnunglegung gemäß den verhandelten Einkaufsbedingungen der Westnetz. Grundlage der Rechnungsprüfung ist die aufzustellende Massenermittlung. Die Massenermittlung ist nach Leistungsposition und getrennt nach Bauteilen aufzustellen. Der Mehraufwand hierfür wird nicht gesondert vergütet. Alle Rechungen sind mit den dazugehörigen Unterlagen, Massenermittlung, Lieferscheine, Aufmaßblätter etc. digital über smart extranet einzureichen.
3. Allgemeine Baubeschreibung
4. Normen und Richtlinien 4. Normen und Richtlinien Grundlage der Auftragsabwicklung sind alle einschlägigen, anwendbaren Normen, Vorschriften und  Richtlinien in der jeweils gültigen Fassung. Beispielhaft seien hier genannt: VOB Teil C inkl. ATV Baustelleneinrichtung DIN 18299 Erd- und Entwässerungsarbeiten DIN 18300 und DIN 18306 Betonarbeiten DIN18331 Sockelausbildung Spitzwasserbereich nach DIN 18345 Mauerarbeiten DIN 18330 Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten inkl. Gründach DIN 18338 und DIN 18339 Estricharbeiten DIN 18353 Fliesen- und Plattenarbeiten DIN 18352 Sanitärinstallation WC-Anlage DIN 18381 Trockenbauarbeiten DIN 18340 Maler- und Lackierarbeiten, Bodenbeschichtungen DIN 18363 Stahl- und Metallbauarbeiten DIN 18335 und DIN 18360 Gerüstarbeiten DIN 184521
4. Normen und Richtlinien
5. ZTV Baustelleneinrichtung 5. ZTV Baustelleneinrichtung ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN Baustelleneinrichtung 5.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Der sachliche Geltungsbereich betrifft alle Bauleistungen - mit Ausnahme der Gewerke Gerüstbauarbeiten, Wasserhaltungsarbeiten, Schalungsarbeiten, Verbau- und Rammarbeiten -, die in der Regel nicht körperlich in das Bauvorhaben eingehen, aber zu seiner Herstellung erforderlich sind. Ergänzend zu den in VOB, Teil C aufgeführten Normen gelten: DIN 18920 - Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen DIN EN 12352 - Anlagen zur Verkehrssteuerung; Warn- und Sicherheitsleuchten DIN EN 60439-5 - Besondere Anforderungen an Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen, die im Freien an öffentlich zugängigen Plätzen aufgestellt werden; Kabelverteilerschränke (KVS) in Energieversorgungsnetzen. Darüber hinaus sind zu beachten: - Technische Baubestimmungen und Sicherheitsregeln für die Einrichtung und den Betrieb auf Baustellen (BaustelleneinrVV HA) - Richtlinien des Bundesministeriums für Verkehr für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA). Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. 5.2 Angaben zu Stoffen und Bauteilen Es sind nur handelsübliche, geprüfte und umweltfreundliche Materialien zu verwenden. Werkstoffe sind nach den Vorschriften der Hersteller zu verarbeiten. Baustromverteiler müssen mindestens der Schutzart IP 43, die ggf. dazu gehörenden Messeinrichtungen IP 54 entsprechen. 5.3 Angaben zur Ausführung Der Auftragnehmer hat sich vor Arbeitsausführung über die genaue Lage von Hindernissen, wie Leitungen, Kabel, Kanäle, Vermarkungen u. dgl. zu informieren. Notwendige Umlegungen sind rechtzeitig vom Auftragnehmer zu beantragen. Baustellen- und endgültige Anschlüsse müssen grundsätzlich zugänglich bleiben und geschützt werden. Im Zweifel ist vom Auftragnehmer an den Auftraggeber ein Hinweis zu geben, erforderlichenfalls ist eine Festlegung zu treffen. Auf Verlangen ist vor Einrichten der Baustelle ein Baustelleneinrichtungsplan zu erstellen und dem Auftraggeber zur Genehmigung vorzulegen. Dabei ist planend zu gewährleisten, dass etwaige Vermessungsarbeiten, insbesondere für Absteckung und Nachprüfung der Straßen-, Wege- und Baugrenzen, nicht behindert werden. Im Einrichtungsplan ist die Lagerung der Erdmassen mit zu berücksichtigen. Die für die Baustelleneinrichtung zu nutzenden Flächen, Lagerflächen, freizuhaltenden Flächen und dergleichen sind im Baustelleneinrichtungsplan unter Angabe des Verwendungszweckes anzulegen. Baustelleneinrichtung auf Grasnarbe oder Humus ist nicht gestattet. Die Kronen- und Wurzelbereiche von Bäumen sind - auch von Materiallagerungen - frei zu halten. Die Einrichtung der Baustelle ist so vorzunehmen, dass die Ver- und Entsorgungsleitungen der Baumaßnahme rechtzeitig und ohne Behinderung verlegt werden können. Vorhandene Grenzsteine und Vermessungsmarkierungen sind mit Beginn der Arbeiten im Zuge der Baustelleneinrichtung bis zum Räumen der Baustelleneinrichtung zu sichern. Vor Beginn der Arbeiten hat sich der Auftragnehmer über den Verlauf von Leitungen, Kabeln usw. (unter- und überirdisch) zu informieren. Notwendige Umlegungen sind rechtzeitig vom Auftragnehmer zu beantragen. Baustellen- und endgültige Anschlüsse müssen grundsätzlich zugänglich bleiben und geschützt werden. Im Zweifel ist vom Auftragnehmer an den Auftraggeber ein Hinweis zu geben, erforderlichenfalls ist eine Festlegung zu treffen. Werden durch die Baustelleneinrichtung Rechte Dritter - insbesondere von Nachbarn - für die Dauer der Bauarbeiten oder vorübergehend und kurzfristig beeinträchtigt, ist der Bauherr oder die Bauleitung unverzüglich zu informieren. Das gilt auch im Zweifel über das Vorliegen von Rechten oder bei zu vermutenden Beeinträchtigungen bzw. bei Beschädigung vorhandener Bauwerke oder Bauteile. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Winterschäden zu treffen. Dazu gehört auch die ggf. erforderliche Kontrolle der Baustelle, insbesondere der Schutz der Messeinrichtungen unabhängig von deren Rechtsträgerschaft. Ist eine Bauaustrocknung mit Trockengeräten vorgeschrieben bzw. im Leistungsverzeichnis enthalten, so ist bis auf den vorgegebenen Sollwert zu trocknen. Das Aufstellen eines Hygrometers ist grundsätzlich Bestandteil der Leistungen und wird nicht gesondert vergütet. Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten: - der Auftraggeber ist über den beabsichtigten Abbau der Baustelleneinrichtung oder von wesentlichen Teilen derselben zu informieren. - nicht mehr benötigte Teile der Baustelleineinrichtung sind unverzüglich zu entfernen. - Nach Abbau der Baustelleneinrichtung sind das dafür benötigte Gelände bzw. die genutzten baulichen Anlagen und Gebäude in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, falls nichts anderes vereinbart ist. Werden öffentliche Flächen über das vorgesehene Maß (zeitlich oder räumlich) auf Veranlassung des Auftragnehmers in Anspruch genommen, hat dieser die entsprechende Abstimmung mit den Behörden vorzunehmen (z.B. Sondernutzungserlaubnis nach StVO) und die erhöhten Gebühren zu tragen. Ist der Auftragnehmer mit der Verkehrssicherung der Baustelle beauftragt, so gehört dazu auch die laufende Kontrolle der Sicherungseinrichtungen. Die zeitlichen Abstände der Kontrollen richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten. 5.4 Preisinhalte Soweit nicht anders beschrieben, umfasst der Leistungsbereich Baustelleneinrichtung die diesem entsprechenden Leistungen mit Ausnahme der Besonderen Leistungen gemäß den ATV der VOB/C. Bestandteil der Preise ist das arbeitstägliche Verschließen der Teile der Baustelleneinrichtung, soweit sie dem Zugriff Dritter entzogen werden müssen, das Schließen der Gebäudeeingänge einschließlich der Provisorien sowie die Kontrolle darüber im den Umständen der Baustelle entsprechenden erforderlichen Umfang. Die Nutzung der Teile der Baustelleneinrichtung durch einzelne Auftragnehmer wird in den BesonderenVertrags- bedingungen bauvorhabenbezogen festgelegt. Baustraßen werden von allen am Bau Beteiligten für diese kostenfrei benutzt. Das Vorlegen eines Baustelleneinrichtungsplanes ist mit den Preisen abgegolten. Das gilt auch für den Fall, dass mehrere Pläne für unterschiedliche Bauphasen erforderlich werden. Statische und gründungstechnische Berechnungen für das Aufstellen von Kränen, Silos u. dgl. sind in den Preis einzurechnen. 5.5 Sonstige Angaben zur Bauausführung Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungs- unterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung der Leistungsbeschreibung. Die Ausführungszeichnungen können vor derAngebotsabgabe nach vorheriger Terminabsprache eingesehen werden.
5. ZTV Baustelleneinrichtung
6. ZTV Beton- und Stahlbetonarbeiten 6. ZTV Beton- und Stahlbetonarbeiten ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN Beton- und Stahlbetonarbeiten 6.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlag e Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus ATV/DIN 18331 - Betonarbeiten. Ergänzend sind folgende ATV zu berücksichtigen: DIN 18314 - Spritzbetonarbeiten DIN 18349 - Betonerhaltungsarbeiten DIN 18451 - Gerüstbauarbeiten Die technische Ausführung ergibt sich aus den genannten wie aus den im Folgenden aufgeführten Regelwerken. Ergänzend zu den in VOB, Teil C aufgeführten Normen gelten: DIN 1025 - Warmgewalzte I-Träger DIN 1045-100 - Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton - Teil 100: Ziegeldecken DIN 1101 und 1102 - Holzwolle-Leichbauplatten und Mehrschicht-Leichtbauplatten als Dämmstoffe für das Bauwesen DIN 4102 - Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau DIN 4123 - Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen im Bereich bestehender Gebäude DIN 4235 - Verdichten von Beton durch Rütteln DIN 7865 - Elastomer-Fugenbänder zur Abdichtung von Fugen in Beton DIN V 18197 - Abdichten von Fugen in Beton mit Fugenbändern DIN 18217 - Betonflächen und Schalungshaut DIN 18218 - Frischbetondruck auf lotrechte Schalungen DIN 18540 - Abdichten von Außenwandfugen im Hochbau mit Fugendichtstoffen DIN 18541 - Fugenbänder aus thermoplastischen Kunststoffen zur Abdichtung von Fugen in Ortbeton DIN 18551 - Spritzbeton - Anforderungen, Herstellung, Bemessung und Konformität DIN V 18800-5 - Stahlbauten - Teil 5: Verbundtragwerke aus Stahl und Beton - Bemessung und Konstruktion DIN V 20000-103 - Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken - Teil 103: Gesteinskörnungen nach DIN EN 12620 DIN V 20000-104 - Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken - Teil 104:Leichte Gesteinskörnungen nach DIN EN 13055-1 DIN EN 197-1 - Zement - Teil 1: Zusammensetzung, Anforderungen und Konformitätskriterien von Normalzement DIN EN 450 - Flugasche für Beton Normen der Reihe DIN EN 13162 ff - Wärmedämmstoffe für Gebäude Zu beachtende Technische Regeln: Richtlinien des Deutschen Ausschuss für Stahlbeton, insbesondere: DAfStb-Richtlinie - Richtlinie für Beton mit verlängerter Verarbeitbarkeitszeit (Verzögerter Beton) DAfStb-Richtlinie - Richtlinie Beton nach DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 mit rezyklierten Gesteinskörnungen nach DIN 4226-100 DAfStb-Richtlinie - Richtlinie Vorbeugende Maßnahmen gegen schädigende Alkalireaktion im Beton (Alkali- Richtlinie) DAfStb-Richtlinie - Richtlinie für die Herstellung und Verwendung von Trockenbeton und Trockenmörtel DAfStb-Richtlinie - Richtlinie Selbstverdichtender Beton DAfStb-Richtlinie - Richtlinie Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton (WU-Richtlinie) Ergänzend für Arbeiten im Baubestand: DAfStb-Richtlinie - Richtlinie für Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen (Instandsetzungsrichtlinie) DAfStb-Richtlinie - Richtlinie Herstellung und Verwendung von zementgebundenem Vergussbeton und Vergussmörtel DAfStb-Richtlinie - Richtlinie Massige Bauteile aus Beton Informationen des Bundesverbands Porenbeton, insbesondere : Porenbetonbericht 6 - Bewehrte Wandplatten - Fugenausbildung Porenbetonbericht 8 - Ausführungs- und Verarbeitungsrichtlinien für Porenbetonbauteile Porenbetonbericht 18 - Befestigungsmittel Porenbetonbericht 23 - Erläuterungen zu DIN 4223 Merkblattsammlung des Deutschen Beton- und Bautechnik- Verein e.V.,insbesondere: DBV-Merkblatt - Sichtbeton DBV Merkblatt - Abstandhalter Merkblätter des Bundesverbandes der Deutschen Zementindustrie e.V.,insbesondere: Merkblatt B 2 - Gesteinskörnungen für Normalbeton Merkblatt B 3 - Betonzusätze, Zusatzmittel und Zusatzstoffe Merkblatt B05N - Überwachung von Beton auf Baustellen Merkblatt B 6 - Transportbeton Merkblatt B7 - Bereiten und Verarbeiten von Beton Merkblatt B8 - Nachbehandeln von Beton Merkblatt B9 - Expositionsklassen von Beton und besondere Betoneigenschaften Merkblatt B18 - Risse im Beton Merkblatt B24 - Betonstahl und Verlegen der Bewehrung Merkblatt B 22 - Arbeitsfugen Merkblatt B 26 - Füllen von Rissen Merkblatt B 29 - Selbstverdichtender Beton - Eigenschaften und Prüfungen Merkblatt H 9 - Schalung für Beton Merkblatt H10 - Wasserundurchlässige Betonbauwerke Merkblätter des Industrieverbandes Dichtstoffe e.V.(IVD): Nr. 1: Abdichtung von Bodenfugen mit elastischen Dichtstoffen Nr. 3: Konstruktive Ausführung und Verarbeitung von Fugen in Sanitär- und Feuchträumen Nr. 4: Abdichtung von Außenwandfugen im Hochbau mit Elastomer-Fugenbändern unter Verwendung von ausreagierenden Klebstoffen. Nr. 5: Butylbänder Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. 6.2 Angaben zu Stoffen und Bauteilen Im Beton dürfen keine organischen Bestandteile (Holz, Kohle u. dgl.) enthalten sein. Betonschalungssteine dürfen nur nach Zustimmung der Bauleitung verwendet werden, falls diese Leistung nicht ausdrücklich ausgeschrieben ist. Dämmplatten aus Polystyrol-Hartschaum müssen zur Vermeidung von Schwindfugen ausreichend abgelagert sein. Die Bauleitung kann einen Nachweis über das Herstellungsdatum verlangen. Zement Die Lagerung von Zement auf der Baustelle hat nach Abschnitt 1 Zement-Merkblatt B 7 Ausgabe 8.2002 zu erfolgen. Es sind nur chromatarme Zemente zu verwenden. Zuschläge Zuschläge für Normalbeton müssen DIN 4226 - Zuschlag für Beton - entsprechen. Der Nachweis der Eigen- und Fremdüberwachung kann verlangt werden. Für den Einsatz bei Stahlbeton oder Spannbeton ist eine Alkali- Kieselsäure-Reaktion auszuschließen. Im Bereich sich kreuzender Bewehrung (Haupt- und Nebenunterzug mit Stützen) sowie für die darunter zu betonierenden Bauteile ist das Größtkorn entsprechend zu begrenzen. Diese Regelung geht dem Einhalten der genormten Anteile von Überkorngrößen vor. Betonzusatzmittel Bei Betonzusatzmitteln dürfen - außer bei Fließmitteln - nicht mehrere Zusatzmittel derselben Wirkungsgruppe verwendet werden. Zusatzmittel dürfen für Spannbeton nur dann verwendet werden, wenn dafür die Zulassung im Prüfbescheid ausdrücklich erfolgt ist. Der Einsatz von Stabilisierern und von Dichtungsmitteln (DM) für wasserundurchlässigen Beton bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die Bauleitung. Betonzusatzstoffe Betonzusatzstoffe müssen genormt sein oder ein Prüfzeichen besitzen. Eine Eignungsprüfung kann verlangt werden. Sie dürfen keine korrosionsfördernden Bestandteile haben. 6.3 Angaben zur Ausführung 6.3.1 Allgemeines Der Auftragnehmer hat sich vor Arbeitsausführung über die genaue Lage von Hindernissen, wie Leitungen, Kabel, Kanäle, Vermarkungen u. dgl. zu informieren und ggf. eine Aufgrabungserlaubnis der Rechtsträger einzuholen. Notwendige Umlegungen sind rechtzeitig vom Auftragnehmer zu beantragen. Baustellen- und endgültige Anschlüsse müssen grundsätzlich zugänglich bleiben und geschützt werden. Im Zweifel ist vom Auftragnehmer an den Auftraggeber ein Hinweis zu geben, erforderlichenfalls ist eine Festlegung zu treffen. Die nach ATV DIN 18299 Abschnitt 4.1.11 durch den Auftragnehmer zu beseitigenden Verunreinigungen beziehen sich auch auf die Verunreinigung der öffentlichen Verkehrswege durch Fahrzeuge und Maschinen des Auftragnehmers oder seiner Subunternehmer. Solche Verunreinigungen sind durch geeignete Maßnahmen möglichst zu vermeiden. Trotzdem auftretende Verunreinigungen sind so rechtzeitig zu beseitigen, dass durch sie keine Gefährdung des öffentlichen Verkehrs entstehen kann. Es obliegt grundsätzlich dem Auftragnehmer, die Reihenfolge der Herstellung der einzelnen Bauteile zu bestimmen. Daraus resultierende zusätzlich technologisch bedingte Maßnahmen, wie Schalungsausschnitte, Bewehrungsanschlüsse, Abstellungen, gelten als Nebenleistungen. 6.3.2 Betonarbeiten Der Beton ist entmischungsfrei einzubringen; das Betonieren in freiem Fall ist unzulässig. Auf frisch betonierten Decken dürfen keine Arbeiten ausgeführt werden. Dies gilt im besonderen für das Lagern von Material, Aufstellen von Gerüsten etc.; bei niedrigen Temperaturen verlängern sich die Belastungsfristen auf frisch betonierten Decken entsprechend. Öffnungen, Durchbrüche, Aussparungen in Decken sind gegen Niederschlagswasser während der Rohbauarbeiten provisorisch abzudichten. Vor dem Betonieren sind die Hohlräume von Hochlochziegeln so abzudecken, dass kein Beton in die Hohlräume eindringen kann. Die Flächen von Konstruktionsteilen, die Gleitlager aufnehmen sollen, sind grundsätzlich eben und glatt herzustellen; dafür sind die statischen Vorgaben einzusehen. Das Verlegen von Rohren, z.B. Leerrohre für elektrische Leitungen,sanitäre Installationen, und Einbauteilen, z.B. Einbautöpfe für Einbauleuchten und spezielle Anker und Befestigungsunterteile soll entweder unter Anwesenheit der betreffenden Unternehmen erfolgen oder ist diesen zu gestatten. Auf die entsprechende Fixierung ist zu achten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Winterschäden zu treffen. Dazu gehört auch die ggf. erforderliche Kontrolle der Baustelle, insbesondere der Schutz der Messeinrichtungen unabhängig von deren Rechtsträgerschaft. Tragende Innenwände sollen in einem Zusammenhang mit den Außenwänden hergestellt werden. Bei Deckenplatten aus wasserundurchlässigem Beton sind Gleitschichten zwischen Platte und Auflager einzubauen. Dabei darf kein statisch unbestimmtes bzw. überbestimmtes System entstehen. Beim Einziehen von Stahlbetondecken in vorhandene Bausubstanz sind die statischen Berechnungen für die Auflager - falls nicht Bestandteil der Ausführungsunterlagen - anzufordern. Falls aus den Unterlagen nicht ersichtlich, ist über die technischen Vorgänge, die Größe und Tiefe der Aussparungen im Bereich der Auflager sowie die Maßnahmen für den kraftschlüssigen Verbund mit Tragwerksplaner und Bauleitung Rücksprache zu halten. Einfüllöffnungen für die Auflager sind nach oben abzuschrägen. Die Flächen von Konstruktionsteilen, die Gleitlager aufnehmen sollen, sind grundsätzlich eben und glatt herzustellen; dafür sind die statischen Vorgaben einzusehen. 6.3.3 Schalung Das Aufbringen von Trennmitteln im Sprühverfahren nach Einbringung der Bewehrung bedarf der Zustimmung der Bauleitung; die Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers sind dazu vorzulegen. Das Einlegen von Rohrleitungen in die Schalung durch andere Unternehmen, z. B. Stahlpanzerrohre der elektrischen Leitungen, Rohre für die sanitäre Installation usw. sowie Anker und sonstige Befestigungseisen, ist zu gestatten. Die Löcher der Schalungsabstandhalter sind nach dem Ausschalen zu schließen (diese Leistung gilt als Nebenleistung). Vor dem Betonieren sind die - entsprechend ausgebildeten - Schalungen von Fremdkörpern zu reinigen. Das Eindringen von Schnee ist durch geeignete Maßnahmen auszuschließen. Köcherschalungen sind zu entwässern. Werden zur Herstellung von Aussparungen Schaumkörper in die Schalung eingebaut, sind sie beim Ausschalen restlos zu entfernen. Das Ausbrennen von Schalungen für Aussparungen ist untersagt. Hilfsstützen sind grundsätzlich als verbleibende Teile der Schalung auszubilden. Ein nachträgliches Einziehen ist nur mit Zustimmung der Bauleitung zulässig. Tragende  Bauteilen sind abzustützen, wenn die darunter liegenden Konstruktionsteile noch nicht die zulässige Tragfähigkeit erreicht haben. Werden zur Herstellung von Aussparungen Schaumkörper in die Schalung eingebaut, sind sie beim Ausschalen restlos zu entfernen. Das Ausbrennen von Schalungen für Aussparungen ist untersagt. 6.3.4 Sichtbeton Das Zement-Merkblatt H8: Sichtbeton - Gestaltung von Betonoberflächen, ist zu beachten. Das DBV-Merkblatt: Sichtbeton, ist zu beachten. Sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes angegeben wird, sind die Sichtflächen der  Ortbetonbauteile in der Sichtbetonklasse SB 1 gemäß DBV-Merkblatt Sichtbeton auszuführen. Die Sichtflächen der Halb- und Vollfertigteile (Elementdecke, Fertigteilwände EG) in der Sichtbetonklasse SB 2 gemäß DBV-Merkblatt Sichtbeton auszuführen. Eine nachträgliche Ausbesserung von Fehlstellen im Sichtbeton ist ohne vorherige Abstimmung mit der Bauleitung untersagt. 6.3.5 Wasserundurchlässiger Beton Das Zement-Merkblatt H10: Wasserundurchlässige Betonbauwerke, ist zu beachten. Die Schalungsanker sind in Mauerstärken aus Faserzement einzusetzen, die im Anschluss durch eine geeignete Verstöpselung und Einbau von Konen zu verschliessen sind.Das System der Mauerstärken und des Verschluss müssen für drückendes Wasser (5bar) als Gesamtsystem zugelassen bzw. geprüft sein. Das entsprechende Prüfzeugnis/Zulassung ist vor Baugebinn der Bauleitung zur Freigabe vorzulegen. 6.3.6 Beton mit hohem Verschleißwiderstand Der Frischbeton muss plastische bis steife Konsistenz aufweisen und einen ausreichenden Anteil gebrochener Zuschlagstoffe enthalten. Es darf nicht zu lange gerüttelt werden, um eine Anreicherung von Wasser und Zementleim an der Oberfläche zu verhindern. Eine übermäßig lange Bearbeitung der Oberfläche beim Abziehen bzw. Abreiben oder Glätten ist aus dem gleichen Grund zu vermeiden. Eine Vakuumbehandlung stellt ggf. eine Besondere Leistung dar. 6.3.7 Bewehrung Abstandhalter müssen dem DBV-Merkblatt: Abstandhalter entsprechen. Das Einbringen der Bewehrung ohne Abstandhalter ist unzulässig. Die Bewehrung darf beim Betonieren nicht betreten werden, geeignete Laufstege sind vorzusehen. Die Angaben über die Überdeckung der Bewehrung sind den Ausführungsplänen für die Bewehrung und den Schalungszeichnungen zu entnehmen. Aus Gründen des Brandschutzes oder der Gefahr der schnellen Karbonatisierung des Betons können wesentlich höhere Werte als die Mindestwerte nach DIN 1045 gefordert sein. Bei Kragplatten im Außenbereich ist die Bewehrung so aufzubiegen, dass auch im Bereich von Tropfkanten oder gefasten Kanten die Mindestbetondeckung garantiert ist. Wird (spätestens) beim Einbringen der Bewehrung im Bereich von Kreuzungspunkten, z.B. an Stützen mit Unterzügen oder Haupt- und Nebenunterzügen, erkannt, dass ein ordnungsgemäßes Einbringen oder Verdichten des Betons nicht möglich ist, ist unverzüglich der Tragwerksplaner zu konsultieren, um Rüttellücken und Betoniergassen festzulegen. Der Auftragnehmer vereinbart rechtzeitig die Termine für vorgeschriebene Abnahmen mit der Baubehörde bzw. dem Statiker oder Prüfingenieur. Die Bauleitung ist darüber zu informieren. Eine Ausfertigung des Abnahmeprotokolls der Bewehrung ist dem Auftraggeber zu übergeben. 6.3.8 Stahlbetonfertigteile Für Stahlbetonfertigteile hat der Auftragnehmer ohne besondere Aufforderung den Lieferschein nach DIN 1045- 4 der Bauleitung vorzulegen. Konstruktionszeichnungen sind auf Verlangen zu liefern. Werden statische Nachweise gefordert, so umfasst die Leistung auch: - Anforderungen an die Auflager - Berücksichtigung der Anhängelasten - Angabe der Verbindungsmittel - Befestigungspunkte für provisorische Umwehrungen - Montageabsteifungen einschließlich   Befestigungspunkte oder -linien Kennzeichnungen nach DIN 1045-4 müssen im Montagezustand lesbar sein. Die Deckenuntersicht ist aus glatter, nicht saugender Schalung herzustellen, mit regelmäßigen Stößen und mit gefasten Längskanten. Die Untersicht muss weitgehend frei von Flecken und Verunreinigungen sein und von weitgehend einheitlicher Porenstruktur (Porengröße und Verteilung) sein. Die streichfertige Untersicht muss planeben und ohne Absätze bei den Elementstößen hergestellt werden. Erkennbare Versätze sind zu vermeiden, anderenfalls ist großflächig beizuspachteln. Der Zulassungsbescheid muss auf der Baustelle in Kopie vorliegen. Gefahrbereiche bei Montagearbeiten sind abzusperren und zu kennzeichnen. Entstehen dadurch Behinderungen für andere Unternehmer oder Dritte, sind der Zeitraum der Absperrung sowie alternative Maßnahmen mit der Bauleitung abzusprechen. Bohrungen in Decken sind mit dem Statiker vorher abzustimmen. 6.3.9 Gründungen Vor Einbringen des Betons bzw. von Sauberkeits- oder kapillarbrechenden Schichten ist grundsätzlich die Zustimmung der Bauleitung einzuholen. Es darf nur auf ein ungestörtes Planum bzw. eine Fundamentsohle aus gewachsenem Erdreich gegründet werden. Die Fläche ist von losen Bestandteilen zu befreien. Stellt sich beim Aushub des Erdreichs für Fundamente heraus, dass wegen ungeeigneten Untergrundes die in den Plänen vorgegebene Gründungstiefe nicht eingehalten werden kann, ist die Bauleitung davon zu unterrichten. Vor dem Betonieren ist mit der Bauleitung ein gemeinsames Aufmaß der Fundamenttiefe durchzuführen. Rohrleitungen dürfen durch Fundamente nicht belastet werden. Aussparungen sind vorzunehmen. Anschlussbögen für Grundleitungen in Bodenplatten sind mit einer flexiblen Umhüllung zu versehen. Fundamentübergänge, z.B. vom unterkellerten zum nichtunterkellerten Teil eines Gebäudes, sind treppenartig auszubilden. Bei Unterfangungen bestehender Fundamente ist der Beton über höherliegende Einfüllöffnungen einzubringen und intensiv zu verdichten. Nach 30 - 45 Minuten ist zwecks Schließung der eventuellen Setzung ohne nochmalige Verdichtung fließfähiger Beton nachzufüllen oder Quellmörtel zu verwenden. Vertikale Trennfugen sind anzuordnen. 6.3.10 Fugen Wenn in den Projektunterlagen nichts anderes gefordert wird, bleibt die Herstellung von Arbeitsfugen dem Grunde nach dem Auftragnehmer überlassen. Sie sind auf ein Mindestmaß zu begrenzen. Wenn sie bei Sichtbeton nicht vermieden werden können, sind sie in Abstimmung mit der Bauleitung anzuordnen. Für Arbeitsfugen ist grundsätzlich das Zement- Merkblatt B22 "Arbeitsfugen" zu beachten. Besteht in langgestreckten Bauteilen die Gefahr von Spaltrissen (abhängig von Jahreszeit, Anzahl der Fugen), so ist dem durch geeignete Maßnahmen (W/Z- Faktor, Zement mit niedriger Hydratationswärme, längere Ausschalfristen) entgegenzuwirken. 6.3.11 Transportbeton Eine nachträgliche Wasserzugabe zum Transportbeton auf der Baustelle ist untersagt! Das Reinigen von Maschinen und Fahrzeugen für Transportbeton darf nur an mit der Bauleitung abgestimmten Orten erfolgen. 6.4 Preisinhalte Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgesehen ist, gilt in Ergänzung der DIN-Vorschriften: Ergänzend zu Nr. 4.1 DIN 18331 gelten als Nebenleistung: - Das Herstellen von Arbeitsfugen, die sich aus dem   Arbeitsablauf des Auftragnehmers ergeben. - Bei Fertigteilen, auch bei Filigrandecken und -wänden, die   werkseitig eingebrachte Bewehrung, die Schalung, das   Herstellen der Auflager mit Ausnahme spezieller Gleitlager   oder Knoten, das Vergießen montagebedingter Aussparungen   sowie das Schließen der Fugen an der Untersicht bei Decken   und der Stoß- und Lagerfugen bei Wänden mit Ausnahme von   Bewegungsfugen. - Das Entfernen belassener Abdeckungen und Umwehrungen   von Öffnungen nach Aufforderung durch die Bauleitung. - Das Entfernen von Halterungen für Konsolgerüste. - Das Mitbenutzen von Gerüsten des Auftragnehmers   dessen Tätigkeitszeitraumes durch andere   Auftragnehmer, sofern keine Behinderungen entstehen. - Der Schutz des Betons gegen Austrocknen (besonders   kühler Witterung). - Das Kühlen des Betons bei Gleitbauweisen. - Das Reinigen von Fugen - bei Bedarf auch das   Beseitigen von Betonbrücken - wenn Maßnahmen des   Schall- und Wärmeschutzes ausgeschrieben oder aus den   Plänen zu erkennen sind. Das gilt analog bei der   Ausbildung von Gerbergelenken. - Das Ausschalen, auch wenn das im   Leistungsverzeichnis nicht erwähnt ist. Die Leistung   entfällt nur dann, wenn "verlorene Schalung"   ausgeschrieben ist, über deren örtliche Anwendung hat   sich der Auftragnehmer im Zweifel mit der Bauleitung   abzustimmen. - Auf- und Abbau sowie Vorhaltung von   Montagehalterungen für Fertigteile - Bei   Unterfahrungen von Fundamenten oder beim Einziehen von   Decken die nachträgliche kraftschlüssige Verbindung   mit Quellmörtel. - Das Entfernen der Hartschaumkerne von Ankerschienen   nach dem Ausschalen; die Schienen sind zu säubern. - Hilfskonstruktionen, wie Hilfsstützen, nach dem   Ausschalen oder Unterstützungen von Stahlbeton- und   Filigrandecken. - Das Hinterfüllen von ausgeschriebenen Fugen, das   Reinigen, Vorbehandeln und das Begradigen der Ränder ggf.   durch Abkleben. - Statische Nachweise für den Montagezustand und für   die Anschlag- (Lastaufnahme-) Vorrichtungen bei   Stahlbetonfertigteilen. Ergänzend zu Nr. 4.2 DIN 18331 gelten als Besondere Leistung: - Die wärmedämmende Nachbehandlung des Betons. - Maßnahmen zur Beweissicherung an bestehenden Gebäuden. - Setzungs- und Verformungsmessungen nach DIN 4107. Für Stahlbetonfertigteile gilt der Angebotspreis für Herstellung, Lieferung und Montage einschließlich Hilfs- und Schutzgerüste, Montagehalterungen sowie Kraneinsatz und das Verschließen der Transportöffnungen. 6.5 Abrechnungshinweise Für die Abrechnung werden nur die technisch erforderlichen und technologisch möglichen Maße anerkannt. Mehrleistungen einschließlich der Folgeleistungen gehen zu Lasten des schuldhaft handelnden Verursachers. Ideelle Balken werden nach den Positionen für die Decke abgerechnet, weil dafür keine besondere Schalung erforderlich ist. Bei Durchbrüchen oder Schneidarbeiten in Mauerwerk, Beton oder Stahlbeton, die nach dem Längenmaß abgerechnet werden, ist die gemäß Zeichnung oder Angabe auszuschneidende Länge für die Abrechnung maßgebend. Technisch bedingte Zwischenschnitte werden nicht gesondert abgerechnet. Werden Mehrdicken als Zulagepositionen oder in anderer Form ausgeschrieben, so gilt bei Nichteinhaltung der genormten Toleranzen durch den vorhandenen Untergrund der Preis für die Mehrdicke bereits bei geringer Überschreitung der ursprünglich vorgesehenen Gesamtdicke, sofern in der gleichen Position kein angemessener Ausgleich für die Mehrleistung enthalten ist. In allen anderen Fällen wird der Gesamteinzelpreis für eine bestimmte vorgegebene Dicke aus dem Grundpreis zuzüglich der Mehrdicke je angefangene Einheit gebildet. 6.6 Sonstige Angaben zur Bauausführung Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung der Leistungsbeschreibung. Die Ausführungszeichnungen können vor der Angebotsabgabe nach vorheriger Terminabsprache eingesehen werden.
6. ZTV Beton- und Stahlbetonarbeiten
03 Teil 2 - Hochbauarbeiten Schalthaus
03
Teil 2 - Hochbauarbeiten Schalthaus
03.01 Betonbauarbeiten Kellergeschoss
03.01
Betonbauarbeiten Kellergeschoss
03.02 Betonarbeiten Erdgeschoss
03.02
Betonarbeiten Erdgeschoss