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Weitere Besondere Vertragsbedingungen Weitere Besondere Vertragsbedingungen
Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten n. VOB Teil C:
Bauherr und Bauort: Landkreis Kronach
vertreten durch den Landrat Klaus Löffler
Kreiskämmerei
Güterstraße 18
96317 Kronach
Tel.: 09261 / 678-0
Fax: 09261 / 678-211
poststelle@lra-kc.bayern.de
Baumaßnahme: Landratsamt Kronach
Sanierung und Umbau Hauptgebäude
Bauabschnitt 3
0.1 Angaben zur Baustelle:
0.1.1 Lage der Baustelle:
Baugrundstück:
Straße: Güterstraße 18
Gemeinde: Stadt Kronach
Gemarkung: Kronach
Flurstück: 702
Das Gebäude befindet sich auf dem Eckgrundstück Güterstraße/Bienenstraße im westlichen Stadtrandbereich von Kronach. Umliegend befindet sich im westlichen Bereich ein Parkplatz, östlich und südlich eine Mischnutzung aus Wohnen und Gewerbe, nördlich grenzt das Grundstück an das Oblatenkloster an.
Durch die beengte Grundstückssituation sowie den Höhenversatz zur Güterstraße ist keine Zufahrtsmöglichkeit auf das Baugrundstück möglich, ebenso gibt es keine Parkmöglichkeiten auf dem Grundstück. Die anliegenden Straßen werden durch Anlieger- und Lieferverkehr genutzt.
0.1.2 Besondere betriebliche Bedingungen:
Ein wesentlicher Bestandteil der Baudurchführung ist die Tatsache, dass es sich um ein öffentliches, in ständiger Nutzung befindliches Verwaltungsgebäude handelt. Während der Bauausführung darf der laufende Verwaltungsbetrieb nicht beeinträchtigt werden.
0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlage:
Das in 2 Baukörper gegliederte Verwaltungsgebäude wurde im Jahre 1969 in Mischbauweise aus Stahlbeton- und Mauerwerkselementen mit Flachdächern errichtet. Der Hauptbaukörper wurde 6-geschossig, der niedrige Teil 3-geschossig ausgeführt. Die äußeren Abmessungen betragen ca. 15 m in Ost-West-Richtung und ca. 68 m in Nord-Süd-Richtung. Die Grundfläche beträgt ca. 930 m², die Höhe über Gelände ca. 20 m.
Der öffentliche Zugang erfolgt von der Güterstraße aus.
Auf der östlichen Seite ist partiell ein 2-geschossiges aufgeständertes Gebäude als Übergang zum ehemaligen Bezirksamt angebaut. Auf der Ostseite befindet sich der Personalzugang und am Nordgiebel ein Nebenzugang zum Gesundheitsamt.
Das gesamte Gebäude wird in die Gebäudeklasse 5 eingeordnet und als Sonderbau klassifiziert.
0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle:
Das beengte Grundstück kann im Zuge der Baumaßnahme nicht befahren werden. Lediglich von der Südseite, der Bienenstraße aus, kann das schmale, rückseitige Grundstück nur mit PKW`s (Durchfahrtsbreite ca. 2,75 m) unter dem Anbau hindurch befahren werden (H min ca. 2,50 m). Alle Zugänge und Rettungswege sind ständig freizuhalten.
0.1.5 Für Verkehr freizuhaltende Flächen:
Die Zufahrt unterhalb des Überbaus zu den Parkplätzen auf der Nordseite und den Sanitärcontainern ist freizuhalten, ferner die Flächen vor den Garagen.
0.1.6 Art und Lage von Transporteinrichtungen und –?wegen:
Im Inneren des Gebäudes sind aufgrund der ständigen Nutzung nur sehr eingeschränkte Zugangsmöglichkeiten vorhanden. Die bestehenden Personenaufzüge sind nicht zum Materialtransport vorgesehen.
Arbeits- und Raumgerüste im Inneren des Gebäudes, sowie über die bauseits gestellte und vorhandene Gerüststellung hinaus, sind nicht vorhanden und bei Bedarf vom Bieter für die Ausführung der eigenen Leistung zu erstellen und über die benötigte Bauzeit vorzuhalten.
Der Transport von Materialien und Bauteilen innerhalb der Baustelle und an die Arbeitsstelle erfolgt durch den AN mit Hilfsmitteln seiner Wahl. Die Kosten für die aus Sicht des Bieters erforderlichen Schutz- und Hilfsrüstungen sowie für den Bauablauf notwendigen ergänzenden Gerüststellungen sind in den EP einzukalkulieren.
0.1.7 Überlassung von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser:
Im Baufeld werden im Auftrag des AG Anschlüsse für Baustrom, Bauwasser und Abwasser hergerichtet und für die Bauzeit vorgehalten. Die Kostenbeteiligung für Baustrom und Bauwasser wird im Rahmen der zusätzlichen besonderen Vertragsbedingungen geregelt, siehe Nr. 10.1 ff weitere besondere Vertragsbedingungen.
0.1.8.1 Überlassung von Flächen und Räumen:
Es muss davon ausgegangen werden, dass Lagerplätze an der Baustelle nur in sehr begrenztem Umfang zur Verfügung stehen. Geeignete Kurzzeitlagerflächen in begrenztem Maße sind nur in Abstimmung mit dem Bauherrn, sowie der örtlichen Bauleitung entsprechend Baustelleneinrichtungsplan vor Ausführungsbeginn festzulegen. Aufgrund der beengten Verhältnisse ist der Transport aller benötigten Materialien auf dem Grundstück bzw. die generelle Ausführung der Leistung nur mit erhöhtem Aufwand zu bewerkstelligen. Hierfür nachträglich geltend gemachte Erschwerniszuschläge werden nicht anerkannt. Sofern Flächen außerhalb des Grundstücks in Anspruch genommen werden, muss sich der Auftragnehmer die Zustimmung des Grundbesitzers selbst beschaffen und die anfallenden Kosten tragen.
Aufenthalts-, Umkleide- und Schuttcontainer werden durch den AG nicht gestellt, jedoch ein Sanitärcontainer. Alle erforderlichen Einrichtungen sind selbstständig in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung vorzuhalten bzw. sind diese den Hinweisen zu gewerkespezifischen Vorbemerkungen zur allgemeinen Baustelleneinrichtung zu entnehmen.
Das Einrichten und Räumen sowie das Vorhalten der nicht vom AG gestellten Baustelleneinrichtung für sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen ist, sofern nicht in gesonderter Position ausgeschrieben, in die Einheitspreise einzukalkulieren.
0.1.8.2 Besichtigung der Baustelle:
Dem Bieter wird empfohlen sich, vor Angebotsabgabe, über die örtlichen Gegebenheiten, wie Zufahrts- und Ausführungsmöglichkeiten, Lagerplätze, Strom- und Wasseranschlüsse, etc. zu informieren (vgl. Nr. 10.1 ff zusätzliche besondere Vertragsbedingungen). Alle Unklarheiten und Zweifel sind vor Angebotsabgabe - soweit erkennbar - zu klären. Die Besichtigung des Bauortes durch Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers oder der Bauleitung. Um vorherige Terminabstimmung wird gebeten.
0.1.9 Bodenverhältnisse und Baugrund:
Es wurde ein geotechnischer Bericht/ Baugrunduntersuchungen mit Datum vom 12.04.2018 für den Bereich des Aufzuganbaus Priorität 3 erstellt. Das Bauvorhaben ist in die Geotechnische Kategorie GK 2 und in die Wassereinwirkungsklasse W2. 1-E einzustufen.
0.1.10 Hydrologische Werte vom Grundwasser:
Grundwasser wurde in einer Tiefe von -4,40m ab OKG als ständig drückendes Grundwasser angetroffen, als Bemessungswasserstand /Höchstgrundwasserstand ist -3,50m bezogen auf OK FFB anzusetzen. Es besteht eine Beeinflussung durch die Wasserführung der Haßlach. Das Baufeld befindet sich nicht im überschwemmungsgefährdeten Bereich. Die Analyse einer Grundwasserprobe gemäß DIN 4030 erfolgte nicht.
0.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften:
keine
0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung von Abfall und Abwasser:
Aussagen zu Bodenanalysen nach LAGA und DepV sind Teil der Baugrunduntersuchungen vom 12.04.2018. Baubegleitendsind anfallenderBauschutt, Sondermüll und Abfälle besonderer Deponierung täglich restlos, ohne besondere Aufforderung und auf Kosten des Auftragnehmers zu beseitigen. Sollte die Beräumung durch den Auftragnehmer nicht im gewünschten Umfang erfolgen und wird einer besonderen Aufforderung nicht Folge geleistet, ist der Auftraggeber berechtigt, Dritte mit der Beräumung und Herstellung von Ordnung und Sauberkeit auf Kosten des Auftragnehmers zu beauftragen.
Die Baustelle ist täglich nach Abschluss der Arbeiten zu säubern, zu kehren und zu fegen. Bauschutt, Abbruchmaterial und Abfälle (Schutt, Holz, Papier, Karton, Metalle, Sondermüll...) aus Leistungen des eigenen Gewerks sind täglich zu beseitigen. Kosten hierfür, wie auch die anfallenden Gebühren für Container, Deponie etc., sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Eventuell anfallende Deponiegebühren sind beim Landratsamt Kronach unter der Tel. Nr. 09261/678-233 oder -336 während der allgemeinen Dienstzeiten zu erfragen und bei der Preisbildung zu berücksichtigen.
Abfälle im Sinne des KrWG, die aus dem Leistungsbereich des AN hervorgehen, sind vom AN bei zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben abzugeben und durch diese entsprechend fach-, sach- und umweltgerecht zu verwerten oder zu beseitigen. Darüber hinaus sind anfallende Stoffe und Bauteile des eigenen Gewerks, nach Arten zu trennen und ordnungsgemäß auf eine vom AN zu wählende Deponieoder Recyclinganlage zu entsorgen. Der Nachweis der geordneten Entsorgung ist vom AN unmittelbar zu erbringen.
Die Entsorgung sämtlicher von der Baustelle entfernter Abfälle ist mittels Wiegescheine, Übernahme bzw. Begleitscheine nachzuweisen. Im Falle gefährlicher Abfälle sind zusätzlich Entsorgungsnachweise vorzulegen. Nach Abschluss der Baumaßnahme ist dem AG eine vollständige Dokumentation zu übergeben.
Grundlage der Wiederverwendung oder der Entsorgung sind die Bestimmungen des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und abfallgesetz - KrW-/AbfG) und nachgeordneter Rechtsverordnungen wie Nachweisverordnung (NachwV) sowie des Bayerischen Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetzes (BayBodSchG). Mit dem Bauschuttmaterial ist entsprechend den Technischen Regeln der LAGA sowie der vorläufigen Hinweise zum Einsatz von Baustoffrecyclingmaterial unter Beachtung der des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) und der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBOdSChV) zu verfahren, wobei eine höchstmögliche Verwertung anzustreben ist. Sofern für den entstehenden Abfall und deren Entsorgung Klassifizierungen nach DepV erforderlich sind, hat dies der AN dem AG rechtzeitig anzuzeigen. Die Untersuchungen werden zeitnahdurch den AG veranlasst. Die Auswertung dieser dauert in der Regel bis zu 10 Kalendertage.
Vom Büro Dr. Ruppert & Felder, Bayreuth wurden in den vergangenen Jahren bereits Begehungen zur Feststellung und Analyse von verbauten Schadstoffen durchgeführt. Die Ergebnisse hierzu wurden in den Berichten 22521-gbs-02 vom 16.01.2019, 22521-gbs-03 vom 28.02.2019, 22521-gbs-04 vom 14.07.2021, 22521-gbs-05 vom 21.11.2021, 22521-gbs-06 vom 23.12.2021, 22521-gbs-07 vom 29.08.2022, 22521-gbs-08 vom 30.09.2022, 22521-gbs-09 vom 29.03.2023, 22521-gbs-10 vom 16.11.2023 und 22521-gbs-03 vom 05.11.2025 zusammengefasst. Die Berichte können auf Wunsch vom Auftraggeber in digitaler Form zur Verfügung gestellt werden. Es wurden PCB- und asbesthaltige Bauteile und Baustoffe angetroffen, ferner künstliche Mineralfasern der alten Generation. Die entsprechenden Maßnahmen zum Rückbau sind in den betreffenden Positionen und Vortexten beschrieben.
0.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten wegen Naturschutz:
Schutzgebiete oder Schutzzeiten wegen Naturschutz gibt es nicht. Sollten sich im "Baubereich" geschützte Arten (z.B. Eulen, Fledermäuse) befinden oder tot aufgefunden werden, so ist darüber die untere Naturschutzbehörde sowie die Bauleitung unverzüglich zu verständigen, damit eine Bergung oder Umsetzung der Tiere sofort erfolgen kann und dadurch die Arbeiten nicht verzögert werden.
0.1.14 Schutz von Bäumen, Vegetation, Verkehrsflächen, Bauteile:
Besonderer Schutz von Bäumen und Vegetationsflächen ist nicht erforderlich. Die öffentlichen Verkehrsflächen sind arbeitstäglich zu säubern.
Beschädigungen von Bauteilen im Bestand sind zu vermeiden bzw. je nach betriebsinterner Ablauf-/ Baubetriebsplanung sind die notwendigen Schutzmaßnahmen für das eigene Gewerk in die Einheitspreise einzukalkulieren, d.h. diese sind Nebenleistungen und werden nicht gesondert vergütet.
Die zu belassenden Bauteile, wie abgehängte Decken, Fußböden, etc. müssen vor Beschädigung und Verschmutzung mit geeigneten Maßnahmen ausreichend geschützt werden.
Die für die o.g. Maßnahmen anfallenden Kosten sind, sofern nicht in den Leistungspositionen erfasst, in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht bzw. nur nach vorheriger Zu-stimmung durch die Bauleitung vergütet.
0.1.15 Ver- und Entsorgungsleitungen im Baustellenbereich:
Der AN hat sich vor Ausführung der Arbeiten über die Lage von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen u.ä. beim AG anhand der Bestandspläne und der dazu ergangenen Anweisungen zu unterrichten. Vor Beginn der Arbeiten hat sich der AN außerdem bei allen zuständigen Stellen über eventuell vorhandene Ver- und Entsorgungsleitungen sowie deren Schutz zu informieren. Bei allen Arbeiten, mit oder ohne Geräteeinsatz, im Bereich der Leitungstrassen sind grundsätzlich die einschlägigen Vorschriften der BayBO und der Berufsgenossenschaften, der VDE, sowie die Merkblätter und Hinweise des örtlichen Energieversorgers einzuhalten. Schäden an Ver- und Entsorgungsleitungen sowie daraus entstehende Folgekosten gehen zu Lasten des AN.
Sollten bei Abbrucharbeiten Stromkabel freigelegt oder beschädigt werden, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass diese stromführend sind. Die Arbeiten sind dann unverzüglich einzustellen und die zuständige Fachbauleitung ist zu verständigen. Die betroffenen Bereiche sind zu kennzeichnen und abzusperren. Durch die Fachbauleitung wird dann sofort die Überprüfung der Leitung durch einen Elektrofachbetrieb veranlasst.
Nach Beendigung der Abbrucharbeiten sind alle Bereiche zu kontrollieren, damit keine evtl. stromführenden Leitungen in den öffentlichen Verkehrsbereich hineinragen. Es muss zu jeder Zeit gewährleistet sein, dass eine Gefährdung Dritter (Drittgewerke, Auftraggebervertreter, etc.) ausgeschlossen ist.
0.1.16 Hindernisse im Baustellenbereich
Auf der Ostseite im Bereich des Übergangs zum ehemaligen Bezirksamt befinden sich 2 außer Betrieb genommene und mit Sand verfüllte Öltanks im Untergrund. An beiden Längsseiten des Gebäudes befinden sich massive Kellerlichtschächte, die im Bestand erhalten bleiben. Ebenso ist der auskragende Eingangsbereich mit abgehängtem Vordach sowie der Anbau östlich zum ehemaligen Bezirksamt als Hindernis zu berücksichtigen.
0.1.17 Kampfmittelsondierung:
Bisher liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass bei der Bauausführung Kampfmittel gefun-den werden könnten. Eine Kampfmittelsuche ist nicht vorgesehen.
0.1.18 Maßnahmen gemäß Baustellenverordnung:
Für die Baumaßnahme hat der Auftraggeber einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) bestellt. Dieser hat für die Maßnahme eine Baustellenordnung aufgestellt. Das Einhalten der Baustellenordnung, sowie der entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und der weiteren darüber hinausgehenden gesetzlichen Regelungen ist zwingend erforderlich. Eine zusätzliche Vergütung kann hieraus nicht abgeleitet werden. Den Anordnungen des SiGeKo ist unbedingt Folge zu leisten. Der hierfür notwendige Aufwand wird nicht gesondert vergütet und ist in die Einheitspreise einzurechnen. Eine Gefährdungs- und Belastungsanalyse für die durchzu-führenden Arbeiten ist im Auftragsfall zu erstellen und dem SiGeKo rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten unaufgefordert vorzulegen. Die Kosten hierfür werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Der Auftragnehmer wird auch durch die Bestellung eines SiGeKo nicht von seinen Pflichten bzgl. Sicherheits- und Gesundheitsschutz entbunden (vgl. § 5 BaustellV, § 4 u. 5 ArbeitsschutzG).
0.1.19 Besondere Anordnungen
Für die Baustelle gelten die Baustellenordnung sowie bauseits veranlasste bzw. vom AN bei Bedarf selbst bei der Verkehrsbehörde zu beantragende verkehrsrechtliche Anordnungen. Der AN hat seine Angestellten und Nachauftragnehmer über den Inhalt dieser Unterlagen zu belehren und die erfolgte Belehrung dem Auftraggeber schriftlich zu bestätigen.
Eine Zusammenfassung der geltenden Anordnungen und der wichtigsten Pflichten des AN erfolgt mit dem Protokoll der Bauanlaufberatung, das nach Übergabe an den AN zum Vertragsbestandteil wird. Das Baufeld erhält einen Bauzaun zu angrenzenden Verkehrsflächen und Grundstücken, sofern nicht bereits vorhandene Einfriedungen einen ausreichenden Schutz darstellen. Die installierten Schutzmaßnahmen und Absperrungen sind zu respektieren.
Maßnahmen und Materialien zur Sicherung der jeweiligen Arbeitsbereiche für die Arbeitskräfte des AN sowie für die Verkehrssicherung zur Ausführung der Leistung angrenzend an den öffentlichen Straßenraum sich aufforderungslos durch den AN zu beantragen, bereitzustellen, vorzuhalten und abschließend zu beräumen.
0.1.20 Schadstoffbelastungen:
Aufgrund der Bauzeit des Gebäudes ist davon auszugehen, dass folgende Schadstoffe vorhanden sind: Mineraldämmstoffe mit bituminöser Ummantelung-Pappe, mögliche Verunreinigung der bituminösen Pappe durch polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe.
Bei der Demontage sind die Entsorgungskosten entsprechend den Arbeitsrichtlinien, z.B. TRGS 521, im Einheitspreis der betreffenden Positionen einzukalkulieren. Weiterhin wird hierzu verwiesen auf den vorstehenden Punkt 0.1.12.
0.1.21 Veranlasste Vorarbeiten:
Keine
0.1.22 Andere Unternehmer auf der Baustelle:
Es ist einzukalkulieren, dass in jeder Bauphase zeitgleich mehrere Auftragnehmer auf der Baustelle tätig sind und dass ein abschnittsweises Arbeiten in Abhängigkeit vom Baufortschritt erforderlich sein kann. Die zeitliche Überschneidung verschiedener Gewerke ist bei der Bauausführung zu berücksichtigen. Die terminliche Abstimmung muss deshalb zusammen mit den übrigen am Bau Beteiligten erfolgen. Ergänzend zur VOB / B sind Bedenken zur Ausführung oder Behinderungen rechtzeitig vom Auftragnehmer anzuzeigen. Rechtzeitig bedeutet in diesem Falle, dass die Vereinbarung einer Frist zur Ausräumung der o.g. Gründe bis zum tatsächlichen Ausführungsbeginn der jeweiligen Teilleistung zustande kommen kann.
0.2 Angaben zur Ausführung:
Die Sanierung und der Umbau des Hauptgebäudes des Landratsamtes Kronach soll in drei Bauabschnitten erfolgen:
Bauabschnitt BA I:
Sanierung/ Umbau 4. und 5. Obergeschoss bereits fertiggestellt
Bauabschnitt BA II:
Sanierung/ Umbau 2. und 3. Obergeschoss bereits fertiggestellt
Bauabschnitt BA III:
Sanierung/ Umbau 1. Obergeschoss, Erdgeschoss und Untergeschoss
Ausführung: 2026 / 2027
Die Büros (Dienstzimmer) erhalten neue Unterdecken sowie Deckenstrahlplatten. Die Heizleitungen als Zuführungen zu den Deckenstrahlplatten werden kastenförmig abgekoffert. Entlang der raumseitigen Gangwände werden ebenso Gipskartonkoffer zum Verzug der Elektroleitungen angeordnet. Alle Dienstzimmer erhalten neue Türelemente und Bodenbeläge. Die Fenster wurden bereits im Vorfeld ausgetauschtund bleiben somit - ebenso wie die inneren Fensterbänke - erhalten. Die Heizkörper werden entfernt und im Zuge dessen die Nischen geschlossen. Neben neuen Beleuchtungskörper sind auch neue Einrichtungsgegenstände vorgesehen. Die Wände und Decken in den Dienstzimmern erhalten einen Dünnputz und einen Überholungsanstrich.
In den Gängen, Fluren und Treppenhäusern werden die Wand-, Decken- und Bodenbeläge erneuert, ebenso die brandschutztechnischnotwendigen Leichtmetalltüren. Im Zuge der Deckenbekleidungsarbeiten werden die Beleuchtungskörper ausgetauscht. Die Treppen erhalten ein neues Geländer wie auch einen neuen Belag.
Die WC-Anlagen werden umgebaut und generalsaniert. Neben neuen sanitären Einrichtungsgegenständen wird auch die Beleuchtung erneuert. Wand- und Decken- wie auch die Bodenbeläge werden rückgebaut und durch neue Bekleidungen ersetzt. Die inneren Verbindungstüren werden in Form von, in der Wand laufenden Schiebetüren hergestellt, ebenfalls erneuert werden die WC-Trennwände.
0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitseinschränkungen:
Lärmintensive
Lärmintensive Arbeiten sind nur außerhalb der Dienst- und Öffnungszeiten möglich ! Die Dienst- und Öffnungszeiten des Landratsamtes Kronach sind folgendermaßen definiert:
Montag bis Mittwoch: von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Donnerstag: von 7.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag: von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Samstag: nach Rücksprache mit Auftraggeber.
An Sonn- und Feiertagen sind grundsätzlich keine Arbeiten erlaubt.
Während der Bauphase sind die Immissionsrichtwerte der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm - Geräuschimmissionen (AVwV)" und die Vorschriften des Gesetzes über Sonn- und Feiertage im Freistaat Bayern einzuhalten. Die Baustelle muss so eingerichtet und betrieben werden, dass Geräusche verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind, und lärmintensive Arbeiten nur außerhalb der vorgegebenen Zeitfenster verrichtet werden.
Bauarbeiten anSonn- und Feiertagen dürfen nur mit Ausnahmegenehmigung vom Ordnungsamt der Stadt Kronach,mit rechtzeitiger Beantragung durch den AN, verrichtet werden. Sofern Arbeiten außerhalb dieser Zeitfenster angedacht sind, hat der Auftragnehmer dies mit dem Auftraggeber rechtzeitig abzustimmen und danach eigenverantwortlich die notwendigen Genehmigungen einzuholen. Auf der Baustelle herrscht absolutes Alkohol- und Rauchverbot. Auch das konsumieren von Drogen oder vergleichbaren Rauschmitteln ist ebenfalls untersagt. In der Nähe von Gebäuden oder technischen Anlagen dürfen keine brennbaren Materialien gelagert werden. Bei Ausführung von Heissarbeiten ist der Arbeitnehmer für die zusätzliche Ausstattung von Feuerlöschern für Löscharbeiten verantwortlich (§11 VVB).
Der Auftragnehmer wird auch durch die Bestellung eines SiGeKo NICHT von seinen Pflichten bzgl. Sicherheits- und Gesundheitsschutz entbunden (vgl. § 5 BaustellV, § 4 u. 5 ArbeitsschutzG). Die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Arbeiten sind in zeitlicher Abhängigkeit des Baufortschrittes der anderen Gewerke auszuführen. Arbeitsunterbrechungen sind einzukalkulieren. Die Leistungen sind in nachfolgender Leistungsbeschreibung detailliert beschrieben.
0.2.2 Besondere Erschwernisse:
Da sich das Gebäude in ständiger Nutzung befindet, sind Lärm- und Staubschutzmaßnahmen zu beachten. Staubemissionen sind durch geeignete Maßnahmen vorzubeugen, z.B. durch Planenabdeckung von Containern, Befeuchten des Materials etc.
Lärmintensive Arbeiten sind generell nur außerhalb der o.g. Kernarbeitszeiten und nur mit ausdrücklicher Zustimmung des AG bzw. der örtlichen Bauleitung auszuführen. Alle Zugänge und Rettungswege sind ständig freizuhalten.
0.2.3 Arbeiten in kontaminierten Bereichen:
Arbeiten in kontaminierten Bereichen sind entsprechend Rückbau- und Entsorgungskonzept auszuführen. Der Auftragnehmer hat in seiner Position als Arbeitgeber eine arbeitsbereichs- und stoffbezogene Betriebsanweisung zu erstellen, in der auf die mit dem Umgang mit Gefahrstoffen verbundenen Gefahren für Mensch und Umwelt hingewiesen wird sowie die erforderlichen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregen festgelegt werden. Auf die sachgerechte Entsorgung ist hinzuweisen. Die Arbeitnehmer müssen anhand der Betriebsanweisung unterwiesen werden. Sollten weitere schadstoffverdächtige Stoffe auftreten, sind bei jeglichem Verdacht die Arbeiten einzustellen und der zuständige Bauleiter ist umgehend zu informieren, um weitere Maßnahmen zu veranlassen. Die Kosten für den fachgerechten Umgang mit Schadstoffen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
0.2.4 Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung:
Das Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle wird nicht gesondert vergütet (wenn nicht anders beschrieben). Die Kosten hierfür sind in den Einheitspreisen enthalten.
Zur Baustelleneinrichtung gehören alle zur Durchführung der Leistungen des AN erforderlichen Geräte, Maschinen, Lager- und Unterkunftsräume, Gerüste und Sicherheitseinrichtungen.
Für die einzelnen sicherheitstechnischen Einrichtungen ist rechtzeitig vor Benutzung die Abnahme durch den technischen Aufsichtsdienst der Bau-Berufsgenossenschaft zu erwirken.
Beschädigung von Bauteilen
Bei Beschädigungen an angrenzenden Flächen und Gebäuden oder an neu erstellten Bauteilen sind diese sofort dem Auftraggeber zu melden. Der Auftraggeber legt die Vorgehensweise zur Schadensbeseitigung fest.
Die Anlieferung von Maschinen, Werkzeugen und Baumaterialien ist vom AN so zu steuern, dass diese erst dann auf die Baustelle geliefert werden, wenn Personal des AN zum Empfang und geeignete Lagerungs- und Aufbewahrungsmöglichkeiten bereitstehen. Zwischenlagerkosten werden nicht gesondert vergütet. Hilfskräfte zum Entladen der Teile werden nicht zur Verfügung gestellt. Alle Lieferungen, auch kleinsten Umfangs, sind vom Auftragnehmer auf der Baustelle in Empfang zu nehmen; an den Auftraggeber gesandte Lieferungen werden auf Kosten des AN an den Absender zurückgeschickt.
Die Einholung verkehrsrechtlicher Genehmigungen ist in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Bewachung und Verwahrung der Bauarbeitsgeräte, Arbeitskleider, etc. ist Sache des Auftragnehmers. Der Bauherr übernimmt bis zur endgültigen Abnahme sämtlicher Arbeiten keinerlei Haftung für die auf der Baustelle gelagerten Materialien, Geräte, Werkzeuge, etc.
Der Auftragnehmer hat auf seine Kosten für die Sicherung seiner Baustellenarbeiten (Sicherheit des Verkehrs, Aufrechterhaltung der Beleuchtung, etc.) zu sorgen.
Benötigtes und zu verwendendes Baumaterial muss an gesicherter Stelle gegen unbefugten und ungewollten Zugriff - auch in Hinblick auf die damit verbundenen Unfallgefahren - gelagert werden. Dies betrifft nicht nur Bau-, sondern auch Hilfsmaterialien, wie Rohrstücke, Gerüstböcke, Gerüstbohlen, etc. In allgemein zugänglichen Fluren und Verkehrswegen dürfen keine Bau- und Hilfsmaterialien gelagert werden.
Sämtliche Zugänge sind arbeitstäglich zu verschließen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber für beschädigte und/oder entwendete Materialien, Geräte, Werkzeuge u.ä. keinerlei Haftung übernimmt. Es kann nicht damit gerechnet werden, dass die Baustelle trotz Anweisung immer ordnungsgemäß verschlossen ist. Deswegen hat der Auftragnehmer die Verpflichtung, die benötigten und gelagerten Materialien eigenverantwortlich gegen Diebstahl und Beschädigung zu sichern.
Für die einzelnen sicherheitstechnischen Einrichtungen ist rechtzeitig vor Benutzung die Abnahme durch den technischen Aufsichtsdienst der Bau-Berufsgenossenschaft zu erwirken.
0.2.5 Besonderheiten zur Verkehrsregelung:
s. ggf. gewerkespezifische Leistungsbeschreibung
0.2.6 Besondere Anforderungen an Gerüste:
s. ggf. gewerkespezifische Leistungsbeschreibung
0.2.7 Mitbenutzung fremder Geräte durch den AN:
s. ggf. gewerkespezifische Leistungsbeschreibung
0.2.8 Vorhaltung von Einrichtungen durch den AN:
s. ggf. gewerkespezifische Leistungsbeschreibung
0.2.9 Verwendung von Recyclingstoffen:
Die Verwendung von Recyclingstoffen kann nur nach Abstimmung und schriftlicher Genehmigung durch den AG erfolgen.
0.2.10 Anforderungen an Recyclingstoffe und nicht genormte Stoffe Bauteile:
entfällt
0.2.11 Besondere Anforderungen an Stoffe und Bauteile:
Die Erstellung einer Bemusterungsliste erfolgt durch den AN und ist in die EP einzukalkulieren. Vor einer Materialbestellung ist die Freigabe des Produkts durch den AG erforderlich. Es dürfen nur Fabrikate und Materialien zur Ausführung gelangen, die bemustert, in schriftlicher Form freigegeben wurden und den Nachweis für die gültige bauaufsichtliche Zulassung haben. Gelangen Fabrikate und Materialien zur Ausführung, die nicht freigegeben wurden, trägt der AN das Risiko des Rückbaus.
Vom Auftragnehmer dürfen keine gesundheitsgefährdenden Stoffe und Bauteile eingebaut werden. Die Werte der derzeit gültigen MAK-Liste sind einzuhalten.
In Bezug auf Bauprodukte und Bauarten wird vor allem auf das Produkthaftungsgesetz vom 15.12.1989, zuletztgeändert am 17.07.2017, auf die Bayer. Bauordnung vom 14.07.2007, zuletzt geändert am 25.07.2025, hierbesonders auf Artikel 15 bis 23, und die Bayerische Technische Baubestimmung (BayTB) - in den jeweils gültigen Fassungen, hingewiesen.
Gem. Art. 52 Abs. 1 BayBO hat der Unternehmer die erforderlichen Nachweise und Leistungserklärungen über die Verwendbarkeit der eingesetzten Bauprodukte und Bauarten auf der Baustelle bereitzuhalten. Gem. Art. 77 Abs. 5 BayBO ist der Bauaufsichtsbehörde im Rahmen der Bauüberwachung jederzeit Einblick in die Genehmigungen, Zulassungen, Prüfzeugnisse, Übereinstimmungszertifikate, Zeugnisse und Aufzeichnungen über die Prüfung von Bauprodukten, in die CE-Kennzeichnungen und Leistungserklärungen nach der Verordnung (EU) Nr. 305/2011, in die Bautagebücher und andere vorgeschriebenen Aufzeichnung zu gewähren.
Die Hersteller- und Verarbeitungsvorschriften gelten für sämtliche Positionen im vollen Umfang, auch wenn diese in den einzelnen Positionen nicht vollständig aufgeführt sind. Für alle verwendeten Materialien sind derBauleitung die technischen Unterlagen des Herstellers (z. B. Architektenmappe, technische Merkblätter und Verarbeitungsrichtlinien) in neuester Ausführung zur Verfügung zu stellen.
0.2.12 Art und Umfang der Eignungs- und Gütenachweise:
s. unter Punkt 0.3.1 Angebot
0.2.13 Wiederverwendung von Baustoffen:
Die Wiederverwendung von Baustoffen kann nur nach Abstimmung und schriftlicher Geneh-migung durch den AG erfolgen.
0.2.14 Entsorgungsnachweise:
Die durch die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Arbeiten anfallenden Stoffe und Bauteile werden Eigentum des AN, sind nach Arten zu trennen, in Behältern des AN zu sammeln und ordnungsgemäß auf eine vom AN zu wählende Deponie- oder Recyclinganlage zu entsorgen. Container, Kipp-, Deponie- und Entsorgungsgebühren sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Der Nachweis der geordneten Entsorgung ist vom AN unmittelbar zu erbringen.
Die Entsorgung sämtlicher von der Baustelle entfernter Abfälle ist mittels Wiegescheine, Übernahme bzw. Begleitscheine nachzuweisen. Im Falle gefährlicher Abfälle sind zusätzlich Entsorgungsnachweise vorzulegen. Nach Abschluss der Baumaßnahme ist dem AG eine vollständige Dokumentation zu übergeben.
Grundlage der Wiederverwendung oder der Entsorgung sind die Bestimmungen des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und abfallgesetz - KrW-/AbfG) und nachgeordneter Rechtsverordnungen wie Nachweisverordnung (NachwV) sowie des Bayrischen Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetzes (BayBodSchG). Mit dem Bauschuttmaterial ist entsprechend den Technischen Regeln der LAGA sowie der vorläufigen Hinweise zum Einsatz von Baustoffrecyclingmaterial unter Beachtung der des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) und der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBOdSChV) zu verfahren, wobei eine höchstmögliche Verwertung anzustreben ist. Sofern für den entstehenden Abfall und deren Entsorgung Klassifizierungen nach DepV erforderlich sind, hat dies der AN dem AG rechtzeitig anzuzeigen. Die Untersuchungen werden zeitnah durch den AG veranlasst. Die Auswertung dieser dauert in der Regel bis zu 10 Kalendertage.
0.2.15 Beigestelle Stoffe und Bauteile:
entfällt
02.2.16 Übernahme und Bereitstellung von Leistungen durch den AG:
entfällt
0.2.17 Leistungen für andere Unternehmer:
Leistungen für andere Unternehmer können nur nach ausdrücklicher schriftlicher Freigabe durch die zuständige Bauleitung geltend gemacht werden.
0.2.18 Mitwirken beim Einstellen von Anlagenteilen und Inbetriebnahme:
Das Mitwirken beim Einstellen von Anlagenteilen und bei der Inbetriebnahme von Anlagen im Zusammenwirken mit anderen Beteiligten ist einzukalkulieren.
0.2.19 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme:
Im Falle einer Benutzung von Teilen vor der Abnahme erfolgt eine Sichtabnahme mit Zustandsfeststellung entsprechend Abnahmefahrplan.
0.3 Vorbemerkungen
0.3.1. Angebot:
Die Abgabe eines Angebotes erfolgt kostenlos.
Sofern Lang- und Kurztext voneinander abweichen, gilt immer der Langtext. Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind rechtzeitig mindestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu stellen um eine ordnungsgemäße Beantwortung gewährleisten zu können.
Lohnklauseln und Stoffpreisklauseln werden nicht vereinbart.
Die allgemeinen Hinweise zum LV stellen den Qualitätsstandard, Lieferumfang und besondere Gegebenheiten fest, der für alle Leistungen gilt und dort nicht mehr wiederholt wird.
Sofern im Leistungsbeschrieb ausnahmsweise Markennamen und/oder Fabrikate angegeben sind handelt es sich um Leitfabrikate, die den geforderten Qualitätsstandard definieren. Wenn diese Markennahmen und/oder Fabrikate mit dem Zusatz "oder gleichwertig" angegeben sind, hat der Bieter die Möglichkeit, zum Qualitätsstandard gleichwertige Alternativen an der im Angebot vorbezeichneten Stelle einzutragen.
Für die im Leistungsverzeichnis ausgeschriebenen Arbeiten gelten neben den „?Allgemeinen und Besonderen Vertragsbedingungen“? des Auftraggebers die VOB in Ihrer aktuell gültigen Fassung, die Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften UVV, die Arbeitsstättenverordnung sowie die Empfehlung und Richtlinien der Fachverbände des Handwerkes und weiterhin die Regelungen der STVO. Sofern in den Verdingungsunterlagen auf die in Deutschland erstellen technischen Vorschriften Bezug genommen wurde, werden die Vorgaben der europäischen Normen keinesfalls außer Kraft gesetzt. Die jeweiligen vergleichbaren Euronormen (EN) zu den Einzelpositionen sind in jedem Fall gültig und zwar auch dann, wenn in den Textpositionen des LV's nicht besonders darauf verwiesen wurde.
Sofern im Leistungsverzeichnis oder in den Vergabeunterlagen technische Anforderungen (Spezifikationen) durch
a) nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden,
b) durch europäische technische Bewertung,
c) durch gemeinsame technische Spezifikationen,
d) durch internationale Normen und andere technische Bezugsysteme
e) falls solche Normen und Spezifikationen fehlen, nationale Normen, nationale technische Zulassungen oder nationale technische Spezifikationen für die Planung, Berechnung und Ausführung von Bauleistungen und den Einsatz von Produkten an den Auftragsgegenstand gestellt werden, sind auch andere gleichwertige Normen zugelassen, selbst wenn darauf in den Textpositionen des Leistungsverzeichnisses oder in den Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich noch einmal hingewiesen wurde.
0.3.1.1 Ausführungsfristen:
Die Ausführungsfristen für das Gewerk bestimmen sich nach dem Formblatt 214.H der Angebotsunterlagen.
Der Auftragnehmer hat nach Auftragserteilung einen Bauablaufplan über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Die Vertragsfristen ergeben sich aus den Besonderen Vertragsbedingungen FB 214.H.
Der Baufristenplan ist regelmäßig fortzuschreiben. Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan durch den AN unverzüglich zu überarbeiten.
Die Festlegungen des AG, z.B. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen sind zu berücksichtigen. Die Ausführungsfristen für das Gewerk bestimmen sich nach dem Formblatt 214.H der Angebotsunterlagen.
0.3.2 Fachbauleiter/ Tagesberichte / Kapazitäts- und Einsatzplanung:
Der Auftragnehmer hat unmittelbar nach Vergabe einen Fachbauleiter schriftlich zu benennen, der als Entscheidungsbefugter eingesetzt wird. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Tagesberichte zu führen, die wöchentlich der örtlichen Bauleitung vorgelegt werden. Weiterhin ist der Auftragnehmer verpflichtet; vor den wöchentlich stattfindenden Bauberatungen die Kapazitäts- und Einsatzplanung seiner Arbeitskräfte entsprechend des übergebenen Formblattes der Bauleitung zur Koordinierung der Bauleistung zu übergeben. Kann der Auftragnehmer an der Bauberatung nicht teilnehmen oder ist entschuldigt, ist das Formblatt der Kapazitäts- und Einsatzplanung per e-mail der Bauleitung vor Beginn der Bauberatung zu übermitteln.
Die verbindliche Sprache zur Organisation, Kommunikation und Abwicklung des Projektes ist deutsch. Zur Baustellenleitung ist seitens des AN jederzeit ein deutschsprachiger Verantwortlicher zu benennen. Sämtliche Schriftwechsel, Rechnungslegungen und formelle Dokumentationen erfolgen ebenfalls in deutscher Sprache.
Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, einen bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Zur fachlichen und terminlichen Koordinierung aller am Bau Beteiligten werden nach Festlegung durch den AG Bauberatungen durchgeführt. Der AN hat durch seinen Fachbauleiter oder einen kompetenten, deutschsprachigen und weisungsbefugten Vertreter die regelmäßige Teilnahme abzusichern.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet für sämtliche Arbeiten, einschließlich Baustelleneinrichtung und -räumung, ausschließlich für die Tätigkeit ausgebildete Fachkräfte einzusetzen. Die Nachweise hierfür sind auf Verlagen der Bauleitung vorzulegen.
0.3.3 Ausführungsunterlagen:
Maß und Mengenangaben/Planunterlagen
Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Maße sind Richtmaße und müssen deshalb vor Produktions- bzw. Baubeginn vor Ort abgenommen und kontrolliert werden. Über die Maßtoleranzen gemäß DIN 18 201 und DIN 18 202 hinausgehende Abweichungen zwischen Ausführungsplanung und örtlichen Gegebenheiten sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Nachforderungen aufgrund unzulässiger Maßtoleranzen, die nicht vor Ausführung festgestellt wurden, werden nicht anerkannt.
Eine erforderliche Planvorlage des AN hat in Abstimmung mit dem AG so rechtzeitig zu erfolgen, dass die vertraglich vereinbarten Ausführungstermine unter Berücksichtigung von Planprüfung und der erforderlichen Lieferfristen eingehalten werden. Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet worden sind.
Der Auftragnehmer hat seine Leistungen unter seiner eigenen Verantwortung nach dem Vertrag zu erbringen. Dazu gehören auch Werkstatt-/Montagepläne, Bedienungsanleitungen etc. Deshalb werden vom Auftraggeber oder seinem Erfüllungsgehilfen diesbezüglich keine Freigaben, Anerkenntnisse oder sonstige Rechtserklärungen abgegeben. Die Kenntnisnahme des Auftraggebers entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner vollen Verantwortung und Haftung für die Richtigkeit und vertragsgerechte Ausführung seiner Leistung. Dies gilt auch für etwaige Planfreigaben.
In der Regel erfolgt nur eine Prüfung im Hinblick auf die Gestaltung und die technischen Vorgaben.
Die Massen im LV sind ca. Werte und größtenteils gerundet.
Der Auftraggeber stellt als Grundlage für die vom AN zu erstellenden Planunterlagen erforderliche Grundriss- und Schnittpläne in Papierform oder in digitaler Form zur Verfügung. Werden Konstruktionsänderungen durch den Unternehmer veranlasst, so sind die dabei anfallenden Kosten durch den Auftragnehmer zu tragen.
Grundsätzlich sind mit jedem Aufmaß die dazugehörigen Aufmaßpläne vorzulegen. Diese Aufmaßpläne können aus den Architektenplänen bestehen. In den Aufmaßplänen müssen grundsätzlich alle Zahlen eingetragen sein, die im Aufmaß enthalten sind. Dies bedeutet, dass solche Maße, die in den vor bezeichneten Plänen vorhanden sind, durch Unterstreichen für das Aufmaß kenntlich gemacht werden und Maße, die innerhalb des Aufmaßes neu errechnet werden, dort eingetragen werden.
Muster
Der Einbau aller sichtbar bleibenden Materialien darf nur nach vorheriger Bemusterung und Genehmigung durch den Architekten und Bauherrn erfolgen. Muster in ausreichender Stückzahl sind auf Verlangen vorzulegen.
Alle zur Freigabe der Ausführung seitens des Auftragnehmers selbst vorzulegenden Pläne, Unterlagen und Prüfzeugnisse sind dem Auftraggeber kostenfrei 1 mal digital und dreifach, bei statisch erforderlicher Prüfung, vierfach rechtzeitig, jedoch mind. 4 Wochen vor Montagebeginn zu übergeben. Für den 1. Prüfdurchlauf sind zwei Wochen, für den 2. Prüfdurchlauf eine Woche einzurechnen.
0.3.4 Hinweise zu den Leistungspositionen:
Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Maße sind Richtmaße und müssen vor Produktions- bzw. Baubeginn vor Ort abgenommen und kontrolliert werden.
Die Leistungspositionen beinhalten, soweit nicht anders beschrieben, das Liefern, den Transport bis zur Einbaustelle und das fachgerechte Montieren bzw. Einbauen der Materialien. Demontage- bzw. Abbruchleistungen beinhalten das Demontieren bzw. Abbrechen, den Transport vom Ausbauort bis zur Deponie, einschließlich Deponiekosten, wenn nicht anders beschrieben.
0.3.5 Bauberatungen:
Der Auftragnehmer hat zu den wöchentlichen Baustellenbesprechungen, die der Auftraggeber durchführt, einen bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Zu den Besprechungen, an denen der AN teilzunehmen hat, wird gesondert eingeladen. Dies ist eine Nebenleistung. Zur fachlichen und terminlichen Koordinierung aller am Bau Beteiligten werden wöchentlich bzw. nach Festlegung durch den AG Bauberatungen durchgeführt. Der AN hat durch seinen Fachbauleiter oder einen kompetenten, weisungsbefugten Vertreter die regelmäßige Teilnahme abzusichern.
0.3.6 Terminpläne:
Der Auftragnehmer hat kurzfristig nach Auftragserteilung einen Feinterminplan mit Kapazitätsuntersetzung auf der Grundlage des beiliegenden, vertraglichen Bauablaufplans und unter Beachtung dieser Vertragsfristen zu erbringen. Der AN hat den Feinterminplan koordinierend mit dem AG und der örtlichen Bauüberwachung abzustimmen. Die in den Besonderen Vertragsbedingungen aufgeführten vertraglichen Termine sowie die Feinterminplanung werden in den Bauzeitenplan überführt. Es ist vorgesehen, diesen Bauzeitenplan monatlich zu aktualisieren und an die ausführenden Firmen zu verteilen gemäß monatlicher Angabe/Zuarbeit vom AN.
0.3.7 Abrechnung:
Die Abrechnung erfolgt nach den Zeichnungen des jeweiligen Planers, soweit die ausgeführte Leistung diesen Zeichnungen entspricht. Sind solche Zeichnungen nicht vorhanden, ist die Leistung auf zu messen. Sämtliche Rechnungen und Aufmaßzusammenstellungen sind kumulierend zu erstellen.
Die Aufmaße sind als prüfbare Nachweise in Form von Plänen oder Skizzenblättern mit farbigen Eintragungen des entsprechenden Leistungszuwachses zu erstellen. Sämtliche Mengen, Maße oder Maßketten sind in den Aufmaßplänen oder Skizzen eindeutig einer Lage zuzuordnen und einzeln prüfbar aufzuführen. Mengen aus nicht prüfbaren Zahlenketten werden nicht anerkannt. Die Aufmaß- und Plan- bzw. Skizzenblätter sind fortlaufend zu nummerieren.
Ab der 2. Abschlagsrechnung bis zur Schlussrechnung ist eine Aufmaßzusammenstellung mit Angabe aller anerkannten Leistungen aus den Abschlagszahlungen und der jeweiligen Abrechnungsmenge der Leistungspositionen sowie Aufmaßblattnummern beizufügen. Es muss nachvollziehbar sein, in welcher Abschlagsrechnung welche Leistung abgerechnet wurde.
Aufmaßblattnummern sind in der Angabe der Abschlagszahlung fortlaufend zu nummerieren.
Die Rechnungen sind wie folgt einzureichen:
- 1 x Rechnung im Original an Bauüberwachung
- 1 x Aufmaß im Original mit Unterschrift des Verfassers und 1 x Aufmaßzusammenstellung an Bauüberwachung
- 1 x Rechnungskopie an Auftraggeber
Alle Aufmaßblätter sind zu unterschreiben und zeitnah der Bauleitung zur gemeinsamen Prüfung und Freigabe vorzulegen. Die unstrittigen Rechnungskorrekturen sind in die nachfolgenden Rechnungen einzuarbeiten.
Arbeiten, welche nicht im Leistungsverzeichnis enthalten sind und auf Anweisung der Bauleitung ausgeführt werden, sind arbeitstäglich von der Bauleitung mit Angabe der Arbeitszeit und Materialverbrauch abzuzeichnen.
0.3.8 Bautafel:
Es ist nicht gestattet, eigene Firmenschilder anzubringen.
0.3.9 Bestandsunterlagen und Dokumentation:
Dem Auftraggeber sind die Bestandsunterlagen immer in elektronischer Form (USB-Stick, DVD oder per e- mail) zur Abnahme und nach durch den AG vorgegebenen Inhaltsverzeichnis in geeigneten Ordnern mit prüfbarer Systematik entsprechend Inhaltsverzeichnis zur Verfügung zu stellen. Alle Planunterlagen sind grundsätzlich im dwg- und pdf-Format beizufügen. Darüber hinaus hat die Übergabe der Original-Bestandsunterlagen noch zweimal in ausgedruckter Form in einem geeigneten Ordner entsprechend Inhaltsvorgabe des Auftraggebers zu erfolgen. Die Bestandsunterlagen müssen neben den Errichter- und Übereinstimmungserklärungen sowie Prüfzeugnisse für alle eingebauten Bauteile mit bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen und entsprechenden Zulassungen enthalten. Errichtererklärungen und Übereinstimmungserklärungen sind nach Angabe des Auftraggebers zu fertigen und sind im Original dem Auftraggeber diesen Bestandsunterlagen beizufügen.
Errichtererklärungen und Übereinstimmungserklärungen haben mindestens immer das entsprechende Bauteil, den genauen Einbauort im Gebäude unter beilegen von entsprechend markierten Plänen, Angabe der Feuerwiderstandsdauer und Angabe der Prüfzeugnisnummer bzw. Zulassungsnummer zu enthalten. Diese Aufzählung ist nicht abschließend.
Die vollständigen Bestandsunterlagen sind spätestens mit der Schlussrechnung einzureichen. Ansonsten kann keine Auszahlung der Schlussrechnungssumme erfolgen.
Revisionspläne müssen eine vollständige Wiedergabe der gesamten Anlage in leicht erkennbarer Form enthalten. Sie sind als technische Unterlagen für den Betreiber der Anlagen bestimmt. Sie sind als Bestandspläne zu kennzeichnen und nach Rücksprache mit dem Auftraggeber nach einem einheitlichen System zu beziffern und zu beschriften. In der Bedienungsanweisung ist darauf Bezug zu nehmen.
•? Schematische Darstellung
a) des Leitungsverlaufes mit sämtlichen Geräten, Apparaten und Organen sowie den
wesentlichsten Leitungs- und Dimensionsangaben (Strangschema)
b) der Regelung mit sämtlichen Regel- und Steuerorganen sowie Meßüberwachungs- und
Signaleinrichtungen
Bauliche Darstellung in letztgültigen Grundrissen, Zeichnungen M 1 : 50 müssen in die letztgültigen Werkpläne des Architekten eingetragen werden. Diese Darstellung ist zu ergänzen durch eine Beschriftung, die mit der Beschilderung an den Anlagenteilen übereinstimmt. Bei verborgenen eingebauten Teilen ist ein besonderer Hinweis über genaue Lage und Zugänglichkeiten erforderlich. Schnitte M 1 : 50 sind, soweit erforderlich, hinzuzufügen.
0.3.10 Befestigungs- und Verbindungsmittel
Sind in den einzelnen Positionen Befestigungen u. Befestigungsmittel, etc. beschrieben sind diese nach Herstellerangaben auszuführen und dies ist im EP inkl., d.h. es erfolgt keine separate Vergütung nach Positionen der Befestigungsmittel. Alle Verbindungsmittel, Bohrungen, Schrauben, Dübel, Kleber, etc., sind, wenn in den einzelnen Positionen nicht anders beschrieben, im Einheitspreis enthalten.
Alle erforderlichen Hebezeuge, Transportmittel und Hilfsunterstützungen zur Montage der Bauteile sowie die erforderlichen genauen Aufmaße und die Anfertigung genauer Schablonen sind in die EP einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Werkstattzeichnungen sind durch den Bieter zu erstellen und dem Architekten zur Prüfung der Gestaltung vorzulegen. Besondere konstruktive Wünsche des AN sind dem Architekten umgehend zur Begutachtung und Freigabe mitzuteilen.
Daten und Auskünfte über die Baumaßnahme
Daten und Auskünfte über die Baumaßnahme darf der AN Dritten nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers weitergeben. Dies gilt auch nach Abschluss der Bauarbeiten für die Erteilung von Referenzen oder der geplanten Veröffentlichung in Firmenbroschüren, Internetauftritten etc.
Weitere Besondere Vertragsbedingungen
ZTV - NIEDERSPANNUNGSANLAGEN Technische Vertragsbedingungen
1.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Für die auszuführende Leistung gilt die zur Zeit gültige VOB
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Führung grundsätzlich aus DIN 18382 - Elektrische Kabel- und Leitungsanlagen
Weitere Ausführungsgrundlage sind u.a.
- die Anschlußvorschriften des EVU
- die VDE-Vorschriften
- die Vorschriften des Stromversorgungsbetriebes und der Deutschen Bundespost
- die DIN-Vorschriften bzw. Sonderzulassungen der eingebauten Kabel, Schalter,
Verteilungen, Sicherungen, Geräte, Hilfsvorrichtungen und Leuchten
- die DIN-Vorschriften über Beschilderungen und Schaltungsunterlagen
- DIN 18014 (Fundamenterder)
- DIN 18015 (Elektrische Anlagen in Wohngebäuden)
- DIN EN 60669 (Schalter für Haushalt und ähnliche ortsfeste elektrische Installationen
- DIN EN 61082 - Dokumente der Elektrotechnik
- Entscheidungen und Festlegungen der DKE (Deutsche Elektronische Kommission im DIN)
- DIN VDE 0833 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall
- DIN 14661 Feuerwehrwesen - Feuerwehr - Feuerwehrbdienfeld (FBF)
- DIN 14662 Feuerwehrwesen - Feuerwehranzeigetableau (FAT)
- DIN 14675 Brandmeldeanlagen - Aufbau und Betrieb
- DIN EN 50139 Alarmübertragungsanlagen und -einrichtungen
- DIN EN 50174 Informationstechnik
- DIN EN 54 Brandmeldeanlagen
Für einzubauende Aggregate, Steuer-, Meß- und Regeleinrichtungen u. dgl. gelten die jeweils zutreffenden DIN-Vorschriften.
Werden Nichtrostende Stähle ausgeschrieben, so müssen diese grundsätzlich in DIN EN 10088-1
- Nichtrostende Stähle; Verzeichnis der nichtrostenden Stähle - enthalten sein.
Werden vom Bieter eigene technische Vertragsbedingungen übergeben, so dürfen sie grundsätzlich den in der Ausschreibung gestellten Forderungen und Bedingungen - insbesondere der VOB/C - nicht widersprechen. Im Ausnahmefall muß der Bieter auf die Abweichung gesondert hinweisen. Gesetzliche Regelungen, Verwaltungsvorschriften und behördliche Anordnungen gelten für diesen Fall ohne Einschränkung.
Die Beleuchtung der Arbeitsplätze ist Bestandteil der Baustelleneinrichtung.
1.2 Abrechnungshinweise
Bei Abrechnung nach Einheitspreisen gilt:
Es ist ein baubegleitendes prüfbares Aufmaß (Massen aufgeteilt auf LV-Positionen, Stromkreise und Räume) zu erstellen, das unaufgefordert und rechtzeitig vor Sichtentzug der Leistungen durch den Baufortschritt zur Prüfung vorzulegen ist.
Eine Abrechnung nach Plänen bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung !
1.3 Bautagebuch
Der AN verpflichtet sich ein Bautagebuch zu führen und diese täglich, spätestens wöchentlich der Bauleitung zur Gegenzeichnung vorzulegen.
Es ist zu beschreiben:
- namentliche Nennung der Ausführenden
- tägliche tatsächliche Arbeitszeit
- Art der täglichen Tätigkeit
- Temperatur, Wetter
- besondere Vorkommnisse
ZTV - NIEDERSPANNUNGSANLAGEN
Deckblatt Landkreis Kronach
Landratsamt Kronach
Sanierung und Umbau
Hauptgebäude BA 3
Güterstraße 18
96317 Kronach
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Demontagen Elektroinstallation /
Baustromversorgung /
Interimsmaßnahmen
BA 3
UG / EG / 1. OG
Deckblatt
001 Demontage und Entsorgung
001
Demontage und Entsorgung
Vorbemerkung: Für den anstehenden Umbau und der Sanierung werden die Geschosse EG und 1. OG komplett, im Untergeschoss UG in Teilbereichen seitens der Elektroinstallation zurück gebaut.
Hierfür ist die gesamte Starkstrom- und Schwachstromanlage zu
demontieren.
Die Materialien sind von der Baustelle abzutransportieren und fachgerecht zu
entsorgen. Ein Teil der Installationsgeräte, Leuchten usw. sind neueren
Baujahres und verbleiben im Besitz des Auftraggebers. Diese sind
fachgerecht zu demontieren, z. T. geeignet zu verpacken und innerhalb
des Landratsamtes einzulagern.
Hierfür sind separate Positionen beschrieben.
Bauablauf / Termine für Demontagen:
13.04.2026 bis 22.05.2026
für alle sichtbaren Installationen
26.05.2026 bis 30.06.2026
für alle restlichen sowie verdeckten Installationen
in den Zwischendecken
Vorbemerkung:
Vorbemerkung: Die demontierten Geräte und Materialien gehen in den
Besitz des Auftragnehmers über!
Diese sind von der Baustelle zu transportieren
und fachgerecht zu entsorgen.
Vom Auftragnehmer sind die Vorgaben des Abfall-
wirtschaftsgesetzes sowie die Verordnungen des
zuständigen Landkreises für Baurestentsorgungen
einzuhalten.
Vorbemerkung:
001. 1 Freischaltung Stromversorgung 1. OG Heraussuchen und Freischalten von der
Stromversorgung für die Unterverteiler (2x)
im 1. OG aus dem
Gebäudehauptverteiler im EG
nach VDE 0105
001. 1
Freischaltung Stromversorgung 1. OG
L
1.00
psch
001. 2 Freischaltung Stromversorgung EG Heraussuchen und Freischalten von der
Stromversorgung für die Unterverteiler (2x)
im EG - Bauteil aus dem
Gebäudehauptverteiler im EG
nach VDE 0105
001. 2
Freischaltung Stromversorgung EG
L
1.00
psch
001. 3 Demontage Unterverteilung UP- 1-OG Demontage/Ausbau von Niederspannungs-
verteilungen aus Stahlblech (Bj. ca. 1970)
bestückt mit
Hauptschalter, Sicherungsautomaten, Einbau-
steckdosen und Klemmen
gesammelt zum Abtransport an der Bau-
stelle lagern und fachgerecht entsorgen
bis zu einer Verteilergröße ca. HxBxT =
120 x 90 x ca. 20 cm
UP (unter Putz)
einschl. Abklemmen aller Kabel und Leitungen
Standort Flur 1. OG
001. 3
Demontage Unterverteilung UP- 1-OG
1.00
St
001. 4 Demontage Unterverteilung UP- 1-OG-Nord Demontage/Ausbau von Niederspannungs-
verteilungen aus Stahlblech (Bj. ca. 1970)
bestückt mit
Hauptschalter, Sicherungsautomaten, Einbau-
steckdosen und Klemmen
gesammelt zum Abtransport an der Bau-
stelle lagern und fachgerecht entsorgen
bis zu einer Verteilergröße ca. HxBxT =
120 x 90 x ca. 20 cm
UP (unter Putz)
einschl. Abklemmen aller Kabel und Leitungen
Standort Flur 1. OG - Nord
001. 4
Demontage Unterverteilung UP- 1-OG-Nord
1.00
St
001. 5 Demontage Hauptverteilung UP- EG Demontage/Ausbau von Niederspannungs-
verteilungen aus Stahlblech (Bj. ca. 1970)
bestückt mit NH-Trennern,
Hauptschalter, Sicherungsautomaten, Einbau-
steckdosen und Klemmen
gesammelt zum Abtransport an der Bau-
stelle lagern und fachgerecht entsorgen
bis zu einer Verteilergröße ca. HxBxT =
200 x 95 x ca. 30 cm
UP (unter Putz)
einschl. Abklemmen aller Kabel und Leitungen
Standort Flur EG
001. 5
Demontage Hauptverteilung UP- EG
1.00
St
001. 6 Demontage Unterverteilung UP- EG-Nord Demontage/Ausbau von Niederspannungs-
verteilungen aus Stahlblech (Bj. ca. 1970)
bestückt mit
Hauptschalter, Sicherungsautomaten, Einbau-
steckdosen und Klemmen
gesammelt zum Abtransport an der Bau-
stelle lagern und fachgerecht entsorgen
bis zu einer Verteilergröße ca. HxBxT =
120 x 90 x ca. 20 cm
UP (unter Putz)
einschl. Abklemmen aller Kabel und Leitungen
Standort Flur EG - Nord
001. 6
Demontage Unterverteilung UP- EG-Nord
1.00
St
001. 7 Demontage Schwachstromverteiler 65x55 AP Demontage/Ausbau von Schwachstromverteilungen
aus Stahlblech Fabr. Hager IP31 bestückt mit
LSA-Plus Leisten und Klemmen
gesammelt zum Abtransport an der Bau-
stelle lagern und fachgerecht entsorgen
bis zu einer
Verteilergröße ca. 65 x 55 x 15 cm
AP (auf Putz)
einschl. Abklemmen aller Kabel und Leitungen
001. 7
Demontage Schwachstromverteiler 65x55 AP
3.00
St
001. 8 Demontage Schwachstromverteiler 30x20 AP Demontage/Ausbau von Schwachstromverteilungen
aus Kunststoff bestückt mit
LSA-Plus Leisten und Klemmen
gesammelt zum Abtransport an der Bau-
stelle lagern und fachgerecht entsorgen
bis zu einer
Verteilergröße ca. 30 x 20 x 10 cm
AP (auf Putz)
einschl. Abklemmen aller Kabel und Leitungen
001. 8
Demontage Schwachstromverteiler 30x20 AP
3.00
St
001. 9 Demontage Schwachstromverteiler 25x50 UP Demontage/Ausbau von Schwachstromverteilungen
aus Kunststoff bestückt mit LSA-Schraubleisten
und Klemmen
gesammelt zum Abtransport an der Bau-
stelle lagern und fachgerecht entsorgen
bis zu einer
Verteilergröße ca. 250 x 500 mm
UP (unter Putz)
einschl. Abklemmen aller Kabel und Leitungen
001. 9
Demontage Schwachstromverteiler 25x50 UP
3.00
St
001. 10 Demontage Netzwerk-Wandverteiler AP Demontage/Ausbau von Netzwerk-Wandverteiler
aus Metall bestückt mit Patchfeldern RJ45
(ohne Aktivkomponenten)
gesammelt zum Abtransport an der Bau-
stelle lagern und fachgerecht entsorgen
bis zu einer
Schrankgröße ca. 800 x 600 x 500 mm (HxBxT)
AP (auf Putz)
einschl. Abklemmen aller Kabel und Leitungen
001. 10
Demontage Netzwerk-Wandverteiler AP
2.00
St
001. 11 LS-Pendelleuchte Demontage 2x58 Pendel- Rasterleuchten einschl.
Leuchtstofflampen und ggf. Kondensatoren, als
Pendelleuchte demontieren und zum Ab-
transport gesammelt an der Baustelle
lagern und fachgerecht entsorgen als:
LS-Langfeldleuchten von 2 x 36 bis 2 x 58 W
001. 11
LS-Pendelleuchte Demontage 2x58
26.00
St
001. 12 LS Demontage 2x58 Einbau/ Aufbau- Wannen- bzw. Rasterleuchten einschl.
Leuchtstofflampen und ggf. Kondensatoren, als Wand-
oder Deckenleuchte demontieren und zum Ab-
transport gesammelt an der Baustelle
lagern und fachgerecht entsorgen als:
LS-Langfeldleuchten von 2 x 36 bis 2 x 58 W
001. 12
LS Demontage 2x58
28.00
St
001. 13 LS Demontage 1x58 Aufbau- Wannen- bzw. Rasterleuchten / Freistrahlende
Aufbauleuchten einschl. Leuchtstofflampen und ggf.
Kondensatoren, als Wand- oder Decken-
leuchte demontieren und zum Ab-
transport gesammelt an der Baustelle
lagern und fachgerecht entsorgen als:
LS-Langfeldleuchten von 1 x 36 bis 1 x 58 W
001. 13
LS Demontage 1x58
5.00
St
001. 14 LS Demontage 4x18 Einbau- Rasterleuchten bzw. freistrahlende
Aufbauleuchten einschl. Leuchtstofflampen
und ggf. Kondensatoren
als Deckenleuchte demontieren und zum Ab-
transport gesammelt an der Baustelle
lagern und fachgerecht entsorgen als:
LS-Leuchten bis 4 x 18 Watt
001. 14
LS Demontage 4x18
26.00
St
001. 15 LS Demontage 2x18 Einbau- Rasterleuchten bzw. freistrahlende
Aufbauleuchten einschl. Leuchtstofflampen
und ggf. Kondensatoren
als Deckenleuchte demontieren und zum Ab-
transport gesammelt an der Baustelle
lagern und fachgerecht entsorgen als:
LS-Leuchten bis 2 x 18 Watt
001. 15
LS Demontage 2x18
10.00
St
001. 16 LS Demontage 1x15 Aufbauleuchten einschl. Leuchtstofflampen
und Kondensatoren, als Wand- oder
Deckenleuchte demontieren und zum Ab-
transport gesammelt an der Baustelle
lagern und fachgerecht entsorgen als:
LS-Langfeldleuchten bis 1 x 15 Watt
001. 16
LS Demontage 1x15
14.00
St
001. 17 LS Demontage 3xTC-L 24W Aufbau-Rasterleuchten einschl. Leuchtstofflampen
und Kondensatoren, als Wand- oder
Deckenleuchte demontieren und zum Ab-
transport gesammelt an der Baustelle
lagern und fachgerecht entsorgen als:
Aufbau-Rasterleuchten 3 x 24 Watt
001. 17
LS Demontage 3xTC-L 24W
156.00
St
001. 18 LS Demontage Downlights Einbauleuchten einschl. Leuchtstofflampen,
als Wand- oder Deckenleuchte
demontieren und zum Ab-
transport gesammelt an der Baustelle
lagern und fachgerecht entsorgen als:
Einbau - Downlights bis 2 x 26 Watt
001. 18
LS Demontage Downlights
45.00
St
001. 19 NV Demontage Downlights Einbauleuchten einschl. Leuchtmittel
und Netzgerät
als Deckenleuchte
demontieren und zum Ab-
transport gesammelt an der Baustelle
lagern und fachgerecht entsorgen als:
Niedervolt-Einbau-Halogenstrahler mit Netzgerät
bis 1 x 50 Watt
001. 19
NV Demontage Downlights
3.00
St
001. 20 Leuchten Demontage D450 Aufbauleuchten als Wand- oder Deckenleuchte
demontieren und zum Abtransport gesammelt
an der Baustelle
lagern und fachgerecht entsorgen als:
Leuchtstoffleuchte mit PMMA-Abdeckung
bis Durchmesser
450 mm / Höhe bis 200 mm
001. 20
Leuchten Demontage D450
2.00
St
001. 21 Leuchten Demontage 1-2 250x250 E27 Aufbauleuchten als Wand- oder Deckenleuchte
demontieren und zum Abtransport gesammelt
an der Baustelle
lagern und fachgerecht entsorgen als:
Glühlampenleuchte 1- bis 2-flammig
mit Glasabdeckung mit Abmessungen
bis 250x250x150 mm
bestückt mit Glühlampen bzw.
Kompaktleuchtstofflampen
001. 21
Leuchten Demontage 1-2 250x250 E27
16.00
St
001. 22 Leuchten Demontage 1 200x100 E27 Aufbauleuchten als Wand- oder Deckenleuchte
demontieren und zum Abtransport gesammelt
an der Baustelle
lagern und fachgerecht entsorgen als:
Glühlampenleuchte 1- flammig
mit Glasabdeckung mit Abmessungen
bis 200x100x100 mm
bestückt mit Glühlampen bzw.
Kompaktleuchtstofflampen
001. 22
Leuchten Demontage 1 200x100 E27
12.00
St
001. 23 Leuchten Demontage RZL Aufbauleuchten als Wand- oder
Deckenleuchte demontieren und zum Ab-
transport gesammelt an der Baustelle
lagern und fachgerecht entsorgen als:
Rettungzeichenleuchte mit Einzelbatterie-
versorgung 1- bis 2-flammig
001. 23
Leuchten Demontage RZL
18.00
St
Vorbemerkung: Die Demontage der nachfolgend beschriebenen Schalt- und
Steckgeräte (Schalter / Steckdosen / Datendosen) erfolgt
grundsätzlich im vorhandenen Mauerwerk.
Die Unterputzgehäuse sind ebenfalls mit zu demontieren
und zu entsorgen!
Vorbemerkung:
001. 24 UP SchaltSteckg Demontage UP-Schalt-und Steckgeräte aus Schalter-
dose ausbauen und nicht mehr benötigte
Kabel und Leitungen abtrennen.
Ausbau der UP-Gehäuse und zum
Abtransport gesammelt an der Baustelle
lagern und fachgerecht entsorgen.
001. 24
UP SchaltSteckg Demontage
510.00
St
001. 25 UP CEE Steckg Demontage UP-CEE Steckgeräte bis 3x16A aus Schalter-
dose ausbauen und nicht mehr benötigte
Kabel und Leitungen abtrennen.
Ausbau der UP-Gehäuse und zum
Abtransport gesammelt an der Baustelle
lagern und fachgerecht entsorgen.
001. 25
UP CEE Steckg Demontage
2.00
St
001. 26 UP Abzweigdosen Demontage UP-Abzweigdosen auftrennen und nicht
mehr benötigte Kabel und Leitungen
abtrennen. Ausbau der UP-Gehäuse
und zum Abtransport ge-
sammelt an der Baustelle lagern und
fachgerecht entsorgen.
001. 26
UP Abzweigdosen Demontage
130.00
St
001. 27 UP Abzweigkasten 150 Demontage UP-Abzweigkasten bis 150x150 mm
auftrennen und nicht mehr benötigte
Kabel und Leitungen abtrennen.
Ausbau der UP-Gehäuse und
zum Abtransport gesammelt
an der Baustelle lagern und
fachgerecht entsorgen.
001. 27
UP Abzweigkasten 150 Demontage
24.00
St
001. 28 UP Abzweigkasten 250 Demontage UP-Abzweigkasten bis 250x250 mm
auftrennen und nicht mehr benötigte
Kabel und Leitungen abtrennen.
Ausbau der UP-Gehäuse und
zum Abtransport gesammelt
an der Baustelle lagern und
fachgerecht entsorgen.
001. 28
UP Abzweigkasten 250 Demontage
8.00
St
001. 29 UP Geräteanschlussdosen 2-fach Demontage UP-Geräteanschlussdose 2-fach für Wärmespeicher
aus Schalterdosen ausbauen und nicht mehr benötigte
Kabel und Leitungen abtrennen.
Ausbau der UP-Gehäuse 2-fach und zum
Abtransport gesammelt an der Baustelle
lagern und fachgerecht entsorgen.
001. 29
UP Geräteanschlussdosen 2-fach Demontage
8.00
St
001. 30 UP SchaltSteckg Kabelkanal UP-Schalt-und Steckgeräte einschl. Schalter-
dose aus Kabel- bzw. Brüstungskanal
ausbauen und zum Abtransport ge-
sammelt an der Baustelle lagern und
fachgerecht entsorgen.
001. 30
UP SchaltSteckg Kabelkanal
250.00
St
001. 31 AP Nebenuhren Demontage AP Nebenuhren, doppelseitig
bis 400 x 400 mm demontieren
und zum Abtransport gesammelt
an der Baustelle lagern
und fachgerecht entsorgen.
001. 31
AP Nebenuhren Demontage
5.00
St
001. 32 AP SchaltSteckg Demontage AP-Schalt- und Steckgeräte demontieren
und zum Abtransport gesammelt an der Bau-
stelle lagern und fachgerecht entsorgen.
001. 32
AP SchaltSteckg Demontage
75.00
St
001. 33 AP CEE Steckg bis 32A Demontage AP-CEE Steckgeräte bis 32A demontieren
und zum Abtransport gesammelt an der Bau-
stelle lagern und fachgerecht entsorgen.
001. 33
AP CEE Steckg bis 32A Demontage
2.00
St
Vorbemerkung: Die Demontage der Leitungen und Kabel, welche in den Verlege-
systemen enthalten sind, wird nicht gesondert vergütet und ist
bei einer 3/4-Belegung mit in die Einheitspreise einzukalkulieren!
Vorbemerkung:
001. 34 AP InstRohrDemontage 25 Auf Putz verlegte Installationsrohre einschl.
Klemmschellen und Schrauben sind zu
demontieren und
zum Abtransport gesammelt an der Bau-
stelle lagern und fachgerecht entsorgen
bis zu einer
Rohrgröße von 7 bis 25 mm
001. 34
AP InstRohrDemontage 25
30.00
m
001. 35 AP InstRohrDemontage 40 Auf Putz verlegte Installationsrohre einschl.
Klemmschellen und Schrauben sind zu
demontieren und
zum Abtransport gesammelt an der Bau-
stelle lagern und fachgerecht entsorgen
bis zu einer
Rohrgröße von 25 bis 40 mm
001. 35
AP InstRohrDemontage 40
20.00
m
001. 36 AP Flex-RohrDemontage 25 Auf Putz verlegte flexieble Installationsrohre einschl.
Befstigung demontieren und
zum Abtransport gesammelt an der Bau-
stelle lagern und fachgerecht entsorgen
bis zu einer
Rohrgröße von 16 bis 25 mm
001. 36
AP Flex-RohrDemontage 25
950.00
m
001. 37 AP Flex-RohrDemontage 40 Auf Putz verlegte flexieble Installationsrohre einschl.
Befstigung demontieren und
zum Abtransport gesammelt an der Bau-
stelle lagern und fachgerecht entsorgen
bis zu einer
Rohrgröße von 32 bis 40 mm
001. 37
AP Flex-RohrDemontage 40
450.00
m
001. 38 Kanaldemontage 40 mm Auf Putz montierte Installations- Klein-
kanäle einschl. Schrauben demontieren
und zum Abtransport gesammelt an der
Baustelle lagern und fachgerecht
entsorgen bis zu einer
Kanalgröße von 40 x 40 mm
001. 38
Kanaldemontage 40 mm
330.00
m
001. 39 Kanaldemontage 100 mm Auf Putz montierte Installations- Klein-
kanäle einschl. Schrauben demontieren
und zum Abtransport gesammelt an der
Baustelle lagern und fachgerecht
entsorgen bis zu einer
Kanalgröße von 100 x 60 mm
001. 39
Kanaldemontage 100 mm
190.00
m
001. 40 Kanaldemontage 150 mm Auf Putz montierte Installations- Klein-
kanäle einschl. Schrauben demontieren
und zum Abtransport gesammelt an der
Baustelle lagern und fachgerecht
entsorgen bis zu einer
Kanalgröße von 150 x 60 mm
001. 40
Kanaldemontage 150 mm
25.00
m
001. 41 Kanaldemontage 230 mm Auf Putz montierte Installations- Klein-
kanäle einschl. Schrauben demontieren
und zum Abtransport gesammelt an der
Baustelle lagern und fachgerecht
entsorgen bis zu einer
Kanalgröße von 230 x 80 mm
001. 41
Kanaldemontage 230 mm
46.00
m
001. 42 Kanaldemontage 130x70mm Brüstungskanal Auf Putz montierte Brüstungskanäle
einschl. Schrauben demontieren
und zum Abtransport gesammelt an der
Baustelle lagern und fachgerecht
entsorgen bis zu einer
Kanalgröße von 130 x 70 mm
001. 42
Kanaldemontage 130x70mm Brüstungskanal
110.00
m
Vorbemerkung: Demontage von AP-Kabel und Leitungen mit Nagelschellenbefestigung;
diese sind nach der Demontage der Decken bzw. Wandverkleidungen
durch den Rohbauer, zu demontieren und zu entsorgen.
Vorbemerkung:
001. 43 L/K Demontage CU 72 Leitungen und Kabel in AP-Verlegung einschl.
Befestigungszubehör zurückbauen
und fachgerecht entsorgen.
Cu-Gewicht 72 (z.B. 5 x 1,5 qmm)
001. 43
L/K Demontage CU 72
3,000.00
m
001. 44 L/K Demontage CU 120 Leitungen und Kabel in AP-Verlegung einschl.
Befestigungszubehör zurückbauen
und fachgerecht entsorgen.
Cu-Gewicht 120 (z.B. 5 x 2,5 qmm)
001. 44
L/K Demontage CU 120
1,200.00
m
001. 45 L/K Demontage CU 300 Leitungen und Kabel in AP-Verlegung einschl.
Befestigungszubehör zurückbauen
und fachgerecht entsorgen.
Cu-Gewicht 300 (z.B. 5 x 6 qmm)
001. 45
L/K Demontage CU 300
100.00
m
001. 46 L/K Demontage CU 800 Leitungen und Kabel in AP-Verlegung einschl.
Befestigungszubehör zurückbauen
und fachgerecht entsorgen.
Cu-Gewicht 800 (z.B. 5 x 16 qmm)
001. 46
L/K Demontage CU 800
120.00
m
001. 47 L/K Demontage CU 1350 Leitungen und Kabel in AP-Verlegung einschl.
Befestigungszubehör zurückbauen
und fachgerecht entsorgen.
Cu-Gewicht 1350 (z.B. 4 x 35 qmm)
001. 47
L/K Demontage CU 1350
15.00
m
Vorbemerkung: Nachfolgend beschriebene Positionen (Abklemmen+Beschriften)
sind nur für Kabel und Leitungen, welche für gebäudeüber-
greifende Zwecke wieder verwendet werden müssen!
Alle weiteren Abklemmarbeiten ist bei den Demontagen
von Unterverteilungen, Installationsgeräten und Abzweig-
dosen mit einzukalkulieren!
Vorbemerkung:
001. 48 Abklemm+Beschr 5x1,5 Ausklemmen und beschriften abgehender
Leitungen und vorbereiten zum Anschluß
an neuer Verteilung, Steuerung bis
zu einer
Leitungsstärke: bis 5 x 1,5 qmm
001. 48
Abklemm+Beschr 5x1,5
22.00
St
001. 49 Abkl+Beschr 2x2x0,8 Abklemmen und Beschriften der abgehen-
den Fernmeldeleitungen mit zusätzlicher
Beschriftung der Einzelleitungspaare bis
zu einer
FM-Leitungsgröße: 2 x 2 x 0,6/0,8
001. 49
Abkl+Beschr 2x2x0,8
10.00
St
001. 50 Abkl+Beschr 4x2x0,8 Abklemmen und Beschriften der abgehen-
den Fernmeldeleitungen mit zusätzlicher
Beschriftung der Einzelleitungspaare bis
zu einer
FM-Leitungsgröße: 4 x 2 x 0,6/0,8
001. 50
Abkl+Beschr 4x2x0,8
8.00
St
001. 51 Abkl+Beschr 10x2x0,8 Abklemmen und Beschriften der abgehen-
den Fernmeldeleitungen mit zusätzlicher
Beschriftung der Einzelleitungspaare bis
zu einer
FM-Leitungsgröße: 10 x 2 x 0,6/0,8
001. 51
Abkl+Beschr 10x2x0,8
4.00
St
001. 52 Abkl+Beschr 20x2x0,8 Abklemmen und Beschriften der abgehen-
den Fernmeldeleitungen mit zusätzlicher
Beschriftung der Einzelleitungspaare bis
zu einer
FM-Leitungsgröße: 20 x 2 x 0,6/0,8
001. 52
Abkl+Beschr 20x2x0,8
4.00
St
001. 53 Abkl+Beschr 50x2x0,8 Abklemmen und Beschriften der abgehen-
den Fernmeldeleitungen mit zusätzlicher
Beschriftung der Einzelleitungspaare bis
zu einer
FM-Leitungsgröße: 50 x 2 x 0,6/0,8
001. 53
Abkl+Beschr 50x2x0,8
2.00
St
002 Demontage und Übergabe
002
Demontage und Übergabe
Vorbemerkung: Die demontierten Geräte und Materialien verbleiben
im Besitz des Auftraggebers.
Diese sind materialschonend durch den AN zu
demontieren, mit geeigneten Material zu verpacken
und beim Bauherrn einzulagern.
Transportweg:
Die Übergaber an den Bauherrn erfolgt gesammelt
im EG Landratsamt!
Es ist ein Übergabeprotokoll vom AN
anzufertigen.
Vorbemerkung:
002. 1 LED-Leuchte Demontage 18W LED- Aufbauleuchten einschl. Leuchtmittel,
als Wand- oder Deckenleuchte
demontieren, verpacken
und zur Lagerstelle des AG transportieren
als
LED Deckenanbauleuchte 18W
mit opaler Abdeckung mit
Abmessungen in ca.
260 x 260 x 60 mm
002. 1
LED-Leuchte Demontage 18W
4.00
St
002. 2 Demontage Einzelbatterieleuchte Einzelbatterie-Sicherheitsleuchte - LED Aufbau-
Wand- und Deckenleuchten einschl. Leucht-
mittel, als Wand- oder Deckenleuchte
demontieren, verpacken
und zur Lagerstelle des AG transportieren
als
LED- Einzelbatterie-Sicherheitsleuchte
L 320, B 186, H 80
Fabr. RZB Varioplast I
002. 2
Demontage Einzelbatterieleuchte
2.00
St
Vorbemerkung: Die Demontage der nachfolgend beschriebenen Schalt- und
Steckgeräte (Schalter / Steckdosen / Datendosen) erfolgt
grundsätzlich im vorhandenen Mauerwerk.
Die Unterputzgehäuse sind zu demontieren
und zu entsorgen!
Vorbemerkung:
002. 3 UP SchaltSteckg Demontage UP-Schalt-und Steckgeräte aus Schalter-
dose ausbauen einschl. Rahmen und Wippe
zur Lagerstelle des AG transportieren
002. 3
UP SchaltSteckg Demontage
90.00
St
002. 4 AP SchaltSteckg Demontage AP-Schalt- und Steckgeräte demontieren
und zur Lagerstelle
des AG transportieren
002. 4
AP SchaltSteckg Demontage
12.00
St
002. 5 Brüstungskanal 130x70mm Demontage Auf Putz montierte Brüstungskanäle
demontieren und zur Lagerstelle
des AG transportieren bis zu einer
Kanalgröße von 130 x 70 mm
einschl. Installationsgeräte
002. 5
Brüstungskanal 130x70mm Demontage
2.00
m