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Description
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Net total EUR
Objektbeschreibung Objektbeschreibung
1.1 Objektbeschreibung
Die Bauherrschaft beabsichtigt, auf dem Baugrundstück
Schlesierstraße 4 in 82024 Taufkirchen, den Umbau bzw. die Umnutzung von fünf Gewerbeeinheiten in gesamt acht Wohneinheiten innerhalb eines bestehenden Gebäudes (wobei die DG:Wohnung im Bestand bleibt), inklusive Fassadensanierung.
Das Bestandsgebäude ist vollflächig unterkellert und besteht aus 3 Regelgeschossen (EG, 1.OG, 2.OG) und
einer bestehenden Dachgeschoßwohnng (3.OG Penhouse) mit Flachdachausbildung.
Die Ausführung im Bereich der Penthouse bleibt vorbehalten.
Derzeit ist das Penthouse noch bewohnt!
Das Grundstück ist nachbarlich allseitig bebaut und bewohnt.
Es ist eine Zufahrtsmöglichkeit vorhanden: Schlesierstraße (Südseite) siehe beil. BE - Plan
Verkehrswege einschl Flucht-und Rettungswege, sowie Feuerwehrzufahrten sind uneingeschränkt funktionstüchtig zu erhalten und nicht zu beeinträchtigen.
1.1.1 Grob-Baubeschreibung und Gebäudedaten:
bei der Kalkulation insbesondere von Rüstungen,
Gerüsten und Arbeitsgerüsten zu beachten /
einzukalkulieren.
Grundstücksfläche Fl.Nr. 361/1
(Schlesierstr. 4+6): ca. 2.822 m²
Schlesierstr. 4 = zu bearbeitendes Grundstück
Grundstücksfläche: : ca. 1145 m²
Grundfläche: : ca. 245 m²
Geschoßfläche: ca. 975 m²
Wohnfläche: ca. 725 m²
Brutto-Rauminhalt: ca. 1815 m³(ohne Keller)
Alle Angaben ca. (in m) äußere Abmessungen ohne
Vorbauten, Rücksprünge etc.
Fertigmaße ab OK fertige Gelände/ Fertigböden
Gebäude
Länge ca.: 16,87 m
Breite ca.: 16,23 m
Dachhöhe (Flachdach) ca: 12,10 m ü FFB
Geschoßhöhen :
KG: ca. 2,66 m
EG. ca. 3,73 m
1.OG -3.OG. ca. 2,80 m
Dachneigung -
Dachart: Flachdach
1.1.2 Konstruktionsbeschreibung(grob):
Baugrund:
Ein Bodengutachten ist vorhanden
OK FFB +-0,00 = 560,14 ü.NN
Grundwasserverhältnisse:
HHW = ca. 557,2 ü. m NN
tiefste Gründungstiefe (bestehende Fundamente)
Fundamentierung Balkone, Eingangsbereiche (Rampen, gepflasterte Bereiche) und Flächen der Außenanlagen sh. FFP
Hinweis: Der Schutzbereich der Wurzelraums der zu erhaltende Bäume ist durch Schutzzäune in der gesamten Zeit des Baus (ab Erdarbeiten) zu sichern.
Allgemein bleibt die gesamte Tragstruktur im Bestand erhalten.
Durch Teilabbruch werden die neuen Wohneinheiten samt Fassade hergestellt.
Abbruch
Der Teilabbruch des Bestandgebäudes:
Alle Fenster (EG bis 2.OG) und Glaselemente im Erdgeschoßbereich
Alle Vordächer
Teilbereiche der Außenwände
Teilbereiche der Innenwände
Alle Innentüren (EG bis 2.OG)
Innentreppe (EG zu 1.OG)
die Freimachung des Gebäudes erfolgt durch Fachfirmen, entsprechend den technischen Vorschriften.
Decke/Boden:
Keller: Deckendämmung Steinwolle12cm WLG 0,035
Außenwände:
neue Teilbereiche mit Mauerwerk
gesamte Außenfassade mit WDVS:
Steinwolle16cm WLG 0,035 (Schallschutzklasse beachten)
Außenputz (tlw. mit Bossen), Holzschalung
tragende Innenwände:
EG bis 2.OG: Mauerwerk/Stahlbeton
Wohnungstrennwände:
EG bis 2.OG: Trockenbau
Unterzüge/Stützen: Stahlträger
Balkone/Stützen: Stahlkonstruktion
Spenglerarbeiten: Uginox -verzinntes Edelstahlblech
Bodenaufbauten: bestehende Estrichflächen
Ausbau GK- Verkleidung,
Innenverkleidung-Oberfläche gesamt: Spachtelung
Innenwände Gebäude: teilweise
Ziegel-Mauerwerk/Massivwände,überwiegend
Trockenbauwände /Anstrich
Fenster/Türen:
Haupteingänge: Leichtmetallelement,
Fenster Kunststoff mit E-betriebenen Rollläden,
Rolladenkästen
(Schallschutzklasse bachten, erhöhter Schallschutz)
Innentüren-Holz
Objektbeschreibung
Anlagen zum LV 01 Werkplanung
W_01_UG
W_02_EG
W_02_EG_Abbruch
W_03_1.OG
W_03_1.OG_Abbruch
W_04_2.OG
W_04_2.OG_Abbruch
W_05_3.OG (Penthouse Bestand)
W_07_Schnitt und Ansicht West
W_08_Ansicht Ost
W_09_Ansicht Süd
02 Details
D_01_Fassadenschnitt Fenster
D_02_Fassadenschnitt Balkon WE01
D_03_Fassadenschnitt Balkon WE02
D_04_Sturzbereiche Fenster
03 Sonst.
Bodengutachten
Baustelleneinrichtungsplan
statische Planunterlagen gem. Positionsbeschrieb.
Fotodokumentationen
Anlagen zum LV
Baubeginn/Bauablauf Grundsätzlich ist vor Angebotsabgabe eine Ortsbesichtigung durchzuführen!
Bei Innenraumbesichtigungen ist vorab ein Termin mit der ausschreibenden Stelle zu vereinbaren
Bieterangane:
Ortsbegehung durchgeführt
am:
Unterschrift: _____________
Baubeginn/Bauablauf
Hinweis Baustelleneinrichtung-Baustellenzugänglichkeit- Kalkulationsgrundlagen a) keine Hochbaukranstellung
b) Bestandgebäudehülle bleibt
witterungsdicht geschlossen.
c) Die vertikale Baumaterialverbindung erfolgt über das Gerüst
d) bauseitige Transportmittel Hub-Kran-Aufzugseinrichtungen) sind nicht geplant.
Die entsprechenden Hebezeuge und alternativen Baustellenversorgung-Baustellenzuwegung außerhalb der Gebäudes bleibt dem Bieter / Auftragnehmer, nach Rücksprache und Genehmigung des Bauherrn/ der örtl. Bauleitung, vorbehalten.
Alle beschriebenen Arbeiten/ Leistungen sind außerhalb der bestehenden Gebäudehülle auszuführen.
Hinweis Baustelleneinrichtung-Baustellenzugänglichkeit- Kalkulationsgrundlagen
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
für die Ausführung von Bauleistungen
Inhaltsübersicht
1. Vertragsgrundlagen
2. Angebot und Vergabe
3. Technisches Regelwerk
4. Vergütung
5. Ausführungsunterlagen
6. Ausführung
7. Ausführungsfristen
8. Behinderung und Unterbrechung der Ausführung
9. Kündigung aus wichtigem Grund
10. Haftung der Vertragsparteien
11. Vertragsstrafen
12. Abnahme
13. Mängelansprüche
14. Abrechnung
15. Stundenlohnarbeiten
16. Zahlungen
17. Sicherheitsleistungen
18. Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers
19. Vertragsänderungen
20. Gerichtsstand
Hinweis:
Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B).
1. Vertragsgrundlagen (§ 1)
Die im folgenden aufgeführten Bedingungen sind Grundlage des Angebotes und werden bei Auftragserteilung Bestandteil des Vertrages:
1.1 Die bei den Vergabe- und Vertragsverhandlungen getroffenen Vereinbarungen.
1.2 Die Leistungsbeschreibung und die zur Ausführung freigegebenen Pläne.
1.3 Die Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) für die Ausführung von Bauleistungen.
1.4 Die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Bauleistungen.
1.5 Die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV).
1.6 Die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) der VOB Teil C in der zur Zeit der Angebotsabgabe von der Bayerischen Staatsbauverwaltung eingeführten Fassung.
1.7 Die einschlägigen, jedoch nicht in VOB Teil C aufgeführten DIN-Vorschriften in der zur Zeit der
Angebotsabgabe gültigen Fassung.
1.8 Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB Teil B) in der zur Zeit der Angebotsabgabe von der Bayerischen Staatsbauverwaltung eingeführten Fassung.
1.9 Alle sonstigen einschlägigen Vorschriften und Richtlinien, die gewerbeüblich und unter Berücksichtigung
der anerkannten Regeln der Technik bei Ausführung der beauftragten Leistungen zu beachten sind.
1.10 Im übrigen verpflichtet sich der Auftragnehmer, alle Gesetze, insbesondere das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit sowie das Arbeitnehmer-Entsendegesetz zu beachten.
Er ist darüber hinaus dazu verpflichtet, zumindest den tariflichen Mindestlohn zu bezahlen. Bei einem Subunternehmereinsatz i.S. von § 4 Nr. 8 VOB/B bzw. bei einem vereinbarten Einsatz von Subunternehmern verpflichtet er sich, für die Einhaltung obiger Vorschriften durch den Subunternehmer Sorge zu tragen.
2. Angebot und Vergabe (§ 1)
2.1 Der Bieter erhält 1 Exemplar des Leistungsverzeichnisses, das Exemplar ist vollständig ausgefüllt an den
Auftraggeber zurückzusenden (in der Regel an das Büro des Architekten).
2.2 Zusatzangebote mit anderen Ausführungsbeschreibungen sind dem Leistungsverzeichnis gesondert hinzuzufügen. Bei evtl. Unklarheiten im Ausschreibungstext wird der Bieter schon bei den Vergabeverhandlungen gebeten, hierauf hinzuweisen und eine Klärung herbeizuführen.
2.3 Wenn der Auftragnehmer für sein Angebot eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung benutzt hat, ist allein das vom Auftraggeber verfasste Leistungsverzeichnis verbindlich.
2.4 Ist im Leistungsverzeichnis bei einer Teilleistung eine Bezeichnung für ein bestimmtes Fabrikat
mit dem Zusatz "oder gleichwertig" verwendet worden und fehlt die für das Angebot geforderte
Bieterangabe, gilt das im Leistungsverzeichnis genannte Fabrikat als vereinbart.
2.5 Sind im Leistungsverzeichnis für die wahlweise Ausführung einer Leistung Wahlpositionen
(Alternativpositionen) oder für die Ausführung einer nur im Bedarfsfall erforderlichen Leistung
Bedarfspositionen (Eventualpositionen) vorgesehen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die
in diesen Positionen beschriebenen Leistungen nach Aufforderung durch den Auftraggeber
auszuführen. Die Entscheidung über die Ausführung von Wahlpositionen trifft der Auftraggeber in der Regel
bei Auftragserteilung, über die Ausführung von Bedarfspositionen nach Auftragserteilung.
2.6 Der Bieter bleibt ab dem angegebenen Angebotsabgabetermin 30 Werktage an sein Angebot
gebunden.
2.7 Die Vergabe ist nicht an das niedrigste Angebot gebunden. Wenn die Ausschreibung in Einzellosen erfolgt, bleibt die Vergabe nach Einzellosen vorbehalten. Änderungen der Einheitspreise treten dadurch nicht ein.
2.8 Arbeitsgemeinschaften dürfen nur mit Zustimmung des Auftraggebers gebildet werden.
Die technische und geschäftliche Federführung darf nur bei einer Firma liegen.
2.9 Durch die Abgabe des Angebotes versichert der Auftragnehmer, daß er als ständiges Mitglied bei
der Berufsgenossenschaft und in der Handwerkerrolle eingetragen ist und keine illegalen Arbeitskräfte beschäftigt. Name der Berufsgenossenschaft und Mitgliedsnummer sind anzugeben.
2.10 Der Auftragnehmer versichert weiter, daß seine laufenden steuerlichen Verpflichtungen erfüllt sind und keine Zahlungsrückstände bei Krankenkassen, der Sozialversicherung und bei der Berufsgenossenschaft bestehen.
2.11 Die Vergabe erfolgt durch Abschluß eines Vertrages. Im Regelfall wird eine besondere Urkunde über den Vertrag gefertigt, der von beiden Parteien zu unterzeichnen ist.
2.12 Mit der Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter, daß er sich nicht an unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen oder Maßnahmen beteiligt hat.
Bei Preisabsprachen folgt der Ausschluß des Angebotes oder die Kündigung des Vertrages.
2.13 Enthalten die vorgenannten Vertragsbestandteile Widersprüche, so gelten die Vertragsbestandteile in der unter oben 1. aufgeführten Reihenfolge.
3. Technische Regelwerke (§ 1 Nr. 2)
3.1 In den Verdingungsunterlagen genannte technische Regelwerke sind Zusätzliche Technische
Vertragsbedingungen(ZTV) im Sinne von § 1 Nr. 2d.
3.2 Die in den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) und den übrigen Verdingungsunterlagen genannten DIN-Normen sind in der drei Monate vor dem Eröffnungs- / Einreichungstermin gültigen Fassung maßgebend.
4. Vergütung (§ 2)
4.1 Durch die Einheitspreise werden alle im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen des
Auftragnehmers einschließlich sämtlicher Nebenleistungen abgegolten. Mit Inbegriffen sind ebenfalls alle Kosten für Gerätevorhaltung, Gerätemiete und sonstiges Betriebsmaterial sowie die Kosten für notwendige Materialprüfverfahren und die verantwortliche Fachbauleitung, soweit sie nicht durch Umstände verursacht wurden, die der Auftraggeber zu vertreten hat.
4.2 Nachtragsangebote für nicht im Leistungsverzeichnis enthaltene Leistungen sind unaufgefordert einzureichen. Vor Auftragsbestätigung soll mit der Ausführung solcher Arbeiten nicht begonnen werden.
4.3 Die angebotenen Preise gelten als Festpreise.
Lohn- und Materialmehrkosten nach Auftragserteilung können nur dann vergütet werden, wenn im Vertrag darüber ausdrücklich eine Vereinbarung getroffen wurde oder diese vom AG verursacht wurden.
4.4 Ist der Auftrag auf einen Änderungsvorschlag oder ein Nebenangebot erteilt worden, dann sind mit der vereinbarten Vergütung alle von dem Änderungsvorschlag oder dem Nebenangebot beeinflußten Leistungen abgegolten, die zur Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich werden.
4.5 Der Einheitspreis ist der vertragliche Preis, auch wenn im Angebot der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl
(Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Einheitspreis und Mengenansatz entspricht.
4.6 Wird die Ausführung von Bedarfspositionen beauftragt, gilt bei einer Über- bzw. Unterschreitung des
Mengenansatzes § 2 Nr. 3. Für Stundenlohnarbeiten gelten die vereinbarten Verrechnungssätze unabhängig von der Anzahl der geleisteten Stunden.
4.7 Ist für den Auftragnehmer erkennbar, daß durch eine über 10 v. H. hinausgehende Überschreitung des
Mengenansatzes Mehrkosten entstehen, die ausnahmsweise zu einem höheren Einheitspreis führen können, hat er dies dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterläßt er schuldhaft diese Mitteilung, hat er den dem Auftraggeber daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
5. Ausführungsunterlagen ( § 3)
5.1 Der Auftragnehmer hat - entsprechend dem Baufortschritt - dem Auftraggeber den Zeitpunkt, zu dem er die nach dem Vertrag vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen benötigt, so frühzeitig anzugeben, daß die Übergabe durch den Auftraggeber rechtzeitig erfolgen kann.
5.2 Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind.
5.3 Der Auftragnehmer erhält die für die Ausführung notwendigen Unterlagen unentgeltlich und rechtzeitig in 1-facher Ausfertigung, der Baumeister in maximal 3-facher Ausfertigung. Weitere gewünschte Ausfertigungen sind vom Auftragnehmer zu vergüten.
5.4 Alle übergebenen Unterlagen, wie Zeichnungen, Berechnungen und Leistungsbeschreibungen sind auf Richtigkeit und Übereinstimmung zu prüfen und bei Vorliegen von Fehlern oder Mängeln rechtzeitig vor Ausführung anzuzeigen.
5.5 Sämtliche Planmaße sind vom Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten zu überprüfen; bei Unrichtigkeiten ist umgehend die örtliche Bauleitung zu verständigen.
5.6 Müssen vom Auftragnehmer selbst Montagezeichnungen für seine Leistungen erstellt werden, so sind diese so rechtzeitig vor Beginn der Fertigung und Montage dem Architekten/Projektanten zur Prüfung vorzulegen, daß keine Behinderungen bei der Einhaltung der Ausführungsfristen entstehen.
6. Ausführung (§ 4)
6.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, unbeschadet der Regelungen der VOB Teil B § 4 Ziffer 1 (1)
alle für die Zusammenarbeit erforderlichen Absprachen mit den übrigen am Bauobjekt beteiligten Firmen zu treffen, um einen reibungslosen Bauablauf zu erreichen.
6.2 Der Auftraggeber hat im Rahmen der Überwachung der vertragsgemäßen Leistungsausführungen auch das Recht, Material- oder Qualitätsprüfungen sowie Kontrollmessungen vornehmen zu lassen.
6.3 Zur Leitung eigener Arbeiten hat der Auftragnehmer auf der Baustelle für die Gesamtdauer der
Bauarbeiten einen deutschsprachigen Vertreter zu bestellen, der berechtigt ist, die verantwortliche Fachbauleitung zu übernehmen. Personelle Änderungen in der Fachbauleitung sind dem Auftraggeber mitzuteilen.
6.4 Das für die Baustelleneinrichtung vom Auftragnehmer benötigte Gelände wird entsprechend den
örtlichen Gegebenheiten vom Auftraggeber (örtliche Bauleitung) festgelegt. Müssen öffentliche Flächen, Wege oder Straßen in Anspruch genommen werden, hat der Auftragnehmer behilflich zu sein, die öffentlich-rechtlichen Genehmigungen bei den zuständigen Behörden einzuholen und nach Fertigstellung seiner Leistungen alle Schäden zu beseitigen, die durch ihn verursacht wurden. Für die Baustelleneinrichtung vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Flächen sind zu räumen und entsprechend dem früheren Zustand instandzusetzen, wenn es der Baufortschritt erfordert. Die Baustelleneinrichtung ist mit den Einheitspreisen abgegolten, es sei denn, die Leistungsbeschreibung enthält dafür separate Positionen.
6.5 In der Regel stellt der Rohbauunternehmer im Rahmen seiner Baustelleneinrichtung die Baustrom- und
Bauwasseranschlüsse her und hält diese bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme gegen angemessene Vergütung vor. Den Nachfolgehandwerkern werden diese Anschlüsse unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
6.6 Der Auftragnehmer hat zum Schütze seiner Leistungen gegen Winterschäden, Schnee und Eis, Grund- und Tagwasser alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Schnee, Eis und Tagwasser sind, soweit es für die Weiterführung der Arbeiten notwendig ist, zu beseitigen. Der entsprechende Aufwand ist mit den Einheitspreisen abgegolten.
6.7 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen Bautagesberichte zu führen und dem Auftraggeber täglich zu übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sein können.
6.8 Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, daß sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Er darf den
Nachunternehmern keine ungünstigeren Bedingungen - insbesondere hinsichtlich der Zahlweise und der
Sicherheitsleistungen - auferlegen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart sind.
6.9 Beabsichtigt der Auftragnehmer, Leistungen zu übertragen, auf die sein Betrieb eigentlich eingerichtet ist, hat er vorher die schriftliche Zustimmung einzuholen.
6.10 Der Auftragnehmer muß sicherstellen, daß der Nachunternehmer die ihm übertragenen Leistungen nicht
weitervergibt, es sei denn, der Auftraggeber hat zuvor schriftlich zugestimmt.
7. Ausführungsfristen (§ 5)
7.1 Für den zeitlichen Ablauf der Baudurchführung sind die vereinbarten Fristen im Bauvertrag maßgeblich. Festgelegte Einzelfristen gelten ebenfalls als Vertragsfristen.
7.2 Bei Vorliegen eines Bauzeitenplanes können darin enthaltene Fristen ebenfalls Vertragsfristen werden, wenn sie im Bauvertrag vereinbart werden.
8. Behinderungen und Unterbrechungen der Ausführung (§ 6)
8.1 Ist erkennbar, daß sich durch eine Behinderung oder Unterbrechung Auswirkungen ergeben, hat der Auftragnehmer diese dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterläßt er schuldhaft diese Mitteilung, hat er den dem Auftraggeber daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
9. Kündigung aus wichtigem Grund (§ 8)
9.1Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftragnehmer
- gegen seine Verpflichtungen aus § 4 Nr. 8 verstößt,
- wissentlich falsch erklärt hat, daß er Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist, in die Handwerkerrolle eingetragen ist, eine unrichtige Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes vorgelegt hat, seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung und seiner Verpflichtung zur Abführung der Lohnsteuer nicht nachgekommen ist und deshalb Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen ihn eingeleitet wurden oder gegen das Schwarzarbeitergesetz verstößt.
9.2 Mängel an den Bauleistungen des Auftragnehmers, die schon während der Bauausführung festgestellt wurden und die der Auftragnehmer trotz Fristsetzung nicht beseitigt, kann der Auftraggeber auf Kosten des Auftragnehmers durch einen anderen Unternehmer beseitigen lassen, ohne den Bauvertrag zu kündigen.
10. Haftung der Vertragsparteien (§ 10)
10.1 Der Auftragnehmer haftet für alle durch ihn schuldhaft verursachten Schäden einschließlich der
Folgeschäden.
10.2 Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber von allen Ansprüchen freizustellen, die auf Umstände
zurückzuführen sind, die der Auftragnehmer allein zu vertreten hat. Die Freistellung des Auftraggebers von Ansprüchen Dritter tritt nicht ein, wenn die Ansprüche bei ordnungsgemäßer Ausführung durch den Auftragnehmer zwangsläufig und unvermeidbar entstanden sind.
10.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, selbständig eine Versicherung gegen Personen- und Sachschäden
abzuschließen. Die Höhe muß so bemessen sein, daß das im Vertrag übernommene Risiko voll abgedeckt ist.
10.4 Der Auftragnehmer hat alle zur Sicherung der Baustelle und zur Durchführung der Leistungen erforderlichen Maßnahmen nach den gesetzlichen, öffentlich-rechtlichen und den Unfallverhütungsvorschriften gegenüber Dritten, insbesondere auch gegenüber seinen Arbeitnehmern, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen in eigener Verantwortung zu übernehmen.
10.5 Bewachung und Verwahrung der Bauunterkünfte, Arbeitsgeräte, Arbeitskleidung usw. des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen - auch während der Arbeitsruhe - ist Sache des Auftragnehmers; der Auftraggeber ist dafür nicht verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände auf seinen Grundstücken befinden.
10.6 Der Auftragnehmer hat Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschaden entstanden ist,
dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
11. Vertragsstrafen (§11)
11.1 Bei einer vom Auftragnehmer zu vertretenden Überschreitung des vereinbarten Fertigstellungstermines ist der Auftraggeber berechtigt, vom Auftragnehmer eine Vertragsstrafe von 0,2 % der Netto-Auftragssumme pro Werktag zu fordern. Die Vertragsstrafe darf allerdings insgesamt einen Betrag von 5 % der Nettoauftragssumme nicht überschreiten. Von der Bezahlung der Vertragsstrafe unberührt bleibt die Geltendmachung weitergehenden Verzugsschadens. Eine verwirkte Vertragsstrafe kann bis zur Schlußzahlung geltend gemacht werden.
12. Abnahme (§12)
12.1 Die Abnahme der Leistungen (= rechtsgeschäftliche Abnahme) sollte förmlich stattfinden
und ist vom Auftragnehmer zu beantragen. Über den Befund ist ein Protokoll zu erstellen, welches von beiden
Vertragsteilen zu unterschreiben ist. Zur Vorbereitung dieser Abnahme kann eine technische Abnahme mit dem Architekten durchgeführt werden.
12.2 Werden, ohne daß in sich abgeschlossene selbständige Teilleistungen vorliegen, auf Verlangen
eines Vertragspartners Teile der Leistung besonders abgenommen, weil sie durch weitere Ausführung der Prüfung entzogen werden, so tritt hierdurch keine Abnahmewirkung ein (nur techn. Teilabnahme).
12.3 Wird wegen wesentlicher Mängel die Abnahme verweigert, hat der Auftragnehmer nach Beseitigung dieser Mängel die Abnahme nochmals zu beantragen.
12.4 Die Abnahme nach § 641 a BGB (Freistellungsbescheinigung) ist zulässig.
12.5 Die Möglichkeit der stillschweigenden Abnahme nach § 12 Nr. 5 Abs. 2 wird ausgeschlossen.
13. Mängelansprüche (§ 13)
13.1 Die Verjährungsfrist für die Mängelansprüche richtet sich nach § 13 VOB/B, wenn im Bauvertrag
keine abweichende Regelung getroffen ist. Siehe hierzu auch Punkt 8 der BVB.
13.2 Die Verjährungsfrist für Mängelbeseitigungsleistungen endet nicht vor Ablauf der für die Vertragsleistung
vereinbarten Verjährungsfrist.
14. Abrechnung (§ 14)
14.1 Sind für die Abrechnung Feststellungen auf der Baustelle notwendig, sind sie gemeinsam vorzunehmen. Der Auftragnehmer hat sie rechtzeitig zu beantragen.
14.2 Alle Rechnungen sind als Abschlags-, Schluß- oder Teilschlußrechnungen zu kennzeichnen.
Abschlagsrechnungen sind fortlaufend zu numerieren. Sämtliche Rechnungen sind in 2-facher Fertigung einzureichen; alle erforderlichen Massenberechnungen, Belege und Zeichnungen in einfacher Fertigung. Abrechnungszeichnungen und -Skizzen müssen alle zur Prüfung einer Rechnung notwendigen Maße enthalten.
14.3 Die Schlußrechnung ist innerhalb von 4 Wochen nach Fertigstellung der Leistungen einzureichen.
14.4 Bei Rechnungen ab 5.000,00 € muß der Auftraggeber einen Steuerabzug von 15 % einbehalten und an das für den Auftragnehmer zuständige Finanzamt abführen. Hierfür ist mit der Rechnung die Anschrift des zuständigen Finanzamtes mit Kontonummer und Bankleitzahl anzugeben. Der Abzug kann vermieden werden, wenn der Auftragnehmer eine Fotokopie der zum Zeitpunkt der Fälligkeit gültigen Freistellungsbescheinigung seines Finanzamtes vorlegt (s. § 48 EStG).
15. Stundenlohnarbeiten ( § 15)
15.1 Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach vorheriger Anordnung durch den Auftraggeber oder
durch Personen, die wirksame Vertretungsmacht für den Auftraggeber haben, ausgeführt werden.
15.2 Der Auftragnehmer hat die Regieleistungen arbeitstäglich auf Stundenlohnzetteln zu erfassen
und der Bauleitung zur Prüfung vorzulegen. Neben den Angaben nach § 15 Nr. 3 VOB/B müssen die Stundenlohnzettel Baustelle, Datum, Namen, Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe der Arbeitskräfte, geleistete Arbeitsstunden je Arbeitskraft, Art der Leistung, Gerätekenngrößen und Fahrzeugart enthalten.
15.3 Die Abrechnung erfolgt nach den vereinbarten Stundenlohnsätzen und gesondert nach den jeweiligen
Stundenlohnnachweisen.
16. Zahlung (§ 16)
16.1 Alle Zahlungen können bargeldlos geleistet werden.
16.2 Als Tag der Zahlung gilt bei Überweisung von einem Konto der Tag der Hingabe oder Absendung des Auftrags an die Post oder das Geldinstitut.
16.3 Bei Abschlagszahlungen nach § 16 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 (auf eigens angefertigte und bereitgestellte Bauteile) ist Sicherheit durch Bürgschaft nach Nr. 17 zu leisten.
16.4 Abschlagszahlungen auf die vereinbarte Vergütung erfolgen entsprechend dem Baufortschritt.
Ein Zahlungsplan kann vereinbart werden.
16.5 Die Schlußzahlung erfolgt spätestens zwei Monate nach Fertigstellung und Zugang der
Schlußrechnung. Stellen sich bei der Prüfung der Schlußrechnung gravierende Fehler heraus
und ist die Schlußrechnung deshalb nicht prüffähig, so beginnt die Frist für die Schlußzahlung
erst mit der Wiedervorlage einer prüffähigen Schlußrechnung. Hierauf weist der Auftraggeber
den Auftragnehmer alsbald nach Rechnungszugang hin.
16.6 Wird bei Prüfung der Schlußrechnung eine Überzahlung festgestellt, so hat der Auftragnehmer
den überzahlten Betrag innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe, zuzüglich der in der Zwischenzeit gezogenen Nutzungen, zurückzuzahlen.
17. Sicherheitsleistungen (§ 17)
17.1 Zur Sicherstellung der Mängelansprüche wird eine Sicherheitsleistung vereinbart.
Diese beträgt 5 % der Schlußabrechnungssumme inkl. MWSt. und wird vom Schlußzahlungsbetrag für
die Dauer der Verjährungsfrist für Mängelansprüche einbehalten.
17.2 Dieser Sicherheitseinbehalt kann gegen Stellung einer selbstschuldnerischen, unbefristeten,
unwiderruflichen Bürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts oder
Kreditversicherers, unter Verzicht auf die Einrede der Anfechtung, der Aufrechnung und der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB abgelöst werden. Die Bürgschaft ist nach Ablauf der Verjährungsfrist vom Auftragnehmer zurückzufordern.
18. Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers
18.1 Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, insbesondere Zahlungs- und Lieferungsbedingungen, Angaben über Erfüllungsort und Gerichtsstand, gelten nur dann, wenn sie vom Auftrag geber ausdrücklich und schriftlich angenommen sind.
19. Vertragsänderungen
19.1 Änderungen und Ergänzungen sind aus Beweisgründen schriftlich zu vereinbaren.
19.2 Änderungs- und Nachtragsaufträge sind nur wirksam, sofern sie vom Bauherrn schriftlich erteilt
werden und die Summe der Auftragserweiterung festgelegt wird.
20. Streitigkeiten (§ 18)
20.1 Gerichtsstand und Erfüllungsort im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist München.
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
Besondere Vertragsbedingungen (BVB) Besondere Vertragsbedingungen (BVB) für die Ausführung von Bauleistungen
1. Objektüberwachung ($ 4 Nr. 1 VOB/B)
Die Objektüberwachung (örtliche Bauleitung) obliegt dem auf dem Deckblatt angegebenen
Architekturbüro. Anordnungen Dritter dürfen nicht befolgt werden.
2. Dem Auftragnehmer werden unentgeltlich zur Benutzung überlassen ($ 4 Nr. 4 VOB/B):
Verkehrswege und Flächen für die Baustelleneinrichtung innerhalb des Baugeländes: JA
Lager- und Arbeitsplätze: JA
Wasseranschlüsse: JA
Stromanschlüsse: JA
Sonstige Anschlüsse: NEIN
Wurden vorstehend keine Angaben gemacht oder benötigt der Auftragnehmer darüber hinaus Flächen
und Anschlüsse, so hat er sich diese selbst zu beschaffen. Die Kosten hierfür sind durch die
Vertragspreise abgegolten.
Die Verbrauchskosten trägt der Auftraggeber.
3. Ausführungsfristen ($ 5 VOB/B)
Siehe nach beschriebenen Baubeginn/ Bauablauf
Der Auftraggeber behält sich vor, im Auftragsschreiben Beginn und Ende der Ausführungsfrist und
etwaige Einzelfristen datumsgemäß festzulegen.
4. Versicherung der Baumaßnahme
Der Auftraggeber hat eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen.
Die vom Auftragnehmer zu tragende Prämie beträgt ca. 0,12 % der
Schlußabrechnungssumme inkl. MwSt. und wird bei der Schlußrechnung in Abzug gebracht. Es besteht eine
Selbstbeteiligung von 500.- Euro pro Schadensfall.
Bei Eintritt eines Versicherungsfalles hat der Auftragnehmer die Obliegenheit des Versicherers zu
befolgen, um nicht Gefahr zu laufen, den Versicherungsschutz zu verlieren.
Hinweis: der Versicherungsabschluß und somit die finale Abzugshöhe wird zur Vergabe bekanntgegeben/ vereinbart!
5. Vergütung
Vom Auftraggeber ausdrücklich angeordnete Überstunden werden vom Auftragnehmer zu folgenden
Zuschlägen berechnet:
a) über 8 St. pro Tag = .......... % Zuschlag auf Einzelstunde (vom Bieter einzutragen)
b) Nachtstunden von 20 bis 5 Uhr = .......... % Zuschlag auf Einzelstunde (vom Bieter einzutragen)
c) Sonntagsstunden = .......... % Zuschlag auf Einzelstunde (vom Bieter einzutragen)
d) Feiertagsstunden = .......... % Zuschlag auf Einzelstunde (vom Bieter einzutragen)
6. Ausführungsunterlagen
6.1 Die Planunterlagen können nach telefonischer Vereinbarung während der Bürozeiten
von Montag bis Freitag in der Zeit von 10.00 -17.00 Uhr im Architekturbüro eingesehen werden.
6.2 Der Auftragnehmer hat nach Vertragsabschluss, unter Berücksichtigung der vereinbarten Termine,
folgende Unterlagen vorzulegen, die nach Überprüfung Vertragsbestandteile werden:
Bauzeitenplan ja
Baustelleneinrichtungsplan ja
Zahlungsplan-evtl.-
7. Baustelle
7.1 Von den in der Regel wöchentlich stattfindenden Baustellenbesprechungen (Jour-fixe)
werden durchlaufend numerierte Protokolle angefertigt und dem Unternehmer ausgehändigt.
Dieser hat den Eingang der Protokolle zu prüfen und den Nichterhalt spätestens 8 Tage nach
der jeweiligen Besprechung anzuzeigen. Zu diesen Besprechungen hat der Unternehmer einen
verantwortlichen Vertreter zu entsenden.
7.2 Bauseits gestellte Arbeits- und Schutzgerüste hat der Auftragnehmer gem. DIN 4420, technische
Vorschriften für Gerüstbau, sowie gleichlautende Unfallverhütungsvor-schriften (UVV) vor Beginn
der Arbeiten mit der Bauleitung abzunehmen.
Während der Benutzung hat der Unternehmer eigenverantwortlich für die Einhaltung der
Sicherheitsvorschriften zu sorgen. Bei Nichteinhaltung der Sicherheitsbestimmungen ist die
Bauleitung berechtigt, bei Gefahr im Verzug ohne Abmahnung, auf Kosten des Unternehmers, das Gerüst wieder in ordnungsgemäßen Zustand zu bringen.
siehe Titel Baustelleneinrichtung
7.3 Den Auflagen zur Sicherung des Verkehrs gemäß Anordnung der zuständigen Behörden
ist Folge zu leisten. Erforderliche Absperrungen, Sicherung der Zu- und Abfahrtswege, Hinweisschilder,
Beleuchtung etc. sind Sache des Auftragnehmers und gehen zu seinen Lasten.
7.4 Vorleistungen anderer Unternehmer, welche die Qualität und geforderten Eigenschaften der
Leistung des Auftragnehmers beeinflussen, sind zu prüfen, die Mängel und Bedenken dem
Auftraggeber gemäß $ 4 Nr. 3 VOB/B unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
7.5 Das Anbringen von Firmenschildern ist im Bereich der Baustelle nur in Absprache mit der örtlichen
Bauleitung erlaubt.
8. Verjährungsfristen für Mängelansprüche ($ 13 Nr. 4 VOB/B)
8.1 Folgende Verjährungsfristen nach Abs. 1 werden vereinbart:
Regelfristen nach VOB/B, jedoch 5 Jahre für Bauwerke.
8.2 Folgende Verjährungsfristen nach Abs. 2 werden vereinbart:
Generell Regelfristen nach VOB/B, wenn kein Wartungsvertrag abgeschlossen wird.
Frist von 5 Jahren für maschinelle und elektrotechnische/elektronische Anlagen, wenn ein
Wartungsvertrag für die Dauer dieser Frist abgeschlossen wird.
8.3 Der Beginn der Verjährungsfrist erfolgt nach Abnahme der erbrachten Leistungen.
Findet im Ausnahmefall keine förmliche Abnahme statt, so beginnt die Frist mit Ablauf von 12
Werktagen nach schriftlicher Mitteilung der Fertigstellung der Leistung oder nach Zugang der
Schlußrechnung.
9. Zahlungen
Wird ein Skontonachlaß vereinbart, so wird dieser bei jeder Abschlagszahlung fällig. Die Frist beginnt
nach Eingang bei der rechnungsprüfenden Stelle (Architekt bzw. Projektant). Die Fristen für den
Skontonachlaß sind individuell im Vertrag zu regeln.
Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
Weitere Besondere Vertragsbedingungen (BVB) für die Ausführung von Bauleistungen Weitere Besondere Vertragsbedingungen (BVB) für die
Ausführung von Bauleistungen
10.1 -entfällt-
10.2 Hinweise auf Erschwernisse :
Wird aus Terminsicherungsgründen Abend-, Wochenend- und
Feiertagsarbeit erforderlich und von der Bauüberwachung
genehmigt, so hat der Auftragnehmer die erforderlichen
behördlichen Genehmigungen zu erwirken.
10.3 Hebezeuge :
Die zur Erbringung der vertraglichen Leistungen
erforderlichen Hebezeuge sind in den Einheitspreisen
einzukalkulieren und vorzuhalten.
10.4 Termine :
Ausführungsfristen werden nach den oben angeführten
groben Ausführungsfristen in einem Feinterminplan
eingetragen und sind Grundlage der Ausführungs- und
Fertigstellungszeiten.
10.5 Arbeitsaufnahme :
Der Beginn der Arbeitsaufnahme ist durch den
Auftragnehmer der örtlichen Bauleitung anzuzeigen.
10.6 Tagesberichte :
Der Auftragnehmer hat in den Tagesberichten Nachweis
über die anwesendenArbeitnehmer und ausgeführten
Leistungen zu führen. Diese sind mindestens wöchentlich
vorzulegen
10.7 Bauablaufberatungen :
Die Teilnahme an den Bauablaufberatungen ist für den
Auftragnehmer bzw. einen seiner kompetenten Vertreter
verpflichtend.
10.8 Koordinierungspflichten :
Die Leistung des Auftraggebers nach § 4 Nr. 1 VOB/B
entbindet den Auftragnehmer nicht davon, seine
Leistungen technisch und zeitlich mit seinen Vorgänger-
und Nachfolgegewerken abzustimmen und seine Arbeit
selbstständig auch mit allen sonstigen Arbeiten zu
koordinieren, die seine Leistung technisch und zeitlich
beeinflussen bzw. von seinen Leistungen beeinflusst
werden.
10.9 Baubüros und Tagesunterkünfte :
Baubüros und Tagesunterkünfte, die der Auftragnehmer
für seine Leistungen benötigt, sind nach Absprache mit
der Objektüberwachung in begrenztem Umfang vom
Auftragnehmer in eigener Regie und auf eigene
Kosten aufzustellen und termingerecht zu entfernen.
10.10 Beleuchtungsanlagen :
Alle zur Erfüllung der Leistungen des AN notwendigen
Beleuchtungsanlagen sind Angelegenheit des AN und in
die Einheitspreise einzukalkulieren.
10.11 Preise :
Alle angebotenen Preise sind hinsichtlich Material und
Lohn Festpreise bis zur vollständigen
Vertragserfüllung.
10.12 Gemeinsames Aufmass :
Das Aufmass wird von den Vertragspartnern gemeinsam
genommen und ist unstreitige und anerkannte
Berechnungsgrundlage für die Abrechnung.
Für Leistungen, die bei Weiterführung nur schwer
feststellbar sind, hat der Auftragnehmer rechtzeitig
die gemeinsame Leistungsfeststellung zubeantragen.
Der Auftraggeber wird im Rahmen der Aufmassnahme von
seiner Objektüberwachung/Fachbauleitung vertreten.
Daher istder Termin für das Aufmass mit der
Objektüberwachung/Fachbauleitung zu vereinbaren.
10.13. Bauschutt
Der AN ist verpflichtet, seinen Bauschutt zu entsorgen.
Anderfalls organisiert der AG die Beseitigung des
Abfalls zu Lasten des AN.
Weitere Besondere Vertragsbedingungen (BVB) für die Ausführung von Bauleistungen
Allgemeine Regelungen für Bauleistungen jeder Art - DIN Allgemeine Regelungen für Bauleistungen jeder Art - DIN
18299
Alle Kosten , die durch die nachfolgenden Angaben
entstehen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren,
soweit im LV keine eigene Position ausgewiesen sind.
0.1 Angaben zur Baustelle:
0.1.1 Lage der Baustelle:
Schlesierstr. 4 In 82024 Taufkirchen
2 Bestandsgebäude
Einbauort: Entkernung/Umnau/Umnutzung Gewerbe in Wohneinheiten und Fassadensanierung;
Einzelgrundstück mit privaten und öffentlichen Verkehrswegen ( Strassen)
vorgesehene Lagerflächen:nur auf eigenem Baugrund.
siehe beil. Lageplan
Weitere Zufahrts- Zugangseinschränkungen: öffentl. Verkehrsflächen, Flucht-Rettungswege und Feuerwehrzufahrten!
0.1.2 Art und Lage der baulichen Anlage:
siehe 0.1.1
0.1.3 Verkehrsverhältnisse, Verkehrsbeschränkungen:
Zufahrt: über öffentliche Straße auf private Verkehrsfläche bzw. Grundstück
nahezu ebenerdiges Anfahren möglich
Rettungswege ( vorhandene und geplante) sind
uneingeschränkt freizuhalten - sonst keine bekannt
0.1.4 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen:
Rettungswege und Feuerwehrzufahrten.:alle öffentlichen Verkehrsflächen.sonst keine bekannt
0.1.5 Lage, Art, Anschlusswert, Überlassung von
Wasser: Bauwasser Einrichtung durch Sanitärinstallationsfirma,
Verbrauchsgebühren kostenfrei
Energie: Baustrom Einrichtung durch Elektroinstallationsfirma,
Verbrauchsgebühren kostenfrei
Abwasser: Bauabwasser Einrichtung durch Sanitärinstallationsfirma,
Verbrauchsgebühren kostenfrei
bei eigenem BauWC-Stellung durch Baumeister
0.1.6 Lage ,Ausmaß der dem AN für die Ausführung seiner
Leistungen überlassenen Flächen, Räume:
Lagerflächen nur auf Baugrundstücken
0.1.7 Bodenverhältnisse, Baugrund- Tragfähigkeit:
sh. beil. Bodengutachten
0.1.8 Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässer:
HHW Grundwasser ca. 557,20 müNN = ca. 20 cm über Gründungstiefe- der Brunneringe
0.1.9 Besonder umweltrechtliche Vorschriften:
Abfalltrennung gem. Auflagen Landkreis München
0.1.10 besonder Vorgaben für die Entsorgung von
Abwasser und Abfall:
Es sind die Vorschriften / Vorgeben Landkreis München einzuhalten.
0.1.11 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der
Baustelle:
auf den Schallschutz und Emmissionsschutz im Bereich
von reinen Wohngebieten:
wird hingewiesen.
Penthouse derzeit bewohnt!
0.1.12 Schutz von vorh. Bäumen, Pflanzen,
Vegetationsflächen, Bauteile, Bauwerke,Grenzsteine
Baumbestand entlang der westl. und südl. Grundstücksgrenze., schützenswerte Bepflanzung vorhanden
Der Schutzbereich der Wurzelraums der zu erhaltende Bäume ist durch Schutzzäune in der gesamten Zeit des Baus (ab Erdarbeiten) zu sichern.
(Vorgaben sh. Baugenehmigung)
hier nicht von Belang- Baumschutzmaßnahmen bauseits
0.1.13 Sparten
insbes. Abwasser- Versorgungsleitungen:,Stromtrasse
Entwässerungsleitunge, Wasserversorgung- Fernwärmeleitungen
0.1.14 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich
der Baustelle:
nicht von Belang
0.1.15 Vermutete Kampfmittel:
nicht bekannt- alles Auffüllbereiche
0.1.16 Baustellenverordnung:
SiGe-Koordination bauseits : Verordnung wird im
Auftragsfall dem AN übergeben.
0.1.17 Bes. Anordnungen,Vorschriften,Maßnahmen der
Eigentümer von Leitungen etc.
nicht von Belang
0.1.18 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen
Boden,Gewässer, Luft,Stoffe,Bauteile:
nicht von Belang
0.1.19 Art und Zeit der vom Auftraggeber veranlassten
Vorarbeiten:
Teilw. Oberflächenrückbau- Baustelleneinrichtungen WC-Strom
0.1.20 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle:
Haustechnik, Gerüstbauarbeiten
0.2 Angaben zur Ausführung
0.2.1 Arbeitabschnitte, Arbeitunterbrechungen,
Arbeitsbeschränkungen
derzeit keine bekannt
0.2.2 Besonder Erschwernisse:
derzeit keine bekannt
0.2.3 Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten
Bereichen:
nicht von Belang
0.2.4 Besonder Anforderungen an die
Baustelleneinrichtung und Entsorgungseinrichtungen:
Baustelleneinrichtungsflächen (siehe Objektbeschreibung und Lageplan)
0.2.5 Besonderheiten der Regelung und Sicherung des
Verkehrs.
öffentlicher Strassenraum gem. StVo.
keine Besonderheiten
0.2.6 Auf- und Abbau, Vorhalten von Gerüsten, die nicht
Nebenleistung sind:
siehe Positionsbeschrieb
0.2.7 Mitbenutzung fremder Gerüste,
Hebezeuge,Aufzüge,Aufenthalts- und Lagerräume,
Einrichtungen und dergl. durch den Auftragnehmer:
Fassadengerüst bauseits
0.2.8 Gerüste des AN für Fremdnutzung vorgesehen:
nicht vorgesehen
0.2.9 Verwendung oder Mitverwendung von
wiederaufbereiteten Stoffen:
nein
0.2.10 Anforderungen an Stoffe zu Pkt. 0.2.9.
entfällt
0.2.11 Besondere Anforderung an
Art,Güte,Umweltverträglichkeit der Stoffe:
nein
0.2.12 Art und Umfang der vom Auftraggeber
verlangten Eignungs- und Gütenachweis:
Entsorgungsnachweise, bauphysikalische und brandschutztechnische Nachweise, Zulassungebescheide, Dokumentationen, Übereinstimmungserklärungen etc.
0.2.13 Unter welchen Bedingungen auf der Baustelle
gewonnene Stoffe verwendet werden dürfen bzw. müssen:
entfällt
0.2.14 Art,Zusammensetzung,Menge der aus dem Bereich
des Auftraggebers zu entsorgenden Böden, Stoffe,
Bauteile:
nicht von Belang
0.2.15 Baustoffe, Bauteile die vom Auftraggeber
beigestellt werden: keine
0.2.16 Umfang Bereich Abladen,Lagern,Transport von
Stoffen und Bauteilen durch den Auftraggeber:
nein
0.2.17 Leistungen für andere Unternehmer:
gesamt
0.2.18 Mitwirken beim Einstellen von Anlagenteile
bzw. Inbetriebnahme im Zusammenwirken mit anderen
beteiligten:
nein
0.2.19 Benutzung von Teilen der Leistung vor der
Abnahme: nein
0.2.20 Übertragung der Wartung: keine
0.2.21 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder
Tabellen
keine
2. Stoffe, Bauteile
2.1 Allgemeines
2.1.1 Die Leistungen umfassen auch die Lieferung der
dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschl. Abladen
und Lagern auf der Baustelle.
4.1 Nebenleistungen
gesamter Arbeits-
Lagerbereich besenrein herstellen
ebenso die öffentlichen Verkehrswege, insbes.
Transportwege Aushubabtransport und Lieferung:
Zeitraum täglich,
Allgemeine Regelungen für Bauleistungen jeder Art - DIN
ZUSÄTZLICH TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN -ALLGEMEIN- ZUSÄTZLICH TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN -ALLGEMEIN-
Alle Kosten , die durch diese ZTV entstehen sind in
die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit im LV keine
eigene Position ausgewiesen sind.
1.0 Aufmaß und Abrechnung:
Sämtliche Aufmaße und Abrechnungen sind getrennt
auszuarbeiten und in Rechnung zu stellen.
2.0 Die Versicherung der Leistung zu Gunsten des
Auftraggebers ist eine Nebenleistung.
3.0 Rechtzeitig vor Baubeginn sind sämtliche
notwendigen Genehmigungen , Anmietungen etc. zur
Erstellung und Vorhalten der zu erbringenden Leistung
bei den zuständigen Behörden einzuholen.
4.0 BAUSTELLENEINRICHTUNG
( sh. beil. Baustelleneinrichtungsplan):
Alle Gebühren die zur nach beschriebenen
Leisungserfüllung notwendig sind, gehen zu Lasten des
Auftragnehmers und sind entspr. in die Einheitspreise
einzukalkulieren, soweit nicht in den Einzelpositionen
anders beschrieben.
Mit Angebotsabgabe ist eine Skizze über die eigenen
notwendigen Baustelleeinrichtungsflächen mit
Darstellung der geplanten Container- und
Unterkunftsstellungen, Kranstellung und ca. benötigte
Lagerflächen sowie angedachte Baustellenzufahrten
einzureichen.
5.0 Innerhalb des Gebäudes bestehen von Seiten des
Auftragnehmers keine Ansprüche auf
Baustelleneinrichtungsflächen. Die Benützung bedarf der
Zustimmung der Bauleitung.
6.0 Für eingebrachte Sachen übernimmt der
Auftraggeber keine Haftung.
7.0 Die Baustelle ist durch den Auftragnehmer täglich
besenrein zu verlassen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle
Verunreinigungen wie Bauschutt, Abfälle,
Verpackungsmaterialien etc. täglich zu entfernen und
die Baustelle in aufgeräumtem Zustand zu halten.
Abfälle und Abwasser etc. sind entsprechend den
komunalen Verordnungen zu entsorgen.
8.0 Die Instandsetzung aller Lagerflächen und Räume
nach Beendigung der Arbeiten und Auftragserfüllung in
den ursprünglichen Zustand sowie die Unterhaltung
während der Bauzeit gehöhrt zu Nebenleistungen.
9.0 Baumaterialien sind unfallsicher zu lagern.
10.0 Vor Angebotsabgabe hat sich der Bieter vor Ort
zwingend über die örtl. Gegebenheiten zu informieren.
11.0 Hebezeuge stehen keine zur Verfügung und sind in
die jeweiligen EP`s einzukalkulieren.
12.0 Gerüststellung: bauseits
ZUSÄTZLICH TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN -ALLGEMEIN-
Hinweis: Förderrichtlinien Aufschiebende Bedingung:
Dieser [Kaufvertrag tritt / Vertrag tritt hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten zur Umsetzung] erst und nur insoweit in Kraft, wenn und soweit [das BAFA / die KfW] den Antrag [nur bei Kaufverträgen: zur Förderung [Bezeichnung Einzelmaßnahme / eines Sanierungsvorhabens]] bewilligt und die Förderung gegenüber der antragstellenden Vertragspartei zugesagt hat (aufschiebende Bedingung). Die antragstellende Vertragspartei wird die jeweils andere Vertragspartei über den Eintritt der Bedingung unverzüglich in Kenntnis setzen.
Auflösende Bedingung:
Dieser [Kaufvertrag erlischt / Vertrag erlischt hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten zur Umsetzung], sobald und soweit [das BAFA / die KfW] den Antrag zur Förderung [Bezeichnung Einzelmaßnahme / eines Sanierungsvorhabens] nicht bewilligt, sondern ablehnt und die Förderung nicht gegenüber der antragstellenden Vertragspartei zusagt (auflösende Bedingung). Die antragstellende Vertragspartei wird die jeweils andere Vertragspartei über den Eintritt der Bedingung unverzüglich in Kenntnis setzen."
Hinweis: Förderrichtlinien
02 Abbruch - Erdarbeiten
02
Abbruch - Erdarbeiten
Abbruch -Erdarbeiten grundsätzlich gilt, auch wenn in den einzelnen Positionen nicht beschrieben:
jeweils inkl. Abtransport, Kippgebühren und Entsorgung.
Abbruch -Erdarbeiten
Rückbau und Erdbau Aussenbereiche Umfang siehe beil. BE-Plan!
Um während der Bauzeit ausreichen befestigte Baustelleneinrichtungsfläche beizubehalten werden nur Teilbereich ( Aushubbereiche Fundamente) zu Beginn der Leistungen bearbeitet.
Die Restfläche wird im Zusammenhang mirt der Durchführung ddes Garten- und Landschaftsbaus sowie der befestigten Verkehrsflächen rückgebaut.
Rückbau und Erdbau Aussenbereiche
02.__.0001 Ausbau/ Aufnehmen Gehwegplattenbelag
inkl.Splittbett Abbrechen / Aufnehmen von Betonstein Gehwegplattenbelägen
ca. 35 x 35 oder 30x30 cm
Höhe ca. 7 cm
inkl. Auspflasterungen mit Keinsteinpflaster
Ausbau und seitl. auf der Baustelle lagern.
inkl.Aufnehmen von Splittbett d= ca. 11 cm
inkl.Abtransport und fachgerechter Entsorgung
Abbruchort: Gelände
02.__.0001
Ausbau/ Aufnehmen Gehwegplattenbelag
inkl.Splittbett
200.00
m2
02.__.0002 Ausbau/Abbruch Splittbett Aufnehmen von Splittbett d= ca. 11 cm
inkl.Abtransport und fachgerechter Entsorgung
Abbruchort: Gelände
02.__.0002
Ausbau/Abbruch Splittbett
200.00
m2
02.__.0003 Zulage Abtransport/ Entsorgung Gehwegplattenbelag Zulage zu vor, für Abtransport/ Entsorgung der Gehwegplatten/ Pflasterbeläge
02.__.0003
Zulage Abtransport/ Entsorgung Gehwegplattenbelag
200.00
m²
02.__.0004 Abbruch von Granit Natursteinbelägen ( Podeste und Stufen) d= Abbruch von Granit Natursteinbelägen ( Podeste und Stufen) d= 30 mm im Dickbettmörtel va. 30 mm verlegt. Inkl. Mörtelbettung bis zur Tragkonstruktion
Abbruchort: Eingangsbereich Haupteingang Bestand.
Abtransport/ Entsorgung
02.__.0004
Abbruch von Granit Natursteinbelägen ( Podeste und Stufen) d=
7.00
m2
02.__.0005 Abbruch Asphaltbelag Abbruch eines Asphaltbelags inkl.
Deckschicht
Aufbauhöhe Asphalt : ca. 10 cm Tragschicht + 5 cm Deckschicht
Abbruchort: Gelände
Ausführung vorbehalten: ggf. erst durch Gewerk GaLa- Bau
02.__.0005
Abbruch Asphaltbelag
300.00
m2
02.__.0006 Abbruch Fertigteilmüllhaus Abbruch Müllhaus freistehend Beton mit Stahltüren
inkl. Fundamente
gem. beil. Foto
02.__.0006
Abbruch Fertigteilmüllhaus
1.00
St
02.__.0007 Abbruch Briefkastenanlage Abbruch Briefkastenanlage
inkl. Fundamente
gem. beil. Foto
02.__.0007
Abbruch Briefkastenanlage
1.00
St
02.__.0008 Baugrubenaushub, Bkl. 1-2, ROTLAGE Abtransport
und Entsorgung - Kleinmengen Baugrubenaushub als Maschinenaushub
Auffüllungen/Abraum gemischtes, verunreinigtes teilweise
schlufiges, kies-sandiges Aushubmaterial, das nicht
für den Wiedereinbau geeignet sind.
Aushubtiefe: i. M. ca. 300 cm
Bodenklasse: 1-2 Rotlage
aufnehmen, abtransportieren und fachgerecht entsorgen
inkl. Kippgebühren
Kleinmengen im Bereich von geplanten Betonringfundamenten. Siehe beil. BE- Plan
02.__.0008
Baugrubenaushub, Bkl. 1-2, ROTLAGE Abtransport
und Entsorgung - Kleinmengen
180.00
m3
02.__.0009 Zulage Haufwerksbildung Zulage für vor beschriebenen Aushub für Erstellen von Haufwerken in Einzelmieten von ca. 300 m3, inkl. Wiederaufnahme zum Abtransport ,auf dem Baugrundstück, zur Durchführung von baus. Beprobungen zur Einstufung in Entsorgungsklassen wie nach beschrieben.
02.__.0009
Zulage Haufwerksbildung
180.00
m3
02.__.0010 Hinterfüllung mit Lieferkies, Bkl. 3-4 Liefern von Kiesmaterial Bkl. 3 - 4 und
profilgerechtes, lagenweises Hinterfüllen von
Fundamenten und Kellerwänden, bzw. Überschütten von
Baukörpern,
inkl. lageweisem Verdichten.
Kleinmengen im Bereich von geplanten Betonringfundamenten. Siehe beil. BE- Plan
02.__.0010
Hinterfüllung mit Lieferkies, Bkl. 3-4
160.00
m3
Abbruch Fassadenbereich
Abbruch Fassadenbereich
02.__.0011 Abbruch Vordächer Massiv Abbruch auskragender Betonvordächer
Rückbau der Dachdeckung aus
div. Verblechnungen( Titanzink bzw. verzinntes Edelstahl, Attika, Fassadenanschlußverblechnungen, Rinnen inkl. Fallrohre,
Bitumenschweißabdichtungen besandet.
Tragsystem Stahlbeton
Plattenstärke 18 cm Stahlbeton
Gesamtaufbaustärek 25 bis 30 cm
Stahbeton mittels Betonsäge vom Gebäude abtrennen.
Abbruchgrößen entspr. Schnitte entsprechend den möglichen Hebe und Abtransportmöglichkeiten des Bieters.
Saubere Schnittführung entlang dem Gebäude - Flächenbündig.
Inkl. notwendege Unterbaurüstung und Gerüststellung.
Diese Leistung wird als erstes, also vor Fassadengerüststellung erbracht.
inkl. Vorbehandlung, Grundierung und Rostschutzbehandlung der geschnittenen Bewehrungsstähle.
3 Vordächer mit unterschiedlichen Längen:
1 Stück l= 3,50 m
1 Stück l= 11,20 m
1 Stück l= 14,20 m
Auskragungbreite 175 cm
Einbauhöhe über OK- Gelände ca. 3,50 m
02.__.0011
Abbruch Vordächer Massiv
29.00
m
02.__.0012 Abbruch Stahl-Glas Schaufensterelement ca. 320 x 250 cm Einbauort: EG
Abbruch Stahl- Glas Schaufensterelement komplett inkl. Zubehör, Einbauteile, Deckleisten,innere und außere Fnsterbleche/ Fensterbretter ( Naturstein)
sauberes herstellen der Anschlüsse an verbleibenden Bauteilen.
Elementgröße ca. 320 x 250 cm
02.__.0012
Abbruch Stahl-Glas Schaufensterelement ca. 320 x 250 cm
3.00
St
02.__.0013 Abbruch Stahl-Glas Schaufensterelement ca. 325 x 250 -300cm Einbauort: EG
Abbruch Stahl- Glas Schaufensterelement komplett inkl. Zubehör, Einbauteile, Deckleisten,
sauberes herstellen der Anschlüsse an verbleibenden Bauteilen.
inkl. Türelement.
Elementgröße ca. 325 x 250 -300cm
02.__.0013
Abbruch Stahl-Glas Schaufensterelement ca. 325 x 250 -300cm
1.00
St
02.__.0014 Abbruch Stahl-Glas Schaufensterelement ca. 610 x 250 -300cm Einbauort: EG
Abbruch Stahl- Glas Schaufensterelement komplett inkl. Zubehör, Einbauteile, Deckleisten,
sauberes herstellen der Anschlüsse an verbleibenden Bauteilen.
inkl. Türelement.
Elementgröße ca. 610 x 250 -300cm
02.__.0014
Abbruch Stahl-Glas Schaufensterelement ca. 610 x 250 -300cm
1.00
St
02.__.0015 Abbruch Stahl-Glas Schaufensterelement ca. 423 x 250 -300cm Einbauort: EG
Abbruch Stahl- Glas Schaufensterelement komplett inkl. Zubehör, Einbauteile, Deckleisten,
sauberes herstellen der Anschlüsse an verbleibenden Bauteilen.
inkl. Türelement.
Elementgröße ca. 423 x 250 -300cm
02.__.0015
Abbruch Stahl-Glas Schaufensterelement ca. 423 x 250 -300cm
1.00
St
02.__.0016 Abbruch Stahl-Glas Schaufensterelement ca. 265 x 250 cm Einbauort: EG +60 cm
Abbruch Stahl- Glas Hauseingangselement komplett inkl. Zubehör, Einbauteile, Deckleisten,integrierte Briefkasten- Klingelanlage
sauberes herstellen der Anschlüsse an verbleibenden Bauteilen.
Elementgröße ca. 265 x 250 cm
02.__.0016
Abbruch Stahl-Glas Schaufensterelement ca. 265 x 250 cm
1.00
St
02.__.0017 Abbruch LM Hauseingangselement ca. 100 x 250 cm EG
Abbruch LM Hauseingangstürelement Pannelgefüllt mit Oberlichte komplett inkl. Zubehör, Einbauteile, Deckleisten,
sauberes herstellen der Anschlüsse an verbleibenden Bauteilen.
Elementgröße ca. 100 x 250 cm
02.__.0017
Abbruch LM Hauseingangselement ca. 100 x 250 cm
1.00
St
02.__.0018 Abbruch Kunststofffenster 2-flg.,Mittelholm ca. 150 x 175 cm EG,1.+2.OG
Abbruch Kunststofffenster
komplett inkl. Zubehör, Einbauteile, Deckleisten, Aussenfensterbleche und Innenfensterbänke Naturstein
sauberes herstellen der Anschlüsse an verbleibenden Bauteilen.
02.__.0018
Abbruch Kunststofffenster 2-flg.,Mittelholm ca. 150 x 175 cm
5.00
St
02.__.0019 Abbruch Kunststofffenster 2-flg.,Mittelholm ca. 225 x 152 cm 1.+2.OG
Abbruch Kunststofffenster
komplett inkl. Zubehör, Einbauteile, Deckleisten,Aussenfensterbleche und Innenfensterbänke Naturstein
sauberes herstellen der Anschlüsse an verbleibenden Bauteilen.
Inkl. Aussenraffstores mit Vorbaukasten
02.__.0019
Abbruch Kunststofffenster 2-flg.,Mittelholm ca. 225 x 152 cm
6.00
St
02.__.0020 Abbruch Kunststofffenster 3-flg.,Mittelholme ca. 320 x 152 cm 1.+2.OG
Abbruch Kunststofffenster
komplett inkl. Zubehör, Einbauteile, Deckleisten,Aussenfensterbleche und Innenfensterbänke Naturstein
sauberes herstellen der Anschlüsse an verbleibenden Bauteilen.
Inkl. Aussenraffstores mit Vorbaukasten
02.__.0020
Abbruch Kunststofffenster 3-flg.,Mittelholme ca. 320 x 152 cm
8.00
St
02.__.0021 Abbruch Kunststoffrollladen inkl. Kasten Breite ca. 150 cm EG,
Abbruch Kunststoffrollladenpanzer und Mauerwerkskasten
komplett inkl. Zubehör, Einbauteile, Deckleisten,
sauberes herstellen der Anschlüsse an verbleibenden Bauteilen.
02.__.0021
Abbruch Kunststoffrollladen inkl. Kasten Breite ca. 150 cm
1.00
St
02.__.0022 Ausbau Holzfenster, ca. 1500x1500 mm Fassade
DG
Fensterrahmen, Flügel, Verglasung, Aussenfensterbleche (lackiertes Zinkblech) Innenfensterbrett Naturstein
Oberfläche Holz lasiert
inkl.
Bedienteile,
Größe (H)x(B)= ca. 1500x1500 mm
02.__.0022
Ausbau Holzfenster, ca. 1500x1500 mm
1.00
Stk
02.__.0023 Ausbau Holzfenster, ca. 1000x1500 mm Fassade
DG
Fensterrahmen, Flügel, Verglasung, Aussenfensterbleche (lackiertes Zinkblech) Innenfensterbrett Naturstein
Oberfläche Holz lasiert
inkl.
Bedienteile,
Größe (H)x(B)= ca. 1000x1500 mm
02.__.0023
Ausbau Holzfenster, ca. 1000x1500 mm
1.00
Stk
02.__.0024 Ausbau Holzfenstertürelement, ca. 900x2100 mm Fassade
DG
Fensterrahmen, Flügel, Verglasung, Aussenfensterbleche (lackiertes Zinkblech) Innenfensterbrett Naturstein
Oberfläche Holz lasiert
inkl.
Bedienteile,
Größe (H)x(B)= ca. 900x2100 mm
02.__.0024
Ausbau Holzfenstertürelement, ca. 900x2100 mm
1.00
Stk
02.__.0025 Abbruch Gitterrostpodeste EG
Abbruch / Rückbau von
Gitterrostkonsruktion aus verzinktem Stahl
L- Rahmenkonstruktion mit Aufständerungen Stahl h = ca. 10-15 cm
eingelegte Gitterroste MW 30/10 mm in Einzel- Standartelementen
komplett inkl. Zubehör, Einbauteile,
Podestgröße unterschiedlich ca. 320 x 180 cm
02.__.0025
Abbruch Gitterrostpodeste
12.00
m²
02.__.0026 Abbruch Stahlstütze EG
Abbruch / Rückbau von
Stahlstütze l = 3560 mm , Rechteckprofil ca. 100 x 100 mm mit Kopfplatte oben und unten aus grundiertem Stahl
komplett inkl. Zubehör, Einbauteile,
02.__.0026
Abbruch Stahlstütze
1.00
St
02.__.0027 Abbruch Natursteinbelag Fassade EG Abbruch von vorgesetzten Natursteinplatten im EG
Material : Nagelfluh geschliffen
Plattenstärke 40 mm
vorgehängt inkl. Stahlanker.
Brüstungs- und Stützenbereiche
02.__.0027
Abbruch Natursteinbelag Fassade EG
20.00
m²
02.__.0028 Abbruch Glasbausteine Fassade Abbruch von Glasbausteinelemente im 1.+2.OG Treppenhaus
Glasbausteine ca. 20 x20 x8 cm inkl. bewehrte Zementmörtelfügen
Elementfelder
2 x ca. 5 m2
02.__.0028
Abbruch Glasbausteine Fassade
10.00
m²
02.__.0029 Abbruch Brüstungen Massiv OG Alternative zu nach beschriebener Position bei Abbruch gesamte Brüstungselemente!!
Teilabbruch Fensterbrüstungen aus Stahlbeton im 1.+2.OG
Tragsystem Stahlbeton
Wandstärke ca. 12 cm Stahlbeton
Brüstungen mittels Betonsägeabtrennen.
Abbruchgrößen mit entspr. Schnitte entsprechend den möglichen Hebe- und Abtransportmöglichkeiten des Bieters.
Saubere Schnittführung entlang den angrenzenden Bauteilen: Boden und Wand - Flächenbündig.
inkl. Vorbehandlung, Grundierung und Rostschutzbehandlung der geschnittenen Bewehrungsstähle.
Inkl. notwendige Unterbaurüstung und Gerüststellung.
Kleinflächen im Bereich von Türöffnungen
Brüstungen mit unterschiedlichen Längen:
5 Stück l= 1,50 m
6 Stück l= 2,25 m
8 Stück l= 3,20 m
Brüstungshöhe ca. 90 cm
02.__.0029
Abbruch Brüstungen Massiv OG
O
42.00
m²
02.__.0030 Abbruch Brüstungen Massiv- Teil -OG Teilabbruch Fensterbrüstungen aus Stahlbeton im 1.+2.OG
Tragsystem Stahlbeton
Wandstärke ca. 12 cm Stahlbeton
Brüstungen mittels Betonsägeabtrennen.
Abbruchgrößen mit entspr. Schnitte entsprechend den möglichen Hebe- und Abtransportmöglichkeiten des Bieters.
Saubere Schnittführung entlang den angrenzenden Bauteilen: Boden und Wand - Flächenbündig.
inkl. Vorbehandlung, Grundierung und Rostschutzbehandlung der geschnittenen Bewehrungsstähle.
Inkl. notwendige Unterbaurüstung und Gerüststellung.
nur Kleinflächen im Bereich von Türöffnungen
Brüstungen mit unterschiedlichen Längen:
2 Stück l= 1,75 m
2 Stück l= 1,15 m
Brüstungshöhe ca. 90 cm
02.__.0030
Abbruch Brüstungen Massiv- Teil -OG
5.50
m²
02.__.0031 Abbruch Brüstungen Massiv EG Teilabbruch Fensterbrüstungen aus Stahlbeton im EG
Tragsystem Stahlbeton
Wandstärke ca. 12 cm Stahlbeton
Brüstungen mittels Betonsägeabtrennen.
Abbruchgrößen mit entspr. Schnitte entsprechend den möglichen Hebe- und Abtransportmöglichkeiten des Bieters.
Saubere Schnittführung entlang den angrenzenden Bauteilen: Boden und Wand - Flächenbündig.
inkl. Vorbehandlung, Grundierung und Rostschutzbehandlung der geschnittenen Bewehrungsstähle.
Brüstungen mit unterschiedlichen Längen:
1 Stück l= 4,23 m
1 Stück l= 6,12 m
4 Stück l= 3,20 m
Brüstungshöhe ca. 50 cm
02.__.0031
Abbruch Brüstungen Massiv EG
12.00
m²
02.__.0032 Abbruch PS-Dämmung auf Brüstungen Abbruch, Abtransport, Entsorgen von verputzten PS- Tektalan/ Heraklith- Dämmplatten an Stahlbetonbrüstungen
im Bereich abzubrechender Brüstungselemente
Elementgrößen sihe Positionen vor!
02.__.0032
Abbruch PS-Dämmung auf Brüstungen
18.00
m²
Innenabbruch
Innenabbruch
02.__.0033 Abbruch Trockenbauwände Abbruch von Trockenbauwänden 100-150 mm je doppelt beplankt.
in allen Geschossen
h bis 3,50 m
02.__.0033
Abbruch Trockenbauwände
40.00
m²
02.__.0034 Abbruch nichttragende Gasbetonbauwände Abbruch von nichttragende Gasbetonbauwände beidseitig verputzt
ca. 140 mm
in allen Geschossen
h bis 3,0 m
02.__.0034
Abbruch nichttragende Gasbetonbauwände
180.00
m²
02.__.0035 Abbruch tragende Kalksandsteinwände Abbruch von tragende Kalksandsteinwände beidseitig verputztca.
270 mm
im 1.+2.OG
h bis 2,50 m
02.__.0035
Abbruch tragende Kalksandsteinwände
20.00
m²
02.__.0036 Abbruch Holztreppenelement EG-1.OG
Abbruch einer Holzteppenanlage 2 -läufig mit Zwischenpodest
Holzwangen, Holzmaasivstufenb- Tritt- und Setzstufen komplett inkl. Zubehör, Einbauteile, Deckleisten,
sauberes herstellen der Anschlüsse an verbleibenden Bauteilen.
Treppenstufenbreite ca.
02.__.0036
Abbruch Holztreppenelement
1.00
St
02.__.0037 Abbruch Natursteinfensterbänke-Innen Abbruch von Innenfensterbänken Natursteinplatten
Material : Botticello / Jura grau/gelb poliert
Plattenstärke 30 mm, Mörtelbett
in allen Geschossen
versch. Einzellängen sh. Abbruch Fensterelemente)
Breite ca. 25 bis 30 cm
02.__.0037
Abbruch Natursteinfensterbänke-Innen
48.00
m
02.__.0038 Abbruch Natursteinfensterbänke-Innen Abbruch von Innenfensterbänken Natursteinplatten - Holz etc.
Material : Botticello / Jura grau/gelb lackierte Hölzer poliert
Plattenstärke 30 mm, Mörtelbett
im EG
versch. Einzellängen sh. Abbruch Fensterelemente)
Breite ca. 30 bis 50 cm
02.__.0038
Abbruch Natursteinfensterbänke-Innen
16.00
m
02.__.0039 Abbruch Stahl-U-Zarge lackiert ca. 90 x 200 cm 2.OG
Abbruch Stahl-U.Zarge , MW ca. 140 mm
komplett inkl. Zubehör, Einbauteile, Deckleisten,etc.
sauberes herstellen der Anschlüsse an verbleibenden Bauteilen.
02.__.0039
Abbruch Stahl-U-Zarge lackiert ca. 90 x 200 cm
4.00
St
02.__.0040 Abbruch Holz-U-Zarge lackiert ca. 90 x 200 cm 2.OG
Abbruch Holz-U.Zarge
komplett inkl. Zubehör, Einbauteile, Deckleisten,etc.
sauberes herstellen der Anschlüsse an verbleibenden Bauteilen.
02.__.0040
Abbruch Holz-U-Zarge lackiert ca. 90 x 200 cm
1.00
St
02.__.0041 Abbruch Holz-U-Zarge lackiert ca. 100 x 200 cm Wohnungseinganstüren
Abbruch Holz-U.Zarge , MW 270 mm
komplett inkl. Zubehör, Einbauteile, Deckleisten,etc.
sauberes herstellen der Anschlüsse an verbleibenden Bauteilen.
02.__.0041
Abbruch Holz-U-Zarge lackiert ca. 100 x 200 cm
5.00
St
02.__.0042 Abbruch/Ausbau Holz-Türblätter lackiert ca. bis 100 x 200 cm Abbruch/ Ausbau Holz-Türblätter
komplett inkl. Zubehör, Einbauteile,
02.__.0042
Abbruch/Ausbau Holz-Türblätter lackiert ca. bis 100 x 200 cm
8.00
St
02.__.0043 Entfernen geklebter Laminatboden d= 1cm Entfernen von geklebten Laminatböden d= 1cm, bis zur Tragschicht, inklusiv der Sockelleisten und Abschlusswinkelschienen,
02.__.0043
Entfernen geklebter Laminatboden d= 1cm
40.00
m²
02.__.0044 wie vor, jedoch PVC-Bodenbelag wie vor, jedoch PVC-Bodenbelag
02.__.0044
wie vor, jedoch PVC-Bodenbelag
40.00
m²
02.__.0045 Abbruch von Steinzeug Bodenfliesen Abschlagen von Steinzeug Bodenfliesen inkl.Kleber und evtl. Spachtelungen Untergrund: Estrich
02.__.0045
Abbruch von Steinzeug Bodenfliesen
30.00
m²
02.__.0046 Abbruch Wandfliesen wie vor, jedoch Wandfliesen, Untergrund Putz
02.__.0046
Abbruch Wandfliesen
60.00
m²
02.__.0047 Ausbau Zementestrich, d=8 cm Abbruch von schwimmenden Zementestrich
inkl. Unterbau aus 20 mm PS- Dämmschicht.
inkl. teilweise anhaftender Papptrennlage
Stärke gesamt ca. 80 mm
02.__.0047
Ausbau Zementestrich, d=8 cm
30.00
m2
02.__.0048 Schneiden von Zementestrich, d=8 cm Schneiden von schwimmenden Zementestrich
inkl. Unterbau aus 20 mm PS- Dämmschicht.
inkl. teilweise anhaftender Papptrennlage
Stärke gesamt ca. 80 mm
inkl.
Aufriß
Beton-Sägeschnitte lot und fluchtrecht.
02.__.0048
Schneiden von Zementestrich, d=8 cm
100.00
m
02.__.0049 Schneiden und ausbauen Zementestrich, d=8 cm d= 150 mm Abbruch von schwimmenden Zementestrich
inkl. Unterbau aus 20 mm PS- Dämmschicht.
inkl. teilweise anhaftender Papptrennlage
Stärke gesamt ca. 80 mm
im Bereich von neu zu errichtenden Innenwände
inkl.
Aufriß der späteren Wände ( Mauerwerk sund überwiegend Trockenbauwände)
Beton-Sägeschnitte beidseitig der Wandstärke lot und fluchtrecht.
für Wandstärke: 125 mm
somit geschnittene Wandbreite 150 mm
02.__.0049
Schneiden und ausbauen Zementestrich, d=8 cm d= 150 mm
80.00
m
02.__.0050 wie vor, jedoch geschnittene Wandbreite 175 mm
02.__.0050
wie vor, jedoch geschnittene Wandbreite 175 mm
30.00
m
02.__.0051 wie vor, jedoch geschnittene Wandbreite 240 mm
02.__.0051
wie vor, jedoch geschnittene Wandbreite 240 mm
3.00
m
02.__.0052 wie vor, jedoch geschnittene Wandbreite 260 mm
02.__.0052
wie vor, jedoch geschnittene Wandbreite 260 mm
16.00
m
02.__.0053 wie vor, jedoch geschnittene Wandbreite 390 mm
02.__.0053
wie vor, jedoch geschnittene Wandbreite 390 mm
60.00
m
07 Container-Schuttbeseitigung
07
Container-Schuttbeseitigung
07.__.0001 Bauschutt-Container aufstellen, vorhalten, einschl. An Soweit in in vor beschriebenen Titeln und Positionen enthalten.
Bauschutt-Container aufstellen, vorhalten, einschl. An - und Abfahrt. Getrennt für Bauschutt, Kunststoffe, Papier und Karton, Holz, Metall und Styropor (evtl. in Säcken) einschl. Sortierung. Entsorgungskosten in gesonderter Position.
07.__.0001
Bauschutt-Container aufstellen, vorhalten, einschl. An
O
10.00
Stk
07.__.0002 Entsorgung von Bauschutt rein, im Container. Entsorgung von Bauschutt rein, im Container.
Abrechnung nach Wiegeschein
07.__.0002
Entsorgung von Bauschutt rein, im Container.
O
100.00
t
07.__.0003 Entsorgung von Bauschutt verunreinigt, im Container. Entsorgung von Bauschutt verunreinigt, im Container.
Abrechnung nach Wiegeschein
07.__.0003
Entsorgung von Bauschutt verunreinigt, im Container.
O
50.00
t
07.__.0004 Entsorgung von Bauschutt verunreinigt, PAK 20mg/kg, im Container. Entsorgung von Bauschutt, für PAK-Anteil von 20mg/ kg, im Container.
Abrechnung nach Wiegeschein
07.__.0004
Entsorgung von Bauschutt verunreinigt, PAK 20mg/kg, im Container.
O
20.00
t
07.__.0005 Entsorgung gemischtem Bau- und Abbruchmaterial, Container. Entsorgung von gemischtem Bau- und Abbruchmaterial,
im Container.
Abrechnung nach Wiegeschein
07.__.0005
Entsorgung gemischtem Bau- und Abbruchmaterial, Container.
O
50.00
t
07.__.0006 Entsorgung gemischtem Holz Klasse I - III, im Container. Entsorgung von gemischtem Holz Klasse I - III, im Container.
Abrechnung nach Wiegeschein
07.__.0006
Entsorgung gemischtem Holz Klasse I - III, im Container.
O
10.00
t
07.__.0007 wie vor, jedoch Kunststoff
07.__.0007
wie vor, jedoch Kunststoff
O
30.00
m3