Elektro
Turmstraße 33
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Festlegungen zur Ausführung / Leistungsabgrenzung Allgemeine Vertragsgrundlagen und Ausführungsbedingungen Sämtliche nachfolgend beschriebenen Leistungen sind, soweit nicht explizit anders vermerkt, vollumfänglich in die Einheitspreise einzurechnen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. Normen, Vorschriften und Unterlagen:Alle Arbeiten sind gemäß den Anforderungen der Baugenehmigung, des Wärme- und Schallschutznachweises sowie den Vorgaben aus der statischen Berechnung, dem Brandschutzgutachten, Holzschutzgutachten und der allgemeinen Baubeschreibung auszuführen. Diese Unterlagen werden dem Auftragnehmer (AN) zur Verfügung gestellt. Die geltenden Unfallverhütungsvorschriften sowie die Schutzmaßnahmen des SiGeKo und der Berufsgenossenschaft sind strikt zu beachten. Der AN trägt die alleinige Verantwortung für die Folgen von Unfällen.Koordination und Abstimmung:Die Teilnahme an Baubesprechungen sowie die fortlaufende Abstimmung mit anderen Gewerken und Firmen sind verpflichtender Vertragsbestandteil und in die Leistungen einzukalkulieren.Baustelleneinrichtung und Logistik:Die komplette Baustelleneinrichtung, inklusive aller notwendigen Geräte, Aufzugs- und Montagetechnik, Leitern, Arbeits-, Schutz- und Fanggerüste für den Innenbereich, ist vom AN eigenverantwortlich zu planen, vorzuhalten und einzurechnen.Bauausführung und Witterung:Die Arbeiten sind abschnittsweise und zügig auszuführen, um einen reibungslosen Bauablauf zu gewährleisten. Eventuelle Behinderungen durch parallel arbeitende Gewerke oder Schlechtwetterperioden (ausgenommen Frost und Schnee) berechtigen nicht zu Nachforderungen und sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen.Entsorgung und Reinigung:Bauschutt, Verpackungsmaterialien und sonstige Abfälle sind vom AN laufend, mindestens jedoch wöchentlich, fachgerecht zu entsorgen. Nach Abschluss der Arbeiten ist die Baustelle vollständig geräumt und besenrein zu übergeben. Sollte bauseits ein Container gestellt werden, werden die Kosten anteilig auf den AN umgelegt.Haftung und Abrechnung:Der AN haftet für Diebstahl und Beschädigungen an seinen Materialien und erbrachten Leistungen bis zum Zeitpunkt der offiziellen Abnahme. Stundenlohnarbeiten werden nur nach vorheriger schriftlicher Ankündigung und Genehmigung durch die Bauherrschaft oder den Auftraggeber vergütet.
Festlegungen zur Ausführung / Leistungsabgrenzung
__.__.0010 Elektroinstallation gemäß techn. Baubeschreibung / techn. Leistungsabgrenzung Lieferung und betriebsfertige Montage der gesamten Elektroinstallation für das Bauvorhaben als Pauschalleistung. Die Ausführung erfolgt vollumfänglich gemäß der technischen Baubeschreibung, der technischen Leistungsabgrenzung sowie den Ausführungsplänen.
__.__.0010
Elektroinstallation gemäß techn. Baubeschreibung / techn. Leistungsabgrenzung
L
1.00
Psch.