Trockenbauarbeiten wg. Sprinklersanierung
Trockenbauarbeiten Sprinklersanierung
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0.0 Allgemeine Beschreibung der Leistung 0.0.1 Auszuführende Leistungen In dem Gebäudekomplex Brienner Forum, Richard-Wagner- Straße 1 in München werden die Netze der Trockensprinkleranlagen UG3 bis UG1 und Nebenräume ausgetauscht. Für den Zugang Bereich Tiefgaragenabfahrt und Bereich 1.UG Glasaufzug müssen Trockenbaudecken geöffnet und wieder verschlossen werden. In dieser Ausschreibung: Im vorliegenden Ausschreibungspaket sind die Arbeiten Gewerk Trockenbau zu finden 0.0.2 bereits ausgeführte Vorarbeiten entfällt 0.0.3 Gleichzeitig laufende Arbeiten entfällt
0.0 Allgemeine Beschreibung der Leistung
Vorbemerkungen Die nachfolgend ausgeschriebenen Arbeiten sind grundsätzlich nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechend auszuführen. Die gültigen DIN/EN-Normen neuester Fassung, Normen, Merkblätter, Regelwerke sind zu beachten. Dabei sind folgende Vorschriften besonders zu beachten: VOB/C Allgemeine Technische Vertragsbedinugnen für Bauleistungen (ATV) Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - DIN 18 299 in der neuesten Fassung. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technsiche Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausrdücklichen Zusatz: "oder gleichwertig" immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Vorbemerkungen
Allgemeine technische Vertragsbedingungen Die Abwicklung der Maßnahme unterliegt den Vorgaben und Regelungen der VOB/B und VOB/C. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig" immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Allgemeine technische Vertragsbedingungen
0.1 ATV- Allgemein: Angaben zur Baustelle 0.1.1 Lage der Baustelle Die Baustelle liegt in München im Bereich der Augustenstraße, Brienner Str und Richard Wagner Str. Es handelt sich um den Gebäudekomplex Briennerforum. Der Gebäudekomplex besteht aus den Häusern A/B/C/D/E/F/ G/H. Im Leistungsverzeichnis sind Arbeiten an den der haustechnischen Gewerke vorhanden. 0.1.2 Besondere Belastungen, Bedingungen Die haustechnischen Anlagen befinden sich in Betrieb. im Bereich der Sanierung befinden sich  vermietete Bereiche die nicht den allgemein zugänglichen Bereiche zugehören. In diesen Bereichen ist ein Höchstmaß an Sorgfalt und Rücksichtnahme auf den laufenden Betrieb erforderlich. 0.1.3 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, Verkehrsbeschränkungen Anlieferungen mit Transportern sind lediglich mit Transportern bis 7,5t möglich. 0.1.4 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen Die für den Verkehr gesperrten Flächen, insbesondere Zufahrten, Feuerwehrzufahrten o.ä. sind unbedingt freizuhalten. 0.1..5 Transporteinrichtungen und Wege Zum vertikalen Transport im Gebäude können die vorhandenen Aufzugsanlagen verwendet werden. Falls diese nicht bereits geschützt sind, ist gegen eine Beschädigung dieser entsprechendes Material zu kalkulieren. Alternativ stehen Treppen zur Verfügung. 0.1.6 Lage, Art, Anschlusswerte für Wasser, Energie, Abwasser und Telekommunikation Wasser: Im Gebäude kann durch den AG ein Wasseranschluss zur Verfügung gestellt werden. Im Bestand kann das Wasser in Sanitärbereichen entnommen werden. Der Transport und die Weiterleitung an die Verwendungsstelle innerhalb des Gebäudes ist Sache des AN und wird nicht gesondert vergütet. Die Verantwortung für die Weiterleitungseinrichtungen, insbesondere bei Wasserschäden auch aus Fremdnutzung liegt beim Ersteller der Weiterleitungseinrichtung. Die Verbrauchskosten werden vom Bauherrn übernommen. Energie: Für die Installation einer Baustromversorgung können an bestehenden Verteileinrichtungen in Abstimmung mit dem AG Abgänge nach Bedarf des AN zur Versorgung einer durch den AN zu unterhaltenden und zu betreibenden Baustelleneinrichtung errichtet werden. Die Errichtung der Baustromversorgung ist Sache des AN. Im Weiteren können im Umfeld der Baustelle vorhandene Schukosteckdosen in Abstimmung mit dem AG zum Bezug von Energie herangezogen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass diese ggf. keine Baustellenqualität besitzen. Die Vorhaltung von möglicherweise erforderlichen Schutzeinrichtungen (z.B. RCD) sind Sache des AN. Ein Anspruch auf die Bereitstellung von Energie besteht nicht, die Weiterleitung an die Verwendungsstelle ist Sache des AN und wird nicht gesondert vergütet. Arbeitsausfälle aufgrund baustellenbedingter Stromausfälle werden nicht vergütet. Die Verbrauchskosten werden vom Bauherrn übernommen. Beleuchtung: Vom AG wird keine Beleuchtung zur Verfügung gestellt. Abwasser: Abwasser muss ordnungsgemäß eingeleitet werden. Es darf keine größeren Verunreinigungen aufweisen, als es die Entwässerungssatzung der Landeshauptstadt München vorschreibt. Die Einrichtung entsprechender Anschlüsse ist bauseits nicht geplant. Sofern benötigt, sind entsprechende Anschlüsse durch den AN selbst zu beantragen und zu erstellen. 0.1.7 Überlassene Räume und Flächen Jedem AN werden für die Baustelleneinrichtung/ Materiallagerung durch den Logistiker Teilflächen zugewiesen. Aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit von Baustelleneinrichtungsflächen- und Lagerflächen ist der Flächenbedarf so gering wie möglich zu halten. Auf eine Anlieferung "just in time" wird hingewiesen. 0.1.8 Bodenverhältnisse entfällt 0.1.9 Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern entfällt 0.1.10 Besondere umweltrechtliche Vorschriften entfällt 0.1.11 Entsorgung, Abwasser und Abfallbeseitigung Farbreste, Säure, Laugen und sonstige wassergefährdende Stoffe dürfen nicht in die Kanalisation geleitet werden. Eine Entsorgung von Fremdschutt ist auf der Baustelle strengstens untersagt und wird durch die OÜ überwacht. Bei Zuwider- handlungen werden die entstehenden Kosten dem Verursacher im vollen Umfang abgezogen. Im weiteren liegt die Entsorgung von anfallendem Bauschutt, Baustellenabfällen, Verpackungen und sonstigen Restmaterialien in der Verantwortung des AN. Alle Positionen sind grundsätzlich inkl. Abtransport, Entsorgung einschl. Kippgebühren zu kalkulieren, auch wenn in der Position nicht gesondert erwähnt oder falls nicht expilzit anders beschrieben. Auf die Einhaltung von behördlichen Umwelt- und Entsorgungsvorschriften wird besonders hingewiesen. Die ausschließliche Benutzung von Sanitäreinrichtungen ist Pflicht. Das Urinieren und Verrichten der Notdurft außerhalb solcher Einrichtungen hat sofortiges Baustellenverbot für den betreffenden Mitarbeiter zur Folge. 0.1.11 Schutzgebiete oder Schutzzeiten Die Arbeitszeit auf der Baustelle soll Montag bis Freitag von 7 bis 19 Uhr betragen. Darüber hinausgehende Arbeitszeiten oder Arbeiten an Wochenenden /Feiertagen müssen rechtzeitig über die Bauleitung mit dem Nutzer abgestimmt / vereinbart werden. Alle Arbeiten müssen rechtzeitig terminlich über die Bauleitung genau abgesprochen und angemeldet werden. Im weiteren gilt: Lt. BImSchG müssen Geräusche verhindert werden, die nach dem Stand d. Technik vermeidbar sind u. es dürfen nur Geräte betrieben werden, die dem Stand der Technik entsprechen. Überschreitung der zulässigen TA-Werte für Lärm bedarf Freigabe durch AG und OÜ. Durch den AN ist ein Konzept zum Lärmschutz zu erarbeiten u. d. AG/OÜ vorzustellen. Staubentwicklung und deren Ausbreitung auf unbelastete Arbeitsbereiche sowie Ablagerungen ist vom AN zu unterbinden. Auf gesetzl. Vorgaben ist zu achten. Im Fall von Staubentwicklung ist durch den AN ist ein Konzept zum Staubschutz zu erarbeiten u. d. OÜ/AG vorzustellen. 0.1.12 Schutzmaßnahmen entfällt 0.1.13 Vorhandene Anlagen Im Umfeld der Baustelle befinden sich sensible technische Anlagen. Eine Beschädigung von Versorgungsleitungen ist unter allen Umständen zu vermeiden. Eine Begehung zur Identifikation mit dem Betrieb ist vor Ausführung der Maßnahmen unbedingt durchzuführen. Unterlagen, soweit vorhanden, werden nach Vergabe zur Verfügung gestellt. 0.1.14 Hindernisse im Baustellenbereich entfällt 0.1.15 Kampfmittel entfällt 0.1.16 Maßnahmen gemäß Baustellenordnung Die Baustellenordnung des AG ist einzuhalten; Anweisungen des SiGeKo sind zu befolgen. 0.1.17 Besondere Anordnungen Der AN hat sich vor Ausführung der Arbeiten über die Lage von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen u. dgl. beim AG und bei den für die Ver- und Entsorgungsanlagen zuständigen Trägern, dem Technischen Betrieb, anhand der ausliegenden Bestandspläne und den dazu ergangenen Anweisungen zu unterrichten. 0.1.18 Vorarbeiten entfällt
0.1 ATV- Allgemein: Angaben zur Baustelle
ATV- Allgemein: Angaben zur Ausführung 0.2 ATV- Allgemein: Angaben zur Ausführung 0.2.1 Bauablauf Es ist davon auszugehen, dass eine Bearbeitung der Bauleistung ohne große Unterbrechungen durchgeführt werden kann. 0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung entfällt 0.2.3 Erschwernisse für Arbeiten in kontaminierten Bereichen entfällt 0.2.4 Erschwernisse bei Baustelleneinrichtung und Entsorgungseinrichtung siehe 0.1 ATV-Allgemein: Angaben zur Baustelle 0.2.5 Verkehrsregelung/ Verkehrssicherung entfällt 0.2.6 Gerüste, die keine Nebenleistung sind Dem AN werden für die Ausführung seiner Leistungen keine bauseitigen Gerüste zur Ausführung der Arbeiten zur Verfügung gestellt. Die für die Kalkulation zu berücksichtigenden Montagehöhen sind in den jeweiligen Vorbemerkungen der Positionen angegeben. Fahrbare Gerüste und Hubsteiger für Innen- und Außenbereiche sind entsprechend der Erfordernis der angegebenen Montagehöhen einzukalkulieren. Eine gesonderte Vergütung für Gerüste, Hebezeuge oder sonstige Steigehilfen erfolgt nicht. 0.2.7 Mitbenutzung fremder Gerüste und Einrichtungen Dem AN werden für die Ausführung seiner Leistungen keine bauseitigen Gerüste zur Verfügung gestellt. 0.2.8 Vorhaltung von Gerüsten und Einrichtungen für Dritte entfällt 0.2.9 Verwendung von Recyclingstoffen Nur wenn in Leistungstexten darauf eingegangen wird, ist die Benutzung von Recycling-Baustoffen gestattet. 0.2.10 Wiederaufbereitung von Recyclingstoffen entfällt 0.2.11 Anforderungen an Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile Es dürfen nur Materialien verwendet werden, die mit geringem Primärenergieaufwand und geringer Schadstoffemission hergestellt, verarbeitet und eingebaut werden können, die Gesundheit und das Wohlbefinden nicht oder nur in einem unvermeidbaren Maß beeinträchtigen sowie umweltschonend beseitigt werden können. Es besteht für Materialien, die im Innenbereich verbaut verden, ein striktes Verbot lackbenetzungsstörender Substanzen (Kraterverursacher), insbesondere Silikone und Polytetrafluoräthylene, diese einzusetzen. . 0.2.12 Art und Umfang von Eignungs- und Gütenachweisen, Prüfungen Alle Aufwendungen für Prüfungen, Prüfzeugnisse und Unterlagen, die zum Nachweis der ausgeschriebenen Qualitäten und Anforderungen erforderlich sind, sind Nebenleistung und werden nicht gesondert vergütet. Der AN hat dem AG den Nachweis der Überwachung (Güteüberwachung) der zu liefernden Stoffe und Bauteile entsprechend den betroffenen DIN-Normen zu erbringen. Diese Forderung gilt für nicht genormte Stoffe und Bauteile als erfüllt, wenn ein Güteschutzzeichen einer anerkannten Überwachungs- /Güteschutzgemeinschaft vorliegt. 0.2.13 Weiterverwendung von auf der Baustelle gewonnenen Stoffen Sollen abzubrechende Baustoffe einer weiteren oder zukünftigen Nutzung zugeführt werden, wird in den entsprechenden Positionen der Leistungsbeschreibung darauf näher eingegangen. 0.2.14 Verwertungs- und Entsorgungswege, Nachweise der Entsorgung Entsorgung werthaltiger Stoffe: Alle werthaltigen Stoffe, die rückgebaut werden, sind wie folgt zu entsorgen: - die Stoffe sind im Gebäude D im ersten Stock sauber, falls notwendig auf bauseits gestellte Paletten zu lagern. Wenn im Weiteren nicht besonders darauf eingegangen wird, gehen abzubrechende Teile in das Eigentum des AN über und sind von diesem zu beseitigen. Hierbei sind die entsprechenden Entsorgungsvorschriften zu beachten und einzuhalten. Sofern Schadstoffanalysen vorgeschrieben sind, sind diese einzurechnen und nachzuweisen. Der Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung gegenüber dem AG ist grundsätzlich zu führen. 0.2.15 Beigestellte Stoffe und Bauteile entfällt 0.2.16 Übernahme von Leistungen durch den AG 0.2.17 Leistungen für andere Unternehmer. Insbesondere Schutzmaßnahmen und Baustelleneinrichtungen werden auch von anderen Unternehmen genutzt. 0.2.18 Einstellen und Inbetriebnahme von Anlagen im Zusammenwirken mit Dritten entfällt. 0.2.19 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme entfällt. 0.2.20 Wartung/ Instandhaltung entfällt 0.2.21 Aufmaßverfahren, Abrechnung nach Zeichnung/ Tabellen Die Abrechnung erfolgt nach Plan und nach Aufmaß. Die tatsächlich ausgeführten Leistungen sind in Aufmaßplänen, farbig, dem jeweiligen Aufmaß eindeutig zuordenbar, darzustellen und zu dokumentieren. Die Aufmaßpläne sind von Aufmaß zu Aufmaß fortzuschreiben. Eine separate Vergütung für die Erstellung von Aufmaß- plänen erfolgt nicht. Sofern die ausgeführte Leistung nur durch örtliches Aufmaß festzustellen ist, bzw. eine Zugänglichkeit nach Abschluss der Maßnahme nicht mehr gegeben ist, ist dieses vorgegeben. Bei Entsorgungsleistungen gelten die Wiegescheine der Entsorgungsbetriebe als Abrechnungsgrundlage. Die Rechnungen sind aufsteigend ("kummulativ") aufzustellen.
ATV- Allgemein: Angaben zur Ausführung
ATV- Allgemein: Ergänzungen 0.3 ATV- Allgemein: Ergänzungen Grundsätzlich verstehen sich alle beschriebenen Leistungen gemäß VOB betriebsfertig installiert und in Betrieb genommen, sofern nicht ausdrücklich anders beschrieben. 0.3.1 Bauwesenversicherung Bauseits wird keine Bauwesenversicherung abgeschlossen. 0.3.2 Ausführungsunterlagen Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des AG oder seines Ingenieurbüros tragen, um Verwechslungen bei der Bauausführung zu vermeiden. Die Freigabe der Unterlagen erfolgt innerhalb von 12 Werktagen durch den Erfüllungsgehilfen des AG. Die Unterlagen sind nach Abstimmung mit dem Freigeber in Papier oder digital vorzulegen. Ggf. wird ein Datenaustauschsystem herangezogen. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Dies entbindet den Auftragnehmer aber nicht von seiner eigenen Prüfungs- und Hinweispflicht. Diese bleibt unberührt. 0.3.3 Abfälle, Müll, Reststoffe Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch, Verpackungsmaterial und ähnliche Müllbestandteile, die nicht Teil von Demontageleistungen sind, sind vom AN ohne gesonderte Vergütung werktäglich zu entfernen. Die einschlägigen Vorschriften über die Entsorgung von Sondermüll sind zu beachten. Die sachgerechte Entsorgung ist auf Verlangen nachzuweisen. 0.3.4 Vermessung Im Rahmen der Bauausführung ist der Auftragnehmer zu Vermessungsarbeiten verpflichtet. Hierzu zählen insbesondere: - zeitlich vorgezogenes Aufmaß, auch abschnittsweise - Prüfung der Voraussetzungen - Einmessen der Anlagen zur Ausführung der Leistungen - Vermessung nach Fertigstellung, mit Darstellung der    tatsächlichen Toleranzen Das Prüfen der Voraussetzungen zur Ausführung der eigenen Leistungen hat mindestens zwei Wochen vor Ausführung der Arbeiten zu erfolgen. Sollten hierbei hindernde Umstände vorgefunden werden, sind diese zu dokumentieren und dem Auftraggeber rechtzeitig aufzuzeigen. 0.3.5 Baubesprechung/ Lean Construction Der AN ist zur laufenden Kosten- und Terminkontrolle mit der Bauleitung und dem Auftraggeber verpflichtet. Die Abstimmung erfolgt nach vorheriger Übereinkunft, mindestens vierzehntägig. Die Teilnahme des AN bzw. eines weisungsbefugten, deutschsprachigen Stellvertreters an den wöchentlichen Baubesprechungen ist zwingend erforderlich und Vertragsbestandteil. Im weiteren ist auf Grundlage des Vertragsterminplanes vom AN ein kontinuierliches Termincontrolling durchzuführen. Im Mittelpunkt steht hierbei der optimale Gesamtprozess für alle Beteiligten mit möglichst großer Wertschöpfung in Hinblick auf die zu sanierenden Gebäude.. 0.3.6 Bautagebuch DerAuftragnehmer ist zur Führung eines Bautagebuchs verpflichtet. Das Bautagebuch ist vom AN unaufgefordert arbeitstäglich, mindestens aber wöchentlich der Bauleitung zur Unterschrift vorzulegen. Das Bautagebuch muss mindestens die im Folgenden genannten Eintragungen enthalten: ­ Datum, Witterung, ­ Anzahl und Qualifikation der eingesetzten   Arbeitnehmer mit Namen, ­ Arbeitszeit und Pausenzeiten der eingesetzten   Arbeitnehmer, ­ Arbeitsleistung (aufgegliedert nach Leistung und   Bereich, d.h. Gebäudeachsen, Stockwerk, Raum, etc.), ­ Leistungsstand in Bezug auf die vereinbarten Termine. 0.3.7 Sichtabnahme, Leistungsfeststellung Sämtliche Leistungen, welche zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr direkt zugänglich oder sichtbar sind, bedürfen einer Leistungsfeststellung gem. VOB/B § 4, Abs. 10. Diese ist bei der Bauleitung schriftlich, mit mindestens 3 AT Vorlauf, anzufordern.
ATV- Allgemein: Ergänzungen
ATV - TRGS 521 2.0 ATV - TRGS 521 Die Demontage der Dämmungen hat nach den Vorgabe der TRGS 521 sowie der weiteren Regelungen und Merkblätter, jeweils neuester Fassung, zu erfolgen: Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV), Verordnung über Sicherheit- und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und der Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicher-heitsverordnung  BetrSichV)" Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung  ArbStättV) Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellen-verordnung - BaustellV) TRGS 402 "Ermittlung und Beurteilung der Konzentration gefährlicher Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen" Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tä- tigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition" TRGS 500 "Schutzmaßnahmen" TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten" TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte" TRGS 905 "Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflan-zungsgefährdender Stoffe" TRGS 906 "Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach §3 Abs. 2 Nr. 3 der GefStoffV" BG-Regel: Einsatz von Schutzkleidung (BGR 189) BG-Regel; Benutzung von Atemschutzgeräten (BGR 190) BG-Regel: Betreiben von Arbeitsmitteln (BGR 500) BG-Information: Verfahren zur Bestimmung von lungengängigen Faser  licht-mikroskopisches Verfahren (BGI 505-31) BG-Information: Getrennte Bestimmung der Konzentration von anorganischen Fasern in Arbeitsbereichen - Rasterelektronenmikroskopisches Verfahren (BGI 505-46) Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz an Arbeitsplätzen mit Arbeitsplatz-lüftung (BGR 121) Verzeichnis zertifizierter Atemschutzgeräte (BGI 693, alt: ZH 1/606) Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV): §§ 45-47. BGIA-Arbeitsmappe: Messung von Gefahrstoffen; BG/BIA- Empfehlungen 1012 X/93 "Isolierung im Hochbau und technische Isolierung mit Mineralwolle-Dämmstoffen" (Anmerkung: zurückgezogen im Juni 2000) Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) - Berufsge-nossenschaftliches Institut für Arbeitsschutz (BGIA) (Hrgs.), Arbeitschutzlösun-gen für ausgewählte Stoffe und Verfahren, S. 126- 157; Oktober 2006; Sankt Augustin Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (Hrgs.), Arbeitsmedi-zinische Vorsorge Berufsgenossenschaftliche Grundsätze für arbeitsmedizini-sche Vorsorgeuntersuchungen, 3. Auflage, Gertner Verlag Stuttgart Umgang mit Mineralwolledämmstoffen (Glaswolle, Steinwolle), Handlungsanlei-tung der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (Hrsg.), Abruf- Nr. 341 oder im Internet unter www.gisbau.de VDI 3469 Blatt 1, Ausgabe: Weißdruck 2006, Herstellung, Verarbeitung von fa-serhaltigen Materialien. Grundlagen; Überblick VDI 3469 Blatt 6, Ausgabe: Gründruck 2006, Herstellung, Verarbeitung von Mi-neralwolle-Dämmstoffe Gütegemeinschaft Mineralwolle: www.mineralwolle.de
ATV - TRGS 521
1 Trockenbauarbeiten Tiefgaragenabfahrt
1
Trockenbauarbeiten Tiefgaragenabfahrt
Um das Sprinklernetz im Bereich der Teifgaragenabfahrt zu erneuern, muss die Trockenbaudecke teilweise demontiert und montiet werden. Gerüst wird bauseits erstellt.
Um das Sprinklernetz im Bereich der Teifgaragenabfahrt
1.1 Abbrucharbeiten
1.1
Abbrucharbeiten
1.2 Trockenbauarbeiten
1.2
Trockenbauarbeiten
2 Trockenbauarbeiten Glasaufzug 1.UG
2
Trockenbauarbeiten Glasaufzug 1.UG
Um das Sprinklernetz im Bereich der Teifgaragenabfahrt zu erneuern, muss die Trockenbaudecke teilweise demontiert und montiet werden.
Um das Sprinklernetz im Bereich der Teifgaragenabfahrt
2.1 Abbrucharbeiten
2.1
Abbrucharbeiten
2.2 Trockenbauarbeiten
2.2
Trockenbauarbeiten
3 Stundenlohnarbeiten und Insgemein
3
Stundenlohnarbeiten und Insgemein
Für unvorhergesehene Arbeiten Für unvorhergesehene Arbeiten werden Stundenlohnarbeiten zu den angebotenen Sätzen in Auftrag gegeben. Diese Arbeiten müssen vor Ausführung von der Bauleitung genehmigt werden. Die genehmigten Stundenlohnarbeiten sind täglich zur Unterzeichnung vorzulegen. Nicht genehmigte und unterzeichnete Stundenlohnarbeiten werden nicht anerkannt. Entfernungszulagen sind in die Einheitspreise miteinzurechnen.
Für unvorhergesehene Arbeiten
3.1 Stunden
3.1
Stunden