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Besondere Vertragsbedingungen der SSKM für die Erfüllung von Bauleistung 1.Angebotsabgabe 1.1.Das Angebot ist im verschlossenen Umschlag bis zum Abgabetermin beim Auftraggeber (im folgenden AG genannt) einzureichen. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote haben keinen Anspruch auf Wertung. Die Besonderen Vertragsbedingungen für die Erfüllung von Bauleistungen des AG sind Inhalt und Gegenstand des Angebots. 1.2.Das Angebot muss zum Abgabetermin vollständig vorliegen. Unvollständige Unterlagen berechtigen den Auftraggeber zum Ausschluss des betreffenden ANs vom weiteren Vergabeverfahren. 2.Angebot 2.1.Vertragsgrundlage ist die VOB, Teil B und C, in der zur Angebotsabgabe gültigen Fassung. 2.2.Geschäftsbedingungen des AN, insbesondere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen haben keine Gültigkeit. 2.3.Der AN hat sich vor Angebotsabgabe umfassend über die örtliche Situation auf dem Grundstück, die umliegende Bebauung und die Zufahrtswege informiert und die daraus resultierenden Umstände bei der Bestimmung seines Leistungsumfangs wie seiner Preiskalkulation berücksichtigt. 2.4.Die Materialpreise sind für die Dauer der Vertragsabwicklung bis Ende Fertigstellung absolute Festpreise. Alle während dieser Zeit eintretenden Lohn-, Materialpreis und Transportkosten- änderungen und sonstige auf den Preis wirkenden Einflüsse bedingen keine Änderung der im Angebot enthaltenen Einheitspreise. 2.5.Ein vom AN auf den Angebotspreis evtl. gewährter Nachlass wird auch auf alle geänderten und zusätzlichen Leistungen gewährt. 2.6.Der AN hat bei Abgabe des Angebotes dem AG eine gültige Freistellungsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes (§ 48 b EstG) vorzulegen. 2.7.Der AG behält sich vor Teilleistungen (bei Aufteilung in Lose) an Dritte zu vergeben. 2.8.Der AN ist bei Ausschreibungen und Angeboten bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist an sein Angebot gebunden. Die Zuschlagsfrist beträgt 6 Wochen, gerechnet ab Submissionstermin. 2.9.Die Erstellung des Angebots durch den AN ist für den Auftraggeber unverbindlich und kostenlos. Der AN hat keinen Rechtsanspruch auf Auftragserteilung oder Ersatz seiner Aufwendungen für die Angebotserstellung. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. 2.10.Das Angebot des AN schließt die erforderlichen Lieferungen, Leistungen und Nebenleistungen ein, die in der Leistungsbeschreibung aufgeführt sind, aber auch alle dort nicht erwähnten Lieferungen, Leistungen und Nebenleistungen, die erforderlich sind, um den Werkerfolg zu erzielen. Es sind alle Positionen mit Preisen zu versehen. Das Zusammenfassen von Positionen ist grundsätzlich nicht zulässig. Positionen dürfen lediglich bei Vorschlägen zur Synergieausschöpfung zusammengefasst werden. In diesem Fall ist eine entsprechende eindeutige Anmerkung in allen betroffenen Positionen oder im Anschreiben vorzunehmen 2.11.Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des AN Unklarheiten, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der AN den AG mit Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen, anderenfalls gehen ggf. daraus resultierende Mehrleistungen zu Lasten des AN. Ebenso hat der AN das Leistungsverzeichnis im Zuge der Angebotserstellung auf Widersprüche gegen geltende Normen, Richtlinien, Vorschriften oder technische Regeln zu prüfen. Im Fall von Widersprüchen hat der AN seine Bedenken mit Angebotsabgabe schriftlich zu benennen. 2.12.Diese Ausschreibungsunterlagen und die darin enthaltenen Informationen sind Eigentum des AG und dürfen weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden. 2.13.Ein Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht berechtigt den Auftraggeber zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren sowie ggf. zur Forderung von Schadensersatz. 3.Pflichten des Auftragnehmers 3.1.Der AN versichert, dass sein Betrieb für Umfang und Art des Auftrages geeignet ist und für die fristgemäße Ausführung alle betrieblichen Voraussetzungen bestehen 3.2.Der AN hat die Leistungen im eigenen Betrieb auszuführen. Nur mit schriftlicher Zustimmung des AG darf er sie an Nachunternehmen übertragen. Werden vom AN Leistungen an Nachunternehmer übertragen, hat er dem AG unaufgefordert diesen Nachunternehmer bekannt zu geben. Der AN hat für die Leistungen der Nachunternehmer so einzustehen, als ob er sie selbst erbringen würde. Die werkvertraglichen Verpflichtungen des AN bleiben in vollem Umfang erhalten. 3.3.Der AN stellt sicher, dass alle zur Leistungserbringung benötigten Konzessionen und Zulassungen vorhanden sind. Sämtliche für den Leistungsumfang notwendigen Fachbetriebszulassungen und Haftpflichtversicherungspolicen sind bei Angebotsabgabe vorzulegen. Der Wegfall einer Konzession ist dem AG sofort zu melden. 3.4.Der AN ist verpflichtet, ein Bautagebuch zu führen und dieses dem AG oder einem bevollmächtigten Vertreter wöchentlich in Kopie zur Verfügung zu stellen. Im Bautagebuch sind sämtliche für die Durchführung und Abwicklung des Vertrages relevanten Angaben zu notieren, insbesondere Zahl und Art der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte sowie eingesetzten Großgeräte, den erreichten Bautenstand, den wesentlichen Baufortschritt, Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfangs, Betonierungszeiten, Unterbrechung der Ausführung, Leistungsverzögerungen, Unfälle, Temperaturen, Wetter und Besonderheiten. Der AG hat die Kenntnisnahme durch seine Unterschrift zu bestätigen. Er ist berechtigt, eine vom Inhalt abweichende Sachdarstellung im Bautagebericht zu vermerken. Die Bautagesberichte stellen keine Grundlage für einen Vergütungsanspruch dar. 3.5.Die Verantwortlichkeit des AN für seine Vertragsleistungen wird durch den Einsatz einer eventuellen Bauleitung des AG nicht eingeschränkt, insbesondere hat er bei Bauleistungen Bedenken gegen die Anordnungen oder Weisungen der Bauleitung schriftlich unmittelbar gegenüber dem AG geltend zu machen. 3.6.Soweit zwischen dem AG und dem AN Berechnungen, Montagezeichnungen und sonstige Unterlagen sowie Bauausführung oder Ausführungsqualität abzustimmen sind, hat der AN dem AG oder seinem bevollmächtigten Vertreter entsprechende Unterlagen zur Freigabe vorzulegen. 4.Leistungen des Auftragnehmers 4.1.Der AN ist verpflichtet, sämtliche beauftragten Leistungen und die darin enthaltenen und dafür erforderlichen Leistungs- und Arbeitsschritte zu erbringen oder von Dritten erbringen zu lassen und dabei alle Pflichten zu erfüllen, die sich aus dem beauftragten Leistungsinhalt und -umfang und den Bestandteilen dieses Vertrages ergeben und die für die Herbeiführung des geschuldeten Werkerfolges erforderlich sind. 4.2.Alle im Rahmen der Leistungserbringung durchgeführten Tätigkeiten und eingesetzten Materialien sind so zu wählen, dass keine Schäden für Personen und die Umwelt auftreten. Einzubauende Teile und Stoffe müssen so gewählt werden, dass diese ohne besondere Maßnahmen eingebaut, genutzt, später wieder entfernt und entsorgt werden können. Materialien, die bei der Entsorgung umweltbelastend bzw. als Sondermüll zu behandeln sind, sind nach Möglichkeit zu vermeiden und im Einsatzfall fachgerecht zu verwenden. 4.3.Der AN hat die für die Bauausführung nötigen Unterlagen und Informationen rechtzeitig anzufordern. 4.4.Der AN hat sicherzustellen, dass nur Produkte angeliefert werden, die einwandfrei mit Hersteller, Herstellungsland und Gütezeichen gekennzeichnet sind. Ist dies nicht möglich, sind unentgeltlich Werksbescheinigungen über Eigenschaften sowie aktuelle Verarbeitungsvorschriften den Lieferpapieren beizufügen. 4.5.Der AN verpflichtet sich, die von ihm geschuldeten Leistungen auf der Basis des Bauzeitenplanes schnellstmöglich fertigzustellen. 4.6.Der AN nimmt an den turnusmäßigen Projektbesprechungen, der am Projekt fachlich beteiligten Planer, Baufirmen, Nutzer etc. teil. 4.7.Der AN hat den AG unter Berücksichtigung seines Aufklärungsinteresses über alle bei der Durchführung seiner Aufgabe wesentlichen Angelegenheiten Auskunft zu geben; insbesondere sind Fragen, die für die Entscheidung des AG wesentlich sind, unverzüglich zu beantworten. Hierzu wird der AN einen verantwortlichen Bauleiter benennen. 4.8.Der AN setzt den AG regelmäßig oder auf dessen Anforderung über alle Aktivitäten oder Fehlentwicklungen in Kenntnis und stimmt mit dem AG ggf. entsprechende Gegenmaßnahmen ab. Die konkreten Anlässe für Informationen gegenüber dem  AG ergeben sich aus der Natur der Sache und den Umständen des Einzelfalles. 4.9.Die Herbeiführung aller notwendigen Abnahmen, Gutachten und Prüfungen sowie die Beschaffung mängelfreier Abnahme- und Prüfbescheinigungen z.B. der Bauordnungsbehörden und des TÜV, die im Zusammenhang mit den geschuldeten Leistungen stehen, einschließlich der Übernahme der hierdurch entstehenden Kosten, soweit in diesen Vertragsbedingungen und den Vertragsbestandteilen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. 4.10.Die Zusammenstellung und Lieferung der aktuellen Bestands- und Revisionspläne sowie Abnahmeunterlagen (Gutachten, Berechnungen, Betriebsbeschreibungen, Gebrauchsanweisungen, Gütenachweise, Prüfungen der Baustoffe und der Bauteile, u. ä.); sämtliche Bedienungs- und Wartungsanleitungen zu den technischen Einrichtungen, Anlagenbeschreibungen, Strom- und Schaltpläne sowie technische Beschreibungen der Aggregate. Genehmigungs- und Prüfunterlagen, Fachbauleiter- und Unternehmererklärungen, Einweisungsprotokolle. 5.Personal 5.1.Der AN übernimmt es, für seine Leistungen den verantwortlichen Fachbauleiter im Sinne der jeweils einschlägigen Landesbauordnung zu stellen. Damit ist für die ordnungsgemäße und eine den genehmigten Bauvorlagen entsprechende Bauausführung anstelle des vom AG bestellten Bauleiters der Fachbauleiter verantwortlich. 5.2.Der zuständige Fachbauleiter bzw. sein Vertreter hat während der normalen Arbeitszeit regelmäßig auf der Baustelle anwesend und werktäglich zwischen 08:00 und 17:00 Uhr fernmündlich erreichbar zu sein. 5.3.Der AN nimmt an den turnusmäßigen Projektbesprechungen, der am Projekt fachlich beteiligten Planer, Baufirmen, Nutzer etc. teil. 5.4.Der vorstehende Fachbauleiter ist zur Abgabe und Entgegennahme von rechtsgeschäftlichen Erklärungen jeglicher Art sowie zur Vornahme von sonstigen Rechtshandlungen bevollmächtigt und ermächtigt. Der Wechsel des Fachbauleiters ist nur unter gleichzeitiger Bekanntgabe einer im gleichen Umfang bevollmächtigten Person zulässig. 5.5.Der AG kann vom AN die sofortige Ablösung des Fachbauleiters, bzw. eines sonst verantwortlichen Mitarbeiters verlangen, wenn dieser in fachlicher Hinsicht für die Führung der vertragsgegenständlichen Baustelle nicht hinreichend geeignet erscheint oder wiederholt trotz Abmahnung gegen die allgemeine Ordnung auf der Baustelle verstoßen hat. 5.6.Die Fachkräfte des AN müssen ihrer Ausbildung und praktischen Erfahrung nach für die Durchführung der Ihnen übertragenen Aufgaben qualifiziert sein. Der AN steht dafür ein, dass die Fachkräfte auch in persönlicher Hinsicht sorgfältig ausgewählt werden. Der AN verpflichtet sich, qualifiziertes Personal einzusetzen und dieses auf die aktuellen Gegebenheiten hin zu qualifizieren und weiterzubilden. 5.7.Der AN wird einem etwaigen Verlangen des AG nach sofortiger Ablösung von Mitarbeitern des AN aus wichtigem Grund, z.B. wegen groben Fehlverhaltens seiner Mitarbeiter oder seiner Nachunternehmer, unbedingt entsprechen. Der AN ist verpflichtet, im Falle einer Ablösung von Personal aus o.g. Grund unverzüglich gleichwertig qualifiziertes Personal bereitzustellen. 5.8.Der AN setzt nur Fachkräfte ein, die in einem festen Arbeitsverhältnis stehen. Leihpersonal und Nachunternehmer können nur mit schriftlicher Zustimmung des AG eingesetzt werden. Sämtliche Kosten für Nachunternehmer sind mit einzupreisen. 5.9.Im Rahmen des Auftrags ist kein Personal des AG durch den AN zu übernehmen. 6.Pflichten und Rechte des AG 6.1.Der AG stellt dem AN unentgeltlich zur Verfügung: Lager- und Arbeitsplätze, jedoch nur soweit auf dem Baugrundstück möglich eine Anschlussstelle für Wasser, ggf. in unmittelbarer Nähe eine Anschlussstelle für Strom, ggf. in unmittelbarer Nähe 6.2.Der AG übergibt dem AN alle für die Leistungen des AN wichtigen, im Besonderen auch sein Grundstück betreffende, ihm vorliegende Informationen, Dokumente und Verträge. Ebenso hat der AG dem AN alle notwendigen Ausführungsunterlagen, insbesondere Werk-, Detail-, Aussparungs-, Leerrohr-, Schal- und Bewährungspläne rechtzeitig vor der jeweiligen Ausführung zu übergeben. Der AN hat zu diesem Zwecke eine Plananforderungsliste zu erstellen, die dem AG unverzüglich zu übergeben ist. 6.3.Der AG trifft alle erforderlichen Entscheidungen ohne Verzögerung. Er informiert den AN über alle das vertragsgegenständliche Projekt betreffenden Entwicklungen. 6.4.Der AG erfüllt alle sich aus seiner Kooperations- und Mitwirkungsverpflichtung ergebenden Pflichten unverzüglich und v vollständig. 7.Leistungsänderungen und Zusatzaufträge / Regiearbeiten 7.1.Verlangt der AG nach Vertragsschluss die Ausführung geänderter oder zusätzlicher Leistungen, hat sie der AN auszuführen, wenn die Änderung zur Erreichung des vereinbarten Werkerfolges notwendig oder aber dem AN zumutbar ist. In diesem Fall steht dem AN ein Anspruch auf Vergütung der hieraus resultierenden Mehraufwendungen bzw. dem AG ein Anspruch auf Gutschrift etwaiger Minderaufwendungen zu. 7.2.Werden geänderte oder zusätzliche Leistungen verlangt, hat der AN ohne Verzug ein schriftliches Nachtragsangebot mit Kalkulationsnachweisen vorzulegen, welches die vorhersehbaren Änderungsleistungen beschreibt und die geänderten Kosten beziffert. Hierbei hat der AN als Grundlage die Urkalkulation heranzuziehen; liegt eine solche nicht vor, sind für die geänderte oder zusätzliche Leistung die Ansätze/Parameter aus dem Hauptauftrag heranzuziehen, anderenfalls ortsübliche Preise zugrunde zu legen. Um dem AG eine verantwortliche Entscheidung zu ermöglichen, hat der AN die zu erwartenden Terminauswirkungen sowie sonstige wesentliche Auswirkungen schriftlich mitzuteilen, soweit ihm dies möglich ist. 7.3.Der AG hat nach Eingang des prüfbaren Angebotes gem. Ziff. 7.2 ohne unnötige Verzögerungen seine Entscheidung - aus Nachweisgründen schriftlich - mitzuteilen. 7.4.Erzielen die Parteien keine Einigung über die geänderten Kosten einer geänderten oder zusätzlichen Leistung i. S. d. Ziffer 7.2, hat sie der AN auf Anforderung des AG dennoch auszuführen, wenn die Leistungen zumutbar sind. Die Anordnung zur Ausführung erfolgt in Textform. Die Vergütung bemisst sich in diesem Fall nach § 650 c BGB. 7.5.Regiearbeiten dürfen durch den AN nur nach vorheriger, aus Nachweisgründen schriftlicher Zustimmung des AG ausgeführt werden. Zum Nachweis der Regieleistungen sind täglich Listen mit genauer Aufstellung zur Unterschrift vorzulegen. Inhaltlich sind die Regiezettel gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 2 VOB/B aufzustellen. 7.6.Die Aufsicht wird ohne besondere Vergütung von den die Vertragsleistungen überwachenden Mitarbeitern des AN ausgeführt. Mit der Unterzeichnung der Stundenlohnzettel erklärt der AG lediglich, dass die Arbeiten erbracht wurden. Ergibt eine spätere Nachprüfung, dass die Leistungen bereits vom ursprünglichen Leistungsumfang umfasst waren, so werden sie nicht als Stundenlohnarbeiten vergütet, sondern gelten als mit dem Vertragspreis abgegolten. 7.7.Nachlässe und Skonti auf den Hauptauftrag werden auch auf geänderte und zusätzliche Arbeiten sowie auf Regiearbeiten gewährt und sind daher bei jeder Art der Preisvereinbarung zu berücksichtigen. 8.Behinderung / Unterbrechung 8.1.Ist der AN in der ordnungsgemäßen Ausführung seiner Leistungen behindert, so hat er dies dem AG unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Hierbei hat der AN alle Tatsachen mitzuteilen, aus denen sich für den AG mit hinreichender Klarheit die Gründe sowie die Dauer der Behinderung ergeben. Er hat insbesondere Angaben dazu zu machen, ob und wann seine Arbeiten, die nach dem Bauablauf nunmehr ausgeführt werden sollen, nicht oder nicht wie vorgesehen ausgeführt werden können. 8.2.Übliche Witterungseinflüsse, mit denen der AN bei Auftragserteilung rechnen konnte, gelten nicht als Behinderung. 8.3.Ausführungsfristen und Vertragsfristen werden bei rechtzeitiger schriftlicher Anzeige entsprechend verlängert, wenn die Behinderung vom AN nicht zu vertreten ist. Der AN hat nach Einschränkung oder Wegfall der Behinderung die Arbeiten wieder aufzunehmen und den AG hiervon zu unterrichten. Im Übrigen hat der AN alles ihm Zumutbare zu unternehmen, um die Arbeiten weiterzuführen. 9Abrechnung 9.1Rechnungen sind je nach Art als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnungen zu bezeichnen und fortlaufend zu nummerieren. Zahlungen aus vorherigen Teilrechnungen sind einzeln anzuführen 9.2Der AN hat seine Leistungen prüfbar abzurechnen. Er hat die Rechnungen übersichtlich aufzustellen und dabei die Reihenfolge der Posten einzuhalten und die in den Vertragsbestandteilen enthaltenen Bezeichnungen zu verwenden. Die entsprechenden Nachweisunterlagen, wie z. B. Aufmaßblättern, Massenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Wiegescheine etc. sind der Objektüberwachung zu übermitteln 9.3Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sind in der Rechnung besonders kenntlich zu machen. Sie sind auf Verlangen getrennt abzurechnen. Soweit der AN Ansprüche wegen geänderter und/oder zusätzlicher Leistungen geltend macht, sind entsprechende Unterlagen zur Preisermittlung beizufügen. In der Schlussrechnung sind die erfolgten Abschlagszahlungen unter Darstellung des jeweiligen Rechnungsbetrags und der ggf. hierauf geleisteten Mehrwertsteuer auszuweisen. 9.4Die Rechnungsstellung erfolgt per E-Mail im PDF-Format an den AG. Für die automatisierte Eingangsverarbeitung von PDF-Rechnungen ist die Firma S Rechnungsservice mit der Abwicklung beauftragt. Der Schutz der Daten des AN ist gewährleistet. Das Verfahren erfüllt gleichzeitig die gesetzlichen Vorschriften der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GOBD). Damit der AN an diesem Verfahren teilnehmen kann, erhält er im Auftragsfall einen Registrierungsbrief. Der Service ist für ihn kostenfrei. 9.5Ansprüche auf Abschlagszahlungen werden binnen 21 Tagen nach Zugang der prüfbaren Aufstellung fällig. Der Anspruch auf die Schlusszahlung wird alsbald nach Prüfung und Feststellung der vom Auftragnehmer vorgelegten Schlussrechnung fällig, spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Zugang. Die Prüfung der Schlussrechnung ist nach Möglichkeit zu beschleunigen. Verzögert sie sich, so ist das unbestrittene Guthaben als Abschlagszahlung sofort zu zahlen. 9.6Der AG behält sich vor, für jeden Werktag, den der AN in Verzug mit den verbindlichen Ausführungsfristen (Vertragsfristen) ist, eine Vertragsstrafe, im Rahmen der VOB, in Höhe von 0,2 % der Bruttoabrechnungssumme für die Vertragsleistungen, insgesamt jedoch höchsten 5 % der vorgenannten Abrechnungssumme zu vereinbaren. Samstage zählen als Werktage. Die Vertragsstrafe wird auf einen Verzugsschaden angerechnet; Schadensersatzansprüche des AG auf Erstattung eines die Vertragsstrafe übersteigenden Schadens bleiben unberührt. Der Anspruch auf Vertragsstrafe kann bis zur Schlusszahlung geltend gemacht werden. 9.7Der Vorbehalt der Vertragsstrafe muss bei der Abnahme erklärt werden. 9.8Der AG behält sich vor, die Kosten für den Verbrauch von Bauwasser und Baustrom in der Schlussrechnung, anteilig, gemäß folgender Regelung, von der Bruttoabrechnungssumme in Abzug zu bringen: Bruttoabrechnungssumme ab 12.500 € bis < 250.000 €: 0,8% Bruttoabrechnungssumme > 250.000 €: 0,5% 9.9Zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen und termingerechten Ausführung der Vertragsleistungen darf der AG als Sicherheit bis zur Abnahme 5 % der Bruttoauftragssumme einschließlich aller erteilter Nachtragsaufträge einbehalten. 9.10Der AN ist berechtigt, den Sicherheitseinbehalt jederzeit durch eine entsprechende Vertragserfüllungs- oder Gewährleistungsbürgschaft, die im Übrigen den Anforderungen der nachstehenden Ziffer 12.2 entspricht, in gleicher Höhe abzulösen. 10Abnahme 10.1Die Abnahme der vom AN geschuldeten Bauleistung erfolgt ausschließlich durch eine förmliche Abnahme. Andere Formen der Abnahme sind ausgeschlossen 10.2Bis zur Abnahme nicht mehr sichtbare oder unzugängliche Teilleistungen sind dem AG mindestens zehn Werktage vor ihrer Fertigstellung schriftlich anzuzeigen und auf schriftliches Verlangen einer der Vertragsparteien bis spätestens zum angezeigten Fertigstellungstermin gemeinsam zu überprüfen. Hierüber ist ein schriftliches Protokoll zu erstellen. Die Rechtswirkungen einer rechtsgeschäftlichen Abnahme werden mit dieser Bauzustandsbesichtigung nicht ausgelöst. 10.3Der AN hat die Abnahme mindestens zwei Wochen vor Fertigstellung schriftlich zu beantragen unter Benennung von mindestens zwei Alternativterminen. Über die Abnahme ist vom AN ein mit Datum versehenes Abnahmeprotokoll zu fertigen, in das die Feststellungen und Erklärungen der Vertragsparteien, insbesondere Mängelrügen aufzunehmen sind. Einseitige und/oder streitige Feststellungen oder Erklärungen sind entsprechend zu kennzeichnen. Im Protokoll ist zu vermerken, ob die Leistungen abgenommen werden oder nicht. Für den Fall, dass der AG die Abnahme unter Angabe von Mängeln verweigert, hat auf Verlangen des AN zur Dokumentation des Zustandes des Werkes eine gemeinsame Zustandsfeststellung zu erfolgen, bei der der Zustand und die Beschaffenheit der Leistungen festgestellt und protokolliert werden. Diese Zustandsfeststellung ersetzt nicht die förmliche Abnahme und erzeugt auch keine sonstigen Ausschluss- wirkungen. 10.4Der AN hat dem AG zum Abnahmetermin sämtliche für den Betrieb des Bauwerkes erforderliche Dokumentation zu übergeben i. S. d. Ziffer 4.9., die für den Betrieb nicht erforderlichen Unterlagen sind dem AG spätestens binnen zwei Wochen nach Abnahme zu übergeben und zu übereignen. Der AN ist zudem verpflichtet, vor der Abnahme den AG oder von ihm rechtzeitig benanntes Bedienungspersonal (oder künftige Nutzer, Betreiber und Verwalter) in die Bedienung aller technischen Anlagen in ausreichendem Umfang einzuweisen. Zur Abnahme ist dem AG ein hierüber erstelltes Einweisungsprotokoll vorzulegen. 10.5Der AG kann verlangen, dass der rechtsgeschäftlichen Abnahme, eine Begehung mit dem AN zur Überprüfung der Übereinstimmung der Leistung mit der vereinbarten Beschaffenheit und den allgemein anerkannten Regeln der Technik vorangeht (technische Vorabnahme). Zu den technischen Vorabnahmen soll der AN alle Betriebsanleitungen, Schaltpläne, Messprotokolle und Bestandszeichnungen vorlegen, die zu einer Überprüfung der Leistungen des AN erforderlich sind. 10.6Der AN ist verpflichtet, die bei der Abnahme festgestellten Mängel und ausstehenden Restarbeiten innerhalb der vom AG gesetzten angemessenen Fristen zu beseitigen. Auch die Mängelbeseitigungsarbeiten sind förmlich abzunehmen. 11Gewährleistung 11.1Die Mängelrechte verjähren in 5 Jahren ab dem Tag der Abnahme. Für alle Abdichtungsarbeiten einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Nebenleistungen beträgt die Verjährungsfrist der Mängelansprüche 10 Jahre; für maschinelle bzw. elektrotechnische/elektronische Anlagen, für die ein 5-jähriger Wartungsvertrag abgeschlossen wird, 5 Jahre. 12Sicherheiten 12.1Der AG darf als Sicherheit für die Mängelansprüche 5 % der Bruttoschlussrechnungssumme einbehalten. Die Rückgabe erfolgt nach Ablauf der Verjährungsfristen gem. Ziffer 11.1. dieser Vertragsbedingungen: Zur Sicherung der dem AG zustehenden Mängelansprüche kann der AN dem AG eine Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 5% der Bruttoschlussrechnungssumme, die im Übrigen den Anforderungen der nachstehenden Ziffer 12.2 entspricht, übergeben. Der AG hat eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche nach Ablauf der vereinbarten Verjährungsfrist für Mängelansprüche zurückzugeben. Soweit jedoch zu dieser Zeit seine geltend gemachten Ansprüche noch nicht erfüllt sind, darf er einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurückhalten. 12.2Der Bürge muss ein in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenes Kreditinstitut oder Kreditversicherer sein. Die Bürgschaftserklärung muss unbefristet, schriftlich und unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage abgegeben werden. Das Recht zur Hinterlegung muss ausgeschlossen sein. Ferner muss der Bürge erklären, dass für Streitigkeiten aus einer solchen Bürgschaft ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung findet und Gerichtsstand nach Wahl des Auftraggebers das Bauvorhaben oder der Sitz des Auftraggebers ist. Weiter hat er zu erklären, dass die Bürgschaftsforderung nicht vor der gesicherten Hauptforderung verjährt. 13Sonstige Vereinbarungen 13.1Baumüll, -schutt, nicht verarbeitete Baumaterialien sowie anfallender Müll wie z.B. Brotzeitabfälle, Flaschen etc. sind grundsätzlich am selben Tag durch den Auftragnehmer zu entfernen. Auf die Pflicht zur Mülltrennung wird verwiesen. Nach Arbeitsschluss ist die Baustelle besenrein zu verlassen. 13.2Der AG behält sich vor, die Kosten für die Entsorgung von Baumüll, -schutt, nicht verarbeitete Baumaterialien sowie anfallenden Müll wie z.B. Brotzeitabfälle, Flaschen etc. kostenpflichtig zu entsorgen und in der Schlussrechnung, anteilig, mit 0,5% bis max. 1% von der Bruttoabrechnungs- summe in Abzug zu bringen. 13.3Sämtliche Veröffentlichungen über das Bauvorhaben oder zu einzelnen Bauleistungen sind nur nach schriftlicher Zustimmung des AG zulässig. 13.4Werbung gleich welcher Art ist auf dem Baugrundstück außerhalb des vom AN aufzustellenden Bauschildes nur nach schriftlicher Zustimmung des AG erlaubt. Die üblichen Werbeträger auf Baugeräten o.ä. sind genehmigt. 13.5Der Baufortschritt kann mit einer Baustellenkamera dokumentiert werden. Diese liefert keine Videos. Eine Überwachung findet nicht statt, Personen können hier nicht identifiziert werden. 13.6Der AG behält sich vor für den Datenaustausch (Planunterlagen (Schriftverkehr etc.) einen für den AN kostenfreien Datenraum zur Verfügung zu stellen. Die Holschuld der Planunterlagen liegt beim AN und ist - abgestimmt auf den Projektablauf - rechtzeitig durch den AN zu erfüllen. E-Mail-Benach- richtigungen hierzu kommen vom Planeinsteller. 14Gefahrtragung, Haftung und Versicherungen 14.1Der AN trägt die Gefahr bis zur Abnahme gemäß § 644 BGB. 14.2Der AG behält sich vor, unabhängig von der Betriebshaftpflichtversicherung nach Ziff. 1, eine kombinierte Bauleistungsversicherung abzuschließen, die anteilig in Höhe von 0,1 % von der Bruttoauftragssumme in Abzug gebracht wird. 14.3Der AN ist verpflichtet, vor Auftragsübernahme eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden nachzuweisen. Sie beträgt für Personenschäden mind. EUR 500.000,- und für Sachschäden mind. EUR 50.000,- und für Vermögensschäden mind. EUR ........................................... . Die Deckungssummen sind vom AN auf Verlangen nachzuweisen. Vorhandene Haftpflichtdeckungssummen: Sachschäden: ....................................... Euro Personenschäden: ....................................... Euro Vermögensschäden: ....................................  Euro 14.4Der AN gehört folgender Berufsgenossenschaft an Name: _________________________________ Ort: _________________________________ seit: _________________________________ Nummer: _________________________________ 14.5Der AN hat alle zur Sicherung der Baustelle nach den gesetzlichen, polizeilichen und umweltrechtlichen Vorschriften, nach den Unfallverhütungsvorschriften, den Bestimmungen des Gewerbeaufsichtsamtes und der Baustellenverordnung erforderlichen Maßnahmen für die Dauer der Bauzeit unter eigener Verantwortung auszuführen oder diese zu veranlassen. Er haftet für sämtliche aus der schuldhaften Unterlassung solcher Maßnahmen dem AG oder sonstigen Dritten erwachsenden Schäden. 14.6Darüber hinaus haftet der AN für alle schuldhaft verursachten Schäden aus Einrichtungen und/oder dem Betrieb der Baustelle, die dem AG oder sonstigen Dritten zugefügt werden und für solche Schäden, die durch Nichtbeachtung behördlicher oder gesetzlicher Vorschriften/Auflagen entstehen. 14.7Unbeschadet der vorstehenden Regelungen haftet der AN dem AG nach den gesetzlichen Vorschriften. 15Herausgabeanspruch des AG 15.1Streitfälle berechtigen die Vertragsparteien nicht, ihre Mitwirkungspflichten an der Vertragserfüllung nicht mehr wahrzunehmen. Macht der AN oder der AG von einem vermeintlichen Leistungsverweigerungsrecht bzw. Zurückbehaltungsrecht Gebrauch, so ist die jeweils andere Partei jeweils berechtigt, die Geltendmachung des Zurückbehaltungs-/Leistungsverweigerungsrechts durch Sicherheitsleistung in Höhe des geforderten Betrags abzuwenden. Die Kosten der Sicherheit sind von derjenigen Vertragspartei zu tragen, deren Ausübung des Zurückbehaltungs-/Leistungsverweigerungsrechts nicht berechtigt war. 15.2Die Sicherheitsleistung wird durch Bürgschaft entsprechend den Vorgaben in Ziffer 11.2 geleistet 16Kündigung des Vertrages 16.1Dem AG steht das Recht der Vertragskündigung gemäß § 8 Abs. 1 VOB/B zu. Das wechselseitige Recht einer Kündigung aus wichtigem Grunde, insbesondere gem. § 648 a) BGB, bleibt unberührt. 16.2Kommt der AN seiner Pflicht zur Beseitigung eines Mangels gem. § 4 Abs. 7 S. 1 und 2 VOB/B nicht nach, so kann ihm der AG eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels setzen. Die Frist kann so bestimmt werden, dass sie bereits vor Ablauf der für die Fertigstellung des Werkes bestimmte Frist abläuft. In Abweichung von § 4 Abs. 7 S. 3 VOB/B ist der AG nach fruchtlosem Verstreichen der Frist auch berechtigt, die Mängel im Wege der Selbstvornahme auf Kosten des AN beseitigen zu lassen, ohne dass es insoweit einer (Teil-)Kündigung gem. § 4 Abs. 7 S. 3 i. V. m. § 8 Abs. 3 Ziff. 1 VOB/B bedarf. 16.3Kommt das vorgesehene Bauvorhaben aus Gründen höherer Gewalt zum Erliegen oder wird die weitere Durchführung aus Gründen unmöglich, die keine Partei zu vertreten hat, so sind nur die bis dahin erbrachte Leistungen zu vergüten. 16.4Wird eine Kündigung durch vertragswidriges Verhalten des AG veranlasst, ist dieser zum Ersatz des durch die Auflösung des Vertrages entstandenen Schadens verpflichtet. 16.5Ändern sich die der Planung und Ausführung zu Grunde liegenden Voraussetzungen so wesentlich, dass die bisher erbrachten Leistungen des AN durch neue ersetzt bzw. in großen Teilen neu erbracht werden müssen, so werden diese Leistungen auf Anforderung des AG vom AN ausgeführt; eine gesonderte Vergütungsabsprache ist zu treffen. 16.6Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages stehen dem AN Zurückbehaltungsrechte an den von ihm erstellten (Montage-) Plänen und sonstigen Unterlagen nicht zu, sofern die Kündigung vom AN zu vertreten ist. Hiervon unbeschadet gilt die Regelung in Ziffer 13. 17Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht 17.1Eine Abtretung von Forderungen des AN bedarf der schriftlichen Zustimmung des AG. Teilt der AN für die Abtretung sachlich berechtigte Gründe mit, darf der AG die erforderliche Zustimmung nicht verweigern. 17.2Der AN ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung sowie zur Einrede des nicht erfüllten Vertrags nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, anerkannt oder unbestritten sind. Das Recht des AN zur Aufrechnung besteht uneingeschränkt, soweit seine aufgerechnete Forderung mit der Hauptforderung synallagmatisch verknüpft ist. 18Bietererklärungen 18.1Der AN verpflichtet sich, keine Leiharbeiter i. S. d. AÜG und/oder keine Mitarbeiter einzusetzen, die nicht im Besitz einer gültigen Arbeitserlaubnis und/oder eines gültigen Sozialversicherungsausweises sind. Für den Fall, dass der AN Leistungen mit Zustimmungen des AGs auf Nachunternehmer überträgt, ist er verpflichtet und hat dafür Sorge zu tragen, dass auch der Nachunternehmer keine Leiharbeiter i. S. d. AÜG und/oder keine Mitarbeiter einsetzt, die nicht im Besitz einer gültigen Arbeitserlaubnis und/oder eines gültigen Sozialversicherungsausweises sind. 18.2Der AN verpflichtet sich zur Zahlung des Mindestlohnes und zur Abführung der Urlaubskassenbeiträge nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz sowie zur Einhaltung aller auf den Betrieb des AN anwendbaren tariflichen Bestimmungen und diese Verpflichtungen in etwaigen Nachunternehmerverträgen den Nachunternehmern mit entsprechender Weiterübergabeverpflichtung aufzuerlegen. Der AG ist berechtigt, entsprechende Bescheinigungen vom AN zu verlangen. Gleiches gilt bezüglich der Nachweispflicht durch den AN für die von ihm beauftragten Nachunternehmer. 18.3Der Auftragnehmer versichert, dass er gegenwärtig sowie während der gesamten Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard nicht anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet, er keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht und Beschäftigte oder sonst zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen lässt; dass nach seiner Kenntnis keine der zur Erfüllung des Vertrags eingesetzten Personen die Technologie von L. Ron Hubbard anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, solche zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen von der weiteren Durchführung des Vertrags unverzüglich auszuschließen, die während der Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard anwenden, lehren, in sonstiger Weise verbreiten oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen 18.4Sollte der AN gegen eine oder mehrere Verpflichtungen aus vorstehender Ziff. 18.3 verstoßen, ist der AG vorbehaltlich weiterer etwaiger Rechte befugt, ihm eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung der betreffenden Verpflichtungen, mit der Ankündigung, dass nach fruchtlosem Fristablauf der Vertrag aus wichtigem Grund gekündigt werde, zu setzen. Sollte diese angemessene Nachfrist fruchtlos verstreichen, ist der AG berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und sämtliche ihm hierdurch und durch das vertragswidrige Verhalten des AN entstandenen oder noch entstehenden Schäden ersetzt zu verlangen. 18.5Im Falle der Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer stellt der AN den AG von jeglichen aus § 14 AEntG resultierenden Ansprüchen unverzüglich frei. 18.6Hiermit bestätigt der AN, dass er seinen gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der Steuern, der Beiträge zur Sozialversicherung, den Tarifforderungen und dem Schwerbehindertengesetz ordnungsgemäß nachkommt und die entsprechenden Nachweise umgehend beibringen kann. Es bestehen aus steuerlichen Gründen keine Bedenken gegen eine Erteilung öffentlicher Aufträge, eine Bescheinigung der zuständigen Krankenkasse und Unfallberufsgenossenschaft über die Erbringung seiner Sozialbeitragspflichten auf Verlangen sofort vorlegen kann. __________________ , den __________________ _________________________________________ (Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift) 18.7Hiermit bestätigt der AN, dass er keine Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Materialien einsetzt, von denen Gefahren für Mensch und Umwelt ausgehen. Dies gilt auch für Leistungen, die von dessen Nachunternehmer erbracht werden __________________ , den __________________ _________________________________________ (Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift) 18.8Der AN hat erforderliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamtes, der Berufsgenossenschaft oder der Ortskrankenkasse spätestens bei Vertragsschluss vorzulegen 19.Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) 19.1Einhaltung der im LkSG statuierten Pflichten durch den Auftragnehmenden Der Auftragnehmende verpflichtet sich, die im LkSG aufgeführten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Rechtspositionen zu schützen 19.2Weitergabeklausel Der Auftragnehmende wird im Rahmen der Leistungserbringung für die Auftraggeberin aufgefordert, mit Zulieferern zusammen zu arbeiten, die die Standards aus dem LkSG/der Grundsatzerklärung der Auftraggeberin einhalten. Sollte es zu einer möglichen Verletzung der Standards aus dem LkSG/der Grundsatzerklärung zum LKSG durch den Auftragnehmenden oder dessen Zulieferer kommen, arbeitet der Auftragnehmende eng mit der Auftraggeberin zusammen, um die Verletzung abzustellen. Der Auftragnehmende hat sich darum zu bemühen, dass auch dessen Zulieferer diese Erwartungen einhalten. 19.3Schulungen (1)Fällt der Auftragnehmende selbst unter den direkten Anwendungsbereich des LkSG, hat er die erforderlichen Schulungen auf eigene Kosten innerhalb seines Geschäftsbereichs durchzuführen. In diesem Falle ist der Auftragnehmende verpflichtet, der Auftraggeberin auf Verlangen nachzuweisen, dass entsprechende Schulungen vorgenommen wurden. (2)Fällt der Auftragnehmende nicht unter den direkten Anwendungsbereich des LkSG, räumt er der Auftraggeberin das Recht ein, in seinem Unternehmen zur Durchsetzung der Verpflichtungen nach den beiden vorstehenden Absätzen Schulungen durchzuführen bzw. durchführen zu lassen (z.B. online-Schulungen). 19.4Kontrollrechte Zur Überprüfung der Einhaltung der Schutzziele des LkSG können seitens der Auftraggeberin geeignete Kontrollmaßnahmen gegenüber dem Auftragnehmenden ergriffen werden. Im Falle einer Auslagerung stehen dem auslagernden Institut die Rechte nach dem zwischen den Parteien abgeschlossenen Auslagerungsvertrag zu, wie z.B. Regelungen zu Koordination, Berichtspflichten und laufende Kontrolle, interne Revision, Prüfungsrechte zuständiger Aufsichtsbehörden und Anordnungen der Abwicklungsbehörde(n). 19.5Mitwirkungspflichten des Auftragnehmenden (1)Der Auftragnehmende wird der Auftraggeberin auf Anforderung Informationen zur Einhaltung des LkSG, z.B. CSR-Bericht, Zertifizierungen zur Verfügung stellen. (2)Der Auftragnehmende wird im Rahmen von vorab zu vereinbarenden Gesprächen über die Einhaltung der Vorgaben berichten und die angeforderten Informationen zur Verfügung stellen. (3)Der Auftragnehmende hat die Auftraggeberin unaufgefordert über von ihm identifizierte Risiken und mögliche Verletzungen gemäß § 2 Abs. 2 bis 4 LkSG in seinem eigenen Geschäftsbereich informieren.  Bei substantiierter Kenntnis  über mögliche Verletzungen in seiner Lieferkette hat der Auftragnehmende die Auftraggeberin ebenfalls unaufgefordert zu informieren. Diesbezügliche Informationen sind schriftlich oder in Textform zu verfassen. (4)Der Auftragnehmende hat die Auftraggeberin bei der Erstellung und Umsetzung eines Konzepts zur Beendigung oder Minimierung einer identifizierten Verletzung in angemessenem Umfang zu unterstützen. Die Unterstützungsleistung umfasst u.a. die Übermittlung sämtlicher im Zusammenhang stehender Informationen. (5)Bei den Verpflichtungen aus den Absätzen 1 und 2 handelt es sich um wesentliche Mitwirkungspflichten des Auftragnehmenden. 19.6Vereinbarung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes Sollte der Auftragnehmende mit der Auftraggeberin eine gesonderte Vereinbarung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes abgeschlossen haben oder nach Unterzeichnung der vorliegenden Vereinbarung zum LkSG abschließen, hat die gesonderte Vereinbarung zur Einhaltung des Mindestlohnes Vorrang gegenüber der vorliegenden Vereinbarung zum LkSG in Bezug auf die Regelungen zum Mindestlohn Unterschrift des Bieters Der AN bestätigt hiermit, dass ihm alle Angaben des Leistungsverzeichnisses bekannt und verständlich sind und keine Unklarheiten bestehen. __________________ , den __________________ _________________________________________ (Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift)
Besondere Vertragsbedingungen der SSKM für die Erfüllung von Bauleistung
Objektbeschreibung 1.0 Objektbeschreibung Das in den 60iger Jahren erbaute Anwesen befindet sich in der Truderinger Str.  301 in  81929 München,  Stadtteil Trudering. Das Gebäude (UG- DG) verläuft parallel zur Truderinger Str.. Das südliche Nachbargebäude schließt direkt an das Anwesen an. Nördlich befindet sich ein begrüntes Grundstück, wobei unmittelbar an das Anwesen ein Essenverkaufsstand an das Gebäude grenzt. Mit Ausnahme des straßenseitigen Kundenzugangs der Stadtsparkasse im EG, befinden sich weitere Zugänge im rückwertigen Hof, welche über eine Durchfahrt/-gang ereichbar sind. Es gibt den Personalzugang Sskm  für die Filiale der Stadtsparkasse (UG-1.OG) und den gesonderten Zugang des Haupthauses. Dieser erschließt  das UG mit seinem Waschraum, seinen Technikräumen und Kellerräume. Im  EG ist nur der Zugang des Treppenhauses. im 1.OG befindet sich in eine Wohneinheit und eine Praxis für Zahnmedizin und die Stadtsparkasse München. Letztere hat von diesem Treppenhaus aus keinen Zugang. Im 2.OG sind 2 Wohneinheiten untergebracht. Parkplätzen auf der Truderingerstr. sind nicht vorhanden. In Abhängigkeit der Baustelleneinrichtung wäre das Parken im Hof  ggf möglich. Hier ist jedoch die beengten Hofzufahrt (b=3,0m; h= ca.2,89m) zu berücksichtigen. Es wird zudem versucht in der BE Straßenseite ein paar wenige Parkplätze zu schaffen Die BE-Flächen liegen im Grundstücksbereich des Anwesens. Es wird dringend Empfohlen sich die Örtlichkeiten vor Ort anzusehen. 2.0 Lagerung von Arbeitsmaterialen Dies betrifft Werkzeug, Maschinen, Container und Verbrauchsmaterialien. Diese sind ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu lagern. Es steht ein Streifen parallel zu Truderinger Str. zur Verfügung. Ebenfalls als Lagerfläche können Bereich im Hof genutzt werden. Die Anmietung von Lagerflächen, über die zur Verfügung gestellten Flächen hinaus, falls im LV nicht gesondert erwähnt, sind in der Kalkulation zu berücksichtigen (in der Pos. Baustelleneinrichtung). Für Zuwiderhandlungen entsprechend der städtischen Verordnungen (z. B. GebOst) trägt der Verursacher gesamtschuldnerisch die volle Verantwortung. Dies gilt ebenfalls bei Beschädigungen der genutzten Flächen. Sowohl eine kurzfristigen als auch für einen längeren Zeitraum genutzte öffentliche Bereiche, ohne jeweilige Genehmigung, sind untersagt. 3.0 bauliche Maßnahmen DG 3.1 Fassade -  Sanierung Filiale der Stadtsparkasse München     EG u., 1.OG -  Sanierung Sockelbereich -  Austausch der Fenster und Fensterelemente - Sanierung des Dachstuhls inkl. Dämmung - Vorgehängte Fassade -Treppenhaussanierung mit Austausch   Wohnungszugangstüren 4.0 bauliche Gegebenheiten Die Gewerbeeinheit im 1.OG ist  zum Zeitpunkt der Baumaßnahmen ebneso vermietet wie Wohneinheiten. Der Geschäfts- und Wohnbetrieb ist während der Maßnahmen aufrecht zu erhalten. Zudem dürfen keine Behinderungen, welche den Betrieb stören, auftreten. Insbesondere ist auf die Mieter, bez. Einteilung der Arbeiten, in erhöhtem Maße Rücksicht zu nehmen. Eine Besichtung des Bestandes ist obligat.
Objektbeschreibung
Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) Allgemein Vertragsbedingungen (AVB) 1. Grundlagen, Allgemeines 1.1 Leistungsumfang Nachfolgende Leistungsbeschreibung beinhaltet hauptsächlich folgende Leistungen: Baustelleneinrichtung, Schutzmaßnahmen, Abbrucharbeiten BAUSEITIG werden durch andere Gewerke ausgeführt: Maurerarbeiten, Zimmermanns- Abdichtung- u. Dachdeckerabiten, Metallbauarbeiten (Fenster) etc. Baustromverteiler, Wasseranschluss Die in der ZTV genannten formalen, bauphysikalischen, technischen Anforderungen an die hier ausgeschriebenen Leistungen sind in die Hauptpositionen mit einzukalkulieren, sofern sie nicht in gesonderten Positionen ausgewiesen sind. 1.2 Angebot des Bieters- in Ergänzung zu den Besonderen Vertragsbedingungen Sskm- Der AN versichert, dass er alle Ausschreibungsunterlagen auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit geprüft hat. Er bestätigt, dass aufgrund der ihm übergebenen Unterlagen die von ihm geforderte Leistung nach Ausführung, Art und Umfang vollständig klar beschrieben und von ihm entsprechend kalkuliert worden ist. Zur Klarstellung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle Positionen dieses Leistungsverzeichnisses in funktionsfähiger Ausführung der beschriebenen Leistung zu erbringen sind. Die anzubietenden Preise enthalten alle erforderlichen Nebenleistungen für Anschlüsse, Befestigungen, Verbindungen, Verankerungen und dergleichen, Lieferung der Materialien und Hilfsmaterialien, Gestellung und Vorhalten von Geräten, Maschinen etc. und die Kosten für den Energieverbrauch. Die der Ausschreibung beiliegenden Pläne und Unterlagen sind ebenso bei der Kalkulation zu berücksichtigen - diese sind jedoch nicht zur Bauausführung freigegeben. Unterlagen zur Ausführung erhält der AN nach Auftragsvergabe. Die angegebenen LV-Massen sind Ca.-Werte. Vor der Ausführung sind alle Massen vom AN an der Baustelle und mit den Bestands-Plänen zu überprüfen und verantwortlich zu ermitteln. Bei Widersprüchen zwischen den beiliegenden Details und dieser Leistungsbeschreibung hat die Leistungsbeschreibung für die Kalkulation Vorrang. Bei Widersprüchen von Text oder Detail zu den Zulassungen von Bauteilen haben die Bauteile vorrangig grundsätzlich den jeweiligen Zulassungen der Konstruktionen zu entsprechen. Bei Abweichungen von Text oder Detail zur Zulassung hat der AN dies schriftlich rechtzeitig mitzuteilen und durch die Vorlage der jeweiligen Zulassung nachzuweisen. Auf Wunsch kann ein Termin für eine Ortsbesichtigug mit einem Vertreter des AGs vereinbart werden. Ansprechpartner ist s.w. architekten GmbH. Mehrkosten, die aus Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten entstehen, können nicht geltend gemacht werden. Technische Einwendungen des Bieters gegen die in den Ausschreibungen oder Plänen vorgesehene Konstruktion sind spätestens bei Angebotsabgabe schriftlich vorzulegen. Der AG behält sich vor, die Ausschreibung aufzuheben bzw. einzelne Positionen oder Abschnitte des Leistungsverzeichnisses herauszunehmen, ohne dass der Bieter Ansprüche auf Entschädigung oder entgangenen Gewinn geltend machen kann. 1.3 Hinterlegung der Urkalkulation Im Auftragsfall ist die Urkalkulation des Auftragnehmers auf Verlangen der Auftraggeberin in einem verschlossenen Umschlag zu hinterlegen und wird bei Bedarf im Einvernehmen beider Vertragsparteien zur Einsichtnahme herangezogen. Die Hinterlegung erfolgt ausschließlich zu Prüfzwecken, insbesondere im Rahmen von Nachträgen oder Streitfällen über die Preisfortschreibung gemäß den vertraglichen Regelungen. Die Urkalkulation bleibt bis zum Abschluss des Vertragsverhältnisses unter Verschluss und darf nur mit Zustimmung beider Parteien oder auf Anordnung eines zuständigen Gerichts geöffnet werden. Eine Weitergabe an Dritte ist unzulässig, sofern nicht gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen etwas anderes vorsehen. Falls gewünscht, kann die Urkalkulation bei einer neutralen Stelle (z. B. Notar, Vergabestelle) hinterlegt werden, um eine unabhängige Verwahrung und Einsichtnahme nach festgelegten Kriterien zu gewährleisten. 1.4 Vertragsgrundlagen - in Ergänzung zu den Besonderen Vertragsbedingungen Sskm- Folgende Vorschriften werden Vertragsbestandteil und sind zu beachten: - Die allgemeinen technischen Vorschriften für Bauleistungen nach VOB/B und VOB/C in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung - Die Deutschen Industrienormen DIN, die für das ausgeschriebene Leistungsgebiet anwendbar sind -·Die Bayerische Bauordnung - Die anerkannten Regeln der Technik (müssen vom AN in jeden Fall als verbindlich betrachtet werden) - Alle einschlägigen Richtlinien und Empfehlungen entsprechend ihrem jeweils neuesten Stand - Das Bundesimmissionsschutzgesetz sowie örtliche Emissions-, Wasserschutz- und Entsorgungsvorschriften - Die allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm - Die entsprechenden Auflagen und Hinweise der zuständigen Behörden sowie beiliegende Pläne und Gutachten, es sei denn, es ist explizit in der Leistungsbeschreibung anders beschrieben Als Vertragsgrundlagen gelten (bei etwaigen Widersprüchen in der aufgezählten Reihenfolge): - Das vorliegende Leistungsverzeichnis in allen seinen Teilen incl. der Anlagen (siehe auch Ziffer 5. Anlagenverzeichnis) - Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), in der bei Vertragsabschluss geltenden Fassung - Die zutreffenden ortspolizeilichen Vorschriften - Die Unfallverhütungsvorschriften aller einschlägigen Berufsgenossenschaften Zum technischen Inhalt des Bauvertrages gehören auch die sog. anerkannten Regeln der Technik. Hierzu zählen: - Technische Bestimmungen der Obersten Baubehörde - EU-, DIN-Normen - Technische Vorschriften, Herstellerrichtlinien 1.5 Änderungsvorschläge Änderungsvorschläge müssen die gleichen Anforderungen wie der bauseitige Entwurf erfüllen. Sämtliche statischen Berechnungen und die dazugehörigen Ausführungspläne sind vom AN anzufertigen und die dafür anfallenden Prüfgebühren und Kosten für evtl. anfallende Nutzungsgebühren zu übernehmen. 1.6  Preise- in Ergänzung zu den Besonderen Vertragsbedingungen Sskm- Massenverschiebungen zwischen einzelnen Positionen oder der Wegfall einzelner Leistungen sowie sich ergebende zeitliche Unterbrechungen im Zuge der Ausführung berechtigen den Bieter nicht zur Änderung der Angebotspreise. Der vom AN auf den Vertragspreis/Angebotspreis gewährte Nachlass ist auch auf alle Massenmehrungen, geänderten und zusätzlichen Leistungen gewährt. 1.7 Weitergabe an Nachunternehmer Der AN steht dafür ein, dass sein Betrieb für die Ausführung der angebotenen Leistungen eingerichtet ist. Etwaige Weitervergaben an Subunternehmer bedürfen der Zustimmung des AG. Die Zustimmung des AG kann unter den gleichen Voraussetzungen widerrufen werden, welche gemäß § 8, Nr. 2, 3 und 4 VOB/B zur Kündigung des Auftrages aus wichtigem Grunde berechtigen, wenn die Voraussetzungen dieses Paragraphen in der Person des Nachunternehmers eintreten. 1.8 Haftung Alle zur Sicherung der Baustelle nach den gesetzlichen, polizeilichen und Unfallverhütungsvorschriften erforderlichen oder sonstigen Maßnahmen hat der AN zu veranlassen. Die Verantwortung liegt ausschließlich bei ihm. Der AN haftet für alle Schäden, die im Zusammenhang mit seinen Leistungen dem AG, ihm selbst oder einem Dritten entstehen. Er hat den AG von allen Ansprüchen freizustellen. 1.8 Zurückbehaltungsrecht Ein Zurückbehaltungsrecht des AN hinsichtlich seiner Leistungen ist ausgeschlossen. Der AN ist auch dann verpflichtet, eine angeordnete Leistung auszuführen, wenn zwischen ihm und dem AG Meinungsverschiedenheiten darüber bestehen, ob es sich hierbei um eine über den vertraglichen Leistungsumfang hinausgehende Leistung handelt und/oder eine insoweit vom AN angemeldete zusätzliche Forderung berechtigt ist oder nicht. 1.9 Veröffentlichungen Veröffentlichungen über die Bauleistung sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG zulässig. 1.10 Abtretungsverbot Eine Abtretung oder Inkassozession oder Verpfändung von Ansprüchen aus und im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben, die dem AN gegen den AG entstehen, ist nur mit vorheriger Zustimmung des AG gestattet.
Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB)
Allgemeine technische Vertragsbedingungen (ATV) 1. Ausführung allgemein 1.1 Rahmenbedingungen Die Arbeiten müssen mit den zeitgleich ablaufenden Nachbargewerken ineinander greifen. Erforderliche Abstimmungen erfolgen mit der örtlichen Objektüberwachung (OÜ). Der Auftragnehmer hat einzukalkulieren, dass diese Gewerke parallel ausgeführt werden und sich hierdurch entsprechende Erschwernisse und Arbeitsunterbrechungen ergeben können. 1.2 Ausführung allgemein Sturmsicherheit und absolute Dichtheit aller An- und Abschlüsse ist zu gewährleisten. Die Sturmsicherheit muss auch für Lagerware gewährleistet sein. Eine evtl. Notabdichtung gegen Tagwasser ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und somit mit den Einheitspreisen abgegolten. Frisch erstellte Abschnitte so zu schützen, dass keine Feuchtigkeitshinterwanderung durch Tagwasser erfolgen kann. Notabdichtungen müssen absolute Sturmsicherheit gewährleisten Erforderliche Lehren, Hilfskonstruktionen, Transportmittel etc. sind vom Auftragnehmer zustellen. Für Transport und Montage vor Ort sind geeignete Hebezeuge einzusetzen; die Kosten sind in die entsprechenden Positionen einzurechnen. Die Transportwege sind eigenverantwortlich zu prüfen, Erschwernisse aus dem Transport werden nicht gesondert vergütet; sie sind in die Einheitspreise einzurechnen. Darüber hinaus gehören auch ohne zusätzliche Vergütung insbesondere nachfolgende Maßnahmen zum Leistungsumfang des AN: - Planung, Abstimmung und Ausführung sämtlicher Baubehelfe, Provisorien, erforderliche Baustellenorganisation, - Koordination und Überwachung aller Leistungen des AN und seiner eventuellen Nachunternehmer, - Koordination und Überwachung aller Sicherungsbelange auf und im Umfeld der Baustelle gemäß SiGeKo-Plan. - technische und terminliche Koordination mit allen Versorgungsträgern. - eigenverantwortliche Beantragung und Erwirkung der für die Abwicklung seiner Vertragsleistung erforderlichen behördlichen und sonstigen Abnahmen, Genehmigungen und Anzeigen, einschl. Übernahme der diesbezüglichen Kosten; die Baugenehmigung holt der AG ein. - alle notwendigen Versorgungs- und Entsorgungsprovisorien, - Die Arbeitsbereiche sind arbeitstäglich aufzuräumen, Schutt zu beseitigen. - Beseitigen und Entsorgen aller auf und im Umfeld der Baustelle (alle Zufahrtstraßen und Gehwege) auftretenden Verschmutzungen, Abfälle, Sperrmüll etc., mindestens 1 x wöchentlich und in jedem Fall unverzüglich nach Anfall. Die Ausführung hat grundsätzlich entsprechend den Vorgaben des betreffenden Fachplaners zu erfolgen, ungeachtet dessen sind die Grundsätze der einschlägigen Vorschriften, insbesondere zum Brand-, Schall- und Wärmeschutz auch für Bauzustände einzuhalten. Eck-, End- und Übergangsausbildungen sind, soweit nicht in eigenen Leistungspositionen aufgeführt, in die Einheitspreise einzurechnen. 1.3 Koordination Die Arbeitsreihenfolge entspricht den bei Auftragsvergabe festgelegten Terminen. Die Reihenfolge der Arbeiten hat nach Rücksprache mit der Bauleitung zu erfolgen, wobei zu beachten ist, dass ggf. in Etappen anzuliefern und zu arbeiten ist, was zu Arbeitsunterbrechungen führen kann. Besondere Vergütung etwaiger Leerlaufzeiten, Fahrtkosten und dergleichen erfolgt nicht. Im Besonderen ist hier auf eine enge Koordination mit anderen Gewerken zu achten, diese Koordination hat eigenverantwortlich vom AN zu erfolgen. Der Mehraufwand hierfür ist in Angebotspreis mit einzurechnen. Zusätzlich sind mögliche Arbeitsunterbrechungen und sich hieraus ergebende Stillstandszeiten vom AN in der Preiskalkulation zu berücksichtigen. Der AN ist verpflichtet, sich bei der Vorbereitung seiner Leistungen mit anderen, auf dem Baufeld tätigen Unternehmen rechtzeitig hinsichtlich des Ablaufes seiner Arbeiten abzustimmen. Behinderungen oder Mehraufwand aufgrund mangelnder Koordination gehen zu Lasten des AN. An Stellen, an denen die Leistung des AN mit anderen Gewerken in konstruktive oder funktionelle Verbindung oder Berührung kommt, hat der AN die erforderlichen Angaben rechtzeitig und so früh wie möglich zu machen. 1.4 Nachweise, Güten Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass nur Produkte angeliefert werden, die einwandfrei mit Hersteller, Herstellungsland und Gütezeichen gekennzeichnet sind. Ist dies nicht möglich, sind unentgeltlich Werksbescheinigungen über Eigenschaften sowie aktuelle Verarbeitungsvorschriften den Lieferpapieren beizufügen. Für alle Baustoffe, bei denen Forderungen nach besonderen Klassifizierungen bestehen, sind rechtzeitig - 3 Kalenderwochen vor der benötigten Freigabe - Prüfzeugnisse, Zulassungsbescheide, Prüfberichte etc. dem AG bzw. seiner Objektüberwachung vorzulegen. Für die Leistungen sind insbesondere folgende Nachweise vorzulegen: - Nachweise für alle verwendeten Materialien - Nachweise für Baubehelfe - Nachweise für Bauteile mit Brandschutz- und Schallschutzanforderungen. - stat. Nachweise soweit erforderlich Für die Güte und einwandfreie Beschaffenheit der zur Verwendung kommenden Materialien, einschl. der von Nachunternehmern verwendeten, haftet allein der AN. Vom AG zurecht beanstandetes Material ist kostenlos zu entfernen. Soweit Güte- und Gebrauchsprüfungen ergeben, dass vom AN-Rohbau gelieferte Stoffe oder Bauteile vertragswidrig sind, hat der AN auch über die über die Prüfung hinaus entstandenen Kosten zu erstatten. Für Verzögerungen, die aufgrund mangelhafter Eigenschaften und vertragswidriger Bauteile entstehen, haftet der AN. 1.5 Geräte und Materialien Gerätestillstände zwischen einzelnen Bauphasen sind in die Preise einzurechnen. Sie sind nicht als Kolonnen oder Stillstandstunden abrechenbar. Im Leistungsverzeichnis festgelegte Fabrikate und Materialien sind grundsätzlich zu verwenden. In Ausnahmefällen kann mit schriftlicher Genehmigung des AG "Gleichwertiges" verwendet werden. Die Anzahl und die Dimensionierung der auf der Baustelle eingesetzten Geräte obliegt dem AN und ist auf die auszuführende Leistung abzustimmen. Sollte es jedoch zu Unterbrechungen/Stillständen im Bauablauf oder einer Verzögerung des Baufortschritts und damit zu einer Bauzeitverlängerung aufgrund ungeeignetem oder unterdimensioniertem Gerät kommen, behält sich der AG vor, einen Austausch der Geräte oder eine Aufstockung des Maschinenparks zu fordern bzw. Schadenersatzforderungen geltend zu machen. Sämtliche einzubauenden Gegenstände und Materialien müssen dem Güteschutz unterliegen und mit dem Güteschutzzeichen, sowie Hersteller und Herstellungsland versehen sein. Ist dies nicht möglich, sind unentgeltlich Werksbescheinigungen über Eigenschaften sowie aktuelle Verarbeitungsvor-schriften den Lieferpapieren beizufügen. Der AN hat bauseits gelieferte Materialien und Einbauteile abzuladen, zu lagern, vertragsgemäß zu bestätigen und zur Verwendungsstelle zu transportieren. Die in den Leistungsbeschreibungen aufgeführten Baustoffe sind vom AN hinsichtlich der geforderten Güte und Qualität auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Auf Verlangen des AG ist vom AN der Nachweis vorzulegen, dass die Baustoffe den gestellten Anforderungen entsprechen. 1.6 Dokumentation Der AN hat nach Abschluss der Arbeiten eine Dokumentation mit folgendem Inhalt zu übergeben: - Übereinstimmungserklärung der verwendeten Baustoffe -Werkplanung der Fertigteile und Einbauteile. - Entsorgungsnachweise - Bautagesberichte+ Fotodokumentation Diese Unterlagen sind 1 -fach als Datei auf CD/DVD unmittelbar nach Erstellung bzw. mind. 10 Tage vor Abnahme zu übergeben. Dies ist in die E-Preise einzurechnen (Nebenleistung). 2.0 Baustellenspezifische Einrichtungen 2.1 Lagerflächen Die Lagerfläche ist begrenzt. Sämtliche Arbeitsgeräte (Kleingeräte) sind im Lagerbereich (siehe Objektbeschreibung pkt. 2.1), nach Anweisung der Bauleitung, sorgfältig zu lagern. Über die angegebenen Flächen hinaus hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf Platz für seine Baustelleneinrichtung. 2.2 Wasser, Strom Bauwasser und -strom werden bauseitig zur Verfügung gestellt Abrechnung siehe „Besondere Vertragsbedingungen der Stadtsparkasse München“ 2.4 Gerüst Es wird ein Fassadengerüst aufgestellt Bei Bedarf erfolgt die Aufstellung eines Gerüstaufzuges mit 500kg 2.5 Sonstiges: Alle Versorgungsleitungen für die Baustelleneinrichtung müssen gesichert und gekennzeichnet werden. Der genaue Ablauf ist mit der Bauleitung abzusprechen. Da es sich um eine Sanierung handelt, stehen die Sanierungsmaßnahmen in Abhängigkeit der Befundung. Dies bedeutet, der Zustand der Bauteile ist erst nach Freilegung der Konstruktion ersichtlich. Der Leistungstext gibt Möglichkeiten der Sanierung wieder. Der Bauherr behält sich daher vor, Änderungen der Ausführung vorzunehmen. Folglich können nur Arbeiten in Rechnung gestellt werden, welche tatsächlich zur Ausführung kommen. Es besteht daher keine Möglichkeit von finanziellen Nachforderungen hinsichtlich nicht ausgeführter Positionen, gem. Leistungsverzeichnis.
Allgemeine technische Vertragsbedingungen (ATV)
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - DIN 18 459 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - DIN 18 459 Abbruch- und Rückbauarbeiten Zusätzlich zu den hier genannten Regelungen sind besondere Regelungen auch in den Titeln für die Leistungs- bereiche Rückbau Schadstoffe, Rückbau Haustechnik enthalten, die bei Widersprüchen vorrangig für diese jeweiligen Bereiche gelten. Verwertung, Entsorgung: Eine Verwertung und Entsorgung hat entsprechend der einschlägigen Vorschriften für alle ausgeschriebenen Rückbau- und Abbrucharbeiten zu erfolgen. Eine Verwertung ist der Beseitigung nach Möglichkeit vorzuziehen. Die Rückbau- und Abbrucharbeiten finden in Bereichen statt, die nicht bewohnt sind bzw. in Fluren vor bewohnten Bereichen. Die Baubeschreibung der vorstehenden Allgemeinen Vertragsbedingungen sind bezüglich der Rückbau- und Abbrucharbeiten sowie der Transportwege durch das Gebäude zu beachten und zu berücksichtigen. Die Freischaltungen der einzelnen zurückzubauenden Bereiche wird bauseits durch die haustechnischen Gewerke erledigt. Der AN hat sich jedoch ausdrücklich (schriftlich) zu informieren, welche Bereichefreigeschaltet wurden und bearbeitet diese Bereiche eigenverantwortlich. 1.1 Ausführung Material- und Schutt-Transport: Material- und Schutt-Transport ist Sache des AN für seine Leistungen unter Berücksichtigung des Bauzeitenplanes. Großgeräte sind vom AN für seine eigenen Leistungen in die BE-Positionen mit einzukalkulieren. Das Material ist einer ordnungsgemäßen Entsorgung und Verwertung zuzuführen. Der Verwertungs-, Entsorgungsnachweis ist dem AG im Original auszuhändigen. Beim Abbruch von Mineralfaser- dämmstoffen und kontaminierten Materialien sind Stäube zu vermeiden. Das Kehren ist untersagt. Für eine ausreichende Bindung durch Feuchtigkeit ist zu sorgen. Die Wahl technologischer Vorgänge bleibt, wenn nicht anders beschrieben, dem Auftragnehmer überlassen. Arbeitshöhen siehe Planbeilagen. 1.2 Bauablauf Vor Leistungsbeginn ist die Art und Technik der Rückbau- und Abbruch- arbeiten sowie die zeitliche Abfolge mit dem AG bzw. mit der Objektüber- wachung genau durchzusprechen / abzustimmen. Beprobung der Materialien in Abstimmung mit der Objektüberwachung zur Separierung in sortenreine, deponiegerechte Stoffe. Bei einer Beprobung der Materialien muss sicher gestellt sein, dass bis zum Ergebniss der Beprobung eine Zwischenlagerung gewährleistet ist, um den Baustellenbetrieb nicht zu unterbrechen. 1.4 Sicherheit Der Auftragnehmer ist verpflichet, strikt darauf zu achten, daß sämtliche Vorschriften, die dem Schutz von Personen, Sachen und Rechten dienen, eingehalten werden. Im Schadensfalle stellt der AN den AG von allen Ersatzansprüchen frei. a) Der Rückbau / Abbruch der entsprechenden Bestands-Stoffe und Bauteile ist komplett - was die Leistungen des AN anbetrifft - in die entsprechenden Abbruch- und Rückbaupositionen mit einzukalkulieren: incl. des Aufnehmens der Bestandsmaterialien, incl. der Materialsortierung, incl. des Abtransportes durch das Bestands- gebäude bis zum Schuttcontainer / LKW des AN, incl. des Ladens / Entladens, incl. des Abtransportierens zur Verwertung / Entsorgung, incl. der Verwertung / Entsorgung der in den Positrionen beschriebenen Materialien, incl. aller Kosten und Gebühren für Container und Deponiegebühren, Siehe hierzu auch: "Grundbeschrieb b) Die Durchführung aller für die Rückbau-, Abbrucharbeiten erforderlichen Schutzmaßnahmen. c) Maßnahmen gegen Lärm- und Staubbelästigung. d) Zwischenlagerkosten werden nicht gesondert vergütet. e) witterungsbedingte Erschwernisse, mit denen bei Abgabe des Angebots während der  Ausführungszeit normalerweise gerechnet werden muß. f) Verbrauch von Energie und Gasen - siehe auch vorstehende Vertragsbe- dingungen. g) Staubschutz für Füllen und Transport von Containern, LKWs u. dgl. h) Fachgerechter Transport aller Materialien entsprechend den einschlägigen Vorschriften. i) Sicherungsmaßnahmen für arbeitszeitlich oder technologisch bedingte Unterbrechung der eigenen Arbeiten j) Sicherungsmaßnahmen gegen unbefugtes Betreten des Arbeitsbereiches k) Brandschutztechnische Maßnahmen beim Brennschneiden l) arbeitstäglicher Verschluß des Objekts, in dem Abbrucharbeiten durchgeführt werden oder das abzubrechen ist. m) Leihgebühr für Container, Kosten für den Abtransport der Materialien, Müll- und Deponiegebühren. n) Bei Demontagearbeiten die komplette Demontage incl. Klein-, Klemm-, Befestigungs- und Verbindungs- materialien. 1.6 Abrechnung Die Leistungen sind nach gemeinsamen Aufmass mit der OÜ zu erstellen. Siehe auch techn. Vorschriften für Abbrucharbeiten - Deutscher Abbruchverband e.V.. Die Abrechnung erfolgt auf Nachweis anhand der Wiegescheine und der Begleitscheine wenn erforderlich bzw. durch den AG angewiesen. In die Einheitspreise sind sämtliche Gebühren einzukalkulieren, die im Zusammenhang mit dem Vollzug der Nachweisverordnung (NachwV) gemäß § 11 und des Bayerischen Kostengesetzes (KG) entstehen. 2. Schadstoffausbau 2.1 Ziel Ziel des Schadstoffausbaues ist eine vollständige Entfernung aller schadstoffhaltigen Materialien und Gebäudeteile gemäß TRGS 519, 521, 524, BGR 128, und Richtlinien für Arbeiten in kontaminierten Bereichen der TBG, so dass die anschließenden Abbruch- und Baumaßnahmen ohne Schutzmaßnahmen stattfinden können. Hinweis: der Rückbau der beschriebenen, schadstoffhaltigen Materialien können zum Teil nicht in einem Zuge zurückgebaut werden. In Fällen, in denen diese schadstoffhaltigen Materialien von nicht schadstoffhaltigen Materialien überbaut sind, müssen erst die nichtschadstoffhaltigen Materialien ausgebaut und abtransportiert werden. Der Rückbau der nicht schadstoffhaltigen Materialien ist in gesonderten Positionen beschrieben. Ort: Häuser in allen Ebenen: 2.2 Schadstoffentsorgung Nachfolgend wird die Art der Schadstoffentsorgung beschrieben. Sollte der Bieter Bedenken gegen die Art der Ausführung haben, so sind diese schriftlich bei der Angebotsabgabe geltend zu machen. Nebenangebote sind erwünscht. Eine Ortsbesichtigung wird dringend empfohlen, Annahmen aus Orts- unkenntnis werden nicht akzeptiert. Sie gehen zu Lasten des Bieters. Die Kosten für PSA sind die einzelnen Positionen mit einzurechnen. Es ist einzukalkulieren, dass sämtliche Anschlüsse und Befestigungsmaterialien mit auszubauen und zu trennen sind, einschließlich Freilegearbeiten aus der Bausubstanz. 2.3 Der Auftragnehmer ist für die Sicherheit auf der Baustelle für die Bauzeit verantwortlich. Dies schließt auch die Sicherung gegen Einbruch, Vandalismus usw. ein. 2.4 Allgemeine Vorbemerkungen zum Asbestausbau 2.4.1 Sachkundenachweis Auf der Baustelle hat stets ein Sachkundiger mit Sachkundenachweis für die jeweilige Arbeit anwesend zu sein. Er und sein Stellvertreter sind zu benennen, der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Sachkundekurs gem. TRGS 519, Anlage 3, ist auf Verlangen dem AG vorzulegen. Eine besondere Vergütung für den Sachkundigen erfolgt nicht, die Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen. 2.4.2 Fachbauleiter Der Auftragnehmer stellt den Fachbauleiter im Sinne der BauO. Ihm obliegt auch die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht sowie der UVV. 2.4.3 Tragen von Schutzausrüstung Sofern das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung, z.B. Maske und Anzug, erforderlich ist, sind die Kosten in den entsprechenden Preis einzurechnen, ebenso die Kosten für die Arbeitserschwernis. 2.4.4 Vorschriften Bei der Durchführung von Asbest- sanierungsarbeiten sind die nachfolgend ausgeführten Vorschriften und Regeln der Technik - in der jeweils geltenden Fassung - und weitere Hinweise zwingend zu beachten und zu berücksichtigen. Diese Vorschriften und Hinweise erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. - Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und mit der Eisenbahn (Gefahrgutverordnung - Straße GGVSE) - Landesbauordnung - Technische Baubestimmung - Asbest - Verordnung über den Nachweis ordnungsgemäßer Ausführung von Asbestsanierungen sowie Abbruch- arbeiten (Asbest - Sachverständigen VO) vom 25.07.1989, zuletzt geändert am 26.01.1993 (Amtl. Anzeiger Nr. 4, S. 23). - Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Gefahrstoff- verordnung - GefStoffV), aktueller Fassung, mit zugehörigen technischen Regeln für Gefahrstoffe. Mit Einführung der neuen Gefahrstoffverordnung sind die dazugehörigen TRGS z.T. außer Kraft gesetzt worden, sie gelten jedoch auch weiterhin, da sie den bisherigen Stand der Technik darstellen. Bei dieser Sanierung sind zusätzlich die Bestimmungen über den Arbeitsschutz beim Umgang mit Asbest zu beachten, auszugsweise hier benannt: - Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV) - TRGS 100 (BArbl. 11/1991) Auslöseschwelle für gefährliche Stoffe - TRGS 519 (2014) Asbest-Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten - TRGS 555 (BArbl. 3/1989, S. 85 Änderungsfassung 10/1989) Betriebsanweisung und Unterweisung nach § 20 GefStoffV - TRGS 560 (BArbl. 7-8/1985 S. 101) Luftrückführung beim Umgang mit krebserzeugenden Arbeitsstoffen - Das Gesetz zum Schutze vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der derzeit geltenden Fassung. Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft sowie die Merkblätter des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften sind zu beachten. Der Bieter bestätigt durch seine Unterschrift, dass er Kenntnisse von den genannten Vorschriften, Richtlinien und Gesetzen hat und den neuesten sicherheitstechnischen Standard einhält. Darüber hinaus geht der AG davon aus, dass der gesamte Umfang der Sicherheitshinweise, Gesetze und Verordnungen usw. dem AN komplett vorliegt und damit inhaltlich bekannt ist. 2.4.5 Anzeigepflicht des Auftragnehmers Der Auftragnehmer hat rechtzeitig die Baumaßnahmen anzuzeigen bei - der für die Umsetzung des BImSchG auf Baustellen zuständigen Behörde (Baubehörde / Bauordnungsamt etc.) - der für die GefStoffV zuständigen Behörde (Regierung, Gewerbeauf- sichtsamt) - der Berufsgenossenschaft. Subunternehmer sind dabei auch Arbeitgeber im Sinne der GefStoffV und unterliegen folglich allen diesbezüglichen Verpflichtungen zur Anzeige und dem Nachweis der geeigneten personellen sowie technischen Ausstattung und bedürfen der behördlichen Zulassung. Für weitere, nicht unter die GefStoffV fallende Arbeiten gelten die allgemeinen Vertragsbedingungen. Die Einholung der Genehmigungen obliegen dem Auftragnehmer. Die Auflagen sind unbedingt einzuhalten. Vergütungen erfolgen nicht. Kopien der Anzeigen sind dem AG vor Beginn der Arbeiten vorzulegen. 2.4.6 Vorsorgeuntersuchungen Auf der Baustelle dürfen nur Arbeitnehmer beschäftigt werden, die einer arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung unterzogen worden sind und für die dem Auftragnehmer eine Bescheinigung vorliegt, dass gesundheitliche Bedenken gegen die Beschäftigung des Arbeitnehmers nicht bestehen. Sie ist dem AG auf Verlangen vorzulegen. Arbeitnehmer, die auf der Baustelle tätig sind, sind namentlich zu erfassen. 2.4.7 Abfallbeseitigung Die Transportgenehmigung nach ist durch den Auftragnehmer nachzuweisen. Sollten einzelne Bauteile/Einrichtungen in einer stationären Anlage außerhalb der Baustelle von Asbest freigemacht werden, so ist die Betriebsgenehmigung für diese Anlage vorzulegen. Asbesthaltiger Abfall, einschließlich mit Asbest belasteten Gegenständen oder Bauteilen, sind den abfallrechtlichen Vorschriften zu entsorgen. Örtliche Andienungspflichten sind zu beachten. Die Deponiekosten sind in die entsprechenden Positionen einzurechnen. Vor Auftragsvergabe ist die abfallrechtliche Genehmigung für den Transport von Asbest beizufügen. Für die Schlussrechnung ist der Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung beizubringen. Während der Baumaßnahme ist nach Abtransport jedes einzelnen Containers der Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung unaufgefordert vorzulegen. 2.5 Allgemeine Vorbemerkungen zum Mineralwolleausbau 2.5.1 Gefährdungsbeurteilung Der Arbeitgeber hat zu ermitteln, ob Produkte verwendet werden, aus denen Faserstäube mit gefährlichen Eigenschaften freigesetzt werden können. Beschäftigte müssen durch eine Betriebsanweisung über mögliche Gefährdungen zu informieren und über die zu treffenden Schutzmaßnahmen zu unterweisen. Die Unterweisungen müssen vor Beginn der Beschäftigung und danach mindestens 1x jährlich erfolgen, die Unterweisung ist mit Inhalt und Datum schriftlich zu bestätigen. 2.5.2 Verwendung von Mineralwolle- dämmstoffen Nach dem Stand der Technik sind für alle Anwendungen von Mineralwolle- Dämmstoffen im Hochbau und bei der technischen Isolierung Produkte aus nicht biopersistenten künstlichen Mineralfasern verfügbar. Es sind grundsätzlich nur noch Produkte zu verwenden, die mit dem RAL-Gütezeichen 388 "Erzeugnisse aus Mineralwolle" ausgezeichnet sind. Geeignete Arbeitsverfahren sind z.B.: - Verfahren nach TRGS 521 (Anlagen) - verfahrens- und stoffspezifische Kriterien nach TRGS420 - sonstige berufsge- nossenschaftlich oder behördlich anerkannte Arbeitsverfahren - Nassverfahren (z.B. Befeuchten bei Abbrucharbeiten) - das Verwenden staubarm arbeitender Bearbeitungsgeräte und -verfahren 2.5.3 Arbeitshygiene Beim Umgang mit Produkten, die Fasern bzw. Faserstäube freisetzen können, ist die Verschmutzung der Arbeitsstätten so gering wie möglich zu halten. Soweit es nach dem Stand der Technik möglich ist, dürfen Faserstäube nicht freigesetzt werden. Kann das Freiwerden von Faserstäuben nicht verhindert werden, müssen sie an der Austritts- bzw. Entstehungsstelle vollständig erfasst und gefahrlos entsorgt werden. Abgesaugte Luft darf in Arbeitsräume nur dann zurückgeführt werden, wenn sie ausreichend gereinigt ist (z.B. bauartgeprüfte Entstauber der Klasse H). Bei der Arbeit locker sitzende, geschlossene Arbeitskleidung und geeignete Handschuhe tragen. Bei empfindlicher Haut geeignete Schutzcreme oder Lotion benutzen (Hautpflegeplan). Bei starker Staubentwicklung oder Überkopfarbeiten geeignete Schutzbrille tragen. 2.5.4 Schutzstufen Voraussetzung für die Zuordnung von Tätigkeiten in Schutzstufen ist die Einhaltung der allgemein geltenden Staubminimierungs- maßnahmen wie: - Arbeitsplatz sauber halten und regelmäßig reinigen, - gute Durchlüftung des Arbeitsplatzes, - staubarme Arbeitsverfahren und Bearbeitungsgeräte verwenden, Abfälle sofort in geeigneten Behältnissen sammeln. Schutzstufe 1 gilt für Tätigkeiten, die erfahrungsgemäß zu keiner oder nur geringer Faserexposition führen. Die oben beschriebenen Schutzmaßnahmen sind ausreichend. Schutzstufe 2 gilt für Tätigkeiten bei denen aufgrund von Ermittlungen, der Einhaltung der o.g. Maßnahmen oder der Tätigkeitsdauer (Arbeiten geringen Umfangs) die Einhaltung der Grenzwerte gewährleistet ist. Es gelten alle Schutzmaßnahmen aus Schutzstufe 1. Zusätzlich ist bei diesen Tätigkeiten das Benutzen von Halb-/Viertelmasken mit mindestens P1-Filter bzw. partikelfiltrierenden Halbmasken FFP1 und staubdichte Schutzanzüge (Typ 5) erforderlich. Arbeiten geringen Umfangs sind Tätigkeiten, die nicht länger als 4 Stunden pro Schicht dauern und 40 Stunden pro Jahr nicht überschreiten. Arbeitsbereiche, in denen mit Produkten umgegangen wird, die krebserzeugende Faserstäube freisetzen können, sind von anderen Arbeitsbereichen abzugrenzen und mit dem Verbotszeichen P 06 "Zutritt für Unbefugte verboten" zu kennzeichnen. Die Anzahl der exponierten Arbeitnehmer ist so gering wie möglich zu halten. Materialien sind für Lagerung und Transport in Folien zu verpacken. Abfälle sind an der Entstehungsstelle in reißfesten und staubdichten Behältnissen zu sammeln. Die Behältnisse sind einer Kennzeichnung ("Inhalt kann krebserzeugende Faserstäube freisetzen") zu versehen. An den Arbeitsplätzen besteht Rauchverbot. Schutzstufe 3 gilt für Tätigkeiten, bei denen die Einhaltung der Luftgrenzwerte nicht gewährleistet ist. Es gelten die Maßnahmen der GefStoffV und Teil 1 der TRGS 521 in vollem Umfang. Es gelten alle Schutzmaß- nahmen aus Schutzstufe 2. Zusätzlich ist bei diesen Tätigkeiten das Benutzen von Halb-/Viertelmasken mit mindestens P2-Filter bzw. partikelfiltrierenden Halbmasken FFP2 notwendig. Arbeitsbereiche sind zu belüften (mind. 8-facher Luftwechsel), siehe dazu auch oben. Es sind mind. Waschräume mit Duschen sowie Räume zur getrennten Aufbewahrungsmöglichkeit von Straßen-und Arbeitskleidung zur Verfügung zu stellen. Die Schutzkleidung ist mindestens arbeitstäglich zu wechseln. Essen und Trinken ist in den Arbeitsbereichen verboten, dazu sind Aufenthaltsräume aufzusuchen. Sofern das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung, z.B. Maske und Anzug, erforderlich ist, sind die Kosten in den entsprechenden Preis einzurechnen, ebenso die Kosten für die Arbeitserschwernis. 2.5.5 Vorschriften Bei der Durchführung der Sanierungs- arbeiten sind die nachfolgend ausgeführten Vorschriften und Regeln der Technik - in der jeweils geltenden Fassung - und weitere Hinweise zwingend zu beachten und zu berücksichtigen. Diese Vorschriften und Hinweise erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. - Berufsgenossenschaftliche Vorschrift: "Sicherheits- und Gesundheitsschutz- kennzeichnung am Arbeitsplatz" (BGV A8) - Regeln für Sicherheit und Gesundheits- schutz an Arbeitsplätzen mit Arbeitsplatzbelüftung (BGR 121) - Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten (BGR 190) - Merkblatt: Betriebsanweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen (A010) (BGI 566) - Verzeichnis zertifizierter Atemschutzgeräte (BGI 693) Leitwährung EUR - Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV, insbesondere §§ 45-47) - Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-BV) - Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BauStellV) - TRGS 201: Einstufung und Kennzeichnung von Abfällen zur Beseitigung beim Umgang - TRGS 500: Schutzmaßnahmen, Mindeststandards - TRGS 555: Betriebsanweisung und Unterweisung nach § 20 GefStoffV - TRGS 560: Luftrückführung beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen - TRGS 619: Ersatzstoffe für Keramikfasern (in Vorbereitung) - TRGS 900: Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz "Luftgrenzwerte" - TRGS 901: Begründung und Erläuterungen zu Grenzwerten in der Luft am Arbeitsplatz, Teil II lfd. Nr. 41: Luftgrenzwerte für anorganische Faserstäube (außer Asbest), krebserzeugend (K1, K2, K3) - TRGS 905: Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe - DIN 31051: Instandhaltung, Begriffe und Maßnahmen - VDI 2262 Blatt 3: Luftbeschaffenheit am Arbeitsplatz - Minderung der Exposition durch luftfremde Stoffe; Lufttechnische Maßnahmen - VDI 3469: Emissionsminderung - Faserförmige Stäube - BG/BIA-Empfehlung Textilglasgewebe - BIA-Arbeitsmappe: Messung von Gefahrstoffen - Länderleitfaden "Künstliche Mineralfasern" LV 17 - Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen (Glaswolle, Steinwolle), Handlungs- anleitung der BG der Bauwirtschaft (Hrsg.), Abruf-Nr. 341 4.6 Vorsorgeuntersuchungen: Auf der Baustelle dürfen nur Arbeitnehmer beschäftigt werden, die einer arbeitsmedizinischen Vorsorge- untersuchung nach G 1.3 unterzogen worden sind und für die dem Auftragnehmer eine Bescheinigung vorliegt, dass gesundheitliche Bedenken gegen die Beschäftigung des Arbeitnehmers nicht bestehen. Sie ist dem AG auf Verlangen vorzulegen. Arbeitnehmer, die auf der Baustelle tätig sind, sind namentlich zu erfassen. Der Bieter bestätigt durch seine Unterschrift, dass er Kenntnisse von den genannten Vorschriften, Richtlinien und Gesetzen hat und den neuesten sicherheitstechnischen Standard einhält. Darüber hinaus geht der AG davon aus, dass der gesamte Umfang der Sicherheitshinweise, Gesetze und Verordnungen usw. dem AN komplett vorliegt und damit inhaltlich bekannt ist. 2.5.6 Abfallbeseitigung Die anfallenden Mineralfaserabfälle sind der Abfallart "anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche enthält" 170603* zuzuordnen. Die Transportgenehmigung ist durch den Auftragnehmer nachzuweisen. Die Deponiekosten sind in die entsprechenden Positionen einzurechnen. Die örtlichen Andienungspflichten sind zu beachten. Vor Auftragsvergabe ist die abfallrechtliche Genehmigung für den Transport beizufügen. Für die Schlussrechnung ist der Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung beizubringen. Während der Baumaßnahme ist nach Abtransport jedes einzelnen Containers der Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung unaufgefordert vorzulegen. 2.6 Allgemeine Vorbemerkungen zum PAK-Ausbau 2.6.1 Sachkundenachweis Auf der Baustelle hat stets ein Sachkundiger mit Sachkundenachweis für die jeweilige Arbeit anwesend zu sein. Er und sein Stellvertreter sind zu benennen, der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Sachkundekurs gem. BGR 128, ist auf Verlangen dem AG vorzulegen. Eine besondere Vergütung für den Sachkundigen erfolgt nicht, die Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen. 2.6.2 Tragen von Schutzausrüstung Das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung, z.B. Maske und Anzug, ist erforderlich. Die Kosten sind in den entsprechenden Preis einzurechnen, ebenso die Kosten für die Arbeitserschwernis. 2.6.3 Vorschriften Bei der Durchführung der Sanierungsarbeiten sind die nachfolgend ausgeführten Vorschriften und Regeln der Technik - in der jeweils geltenden Fassung - und weitere Hinweise zwingend zu beachten und zu berücksichtigen. Diese Vorschriften und Hinweise erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. - Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Gefahrstoff- verordnung - GefStoffV) mit zugehörigen technischen Regeln für Gefahrstoffe in aktuell gültiger Fassung. Mit Einführung der neuen Gefahrstoffverordnung sind die dazugehörigen TRGS z.T. außer Kraft gesetzt worden, sie gelten jedoch auch weiterhin, da sie den bisherigen Stand der Technik darstellen. - Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV) - Richtlinien für Arbeiten in kontaminierten Bereichen" der Tiefbau Berufsgenossenschaft mit allen im Anhang genannten Vorschriften und Regeln (BGR 128) - TRGS 100 (BArbl. 11/1991) Auslöseschwelle für gefährliche Stoffe - TRGS 100 (BArbl. 9/1987, S. 40), in der Fassung von 9/1992 - TRGS 201, Ausgabe 10/1998 Kennzeichnung von Abfällen beim Umgang - TRGS 402 (BArbl. 11/1986, S. 92 ergänzt 10/1988) Ermittlung und Beurteilung der Konzentrationen gefährlicher Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen - TRGS 415 (BArbl. 9/1986 S. 91) Tragzeitbegrenzungen von Atemschutzgeräten und isolierenden Schutzanzügen ohne Wärmeaustausch für Arbeit - TRGS 507 (BArbl. 9/1987 S. 49) Oberflächenbehandlung in Räumen und Behältern - TRGS 555 (BArbl. 3/1989, S. 85 Änderungsfassung 10/1989) Betriebsanweisung und Unterweisung nach § 20 GefStoffV - TRGS 900 (BArbl. 2/1993 S. 57) MAK-Werte, Maximale Arbeitsplatzkonzentrationen und biologische Arbeitsplatztoleranzwerte - TRGS 560 (BArbl. 7-8/1985 S. 101) Luftrückführung beim Umgang mit krebserzeugenden Arbeitsstoffen - Das Gesetz zum Schutze vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der derzeit geltenden Fassung. Die Unfallverhütungs- vorschriften der Berufsgenossenschaft sowie die Merkblätter des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften sind zu beachten. Der Bieter bestätigt durch seine Unterschrift, dass er Kenntnisse von den genannten Vorschriften, Richtlinien und Gesetzen hat und den neuesten sicherheitstechnischen Standard einhält. Darüber hinaus geht der AG davon aus, dass der gesamte Umfang der Sicherheitshinweise, Gesetze und Verordnungen usw. dem AN komplett vorliegt und damit inhaltlich bekannt ist. 2.6.4 Anzeigepflicht des Auftragnehmers Der Auftragnehmer hat rechtzeitig (mind. 1 Woche vor Arbeitsbeginn) die Baumaßnahmen anzuzeigen bei - der für die Umsetzung des BImSchG auf Baustellen zuständigen Behörde (Baubehörde / Bauordnungsamt etc.) - der für die GefStoffV zuständigen Behörde (Regierung von Unterfranken, Gewerbeaufsichtsamt) - der Berufsgenossenschaft. Subunternehmer sind dabei auch Arbeitgeber im Sinne der GefStoffV und unterliegen folglich allen diesbezüglichen Verpflichtungen zur Anzeige und dem Nachweis der geeigneten personellen sowie technischen Ausstattung und bedürfen der behördlichen Zulassung. Für weitere, nicht unter die GefStoffV fallende Arbeiten gelten die allgemeinen Vertragsbedingungen. Die Einholung der Genehmigungen obliegen dem Auftragnehmer. Die Auflagen sind unbedingt einzuhalten. Vergütungen erfolgen nicht. Kopien der Anzeigen sind dem AG vor Beginn der Arbeiten vorzulegen. 2.6.5 Vorsorgeuntersuchungen Auf der Baustelle dürfen nur Arbeitnehmer beschäftigt werden, die einer arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung unterzogen worden sind und für die dem Auftragnehmer eine Bescheinigung vorliegt, dass gesundheitliche Bedenken gegen die Beschäftigung des Arbeitnehmers nicht bestehen. Sie ist dem AG auf Verlangen vorzulegen. Arbeitnehmer, die auf der Baustelle tätig sind, sind namentlich zu erfassen. 2.6.6 Abfallbeseitigung Die Transportgenehmigung nach § 49 KrW-AbfG ist durch den Auftragnehmer nachzuweisen. Abfallschlüssel des teerhaltigen Korkes; AVV 170303* Kohlenteerhaltige Produkte Vor Auftragsvergabe ist die abfallrechtliche Genehmigung für den Transport von beizufügen. Für die Schlussrechnung ist der Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung beizubringen. Während der Baumaßnahme ist nach Abtransport
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - DIN 18 459
Ausführung allgemein 1. Ausführung allgemein 1.1 Umgehend nach Vergabe hat sich der AN insbesondere mit der örtlichen Objektüberwachung (OÜ), mit dem planenden Architekten, dem Tragwerksplaner sowie mit dem zuständigen SiGeKo in Verbindung zu setzen. 1.2 Rahmenbedingungen Von der örtlichen Objektüberwachung werden regelmäßig jede 2. Woche Jour Fixe Termine vor Ort abgehalten. Die Teilnahme an diesen Terminen ist zwingend gefordert, der Teilnehmer muß Weisungsbefugter und Bevollmächtigter des AN sein. 1.3 Ausführung allgemein Erforderliche Hilfskonstruktionen, Transportmittel etc. sind vom Auftragnehmer zustellen. Für Transport und Montage vor Ort sind geeignete Hebezeuge einzusetzen; die Kosten sind in die entsprechenden Positionen einzurechnen. Die Transportwege sind eigenverantwortlich zu prüfen, Erschwernisse aus dem Transport werden nicht gesondert vergütet; sie sind in die Einheitspreise einzurechnen. Zu berücksichtigen ist, dass der Materialtransport erst im Gebäude über die Gerüste sowie die Materialsenkrechtaufzüge zu erfolgen hat. Der Materialtransport kann ebenfalls über den Kran erfolgen. Hierbei ist eine evtl. Zwischelagerung mit in den Einheitspreis einzukalkulieren Diese Erschwernis ist zu berücksichtigen. Die vorhandenen Personenaufzüge im Haus dürfen nicht verwendet werden. Die Baubeschreibung sowie die Planbeilagen sind zu beachten. In den beiliegenden Schemaplänen sind dargestellt: Gerüsttreppen sowie die Materialsenkrechtaufzüge an den Gerüsten, die vom AG zeitweise für den jeweiligen Bauabschnitt zur Verfügung gestellt werden. Bei der Verwendung von zusätzlichen Fassadenaufzügen oder sonstigen Fördereinrichtungen sind diese mit dem AG und dem Gerüstbauer abzustimmen. Die bestehende Fassade ist einschließlich der Öffnungen vor Verschmutzung zu schützen. Die dazu erforderlichen Leistungen gehören zur Baustelleneinrichtung. Eventuelle zusätzliche Fassadenaufzüge oder sonstige Fördereinrichtungen über die hier beschriebenen hinaus sind vom Bieter / AN einzukalkulieren und werden nicht zusätzlich vergütet. Werkpläne, Details, und Ausschreibung sind auf  Übereinstimmung zu überprüfen und mit dem AG vor Leistungsbeginn zu besprechen. Der AN darf nur nach vom AG schriftlich freigegebenen Plänen und Unterlagen mit seinen Leistungen beginnen. Die dieser Ausschreibung zur Kalkulation beiliegenden Unterlagen sind nicht zur Ausführung freigegeben. Darüber hinaus gehören auch ohne zusätzliche Vergütung insbesondere nachfolgende Maßnahmen zum Leistungsumfang des AN: - Planung, Abstimmung und Ausführung sämtlicher Baubehelfe, Provisorien, erforderliche Baustellenorganisation, - Koordination und Überwachung aller Leistungen des AN und seiner eventuellen Nachunternehmer, - Koordination und Überwachung aller Sicherungsbelange auf und im Umfeld der Baustelle - technische und terminliche Koordination mit allen Versorgungsträgern. - eigenverantwortliche Beantragung und Erwirkung der für die Abwicklung seiner Vertragsleistung erforderlichen behördlichen und sonstigen Abnahmen, Genehmigungen und Anzeigen, einschl. Übernahme der diesbezüglichen Kosten; die Baugenehmigung holt der AG ein. - alle notwendigen Versorgungs- und Entsorgungsprovisorien, - Tägliches Beseitigen und Entsorgen aller auf und im Umfeld der Baustelle (alle Zufahrtstraßen und Gehwege) auftretenden Verschmutzungen, Abfälle, Sperrmüll etc.. .
Ausführung allgemein
03 Abbrucharbeiten Dach
03
Abbrucharbeiten Dach
Hinweis: Das Dach ist als Sparrendachstuhl ausgeführt, dessen Auflager des Dachbodens "Sargdeckel" mittels Knagge in die schrägverlaufende Stahlbetonkonstruktion (d= 16cm) geführt wird. Im Bereich des "Sargdeckels" ist ein Wechsel des Querschnitts ersichtlich. D. h. Die Dachsparren nach einer Länge von ca. 4,95m. Die Sparren (10/10cm) auf dem Sargdeckel sind dann versetzt auf der Betonkonstruktion  befestigt. Der Abbruch Hauptdach erfolgt in Abstimmung und in Zusammenarbeit mit der Dachdeckerfirma. dies ist in der Kalkulation zu berücksichtigen.
Hinweis:
03.001 Kaminverblechung inkl. Unterkonstruktion Rückbau Kaminverblechung inkl. Unterkonstruktion Ausbauen, zerkleinern, sammeln, separieren, transportieren, zerkleinern, in seine Schuttcontainer des AN verbringen und entsorgen von: allseitiger Kaminverblechung inkl. Holzunterkonstruktion Material: Kupferblech und verzinktes Blech, z.T. gestrichen; Bahnen gefalzt. Materialstärke bis ca. 0,6 mm, in verschiedenen Abmessungen Anzahl der Kamine: 4 Stück Verkleidung oberhalb der Dachfläche Aufgenommenes Material auf einer Deponie mit öffentlich-rechtlicher Genehmigung entsorgen, einschl. Transportbescheinigung (Abfallbegleitschein) inkl. Deponiegebühr Abrechnung erfolgt nach m² Kaminverblechung- inkl. Unterkonstruktion
03.001
Kaminverblechung inkl. Unterkonstruktion
35.00
03.002 Edelstahl-Kaminkopfabdeckung Rückbau Kaminkopfabdeckung Ausbauen, zerkleinern, sammeln, separieren, transportieren, zerkleinern, in seine Schuttcontainer des AN verbringen und entsorgen von: Kaminkopfabdeckung Material: Edelstahl; Materialstärke bis ca. 0,6 mm, in verschiedenen Abmessungen und mit verschienen Kantungen Anzahl der Kamine: 4 Stück Aufgenommenes Material auf einer Deponie mit öffentlich-rechtlicher Genehmigung entsorgen, einschl. Transportbescheinigung (Abfallbegleitschein) inkl. Deponiegebühr Abrechnung erfolgt nach m² Kaminkopfabdeckung
03.002
Edelstahl-Kaminkopfabdeckung
3.00
03.003 Dach-Verblechungen allgemein Rückbau Dach-Verblechungen allgemein Ausbauen, zerkleinern, sammeln, separieren, transportieren, zerkleinern, in seine Schuttcontainer des AN verbringen und entsorgen von: Dachverblechungen allgemein z. B Traufbleche, Ortgangbleche, Verwahrungen, Überhangstreifen, Anschlussverblechung, etc. und/ oderund verzinktes Blech, z.T. gestrichen; Materialstärke bis ca. 0,6 mm, in verschiedenen Abmessungen Aufgenommenes Material auf einer Deponie mit öffentlich-rechtlicher Genehmigung entsorgen, einschl. Transportbescheinigung (Abfallbegleitschein) inkl. Deponiegebühr Abrechnung erfolgt nach m² Kaminverblechung- inkl. Unterkonstruktion
03.003
Dach-Verblechungen allgemein
60.00
03.004 Lüftungsgitter wie in Pos. 03.3 beschrieben, jedoch Ausbauen und Entsorgen von Lüftungsgittern, zur Dachbelüftung einschl. Unterkonstruktion; Material: Metall, verzinkt oder gestrichen
03.004
Lüftungsgitter
50.00
m
03.005 Dunstrohr- u. Antenneneinfassungen wie in Pos. 03.3 beschrieben, jedoch Rückbau und Ensorgung von  alten Dunstrohreinfassungen, Antenneneinfassungen, etc.
03.005
Dunstrohr- u. Antenneneinfassungen
7.00
St
03.006 Dachrinnen Leistung wie Pos. 03.3 , jedoch: Bauteil Dachrinnen Ausbauen und Entsorgen Dachrinne, Nenngröße 333, einschl. der Haken, Bögen, Auslaufstutzen, Laubfangkörbe, etc. Material: Kupfer.
03.006
Dachrinnen
65.00
m
03.007 Regenfallrohre Leistung wie Pos. 03.3, jedoch Bauteil Regenfallrohre Abnehmen der Regenfallrohre, einschl. aller Rohrkrümmungen, Verbindungs- und Befestigungsmittel, aus Kupfer, Arbeitshöhe bis 7 m. Durchmesser ca. 100mm, Anzahl der Abläufe: bis 6 Stük, Material: Kupfer
03.007
Regenfallrohre
24.00
m
03.008 Schneefanggitter Rückbau von Schneefanggittern Ausbauen, zerkleinern, sammeln, separieren, aus dem Gebäude transportieren, zerkleinern, in seine Schuttcontainer des AN verbringen und entsorgen von: Schneefanggitter einschl. Stützen, Befestigungsmittel und Zubehör; Höhe bis ca. 0,30 m, Material: Stahl, verzinkt, gestrichen; einschl. Unterkonstruktion und Befestigungshaken; Aufgenommenes Material auf einer Deponie mit öffentlich-rechtlicher Genehmigung entsorgen, einschl. Transportbescheinigung (Abfallbegleitschein) inkl. Deponiegebühr Abrechnung nach m
03.008
Schneefanggitter
60.00
m
03.009 Dachluke Abbruch von Dachlukenfenster, Ausbauen, zerkleinern, sammeln, separieren, aus dem Gebäude transportieren, zerkleinern, in seine Schuttcontainer des AN verbringen und entsorgen von: Dachlukenfenster einschl. Unterkonstruktion, Verblechung und Verglasung (Drahtglas) und Zahnleiste Abmessung ca. 400/600 mm, Material: Stahl, verzinkt Aufgenommenes Material auf einer Deponie mit öffentlich-rechtlicher Genehmigung entsorgen, einschl. Transportbescheinigung (Abfallbegleitschein) inkl. Deponiegebühr Abrechnung nach Stück!
03.009
Dachluke
1.00
St
03.010 Bestandskamin, 2-zügig Teilabbruch von Bestandskamin bestehend aus: Ummauerung - 4-seitiger Ummauerung mit   Ziegelmauerwerk   Mauerstärke: 13.5 cm inkl. Putz/ Tapete Abwicklung Kamin: ca. 2x 0,70m + 2x 0,50m = 2,40m Gesamthöhe: ca. 4,00m Zusätzlich sind in der Kalkulation zu berücksichtigen: - Ausstopfen des Kamin- bzw. Lüftungszugs mit   Mineralwolle, so dass ein herabfallen in das   darunterliegende 2.OG vermieden werden. - Freistemmen des Kamins bei Decke  DG - Zulage Mehraufwand bei Durchdringung Dachschalung   bzw. Wechsel - inkl. Mehrkosten Sonderentsorgung m. Deponiegebühr - Teilabbruch Kaminkopf (Betonplatte) inkl. Flexschnitt - Flexschnitt bei Anschluss verbleibender Kamin Aufgenommenes Material auf einer Deponie mit öffentlich-rechtlicher Genehmigung entsorgen, einschl. Transportbescheinigung (Abfallbegleitschein) inkl. Deponiegebühr Abrechung erfolgt nach m³ abgebrochenen o. g. Material inkl. Kaminkopfplatte (Beton) Anzahl der Kamine: 1 Stück Anzahl der Kaminzüge: 2 Stück Hinweis: Der Abbruch des Kamins erfolgt zeitgleich mit dem Rückbau des Daches Ort/ Raum: Dachbereich
03.010
Bestandskamin, 2-zügig
1.62
03.011 Bestandskamin, 1-zügig wie in Pos. 03.10 beschrieben, jedoch: Abwicklung Kamin: ca. 2x 0,40m + 2x 0,50m = 1,80m Gesamthöhe: ca. 4,00m Anzahl der Kamine: 1 Stück Anzahl der Kaminzüge: 1 Stück
03.011
Bestandskamin, 1-zügig
1.10
03.012 Schamotte- Steine Zulage zu  o. g. Positionen "Abbruch von Bestandskamin" für den Abbruch von zusätzlichen Schamottesteinen: Anzahl der Kaminzüge insg. 3 Stück Gesamthöhe: 3x4m= 12,00 m - inkl. Mehrkosten Sonderentsorgung m. Deponiegebühr Aufgenommenes Material auf einer Deponie mit öffentlich-rechtlicher Genehmigung entsorgen, einschl. Transportbescheinigung (Abfallbegleitschein) inkl. Deponiegebühr Ort/ Raum: Dachbereiche Abrechnung in laufende Meter
03.012
Schamotte- Steine
12.00
m
03.013 Kamin-Revisionstüren Rückbau der Kamin-Revisionstüren Ausbauen, zerkleinern, sammeln, separieren, aus dem Gebäude transportieren, zerkleinern, in seine Schuttcontainer des AN verbringen und entsorgen von: Kamin-Revisionstüren Maß: bxh=23x50cm inkl. dem Blechkanal zum Kaminzug Aufgenommenes Material auf einer Deponie mit öffentlich-rechtlicher Genehmigung entsorgen, einschl. Transportbescheinigung (Abfallbegleitschein) inkl. Deponiegebühr
03.013
Kamin-Revisionstüren
6.00
St
03.014 Kaminöffnungen Ziegel-MW Herstellen Kaminöffnungen für techn. Gewerk Abbruchschutt aus dem Gebäude transportieren, in seine Schuttcontainer des AN verbringen und entsorgen. Maß: bxh bis ca.=25x200cm Angaben erfolgen durch techn. Gewerk Einschneiden des Ziegelmauerwerks im Bereich der zu erstellenden Kaminöffnung. Abbruch 11,5cm  Ziegelmauerwerk zuzügl. Putz Kleinflächen Anzahl der Öffnungen 2 Stück 1x KG Heizraum u. 1x Speichergeschoß Aufgenommenes Material auf einer Deponie mit öffentlich-rechtlicher Genehmigung entsorgen, einschl. Transportbescheinigung (Abfallbegleitschein) inkl. Deponiegebühr
03.014
Kaminöffnungen Ziegel-MW
0.10
03.015 Kaminöffnungen Schamottstein erstellen Kaminöffnungen für techn. Gewerk Abbruchschutt aus dem Gebäude transportieren, in seine Schuttcontainer des AN verbringen und entsorgen. Maß: bxh bis ca.=25x200cm Angaben erfolgen durch techn. Gewerk Einschneiden des Schamottsteinsks im Bereich der zu erstellenden Kaminöffnung. Öffnen des Schamottsteins durch entfernen des Materiels Kleinflächen Anzahl der Öffnungen 2 Stück 1x KG Heizraum u. 1x Speichergeschoß Aufgenommenes Material auf einer Deponie mit öffentlich-rechtlicher Genehmigung entsorgen, einschl. Transportbescheinigung (Abfallbegleitschein) inkl. Deponiegebühr
03.015
Kaminöffnungen Schamottstein
0.10
03.016 Dachdeckung/ Dachbelag Rückbau Dachdeckung/ Dachbelag Ausbauen, zerkleinern, sammeln, separieren, aus dem Gebäude transportieren, zerkleinern, in seine Schuttcontainer des AN verbringen und entsorgen von: Dachdeckung aus Biberschwanzziegel Einzurechnen sind: Abschlussziegel, Gratziegel Firstziegel (gemörtelt) Lüfterziegel, Schneehaken Dachform Zeltdach gem. Anlagen/ Bestand, Dachneigung ca. 56°, Aufgenommenes Material auf einer Deponie mit öffentlich-rechtlicher Genehmigung entsorgen, einschl. Transportbescheinigung (Abfallbegleitschein) inkl. Deponiegebühr Bauteil: Dachfläche Haupthaus
03.016
Dachdeckung/ Dachbelag
445.00
03.017 Zulage Glasziegel Zulage zu Pos. 03.16 für den Rückbau und die Entsorgung von Dachziegel aus Glas. Abrechnung in Stück
03.017
Zulage Glasziegel
40.00
St
03.018 Dachlattung Rückbau der Dachlattung, Ausbauen, zerkleinern, sammeln, separieren, aus dem Gebäude transportieren, zerkleinern, in seine Schuttcontainer des AN verbringen und entsorgen von: Dachlattung aus Fichte/ Tanne Querschnitt. 3x5 cm Lattenabstand: ca. 35 cm inkl. Entfernen von Schrauben und Nägel Dachform Zeltdach gem. Anlagen/ Bestand. Dachneigung ca. 56° Aufgenommenes Material auf einer Deponie mit öffentlich-rechtlicher Genehmigung entsorgen, einschl. Transportbescheinigung (Abfallbegleitschein) inkl. Deponiegebühr Bauteil: Dachfläche Haupthaus
03.018
Dachlattung
445.00
03.019 Zulage Sonderentsorgung Zulage zu Pos. 03.18 für die Sonderentsorgung bei imprägniertem Material
03.019
Zulage Sonderentsorgung
L
1.00
psch
03.020 Sparren- Dachkonstruktion Rückbau der Dachkonstruktion, Ausbauen, zerkleinern, sammeln, separieren, aus dem Gebäude transportieren, zerkleinern, in seine Schuttcontainer des AN verbringen und entsorgen der: Sparren-Dachkonstruktion bestehend aus: + Holzsparren mit Querschnitt 12x16cm Länge ca. 5,00m  ; Anzahl:66 Stück Sparrenabstand 70cm (lichtes Mass) + Windrispen mit Querschnitt: Länge ca. 5,10m; Anzahl: 10 Stück + Wechsel mit Querschnitt Länge: 4x a. 2,30m + 4x 1,55m; Anzahl: 16 Stück + Sparren auf "Sargdeckel" Qoerschnitt 10x10cm Länge ca. 4,10m; Anzahl: 64 Stück Material:  Fichte/ Tanne + Knagge mit Querschnitt12 x 12cm Länge ca. 50 cm; Anzahl 64 Stüch mit je 2 x Gewindeverschraubung auflagernd auf Pfette "Sargdeckel" (in gesonderter Position) + Zange (einfach gerechnet) Querschnitt: 20x3 Länge: ca. 1,20m; Anzahl: 34 Stück + Firstpfette mit Querschnitt 12 x 12cm Gesamlänge: 2 x 23,20m inkl. Entfernen von Schrauben und Nägel inkl. Rückbau Befestigungsmaterial aller Art. Dachform Zeltdach gem. Anlagen/ Bestand. Dachneigung ca. 56° Aufgenommenes Material auf einer Deponie mit öffentlich-rechtlicher Genehmigung entsorgen, einschl. Transportbescheinigung (Abfallbegleitschein) inkl. Deponiegebühr Bauteil: Dachfläche Haupthaus
03.020
Sparren- Dachkonstruktion
430.00
03.021 Zulage Sonderentsorgung Zulage zu Pos. 03.20 für die Sonderentsorgung bei imprägniertem Material
03.021
Zulage Sonderentsorgung
L
1.00
psch
03.022 Auflagerpfette Rückbau der Auflagerpfette Ausbauen, zerkleinern, sammeln, separieren, aus dem Gebäude transportieren, zerkleinern, in seine Schuttcontainer des AN verbringen und entsorgen von: Auflagerpfette aus Fichte/ Tanne Querschnitt. 16x10 cm Länge: 2 x 24,50m Ausfürung der Pfette in verschiedenen Längen Schraubbefesigung in  Betonauflager (auf "Sargdeckel) Das Betonauflager darf bei Abrruch der Pfette nicht beschädigt werden. inkl. Entfernen von Schrauben und Nägel Dachform Zeltdach gem. Anlagen/ Bestand. Dachneigung ca. 56° Aufgenommenes Material auf einer Deponie mit öffentlich-rechtlicher Genehmigung entsorgen, einschl. Transportbescheinigung (Abfallbegleitschein) inkl. Deponiegebühr Bauteil: Dachfläche Haupthaus
03.022
Auflagerpfette
49.00
m
03.023 Zulage Sonderentsorgung Zulage zu Pos. 03.22 für die Sonderentsorgung bei imprägniertem Material
03.023
Zulage Sonderentsorgung
L
1.00
psch
03.024 Sonderhölzer (Balken) Rückbau der Sonderhölzer (Balken) Ausbauen, zerkleinern, sammeln, separieren, aus dem Gebäude transportieren, in seine Schuttcontainer des AN verbringen und entsorgen von: Sonderhölzer (Balken) aus Fichte/ Tanne Querschnitt. 8x10 cm Länge: 3 x 2,80m Rückbauhöhe bei ca. 2,15m Ausfürung der Sonderhölzer in verschiedenen Längen Schraubbefestigung auf Sparren inkl. Entfernen von Schrauben und Nägel Aufgenommenes Material auf einer Deponie mit öffentlich-rechtlicher Genehmigung entsorgen, einschl. Transportbescheinigung (Abfallbegleitschein) inkl. Deponiegebühr Bauteil: Dachfläche Haupthaus
03.024
Sonderhölzer (Balken)
10.00
m
03.025 Zulage Bitumenpappe Zulage zu Position 03.22 für das Aufnehmen und Entsorgen von Bitumenpappe als Zwischenlage Pfette Betonaufkantung Streifenbreite bis 15,0cm
03.025
Zulage Bitumenpappe
49.00
m
03.026 Holz- Traufe Leistung wie Pos. wie 03.22 , jedoch Aufnehmen von Traufbohle, Traufbrett, etc. (Verblechung siehe gesonderte Position),
03.026
Holz- Traufe
50.00
m
03.027 bitumengebundene Korkdämmung Rückbau bitumengebundener Korkdämmung Ausbauen, ggf. zerkleinern, gem. Vorschrift verpacken, sammeln, separieren, aus dem Gebäude transportieren, zerkleinern, in seine Schuttcontainer des AN verbringen und entsorgen von: lose verlegte, bitumengebundene Korkdämmung zwischen den Sparren im Bereich des "Sargdeckels" Material: bitumengebundene Korkdämmung Materialstärke: bis 5 cm inkl. fachgerechtes Verpacken und Aufbewarung inkl. Sondergebühren f. Sonderentsorgung da es sich um eien gefährlichen, pechhaltigen Abfall handelt (Gefährlichkeitskriteriaum >HP7) siehe Ergebnis Schadstoffuntersuchung. Entfernen, nachbearbeitung und entsorgung gem. einschlägiger Vorschriften. Aufgenommenes Material auf einer Deponie mit öffentlich-rechtlicher Genehmigung entsorgen, einschl. Transportbescheinigung (Abfallbegleitschein) inkl. Deponiegebühr und Aufwendungen für die fachgerechte Abwicklung der Entsorgung ist einzukalkulieren
03.027
bitumengebundene Korkdämmung
180.00
03.028 Reinigung Betondach ("Sargdeckel") Herstellen einer mit Sauggerät gereinigte Oberfläche des Betondaches.
03.028
Reinigung Betondach ("Sargdeckel")
330.00
03.029 Dach-Verblechungen allgemein Rückbau Dach-Verblechungen allgemein Ausbauen, zerkleinern, sammeln, separieren, transportieren, zerkleinern, in seine Schuttcontainer des AN verbringen und entsorgen von: Dachverblechungen allgemein z. B Traufbleche, Ortgangbleche, Verwahrungen, Überhangstreifen, Scharblech, Anschlussverblechung, etc. und/ oder und verzinktes Blech, z.T. gestrichen; Materialstärke bis ca. 0,6 mm, in verschiedenen Abmessungen Aufgenommenes Material auf einer Deponie mit öffentlich-rechtlicher Genehmigung entsorgen, einschl. Transportbescheinigung (Abfallbegleitschein) inkl. Deponiegebühr
03.029
Dach-Verblechungen allgemein
50.00
03.030 Dachrinnen Dach Haupthaus Leistung wie Pos. 03.29 , jedoch: Bauteil Dachrinnen Ausbauen und Entsorgen Dachrinne, Nenngröße 333, einschl. der Haken, Bögen, Auslaufstutzen, Laubfangkörbe, etc. Material: Metallblech beschichtet
03.030
Dachrinnen Dach Haupthaus
50.00
m
03.031 Regenfallrohre TRH Dach Leistung wie Pos. 03.29, jedoch Bauteil Regenfallrohre Abnehmen der Regenfallrohre, einschl. aller Rohrkrümmungen, Verbindungs- und Befestigungsmittel, aus Kupfer, Arbeitshöhe bis 10 m. Durchmesser ca. 100mm, Anzahl der Abläufe: bis 2 Stük, Material: Metallblech beschichtet
03.031
Regenfallrohre TRH Dach
24.00
m
03.032 Teilrückbau Betonaufkantung Teilrückbau Betonaufkantung f. Pfettenauflager Teilrückbau, zerkleinern, sammeln, separieren, aus dem Gebäude transportieren, in seine Schuttcontainer des AN verbringen und entsorgen von: Betonaufkantung des Pfettenauflagers als Vorbereitung für die Notentwässerung des Betondaches (Sargdeckel) Material Stahlbeton Oberfläche schräg Teilrückbau bis OK- Betondecke mit b= 20 cm h= ca. 20,0 cm im Mittel Anzahl 8 Stück Ausführung wie folgt: beidseitiges, seitliches Einschneiden der Aufkantung Teilabbruch Betonaufkantung mittels Abbauhammer bodenbündiges Entfernen der Armierung mittel Flexschnitt. Aufgenommenes Material auf einer Deponie mit öffentlich-rechtlicher Genehmigung entsorgen, einschl. Transportbescheinigung (Abfallbegleitschein) inkl. Deponiegebühr Abrechnung nach Stück DG-Speichergeschoß
03.032
Teilrückbau Betonaufkantung
8.00
St
03.033 Mörtel-Ausgleichsschicht Abbruch einer Mörtel- Ausgleichsschicht auf den Brandschürzen bei beiden Kommunwänden. b= ca. 1,00m s= bis ca. 5,00cm inkl. Berücksichtgung der Dachneigung ca. 50° beidseitig des Satteldaches Länge Brandschürze gesamt: ca. 34,00m Abbrechung erfolgt in m²
03.033
Mörtel-Ausgleichsschicht
34.00
03.034 Rückbau Rabitz Rückbau Rabitz Ausbauen, zerkleinern, sammeln, separieren, aus dem Gebäude transportieren, zerkleinern und in seine Schuttcontainer des AN verbringen von: Rabitzdecke, Rabitzschürzen, Rabitzverkleidungen, auch Wandbereiche, Befestigung der Rabizkonstruktion sind oberflächenbündig mit der Betonfläche abzutrennen. Haustechnische Bauteile werden bauseits zurückgebaut, wie Leuchten, Lautsprecher, Kabel, Lüftungsauslässe etc. Arbeiten auch überkopf, Das gesamte abzubrechende Material ist fachgerecht zu entsorgen. Dies ist in den Einheitspreis miteinzukalkulieren. Ausbauort: Speichergeschoss
03.034
Rückbau Rabitz
10.00
04 Abbrucharbeiten Treppenhaus
04
Abbrucharbeiten Treppenhaus
04.001 Dachzugang_Deckenklappe Ausbauen, zerkleinern, sammeln, separieren, aus dem Gebäude transportieren, in seine Schuttcontainer des AN verbringen und entsorgen von: Holz-Klappe Decke und Metall-Deckenklappe zum   Speichergeschoss bestehend aus: - Holzumfassungrahmen 3-seitig -konisch da   Deckenschräge, inkl. Abdeckleiste   l=68,0cm (2x); b= 55,0cm (1x)   Seitenwand 1. h= 33,0cm   Seitenwand 2: h= 40,0cm - Holztüre bzw. -klappe (TRH-seitig)   l= 64,0cm; b= 57,0cm   inkl. Beschläge - Metalltüre bzw. -klappe mit 2 Griffe (Speicherseite)   l=ca 90,0cm; b= 56,0cm inkl. 2 Bänder auf Estrich verschraubt m. je 2 Schrauben -Lichtes Maß der Deckenöffnung: ca. 52cm x 79cm In der Kalkulation ist zudem berücksichtigen: das sichere Abdecken der Öffnung Abruch der Befestigungsmaterialien Abrechnung Stück inkl. sämtl. techn. Zubehör und Befestigungsmaterial
04.001
Dachzugang_Deckenklappe
1.00
St
04.002 Dachzugang Holzleiter mit Wandklappe Ausbauen, zerkleinern, sammeln, separieren, aus dem Gebäude transportieren, in seine Schuttcontainer des AN verbringen und entsorgen von: Holz-Klappe Wand und wandintegrierte Leiter   zum Speichergeschoss bestehend aus: - Holztüre bzw. -klappebei Wandnische (Drehflügel)   l= 2,50cm; b= 40cm inkl. Klavierband   bzw.  Beschläge - Holzleiter beschichtet   l=ca 266,0cm; b= 47,0cm; t= 12,0cm   inkl. Holme 12,0cm x 3,5cm x 12,0cm   inkl. 10 Stück Sprossen á 2,5x 5,0cm Nischentiefe Wand = ca. 12,0 cm Nischbreite Wand = ca. 5,0 cm In der kalkulation ist das Entfernen des Befestigungsmaterials zu berücksichtigen Aufgenommenes Material auf einer Deponie mit öffentlich-rechtlicher Genehmigung fach- und materialgerecht entsorgen, einschl. Transportbescheinigung (Abfallbegleitschein) inkl. Deponiegebühr Abrechnung Stück inkl. sämtl. techn. Zubehör und Befestigungsmaterial
04.002
Dachzugang Holzleiter mit Wandklappe
1.00
St
04.003 Fenster "klein" Haupttreppenhaus Sorgfältiger Ausbau von bestehendem Fensterelement, zerkleinern, sammeln, separieren, aus dem Gebäude transportieren, in seine Schuttcontainer des AN verbringen und entsorgen von: 1-flügeligm Fensterelement Material: Alu Maße: hxb= ca. 56,0 x 50,0cm Anzahl der Fenster 3 Stück einschl. aller Komponenten wie Verglasung, Kleinteile, Anschlussblechen, Aussenfensterbänken mit Zubehör, Folien, Dichtmassen, Beschlagsteile und Unterkonstruktionen, Verleistungen, sowie sonstiger Kleinteile etc. Arbeitshöhe v. TRH FFB (Zwischenpodest) ca. 1,42m Materialstärke der Fensterprofile: ca. 6,0cm einschl. Abfuhr und fach- und umweltgerechter Entsorgung aller anfallenden Materialien durch ein autorisiertes Fachunternehmen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, Entsorgungsgebühren trägt AN Die Entsorgungsnachweise sind dem Architekten in 2- facher Ausfertigung zur Prüfung zu übergeben. Ohne diese Nachweise kann eine Abrechnung der Positionen nicht erfolgen. Die Abruchleistungen sind so vorzunehmen, dass der Glattstrich für die Herstellung der Anschlüsse für die Montage der neuen Aluminiumfenster bauseitig ohne weitere Zusatzmaßnahmen erbracht werden kann. Dies ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Abrechnung erfolgt nach Stück abgebrochenem Fensterelement Ausführung im EG-2.OG
04.003
Fenster "klein" Haupttreppenhaus
3.00
St
04.004 Fenster mit Brüstungspaneel "groß" Haupttreppenhaus wie in Position 04.3 beschrieben, jedoch: 1-flügeligem Fensterelement Dreh-Kippflügel inkl. Brüstungspaneel mit Quersprosse und mit Glasfüllung Material: Alu Maße: hxb= ca. 257,0cm x 109,0cm Anzahl der Fenster 1 Stück
04.004
Fenster mit Brüstungspaneel "groß" Haupttreppenhaus
1.00
St
04.005 Fenster "groß" Haupttreppenhaus wie in Position 04.3 beschrieben, jedoch: 1-flügeligem Fensterelement Dreh-Kippflügel Material: Alu Maße: hxb= ca. 146,0cm x 109,0cm Anzahl der Fenster 1 Stück
04.005
Fenster "groß" Haupttreppenhaus
1.00
St
04.006 Fenster 1 Sskm-Treppenhaus wie in Pos. 04.3 beschrieben, jedoch: 1-flügeligem Fensterelement Dreh-Kippflügel Material: Alu Maße: hxb= ca. 122,0cm x 122,0cm Anzahl der Fenster 1 Stück Abstellraum
04.006
Fenster 1 Sskm-Treppenhaus
1.00
St
04.007 Fenster 2 Sskm-Treppenhaus wie in Pos. 04.3 beschrieben, jedoch: Fensterelement mit Festverglasung Material: Alu Maße: hxb= ca.95,0cm x 90,0cm Anzahl der Fenster 1 Stück TRH-Fenster Treppenpodest
04.007
Fenster 2 Sskm-Treppenhaus
1.00
St
04.008 Fenster 3 Sskm-Treppenhaus wie in Pos. 04.3 beschrieben, jedoch: 1-flügeligem Fensterelement Dreh-Kippflügel Material: Alu Maße: hxb= ca.91,5cm x 90,5cm Anzahl der Fenster 1 Stück TRH-Fenster 1.OG
04.008
Fenster 3 Sskm-Treppenhaus
1.00
St
04.009 Fenster Sskm-Filiale wie in Pos. 04.3 beschrieben, jedoch: 1-flügeligem Fensterelement Dreh-Kippflügel Material: Alu Maße: hxb= ca.152,0cm x 99,0cm Anzahl der Fenster 1 Stück Filiale Hofseite EG
04.009
Fenster Sskm-Filiale
1.00
St
04.010 Abbruch Leibungsputz Sorgfältiger Abbruch von Innenputz bei Türleibungen Bestand  zur Erstellung einer ebenen Anschlussfläche, Breite des Streifens bis ca. 25,0 cm, Putzstärke: bis 5,0 cm einschl. fachgerechter Entsorgung der anfallenden Materialien, Entsorgungsgebühren trägt der AN
04.010
Abbruch Leibungsputz
25.00
m
06 Abbrucharbeiten UG
06
Abbrucharbeiten UG
06.001 Rückbau Alt-Holz, Kellerabteile Rückbau Alt-Holz, Kellerabteile Ausbauen, zerkleinern, sammeln, separieren, aus dem Gebäude transportieren, zerkleinern und in seine Schuttcontainer des AN verbringen von: Altholz A IV gem. Altholzverordnung (z. B. Konstruktionsholz, behandeltes Holz. Abfalleinstufung gemäß AW: 170204* Bau- und Abbruchholz mit schädlichen Verunreinigungen" Altholzverordnung Kategorie A IV, gefährlicher Abfall Kompletter Rückbau von bestehenden Holz-Bauteilen aus dem Wandbereich: - "Keller"-Abteilwände aus Holzprofilen / Holzleisten, -inkl. Türen (Anzahl 4 Stück) - inkl. Metall-Beschläge, Befestigungsmittel etc., - inkl. Anschluß- und Abschlußbauteilen, Haustechnische Bauteile werden bauseits zurückgebaut, wie Leuchten, Kabel etc. Das gesamte abzubrechende Material ist fachgerecht zu entsorgen. Dies ist in den Einheitspreis miteinzukalkulieren. Ausbauort:UG
06.001
Rückbau Alt-Holz, Kellerabteile
33.60
06.002 Zulage Sonderentsorgung Zulage zu Pos. 06.1 für die Sonderentsorgung bei imprägniertem Material
06.002
Zulage Sonderentsorgung
33.60
06.003 Rückbau Rabitz Rückbau Rabitz Ausbauen, zerkleinern, sammeln, separieren, aus dem Gebäude transportieren, zerkleinern und in seine Schuttcontainer des AN verbringen von: Rabitzdecke, Rabitzschürzen, Rabitzverkleidungen, auch Wandbereiche, Befestigung der Rabizkonstruktion sind oberflächenbündig mit der Betonfläche abzutrennen. Haustechnische Bauteile werden bauseits zurückgebaut, wie Leuchten, Lautsprecher, Kabel, Lüftungsauslässe etc. Arbeiten auch überkopf, Das gesamte abzubrechende Material ist fachgerecht zu entsorgen. Dies ist in den Einheitspreis miteinzukalkulieren. Ausbauort: Speichergeschoss
06.003
Rückbau Rabitz
10.00
06.004 Rückbau Trockenbaudecken 1-fach beplankt Rückbau und EntsorgungTrockenbaudecken Ausbauen, zerkleinern, sammeln, separieren, aus dem Gebäude transportieren, zerkleinern und in seine Schuttcontainer des AN verbringen von: Trockenbaudecken, 1-fach beplankt mit Gipsbaustoff-Platten, - inkl. Unterkonstruktion (Holz, Metall) - inkl. Konstruktionsbauteilen (Holz, Metall), - inkl. Profilen, - inkl. Anschluß- und Abschlußbauteilen, Aufkantungen,   Metall-kantenprofilen - inkl. Dichtmassen, - inkl. deckenintegrierter Bestandteile, wie Revisionstürchen, Haustechnische Bauteile werden bauseits zurückgebaut, wie Leuchten, Lautsprecher, Kabel, Lüftungsauslässe etc. Mineralfaserbestandteile siehe gesonderte Position. Decken in verschiedenen Höhenlagen und Abhängehöhen, Ausbauort: DG, Arbeiten überkopf, Inkl. Entsorgung mit Entsorgungsgebühren und Steighilfen bzw. Gerüst
06.004
Rückbau Trockenbaudecken 1-fach beplankt
7.00
06.005 Zulage 2. Beplankung Zulage zu Pos. 06.4 für den Abbruch einer zusätzlichen 2. Beplankung.
06.005
Zulage 2. Beplankung
7.00
06.006 KMF-Dämmung, Deckenbereich KMF-Dämmung, Deckenbereich Ausbauen, zerkleinern, sammeln, separieren, aus dem Gebäude transportieren, zerkleinern und in seine Schuttcontainer des AN verbringen von: KMF-Dämmung, Dicke bis 6,0cm, aus den Bereichen Trockenbaudecken, Incl. Reinigungsarbeiten. Das demontierte Material ist fachgerecht zu verpacken und fachgerecht zu entsorgen. Achtung - gefährlicher Abfall. Sämtliche Entsorgungsgebühren und Aufwendungen für die fachgerechte Abwicklung sind einzukalkulieren
06.006
KMF-Dämmung, Deckenbereich
7.00
06.007 Rückbau Leitungsverkleidung, Brandschutzplatten Rückbau und Entsorgung von 3-seitigem Deckenkoffer mit Brandschutzplatten (Promat) Ausbauen, zerkleinern, sammeln, separieren, aus dem Gebäude transportieren, zerkleinern und in seine Schuttcontainer des AN verbringen von: Schachtverkleidungen, 1-fach beplankt mit Promat-Platten, h= ca. 0,20m, b= ca 1,10m, l= 2,52m - inkl. Unterkonstruktion (, Metall) - inkl. Konstruktionsbauteilen (, Metall), - inkl. Profilen, - inkl. Anschluß- und Abschlußbauteilen, Aufkantungen,   Metall-kantenprofilen - inkl. Dichtmassen, Haustechnische Bauteile werden bauseits zurückgebaut, wie Leuchten, Lautsprecher, Kabel, Lüftungsauslässe etc. Mineralfaserbestandteile siehe gesonderte Position. Arbeiten überkopf, inkl. Entsorgung und Entsorgungsgebühren Ausbauort: UG,
06.007
Rückbau Leitungsverkleidung, Brandschutzplatten
0.50
07 Abbruch HLS
07
Abbruch HLS
07.001 mit Unterkonstruktion Folienschottung mit Unterkonstruktion herstellen von staubdichten Abschottungen aus Holzrahmenkonstruktion bespannt mit PE-Folie 0,4 mm Brandschutzklasse B1, an Enden mit mind. 20 cm überlappt. Die Abschottungen sind nach Beendigung der Sanierungsarbeiten rückstandslos zu entfernen und fachgerecht zu entsorgen. Abschotttungshöhe max: 2,50 m Schutzeinrichtung lt. TRGS 519
07.001
mit Unterkonstruktion
200.00
07.002 Folienschottung Folienschottung ohne Unterkonstruktion herstellen einer Abschottung zur staubdichten Abschottungen von Bauwerksöffnungen bis zu einer Einzelgröße von max. 4m². Ausführung mit schwerentflammbarer PE-Folie (B1) 0,4 mm. Abschottungen sind nach Beendigung der Sanierungsarbeiten rückstandslos zu entfernen und fachgerecht zu entsorgen.
07.002
Folienschottung
100.00
07.003 Industriestaubsauger Industriestaubsauger für Asbest zugelassene Sauger der Staubklasse H liefern, vorhalten und nach Beendigung der Sanierungsarbeiten abfahren.
07.003
Industriestaubsauger
L
1.00
psch
07.004 Rückbau Leitungsdämmung lt. TRGS 521 Rückbau der Leitungsdämmung Ausbauen, zerkleinern, sammeln, separieren, aus dem Gebäude transportieren, zerkleinern und in seine Schuttcontainer des AN verbringen von: beschichteter Gips- oder Kunststoffummantelung und KMF Dämmung  (Leitungen lt. TRGS 521) bis Leitungsdurchmesser DN 40 inkl. Verpacken und Ausschleusen der KMF Dämmung lt. TRGS 521 inkl. Transport zum Container inkl. Entsorgen der künstliche Mineralfasern (KMF) mit der Bezeichnung "anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht" nach AVV Nummer 170603 Abfallbehandlung Laut den Annahmekriterien der zuständigen Deponie muss der Abfall behandelt werden
07.004
Rückbau Leitungsdämmung lt. TRGS 521
300.00
m
07.005 Grobreinigung der Decken-, Wand- Grobreinigung der Decken-, Wand- und Bodenflächen des Sanierungsbereiches mittels eines zugelassenen Saugers (Staubklasse H, Zusatzanforderung Asbest). Abrechnungsgrundlage sind die Ansichtsflächen der jeweiligen Decken-, Wand- und Bodenflächen.
07.005
Grobreinigung der Decken-, Wand-
350.00
07.006 Feinreinigung der Decken-, Wand- Feinreinigung der Decken-, Wand- und Bodenflächen des Sanierungsbereiches in zwei Arbeitsgängen. Dabei sind alle vorgenannten Oberflächen mit entspanntem Wasser zweimal feucht zu wischen. Abrechnungsgrundlage sind die Ansichtsflächen der jeweiligen Decken-, Wand- und Bodenflächen.
07.006
Feinreinigung der Decken-, Wand-
350.00
07.007 Container, Container, An und Abfahrt des Containers
07.007
Container,
1.00
St
07.008 Restfaserbindemittel Restfaserbindemittel Das Restfaserbindemittel ist in der Raumluft des Sanierungsbereiches mittels Handsprüh- oder Airlessgerät zu vernebeln. Die Restfaserbindung erfolgt nach Durchführung des 30-fachen Luftwechsels im Sanierungsbereich. Die Abrechnung der Restfaserbindung erfolgt über die Decken-, Wand- und Bodenflächen des Sanierungsbereiches. Es ist aus Gründen der Filterauswertung von Kontrollmessungen zur Aufhebung der Schutzmaßnahme gem. TRGS 519 ein organisches Restfaserbindemittel zu wählen.
07.008
Restfaserbindemittel
L
1.00
psch
07.009 Raumluftmessung zur Aufhebung des Raumluftmessung zur Aufhebung des Schwarzbereiches. Freimessung des Asbestsanierungsbereiches durch ein qualifiziertes. zugelassenes und unabhängiges Messinstitut. Dauer bis zum Vorliegen der Ergebnisse: Der Bieter hat damit zu rechnen, das zwischen der Messung und dem Vorliegen der Ergebnisse 3 Arbeitstage vergehen können. Der Schwarzbereich darf erst demontiert werden, wenn die Feinmessung nachweislich bestanden wurde.
07.009
Raumluftmessung zur Aufhebung des
1.00
St
07.010 Bilderdokumentation Bilderdokumentation Erstellen einer chronologischen Bilddokumentation von Anfang bis Ende der Baustelle. Die Aufnahmen sind mit Ort/Datum/Titel zu versehen und dienen zur Beweissicherung und Dokumentation.
07.010
Bilderdokumentation
L
1.00
psch
07.011 Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung An und Abfahrt mit Gerätewagen, Einrichtung der Baustelle, Meldung beim Gewerbeaufsichtsamt und BG Bau
07.011
Baustelleneinrichtung
L
1.00
psch
07.012 AVV 170904 gemischte AVV 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle.
07.012
AVV 170904 gemischte
0.50
t
07.013 AVV 170603 KMF AVV 170603 KMF Entsorgen der Odenwaldplatten aus KMF
07.013
AVV 170603 KMF
0.50
t
08 Aussenbereich
08
Aussenbereich
Hinweis: Durch den Landschaftsbau erfolgt der Abtrag der Belagflächen des Vorplatzes und der Durchfahrt inkl. der Zuwegungen zu den Zugängen.
Hinweis:
08.001 Eingangspodest Personaleingang Sparkasse Abbruch Bodenplatte Ausbauen, zerkleinern, sammeln, separieren, transportieren, in seine Schuttcontainer des AN verbringen und entsorgen eines Eingangspodests bestehend aus: +Schmutzfangmatte (Gummiwabenbelag) inkl. Einlegerahmen aus Metall l-Winkel Materialstärke 2,5cm A = +Natursteinbelag (Granit) Materialstärke: ca. 2 cm Podestoberfläche l= ca. b= ca. A= ca. Podeststirnseite h= ; +Stahlbeton-Podest Materialstärke: ca. 18,00 -20,00 cm Maße: l= ca. 2,90 m; b= ca. 3,80m Zudem sind in der Kalkulation zu berücksichtigen: Vorsichtiges Abbrechen bei Anbindungder Bodenplatte  an Bestandswand. Aufgenommenes Material auf einer Deponie mit öffentlich-rechtlicher Genehmigung entsorgen, einschl. Transportbescheinigung (Abfallbegleitschein) inkl. Deponiegebühr Abrechnung in m² abgebrochenem Podest
08.001
Eingangspodest Personaleingang Sparkasse
1.00
St
08.002 Frostschürze Teil bbruch einer Frostschürze aus Stahlbeton Ausbauen, zerkleinern, sammeln, separieren, transportieren, in seine Schuttcontainer des AN verbringen und entsorgen einer Frostschürze unterhalb des Eingangspodests Beton: C20/25 armiert Dicke : 15,0cm Länge: 0,50m Höhe: 0,40m In der Kalkulation ist das Freilegen der Frostschürze auf eine Höhe von 40,0 einzukalkulieren Aufgenommenes Material auf einer Deponie mit öffentlich-rechtlicher Genehmigung entsorgen, einschl. Transportbescheinigung (Abfallbegleitschein) inkl. Deponiegebühr Ort/Raum: EG, Aussenbereich Abrechnung nach Stück
08.002
Frostschürze
2.00
St
08.003 Eingangsüberdachung Rückbau Eingangsüberdachung Ausbauen, zerkleinern, sammeln, separieren, transportieren, in seine Schuttcontainer des AN verbringen und entsorgen einer Eingangsüberdachung bestehend aus: Stahlkonstruktion (feuerverzinkt) mit Glasabdeckung Rechteckhohlprofil 50x50mm mit Anschraubplatte Anzahl 3 Stück mit jeweils 2 Anschraubplatten 4 Verschraubungen an Massivwand Pressleisten aus Flachstahl b= 30mm inkl. Gummieinlage Anzahl 3 Stück Queraussteifung aus Stahlrundrohr Rinne 60iger U-Stahl, Schrägabhängung aus Rundstahl Anzahl: 1 Stück; l= ca. 1,0m mit 2 Befestigungslaschen. Dachbreite: ca. 1,45m Tiefe ca. 1,45 Die Steighilfe/ Kleingerüst ist in der Kalkulation zu berücksichtigen Aufgenommenes Material auf einer Deponie mit öffentlich-rechtlicher Genehmigung entsorgen, einschl. Transportbescheinigung (Abfallbegleitschein) inkl. Deponiegebühr
08.003
Eingangsüberdachung
1.00
St
08.004 abgehängte Decke Durchfahrt Rückbau Trockenbaudecke Ausbauen, zerkleinern, sammeln, separieren, vom Ausbauort transportieren, zerkleinern und in seine Schuttcontainer des AN verbringen von: bestehende Trockenbaudecke: -  1- bis 2-fach beplankt mit Gipsbaustoffen - inkl. Unterkonstruktion (Holz, Metall) - inkl. Konstruktionsbauteilen (Holz, Metall), - inkl. Deckenplankung, - inkl. Beschichtungen, - inkl. Profilen, und Aufhängungen - inkl. Anschluß- und Abschlußbauteilen, - inkl. Dichtmassen, inkl. Reinigen der Anschlüsse - inkl. deckenintegrierter Bestandteile, wie Revisionstürchen, Haustechnische Bauteile werden bauseits zurückgebaut, wie Leuchten, Lautsprecher, Kabel, Lüftungsauslässe etc. Mineralfaserbestandteile siehe gesonderte Position. Zudem ist in der Kalkulation u berücksichtigen: Liefern, Aufbau, Abbau und Abtransport Rollgerüst für diese Maßnahme. Berücksichtigung und Rücksichtnahme aufPassanten (u. a. Mieter, Patienten) bei Nutzung des Durchgangs-bzw. der Durchfahrt Arbeitshöhe:  bis 3,20m In der Kalkulation ist der Abtransport und Entsorgung / Verwertung (incl. Deponiekosten) zu berücksichtigen. Ort/ Raum: Durchfahrt EG
08.004
abgehängte Decke Durchfahrt
41.00
08.005 Zulage f. HWL-Platten als Decke Zulage zu Pos. 08.4 für den Mehraufwand bei Abbruch der Decke in Durchfahrt als Holzwolle- Leichtbauplatten verputzt und beschichtet. Materialstärke bis 5 cm.
08.005
Zulage f. HWL-Platten als Decke
41.00
08.006 KMF-Dämmung, Deckenbereich KMF-Dämmung, Deckenbereich Ausbauen, zerkleinern, sammeln, separieren, aus dem Gebäude transportieren, zerkleinern und in seine Schuttcontainer des AN verbringen von: KMF-Dämmung,  Dicke bis 5,0cm aus den Bereichen Trockenbaudecken Inkl. vorschriftsmäßige Reinigungsarbeiten. Das demontierte Material ist fachgerecht zu verpacken. Achtung - gefährlicher Abfall. Sämtliche Entsorgungsgebühren und Aufwendungen für die fachgerechte Abwicklung sind einzukalkulieren
08.006
KMF-Dämmung, Deckenbereich
41.00
08.007 Lüftungsschacht 2-seitig gemauert Teilabbruch von vertikalem Lüftungsschacht bestehend aus: 2-seitige Ummauerung mit  Ziegelmauerwerk   Mauerstärke: 11.5 cm zzgl. Putz/ Anstrich Abbruch Schachtkopf bei Decke Abwicklung Schacht: ca. 0,775 m + 0,63m = 1,405m Abbruchhöhe von OK Decke: ca. 0,80m Gesamthöhe: ca. 3,52m Anzahl der Lüftungskanäle 2 Stück Zusätzlich sind in der Kalkulation zu berücksichtigen: - Flexschnitt bei Anschluss verbleibender Kamin -Abbruch als Kleinfläche Aufgenommenes Material auf einer Deponie mit öffentlich-rechtlicher Genehmigung entsorgen, einschl. Transportbescheinigung (Abfallbegleitschein) inkl. Deponiegebühr Abrechung erfolgt nach m² abgebrochenen o. g. Material Ort/ Raum: Duchfahrt EG
08.007
Lüftungsschacht 2-seitig gemauert
0.40
08.008 Fahrradständer Abbruch Fahrradständer Ausbauen, zerkleinern, sammeln, separieren, transportieren, in seine Schuttcontainer des AN verbringen und entsorgen einer Eingangsüberdachung bestehend aus: 2 Bodenschienen mit 6 Stück Bodenverankerung in Belag 4 Fahrradbügel mit zus. festen hoch/tief-Stellungsbügel Aufgenommenes Material auf einer Deponie mit öffentlich-rechtlicher Genehmigung entsorgen, einschl. Transportbescheinigung (Abfallbegleitschein) inkl. Deponiegebühr
08.008
Fahrradständer
1.00
St
08.009 Rückbau Gitterostabdeckung Lichtschacht vorsichtige Demontage der Gitterrostabddeckung der Lichtschächte im Aussenbereich inkl. Einfassrahmen (L-Winkelstahl) inkl. Abhebesicherung. Maße: l=1,23m; t= 0,62m; s= 3,0cm; MW= 3,5x1cm Anzahl 4 Stück Ort Strassenseite Die Lichtschächte bleiben erhalten. Entsprechend sind diese vorsichtig auszubauen,  sammeln, separieren, transportieren, in seine Schuttcontainer des AN verbringen und entsorgen . 4 Fahrradbügel mit zus. festen hoch/tief-Stellungsbügel Aufgenommenes Material auf einer Deponie mit öffentlich-rechtlicher Genehmigung entsorgen, einschl. Transportbescheinigung (Abfallbegleitschein) inkl. Deponiegebühr
08.009
Rückbau Gitterostabdeckung Lichtschacht
4.00
St
09 Windfang EG
09
Windfang EG
Hinweis: Der Abbruch des Winfangs ist eine der ersten Maßnahmen bei Baubeginn und ist für die Abbrucharbeiten als ein gesonderter Bauabschnitt zu sehen. Dies in in der Kalkulation zu berücksichtigen.
Hinweis:
09.001 Dachbelag Rückbau Dachbelag Ausbauen, zerkleinern, sammeln, separieren, aus dem Gebäude transportieren, zerkleinern, in seine Schuttcontainer des AN verbringen und entsorgen von: Dachbelag aus Metallblechdeckung -Uginox FT04- mit Doppelfalz und Dichtbandeinlage A= ca. 4,20x 2,20 = 9,25m² inkl. Umlaufende Blende (Vorstoßblech) h= ca. 5,0cm inkl. Übrhangstreifen -l= ca. 4,15m- inkl. Rinnenblech- -l= ca.. 4,15m- Aufgenommenes Material auf einer Deponie mit öffentlich-rechtlicher Genehmigung entsorgen, einschl. Transportbescheinigung (Abfallbegleitschein) inkl. Deponiegebühr Abrechnung erfolgt nach m² Dachbelag- Grundfläche inkl. aller o. beschriebene Zusatzbleche
09.001
Dachbelag
9.50
09.002 Randabdeckung Rückbau umlaufende Randabdeckung Ausbauen, zerkleinern, sammeln, separieren, aus dem Gebäude transportieren, zerkleinern, in seine Schuttcontainer des AN verbringen und entsorgen von: Randabdeckung (Stinseiten Kanten Kertoplatte) aus Alublech h= ca. 5,0cm Materialstärke. ca.mm Maße: 2x4,15 x  4,05m²; l gesamt = 16,0m² Aufgenommenes Material auf einer Deponie mit öffentlich-rechtlicher Genehmigung entsorgen, einschl. Transportbescheinigung (Abfallbegleitschein) inkl. Deponiegebühr Abrechnung erfolgt nach m² Dachbelag- Grundfläche inkl. aller o. beschriebene Zusatzbleche
09.002
Randabdeckung
17.00
09.003 Kertoplatte mit Bitumen-Unterdeckbahn Abbruch Kertoplatte mit Bitumen- Unterdeckbahn Ausbauen, zerkleinern, sammeln, separieren, aus dem Gebäude transportieren, zerkleinern, in seine Schuttcontainer des AN verbringen und entsorgen von: Kertoplatte d= 4,50cm inkl. selbstklebender Bitumen Unterdeckbahn -Bauder Top TS 40- Lage zw. Metalldeckung und Kertoplatte Maße: 4,15 x 4,05m²; A= 16,80m² sichbare Untersicht m. Lackbeschichtung inkl. Sonderdeponiegebühr wegen Anhahtung der Bitumen- unterdeckbahn Aufgenommenes Material auf einer Deponie mit öffentlich-rechtlicher Genehmigung entsorgen, einschl. Transportbescheinigung (Abfallbegleitschein) inkl. Deponiegebühr Abrechnung erfolgt nach m² Decken- Grundfläche
09.003
Kertoplatte mit Bitumen-Unterdeckbahn
17.00
09.004 MSH-Stahlprofile Abbruch Kertoplatte mit Bitumen- Unterdeckbahn Ausbauen, zerkleinern, sammeln, separieren, aus dem Gebäude transportieren, zerkleinern, in seine Schuttcontainer des AN verbringen und entsorgen von: Rechteckholprofile (MSH) 140/80/10mm inkl mit kraftschüssiger Unterfütterung Profillänge: ca, 3,60m Anzahl 4 Stück Aufgenommenes Material auf einer Deponie mit öffentlich-rechtlicher Genehmigung entsorgen, einschl. Transportbescheinigung (Abfallbegleitschein) inkl. Deponiegebühr Abrechnung erfolgt nach Meter gesamt
09.004
MSH-Stahlprofile
14.40
m
09.005 Wärmedämmung Abbruch Wärmedämmung Mineralwolle Ausbauen, zerkleinern, sammeln, separieren, aus dem Gebäude transportieren, zerkleinern, in seine Schuttcontainer des AN verbringen und entsorgen von: Wärmedämmung Mineralwolle zwisch den MSH Stahlprofilen Materialstärke: 10cm Aufgenommenes Material auf einer Deponie mit öffentlich-rechtlicher Genehmigung entsorgen, einschl. Transportbescheinigung (Abfallbegleitschein) inkl. Deponiegebühr Abrechnung erfolgt nach m² Decken- Grundfläche
09.005
Wärmedämmung
17.00
09.006 Zulage KMF Zulage zu Pos. 09.5 für die Sonderentsorung KMF gem. einschlägiger Vorschriften. inkl. dem Absaugen der Fläche
09.006
Zulage KMF
17.00
09.007 Zulage PU-Dämmung Zulage zu Pos. 09.5 bei Ausbau und entsorgung als PU- Dammung
09.007
Zulage PU-Dämmung
17.00
09.008 Klemmfilz Abbruch Klemmfilz Ausbauen, zerkleinern, sammeln, separieren, aus dem Gebäude transportieren, zerkleinern, in seine Schuttcontainer des AN verbringen und entsorgen von: Klemmfilz zw. der UK- GK Decke Material: Mineralwolle inkl. Berücksichtigung der Sonder-Entsorgungsbühren Aufgenommenes Material auf einer Deponie mit öffentlich-rechtlicher Genehmigung entsorgen, einschl. Transportbescheinigung (Abfallbegleitschein) inkl. Deponiegebühr Abrechnung erfolgt nach m² Decken- Grundfläche
09.008
Klemmfilz
17.00
09.009 Dampfsperre Abbruch Dampfsperre Ausbauen, zerkleinern, sammeln, separieren, aus dem Gebäude transportieren, zerkleinern, in seine Schuttcontainer des AN verbringen und entsorgen von: Dampfsperr als Kunststoff-Unterdeckbahn inkl. deren 4-seitigen Anschlüsse Aufgenommenes Material auf einer Deponie mit öffentlich-rechtlicher Genehmigung entsorgen, einschl. Transportbescheinigung (Abfallbegleitschein) inkl. Deponiegebühr Abrechnung erfolgt nach m² Decken- Grundfläche
09.009
Dampfsperre
17.00
09.010 Trockenbaudecke m. Metall-Unterkonstruktion Abbruch Trockenbaudecke m. Metall-Unterkonstruktion Ausbauen, zerkleinern, sammeln, separieren, aus dem Gebäude transportieren, zerkleinern, in seine Schuttcontainer des AN verbringen und entsorgen von: Trockenbaudecke aus Gipskarton (beschichtet) inkl. Metall-Unterkonstruktion. 1-fache Beplankung 1,25cm inkl. Befestigungsmaterial aller Art. Aufgenommenes Material auf einer Deponie mit öffentlich-rechtlicher Genehmigung entsorgen, einschl. Transportbescheinigung (Abfallbegleitschein) inkl. Deponiegebühr
09.010
Trockenbaudecke m. Metall-Unterkonstruktion
17.00
09.011 U-Stahlprofil 120 Abbruch U-Stahlprofil 120 Ausbauen, zerkleinern, sammeln, separieren, aus dem Gebäude transportieren, zerkleinern, in seine Schuttcontainer des AN verbringen und entsorgen von: U-Stahlprofil 120 beschichtet. 4-seitig umlaufend inkl. Befestigungsmaterialen aller Art Maße 2x 3,95m + 2x 2,75m Länge gesamt: ca. 13,40m Die Unterbrechung im Bereich der Verglasung (zw. innen und Aussen) ist in der Kalkulation zu berücksichten Aufgenommenes Material auf einer Deponie mit öffentlich-rechtlicher Genehmigung entsorgen, einschl. Transportbescheinigung (Abfallbegleitschein) inkl. Deponiegebühr Abrechung nach laufenden Metern gesamt
09.011
U-Stahlprofil 120
13.40
m
09.012 Stützenverkleidung Abbruch Stützenverkleidung Ausbauen, zerkleinern, sammeln, separieren, aus dem Gebäude transportieren, zerkleinern, in seine Schuttcontainer des AN verbringen und entsorgen von: 4-seitiger Stützenverkleidung aus weißer transluzenter Verglasung inkl. Metallunterkonstruktion und inkl. Eckprofil Rechteckhohlprofil (RHP) Edelstahl (30x30) Anzahl 4 Stück inkl. L-Metallwinkel (30x30mm) Edelstahl zur Befestigung der Verkleidung Anzahl 8 Stück Maße: b= 2x ca. 0,79 + 2x 0,59m, h= ca. 2,12m A Verglasung pro Stütze 5,85m² Länge der RHP und Befestigungswinkel =2,12 Pro Seite ist die Verglasung mit 6 Schrauben, Bohrung durch die Verglasung,verbunden Anzahl der Stützen 2 Stück inkl. Befestigungsmaterial und Kleineisenteile inkl. entfernen der Dübel Aufgenommenes Material auf einer Deponie mit öffentlich-rechtlicher Genehmigung entsorgen, einschl. Transportbescheinigung (Abfallbegleitschein) inkl. Deponiegebühr Abrechung nach m² Stützenverkleidung f. 2 Stützen
09.012
Stützenverkleidung
11.71
09.013 Fliesenbelag Abbruch von Bodenfliesen aller Art, Formate und Dicken einschließlich aller Abschluss-, Übergangs- und Kantenschutzprofile und Fugenmassen inkl. Sockelleisten inkl. dem Entfernen der Fugengrate und Reste von Klebern Untergrund: Estrich bzw. Fliese Fliesenmaß: 30 x 60 cm Aufgenommenes Material auf einer Deponie mit öffentlich-rechtlicher Genehmigung entsorgen, einschl. Transportbescheinigung (Abfallbegleitschein) inkl. Deponiegebühr Verlegart: vollflächig verklebt, Windfang
09.013
Fliesenbelag
15.00
09.014 Schmutzfangmatte inkl. Metallrahmen Ausbauen, zerkleinern, sammeln, separieren, aus dem Gebäude transportieren, zerkleinern, in seine Schuttcontainer des AN verbringen und entsorgen von: in den Belag eingelegte Schmutzfangmatte inkl. Einfassung Aluwinkel h= 2,5 cm l= ca. 2,30m b= ca. 1,30m Schmutzfang alueingefaste Textilstreifen Befestigungsuntergrund: Werksteinbelag Abrechung nach m² abgebrochener Schmutzfangmatte inkl. Aluwinkel
09.014
Schmutzfangmatte inkl. Metallrahmen
1.00
St
09.015 Estrich Abbruch Estrich im Windfang Ausbauen, zerkleinern, sammeln, separieren, aus dem Gebäude transportieren, zerkleinern, in seine Schuttcontainer des AN verbringen und entsorgen von: Zementestrich Verlegeart: schwimmende Verlegung Materialstärke: bis ca. 6cm Zudem sind in der kalkulation zu berücksichtigen: Der Estrich ist varab in transprotable Stücke zu zersägen (Grund: Lärmeinschränkung). Das Anarbeiten an aufgehende und anschliessende Bauteile und das Reingen der Wandanschlüsse Aufgenommenes Material auf einer Deponie mit öffentlich-rechtlicher Genehmigung entsorgen, einschl. Transportbescheinigung (Abfallbegleitschein) inkl. Deponiegebühr Abrechnung erfolgt nach m² abgebrochenen Estrich
09.015
Estrich
12.00
09.016 PE Folie Abbruch PE- Folie als Zwischenlage unterhalb des Estrichs bei Anbau EG Aufgenommenes Material auf einer Deponie mit öffentlich-rechtlicher Genehmigung entsorgen, einschl. Transportbescheinigung (Abfallbegleitschein) inkl. Deponiegebühr Abrechung nach m²
09.016
PE Folie
12.00
09.017 EPS-Dämmung Abbruch Wärmedämmung Ausbauen, zerkleinern, sammeln, separieren, aus dem Gebäude transportieren, zerkleinern, in seine Schuttcontainer des AN verbringen und entsorgen von: Dämmung unterhalb des Estrichs i Material: EPS Materialstärke: bis 4,0cm Aufgenommenes Material auf einer Deponie mit öffentlich-rechtlicher Genehmigung entsorgen, einschl. Transportbescheinigung (Abfallbegleitschein) inkl. Deponiegebühr Abrechnung nach m²
09.017
EPS-Dämmung
12.00
09.018 Bodenplatte Abbruch Bodenplatte Ausbauen, zerkleinern, sammeln, separieren, aus dem Gebäude transportieren, zerkleinern, in seine Schuttcontainer des AN verbringen und entsorgen von: Bodenplatte Material: Stahlbeton Materialstärke: ca. 18,00 -20,00 cm Maße: l= ca. 2,90 m; b= ca. 3,80m inkl. Stahlarmierungen aller Art und Durchmesser Zudem sind in der Kalkulation zu berücksichtigen: Vorsichtiges Abbrechen bei  Anbindungder Bodenplatte  an Anbau Aufgenommenes Material auf einer Deponie mit öffentlich-rechtlicher Genehmigung entsorgen, einschl. Transportbescheinigung (Abfallbegleitschein) inkl. Deponiegebühr Abrechnung in m³ abgebrochen Beton
09.018
Bodenplatte
2.20
09.019 Schneiden Stahlbetondecke Abtrennen der Betonplatte im Bereich des Anbaus durch Beton Schnitt bis 20,00cm inkl. mehrfaches Einschneiden der Stahlbeton- Bodenplatte. inkl. Stahlarmierungen aller Art und Durchmesser Aufgenommenes Material auf einer Deponie mit öffentlich-rechtlicher Genehmigung entsorgen, einschl. Transportbescheinigung (Abfallbegleitschein) inkl. Deponiegebühr. Abrechnung in Meter Betonplatte
09.019
Schneiden Stahlbetondecke
3.80
m
09.020 Stahlbetonwände ca. 21,0 cm Abbruch Stahlbetonwand Ausbauen, zerkleinern, sammeln, separieren, aus dem Gebäude transportieren, in seine Schuttcontainer des AN verbringen und entsorgen von: Stahlbetonwänden (beschichtet) d =ca. 21,0cm l= ca. 2,80m; h= ca. 2,65m Anzahl 2 Wände inkl. jeweils thermischer Trennfuge inkl. jeweils inennliegenden Ablaufrohr DN 70 inkl. Stahlarmierungen aller Art und Durchmesser Zudem sind in der Kalkulation zu berücksichtigen: Die Stahlbetonwand ist vorab in transprotable Stücke zu zersägen (Grund: Lärmeinschränkung). Aufgenommenes Material auf einer Deponie mit öffentlich-rechtlicher Genehmigung entsorgen, einschl. Transportbescheinigung (Abfallbegleitschein) inkl. Deponiegebühr. Abrechnung in m³ Stahlbeton
09.020
Stahlbetonwände ca. 21,0 cm
3.00
09.021 seitllicher Anschlussverglasung Ausbauen, zerkleinern, sammeln, separieren, aus dem Gebäude transportieren, zerkleinern, in seine Schuttcontainer des AN verbringen und entsorgen von: seitlicher Anschlussverglasung Anzahl 2 Stück feststehnde Verglasung mit 4 seitig umlaufenden Aluminium- Fassadenprofil Maße: b=ca. 1,00 m; h= 2,65m Der Abbruch sämtlicher Befestigungsmittel, sowie Kleineisenteile ist in der Kalkulation zu berücksichtigen, inkl.  dem Abstoßen von losen Bestandteilen und Reinigen der Anschlüsse. Aufgenommenes Material auf einer Deponie mit öffentlich-rechtlicher Genehmigung entsorgen, einschl. Transportbescheinigung (Abfallbegleitschein) inkl. Deponiegebühr. Raum/Ort: Windfang EG
09.021
seitllicher Anschlussverglasung
2.00
St
09.022 oberes Abschlusspaneel Ausbauen, zerkleinern, sammeln, separieren, aus dem Gebäude transportieren, zerkleinern, in seine Schuttcontainer des AN verbringen und entsorgen von: oberes Abschlusspaneel Anzahl 1 Stück feststehnde Metallpaneel Sandwichpaneel inkl. 4 cm PU-Dämmung Aluminium- Fassadenprofil Maße: b=ca. 3,15 m; h= 0,45m Der Abbruch sämtlicher Befestigungsmittel, sowie Kleineisenteile ist in der Kalkulation zu berücksichtigen, inkl.  dem Abstoßen von losen Bestandteilen und Reinigen der Anschlüsse. Aufgenommenes Material auf einer Deponie mit öffentlich-rechtlicher Genehmigung entsorgen, einschl. Transportbescheinigung (Abfallbegleitschein) inkl. Deponiegebühr. Raum/Ort: Windfang EG
09.022
oberes Abschlusspaneel
3.15
m
09.023 Eigangselement mit automatischer Drehtüre Ausbauen, zerkleinern, sammeln, separieren, aus dem Gebäude transportieren, zerkleinern, in seine Schuttcontainer des AN verbringen und entsorgen von: Eingangselement (außen), bestehend aus einer automatischen Drehtüre, 1-flügelig inkl. Rahmen, mit beidseiten Verstärkungsprofil inkl. Schmaler Oberblende inkl. beidseitiger Festverglasung inkl. Rahmenprofil 4-seitig. inkl. aller Beschläge, Griffe etc. inkl. elt. Drehtürantrieb. einschl. Sensoren und Motoren inkl. Schwellenprofil inkl. Kämpferprofil Maße: Türöffnung inkl. Oberblende: b= ca. 1,20m, h= ca.2,50m Rahmen inkl. Festverglasung: b= ca. 1,21m, h= ca. 2,50m Anzahl: 2 Stück Aufgenommenes Material auf einer Deponie mit öffentlich-rechtlicher Genehmigung entsorgen, einschl. Transportbescheinigung (Abfallbegleitschein) inkl. Deponiegebühr. Abrechnung Eingangselement wie oben beschrieben.
09.023
Eigangselement mit automatischer Drehtüre
1.00
St
09.024 Zugangselement m. Schiebetüre (innen) Ausbauen, zerkleinern, sammeln, separieren, aus dem Gebäude transportieren, zerkleinern, in seine Schuttcontainer des AN verbringen und entsorgen von: Eingangselement (außen), bestehend aus einer automatischen Schiebtüre, 2-flügelig inkl. beidseitiger Festverglasung inkl. Rahmenprofil 4-seitig. inkl. aller Beschläge etc. inkl. elt. Schiebtürantrieb. einschl. Sensoren, Schiebeleisten und Motoren inkl. Schwellenprofil inkl. Käpferprofil Maße: Türöffnung inkl. Oberblende: b= ca. 1,70m, h= ca.2,50m mit 2 Stück Schiebtürflügel. Rahmen inkl. Festverglasung: b= ca. 1,21m, h= ca. 2,50m Anzahl: 2 Stück Aufgenommenes Material auf einer Deponie mit öffentlich-rechtlicher Genehmigung entsorgen, einschl. Transportbescheinigung (Abfallbegleitschein) inkl. Deponiegebühr. Abrechnung Zugangselement wie oben beschrieben.
09.024
Zugangselement m. Schiebetüre (innen)
1.00
St
10 Arbeiten auf Nachweis
10
Arbeiten auf Nachweis
Verrechnungssätze Die nachstehenden Verrechnungssätze sind unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften zu ermitteln und gelten unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden. Sie enthalten den tatsächlichen Lohn mit den Zuschlägen für Gemeinkosten, Sozialkassenbeiträge, vermögenswirksame Leistungen und dergleichen, sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten. Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeiten sind jedoch nicht eingerechnet. Aufsichtsstunden werden nur nach vorheriger Vereinbarung vergütet.
Verrechnungssätze
10.001 Stundenlohn Vorarbeiter/-in Verrechnungssatz Vorarbeiter/-in
10.001
Stundenlohn Vorarbeiter/-in
15.00
Std
10.002 Stundenlohn Baufacharbeiter/-in Verrechnungssatz für Baufacharbeiter/-in
10.002
Stundenlohn Baufacharbeiter/-in
40.00
Std
10.003 Stundenlohn Helfer/-in Verrechnungssatz für Helfer/-in
10.003
Stundenlohn Helfer/-in
40.00
Std
10.004 Anfahrtspauschale Anfahrtspauschale Anfahrtspauschale und zusätzlicher Arbeits- bzw. Rüsteinsatz, Abrechnung 1 St. je angefordertem Arbeitseinsatz, auch bei mehrtägigen Einsätzen wird die Pauschale nur einmal gewährt. Diese Position kommt nur bei ausdrücklicher Anordnung der örtlichen Objektüberwachung zur Ausführung - zum Beispiel bei Änderungsarbeiten an bereits aufgebauten Gerüsten.
10.004
Anfahrtspauschale
5.00
Stk
11 Material und Geräte
11
Material und Geräte
11.001 Boschhammer mit Bedienung Boschhammer mit Bedienung
11.001
Boschhammer mit Bedienung
20.00
h
11.002 Kleintransporter Kleintransporter, Nutzlast bis 1,5 to, ohne Fahrer
11.002
Kleintransporter
20.00
h
11.003 LKW 4-Achser LKW 4-Achser
11.003
LKW 4-Achser
12.00
h
11.004 Baustaubsauger Liefern, Aufstellen, Vorhalten, Warten, mehrfach umsetzen und nach Abschluss aller Arbeiten abtransport von Baustaubsaugern zur Minimierung der Staubentwicklung und Verschmutzung im Zuge aller Arbeiten. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlicher Stückzahl.
11.004
Baustaubsauger
L
1.00
psch